1833 / 15 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

38 ten. Dieses Werk, das besonders fuͤr Holstein, wegen der vie— len zollfreien Enclaven (Landschaften, Corporationen, Ritterguͤter, Kloͤster u. a.) große Schwierigkeiten darbietet, ist unter Zuzie⸗ hung von mehreren tuͤchtigen Maͤnnern mit so großer Anstren⸗ gung und so vieler Liberalität betrieben, daß man davon die erfreu⸗ lichsten Resultate erwarten darf. Dieses Kollegium, das die verschie⸗ densten und wichtigsten Fächer umfaßt, hat auch fuͤr die Daͤnischen Kolonieen wichtige Verbesserungen vorbereitet. Ein umfassender Gesetz-Vorschlag zur Reorganisirung unserer Westindischen In⸗ seln die sich, wie Westindien uͤberhaupt, in sehr gedruͤcktem Zustande befinden weicher auf sehr liberalen Prinzipten be⸗ tuhen, und namentlich den Handel dahin fast ganzlich freigeben soll, unterliegt, dem Vernehmen nach, der Pruͤfung einer Spe⸗ cial⸗Kommission. Minder wichtig sind die Wieder-Kolonisurung. der Nicobarischen Inseln, und einige Vorarbeitung zur Bele— bung der Juineaschen Kolonieen, die seit der Aufhebung des Neger⸗Handels, in welchem Schritte, zur Ehre der Humanitaͤt, bekanntlich Dänemark den ubrigen Nationen voranging, sehr in Verfall sind. Auch das Hafenwesen gehort unter das Zoll- und Kommerz⸗-Kollegium; der große Hafenbau in Friederichs⸗ Hafen

„Die zweite Bestimmung des Bundes-Beschß Hoͤchstihnen zugekommenen, durch den Koͤnigl. Preußischen vom 28. Juni lautet so. „Hä gleichfalls nach dem Gessandten ain hiesigen Hofe, Herrn Freiherrn von Otterstedt, in eben angeführten Artikels 57 der Schluß -Akte und der hieran Privat-Audienz Hoͤchstdemselben uͤbergebenen Koͤnüiglichen vorgehenden Folgerung, welche der Artikel 5s ausspricht, S schreibens vom I0sten vorigen Monats.“

Deütschen Souverain durch die Landstaͤnde die zur Fuͤhrung . den Bundespflichten und der Landes-Verfassung entsprechenden Nuͤnch en, 7. Jan. (N arnb. Kor resp) unter den Ge⸗ unden, weiche die Aufmerksamkeit des Ministers des In—

gierung erforderlichen Mittel verweigert werden durfen, so n Faͤlle, in welchen staͤndische Versammlungen die Bewilligus Fuͤrsten v. Wallerstein, wahrend der letzten Inspections— auf sich zogen, sollen sich in einigen Kreisen die keineswe—

zur Führung der Regierung erforderlichen Steuern auf einen bare oder unmittelbare Weise durch die Durchsetzung ander befriedigenden Berhaͤltnisse der israelttischen Glaubensge— dargeboten haben. Es heißt, daß in dieser und anderen

Wuͤnsche und e,. bedingen wollten, unter diejenigen F hungen die Abhuͤlfe thaͤtig vorbereitet wird.

zaͤhlen seyn, auf welche die Artikel 25 und 26 der Schluß- err v. Leonrod ist fortwaͤhrend mit den Entwuͤrfen der

Anwendung gebracht werden , . l .

„Der in dieser Aten Bestimmung angefuͤhrte Artikel ; ; dali ñ Schluß -Akte setzt insbesondere fest: „„Die im Bunde ven Gesetz bucher und mit den darauf bezůglichen Referaten souverginen Fürsten duͤrfen durch keine landstaͤndische Verfastn sstigt. So viel man weiß, ist in dem Shstem keine Ver— der Erfuͤllung ihrer bundesmaͤßigen Verpflichtungen gehinder ung eingetreten, so daß auch von einer Zuruͤcknahme der beschraͤnkt werden.““ 63 aͤndischen Ausschuß vorgelegten Entwuͤrfe nicht wohl die

„Nach dem in der Aten Bestimmung des Bundes-Besch seyn kann. allegirten Artikel 57 der Schluß. Akte aber, und dem damit Wie man vernimmt, laͤge ein Staatsraths-Beschluß vor, uͤbereinstimmenden Artikel 4 der Verfassungs-Urkunde des Gr ,, n,. jaer Balint G ebenda, ewe zaothu enen ert erwähneihiede iger Großherzog val S die Einziehung, einer Patrimonial, Gerichtsbarkeit (wel

1 ) 7 ö z ñ 1 dreis⸗ Re⸗ ier 9 . wilde)

Die Union kommt heute auf die (gestern erwahnte) An⸗ gelegenheit hinsichtlich der protestirten Obligationen der Anleihe von 12 Millionen zuruͤck, und erklaͤrt, daß die Herren von Roth— schild am 1. Januar die Zahlungen geleistet hätten, welche faͤllis gewesen waren; daß sie aber, statt baares Geld zu senden, eine Summe von 2,500,040 Fl. in Obligationen des Schatzes remit⸗ tirt haͤtten. „Gerechtigkeit gegen Jedermann“, fuͤgt der Lynx hinzu, „die Herren von Rothschild haben ihre Verpflichtungen erfuͤllt; aber wie geht es zu, daß sie eine Gegen-Rechnung machen konnten? Armes ,, bist Du bald elend genug?!“

Bei der Ruͤckkunft auf die Franzoͤsische Graͤnze bot der Ge⸗ neral Sebastiani dem Haupt-⸗Holl⸗Empfaͤnger an, er moͤchte die Tornister der Soldaten seiner Division untersuchen lassen. „Ge— neral“, antwortete der Empfaͤnger, „wir glauben, daß Ihre Tapferen nur mit Lorbeern beladen sind. Das ist keine Con— trebande.“

Vorgestern Abend waͤre ein ziemlich gutgekleideter Mensch, welcher in der Gegend des großen Plaßes schrie: „Es leben die Holländer, es lebe der Koͤnig Wilhelm!“ vom Poͤbel erschlagen ] worden, wenn die Wache vom Amigo nicht dazwischen gekom—

238 . .

ö . 2 . 2 6 96 O . 7 ö Si M . s. 69 ö 2 . f. * ö men waäͤre, um ihn den e en n , entziehen. Er ward mit ist im verflossenen Jahre mit gioßem Eifer betrieben, o wie die vereinigt und sie unter den in der Verfassungs- Urkunde fest— nur auf dem Wege des gerichtlichen Prozesses

ö zerrissenen Kleidern auf die große Wache gebracht. Anlage eines Hafen bei Helsingoͤr nicht nur fuͤr Daͤnemart son⸗ Beffin nun en tand sbt Ren C, kenn' den Ctgnden weh Gen sol. dern fuͤr die ganze Schifffahrt von großer Wichtigkeit ist. thums nicht zustehen, sich uͤber diese, schon vor dem Bundes -B Der Journalist Saphir ist zu neunwochentlichem Civil⸗-Arrest H . vom 23. Juni bestandenen Normen der Bundes- und Landes Neuthurm allhier verurtheilt; die Veranlassung dazu wird . Schweden und Norwegen. sung hinwegzusetzen. Sie wuͤrden dieses aber thun, wenn sa . angegeben. .

Deutschlan d.

Darmstadt 10. Jan. Seit dem 1sten Januar erscheint hier unter dem Namen „Teutsche Vaterlands-Zeitung“ (herausgegeben vom Hauptmann Pabst) ein politisches Blatt, dessen Charakter der Herausgeber in seinem Vorworte fol— gendermaßen andeutet: „Die Vaterlands-Zeitung ist Freundin des Bestehenden und ruhiger naturgemaͤßer Entwicke— lung. Sie ist dies mit voller inniger Ueberzeugung; denn wenn der Freund des Vaterlandes den pruͤfenden unparteiischen Blick in nahe und ferne Lande wirft, so kehrt er gern nach seinem

zweiten Bestimmung des Bundes⸗-Beschlusses zuwider, die dem verain zur Fuͤhrung einer den Bundes-Pflichten und der desverfassung entsprechenden Regierung erfordern Mittel verweigern, das Staats- Oberhaupt also verhindern mi die in ihm vereinigten Rechte der Staatsgewalt, unter den Verfassungs-Urkunde festgesetzten Bestimmungen, auszuuͤben bundesmaͤßigen Verpflichtüngen zu erfuͤllen und den durch sung und Gesetze begruͤndeten Rechten der Einzelnen Genn leisten. Die Staͤnde wurden sich durch eine derartige Vern rung der Auflehnung gegen ihren Landesherrn, gegen die Bu und die Landes-Verfassung, so wie gegen den bestehenden in

Stockholm, 4. Januar. Es sind zwei neue Protokolle in der Hochverraths⸗Sache vom 11. und 19. Dez. mitgetheilt worden. Das erste ist von keinem Interesse; aus dem zweiten erhellt, daß der Landshoͤsfting in Halland dem Hof-Gerichte zu erkennen gegeben, Freiherr von Duͤben habe im vorigen Som— J mer eine große Sammlung von Bildnissen des Prinzen Gustav ; Wasa daselbst (in Halland) vorgezeigt, und auch eins derselben, vom Prof. Konik lithographirt, einem dort wohnhaften Militair zum Geschenk verehrt, welches Portrait der Landshoͤfding an das Hof⸗-Gericht eingesandt hatte. Auch der Revisions-Secretair,

Beim Königl. Schwedischen Kommerz-Kollegium ist amt— ngezeigt worden, daß von der Koͤnigl. Franzoͤsischen Regie— die Erklarung gegeben worden, daß die Schiffe aller neu— Maͤchte die Freiheit haben, in Hollaͤndischen Hafen anzu— indem eine Blokade derselben eigentlich nicht stattfinbe, die wider Niederlaͤndische Schiffe getroffenen Maßregeln Schiffe anderer Nationen angewandt wuͤrden.“

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er r ei ch.

; r. 3 fn ; l ; Rechts⸗ ; des schuldig machen. Daß eine ö Freiherr Boye, ist wiederum verhoͤrt worden, um Auf. Deutschland zuruck und kann sich mit Recht und edlem Stolze echt, Zustand des Landes schuldig zen. = Daß eine . . t ö . shluz zu erthHeilen! obl'der Freiherk von! Duben geäußert, fagen; Hier im lieben Vater lande ist es immer noch Auflehnung. namentlich in den von derm zweiten Pestin Bien, 9. Jan. Unsere Zeitungen enthalten den Vor— 3 ; e. ; . des Bundes⸗Beschlusses vorgesehenen Fallen, wo die B welchen der K. K. Geheime Rath Freiherr von Barbier daß er Communicationen mit der vormaligen Königlichen besser, als irgendwo anders. gung der zur bundes- und landesverfassungsmaͤßigen der Oesterreichischen Nan sland am 7Jien d . Familie oder dem Prinzen Gustav gehabt, oder irgend einige Die genannte Zeitung enthalt in ihrem neuesten Blatte der Regierung erforderlichen Steuern, auf eine? mit kel i r, , . Vn, uc chend art . Dokumente oder Papiere aufgezeigt habe, aus denen man auf folgenden, der zweiten Kammer der Hessischen Stände,-Versamm, oder ünm itt elbäars Woeisg, durch die Durchfe ] br. em n ,, . ; piere zeig an, g der zweiten r Hess bar 9 Durchse darin: „Das so eben abgelaufene Verwaltungsjahr 1832 eine solche Communication schließen koͤnne. Der Freiherr lung in ihrer Sitzung vom 7Jten d. M. mitgetheilten Erlaß des anderweiter Wünsche und Antraͤge von den S , . dieselbe ohren 5 3 . 6 . Boye antwortete hierauf, er habe zwar z gell mit dem Frei⸗ Großherzog ich Hef e e, Staats Ministeriums, den bedin gt werden wollte, vorhanden seyn wuͤrde, b war nicht ganz dieselben Ertraͤgniss, für das Bank-Institut herrn von Duͤben uͤber politische Gegenstaͤnde gesprochen, da die! die Bundes-Beschluͤsse vom 28. Juni 1832 betreffend: vollkommen der Art. 63. der VBerfassungs-Urkünde. Bieser boten, welche uns in letzter Ausschuß-Versammlung ruck

ch des vorhergegangenen Jahres erfreut haben; doch ist es hi in Beziehung auf die rege Thaͤtigkeit aller Geschaͤfts— e das ununterbrochene Weiterschreiten aller Begruͤn—

„„Die Bewilligungen durfen von keiner Kammer an die R gung der Erfuͤllung bestimmter Desiderien geknuͤpft werden.“ verbietet dieser Artikel also jede Bedingung der Erfuͤllung besh

„Seine Koͤnigl. Hoheit der Großherzog haben von den Antraͤ—

ses aber immer unter vier Augen gewesen, so stelle er dem gen Kenntniß genommen, welche wegen des, die Aufrechthaltung

Hofgericht wiederum anheim, ob er, dem Koͤnigl. Briefe von

ĩ 1754 zuwider, verpflichtet sey, diese Gespraͤche zu entdecken. der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde betreffen ⸗- er Vesrder n, m WI. BVegri as ; ofgericht beschloß hierauf, daß der Freiherr nicht ver⸗ den, Bundes⸗Beschlusses vom 28. Juni v. J., bei der zweiten Kam⸗ ter Desidfsrien bei den Bewilligungen durchaus und allgemein zwecke dieser Anstalt und auf die stets wachsende Ber— . 9 6 auf,; B . 6. h ; z . ö h 9 dem er keinen Unterschied dabei macht, ob dieselben auf eine m 3 V ens des Publik l uch hi

] pflichtet sey, was er unter vier Augen mit dem Freiherrn von mer, der Staͤndeversammlung des Großbersogtbums un 12, cv., d. bare oder unmittelbare Weise durchzusenen versucht werden wolle 1 , er J . in oͤffentlicher Sitzung gemacht worden sind. Mit Befremden 34. ch seiner Ertraͤgnisse unter die guͤnstigsten der funszehn

Erscheint nun in den bezeichneten Fallen die Steuer-Verweig als eine Auflehnung gegen den Landesherrn, gegen die und Landes⸗Verfassung, so wie gegen den inneren Rechts-Zustan Landes, so kann auch die eventuelle Anwendung der Art. 2 26 der Schluß⸗Akte, schon nach dem Art. 61. derselben, keinem r Lage war; so darf dies bloß der minderen

Duͤben gesprochen, zu entdecken. Hierin war jedoch der Praͤsi⸗ dent des Hofgerichts verschiedener Meinung. Die beiden

e, seit welchen die Hesterreichische National-Bank in das . Angeklagten haben jetzt endlich Erlaubniß erhalten, sich jeder einen

trat, zu rechnen. Wenn Ihnen daher die Bank-Direc— nicht die gleichen Genuͤsse wie im Jahre 1831 zu bewirken etrieb sam⸗

mußten Allerhoͤchstdieselben aus diesen , ersehen, wie die verbreiteten falschen Ansichten uͤber den gedachten Bundesbeschluß in die 2. Kammer Ihrer getreuen Staͤnde eindringen und Auffor⸗ derungen an die Kammer vergnlassen konnten, deren Verfolg nur

Anwalt zu wählen. Dieser Prozeß naͤhert sich uͤbrigens sei— zu einer Ueberschreitung der staͤndischen Befugnisse zu fuͤhren ver⸗

nem Ende. Der Advokat-⸗-Fiskal des Hofgerichts soll schon am

—2si e r . Fön; it U fel unterliegen, da die Einwirkung der Bundes Vers in Unternehmungen, der noch immer andauernden, und 30. Dezember seine letzte Konklusign abgegeben und darguf an, ingg. a, die so węit gehen, zu behaupten, Seine Köhigl. Hoheit Lang in diäsem letzteren Artitelfs auch fuͤr Streitigkenen ] Tie a e, bestehenden Besorgnisse erzeugten, Henmun getragen haben, daß die beiden Angeklagten bis zu erfolgtem der , , befinde sich dem Deutschen Bunde gegenuͤber in einer an mn, ,, n, , nn,, ie allgemein bestehenden Besorgnisse erzeugten, Hemmung Lage, worin Allerhoͤchstdieselben der Huͤlfe Ihrer Staͤnde zur Aufrecht⸗ rn, den Ständen vorbehalten N rschiedenen Zweigen des Handels und der Industeie zuge—

Gestaͤndniß auf Festungs-AgArrest gesetzt werden sollen. Der Capitain Christiernin, der auf Geleit hier angekommen war, ist in dieser Sache nicht vor dem Hofgerichte, sondern vor dem Ober⸗Statthalter verhoͤrt worden, und darauf gleich wieder ab—

wenn diese den in dem Art. 26. der Schluß-Akte bezeichneten Ch ter der Widersetzlichkeit annehmen. Uebrigens liegt es vor daß durch die gegen eine bundes- und landesverfassm widrige Verweigerung der Steuern gerichtete zweite Bestimn des Bundes⸗Beschlusses vom 23. Juni die verfassungsmäßige Mn

werden, die mehr oder weniger wohl in allen Staaten des inents lebhaft gefuͤhlt worden sind.“

6 n.

haltung der Staatsgewalt und verfassun gzmgßiger Rechte Sr. Königl. Hoheit beduͤrftig seyen. Obgleich die Theilnahme Sr Koͤnigl. Hoheit des Großherzogs an den Verhandlungen und Beschluͤssen des Oeut⸗ schen Bundes aller Mitwirkung der Stande entzogen und die

. ereist. Staats ͤ iner We ͤ ĩ 2 t a ; ; ; t g 4 gereist , rl. ö Dt, ö kung der Stande des Großherogthums bei Festsetzung der Die Allgemeine Zeitung theilt uͤber den Aufenthalt ( 8 tig? Wunsch, durch Hindeutking auf . allein richtig? Sachverhalt hebenden, Abgaben durchaus keine Abaͤnderung erleidet und Masestät des Koͤnigs von Griechenland und Sr. Koͤnigl. Kopenhagen, 8. Jan. Der General-⸗Major, Prinz Frie. ät, möglichen Jrrüngeh, in aner mit sbren Rechten und ihrer den sehrtte Bestimmung des Bundes-Beschlussel Ces Kronpringen von, wahern in Rmn, ein Schreiben Würde vereinbarlichen? Weise vorzubeugen, Allerhöchsidieselben be— 96 6 1 s-⸗Beschlussess bieser Hauptstadt vom 29sten v. M. mit, in welchem es

drich, ist zum Brigade⸗Commandeur der zwei in Kopenhagen gar— nisonirten Jäger⸗Regimenter ernannt worden. Der hiesige Kunst⸗Verein hat wieder eine ziemliche Anzahl

28. Jun i.“

„Der Art. 2 der Bundes⸗ lauten so: „„Art. 2 der Bundes⸗Akte. (des Bundes) ist Erhaltung der aͤußeren und inneren Sich

„Am 20sten des Morgens erblickte nach so vielen Jahr rten die Königin der Welt einen Köoͤnig von Griechenland en Mauern. Am folgenden Tage hatte der Koͤnigl. Bayerische

wogen, das unterzeichnete Staats⸗Ministerium gnaͤdigst zu beauftra⸗ en, an die verehrliche zweite Kammer der Stände Versammlung, in Bezug auf die erwahnten Antraͤge, gegenwaͤrtige schriftliche Er⸗

und der Art. 1 der Schluß Der Zweck de

Gemaͤlde hiesigen Kuͤnstlern abgekauft. Wie man erfaͤhrt, soll * * e . er schon gesonnen seyn, auch bei fremden Kuͤnstlern Bestellungen dffnung gelangen zu lassen. Bee rung. Deutschlands und der Unabhängigkeit und unverletzbarke Mäftsträger, Graf. Spaur, die Ehre, den jungen Monar— . zu machen. bescht is , . ,, . ö. , . einzelnen Deutschen Staaten “* „gart. 2 der Sg nebst dessen Koͤniglichem Bruder, bei Sr. Heiligkeit ein— Der Maagister Lindb A d. J hlusses vom * Juni v. J. durch Jhren Bundestags Gesandten Akte. Der Peutschs Bund ist ein vblkerrechtsicher Verchlhren. Alle Ehrengebräuche, roelche man gekroͤnken Hauptern er Magister Lindberg wird hier vom Anfange d. J. an beigetreten und haben solchen durch Ihr Ministerium im Regierungs Rens r Tuürst⸗ 8 *r 2 3. ß nee, we. . Titel ei Nordischen Kirchen Zei, blalkverfündet, na Sie fich z re. Deutschen souverginen Fürsten und freien Staͤdte zur Gelegenheit Paͤpstlicher Audienzen einräumt, wurden beob—

ine Zeitschrift unter dem Titel einer „Nordisch ch v nachdem Sie sich vollkommen überzeugt hatten, wie die wahrung der Unabhängigkeit und Unverletz barkeit ihrer int die Edelgarde auf der Tre 1 963 tung! herausgeben. feiben was auch bel deren Verkündung ausgchrügt it durchaus auf den Lan nenen Sn en dl ten, ie, un ererkennerk ht enn; *. ö , ,, , ,, angefüllt Aus einer von der Polizei bekannt gemachten Liste erfahrt , , , des Bundes peruhen und der Verfassung des Groß. Sscherheit Beutschlands.““ zluf. dbiest Artitel? bezieht ] * e nen,, 69 . i, . ntgegenkemmen des man, daß in Kopenhagen gegenwaͤrtig 4000 Handwerks⸗Meister herzogthums in keiner Beziehung Eintrag thun. Wie begründet dritte Besti z Bundes-Beschlusses 21 es. Mit väterlicher Huld empfing Se. Heiligkeit das er— an, ö . 9g V 61 ö ; , n ; ritte Bestimmung des Bundes⸗-Beschlusses „„Die innere 6 ! In der langen Unterr 3 5000 Gesellen, 3000 dwerks⸗ 20090 Arbeitsl iese Üeberzeugung war und ist, wird die naͤchstehende Zusammenstel⸗ ; ö e Bruͤderpaar. In der langen Unterredung legte der Papst

l esellen, andwerks⸗Jungen und 2009 Arbeitsleute lung ber ein zelnen Bestimmungen des besagten Bundes! Beschlusfes gebung der Deutschen Bundes⸗-Stgaten darf weder dem Zweh ( K lien in Grieche . , ü beschäftigt sind; 668 haben Buͤrgerbriefe als Schiffer. 9 ing e agten Bu Beschlusses Bundes, wie solcher in dem Art. 2 der Bundes Akte unden Bchicksal der Katholiken in Griechenland dem jungen Könige

mit den Bestimmungen der Grundgesetze des Bundes und der Ver⸗ fassungs⸗ Urkunde des Großherzogthums selbst, vollkommen bestaͤtigen“

Erste Bestimmung des Bundes-Beschlusses vom 28. Juni 1832.

„Der Art 57 der Wiener Schluß⸗Akte vom 15 Mai 1820 lau⸗ tet also. „„Da der Deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Staͤdte, aus souverginen Fuͤrsten besteht, so muß, dem hierdurch ge⸗ n. Grundbegriffe zufolge, die gesammte Stagtsgewalt in dem Oberhaupte des Stagts vereinigt bleiben und die Souperainetaͤt lann durch eine landstaͤndische Verfassung nur in der Ausuͤbung be⸗ stimmter Rechte an die Mitwirkung der Staͤnde gebunden werden““

„Diesem Artikel der Schluß⸗Akte entspricht die Verfassungs— Urkunde des Großherzogthums vom 17. Dezember 1829 durchaus,

erz. Der König Otto sagte den geforderten Schutz gern enn dieser Prinz verehrte von seiner zartesten Kindheit an nen erhabenen Eltern ein Beispiel der umfassendsten und en Toleranz. Sein eigenes Herz fordert ihn hiezu auf, r wird sie uͤben unter seinem neuen Volke, eben weil er drungen ist von den gerechten Anspruͤchen, welche die reli— Verhaͤltnisse aller seiner Unterthanen an ihn zu machen Gegen das Ende dieser ruͤhrenden Audienz stellten der z und Kronprinz ihre Adjutanten und den Hofmarschall v. er Sr. Heiligkeit vor. Spater am selbigen Tage empfing Majestaͤt in der Behausung des Grafen Spaur das diplo,— he Corps. Der Graf stellte, der Sitte gemaͤß, beiden

Art. 1 der Schluß⸗Akte ausgesprochen ist, irgend einen Eintrag! noch darf dieselbe die Erfüllung sonstiger bundesverfassungsmi Verbindlichkeiten gegen den Bünd und namentlich der dahin rigen Leistung von Geld-Beitraͤgen hinderlich seyn.““ Zuf gründung dieser Bestimmung gehort zugleich der bereits anges Art. 38 der Schluß Akte.“

Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog konnen und wer ein Gesetz vorschlagen und genehmigen, welches mit dieser Ich mung und den angefuͤhrten bundesgesetzlichen Artikeln im V spruch stehen wurde. Sie sind um so mehr in der Eigenschaft Bundesgliedes hierzu berechtigt und verpflichtet, als die Bu und Schluß⸗- Akte vor der Verfassungs- Urkunde des Großha thums bestanden und die Grundlagen derselben gebildet haben.

Der Hamburger Korrespond ent meldet Nachstehen⸗ ( des in einem Schreiben aus Kopenhagen: „Außer der Staͤnde-Ordnung hat die Deutsche Kanzlei, unter Mitwirkung der beiden Kanzler der Ober⸗-Gerichte, die zu diesem Behufe den groͤßten Theil des Sommers in Kopenhagen zugebracht haben, noch bedeutende Arbeiten der Vollendung nahe gebracht, die in der administrativen und gerichtlichen Verfassung der Herzogthuͤ—⸗ mer eine wesentliche und dringend nothwendige Umwandlung ö hervorbringen werden. Bekanntlich soll die Justiz von der Ad— 7 ministration gaͤnzlich getrennt werden; letztere wird einem eige⸗ nen Regierungs⸗-Kollegium in Schleswig uͤbergeben, zur Be—

** 4 ruͤndung ei ĩ ĩ ĩ . ͤ ĩ 36 , MU n Der Groß? 12 de die Grun - . , n de en r r ,, ,,,, n g, , ,, n,, ,,, e , m,, ,,,. U unterworfen werden, in Kiel amn , , , der“ Staatsgewalt und äbt sie unter den von ihm gegebenen, in n,, die Wer fn ng eg Groß herzogthumg in keiner tirten wiederum ihre Secretairs. Der König machte den errichtet. An die Spitze des Dänischen? Finanzwesens, kdleser Verfaͤsfungs ürkunde festgefehten Vestimmungen ans zi rt. 66. perfmn ert erden; wie wenig dies aber auch in der Absicht des schsten Eindruck auf die Versammlung. Er sprach mit glei⸗ ö diefes so wichtigen . ve, gern r halte, n ns, Die Stande sind nur befugl, sich, mit den sen igen hegen ign den zu , ,, egen, , e, zus dem, bereit Fertigkeit Deutsch, Franzosisch und Italiänisch, und erfreute Mann von vieler Thätigkeit und großem Ansehen getre⸗ e r e e del ,, n n, , , mr , n ga . erer en fen ginnen seine ruhige Würde, edle Leutseligteit und. die Klarheit . a 4 ü 2 reitung dieser Be ! , , e,, . f. Ansichte De 'aͤsentanten v ten. Bei dem gaͤnzlichen Man el offizieller Mittheilungen, betrachten, wie eine willkürliche än in! , n en eh fo hn welche wörtlich Folgendes enthalten (rt. 1. Das Großht . unge s gr enen , . 53 ö . herrscht uͤber den Stand unserer inanzen eine auffallende Un⸗ „Hicrnach ist das Prinzip des Artikels „37 der Wiener Schluß— tum, bildet einen Bestandtheil des Deutschen Bundes. 4 ei und Rußland dan te er insbesondere fuͤr i be ne. ĩ⸗ kunde. Dies ist wohl auch der Grund, weshalb eine neuerdings Akte, weiches bei Verlcihung der Verfaffungs- Urkünde des Groß— , , n. der , F,, , welche die vera Näheleistung bei der Erwirkung der papstlichen „i e n uͤber diesen Gegenstand erschienene Schrift viel Aufsehn machte: herzogthums nicht aufgegeben werden durfte, ausdruͤcklich darin auf⸗ mäßigen. Verbaltnisse Deutschlands oder die Verhaltniss. Der Briechischen Königthums. Eine Stunde nach den Diploma— sie hat aber nicht so allgemeines Zutrauen gefunden, ais daß zenomnien und ene . e derfelben geworden. Üm so wen! n ,, ,, , , betreffen, bilden 2 Theil des men die Kardinäle, an deren Spitze sich der Kardinal⸗De⸗ ö. man auf dieselbe eine bestimmte Meinung bauen könnte, So Fer konnten die Stande des Großherzogtums etwa behaupten wol⸗ ein g lin, * amn , 9 ,,, , , , ,,, , J viel darf man indessen als ausgemacht annehmen, daß in der len, der Großherzog sey terechtigt, in Folge einer von ih nen wird jedoch“ die Mitwirkung herr änder in nch 3 naͤlen far die ihm zu seiner Thronbesteigung und zu Nei Verwaltung der Finanzen die beste Ordnung und in der Erfuͤl= gestellten Petitin die durch den Artikel 3, der Schluß Akte ur Erfüllung der Bundes erh lan; 4 nse hung Y,. n gemachten Gluͤckwuͤnsche persoͤnlich zu danken, und hatte . lung eingegangener Verpflichtungen große Punktlichteit herrscht, ing hi TPerysichtungn n rel een, , ine derartig: durch fan ren bearun de in, g leer ffn fen ss weit dil ieser Beziehung durch die VBaperische Gesendtschaft . nn ,,,, , he ge, wien . k ig, bree dane schllet gs hren soraid 't Rn lafen« Au ästen zrwteberte Se. Heilizcein den 1 fluß gehabt hat; so wie die Operationen uns ttreffli i ; ie ; Aneen Großherzog, sey diefes in einer Höͤchsteigenhändig vollzogenen ch. Am Thore der Villa Malta empfing der Graf ; unserer vortrefflich or⸗ dung dieses Artikels die erste ö * ö og, ley einer Höchsteigenhaͤndig vollzogene i. * ; fflich g ies ss die, ersic Besimmͥng bes Bunde; Beschlus. kann rmachtg Poder durch Rn H nl fen, in geseKzlter. wund die Begleitung des Königs und. des Kronprinzen

ses vom 28. Juni vor Augen hat, indem solche festsetzt: „„Da nach dem Artikel 57 der Wiener Schluß - Atte die gesammte Staats Gewalt in dem Oberhaupte des Staates bereinigt bleiben muß, und der Souyerain durch eine landstaͤndische Verfassung nur in der Ausuͤbung bestimmter Rechte an die Mitwir⸗ kung der Staͤnde gebunden werden kann, so ist auch ein Deutscher Souverain, als Mitglied des Bundes, jzur Verwerfung einer hier—= . y n, . 6 * Staͤnde nicht nur berech⸗ igt, ern die Verp ung zu dieser Verwerfung geht aus dem Zwecke bes Bundes hervor.“ . fung ö h

„Der Großherzog hat auch vor dem Bundes-Beschlusse vom 28. Juni nur die den wirklichen Verhaältnissen gemaͤße Ansicht ge⸗ habt, haben können und wird nie von derselben abgehen; daß naͤm— lich die in der angeführten ersten Bestimmung des fraglichen Bun— des⸗Beschlusses, aus Veranlassung bekannter Ereignisse, wörtlich aus⸗ gedruckte r , ,,. Verpflichtung der Mitglieder des Bundes, eine e r, . Folge seiner Souvperainetaͤt, der Wiener Schluß⸗ Akte und der Verfassungs⸗ Urkunde des Großer ogthu ms ist . ; **

. ganisirten National⸗Bank fuͤr den Stand unseres Papiergeldes . das dem Pari sehr nahe kommt, vom ö . 9 . Die Administration des Landwesens und der direkten Steuern ist der Rente⸗Kammer uͤbertragen, in welcher im verflossenen Jahre eine wichtige Personal-Veraͤnderung vorgegangen ist. Das allgemeine Gesetz, welches das Daͤnische Zollwe⸗ sen regulirt hat, ist mit großer Einsicht und in einem sehr libe⸗

raglen Geiste verfaßt. Nicht an so sprach sich die öffentliche Meinung uͤber die spaͤter hinzugekommenen Bestimmungen aus

so wie der veraltete Tarif durch eine Anzahl einzelner erginzen⸗

der Anordnungen in ein wahres Chaos verwandelt war. Eg ist

daher gewiß ein sehr wohlthaͤtiges Werk, welches die Zollkam— mer, in deren Personal auch viele und wichtige Veraͤnderungen

—ᷓ vorgegangen sind, im vorigen Jahre beschäftigt hat, und das . gleichfalls seiner Vollendung sehr nahe ist, nämlich eine allge⸗ meine Zoll⸗Verordnung mit dazu gehoͤrendem Tarif auszuarbei⸗

Papst; der Kronprinz kam ihm bis in den Hof entgegen, auf der untersten Siufe der Treppe erharrte ihn der Koöͤ— welcher ihn in den Saal fuͤhrte. Daselbst standen drei l von gleicher Groͤße; in der Mitte saß der Popst, der rechts, und links der Kronprinz. Am selbigen Tage war Regentschaft in Rom angelangt: Graf Armansperg, Ge— v. Heidegger, Herr v. Maurer und Herr v. Abel. Ehe Dapst sich erhob, ließ Se. Majestaͤt diese Herren eintreten, stellte sie Sr. Heiligkeit vor. Freundlich unterhielt sich mit dem Grafen Armansperg. Am Weihnachtabende gten sich die Koͤnigl. Bruͤder in die Sixtinische Kapelle, bst der Papst die sonst mitternaͤchtliche Messe las. Am fol— n Morgen begab sich das Bruͤderpaar in Begleitung der dtschaft in die Peterskirche, auf die besondere Tribune. Papst verrichtete das Hochamt in aller Pracht und Umge—

verkündet sind, ohne Weiteres im Großherzogthum verbindlich haben und daß die Konkurrenz der Stande dabei sich bloß auf verfassungsmäͤßige Mitwirkung in Ansehung der Mittel zur lung der Bundes⸗Verbindlichkeiten beschraͤnkt.“

(Schluß folgt.)

Karlsruhe, 8. Jan. Die hiesige Zeitung meldet: 6 Königliche Hoheit der Großherzog haben von Seiner Ma dem Koͤnige von Preußen einen neuen hoͤchst schmeichelhaften weis der von Allerhoͤchstdemselben Ihnen und Ihrem Hause seher und bei so vielen Gelegenheiten bewahrten freundsch chen und wohlwollenden Gesinnungen erhalten durch die nung zum Chef des Koͤnigl. Preuß. 29gsten Infanterie⸗Regimt welches in der Festung Saarlouis sein Standquartier hat. Werth dieser von Seiner Majestaͤt dem Koͤnige nur sehr verliehenen Auszeichnung ist fuͤr Seine Koͤnigl. Hoheit noch sonders erhoͤht durch die ungemein gewogene Fassung des di

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pung eines Oberhaupts der Kirche. Das ganze diplomatische Corps, viele ausgezeichnete Fremde und vornehme Damen waren zugegen. Feierlicher Gesang hallte durch den pracht— vollen Tempel. Es war in der That eiwas Großes. Nach der Kirche wollte der Koͤnig Ihre Köoͤnigl. Hoheit die Großherzogin von Baden besuchen, allein die Unpäßlichkeit dieser Fuͤrstin ver— eitelte die Absicht Sr. Majestaͤt. Derselbe Fall war schon fruͤher bei Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen eingetreten, der gleichfalls wegen Unwohlseyns den Koͤnig nicht einpfangen konnte. Der Koͤnig und der Kronprinz wurden durch den Besuch der Prinzen Heinrich und August von Preußen erfreut, welchen letztern der Kronprinz schon besucht hotte. Gestern gab Graf Spaur in seineimn Hause der Regentschaft ein Diner, welchem auch die Ambassadeurs von Frankreich und Oesterreich, und die Repraͤsentanten von Preußen, Rußland und Neapel beiwohnten. Alle von dem ungen Monarchen eruͤbrigte Zeit war und ist der Kunst und dem Alterthume geweiht. Sein Köoͤniglicher Bruder ist der Cicerone. Enisig sieht man die jungen Fuͤrsten umherfahren. und die kostbare Zeit benutzen, denn leider ist der Aufenthalt nur von kurzer Dauer. Wahrscheinlich wird schon am Sylve— stertage die Reise uͤher Neapel fortgesetzt. Auf Verwendung Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von Bahern ward die wanzigtaͤgige Quarkantaine, welche aus Triest kommende Schiffe beobachten mußten, erst auf vierzehn Tage fuͤr Brindisi, und sodann ganz aufgehoben. Nicht genug zu loben ist die Gefaͤlligkeit des Gra— fen Ludolf, Königl. Neapolitanischen Gesandten am hiesigen Hofe, welcher gerade eine Reise nach Neapel angetreten hatte, und dort Alles vorbereitet,; was dem Koͤnige angenehm oder bequem seyn koͤnnte. Die Regentschaft wird sich gleichzeitig mit dem Koͤnige auf der Englischen schnellsegelnden Fregatte „the Mada⸗ gascar“, Capitain Lions, einschiffen. Die ganze Flotte soll bei Zante zusammentreffen und von da gemeinschaftlich nach Napoli di Romania segeln, dem vorläufigen Sitze der Regierung. Bis nach Brindisi wird der Kronprinz seinen geliebten Bruder be— gleiten und sich sodann nach Sicilien begeben, wo er den Win— ter über bleiben duͤrfte. Das Geleite des jungen Koͤnigs sey Friede und Freude! Mit seiner Erscheinung, die einem fernen Volke ein neues Morgenroth besserer Zeit verkuͤndet, schließt sich hier das Jahr, gleich wie die sinkende Sonne noch mit ihren letzten, Aurora verheißenden Strahlen die dunkelnde Welt ver— herrlicht.“

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New⸗York, 8. Dez. Die Botschaft des Praͤsidenten giebt dem Courrier des Etats Unis unter Anderem zu folgen— den Betrachtungen Anlaß: „In einem Augenblick, wo die bei— den Parteien, in die Europa getheilt ist, ihre ganze Aufmerk— samkeit auf Amerika gerichtet haben; die eine mit der Hoffnung, das Gemaͤlde des Wohlstandes und der Freiheit, deren sich die Vereinigten Staaten erfreuen, zur Unterstuͤtzung ihrer Ansichten anfuͤhren zu koͤnnen; die andere mit dem Wunsch, Ursachen zu einem Bruch und unuͤbersteigliche Schwierigkeiten, wodurch die Republik unmöglich wuͤrde, in unserer Union aufzufinden; in die⸗ sem Augenblick wird die Botschaft des Praͤsidenten lebhaftes Interesse daselbst erregen. Die Freunde der Freiheit konnen ur noch mit derselben Ueberzeugung von den wahrhaften Vor— theilen unserer Regierung sprechen, und auch ihre Gegner muͤs— sen anerkennen, daß die Wohlfahrt der Vereinigten Staaten eine Folge ihrer nicht genug zu bewundernden Institutionen ist. Die Botschaft des Präsidenten Jackson ist klar und bestimmt; die Wahrheit ist darin auf eine glanzende Weise vor Aller Au— gen gelegt. Alle Amerikanische Zeitungen, selbst die der Oppo— sition, stimmen in diesem Urtheil uͤberein. Die vernuͤnftigsten politischen Grundsätze und die Prinzipien, welche die Grundlage der republikanischen Institutionen ausmachen, erheischen, daß die Ausgaben auf die Einfachheit der Regierung zuruͤckgefuuͤhrt und auf die Erfordernisse des offentlichen Dienstes keen rl. werden. Eine Folge hiervon ist die von dem Praͤsidenten anempfohlene Maßregel, die Steuern und Zoͤlle mit den Beduͤrfnissen der Re— gierung in Gleichgewicht zu bringen und sie so viel als möglich herabzusetzen.“

In der National⸗-Gazette liest man: „Da der Praͤ—⸗ sident der Vereinigten Staaten in seiner Botschaft wegen der Sicherheit der in der National-Bank deponirten Regierungs— Fonds große Besorgnisse äußerte, so beeilten wir uns, Erkun— digungen hieruͤber einzuziehen, und wir können demzufolge er— klären, daß die Furcht der hoͤchsten ig ii rn, gn gen durch⸗ aus unbegruͤndet ist. In dem Augenblick, wo der Praͤsident die Botschaft unterzeichnete, befand sich im Schatzamte ein bis um 1. November reichender Bericht uͤber den rh der Bank. Hiernach belaufen sich die saͤmmtlichen Forderungen, welche möglicher Weise an die Bank gemacht werden könnten, auf 37,296,950 Dollars 20 Cents. Dies sind die ganzen Ver— pflichtungen, welche die Bank zu erfuͤllen hat. Dagegen besitzt sie jetzt 79, 59g, 871 Dollars 27 Cents, also einen Ueberschuß von mehr als 42 Millionen.“

Das Central⸗Comité der national⸗republikanischen, dem Ge⸗ neral Jackson feindlich gesinnten, Partei in der Stadt und Graf⸗— schaft New-Yort hat in einer Versammlung am 2östen v. M. wieder mehrere Beschluͤsse angenommen, worin es ankuͤndigt, daß die National-Republikaner fortfahren werden, sich zu organisiren, um bereit zu seyn, dem Lande diejenigen Dienste zu leisten, de⸗ ren es in dieser kritischen Periode bedürfen möchte. Es ermahnt die 12,500 freien Männer von New⸗York, die, wie das Comité sich ausdruͤckt, dem Einfluß und Patronat der Central⸗-, Staats⸗ und staͤdtischen Regierungen und aller ihrer Subaltern-Beamten zum Trotz, wieder gegen die hoͤchst verderbliche Verwaltung des Praͤsidenten Jackson gestimmt haͤtten, die Negierung des Lan— des gegen die Opposition der Nullifizirer-Staaten, so wie den Senat, das Repräsentanten⸗Haus und den obersten Gerichtshof gegen die Usurpationen der vollziehenden Gewalt zu vertheidigen und unverzuͤglich Associationen zu bilden, um der Nation die noͤthige Kenntniß von dem Zustande der Dinge zu verschaffen.

Der Washington Intelligencer erzaͤhit Folgendes: „Während der letzten Kongreß⸗-Session war die gesetzliche Dauer des Richter⸗Amts der Herren Brackenbridge und Smith in dem Gebiet Florida abgelaufen. Sie wurden vom Praͤsidenten ent— lassen, unter dem Vorwande, daß die Bevoͤlkerung von Florida nicht das noͤthige Vertrauen zu ihnen habe. Der Richter Smith kehrte in seinen Distrikt zuruͤck, und bei der ersten Gelegenheit, wo die oͤffentlichen Gesinnung sich kundgeben konnte, wurde er mit großer Stimmen-Mehrheit zum Mitgliede des gesetzgeben⸗ den Raths in jenem Gebiet gewahlt und spaͤterhin auch zum Mayor von St. Augustin, der Hauptstadt von Ost-Florida.

Zwei Personen, Philip Slack und John Raney, wurden vor kurzem zu einer Geldstrafe von 50 Dollars und zu einstuͤn⸗ digem Gefaͤngniß verurtheilt, weil sie bei den Wahlen in der Grafschaft Muskingum im Staat Ohio an zwei verschiedenen Orten, also doppelt, gestimmt hatten.

Das Britische Schiff „Sibplle“, vom Capitain Thornhill

gefuͤhrt, langte unlaͤngst nach einer neunzigtaͤgigen Reise von Ant⸗

werpen in der hiesigen Quarantaine an. Von 132 seiner Passa—

giere waren nur noch 28 am Leben; alle andere hatte der Tod

hinweggerafft; so lange Schiffe in den Hafen von NewYork

einlaufen, ist eine solche Sterblichkeit zur See noch nicht erhoͤrt

worden. Die Reisenden sollen sammtlich an der Cholera gestor⸗

ben seyn, weil man nicht genug auf Reinlichkeit gehalten hatte

und Einige schon krank an Bord gekommen waren. Es ist dies

schon das zweite Schiff aus Antwerpen, welches Krankheit und

Tod in den Hafen von New⸗Hork gebracht hat. Das erste war

der „Beaver“, der am 19. Oktober hier anlangte, und viele

Kranke und Sterbende in der Quarantaine absetzte, nachdem

etwa 50 seiner Passagiere waren uber Bord geworfen worden.

Dieses Schiff war am 13. September mit der „Sibylle“ zusam— men von Antwerpen abgesegelt, legte aber glücklicher Weise seine Fahrt in kuͤrzerer Zeit zuruͤck und verlor eine geringere unzahl seiner Paffaglere. In diesen beiden Schiffen kamen an 15 bis 2060 Auswanderer ums Leben, eine Sterblichkeit, die nur mit er auf einem Afrikanischen Sklavenschiff zu vergleichen ist. Man glaubt, daß mehrere dieser ungluͤcklichen Reisenden von den Belgischen Behörden im Zustande gaͤnzlicher Armuth an Bord gegeben wur— den, und daß man nicht fuͤr Lebensmittel und aͤrztliche Huͤlfe ge⸗ sorgt hatte, indem man sie nur einschiffte, um ihrer los zu wer⸗ den, ohne sich irgendwie um ihre Beduͤrfnisse zu kuͤmmern. Die Sanität-Beamten der hiesigen Quarantaine haben alle mogliche VorsichtsMaßregeln getroffen, damit die Epidemie nicht noch⸗ mals nach New-⸗Hork eingeschleppt werde. Der Daily Adver⸗ tiser fuͤgt diesen Nachrichten folgende Bemerkung hinzu: „Es giebt noch einen anderen wichtigen Gegenstand, der die Aufmerk⸗ samkeit nicht nur unserer Corporation und Legislatur, sondern selbst des Kongresses in Anspruch nehmen muß. Man weiß, daß sich unter den 46,900 Reisenden, die waͤhrend des verflossenen Sommers hier anlangten, eine sehr große Menge von Armen befinden, die von den Europaͤischen Armen⸗Vorstehern bloß darum fortgeschickt wurden, um sich von einer Last zu befreien, die nun— mehr auf uns drückt. Hunderte von Personen dieser Art wer⸗ den jetzt auf Kosten unserer Buͤrger in den Nord⸗Ameritanischen Armenhaͤusern erhalten.“

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Berlin, 14. Januar. In Görlitz fand am 4ten d. M. die feierliche Einfuͤhrung des neuen Magistrats statt. Schon Tages . hatte sich zu diesem Behufe der Wirkliche Ge— heime Rath und Ober-Praͤsident der Provinz Schlesien, Herr von Merkel, aus Breslau dort eingefunden. Der Tag der Feier selbst begann in wuͤrdiger Weise mit Glockenklang und Choralmusik. Um 9 Uhr versammelte die Buͤrgergarde sich mit ihren Fahnen vor dem Rathhause, und bildete sodann von dort ein Spalier bis an die Wohnung des Herrn Ober-Praͤsidenten. Hier hatten sich mittlerweile die Militair⸗ und Civil-Behsrden, der alte und der neue Magistrat, so wie die Stadt-Verordneten eingefunden. Um 160 Uhr verfuͤgte sich der Zug nach dem Rath⸗ hause und von dort nach der Peterskirche. Die gottesdienstliche

der Stadt, darin ihr lebt.“ Hierauf folgte eine gut ausgefuͤhrte Kantate. Die Rede, gesprochen von dem Herrn Diakonus Mößler, handelte uͤber das Thema: „Gott will, daß allen Men⸗ schen geholfen werde.“ Nach beendigtem Gottesdienste ging der festliche Zug nach dem Rathhause zuruck, wo in dem neu deko⸗ rirten, mit dem Bildnisse Sr. Majestaͤt des Koͤnigs verzierten Sessions / Saale der Herr Ober⸗Praͤsident die Einfuͤhrung der Stadte⸗ Ordnung durch Entlassung des bisherigen und durch Einsetzung des neugewählten Magistrats vollendete. ses Letztern geschah durch den Kommissarius, Regierungs⸗Nath Gringmuth. Einige Stunden spaͤter vereinigten die Theil⸗ nehmer an der Feier sich zu einem Festmahle. Von den beiden Toasts, welche der Herr Ober-Praͤsident bei demselben ausbrachte, galt der erste dem erhabenen Landesvater, der zweite der Görlitzer Buͤrgerschaft und ihren neuen Stellvertretern. Auch die Waisen und Hospitaliten, so wie die Stadt⸗Armen wurden bedacht, und Ersteren eine Mahlzeit, Letzteren aber eine außer ordentliche Geld-Unterstuͤtzung bewilligt. Ein Ball im Heino—⸗ schen Saale beschloß den sestlichen Tag.

Zu Düsfeldorf war der Rhein am Sten Abends

noch offen.

Literarische Nachrichten.

Ueber Kunst und Alterthum. Von Gothe. Aus seinem Nachlaß herausgegeben durch die Weimarischen Kunst— freunde. Drittes Heft des sechsten und letzten Bandes. Stuttgart, Cotta. 1832. : .

Einige cigenhaͤndige Aufsaätze Göthes, von ihm selbst fr den Zweck bestimmt ãmm en uͤber Kunst und Alterthum zu füilen und diese dadurch abzuschließen, gaben seinen naͤchststehenden, von jeher zu gemeinsamem Wirken mit ibm verein- ten Freunden zur Ausübung ciner schoöͤnen Pflicht der Pietaͤt gegen den Verewigten Gelegenheit. Sie stellten die ihnen aberlieferten Reliquien mit Hinzufügung eigener, meistentheils der Verherr⸗ lichung und Erläuterung des Meisters sclbst gewidmeten Auf- saätze zu den vorliegenden Heft zusammen, das uns so jum letzten Mal in diese kunstgeweihte Werkstatthalle, in der sich Göthe immer am meisten in seiner mittheilsamen Personlichkeit, in seiner altväterlich weifen Beschauenzlust zeigte, cinladet. Ohne Zweifel war dies das Liebenswurdigste und Eigenthümlichste an Föthers fast nach allen Selten hin sich verbreitenden Aufsaͤtzen und Aeußerungen in „Kunst und Alterthum, daß wir ihn darin gleich- fam in sefnem Atteller, in seiner literarischen Werkstatt erblickten, wie er, auf der Höhe seines Ruhms und seiner Jahre stehend, in philofophischer Ruhe ein wahrhaft patriarchalisches Literatur- Leben lebte, daß wir ihn sahen, wie er, unermüdlich heiter und aneignun 8⸗ luftig, las, schrleb, zeichnete, studirte, sich aufnotirte und überall die liebe vollsis Theilnahme kundzuthun beschaͤftigt war Hierin hat er in der That in seinen Heften über „Kunst und Alterthum“ ein lebendes Bild von sich selbst gezeichnet. Das Betrachtenswerthe aller Völker und Laͤnder, wo es sich ihm entgegenbot, um sich her versammelnd, und einen pielseiti⸗ gen Ideen- Austausch mit dem Auslande darin unterhaltend, legte er auf diese Weise, kann man sagen, in „Kunst und Alterthum̃ selbst die ersten Grundsteine zu dem Literatur⸗Kosmopolitismus, den er in den letzten Jahrzehnten seines Wirkens immer vor Augen hatte und als im Begriff stehende Bildung einer „Welt⸗Liter a- tur“ oftmals andeutete. Die ersten Hefte dieser periodischen Schrift

waren zur Zeit ihres Beginnens im Jahre 1814 bekanntlich einem engeren Zwecke bestimmt, da Göthe, der auf einer Rhein⸗Reise, in Anregung von den alt-Deutschen Kunst⸗Denkmalen jener Gegen= den, die Idee dazu faßte, sie anfaͤnglich nur dem Interesse der a- mals am Rhein, Main und Neckar begonnenen Bestrebüngen fär die vaterlaͤndifche Kunst widmete. Es erweiterte sich jedoch, wie dies in Göthe's Richtung uberhaupt lag, der abgesteckt Kreis bald immer mehr zu einer allgemeincren Umstcht, und Kunst und Alter= thum wurbe spaͤter zu einem literarischen und artistischen Tagebuch

Feier begann unter Anstimmung des Gesanges: „Wuͤnscht Gluͤck

Die Vereidigung die⸗

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