1833 / 14 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Familie doch nicht vollig dieselben sind, deren die uͤbrigen Fami— lien sich zu erfreuen haben. Fuͤrsten, meine Herren, haben keine Richter: in Zeiten der Barbarei oder politischer Leidenschaften fuͤhrt man sie auf das Schaffott; in Zeiten der Großmuth und der Civilisation, wie die unsrige aber, versetzt man sie bloß in die Unmöglichkeit zu schaden. Und gesetzt, man wollte die Herzogin von Berry vor Gericht stellen, ware es wohl moͤg⸗ lich, die Anklage gehörig zu begruͤnden? Daß die Herzogin den Fuß auf Franzöͤsischen Boden geseßzt hat, ist unbestreilbar; auf dies Vergehen steht aber gesetzlich bloß die Verweisung aus dem Lande. Um ihr den Prozeß zu machen, muͤßte man ihr cine direkte Theilnahme an dem Buͤrgerkriege in der Vendée nachweisen koͤnnen. Man beruft sich auf die von der Prinzessin erlassenen Proclamationen; diese wuͤrden aber vor Gericht ge— leugnet werden. Man beruft sich auf die moralische Ueberzeu— aung des gesammten Landes. Dies ist aber vor Gericht nicht hinlaͤnglich; bier bedarf es noch der Zeugen, und wo wuͤrde man solche finden? Der Prozeß der Herzogin wuͤrde ohne allen Zwei— fel mit einer Freisprechung endigen und einer solchen darf die Regierung sich nicht aussetzen. Erinnern Sie sich des Ber— ryer'schen Prozesses; und was wurde dieser neben dem Prozesse der Herzogin von Berry seyn? (Herr Ber— ryer: „Wenn ich freigesprochen worden, so ist dies ein Beweis, daß die Richter wohl erkannt haben.) Wollte man vollends die Gefangene nach Paris fuͤhren, so würde dies von Folgen seyn, die es mir unbegreiflich machen, wie vernünftige Manner uns nur einen solchen Rath ertheilen koͤnnen. Auf dem Wege von Blaye zur Hauptstadt muͤßten 80⸗ bis 100,09 Mann un— ter den Waffen stehen. (Eine Stimme: „Sie haben ja un⸗ längst behauptet, es gaͤbe keine Karlisten im Lande.“ Man würde die Prinzessin vor den Pairs⸗-Hof stellen, und noch bei weltem ernstere Auftritte herbeiführen, als diejenigen, deren Zeu— gen wir bei dem Prozesse der Minister gewesen sind. Wohl weiß ich, daß die Aufruͤhrer des Juni einerseits, und die Anhaͤn— ger der vorigen Dynastie andererseits jene Auftritte herdeiwuͤn— schen, um sie in ihrem Interesse auszubeuten. Ich habe aber die Ueberzeugung, daß Frankreichs Ruhe und Wuͤrde Ihnen, meine Herren, zu theuer sind, als daß Sie die Hauptstadt noch einmal auf eine so harte Probe stellen sollten.“ Herr Odilon-Barrot: „M. H. Der Berichterstatter Ihrer Kommission hat auf die Tages-Ordnung angetragen und dabei erklärt, es sey nicht seine Absicht, hierdurch die Kammer zu ei— nem Urtheile uͤber die Fragen zu veranlassen, welche durch diese Bittschriften heroorgerüfen werden konnten, sondern sich nur sfuͤr inkompetent in einer Sache zu erklaͤren, die allein durch das Gesetz entschieden werden kann. Die Minister haben in dieser Tages-Ordnung die Billigung ihrer Maßregeln und ihre In— dernnitäts-Bill sehen wollen. Giebt es aber eine solche fuͤr eine Verweigerung der regelmäßigen Rechtspflege? Wenn sich aus der Tages-Ordnung diese Folgerung ziehen laßt, so trete ich ent— schieden dagegen auf; ich will an der Verantwortlichkeit fur ei⸗ en solchen Schritt nicht Theil nehmen; ich habe die Charte beschworen, um sie zu vertheidigen, nicht um sie zu verletzen. Während eine Frau, von welcher Art auch ihr Rang, ihre gesell— schaftliche Stellung und ihre Anspruͤche auf eine Unverletzlich— keit, die ich nicht anerkenne, seyn moͤgen, während diese Frau gefangen gehalten wird und ihre Freunde Bittschriften an die Kammer richten, um die Vollziehung der Gesetze zu begehen, fordert man von uns die Genehmigung der willkuͤrlichen Ge— fangenhaltung, einer Polizet-Maßregel. Was man offen zu verlangen nicht den Muth hatte, hat man indirekt verlangt. Nachdem eine Verordnung erlassen worden, in welcher die Mi— nister anerkannten, daß ihnen nicht das Recht zustehe, den Lauf der Gesetze zu hemmen, nachdem sie angekuͤndigt, daß sie

diese große Frage der Kammer vorlegen wuͤrden, nach— bem sie dadurch eingeräumt, daß nur der gesitzgebenden Gewalt die Entscheidung uͤber Faͤlle, die eine Ausnahme von den Gesetzen machen, zukomme, erklären dieselben

Minister heute, daß sie ihre Verordnung fallen iassen, und schließen sich durch, Gott weiß, was fuͤr truͤgerische Mittel und durch welche Auslegung der Worte und Gesetze der Tagezsord— nung an, Alles, was sie gethan, damit verurtheilend. Ich weiß, was man uͤber die parlamentarische Allmacht gesagt hat; ich habe die schöne Phrase gehoͤrt, welche einigen Beifall in der Kammer zu finden schien: daß es namlich Gewalten gebe, die nur durch diejenigen Gränzen beschraͤmnkt wuͤrden, welche die Vernunft und Klugheit stäken. Ich aber leugne diese parla— mentarische Allmacht, ich leugne, daß die Gewalten die ihnen gezogenen Schranken uͤberschreiten duͤrfen. Wir durfen nie die Ver⸗ fassung und das Gesetz unter dem Vorwande uͤbertreten, daß wir nur die Vernunft, die Klugheit und Gerechtigkeit als obersten Souverain anerkennen, denn diese allgemeinen Ausdruͤcke legt Jeder nach seinen Leibenschaften und Interessen aus; ich leugne, daß wir Alles thun durfen, was uns gefallt. Nein, m. H., unsere Vollmach⸗ ten sind gesetzliche; in Frankreich giebt es keine parlamentarische Allmacht, sondern Kammern, welche eingesetzt sind, um fuͤr die Vollziehung der Gesetze zu wachen, um die Minister an diesel— ben zu mahnen, um Denen, welche sich uͤber die Verletzung der Gesctze beschweren, Recht zu verschaffen, und um die Minister in Anklagestand zu versetzen, wenn die Verletzung in böͤser Ab— sicht geschehen jst. Dies sind die Graͤnzen unserer Gewalt; an— dere erkenne ich nicht an; die bei dieser Gelegenheit von den Ministern ausgespröchénen Grundsaätze widersprechen aber jedem constitutionnellen Systent. Ein Attentat ist im Schoße Frank— reichs begangen und die Herzogin von Berry in dasselbe ver— wickelt worden; e eine gerichtliche Entscheidung vor— handen, die noch nicht kassirt worden ist und von der Rammer auch nicht kassirt werden kann; Ministerium glebt zu, daß die Entscheidung, wodurch die Herzogin von Berry

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in Anklage stand versetzt wird, nicht weggeschafft werden kann. ——m * 12 ö 96 . 1 . ö ! 2 . Diese Entscheidung verlangt die Anwendüng der gewöhnlichen

Gesetze; was haben wir also zu thun? Zu verlangen, daß die Gerechtigkeit ihren Lauf habe Findet wegen des R Angeklagten oder wegen der Natur der Thatsache eine: statt, sind Gründe zur Inkompetenz vorhanden, so m derjenigen Instanz erklärt werden, der die Sache von Rechts und Gesetzes wegen zusteht. Uns kömmt dies aber Man sagt, die Herzogin von Berry koͤnne nicht gerichtet wer—

21 . ges der

. Kr 91 18nahme

7 * blies vor

nicht zu den, die Regierung habe kein Recht, sie richten zu lassen; die Gerichte seyen inkompetent, und trägt darauf an, die Kammer möge die Herzogin fur unverletzlich erklären. Bedenken Sie es aber wohl, m. H., die Bewilligung dieses Antrags kann wich— tige Folgen haben; eine solche Unverletzlichkeit würde nicht nur für den gegenwärtigen Fall, sondern auch fur die Zukunft und zwar ohne Unterschied der Personen und der Vergehen gelten. Sie sollen die Unverletzlichkeit einer ganzen Famille aussprechen, und

aus welchem Grunde? Weil diese Familie die Krone Frank⸗ ceichs getragen. Hält diese Ruͤcksicht gegen die Rechte unserer

Revolution Stich? Den ehrenwerthen Herrn Perryer verstehe ich wohl; er bleibt sich konfequent, wenn er die Herzogin fur

von

unverletzlich erklrt. Dieß ist die nothwendige Folge des Prin⸗— zips der Legitimitaͤt; diesem zufolge sind die Nechte Karls X. nicht aufgehoben und wir waren nicht befugt, uns ein Recht fuͤr uns zu schaffen, nachdem das gemeine Recht vernichtet war. Aber nein! die Nation hat nicht nur durch Gewalt, sondern auch durch das Recht gesiegt, und dieses entsprang aus dem durch die Juli-Verordnungen geschehenen Bruche des gesellschaftlichen Vertrages. Man klage uns also nicht an, daß wir damals die Eharte verletzt haͤtten, denn es war keine Charte mehr vorhanden. Wenn zwei Jahre spaͤter eine Frau heimlich in unser Land kommt, um Räuber und Moͤrder zu bewaffnen, und man sie nur als Kriegsgefangene betrachtet wissen will, so erklaͤrt man damit den Kampf zwischen der Legitimität und der Souverdinetaͤt der Nation fur noch nicht beendigt. Die Juli— Revolution ist durch den Sieg des Rechts uͤber die Gewalt be— kraͤftigt und es kann, nachdem sie vollbracht worden, nicht mehr erlaubt seyn, die durch sie vernichteten Rechte wieder anzuer— kennen; es giebt also fuͤr uns hier nur noch Privatpersonen und Thatsachen, die dem gemeinen Gesetze unterworfen sind.“

Die Meinung“, so schloß der Redner, „die ich vor Ih—

* ; = ,. . 96. nen so eben entwickelt habe, ist gewissermaßen ein politi— sches Glaubens-Bekenntniß, das ich ablegen zu mus— sen glaubte. Es ist schon das zweite Mal in dieser

Session, daß mich das Schicksal trifft, mich auf die constitu— tsonnellen Garantieen berufen und das gemeine Recht gegen die Ruͤcksichten auf die oͤffentliche Sicherheit vertheidigen zu muͤssen, welche unsere Verfassung in ihrem Wesen verletzen. Glauben Sie mir, daß nur die gebieterische Pflicht mich zu be—

stimmen vermochte, diese Discussion zu verlängern; denn ich habe die Rednerbuͤhne mit dem Gefuͤhle tiefer Entmuthigung bestiegen.“ (Der von der Kammer in dieser Angelegenheit

gefaßte Beschluß ist bereits gestern mitgetheilt worden.)

Nachstehendes ist der wesentliche Inhalt des Gesetz-Entwurfs uͤber den Belagerungs-Zustand, wie solcher von der betreffenden Kommission der Pairs-Kammer amendirt worden: (Man ver— gleiche damit den in Nr. I5? der Staats-Zeitung vom vorigen Jahre mitgetheilten 9Original-Gesetz⸗Entwurf ;;. .

Artikel 1. In den in Belagerungs-Zustand befindlichen sesten Platzen und militäͤirischen Posten haben die Kriegs- und Rwisions⸗ Conseils über alle ihnen von dem Gouverneur oder Kommandanten uͤberwiesene Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Platzes, weß Standes auch der Ängeschuldigte sey, zu erkennen. Art. 2. Staͤdte, die nicht zu den festen Plaͤtzen oder militairischen Posten gehören, jedoch in Vertheidigungs-Zustand gegen eine fremde Invasion oder eine Empörung mit bewaffneter Hand gesetzt werden, können in Kriegs -Zustand erklaͤrt werden, sobald der Feind oder die Empbrer sich auf eine Entfernung von weniger als drei Tage⸗ maͤrschen genähert baben; sie konnen in Belagerungs Zustand versetzt werden, sobald sie wirklich eingeschlossen oder angegriffen werden. Art. 3. In dem Falle einer Invasion, oder einer Empd— rung mit bewaffneter Hand, wodurch ein oder mehrere Departe⸗ ments, Bezirke oder Kantone in wirklichen Kriegs-Zustand versetzt werden, können die weiter unten in Art. 4, 5 und 6 aufgeführten mllitairischen Maßregeln, ganz oder theilweise, durch eine Königl. Verordnung verfuͤgt werden, die den Kammern, insofern sie bei sammen sind, unvéerzuͤglich, sonst aber bei der Ersfnung der naͤch—⸗ sten Session, mitzutheilen ist. Art 4. Sobald die gedachte Ver⸗ ordnung an Ort und Stelle publicirt worden, kann der lonman— dirende General nachstehende Individuen gus den betreffenden Ge— meinden verweisen, namlich: *) alle Landstreicher und Heimathlose, so wie die schon einmal mit Leibes-Strafen belegt gewesenen, oder unter polizeilicher Aufsicht stehenden Individuen; M alle Personen, die in der Kommune nicht ihren wirklichen oder politischen Wohnsitz haben. Art: 5. Der kommandirende General ist befugt, alle Waßen und Munstions-Vorraͤthe des Feindes oder der Empörer in Beschlag nehmen zu lassen: auch kann er die Entwaffnung derjenigen Gemeinden, welche die Operationen des Feindes beguͤnstigt oder an der Empoͤ⸗ rung thaͤtigen Antheil genommen haben, verfugen. In allen andern Fllen jedoch darf die Entwaffnung der Gemeinden nur Kraft eines, von dem Minister-Rathe ausgegangenen, und den Kammern mitgetheil ten Special-Befehls erfolgen. Art. 6 Der kommandirende Gene ral darf an allen Orten und zu allen Zeiten, sogar des Nachts, die Feinde oder Empoͤrer, sobald letztere zu bewaffneten Banden gehorten oder milttairische Befehle oder Proclamationen unterzeichnet haben, verfolgen und verhaften lassen. Gleichzeitig laͤßt er die zur Ueber⸗ fuͤhrusig der Schuldigen dienenden Papiere und sonstigen Gegenstaͤnde in Beschlag nehmen. Art. 7. Alle dem gegenwartigen Gesetze zu⸗ widerlaufenden Bestimmungen werden hiermit aufgehoben

Die Beamten des Kriegs-Ministeriums haben Befehl, bis um 19 Uhr Abends zu arbeiten; diese Ueberhäufung der Ge— schäfte ruhrt theils daher, daß der Kriegs-Minister das Bugdet seines Departements der Deputirten⸗-Kammer moͤglichst bald vor— legen will, theils wird sie durch die Ausfertigung der zahlreichen Ordens Verleihungen und Befoͤrderungen veranlaßt, die bei der Nord-Armee stattfinden sollen. Mehrere Regimenter, die zu den von den beiden Prinzen vor der Citadelle befehligten Bri— gaden gehoͤrten, werden hierher in Garnison kommen und die beiden jetzt hier stehenden Regimenter, das 121e leichte und das Ißte Linien-Regiment, die zur Unterdruͤckung des Juni-Aufstan— des so viel beigetragen haben, sollen nach Ankong und Algier verlegt werden.

Die der Holländischen Garnison der Citadelle von Antwer— pen abgenommene Fahne ist in dem Dome des Invaliden-Hotels aufgehängt morden.

Die in Toulon eingelaufene Korvette „Diligente“ hat Nach— richten aus Nauplia bis zum 8. Dez. mitgebracht. Man er— wartete dort mit Ungeduld die Baierische Negentschaft und den Konig Otto. Die Franzoͤsischen Truppen sollten alsdann die zon ihnen besetzt gehaltenen festen Punkte raͤumen und nach Frankreich zurückkehren. Eine von Alexandrien in Nauplia an— gekommene Russische Brigg war dem Franzoͤsischen Dampsschiff „Sphinx“ begegnet, das schon zweimal in Rosette gewesen ist, um das Lastschiff „Luxor“, auf welchem sich der aroße Obelisk, ein Geschenk des Viee-Koͤnigs an unsere Regierung, befindet, ans Schlepptan zu nehmen; die Muͤndung des Stroms war aber noch zu seicht. Auf der Rhede von Nauplia befanden sich die Russische Fregatte „Fuͤrstin Lowicz“, die Englische Fregatte

„Barham“ und die Franzoͤsische Fregatte „Iphigénie“ nebst einigen kleineren Fahrzeugen. Der Englische Admiral hielt sich

fortwährend in Malta auf.

Großbritanien und Irland.

London, 5. Jan. Dem Globe zufolge, erwartet man heute die Antwort des Koͤnigs von Holland auf die Vorschlaͤge, welche Sr. Majestat von dem Lord Palmersten und Fuͤrsten Tallehrand gemacht wurden. Das genannte Blatt haͤlt es fuͤr hoͤchst wahrscheinlich, daß die Franzoͤsische Regierung die gefan— gen genommenen Niederlaͤndischen Truppen sehr bald nach Hol— land zurücksenden werde, und meint, daß es in dieser Hinsicht zu einem für alle Theile befriedigenden Arrangement kommen durfte. Auch die Times meint, sie habe alle Ursache zu glau— ben, daß man die Holländischen Gefangenen in ihr Vaterland ain, werde, ohne ihnen irgend eine Verpflichtung abzu— ordern.

In eben diesem Blatte heißt es: „Unter den vielen! wuͤrfen, welche von den Tories gegen die Wirkungen der Reform erhoben wurden, ward keiner so sehr geltend gemacht und s sich keiner eines so hohen Grades don Wahrscheinlichkeit zu freuen, als der, daß die Regierung in ihren Operationen n den Mangel an Ernennungs-Burgflecken werde behindert den, und daß sie den Kabinets⸗ Mitgliedern keine Sitze im terhause werde verschaffen konnen. Wie aher ist es nun go

ker Armee-Liste stehen, zu Generalen erhoben werden, weil

abe Bekannte eines Ministers eine hohe Stellung bei dem im Auslande erhalten muß, und so werden Offiziere,

. Regiments-Commandeurs ganz tauglich seyn wuͤrden, zu Range befoͤrdert, mit dessen Pflichten sie gaͤnzlich unbe— ind.“

nr de-Ourch schnitts- Pre ise in vergangener

; i d, ,, . ,,, Woche men? Nicht ein einziges Kabinets-Mitglied hat seinen , ,,, . . f ö Woͤchentl. Sechswoͤchentl. Zoll.

53 Shill. 2 P. 54 Shill. —P. 32 28 J 30 = ' 16 16

durch die fast ganz beendigten Wahlen verloren. Die Ben 5 18 ö 4 18 ' 9 19 ( 9 * ö J 1

aus Inverneßshire meldeten gestern die Wieder-Srwäͤhlung n Herrn C. Grant durch eine bedeutende Majorität jener Grafsc Zum Beweise des Vertrauens, welches große Wählerschaften das Kabinet des Grafen Grey setzen, brauchen wir nur die n anzudeuten, welche von den Mitgliedern desselben im Unterh er repräsentirt werden. Lord Palmerston, Lord Althorp, Stanley, Sir Jas. Graham, Herr Grant und Lord Russell sitzen fuͤr Grafschasten im Parlament. Und von anderen hohen Staatsbeamten, die nicht Kabinets-Mitgs sind, sinden wir im Unterhause als Repraͤsentanten großer? lerschaften: den Lord Duncannon, Herrn R. Grant, den 6 ral-Anwalt und General-Advokaten, Herrn Spring Rice, H Elliece, Herrn Vernon Smith, den Oberst Maberly und John Hobhouse.“ . Ueber das Ballottirungs-System macht die Times stehende Bemerkungen: „Trotz dem Bannspruch mehrerer un Kollegen, denen mit dem Urtheil auch die Besonnenheit entsch den zu seyn scheint, beharren wir kuͤhn bei unserem Mißty in alle jene herrliche Eigenschaften, die von einigen Personen

Repraͤsentanten⸗Wahl durch Kugelung zugeschrieben werden. sind uns sowohl in dem Betenntniß unserer Anhaͤnglichken die Reform, als in dem unseres Hasses gegen die Treulos keiner Heuchelei bewußt; aber wir glauben auch nicht, daß,! man die Gesinnungen des ganzen Landes genau erforschen w sich ein wahrhaft gebildeter Mann unter dreien finden m der geneigt waͤre, die jetzige offene und maͤnnliche Wahl⸗Art derjenigen zu vertauschen, worauf die Anhaͤnger des Bal rungs- Systems ein so unbegränztes Vertrauen setzen we die aber, wenn sie ihren Zweck erreicht, immer mit Mystifiz und Zweideutigkeit verbunden seyn wuͤrde. So viel ist klar, die Waͤhler eben so wenig der Einschuͤchterung, als der chung ausgesetzt seyn durfen. Ware nun das Ballottiren s ren Staatsmaͤnner als ein wirksames Mittel zur Geheimha der Wahlen erschienen, wuͤrde dann nicht gemiß der Eine Andere von ihnen dem Parlament die Weisheit selch eines weges zur Verhinderung des Verhrechens der Bestechung gend dargestellt haben? Koͤnnte mit Menschenmoͤglichkeit unbedingte Geheimhaltung erreicht werden, so ist es gewiß sehr einleuchtend, daß die verbrecherische Gewohnheit, Beste gen anzubieten und anzunehmen, dadurch eben so erfol wuͤrde Üntergraben werden, wie die Gewohnheit, sich Dio

31 ! . 33 33 V 34 e 39 Nieder lande.

us dem Haag, 8. Jan. Am 2ten d. M. ist der Ba— Melville van Carnbee, Contre- Admiral im Dienste Sr. Ritter des militZirischen Wilhelms, und des Niederlän— n Loͤwen-Ordens, im 57sten Jahre seines Alters mit Tode ngen. ö. .

Bie Staats-Courant giebt folgende Uebersicht der in stadelle von Antwerpen Getödteten und Verwundeten: ten Infanterie⸗Regiment: 15 Todte, 32 Verwundete; bei hten: 17 Todte, à9 Verwundete; bei dem 10ten: hl Todte Berwundete; bei der Artillerie und dem Train: 29 T

Bei

Todte, erwundete; beim Genie: 4 Verwundete; bei den Mineurs Fappeurs: 5 Verwundete. Im Ganzen also 122 Todte, iter 6 Offiziere, und 305 Verwundete, ere. . as Handelsblad weist die vom Journal de la Haye worsene Bemerkung zuruck, als sey die Antwerpener Cita— auch mit aus dem Grunde von den Hollaͤndern hisher idigt worden, damit den Belgiern immer noch eine Hoff— auf Wiedervereinigung mit Holland bleibe. Bloß um die von Alt-Niederland zu behaupten und zur Erlangung an— licher Bedingungen, nicht aber zu anderen Zwecken, fuͤzt rstgenannte Blatt hinzu, sey jener Punkt zwei Jahre von den Hollaͤndern vertheidigt worden. Unter den jetzigen nden erscheine jedoch eine solche Aeußerung, wie die des nal de la Haye, um so unvorsichtiger, als diese in Franzoͤ⸗ Sprache geschriebene Zeitung im Auslande häufig fur ein amtliches Blatt gehalten werde, was jedoch keinesweges der eh.

. Blätter theilen Folgendes aus dem Franzoͤsischen de la Frontihre mit: „Als der General Castellane den sch geäußert hatte, den General Chasse zu sehen, fand er

en einer Bombe zerschmettert worden, eden ausgebessert Der ehrwuͤrdige Veteran empfing ihn freundlich, und

gen zu erlauben und sich durch Drohungen zuruͤcks en. ö se Zosdate heilten Lobspruͤche we— ken zu lassen. Gaͤbe es kein Mittel, um zu' entd die wn und seinen n, , . , . . we⸗ . 1 . * P . z 190 c 1 Ser 96 . ve y . . wie Jemand gestimmt hätte, fo würden ohne Zweifel ihrer Tapferkeit mit Vergnügen zu hören. Er ist K; alt, sieht aber alter aus, und ist 5 Fuß, ? bis 8 Zoll

ihr Geld

Seinen Korper kann er fast gar nicht mehr gebrau— aber sein Geist hat seine vollkommene Klarheit behal— und seine edle Vertheidigung, welche seinen Ruf der erkeit so wuͤrdig kroͤnt, bezeugt hinlanglich die Starke s Charakters. Er hatte den Entschlus gefaßt, sich mit den gerern, wenn sie sich der Citadelle bemachtigt haben wur in die Luft zu sprengen. Da der Koͤnig Wilhelm davon ümniß erhalten hatte, so befahl er ihm schriftlich diesen Plan geben. Er bot dem General Castellane Champagner an,

nige Kandidaten daran wagen, wenn sie di lichkeit sahen, sich dessen zu vergewissern, ob das ver spret Aequivalent dafür entrichtet worden sey oder nicht. Wir h jedoch nicht gehort, daß unter den verschiedenen Auskunft teln, die von den ausgezeichnetsten und ehrenwerthesten setzgebern des vorigen oder jetzigen Jahrhunderts zur Ve tung der Bestechung aufgestellt wurden, sich auch die Kugel befaͤnde. Was nun die Einschüchterung anbetrifft, so wa unsere Leser sich erinnern, daß wir sie immer als ein ungg mit

res Uebel und als durchaus unverträglich der J . 1 . en derselbe annahm, und auf seine Gesundheit trank. Als

heit und Freiheit der Wahl geschildert haben. Die ß ö ͤ . Frelh nde . GBeneral Castellane ihm im Laufe des Gespraͤchs erzählte,

ist, wie derselben ein Ende zu machen oder dog * , Ha, ige r, , n.

gehoͤriger Zaum anzulegen seyn' möchte, da das M unter den Franzosischtn Ffsizüeren, welche in die sein Au—

tren, Tunscker Meinung, nach, dazu nicht geeignet is. 6 den Dienst in der Citadells hatten, ein Capttain befan de, so verwickelten Faͤllen, die aus Verstoͤßen gegen den Een Krieg in Spanien in der Brigade, welche er damals be—

jte, mitgemacht hatte, druͤckte der General Chasséè den Wunsch den Offizier zu sehen. Als derselbe eintrat, ging er ihm gen, umarmte ihn und begann ein Gespraͤch uͤber ihre äge, welches ihn sehr zu erheitern schien. Als der Ge—

Castellane Abschied nahm, dankte ihm Chassé fuͤr seine chkeit, und druͤckte ihm seine ganze Erkenntlichkeit fuͤr das Ehmen des Marschalls Gérard aus. Er gestand auch, daß Kummer, den er daruͤber empfaͤnde, die Thore der Citadelle

aller Gesetze und Gerechtigkeit entspringen, ist das beste M ihnen zu begegnen, daß man sich nach Analogieen in der fassung umsieht. Bestechung ward oft durch Parlame Beschluß bestraft und bedeutend gehemmt. Aber Beste ist, ihrer Natur nach, leichter zu verheimlichen und schwen beweisen, als die Drohung oder Rache eines Grundherrn Vergesetzten. Es fehlt nicht und kann nicht an Ben fehlen, daß Drohungen geäußert, Verweise gegeben,

. . r 2Rorvv * x. ro R stoßungen und andere gesetzliche Prozeduren vorgenan n zu muͤssen, durch ,, ,,,, n kurden: Wer eine Bestcchung ahnihmt, ist ahber Hänzosen seine Bertheigigung gi wardigzn wäßten. z, ein Mitschuldiger und wird aus Schaam nicht ale Von Lie fkens hoert ist die Nachricht eingelaufen, daß die klaͤger auftreten; wogegen das Opfer der Furcht er Nahr dieses . befindlich gewesenen Franzosen sich r. aben.

tlich zuruͤckgezogen Von der Sch elde berichtet man unterm Gten d.; „Gestern mittag kamen hier, von drei Dampfboten ins Schlepptau mmen, die Fregatte „Eurydice“, die Bombardier⸗Korvette edusa“ und die Korvette „Komet“ an; heute wird noch die atte „Proserpina“ erwartet; diese Schiffe sollen, des Frostes n, in die Docks von Vliessingen gebracht werden. Gestern noch ein Kahn mit 96 Kranken und Verwundeten von der elle und den Forts; sie waren aus dem Hospital zu Ant— en entlassen, und sind setzt in den Garnisons⸗-Krankensaal zliessingen , , ,,, Alle ruͤhmen die von den Der Metr ligan alot Aan die vor einlam osen ihnen gewordene Behandlung. ; J 3. ann mn, re r nchen n . j . Breda wird unter bemselben Datum gemeldet, daß 16 der Staats- Zeitung) fol zende Betrachtungen: / ten und 11Iten du eine Kantennements⸗-Veraͤnderung statt⸗ bedenkt, daß die gesammten Britischen Sir kraft: n und vermuthlich das n n , , 109, 000 Mann stark sind, so kann man wohl fragen, ggenbusch verlegt , gel, n f, n , . welche milttairische Verhaltnisse, durch welchs Nothwen Iich allmaͤlig, doch lertwährend durch , n , so außerordentliche Beförderungen bedingt wurden? Die Fh nschaft; der Gesund eins . ist vortresslich, und Alle welche die Schlachten im Nil und bei Trafalgar gewannen, lt die feurigste Vaterlandsliebe. den von einem Vice-Admiral befehligt, aher er war ein in der Marine, und der Sieg freute sich, die Stirn des H mit unverwelklichen Lorbeern schmuͤcken zu koͤnnen. Als d rühmte Nelson verwundet wurden die Operatlon Flotte vom Capitain Sir Essward Berry mit Eiser und G geleitet; und als der Sieg bei Albuera äußerst zweifelhast brachte die Geistesgegenwart und schnelle Entschlossenheit Obersten Sir Henry Hardinge die Schlacht wieder in Orä und schlug den Feind. Aber wenn ein Nelson und ein dinge befoͤrdert werden, muͤssen, nach Britischem Gebrauch, zugleich eine Masse von anderen Militairs der Land, und macht im Dienst vorruͤcken, und daher kommt die ungeheure von Generalen, Admiralen, Obersten, Seconde⸗ Capi Lberst- Lieutenants und Commandeurs bei unseren Land— See-Truppen. In der Marine jedoch kommen nur Wenige zu hohen Graden, ohne die noͤthigen Befähigunge besitzen, obgleich auch sie mit Offizieren überfüllt ist und weit mehr zählt, als bei den ausgedehntesten Operation schaͤftigt werden koͤnnten. Aber bei den Befoͤrderungen il Land⸗Armee kommt es vor, daß Offiziere, die erst zwei?

Nache keinen solchen Grund zur Verheimlichung hat, denn öffentliche Unwille wuͤrde sich nicht gegen ihn, sondern nu gen den anderen Theil kehren. Wir glauben daher, de bestgeeignete Maßregel, die Einschuͤchterung zu verhinden jedem Fall ein Gesetz ist, wodurch ein Versuch der Einsch rung durch Wort oder That von Seiten eines Grundherrm ies Verwalters oder Wahl-⸗Agenten, oder irgend einer an von ihm bevollmaͤchtigten Person erstens mit einer scht Geldbuße und zweisens mit Annullirung seiner Wahl be wurde. Unserer Meinung nach, wuͤrde ein solches Geset send Ballotirungen aufwiegen.“

von

* Nr.

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*

Bruͤssel, 8. Jan. Der Konig und die Koͤnigin werden e nach Tournay abreisen, daselbst die Nacht zubringen, und hen in Lille eintreffen. Der Herzog von Choiseul wird 9 n. in Tournay empfangen. .

Die Holländischen Gesangenen werden, wie es jetzt heißt, nach Duͤnkirchen, sondern nach St. Omer gebracht. .

Der Schiffs- Lieutenant Nuewens, welcher das Belgische onierboot Nr. 1, das zu Burght statienirt war, befehligt, ein auf Befehl des Hollandischen Komm indanten Koopinan enktes Kanonierboot entdeckt, und hielt es fuͤr moglich, daf zu retten, was ihm auch wirklich nach einer sehr schwieri⸗ Arbeit von drei Tagen und drei Nächten durch Stopfung Beschäͤdigungen gelang. Dieses Boot liegt nun neben dem igen im Bassin. ö Großes Aufsehen hat hier ein Vorfall gemacht, der, so wie don vielen Seiten dargestellt wurde, ganz dazu geeignet war, ze Besorgnisse bei den hiesigen Kapitalisten zu erregen. Es etzt namlich die Zeit gekommen, wo mit der Einloͤsung der igationen der ersten Anleihe von 12 Millionen der Ansang

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n einer kleinen Kasematte, deren Fenster, die durch das

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gemacht werden muß, und bei dieser Gelegenheit soll es dem Schatze an den noͤthigen Mitteln gefehlt haben. Der Liberal erzählt die Sache folgendermaßen: „Wenn wir recht unterrich⸗ tet sind, so ist bei dem Stadt-Einnehmer Malaise gegen den Schatz wegen Nicht Bezahlung der Bons der Anleihe von 12 Millionen protestirt worben. Herr Legrelle, Bruder des Buͤr⸗ germeisters von Antwerpen, ließ am vergangenen Freitag einen sener Bons im Betrage von 599 Gulden praͤsentiren, erhielt aber zur Wniwort, daß er erst in acht Tagen bezahlt werden könne. Der Vorzeiger des Bons ging fort, und erklaͤrte, daß er Protest aufnehmen lassen wurde; in dem Augenblick aber, wo der Huisster in Vegleitung zweier Zeugen erschien, entschloß sich der Einnehmer zur Zahlung. Derselbe Besitzer von Hbligationen erschien sogieich mit iner neuen Summe von 5000 Gulden, und da sich der Ein— nehmer außer Stand sah, dieselben einzuldsen, so wurde nun— mehr der Protest wirklich aufgenommen. Auch versichert man uns, daß in der Stadt antedatirte Schatzscheine zirkuliren, so daß man am 2. Jan. dergleichen Scheine gesehen hat, welche das Datum des 4. Jan. tragen. Endlich behauptet man, daß der Finanz-Minister noch jetzt an der Boͤrse Obligationen der 12 Millionen, welche . Jan. hätten eingelost werden muͤs⸗ sen, unter dem Cours aufkaufen lasse.“ Das Journal du Commerce dAnvers bemerkt zu Vorstehendem ; „Wir sind Detans bekannt zu imnachen, welche die Wahrheit der ehen mitgetheilten Thatsachen bestaͤtigen. Am vergangenen Sonnabend sind in einer anderen Stadt als Bruͤssel dem Re— gierungs-Einnehmer Bons der Anleihe von 12 Millionen zum Belauf von 206,000 Gulden praäsentirt worden, und zur . lung dieser Summe fanden sich nur 20,610 Gulden in Kasse. Ganz entschieden ist das ungluͤckliche Belgien mit einem Banke— roötte bedroht.“ Der Independant versichert zur Beruhigung der Besitzer jener Obligationen, daß der Schatz volltommen dar— auf vorbereitet sey, alle schuldigen Einloͤsungen zu bewerkstelli⸗ Die Union ergießt sich in bittern Tadel gegen den Finanz⸗Minister, und sagt, daß derselbe nicht zu entschuldigen yr obgleich man wohl wisse, daß der Schatz am 1. Januar die Zahlungen nicht erhalten habe, welche das Haus Rothschild hatte leisten müssen. Der Moniteur erklaͤrt den Vorfall mit

am

im Stande,

geit.

Herrn Legrelle dahin, daß derselbe einige vorgeschriebene Forma—

* 5e ede

ten, Toͤchter-Vereine waren

litten nicht vollzogen habe, und ihm deshalb die Zahlung ver— weigert worden sey, und findet das Benehmen des Herrn Le⸗ grelle um so seltsamer, da derselbe sehr wohl wisse, wie der Ein⸗ nehmer vollkommen darauf vorbereitet gewesen sey, seine, so wie andere Forderung zu befriedigen. Von antedatirten Schatz— scheinen habe man nach angestellter Untersuchung nichts in Er— fahrung bringen können; sollte jedoch die in dieser Beziehung gemachte Angabe wahr seyn, so koͤnne dabei nur ein Irrthum zu Grunde liegen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 4. Jan. Der König und die König— liche Familie beehrten den Ball, her am Neujahrstage von der Buͤrgerschaft in dem großen Boͤrsen⸗Saale gegeben wurde, mit Ihrer Gegenwart. Die Versammlung war sehr zahlreich und

legte, wie immer, während der Anwesenheit der Erlauchten Per⸗

sonen ihre Ergebenheit und ihre Freude uͤber deren Anblick an den Tag. Auch das diplomatische Corps war zugegen. Ihre

Majestäten und Ihre Königl. Hoheiten machten einen Gang durch den Saal und redeten viele Personen mit der gewöoͤhn—

lichen glatse

Und

Leutseligkeit an. Der Kronprinz tanzte eine An⸗ mit Demois. Bohnstedt, einer Kaufmanns Tochter, die Kronprinzessin mit Herrn Arfvedson, dem Aelte⸗ sten der Buͤrgerschaft. Die hohen Herrschaften blieben bis lum 11 Uhr auf dem Ball. Bei ihrer Ankunft wurden sie an der Treppe von dem Ober-Gouverneur und von den Direktoren der Börse empfangen, die ihnen auch bei ihrer Ent— fernung wieder das Geleit gaben. Die vor der Bärse versam— nelte Volksmenge begrüßte die Erlauchten Personen beim Kom— men und Gehen mit freudigen Exclamationen. Der Verein

zur Befoͤrderung der Mäßigkeit unter dem Volke, der sich in

hiesiger Hauptstadt gebildet hat, hielt gegen Ende des vori— gen Jahres eine oͤffentliche Sitzung, die der Kronprinz mit seiner Gegenwart beehrte. Bei dieser h,, wurde der gluͤckliche Ersolg dieses Vereines oͤffentlich bekannt ge— macht. Auch von Seiten der, in den Provinzen begruͤnde— sehr befriedigende Nachrichten in dieser Hinsicht eingegangen. Der Kronprinz geruhte, sich zum Protektor des Vereins zu erklaͤren. Den letzten Berich— ten aus Norwegen zufolge, wird die Cholera daselbst bald ganz verschwunden seyn. Zu Drammen war vom 22sten bis zum 27. Dezember nur eine einzige Person erkrankt. Die ahr sammtlicher an der Cholera erkrankten Personen in Drammen und an den anderen Orten, ws die Epidemie zum Vorschein ge— kommen ist, belief sich nur auf 115, von denen 69 mit Tode ab—⸗ gingen.

Deutschlan d.

Munchen, 7. Januar. Außer den bereits erwaͤhnten Or— dens-Verleihungen haben Se. Majestaͤt der Koͤnig am Neujahrs—⸗ tage auch dem Kriegs-Minister, General-Major von Weinrich, das Commandeur-Keeuz, und dem Ingenieur-Obersten v. Becker, Festungsbau-Direktor in Ingolstadt, das Nitter⸗Kreuz des Civil⸗ 2

Verdienst-Ordens der Bayerischen Krone verliehen.

Die hiesige politische Zeitung enthaͤlt, mit Bezug auf den (im vorgestrigen Blatte der Staats-Zeitung mitgetheilten) Allianz-Vertrag zwischen Bayern und Griechenland, einen erlaͤu⸗ ternden Artikel, in welchem es unter Anderem heißt: „Augen— scheinlich sind nach diesen Bestimmungen des Vertrages die freund— schastlichen Beziehungen Bayerns zu allen anderen Europäischen Staaten nicht nur keiner Stoͤrung durch die Allianz mit Grie— chenland ausgesetzt, sondern diese Beziehungen sind im Gegen— thetle durch die Vereinigung zu einem gemeinschaftlichen Zwecke nur noch naher geworden. Eben so wenig hat Bayern Ver— pflichtungen übernommen, die nicht die Machte, welche den Lon— doner Vertrag unterzeichnet haben, in gleichem Maße theilten; in Bezug auf die auswärtigen Verhäͤltnisse kann also der vor— liegende Allianz-Vertrag nur als die vollste Beruhigung gewaäͤh—

rend, als der Würde und politischen Stellung Bayerns vollkom— nen angemessen erscheinen. Aber die Fuͤrsorge Sr. Majestaͤt hat auch vorgesehen, daß dem Lande keine neuen Lasten aus seiner thaäͤtigen Mitwirkung zu einer friedlichen Aus/ gleichung der Europaͤischen Angelegenheiten erwachsen. Nur wenn man erwägt, welche Opfer andere Staaten

dem gleichen Zwecke willig brachten, kann diese Wohlthat voll— kommen gewuͤrdiget werden. Alle und jede, auf die Mobilisirung,/ den Marsch und die Verpflegung des Bayerischen Huͤlfs, Corps, sowohl auf Baperischem als fremdem Gebiete, wie auf die Ein⸗ schiffung und Uebersahrt desselben und des Kriegs- und Aus⸗ ruͤstungs-⸗Materials erlaufenden Kosten und Ausgaben werden von der Regierung St. Majestaͤt des Königs von Griechenland

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vollstaͤndig bestritten. Dasselbe gilt hinsichtlich der etwa nachzu⸗ sendenden Ergaͤnzungs-Mannschaften, so wie in Ansehung der einstigen Ruͤckkehr dieser Truppen, deren Gagen und Löͤhnungen nach dem Kriegsfuße, fuͤr die Zeit ihres Aufenthalts in Grie—⸗ chenland von der Regierung dieses Königreiches an die Königl. Bayerische Kriegskasse vollstaͤndig vergütet werden, wozu das von Rußland, England und Frankreich garantirte, nach neuerli⸗ chen Nachrichten bereits auf vortheilhafte Weise negozirte Grie— chische Anlehen die hinlaͤnglichen Mittel darbietet. Um endlich die wenigstens theilweise Ruͤckkehr der nach Griechenland gesen⸗ deten Truppen in ihr Vaterland noch vor Ablauf der vertrags— maͤßig sestgesetzten drei Jahre moglich zu machen, haben Se. Koͤ— nigl. Majestät verstattet, daß die mit Allerhoͤchster Genehmigung bisher stattgefundene freie Werbung fuͤr den Griechischen Kriegs— dienst ihren Fortgang in Bayern habe. Die wohlwollende Absicht die⸗ ser Verfugung bedarf keiner Erlaͤuterung, aber wir benutzen die Veranlassung, um einer Einwendung zu begegnen, welche gegen die Gesetzmäßigkeit dieser Werbung uͤberhaupt gemacht worden ist. Wir hatten nämlich schon fruͤher aus dem Edikte uͤber das Indigenat die Zulaͤssigkeit einer mit Allerhoͤchster Bewilligung

stattfindenden Werbung far den Griechischen Kriegsdienst darge 41 * 9 r . ö ö than. Dagegen hat man, seltsam genug, aus dem Inhalte des

§. 14 des Vten Titels der Verfassungs Urkunde das Gegentheil. argumentiren wollen. Das Edikt uͤber das Indigenat enthaͤlt die deutliche Bestimmung, daß Bayerische Uaterthauen mit aus— druͤcklicher Koͤniglicher Erlaubniß in freinde Dienste treten nen, und zählt die Bedingungen auf, welchen sie in diesem Fa fortan unterworfen bleiben. Der 5§. 14 des Titel IV der Ver— fassungs-Urkunde aber bestaͤtigt lediglich ein Recht, welches den Bayerischen, wie allen Unterthanen Deutscher Bundes-Staate hereits durch die Bundes-Akte selbst gesichert war, das Recht in einen anderen Bundes⸗Staat auszuwandern und in dessen Dienste u treten, wenn sie den Verbindlichkeiten gegen das bisherige

aterland Genuͤge geleistet haben. Die Ausuͤbung dieses Rech— tes ist von keiner ausdruͤcklichen Koͤnigl. Ertaubniß abhängig. Welche dieser beiden gesetzlichen Bestimmüngen im vorliegenden Falle maßgebend sey, ist wohl an und fur sich klar und einleuch— tend genug, eben so, daß das Bestreben, eine Bestimmung der Verfassungs⸗Urkunde in Gegensatz und Widerspruch mit der an— dern zu stellen, an und fuͤr sich unzulassig und den ersten Re— geln der Hermeneutik zuwiderlaufend sey. Uebrigens haben die Thatsachen bei bereits vollbrachter Anwerbung einer Ouvriers⸗, Granadier- und einer Schuͤtzen⸗ Compagnie, wie einer Schwa— dron Uhlanen fuͤr den Griechischen Dienst bewiesen, daß die Bewilligung, von welcher hier die Rede ist, nur mit hinlängli— cher Beruͤcksichtigung des vaterlaͤndischen Heer-Erganzungs Ge— setzes gegeben wurde.“ Hinsichtlich des in dem Allianz-Vertrage angekuͤndigten Handels-Traktotes zwischen Bayern und Griechen— land heißt es darauf: „Die Wichtigkeit und das Wohlthaätige dieser Uebereinkunft suͤr Bayern wird mit jedem Tage einleuch— tender und fuͤhlbarer werden. Wir haben zur direkten Verbin— dung mit Hellas nur das Gebiet eines einzigen nahe be— freundeten und verbuͤndeten Nachbarstaates zu beruͤhren, von dem sich moͤglichst billige Bedingungen in Bezug auf den dies fallsigen Transito-Verkehr zuversichtlich erwarten lassen. Griechenlands herrlicher Boden liefert Produkte, welche wir we— der selbst erzeugen, noch entbehren koͤnnen, und jetzt auf großen Umwegen durch die dritte und vierte Hand mit unverhältnißmaä— ßigen Kosten beziehen muͤssen; dagegen oͤffnet ein leichter und steigender, durch die Uebersiedlung so vieler Deutschen stets waͤch— sender Verkehr mit Griechenland, dem Bayerischen Kunst- und Gewerbfleiße ein neues Feld der Thätigkeit und cinen bäie her ver— schlossenen Weg des Absatzes, welcher demselben nur zum hoͤch— sten Vortheile gereichen kann, ihm ein ganz neues, zur Zeit nicht bekanntes Leben verleihen muß und manche Wunde heilen wird, welche mißverstandene oder mißbrauchte Gewerbe-Freiheit dem Lande geschlagen.“

Zweibruͤcken, 5. Jan. Die hiesige Zeitung enthält ein Allerhoͤchstes Koͤnigl. Schreiben an den Buͤrgermeister Biß— bort zu Hoöͤheischweiler, worin dieser heguftragt ist, den Gemein, den Nuͤnschweiler, Thal- und Hoͤheischweller, Winschberg und Hengstberg, den Dank und die Versicherung der Königl. Gnade auszudruͤcken, weil sie die ersten Stimmen im Volke des Rhein— Kreises waren, die sich bei der Thronbesteigunz des Sohnes

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Sr. Majestat, des Königs von Griechenland, aussprachen.

Darmstadt, 8. Jan. Das Großherzogl. Hessische Re—⸗ gierung s-Blatt vom heutigen Tage enchält solzende Verord— nung: „Edikt, die Komplettirung der Feld-Truppen im Jahre 1833 betreffend. Ludwig II., von Gottes Gnaden Großher og von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. In Gemäͤßheit der Artikel 2 Wir hierdurch, wie folgt: Einziger Artikel. Zur Ergänzung der Feld⸗Truppen sind im Jahre 1835 Eintausend Fuͤnfhundert und Vierzig Mann erforderlich, welche aus den Aufrufe fahigen des Jahres 1832 ausgehoben werden sollen. Urkundlich Unserer eigenhaͤndigen Unterschrift und des beigedruckten Staats sie gels

Darmstadt, am 28. Dezember 1832

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Rostock, 7. Jan. Im Laufe des verflessenen Jahres sind im hiesigen Hafen Warnemünde) 567 Schiffe angekommen und 564 abgegangen. Im Jahre 1831 betrug die Zah menen Schiffe nur 490, der abgegangenen 5909.

Unser Warnowstrom ist mit einer Eisdecke belegt und die Schifffahrt von hier nach Warnemünde gehemmt. Das Eis ist bereits so haltbar, daß schon vor mehreren Tagen die Warne— münder zu Schlitten haben hierher kommen konnen,.

Das von den Interessenten der hiesigen Woll⸗Niedertage bisher benutzte Lokal konnte schon im letzten Sommer die bedeu— tende Quantitat Wolle, die von den Produzenten hieher war be— foͤrdert worden, nicht mehr fassen, und es mußten daher einige in der Nahe des Magazins liegende Speicher, welche die Inha—

8 2 2 . 2 ber auf das Bereitwilligste der Direction offerirt hatten, zur La⸗ gerung der Wolle miübenutzt werden. Da nun die gegruͤndetste Aus sicht vorhat ist, daß dies Institut ich 1M er mehr aus dehnen wird, so ist die Stabt den Wuͤnschen der Interessenten entaeger zmmen, und hat denselben das beim Schwaanschen Thore belegene, seh gerqku nige Zeu haus zur freien Disposit n uͤberlassen. zegenwärtig ist man schon damit beschäfstigt, das C

baude zu diesem Zweck einzurichten, so daß schon in diesem Som— mer die hierher zu bringende Wolle darin wird gelagert werden können.

Die Kornzufuhr wird wegen des bevorstehenden Antent— Termins schon etwas lebhaft, doch sind die Preise desselben noch immer sehr gedruͤckt und es steht zu besorgen, daß manche Korn— gattungen noch mehr im Preise fallen werden. Der Weizen wird jetzt mit 32 bis 43 l., der Roggen mit 283 kbis 4 ki, Gerste mit 18 bis 23 ßl., Hafer mit 15 bis 18 51. und Rapp saat mit 1 Rihlr. bis 1 Rihlr. 10 5. bezahlt. Auch der Piers des Brennoͤls ist etwas niedriger geworden.

und 3 des Rekrutirungs-Gesetzes vom 30. Juli 1870 verordnen

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