—
wurden 1,200,231 Morgen unkultivirtes Land der Kultur und
Bunsisattg. I pC6t. JI pC6t. 741 Ct. BSederwarme 2.5 * M. Wetter.. halbheiter. halbheiter., heiter. . Bind . SX. SKB. ĩ SW. usdstnst. 9,0 19 Rh. Wolkenzug , 2. Sw. — lederschleg , oa e Jt.
R Den usdk - Scsß. 4 I II J 93 Brolshz. Fos. do. 4 S9 39
Pr. Enzl. Anl. 18.5 — 193 Osipr. Pfandbr. 4 — 981 Pe. Engl. Anl. 22. 5 — 103 Pomm. Pfandbr. 4 105 — he , Gil, sr t s, ss ars n eum. o. 1 163; prim. Fr. d. Seeh. — 531 523 Schlesische do, 4 — 105 kKuem G'. in. l. C6. 4 921 921 Kkst. C. d. R- u.. — — 571 Neum Int. ej. do. 4 825. — L- Sch. d. K- u N. — — 4590
Per. Staudt-Oblig 4 959 —
khninsl. do.. 4 — 92 Üloll. voll. Duk. — 185 — Elbinger do. d — Q — Neue do. — 19 — Henr? do., in Th. — 355 — Eriedrichad'or,. — 133 123 Wert hc. Plaudbr.! 4 971 Ibiteouto-. — 41
auf denselben Grundlagen wie die des Waffenstillstan des n einer gänzlichen Ausgleichung bereit zeigen werde. Ibrahim Pascha erwartet sonach den Befehl zum Ruͤckzuge an die Syri⸗ sche Graͤnze. — Von den Trümmern der Großherrlichen Ar⸗
mee hat sich ein kleiner Theil wieder gesammelt, ein groͤßerer aber
durchschwaͤrmt die vom Feinde freien Gegenden Klein⸗Asiens — und bezeichnet seine Zuͤge durch Raub und Mord. Die vor mehreren Tagen hier eingegangene Anzeige, daß ein Staats— bote, welcher von Smyrna der rd n derlich Muͤnze einen Werth von 809,000 Piastern in Silber zufuͤhren sollte, von einer solchen Bande angefallen und ausgeraubt worden ist, scheint die Pforte endlich bestimmt zu haben, wirksame Maßre— geln zu ergreifen. — Wie man erfahrt, gehöͤren zu dem neuen Fuͤrstenthume Samos, zu dessen Statthalter Stephan Wogo—⸗ rides ernannt wurde, neben der . Nikaria auch Pathmos, Lero, Phurna und einige kleinere Inseln.
Vereinigte Staaten von Nord⸗ Amer ita.
NewYork, 9. Jan. Im hiesigen Advertiser liest man: „Entweder ist in der offentlichen Gesinnung der Einwoh⸗ ner von Suͤd-Karolina eine außerordentliche Veranderung vor— gegangen, oder die Nullifizirer haben Furcht bekommen. Dies waͤre freilich nicht zu verwundern, wenn sie um sich geschaut, wenn sie die moͤglichen Ausgaben berechnet und zugesehen ha— ben, woher. sie Fonds zur Bestreitung derselben nehmen sollen. Der Bericht des Suͤd⸗Karolinaer Ausschusses fuͤr die Mittel und Wege laͤßt es zweifelhaft, ob der Staat einen einzigen Dollar zur Verfugung hat. Er giebt drei Arten an, wie man Gelder aufbringen konne: erstens durch Besteuerung des Volks, zwei— tens durch Anwendung der eigentlich fuͤr den Tilgungs-Fonds bestimmten Summen, und drittens durch Anleihen. Die erste Maßregel kann nicht angenommen werden. Was die zweite anbetrifft, so heißt es, die Fonds seyen saͤmmtlich von der Bank ausgeliehen und konnten nicht eingezogen werden. Es wird daher eine Anleihe von 200, 006 Dollars zu 5 pCt. anempfohlen; aber auch diese kleine Summe wuͤrde wahrschein⸗ lich nicht ohne bedeutende Opfer aufgebracht werden koͤnnen. Die gesetzgebende Versammlung von Suͤd⸗-Karolina hat sich ver⸗
tagt, und bei ihrem Schluß schien eine bessere Gesinnung unter
ihren Mitgliedern vorzuwalten. Der Eid der Treue, den, einem fruͤheren Beschluß zufolge, alle Civil, und Militair-⸗Beamte dem Staat Suͤd⸗Karolina leisten sollten, ist sehr vernuͤnftig noch aus— gesetzt worden, bis die jetzt im Dienste befindlichen Beamten aufgefordert werden wuͤrden, die Nullifizirungs Ordonnanz zu vollziehen, welches, wenn wir den Worten eines der Hauptblaͤt⸗ ter der Nullisizirer⸗Partei glauben duͤrfen, wohl nicht sobald der Fall 68 sr. ö
er Charlestown Courier vom 22sten v. M. sagt: „Ver⸗ gebens bemuͤhen sich die Zeitungen der Nullifizirer, 6 zu ug, nen, daß eine Reactlon begonnen hat. Die von dem Staats— Konvent angenommenen gehaͤssigen Maßregeln, sammt den noch gehässigeren der Legislatur, die ihnen folgen sollen, muͤssen die Gefuͤhle aller Buͤrger empöͤren; schon haben sie innerhalb und außerhalb der Stadt Veranderungen hervorgebracht, und wir hoffen, daß eine vollstaͤndige, aber friedliche Revolution sehr bald biesenigen, welche ihre Gewalt so schmaͤhlich gemißbraucht haben, von ihren Aemtern bringen wird.“
3nlan d.
Berlin, 15. Febr. Aus Kösfeld meldet man die am Sten d. M. Abends um 7 Uhr erfolgte gluͤckliche Entbindung Ihrer Durchlaucht der Fuͤrstin Elisabeth zu Salm-Horstmar von einem Prinzen. — Im Merseburger Regierungs- Bezirke sind in einem Zeitraume von 7 Jahren durch die große Thätigkeit der Kommissarien zu Eilenburg, Liebenwerda und Weißenfels, ohne er hebliche Kosten 27,230 Besitzungen mit 7256, a2 Morgen von allen auf ihnen lastenden Servituten und gutsherrlichen Abga⸗ ben befreit, 522,775 Spanntage und 1,478,268 Handtage abge⸗ loͤst worden. Dafuͤr erhielten die Berechtigten zur Entschaͤdigung 168,273 Morgen Land, 172011 Rthlr. jährliche Nente und 1,120,234 Rthlr. Kapital. Durch 6543 Gemeinheits-Theilungen
einer freien Benutzung übergeben.
Die hochberühmte Sängerin Mara ist unlaͤngst, wie die Königeberger Zeitung meldet, in Reval, wo sie sich über 19 Jahre lang aufgehalten, mit Tode abgegangen. Man fand sie rodt im Bette, nachdem sie sich kurz zuvor zur Nach— rn, inge en, hatte. Die Bestattung ihrer Leiche fand die allgemeinste Theilnahme. Die Briefe aus Reval, die diesen Todesfall melden, sind vom 22sten v. M., geben aber nicht bestimmt den Tag an, an welchem derselbe erfolgte.
— In Breslau sind im Laufe des vorigen Jahres 2397 Kinder geboren und 3483 Individuen gestorben, so daß die Zahl dieser Letztern die der Gebornen um 1,091 uͤbersteigt. Ge— traut wurden im vorigen Jahre zu Breslau 857 Paare.
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger
1833 14. Febr. 6 uhr. 2 Ülhr. 10 Ubr. Beobachtung.
6 z33 ; g 333, s . * Grune 6, 0 R uftwarme 4 5, 4 7.7 R. 4 3, 87 N. Thaupunkt 4 2, R. 4319 R. 4 0, a0 R Dlutwarme 2,9 R
—
rin er Br n e. Den 15. Februar 1833. Amtl. Fonds- und Geld- Gours- Zettel. (Preussc. Cour.)
b — — . ff
IJ. rie. Geld.]
191
Auswärtige Börsen. IHHamburs. 13. Februar.
Oesterr. 53 Met. M. 48 do? SIiz. Bank Actien 11963. Russ. Engl. 993. Russ. Holl. (7. 18351) Soz. Preuss. Präm. Sch. 104. Poln. 1182. Din. 0. ö
Wian, 9. Fehruar.
Bank- Actien 1205.
Königliche Schauspiel e.
Sonnabend, 16. Febr. Im Schauspielhause: Die ö. Lustspiel in 1 Akt, von W. Marano. (Fraͤul. v. Hagn; ulie.) Hierauf: Die Indianer in England, Lustspiel in 3 Abtheilun— gen, . ö . er . .
m Konzertsaale des auspielhauses: Letzter diesjähreger Subscriptions⸗ Ball. ö ? ö.
Sonntag, 17. Febr. Im Opernhakse: Die Dame auf Schloß Avenel, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Boyeldieu. (Dlle. Gruͤnbaum: Anna.) ö
Im Schauspielhause; Herrmann und Dorothea, idyllisches Familien⸗Gemaͤlde in 4 Abtheilungen, nach Goͤthe's Gedicht, von Dr. C. Töpfer, (Fraäͤul, v, Hagn: Dorothea. Hierauf: Mi⸗ randolina, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von C. Blum. (Fraͤul. v. Hagn: Mirandolina, als Gastrolle.)
Montag, 18. Febr. Im Opernhause: Robert der Teufel, Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen von Th. Hell; Musik von J. Meyerbeer.; Ballets von Ph. Taglioni. (Dlle. Maschinka Schneider: Alice, als Gastrolle;)
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran— ges: 1 Rthlr. 19 Sgr. ꝛc. .
Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung.
Dienstag, 19. Febr. Im Schauspielhause, zum erstenmale: Der Empfindliche, Lustspiel in 14 Akt, frei nach Picard, von C. Lebruͤn. Hierauf: Die Entfuͤhrung, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von J. F. Juͤnger.
kö
Königstädtisches Theater.
Sonnabend, 16. Febr. Zum erstenmale: Lorbeerbaum und Bettelstab, oder: Drei Winter eines Deutschen Dichters, Schau— spiel mit Gesang in 3 Akten, von K. v. Holtei; Musik von Ju— lius Rietz Hierauf: Bettelstab und Lorbeerbaum, oder: Zwan— zig Jahre nach dem Tode, Nachspiel in 1 Akt, von K. v. Hol— tei. (Hr. v. Holtet, im ersten Stuͤcke: Heinrich; im zweiten: den verruͤckten Bettler, als sechste Gastrolle.) .
Sonntag, 17. Febr. Des Adlers Horst, romantisch⸗ ko⸗ mische Oper in 3 Akten, von Karl v. Holtei; Musik vom Ka— pellmeister Franz Glaͤser.
Markt-⸗Preise vom Getreide. e s . ö. . 1833.
ö Weizen (weißer) 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rthlr. 15 Sgr., (schlechte rn o g 12 Sgr. 6 Pf. und 4 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch Rthlr. 3 Sar; große Gerste 238 Sgr. 9 Pf, auch 27 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr,, auch 21 Sgr. 3 Pf.; Hafer 24 Sgr. 5Pf, auch 21 Sgr 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 15 Sgr.; Linsen 2 Rthlr— . 2 Rthlr. 10 Sgr. Eingegangen sind 9887 Wispel
3u Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf, auch 2 Rthlr. 5 Sgr. u. 1 Rthlr. 25 Sgr.; Roggen 1 . 3 6 Pf.
auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 zt den 13. 1 1833.
Mittwo Das Schock Stroh 6 Rthlr. 20 Sgr., auch 5 Rthlr. 15 Sgr; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., uu g ohh eur h ; Branntwein⸗Preise vom 6. bis 12. Februar 1833.
Das Faß von 200 Quart nach Tralles 54 pCt. oder 49 péCt, Richter: Korn⸗Branntwein 20 Rthlr.; Kartoffel Branntwein 17 Rthlr. 15 Sgr., auch 16 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf.
Kartoffel⸗Preise vom J. bis 13. Februar 1833. Der Scheffel 1 Sgr. 9 Pf, auch 10 Sgr.
M eueste Nachrichten.
Paris, 9. Febr. Das diplomatische Corps und saͤmmtliche Minister hatten gestern die Ehre, zur Koͤnigl. Tafel gezogen zu werden.
In der gestrigen Sitzung der Deputirten-Kammer, bei deren Eroͤffnung sich wieder nur so wenig Deputirte im Saale befanden, daß der Namens-Aufruf veranstaltet werden mußte, wurden die Berathungen uͤber das Exmittirungs-Gesetz fertgesetzt, Nur einer der noch xuͤckstaͤndigen sieben Ar ⸗ tikel des Vlten Titels, naͤmlich der 60ste, gab zu einer kurzen Debatte Anlaß. Derselbe betrifft die Zuruͤckgabe des cedirten Grund⸗Eigenthums und lautet also: „Art. 60. Wenn die Ge— bietstheile, die zu gemeinnützigen Bauten erworben worden, spaͤ⸗ terhin diese Bestimmung nicht erhalten, so koͤnnen die fruͤhern Besitzer derselben, oder die sonstigen Anspruchberechtigten, deren Zuruͤckzxbe verlangen. Der Preis des also zuruͤckgegebenen Terrains wird auf guͤtlichem Wege festgestellt, und insofern kein Vergleich zu Stande kommt, durch die Geschwornen⸗Gerichte. In keinem Falle aber duͤrfen diese letzteren eine hoͤhere Summe als diejenige bestimmen, wofuͤr der Staat das gedachte Terrain erworben hatte.“ Herr von Podenas widersetzte sich dieser letztern Bestimmung, die er als nachtheilig fuͤr den Staat betrach⸗ tete, indem man eben so wenig von der Regierung verlangen konne, daß sie ein Besitzthum, das sich in ihren Haͤnden vielleicht ver— bessert, um einen wohlfeileren Preis, als sie solches erstanden, wieder losschlage; als von dem urspruͤnglichen Eigenthuͤmer, daß er sein fruͤheres Besitzthum, nach dem solches von der Regierung deteriorirt worden, um einen höheren Preis zuruͤcknehrie, als er es verkauft gehabt. Der Königl. Commissair Hr. Legrand fand diese Bemerkung ganz richtig, insoweit sich uͤberhaupt an— nehmen lasse, daß ein von der Regierung zu oͤffentlichen Bauten erworbenes aber nicht dazu benutztes Terrain in ihren Händen gewinnen könne; da dies aber niemals zu erwarten sey, so sey die betreffende Bestimmung des 60sten Artikels vollkommen ge— recht. Dieser Artikel wurde darauf auch unveraͤndert angenom— men, Der höste Art. Tit. Vll) des Gesetzes enthält als Ausnahme die Bestimmung, daß die in den Artikeln 2 bis 13 vorgeschrie— benen Föͤrmlichkeitin keine Anwendung finden sollen, sobald von Festungs, Bauten die Rede ist. Hr. Debelleyme trug hier auf folgenden Zusatz an: „Mit Ausnahme des in dem Gesetze vom Jahre 1836 bestimmten Falles dringender Noth darf eine offene Stadt nur kraft eines Gesetzes besestigt werden.“ Das vorliegende Gesetz, bemerkte er, verfuͤge im 2ten Artikel, daß die Exmitti— rung nur dann stattfinden duͤrfe, wenn die Nothwendigkeit der selben in dem Interesse des allgemeinen Besten gerichtlich kon— statirt und der beabsichtigte Bau durch ein Gesetz oder eine Koͤ— nigliche Verordnung angeordnet worden. Egs frage sich hiernach,
ob es wohl angemessen sey, zu bestimmen, daß in Friedenszeiten
58 Met. 9. 43 Soz. Loca zu hb FI. i9l E,. Part. Obl. 1320.
milltairische Bauten ohne irgend ein Gesetz und ohne die
wischenkunft der General⸗Conseils unternommen werden di
n Kriegszeiten halte er dies fuͤr unbedenklich, indem alth, der Regierung die Befugniß zustehen müsse, sich Behusg Vertheidigung des Landes aller ihr zu Gebote stehenden M zu bedienen. Seit zwei Jahren arbeite man an der Bes gung der Hauptstadt, und 20 bis 30 Gemeinden seyen zu! sem Behufe immer nur, kraft eines Gesetzes, exmittirt won er sey der Meinung, daß man von dieser Vorschrift nicht ahl! duͤrf t. Nach Herrn Debelleyme ließen sich noch die Hu Jousselin, Lamy, Paixhans, Kar! Du pin und Bahn uͤber diesen Gegenstand vernehmen. Ein jeder von ihnen mit einem Amendement oder doch mindestens einem Unter⸗m dement auf. Herr Jousselin z. B, verlangte, daß man militairischen Bauten noch diejenigen bei der Marine hinzu Der Pra s ident meinte, man solle wohl bedenken, daß e hier nicht bloß um die einfache Frage der Exmittirung des vatmannes aus seinem Besitzthume, sondern zugleich um di wichtigere Frage der Volks-Herrschaft und des National-
l
fahr aussetzen, daß die Regierung sich einst eines h stimmten Artikels bediene, um über irgend - einen des Franzoͤsischen Gebiets zu verfugen. Herr Gu izot, Minister des Kultus, behauptete, daß die Exmittirung n Grund-Eigenthuͤmers mit einer Gebiets-Abtretung gar nicht mein habe. Nichtsdestoweniger widersetzte sich auch noch General Demargay der Annahme des erwaͤhnten Gösten! des Gesetzes, wahrend Herr Debelleyme seinen obigen z Artikel zuruͤcknahm Nach einer sehr weitlaͤufigen Dish verlas endlich der Praͤsident jenen Hösten Art., sammt dem satze des Herrn Jousselin, in folgender Weise: „Die in den tikeln 2 bis 13 des vorliegenden Gesetzes verfuͤgten Foͤrmlth ten finden auf die militairischen Bauten, so wie auf diesm der Königlichen Marine keine Anwendung.“ Das) Königlich erregte laute Mißbilligung in den Reihen der position. Herr von Ludre verlangte, daß man Nation Marine, Herr Marschall, daß man oͤffentliche Marine J Unterschiede von der Handels-Marine), und noch ein Ru Mitglied, daß man militairische Marine sage. ) Viennet trug als ein juste milien auf folgende Abfts an: „.... finden auf die militairischen Bauten des Kn und des See-Ministeriums keine Anwendung“, Herr! Dupin stimmte diesem geschickten Auswege bei. Einige hi Aeußerungen des Herrn Gaillard-Kerbertin zu Gin der Königlichen Marine veranlaßten in der Versamml einen foͤrmlichen Sturm, den der Präͤsident nur mit Mist! schwichtigen konnte. Hr. Marschall bezeichnete das Wm niglich als einen wahren Anachronismus, und als die (um uͤber diese Aeußerung murrten, wiederholte er selbige müh Zusatze, daß jenes Wort an die Zeiten erinnere, wo, mit nahme des Privat⸗Eigenthums, die Armee, die Marine, Schatz, kurz Alles das Eigenthum des Koͤnigs gewesen sey; duͤrfe nicht vergessen, daß alle Souverainetät vom Volken gehe und Niemanden sonst als dem Volke gehoͤre. Handels-Minister vertheidigte das Koͤnigthum, das nesweges ein Anachronismus sey; Frankreich einer verfassungsmaßigen Monarchie und nicht unter der blik, und wenn man die Marine eine Königliche nenne, so ö hoͤre sie deshälb nicht minder der Nation an, wie so vieh dere Anstalten, die dasselbe Praͤdikat haͤtten, z. B. die K) Gerichtshoͤfe; nach dem Inhalte der Charte habe der Konig : Ober⸗Befehl uͤber die Land- und Seemacht, und deshalb ne man die Marine eine Koͤnigliche. Herr Marschall bemerkte gegen, man sage nicht die Koͤnigliche Schuld, sondern die fentliche Schuld. Herr Viennet erklaͤrte, daß, als er sein ges Amendement gemacht, er keinesweges geglaubt habe,
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man auf die Weglassung des Wortes Koͤniglich einen so fn ö . . j Werth lege. Er seinerseits sehe gar keinen Grund ,
man dieses Beiwort nicht beibehalten sollte, und nehme h sein Amendement zuruͤck. Als es darauf zur Abstimmung! wurde der öste Artikel sammt den Worten „Königliche Mn mit großer Stimmenmehrheit angenommen. Nur etwa 10! glieder der außersten linken Seite stimmten dawider. sammlung genehmigte demnaͤchst einen Zusatz-Artikel des 6 ral Berthois, worin unter Anderem die Bestimmung en
ten ist, daß die Hauptstadt nur kraft eines Gesetzes besh
werden darf. Ein zweiter Zusatz-Artikel des M wurde verworfen, und uͤber , (die , ,, Berathung bis auf den folgenden Tag verschoben.
Das Jeurnal du Commerce enthalt ein Schreiben Deputirten Laboissiere an den Polizei-Praͤfekten, Herrn e quet, worin Jener sich in äͤußerst un willigen Ausdrucken über beklagt, daß Polizet- Agenten versucht hatten, einen Jahre in seinen Diensten stehenden Bedienten durch ansehntz Versprechungen zu verleiten, ihnen die Personen zu ung,
Bekanntmachungen.
der im hiesigen : . scburg belegenen Domaine Drigallen, sollen: werk Brizallen mit der Brau, ünd Bren- theilen vörangehend naher beschrietzenen Domainen,
. Berechtigung nebst dem Vorwerk Wallisko Vorwerke Lyck und Neuendorff mit der dem Vorwerke
thums handle. Herr Mauguin schloß sich dieser sicht an. Man duͤrfe sich, bemerkte er, nicht der late dritten Mai 1833,
zt, wozu Kauflustige den. . n Re hriich wird bemerkt, daß vom Vorwerk Dri⸗ let Revier der Baranner Forst mit 50 Thlr. jahrlich Eseparirte Feldmari 1039 Morg. 29 Muth. h9esonders berechneten und besenders zu bezahlenden hl Morg 161 .
siuth. Weideland enthaͤlt, und dazu 181 Morg. ach. außerhalb der Feldinark belegene Wiesen zefihr 35 Morgen Gaͤrten und Bau stellen, ge- hei dem Domainen-Intendant in Lyck und bei dem
Das Vorwerk Wallisko enthalt 171 Morg. Devartements-Rath, Regierungs-Rath Schrader in
uth. Acker, 229 Morg. Hsrg. 158 Ruth.
nd Baustellen, 584 Morg. 6] d Bruch, 16 Morg. 90 URuth. Unland und
Gebaͤude auf allen drei Vorwerken sind in
baulichen Zustande. . ; im Verkauf mitbegriffene Köͤnigl. Inventarium von 1600 Thlr. incl 535 Thlr. Gold abgegeben, und Drigallen und Wallisko einschließlich der wird ein Gebot unter diesem Minimum nicht ange⸗
und einer ganz neu eingerichteten Dampf⸗ nommen.
ki den Gesammt⸗-Taxwerth von 2471 Thlr. „zei Dombrowken den Gesammt-Taxwerth von
hr. 2 sar. 6 Pf. ö z . des Kaufgeldes ist fuͤr Drigallen
er gesetzlichen Grundsteuer aber ohne Domainen⸗ f 13,439 Thlr. 2 sgr., und mit Vorbehalt eines e ten- zinses, von jährlich a0 Thlr. auf 10 8 Termine nicht weiter angenommen, vielntehr wird sgr' festgese tt; für das Vorwerk Domhrowfen un verzülich äͤber die eingegangenen Submissionen an lich des Königl. Inventariums, neben der den Hertn Finan;-Minister, zu Ertheilung des Zu— zin Grundsteuer, aber ohne Domainen-Zins, Thlr. 27 sgr. 3 Pf. und mit Vorbehalt eines
nen, zinses, von jaͤhrlich 10 Thlr. auf 2444 Thlr.
lebe M übrizen Rachrichten und Bedingungen koͤnnen ag Domainen Intendant Hauptmann Stechern F und bei dem zeitigen Departements⸗Rath, nge ⸗Rath Schrader in Gumbinnen eingesehen
innen, den 27. Dezember 1832.
eilung für Steuern,
Lyck belegenen Domaine Lyck sollen
as Vorwerk Lyck mit saͤmmtlichen Wohn⸗ und i . Brau⸗ und Brennerei⸗ Hebdͤuben und Geraͤthen, mit der Brau- und Rrennerei⸗Berechtigung,
as Vorwerk Neuendorff,
Die er Sarker See, ;
ege dͤffentlicher Versteigerung verkaust werden, ju diesem Behuf ein Bietungs-Termin auf
C. 'schaͤftszimmer des Landraths⸗Amtes Lyck in der Lyck vor dem Departements-Rath angesetzt
J. . Fur Nachricht dient: Vorwerk Lyck hat Norg. 64 MIRuth. Aecker,
, , r n , , . d ;; ;
195
Bekanntmachung.
; Poarwerk Dombrowken mit oder ohne Vorbe, den Propingtiens Gebduden und Heräthen, und dem eines Domainen⸗zinses, je nachdem sich an⸗ unliche Kaͤufer finden, verkauft werden,
a diefem
geschlftszimmer des Landraihs-Amts Lyck in pachtung ist auf 18 Jahr vom i. Juni 1833 bis da⸗ Giadt Lyck vor dem Departements-Rath an- hin 1851 bestimmt, und der jaͤhrliche mindeste Pacht⸗ hierdurch eingeladen zins, neben der für das Getraͤnke⸗Verlags⸗Recht mit
Ruth. Wiesen und 237 Morg.
49 MIRuth. Wiesen,
Hof- und Baustelle.
hat ass Morg. 3 Ldäuth. Acker, a3 Morg, mit ihrem Privgt-Siegel verschlosznen Eingabe, un sath. Wiesen, 3 Möorg. ii7 Ruth. Garten, weder affen noch zu Protckoll, bei dem Zußtitigriut itt AURuth. Roßgarten, 2 Morg. 41 ] Ruth. der Abtheilung Herrn Regierungs⸗Rath Nast in Gum⸗
AMRuth. Weide⸗ binnen, persönlich abiugebetz und I n t e , , ö Ober ⸗ Landes- Gerichts⸗
Termin gellend zu in , , n,. sie
lisko ,,. des Koͤnigl. Inventarlums,
Pf. festgesetzt.
Preuß. Regier un g. die Verwaltung der direk— Domainen und Forsten.
onigl.
Bekannt mach un g. der im hiesigen Regierungs-Bezirk bei der
3
* 132 * Gaͤrten,
? 13 ⸗ Wiesen, . ,,, . ruch⸗Unland ꝛe. . Sof⸗ und Baustellen
welche das Haus seines Herrn besuchen und gar i , . und . 3 ns inen sos n] er verantwortliche Herausgeber der Gaze Herr Aubry-Foucauld, und der Drucker rf ert * ̃— erschienen gestern vor dem hiesigen Assisenhofe unter der Ang der Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen die Neglern welche auf zwei vorjährige Artikel dieses . basirt n In Bezug auf den ersten Artikel, welcher die wilkuͤrlichen M regeln in den westlichen Departements betraf, wurden beide geklagten freigeskrochen; das Urtheil uͤber den zweiten Anh „die Logik der Gazette de France betitelt“, aber wegen l senheit des Vertheidigers der Angeklagten, Herrn Berryet,! auf 39. nag . ,. er Polizei⸗Präͤfekt ließ in der vorigen Na [ sigen II6tels garnis Haussuchung n, , e n zh die sich durch keine Papiere ausweisen konnten, wurden fe nommen und nach der Polizei- Präfektur gebracht. Außen wurden acht, entgegengesetzten Parteien angehoͤrige, Indivin auf ausdruͤckliche Verhafts- Befehle festgenoinmen?“
ill
1 no 8
.
Roörg 133 Ruth. Gesammt slaͤchen⸗ Inhalt; pit dafür mit Einschluß der saͤmmtlichen Ge—= e, der Brau- und Brennerei⸗Geraͤthe, zum zrrerth von 1793 Thlr. 10 sar. 4 pf., und des ithschafts⸗, Vieh⸗ und Saat⸗Inventariums, zum trwerih von 6 Thlr. — sar. 2 pf, das mindeste ufgeld, neben der gesetzlichen, fuͤr jetzt auf 117 Thlr. sinmten Grundsteuer. I) für den Fall des reinen erkaufs auf 15873 Thlr. 2 sgr. 8 pf. ) für den
inses, neben einem jaͤhrlichen Domainen-Zinse
Morg. 45 MIRuth. Aecker,
des Verkaufs mit Vorbehalt eines Domainen⸗
266 Thlr. auf 11685 Thlr. 22 sgr. 8 pf. an⸗ mmen worden. Vorwerk Neuendorff hat
168 Garten, .
29 PHuͤtungen, 1 ruͤcher-Unland ꝛe. . Sof⸗ und Baustellen.
1 r — — — — —
— Heute schloß proc. Rente pr. Lompt. 103. 7 ol 1094. —. 3proc. pr. compt. 77. 6h in 3 78. 204 Neap. pr. compt. 88. 50. sin Cour. 85. 75. proc. Span. vin 64 . Zproc. 397. Hproc. Belg. Anl. Saz. 5proc. Rom. S4.
Frankfurt a. M., 12. Febr. Oesterr. Fproc. Metall. gl Al n, Lproc. Sz. sz. 2proc. 8. B. 1proc. 2j. 33. Sn Actien 1455. 1452. Part. Obl. 1323. G. Loose zu 1M) Fl. shl B. Holl. 5proc. Obl. v. 18332 g4z. Saz. Poln. Löose 593. 51.
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Gedruckt bet A. W. Hayn. Bella *
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Morg. id Ruth. Gesammtflaͤchen⸗Inhalt,
n. T ndesle Kaufgeld, neben der gesetzlichen für jetzt
Ifuͤt d vmainen⸗
ainse von 85 Thlr., auf 5972 Thlr. 4 sgr. 3 pf. genommen.
d mindeste Kaufgeld auf 133 Thlr. 10 sar, oder nter Vorbehalt eines jahrlichen Domainen⸗Zinses 3 Thlr. auf 79 Thlr. 10 sgr. angenommen, se übrigen Nachrichten und Bedingungen kön—
it vafür, mit Einschluß sämnitlicher Gebdude Wirthschafts⸗, Vieh. und Saat⸗Inventariums arxwerth von 1655 Thlr. 4 sgr. 3 of. das
ob Thlr. bestimmten Grundsteuer. I) fuͤr den des reinen Verkaufs auf 9302 Thlr. 4 sar. 3 pf. ö des Verkaufs, mit Vorbehalt eines Zinses, einem jahrlichen Domainen—
t den
den Sarker-See ist neben der gesetzlichen, fuͤr auf 1 Thlr. 10 sgr. bestimmten Grundsteuer,
; n, und Amte Lyck gehörigen sieben Kruͤge und Schankstellen, Behuf ein oͤffentlicher Bietungs⸗ und mit der Hüͤtung in dem Regler Revier der Ba—⸗
eideland Und 16 Morg. 72 den demnach hierdurch aufgefordert, ihr Gebot in einer Das Vorwerk Dom- von ihnen eigenhaͤndig ge- oder unterschriebenen und
nahme der Pachtung nachzuweisen. . rn geltend i Las Gebot üird' nur unter lden festgesetzten Pacht, dähnit präcludirt und bie * let t, chr theils gelöͤscht theils n n , ugch unbe ahlt sind, an die Wittwe Pfitzner uͤberwiesen werden sollen. Bunzlau, den 18. Dezember 1 R
Regierungsbezirk, im Kreise die Veraͤußerung kein entsprechendes Resultat gewaͤh⸗ vor dem Herrn gerichtshause hierselbst
persoͤnlich oder durch
incl 535 Thlr. Gold festgesetzt. . Die ubrigen Nachrichten und Bedingungen konnen
bedingungen, auf das Minimum der Vorwerks⸗Pa
Mit dem 12. April wird das Submissions⸗Ver⸗ fahren geschlossen, und findet an diesem Tage fruͤh 10 Uhr in der Versammlung der unterzeichneten Ab⸗ theilung die Eröffnung der Submissionen statt; den Pachtbewerbern sieht es frei, diesem Erdͤffnungs-Akte in Person oder durch einen Speeial⸗Bevollmaͤchtigten beisnwohnen; Nachgebote werden jedoch in diesem
schlagés, Bericht erstattet werden, und bleibt jeder Bewerber an sein Gebot so lange gebunden, bis er durch den Zuschlgg der Pachtung an einen Andern ö durch ausdrückliche Erklaͤrung davon entbunden worden. Gumbinnen, den 30. Januar 18533.
Kd nig l. Pr u ß. Regie r ung. Abtheil. fär die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Bekanntmachung. Das im hiesigen Regierungsbezirk, im Kreise Lyck, an der Grenze dez Königreichs Polen, der Stadt Ratzken gegenüber belegene Domdne⸗Vorwerk Cinmo⸗ chen soll, im Wege dͤffentlicher Versteigerung, verkauft werden und ist dazu Termin auf d Lin 18. A pri d ,, im Geschaͤftssimmer des Landrath⸗Amts Lyck, in der Stadt Lyck, vor dem Departements⸗Rath angesetzt. Das Vorwerk hat einen Gesammiflaͤchen⸗-Inhalt von 2456 Morg. 3 IRuth. Magdeburgisch, worunter 584 Morg. 14 Ruth. Acker, 16 Morg. 18 Muh. Gaͤrten, 5 Mora. 1712 Ruth. Wiesen und ein mittelmäßig bestandener gemischter Wald von 1011 Morg. begriffen sind, und wird mit allen darauf be⸗ findlichen Gebaͤuden, mit der Brau⸗ und Brennerei⸗ Berechtigung und mit dem gesammten Koͤnigl. Inven tarlum verkauft, von welchem Letzteren die Brau- und Blennerei-Geraͤthe einen Taxwerth von 389 Thlt. 2sgr. 6 pfl, das Wirthschafts-Inventarium, Vieh und ö. einen Tarwerth von i592 Thlr. 6 sar. 1 pf.
aben. Das Minimum des Kaufgeldes ist neben der gesetz⸗ lichen und zunaͤchst auf den Betrag von 104 Thlr. festaesetzten Grundsteuer 2) 9 3 . reinen Verkaufs, auf 13877 Thlr. gr. pf. b) im Fall des Verkaufs mit Vorbehalt eines Do⸗ mainen-Zinses von jährlich 157 Thlr. auf 11051 Thlr. 7Jsgr. 11 pf., festaesezt. ; . ; Die uͤbrigen Nachrichten und Bedingungen konnen bei dem Domainen-Intendanten in Lyck und bei dem Departements Rath, Regierungs-Rath Schrader in Gumbinnen eingesehen werden. Gumbinnen, den 2. Februar 1833. König, Pieuß. Regierung. Abtheil für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
6 Der Christian Friedrich Carl Kohts, welcher seit dem Jahr 1807 und die Johanng Henriette Kohts, welchẽ seit dem Jahr 1811 verschollen, und aus Cum in Westpreußen gebürtig sind, werden hiermit vorgela— den sich innerhalb neun Monate, spaͤtestens in dem auf den 16 April 833 ͤ vor dem Herrn Assessor Schultz hierselbst an Gerichts= stelle anstẽhenden Termine persoͤnlich oder schristlich ju melden, und weitere Anweisung, im Fall ihres Aus- bleibens oder Nichtmeldens aber ju gewaͤrtigen, daß sie fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen ihren naͤchsten Erben wird ausgeantwortet werden. Culm, den 6. Juni 1832. ; Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Es wird der Hammerschmidtgesell Heinrich Neinke, welcher fruher hier, dann in Nordhausen und zuletzt in Neustadt⸗Eberzwalde gewohnt, sich jedoch von dort entfernt, und seit s Jahren von seinem Aufenthalt leine Nachricht gegeben hat, auf die, wegen böͤtlicher Verlassung gegen ihn angebrachte Scheidungsklage sei⸗
ihm
und die Kaufleute zig vererbt worden,
vorgeladen, daß er sich binnen 3 Monaten, und spaͤte⸗ stens in dem auf
den 18. Mai e. Vo
Koͤnigl. Preuß.
Edi et a l⸗ Das auf 450 Thlr. ruͤckst
bis auf 5 Thlr. gelöͤschte und auf das. Wohnhaus Rr. J4, hierselbst fuͤr die Tuchmacher-Wittwe Jaͤlel eingetragene Hypotheken-Instrument vom 14. t 1824 ist in Foͤlge Testaments der Inhaberin auf die Hutmacher⸗Wittwe Pfitzner, Anna Rosing geb. Hertwig,
Hertwig Vater und Sohn zu Leip⸗ ; aber verloren gegangen und Be⸗ hüfs der Loͤschung und respective weitern Disposition darüber auf dessen Aufgebot angetragen werden. werden daher alle, welche an dieses Kapital und das dar über ausgestellte Document als Eigenthüm er, Cessio⸗ narien, Pfand⸗ und sonstige Briefinhaber⸗Anspruͤche zu d , 1 hierdurch oͤffentlich vorgeladen, solche in dem au
den 18. April 1833,
Aver tei
gerichtlich und zwar ein goldener 400 Thlr.;
Ring
nen besetzter Ring
ein goldener Ring m
abgeschaͤtzt sind, Subhastation ein
serer Registratur eingeseh
gende Personen als:
—
und Barnowsky,
richt von sich
so wie den 5. Juli 1833, V
anberaumten Termine in
den wird. Koͤnigl.
3) der Johann Gottlieb geboren und machte Frankreich mit,
1806 beiwohnte,
Karl Friedrich, S
nach Petersburg ge
ner Ehefrau Charlotte, gebornen Werkmeister, dergestalt
sche Militair⸗ Dien
errn Justiz⸗Rath am Ende auf dem Stadt⸗ angesetzten Termine, entweder t einen Bevollmaͤchtigten, wozu die Jusiiz⸗-Commissarien: Matthias, Voeltz und n Pappritz in Verschlag gebracht werden, melden muß; Erbnehmer hierdurch widrigenfalls die Ehe getrennt, und er fuͤr den schul⸗ Monate, spaͤtestens in dem digen Theil erklaͤrt werden wird, ꝛ
Danzig, den 22. Januar 1833. . Land- und Stadtgericht.
Konig! Preuß.
Zum Verkauf der zur Schatz⸗Direktor Mareus Vincent von Chmielewskischen erbschaftlichen Ligui⸗ dations⸗Masse gehörigen drei Brillant⸗Ringe, welche
ein goltener mit verschiedenen bunten Edelstei—
Brillanten auf 80 Thlr. ; steht im Wege der nothwendigen
Bietungs⸗-Termin auf den 20. April, den 13. Mai e, und der peremtorische Ter⸗ min auf den 22. Juni c, vor dem Herrn Landes / Gerichts. Asse for Michels Morgens um 9 Uhr an hiesiger Gerichisstelle an. Die Taxe kann in un⸗
Bromberg, den 20. Deember 1832. ; Kong. Preuß. Landgericht. Hehe lt
ESEdiet al- Citation. Auf den Antrag ihrer Verwandten werden nachsol⸗
I) der am 3. Februar 1769 zu Herrnprotsch geborne, in Jahr 1500 als Schiffersknecht weggegangene seitdem nicht zurückgekehrte Carl Gottlieb
h ; *
2) der am 2. August 1718 zu Polnisch Neudorf ge⸗ borne, im Jahre 1799 als Uhrmachergeselle von Breslau ausgewanderte Johann Gottfried Bursian, welcher seit dem Jahre 18413, zu welcher Zeit er
sich hinter Noskau befunden haben soll, keine Nach⸗ gegeben hat, und
3) der am 4. Maͤrz N66 zu Meleschwitz geborne Brau⸗ knecht Ftanj Koschlick, ᷣ Jahren von seinem Geburtsorte entfernt, und seit
. Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat— eren etwanige Erben und Erbnehmer hierdurch
aufgefordert, bis zu — eder spaäͤtestens in dem auf
terzeichneten Gerichts ver dem efer Gellhorn entweder persöͤnlich oder schriftlich meiden, widrigenfalls dieselben für todt erklaͤrt, und den gesetzlichen Erben ihr Vermögen verabfolgt wer⸗
Breslau, den 26. October 1832.
i e , ,
Auf Antrag des Herrn Justi⸗-Kommissarius Lassel und der Verwandten werden nachfolgende Personen: I) der Handlungsdiener Christian Ludwig Leist, gebo⸗ ren 1778 und vor 30 Jahren nach England gegangen,
Y der Gottfried Thiede, Sohn des Altsitzers glei⸗ chen Namens in Haekelberg, am 25. November man außerdem nach Able j 1776 geboren, welcher im Königlichen Hochlöͤblich maͤchtigt ansehen wird, über die den Interessenten
von Winningschen Infanterie⸗Regimente den Feld zugestandenen Genutrechte, auf andere, der Verfügung
zug von 1806 mitmachte,
) der Christian Friedrich Hasse, im von Schilschen Freikorps dem Feldzuge von
3) die Geschwister Bredow, Euphrosine, Johann Karl Friedrich, und Gottfried, Kinder des Rupferhammer hierfelbsi im Jahre 1767 verstor= benen Kupferhammermeisters Friedrich Bredom, von denen der Gottfried im Jahre 1789 auf du Wanderschaft ging, der Johann Karl Friedrich in dem Königlichen Daͤnischen Hollsteinischen Infan⸗ tere Regimente im Jahre 1785 Dienste nahm, dieselben nach 15 Jahren verließ, und nach West⸗ phalen gejogen, auch verheirathet gewesen sein,
6 i h en, e e er waapein und Johann ie Geschwister Saegebarth,
ohne des Einliegers
Gaegebarth zu Biesenthal, welche vor 30
rmittags 11. Uhr,
8 it at io n. aͤndige Kaufgelder lautende,
ept.
Vormittags 11 Uhr, hiesiger Gerichtsstelle ange⸗
e rückstaͤndigen Kaufgelder
837. 266 *. 22 Stadt ger ich . wem , n . (e tent
mit einem Solitair auf
auf 90 Thlr.; . it 15 großen und 10 kleinen
Ober⸗
en werden.
e.
welcher sich vor etwa 40
ormittags um 10 Uhr, dem Geschaͤftelocale des un⸗ errn Referendar von sich zu
Landgericht.
zu Blesenthal, die mit ihrem Ehemanne im Jahre gun
und seit mehr als 20 Jahren keine Nachricht von sich
klaͤrt, und ihr Rachlaß den sich meldenden und legi⸗ timirten Erben, eventuell dem Fiskus als herrenloses Gut ausgeantwortet werden soll.
Neustadt⸗ Eberswalde, den 10, Seytember 1852. Koͤnigl. Preuß. e , Biesenthal und Chorin.
2 1 1 949 Ueber den Rachlaß des, ju Langnauendorff verstor⸗
benen unterfgͤrsier Ernst August Ludwig Meinecke it mittelst Verfügung vom heutigen Tage auf, den An⸗ Es trag der Wittwe Meinecke ju Zernitz der erbschaftliche Liquidationsprozeß eröffnet worden.
Zur Anmeldung und Nachweisung der Anspruͤche
an den Nachlaß haben wir einen Termin auf
den 1. Jun i 1833, Vorm it tags 10 Uhr. im Gerichts Lokale zu Holtzhausen angesetzt, ju welchem wir saͤmmtliche unbekannte Giaͤubiger unter der War⸗ nung vorladen: ñ ; daß die Ausbleibenden aller ibrer etwanigen Vor⸗= rechte verlustig erklaͤrt, und mit ihren Forderun⸗ en nur an das jenige, waz nach Befriedigung der sch meldenden Hläubiger, von der Masse noch äbrig bieißen möͤgte, verwiesen werden sollen. Denjenigen Olaͤubigern, weiche am verspniichen Et. scheinen behindert snd, werden die Juftz, ommissgrien Breithaupt und Taubenspeck ju Havelberg ju Man⸗ datarien vorgeschlagen. Neustadt . D, den 21. Januar 1835. Das Adelig von Rohr'sche Patrimonial⸗ Gericht ùber Holtz hausen.
. Bekanntmachung. Der vormalige Ordinarius der Juristen⸗Faeultaͤt ju Leipzig, Dr. Franziscus Romanus hat in seinem am 12. September 1628 errichteten Testamente ein Ka⸗ vital von 1090 Fl. zu einer en n, d. der Be⸗ stimmung gestiftet, daß die Zinsen dieses Kapitals einem maͤnnlichen Descendenien seines Geschlechts, welcher zum Studiren tüchtig sen, oder in dessen Er= mangelung den Soͤhnen seiner Töchter verabfol gt wer, den, und der jedesmalige Äelteste seines Geschlechts Patton und Collator der Stiftung seyn solle Der Stiftungsfonds ist früher bei dem Stadtrathe zu Pegau, seit dem Jahr 18603 aber, als nach dem Ableben des damaligen Collators, des Geheimen Kriegs⸗ raths Earl Fran; Romanus, ein Collater aus der Fa⸗ milie des Stiftes sich 1 wieder meldete, von dem vormaligen Koͤnigl, Kirchenrathe verwaltet worden, 3 2 die Collatur gedachter Stiftung aus⸗ gen at. Das unterzeichnete Ministerium, an welches in Folge der in dem Jahr 1831 eingetretenen Veraͤnde⸗ tung in den obersten Staatsbehörden die Verwaltung und Eollatur beregter Stiftung übergegangen ist, hat nun, da nach den ergangenen Akten nur genannter Geheime Kriegsrath einen Sehn hinterlassen haben sollte, juvoͤrderst über dessen Leben und Aufenthalt naͤhere Nachsorschungen anstellen lassen; allein es it letzterer, wie man hierauf in sichere Erfahrung ge⸗= braͤcht hat, bereits im Jahr 1822 zu Kopenhagen, wo er nach seinem Abgange aus dem Koͤnigl. Daͤnischen Marinemllitaͤrdienst, zuletzt als Stockhausverwalter angestellt gewesen, mit Hinterlassung einer Wittwe, jedoch kinderlos, verstorben . ᷣ Da nun allhier nicht bekannt ist, ob noch Personen, wesche zur Familie des Stifters gehören und auf den Genuß erwaͤhnter Collatur Apspruch machen könnten, am Leben seyen, und, wo sich selbige aufhalten, so
des Art. III. der Convention, die Festsetzung der offentlichen Verhaͤltnisse in Beziehung auf die in dem Königreich und dem Herjogthum Sachsen befindlichen Familienstiftungen und ju Sicherstellung der Rechte der dabei betheiligten Privatpersonen vom 37. Ser⸗ tember 1325 (Gesetz Sammlung für das Koͤnigreich Sachsen d. * 18253 S 291) alle diejenigen, welche auf die Ausübung der Collatur und Administration beregter Stiftung Anspruch ju machen vermeinen, hierdurch auf, ihre diesfalsigen Ansprüche unter Bei. fügung der erforderlichen Legitimatienen hinsichtlich ihrer Abtammung von dem genannten Stifter bis
testens * e sec? . a gi, ͤ bei dem unterzeichneten Ministerise anzumelden, indem he MUblauf dieser Frist sich fur er⸗
zes Stifters möoͤglichst analege Weise zum Besten des
Reglin, am 13. Januar 1786 den Feldzug von 1806 gegen
welcher als Jaͤger
auf dem
1789 auf die
Johann ahren
Koͤnigreichs Sachsen zu verfügen, und die Collatur und ie Abministration mehrgedachter Stiftung aus⸗ en. j
lu Cee den, am 19. Januar 1833. Das Rinißerium des Euitus und oͤffent⸗ lichen unterrichtt.
Folgende Grundstuͤcke des Tuchmachers Scheerpen hierselbst als ) die beiden in, der Badstöber siraße neben einander ub Nris. 223 und 224 an der Ecke be⸗ legenen Wohnhaͤuser . . 2 der am Mühlendamme k 636 jweien Kirchengärten belegene Garten, 3) die eiden an der hintersten Straße zwischen Kerbs Erben und Zinngießer Troeger belegenen Grasrücken, sollen in vim erecutionis öffentlich meistbietend versteigert werden, und sind hierzu folgende Termine auf den [L 6 MR. Februar, 1L und 28 Mär d. J angesetzt, in welchen Kaufliebhaber Margen 19 Uhr vor Gericht allhier zu erscheinen und lihre Gebote unter den jum Grunde zu legenden Tedingungen ab
angen und in Kaiserl. Russi⸗ e getreten sein sollen,
jugeben, geladen werden.
sordert das unterzeichnete Ministerium in Gemaͤßheit
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