w/ . , , ,
V. Sn der Provinz Schlesien oder in den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Liegnitz galt im jahrlichen Durchschnitte — — m ·
—
. H
ch Schweinesleisch
in den Jahren
*
1
Rindfle
1819 1820 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832
n Silbergr. der Echefel sin tc gen d. PfJ.
2358 V. In der Provinz Sachsen oder in den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Erfurt galt im jaͤhrlichen Durchschnitte
in Silbergr. der Scheffel. in Pfeñigen d. Pfd. ö
in den Jahren
Rindfleisch. Schweinefleis
1819 1320 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1823 1829 1830 1831 1832
8 —
368 — 2 2
S — — — *
— — — —i
2 4 8
22
Si CG
R er — — — 2
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vi. In der Provinz Westfalen oder in den Regierungsbezirken Muͤnster, Minden und Arnsberg galt im jahrlichen Durchschnitte ——— —— in Silbergr. der Scheffel. in Pfeñigen d
in den Jahren
Te Ses
D 2 — Q 82
— = 4245
3 3 — *
24 0 — 2 .
285 — 4 =
go e ER = = ee re e
2 4
5 1
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* .
Summe in 14 Jahren. 758 m 32h Hiervon ab die beiden theuersten Fahre 53312
16
Summe in 14 Jahren Hiervon ab die beiden theuersten Jahre
*
. 1099 856 203 149 88 98
497 5539
Summe in 14 Jahren ss! Hiervon ab die beiden ö theuersten Jahre 141 137 mn — *
ĩ sr mm 1
—— ; Bleiben fuͤr die uͤbri⸗ en 12 Jahre
Ferner ab die beiden wohlfeilsten Jahre
3 436 332
42 ** 32
Blelben fuͤr die uͤbrigen⸗ . . 12 Jahre . 2 Ferner ab die beiden . . wohlfeilsten Jahre 6714 441. 2. 131
S9 707 4099 441
102 59
1 Jahre. 569 3771 268 Ferner ab die beiden wohlfeilsten Jahre..
Bleiben fuͤr die uͤbrigen . 1 baz 4 zz
1
1 449
Bleiben fuͤr die uͤbrigen
2 21 336 10 Jabre
/ ö * 390 * 2 13 765 605 350 ö
Bleiben fuͤr die uͤbrigen
10 Jahre
gen 10 Jahre 393 1 300 2 ᷣ ᷣᷣ· c Daraus 1jaͤhr. Durch⸗ . . schnitt fuͤr 8335. 5m, 39 1 30 z 9 291 34 d. Durchs. f. 185 7 betrug 56 n, 40 30 *. 58
* * 187 2 56. 7 40 30 *
1 . 4117 3114
Vl Mn der Rhein ret z — oder in den Regierungsbezirken Köln, Duͤsseldorf, Koblenz,‚ Trier und Achen galt im jahrlichen Durchschnitte
35
in Silbergr. der Scheffel.
25 *
in Pfeñigend.
in den Jahren
chweinefleisch
Weizen.
286
C CG — CL * 302 4
*
& Se = 6
4 *
5
50773153231
Hiervon ab die beiden theuersten Jahre.. Dil lden fur die ubrigen 12 Jahre.. Ferner ab die beiden wohlfeilsten Jahre BYle wen fuͤr die uͤbrigen 19 Jahre . Daraus 1jaͤhr. Durch⸗ schnitt für 189. d. Durchs. f. . betrug
*. *
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26333 740] 5e
r Summe in 14 , ͤ 529 **, 406.
3011 108
Daraus liaͤhr. Durch⸗ schnitt fuͤr 1333. d. Durchs. f. 189
J 76 60 35 38 78 61 35 38 81 99 36 84 621 37
ö betrug 136
*. * 157
Daraus gjaͤhr. Durch ͤ schnitt für 1883... d. Durchs. f. 1877 betrug
60, hun b2na 6212 46, 64! 44nᷣ
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217 1337
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Der Durchschnitts⸗-Preis aus den vierzehn Jahren 1819 bis 1832 einschließlich betrug
9
in Silbergr der Scheffel
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in Pfenigen d. Pf
J Hen 2. März isg3.
Amll. Fonds- und Geld Gurs Vettel. Premri s6. (ou
. rie. G edd. ] I Fried
jchweinesleisch
Rindfleisch
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im Kbnigreiche Preußen i. Großherzogth. Posen in den Provinzen Bran—
denburg u. Pommern in der Provinz Schlesien in der Provinz Sachsen 32 3 in d. Provinz Westfalen 611 46 in der Rhein⸗Provinzl 631, 471
den Jahren 141 betrug
den Jahren 187 betrug
Luftdruck.
Summe 399m, 2727 204 114811 Durchschnitt fuͤr den ganzen Staat 1377. 3813 29, 21 *
Der Durchschnitt aus
14
Der Durchschnitt aus den Jahren 1813 betrug Der Durchschnitt aus
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.
1833. 1 Maͤrz.
*
32g, a0 Par. 329, o * Var. 330, e o“ Par louellwärme 6, ( *. 4 1,5 2 R. 4 8, 0 9 R. 4 3,2 90 R. 4 0, 39 R. 4 1,8 2 R. 1,32 0 R. 0 pCt. 60 pCt. 34 pCt. heiter. heiter. heiter SO. S. SD.
Luftwaͤrme Thaupunkt Dunstsaͤttg. k Wind ..... Wolkenzug — S. . —
Flußwärme 2,5 9 R. Vodenwärme 3,79 R.
Rh
lusdünst. 0, 9 3
Niederschlag 0.
St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18. x. Eng]. Anl. 22 „Engl. Obl. 30 Prüm. Seh. d. Seeh Kurm. Ohl. m. JI. C. Neum Int. Sch. do. Berl. Stadt- Oblig. Königsh. do. klbinger do. . Danz., do. in Th. — Westpr. Pfandbr. 4
33 1031
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Ostpi⸗ Plandhimr. Pom. Pfand. Kur. u. Nenum. do. 1053 Schlesische du 4 - j Rksi. G. d. 6. u. N — — 1 t Sch. d. R- u. N. — 59
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Auswärtige Börsen. Amsterdam, 25. Februar. Niederl. wirkl. Schuld 4415. 53 neue do. Sz. Kaus-hill 68 100. Russ. (v. 1823) 985. (v. 18331) 871. Prers s. Prämn. Sch, Oesterr. 875 533 Span. 395 53 da. bi flaimburg. 258. FHehrnaz. Gesterr. „ 3 Met. 915. 48 o. S0 *. Bank- Actien 1205. Russ, 160. Russ. Hall. (v. 18531) 8979. Preuss. rm. Sch 103 Poln län. IG.
. Warschau. 25. Februar. Psandbr. S9. 893. Hart. Obl. 3666. 370.
Königliche Schau spiele.
onntag, 3. März. Im Opernhause: Die Kirmes, komi—
sche . 6 Akt, ö. 6 Devrient; Musik von W. Taubert.
Hierauf: Die Sylphide, Ballet in 2 Abtheilungen, von Ph. Taglioni.
Im Schauspielhause:
Königl. Schauspiele; Julia, als erstes Debut.) Montag, 4. März. Im Schauspielhause:
r. La Roche,
98 Shylock, als erste Gastrolle,) .
Im Schauspielhause: Keine Franzoͤsische Vorstellung.
Dienstag, 5. Marz. Im Schauspielhause; Der Knopf am Flausrock, Lustspiel in à Abtheilungen, von C., Schall. Hier— auf: Onkel Brand, Lustspiel in 3 Abtheilungen. Herr Brand, als Gastrolle.)
Freitag, 8. März. Im Opernhause; Alcidor, Zauber⸗Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Spontini.
Königstädttisches Theater.
Sonntag, 3. März. Das Consilium, Lustspiel in 1 Aufzug, von Joh anna v. Weißenthurn. Hierauf: Das Abenteuer in der ee, ni, Lustspiel in 3 Akten. Dann folgen: Drei Vokal⸗Quartette, vorgetragen von den Herren Greiner, Holzmil— ler, Fischer und Rader. Zum Beschluß: Der Eckensteher Nante im Ver höͤr, komische Scene, arrangirt von Herrn Beckmann.
Montag, 4. März. Zum erstenmale wiederholt, unter der Leitung des xm if und mit Abkuͤrzungen: Melusina, große
Romeo und Julia, Trauerspiel in 5 Abtheilungen. (Fräulein v. Hagn, als engagirtes Mitglied der
gegen 146 Stimmen angenommen wurden.
(Hr. La Roche:
in Erwägung zu ziehen sey. Sitzung, die erst um 7 Uhr aufgehoben wurde, noch einmal
a J mm e, nem.
romantische Oper in 3 Akten, von Grillparzer; Musik von Kon— radin Kreutzer, Kapellmeister des Kaiserl. Königl. Hof-Opern⸗ theaters in Wien. Neueste Nachrichten. Paris, 24. Febr. Vorgestern Abend hielt der Koͤnig ei—
Der Kaufmann nen zweistündigen Minister⸗Rath.
von Venedig, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare. Regisseur des Großherzogl. Hoftheaters zu Wei⸗
Die Deputirten-Kammer beschaͤftigte sich in ihrer gestri— gen Sitzung mit den bei ihr eingegangenen Bittschristen und mit drei Gesetz-Entwuͤrfen von oͤrtlichem Interesse, die mit 221 : Am Schlusse der Sitzung kam noch die bekannte Proposition des Herrn Porta— lis in Betreff der Priester-⸗Ehe zur Berathung. Nach einer sehr interessanten Debatte, an der auch die Herren Dupin der Aeltere und Berryer Theil nahmen, wovon jener sich, im Wi— derspruche mit den Ansichten des Cassationshofes, dahin aͤußerte, daß kein geschriebenes Gesetz sich der Priester-Ehe widersetze, dieser dagegen behauptete, daß die alte kanonische Bestimmung, wonach der Priesterstand ein Hinderniß zur Ehe sey, als Gesetz
besteht, — erklaͤrte die Versammlung, nach einer zweimaligen Abstimmung und mit sehr schwacher Stimmenmehrheit, daß der
Antrag des Herrn Portalis, welcher woͤrtlich also lautet: „Es ist den Gerichtshoͤfen untersagt, zu Ehe-Buͤnd—⸗ nissen andere Hindernisse gelten zu lassen, als diejenigen,
die im Civil-Gesetzbuche unter dem Titel: Von der Ehe, (Wir werden auf diese
namentlich aufgefuͤhrt sind;“
zur uͤckkommen.)
gehabt habe.
waͤrtigen Mitgliede der hiesigen Königl.
Das Journal des Débats sagt am Schlusse eines sennirenden Artikels uͤber diese Sitzung: „Obgleich die Kam mit geringer Masoritaͤt beschlossen hat, die Proposition des Portalis in Erwägung zu ziehen, so hoffen wir doch noch, sie verworfen werden und daß man der Zeit, dem gemt Rechte und der Einsicht der Tribunaͤle die Sorge uͤbeth wird, die Frage zu entscheiden.“ Die Gazette de France will wissen, daß die unlaͤng Saint Quentin erfolgte Wahl des juͤdischen Banquiers s zum Deputirten gestern von dem vierten Bureau der Kam fuͤr unguͤltig erklaͤrt worden sey, indem derselbe nur eine ein leicht zu bestreitende, Stimme mehr als die absolute Mase— e Herr Bernard ist zum Berichterstatter in Sache ernannt worden. Die Wahl des Hofraths Boettiger zu Dresden zum Habe der Ink ten und schoͤnen Wissenschaften an die Stelle des verstorke
Abbe Sestini, ist von dem Koͤnige bestätigt worden.
Der Temps soll am 7ten k. M. gleichfalls meistbie
verkauft werden;
Frankfurt a. M.,
27. Febr. Oesterr. proc. Metall. 92. 4proc. SI. S0z.
2ꝑproc. 473. iproc. 213. Br. Br. Holl. proc. Obi. v. 1832 811. 84. Poln. Lobse 59j. Bt.
— — — ——
Redaecteur Cotteæ!. — —
Gedruckt bei A. W. Hay!
Actien 1457. 1455. Part.Hbl. 13375. G. Loose zu 100 g *
Allgemeine
the Stagts-Zeitung.
Berlin, Me en 4ten M aͤr
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w t hi che Nachrichten 1 a5
ö mm g chung. Aus den, der Allerhoͤchsten Bestimmung vom 24. April
ä (Gesetz⸗ Sammlung Nr. 860) gemäß, zur Tilgung der chulden des vormaligen Freistaats und der Kommune Danzig, der Periode von 187 ausgesetzten Mitteln, sind fuͤr das he 1832 ö .
Haus den kurrenten Beitragen des Staats
340, 740 Rthlr. 21 Sgr. 6 Pf. und
aus den Abschlags⸗Zahlungen der
gedachten Stadt, auf ihre kur— renten Beitrage pra 1832, so
wie auf die Ruͤckstande * 1831 169,875 Rthlr. 5 Sgr. 6 Pf.
uͤberhaupt also 450,6 15 Rthlr. 27 Sgr. - Pf. herzzirten Danziger Obligationen und Anerkenntnissen einge— fund, nach erfolgter Cassation und Loͤschung in den Stamm—
M vorden, welche von diesen Effekten
Höe ad 1 erwähnten 340,740 Rthlr. 21 Sgr. 6 Pf. an den Magistrat zu Danzig Behufs der offentlichen Vernich— tung uͤberweisen; dahingegen
b die ad 2 gedachten 169,875 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf, bis zur gaͤnzlichen Abtragung der von der Stadt Danzig aus den
Jahren 1835 noch restirenden Beiträge, bei ihrer Haupt“ die vielleicht aus gewissen Gründen und unter dem Einstusse der
Kasse vorläufig wird asserviren lassen Berlin, den 25. Februar 1833. Haupt-Verwaltung der Staats Schulden.
) Rother. v. Schutze. Be elik. Deetz. v. Lamprecht.
Angekommen: Se. Excellenz der Königlich Sächsische
llars⸗Minister der Finanzen, von Zesckau, von Dresden
Der General-Majer und interimistische Commandeur der
Divisison, von Loöbell, von Erfurt.
111 .
. n n paris, 24. Febr. Aus der gestrigen Debatte der Deputirten⸗ mmer uͤber die Proposition des Hrn. Portalis wegen der Prie— pe holen wir noch Folgendes nach: Der Proponent gruͤndete sei ⸗ Antrag auf das Civil⸗Gesetzbuch, das die Hindernisse gegen Ehe—⸗ mnnisse namentlich auffuͤhre und keine andere als diese gelten Man solle ja nicht glauben, daß er es auf eine besondere
sse der Gesellschaft abgesehen habe, daß er mit einem Worte
Priester⸗Ehe beguͤnstigen wolle; dies sey keinesweges der ele 14 ö g 3 ) h die in einer politischen Versammlung zur Sprache gebracht werden
können; sie ist fuͤr die Religions-Freiheit von dem unmittelbarsten
Ü (Zeichen des Zweifels); nie werde es ihm in den Sinn nmen, die religibsen Begriffe anzufechten; er verlange aber, ß, was das Civil-Gesetzbuch nicht ausdruͤcklich verbiete, als Recht betrachtet werde. Es handle sich um die ganz einfache age, ob die religiöͤse Freiheit in Frankreich nichts als ein leeres
zt seyn, und ob der Grundsatz, der dem Koͤniglichen Gerichts-; f, so wie dem Cassationshofe sein Urtheil in der Dumonteil⸗ Der
Sache eingegeben habe, Rechtskraft haben solle. hner schloß mit einigen Bemerkungen uͤber das Wider— ürliche des Coͤlibats. Der Graf Gastan von Laroche— cauld ließ sich im Interesse der Religion vernehmen und äangte, daß man dieser denselben Schutz angedeihen lasse, den Staat allen ubrigen oͤffentlichen und Privat-Interessen ge— hie. Man fordere von allen Beamten, Waͤhlern, Geschwor— „Deputirten und Pairs einen Eid; wie komme man darauf, religidsen Eidschwur, zu verdammen? Herr Lherbette les fuͤr dringend nothwendig, die bestehende Gesetzgebung lnterpreliren, damit die Meinungs-Verschiedenheit aufhoͤre, sch in neuerer Zeit uͤber den fraglichen Gegenstand zwischen
shiedenen Koͤniglichen Gerichtshöͤfen gezeigt habe. Der Redner
ich zugleich in eine ausführliche Erörterung über das Cöͤli— in Die Versammlung schenkte ihm inzwischen, wegen der Rerickten Stunde, nur geringe Aufmerksamkeit. Schon wollte
iert das Wort verlangte und durch seine Rede kinlassung gab, daß auch noch die Herren Dupin d. Aelt. d Berrher ihre Meinung äußerten. Herr Jaubert namentlich sein Bedauern daruͤber zu erkennen, daß Propositionen, die Herr Portalis in die Kammer eg absichtlich oder zufallig, immer nur dazu dienten, die schaften zu erregen? Hert Portalis erwiederte, daß seine hige stets der Ausdruck feiner inneren Ueberzeugung gewesen ken. Nach einigen Bemerkungen des Marquis von Gram— . Je Nothwendigkeit, jeden Eingriff der geistlichen U n die Befugnisse der weltlichen, eben so aber auch um— un zu verhindern, bestieg Herr Du pin d. Aelt. die Red— e:
ihn ruft uns unaufhörlich zu,“ so begann er, „daß wir die Weit fuͤr unsere Revolution zu gewinnen suchen mußten. 16h das heißen? Wollen, wir etwa den Klerus zum Richter ie Guͤte und Gesetzlichkeit unserer Regierung machen? Hat . das Recht, dem Lande irgend eine Negierungsferm auf⸗ hit . solches Recht hat zu keiner Zeit bestanden; die Geist⸗ ke die mehr schon aus den einfachen Grunde, daß nichts . Welt vorgeht, was Gott nicht geboten oder zugelas⸗ a an ehr als irgend Jemand der bestehenden Macht Ge⸗ 1 nascht dig. Nach der ingen erwähnten Behauptung n In glauben, daß, um die Geistlichkeit zu gewinnen, man Eutcessen schmeicheln müsse; dies iß aber eine Lehre, die Minn J ß ⸗ Onfer in ⸗
. 1 1M
schemn, heute an die Königliche Reglerung zu Danzig uͤber, Priester⸗ Eh
fuͤr die Menschheit ist.
derniß gegen Schließung eines Ehe- Buͤndnisses erklaren
gefallen ist.
räsident zur Abstimmung schreiten, als noch der Graf sichtsvollen
gen, denn das erste Zugestaͤndniß, das wir ihr machten, wurde bald ein zweites zur Folge haben. Ich frage jetzt, ob das von Herrn Portalis beantragte Gesetz nothwendig ist, und meine Antwort dar— auf ist: Nein; denn was derselbe verlangt, liegt schon jetzt in dem ganzen Wesen unserer Gesetzgebung. Ich will nicht, daß der Geist— liche sich verheirathe, wenn äber ein Priester in das bürgerliche Le— ben zuruͤcktritt, so sehe ich nicht ein, was ihn verhindern konnte, Familienvater zu werden; er waͤre fuͤr eine solche Handlung allein seinem Gewissen verantwortlich. Als der verstorbene Porta— lis den Titel des Civil-Gesetzbuches uber die Ehe abfaßte und dem gesetzgebenden Korper vorlegte, erklaͤrte er ausdruͤcklich, daß das Verbot der Ehe, welches die geistlichen Reglements dem Priester auflegten, von dem Civil-Gesetze niemals als ein Hinderniß zur Verheirathung betrachtet worden sey, dergestalt, daß, wenn ein Geistlicher sich gleichwohl verheirathe, er aller Bürger- und Fa— milienrechte celle se werde, jedoch auf das Priester⸗Amt verzich—
ten muͤsse; er gestand also ein, daß ein Geistlicher sich verheirathen
duͤrfe, nur nicht in der Kirche, sondern auf der Mairie. Und Herr
/ . galt damals fuͤr einen der gescheidtesten Rechtsgelehrten im Lande. Dumonteilschen Prozesses, hat sich eine Meinungs-Verschiedenheit
Nur in neuerer Zeit, und zwar auf Anlaß des beruͤhmten
uber diesen Gegenstand offenbart. Der hiesige Königl. Gerichtshof hat entschieden, daß die Kanones in Bezug auf das Verbot der noch in Kraft waren, und diese Entscheidung wenigen Tagen von dem Cassationshofe bestätigt wor den. Ein solches Erkenntniß will indessen nichts sagen; es ist ein isolirtes ürtheil, dem eins ein voͤllig widersprechendes gegenuber gestellt werden koͤnnte. Mehr als einmal schon haben die Königl. Gerichtshoͤfe, ja sogar der Cassationshof, ihr Urtheil zuruͤck— genommen, nachdem sie ihren Irrthum erkannt. Man darf nie den Muth verlieren, am allerwenigsten bei einer einzelnen Entscheidung,
ist vor
Geistlichkeit erfolgt ist. Bedenken Sie ubrigens wohl, meine Her— ren, wie gefährlich es seyn wurde, die Ihnen vorliegende Proposi tion in Erwaͤgung zu ziehen. Naͤhmen Sie solche an, so koͤnnte die andere Kammer sie verwerfen, und man wurde Ihnen alsdann sa— gen, daß die Frage jetzt unwiderruflich feststehe. Besser ist es da her, wir bleiben in der jetzigen ungewissen Lage, wo wir, trotz des
Erkenntnisses in der Dumonteilschen Sache, immer noch behaupten können, daß kein geschriebenes Gesetz sich der Priester-Ehe widersetze;
allerdings giebt es ein Urtheil im entgegengesetzten Sinne, aber ein schlech tes,. Eine Stimme „In dieser Aeußerung spricht sich Fhr Aerger aus!“ Wuͤrde ich aufgefordert, meinen Gedanken bestimmte Worte zu lei hen, so wuͤrde ich erklaͤren, daß die vorliegende Proposition keine weitere Beruͤcksichtigung verdiene, und ich würde dlese Ansicht durch die bhestehende Gesetzgebung motiviren, wonach der Priester, der dem geistlichen Stande entsagt, in den Genuß aller der Vortheile tritt, die das Civil⸗Gesetz jedem anderen Buͤrger zuerkennt. Dieses Ge setz bestebt; es ist kein Grund vorhanden, die Anwendung desselben den Gerichtshoͤfen zu empfehlen; Ihre Pflicht gebetet Ihnen solches; bat man einmal schlecht gerichtet, so wird man das zweitemal besser richten; hierfuͤr buͤrgt mir die Debatte, die diese Materie in unserer Mitte veranlaßt hat.“
Herr Berryer, der zur Widerlegung des Herrn Dupin auftrat, äußerte sich etwa in folgender Weise:
„Der vorige Redner scheint mir, er moͤge mir die Bemerkung zu Gute halten, die vorliegende Frage nicht mit der sonst gewöhn
lichen Klarheit seines Geistes beleuchtet und insbesondere nicht ge
nug die nothwendigen Folgen der in Rede stehenden Proposition hervorgehoben zu haben. Eine große Meinungs- Verschiedenheit über diese Frage ist nichts Wunderbares, denn sie ist eine der wichtigsten,
Interesse; sie betrifft diejenigen Manner, welche die Regel fur ihren Lebenswandel in dem suchen, was das Heiligste und Ehrwuͤrdigste 3 Dem vorigen Redner zufolge, soll die Prom position durch die motivirte Tagesordnung, durch die Erklarung be seitigt werden, daß kein Anlaß vorhanden sey, uͤber diese Frage zu berathschlagen, da die bestehenden Gesetze der Priester Ehe kein Hinderniß in den Weg legten. Ich gestehe, daß ich nicht begreife, wie man bei! einer so wichtigen Debatte ein solches Mittel vorschlagen kann, um aus den Schwierigkeiten, welche die Frage darbietet, herauszukommen. Ueber einen der wich tigsten Punkte der Gesetzgebung soll durch die Tagesordnung ein Beschluß gefaßt werden? Nein, das kann nicht seyn, ich behaupte,
im Widerspruch mit dem vorigen Redner, daß die alten kanonischen
Bestimmungen, welche den katholischen Priesterstand fuͤr ein Hin , chließ noch jetzt das quͤltige Gesetz sind. Der Cassationshof hat dies erst vor weni gen Tagen durch eine Entscheidung anerkannt, die der vorige Red— ner freilich eine schlechte nennt, weil sie gegen seinen Antrag aus gefalle Soll diese Entscheidung eines Gerichtshofes, in dem sich die ersten Justiz Beamten des Landes befinden, fuͤr nichts gel ten, zumal wenn sie mit den Entscheidungen zweier Königl. Ge— richtshofe, derer von Paris und Bordeaͤur, gleichlautet“ Ich kann dem Herrn General⸗Prokurgtor am Cassationshofe noch eine Autoritaͤt eines seiner Vorgänger anfuͤhren, eines ein— der an allen
MPriester⸗ Ehe und behauptete, die Civil⸗Behhrde koͤnne einem 6 lichen, der seine Wuͤrde abgelegt habe, die buͤrgerliche Trauung nich
lische
gen, daß sie die buͤrgerlichen Lasten tragen sollen. Es handel hier um die vollkommene Freiheit der Kirche und diese tritt ein, sobald
Rede mit, die Herr O' n e i n m il
dürfe wir uns nicht taͤuschen laͤssen, denn er dem Einslusse der damaligen Ereignisse und Zeit⸗Ver
ry I af 14685 er assenen Ie he
wurden un
haͤltnisse erlassen, und die um diese Zeit entworfene Civil⸗Versasun
fuͤr die Geistlichkeit war größtentheils ein Werk der Jansenistischer Partei jener Versammlung. Man solgerte daraus die Erlanbniß
**
versagen. Der Unterschied zwischen einem noch im Amte stel Priester und einem, der aufhören will, ein solcher ju seyn, er mir, beiläufig gesagt, als eine reine Spitzfindigkeit. Spaͤter ward das Konkordat abgeschlossen, in welchem die katholische Religion als die der Mehrzahl der ,, n, und die Guͤltigkeit der kanom schen Bestimmungen anerkannt wurde. Napoleon fuͤhlte, nachdem er Kaiser geworden war, die Nothwendigkeit, diese Angelegenheit zu reguliren und ließ in seinem Staats⸗-Rath die Ansicht vorwalten, daß die Eivil⸗Behörde allen Priestern die buͤrgerliche Trauung ver— weigern müsse. In der Charte von 1813 ward die katho— Religion zur Staats -Religion erklart, dieses Prin zip aber aus der Charte von 1836 wieder gestrichen und da durch alle Verbindung zwischen Staat und Religion aufgehoben Auch ich stelle mich auf diesen Standpunkt und deurtheile danach die vorliegende Proposition, die nur eine Folge jener Trennung zwischen Staat ünd Kirche ist. Wenn man aber ein Prinzip auf stellt, so muß man sich auch die Folgen desselben gefallen lassen: der
11 152 scheint
Staat hat hiermit felbst auf alle feine Rechte in Bezug auf die Ne ligion verzichtet und die Kirche ist dadurch vollkommen unabhangig
geworden. Vor kurzem haben Sie durch ein Amendement die Prie⸗
stier fuͤr unfaͤhig erklaͤrt, an den Wahlen der General-Conseils Theil
zu nehmen; wenn Sie also den Priestern die buͤrgerlichen Rechte
und Privilegien verweigern, so koͤnnen Sie von ihnen nicht verlan Es handelt sich
Sie die vorliegende Proposition in Erwägung ziehen; die Kirche wird dann vom Staate unabhangig seyn und kann dabei nur ge
winnen.“
Daß die Proposition des Herrn Portalis in Erwägung ge—
zogen werden soll, ist bereits gestern gemeldet worden.
Bei den gestrigen Berathungen des vierten Bureaus der
Deputirten⸗Kammer uͤber die Wahl in Saint Quentin verlangte,
*
dem Constitutionnel zufolge, Herr Harlé, derjenige Kandi— dat, der nur eine Stimme weniger, als Herr Fould gehabt
hatte, gehort zu werden; er erklaͤrte, man habe ihn verleumdet und er wuͤnsche besser gekannt zu werden; er sey fuͤr ein Oppo— sitions Mitglied ausgegeben worden, gehöre aber der ministeriel⸗ len Partei an; man habe ferner behauptet, er hege große Vor— liebe fuͤr die Handels-Freiheit, wahrend er ein Anhaͤnger des Prohibitiv⸗Systems sey.
Der Bischof von Montauban, Herr Dubourg, ist, wie verlautet, zum Erzbischof von Besangon, an die Stelle des ver
storbenen Fuͤrsten von Rohan-Chabot, ernannt worden.
Der Vicomte v. Chateaubriand hat solgendes Antwort— Schreiben an den Redacteur der Gazette d Auvergne ge richtet: „Paris, 16. Februar. Mein Herr! Ihr Brief und die Nummern Ihres trefflichen Blattes finden mich mit ei Prozesse beschäftigt, der, wie man versichert, am 27sten d vor dem hiesigen Assisenhofe eroͤffnet werden wird. Es war noth wendig, die Preßfreiheit in der Person desjenigen anzugreisen, der so viel beigetragen hat, dieses Gut Frankreich zu verschaffen; nichts als eine kleine, hoͤchst konsequente Chikane der richtigen Mitte. Danken Sie den Personen, die mir ihre Achtung be zeigen, viel tausend Mal; dieselben moͤgen sich aber in ihren oͤffentlichen Aeußerungen in Acht nehmen; es sollte mir wehe thun, wenn sie das mir wahrscheinlich bevorstehende Gefängniß mit mir theilen muͤßten, weil sie meine Gesinnungen theilen. Wer wuͤrde sich uͤbrigens heutzutage des Gefaängnisses nicht rüh men! Dieses wurde fuͤr mich eine Krone seyn, die mein graues Haupt verdient hat. Ich erneuere Ihnen u. s. w. Chateau— briand.“
Die Akademie der Inschristen sollte gestern die durch den Tod Daeciers erledigte Stelle eines immerwährenden Secretairs neu besetzen; die ersten Abstimmungen verliehen indessen keinem der Kandidaten die erforderliche Stimmen-Zahl und es wird da her in der kommenden Woche ein neues Skrutinium stattfinden
Der National ist äußerst ungehalten daruͤber, daß auf dem letzten Balle in den Tuilerieen ein Englischer Kavallerie— Offizier erschienen sey, auf dessen Cartouche der Name „Water— loo“ in großen goldenen Buchstaben gestanden habe.
Das ehemalige Konvents-Mitglied, Roux -Fazillae, ist vor einigen Tagen in hohem Alter in Nanterre, einem in der Nähe der Hauptstadt liegenden Orte, mit Tode abgegangen. .
Der Geburtstag Washington's wurde gestern von dem hie sigen Nord-Amerikanischen Banquier Weller durch ein alänzen— des Fest gefeiert, welchem der Nord-Amexikanische, der Schwe dische und der Belgische Gesandte, der Herzog Decazes, Gene ral Lafayette, der Marquis von Brnas, Herr Odier, der Graf Maison u. A. m. beiwohnten. .
In der Tribune liest man: „Wir haben heute Nachrich ten aus Lyon erhalten; die ernstesten Ereignisse scheinen sich dort vorzubereiten; zwischen den Arbeitern der verschiedenen briken haben sich zahlreiche Vereine gebildet; oie Zahl der Mit— glieder wird auf mehr denn 50, 000 angegeben. Schon seit ein; gen Monaten haben die Tuͤll-Arbeiter mit ihren Meistern offen gebrochen, und die Werkstaͤtten verlassen, um jene zu einer Er höhung des Arbeits-Lohns zu zwingen.“ — Die Gafettend! Lponnais meldet vom 21sten d. M.: „Nach einem Trink-Ge lage zogen gestern einige Haufen Republikaner, revolutionnaire Lieder singend, durch die Straßen und erregten bei den Freun den der Ruhe einige Besorgniß. Diese Scenen hatten (ndessen weiter keine Folgen, da die hiesigen Handwerker mit den Un ruhestiftern durchaus nicht sympathisiren.“
Großbritanten und Jrland. Parlaments-Verhandlungen. Aus den Verhand— lungen des Unterhauses in der Sitzung vom 18. Fehr.
theilen wir hier e,, . noch den wesentlichen Inhalt der onnell bei Gelegenheit des Antrages,
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