1833 / 55 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Zeitlang unterbrochen werden, da die Versammlung wie gewoͤhn⸗ lich zum Berathschlagen nicht zahlreich genug war. Nachdem noch einige 30 Deputirte eingetroffen, wurde die Debatte uͤber das Budget des Ministeriums des Innern wieder auf⸗ genommen. An Entschaͤdigungen fuͤr diejenigen Pariser Ein⸗ wohner, die in den Juli-Tagen an ihrem Eigenthume gelitten, wurden ohne Weiteres 2,200,000 Fr. bewilligt. Die Gesammt—⸗ Ersparnisse, die auf das gedachte Budget gemacht wurden, belau⸗ fen sich auf 64,500 Fr. Jetzt kam das Budget des Kul— tus an die Reihe. Die Kosten der Central-Verwaltung betra— gen 195,900 Fr., die Gehalte der Erzbischoͤfe und Bischoͤfe S7 0, 90090 Fr. Herr Auguis verlangte bei dieser Gelegenheit, daß die Zahl der Praͤlaten, die in neuerer Zeit bedeutend vermehrt worden, wieder auf die im Konkordate von 1800 bestimmte re⸗ duzirt werde. Herr Duvergier de Hauranne hielt eine solche Verminderung der hoͤhern Geistlichkeit in diesem Augen— blicke fuͤr unzulaͤssig. Er wolle zwar nicht in Abrede stellen, äußerte er, daß einige Praͤlaten mit der gegenwartigen Ordnung der Dinge unzufrieden waren, indessen würde man auch noch diejenigen, die der Regierung wenigstens einigermaßen anhingen, derselben entfremden, wenn man sie um ihre Existenz besorgt machte; der Antrag des Herrn Auguis muͤsse daher im Interesse des Friedens und der Eintracht von der Hand gewiesen werden. Nachdem sowohl der Antrag des Herrn Auguis, als auch meh— rere andere Amendements von ihren Urhebern zuruͤckgenommen worden, wurde ein Amendement des Herrn Giraud, welches also lautete: „Keiner der seit dem Konkordat von 1891 gestifteten bischöͤflichen und erzbischoͤflichen Sitze soll nach seiner Erledigung wieder besetzt werden, bevor die zwischen dem Roͤmischen Hofe und der Franzoͤsischen Regierung angeknuͤpften Unterhandlungen beendigt worden“, nur mit einer schwachen Majoritat (namlich mit 169 gegen 160 Stimmen) verworfen, ein ande—

res Amendement des Herrn Luneau dagegen, durch welches das

Gehalt des Erzbischofs von Paris von 46, 0h0 auf 25,000 Fr. reduzirt wird, wiewohl ebenfalls nur mit schwacher Majorität, an⸗ genommen. Die Fortsetzung der Berathung uͤber das Budget des Kultus ward hierauf auf den naͤchsten Montag anberaumt und die Sitzung aufgehoben.

Die Anklage-Kammer des hiesigen Königl. hat gestern entschieden, daß der Vicomte von Chateaubriand, die Geschaͤftsfuͤhrer des Courrier de l Europe, der Quotidienne, der Gazette de France, des Echo frangais, des Revenant, und der Mode, so wie Herr August Victor Thomas, vor den Assi⸗ senhof des Seine⸗Departements zu stellen seyen. Herr von Chateaubriand wird folgender , beschuldigt: 1) der Aufrei⸗ zung zu Haß und Verachtung gegen Angriffs auf die Rechte des Koͤnigs, welche dieser kraft des in der Erklärung vom

Umsturz der Regierung durch Publication der Broschuͤre, welche

den Titel fuͤhrt: „Denkschrift üͤber die Gefangenschaft der Herzogin von Berry.“

in dem Urtheilsspruch als oͤffentliche Zusammenrottung hezeichnet

wird, gehalten wurde, und die mit den Worten schließt: „Ihr Sohn ist mein König.“ Herr Thomas wird desselben Ver

brechens beschuldigt, theils weil er jene Rede an den Vicomte ge—

halten, theils als Mitschuldiger an der Bekanntmachung derselben in

den oͤffentlichen Blattern. In Bezug auf die Rede, durch welche Herr von Chateaubriand in derselben Versammlung die an ihn gerichteten Gluͤckwuͤnsche erwiederte, so wie in Bezug auf die Beschuldigung gegen Herrn Berryer

Gerichtshofes

die Regierung; 2) eines

zom ten August 1830 ausgesprochenen Willens der Nation besitzt; 3) der wirkungslosen Aufforderung zum

Die Geschaͤftsfuͤhrer der oben genannten Zeitun,⸗ gen werden des Verbrechens eines Angriffs gegen die Rechte des

Königs angeklagt, weil sie die Rede bekannt machten, welche in der bei Herrn v Chateaubriand stattgehabten Versammlung, die

den Sohn, daß derselbe

1 8 Henn '

, der Inschrift: „Ihr Sohn ist mein Koͤnig“, in Vorschlag h bracht, entschied die Anklage⸗ Kammer, daß in dieser Hin tg

kein Grund zur weiteren Verfolgung der beiden genannten J

elne Denkmünze zu

ren vorhanden sey. Die Entscheidung soll heute sammilig Inkulpaten bekannt gemacht worden.

Der General-Lieutenant Graf Montesquiou⸗Fezensac ist 7. Februar in sehr hohem Alter mit Tode abgegangen. Er m der Altere Bruder des verstorbenen Abbé's Herzogs von Mn tesquiou und bat einen einzigen Sohn als Erben hinterlasn den Herzog von Montesquiou,Fezensac, General Lieutenant un

Pair von Frankreich. daß der Graf von Celle

Der Nouvelliste versichert, Kandidat fuͤr die Deputirten⸗Kammer auftreten wolle, sobald

Kammern seinen großen Naturalisirungs⸗-Brief bestaͤtigt haͤtth

Heute schloß proc. Rente pr. 104. 65. 3proc. pr. compt. 78. 50. fin cour. 78. 75. n Neap. pr. compt. 89. 5. fin Cour. 89. 30. 5proc. Span.) 643. Z3proc. 40. 5proc. Belg. Anl. 857. 5proc. Röm. —.

Frankfurt a. M., 19. Febr. Oesterr. 5proc. Metall. gh 9iz. 4proc. Sl. Sor. 21proc. 474. 1proc. 21. Br. By Actien 1155. 1453. Part. Obl. 1323. G. Loose zu 100 Fl. g 1921. Holl. sproc. Obl. v. 1832 85. Saz. Poln. Loose 59z. o)

compt. 104. 40. fin en

Redacteur Cottel.

P

tent Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruht. Im Bezirk der Koöͤnigl. Regierung

Gedruckt bei A. W. Hayn.

K /

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Das im hiesigen Regierungs- Bezirk bei der Statt Soͤtzen belegene Domainen⸗Vorwerk Pierkunowen mit Abbau Poganten und mit den dazu gelegten in und an den Grenzen des Vorwerks belegenen abgehoöljten Forst⸗ revieren Tritt, Woysick und Raggen, soll im Wege dffent⸗ licher Versteigerung verkauft werden, zu welchem Behuf ein Termin, auf den 13. Marz d. J, im Geschaͤfts⸗ zimmer des Landraths Amts Löͤtzen, vor dem Depar⸗ tements⸗Rath angesetzt ist. ; Das Vorwerk Pierkunowen mit Poganten enthaͤlt:

macht einen Gesammt⸗ flachen ⸗Inhalt von:

// . a e. dee, e ee ids Norg. 1 Nuth. Magde burgisch.

Das im Verkauf mitbegriffene Königl. Inventarium dat, einschließlich der Saaten einen Taxwerth von 1576 Thlr. 17 sar. .

Das mindeste Kaufgeld ist, neben der gesetzlichen Grundsteuer welche fuͤr jetzt auf 144 Thlr. festgesetzt ist, ) fuͤr den Fall des reinen Verkaufs auf 16,802 Thlr. 14 ser. 9 pf. b für den Fall. des Verkauft, mit Vorbehalt eines Domainen-Zinses von jährlich 353 Thlr. auf 10,448 Thlr. 14 sgr. 9 pf angenom- men. Die äaͤbrigen Nachrichten und Bedingungen koͤnnen bei dem Domainen-Intendanten Koblitz in Löͤtzen und bei dem zeitigen Departements ⸗Rath, Re⸗ gie angs⸗ Rath Schrader in Gumbinnen eingesehen werden.

Gumbinnen, den 25. Januar 1833.

Königl. Preuß. Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direk⸗ ten Steuern, Domainen und Forsten.

3) von der Frau

schrift Landrechts hiermit

den

S di et al- Cit at io n.

ueber das Vermögen des Kreis⸗Justi⸗Keommissarius und Gutsbefltzer⸗ Kubale zu Graeden, welches haupt⸗ sichlich in dem im Sternbergschen Kreise der Neu⸗ mark belegenen Rittergute Graeden, und dem æubd. Rr. 126 in Crossen belegenen Hause besteht, ist wegen Ünjulanglichkeit desselben pen decretum vom 24. Nov. 1852 auf Andringen der Glaͤubiger der Coneurs er- offnet worden. ;

Es werden daher alle und jede, welche an das Ver= moöen des Kreis⸗Justij⸗Kommissarius und Gutsbesitzers Ku ale Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch vor⸗ geladen, binnen drei Monaten, und paͤtestens in dem or bem Referendariuz Eckert, als Deputirten, auf

den 22. Avril 1833, anberaumten praͤklusivischen Connotations⸗ Termin, entweder in Person oder durch einen mit gesetzlicher Vollmacht und Information versehenen hiesigen Justij Konmmissarlus, wovon den hiesigen Orts- Unbekannten der Justij-Rath Element und Justiz⸗ Kommissarius Marquard in Vorschlag gebracht, werden, auf dem Königl. Oberlandesgericht hierselbst zu erscheinen, den Betrag und die Art der Forderungen anzuzeigen, die . Bewe mittel beijubringen, und hiernaͤchst die, wei⸗ . teren Verfügungen ju erwarten, bei unterlassener An⸗

dieirten,

den 20. Maͤ

; unserer Registratur SEdietal⸗ Citation.

Auf die von der verehelichten Lieutenant Fiedler,

Charlotte, gebornen Scholtz zu Mannheim, vom 12.

Allgemeiner Anzeiger für

Beweismittel über die etwanigen Einwendungen zu beantworten und die weitere Instruetion zu gewaͤrtigen. Im Fall des Ausbleibens werden die in der Klage vorgetragenen Thatsachen für zuge standen geachtet und was dem jufolge Rechtens ist, festgesetzt, ins besondere auf Trennung der Ehe erkannt werden, Verklagten übrigens frei, sich durch einen der bei dem Gber-Landesgericht angestellten Justi⸗Kom missarien vertreten zu lassen, welcher in diesem Falle noch vor dem Termine mit Vollmacht und Information ver⸗ sehen werden muß. Breslau, den 25. Januar 1853.

Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht von

von Kuͤssow, deponirt den 8 Februar 1748; 4) von dem Theodor Froehnert, deponirt den 12. Oktober 1757:

7) von dem George Zeuschner und Ursula Bathken, deyonirt den 25. Mai 1744

bereiti uber 56 Jahre n, werden, ohne daß von

den Interessenten die Pu

worden, so werden die letztern in Gemaßheit der Vor⸗

des 5 218 „eq. Tit. 12 Theil J. des Angem.

nen 6 Monaten, spaͤtestens aber in termino, 6 s . entweder in Person oder durch gerichtliche Spezial⸗ Bevollmaͤchtigte unter Führung ihrer Legitimationen nachjusuchen, widrigenfalls mit deren Eröffnung und Publication von Gerichtswegen verfahren werden wird. Neppen, den 2. Februar 1833

Königl. Preuß Land- und Stadtgericht.

Bekanntmachung.

Zum anderweitigen Verkaufe des auf 10,810 Thlr. 8 Pf. landschaftlich abgeschaͤtzten, der Landschaft adju⸗ im Michelauer Kreise belegenen adeligen Guts Klein Radewiel, haben wir ginen aber maligen öffentlichen Licitations⸗Termin, auf

1 auf dem hiesigen Landschaftshause angesetzt, ju welchem wir Kauflustige mit der den, daß sobald ein annehmbares worden, auf Nachgebote weiter nommen werden soll. . Marienmerder, 12. Januar 1533.

Königl. Provinzial-Landschafts⸗Direktion.

Bekanntmachung. Das, zur Kredit-Masse der verehelicht gewesenen Amtmann Zohel gebornen von Kahlden gehorige, zu Alt⸗Kkovpenbruͤck belegene, Fol. 173 des Hypotheken⸗ buchs verzeichnete Hollaͤndergut, gerichtlich gewuͤrdigt zu 3858 Thlr. S sor. 9 pf. Courant, soll im Wege der nothwendigen Subhastation in den dazu auf

Neustadtz a. d. Dosse, am 6. Dezember 1832. Königl. Preuß Justiz-Amt.

die an mich zu wenden.

fieations⸗Examen zur Aufnahme. Greifswald, den 1. Februar 1833.

Es steht dem Anstalt für Pom mern.

Das rege Interesse, welches sich

Tugendreich von eGenglern, geb.

macie von 1833. Berlin, im Derember 1832.

5) von dem Soldaten Samuel Friedrich Gade, de— i ĩ .

pan ime ben . Juli n J Professor Linda. . = ö. Fuhre, . 3 enn,

6) von dem Fräulein Eyg Hedwig von Pannewitz, ö 45 . 9 ohne Angabe der Depofltion; Aus 9 1 A. ö 3 No. A

welche alle Regalien ohne

lieation derselben nachgesucht sen, alle Annehmlichkeiten hat,

aufgefordert, die Publieation bin—

rentirt.

FE. Eine F. Eine

in der Lausitz;

so wie kleinere

Thlr., 50,000 Thlr., eir billigen

Gegenden, haben wir zum zum Vertausch im gen jedem ernsten und thige Auskunft, die Verhaͤltnisse der franco aufs Schleunigste ertheilt.

um 11 uhr Vormittags, Breslau, den 17 Februar 1833. Versicherung hierdurch einla⸗ Gebot verlautbart

keine Ruͤcksicht ge- Landguͤtern von uns ju vergeben.

Verkauf des Hotel de Pologn

da die Hesitzerin ihren jetzige verandern gesonnen verkauft werden.

richtunz und Vorjüge kennen, ner Empfehlung. Allen uebrigen

letzten Termine Erinnerungen zulaͤssig, ist taͤglich in Schlosses, in dem belebtesten un gelegen ist und seit

lang . Jahren, von Perso⸗ nen fürstlichen und überhßaupt höheren Ran⸗ ges vorzugsweise mit besucht wird.

sten Theile der Stadt

einzusthen. . einer langen Reihe von

Januar d. J. gegen ihren Ehemann den Artillerie⸗ Lieutenant 2. D, August Fiedler, wegen böͤslicher . Perlassung angehrachte Ehescheidungsklage wird der— ö selbe hierdurch aufgefordert, in dem zur Klage⸗Beant⸗ wortung und Erörterung der Sache auf den 31. Mai c Vormittags um 11. Uhr,

vor dem Roͤnial. Sber, Landesgerichts, Rath Nerrn Hoepner, im Partheien⸗ Zimmer de hiesigen Oder⸗ kn desgerichts angesetzten Termine personlich zu er⸗ scheinen, die Klage mit Angabe und Beihringung der

Die Vorlesungen, Examinatoria, Repetitionen und General / Repetitionen bei der hiesigen Königl. mebicin. aber für 3500 Thlr. verpachtet chirurg. Lehr⸗Anff alt fuͤr kommendes Sommer⸗Semestersfallsige Pacht kontra kt mit werden in der, vom hohen i terricht? und Medicin. Angelegenheiten vorgeschrie⸗ benen Ordnung am 1. Mai a. « Ich fordere demnach junge Leute, Bildung in gedachtem Institute zu er auf, sich bis zum 190. April persoͤnlich oder schriftlich

Das im Parterre fuͤr 400 Thlr. vermiethet, da

Ministerio der Geistl. Un⸗seinen etwaigen kaufe hinderlich ist. Endesgesetzter, welcher handlungen beauftragt word Kauflustigen mündliche und

ihren Anfang hehmen. welche ihre aritliche zu erlangen wuͤnschen,

Preußischen Sta nich ͤ Ein Schulzeugniß aus Ober Tertia dispensirt von dem vorschriftsmaͤßigen Quali⸗

Der Direktor der mediein.⸗chir ur. Lehr⸗

Anzeige für Apot heker.

für mein Institut ausgesprochen und das sichtliche Gedeihen desselben bestimmen mich, der neuen Lehr- Anstalt uch für die Zukunft meine besten Kräfte zu

äbrigens da. Ausführliche in dem von mir her- ausgegebenen Berliner Jahrbuch für die Phar-

2. Eine Herrschaft von 600, o) Thlr. in Schlesien, Ausnahme, so wie Forsten, Wiesen, feine Schaafheerden 2c. und : ; wozu schoöne Schloͤs⸗ ser und Gaͤrten gehören, und wo das einzu⸗ jahlende Kapital sich wenigstens auf 6 pCt.

B. Eine Hertschaft von 460,900 Thlr., C. Eine Herrschaft von 330,000 Thlr., BD. Eine Herrschaft von 250 000 Thlr., , von 230,000 Thlr., Herrschaft von 199 000 Thlr.,

G. Eine Herrschaft von 150,000 Thlr., eben so mehrere Ritterguͤter zu 100,090 Thlr., S0, 000

Auftrage, und wird auf Verlan⸗ Kauf- und Tauschlustigen die noͤ⸗

liche Anfragen werden jedoch vosifrei erbeten. Anfrage- und Adreß⸗Büreau

ö. im alten Rathhause. NB. Auch sind mehrere sehr schoͤne Pachtungen von

Das Hötel de Pologne zu Dre ist, aus freier Hand Für Diejenigen, welche dessen Lage, Ein

t diene zur vorläufigen No⸗ tij, daß die fes Hotel sogleich bai dessen Er⸗

befindliche Gewölbe ist

ei Verkauf dergestalt abge⸗ schloͤssen, daß er in keiner Weise einem Ver—

zu den Kaufsver«

aten.

Briefe schriftliche nähere Aus kunft zu g theilen. Dr. Gustav Pohland,

Literarische Anzeigen.

Vielseitigen Anfragen zu begegnen, zeigs ich hien an, dals ich Engl. und Französische

Bücher, Musikalien und Kuustsaelr zu folgenden Preisen und Bedingungen besorge: J. Engl. Bücher etc. zur Pos, am 17. Tage nach

Dr. Mandt.

von vielen Seiten

den Franc

am 16. Tage nach Bestellung. à 9s den Franc.

r

Desgl. Brüliler Ed. zur Post,

2 *

Diejenigen, welche auf Blanc's Handbuch des Wissenswuͤrdigsten aus der Natur und Geschit der Erde und ihrer Bewohner, zu subseribiren beabsichtigen, solches aber bis jetzt n nicht gethan haben, e suchen wir, ihre Bestellun baldigst bei ibren resp. Buchhandlungen machen wollen“ Der Bruck beginnt, der Ankündigung gem am 1. Maͤrz und die bereits sehr zahlreich einge genen Subseriptionen machen es uns wuͤnschentwin den allgemeinen Bedarf bis dahin moͤglichst uͤbersnt zu koͤnnen. Der Subseriptionz⸗Preit fuͤr das Ganze ist belun lich 3 Thlr. wofür es jede gute Bughandluft fert, in Berlin die Stuhr'sche Buchhamhh ,, Nr. 2, wo bei der Subseriptiont / Prospekte des Werkes liegen. Halle, 1. Februar 1833. . C. A. Schwetschke und Sh

In der Schlesinger'schen Buch und Mushhe lung in Berlin, Linden Nr. 34, ist so eben erschut Repertoire du théatre fran ęais: No . Ib duchesse et le page 10 gr ; No. 107 l in l Molière 12 „r. No. 108 Toujours, ou lixeuit d'un sils 10 66r.

In einigen Tagen erscheint: Paris, ou le livre dee Cent - et 25 ar. ; RGofation, la, de Juillet 1830 p, ba

ain. Jogr. 6 pf. Lenteres hat in Haris, von Chateaubriand? Memoire sur 1 captivitt d; duchensse de Berry (daselbst erschienen, Preis: sz sys großes Aufsehen erregt.

Oesterreichische militairische Zeitschrift spzzᷣ

in verschiedenen Verkauf, so wie

Guter betreffend, Etwanige schrift⸗

j

j

un 0.

e zu Dresden. sden soll,

Wohnort zu 1

so wie die neueste Büostt

bedarf es kei⸗

Thlr. Saͤchs. kann er n Jahrgang 1833, als auch jeder der früheren Jahrgin durch alle Buchhandlungen bezogen werden. i Im Laufe eines jeden Monats erscheinl regel men ein Heft. Wer die Jahrgänge 1818 bis 183) ; ein Nal abnimmt, erhaͤlt dieselben um wohlse ige , , . . ien, den 24 Januar 1833. J. G. Heubner, BVuchhlndlef

8 Hötel selbst Lund der des,; Rücksicht auf

en, ist bereit auf frankirte

außerordentlichen Mitgliede des Rheinischen Provinzial⸗

hermarsberg,

jd des Pfarrers . : . ö secke hat der bisherige KRurat-Vikat Heinrich Georg Ve—

ng 3 r ist . chilling zum Pfarrer ; d die seit längerer Advokat in Dresden. Johannisgassm bisherigen Vikar

n Willkuͤr,

r hat ganz richtig in dem

hg, Dadie D, von n Rechtsgelehrten be nke ich cdl n ber fed, Entwürfe in ßzoalitischet Hin icht, une lange Erfahrung hat die Mitglieder dieser Kammer überzeugt, die Gesetze, die den Zweck haben, den Regierungen eine vor— bergehende Sicherheit auf Kosten icherheit zu verleihen Stärke zu verleihen. In e die eschützen, verlieren die Liebe und Anhaͤnglichkeit des Volks; denn ie Regierung ist ald erwiesen ist, icht verbuͤrgt, so fuͤhlt man . ungen und Gedanken anderswohin zu wenden. ind alle Verfassungen untergegangen,

haupten wollten; so sind alle sst uber die Rechte die Uumstaͤnde icht haben Sie nicht den Gesetzes den Geist, e : ĩ der die Minister bei der Abfassung desselben beseelte, ihr Berufen auf die Rothwendigkeit und

Sie, m. H., vollten

äbergehend? Unordnungen für kurze Zeit

so gab eitelte die Plaͤne der

leihtn. won Ihnen verlangen, sey nothwendig; hat eg 6 nicht auch ohne dasselbe zu besiegen gewußt. se etwa neue und gefaͤhrlichere Unruhen! Die Minister werden nicht

unterlassen,

Re bffentlichen Freiheiten gebraucht werden; daß Ihr . habt;

rung, unterordnen müuͤssen. R neut Kraft durch die Ereignisse, gruͤndeten. evol Cen die Ungesetzlichkeit, (

ration bietet zwei Gesichtsvunkte der

GJ 7

en e n, m, m mn, n n

Allgemeine

preußische Staats⸗-Zeitung.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Des Köoͤnigs Majestäͤt haben den evangelischen Prediger d Professor Budde zu Duͤsseldorf zum Konsistorial⸗Rath zu ernennen und das desfallsige

nsistoriums Allergnaͤdigst

der bisherigẽ Progymnasial⸗Lehrer Bie⸗ zu Warburg zum Pfarrer der katholischen Gemeinde in Kreis Brilon, ernannt worden; die durch den Richarz erledigte Pfarre ad St, Petrum zu

zu Arnsberg ist

an die Stelle des in Ruhestand versetzten Pfarrers bei der Gemeinde zu Steele ernannt, Zeit administrirte Pfarrei zu Winterberg Quick daselbst verliehen worden.

u Westernkotten erhalten; der Kandidat Gustav Schnei⸗

Zeitungs-Nachrichten. ,

Frankreich. ist der wesentliche Inhalt

1831 Morg. 60 MRuth. Acker, , e. . een, Schlesien. . . daher hiermit ersebener an, dals Bestellung. Il ij Paris, 16. Februar. Folgendes ö. . ; ., . . K , . . ö. den n. ö. s Vortrages, den der Marquis von Dreur⸗Bréz e in der ö . . ö. 8 r Studie aats - Prüfung wegen nac . = Fuhre, am 2. Lage nach de ; ĩ er Pairs⸗K 155 174 * Baustelleml, Wege, Sraͤben, D ch . 3 1 a m a. ; K Berlin begeben wollen, imn meinem ausze Ausnahme . ; ** estrigen Sitzung der Pairs Kammer gegen den Gesetz Entwurf nd der Schullehrer u. n , . in unserem Depofitorio befindliche anden Können. 6 M Betreff des Delager ungs Zastan des higlt; hn, ,. 3377 Morg. 116 Ruth. jusammen. . ; . n. Hie Bedingäunzen, welche ich zuf postfreie Briese II. F a em 16. Tag „Melne Herren, ich gefalle mir in dem Gedansen, za ne, er en,, en, een or ginn nr, e see, , de rer , ,, ,, , . 102 . das dor sirevier Woysack, 2 pouirt den 3 Mari 1731, ; ist, hier auf eine billigere und ns tan digere Weise g. den en ; ; hnen vorliegenden Get Entmurf, n Di. ,, . . , , n m enn 2 don dem Frdͤusein Ursula Polering von Panne⸗ mi. m cu. 36 Fuhre.“ 6 Woechen 2 Innte, Der' Bericht Ihrer Kommission rechtfertigt diese Bezeich⸗ witz, deponirt den 17 Juni (745. UGcher die Tendeuz des Institutes findet ich de B 9 . 9IIng eines Entwurf der als eine Warnung vor der schrankenlo . 6. in welche man Sie verwickeln wollte, aus Ihrem und

ankrelchs Gedachtniß nie verschwinden wird. Der Berich terstat⸗ Entwurf zwei verschiedene Arten von estimmangen hervorgehoben, naͤmlich solche, die sich ausschließlich fdie milltairische Gesetz gebung beziehen, und solche, die rein voli⸗ den in dieser Kammer befindlichen geschick. gandelt werden durften, so beschraͤn ke ich mich für

der allgemeinen Freiheit und statt ibnen mehr

ditselben stets schwaͤchen, Gesellschaft nicht

Institutionen, welche die

für das Volk, dieses aber nicht fuͤr jene da. So—⸗ daß eine Verfassung die Ordnung und Sicherheit das Beduͤrfniß, sich mit seinen Hoff Auf diese Weise die sich durch Will kuͤr be— Regierungen gefallen, die ihr Inter des Bolks stellten und mit Berufung auf vernichteten. Nach meiner, An⸗ nur die Bestimmungen des vorliegen ursprünglichen Gestalt, sondern auch zu pruͤfen. Dieser Geist,

die Prinzipien in seiner ruͤngl in dem es abgefaßt ist, auf den Drang der Umstaͤnde beweisen, dem Werkzeuge machen würden, wenn Theil davon in die Haͤnde . Ihre Kommission hat dem ministeriellen System Zuge⸗

ändnisse Zemacht, die Kamnier wird dies nicht thun. Wenn vor— Besorgniß erregt haben,

tlchen Gebrauch sie von del ihnen auch nur einen

Berlin,

2 ——— *

cher die Gemüͤther beunruhigt hatte; das Gute unde das Schlimme der Restauration, ihre Vortheile wie ihre Uebelstaͤnde, wurden un⸗

ter den Trümmern eines gemeinsamen Sturte⸗ begraben. Das Ih= nen vorliegende Gesetz wuͤrde die eltsame Folge haben, daß man

drei

vom 19. August 1830 gusrief⸗

jetzt

Charte bestandene Gesetz gebung o0orbnet ist? ĩ

unbestimmte Zeit zum Gesetze gemacht und also in einer fuͤr die Institutionen wie für die Burger viel gefaͤhrlicheren Form wieder⸗

sich von allen Seiten der Geist der Ordnung kund und ver⸗ Ordnung zu sichern, ge⸗

Anarchie. Um die O g zu si.

kat es jeßt, den Ministern keine Befugniß zur Willkuͤr zu ver Die Minister behaupten, das Gesetz, dessen Annahme sie aber die Regierung die Besorgt

diese Frage verneinend zu beantworten. Nun wohl, sage diese Waffe, die Ihr verlangt, soll also gegen Ihr ertennt also an, in der Zeit zwischen beiden Sessionen ohne Vollmachten Ihr wollt also kuͤnftig gesetzlich thun, wozu Ihr In diesem Falle häͤttet Ihr im Beginn

ch dann zu ihnen,

isher kein Recht hattet?

der Session offen bekennen sollen daß Ihr die Verfassung verletzt habt. Welche Grunde also r i snd immer gegen sie selber anwendbar. Zwingen Sie darum die Minister, meine Herren, von einem fur sie wie fuͤr Frankreich un—

uch die Msnisser anfuͤhren mögen, lie

welche die gegenwartige Regierung Die Revolutisn von 1839 geschah gegen die Will kur, gegen eine Regierung, die man. der Ver⸗ egebenen Institutionen auklagte Die Restau⸗ Betrachtung dar, welche die Geschichte zu' unterscheiden wissen wird, der eine ist das materielle Gute, welches sie hervorgebracht hat, der andere die moralische Un⸗ behaglich keit, der sie keine Abhuͤlfe gewähren konnte. Jenes mate⸗ rile Wohlseyn entspraug aus den Prinzipien der Ordnung und Ftstigkeit, welche der Restauration zum Grunde lagen und die ein Vertrauen einfibßten, welches die Seele des Handels und Gewerb feen n (Le oralifche uünbehaglichkeit entsprang aus den ei men ministerieller Willkür, die im Artikel 11 der alten Char- ie enthalten waren, welcher alle. Freihciten bedrohte, ohne lenstlkfn fen untern Ausweg, als den furchtbaren einge Revo, tan zu llasten!' In den Juli Tagen fiel sowohl jcncg Prin zi der Ordnung, welches die Interessen gesichert, als der Artikel 1, wel

tzung der von ihr 9

nrelbung ihrer Ansor iche und beim Ausbleiben im den 28. Februar 1833, baaung zu einem großartigen Ga sthofe be, EG rꝛßes Het. sie w Frankreic Termin aber zu gewärilzen, daß sie, mit gllen ihren den 2. Rai 1833, stkmmt' üstch durch' se ine solide Bauart und Dieses Heft wird so chen an alle Buchhantlinn ] balvollen Sysiem abzulassen, zwingen Sie dieselben, ihr Heil in der

Forderungen un Ansprächen an die Masse werden, 6B 1 gi 1835 eiegante innere Einrichtung gan veson— verfendet. Es enthaͤlt folgende Aufsaͤtze: J. Die 6] Gerechtigkeit, in der Achtung aller Rechte, welche von ihnen praͤkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Glau= jedesmal Vormittags 11 Uhr, im Rathhause zu Neu- ders auszeichnet, mit einem großen Saale, oberung Manheims, durch den Kaiserl. Oester, hi mißkannt und »UAler Interessen, die von ihnen verletzt oder biger ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden. stadt a. d. Dosse, anberaumten Bietungs⸗-Termine, welcher zu Bällen und den größeren d5ffent‘ der Kavallerie Grafen Wurmser, im November fi doch bedroht werden, zu suchen. Entgegnen Sie denen, die ihr Frankfurt . O. den 23 Dezember 1832. von welchen der letzte peremtorisch ist, verkauft werden. lichen Eonerten benutzt wird, verse hen Nach Desterreichischen Sriginalquellen. II. Die u Unierdrückungs System von Ihnen anerkannt, wissen wol Königl. Preuß. Ober-Landesgericht. Dees Care, gegen welche bis 4 Wochen vor dem in der Sch loßgasse unweit des Koͤniglichen Sine topographisch- geschichtliche Säühze. ill. D len, paß in Frankreich die öffentliche Freiheit das oberste und gesuchte⸗ Feldzug des Kaiserl. Koͤnigl. F d Prinjen 1 Gebot ist, welchem sich alle dfentliche Gewalten sogar die Regie⸗ ien. Diese kurzen Betrachtungen gewinnen

24 sten

77

Sonntag den

23 a .

f

Monate, nachdem die Vo uebelstande, die sie zugleich mit sich führte, vernichtet worden, eben biese Ucbelstaͤnde wiederherstellte, ohne die Vortheil zu besitz en. Al bie Eharte von 1814 umgestoßen ward, glaubte Frank⸗ reich, eine definitive Verfassung ju erwerben, we che die Rechte zie sicherte Es wurde proklamirt, daß kein Artikel 16 mehr in der Charte seyn durfe, ja die Revolution scheint nur dieses Artikels 44 wegen unternommen worden zu seyn. Um diesen Artikel zu vernichten, wurden drei Königliche Generationen ver⸗ trieben, ohne daß diese durch die ministerielle Verantwortlich keit ge⸗ schützt worden waren, und vier Minister sitzen nech jetzt im Gefaͤng⸗ nisse, weil sie Paris im Belagerun s⸗Zustand erklart. Haben denn die Minister alles Gedaͤchtni ö ich mehr der damaligen Aeußerungen ihrer Freunde Entsinnen Sie sich, m. H., eines beredten Mannes (des Herrn Villemgin), der, jetzt in hrer Mitte sitzt, und in der Sitzung der Deyutirten⸗ Kammer „„Wir werden nun keine Minister mehr haben, welche fahig wären, unter die Pariser mit Kartaͤtschen schießen zu lassen, und welche die Frechheit oder Thorheit besaͤßen, Paris in Belagerungs Zust and fu erklären.“ Wie darf man es wagen, etwaͤg, vorzuschlagen, was, man damals ver bammte, Sund durch ein Gefetz, Alles wiederherzustellen, was man vernichtet hat! Wenn die Regierung, unter Berufung

auf die Nothwendigkeit, von den Kammern einen neuen Arti⸗

kel 44 verlangt, so erkennt sie damit cine konstituirende Gewalt an, nd müßte zuͤoörderst von dieser Rednerbühne herab um, Vergebung fuͤr das Wort „idbrüchig“ bitten, das sie auf einen Fuͤrsten anzu⸗ wenden wagte, welcher, wie ich bejeuge, die Charte nicht zu ver⸗ letzen meinte, sondern (wenn auch. nach meiner Ansicht, mit Un- recht) ein verfassungsmaͤßiges Recht zu uͤben glaubte, worin ihm fein Bruder mehrmals mit seinem Beispicle vorangegangen war. Je mehr die Minister sich bei Vorlegung dieses Gesetzes bemühen, dasselbe als ein unerläßliches und nothwendiges darzustellen, um so härter klagen sie die Juli⸗Revolution an, welche erklaͤrt hat, daß bie mintsterielle Verantwortlichkeit die Unverletz lich eit des Koͤnigs nicht schuͤtz. Als man verkündete, die Charte werde kuͤnftig eine Wahrheit seyn, da sollte dies heißen, daß der Artikel 14 fortan aus Fer Charte gestrichen seyn solle. Welchen Zweck hat das vorlie⸗ gende Gesetz? Der Justiz⸗Minister hat von Liner Revision, genes Meöhlfttation der bestebenden Gesetze über den Belagrung? Zustand gesprochen, er hat aber in der Auscinandersetzung der Mo- Rwe ben Hauptpunkt vergessen, nämlich die Frage, ob die vor der den Prinzipien der Charte unterge⸗ Der Minister sagt Nein, der Cassationshof aber sagt Ig, und gan Frankreich behauptet, die vor der harte bestandene Gesetz gebung sey abgeschaftt und ein spaͤteres Gesetz dürfe auf Prinzipien gegruͤndet werden, die dem Geiste der Verfassung zuwi⸗ derliefen; denn die Verien ng würde sonst eine gesetzliche werden Ind! gie Kammern wrden durch Annahme eins solchen Gesetz es nden un rn ders Grund- Berlrages Theil nehmen. Der Artikel 14 der alten Charte war für Viele von zweifelhafter Auslegung; durch den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf aber soll dieser Art. 11 auf

Wenn man' der gesehgebenden Gewalt das Recht verandern, und die von ihr verliehenen Buͤrgschaͤften zu vernichten oder zu modifiziren, so müssen die Kam= mern die konstituirende Gewalt wieder ausnehmen und erklaͤren, daß sie eine neue Eharte oetroyiren wollen. Nur dann wuͤrde kein Wi⸗ derspruch zwischen der Charte und dem Gesetze stattfinden. Denn eine neue Charte verlangt man von Ihnen, und, man sollte den Muth haben, dies zu bekennen. Der Justiz⸗Minister hat in seiner Auseinandersetzung der Motivs zu dem vorliegenden Entwurfe die nach seiner Ansicht noch bestehenden Gesetze aber den Belage— rungs. zustand genau aufgezählt, sich aber wohl gehuͤtet, in ang Feratl! diefer Gesehr' und der ÜUmstaͤnde, unter dengn Mi gegeben worden, einzugehen. Um den politischen Theil des Gesetzes zu motiviren, hat man eines jener revolutionnairen Gefetze hervorgesucht, deren Andenken Frankreich verabscheut, naͤm⸗ lich Las Gesch vom 19. Fructidor des Fahres . Welche ist aber der Inhalt dieses Gesetzes? Der Art. 1 annullirt die Wahlen in funfzehn Departements; der Artikel 11 bestimmt, daß Niemand in den Primar- und in den Wahl-Versammlungen zum Stimmen zu. gelassen werden soll, wenn er nicht zuvor den Eid des Hassez gegen Rönigthum und Anarchie, soö wie der Treue und Anhaͤnglichkeit ge— nie Republik und die Verfassung vom Jahrs Ill qeleistct hat. Die Art. 25 und 32 schreiben benfelben Eid für die Geistlichen und Geschwornen vor; der Art. 13 spricht die Devortation gegen 35 Deputirte, 2 Mitglieder des Hirektorlumz und 9 Burger qus. Ruf der langen Nameng⸗Liste liest man die Namen Boissy⸗d Anglas Pastoret, Vaublanc, Barbe Marbois, Portalis, Barthélemy und Siméon, denselben Siméon, der jetzt Mitglied Ihrer Kommis. fson ist und sich durch ein seltsames Spiel des Zufalls beauftragt findet, das Gute aufzusuchen, was etwa in jenem Gesetze vom 9. Fructidor, durch das er einst proskribirt wurde, vorhanden seyn möchte. Der Art 17 setzt Militair⸗Kommissionen für die auf Franzöͤsischem Gebiet verhafteten Emigranten ein, der Art. 34 be- siehlt die Vertreibung der Bourbonen, mit Einschluß der Wittwe Philip Josevphs von Orleans (Mutter des Koͤnigs Ludwig Philipp), und Konfiszirung ihrer Guter. Journal

hergestellt werden. zugesteht, die Charte zu

Der Art. 35 stellt alle und Zeitungs-Pressen unter die Aufsicht der Polizei. Der Art. 3 endlich verkeiht dem Dircktorium die Gewalt, die Gemeinden in Belagerungs zustand u versetzen. Dies ist das Denkmal hoher Weisheit, auf welches die Regierung den politischen Theil des Ent⸗ wurfs basirt hat. Wenn dasselbe durch die Charte von 1830 abge⸗ schafft ist, wie darf man es da wagen, es wieder hervorzusuchen? Wenn es durch die Charte nicht abgeschafft ist, warum holt man aus dem blutigen Archive des Konvents nicht auch das Gesetz hervor, welches Revolutions Tribunale errichtete? Wie ganz verschieden waren ferner die Umstande unter denen jene Gesetze gegeben wur⸗ den, von den heutigen! Die Regierung verlangt Vollmacht zum

willkuͤrlichen f ĩ

2 .

Verfahren, zu einer Zeit, wo die Parteien den Bur erkrleg aufgegeben baben, um sich auf den friedlichen Kampf der rinzsplen beschränken, wo es keine Emigranten, keinen Aufruhr

giebt? wo 50g, G0 Soldaten und 3 Millionen National Gardisten

fuͤr die auf g tal ton der Ordnung bewaffnet sind, wo die Regie rung die slärksten Subsidien erhält und gegen die Presse strenge

Verurtheilungen durchzusetzen wei. Man wird mir vorwerfen, ich

hollel der Regierung die Mittel zur Unterdrückung der Factisnen, ver⸗

weigern. Allerdings muß die Regierun stark seyn, die Willkür ist aber nicht Staͤrke, gent ein Geständniß der Schwache; sie ist fur alle

Regierungen gefaͤhrlich: entweder Freiheit für Alle oder Willkuͤr

Fehr r

fuͤr Alle; eine Mitte ist nicht denkbar. ster wuͤrde nur afrecht tern seyn,

die neue Charte sey unpra gierung zu gruͤnden;

eile der Restaurgtion wegen der hin en werden.

ultat der äs jaͤhrigen Arbeit aller aufgeklaͤrten Vaterland sey mit ihr in eine neue Epoche des und der Freiheit eingetreten, so erwiedere ich denselhen Legt an das Idol, welches Ihr dem Volke zur Anbetung frevelnd Hand an; Euren Versprechungen keinen Glauben mehr Ältar, den Ihr errlchtet, umwerfen. wurf, so wie gegen die von der Kommission in Vorschlag gebrachten

Amendements.“

verkorén und erinnern sie sich nicht t

Jahre 1830 gesprochenen : mals nicht gesagt, niemals werde ein Ministerium den verbre⸗ cherischen Wahnsinn besitzen, versetzen, durch die Juli-Verordnungen herbeigefuͤhrt worden, brecherischen Wahnsinn, setzen, obenan gestellt.

gerungs⸗Zustaͤnden vom der diese beiden Maßregeln diktirt, der Einwohnerschaft gefunden, ein beide mußten daher auch ganz verschieden beurtheilt werden. Marquis von Dreur⸗Brézé be nägte sich, zu erwiedern, daß die von ihm eitirten Worte des 4

dem Moniteur entnommen seyen. der nunmehr zur Widerlegung des bestieg, bekämpfen komme, h piquanten Vergleich hergeholt; ich muß Ihnen daher sagen, m. H., daß zu dem vorliegenden entlehnt, gehoben zu werden.

eine gegen den Bela nothigt sey, sich in Waren aber die Falle im Kloster Saint⸗Mery etwa die Pariser Einwohnerschaft? wurde diese nicht vielmehr tirt, umgab und die Verfassung vertheidigte? abgeschafft, um die Regierung zu verhindern,

die Rebellen zu nehmen, von der Nation gegruͤndete der Juli Revolution hatten wir Die Anhaͤnger des Republikanismus haben uns direkt angegrif⸗ fen, die Anhaͤnger der Legitimität haben uns theils ebenfalls mit' den Waffen, theils durch eine Uebertreibung unserer eige— nen Prinzipien zu bekaͤmpfen gesucht, ten:

Paris und der Vendée im juristische Entscheidung.

male dergleichen

Das Benehmen der Mini⸗ wenn sie unumwunden erklaͤrten, ktisch und vermbge keine dauerhafte Re⸗ es glebt manche Leute in Frankreich, die dies jene Charte sey das hat, sie sey das Re⸗

ranzosen, und das

uhmes, des Glucks

Wenn sie uns taͤglich sagen,

ßchste Ziel, das der menschliche Geist erreicht

aufgestellt habt, nicht denn von diesem Augenblicke an wird letz teres schenken, sondern den Ich stimme gegen den Ent

Herr Villemain verlangte wegen eines persoͤnlichen Fak⸗ ums das Wort und erklaͤrte, daß der vorige Redner seine im Worte falsch citirt habe; er habe da⸗

Paris in Belagerungs-Zustand zu bloß unter den Attentaten, welche den ver⸗ Paris in Belagerungs-Zustand zu ver⸗ Uebrigens sey zwischen den beiden Bela⸗ Juli 330 und vom Juni 1832, dem Geiste, und der Aufnahme, die sie bei

himmelweiter Unterschied, und Der

sondern er habe

errn Villemain wortlich aus Der Großsiegelbewahrer, Marquis die Rednerbuͤhne „Der Redner, den ich zu

äußerte sich folgendermaßen: 19 Fructidor einen

at aus dem Gesetze von

! Entwurfe aus jenem Gesetze nichts sondern daß dieses nur angefuͤhrt worden ist, um auf⸗ Der vorige Redner findet es unerhoͤrt, daß erungs⸗Zustand geschehene Revolution ge⸗ nlichen Fallen derselben Waffe zu bedienen. wirklich gleich? Waren die Insurgenten

durch die National⸗Garde repraͤsen⸗ Verein mit den Linien⸗Truppen den Köoͤnig Der Art. 14 wurde sich selbst gegen nicht aber, um ihr alle Wassen gegen und im letzteren Falle befand sich die Regierung in den Juni⸗Tagen. Nach es mit zwei Parteien zu thun.

die im

die Gesetze aufzulehnen,

indem sie sich sag⸗ Sobald wir die Regierung zum Radikalismus zwin— gen, muß sie nothwendig untergehen. Aber die Gesellschaft und die Regierung sind staͤrker, als die Berechnungen der verschiedenen Parteien.“ Der Minister suchte nun die Wichtigkeit und Nuͤtzlich⸗ keit der Bestimmungen des von der Kommisslon amendirten Gesetz⸗ Entwurfs darzuthun und fuhr dann fort; „Allerdings befinden wir uns gegenwärtig in einem normalen Zustande; man giebt aber nicht bloß fuͤr normale Zustände Gesetze, vielmehr muß der Ge—⸗ setzgeber bedenken, daß auf den Frieden Krieg folgen kann; die Gesetze muͤssen mit Mäßigung abgefaßt werden, und diese ist nur in Friedenszeiten moglich. Das Gesetz vom 19. Fruetidor gab das Recht des Belagerungs-Zustandes e auf eine zu allge⸗ meine Weise in die Hände der Regierung; dasselbe wurde den⸗ noch 1798, 1799, 1502 und 1804 geuͤbt, um Gemeinden im Suͤden und Westen in den Belagerungs⸗Zustand zu erklaren, wo Aufstaͤnde zu Gunsten des ältern Zweiges der Bourbonen ausgebrochen waren; die Restauration hat dieses Gesetz ebenfalls befolgt, wie die Ereignisse von 1816 in Grenoble beweisen. Auch wir wurden in die Nothwendigkeit versetzt, bei der beste⸗ henden Gesetzgebung Beistand zu suchen, um die Parteien in Zaume zu halten, uͤberließen aber die und unterwarfen uns seiner Gesetzgebung uͤber diesen Punkt schwankend geworden war, mußte ein Gesetz- Entwurf daruber vorgelegt werden, und die Kammer hat in ihrer Ant— wort auf dit Adresse diese Nothwendigkeit eingesehen. Der vor⸗ liegende Entwurf ist kein Ausnahme / Gesetz; diesen Namen kann män nur solchen Gesetzen geben, welche dit Freiheiten auf eine allgemeine Weise suspendiren, und die Restauration hat mehrere⸗ gegen die versonliche, wie gegen die Preßfrei⸗ heit, erlassen. Die Juli ⸗Regierung aber hat nie Ausnahme⸗ Gefetze verlangt, vielmehr zeugten die von ihr vorgelegten Ge⸗ setze stets von dem Geiste des Fortschreitens, der Verbesserung, der Milderung.“ Der Minister ging nunmehr zu dem ersten Titel des Gesetz Entwurfes uber und erklärte, daß er in die von der Kommissioön vorgeschlagenen Amendements willige. Der Titel II. enthält die Bestimmungen in Bezug auf Aufstaͤnde mit bewaffne⸗ ter Hand und auf Unruhen, welche die oͤffentliche Sicherheit bedrohen; auch bei diesem Titel trat der Minister dem Amende⸗ ment der Kommission bei, des Inhalts, daß die Koͤnigl. Ver— ordnung, durch welche die im Gesetze enthaltenen Sicherheits Maßregeln vorgeschrieben worden, den Kammern entweder sofort, oder, wenn sie nicht versammelt sind, doch unmittelbar nach der Ersffnung der Session mitgetheilt werden soll. Der Minister suchte ferner die Nothwendigkeit der Haussuchungen in gewissen Fallen und selbst bei Nachtzeit darzuthun und bemerkte, daß, wenn in den westlichen Departements die Truppen immer den Anbruch des Tages hätten abwarten wollen, um die in den Haͤusern versteckten Chouans zu verhaften, diese fast immer Mittel ge⸗ funden haben wurden, zu entfliehen; die Regierung verlange nur, daß man ihr gestatte, Rebellen, die sich bis gegen Aben)

Frage dem Cassations⸗Hofe Aber eben weil die

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