.
Kriegsschiff „Rover“ wieder drei Hollaͤndis— i iff „Rove ische, von Batavia kommende und nach Amsterdam bestimmte, Schiffe weggenom⸗
men und nach ersterem Hafen geschickt habe.
Der Morning-Herald meldet aus Batavia, d andels land daselbst der Hollaͤndischen Regierung 5 Mall, ont 1 in Wechseln auf das Mutterland vorgeschossen habe, gegen , , bestehend in allem Kaffee, Zucker, Gewuͤrzen und Indigo, welche dig Regierung in zwei Monaten werde liefern ie in Banca⸗Zinn und Japanischem Kupfer fuͤr den
können, so w Rest. Diese Artikel werde der Handelsstand nach Holland zum
Verkaufe senden und den Ueberschuß vom Erloͤs an die dortige
Regierung zahlen lasse ies M iegierung zahle n. Dies Monopol beunru ᷣ die andern Europuͤischen Kaufleute. n t gh gen.
3 3. . von Jamaika, Lord Mulgrave, hat am ö Dez. hie dortige gesetzgebende Versammlung aufgeloͤst, und ei dieser Gelegenheit folgende bemerkenswerthe Rede gehalten: Herren vom Rathe; Herr Sprecher und Herren d Versammlung. — Die Ruͤcksi ᷣ , , , , n 9g. T Die Ruͤcksichten ciner allgemeinen Zweckmaͤ⸗ U. . welche mich. hatten veranlassen können, den Schluß der . noch um einige Tage zu verschieben, sind natuͤrlich durch , , , . Kolliston überwogen worden, welche zwischen den . Zweigen der Legies latut entstanden ist, und die jede Hoffnung an , nec irgend en Geschaft, auf eine zufrieden sellende Weise zu 6, pa Indem ich, den einzigen mir uͤbrig bleibenden weg ein⸗ Heer ge, ö. ich eꝰ,/ nicht fuͤr nothwendig, nöch einen Kommentar welche f streit ge Frage zu geben; ich bemerke nur, daß diejenigen, le htl bereit sind, ihre eigenen Privilegien zu vertheidigen, mehr , wurden, wenn sie nicht so voreilig und so h, ö Anderen das Recht auf ein Privilegium bestritten haͤt⸗ 1 oescheß obgleich durch eine besondere Hesimmung vorenthal⸗ . 1 einem gesetzgebenden Kbrper von selbst zusteht, und wel⸗ ges fruͤher durch Beschluͤsse des Hauses selbst anerkannt worden war Herr Sprecher und Herren der Versammlung, ich konnte schon bei der Richtung, die Fhre ersten Berathungen nahmen, vöraussehen, daß ich einmal gendthigt seyn wuͤrde, den . Schritt zu thun, zu dem ich heute gezwungen werde, lis in ihrer ersten Abresse an mich, aufreizende Gegenstaͤnde auf eine unverantwortliche Weise besprochen wurden, war es unmd lich, zu berechnen, wie bald die versbnlichsten Gesinnungen cinem stren⸗ ern Pflichtgefüͤhl weichen mußten. In Verfolg derselben Hand—⸗ ungs weise hielten Sie es spaͤter fuͤr angemessen, gewisse Beschluͤsse n Bezug auf. Ihrg Adresse und meine sintwort in Ihre Sitzungs⸗ Protokolle aufzunehmen. Da jene Beschluͤsse mir nicht durch Bot⸗ schaft mitgetheilt warden, so hielt ich es, gemaͤß meiner qusge⸗ sprochenen, Absicht, jeder Anreizung das Prinzip entgegenzustellen, das mir übereinstimmend mit dem Vertheil der Kolynie scheinen wurde, fur rathsam, vorlaufig keine Notiz von denselben zu neh⸗ men, sondern die offentlichen Geschaͤfte ruhig beendigen zu lassen; und diesen Vorsatz wurde ich auch durchgefuͤhrt haben, wenn sich nicht zwischen Ihnen und dem andern Zweig der Gesetzgebung ein Streit erbrben haͤtte. Aber ich kann Sie nicht entlassen, ohne eines Ihrer Beschläsfe zu gedenken, worin Sie fagen, daß ein von mir ‚ufge— sellter Grundsatz Ihren anerkannten Rechten verderblich, und ge⸗ fährlich für Ihr Leben und Eigenthum werden dürfte. Her Grund, satz, der Ihr Haus auf diese Weise gebrandmarkt hat, ist nicht det meinige = es ist der, aller constitutionnellen Gesetzgeber. Ihre ei⸗ genen Gerichtshbfe bekennen sich zu demselben. In allen of siciellen Beziehungen zu meinen Vorgängern, unter allen verschiedenen Mi⸗ nistern und Verwaltungen ist derselbe stets unangetastet geblieben. Wenn Sie daher von Ihren anerkannten Rechten sprechen, so kann ich nicht begreifen, von wem und wann diese Rechte, die Sie sich jetzt anmaßen, jemals anerkannt worden sind. Das Recht des Englischen Parlaments, allen Unt«rthanen Sr. Maj. Gesetze zu ertheilen, wenn es solches fär zweckmaͤßig haͤlt, wohnt jener Versammlung bei, und ist niemals aufgegeben wor⸗ den, ausgenommen in. Bezug auf inner Taxation. Die Akte Georg's l, welche diese Ausnahme feststellt, beweist eben das allgenieine Recht der Gesetzgebung uber die Kolonieen. Sie durfen nicht vergessen, daß ich niemals zu dieser Diskussion Anlaß gab. Die Frage verdankt Ihnen allein ihr Entstehen. Sie haben den Streit veranlaßt, und muͤssen daher auch allein die Folgen tragen. Wenn Sie auf eine voll konimene Gleichheit mit den Ünterthanen in anderen Theilen der Kbnigl. Besitzungen bestehen, so ist kein Zwei⸗ fel, daß Sie, als Individüen, in den Augen des Gesetes Alle vbl⸗ lig gleich sind. Aver dies ist kein unabhängiges Koͤnigreich, und als Legislatur stehen wir, die wir hier versammelt sind. nicht auf glei⸗ chein Fuß mit dem Großbritanischen Parlamente, das aus den drei Gtaats Gewalten. Konig, Lords und Gemeinen zusammengesetzt ist. Nicht durch die Heftigkeit Ihres Widerspruches, sondern nur durch ein gemäßigtes Betragen konnen Sie die Aus⸗ übung jenes, Rechtes verineiden. Söllte eine solche Sinmischung jemals stattfinden, so würde dieselbe keine eitle Entwickelung einer selbstischen Ueberlegenheit, sondern nur die Forderung von Maßre⸗ geln bezwecken, zu deren Anwendung sich das Britische Parlgment berpflichtet fühlen dürfte . Ich ‚dänke Ihnen nun noch für die Theile der jährlichen Fewilligungen, welche Sie bereits votirt ha ben. Ihre Aufgabe ist in dieser Beziehung durch die Freigebigkeit der Britischen Regierung sehr erleichtert worden, indem dieselbe die Bezahlung der Truppen für das gegenwaͤrtige Jahr auf sich genom⸗ men hat. Ich bin überzeugt, daß das Volk dieser Kolonie nicht. unempfindlich gegen die doppelte Verpflichtung seyn werde, die ihm die vaͤterliche Sorgfalt seines Souverains auferlegt, indem er zu gleicher Zejt die Zahl der Truppen vermehrt und die Last ihrer Er⸗ haltung selbst abernommen hat, und dadurch eben so viel Sorgfalt für Ihre Sicherheit, als Theilnahme an Ihrem Elende zeigt. Ich muß zu eicher Zeit bemerkten, daß Sie Ihrerseltt hätten bedenken müssen, daß in Augenblicken der Schwierigkeiten und der Gefahr die zweckmäßige Beschützung durch eine bewaffnete Macht kgum wichtiger ist, als cine wirksame Verwaltung der Kriminal⸗-Justiz, und ich mußte es daher ganz besonders bedauern, daß Sie in einem solchen Augen⸗ blick dem von Ihrem Souvergin ernannten General Advokgten kein Gehalt bewilligen wollten. — Es ist nicht meine Absicht, alle uͤbrige Falle aufzuzaͤh en, in denen Sie langgehegte Erwartungen getaͤuscht aben. Ihr ganzes Benehmen lief, darauf hinaus, die gegenwartige Krisis herbeizuführen, und es kann Sie nicht Wunder nehmen, wenn ich Ihnen anzeige, daß es nicht meine Absicht ist, die gegenwaͤrtige
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sind. Ich hoffe, daß Sie Ihrerseits, alle unterg eorbneten 3wistiz keiten vergessend, sich in dem ire nf, en gn ig . pflichtung, den Frieden und die Ruhe der Insel aufrecht zu erhal— ten, hegegnen werden.“ ;
Nachrichten aus Neu⸗-Braunschweig bis zum 26. De⸗ zember zufolge, war die Herings-Fischerei in dortiger Gegend beendigt und weit reichlicher ausgefallen, als im vorhergehenden Jahre.
Aus Singapore sind Zeitungen bis zum 31. Aug, hier eingegangen, welche melden, daß die Britische Sloop „Coote“ am 31. Juli mit einer Privat-Depesche fuͤr das Comité in Can— ton angelangt war. Ueber den Inhalt dieser Depesche ist jedoch noch nichts verlautet, obgleich man ihn zu errathen glaubte. Seit den letzten Mißhelligkeiten mit China war man allgemein der Ansicht, es sey keine Hoffnung mehr vorhanden, daß die Britischen Unterthanen in China aus der ruͤcksichtslosen und ver— zweiflungsvollen Lage, in der sie sich schon lange Zeit befinden, gerettet werden koͤnnten. — Zwischen den Kaiserlichen Truppen und den Rebellen hatte ein Treffen stattgefunden, welches zum Vortheil der Letzteren ausgefallen war. Die Armee der Nebel⸗ len bestand aus 0,000 Mann. Die Kaiserliche Armee hatte viel gelitten und nahe an 2000 Mann, darunter viele Offiziere, verloren.
Vorgestern erhielten wir Nachrichten aus Veracruz vom 11. Dez. Die beiden Parteien waren endlich zum Handgemenge gekommen, und, wie man in Veracruz meinte, mit Aussichten um Erfolge fuͤr Santa⸗Ana. Ein an letzteren bestimmter Geld— ransport von 50,000 Piaster wurde am 1sten von Bustamente, am 2ten aber wieder von Santa Ang genommen; dann soll erste⸗ rer bei einem Angriffe auf die Stadt Puebla abgeschlagez, wor— den seyn, und soll man in letzterer Stadt am ten sich geschmei— chelt haben, daß ihm der Ruͤckzug werde abgeschnitten und er zur Unterwerfung gezwungen werden.
Ntederlan de.
Aus dem Haag, 3. Febr. Der Franzoͤsische Konsul in Rotterdam, Herr Laureme, hat unterm 31. v. M. folgendes be— kannt gemacht: „Da bereits mehrere Personen sich auf unserer Kanzlei eingefunden haben, um Gelder fuͤr ihre, in Frankreich in Gefangenschaft befindlichen Freunde und Verwandten zu de— poniren, so beeilc ich mich, dem Publikum anzuzeigen, daß ich bereit bin, alle bei mir niedergelegten, großen oder kleinen Sum— men unverweilt und ohne Kosten an den Ort ihrer Bestimmung zu befoͤrdern.
In Bliessingen wurde am 31. v. M. der Befehl ertheilt, alle fremden Kauffahrteischiffe, mit Ausnahme der Englischen, . und Belgischen, die Schelde ein- und auspassiren
n.
Belgien.
Bruͤssel, 2. Febr. Die Repraäͤsentanten-Kammer konnte heute keine Sitzung halten, da sich keine hinlaͤngliche An⸗ zahl von Mitgliedern eingefunden hatte.
Heute kam ein Courier aus London bei dem hiesigen Eng—⸗ lischen Gesandten, Sir Robert Adair, an. Man versichert, er uͤberbringe die Antwort der Regierungen von England und Frank reich auf die letzte Note des Hollaͤndischen Kabinettes in Betreff der Schelde.
Aus Gent meldet man, eine aus Grundbesitzern und Kauf⸗ leuten bestehende Gesellschaft wuͤrde von der Regierung die Er— laubniß begehren, einen Kanal von Calloo nach Blankenberg zu eroͤffnen, um die Schelde uͤber Belgisches Gebiet mit der Nord⸗ see zu verbinden. Die Ausfuͤhrung dieses Projekts wuͤrde den Interessen Belgiens vollkommen genuͤgen, indem dadurch der Hafen von Antwerpen erhalten und dem Handel dieser Stadt ein von jeder Behinderung freier Weg geoͤffnet werden wuͤrde.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 29. Jan. Gestern, am hohen Namenstage des Koͤnigs, haben Se. Masjestat, nach dem seit mehreren Jah— ren eingefuͤhrten Gebrauche, den Rittern des Ordens Koͤnigs Karl XIII. ein Diner gegeben.
Aus dem nun bekannt gewordenen Erkenntnisse des Swea— Hofgerichtes geht hervor, daß Frhr. von Duͤben einstimmig zur
stand, wo das Recht aus den vor Jahrtausenden fuͤr ein fre unter einem ganz anderen Himmelssiriche wohnendes Volk ganz anderen Lebens⸗Verhaͤltnissen und Staats Einrichtungen benen Gesetzen, und nebenbei aus den Roͤmischen, kanonischen gobardischen, Deutschen und Alt⸗-Saͤchsischen, so wie gus za Verlauf der Zeit hinzugekommenen neueren gesetzlichen Normen
tens sey, erst den Rechtsgelehrten fragen muß; wo oͤfters selbst
chen Zustand nennen. Allein, meine Herren, dieser Zustar nicht bei uns allein statt. Er herrscht fast . uf udn ich sagen, bei uns nicht einmal in dem Grade, wie andern DiFe mehrsten Staaten Deutsch lands, so weit sie nicht unter fr Gewaltherrschaft auch einer freinden Gesetzgebung unterworfen den, und mit Ausnahme zweier großen Naͤchbarstaaten, Oesten und Preußens, leiden an demselben Uebel. Ueberall hören S dringenden Ruf nach umfassenden Gesetbuͤchern Und, m auch nicht dem gelehrten Juristen beistimmen, welcher die . tung. aufgestellt hat; Die Deutschen waren noch nicht reif zu : Gesetzbuche; so moͤchte man doch in Versachung gerathen, der nung eines Andern beizupflichten. Daß die sonst großen Tügg welche den Deutschen auszeichnen „Bedaͤchtigkeit und Gruͤndlich der Erfuͤllung jenes allgemeinen Wunsches hindernd in den traͤten. — Daß diesem Zustande nur durch umfassende Gesehhl abgeholfen werden kann, daß ihm abgeholfen werdet muß, di ses eines der dringendsten Beduͤrfnisse fuͤr unser Vaterland sen wir eines Civil⸗ und Strafgesetz buches, einer Kriminalgerichts-Orn und einer Revision der Prozeß⸗Orbnnng bedürfen; alles dies iss unter der vorigen Regierung erkannt, so wie unter der jetzigtz fuͤhlt und Ihnen bei der Erössnung des gegenwartigen tages vom Throne aus verkündet worden. Allein, z Herren, wer nur einigermaßen den Umfang uͤberschaut, werden auch die großen Schwierigkeiten nicht entgehen; der nicht verkennen, daß ein Gesetzbuch ein Riesenwert sey, ju seltene Talente, eine unglaubliche Ausdauer, eine geistige und sische Krast gehort, wic sie nicht haufig anzutreffen ist; es kein Werk von heute und morgen seyn, ja nicht eines I Was Marig Theresig fuͤr Oesterreich im Jahre 175 5 das ig Theresig fuͤr Oesterreich im Jahre 1754 anorh wurde erst im Jahre 1314 unter Kaiser Franz zur Vollendum bracht. An dem Preußischen Land-Rechte wurde 11 Jahre gen tet und seit fast eben so viel Jahren arbeitet man schon wiede einer Revision, In den Verfassungs-Urkunden fast aller Deuts Staaten ist die Ertheilung von Gesetͤbuͤchern zugesichert; in Jahren aber hat diese Verheißung wenig, und fast gar keinen folg gehabt. — Bäcwern erhielt 1513 ein neues, Strafgese⸗ Nicht. 10. Jahre versfossen und schon entstand wiederum' dez duͤrfniß nach einem neuen; vor 8 Jahren wurde hierzu bereit Entwurf vorgelegt, und noch ist er nicht angenommen. * Hannover war im Jahre 1824 ein Strafgesetzbuch bereits worfen, und noch hat es nicht Gesetzeskräft erhalten. — Ihnen, meine Herren, an diesem Landtage kein Gesetzbuch gelegt, werden konnte, da die Zeit von der Ertheilum Verfassungs-Urkunde an bis zur ersten Einberufung der 6 die so schleunig, als möglich, und selbst fruͤher, als es geschen erfolgen sollte, zu kurz war, wird Sie, m. H. nicht befra Ja, will die Regierung nicht wieder in den Fehler verfallen, der geehrte Sprecher geruͤgt hat, daß Entwürfe uͤber Entw. gemacht, Gutachten über Gutachten cingeholt und endlich so Materialien angesammelt werden, daß uͤber den Berg nicht! hinweggesehen werden kann und alles bei Seite gelegt ne muß: so ist es nothwendig, erst einen festen Plan zu machen, ge und ruhig zu pruͤfen, wie das Gesetzgebungs⸗Werk angegriffen, es durchgeführt, wem es uͤbertragen werden kann und soll. Aug Naͤhe des Landtags selbst und die geistige Srregung der jetz igen mußte eine Veranlassung fuͤr das Ministerlum seyn, jetzt noch zu beginnen. In dieser bewegten Zeit sind so viele verschieden sich widersprechende Ansichten uͤber die Gesetzgebung rege gewo uͤber die Erfordernisse, die man an ein Civil Geseßtzbuch je mg habe; über die 3weckmaßigkeit mancher Strafarten; ob dem Ci Prozeß die Instructions⸗ oder Verhandlungs⸗ Maxime unterg verden solle; auf welches Prinzip man die Kriminal⸗Untersuchun zu setzen habe: so daß es auch schon deshalb rathsam schien, en Zeit abzuwarten, damit sich diese Ideen laͤuterten, und damit die Gelegenheit wahrnehme, die Ansichten der Staͤnde keung lernen. — Das geehrte Mitglied hat zur Erleichterung vorges gen, ein anderes bereits erbrobtes Gesetzbuch zur Grundl nehmen. Auch ich bin der Ansicht, daß es nicht nothwendig etwas durchaus Renes zu schaffen. Es hieße dies die Nath Eitelkeit auf Kosten der National⸗Wohlfahrt schmeicheln. J auch das beste Gesetzbuch kann nicht unbedingt auf jedes Vol gewendet werden. Andere Sitten, andere Lebens- Verhaͤltnis fordern andere Gesetzc. Da; ackerbautreibende Volk bedarf in gesetzlicher Normen, als ein handel⸗ und fabriktreibendes, Hat selbst die Preußische Regierung, vbgleich sie allgemeine Gefẽtzi
Landes⸗Verweisung verurtheilt worden, Frhr. von Vegesack aber mit dem Zusatze von Seiten der Mehrheit, daß Sr. Maj. an⸗ heimzustellen sey, ob er nicht bis zum Gestaäͤndniß in Betreff des bekannten Betteibriefes an den Prinzen von Wasa und der dar— in erwaͤhnten Verschwoͤrung gefangen zu setzen sey; in welcher Beziehung sie sich auf ein, 1803 insgeheim an die Hofgerichte ergangene, nie zur oͤffentlichen Kunde gekommenes Reskript be— zogen. Der Revisions-Secretair Frhr. Stael von Holstein wird den Antrag im K. Hoͤchsten Gerichte vortragen.
— — Stockholm, 29. Januar. Am Geburtstage Sx. Majestaͤt des Koͤnigs, am 26üzsten d. M., gab die Königin ein glaͤnzendes Diner auf dem Schlosse. An demselben Tage hatte auch der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Wetterstedt, ein sestliches Mahl veranstaltet, zu dem das diplo— matische Corps eingelasen war. Gestern, als am Namensfeste des Königs, gab der Kronprinz einen großen Ball, bei welchem der ganze Hof, das diplomatische Corps, eine sehr große Anzahl von Militair- und Civil⸗Beamten und viele Personen aus dem Buͤrgerstande anwesend waren. — Selt einigen Tagen wohnte der Kronprinz mehrmals den Sitzungen des einen und des an⸗ dern Reichs-Kollegiums bei, um sich von dem Geschäftsgang der—
gehabt, den Rhein⸗Provinzen das Franzdͤsische Recht, allen; verschiedenen Provinzen aber neben den allgemeinen Landrecht das eigene Provinzial⸗Recht gelassen. Es bedarf daher auch da erkannteste Gesetzbuch erst einer genauen Pruͤfung und gewiß einer Umarbeitung. — Man hat auch vorgeschlägen, entweda Oesterreichische oder das Preußische Gesetzbuch zur Grundlage zunehmen. Wer aber den sehr großen unterschied zwischen? Gesetz buch ern nur einigermaßen kennt, wie er dem geehrten gliede gewiß bekannt ist, der wird auch fuͤhlen, daß, um zu len, man erst' beide genau pruͤfen und genau erwägen! welche Anforderungen man an Gesetzbuͤcher zu machen! Beide sind nicht nür in dem Rechte, waz sie feststellen, 1 auch in dem Umfange der Gegenstaͤnde, die sie umfassen, d der Darstellung, und wie es scheint, sogar in dem Zwecke d nutzung sehr derschieden. Das Preußische Landrecht ist mehr Gebrauch fuͤr das Volk, das Oesterreichische Gesetzbuch meh den Richter geschrieben. Die Wahl eines der beiden Gesehl ist daher keinesweges gleichgültig und dem Zufall zu uͤberl⸗ Es bedarf vielmehr, ehe man sich fuͤr das eine oder andere ent det, einer sehr genauen Prüfung beider, einer sehr sorgsameh enn, Noch wurde die Ansicht geaͤußert, daß das Krim Gesetzbuch vorgelegt werden koͤnne. Die beiden ersten Theilt Entwurfes, der allgemeine Theil nebst den Straf-Bestimmun ungefahr 900 §., wurden schon auf dem Landtage des Jahres
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sammengesucht werden muß; wo Jeder, um zu erfahren, was
und die Richter das Recht nicht zu finden wissen, keinen eism ere
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a j en olle. ef nh man dem nicht sofort ein vesen, inmittelst dr Das Ministerium
g gerechten Vorwurf in, weil menfte zu erreichen ger zuhelfen verabsaumt, D init heren Prüfung und Diskussion der wird, zur Aufgabe gemacht, nur solch r in der Verfassungs⸗ Urkunde ange ederselben und zur weileren Ausbildur waren, oder zur Abhülfe dringender Gebre schlossenes Ganzes bildeten, un gemeines Gesetzbuch eing hnchen, 2. Februar. rchlaucht dem Felomarschall n von? eie im Namen des gesaminten Ofsizier⸗ C en Degen uͤberreicht. Würzburger Zeitung“ se das Gesetz gebotenen V ch den angeordneten hl jedoch bei voller Nuhe und Ordnung n auch das dort befindliche Truppen Mann vermindert worden ist. In n d e sind nun bereits 11 Arrestanten unter Bernheim eingebracht.“ tuttgart, 9 Febr. Koͤnigliche Majestat ger ahlreichen Deputation des hiesiger Residenz eine Audienz zu die Ehre hatte, beren Gesinnungen chleit der hiesigen Burger s gesammte Koͤnigliche Haus eh „Königl. Majestat bezeugten für die ngen der neueren en ergebenen Gesinnungen der hiesigen tion Hoͤchstihren gnädigen Dank, en Gliedern derselben uͤber verschieder iten und Interessen der Stadt, und entli it der Versicherung Ihres Wohlwollens n Wuͤnsche fuͤr das wahre die gestern Sr. Majestaͤt dem Kot 1630 Unterschriften von Buͤrgern
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Fönigliche Majestaͤ⁊t⸗? lane Ew. Koͤnigl. Majest it dem in Ludwigsburg —ͤ onderen Gruͤnde, welche Ew. Königl. Maj assen konnen, haben wir dennoch Ursache, wegungen, welche, oft zur. Betrüdniß und ten Burgers, die juͤngste Zeit auch unserer in Glauben Ewr. Königl.) ärger Stuttgarts an Höͤchstihre hh Fönnen daher nicht umhin, guszusp t von den Pflichten und Rechten rungen sind, doch keine Bewegun Gemüthern die hohe Ehrfurcht u n jcher des Württembergers schbnes use gegenuͤber, gewesen sind. Auch
wanktend machen können, da wir d m Grunde die
ragen, daß nur auf de 1
den Regenten und des Gehorsams gegen
Wohlfahrt gedeihen koͤnne, So betrübe ir freuen uns dennoch der Gelegenh hen, und dadurch Ew, II.
f vie der groͤßere Theil der hiesigen Maßstab, der um so viel treuer nehmen, nicht, das Werk, einer üuß unserer Gesinnungen ist. Indem wir stät ehrfurchtsvoll bitten, der zu bringen betheuern wih, materiellen ng dessel beseelt,
hungen um des Landes und der S en Danke anerkennen, nicht aus unse hoffen getrost auf gnaͤdigsie Gewäh Bitte, und ver Königl. Majestaͤt unterthaͤnigste ꝛc.“
Perso des constit g der ju
Eigent
daß wir unsern hochverehrten Landesvater
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Berlin, 8. Febr. ke der diesjährigen Gesetz, nets- Ordre vom 26. Dez. v. J. tal⸗Indults der West⸗Preußischen L „Ich habe aus Ihrem Berichte s diesjährigen General-Landtag haft dessen Beschluͤsse in sehen, und setze ruͤcksichtl den Pfandbriefs-Gläubigern sest: d en der Pfandbriefs⸗Schuldner, vom fngend, mit Zwei Dritte Proöcent auf die Tilgung n soll. ilgzungs-Fonds durch die er, die in der Folge eintre nd Meine Entscheidung vorbehalte eme bewilligte Kapitalien-Indult ermine 1832 dergestalt auf, daß aarer nach dem Nennwerthe zu leister haft aufgekuͤndigt werden koͤnnen, wo
wegen uͤber ich des Verhaͤltn aß d der Pfandb Be
n.
Diese Bemerkung ist an si
allgemeines Geseh ingenden f hat sich aber, wie einzelnen Gesetze sich e Gesetze vorzulegen, kuͤndigt worden oder ig der Verfassung not
d daher leicht in ein kuͤnf⸗ ereiht werden können.“ ;
Gestern Vormittags wurde Sei— Fuͤrsten von Wrede auf feier—
hreibt unterm 31. Januar: Untersuchungs⸗Commissair
D —
achmittags 4 Uhr Stadt-Raths und der Buͤrger— erthe Sr. Majestaͤt in zwei en treuer Ergebenheit und inniger An⸗ erhoͤchstdero Person hrerbietigst auszudrücken. sen durch einzelne Er—
Adressen die un—
Zeit veranlaßten feierli Burgerschaft der unterhielte ze wichtigere Ange—
Beste der hiesigen Residenʒz.“
zaͤhlte, ist folgenden
it tiefem Bedauern haben wir von
Najestaͤt an die alte A n wankend gemacht haben. rechen, da situtionnellen Bürgers
nd Liebe geschwaͤcht habe,
wird uns nichts in den—⸗ die tiefe Ueberzeugung in ser Liebe und Ehrfurcht die Gesetze die allge⸗ nd die Veranlassung eit, dies einmal laut aus⸗ Königl. Maj. einen sicheren Maßstab zu s uͤrgerschaft gesi seyn muß, Partei,
mgefaßten Plan nicht in A hierbei nicht sowohl un⸗ Interessen im Auge haben, welche ven bedroht würden, soöndern vielmeh
Beziehung auf den Tilg
ch richtig. Al⸗ vorbeugen, als buch als das
Ils Beduͤrf⸗ A6
the sti sta th⸗ ler en dienten, oder
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bewirkt, wes⸗ etaschement bis ie hiesigen Ge— Bedeckung von
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tung berichtet:
ilen, in welcher
h chen Ausdruck 3) n sich mit eßen hierauf die⸗ 1 und Ihrer auf—
rreichte Eingabe,
ithalt in Stutt- Ohne Kenntniß estaͤt hierzu haben u befuͤrchten, daß. zur Mißbilligung Stadt mitgetheilt nhaͤnglich keit
er
ß, wenn wir auch ngsten Zeit in un⸗
hum, seinem Fuͤr⸗
unt sey; als, was wir
sondern wahrer nun Ew. Kbnigl. ̃ usfuͤh⸗
G durch die Aus⸗ r noch der Drang
dessen vielfaͤltige
tadt Wohl wir mit dem rer Mitte scheiden zu sehen. ; ung unserer unterthänig⸗ harren in unwandelbarer Ehrfurcht und Treue,
Die im heute ausgegebenen ersten Sammlung ent
haltene Allerhoͤchste des Aufhoͤrens des
andschaft, lautet also:
die Verhandlungen
s der West⸗-Preußischen Land—
ungs⸗Plan isses der Landschaft er Quittungs⸗Gro⸗
Johannis⸗Termin 1833 l Procent erhoben und hiervon riefe verwendet wer— Ueber die anderweite successive Vermehrung des itraͤge der Pfandbriefs⸗-Schuld— ten soll, wird die Beschlußnahme Der dem Kredit-Sy— hoͤrt mit dem Weihnachts—
die Pfandbriefe, Behufs nder Zahlung, der Land—
bei jedoch die Beschraͤn⸗ en solchen Betrag an
wird mit “„ pt. verzinst. Zinsen verbleibenden jährlichen Gewinn werden
Gesellschaft wird gestattet,
darf nur durch einen schriftlichen W als 890 Actien eigenthüͤmlich erwerben Von den bereits coursirenden Bankscheinen Thaler
sollen stens zum 1Isten Janu Minister ist verpflichtet
nicht eingelieferten Scheine zu erlassen und guͤltig zu erklaren, di nicht eingehändigt worden sind. laufe bleibender der ritterschaftlichen Bank eine Summe von 500,0 Staats ⸗Schuldscheinen K treffen die Verwaltung sellschaft kann danach nur
keiten erfolgen.
sten Direktors, aus 7 stimmb ren Praͤsidenten auf ein Jahr wählen.
sident wieder gewah von den Rechten der Bank. Bank hat danach die r gerichte zu Stettin. fugt, welche fuͤr ein kaufmännische Rechte sich selbst ziehen, in Umlauf setzen. Stempel⸗Abzgabe un zessen als inz Pommern wird i ten und Agenten Portosreiheit verliehen.
zirk eine
Von dem nach Abzug der Kosten und Zwei Drittheile theilt, ein Drit⸗
Dividende jährlich unter die Actionnairs ver welcher be⸗
il dagegen zu einem Reserve⸗Fonds gesammelt, umt ist, die Verzinsung des Actien-Kapitals unter allen Um⸗ nden sicher zu stellen und etwanige Ausfälle zu decken. Der ihren Fond bis auf zwei Millionen Tha⸗ lbtretung des Eigenthums von Actien Cessions⸗Vermerk und mit sen des Direktoriums stattfinden. Kein Actionnair darf mehr ben und rechtmaͤßig besitzen. bleiben 500,000 in Fuͤnsthalerscheinen in Circulation. Die außer noch emittirten 50h, 90 Thaler in Einthalerscheinen dagegen von der ritterschaftlichen Bank bis laͤng⸗ ar 1835 eingezogen und dem Finanz, zur Vernichtung überliefert werden. Die Bank und ermächtigt, sechs Monate vor Ablauf eses Termins einen oͤffentlichen Aufruf an die Inhaber der diejenigen fuͤr un⸗ e bis zum 1. Januar 1835 ihren Comtoirs Als Unterpfand fuͤr die, im Um— in Fuͤnfthalerscheinen wird von 90 Rthlr. in hei der General⸗Staats⸗-Kasse deponirt; die Zinsen dieses Kapitals. Die Ver⸗ cheine foll in derselben Weise wie die der dassen⸗-Anweisungen geahndet werden. — Die §5. 12 — 21 be⸗ d der Bank. Die Aufloͤsung der Ge—
durch einhelligen Beschluß aller stimm— erechtigten Mitglieder, und nach Erfuͤllung ihrer Verbindlich— Das Stimmrecht haben nur die, welche 8 Das Kuratorium hesteht, einschließlich des er— erechtigten Actionnairs, welche ih⸗ Von den Kuratoren scheidet Indessen können sowohl diese Letztern als der Praͤ⸗ t werden. — Die §§5. 22 — 34 endlich handeln Die ritterschaftliche Privat⸗ Rechte einer oͤffentlich privilegirten Corpo—
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zu erweitern. Die 2
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500,090 Rthlr.
idessen zieht die Ban chung der Bönk⸗S
(ktien besitzen.
ihrlich einer aus.
ruͤhmter Talente des Gesang Catalani im Jahre 1816 war dieser Art, denn ihr
unser nennen durften, gesehen haben, so wenig a libran, so wenig a erfreulicher und üÜberraschender
Opernhause und gestern in dem, Herrn Ries in der Sing⸗Al
Niederlaͤndische Hof⸗ Kammer
Der rien en 96s r. Vrugt. ,, ; Anwesenheit be⸗
Seit laͤngerer Zeit entbehrte Berlin die e es aus dem Auslande. Madame
die letzte glaͤnzende Erscheinung e spaͤtere Anwesenheit konnen wir nicht fuͤg⸗ ich in Anschlag bringen. Ein Gluͤck, daß wir die Sontag denn sonst wuͤrden wir sie schwerlich hier ls die Fodor, die Pasta, die M a⸗ 1s Rubini, David, Lablache, Um so war es fuͤr uns, zuerst in dem von dem K. Kammer⸗-Musikus ademie veranstalteten, Konzert einen wenn sie fuͤr das Theater Europaͤischen Ruf erwor⸗ dem Haag gebürtig, wo ndelshauses war, ist im
aͤnger zu hoͤren, dessen Stimme, gebildet worden waͤre, sich laͤngst einen ben haben muͤßte. Herr Vrugt aus er Theilnehmer eines bedeutenden Ha Besttz einer Tenor⸗Stimme, welche in ihrer Art eben so aus⸗ gezeichnet ist, als es die der Sontag in ihrer schoͤnsten Zeit war. Mit der größten Fuͤlle und anschwellendsten Starke verbindet Herr Vrugt die zierlichste Gelänfigkeit und eine, bis zum leise⸗ sten Hauche noch rein und vernehmbar bleibende Zattheit der Stimme, fo daß er die heroische Arie, wie das schmelzende Lied mit einer, alles hinreißenden und bezaubernden Gewalt, vorträgt. Wollte Herr Vrugt auf die äußere Haltung bei dem Vortrage mehr Sorgfalt verwenden und hlerin dem Nathe erfahrner Freunde solgen, so wuͤrde Einiges, was jetzt dem Zuhdrer be—⸗ fremdend erscheint, leicht beseitigt werden tonnen.
— rw —
Literarische Nachrichten.
Urkunden⸗Sammlung zur Geschichte des Ur prungs der Staͤdte
und der Einfuͤhrung und Verbreitung Deutscher Kolonieen
und Rechte in Schlesien und der Ober⸗Lausitz, von Gust.
Ad. Tzschoppe, Koͤnigl. Preuß. Geh. Ober⸗Regierungs⸗
RNathe c., und von Gust. Ad. Stenzel (Geh. Arch vrathe),
Professor an der Universitaͤt zu Breslau und Archivar
des Königl. Schlesischen Prov. Archivs. Hamburg. Fr. Perthes, 1832. XVI. 656 S. 4. .
(Auszug aus den Jahrbüchern fuͤr wissenschaftliche Kritik.
ation und als solche ihren Gerichtsstand vor dem Ober⸗-Landes— Sie ist zum Betriebe aller Geschaͤfte be⸗ Bank⸗Institut geeignet sind, es werden ihr beigelegt, doch darf sie keine Wechsel auf auch keine auf den Inhaber lautende Papiere Die auszufertigenden Actien sind keiner erworfen. Die Bank genießt in ihren Pro⸗ r Sportelfreiheit, und innerhalb der Pro— hr fuͤr die Korrespondenz mit ihren Beam⸗ In Ansehung der Be⸗ der Pommerschen Landschaft gleichgestellt; in⸗ sonderheit bleibt sie, wegen ihres kaufmaͤnnischen Verkehrs, frei von der Gewerbe-Steuer. Die Aufsicht des Staats uͤber die Bank wird durch den Minister des Innern fuͤr Handel und Ge⸗— werbe und, als dessen bestaͤndiger Kommissarius, durch den Ober⸗ Präsidenten der Provinz Pommern ausgeuͤbt. Letzterer hat pe⸗ riodische Kassen- und Geschaͤfts⸗Revisionen anzuordnen. Der Staats-Verwaltung liegt in keiner Art eine Vertretung der Ope— rationen der Bank und eine Verantwortlichkeit aus deren Ge— schafts-Verbindung mit Privat⸗Personen ob. — Nach dem Inhalte der in dem obg Gesetz Sammlung befindlichen Allerho gen des oͤffentlichen Tabacksrauchens, hoͤrden befugt seyn, das nicht feuergefaͤhrliche 863 sofern sie der Meinung sind, daß davon eine das Publikum zu besorgen sey, für ziergsnge und Straßen, so wie selbst s Orts bei einer zur Armen -Kasse e ieten, w
4. 1
Institut de
steuerung wird sie
don 10 Sgr. bis 1 Rthlr. zu verb durch besondere Warnungs⸗ Tafeln oder zu machen haben. Fuͤr die Residenzstaͤdte Berlin und soll es bei den bereits bestehenden Anordnungen verbleiben. — In der Versammlung des eins am äten d. M. legte Herr vo Zeichnungen vor, welche derselbe waͤhr Neapel nach solchen Statuen, Broncen und. hat, die noch nicht oͤffentlich publizirt worden sin senden Archäologen ließen es sich angelegen seyn, teresfanten Blatter naher zu erläutern. = zirte eine Auswahl sehr selt
ener Holzschnitte v
von Albrecht Duͤrer, nische und Deutsche Schule Herr Eichens theilte die donna gemachte Zeichnung mit, welche er im Auftrag eins der Kunstfteunde in Kupfer stechen wird. zeichnete Arbeit fand allgemeinen und wohlverdienten — Zur Vervollstaͤndigung und theilweisen in Nr. 57 der Staats, Zeitung gegebenen Notiz, fuͤhrung des neuen Direktors der Sing-Akademie, theilen w noch Folgendes mit: Die Einfuͤhrung des Herrn Musik⸗-Dire tors Rungenhagen als Direktors des Instituts, nugr statt., Zwei der Vorsteher, Herr Wirklicher Geh. Obe Regierungs-Rath Kohler und Herr stellten ihn der Gesellschaft vor. Letzterer den darauf hin, wie vor dem Beginne der auf die Wichtigkeit des Wahl⸗Gese und ihnen anempfohlen worden, nach
d.
der Holzschneide von ihm nach
Beifall.
innerer, wahrer Ueberze
edachten Blatte der chsten Kabinets-Ordre we⸗ sollen die Orts⸗Polizei⸗Be⸗ abackrauchen, in⸗ Belaͤstigung fuͤr bestimmte Platze, Spa—
fuͤr den ganzen Be— inzuziehenden Strafe elche Verbote sie jedoch sonst genuͤgend bekannt nd Potsdam
wissenschaftlichen Kunstver⸗ n Kloͤber eine Anzahl von end seines Aufenthalts in Vasen angefertigt Die anwe⸗ diese hoͤchst in⸗ Herr Grahl produ— on Tizian und voran sich Bemerkungen uͤber die Italia⸗ kunst knuͤpften. — Steinbruͤcks Ma⸗ e des Ver⸗ Diese ausge⸗
Berichtigung der uͤber die Ein— fand am 29. Ja Justiz⸗Rath Hellwig, tete in einer Rede der Abstimmung die Mitglie⸗ haͤftes aufmerksam gemacht
timme abzugeben; so, von
833. Nr. 14 — 17.)
Die Ansiedelung von Deutschen Kolonisten in den Slavischen Graͤnzlaͤndern von Deutschland, welche vornehmlich seit dem drei⸗ zehnten Jabrhunderte sich vervielfaͤltigte und nach und nach, in Schlesien sowohl als in der Lausiz wie in ande; en ehemals Sewi⸗ schen Laͤndern, die urspruͤnglichen Verhaͤltnisse gaͤnzlich umgestaltete/ selbst die Slavische Sprache verdrängte und überhaupt die im walt lung jener Laͤnder in Deutsche Länder zur Folge hatte, ist in der neuern Zeit zum oͤftern der Gegenstand gruͤndlicher historischer or= schungen gewesen; und die im Allgemeinen sehr gleichmäßigen Grundsaͤtzt, nach welchen in der Mak randendurg, den Mecklen⸗ burgischen Laͤndern, Schlesien und der Lausitz in der Anlegung von? Veutschen Städten ünd Doͤrfern verfahren wurde, sind insbe⸗ sondere durch die trefflichen Arbeiten von Wersebe, Wohls brüäck, Riedel und andern Forschern in ein hellere Licht gesetzt worden. Kein anderes ehemals Slavisches Land bietet rer einc große Zahl von wichtigen Urkunden über die Einwanderungen und Ansiedelungen Deutscher Kolonieen und die Umwandelung seint chemals Slavischen Ortschaften in Deutsche Staͤdte und Oder dar, az! Schlesien, und die Herausgeber der vorliegenden anmntng haben sich daher durch die vlänmaͤßige Mittheilung eines höchst schaͤtzbaren Vorraths von mehr als
2656 wichtigen und reichhaltigen Urkunden, welche sich auf den im Titel bezeichneten Gegenstand be⸗ ziehen, ein fehr großes Verdienst erworben, wesches dankbarer Ane kennung sicherlich niemals verfehlen wird; sie haben dieses Verdienst betraͤch klich gesteigert durch die sehr lehrreichen Abhandlungen, welche der Ürkunden⸗ Sammlung vorangehen. Diese Abhandlungen enthalten sorgfaͤltige Erdrterungen der in den mitgetheilten Urkunden erwahn⸗ ten Verhaäͤltnisse, welche auf einer durchaus vorurtheilssreien, durch Scharfolick und große Gelehrfamkeit ausgezeichneten Forschung be⸗ ruhen, die sichern und gewiffen Ergebnisse von untern Annghnien und bloßen Wahrscheinlichkeiten mit loöͤblicher Gewissenhaftigkeit unterscheiden und einen schäͤtzbaren und unentbehrlichen Kommentar zu den mitgetheilten Urkunden enthalten,; auch haben die Heraus geber durch zweckmaͤßige Hinweisungen auf diese Erbrterungen in den Anmerkungen unter
den Texten der Urkunden die Benutzung ihrer trefflichen Arbeit wesentlich
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erleichtert. — Sie ist in un! Haupt stuͤcke eingethrilt, deren erst es die innern Verhaͤltnisse Schle⸗ slens und der Lausitz vor deren Veraͤnderung durch Deutsche Einwanderer zum Gegenstand hat. Schlesien unterschied sich von der Lausitz sowohl als von andern, ehemals Slavischen, Deut⸗ schen Laͤndern sehr wesentlich dadurch, daß es nicht von. Deutschen Eroberern gewaltfam umgestaltet, sondern, da es bis in spate Zeiten von seinen einheimischen Fuͤrsten regiert wurde, Deutsche Gesehe und Einrichtungen freiwillig annahm, nachdem durch das Beispiel und die Erfahrüng benachbarter Laͤnder deren, Jos nr vor der ur⸗ spruͤnglichen Slavischen Verfassung sich erwiesen, hatten. Eben 33 wegen fand auch die Umgestaltung von Schlesien durch Annahme und Verleihung Deutscher Rechte, Gewohnheiten und Verfassungen nur almaͤllg statt, und darin liegt der Grund des großen Neich⸗ thums an Urkunden, welche es möglich machen, den Gang dieser Umgestaltung fast Schritt vor Schritt zu verfolgen. Je aus fur licher die Schlesischen Urkunden von neuen Einrichtungen handeln um so deutlicher wird uns dadurch anch der frühere Zustand des Landes, und wir sehen insbesondere, daß es in Schle⸗ fien vor der Einführung der, Deutschen Rechte keinen bevor rechteten Burgerstand gab. Vielmehr kommen in jener, Zeit Ils Stände, welche durch cigenthümliche Rechte und Verhaͤltniss, lich von einander unterschieden, nur vor: das Fürstliche Haus, der Adel, zu welchem wegen ihrer Vorrechte auch die Geistlich eit gerechnet verden kann, und die Bauern in verschledenen Abstufungen. Was 1. die Schlesischen Fuͤrsten betrifft so trint uns, wenn wir Frren Verhaͤltnisse mit denen der. Deutschen Fuͤrsten vergleichen, der ünterschied entgegen, daß ihre Rechte nicht auf Kaiserl. Verleihung,
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gung, ohne äußere Ruͤcksichten, ihre S rechter Ansicht geleitet, konne die Wahl nur auf einen Wuͤrdigen fallen. Die Wahl habe den Herrn Musik-Dlrektor Rungenha— gen getroffen, der, seit einer Neihe von Jahren mit dem Wesen des Instituts vertraut, als Zelters Nachfolger berufen sey. Auch der Gewählte richtete einige Worte an die Versammlung. Dem verewigten Direktor zur Seite stehend, habe er, dessen Wirken, Rath Und Erfahrung benutzend, sich mit den Obliegenheiten sei⸗ nes Berufes vertraut gemacht und gehe mit Zuversicht an das Werk, fest uͤberzeugt, daß die Liebe und der Eifer, die er stets dem Institute bewiesen, in seiner neuen Stellung sich nur er⸗ hoͤhen wuͤrden. Aber Liebe und Eifer fuͤr die Sache der Kunst erwarte er auch von den Mitgliedern. Das Institut habe sich unter tüchtigen Vorgaͤngern einen Ruf erworben; es muͤsse sich ihn auch' zu erhalten fuchen, wozu nach Kräften mitzuwirken er sich zur angelegentlichsten Pflicht machen werde. ö
— Se. Durchlaucht der Herzog von Nassau ist am 1sten Abends auf der Ruͤckkehr aus den Niederlanden in Koblenz eingetroffen, und hat am folgenden Morgen die Reise nach Wies“ baden fortgesctzt.
— Die Rheinhoͤhe war am 3. Februar Abends 5 Uhr am Pegel zu Koln 6 Fuß 6 Zoll Preußisch.
selben zu unterrichten. Er besuchte auch das Kammer-⸗-Kollegium, das Handels-Kollegium und mehrere andere. Er begab sich ganz allein, ohne alle Begleitung und Dienerschaft dorthin und blieb mehrere Stunden gegenwartig, um die Berathungen mit anzu— hoͤren. Man hat die Bemerkung gemacht, daß seit Karl XI. keine Königl. Person die Reichs⸗Kollegien besuchte. Bei Gele⸗ genheit des Besuchs, den der Kronprinz dem Handels-Kollegium abstattete, waren die Abgeordneten der Fabrikanten und Kauf⸗ leute dieser Hauptstadt eingeladen worden, sich daselbst einzufin⸗ den, um ihre verschiedenen Ansichten uͤber die große Frage des Tages zu eröffnen: Ob die Fabriken des Inlandes es mit de— nen des Auslandes aufnehmen koͤnnen, ohne durch Prohibitiv⸗ Gesetze beguͤnstigt zu weiden? Der Kronprinz wohnte dieser Prüfung von Anfang bis Ende bei und schenkte derselben die groͤßte Aufmerksamkeit. .
Deutschland.
Dresden, 5. Februar. In seiner (gestern erwahnten) vor der zweiten Kammer gehaltenen Rede des Staats⸗Mi⸗ nisters, Herrn von Koͤnneritz, sagte derselbe im Wesentlichen mit Bezug auf die von dem Abgeordneten Herrn Eisenstuck zur Sprache gebrachten Verbesserungen in der Gesetzgebung:
„Das geehrte Mitglied hat den Zustand unserer Gesetzgebung als höͤchst betrühend geschildert, und allerdings kann man einen 3u⸗—
ung eintritt, daß die Landschaft nur ein zen ufgekuͤndigten Pfandbriefen zu bezahlen verpflichtet ist, als ie aus den laufenden Einnahmen des Tilgungs-Fonds und dessen zur Einloͤsung der Pfandbriefe reservirten Bestaͤnden hestreiten kann. Insoweit diese Mittel zur Befriedigung der uufkuͤndigenden Glaͤubiger nicht hinreichen, soll die Verloosung nter ihnen stattfinden. Was den Indult betrifft, den Ich ür die ruͤckstaͤndigen Psandbriefs-Zinsen vom 24. Dezember ä0s bis zum 24. Juni 1815 durch Meinen Erlaß vom 12. Februar 1525 bewilligt habe, so haben Sie dahin zu sehen, daß die Landschaft uͤber die Berichtigung der Achtneuntel, welche sie nach Meiner Bestimmung bis zu Weihnachten 1832 einzulbsen gehabt hat, sich baldigst ausweise. Diesen Befehl haben Sie durch die Gesetz- Sammlung bekannt zu machen. Berlin, den 26. Dezember 1832. . Friedrich Wilhelm.
den Staats-Minister v. Schuckm ann,
— In demselben Stuͤcke der Gesetz-⸗Sammlung befinden h die neuen Statuten der umgestalteten ritterschaftlichen Pri⸗ t⸗Bank in Pommern. Folgendes ist der wesentliche Inhalt r 5§. 1 — 11, weiche von der Errichtung und den Fonds r Bank handeln: Die Gesellschaft wird einen baaren Fonds n einer Million Thaler, gegen Ausfertigung von 2 00 Actien, ne jede zu 500 Rthir,, zusammen bringen. Das Aetien⸗Kapital
nglichen Amte beruhten, sondern als angebo⸗
Die Schlesischen Herzoge waren im gedehntesten Sinne: diese Hoheits— und sehr lehreeiche urkundliche Nachrichten daruͤber mitgetheilt. Außer diesen Rechten sor⸗ derten die Schlesischen Landesherren von ihren Unterthanen eine betraͤchtliche Zahl von Abgaben, Diensten und Leistungen, welche seit der Einwanderung der Deuischen unter dem Namen des Polnischen Rechts der Freiheit des Deutschen Rechts entgegengesetzt Hurden. Mit Genauigkeit und Sorgfalt werden alle solche Poluni⸗ sche Abgaben und, Leistungen, deren in den Schlesischen Urkunden Erwähnung geschieht, aufgezählt, ihre Benennungen, die ihren Pol⸗ nischen Ursprung ebenfalls zu erkennen geben, erklart, und die Nach⸗ richten uͤber ihre
Beschaffenheit, welche vorhanden sind, mitgetheilt. Auf diese trefflich ingen und Dienstbarkei⸗ ten des Polnischen
en Erdrterungen der Leist
ö. Rechts folgt eine gründliche Untersuchung der ubrigen Landes⸗Auflagen, wozn ins beson Schoß, die Beden, die Berna und andere s. g. Huͤlfsgelder
dere der d
gehbrten, uber welche sehr lehrreiche Nachrichten mitgetheilt werden. An diese gründliche Be⸗ handlung der urspruͤnglichen Rechte Schlesischer Fursten schließt sich ii. eine sorgfältige Untersuchung an uͤber die Verhaͤltnisse des Bisthums von Breslau, welches wegen seines Reichthums an Gütern und besonders wegen seiner fürstlichen Macht über das Neissische Land und spaͤter über Grottkau, unter den in den Glavischen Landern gestifteten Bisthüͤmern eint
Versammlung, wieder zusammenzuberufen. Sobald der Zu
der Jahreszeit es erlaubt werde ich neue Wahl⸗ ur en ben erlassen, und ez gewahrt mir Befriedigung, daß ich bei dieser Gelegenheit eine großere Waͤhlerschaft werde auffordern können. Ich weiß die Großmuth der Bestimmung, welche jeden unterschied der Farbe aufhehßt, nach Gebühr zu wäürdigen. Ich zweifle nicht, daß die neuberechtigten Freisassen das in fie geschte Vertrauen rechtfertigen werden. — Herren des Rathes; Herr Sprecher und Herren der Versammlung, Sie sind jetzt im Begriff, in Ihre Heimath zurückjukehren, und zwar in einem Au— genblick, der, nach den Erfahrungen des letzten Fahres, unmöglich ohne Besorgniß betrachtet werden kann. Ich befürchte indessen nicht, daß irgend Jemand so übel berathen seyn wird, den Stra- fen, welche güf Rebellion gesetzt worden sind, zu trotzen. Ich habe das größte Vertrauen zu. der Wirksamleit der Yagi eg an] welche zur Unterdrückung jedes solchen Versuches angeordnet worben sind; aber als Reprasentant meines Souverains drücke ich seine Gesin⸗ nungen aus, wenn ich durch Sie der. Sllaven-Bevblkerung er= klärc, daß, so besorgt Se. Majestaͤt für ihre Wohlfahrt ist, jeder verbrecherische Versuch ihrerseits, von ihren Herren BVorlheile zu erzwingen. auf die sie gesetzlich keinen Anspruch haben, keine andere Wirkung haben kann, als die strengste Bestrafung auf sie herabzu⸗ ziehen. Was mich selbst betrifft, so versichere ich, daß es an keiner verspnlichen Anstrengung meinerseits fehlen soll, um Ihnen zu allen Zeiten und auf die schnellste und Fraftigste Weise den Schuß ange⸗ deihen zu lassen, den Sie von meinem Amte zu erwarten bee h e⸗
vorgelegt. Die Stande machten im Allgemeinen die Bemerkun es sey in vielen Materien zu gelind, und pruͤften zwar 150 8, klaͤrten sich aber dahin, es möchten einmal die Entwürfe ers] verschiedenen Behörden und einzelnen Rechtsgelehrten zur fung vorgelegt und umgearbeitet werden. Es möchte fernt Pruͤfung der ersten Thelle, wegen des innigen Zusammen han bis zur gleichzeitigen Vorlegung, des dritten Theiles allz setzt werden. Die ruͤfung ber? Gefetz- Entwürfe von cin ch Behdrden und einzelnen Nechtsgelehrten ist erfolgt. Allein darf es nun in deren Folge einer neuen Umarbeitung, so darf es deren auch in Folge der Verfassungs⸗ Urkunde, anzliche Umarbeitung erheischt aber vorzuͤglich der Entm! ür die Kriminal-Gerichts⸗-Ordnung, welche die Staͤnde gleichie⸗ vorgelegt wuͤnschten. Der Entwurf ist nach den damals beste den Behörden und der diesen zugewiesenen Kompetenz eingert hin Diese hat sich mit der Verfassung zum Theil schon geandert ode möchte sich noch aͤndern, und es hangt daher die limůürbeitung * der Regeneration der Behörden nothwendig ab. — Dieses, mi Herren, sind die Gründe, warum das Ministerium Ihnen noch ke umfassenden Gesetzbüͤcher vorgelegt hat, und wenn Sie die ahh deuteten Schwierigkeiten ruhig erwägen, werden Sie dem Minn rium einen Vorwurf hierüber nicht machen wollen. Eben so, nn men Sie aber auch die Versicherung, daß es der ernsie Wille Regierung sey, unverzüglich Hand anjulegen und das wichtige K möglichst zu befoͤrdern. — Endlich ist die Bemerkung zu beuntne ten, daß man der allgemeinen Gesetzgebung nicht durch einjel
nicht auf einem ursprü rene Rechte angesehen wurden. Besitz der Regalien im Gus rechte werden einzeln erwähnt,
J
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der ersten Stel-