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oͤffentlichen Verletzungen goͤttlicher und menschlicher Gesetze ist, von denen man noch taglich in den Zeitungen liest, so nimmt doch Irland von Jahr zu Jahr an Bildung, an Wohlhabenheit, a an allgemeiner Sicherheit zu. Naturlich, das Gute und Wohlthätige macht kein Geraäusch, von den Tausenden, welche mit stillem Fleiße von Tag zu Tag ihre Pflichten erfuͤllen, ihre Kenntnisse vermehren und einem Lande seine Staͤrke geben, wis— sen die Zeitungen nichts zu berichten; aber das Boͤse macht sich bemerkbar; und wo es, wie dort, wuͤthende Parteien giebt, da ist man von jeder Seite gehaͤssig beflissen, alles Uebel, was von der einen oder der andern geschieht, vergroͤßernd auszupesaunen. Ich will damit nicht gesag! haben, daß Irland sich nicht in einer höchst bedenklichen Lage befinde, sondern nur, daß die mildere Politik, welche man seit 50 Jahren gegen jenes Eiland beobachtet, auch ihre guten Fruͤchte getragen hat, und daß Festigkeit mit Milde, und vor allem mit Gerechtigkeit gepaart, am Ende doch die widerstrebenden Elemente besiegen müssen. Wer aber Drachenz ahne saͤet, muß nicht erwarten, daß er Rosen ernten werde. Die Regierung mochte jetzt gern die nothwendigen Veraͤnderun⸗ gen allmaͤlig einführen, wahrend die ihre Kraft nur zu sehr fuͤhlenden Ratholiken alles Lästige und Unbequeme auf einmal abwerfen moͤch— ren. Unter diesen Umständen halt O Connell seinen entflammten Glau— bensgenossen die Aufloͤsung der Union als das einzige Mittel vor, um all' der Uebel los zu werden, unter denen nur zu Viele von ihnen seufzen. Das Englische Parlament, sagt er, sey gleichguͤl— tig gegen Irlands Elend; ein einheimisches Parlament wuͤrde sich ernstlich mit dessen Heilung beschaͤftigen; vor allen Dingen aber würde es die Grund⸗-Eigenthuͤmer zwingen, das Erzeugniß des Landes im Lande selbst zu verzehren, und so wuͤrde das Geld im Lande bleiben, welches jetzt zur Bereicherung des Auslandes diene. Die Abwesenheit so vieler Grundherren ist freilich ein großes Uebel, wird aber reichlich dadurch ersetzt, daß die Regie— rung weit mehr Geld im Lande verwendet, als es an Steuern bezahlt, aber besonders, daß ihm fuͤr alle seine Produkte die Maͤrkte Englands und aller seiner Besitzungen offen stehen, welche in dem Augenblicke geschlossen werden wuͤrden, wo sein Parlament Englische Produkte in den Irlaͤndischen Haͤ— fen mit Steuern belegen wollte, wozu die mißverstandene Nationalltaͤt der Irlaͤnder sie gewiß verleiten wuͤrde. Besonders aber sind die Einwohner Dublins O Connells Planen hold, weil diese Stadt, wo jetzt die schoͤnsten Straßen und Plaͤtze wie aus— gestorben sind und die prachtvollsten Haͤuser leer stehen, durch die Union am meisten gelitten hat. O'Connell ist nun auch da— mit beschaäͤftigt, aus dem Dubliner politischen Verein einen Re— peal-Verein zu bilden; wahrscheinlich wird er auch eine Repeal⸗ Rente ausschreiben, wie er vor ein paar Jahren eine katholische Rente zu erheben pflegte, da ihm die Erfahrung jener Zeit die Dienlichkeit solcher Mittel zur Erlangung seiner Zwecke gezeigt hat. Er koͤnnte sich aber doch diesmal verrechnen; damals wa— ren alle aufgeklärten Protestanten in beiden Inseln, mehr als die Hälfte des Unterhauses und wenigstens die Haͤlfte der Re— gierung auf seiner Seite, obgleich man seine Mittel nicht bil— igte; jetzt aber ist ihm die ganze Nation entgegen, seine Sache ist unbeliebt, und er wird gehaßt oder verachtet. — Man versichert allgemein, daß ein neuer, zuerst vom Albion mitgetheilter, Vertrags-Entwurf wirklich an den Koͤ— nig der Niederlande abgeschickt worden; da aber derselbe noch weniger guͤnstig fuͤr Holland scheint, als alle die, wel— che bisher abgelehnt worden, so erwartet man hier auch kein gluͤcklicheres Resultat von diesem. — Dom Pedro sucht hier eine Anleihe von 150,000 Pfd. Sterl. zu machen; man zweifelt aber, daß er das Geld bekommen werde; es waͤre denn, daß . welche ihm fruͤher geliehen, das ihrige dadurch zu sichern offten.
m tede rg t gn og.
Aus dem Haag, 6. Jan. Gestern Abend traf Ihre Taiserl. Hoheit die Prinzessin von Oranien mit ihren drei Söh— nen aus dem Hauptquartier der Armee im besten Wohlseyn wie— der in hiesiger Residenz ein.
Dem Vernehmen nach hat die Regierung anf die neuesten Vorschläge Englands und Frankreichs in der Belgischen Sache noch nicht geantwortet.
Die Staats-Courant theilt nachtraͤglich folgenden letzten
Bericht des Generals Chassé an den Kriegs-Minister mit: Citadelle von Antwerpen, den 29. Dez. 1832.
Im Verfolg meines Schreibens vom 24sten d. M. ae. ich die Ehrc, Ewr. Exzellenz zu berichten, daß der Feind, der geschlossenen Capitulation gemäß, an diesem Tage das Ravelin des Hauptthors und im Laufe des Tages die fünf Bastions besetzt hat. Nachmit⸗ tags um 2 Uhr empfing ich in meiner Kasematte einen Besuch von den beiden Franzdsischen Prinzen, die von dem Marschall Gérard nebst zehn bis zwölf anderen Generalen begleitet waren und mir über die Vertheidigung der Citadelle die groͤßten Komplimente machten; der Marschall ertheilte mir die Versicherung, er werde mir Alles gestatten, was nicht mit seiner Instruction unverträglich seny. Der Zustand, worin sie das Innere der Eitadelle fanden, schien sie alle stumm zu machen. Ich habe durchaus keinen Grund, mich über die Behandlung der Franzosen zu beklagen, denn ale meine kleinen Gesuche werden auf die freundlichstée Weise erfuͤllt. Ich schaͤte mich glücklich, den Wüͤnschen Sr. Majestat in Bezug auf den Transport der Verwundeten nach Holland zuvorgekommen zu seyn, da auf mein Gesuch die Leichtverwundeten und Kranken, die sich am 26sten sowohl hier als an der Tate de Flandres befanden, unter Franzoͤsischer Bedeckung zu Wasser zu unserer Flotte und von da, unter Geleit unserer Schiffsmannschaften, weiter nach Bergen⸗ op-Zoom transportirt wurden. Bei dieser Gelegenheit haben die Belgier wieder einen Beweis von ihrer niedrigen Gesinnung gege⸗ ben, indem sie von dem Kattendyk bis zum Nord-Fort auf diese Schiffe, wiewohl dieselben unter Französischer Bedeckung fuhren, ein heftiges Gewehrfeuer erbffneten. Die Schwerverwundeten, 39 an der Zahl, mußten nach dem Antwerpener Lazareth gebracht werden, und die Franzoösische Militair-Behdͤrde hatte die Beschuͤz⸗ zung derselben speziell übernommen. Unter ihnen befinden sich 35 Amputirte; auch der Oberst von Gumoens und der Lieutenant van Limburg-Stirum wurden dahin gebracht, da ihr Zustand einen wei teren Transport nicht erlaubte; der Letztere fand bei seinem dort wohnenden Vetter Aufnahme. Der Marschgll hat mir versprochen, daß diese Kranken, sobald es ihr Zustand gestatten wird, nach Hause gefandt werden sollen. Hberst Koopman, der, in Folge des Zusatz⸗ Artikels, nicht in die Capitulation einbegriffen war, ist am 26sten Abends nach dem Franzoͤsischen Hauptquartier gebracht, und die Marine⸗-Offiziere sind entwaffnet worden. Nach vielen von mir dagegen vorgebrachten Einwendungen und nach meinem wiederhol⸗ ten Andringen bei dem Marschall, wenn das Loos der Marine mit dem unsrigen nicht gleichgestellt werde, mich persoͤnlich eben so wie den Obersten zu behandeln, weil es die Pflicht jedes Befehlshabers sey, als Kriegsgefangener das Schwerste initzutragen, ist es mir ge⸗ glückt, es dahin zu bringen, daß die Offiziere ihre Degen zuruͤck⸗ empfingen und die Marine-Truppen mit in die Capitulation einge⸗ schlossen wurden, wobei man mir die Hoffnung gegeben daß der Oberst Koopman mir baldigst nachkommen werde. Ich werde aber nicht ruhen, bevor in dieser Beziehung mein Verlangen erfullt ist, und widrigenfalls darauf bestehen, sein Loos zu theilen.“
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Tagesbefehl an die Besatzung der Citadelle von Ant⸗ werpen und der dazu gehörigen Forts und an die Miͥnn⸗ schaft der Schelde⸗-Flotille vor Antwerpen..
Kriegskameraden! Dem Soldaten kann gewiß bei Vollbrin— gung seiner Kriegsverrichtungen kein ehrenvollerer Lohn zu Theil werden, als das Bewußtseyn, daß seine Handlungen von seinem Könige gut geheißen werden. Dies, meine Waffen bender, ist unser Fall mit innigem Vergnuͤgen kann ich Euch dies anzeigen. Euer Benehmen während der Belagerung hat des Koͤnigs Zufriedenheit
davongetragen; die ganze Vertheidigung hat die billige Er⸗ wartung Sr. Majestaͤt entsprochen. Höͤchstderselbe hat. mit inniger Theilnahme das Loos so vieler Tapferen erfahren, die ihr Blut für das Vaterland vergossen haben, so wie
die Entbehrungen und Muͤhseligkeiten, die Ihr erduldet habt. Um zunaͤchst mir persoͤnlich und durch mich der ganzen Besatzung der Eitadelle ein Zeichen seines Beifalls zu geben, hat Se. Majestaͤt mich durch den Beschluß vom 25sten d. M zum Großkreuz des militairischen Wilhelms-Ordens ernannt und erwartet wohlwollend die ferneren in Bezug auf Belohnung zu machenden Vorschlaͤge, Kriegsgenossen! wir haben unseren Beruf mit Ehren erfullt, und wird auch fuͤr den Augenblick unser Arm der heiligen Sache des Vaterlandes entzogen, in unseren Herzen lebt dieselbe fort und welche Pruͤfungen uns auch erwarten mogen, gewiß, keine Opfer sollen uns zu groß seyn! Citadelle von Antwerpen, den 27. De⸗ zember 1832. Der General der Infanterie, Baron C ha ss .
Gleichzeitig uͤbersandte der General Chassé die Namensliste der gebliebenen, verwundeten und vermißten Offiziere und Sol⸗ daten. Zu den Verwundeten gehoͤrt auch der General Favauge, der eine leichte Wunde am Fuß erhalten hat.
Belgien.
Bruͤssel, z. Jan. Der Marschall Gerard ist heute fruͤh von hier nach Lille abgereist. — Gestern gingen die Equipagen und die Dienerschaft des Koöͤnigs eben dahin ab.
Die Köoͤnigi. Verordnung in Bezug auf die Danksagungen an die Franzoͤsische Armee lautet ihrem ganzen Inhalte nach sol— gendermaßen: „In Betracht, daß die Franzoͤsische Armee, immer bewundernswerth wegen ihres Genies, ihrer Tapferkeit und Dis— ziplin, sich, fuͤr die der Belgischen Nation in den Jahren 1831 und i832 geleisteten Dienste, auf ewige Zeiten die Hochachtung und Dankbarkeit derselben erworben hat, dekretiren Wir, wie folgt: Einziger Artikel. Die Belgische Nation richtet Danksagun⸗ gen an die Franzoͤsische Armee.“
Der Marschall Gérard hat durch einen Tagesbefehl der Armee angezeigt, daß die Stadt Antwerpen ihr Danksagungen votirt hat. .
Ein Pariser Blatt hatte sich folgendermaßen geaußert: „Anfuͤhrer, Offiziere und Soldaten, Alle haben sich in dem Feld— zuge nach Belgien um das Vaterland wohl verdient gemacht. Um Groͤßeres zu vollbringen, fehlt ihnen nur eine ausgedehn— tere Laufbahn. Diese Laufbahn rufen sie herbei; sie brennen vor Begierde, dieselbe zu betreten. Sie schmeichelten sich, daß diese sich vor ihnen oͤffnen wuͤrde, als sie die Gränzen von Bel⸗ gien uͤberschritten. Ihr edler Eifer ist das Unterpfand einer bes⸗— sern Zukunft; denn fuͤr sie ist der Ruhm Frankreichs unzertrenn— lich von seiner Freiheit.“ — Das Journal d Anvers bemerkt hierzu: „Was uns betrifft, so wuͤnschen wir, daß die ausgedehnte . von der hier die Rede ist, der Franzoͤsischen Armee lange Zeit fehlen moge. Wir glauben, daß der edle Eifer Frankreichs sich nicht hinreißen lassen muß, von Neuem Europa zu durchlaufen. Der Krieg, was man auch sa— gen möge, scheint uns fur Frankreich nicht die bessere Zukunft, und wenn man hinzusetzt, der Ruhm sey fuͤr Frankreich der Begleiter der Freiheit, so zwingt man alle ver⸗ staͤndige Leute, sich an den Grad von Freiheit erinnern, den Frankreich unter dem Kaiserreich genoß, da man wohl geneigt ist, jener Zeit zuzugestehen, daß es ihr an Ruhm nicht fehlte. — Es ware wohl Zeit, von den Theorieen zur Praxis, von den Deklamationen zu positiven Dingen, von den Uebertreibungen ur Ordnung und von den kriegerischen Aufregungen zur Ruhe äberzugehen. Eine fortdauernde Besorgniß kann nicht die end⸗ liche Bestimmung der Menschheit seyn.“
Gestern Abend durchstreiften viele Patrouillen die Straßen, welche in der Nähe der Kasernen liegen.
Vorgestern Abend hat man in Antwerpen wieder einige Ka— nonenschuͤsse in westlicher Richtung gehoͤrt. .
Heute geht die Schelde mit Eis, und man kann die innere Schifffahrt als unterbrochen ansehen.
Deutschland.
Munchen, 6. Jan. Das Köoͤnigl. Regierungsblatt vom 5. Jan. enthaͤlt folgende .
Ratification des Allianz-Vertrages mit Grie— chen land.
„Ludwig, von Gottes (6naden König von Bayern ic. 36 Nachdem am ersten vorigen Monats und Jahres zwischen Uns und ünseres vielgeliebten Herrn Sohnes, des Königs von Griechenland, Majestaͤt, ein Freundschafts und Allianz⸗Vertrag abgeschlossen wor⸗ den ist, dessen Inhalt in Nachstehendem wörtlich folgt
„Im Namen der Allerheiligsten Zreifaltigkeit. Se. Majestaͤt der König von Bayern ünd Se. Majestaͤt der König von Griechen⸗ land, durch die Sie innigst vereinlgenden Bande des Geblüts wie durch gegenseitige personliche Gesinnun aufgefordert, den ewig denkwürdigenden Zeitpunkt. der Thronbesteigung Seiner letztgedach ten Königl. Majestaͤt auf eine diesen Gesinnungen entsprechende und solche feierlich beurkundende Weise durch den Abschluß eines Bünd⸗ nisses zu bezeichnen, welches dereinst, nach eingetretener Allerhoͤchstihrer Volljdhrigkeit in einen auf ewige Zeiten zu errichtenden Haus— und Familien? Vertrag umgewandelt werden konne, zu dauernder Be⸗ gründung und Befestigung der Eintracht, welche beide unter der göttlichen Vorsehung adwaltendem Schutze in Bayern und in Grie= chenland herrschenden Linien eines und desselben Koͤniglichen Hauses immerdar und unauflbslich verbinden soll, haben zur, Erreichung eines fo heilsamen Zweckes zu Allerhdchstihren Bevollmächtigten er= nannt, namlich Se Majestaͤt der König von Bayern 1, Herrn Freiherrn August v. Gift, Allerhöchstihren Staatsrath und Stagts⸗ Minister des Königl. Hauses und des Aecußern ꝛc. 2c 2) Herrn Phi⸗ sipp von Flad, Allerhöchstihren Geheimen Legations-Rath c 306, und Se. Majestaͤt der König von Griechenland den der NRegent—⸗ schaft des Königreiches als Substitut beigegebenen Herrn Geheimen Legationsrath Karl von Abel, Ritter des Cwwil verdienst- Ordens der Bayerischen Krone, welche, nach Auswechselung ihrer in gehö⸗ riger Form befundenen Vollmachten, nachstehende Punkte festgesetzt und unterzeichnet haben. Artikel 16. Es sollen fortan und auf ewige Zeiten zwischen Sr. Majestaͤt dem König von Bayern und Sr. Majestaͤt dem König von Griechenland, FIhren beiderseitigen Erben und Nachkommen, so wie unter beiderseitigen Reichen und Unterthanen ein fester unverbruͤchlicher Frieden, eine wahre und aufrichtige Freundschaft bestehen und erhalten werden. — Art 2. In Folge dieser freundschaftlichen Verhaältnisse und des darauf ge⸗ gründeten Bündnisses, welches durch gegenwärtigen Vertrag unter beiden Kronen geschlossen wird, werden Se. Majestaͤt der König von Bayern und Se. Majestaͤt der Kbnig von Griechenland gegenseitig jede Macht, welche wider den einen oder den anderen dieser Stagten einen feindlichen Angriff unternehmen sollte, als Ihren eigenen Feind betrach⸗ ten und behandeln. — Art. 3. Da dieses Buͤndniß nicht auf Eroberung, noch auf Erweiterung beiderseitiger Reiche und Gebiete, sondern
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lediglich auf Erhaltung und Sicherung eines ruhigen unge] 3
Besitzstandes gerichtet ist, so versichern und gewaͤpren beide höchste Theil? sich gegenscitig die Ihrer rechtmäßigen Hen unterworfenen Lande und Provinzen, wie Se. Koͤnigl. Majest Bayern solche dermal besitzen, und wie dieselben unter dem e Sr. Majiestaͤt des Kbnigs von Griechenland, in Gemaͤßhg Londoner Staats-Vertrags vom 7. Mai 18532, dann der auf Grund am 2. Juli 1832 zwischen den Kronen von England,) reich und Rußland einerseits und der Osmanischen Pforte a seits abgeschlossene Uebereinkunft vereinigt sind. — Art. 4
wider alle Erwartung und ungeachtet der friedlichen Gesinn beider Monarchen Einer derselben aus was immer fuͤr einem G in seinen Staaten und Besitzungen durch aͤußere Gewalt am fen werden, so wird der Andere in Folge vorstehender gegenst Gewaͤhrleistung und der diesfalls an Ihn ergangenen Au rung geeigneten Ortes die kraͤftigste Verwendung eintreten um Fallen ferneren Feindseligkeiten ein baldiges Ziel zu seht seinem Bundesgenossen moͤglichst vollstaͤndigen Ersatz des du nen Angriff erlittenen Schadens zu verschaffen; vorbehaltlich n nachdrüůcklicher Einschreitungen, falls die fragliche Verwendung los bliebe. — Art. 5 Das Maß und die Weise der im eim den Falle gegenseitig zu leistenden Bundeshuͤlfe soll in dem h
Vertrage noch naher bestimmt werden, dessen Abschluß zur Bi
dung eines unaufloͤslichen He den Kronen Bayern und Griechenland dem im Art. 9 des
Vertrags vorgesehenen Zeitpunkte vorbehalten bleibt, wo Se.
staͤt der Koͤnig von Griechenland die Zuͤgel der Regierung Reichs selbst übernommen haben werden. — Art. 5. Um inzt zur Befestigung des Griechischen Thrones nach den in erw Vertrage felerlich übernommen Verpflichtungen nicht mind, nach den Regungen vaͤterlicher Liebe kraͤftig mitzuwirken,! Se Königliche Majestaͤt von Bayern Allerhöchstdero Sohnes Majestaͤt dermal durch eine Abtheilung Ihrer Trump Fuß volk, Reiterei und das erforderliche Geschütz, in der ve mäßig festgesetzten Staͤrke von etwa 330 Mann unter den Be eines Ihrer Generale nach Griechenland begleiten lassen, wo Corps die his anher dort verbliebenen Truppen der alliirten] ablöͤsen soll, welche in Gemaͤßheit des Artikels 14 des Lo Vertrags vom 7. Mai 1832 sofort abziehen und das Grü Gebiet raͤumen werden. — Art. J. Der Zeitraum, fuͤr welch ses Koͤnigl. Bayerische Huͤlfs Corps nach Griechenland en wird, ist einstweilen auf drei Jahre festgesetzt. Dasselbe sol vordem die Truppen der Allianz, zur Verfuͤgung der Reg Sr. Masestaͤt des Königs von Griechenland stehen, jedoch in! Falle zu einem den ausdrücklichen Absichten des Londoner n gegenwaͤrtigen Vertrages fremden Zwecke verwendet werden k Der Kommandirende bleibt in dieser Beziehung an die ihn feinem Könige und Herrn gegebenen Befehle gebunden und f ren genaue Vollziehung Sr. Koͤnigl. Majestaͤt von Bayern verantwortlich. — Art. 8. Gengnntes Huͤlfs-Corps wird seine und Loͤhnungen, gemaͤß den fuͤr den Kriegsfuß vestehenden! nungen und Einrichtungen des Königl. Bayerischen, Heere Rechnung der Koͤnigl. Baycrischen Kriegskasse fortbeziehen,
dafuͤr, nach vorgaͤngig gepflogener Liquidation und Abrechnun der Koͤnigl. Griechischen Regierung nach Maßgabe der deesfal term Heutigen getroffenen besondern Vereinbarung voll standig guͤtung geleistet werden soll. Wahrend ihres Aufenthalts in
chenland' werden die Bayerischen Truppen nach obenerwaͤhnter
einkunft Quartier und Verpflegung auf Kosten der dortigen; Regierung erhalten. — Art. 9. Ingleichen sollen alle und j die Mobilisirung, den Marsch und die Verpflegung sowohl auf rischem als auf fremdem Gebiete, dann auf die Einschiffun Ueberfahrt gedachter Truppen und des sie begleitenden Kritgh Ausruͤstungs⸗Materials erlaufenden Kosten und Ausgaben M Regierung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Griechenland vol besfritten, respektive vergütet werden. Dasselbe gilt hin der im Laufe der naͤchsten zwei Jahre aus Bayern nach chenland abzusendenden Ergäͤnzungs-⸗Mannschaften, so w Anfehung der einstigen Ruͤckkehr der Bayerischen Hülfett Alles diefes nach den Bestimmungen des unterm Heutigen) abgeschlossenen besonderen Neben⸗Vertrages. — Art. 19. 6. Se Majestät der Konig von Bayern, zu gewissenhafter Er der durch den Artikel a des Londoner Staats-Vertrageg in höchstihrem Namen eingegangenen Verbindlichkeit, nebst der mehr beschlossenen i f eines eigenen Truppen-Corps, der mit Ällerhochster Genehmigung bisher stattgefundenen Werbung fuͤr den Kriegsdienst Sr. Maiestaät des Koöͤnigs von chenland' noch ferneren Fortgang in Bayern verstatten woll behalten beide Hohe kontrahirende Theile sich nähere Verein
daruber vor, inwiefern nach dem Erfolge und den Ergebnissz
sagter Werbungen einzelne Abtheilungen des Bayerischen . vor . des im Artikel 7 provisorisch festgeseßzten punktes durch gleiche Abtheilungen Griechischer, im Kön Bayern angeworbenen Truppen abgeldst und sofort zuruck beorde den könnten. — Art. 11. Da die endliche Herstellung der Nu dffentlichen Ordnung in Griechenland und die Erhebung eine. zen des Bayerischen Königs- Hauses guf den Thron senes: auch dem gegenseitigen Handel und Verkehr zwischen Baye Griechenland eine bessere Zukunft verheißet und die Unten beider Staaten zu mehrfachen Handels- Unternehmungen au wird, so wollen Se. Maj. der Kbnig von Bayern und S der Koͤnig von Griechenland zu deren moglichster Erleichter⸗ Befoͤrderung sich demnaͤchst uber den Abschluß cine auf der lage billiger Reciprocitäͤt beruhenden Kommerz-Traktates ver Einstweilen sollen von Seiten der Griechischen Regierung den rischen Handel nach den Haͤfen und Inseln von, Griechenlu von leere. abhaͤngenden Vortheile und Begünstigungen raͤumt und zugestanden werden, wie solche die Handelsleute nn dukte der hlerunter am meisten begünstigten Nationen don genießen. Dagegen macht sich die Koͤnigl. Bayerische Re verbindlich, zu Gunsten der Königl Griechischen Unterthan in ihrer Macht stehende Reciprocitaͤt eintreten zu lassen sollen die in fremden Sec und anderen Handelsplaͤtzen ten Konsuln des einen Staates veranlaßt werden den? rigen des andern Staates jeden von ihnen abhängenden Sch alle geeignete Unterstuͤtzung zu gewähren. — Art. 12. Geg tiger Freundschafts- und AÄllianz⸗-Traktat soll bis ju vorbel Errichtung eines definitiven Haus- und Familien⸗-Vertrgges Ihren Majestaͤten den Königen von Bayern und von Grice su voller Kraft und Wirksamkeit bestehen. Zu solchem Em derselbe binnen sechs Wochen von beiden Allerhöchsten P̃e ratifizirt und die Auswechselung der Ratisicationen sofort werden. — Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bepö tigten denselben unterzeichnet und mit ihren Siegeln bekraͤft So geschehen zu Munchen den ersten des Monats Novem Jahre des Herrn Eintausend Achthundert dreißig und zwei.
* 8 . v. Gise. q. 8.) Karl v. Abel
„So ratiftjiren, genehmigen und bestaͤtigen Wir vorstch mit Ünserer Willensmeinung vollkommen übereinstimmende trag in allen seinen Artikeln und Bestimmungen, — gelob Uns, so wie fuͤr Unsere Erben und Nachfolger solchen durch⸗ treulich zu erfüllen und nichts dagegen zu unternehmen, no Andere unternehmen zu lassen Dessen zu wahrer Urkunde
Wir gegenwartige Ratifications- Atte mit eigener Hand unter
und derfelben Unser Königliches Insiegel anzuhaͤngen befohl⸗ gegeben zu München am neunten des Monats Dezember im
bes Herrn Eintausend Achthundert dreißig und zwei, Unsert ches im Achten. Ludwig. ꝛ : Frhr. von Gist
Kassel, J. Jan. Durch eine Verordnung vom Tage ist die Bildung einer allgemeinen Gesetz⸗Ko sion angeordnet worden, welche den Namen Staatsrat
ren soll.
Haus- und Familien-Buͤndnisses zin
n dieser Verordnung heißt es: 5. 1. Es soll eine allge— ne Gesetzgebungs⸗Kommission unter der Bezeichnung: Staats⸗ gebildet werden, welche aus denjenigen Personen beste— wird, die Wir mit der Theilnahme an deren Geschaͤften, — die Vorschlaͤge Unserer Ministerien, nach Maßgabe des Ver— tungszweiges eines jeden, — beauftragen werden. Es ist ch mit der Theilnahme an den Geschaͤften dieser Kommission er ein besonderer Gehalt noch ein Titel oder Rang verbun— — F. 2. Diese Kommission ist bestimmt, alle wichtigeren helegenheiten der Gesetzgebung, mit Einschluß der zur Aus⸗ ung der Gesetze erforderlichen allgemeinen Vorschristen, vor— itend zu bearbeiten. — 5. 3. Die verschiedenen, dieser mission durch die betreffenden Ministerien zur Bearbeitung wiesenen Gegenstaͤnde werden zuvor in besonderen, aus ein— en Mitgliedern jener gebildeten, Sektionen berathen, ehe kum Vortrag in den Plenar-Sitzungen gelangen. — 5. 4. von Uns mit der Direktion der Kommission besonders be— ragtes Mitglied derselben, wird sowohl deren Geschaͤfte im jemeinen, als die Diskussionen in den Plenar-Sitzungen lei— — F. 5. Den Sitzungen der Kommission und threr Sek— n koͤnnen jederzeit die Minister, so wie die Vorstände der isterien und die Mitglieder des Gesammt-Staats-Ministe— s, desgleichen die Referenten in den Ministerien, welche bezeichnet werden, beiwohnen. Die hiesige Zeitung enthalt nachstehendes Ausschreiben Ministeriums des Innern: „Nachdem Se. Hoheit der prinz und Mitregent die durch das Ausschreiben des Mini— ms des Innern vom 23. Nov. v. J auf den 15ten d. M. jehene Einberufung der naͤchsten Staͤnde⸗Versammlung in ksicht der noch nicht uberall erfolgten Beendigung des Wahl— hafts nunmehr auf den fuͤnf und zwanzigsten des laufenden Mo— gnaͤdigst zu bestimmen geruhet haben, so wird solches hier— h bekannt gemacht, damit alsdann die zur Theilnahme an gedachten Staͤnde⸗Versammlung Berechtigten hierselbst gegen— ig seyen und die ihnen nach der Geschaͤftsordnung der de⸗Versammlung vom 16. Februar 1831 obliegenden Hand— en Behufs baldigster Eroͤffnung der Staͤnde⸗Versammlung ehmen. Kassel, am 7. Januar 1833. Kurfuͤrstl. Ministerium des Innern. Hassenpflug.“ Dres den, 8. Jan. Das 1ste Stuͤck der „Sammlung der etze und Verordnungen für das Königreich Sach— „vom Jahre 1833, enthaͤlt drei K. Verordnungen. Durch die vom 29. Dez. 1832 sind „In Verfolg des 63. §. der Ver— ngsurkunde, welcher unterm 14ten bestimmt, daß zehn vom ige nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte Rittergutäbe— Mitglieder der ersten Kammer der Staͤnde-Versammlung sollen“, zu diesen Stellen ernannt worden: der Kammer David Anger; der Doktor der Rechte Joachim Maritz elm Baumann; der Landesaͤlteste der Oberlausitz Ernst Gu⸗ von Gersdorf; der Rittmeister von der Armee Hans Adolph Hartitzsch; der Gutsbesitzer Ernst Gottlob von Heinitz; der amerherr Hans Friedrich Curt von Luͤttichau; der Großher⸗ ich Saͤchsische Kammerherr Wilhelm Eberhard Ferdinand gk; Heinrich XIII. Fuürst Reuß; der Koͤnigl. Franzsͤsische st-Lieutenant außer Dienst Taverius Maria Caͤsar von oͤnberg, und der Kammerherr Otto Rudolph Graf Vitz— von Eckstaͤdt. Unterm heutigen Tage ist hier eine General-Verord— z in Betreff der Aufhebung der bisher wegen der Asia— in Cholera an den Landes-Gränzen bestandenen Schutz— ehrungen erschienen. Es heißt darin: „Die bisher noch, Beziehung auf die Asiatische Cholera, bestandenen Be— kungen des Verkehrs mit dem Auslande fallen von Be— machung dieser Verordnung an hinweg, und es findet da— ur Reisende, Vieh-Transporte und Waaren aller Art wie— reier Eingang in das Koͤnigreich Sachsen statt. Nur das ringen von alten Betten und Kleidungsstuͤcken, mit Aus— e derjenigen, welche von Reisenden bei sich gefuͤhrt werden, ht auch fernerhin verboten.“ Durch landesherrliche Verordnung
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Schwerin, 6. Jan.
Tten v. M. sind, auf den Wunsch der Stände und nach kaängiger Communication mit dem Großherzoge von Mecklen— Strelitz, die in mehreren Städten noch bestehenden Nach— und Familien- Retraets-Rechte ganzlich abgestellt Und fuͤr die Zukunft bei allen und jeden Veraäußerungen staäͤd— r Grundstuͤcke weg. ö
e st erreich.
Wien, 1. Jan. (Nürnberger Korrespondent.) Die e Genesung des juͤngeren Königs von Ungarn gräaͤnzt an Wunderbare. Die Aerzte hielten es kaum fur möglich, den ken zu retten; dennoch gelang es den vereinten Bemuͤhun— der Kaiserl. Leibaͤrzte Baron Stifft und v. Raimann, mit hung des Dr. Vivenot, dem man kein geringes Verdienst eser Kur beimißt, eine wohlthätige Krists noch zu rechter herbeizufuͤhren, und jetzt nähren sie sogar die Hoffung, ein aus dem Grunde gehoben zu sehen, das so lange allen Eln der Kunst trotzte. Die Theilnahme des Publikums sich bei dieser schweren Erkrankung wieder auf das Ruͤh— e. Alle Straßen der Stadt waren mit Menschen ange— welche nach der Burg eilten, um Erkundigungen einzuzie— soder von dort zurückkehrten, um welche zu ertheilen. Als aiser mit seiner Durchl. Gemahlin und anderen Gliedern sFaiserhauses am Tage der Genefung im Burg-Theater er— wurden sie mit einem wahrhaft unbeschreiblichen Jubel ngen, und eben so beim Weggehen begleitet.
Ertest, l. Jan. Gestern ist die Franzoͤsische Gabarre, ren Bord sich die Griechische Deputation befindet, unter gegangen. Fuͤr heute war die Abreise der Russischen tte, auf welcher der Kommandant der Bayrisch-Griechischen dition, General., Major v. Hertling nebst Stab eingeschifft d wie der Englischen Fregatte, die in Brindisi den König die Regentschaft aufnehmen wird, festgesetzt; der heftigen wegen konnten jedoch die Anker nicht gelichtet werden.
Schweiz.
Neuchatel, 2. Jan. In Bezug auf den Widerstand, den re Kantone der Schweiz den Beschluͤssen der Tagsatzung genstellen, und auf eine Versammlung, welche vor einiger bon den Abgeordneten der bekannten sechs Kantone zu Sar— Behalten wurde, enthalt der Constitutionnel Neucha— s folgende Bemerkungen: „Seit lange hat kein Ereigniß adikalen Zeitungen der Schweiz so sehr beschaͤftigt, als die erenz zu Sarnen. So sehr man sich bemuͤht, sie als un— g in ihren Folgen darzustellen, eben so sehr beweist jedes unserer Widersacher, daß sie vom Gegentheil uͤberzeugt Und in der That, diese Konferenz und ihre Beschluͤsse in Ereigniß von der hoͤchsten Wichtigkeit, denn die innere k der Schweiz wird dadurch einer Entscheidung entge—
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gengefuͤhrt. Was wollen die Staaten? Wollen sie
gruͤndet. Nicht-Intervention angerufen?
reichende Buͤrgschaft gegen die druͤckung finden.
Alles, was wir wollen. Dies ist
der Sympathie, die sie im den muß.““
ren Wendepunkt erreicht.
lich? teien gegen einander?
schluß gebunden.
genswerthes System hen? Der angreifende
aufgeben; oder
fung gleich.
such te gewärtigen, wenn der der Versöhnung sein Ohr zu unserer Meinung nach,
kundgegeben wurden.
Ruͤckkehr durch versoͤhnende Ma
ren, ob man diese Ruͤckkehr endlich Zuͤrch, 1. Jan.
Was die zur
lich der Schwyzer Angelegenheiten
ter hinauszuschieben.“ Der Plan, für die Sitzung Zürch einen neuen Saal zu bauen,
von Zuhörern Raum zu gewinnen,
der Inhalt der Wuͤnsche, fuͤnf Kantonen in der Konferenz zu Sarnen hinsichtlich Basels Basel hat bisjetzt nur fuͤr sein gutes Recht gekaͤmpft; die fuͤnf Staaten konnten nicht wuͤnschen, daß Basel sich schlechthin und unbedingt unterwerfe; aber sie setzen den Fall voraus, daß Basels Gegner ihren feindseligen Absich— ten vielleicht entsagen möchten, und wuͤnschen, daß Basel 8
rt und Weise, wie diese Anempfehlung von Basel aufgenommen wurde, zeigt, daß Basel sie nicht verschmähte. Die Vahn ist also gebrochen, und man kann nicht sagen, daß die Ruͤckkehr zu dem Grundsatz der Gesetzlichkeit unmoglich sey, und daß die Ehre sich dagegen sträube; es handelt sich bloß darum, zu erfah⸗
ten, eine Entscheidung . Die Deputation wird außerdem im
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die sechs zu Sarnen repraͤsentirten , 1.6 ssie die Eidgenossenschaft aufloͤsen? ̃ 5 , . sie derselben redlich getreu geblieben; sie haben ihre erpflichtungen gegen dieselbe erfüllt nnd erklaren noch, daß sie unverletzlich daran festhalten; und sie wuͤrden nichts dabei ge— winnen, wenn sie auch gern den Bund zerreißen mochten. Wollen sie vielleicht mit Gewalt alle seit 1630 vorgenommene Neuerun— gen verwerfen und die alte Ordnung der Dinge wieder herstellen? Aber man hat noch nicht den geringsten Beweis zur Unterstuͤtzung einer solchen Behauptung; sie beruht auf einer bloßen Verlaͤumdung; das so allgemein verbreitete Gerücht, als wollten sie zu der vermeint⸗ lichen Berner Verschwoörung mitwirken, ist durch keine Thatsache be⸗ Haben sie nicht bis jetzt feierlich das Prinzip der : Welches Interesse koͤnnten sie dabei haben, wenn sie anderen Kantonen das Recht bestreiten wollten, ihre innere Verwaltung nach ihrem Gutduͤnken einzu— richten, und wenn sie sich den mäͤchtigsten und zahlreich sten Staaten feindselig gegenuͤberstellten? Was also wollen diese sechs Staaten? Das, was ihre Vaͤter, die Begruͤnder des Helvetischen Bundes, wollten, namlich Buͤrgschaften gegen Willkuͤr und Be— druͤckung. Der eidgenoͤssische Vertrag ist seit zwei Jahren oft verletzt worden: eine gewalthaberische Majoritaͤt glaubt sich berech— tizt, sich uͤber die Gesetze, Vertrage, Eide und Pflichten hinwegsetzen und der Minorität willkuͤrlich befehlen zu koͤnnen; die sechs Staaten wollen dies nicht länger dulden; sie sind entschlossen, sich zuruͤck— zuziehen und zu warten, bis die Liebe zu Recht, Ordnung und Gesetzlichkeit in den Herzen der Schweizer wieder eingekehrt seyn wird, und bis sie in solchen Gesinnungen wieder eine hin⸗ ft Willkuͤr und gegen die Unter— — Wir wiederholen mit Johannes von Muͤller: „„In edler und friedlicher Freiheit leben oder fuͤr sie sterben, ist — n J Die Unschuld unserer Sache ist unser Bollwerk; ihre Gerechtigkeit der Grund unserer gesetzmäßigen Kuͤhnheit; ihre Nothwendigkeit die Ursache 1n⸗ Die Angelegenheiten der Schweiz haben fh, 1 U Jetzt wird man sehen, ob eine aufrichtige Ruͤckkehr zum Recht, zum Gesetz und zur Eidgenos— senschaft noch moglich ist oder nicht. wir endloser Anarchie, ja wohl gar dem Ruin unseres Vater— landes entgegen; und Heil denen, welchen es gelingt, dasselbe noch zur rechten Zeit vor dem Verderben zu retten! Ist aber wohl eine solche Rückkehr nach allen diesen Ereignissen noch moöͤg— Ist sie wahrscheinlich bei der jetzigen Stellung der Par— Ist sie moglich, oder, mit anderen Wor— ten, beruht die Spaltung der Parteien auf Thatsachen, die nicht mehr ungeschehen zu machen sind? Hier bieten sich drei wichtige Fra— gen dar: der eidgenoͤssische Bund, die Angelegenheiten von Schwyz und diejenigen von Basel. Die beiden ersteren enthalten offenbar ge— fährliche Klippen; aber es ist andererseits eben so gewiß, daß noch keine unwiderrufliche Maßregel angenommen worden; es handelt sich nur um die Zukunft, denn bis jetzt hat sich noch keine Partei, weder durch eine Erklarung, noch durch einen Be⸗ ; — Anders ist es mit der Baseler Angelegenheit. Hier stehen sich die Beschluͤsse der Tagsatzung und die Protesta—⸗ tionen der sechs Staaten wie die beiden Enden eines Durch—
Nein,
unsere Politik.
innersten der Herzen
messers gegenuͤber, und die beiden Parteien haben eine Opera— tions- Linie eingenommen, die niemals zu einer Versoͤhnung, sondern nur zu Trennung oder Krieg a
dieses Aeußerste vermeiden, so muß man endlich ein so bekla— wer soll davon abste⸗ Die⸗ ser letztere wuͤrde sich nur alles Schutzes dadurch begeben; es bliebe ihm keine Sicherheit, keine Buͤrgschaft mehr fuͤr die Zu— kunft; er wuͤrde durch ein solches Nachgeben nur seine Gegner ermuthigen; seine Schwaͤche waͤre einer unbedingten Unterwer— Der Angreifende also ist es, der von seinen Forde— rungen ablassen muß, indem er sich nur vorbehaͤlt, das Ziel auf gesetzlichem Wege zu erstreben, zu dem er durch Verneinung der Gesetze und durch Gefaͤhrdung seines Vaterlandes zu gelangen Aber das Aufgeben dieses Verfahrens ist nur dann zu andere Theil seinerseins geneigt ist, eben dies ist, welche von
ren kann.
und der
beleidigte Theil?
leihen. Und
hregeln erleichtere. Die
will.“
Folgendes sind die Instructionen, welche den Abgeordneten von Zurch fuͤr die nachste Tagsatzung ertheilt wurden;: „In der Meinung, daß die Beschluͤsse der Tagsatzung vom 15. September und 5. Oktober, die sich auf die Baseler Angelegenheiten beziehen, in Kraft getreten sind, und daß das Wohl des Vaterlandes und des Kantons Basel, so wie die Ehre der Eidgenossenschast und der Tagsatzung gäbieterisch deren Voll⸗ ziehung erheischen, beauftragt der Staat Zuͤrch seine Gesandt— schaft, fuͤr den Fall, daß die Stadt Basel bei ihrer Weigerung beharren sollte, mit den anderen Mitgliedern der Eidgenossen— schaft zu den Mitteln beizutragen, die am geeignetsten seyn möch- dieser Angelegenheit herbeizufuͤhren. des Staats Zuͤrch die Anerkennung der Liestaler Verfassung aussprechen. Vertheidigzung des Gebiets und der Neutralität der Schweiz fuͤr den Fall eines Krieges nothwendigen Waßregeln betrifft, so wird die Deputalion mit allen Kraͤften die Beschluͤsse unterstuͤtzen, welche gefaßt werden möchten, um eine imposante Militair? Macht aufzustellen, damit im Fall einer wirklichen Ge— fahr die National⸗Existenz der Schweiz erhalten werde, und da— mit ihre feste Stellung ihr den ehrenvollen Platz sichere seit Jahrhunderten unter Europas Völkern einnimmt. Hinsicht⸗ hat der große Rath der Re— gierung anempfohlen, alles Moͤgliche aufzubieten, um, sobald sie die Leitung der Angelegenheiten übernommen haben wird und, wo moglich, noch vor der Eröffnung der Tagsetzung die beiden Parteien des Kantons zu vereinigen. sirt, wenn die Umstaͤnde es erheischen sollten, 25. Februar festgesetzte Zusaimenkunft der Tagsatzung noch spaͤ⸗
Namen
Endlich hat er sie autori— die auf den
en des großen Raths von um fuͤr eine groͤßere Anzahl ist wieder aufgegeben wor—
Im letzteren Falle sehen
Will man
den sie
den. Er haͤtte eine Ausgabe von mehr als 106,000 Fr. verUur— sacht. Man wird sich darauf beschranken, in dem jetzi en Sar eine Gallerie zu bauen, die 12 — 14,60) Fr. kosten soll.
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Neapel, 22. Dez. Der jetzige Ausbruch des Vesuvs hat seit vorgestern und gestern Abend einen sehr ernsthaften Cha⸗ rakter angenommen, ünd der Anblick des halb mit Feuer bedeck⸗ ten Berges ist prachtvoll und großartig. Nach bestimmtern Beobachtungen erbebte der Berg zuerst ain 15. d. in der Nacht, und in dem kleineren Kegel, mitten im großen Krater, bildeten sich drei kleinere Krater, fo wie jn jenem mehrere große Spal— ten von 39 bis 40 Fuß Breite und 15 bis 20 Fuß Tiese. Au— ßer dem Strome, der an der linken Selte gegen die Eremitage zu fließt, und der, da er sich in zwei Arme getheilt, nur dein Anscheine nach schwacher geworden, brach am 20 gegen Mitter, nacht ein neuer, auch in zwei Arme getheilter an der rechten Seite des Vulkans aus, der seine Richtung gegen Porttöci zu nehmen scheint, so daß nun die beiden Flanken des Berges in Feuer stehen, und nur die Mitte des Kegels dunkel bleiht, ein Anblick, dessen schauderhafte Schönheit unbeschreiblich ist. Au, ßer diesen vier Stroͤmen erfolgen auch jetzt unausgesetzt große Explosionen oben aus der Spitze des Kegels, wodurch Steine und andere vulkanische Materien außerordentlich hoch in die Luͤfte geschleudert werden. Die dadurch verursachten Detonationen werden hier deutlich wie ferner Kanonendonner gehoͤrt.
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Die Allgemeine Zeitung berichtet aus Wien vom 31. Dez.: Die Turkische Post bringt keine für die Zukunft der Pforte beruhigenden Nachrichten ). Die Tuͤrkische Armee zieht sich vor der Aegyptischen zuruͤck, und die Stimmung des Landes ver— mehrt die Verlegenheiten, in welchen der Sultan sich befindet. Alle Berichte sagen, daß die Aegyptischen Truppen von den Eingebornen aufs beste empfangen und mit einem gewis⸗ sen Enthusiasmus unterstuͤtzt werden. Man weiß nicht, ist dieses ein Zeichen von der Degeneration der Tuͤrken, oder geschieht es in Folge alter Erinnerungen und einer Vorliebe fuͤr die verletzten altherksmmlichen Sitten und Institutionen, welche Ibrahim Pascha in ihrer volligen Integritaͤt wieder herzustellen verspricht. Jedenfalls ist der Tag der Entschei⸗ dung nicht mehr fern, wo der Streit zwischen den Anhaͤngern des Alten und denen des Neuen entschieden seyn, und ein oder das andere System gesiegt haben muß. Nur von Außen, wie ich mehrmals bemerkte, kann der Sultan Huͤlfe erwarten. Diese muß jedoch schnell kommen, wenn sie wirksam seyn soll. Sollte der Großherr sich allein uͤberlassen bleiben, was bei den Gesin— nungen des Russischen Kabinets kaum zu vermuthen ist, so würde das Tuͤrkische Reich in Truͤmmer gehen, und die uͤbrige Welt von der heftigen Erschuͤtterung empfindlich beruͤhrt wer⸗ den. Es wuͤrden dann andere Fragen zur Sprache kommen, als Suzerainetäts-Rechte oder verweigerte Tribute, welche der offenen Empoͤrung Mehemed Ali's vorangingen; man wuͤrde Interessen zu regela haben, die, wenn sie auch nicht unmittel— bar das potitische Gleichgewicht der Staaten beruͤhren, doch in Absicht auf den Handel fuͤr die ganze eivilisirte Welt hoͤchst wichtig sind.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
New-York, 5. Dezember. Der in Suͤd-Karolina zusammengetretene Konvent versammelte und konstituirte sich am igten v. M. Der Gouverneur des Staats, Herr Hamilton, wurde mit 131 Stimmen zum Praͤsidenten erwählt; 5 Stimmen zersplitterten sich, und 10 Zettel waren ganz leer; man glaubt, daß die letzteren von Anhängern der Unions-Partei herruͤhrten. Im Ganzen waren 169 Abgeordnete gegenwärtig, wovon 143 der sogenannten Partei der Staaten-Rechte und nur ü der Unions-Partei angehorten. Herr Isaac Hayne ward zum Se— cretair des Konvents erwählt. Der Richter Colcock legte zu— nächst folgenden Beschluß vor, der von dem Konvent angenom—⸗— men wurde:
„Die Akte in Bezug auf die Zusammenberufung eines allge—⸗ meinen Volks-Konvents in diesem Staat soll einem aus 21 Mitglie⸗ dern bestehenden und von dem Praͤsidenten zu ernennenden besonde— ren Ausschuß uͤberwiesen werden, mit der Instruction, daß derselbe daruͤber Bericht erstatte, namentlich aber über die Maßregeln, welche dieser Konvent in Folge dessen, daß die Verfassung der Vereinigten Staaten durch den Kongreß verletzt worden, anzunehmen haben wuͤrde, indem naͤmlich der Kongreß bei verschiedenen Gelegenheiten Gesetze gab, wodurch zur Aufmunterung und Beschuͤtzung der ein« heimischen Manufakturen und zu anderen unverantwortlichen Zwel⸗ ken Zoͤlle und Steuern auferlegt wurden.“
Nachdem der Gouverneur Hamilton den Praͤsidentenstuhl eingenommen hatte, hielt er eine Anrede an die Versammlung, worin er unter Anderem sagte:
„Eine Krisis von nicht gewohnlicher Art hat uns hier vereinigt. Die ernstesten Pflichten, die den Buͤrgern eines freien und souverai⸗ nen Staates obliegen, noͤthigten uns zu dieser Zusammenkunft, und die wichtigsten und dauerndsten Folgen werden aus der mannlichen und unerschuͤtterlichen Erfuͤllung dieser Pflichten hervorgehen. Es ist wohl bei unserer Regierungs-Form kein Solbcismus, wenn man sagt, daß wir hier das Volk sind. Seine Souveraginetaͤt ist in uns kon⸗
jeütrirt Die Bevölkerung hat durch die Vermittlung ihrer Agenten beschlossen, daß ein Konvent zusammenberufen werden soll. Dieser Beschluß wurde mit Weisheit und Ueherlegung
gefaßt, und wir sind hier in feierlicem Auftrage des Volks versammelt, um die verschiedenen Akte des Kongresses der Vereinigten Staaten, wodurch zum Schutz der Amerikanischen Ma— nufakturen Zölle auferlegt und die von der Bevdlkerung Suͤd⸗Ka⸗ rolina's als Beeintraäͤchtigungen ihrer Rechte und als Verletzungen der Constitution betrachtet werden, in Berathung zu ziehen und auf die Maßregeln zur Abhüͤlfe bedacht zu seyn. Dies sind unserc Pflichten, und wahrend wir uns bestreben, sie in dem Geist erleuch⸗ teter Mäßigung zu erfuͤllen, und mit dem festen Entschluß, die größte Sitte und Höflichkeit zu beobachten, laßt uns zugleich ein⸗ gedenk seyn, daß auch ein hoher moralischer Muth zur treuen Er⸗ fuͤllung derselben erforderlich ist Wenn demnach politische Kbe⸗ perschaften einer geoßen Einsicht beduͤrfen, und eines Muthes,
der ihnen durch die Wurde des Gegenstandes eingefloͤßt wird, so laßt uns, um mit dem unsterblichen Maͤrtvrer der con— stitutionnellen Freiheit zu reden, „athletische Sitten zum Kam⸗ pfe uns aneignen“ und unser Gemüth zum Streite staͤr⸗ ken. Ich werde oft gendthigt seyn, Ihre Nachsicht in Anspruch u nehmen. Es ist dies das erste Mal, daß ich dazu berufen wurde, in einer bergthschlagenden Köͤrperschaft den Vorsitz zu führen. Al les, wofuͤr ich mich zu verbuͤrgen im Stande bin, ist, daß ich mich stets bestreben werde, den Anstand aufrecht zu erhalten und den Debatten den vollen Umfang zu sichern, der sich mit unseren all⸗ . bekannten parlamentarischen Vorschriften vertraͤgt. Unsere tage und Stellung ist keine gewöhnliche. Wir besitzen ganz, die den souverainen Stgaten zuertheilte unbestreitbare Gewalt. Dieser unser Konvent ist der erste, der sich damit beschaͤftigen soll, die
) Vergl. die Nachrichten aus Konstantinopel vom 20. Dez, in Nr. 7 der Staats⸗Zeitung.
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