e, me. Hie techob sich eine neue Frage. Karl X., o sagte
man, hat für seine Minister gebßt. Die Pairs⸗Kam⸗
mer aber ließ sich nicht in die Graͤnzen dieser beschraͤnkten Dia— lektik einengen. Die Deputirten⸗Kaimer trat mit der Anklage hervor, und die Pairs-Kammer ergaͤnzte das Gesetz, indem sie ein neues schuf und in Anwendung brachte — ein Gesetz der Nothwendigkeit, dieser erste Staatsgrund, der sich uͤber die Hin⸗ dernisse, die man ihm entgegenstellt, hinwegsetzt, und nur vor der Vernunft, der Moral und der Gerechtigkeit innehaäͤlt.“ Der Minister faßte hier die langen Diskussionen zusammen, die in beiden Kammern der Annahme des Gesetz-⸗Eütwurfes vom 10. April uͤber die Verbannung des altern Zweiges der Bourbonen vorangingen. „Als,“ äußerte er, „Frankreich die Bourbonen verbannte, behandelte es sie als Feinde, nicht als undankbare Kinder. Zwischen den Bourbonen der älteren Linie und Frank— reich besteht ein Krieg auf Tod und Leben. Wir muͤssen unsere Feinde eniwaffnen und sie in die Unmöglichkeit versetzen, uns ferner zu schaden.“ Herr von Broglie erinnerte darauf an den langen Aufenthalt der Herzogin von Berry in Frankreich, und an ihre Bemuͤhung, die Fackel des Buͤrgerkrieges anzuzuͤn— ven. Er versicherte, daß die Regierung unablaͤssig bemuͤht ge— wesen sey, sich ihrer Person zu bemaͤchtigen, und daß, nachdem ihr solches gelungen und nachdem sie sich uͤberzeugt, daß es fuͤr die Prinzessin gewissermaßen ein Bedürfniß sey, ein abenteuer— liches Leben zu fuͤhren, der Regierung die Pflicht obliege, sie kuͤnftig dem Lande unschaͤdlich zu machen. Das Mi— nisterium habe den Kammern schon fruͤher sein Verhal— ten in dieser Angelegenheit auseinandersetzen wollen, und sey nur durch die Expedition von Antwerpen davon abgehalten worden; jetzt, wo diese Expedition so ruhmvoll beendigt worden, sey es bereit, sich in jede Art von Eroͤrterung hinsichtlich der Herzogin von Berry einzulassen. Man stelle zunächst die Frage, weshalb die Prinzessin nicht den Gerichten uͤberwiesen würde? Indessen werde dieser Wunsch aufrichtig nur von denen gehegt, die eine Freisprechung der Gefangenen verlangten, und denen es, statt eines Urtheils, um eine Art von Komoͤdie zu thun sey, in der sich die Entwickelung voraussehen lasse. Diese Aeußerung erregte lautes Murren in der Versammlung und zahlreiche Stim⸗ men xiefen, dies sey ein leichtes Mittel, um sich uͤber alle Gesetze zu erheben. Der Minister fuhr fort: bei einem solchen Prozesse wuͤrde die ganze Existenz der Regie— rung in Frage gestellt werden, indem es sich dabei ganz einfach um die Frage handele, ob die Herzogin wohl oder uͤbel daran gethan, sich gegen die jetzige Ordnung der Dinge aufzu— lehnen. Man muͤsse mit Blindheit geschlagen seyn, wenn man die Gefahren nicht erkennen wolle, die mit einem solchen Pro zesse verknuͤpft wären. Niemand könne im Ernste verlangen, daß die ganze Existenz einer Regierung von den Zufaͤlligkeiten eines Erkenntnisses der Jury abhaͤngig gemacht werde. „Und wo“, fuͤgte der Minister hinzu, „wollte man den Prozeß ver— er,, . Sehen Sie nicht schon im Geiste, wie die Feinde der egierung sich an dem gewaͤhlten Orte, nicht zu Hunderten, nicht zu Tausenden, nein zu Hunderttausenden ein Rendezvous geben! (Lebhafte Unterbrechung. Mehrere Stimmen: „Welches un— vorsichtige Gestaͤndniß!“ . Ma uguin: „Es wird dem Auslande sehr willkommen seyn!“ Sie sind Augenzeugen der Pa— riser Unruhen gewesen; diese wuͤrden aber durchaus in keinem Betracht mehr gegen diejenigen kommen, die mit dem Erscheinen der Prinzessin vor einem Assisenhof verknuͤpft seyn wuͤrden. Mag hiernach die Kammer sich aussprechen und ihre
Abstchten zu erkennen geben. Die Regierung wird sich niemals der auf ihr lastenden Verantwortlichkeit entziehen.“ — Eine leb— hafte Bewegung folgte auf diese Rede des Ministers. nach ihm ergriff Herr von Ludre das Wort. „Die Karlisti— sche Partei“, äußerte er, „muß in der That einen großen Fonds von Frechheit besitzen, daß sie sich nicht scheut, in ihren gegen— waͤrtigen Reclamationen auf dasselbe Prinzip der Volks⸗Sou⸗ verainetaäͤt zu provoziren, das sie bestaͤndig mit Fuͤßen getreten hat. Dergleichen Reclamationen verdienen nichts als Verach⸗ tung.“ Bei diesen Worten wurde der Redner etwas ausgelacht. Er ließ sich indessen dadurch nicht abhalten, in seinen Ausfaͤllen auf die Herzogin, die er die Prinzessin Karoline von Neapel nannte, fortzufahren. Man solle, meinte er, endlich der Em— pfindelei entsagen und der Gerechtigkeit ihren Lauf lassen. Die Charte erklaͤre den Koͤnig allein fuͤr unverletzlich. Er stimme hiernach fuͤr die Ueberweisung der saͤmmtlichen Bittschriften an den Großsiegelbewahrer unter der ausdruͤcklichen Aufgabe, daß er die Gesetze des Landes vollziehen lasse. Herr v. Bricque— ville sprach in demselben Sinne. „Frankreich“, äußerte er, „will den Grundsaͤtzen der Juli-Revolution Achtung verschaffen; um aber diesen Zweck zu erreichen, muß es auch die Gesetze re— spektiren lassen, die durch die Nevolution geschaffen und von dem Koͤnige beschworen worden sind. Es muͤssen die geeignetsten Maßregeln getroffen werden, um das Interesse des Landes mit der National-Ehre zu verschmelzen.“ Herr Cabet trat dieser Ansicht bei. Nach ihm bestieg Herr Berryer die Rednerbuͤhne und stimmte fuͤr die Tagetordnung. „Nicht“, äußerte er, „daß die von den Bittstellern angefuͤhrten Gruͤnde mich nicht lebhaft ergriffen haͤtten. Die Kammer darf aber die Verantwortlichkeit fuͤr dasjenige, was die Minister beschließen werden, nicht thei— len. Moͤgen sie thun, was siet fuͤr gut finden; nur ersuche ich Sie, sich nicht durch die Gegenwart verblenden zu lassen, sondern huͤbsch an die Zukunft zu denken, und die Geschichte Frankreichs nie aus dem Gedaͤchtniß zu verlieren.“ Der Handels⸗Minister (jetzt Herr Thiers) hielt einen langen Vortrag, worin er die Nothwendigkeit darzuthun sich bemuͤhte, die bei der Kammer ein— gelaufenen Bittschriften durch die Tagesordnung zu beseitigen. Ueber den Vorschlag, die Herzogin vor eine Jury zu stellen, aͤußerte er sich folgendermaßen: „Ein solcher Prozeß wuͤrde eben so beklagenswerth, als der (des Herrn Berryer) in Blois seyn; wir wuͤrden bloß Zeugen einer aͤrgerlichen Freisprechung abgeben. Wohl weiß ich, daß die Regierung sich uͤber die Irrthuͤmer der Justiz erheben kann; aber die oͤffentliche Freisprechung der Herzogin von Berry wuͤrde eine glaͤnzende Niederlage fuüͤrunsere Regierung seyn, nicht zu gedenken, daß der Prozeß selbst für die Ruhe des Landes gefaͤhrlich werden konnte.“ Den Schluß der Debatte machte Hr. Odillon-Barrot. „Meine Ueberzeugung“, sagte
Gleich
er, „ist, daß eine gesetzliche Regierung sich niemals schwaͤcht, wenn sie die Gesetze achtet, und daß das jetzige Ministerium so—⸗ nach die ganze Kraft unserer Regierung gar nicht kennt, wenn es sich scheut, die Herzogin von Berry, wenn auch nicht vor eine Jury, doch vor die Pairs Kammer zu stel— len. Ich meinerseits wurde ein solches Verfahren durch— aus nicht fuͤrchten. — Als es hierauf zur Abstimmung kam, wurden die Antraͤge der Kommission mit staͤrker Stimmen Mehrheit aagenommen. Demnach sind die unziemlichen, so wie die mit falschen Unterschriften versehenen Petitionen dem
Großsiegelbewahrer uͤberwiesen, alle uͤbrigen aber durch die
Tagesordnung beseitigt worden, um der Regierung in dieser Angelegenheit unter eigener Verantwortlichkeit freie Hand
kh lafsen. Die Bersammlung trennte sich erst 5 3
Der heutige Moniteur bringt folgende, zum Thel von den Blaͤttern angekuͤndigte, Veraͤnderungen im diy schen Corps: Der Graf von Sainte-Aulgire ist zum Boh in Wien, der Marschall Marquis Maison zum Botscha St. Petersburg, der Baran Durand de Mareuil zum M ter in Neapel, der Marquis Fay de la Tour-Maubou Botschafter in Rom, Herr C. Bresson zum Gesandten : lin, Graf von Vaudreuil zum Gesandten in Muͤnchen, d zog von Montebello zum Gesandten in Kopenhagen, de von St. Priest zum Gesandten in Rio-Janeiro, der Bat Talleyrand, Herr Belloeg und Graf von Mornay sind J
Karlsruhe und Herr von Bussieres zum Geschäͤftstrz Darmstadt ernannt worden.
Durch eine Köͤnigl, Verordnung vom tn d. M. ze. Majestät der Konig haben zu befehlen geruht, daß das
ungs⸗ und ert werden soll. er te um gen asenheit der Herren Ritter und Inhaber Koͤniglicher Oröen hhrenzeichen, welche ausdruͤcklich dazu und zur Königlichen
Kommission mit der Revision der bestehenden Gesetzgebun das Pensionswesen beauftragt worden. Präsident der K
sion ist der Pair, Graf v. Berenger, Mitglieder derselbse
die Deputirten Lepelletier-d'Aulnay, Gouin, Gravier, die Staatsräaͤthe Boursaint und Fleury de Chaboulon, ?
quetenmeister Martineau des Chenez und Vicomte Germins
die Herren Houard, Chef des Pensions-Bureau's im Ministerium, und Billig, ehemaliges Mitglied der Kom fuͤr die Entschaͤdigung der Emigranten.
Der zum Botschafter in Konstantinopel ernannte V miral Roussin ist auf seinen Posten abgegangen.
Die Akademie der schoͤnen Kuͤnste hat den Bildhauer in Berlin statt des verstorbenen Alvarez und den Kupff Toschi in Parma an die Stelle des mit Tode abgegt Longhi zu ihren auswärtigen Mitgliedern ernannt, Und beide Wahlen bereits die Königl. Genehmigung erhalten.
Fast saͤmmtliche hier erscheinende royalistische Blaͤtten lich die Gazette de France, die Quotidienne, der Cou lEurope und der Revenant wurden gestern wegen ihr richts ber den Besuch, den eine Anzahl junger Leun Vicomte v. Chgteaubriand abgestattet hat, in Beschlag! men. Dasselbe Schicksal traf das Karlistische Journal „la wegen eines Artikels, der die Ueberschrift fuͤhrte: „M Ihr Sohn ist mein Konig.“
Der Marquis von Douro, Sohn des Herzogs von lington, befindet sich seit gestern hier.
Der Arzt Bouvet, Verfasser einer Broschuͤre, die do „Republik und Monarchie“ fuͤhrt, ist gestern von dem; Assisenhofe wegen Aufréeizung zu Haß und Verachtung die Regierung zu vierteljͤhriger Haft und einer Geldstrn 300 Fr. verurtheilt worden.
Frankfurt a. M., 9. Jan. Oesterr. 5proc. Metal 881. 4proc. 774. 75. 2Iproc. 54. G. Iproc. 195. Br. Actien 1399 1396. Part. Obl. 1293. 1293. Loose zu 105 1901. Holl. proc. Gbl. v. 183279. G. Poln. Loose 58. 3)
Redaeteur Cottel.
— * rr.
Gedruckt bei A. W. Ho
—
14
83 *
Bekanntmachungen.
Co iet al! Citgtien.
Auf den Antrag der Mutter des seit dem Jahre 110 aus dem hiesigen Armenhause sich heimlich ent⸗ fernten, früher hier gewesenen Kaufmanns Gottfried Emler, wird derselbe oder die von ihm etwa zurück⸗ gelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer hier— durch vorgeladen, spaͤtestens in iermino ven 24. Febr. 1833, Vormittags um 10 uhr, auf unserer Gerichtsstube hierselbst sich entweder schrift⸗ lich oder persönlich zu melden, oder es wird bei dessen Augbleiben derselbe fuͤr todt erklaͤrt werden.
Creuzburg, den 22. April 1832.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Sbdiet al ⸗-Eitati on.
Alle und jede, welche an dem Vermögen des hiesi⸗ 8 Kaufmanns Julius Theodor Kuhfahl, worüber der
oneurz eröffnet worden, Anspruͤche zu haben vermei— gen, werden hierdurch vorgeladen, innerhalb drei Mo—⸗ naten, und spaͤtestens in dem auf ven 21. Februar 1833, Vormittags 10 uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober-Landesgerichts⸗ Re⸗ ferendarius Loes an hiesiger Landgerichtsstelle anberaum— ten Liquidations⸗Termine entweder in Person, oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und Informa— tion versehenen hiesigen Justiz⸗Commissarius von de⸗ nen den hiesigen Orts⸗Unbekannten die Herren Justäz— Lommissarien Sagetot, Reichard, Dr. Hadelich und Dr. Koch sen. vorgeschlagen werden, zu erscheinen, den Betrag und die Art der Forderungen anzujeigen, die Beweismittel beizubringen, und hiernaͤchst die weiteren Verfuͤgungen zu erwarten.
Bei ihrem Außenbleiben im Termine und hei bis
dahin unterlassener Anmeldung ihrer Anspräche aber O
haben dieselben zu gewaͤrtigen, daß sie mit allen er wa⸗ nigen Forderungen an die Concurs-Masse präcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die äbrigen Creditoren auferlegt werden wird Erfurt, den 25. Oktober 1532 Königl. Preuß Landgericht.
— /
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Heier menen, g, n ee d, m eme e, de e , dünn wn. — * en, , —
Berlin
14ten Januar
Montag hen
1833.
— * — * — — —— —
Amtliche Nachrichten.
nister-Residenten in Florenz, bei den Hanse-Städten
e 6.
n f n g R hg
Ordens-Fest in diesem Jahre am 20sten d. M. Der beschraͤnkte Raum gestattet nur die
Einladungen erhalten werden. Berlin, den 14. Januar 183 ae Koͤnigliche General-Ordens-Kommission.
e ü nn t in g h u mg
Auf Befehl Sr. Majestaͤt des Koöͤnigs wird die Feier des nas- und Ordens Festes am 20sten d. M. stattfinden. In dieser Allerhöͤchsten Bestimmung werden die in Berlin an— den Besitzer Koͤniglicher Ehrenzeichen, welche nicht im akti⸗ Nilitair⸗Dienst stehen, so wie die, welche nicht im Staats—
angestellt sind, hierdurch aufgefordert, am 15ten d. M. in Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags ureau der General-Ordens-Kommission, Friedrichs-Straße 39, ihren Namen, Charakter, die Ehrenzeichen, welche ih⸗ erliehen sind, und ihre Wohnung persoͤnlich oder schriftlich eigen. Berlin, den 14. Januar 1833. ö Königliche General-Ordens-Kommission.
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung
u Koͤln ist an die Stelle des nunmehrigen Dom-Kapitu— Iven der bisherige Land-Dechant und Pfarrer Klein zu meln zum Hauptpfarrer erster Klasse an St. Martin in ernannt worden.
urchgereist: Der Koͤnigl. Niederlaͤndische Kabinets— er Ginot, aus dem Haag kommend, nach St. Pe—
urg.
Zeitungs-Nachrichten.
8 18 1 d.
Rußland.
St. Petersburg, 4. Jan. Se. Majestät der Kaiser ha— dem General Lieutenant Rautenstrauch, zur Bezeigung Aller—⸗
ihrer Zufriedenheit mit dessen ausgezeichnet eifrigem Dienst,
iamantenen Insignien des St. Alexander Newski-Ordens
hen. . . Durch Tagesbefehl vom 30sten v. M. haben Se. Majestaͤt Wirklichen Staatsrath Murawieff zum General-Masor in
Suite ernannt; derselbe behalt jedoch seinen Posten als Gouverneur von Grodno, mit Hinzufuͤgung der Rechte
Kriegs-Gouverneurs der Stadt Grodno unter den unmit—
aren Befehlen des General-Gouverneurs von Wilna, Grodno Bialystock. ;
T2Einem Allerhöchsten Ulas vom 19ten v. M. zufolge, sollen Töchter von Militairs des Unter⸗Kommando's und der Mann—
der Land- und See-Truppen, wenn sie Vater oder Mut—
kerlieren, von ihrem zartesten Alter an bis zum 14ten Jahre
s Erziehungshaus zu Moskau aufgenominen, daselbst er— und unterrichtet, dann in Anstalten oder bei Privat⸗Per⸗ in Dienste gegeben, im Fall der Verheirathung ausge— t und uberhaupt in Allem den uͤbrigen Zöoͤglingen des Er— gshauses gleichgehalten . nur sind ihre Namen in sonderes Buch einzuregistriren. . . . 26. , tee in Abo der Erzbischof Dr. Jakob roͤm, ehemaliger Pro-Kanzler der Universitaͤt, in einem von 77 Jahren. Man . aus Leowo (in Bessarabien) vom 13. De- r: „Wiewohl Bessarabien zu Rußlands heißem Erdstrich t, so zeigte sich doch der letzte Sommer im Ganzen wenig den Sommern unserer nordischen Hauptstadt verschieden, ß im Anfange des Juli-Monats die Hitze nur zweimal 280 R. war. An einem jener Tage fiel in Leowo nach hen-Untergang ein Heer von kleinen Kaͤferchen aus der welches auf den Dächern und anderen harten Koͤrpern ein kassel, gleich dem Hagel, hervorbrachte. Im Uebrigen waren ling und Sommer, bei bestaͤndigen, groͤßtentheils aus Nor⸗ behenden Winden, kalt und trocken. Zu Anfang Septem— wurde die Kälte empfindlicher, am 12ten fror es — etwas
diese Zeit hier Unerhbrtes — so stark, daß die Weinstoͤcke
litten und die Einwohner gendthigt waren, die Trauben un— u lesen, daher sie nur sauren Wein und fast drei Viertel her als sonst erhalten haben. Der Pruth war so ange— llen, daß er am 15. September aus den Ufern trat und große Strecke entlang Wohnungen verheerte und Vorraͤthe rte. d dauerten fort. Im November stellte sich eine anhaltende ein und bei dem heftigen Froste, am 12ten (zästen) und den fol⸗ n Tagen, vom Nordwinde begleitet, bedeckte sich der Pruth, achtet seiner reißenden Stroͤmung, mit Eis. Am 18ten fiel s Schnee und der Frost ließ nur wenig nach. Am 2a2sten 23sten wurde es bedeutend waͤrmer, der Wind wehte einige aus Osten und ließ am 23sten Abends vollig nach. Um halb hr Morgens am 24. Nov. (6. Dez,.) verkuͤndete ein heftiges irdisches Rollen das Nahen einer Erd⸗Erschuͤtterung und zwei drei Sekunden spaͤter kam Alles in Bewegung: die Thuͤren und ausgeraͤthe erbebten, was von Glas und Metall war, klirrte tonte, die Hunde der ganzen Umgegend erhoben ihr Gebell. ersten Getbse bis zum Ende der Erdrschuͤtterung verstri⸗ Darauf ward es draußen warm und
Im Oktober wurde es waͤrmer, allein Duͤrre und
still, und das Wetter gegen Morgen feucht. Der Wind kam aus Suüdb⸗-West und eben daher, wie es schien, auch der Erdstoß. Am v5. November aber blies ein scharfer Nordwind, der stets fortwährende Regen gefroöͤr, indem er die Erde erreichte und in wenigen Stunden bedeckte sich der Boden mit einer Eisrinde. Am 253sten nach 8 Uhr Morgens ertönte abermals ein unterirdi— scher Donnerschlag und hallte beinahe zwei Sekunden nach. Es ist zu bemerken, daß hier jahrlich eine Erd⸗Erschuͤtterung und fast unmer um dieselbe Zeit sich ereignet.“
Pole n. Warsch au, 8. Jan. Se. Kaiserl. Koͤnigl. Majestät haben den Kammerherrn, Joseph Tymowski, zum Staats-Secretair beim Administrations-Rath des Königreichs Polen ernannt.
Vorgestern, als am ersten Weihnachts-Feiertage nach dem Griechischen Kalender, war in der Schloßkapelle festlicher Got— tesdienst, dem der Fuͤrst-Statthalter, die Generale, Beamten und Offiziere beiwohnten. Am Schluß desselben wurde, nach der Ver— ordnung des Kaisers Alexander, glorreichen Andenkens, das jähr— lich an diesem Tage wiederholte Tedeum als Dank fuͤr die im Jahre 1512 erfolgte Besiegung von Rußlands Feinden abgesun— gen. Abends hatte der Adel der Stadt Warschau dem Fuͤrsten Paskewitsch zu Ehren einen glaͤnzenden Ball im hiesigen Res— sourcen-Lokal veranstaltet, an dem 6060 Personen Theil nahmen. Die Gemahlinnen des Stadt-Praͤsidenten Laszezynski und des Banquier Scholz machten die Wirthinnen; mit der Ersteren er— oͤffnete der Fuͤrst Statthalter den Ball, und die Fuͤrstin folgte mit dem Praͤsidenten. Das Thema der zu dieser Gelegenheit neu komponirten Polonaise war einem Kaukasischen Volksliede entlehnt. Um halb 12 Uhr begab man sich zu Tische; waͤhrend der Tafelzeit wurden von dem Orchester mehrere der schoöͤnsten Ouverturen ausgefuͤhrt. Um halb 1 Uhr begann der Tanz von neuem und dauerte bis gegen Morgen.
Der Administrations-Rath hat den Professor an der ehemali— gen Warschauer Universitaͤt, Romuald Hube, als Prokurator bei dem Kriminal-Gericht der Wojewodschaften Masovien und Kalisch angestellt.
Fran ech.
Paris, tz. Jan. Unmittelbar nach der Ruͤckkehr des Koͤ— nigs von der Nord⸗Armee werden, wie die ministeriellen Blaͤt⸗ ter ankuͤndigen, in den Tuilerieen große Feste stattfinden.
Der Marschall Soult wird sich heute oder morgen eben— falls nach dem Departement des Nordens begeben und den Koͤnig in St. Quentin oder in Cambrai einholen.
Aus den interessanten Verhandlungen der Deputirten⸗-Kam⸗ mer uber die, auf die Herzogin vos Berry bezuͤglichen, Petitio— nen holen wir noch Einiges nach. Da alle drei Parteien, in welche Frankreich gegenwaͤrtig getheilt ist, namlich die Royalisten,
vorhandene Gesetze richten sollen, und beruft sich abermals auf jene politische Nothwendigkeit. Wollen Sie sich noch einmal in den Willen der Regierung fuͤgen, meine Herren? Die Er⸗ zaͤhlung des Ministers von dem, was am J. August 1830 geschehen ist, muß Sie uͤber Ihr Verhältniß zu der Herzo—⸗ gin von Berry ins Klare gebracht haben. Die Herzogin repraͤsentirt ein vor dem 7. August bestandenes Prinzip, und wenn Sie, als Repraͤsentanten eines anderen Prinzips, uͤber sie richten wollen, so koͤnnen Sie es nicht im Ernste thun; denn Sie koͤnnen das Prinzip, welches Sie angenommen und das Prin⸗ zip, welches Sie verworfen haben, nicht gegen einander in die Wagschaale legen; Sie haben im voraus eine bestimmte Partei ergriffen und koͤnnen also daruͤber nicht entscheiden. Es handelt sich hier nur um eine faktische Frage, nur um die zu treffenden Vorsichts Maßregeln; die Regierung ist es sich selbst, sie ist es ihrer Erhaltung schuldig, sich zu sichern, und sie handelt hierin unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit. Aus diesen Gruͤnden stimme ich fuͤr die Tagesordnung: die Ueberweisung an den Mi—⸗ nister wuͤrde zwecklos seyn. Man kann die Herzogin nicht rich⸗ ten, und wollte man sie dennoch richten, so wuͤrde das n,, ,, gen Regierung selbst damit vor Gericht gestellt werden. Mit vielem Scharfsinn, ich muß es einraͤumen, und mit großer Offenheit hat der Minister die Sache in dieser Weise hingestellt. Ich fuͤr mein Theil stelle die Frage nicht auf dieses Gebiet, sondern sage nur, daß zu einem Urtheile eine Jurisdiction und ein Ge, setz nothwendig sind, denen der Angeklagte unterworfen ist; ist er aber der Jurisdiction des Souverains nicht unterworfen, so kann er nicht gerichtet werden, denn man wird nicht zwölf Ge⸗ schworne finden, welche entscheiden werden, die Herzogin von Berry sey eine Rebellin gegen Ludwig Philipp gewesen. Man hat davon gesprochen, die Herzogin von der Pairs⸗-Kammer richten zu lassen. Aber wozu diese außerordentliche Juris dic⸗ tion? Liegt darin eine Anerkennung des Ranges der Angeklag— ten und kann sie, wenn man diesen anerkennen will, gerichtet werden? Ich schweige von den Gefuͤhlen, die mich bei dem Ge— danken bestuͤrmen, die Herzogin von Berry vor dieselbe Barre gefuͤhrt zu sehen, vor welcher Louvel stand.“ (Stimmen von der äußersten Rechten und Linken: „Sie soll von einem Assisen⸗ ofe gerichtet werden; die Jury mag entscheiden.“ Herr . „Man will also, daß der letzte Akt der furchtbaren, der ungeheuren Tragoͤdie, in welcher die Bourbonen des alte⸗ ren Zweiges die Haupt⸗Figuren sind, da aufgefuͤhrt werde, wo der erste Akt gespielt wurde? Lassen Sie uns die gewöhnlichen und außerordentlichen Gerichte beseitigen; denn es handelt sich hier um keine juristische Frage; das gemeine Recht kann nicht angewendet werden, und ein Ausnahme-Gesetz ist nicht vorhan- den, die Ueberweisung an den Minister wuͤrde also zwecklos seyn. Oder will man etwa durch diese Ueberweisung das in der Verordnung vom 8. November versprochene Gesetz verlan⸗
die richtige Mitte und die linke Seite, durch ihre ausgezeichnet⸗ sten Redner, die Herren Berryer, Thiers und Odilon-Barrot bei diesen Debatten repräͤsentirt wurden, so duͤrfte es angemes⸗ sen seyn, aus den Vortraͤgen derselben einen das Wesentliche zu— sammenfassenden Auszug zu geben. Herr Berryer, der nach Herrn von Briequeville das Wort erhielt, aͤußerte sich folgen— dermaßen: „Meine Herren, ich unterstuͤtze den Antrag Ihrer Kommission, insoweit er die Beseitigung der vorliegenden Peti— tionen durch die Tages-Ordnung betrifft. Zwar haben die von den Bittstellern ausgesprochenen Gesinnungen die lebhafteste Theil⸗ nahme bei mir erregt; die außergesetzliche Lage der Herzogin von Berry, die Abweisung derer, die sich um die Ehre bewarben, ihr zu dienen, nahmen mein Interesse in Anspruch, und ich war ebenfalls im Begriff, die Kammer zu bitten, bei dem Ministerium darauf anzutragen, daß dieser sonderbaren Stellung der Prinzessin ein Ende gemacht werde. Aber Ruͤcksichten von nicht minderem Ge— wicht haben mich die Nothwendigkeit fuͤhlen lassen, der Ansicht der Kommission, daß hier keine Entscheidung möglich sey, beizu— treten, — eine Meinung, in der ich durch die Rede des Mini— sters der auswärtigen Angelegenheiten noch bestärkt worden bin. Der Minister ist die Ereignisse der Juli⸗Revolution durchgegan—⸗ gen; der erste Akt dieser Revolution war der Beschluß, der nicht in der Kammer (denn diese war noch nicht im Stande, zu be— rathschlagenz, sondern in einem Privat-Kabinet gefaßt wurde, eine ganze Familie, ohne Gesetz, ohne irgend eine Debatte, von Franzöͤsischem Gebiete zu verbannen. (Lebhaftes Murren.) Herr Berryer: „Ich bitte um Ihre ganze Aufmerksamkeit; meine persoͤnliche Neigung und meine politische n n,. ste⸗ hen im engsten Zuͤsammenhange mit dieser Frage.“ (Meh— rere Stimmen: Und ihre Eide?! Herr Berryer— „Ueber diese Frage werde ich mich ein ander Mal aussprechen; ich fahre fort: Der erste Akt der Revolution war, nach der eigenen Acußerung des Ministers, eine Verletzung der Charte und aller bestehenden Gesetze, die, nach seiner Ansicht, durch die Nothwendigkeit, das gebieterischste aller Gesetze, herbeigefuͤhrt wurde. Der zweite Akt war der im Schoße der Kammer ge— faßte Beschluß, den älteren Zweig der Bourbonen auf ewige Zeiten vom Throne auszuschließen. Man hat nicht nur den Rönig verurtheilt und dadurch das Prinzip der Unverantwort— lichkeit, welches das Grundgesetz Frankreichs war, verletzt, sondern auch den Unschuldigen; man hat die kuͤnftigen Geschlechter, die ganze Nachkommenschaft dessenigen kondemnirt, der, jenem Ge⸗ setzs gemäß, nicht schuldig seyn konnte. Der dritte Akt war die
wendbar war, wurden sie kondemnirt. Der Minister giebt ir daß dies willkuͤrlich war, daß die Pairs dabei zugleich Gesetz⸗ geber und Richter waren, aber er findet die Rechtfertigung in der Nothwendigkeit. Wir haben der politischen Nothwendig,; keit nachgegeben, sagen die Minister. Diese Nothwendigkeit ist aber auch der Grund aller Tyrannei; von Gehorsam zu Gehor⸗ sam wuͤrde sie uns zum Despotismus fuͤhren. Es ist Zeit, eine Bahn zu verlassen, auf der bereits so viele Prinzipien verletzt worden sind. Und dennoch schlaͤgt man uns heute eine neue Verletzung jener Prinzipien vor; man verlangt von uns, daß wir über das Schicksal einer Gefangenen entscheiden, sie ohne
Verurtheilung der Minister; obgleich kein Gesetz auf sie an! 3
gen? Ich halte es nicht der Wuͤrde der Kammer fuͤr angemessen, die Vollegung eines Gesetz⸗Entwurfes zu begehren, der, mit welcher Geschicklichkeit die Redacteure ihn auch abfassen mochten, doch immer eine Entscheidung uͤber eine bekannte Person und aͤber ein be— Ich weiß wohl, daß man dabei wieder von der politischen Nothwendigkeit sprechen wurde; aber mit dergleichen Worten und Gruͤnden hat der Konvent sich eine unheilvolle und blutige Bahn eröffnet. Man will noch einen andern Gesichtspunkt geltend machen und die Sache als eine Kriegsfrage betrachtet wissen; dergleichen Fragen gehören aber ebenfalls vor die vollziehende, nicht vor die gesetzgebende Gewalt. Ich verlange nicht von den Ministern, daß sie nur auf die Stimmen zu Gunsten der Herzogin von Berry hoͤren sollen, aber ich sordere sie auf, sich von den gegenwartigen Umstaͤnden nicht verblenden zu lassen und an die Zukunft, so wie an die Geschichte zu denken. Die Verantwortlichkeit fuͤr den Schritt, den sie zu thun im Begriff stehen, faͤllt auf sie zuruck; die Kammer kann dieselbe nicht theilen; ich stimme daher fuͤr die Tagesordnung.“ — Herr Thiers sprach sich etwa folgendermaßen aus: „Der Mi⸗ nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat Ihnen bereits die Ansichten der Regierung uͤber den wichtigen Gegenstand, der uns beschäftigt, auseinandergesetzt; er hat Ihnen gesagt, zu welchem Zwecke und mit mit welchein Rechte die Regierung die Herzogin don Berry habe verhaften lassen. Die Herzogin hatte das Se⸗ setz uͤbertreten, das sie und ihre Familie dazu verdammt, in der Fremde ihr Leben zu beschließen; sie ist an unserer Kuͤste gelan⸗ det, um den Buͤrgerkrieg anzuzuͤnden. Gluͤcklicherweise ist ihr Plan mißlungen ünd sie selbst ist in Gefangenschaft gerathen. Von diesem Augenblicke an war es unsere Absicht, nicht die Ver⸗ antwortlichkeit fuͤr diese Maßrege!l auf die Kammer zu waͤlzen, sondern uns offen daruber gegen sie auszuspre— chen Das Ministerium scheut diese Verantwortlichkeit nicht, denn es glaubt unbedingt an die Dauer der jetzigen Regierung. Wir befinden uns zweien Parteien gegenüber: die eine betrachtet die Regierung nur als eine faktische und bestrei⸗ tet ihr das Recht, uͤber die Herzogin zu richten; die andere ver⸗ ficht das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetze und verlangt, daß man die r in vor die Gerichte verweise. Der ersteren Partei antworten wir, daß, wenn die Regierung auch bloß eine faktische ware, sie nichtsdestoweniger, wie jedes lebende Wesen, das Recht haben wurde, sich zu vertheidigen und ihrer Feinde zu bemächtigen. Nach meiner Ansicht aber ist diese Regierung auch eine rechtmäßige, denn sie beruht auf dem Willen der gan— en Nation.“ Der Minister hielt hier der Juli⸗Revolution eine fehr ausführliche Lobrede und ergoß sich zugleich in bitteren Ta—
stimmtes Faktum seyn wuͤrde.
dei uber die vorige Dynastie. „Die andere Partei“, fuhr er sodann fort, „beruft sich auf die Gleichheit vor dem Ge— setze. Ja, in einem gesetzlich geordneten monarchischen Staate sind wir Alle vor dem . gleich. Doch giebt es Existenzen, fuͤr welche das gemeine Gesetz nicht genuͤgt. Wir haben einen unverletzlichen König; fuͤr die Koͤnigl. Familie besteht die Erb—
lichkeit des Thrones, das Erstgeburts-Recht und die Befugniß, Majorate zu stiften. Vermaͤhlen die Kinder dieser Familie sich, 66 sie uͤberdies von Ihnen ausgestattet. Aus diesem en ergiebt sich, daß die Bedingungen der Existenz der Königl.