1833 / 41 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

len einnahm und deshalb das Die fuͤrstlichen Rechte der Bischbfe sig von den Schlesischen Herzogen unter mancherlei

den in Anspruch genommen, und die

goldene Bisthum genannt wurde. wurden jedoch sehr haͤu⸗ m Vorwaͤn⸗ Streitigkeiten und Ver⸗

trage, welche dadurch veranlaßt wurden und das Bisthum endlich

in den ruhigen Besitz seiner Rechte brachten, urkundliche Nachrichten erbrtert. In dieser den III. die Verhaͤltnisse des Adels

werden durch wichtige .; trefflichen Weise wer⸗ in Schlesien behandelt, bei dem

urspruͤnglich kein Unterschied zwischen hohem und niedcrem Adel

stattfand, Bauern und uberhaupt der Höörigen in des Deutschen Rechtes, welche sich eine Eroͤrterung der Verhälthisse kundlichen Nachrichten, Landguͤter besaßen; die

daran schließt.

Untersuchung geht dann

und eben so lebrresch ist die Abhandlung der Rechte der Schlesien vor der Einfuͤhrung Es folgt hierauf isse der Juden, welche, nach ur⸗ schon im 13ten Fahrhundert in Schlesien zu den aͤltesten

Hof ⸗Aemtern uͤber, welche in Schlesien, wie uͤberall, in der

innigsten Verbindung mit der Staats. und daran reiht sich eine ausfuͤbrliche

Verwaltung standen, Abhandlung uͤber das

altere Schlesische Gerichtswesen. Insbesondere enthält die Entwicke' lung der Verhaäͤltnisse des unter dem Namen der Zaude bekannten alten einbeimischen Slavischen Landgerichts bis ju dessen spätem Un⸗

a , eine Menge von lehrreichen Na

. it macht den Beschluß d ern Zeit macht den Beschluß dieses Hauptstuͤcks. In dem zweiten Hau .

weisüngen der bisher übersehene unterschied

; richten und interessanten uͤssen. Die Darstellung des Schlesischen Muͤnzwesens in der

ptstuück wird zuerst durch zahlreiche Nach—

s , welcher in

Beziehung auf die Verhaͤltnisse der Schl todte na Art zwischen Flamischem, J hlesischen Städ

cinen, und dem Magdebur Jenes druͤckt in dieser Bezie

Rechte aus, indem es die

Deutschland vorhandenen in nen Verwaltung bildete. Rechte entstanden in Schlesien

diesem Hauptstuͤcke abgehandelt werden,

richtsordnung und privatrechtliche

Bestimmungen betrafen. solchen Uebertragungen, welche in

Schlesien vorkommen genaue urkundliche Nachrichten mitgetheilt und die

staͤdtischen Privatrechte gruͤndlich entwickelt. Entwickelung feht die Geschichte der Einwanderung der Beut⸗ schen in Schlesien,

Leubus vom Jahre 1175 die erste Nachricht giebt. . Einwanderungen, welche vor dem Einbruch der Tataren n,, 1241 stattfanden, werden zuerst ausfuͤhrlich gewiesen.

hatten, vervielfaältigten sich die Deutschen Einwanderungen, das Land gestaltete sich nach und nach ganz um, und selbst die Polni⸗ schen Namen der Oerter wichen Deutschen Benennungen. Diese tamens Peraͤnderungen gaben zu sehr lehrreichen Bemerkungen, welche Seite 1277 151 mitgetheilt werden, Veranlassung. unter solchen Umstaͤnden die Polnische Sprache in ile ch lc n nach und nach verschwand, ist um so erklͤrlicher, als an den Hö— fen der Herjoge, welche sehr oft mit Deutschen Prinzessinnen sich vermahlten, auch in Deutschland vftmals sich aufhielten oder in ihren Fehden den Beisland Deutscher Fürsten fuch⸗ ten, die Deutsche Sprache immer gewöhnlicher wurde, und man in einzelnen Faͤllen auch Gewalt anwandte, um jene zu unterdruͤcken. Der Bischof Johann von Breslau befahl 3. B. im IJ. 1495 (S. 622) seinen Polnischen Bauern im Dorfe Woitz, innerhalb fuͤnf Jahren Deutsch zu lernen mit der Drohung, daß er im Falle des Ungehorsams sie weder dort noch anderswsé dulden, sondern von dannen jagen werde.

Drittes Hauptstück. Von der Anlegung der Dirfer nach Dentschem Rechte, Zur Anlegung eines neuen Dorfs war dle füͤrstliche Genehmigung erforderlich, welche als eine Beguͤnstigung betrachtet und oft als cine Gabe frommer Mlldthatigkeit Klöstern für deren Dörfer gewahrt wurde, weil der Furst vermütelst der Ertzei—⸗ lung Deutschen Rechts Ten Polnischen Rechten und Einkünften entsagte.

woruͤber der Stiftungsbrief des Ksosters Diejeni⸗

t nach⸗ Nach der Befreiung des Landes von jenen Barbaren, welche manche vorher bewohnte Gegenden in Einkden verwandelt

d Deutscher Fraäͤnkischem und Deutschem Rechte auf der gischen Rechte auf der andern Seite stattfand. Chung nur den Gegensatz zu dem Polnischen deme ien stbarkeit des letz fern aufhob und dagegen in Städten und Ohrfern Kbrperschaften mit gleichen Rechten woe die in Hinsicht der Gerichtsbarkeit und eige— Erst durch Einfuͤhrung des Deutschen ichte sien Staͤdte im eigentlichen Sinne. Wichtige Gegenstnde in Beziehung auf die Verhältnisse, welche in delt sind die Uebertragung der Verfassung einer Stadt auf eine andere und die Mittheilung des Stadtrechts, vornehmlich des Magdeburgischen, insofern sie die Ge⸗= Von ; ; Neumarkt war die erste Stadt, welche hier Deutsches Recht erhielt), werden t Wirkungen der Hebertragungen der Verfassung sowohl, als der Mittheilung der Auf diese treffliche

So wie die Deutsch Verfassang der Stadt Neumarkt fuͤr die Ver. fassung sehr vieler Schlesischer Städte das Muster war, eben so—

war es auch das Deutsche Recht der Neumar für die Dbrfer.

. ktschen Horfschaften Wenn die Anlegung oder Aussetz ang eines Borfes

mit Deutschem Rechte wirklich erfolgen sollte, so schloß der Grund

berr, welcher das Dorf anlegen wällte, mit einem oder mehreren

Unternehmern einen urkundlichen Vertrag ab, in welchem die Graͤn⸗

zen der Feldmark, die Zahl der Hufen des neuen Dorfes, so wie die Vortheile bestimmt wurden nehmers belohnt werden sollte. lich in dem A hufen, Nutzungen und Einkünften. Aem Grundherrn den Lehndienst mit einem oder mehreren den ju leisten, und nicht nur dern als Vorsitzer des Dorf⸗ Gerichtes auch die niedere Gerichts⸗ barkeit zu handhaben Den Bauern wurden die zugewlese— nen Hufen als Erbzins Guͤter zugestanden (im Jahrhundert wird Deutsches Recht ser Beziehung mit der Veryflid en, oder an dessen Stelle eine bestimmte Korn? Abgabe zu entrich— ten. Ungeachtet der Freiheiten aber, welche mit dem Deutschen Rechte versenden waren, behielten sich die Herjbge lügung deffelben: noch manche Dienste und Leissungen unter dem Namen des herjogüchen Rechtes vor, und daß in' Schlesien das

Pfer⸗

und Emphiteuse in die⸗

Deutsche Recht auch nicht gegen willkuͤrliche Erschwerung solcher Lasten schuͤtzte, davon werden mehrere Beispiele angeführt. Die An⸗ legung der Dörfer nach Deutschem Recht hatte aber fuͤr Schlesien

die wichtige Folge, daß nicht nur das Land mit einer großen Zahl

ebildeterer und fleißigerer Einwohner bevölkert wurde, sondern das Fel er des Gedeihens solcher von freien Bauern bewohnten Deut-

schen Oerter die Entlassung auch der Polen aus der strengen Dienstbar⸗ keit veranlaßte. Schlesien war daher zu der Zeit, als der Kaiser Karl V. das Landbuch des Bisthums Breslau verfertigen ließ, vollkommen so stark bevölkert, als jetzt, und wurde erst durch die Einbruͤche der Hussiten und noch mehr durch die Verwuͤstungen des dreißigjaͤhri⸗ en Krieges entvßlkert. Ausführliche Nachrichten uber die in den Echi sschen Urkunden vorkommenden Acker- und Korn, Maße und uͤber die Preise der Hufen sowohl als des Korns beschließen dies reichhaltige Hauptstuͤck.

Viertes Deutschem Rechte. . alten dieselben Bedingungen, wie für die Gründung Deutscher Ei er: und der Zweck der Begrundung Deutscher Städte in

Schlesien war eben so wie in Bezichung auf die Deut-

auptstück. Von der Gruͤndung der Stdͤdte nach In Beziehung guf die Aussetzung der Städte

„durch welche die Muͤhe des Üünter⸗

Die letzteren bestanden vornehm mte der Schultisei und den damit verbundenen Frei⸗ Davon hatte der Schulze sei⸗ ; J. Februar. die Polizei seines Borfes, son⸗

Luftwärme 0, 0 R. vierzehnten

anz gleichbedeutend in den urtunden gebraucht), tung, davon einen bestimmten Zins und den Zehn⸗ Wolkenzug

bei der Bewil⸗

Elbinger do.

schen Dörfer die Vermehrung der Bevilterung durch gebilbe.

tere und fleißigere Bewohner. Da man die mit Deut-

schem Rechte bewidmeten Staͤdte eben so wie die Deutschen Dor.

fer der Gerichtsbarkeit der Kastellane entzog, so wurde in densel— ben ein Vogt als Richter angestellt, und durch die Uebertragung der erblichen Vogtei mit den 5gzu gehörigen

Vorrechten und Ein?

kuünften der Unternehmer fuͤr seine i n ff. und aufgewende⸗

ten Kosten entschaͤdigt. Die Rechte und Very in den Städten waren im Allgenieinen mit denen der Schuljen auf den Dörfern übereinstimmend; von diesen unterschieden sich die stäb= tischen Vögte jedoch wesentlich dadurch, daß sie, so weit die vorhan— denen Urkunden reichen, saͤmmtlich züm Adel gehörten. Die inne= ren Verhältniss der Schlesischen Stadte zur Zeit ihrer Begründung würden uns ohne Zweifel deutlicher seyn, wenn die Urkunden

ichtungen der Vögte

1614

uͤber die Begrundung der ersten a , Deutschen Staͤdte, beson⸗ ders der Stadt Neumarkt, sich erhalten hätten. Was durch den Mangel derselben uns entzogen ist, laßt sich nur muühsam aus den unvollstaͤndigen Angaben der späteren urkunden wieder ergaͤnzen; doch ist die schwierige Aufgabe in diesem höchst lehrreichen Haupt⸗ stuͤcke, so wie in dem folgenden, auf eine sehr befriedigende Weise geldst worden.

Fünftes Hauptstück. Entwickelung der aͤlteren staͤdtischen Verfgssung. Es ist allerdings sehr schwierig, die Entwickelung der staͤdtischen Verfassungen im Allgemeinen darzustellen, da jede Stadt, wenn guch manche urspruͤngliche Einrichtungen aller oder der meisten Staͤdte gemeinschaftlich waren und in ihren Hauptbe⸗ standtheilen auch im Fortgange der Zeit fortdauerten, doch unter dem Einflusse der mannigfaltigsten Verhaältnisse und eines hoͤchst be⸗ weglichen Lebens und der daraus entspringenden eigenthuͤmlichen Bedurfnisse eines jeden staͤdtischen Gemelnwesens sich eigenthümlich ausbildete und daher ihre eigene Geschichte hat; wir wollen daher guch nicht hehaupten, daß diefes Hauptstuͤck eine eigentliche Geschichte des Schlesischen staͤdtischen Wesens darbiete, es enthalt aber höͤchst lehrreiche Erörterungen der Verhaͤltnisse, welche in den Schlesischen, auf die Gruͤndung und Ausbildung der Städte bezuͤglichen ürkun? den erwaͤhnt werden, und genügt also der Aufgabe, welche bie Heraus eber sich gestellt haben. Nach einigen Bemerkungen über den Ein—

der Mittheilung des Magdeburgischen Rechts auf die Ent= wickelung der Verfassung der Schlesischen Staͤdte und uͤber die einzelnen Modificgtionen, welche jenes Recht in Schlesien durch Fuͤrstliche Verordnungen erhielt, wird in diesem Haupt⸗ stuͤcke zuerst der Wirkungskreis der Hofgerichte dargestellt, dann werden die Landgerichte behandelt; daran schließen sich aus— fuͤhrliche Erörterungen über das Verhältniß der Vögte in den Städten, der Schöffen und uberhaupt der staͤdtischen Gerichte. Sehr lehrreich sind die Nachrichten über die wichtige Bedeutung des Burdings oder der Buͤrger-Versammlung in den Schlesischen Staͤdten und den Einfluß, den sich die Buͤrger vermittelst folcher Versammlungen durch Willküren auf die Gesctzgebung zu verschaf⸗ fen wußten Nicht weniger lehrreiche Nachrichten werden über die Nech te und Pflichten der Rathmaͤnner, die Innungen und die Verhaͤltnisse der in den Städten wohnenden Juden mitgetheilt, und eine sehr ausfuhrliche Zusammenstellung der in den Urkunden vorkommenden Nachrichten uͤber die Einkünfte der Städte macht den Schluß dieses inhaltsvollen Hauptstüͤckes, welches die Reihe der hiermit durchgegangenen in vielen Beziehungen sehr aus- ezeichne— ten Abhandlungen berndet. 9 In dem Urkunden-Buche zeichnen wir unter den vielen höͤch st schaͤtzhnazen Urkunden, welche in demselben mitgethéil! werden, vor= nehmlich die wichtigen Stadtrechte aus, welche zum Theil erheb— liche Erlaͤuterungen des Magdeburgischen Rechtes darbieten. Die Abdrücke der Urkunden, deren Quclen in der Vorrede ausführsich bezeichnet werden, scheinen, so weit wir urtheilen können, ohne die Originale gesehen zu haben, sehr genau zu seyn. Das Verstandniß

der Urkunden ist durch Interpunction erleichtert. Sie aͤuß ere schöne Ausstattung des ganzen Werkes ist dem hohen Werthe desselben voll— kommen angemessen, Fr. Wil ken

Berichtigung. Im vorgestrigen Blatte der Staats ⸗Zei⸗ tung S. 1535, Sp. 3, 3. 4 v. u. lies „Geten“ stait „Gothen“ und S. 156, Sp. 1, 3. 37 v. o. lies „Lage“ statt „Tage“.

Markt-Preise vom Getreide. Berlin, den J. Februar 1833.

Zu Lande: Weizen (weißer) 2 Rthlr. ] Sgr. 6 Pf. u. 2 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf, auch 1 Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rihlr. I3 Sgr. 9 Pf., (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. u. 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. tz Pf., auch 1 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 1 Rthlr, auch 22 Sgr. 5 Pf; kleine Gersse 1 Nthlr. 18g. Pf. auch 22 Sgr. 6 Pfei Hafer 25 Sgr, auch 21 Sgr. 3 f. Eingegangen sind 1191 Wispel s Scheffel.

Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf, auch 2 Rthlr. 3 Sar u. 1 Rthlr. 25 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sar. 6 Pf.

Mittwoch, den 6. Februar 1833.

Das Schock Stroh 6 Rthlr. 15 Sgr., auch 5 Rthlr. 15 Sgr.;

der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 26 Sgr. Branntwein Preise vom 39. Januar bis 15. Februar 1833.

Das Faß von 290 Quart nach Tralles 54 pCt. oder 40 pCt. Richter: Korn-Rranntwein 21 Rthlr, auch 29 Rthlr.; Kartoffel. Branntwein 17 Rthlr. 15 Sgr, auch 16 Rthlr. 23 Sgt. 6 Pf.

Kartoffel⸗Preise vom 31. Januar bis 6. Februar 1833. Der Scheffel 13 Sgr. 9 Pf, auch 10 Sgr.

Meteorologische Beobachtung.

Köntigstädtisches Theater. Sonnabend, 9. Febr. Des Adlers Horst, roman] mische Oper in 3 Akten, von Karl v. Holiei; Musik ij pellmeister Franz Glaͤser.

Neueste Nachrichten.

Paris, 2. Februar. Das Gesetz⸗Bulletin promulg mehr das Gesetz wegen Abschaffung der Trauerfeier des r nuar. Dasselbe ist von dem Großsiegelbewahrer cont und vom 26. Januar datirt.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten- , wurden die Berathungen uͤber den Gesetz-Entwurf we Exmittirung von Grund-Eigenthuͤmern fortgeselßt. Der Artikel, wie die Kommission ihn amendirt hat, lautet als allen Faͤllen, wo eine Straße, ein Kanal oder eine E angelegt, eine große Bruͤcke erbaut oder ein Fluß schis macht werden soll, darf die betreffende Koͤnigliche Ver, erst nach einer Untersuchung von Seiten der Behoͤrde n Erfuͤllung der nachstehenden Foͤrmlichkeiten erlassen i (Hier werden diese Foͤrmlichkeiten naͤher angegeben.) Ein dement des Herrn Cunin-Gridaine wich insofern von Artikel ab, als derselbe die zu beobachtenden Formen j setzlich feststellen, sondern sie der Verwaltungs⸗Behoͤrde sen wollte. Dieser Antrag fuͤhrte zu einer weitlaͤuftij batte, an welcher auch der Handels-Minister Thes Herr Laffitte brachte zuletzt eine neue Abfassung in Vy der sowohl Herr Eunin-Gridaine, als die Kommisss stimmte, und wonach jener Artikel in folgender Weist ging: „Art. 3. Zu allen großeren Bauten, wie z. B. Anlegung von Chausseen, Kanalen, Eisenbahnen, Bassi Docks, die von dem Staate oder von Privat, pagnieen mit oder ohne Einfuͤhrung eines Zolls, m ohne Beisteuer des Schatzes, mit oder ohne Verau einer Staats-Domaine unternommen werden, ist ein erforderlich, dem eine Untersuchung, Seitens der Behoͤrdt angehn muß. Indessen soll eine Königl. Verordnung hinn wenn es sich bloß von dem Bau größerer Bruͤcken, von der A von Straßen, Kana en oder Eisenbahnen, die keine 0, 109 lang sind, so wie von andern, minder wichtigen Bauten aber eine Untersuchung muß auch hier vorangehn, und ) den Formen, welche die Verwaltungs, Reglements vorsch Auf die Frage eines Depurirten, was man denn eigentlich Noͤßeren Brücken verstehe, wurde keine Ruͤcksicht gen Die naͤchst folgenden Artikel4 8 betreffen das, von der Verw Behöͤrde bei der Exmittirung zu beobachtende Verfahren Debatte, die sich darüber erhob, bot kein erhebliches zn dar. Jene Artikel lauten im Wesentlichen also: „Din nieurs oder sonstigen Kunstverstandigen nehmen einen Plu dem Terrain oder den Gebäuden auf, deren Abtretung noͤtchig halten. Dieser Plan muß mindestens acht Tag auf der Mairie der betreffenden Gemeinde, damit Jede davon Kenntaiß nehmen konne, ausgelegt und die beth Parteien müssen von dieser Deponirung oͤffentlich benach werden. Der Maire nimmt ein Protokoll uber die lichen oder schriftlichen Reclamationen auf, zu denen Parteien sich veranlaßt finden. Nach Verlauf Jener Fris eine Kommission auf der Unter-Präfeklur zusammen. E steht aus zwei von dem Praͤfekten zu bezeichnenden Mit des General- oder des Bezirks-Conseils, dem Maise der meinde, in der das abzutretende Eigenthum belegen ist, einem der mit dem Bau beauftragten Ingenieurs. Den siJz in derselben fuͤhrt der Unter-Prafekt.“ Am folge Tage sollte die Berathung fortgesetzt werden.

Dem Nouvelliste zufolge, hat die Portugiesische J rung fuͤr die gegen eine Franzoͤsische Kriegsbrigg bei ihrem laufen in den Taso gerichteten Kanonenschuͤsse dem Franz Kabinet vollkommene Genugthuung gewahrt.

quet zu Ehren der Nord-Armee veranstalten, an welche

Dieses Festmahl sollte gleich nach der Rückkehr des Man aus dem Departement des Nordens statifinden, mußte abe gen der Unpaͤßlichkeit des Kriegs-Ministers aufgeschoben we

Aus Brest wird vom 28sten v. M. geschrieben; .

1833 Morgens Nachmttt. Abends I Nach einmaliger

6 Uhr. 2 Ubr. 191 Uhr. Beobachtung.

Luftdruck 337,70 Par.

. ö, , * . 336,“ Par. 337,6 6 Par. Quellwarmt 6, R 5 0 710 5 ä. . 0 3. . . ö. Huutwarme 1 Bodenwärme . 9 R

16 pCt. 93 pCt. heiter. heiter. Kuda. Henn, Niederschlag 0.

Thaupunkt Dunstsaͤttg.

6. 0, * 90 R. 98 pCt. heiter.

SD.

SSDO. SW.

i r 8 e. Den 8. Februar 1833. Amtl. Fonds- und Geld- Cours- Vettel. (Prei ss. Cour.)

. Geld.] I. ri. Geld. 2

(6rosshz. Ps. do. Islpr. Pfandhr.

Pomm. Pfandhr.

Kur. n. Neum. do. Sehlesische do. R kst. C. d. R. n. N. L. Sch. d. K- u N.

lloll. vollir. Dub,

Venue (o. Friedrichsd'or.. Disconto . . . . .

Sl. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18. Er. Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Ohl. 30. Prim. Sch. d. Seeh Kurm. Obl. m. J. C. Neum Int. Sci. do- Berl. Sladl-Oblig. Königsh. do.

99) 195 1053

J 7

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Dunz. do. in Th.

Woestpr. Psandhr

Aus wärti ge Börsen. Ilamburg. 6. Februar. OQesterr. 57 Met. 90. 438 do. 793. Bank-Actien 1189. Russ. 0 r kuss. lIloll. (v. 1851) 89. Preuss. Präm. Sch. 10533. boln. Din. 703.

Königliche Schau spiele.

Sonnabend, 9. Febr. Im Schausplelhause: Die Rosen des Herrn von Malesherbes, Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebue. (Fraͤulein v. Hagn: Susette) 2 . Die Benefiz⸗Vorstel⸗ lung, Posse in 1 Akt und in 5 Abtheilungen. Und: Mirando— ina, Lustspiel in 3 Abtheilungen. (Fräulein v. Hagn: Miran— dolina, als Gastrolle.)

Im Konzertsaale des Schauspielhauses: Subscriptions-Ball.

herrscht die groͤßte Thaͤtigkeit. den Duͤnen befindliche Geschwader wird, Fregatte „Hermione“ werden ausgerüstet zu segeln. naise“ und die Brigg „Saumon“ wa

eingestellt werden.“

25. Nov. verlassen, am 26sten v. M.

Ausgewanderten befand

Hafen bietet gegenwartig einen sehr belebten Anblick dar.

Telegraph ist fortwährend in Bewegung und bei der Y Linienschiffe, Fregatten und oder ausgeruͤstet, oder sim mehrere aus andern Hafen sich zu ihnen. Sogar dau wenigstens Theil, hierher, kommen. Alles kuͤndigt also eine . ben hende Expedition an, über deren Zweck noch nich stimmtes bekannt ist. Das Linienschiff „Duquesne“ min t z ersteres nimm! drei Compagnieen Marine-Truppen an Bord. Das Linin „Suffren“ trifft Anstalten, um bei erster Gelegenheit in E— gehen. Die Fregatte „Resolue“ ist im Begriff, nach den d Die Korvette „Heroine“, „Najade“ und „Ba Bi rten nur auf Befeßh Abfahrt. Die Aushebung der Matrosen wird beschleunigt lich kommen deren neue an, welche sofort bei den Compaꝝ

vetten werden ausgebessert schon segelfertig, und mende Schiffe gesellen

Die Brigg „Alerte“ ist von Rio-Janeiro, welches 5. l . in Toulon eingelmn dieses Schiff bringt aus Brasilien mehrere Summen in gent

tem Gelde, so wie Gold- und Silberbarren und Diamanten!

welche Franzoͤsischen Handlungshaͤusern angehören.

Nach Bergerac, wo sich bisher ein Depot von Spanis welche in Folge des Amnestie- De in ihr Vaterland zuruͤckkehrten, linge verlegt worden.

Heute schloß 104. 25. 3proc. pr. compt. 77. 95. sin our. 78. 15. Neap. pr. compt. 89. 60. sin cour. 89. 85. 604. Zproc. 37. Neues Anlehn von 1832 104. 65.

hy proc. Span.

Frankfurt a. M., 5. Febr. Hesterr. Hproc. Metall. g Bu Actien 1443. 1441. Part.“ Obl. 1313. G. Loose zu 100 Fl. s6

Loose 59. 5

AlL TI. 4proc. S0. 80. 2Iproc. 47. sproc. 21. Br.

Br. Holl. proc. Obl. v. 1832 855. 853. Poln.

Redacteur Cortal.

0 a0

Gedruckt hei A. W. Hayn.

oͤnigl. . Mecklenburg-Strelitz sind von Neu⸗Stre—⸗

. in die eingetroffen und auf dem Koͤnigl. Schlosse in . h enger gesetzten Zimmer abgestiegen.

Zeitungs-⸗Nachrichten.

sind jetzt 300 Polnische Fl

proc. Rente pr. compt. 103. 95. sin en

Fproc. Belg. Anl. 83. proc. Rom. Anl.

Allgetmreine

Prenßischt Stagts-Zeitung.

Berlin, Sonntag den 10tn Febr

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hes Koͤnigs

in r r wr Allergnaͤdigst beizulegen geruht.

hfarrer bei der katholischen Gemeinde in Neheim, Kreises

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daris, 2. Febr.

̃ sei ; sche Die Marseiller Blätter sprechen von einer Reise, we dnig und die Koͤnigin im naͤchsten Sommer nach dem suͤd⸗

Bel dem Grafen von Appony fand gestern eine Konferenz hen diesem,

Herr Dupin d. Aelt. soll sich sehr entschieden gegen den Entwurf wegen Verbuͤrgung der Griechischen Anleihe aus— chen haben.

Herr Odilon-Barrot ist . f. wo er einen wichtigen Prozeß zu fuͤhren hat.

Das Journal des zung . hstions⸗ tter. 1 „scheinen sich die Aufgabe gestellt zu haben, die Kam in Mißkredit zu bringen; die Deputirten, heißt es, kom⸗ spat, gehen fruͤh fort, hoͤren nicht aufmerksam zu, und en, wie es der Zufall giebt.

„mit der sie jetzt beschäͤftigt ist. Das Exmittirungs⸗-Gesetz ein trockener Gegenstand, der die Leidenschaften nicht aufregt Der Marschall Soult wird nächsten Donnerstag ein d keinen Anlaß zu dramatischen Scenen giebt; dasselbe steht mit den wichtigsten Interessen des Grund⸗-Besitzes und des

Derzoge von Orleans und Nemours Theil nehmen wPerbsleißes in Verbindung. Die sachkundigsten und einsichts—⸗ en Mitglieder der Kammer nehmen thätigen Antheil an

bune uͤber diesen Konflikt seit einigen Tagen enthielten und worin sie die legitimistische Partei der Feigheit beschuldigten, veranlaßten folgenden, von letzterem Blatte mitgetheilten Brief⸗ wechsel zwischen einem Legitimisten und einem Republikaner. Das Schreiben des Ersteren lautet: „Mein Herr! Als ich von Ihnen verlangte, daß Sie mich als den Repraͤsentanten meiner Partei anerkennen moͤchten und mich dagegen bereit erklaͤrte, Sie als den Repraͤsentanten der Ihrigen zu betrachten, war ich der Meinung, daß Ihre Einwilligung hierzu das geeignetste Mittel sey, der Sache ein Ende zu machen, und daß es Ihre Absicht seyn wuͤrde, die u Kg . ins Beiden zu beschraͤnken. Ich kann also nur das bestimmte Verlangen eines individuellen Zweikampfs wieder— holen und erwarte Ihre definitive Antwort.“ Drei Stunden spaͤter antwortete der Republikaner: „Wir haben schon zu viel Briefe gewechselt und ich weiß in der That nicht, warum Sie noch auf eine Antwort warten, da ich Ihnen eine solche bereits ertheilt habe. s ; . . Freunden sehr bestimmt hingestellt worden.. habe Ihre Partei eine feige genannt und bleibe bei meiner Behauptung; auch; Sie verlangen Genugthuung von mir, b bereit Sie stellen aber dabei die Bedingung, daß der Kampf nur zwi— schen uns Beiden a,,, werde, und auf diese Bedingung kann ich nicht eingehen. . unsrigen zuruͤck und unterwirft sich em. Benennung, die wir ihr gegeben haben.“ Die gestern in dem Redactions-Bureau der Tribuñe versammelten Republikaner ha— ben eine Erklaͤrung unterzeichnet, des Inhalts, daß die von den Legitimisten ergangene Herausforderung an die Redacteure der ibune und des ꝛ̃ i 66 in Bezug auf 39 r . interessire, daß die ge⸗ artei daher diese allgemeine n, , . fuͤr abgemacht halten koͤnne, und des⸗

halb eine

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Majestaͤt haben den Regierungs- und Forst—,

von Pachelbl und von Legat den Charakter

Hoheiten der Großherzog und die Groß— fuͤr

Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung Arns 92 g ist . bisherige Pfarrer Kemna zu Schwelm

ernannt worden; ; inden ist der bisherige Progymnasial⸗ Lehrer Bie⸗ um Pfarrer der katholischen Gemeinde in reise Brilon, ernannt worden.

M u Warburg

Ausland.

dr gn kr ei ch Der Koͤnig ertheilte gestern dem Ad— Codrington eine Privat⸗Audienz.

Frankreich unternehmen wollen.

Lord Granville, dem Herzog Decazes und dem n von Ste. Aulaire statt, angeblich in Bezug auf die Ita— chen Angelegenheiten.

ern von hier nach Bayeux ab— g ; Seine Ab⸗

eit von der Hauptstadt wird etwa acht Tage dauern. den aer re, uͤbernimmt heute die Ver⸗ Kammer gegen die Vorwuͤrfe der

„Einige Journale“, sagt dasselbe unter

Die Vorwuͤrfe scheinen uns ungerecht; man betrachte z. B. die Kammer bei der De—

Debatte und die Versammlung hort aufmerksam zu. Jeder wenigen Anwesenden) zollt zu diesen Debatten den Tribut s Wissens und seiner Erfahrung; kein Parteigeist herrscht „und wenn ein Kampf stattfindet, so entspinnt er sich zwi⸗ zwei Ansichten, die man durch die der Advokaten und die ngenieure bezeichnen kann; die Advokaten glauben, man das Grund-Eigenthum auf alle moͤgliche Weise gegen sinnige Exmittirungen beschuͤtzen, und die Ingenieurs ver— igen die Interessen des Gewerbfleißes gegen die Jorderun⸗ des Grundbesitzes und suchen das Gesetz zu vereinfachen. Im Courrier frangais liest man: „Noch täglich schei⸗ Bittschriften in Bezug auf die Herzogin von Berry in in in der Deputirten⸗Kammer anzukommen, und zwar kom— se diesmal nicht alle von der Karlistischen Partei, denn in derselben wird verlangt, die Gefangene von Blaye vor icht zu stellen. Die fruͤheren Petitionen verlangten saͤmmt— die Freilassung der Herzogin. Eine neue Debatte uͤber die— Gegenstand ist daher fast unvermeidlich und wahrend die jerung Vorwaͤnde sucht, um die Herzogin von Berry ohne htliche Entscheidung freilassen zu koͤnnen, halten wir es fuͤr messen, an die Stelle aus dem Dupinschen Requisitorium er Sache des Rathes Baudouin zu erinnern, wo es heißt, der Beschluß des Koͤnigl. Gerichtshofes in Poitiers, durch hen die Herzogin vor Gericht gestellt wird, weder von der lerung, noch von den Kammern fuͤr nichtig erklart werden ⸗⸗

Dem Constitutionnel zufolge, wird die Statue Nepo⸗

s, mit deren Anfertigung der Bildhauer nn , ,. in zwei Monaten fertig seyn, und dann bald auf der Ven⸗ Diese Statue ist 11 Fuß hoch stellt Napoleon in Portrait-AUehnlichkeit mit seinem kleinen fe und langem Ueberrocke dar, unter welchem man die Fran—

e⸗Saäͤule aufgestellt werden.

che Uniform sieht.

Einige Artikel der drei republikanischen Blatter, des Na—⸗ nal, der Tribune und des Corsaire, über die Herzogin Berry, worin verletzende Aeußerungen uber diese Prinzes— enthalten waren, haben einen Konflikt zwischen den hiesigen timisten und Republikanern herbeigefuͤhrt. Eine Anzahl der feren hatte sich nach den Buregus der genannten drei Blaͤt— begeben und eine Liste von Anhaͤngern der Herzogin von ry vorgelegt, aus denen die Redacteure einen Gegner zum Kaum war dies bei der republika⸗ chen Partei bekannt geworden, als auch sogleich eine Menge Republikanern Listen von Vorkaͤmpfern einsandte, und die

elkampfe wählen sollten.

Beilegung dieses Streits auf ein

ha

*. 4 * 2 1 O- Die Frage ist, wie mir scheint, zwischen . 6 in Sie erblicken eine Beleidigung darin und wir be

ich bin dazu bereit.

Ihre Partei weist also die Herausfor⸗ A

sich demgemaͤß der

National die ganze republikanische Partei, na—

Herausforderung nicht mit

iste nach dem Bureau des Revenant mit der n , eine n e nen, 56 ,,,. den Zweikampf zu stellen, widrigen alls die Karlisten a ,, . wuͤrden. Auf den Ausgang, den diese Angelegenheit nehmen wird, ist man sehr gespannt.! Der Temps erklaͤrt, daß sammtliche Mitglieder seiner Redaction bereit seyen, sich neben den Redacteuren des National und der Tribune als Vertheidiger der neuen Ordnung der Dinge gegen die Anhaͤnger der vorigen Dynastie auf der. Namens liste 8. tragen. So eben erfährt man, daß heute Nachmittag (wie es scheint, in Folge dieses Zwiespalts) ein Duell ,, dem Redacteur des National, Herrn Earrel, und Herrn Roux-La . einem der fuͤr die Herzogin von Berry n , ,,, , iere, stattgefunden, und 9 ö. ö eine gefaͤhrliche Stich, lde in den Unterleib erhalten hat, . un, Schrift des Herrn Dupin uͤber die Revolution von 1830, von der Anfangs nur eine geringe fuͤr den Kreis sei—⸗ ner Freunde bestimmte Anzahl von Exemplaren gedrucht worden war, ist nunmehr mit den zum Belag dienenden Aktenstuͤcken ĩ andel erschienen. . .. . wird unterm 27sten . M. geschrieben; „Durch eine telegraphische Depesche des Marine⸗Ministers ist die sofortige Ausrüstung des Linienschiffes Superbe der Fre, gatte „Didon“ und der Korvetten „Victorieuse“ und Cires befohlen worden. Taͤglich kommen starke Kavallerie. Detasche⸗ ments hier an, welche nach Bona und Algier bestimmt sind.

Großbritanien und Irland.

on, 2. Febr. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den

9 , , K Thornbrough, an die Stelle des verstorbe⸗ nen Admirals Lord Exmouth, zum Vice⸗Admiral des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Irland, zum kieutenant der Ad⸗ miralität und zum Lieutenant der Seen und Flotten des besag⸗ ten Königreichs und den Oberst John Ready an die Stelle des Herrn Cornelius Smelt zum Gouverneur der Insel Man ernannt. Ihre Königl. Hoheit die Herzogin von Kent und die Prin⸗ zessin Victoria besuchten gestern die Britische Geller g,, cher die Ausstellung von Kunstwerken neuerer Meister eroͤffnet

orden ist.

ö , Kabinets-⸗Rath beim Grafen Grey dauerte é drei Stunden. . ,, Abend hatte der Niederlaͤndische außerordentliche Gesandte im auswärtigen Amte eine Unterredung mit Lord Palmerston. Auch Fuͤrst Talleyrand stattete dem Staats Secre⸗ tair fuͤr die auswärtigen Angelegenheiten einen Vesuch ab. .

Der Lord Ober⸗-Kammerherr macht bekannt, daß bermorgen in seinem Bureau Einlaßkarten zur Erdͤffnung des Parlaments ausgegeben werden sollen. Den Pairinnen, die sich bis dahin melden, sollen Platze im Oberhause aufbewahrt werden. Rein Fremder wird zugelassen, wenn er nicht ein von dem Stellver⸗ treter des Ober, Kammerherrn unterzeichnetes Dillet vorzeigt— Damen konnen nur in voller Gala Eintritt in den innersten

um des Hauses erhalten. . . Ra Der . 33 Lansdowne gab gestern, in seiner . schaft als Praͤsident des Geheimen Rathes, amm lichen Wir, gliedern des großen Kabinets, bestehend aus den Kabinets⸗Mi⸗ nistern und den hohen Staats Beamten, ein Diner. .

Vorigen Mittwoch ist der Marquis von Anglesey aus Ir—

ier eingetroffen. .

. 57 U i man: „In den diplomatischen Zirkeln hat sich das Geruͤcht verbreitet, daß die nenesten, Dey schen 66 Holland Anlaß J einiger Uneinigkeit zwischen Lord Polmey on und der Franzoͤsischen Regierung gegeben hatten. , lichkeit soll sich, wie man sagt, geneigt zeigen, gewisse 2 anzunehmen, welche die Franzoͤsische Regierung, als mit ug z Seiten Ludwig Philipps dem Könige Leopold , 4 sprechungen im Widerspruch stehend, abweisen zu muůssen 9 . Sollten die besagten Vorschlaͤge wirklich der Art seyn,

Aufforderung senden werde,

wird Lord Palmerston wohl thun, Landes zu ar en, ohne sich um die Frankreichs zu bekuͤmmern; ö constitutionnelle Monarchen, die nur die Vollstrecker des Willens des Volkes seyn sollen, das Recht haben, unter einander Uebereinkommen abzuschließen, ohne dazu die anderen Staats⸗Gewalten eingeholt zu haben, wenig kuͤmmern

, . besonderen Uebereinkuͤnfte als nicht vorhanden seyend betrachtet werden, indem dieselben nur mit Verletzung der Rechte derjenigen, in deren Namen die constitutionnellen Könige handeln,

uͤberhaupt stattfinden konnten.“

aber man konnte sich keine schaffen und hielt es sogar

gen zu koͤnnen, daß die Stempels beabsichtigen. im Parlamente seyn. l . der Kanzler der Schatz Kammer mitgetheilt hat. : lamente vorzulegende Bestimmung wird dahin lauten, daß die Stempel⸗Abgaben auf die Journale gaͤnzlich abgeschafft, die Ab⸗ gaben auf die Ankuͤndigungen aber wie fruͤher fortbestehen sollen. Jede auf die Post gelegte Zeitung wird ein sehr maͤßiges Porto, 2 Pence, wie man sagt, bezahlen. Stand gesetzt werden, den

auf 4 Pence herabzusetzen.“

ir das Interesse des r aßen der Wuͤnsche

und da wir nicht begreifen koͤnnen,

Zustimmung der so darf es uns

wenn die zwischen Ludwig Philipp und Leopold

Die Times meldet: „Gestern Nachmittags war an der

Boͤrse ein Geruͤcht in Umlauf, daß die Minister sich entschlossen

8 o von den Hollaͤndischen Schiffen aufzuheben, ü , Gewißheit daruͤber ver⸗ fuͤr gänzlich ungegruͤndet.“

In den Englischen Blattern findet man wieder zahlreiche erichte ͤber den unausgesetzt traurigen Zustand Irlands. Das Fermoy stehende 92ste Regiment Schotten hat von den Raͤu⸗ rhorden viel zu leiden. Es vergeht fast keine Nacht, wo

nicht die einzeln ausgestellten Schildwachen gemißhandelt und sogar getoͤdtet werden. In der derische

Grafschaft Cork nehmen moͤr—

Anfaͤlle und Pluͤnderungen immer mehr zu, und die chie ist aufs hoͤchste gestiegen.

6. ö . . freuen uns, unseren Lesern anzei⸗

Minister die Abschaffung des Zeitungs—

Es soll dies 6 der ö , re Quelle i err Bulwer, dem e

. i Die dem Par⸗

Hierdurch wurde man in den reis eines Zeitungs-Blattes von 7

Der Globe meldet, daß das Englische Schiff „Rover“,

Capitain Young, in der vergangenen Woche fuͤnf reich beladene Hollaͤndische Kauffahrteischiffe, jedes von 4 500 Tongen Last, aufgebracht habe.

Die Times meldete vor einigen Tagen, der Graf Grey

habe der Deputation der Kaufmannschaft, welche ihm wegen der in Bezug auf Englands Westindische Kolonieen angenomme⸗ nen Maßregeln ihre Aufwartung machte, zur Antwort gegeben,

daß die Regierung uͤber eine schließliche Maßregel einig gewor—

den sey, die dem Parlamente bei seiner Zusammenkunft bekannt gemacht werden solle; und der Guardian, der in dergleichen Hinsichten gewöhnlich gut unterrichtet zu seyn pflegt, wollte wis— sen, daß die Kaufleute als solche Maßregel die unmittelbare und unbedingte Emancipirung der Sklaven erwarteten. Der Stan dard giebt nunmehr Folgendes als den vermeintlichen Plan der

Minister an:

1) Die gänzliche Abschaffung der Sklaverei binnen drei oder vier Jahren; 2) die Einräumung des Zucker- und Rum⸗Handels⸗Monopols an die Westindischen Pflan⸗ zer fuͤr diesen Zeitraum; 3) die unverzügliche Absendung von 5,000 B Mann nach Jamaika, um die Vollziehung aller von den Ministern beabsichtigten Maßregeln zu sichern. Heute aber ent⸗ hält die Times wieder einen langen Artikel uber die Aufloͤsung des Versammlungshauses von Jamaika und widerspricht am Schluß desselben aufs bestimmteste den fruheren Geruͤchten, in, dem sie sagt, es sey an dem mit solcher Dreistigkeit in Umlauf gebrachten Geruͤcht, daß die Minister eine augenblickliche Abschaf⸗ fung der Sklaveres in den Kolonien beabsichtigten, auch nicht ein wahres Wort. Der Albion bemerkt in dieser Beziehung: „Bei so widersprechenden Angaben Über die Absichten der Minister hinsichtlich der Westindischen Frage waͤre es unnütz, sich in Vermuthungen uͤber die wirklich, zu ergreifenden Maßre⸗ geln zu erschͤpfen. Vielleicht wissen es in diesem Augenblick die Minister selbst noch nicht, denn es ist mehr als wahrscheinlich, daß diese Sache unter die vielen großen unerledigten Fragen ge⸗ hört, auf die sie ihre Aufmerksamkeit noch gar nicht gerichtet ha— ben, und daß sie erst dem Unterhause an den Hul fuͤhlen wer⸗ den, ehe sie einen bestimmten Entschluß sassen. Wenn jedoch den Negern elne unbedingte Emanzipirung bewilligt wird, es sey nun gleich jetzt, wie es urspruͤnglich hieß, oder nach Verlauf von 3 bis'5 Jahken, wie der Standard meint, dessen Angabe von der Times nicht geradezu widerlegt wird, so glauben wir in bei— den Fällen, daß damit unseren Landsleuten, die ihr Kapi— tal in dem Ankauf von Westindischem Eigenthum ange⸗ legt, oder dergleichen Eigenthum ererbt haben, das groͤßte Unrecht geschieht, wenn ihnen nicht vollstaͤndige und hinrei⸗ chende Entschaͤdigung, nicht nur fuͤr den Werth ihrer Sklaven, sondern auch fuͤr den Werth ihrer Ländereien, die sie in Folge ener Maßregel nicht mehr würden bebauen koͤnnen, verwilligt wird; denn die Idee, die Westindischen Inseln mit freier Ar— beit zu bebauen, ist bei dem jetzigen Zustande der Neger durch— aus sidersinnig; und wir sind uͤberzeugt, daß eine solche Maß⸗ regel eben so verderblich fuͤr das Wohl, die Moralitaͤt und die religiose Besserung der Neger selbst seyn, als sie ihre Herren und alle diejenigen, welche bei dem Westindischen Handel betheiligt sind, zu Grunderichten wuͤrde. Doch, es hat sich nun einmal ein Geschrei zu Gunsten augenblicklicher, oder doch baldiger Emanzipation er⸗ hoben, und man kann daher kaum zweifeln, daß die Minister sich derselben widersetzen werden, weil sie sonst ihre Popularitat und ihre Aemter verlieren koͤnnten, so sehr sich auch jenes Ge— schrei auf irrige Vorstellungen von dem Zustande der Neger und auf Unwissenheit in Bezug auf die unvermeidlichen schlim— men Folgen einer solchen Maßregel gruͤndet.“

Die unmittelbare Veranlgssung zu der (gestern erwähnten) Auslösung der gesetzgebenden Versaminlung von Jamaika, gab ein Streit in deren eigener Mitte. Bekanntlich bestehen die Kolonial⸗-Legislaturen, ähnlich dem Parlamente im Mutterlande,

unser Kabinet dieselben annehmen konnte, ohne daß der Hof der

bune zeigt an, es hatten sich

ihr gemeldet.

anze republikanische Vereine Die Artikel, ih der National und die Tri⸗

Tuilerieen sich mit Recht dadurch beleidigt sinden duͤrfte, so

aus zwei Häusern, dem Senate (Council) und den Abgeordne⸗