1833 / 19 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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dort beinahe alle mit Landeskindern besetzt, waͤhrend in England und den Kolonieen eine Menge Irlaͤnder eine zahllose Menge hoher und niedriger Stellen bekleiden. Wenn gleich der Lord, Lieu enant immer, und der Secretair (Minister des Innern) fast immer Englaͤnder ist, so sind es doch allezeit Leute, welche mehr im Lande verzehren, als ihnen ihre Stellen einbringen. Freilich widerstrebte das religioͤse Vorurtheil und der Vortheil einiger einflußreichen Familien gegen die politische Gleichstellung der Katholiken mit den Protestanten; aber auch dieses ist jetzt gefetzlich bewirkt, und wuͤrde auch allmaͤlig fak— tisch bewirkt werden, in dem Verhaͤltniß, wie Katholiken sich der etwa herrschenden Partei zu empfehlen verniögen, worauf es doch am Ende bel oͤffentlichen Anstellungen immer ankömmt. Aber die Regierung ist in der That die Beschuͤtzerin des Landmangs, und ist geneigt genug, dessen Lage zu verbes⸗ sern, so weit sie den Eigensinn und die Habsucht einiger maäch— tiger Leute zu beherrschen vermag, und gewiß wurde die Lage jener Ungluͤcklichen, von der Theilnahme Englands und dem Ein— flusse des Parlaments in London verlassen und seinen Draͤngern hingegeben, weit schlimmer werden. Soll doch ihr angeblicher Freund, O Connell, selbst einer der hartherzigsten Grundherren seyn! Gewiß ist es, daß er sich nicht entbloͤdet hat, der Unwissenheit die⸗ ser Armen mehr als 50, 000 Pfd. als freiwillige Beitraͤge abzuluchsen. Viele der Gewaltthaten der Landleute sind gegen diejenigen un— ter ihnen gerichtet, gleichviel von welcher Religion, welche Pacht—⸗ hößfe zu einem hoheren Zins uͤbernehmen, als ihr vertriebener Vorgänger, welcher aller Wahrscheinlichkeit nach schon einen 4bermaßigen Zins zu bezahlen übernommen hatte, zu erschwin— gen vermochte; und da es bei ihnen Leib und Leben gilt, so darf man sich nicht wundern, daß es dei einem so rohen, in allen Zeiten ans Faustrecht gewohnten Volke zu solchen furcht— baren Exessen kommen mußte. Der Morning Herald giebt eine interessante Liste von mehr als 150 Lordssöhnen und an⸗ deren mit der Pairie verwandten ** welche in beiden Inseln als Deputirte zum neuen Parlament gewahlt wor— den sind. Freilich gehsren die meisten derselben zu Whig-⸗Fami— lien, welches beweist, daß diese Partei ungemein bei der Reform d, n, hat; aber es beweist doch auch aufs neue, daß die eform nicht zu Gunsten der Demokratie gemacht worden. Seit meinem letzten Schreiben ist der Status der Einnahmen des letzten Vlerteljahrs bekannt geinacht worden; freilich sind da— nach unsere Finanzen nicht sehr blahend; da jedoch die Einnah⸗ men immer noch die Ausgaben uͤbersteigen, und die zunehmen⸗ den Zölle einen Beweis von zunehmendem Handel liefern, so durfen wir uns in diesen schlimmen Zeiten nicht sehr beklagen.

Nieder lande.

Aus dem Haag, 13. Jan. Von unserem Heere wird berichtet, daß die Befehlshaber autorisirt worden sind, einem Sechstheil ihrer Truppen auf Verlangen einen vierzehntaͤgigen Urlaub ertheilen zu koͤnnen. Diese Bestimmung soll jedoch erst nach dem 15ten d. M. in Kraft treten, bis wohin auch wohl die erwartete Kantonnements-Veraͤnderung stattgesunden ha⸗ ben wird.

Im verwichenen Jahre sind vor Vließingen 1266 Kauffahr— teischiffe angekommen und 1166 abgegangen. Mit Ausnahme von wenigen nach anderen Hafen bestimmten Fahrzeugen haben alle diese Schiffe ihre Richtung von dort nach Antwerpen ge⸗ nommen.

Belgien.

Bruͤssel, 13. Jan. Am 11ten d. hielt der Konig der Franzosen seinen festlichen Cinzug in Lille. Der hiesige Mo— niteur meldet daruber Folgendes: Von dem fuͤr JJ. Masje— stäten in Bereitschaft gesetzten Praͤfekturgebaude an, bis vor das Pariser Thor, bildeten die Truppen und die National⸗Garde Spaltere. Weiter vorwärts befand sich das Husaren-Regiment Orleans. In der Stadt waren alle Hauser mit dreifarbigen Fahnen geziert, die Straßen, durch welche der Zug kommen mußte, von einer unermeßlichen Menge angefuͤllt, und die Fen⸗ ster mit Damen besetzt. Drei Viertheile der Bevslkerung beeil⸗ ten sich, dem Einzuge Sr. Maj. beizuwohnen. Einige Minu— ten vor vier Uhr kuͤndigte wiederholtes Vivatrufen an, daß der König eben aus dem Wagen gestiegen war, um sich zu Pferde zu setzen. Kurz darauf langte der Zug bei einem zierlichen, durch die Sorgfalt des Stadt-Raths bereiteten Pavillon an. Dort hatte der Maire die Ehre, Se. Majestät zu empfangen. Die Rede des Maire, so wie die darauf erfolgte Antwort, wurden mit dem Ruse: Es lebe der Koͤnig! aufgenommen. Der Zug, den die berittene National-Garde eroͤffnete, näherte sich der Stadt. Zuerst kam der Konig, den Prinzen von Joinville zur Rechten und den Herzog von Nemours zur Linken. Danach kamen der Herzog von Orleans, der Marschall Soult und der Marschall Gérard; sodann eine große Anzahl Generale und Offiziere aller Grade, worunter man die Generale Haxo, Neigre, T. Sebastiani, Achard, Fabre u. s. w. bemerkte. Die Menge hatte den König und seine Soͤhne vom Zuge getrennt; sie zogen ein, umgeben von dem Volke, welches die Luft mit seinem Zujauchzen suͤllte, das bis zur Ankunft am Palais dauerte. Praͤchtiges Wetter, Kanonendonner, Nauschen der Musik und der Lärm von so vielen, auf einem Punkte versammelten, Menschen machten das Fest sehr glaͤnzend. Beim Eintreten in das Palais ward der Konig von der Köͤni— gin und seinen Töchtern umgeben, und fand daselbst auch den König der Belgier. Um sechs Uhr, nachdem die städtischen Be— hörden und viele andere Persenen empfangen worden waren, vereinigte ein großes Diner die Koͤnigl. Familie, wozu auch ei— nige Beemte zugelassen wurden. Den ganzen Abend über wogte die Menge durch die glänzend illuminirten Straßen.“

Gestern Morgen sind die fuͤnf Bataillone des Sten und 121en Infanterie Regimentes, welche hier in Garnison lagen, nach Gent abgegangen, von wo sie weiter zur Deckung der See— land gegenüber befindlichen Gränzlinie von Ost-Flandern zie⸗ hen werden.

Durch eine Königl. Verordnung vom 31sten v. M. wird die um die Citadelle von Antwerpen gezogene Douanen-Linie nunmehr aufgehoben. Zugleich wird ir, daß, so lange sich Lillo noch in den Haͤnden der Hollander befinde, das De— clarationg⸗Bureau fuͤr die nach Antwerpen kommenden Schiff⸗ bei der ersten Ecke des Bassins angelegt werden soll.

Der General Baron Harlet, Commandeur der Brigade, welche die Hollaͤndischen Gefangenen eskortirte, hat von dem Ge— neral Chasséè folgendes Schreiben erhalten:

„St. Omer, 7. Januar.

Mein sehr werther Herr General! Ich erfulle cine über— aus angenehme Pflicht fuͤr Seelen, wie die unsrigen, indem ich mich der Schuld der Dankbarkeit entledige. Ich und die Mel⸗ nigen sind von Ihnen mit so viel Ruͤcksichten und Edelmuth, und meine Waffengefahrten von Seiten der Herren Französischen Offiziere und der Soldaten unter Ihren Besehlen, und heson, ders von den Obristen des 11ten leichten, ten Linien- und Lten

74 Chasseur⸗Regiment so bruͤderlich behandelt worden, daß es kei—

nen Ausdruck giebt, der stark genug ist, um Ihnen meine Er— kenntlichkeit und die Achtung der Meinigen auszudruͤcken. Ich

seyn zu konnen, indem ich Sie bitte, den tiefgefuͤhlten Aus⸗ druck unsrer ergebenen und ausgezeichnetsten Gesinnungen ge— nehmigen zu wollen. . Der General der Infanterie, (gez. Baron Chassé.“

Antwerpen, 12. Jan. Im hiesigen Journal liest man: „Es ist von vielen Seiten gemeldet worden, daß die Aus— besserungen an der Citadelle verdungen seyLen. Dies ist nicht richtig. Man beschaftigt sich fuͤr jetzt nur mit den dringendsten Arbeiten. Allein man weiß, was von dem Versprechen der Schleifung, und selbst von der Verpflichtung dazu, zu halten. Es ist dies eine der hundert uͤbertriebenen Versprechungen der Revolution, die das Volk stets zum Besten gehabt hat und haben wird. Die guten Leute, welche die Citadelle schleifen wollten, und nicht einmal die Erlaubniß haben, dort hin— einzugehen! Dem Herrn von Robiano und dem guten Regen⸗ ten zum Trotz, kann und soll diese Festung nicht geschleift werden, obwohl wir die Schleifung der Fronte von Seiten des Innern, d. h. der die beiden Bastionen verbindenden Cour— tine, als nicht nachtheilig fuͤr das Vertheidigung-System der Stadt zu betrachten fortfahren. Dem ministeriellen Blatte zufolge, beschaͤftigt man sich eifrig mit der Erbauung der Werke, die erforderlich sind, um die Citadelle von Antwerpen in Vertheidi⸗ gungsstand zu setzen. Diese wichtige Arbeit ist der Sorgfalt des Majors Dubosch, unter der Leitung des Obersten Wilmar, anvertraut. Da die vorgeruͤckte Jahreszeit nicht gestattet, Aus—⸗

besserungen im Mauerwerk vorzunehmen, so werden die Bre— schen an der Bastion Toledo und der Lunette St. Laurent mit— telst einer Bekleidung mit langen Faschinen bedeckt werden. Die linke Seite der Lunette St. Laurent, wovon ein Theil durch die Mine zerstoͤrt ward, wird von keinem Werk der Citadelle flankirt. Diesem Hauptmangel, welcher die Einnahme der Lunette gewiß um einige Tage beschleunigt hat, wird mittelst einer Contregarde abgeholfen werden, die man vor der Bastion Toledo errichten wird. Dieser Bau wird uͤberdies den Vortheil haben, die Bresche dieser Bastion zu decken und sondch die Citadelle auf einem ihrer schwaͤchsten Punkte zu ver— stärken. Man betreibt eifrig die Saͤuberung der Citadelle und die Wiederherstellung der Parapets, geblendeten Batterieen, Ver⸗ bindungs⸗Bruͤcken, . ꝛc. Es werden sehr bedeutende Arbeiten zur Vertheidigung der Ufer der unteren Schelde aus— gefuͤhrt werden. Das Projekt dazu ist dem Könige vorgelegt worden. Die wiederherzustellenden und auszuruͤstenden Forts sind die von St. Marie, Hin St. Philippe und die Kreuzschanze. Das Fort St. Marie, bei der schwierigsten Passage des Flusses gelegen, wird als ein Vertheidigungspunkt von der größten Wich— tigkeit angesehen. Das Fort Perl, eine halbe Stunde unterhalb St. Marie, befindet sich gleichfalls in einer sehr guͤnstigen Lage, da die Schiffe sehr nahe unter seinen Kanonen voruͤberkommen. Die Forts St. Philippe und die Kreuzschanze liegen auf dem rechten Ufer der Schelde. Ersteres, auf der 21 von St. Marie, kreuzt sein Feuer mit dem des Forts Perl. Die Lage der Kreuz— schanze ist minder vortheilhaft in Bezug auf die Vertheidigung des gusss! dasselbe ist hauptsachlich dazu bestimmt, einen Deich zu schuͤtzen, dessen Zerstoͤrung unberechenbare Verwuͤstungen ver— ursachen wuͤrde.“

Deutschlan d.

Munchen, 12. Jan. Der erste Hofball am 9. Januar war ungemein glaͤnzend; vorzuͤgliche Aufmerksamkeit erregten dir . Uniformen, wovon die Griechischen sehr geschmack— voll sind.

Gestern Vormittags hat das Griechische Militair nochmals im Feuer exerziert; morgen ist Kirchen⸗Parade und am 15. Ja— nuar erfolgt dessen Abmarsch.

Stuttgart, 12. Januar. (Frankfurter Journal.) Dem Vernehmen nach, hat gestern der ständische Ausschuß das diesmal durch besonders viele Reclamationen und Anstände er— schwerte Geschaͤft der Pruͤfung der Legitimation der Staͤnde— Mitglieder begonnen, und in der heute fortgesetzten Berathung soll nun bis heute Mittag die Legitimation von 54 gewahlten Mitgliedern der Abgeordneten-Kammer, von welchen die Wahl— Urkunden vorlagen, als berichtigt erkannt worden seyn. Als nicht legitimirt sollen erkannt worden seyn, die Gewaͤhlten von Ehingen: Frhr. v. Wangenheim, Kirchheim: Kuͤbel, Leutkirch: Steiger, Ragold: Wagner, Oberndorf: Koch, Oehringen: Roͤ— dinger, Schorndorf: Tafel.

Dresden, 13. Jan. Des Königs Majestaͤt und des Prin⸗ zen Mitregenten Koͤnigl. Hoheit haben den Professor lr. G. Her— mann in Leipzig zum Kemihur des Königl. Saͤchsischen Civil— Verdiensi⸗Ordens ernannt.

Frankfurt a. M., 13. Jan. Das hiesige Journal berichtet: „Neuere Briefe aus Paris melden, daß der Herzog Karl von Braunschweig wieder dort erwartet, und daß seinem Aufenthalte in Frankreich ferner kein Hinderniß in den Weg gelegt werden wuͤrde.“

Jtalt en.

Ankona, 2. Jan. (Allgemeine Zeitung.) Gestern kam fuͤr acht See⸗-Kadetten der in unserm Hafen liegenden Fran zoͤsischen Marine die Befoͤrderung zum Lieutenants-Grad an. Die Gabarren, welche zu Abholung von Franzoͤsischen Truppen nach Morena segeln sollten, haben vorlaäͤufig Gegenbefehl erhalten. Gestern machte auch unser Delegat dem General Cubièeres, dem Obristen des Regiment und, am Bord der Fregatte Arte— e., dem Befehlshaber der Eskadre, in voller Galla Neujahrs—⸗

tsuche.

Porengal.

Die Times theilt nachstehende ältere Vorstellung der Wein Compagnie von Porte an Dom Miguel und das darauf er— lassene Cirkular des Vigconde von Santarem an die fremden Agenten mit (die Mittheilung dieser Dokumente in dem jetzigen Augenblick scheint zum Zweck . haben, die Theilnehmer an der neuen Anleihe, bei welcher bekanntlich Porto⸗Weine als Unter⸗

pfand fe werden sollen, uber die Verhaͤltnisse aufzuklären):

„Sire! Der verwaltende Ausschuß der General-Compagnie fuͤr Bebauung der Weingaͤrten des Ober⸗Duero, die sich gegen⸗ waͤrtig in der Stadt Regoa niedergelassen, hat die ii wr. Majestaäͤt vorzustellen, daß sie in Porto und in Villa Nova da Gaia mehrere Tausend Pipen Wein und Brantwein zuruͤckgelas⸗ sen hat, und fuͤrchtet, daß die Rebellen entweder selbst, oder durch dazu bestimmte Personen, diese Weine und Brantweine an Britische oder

schätze mich gluͤcklich, bei dieser Gelegenheit das Organ Aller

und den Gesetzen des Königreichs gemäß nicht guͤltig sen

Anderer verbieten, und dem Eigenthuͤmer das Recht geben selbe von den Personen, die es besitzen, wieder in Anspr nehmen. Deshalb nahen wir uns Ew. Majestaͤt, und Sie ehrfurchtsvoll, zu befehlen, daß solche Maßregeln enz werden, wie Ew. Mazjestaͤt sie in Ihrer hohen Weish zweckmäßig erachten, um die Besitzer, welche der Bittstell tritt, nicht in ihren Rechten kraͤnken zu lassen. Der Abgeordnete der Compagnie (gez. Felix Manuel Borges Pint Der Visconde von Santarem hat darauf unterm g, v. J. folgendes Cirkular an alle fremden Agenten erlassen „Da der verwaltende Ausschuß der General⸗Compagn die Bebauung der Weingärten des Ober-Duero der Reg Sr. Majestät eine Denkschrift uͤberreicht hat, worin gebeten daß, den Gesetzen dieses Reiches und den Grundsätzen det kerrechtes gemäß, Maßregeln gegen jeden Verkauf der, h sagten Compagnie zugehörigen, Weine und Branntwej griffen werden mochten, so haben Se. Allergetreueste staͤt zu befehlen geruhet, daß ich allen fremden ten in den foͤrmlichsten und bestimmtesten Ausdruͤcken ich es hiemit thue, erklaͤren soll, daß solche Käufe und kaͤufe niemals anerkannt werden koͤnnen, indem sie ung und nichtig sind, und daß die Regierung hierdurch feier gen schon gemachte oder noch zu machende Verkaͤufe d Compagnie selbst oder Privat-Personen zugehorigen Wein Branntweine protestirt. Hiervon setze ich Sie in Ken damit Sie solches den Unterthanen ihrer Nation bekannt, jeden andern fuͤr zweckmäßig erachteten Gebrauch davon! koͤnnen. Im Palast von Cachias, den 9. Aug. 1832. (gez.)

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

New⸗Hork, 14. Dezember. In der (gestern erwl Preclamation des Praͤsidenten Jackson vom 10ten d die von dem Staats-Secretair Eduard Livingston gegeng

Pflicht nichts weiter von der hoͤchsten Magistratsperson der einigten Staaten fordere, als sich der ihr verliehenen Mac Erhaltung des inneren Friedens und zur Ausfuͤhrung de setze zu bedienen; da jedoch die Opposition in Suͤd⸗Karolin durch, daß sie sich in das Gewand der Staats-Autoritaͤt einen so gewichtigen Schein angenommen und da die

es gewiß gern sähe, daß man nicht eher zu strengeren geln seine Zuflucht nehme, bis alle guͤtliche Mittel erschoͤpft so werde es, wo nicht nothwendig, doch gewiß gerechtfert scheinen, wenn der Praäͤsident seine Ansichten uͤber diese wi Frage offen darlege und das Verfahren, welches er bei Gelegenheit beobachten zu muͤssen glaube, genau bezeichne.

halten:

Die Verfugung des Konvents von Karoling“, sagt det sident, „gruͤndet sich nicht auf das unbestreitbare Recht, verfas widrigen und unerträglichen Anmaßungen Widerstand zu sondern auf die seltsame Behauptung, daß es jedem Staate fr einen Kongreß⸗Beschluß nicht nur fuͤr null und nichtig zu erh sondern auch dessen Vollziehung zu verhindern; daß sich die wohl mit der Verfassung vereinbaren lasse, und daß nach elm tigen Auslegung derselben ein Staat seinen Platz in der Unihh behalten konne, und doch bloß denjenigen ihrer Gesetze, diet verfassungsZsmäͤßig ju halten beliebt, zu gehorchen brauche. wird binjugefuͤgt, daß ein Gesetz in klarem Widerspruch m Verfassung steben muͤsse, wenn eine solche Annullirung gert tigt seyn solle; aber offenbar schließt das Recht, solchen nicht zu gehorsamen, verbunden mit dem unbeschraͤnkten selbst daruͤber zu entscheiden, welche Gesetze denn nun von; Art sind, auch die Macht ein, allen Gesetzen Widerstand ; sten; denn da keine Appellation eingeraͤumt wird, so

schlecht seyn, stets die Oberhand behalten. Sagt man aͤben

Beschluß erlassen werde? Dennoch ist in dem letzteren Fal eine andere Vorkehr getroffen, welcht im ersteren nicht vorhb ist, und in Betracht deren die von einem einzelnen Staat h spruch genommene Gewalt um so weniger zu vertheidigen is giebt zwei Arten der Appellation von einem verfassungswidrigen gie H sch un die eine an die richterliche Gewalt, die and das Volt und die Staaten. Von der Entscheidung eines giebt es, der Theorie nach, keine Appellation; und in der

zeigt es sich, daß die Gerichtshoͤfe kein Ohr dafuͤr haben, da ter und Geschworene schon im voraus darauf vereidigt sind

dem Staat guͤnstigen Ausspruch ju thun. Unser Bundes- erklaͤrt in bestimmten Ausdrucken, daß die Gesetze der Ven ten Staaten, deren Verfassung und die kraft derselben

schlossenen Traktate das höchste Gesetz fuͤr das Land seyns und fuͤgt w, . Vorsicht hinzu, daß die Richter in jegl Stagt dadurch gebunden seyn sollen, ohne Ruͤcksicht auf allt“ Verfassungen oder Gesetze einzelner Staaten. Ohne diese , , kann keine Bundes⸗Regierung bestehen. Wenn Suͤd⸗ ing die Gesetze in Betreff der Einkuͤnfte fuͤr verfassungswidrig und das Recht hatte, die Ausführung derselben im Hafen von! leston zu verhindern, dann könnten auch diese Zölle nirgends“ erboben werden, denn der Verfassung nach muͤssen die Steuer

kein Gesetz sey, ist gar keine Antwort hierauf, so lange der selbst zum Schiedsrichter uͤber die Gesetzlichkeit desselben ge wird; denn auf diese Weise wuͤrde man vielleicht jedes Gesceh einem brtlichen Interesse nachtheilig ware, fuͤr verfassungs halten oder wenigstens ausgeben.“

Der Praͤsident beweist nun durch eine Menge von spielen aus der Geschichte der Vereinigten Staaten, da Nullisizirungs-Lehre seit dem Bestehen der Union noch mi aufgestellt worden, und daß die Staatsmänner von Sud, lina die ersten Erfinder derselben seyen. Nachdem er so erklart, daß er die Befugniß, ein Gesetz der Vereinigten e ten zu annulliren, fuͤr unvertraͤglich mit dem Bestand der ll fuͤr ausdruͤcklich dem Buchstaben der Verfassung widersprec fuͤr nicht gestattet nach dem Sinn derselben, für unvere

und fuͤr hoͤchst verderblich in ihren Folgen halte, geht er st dergestalt auf die Rechtfertigungsgruͤnde jener Doktrin ein; Es wird behauptet, daß jene Gesetze, für deren 3weg die Erhebung von Einkuͤnften ausgebe, in der That nuͤr auf Schutz der Manufakturen berechnet seyen, und dies, sagt mag. verfassungewidrig; auch seyen die Wirkungen dieser Gesetze gleich; ferner würden grbßere Summen dadurch von der

erheben, als die Beduͤrfnisse der Regierung erheischen, und en wolle man den Ertrag zu Zwecken verwenden, welche die sung nicht genehmige. Fuͤr's erste also erkennt man doch an,

Einkuͤnfte zu erheben und Steuern außzulegen, zu jenem Ges⸗

an Unterthanen irgend einer anderen fremden Nation verkaufen

nen, indem diese Gesetze den Kauf und Verkauf des Eigen

Visconde von Santarene S ob. n are emacht, um die den Gesetzen der Union uͤber die Gesetze

net ist, heißt es zunäͤchst, daß, strenge genommen, eigent!h

Wesentliche von dieser Auseinandersetzung ist in Folgenden

Dung zu ziehen. . —ͤ *. r, daß die Verfassung selbst in ihren Grundvesten dadurch der von einem Staate angefuͤhrte Grund, er moöͤchte gutuͤttert werde und sagt in dieser Beziehung:

oͤffentliche Meinung setze dem Mißbrauch dieser Macht ein

reichende Schranke, warum sollte dieselbe dann nicht eben Bürgin dafür seyn, daß der Kongreß keinen verfassung wi

mit jedem Prinzip, auf das die Constitution gegruͤndet wa

bie Verfassung, insofern sie dem Kongreß die Befsugniß vel rechtigt; nur wegen der Beweggründe derer, die es gegeben h.

mochten; Verkaufe, welche in solchen Fallen, dem VoltEg

er⸗ Wie

tscheiden, werden. seß jedes

v ungereimtes, daß eine Gewalt Gesetze geben und eine an⸗ h dagegen auflehnen konnte. Die weisen Maͤnner, deren en stets verehrt werden wird, haben uns einen praktischen vie sie hofften, einen dauerhaften constitutionnellen Vertrag Man sehe die Debatten aller Konvente nach, man pruͤfe ven der heftigsten Gegner der Bundes-Gewalt, man betrachte Vorschlag gebrachten Amendements. Alle schweigen davon; Silbe ward geaͤußert, keine Stimme erhob sich, kein Antrag

naten ausdrücklich verliehene Oberherrlichkeit umzustoßen,

om zu beweisen, daß ein Vormand, wie der jetzt erhobene, die;

Wir sind nicht irre gegangen?!

beeintraͤchtögen könnte. d nicht . Gegenstand unserer Ehr⸗

Berfassung ist noch immer der . das Band unserer Union, Schutz in Gefahr, Guclle unseres Wohlstandes im Frieden. Wir werden sverderbt durch sophistische Auslegung, wie wir sie empfangen unseren Nachkommen uͤberliefern; und in patriotischem Geist wir gern 6j ihrer unterstüͤtzung alle brtliche Interessen alle Voruͤrtheile, alle personliche Leidenschaften als Spfer darbrin⸗ Was den dritten Vorwurf anbelangt, so hat die Verfassung ongreß ausdruͤcklich das Recht verllehen, Einkünfte zu erhe⸗ d die fuͤr die offentlichen Beduͤrfnisse erforderliche Summe zu en. Bie Staaten haben uͤber die Ausübung dieses Rechts indere Kontrolle zu fuͤhren, als daß sie ihre Repraͤsentanten n konnen, wenn diese jene Befugniß mißbrauchen. Der Kon⸗ ann freillch von dieser Gewalt einen schlechten Gebrauch aber dasselbe koͤnnte er auch mit anderen ihm übertragenen Be⸗ en sich erlauben. Irgendwo aber muß diese Gewalt doch seyn; die ung hat sie also den Repraͤsentanten des Volks anvertraut, die

166 un fer

on den Repraͤsentanten der einzelnen Staaten und von der voll zit⸗ Gewalt im Zaum gehalten werden. Nach der Auslegung von

Farolina aber wird sie der Legislatur des Konvents eines ein⸗ Staats in die Haͤnde gegeben, wo weder die Bevölkerung der denen Staaten, noch bis Etggten in ihrer besonderen Eigen⸗

noch die von dem Volk gewahlte hbchste Magistrats - Person se vertreten sind. Unter solchen Bedingungen wuͤrden wir fhoͤren, eine Nation zu seyn. Endlich heißt es in der Ver⸗ von Süuͤd-Karolina, daß der Ertrag der Zölle verfassungs⸗ verwandt werden wurde. Wenn man dies mit Sicherheit en konnte, so wurde der Einwurf zweckmäßiger bis dahin nlten werden, wo es sich um ein Gesetz wegen Anwendung rtrags handelte; gewiß aber gehört er nicht hierher, wo von

Hesetz, wonach die Zölle erst erhoben werden sollen, die Rede ist.“ serauf faßt der Präsident noch einmal den ganzen Inhalt Verfugung zusammen und fordert seine Mitbürger auf, n genau zu pruͤfen und alle verderbliche Folgen davon in

Er hebt darunter namentlich diejenige

Die Verfassung erklärt, daß die richterliche Gewalt der Ver⸗

en Staaten sich auf alle von den Gesetzen der Vereinigten

abhängige Faͤlle erstreckt, und daß diese Gesetze, die VBer⸗ und die Verträge vor den Verfassungen und Gesetzen der n Staaten deJ Vorrang haben. Die Gerichts Ordnung be⸗ die Art und Weise, wie ein solcher Fall durch Appellation en Gerichtshof der Vereinigten Staaten gebracht werden denn das Tribunal eines Staats gegen jene Bestimmungen rfassung erkennt. Die Verfugung von Suͤd Karolina aber daß gein⸗ Appellation stattfinden soll; sie stellt das Gesetz aats uber die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten sie jwingt die Richter und Geschwornen, einen Eid zu öaß sie diefe Bestimmnngen nicht achten wollen, und sett ine Strafe auf den Versuch, durch Appellation Ahhülfe zu Ferner erklaͤrt sie, daß es von Seiten der Behdorden der gten Staaten oder jenes Staats fuͤr ungesetz lich angesehen solle, wenn sie die Entrichtung der durch die Gesetze vorge⸗ nen Zölle innerhalb des Staats Süd- Karoling erzwingen Hhser wird also ein nicht einmal fuͤr verfassungswidrig aus⸗ es Geseßz der Vereinigten Staaten durch die Anmaßung ei⸗ nen Masoritaͤt in einem einzelnen Stagt aufgehoben. Hier Artikel der Verfassung feierlich annullirt.“ er Präsident koͤmmt nun auf die von Suͤd⸗Karolina aus⸗ hene Drohung, daß es sich von der Union losreißen wolle, bzewalt-Maßtregeln gegen den Staat angewandt werden

Auflagen uberall . seyn. Daß ein verfassungswidriges m und äußert sich hierüber im Wesentlichen folgendermaßen: s

jas Recht der Trennung wird aus der Natur der Verfassung tet, indem man sagt, diese sey ein Vertrag zwischen souve⸗ Staaten, die sich ihre Souverainetaͤt vorbehalten hatten und iner höheren unterworfen waren; da sie den Vertrag ge⸗

hätten, könnten sie ihn auch brechen, wenn er, ihrer An⸗ ch, von den anderen Staaten verletzt worden waͤre. Diese folgerung ist jedoch von Grund aus falsch und beweist nichts en Stoli.“ . . die Nation ließ zwar die Verfassung durch, Vermittelung der Legislaturen anfertigen und erörtern, sie bestaͤtigte ferner Grundgesetz durch abgesonderte Konvente, aber die in dersel kommenden Ausdrücke beweisen, daß unsere y,, eine st, bei der cine Kollektiv⸗Repraͤsentation der Bevdlkerung aaten siattfindet. Bel der Wahl des Praͤsidenten und Vice⸗ nten bilden wir ein einziges Volk. Hierbei haben die Staa—⸗ en andern Einfluß, als die Stimmgebung zu beaufsichtigen. gen Kandidaten, welche die Majoritäͤt der gesammten Stin!= sich haben, werden gewahlt. Die Majorttaͤt der Waͤhler eines kann ihre Stimme einem Kandidaten gegeben haben, und es kann n anderer gewählt werden. Das Volk also, und nicht die n, wird durch die vollziehende Gewalt repraͤsentirt Mit Eprcsentantenhause ist es anders; hier stimmen die Staaten sie bei der Wahl des Praͤsidenten und Vice -Praͤsidenten für nnd denselben Beamten; die Bevölkerung aller Stagten stimmt ar alle Mitglseber, fondern jeder Staat wahlt seine eigenen

Aber dies macht keinen wesentlichen unterschied. Sind chlt, so sind sie insgesammt Reprasentanten der Vereinigten nicht Repräsentanten des vesondern Staats, aus welchem ommen. Sie werden von den Vereinigten Staaten, nicht

von ihrem Stagte besoldet, noch quch haben sie dem letzteren v

. j —t on der ann ihrer gesetz gebenden Pflichten Rechenschaft g en und so sehr sie auch in der Praxis, wie es ihre Schulbigkelt ist die Interessen ibrer besonderen Konstituenten, wenn diese mit einem an⸗ dern theilweisen oder örtlichen Interesse in Konfilkt kommen, zu— vörderst befragen mogen, so ist es doch ihre höchste Pflicht, als Vertreter der Vereinigten Staaten, das Gemelnwohl ju, befdrdern. Die Verfassung der Vereinigten Staaten konsti—⸗ tuirt also eine Regierung, nicht eine bloße Verbindung, und ihr Charakter bleibt derselbe, mag sie nun durch Vertrag jwi⸗ schen den Stagten oder anderzwie gebildet seyn. Die ein zel—⸗ nen Staaten hehielten sich zwar Befugnisse vor; aber da sich jeder Staat ausdrücklich eines solchen Theiles seiner Gewalt entaußert hat, als nöͤthig ist, um mit den anderen Staaten zusammen eine einzige Nation zu bilden, so kann er auch nicht das Recht besitzen, sich loszureißen, weil eine solche Trennung nicht ein Bändniß bricht, sondern die Einheit einer Nation zerstoͤrt, und jede Verletzung die⸗ ser Einheit ist nicht ein bloßer Bruch, wie die Uebertretung eines Vertrages, sondern eine Beleidigung gegen die ganze Union. Tren⸗ nung kann wohl, wie manche andere revolutlonnaire Handlung, durch die dußerste Bedruͤckung moralisch gerechtfertigt werden; aber sie ein verfassungsmaͤßiges Recht zu nennen, heißt den Sinn der Worte verwirren und kann nur aus gröblichem Irrthum bervorge⸗ hen oder um diejenigen zu taͤuschen, die zwar einem Recht beizu⸗ stimmen geneigt sind, aber zuruͤcktreten würden, wenn es eine Re⸗ volution oder die Gefahr der bei dem Mißlingen derselben unver⸗ meidlichen Strafe gaͤlte. Weil die Union durch Pertrag gebildet wurde, sagt man, so konnten die Theilnehmer an diesem Vertrage, sobald er ihnen laͤstig fiele, ihn übertreten; aber gerade weil es ein Vertrag ist, konnen sie es nicht. Ein Vertrag ist eine Ueberein⸗ kunft oder eine bindende Verpflichtung. r kann entweder sanetionirt seyn, und es kann Straffaͤlligkeit auf den Bruch desselben stehen oder nicht. Ist er nicht sanetionirt, so wird der Bruch keine andere Folge haben, als moralische Schuld; ist er es aber, dann unterliegt der Bruch der festgesetzten oder vorbehaltenen Straffaͤlligkeit. Ein Buͤndniß zwischen unabhaͤngigen Nationen ist gewöhnlich nur in moralischem Sinn sanctionirt, oder wenn eine Strafftlligkeit dabei bedingt wurde, so ist doch keine gemeinschaft— liche böhere Instanz da, um dieselbe geltend zu machen. Eine Re⸗ gierung hingegen ist immer sanctionirt, entweder ausdruͤcklich oder von selbs verstanden; und bei uns ist nothwendig beides der Fall— Ein Versuch, durch , eine Regierung zu vernichten, ist eine Beleidigung, wie auch der constitutionnelle Vertrag gebildet seyn moge; und eine solche Regierung hat kraft des Gesetzes der Selbstvertheidigung das Recht, Gesetze zur Bestrafung des Beleidi⸗ gers zu erlassen, wenn dieses Recht nicht durch das Grundgesetz mo⸗ difizirt oder beschraͤnkt ist. Bei uns ist es jwar in dem Fall des Verraths modifizirt, doch ist der Regierung ausdruͤckliche Vollmacht zu allen Gesetzen gegeben, deren sie bedarf, um ihre Gewalt in Aus⸗ fuͤhrung zu bringen, und so ist denn auch der Fall vorbedacht, wo Handlungen zu bestrafen sind, die der gehbrigen Verwaltung der Gesetze Hindernisse in den Weg legen.“

(Schluß folgt)

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Mexiko, 5. Nov.“) In der gegenwaͤrtigen Revo⸗ lution sieht man die ganze Masse der bessern, ackerbau⸗ und ge⸗ werktreibenden Bevoͤlkerung, so wie die Gutsbesitzer, Kapitalisten und Kaufleute als ruhige Zuschauer, als wenn dieser verderb— liche Krieg, worin die Regierung fuͤr ihre (der Bevölkerung) hei— ligste Rechte und Interessen kaͤmpft, in einem fremden Lande gefuhrt warde. Bei dieser Gleichguͤltigkeit des Volks in allen öffentlichen Angelegenheiten des Landes bleibt die Regierung von ailer moralischen Kraft enthloͤßt und kann daher unter Umstäͤn— den, wie die gegenwartigen, den ungleichen Kampf mit dem re— volutlonnairen dem einzigen chaͤtigen Theil der Nation nicht bestehen. Und dies ist seither das Schicksal aller Regie— rungen der Suͤd-Amerikanischen Länder gewesen, nachdem diesel⸗ ben, nach der Emancipation von Spanien, sich selbst uͤberlassen blieben, und obgleich beguͤnstigt durch ihre aͤußeren und inneren Verhaͤltnisse, scheint es, als ob ihre Verfassungen das Hinder— niß zu ihrer Entwicklung und die Ursache einer neuen Barbarei bei gaͤnzlicher Aufloͤsung aller gesellschaftlichen Bande waͤre. Auch das gesegnete Mexiko schwebt in Gefahr, das Opfer seiner so vielfach beneideten Verfassung zu werden, wenn es der Re— gierung nicht gelingt, durch die Waffen die schon so weit ge— diehene Anarchle zu unterdrücken und die Unruhestifter exemplarisch zu bestrafen; jeder guͤtliche Vergleich mit denselben ist nur ein augen— blickliches Palliativ-Mittel, wodurch gleich wieder der Grund zu einer künftigen Revolution gelegt wird; denn erstens gesteht die Regierung dadurch einigermaßen ihre Ohnmacht ein und sanctionnirt gleichsam die wiederholten Attentate der Revolutions— stifter, welche, anstatt ihre verdiente Strafe zu erhalten, ge— wöhnlich bei dergleichen guͤtlichen Vergleichen, die von den Partei-Hauptern erhaltenen Aemter und Wuͤrden garantirt er— halten, und mit den damit verbundenen Besoldungen dem Staate zur Last fallen, sie moͤgen späͤter wirklich im Dienst bleiben oder nicht. Auf diese Weise sind die Regierungen genoͤthigt, eine Unzahl von Beamten zu unterhalten, welche kein Amt bekleiden und weit entfernt, dem Vaterlande nuͤtzliche Dienste geleistet zu haben, sich oft der groͤßten Verbrechen schuldig machten. Ganz besonders ist dieses Uebel bei unserm Militairstande so eingerissen, und die Zahl der in Sold stehenden Offiziere hat sich so sehr vermehrt, daß die Unterhaltung des stehenden Heeres, wovon bei den größten Anstrengungen der Regierung keine 10,)00 Mann mobil gemacht werden konnten, in den letzten Jahren an 11 Millionen Piaster kostete. Die Demoralisation ist besonders bei diesem Theile der Bevoͤlkerung vorherrschend, und ist die gewohnliche Veranlassung aller politischen Konvulsienen. In diesem Augenblick befinden sich hier in Mexiko 30 Generale, welche alle in Sold, von denen aber nur wenige im Dienst ste— hen, und ungeachtet die meisten davon in den besten Jahren sind, hat man sich gendͤthigt gefunden, den Oberbefehl der gegenwärtigen Garnison einem Manne von 80 Jahren, dem General Quintanur, zu uͤbertragen, weil man keinem andern die dazu erforderliche Entschlossenheit und Faͤhigkeit zutraute. General Andrade, welcher mit etwa 600 Mann die Stadt Puebla heldenmuͤthig gegen die ganze Macht von San— tanga vertheidigt hatte, ist auch hier in Mexiko angekommen, nachdem Letzterer die Capitulation, welche er zur endlichen Uebergabe der Stadt am 4ten v. M. mit ihm geschlossen hatte, gebrochen hat. Andrade sollte namlich dieser Capitulation gemäß sich mit dem Rest seiner Mannschaft, etwa 250 Mann, mit ihren Waffen, Kriegs-Vorraͤthen, Kanonen unter brennender Lunte von Puebla abziehen, um sich nach Mexiks zu begeben; er wurde aber 19 Siunden von Puebla in San Martin auf Befehl von Santana entwaffnet und beraubt; seine Mannschaft wurde ge— fangen genommen, ist jedoch, unter dem Vorwande, Dienste bei Santana zu nehmen, wieder von demselben desertirt. General Favio hat zur Rechtfertigung der vom General Andrade gegen ihn gemachten Beschuldigungen sich der Entscheidung und dem

Obglelch wir in den Nummern 15 und 17 der Staat s⸗Zei⸗ tung bereits spaͤtere ach rig aus f mitgetheilt haben, so f chreiben,

glanben wir doch obiges einer inte ressanten Details alben, unfern Lesern nicht vorenthalten zu duͤrfen.

Urtheilsspruch eines Kriegsgerichtes unterworfen und es scheint, als wenn eine Insubordination der untern Befehlshaber die Haupt-Ursache der von Santana errungenen Vortheile gewesen sey; dieser hat unterdessen mit seinen zahlreichen Haufen die Hauptstadt eingeschlossen, nachdem die Regierung mittelst Dekrets von 17ten v. M. ihre Truppen zusammengezogen und die Stadt in Belagerungs-Zustand erklart hat; die Garnison betraͤgt aber 4500 Mann ünd alle Zugaͤnge der Stadt sind befestigt worden, was durch die vielen wasserreichen Graben, welche dieselbe um⸗ geben, leicht zu bewerkstelligen ist. Am Asten ruͤckten 2800 Mann gegen Tacubaya, 1 Stunde von hier, aus, wo Santana den Tag vorher seine Hauptmacht vereinigt hatte, in der Hoff— nung, daß der Feind die Gelegenheit einer offenen Schlacht wahr— nehmen wurde; er blieb jedoch hinter seinen Verschanzungen in dem erwahnten Orte und es fanden nur einige Vorposten⸗-Ge⸗ fechte statt, waͤhrend die Batterieen von beiden Seiten in ziem— licher Thaͤtigkeit gehalten wurden. Santana hat, wie es scheint, seine Hoffnung auf einen Aufstand des gemeinen Volks und die Untreue der hiesigen Truppen gebaut, es fanden auch wirk— lich am 23sten Zusammenrottungen des Volks statt, welche die Gelegenheit der Abwesenheit der Hauptmacht von hier wahrnah— men und bereits angefangen hatten, ein Kloster zu erstuͤrmen, wohin wahrscheinlich vieles Eigenthum gebracht worden war; sie wurden aber bald wieder zerstreut und etwa 120 der Theilneh— mer gefangen genommen. Die Oppositions-Blaͤtter sind un⸗ terdruͤckt worden und mehrere der gefaͤhrlichsten Anhänger der Revolution hat man aus der Stadt geschafft, auch eine Buͤrger⸗ Miliz ist gebildet worden, um die Sicherheit des Eigenthums gegen Pluͤnderung der unteren Volksklasse zu vermehren. Toluca, die Hauptstadt des Staates Mexiko, ist in die Haͤnde von San tana gefallen und er hat von dort bedeutende Verstaͤrkungen erhalten; der Theil des Wassers, welches von dem Dorfe Sta. der Hauptstadt zugefuͤhrt wird, ist abgeschnitten worden, so wie auch die Zufuhr von Lebensmitteln, so weit als es bis jetzt moͤglich war; die Truppen Santana's haben sich in allen um— liegenden Doͤrfern, die durch ihre großen Steingebaͤude natuͤr⸗ liche Vesten bilden, verschanzt, und der hiesige kommandirende General scheint keinen Ausfall mehr thun zu wollen, weil man die Nachricht hat, daß General Bustamente mit seinen Truppen, 5000 Mann stark, von San Luis Potosi in Anmarsch ist, um Mexiko von den Feinden zu entsetzen. Santana scheint diese Ankunft nicht abwarten zu wollen, und er hat am 1sten d. M. den General Quintanar auffordern lassen, die Stadt binnen 24 Stunden zu uͤbergeben, mit der Drohung, im Weigerungsfalle einen allgemeinen Sturm zu unternehmen. Da man nun sene Aufforderung zuruͤckgewiesen hat, so erwarten wir hier einen baldigen Angriff; die Kaufläden sind schon seit lange geschlossen, viele der weiblichen Bewohner haben in den Nonnenkloͤstern Zuflucht gesucht. Zur Vertheidigung der Haͤuser gegen Pluͤn⸗ derung sind von den Vewohnern uͤberall ernste Vorkehrungen getroffen; der Palast der Regierung ist stark befestigt, alles Glockengelaͤute ist verboten, und fuͤr den Fall eines Angriffs sind fuͤr die Sicherheit im Innern der Stadt den Bewohnern die strengsten Polizei⸗Verhaltungsbefehle gegeben worden.“)

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Berlin, 18. Jan. Da die Veranlassung aufgehoͤrt hat, in Folge deren Se. Majestaͤt der König, nach der in der Staats— Zeitung vom 11. November v. J. enthaltenen Erklärung, die Aufstellung eines Observations-Corps gegen die Maas befohlen hatte, so ist jetzt von Höͤchstdemselben die Auflösung dieses Corps und die Ruͤckkehr der Truppen in ihre Garnisonen angeordnet worden.

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. Verzeichniß der Vorlesungen bei der Königl. Preußischen höhern Forst Lehr— Anstalt im Studien⸗-Jahr 1831.

. Im Sommer⸗Semester, welches mit dem 1. Mai beginnt, tragen vor:

Ober ⸗Forstrath Dr. Pfeil. 1) Die Lehre vom Boden und Klima in ihrer praktischen Bezie—⸗ hung zur Holzzucht. 2) Waldbau. . 35 Forstschutz und Forstpolizei⸗Lehre, mit Einschluß der Lehre von der Abloͤsung der Wald⸗Servitute. 4) Staatswirthschaftliche Forstkunde. Professor De. Ratzeburg, 5) . Botanik und Anleitung zur Bestimmung von Ge— waͤchsen. 6) Spezielle Forst⸗Botanik. . . 7) Ueber Forst⸗Unkraͤuter (besonders Graͤser) und Gift⸗Gewaͤchse. 8s) Encyklopaͤdie der Natur⸗Wissenschaften, mit besonderer Hinwei⸗ sung auf diejenigen, die den Forstmann interessiren. 3 Allgemeine Entomologie. 10) Ueber Cryptogamen. ͤ Professor Schneider. 11) Arithmetik.

3 Geometrie. 135 Statik und Mechanik.

II. Winter-⸗Semester, mit dem 1. November beginnend.

O ber-⸗Forstrath Dr. Pfeil. 5 Forst-Einrichtung und Abschaͤtzung. 15) Forst - Benutzung. 16) Forst⸗Verwaltungskunde. ö 175 Examinatorium uber die gesammte Forst⸗Wissenschaft. va gesson r. Ratzeburg. 15) Angtomie und Phystoͤlogie der Gewaͤchse, besonders der holj⸗ artigen. 19) gr gf ü Naturgeschichte der Forst⸗ Insetten. 265 Sryetognoste und Geognosie, mit vorzuͤglicher Ruͤcksicht auf forstliche Bodenkunde. .. 21) lieber den verschiedenen innern Bau der einheimischen und ver- arbeiteten austandischen Holzer. 22) Examinatorium und Repetitorium in den Natur⸗Wissenschaften, mfst Benützung der Sammlungen. Professor Schneider. 23) Ebene Trigonometrie. 24) Stereo metrie 255 Statlk und Mechanik. 26 Natbematisches Eraminatorium Dle Theorig in ber Anwendung zu zeigen, sind regelmäßige Exeurstonen in die Instituts Forsten, so wie eine Reise in die Harz= und Elb - Forsten beslunnt, so wie zur naheren Kenntniß des Mit— telwald⸗ Betriebes die Ausführung einer Betriebz⸗Regulirung in der Oberfrsterel Obersdorf in Thuͤringen. Viermal die Woche finden Nachmittags botanische und gi g g, Excursionen, so wie prakti⸗ sche Meß⸗HKebungen statt. Bie Bibliothek und Sammlungen jeder Art koͤnnen unentgeltlich benutzt werden. Diejenigen, welche unter den durch die Amtsblaͤtter bekannt

) Spaͤteren Nachrichten zufolge, hat sich Santang am 6. und J. November von der Hauptstadt Mexiko wieder zuruͤckgezogen, um

dem General Bustamente entgegen zu gehen.