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5 Herr Macauley aͤußerte sich im Wesentlichen folgender— zen:
Ich bekenne, daß die von dem ehrenwerthen und gelehrten Herrn eben gegußerten Besorgnisse mir auf keine Weise gegruͤndet scheinen, noch denke ich, daß feine Rede, mit fo lautem Beifall sie auch von jener Seite des Hauses aufgenommen worden, den leb⸗ haften Eindruck schwaͤchen wird, den die gestern von meinem sehr chrenwerthen Freunde (Herrn Stanley) gehaltene bewunderns⸗ würdige Rede hervorgebracht hat. (Hört, hört!? Der ehrenwer—⸗ the und gelehrte Herr hat uns gesagt, daß jene Rede ihre eigent- liche Starke den voreingenommenen Gesinnungen der Majo— ritaͤt, in diesem Hause habe zu danken gehabt. Der chren— werthe und gelehrte Herr will dadurch zu erkennen geben, daß, die Englischen Mitglieder bereitwillig“ Alles aufnahmen, was zur Entschuldigung der eingebrachten Maßregel dienen könne. Was mich und diejenigen betrifft, die mit mir in der Ansicht von der Nothwendigkelt der Bill uͤbereinstimmen, so weisen wir diese An⸗ schuldigung auf das entschiedenste und bestimmteste zurück. Ich habe mich in diesem Hause niemals unter peinlicheren Gefühlen erhoben, als unter den jetzigen Umstaͤnden; ich habe nicht geglaubt, daß ich jemals zur Vertheidigung der Aufhebung der Habeas⸗-Corpus- Akte und der Geschworenen- Gerichte wuͤrde auftreten muͤssen. Es sind dies geheiligte Theile unserer Eonstitution, aͤöter als das Par⸗ lament selbst, ihr ursprung verliert sich in die Dunkelheit laͤngst vergangener Zeiten. Sie bilben Theile der großen Charte der Britischen Freiheiten. Sie sind die großen Bollwerke der Freiheit, fuͤr die unsere Vorfahren tapfer ünd siegreich gekämpft haben, zu deren Erhaltung Dynastieen verandert, und ganze Armeen von Maärthrern hingeopfert worden sind. Diesen heiligen Boll⸗— werken muß man allerdings mit Scheu nahen, und dieselben nur in einem Fall der äͤußersten Nothwendigkeit beruͤhren. Ist aber diese Nothwendigkeit einmal erwiesen, dann werde ich mich auch nicht dabei aufhalten, zu eroͤrtern, wie weit man dieselben uͤberschrei⸗ ten daef. (Hort, hört! von der Opposition Ich kann mir nichts Schlimmeres denken, als wenn eine verfässungswidrige Maßregel auch zugleich unwirksam seyn sollte. Ich bin der Meinung, daß, wenn man einmal von dem Gesetz abweicht, lieber durch zu viel Kraft, als durch zu viel Schwaͤche gefehlt werde. (Hort, hoͤrt! von der Opposition, und, Beifall von der ministeriellen Seite) Ich stimme daher fuͤr eine strenge Maßregel, damit sie von kurzer Dauer und weniger dazu geeignet seyn moge, als vor— gängiges Beispiel aufgestellt zu werden. Wenn, wie gesagt, der Grundsatz einmal festgestellt ist, so kuͤmmern mich die Details der Maßrege! sehr wenig. — Man hat bei Betrachtung des gegenwaͤr⸗ tigen Zustandes in Irland die Association der sogenannten Freiwilli⸗ gen mit den Freiwilligen vom Jahre 1782 verglichen. Dieser Ber⸗ gleich ist aber ganz falsch. Dic einzige Association, mit der dieselbe verglichen werben kann, ist die, welche einst in einem benachbarten Staate erxistirte, und die, ihre Sitzungen in der Hauptstadt haltend, ihren Einfluß und ihre gefaͤhrlichen Grundsaͤtze durch Ver⸗ zweigungen uber das ganze Land außdehnte; ich meine die Jakobiner in Frankreich, die von einem Manne praͤsidirt wurden, der der politische Abgott des Volkes, und zu⸗ gleich der Schrecken derer war, die ihn genau kannten. Die Aehnlichkeit zwischen den beiden Associationen ist in die Augen fal⸗ lend. Wenn in der einen ein thaͤtiges Mitglied erklaͤrt, daß es sich auf Befehl seines großen Fuͤhrers auf eine Mine stellen wuͤrde, die im Begriff waͤre, aufzufliegen, so fand man die Mitglieder der andern ihrem Oberhaupte nicht weniger ergeben; denn sie erklaͤrten, daß, wenn er Gift nehmen wollte, sie alle bereit waͤren, ein Glei⸗ ches zu thun. In vielen andern Punkten ist die Aehnlichkeit gleich stark. Wenn man nun aber auf die Resultate des Fakobiner⸗Klubs blickt, kann man dann der Freiwilligen⸗-Association die unumschraͤnkte Herrschaft geduldig einraͤumen? Haben wir deshalb das Parlament reformirt? (Beifall von der Opposition, der von der ministeriellen Seite beantwortet wird.‘ Ich will mit den Worten eines Mannes fragen, der einst eifrig fuͤr die Sache der Reform focht: „„Haben wir den Loͤwen erschlagen, um von dem Wolf verzehrt zu werden?““ ECau⸗ ter Beifall von der Opposition.) Das Herz jedes Englaͤnders antwortete damals auf diese Frage. Ich gehöre zu denen, die die Reform unter⸗ stüͤtzten, um die Revolution zu vermeiden. Wir haben aber nicht gegen die stolzeste Aristokratie der Welt gefochten, damit eine Oli⸗
garchie, die seitdem ihr Haupt erhoben hat, unbeschraͤnkt uͤber uns ͤ
herrsche (anhaltender Beifall von der Opposition) — eine Oligar—
chie, welche keinen andern Anspruch auf die Gewalt hat, als die
Schwache der Regierung und ihre eigene Kuͤhnheit. Will man Ir⸗ land der Herrschaft einer solchen Partei unterwerfen? daß die vorliegende Bill die Freiheit in Irland zerstoͤren wuͤrde. Ist denn aber überhaupt Freiheit vorhanden? Ich erinnere mich aus Herrn Matthews sehr interessanter Schilderung Amerikanischer Sitten des Ausrufs eines Kentuckianers, der sagte: „„Eine schoͤne Frei⸗ heit, wo ein Mann nicht seinen cigenen Branntwein brennen kann.““ Ich möchte in gleicher Weise von der Freiheit sagen, welche Irland jetzt genießt: Eine schöne Freiheit, wo ein Mann nicht seine Meinung aussprechen darf — eine schoͤne Freiheit, wo man seines Lebens und Eigenthums nicht sicher — wo man bestaͤndig gendthigt ist, bewaffnet auszugehen, um sich gegen die Gewaltrhaͤtigkeiten de⸗ rer zu schuͤtzen, welche ihm nicht erlauben, nach eigenem Gefallen zu denken und zu handeln. Eine solche Freiheit kann nur mit der verglichen werden, welche der Jakobiner⸗Klub einfuͤhrte, uͤber dessen Thüre das Wort Freiheit allerdings stand, dem aber immer durch tyrgunische und blutige Thaten Hohn gesprochen wurde. Bei Un⸗ terstützung der vorliegenden Maßregel glaube ich daher einen Weg einzuschlagen, der die wahre Freiheit befoͤrdert, und in einer einst⸗ weiligen Aufhebung der Habeas⸗Corpus-Akte und der Geschwornen⸗ Gerichte glaube ich die wirksamsten Mittel zur Beschuͤtzung des Lebens und des Eigenthumes in jenem Lande zu sehen. Die Auf⸗ hebung dieser großen Bollwerke der Constitution kann in den rech⸗ ten Händen nicht bestandig nachtheilig wirken. Solch eine Aufhe⸗ bung ist nur gefaͤhrlich, wenn die Gewalt in die Haͤnde von Raͤu⸗ bern und Mördern gelegt wird. Man hat auf fruͤhere Maßregeln dieser Art angespielt. Keine fruͤhere Maßregel aber stand auf sol⸗ chem Grunde, und fuͤr keine war eine so dringende und gebieterische Nothwendigkeit vorhanden. Die jetzt zu bewilligende Gewalt soll in die Haͤnde Derer gelegt werden, die einem reformirten Parla— mente fuͤr die Anwendung derselben verantwortlich sind; und dann ist sie von Huüͤlfs-Maßcegeln begleitet. Das ehrenwerthe Mitglied für Lincoln (Herr E. L. Bulwer) hat gesagt, daß die. Mi⸗ nister einen sehr inkonseqguenten Weg einschluͤgen, daß sie den einen Tag das Volk durch Zwangs ⸗ Maßregeln zu Boden druͤckten, um es am andern Tage durch Abhuͤlfs - Maßregeln wieder aufzurichten; daß sie damit weiter nichts ausrichten wurden, als sich die Zuneigung beider Parteien in Irland zu entfremden. Diese Einwendung des ehrenwerthen Mitgliedes ist aber selbst eine Inkonsequenz; denn am ersten Tage dieser Session erklaͤrte es, daß jede ginn g, w r ge, mit Abhuͤlfs-Maßregeln begleitet seyn muͤsse. Während die Minister gezwungen sind, Gewalt anzuwenden, um die Gewalt zu unterdruͤcken, treten sie auch mit versohnenden Maß⸗ regeln hervor, um gerechten Beschwerden abzuhelfen. Fur einen augenblicklichen Parorxismus haben sie augenblicklichen Zwang; fuͤr Beschwerden schlagen sie Abhuͤlfe vor, Es scheint mir, daß der ge⸗ genwaͤrtige Zustand in Irland sich sehr wohl mit dem der Schottl⸗ schen Hochlande vor 80 Jahren vergleichen laßt. Es war damals in den Hochlanden ebenfalls eine politische und eine Land⸗Aufre⸗ gung; die erstere wurde durch den Lord Lovot veranlaßt, der schlan genug war, für eine Zeit wenigstens die Folgen derselven zu verhuͤ—⸗ ten; die letztere durch Rob Roy, der an der Spitze seines Claus im ganzen Lande gewaltsame Contributionen erhob. Die Mittel der beiden Parteien waren verschieden, aber sie selbst waren eng verbun⸗ den. Die Regierung jener Zeit loͤste diese Verbindung auf, welche rechtlicher war, als die gegenwaͤrtige; denn jene nl ben Fa⸗ milien⸗ Bande, diese e, ,, , Die Regierung aber, wie gesagt, löste dieselbe durch Einbringung bellen Gesetze auf, und verbesserte zu gleicher Zeit die Lage der Hochlaͤn⸗
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der durch Anlegung von Straßen und Bruͤcken, und indem sie noch auf andere Weise den Verkehr mit jenem Lande erleich⸗ terte; und ich glaube, daß gegenwartig kein aufgeklaͤrter Hochlaͤn⸗ der lebt, der jene Veranderung nicht segnet. Ich hoffe, daß ein ähnliches Verfahren in Bezug auf Irland von gleichen wohlthaͤti⸗ gen Folgen seyn wird. Ich gebe zu, daß die dem Hause vorlie—⸗ gende Maßregel schlecht S daß sie furchtbar ist (lebhafter Beifall von der Oppoßtihn) — aber sie ist Cxperimentum in corpore rili; sie findet ihre Rechtfertigung nur in der Nothwendigkeit des Falles. Es ist ein verzweifeltes Mittel gegen eine schreckliche Krankheit. Wenn man aber anch die Kriegs-Gerichte in ihrem schlimmsten Lichte betrachtet, sind sie indessen wohl so schlecht, wie die Gerichts⸗ höfe, welche jetzt gedͤffuct sind, um Leute ihrer politischen Meinun⸗ gen wegen zu vernehmen, und die Vollziehung des Urtheils den Bauern zu uͤberlassen? (Hoͤrt, hoͤrt! Wie werden die beiden Systeme wirken das der vorgeschlagenen Maßregel, und das andere, welches jetzt in Irland herrscht? Jenes soll nächtliche ungesetzliche Versammlungen verhindern, und das andere dient nur dazu, zu mitternaäͤchtlichem Mord aufzumuntern. Jenes erlaubt Haus- Untersuchungen, um diejenigen aufzufinden, welche bei jenen Verbrechen betheiligt waren; das andere gestattet solche Untersuchungen nur, um den Unschuldigen zu bestrafen. Jenes soll die Constitution beschuͤtzen, das andere will sie vernichten; denn es ist keinem Zweifel unterworfen, daß, wenn das jetzige System fort⸗ dauert, Jeder, der auf Leben und Eigenthum einen Werth legt, den Aufenthalt in den Raubstagten dem in Kilkenny vorziehen wird. Hoͤrt, hoͤrt! Im vorigen Jahre haben wir ebenfalls eine Aufhe⸗ bung der Habegs⸗Corpus-Aktéè gehabt — und ebenfalls, um, so wei
menschliche Krafte es vermochtẽn, dem Umsichgreifen einer furchtha— ren Heimsuchung — der Cholera vorzubeugen. Wenn mir aber die Wahl gestellt wind, und ich sagen soll, was ich vorziehe; jene furcht⸗
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bei der keine Sicherheit fuͤr Leben und
bare Seuche in ihrer ganzen Kraft, wie sie in Indien auftritt, oder
diese moralische Pesf,
Eigenthum herrscht, bei der ich den Besuchen der mitternaͤchtlichen
Mörder und allen Gewaltthätigkeiten einer gesetzlosen Bande von Boͤsewichtern ausgesetzt bin; wenn mir, sage ich, eine Wahl zwi— schen diesen beiden Uebeln gestellt wurde, so wuͤrde ich das erstere wählen; und mit dem Könige der Juden ausrufen: „„Gieb mich in die Haͤnde Gottes und nicht in die Haͤnde der Menschen!““ (Bei⸗ fall.. Ich habe nun offen und aufrichtig meine Meinung uͤber die
vorliegende Maßregel ausgesprochen; aber ich kann versichern, daß
meine amtliche Verbindung mit der Regierung nicht den geringsten Einfluß auf dieselbe ausgeübt hat. (Hort, hoͤrt; von der Opposi— tion.) Ich kann allerdings nicht erwarten, daß der ehrenwerthe und ge—
lehrte Herr mir in dieser Hinsicht unbedingten Glaubenschen kt. Ich raͤume ein, daß es viele Falle geben kann, wo Jemand seine eigene Ueber⸗ beiden Parteien wieder herzustellen, indem sie gewisse durg Rechte Hollands bedingte Arrangements hinzufuͤgte; denn wan fuͤr Frankreich und Großbritanien augenscheinlich war, z
zeugung aus Anhaͤnglichkeit an seine politischen Freunde, oder wegen seiner Verbindung mit der Regierung opfert; aber die Aufhebung der Habeas⸗Corpus⸗-Akte gehört nicht zu den Faͤllen, wo ein solches Opfer rechtlicherweise gebracht werden kann. Ich kann mich auf
viele meiner ehrenwerthe Freunde neben mir berufen, welche es mir
bezeugen werden, daß ich vor einigen Abenden, als die Maßregel wegen der Kirchen- Reform eingebracht werden sollte, bereit war, trotz meiner Freundschaft fuͤr diejenigen, welche die Verwaltung
Man sagt,
bilden, und trotz meiner eigenen Verbindung mit der e gr , yt
mich von ihr zu trennen, wenn die vorzuschlagende Maßregel nie der Art ware, wie das Land sie zu erwarten ein Recht hakte. So bereit ich aber auch war, mich von den Ministern zu trennen, wen
ich nicht haͤtte mit ihnen uͤbe einstimmen konnen, eben so bereit bin ich jeht, ihnen meinen schwachen Beistand zu leisten, da ich fest uͤberzeugt bin, daß der Weg, den sie einschlagen, der rechte ist. Sie sind Freunde der wahren Freiheit, und obgleich sie sich jedes unnuͤtzen Eingriffes in die Rechte eines Theiles ihrer Mitbuͤrger be⸗
geben werden, so nehmen sie doch keinen Anstand, eine einstweillge Suspension der Verfassung vorzuschlagen, um Irland den Klauen einer jaͤhrlichen Summe von 8,400,900 Gulden.“
der Anarchie zu entreißen. Ich werde meinen Konstituenten wegen
meines Votums bei dieser Gelegenheit furchtlos entgegentreten, weil
ich sie fuͤr zu große Freunde der wahren Freiheit und fuͤr zu aufge⸗ klaͤrt halte, als daß sie nicht zwischen dieser und jener schrankenlosen Willkuͤr unterscheiden sollten, welche nur mit der aͤrgsten Sklaverei enden kann. Welches auch die Folgen meiner hier ausgesprochenen Ansichten seyn mögen, ich werde ber denselben beharren, und sollte ich auch das Opfer der Ungerechtigkeit des Volkes werden, niemals werde ich mich herablassen, demselbßen zu schmeicheln.“ (Beifall.)
London, 1. März. Se. Majestaͤt der König haben den General-Lleutenants Fred. Aug. Wetherall und David Latimer Tinling Widrington, Großkreuzen des Guelphen-Ordens, dam dem Ohersten J. Boscawen Savage, Commandeur des Guel— phen-Ordens, und dem er seums, Henry Ellis, die R
In Bezug auf die Irlaͤndische Bil sagt der Albion: „Die große Mehrheit der Nation innerhalb und außerhalb der Parlamentshaͤuser die Dinge in Irland durch diesen oder jenen Fehltzriff so weit
gediehen sind, irgend etwas von der Art, wie die von der Re⸗
gierung vorgeschlagene Maßregel, angenommen werden muͤsse; und obgleich Viele der Meinung sind, daß diese Maßregel schlecht eingerichtet, daß sie zu despotisch, zu boͤsartig in ihrer Absicht, kurz zu Whiggistisch sey, so wird man sie doch wahrscheinlich, um Verzug zu vermelden und der Irlaͤndischen Gesetzlosigkeit mit einem Mal einen Stoß zu versetzen, in ein Gesetz verwan— deln. Wir glauben daher, daß die Bill durchgehen wird, und zwar mit einer bedeutenden Majorttät, und daß sich das Whig—
Ministerium seine kuͤmmerliche Existenz noch ein wenig laͤnger fristen wird, trotz der vielen Geruͤchte von Resignationen, die
uns von verschiedenen Orten zugehen.“
Die Morning Chronliele laͤßt sich uͤber die Maßregeln in Bezug auf Irland folgendermaßen vernehmen: „Es ist zu erwarten, daß die Abhuͤlfe⸗ Maßregeln, so unzureichend sie auch
seyn mogen, eben solchen Widerstand in dem Oberhause sinden Welchen
werden, wie die Zwangs-Maßregeln im Unterhause. Schluß wird das Volk daraus ziehen? Wir Alle wissen, daß Irland sich in einem aufruͤhrerischen Zustande befindet; aber wir wissen nicht, daß es sich jemals in einem anderen Zustande als in einem aufruͤhrerischen befunden hätte. Das Gesetz wird nicht geachtet; aber wird Jemand, die Hand aufs Herz gelegt, sagen koͤnnen, daß dieses Gesetz geachtet werden koͤnne oder muͤsse? Selbst Lord Althorp war neulich sehr besorgt, die Regierung gegen den Vorwurf zu verwahren, als haͤtten die Zwangs-⸗Maß— regeln zum Zweck, einen einzigen Punkt des Gesetzes, namlich des dem protestantischen Geistlichen Anspruch auf den Zehnten verleihenden Gesetzes zu erzwingen. In Irland und in allen ähnlich gestellten Landern kann es an Einschuͤchterungen und Gewaltthaͤtigkeiten bis zu einem gewissen Grade niemals fehlen. Eben die Verbindung mit England erzeugt diesen Zustand der Dinge; denn die Huͤlfequellen Englands stehen dem Irlaͤndischen Gutsbesitzer zu Gebot, und er würde ohne dieselben nicht einen Augenblick bestehen koͤnnen; und die Englische Regierung sorgt nicht fuͤr die Gegenmittel, welche erforderlich sind, um den durch das Vertrauen auf ihre Gewalt erzeugten Uebeln entgegenzuwirken. Kurz und gut, das Englische Volk wird besteuert, um zur Beitrei— bung des Pachtzinses und der Zehnten eine betrachtliche Armee in Irland auf den Beinen zu erhalten, und die Englische Re— gierung ist, ungeachtet aller Parlaments-Reformen, immer noch eine Squirearchie. Wenn man von Verletzung der Gesetze in Irland spricht, so ist darunter nichts Anderes zu verstehen, als Bestreitung des von den Gutsbesitzern in Anspruch genommenen
mal, um zu einem Abkommen zu gelangen, und immer am
vom J. Jan., einen modifizirten Entwurf der Praͤlimin ar⸗Connn vorzulegen, zu deren Abschluß mit Frankreich und Großbrithn
werden.“
raͤumt, daß die fuͤnf Maͤchte die Äbsicht gehabt haben konnen; Verbindungen durch Limburg nur einem maͤßigen Barrisreh-z
Bibliothekar des Britischen Mu⸗
scheint mit fich einig zu seyn, daß, nachdem
sehen, daß diefe Stipulgtlon und die Hinausschiebung des be
Rechts, ihre Bauern zu pluͤndern. Wir glauben, daß die orhneten dasselbe demnach dem Lug g l gra or gen Minister recht guie Absichten gegen Irland haben, ait . se ch dem Austausch der Ratificati neuliche Erklarung des Herrn Stanley, daß die Minister; „Durch eben diese Antwort wurde die Herabsetzung der Armeen nicht darauf vorbereitet seyen, eine Maßregel zur Einf en Friedens ⸗Zustand einer desfallsigen Auswechselung von No⸗ von Armen⸗-Gesetzen in Irland einzubringen, beweist klar ge Hberwiesen, jedoch mit der Bemerkung, daß diese Maßregel auf unter welchem Joch sie seufzen.“ Echwierigkeiten treffen wurde. Die Bemerkung, daß die Ent⸗ Die aus Privat-Beiträgen errichtete Denksaͤule fuͤr den Hung n , , e von politischer Art sey⸗ . ewigten Herzog von York auf dem Carlton-Platze ist dieser dfn, ,n nfunft Frankreicht in den Jahren enthüllt worden; es sell auf diese Säule ein bronzenes En Eine der gegen den Röederlaͤndischen Bevollmächtigten vor— bild des Herzogs gesetzt werden, . ten Beschwerden bezieht sich auf feine Erklärung, daß er nur Der General“ Likutenant Sir George Airey ist zu n Bevollmächtigten der fünf Höfe einen schließlichen Traktat gestorben. seichnen konne. In dieser Hinsicht hat er sch inzwischen, eben Eim ganzen Lauf der Unterhandlung, nach seinen Instructio— gd nach den gegenwartigen Verhaltnissen Europa's gerichtet; eine entgegengesetzte Handlungsweise wurde der Haager Hof rstenmal den Vorwurf verdient haben, daß, er dahin trachte, en den. Maͤchten Uneinigkeit zu erregen; ein Vorwurf, den unauft drlich wiederholt hat, der jedoch durch alle Handlungen sederläͤndischen Regierung Luͤgen gestraft wird. Waͤre doch nichts neter gewesen, um die Fruͤchte der Opfer, welche Niederland im esse des Friedens dargebracht hatte, zu vereiteln, und um eine rliche Spaltung hervorzubringen; und welche Burgschaft haͤtte für die Dauerhaftigkeit und fuͤr die Ausführung eines schließ⸗ Vertrages uͤber die Belgischen Angelegenheiten gehabt, wenn ohne Mitwirkung der Hofe von Desterreich, Preußen und and abgeschlossen worden ware? Auch erinnerte sich der Nie— ndische Bevollmaͤchtigte siets, daß er bei der Londoner Konfe— t , fe,. beglaubigt war. Einen sehr deutlichen Beweis davon hatte er Gebietstheile, die freie Schifffahrt auf der Maas auf dem Fi gegeben, indem er am 9. November dem Grafen Grey den Mainzer Traktats, die auf der Schelde, wie sie e dem 2 zu kurf zu einem Traktate zwischen dem Koͤnige und den fuͤnf 1-31 bestanden hatte, die Verbindung durch Limburg ohne Tim ten mittheilte, der von Preußen vorgelegt worden war, und Zoͤlle, die Entwaffnung Hollands und Belgiens und die Aufs er Sr. Excellenz erklaͤrte, daß er bereit sey, binnen 24 Stun— des Embargo's stivulirt.“ . ; hen Entwurf des Berliner Kabinets, als Grundlage des abzu⸗ „Die Niederlaͤndische Regierung, die seit dem Beginn der I enden Vertrages, zu unterzeichnen. Sein Schreiben an Lord die Belgische Insurrection veranlaßten Unterhandlungen schon vom 12. November druͤckt in dieser Hinsicht seine ganzen Ge⸗ ngen aus. ; nl man nun guch annehmen wollte, daß es damals mehr nigen Artikel gegolten haͤtte, welcher sich auf den Traktat mit jen bezog, so machte doch der Entwurf dieses Traktats einen tlichen Theil von demjenigen mit den fuͤnf Maͤchten aus, der ervwaͤhnt worden, und es sprang um so mehr in die Augen, nan nicht daran gedacht hatte, eine der Maͤchte davon auszu— en, als niemals davon die Rede söeien der Machte zu Ende zu bringen. Der Niederlaͤndische slnichtigte hatte sich überdies angelegen seyn lassen, die Be— ung zu stellen. „wenn alle betheiligte Parteien gleich sehr ssen, zu einem Ende zu gelangen.“ Der Umstand, daß die schen Bevollmaͤchtigten sich von der Konferenz zuruͤckgezogen konnte auf sein Benehmen gegen den Grafen Grey Einfluß ausgeuͤbt haben, da er am 9. November und noch lange nͤchher, so wenig wie seine Regierung, auf
Niederlande.
Aus dem Haag, 3. Maͤrz. Folgendes ist der vol dige Inhalt des von dem Minister der auswaͤrtigen Angehz heiten in seiner Mittheilung an die Generalstaaten (6 Nr. 67. der Staats-Zeitung) erwahnten Memoires, we als Antwort auf die Note der Bevollmaͤchtigten Englands Frankreichs vom 14ten Februar (S. Nr. 59. der Staats) gedient hat: „Im Haag, den 25. Febr. 1833
Am 2. Januar 1833 hatten die Geschaͤftstraͤger Frankreich; Großbritaniens im Haag dem Niederlaͤndischen Minister der waͤrtigen Angelegenheiten eine Note zugestellt, die von einem ventions-Entivurfe zwischen den drei Maͤchten begleitet war“
„In dieser Tonvention wurde die Raͤumung der gegensen
abend eines Abschlusses, den Maͤchten auf ein neues Terrain, ches ihnen jedesmal vortheilhafter schien, gefolgt war, weigerte auch den fünften Weg, den man ihr vorschlug, zu betreten, um gleich sie eine auch nur augenblickliche Vr d gef nn der Deßn Unterhandlung bedauerte, so beeilte sie sich doch durch ihre
so wie init Oesterreich, Preußen und Rußland sie sich bereit erllln „In diesem Entwurfe suchte sie das Gleichgewicht zu
Belgier kein provisorisches Arrangement annehmen koͤnntey) ches ihnen nicht den unverzuͤglichen Genuß der Maas⸗ und Ch Schifffahrt sicherte, so war es fuͤr Holland nicht wenige nn z scheinlich, daß dieser Genuß nicht zu seinem Nachtheil stusng offizielle Weise von diesem Umstand unterrichtet war. duͤrfe.⸗ . Benehmen blieb sich daher stets unveraͤnderlich gleich; aber „Ohne jene Modificationen wuͤrde Belgien, nach der nh dies auch nicht der Fall gewesen, so begreift man doch noch zeichnung der Praͤliminar-Convention, welche ihm beinahe 1 wie man der Niederlaͤndischen Regierung vorwerfen konnte, was es wuͤnschte, ohne eine Last seinerseits zusicherte, gar he sich im Februar 1833, nach den Ereignsssen bei Antwerpen, Grund gehabt haben, den Abschluß eines Definitiv Traktat gert, einen End-Vertrag mit zwei Maͤchten zu unterzeichnen, wünschen. Sie betrafen die Erhebung eines einzigen Zolles asssenen sie, vor diesen Ereignissen, im November 1832 zu einem
Schelde, ohne Vlsitgtion oder andere Donanen Hoöͤrmlichkelt luß bercit gewesen seyn sollte, und wie man aus dieser Weige. wie Frankreich und Großbritanien es selbst gewuͤnscht hatten ableiten konnte, daß sie abgeneigt sey, einen End-Vertrag mit
Transito-Zoll in Limburg, der 1pCt. nicht uͤbersteigen, fuͤr die änf Maͤchten zu unterzeich nen.“ ö sien Handels- Artikel aber noch weit unter diesem Maximum In seinen Konferenzen mit den Herren Bevollmächtigten Frank⸗ ben sollte; und die Zahlung von Seiten Belgiens, vom 1. Jm und Großbritaniens wurde der durch den Niederlaͤndischen 1333 an, seines Antheils an den Zinsen der offentlichen Schäl Modifizirte Entwurf vom 9. Jan. gaͤnzlich verworfen, und ga⸗ hm Ihre Excellenzen zu erkennen, daß der Entwurf vom 2. „Der Niederlaͤndische Bevollmaͤchtigte wuͤrde sich nicht gi vei Seite gelegt waͤre. Sie brachten alsdann diesen letzten gert haben, in die Details des Tonnen und Lootsen⸗Rechne Wurf wortlich wieder zum Vorschein, mit Hinzufuͤgung der Neu⸗ der Schelde einzugehen, obgleich ihm dieselben weniger Sn Cen n und des Waffenstillstandes, welches BVerwerfen und Wieder⸗ net schienen, in eine Präliminar- Convention aufgenbnmin hen um so auffallender war, als einige der von Niederland geshkigenen Modificationen nur das Prinzip der Gegenseitigkeit in Wlfisung betrafen, welches zu jeder Zeit in allen diplomatischen ni Gebrauch war, und als man sich nicht erklaren konnte, mm die neuen laͤstigen Zusaͤtze, wenn sie durchaus nöthig waren, t schöon am 2. Jan. vorgeschlagen wurden.“ In einem dritten, zu gleicher Zeit von den Bevollmaͤchtigten freichs und Großbritaniens vorgelegten Entwurf, der aus 5 Ar⸗ und einem abgesonderten Zusatz-Artikel bestand, wurde die mug des gegenseitigen Grundgebiets zum Nachtheil Nieder— it Stillschweigen uͤbergangen.“ Der Niederländische Bevollniaͤchtigte stellte vor, daß man die sung der 2 ersten Artikel in Betreff der Aufhebung des Em— bund der Ruͤckkehr der jetzt in Frankreich besindlichen Nieder⸗ sschen Krieger verbessern möchte.“ „Durch den 3ten Artikel sorderten Frankreich und Großbrita⸗ die Anerkennung der Neutralitaͤt Belgiens innerhalb der durch Vertrag vom 15. Nov. 1831 demselben zugewiesenen Graͤnzen.
„Was den Transito-Zoll durch Limburg betrifft, so wird ang
zu unterwerfen, doch hatten sie dagegen Holland die Erhebung n Zolles auf der Schelde, dem Mainzer Tacif gemaͤß, garantirt. Niederlaͤndische Kabinet kann daher den Einwand der Garantzt Maͤchte in Bezug auf den Transito durch Limburg nicht zults wenn der Konig sich geneigt zeigt, sich Modificationien der Gatm in Bezug auf den Schelde⸗Zoll gefallen zu lassen.“ „Die Stipulgtion, daß Belgien vom 1. Jan. 1833 seinen! theil an der Schuld bezahlen solle, war nothwendig: 1) um holn und Belgien zeitig und lange vor dem 1. Juli in den Stam setzen, ihre Einnahmen und Ausgaben reguliren zu koͤnnen; ) gen der 3ogerungen, welche der Definitiv-Traktat durch die An der interesstrten Parteien, durch die Entfernung einiger derstl und durch die Zeit, welche der Austausch der Ratificationen ei Ven en . dert, erfahren konnte; und endlich 3) um Belgien zu veranltst diese Neutralitaͤt kann nur die Folge (ines definitiven Ver⸗ sich einem schließlichen Arrangement nicht zu entziehen.“ hs seyn, erstens deshalb, weil sonst die Anerkennung derselben „Der durchdringendste Scharfblick konnte unmoglich vorm die der Unabhängigkeit Belgiens, ohne irgend einen aufwie⸗ en Vortheil oder irgend eine Buͤrgschaft fuͤr Niederland, in schließen wuͤrde; und zweitens deshalb, weil sie gaͤnzlich von e dung der Graͤnzen des gegenseitigen Grundgebiets und dessen Besetzung von Seiten der respektiven Parteien abhaͤngt.“ „Durch den 4ten Artikel sollte man sich verpflichten, sich un— tilt mit dem End-Vertrag zu beschaͤftigen und die Höfe von srteich, Preußen und Rußland zur Mitwirkung aufzufordern, doch sollte es sich in Folge des abgesonderten Artikels verstehen, der dem besagten Artikel beigefüͤgte Entwurf des End⸗Vertrags hreitß definitiv zwischen Frankreich, Großbritanien, Belgien und
tenden Ruͤckstandes, in die Holland willigte, als ein deutliches! zeichen von dem Wunsche Hollands, die Abschließung eines d nitiv-Traktates zu verhindern oder zu verzögern, dargestellt n den wurde.“ — „Als die Londoner Konferenz jenen Antheil Belgiens 8, 40,50 Gulden festsetzte, knuͤpfte sie ihn nicht ausschließlich andere Klauseln; Beweis dafuͤr ist der Inhalt des 43sten Protult mit dem beigefuͤgten Memorandum; in demselben Protokolle süjt sie nur die verhältnißmaͤßig geringe Summe von Ho, 9h Gu
als Entschaͤdigung fuͤr die Handels Vortheile und fuͤr die von h Fbnige der Niederlande festgestellt angesehen werden solle, und land erlittenen Verluste auf.“
; . e Höfe von Oesterreich, Preußen und Rußland aufgefordert „Die letzten Monate des Jahres 1832 sind Zeuge einer, 1 n sollten, den besagten Entwurf, dessen Grundlage (wie es in dem Namen von Zwangs⸗Maßregeln eingefuͤhrten Polizei in lttltel heißt) sie gebilligt hatten, in einen End⸗-Vertrag zu ver⸗ BVerhaäͤltnissen der Kattonen unker sich gewesen, und haben in, in. Die Note vom 4. Febrügr legt den Sinn diefes Arti= fen Frieden ein System der Feindseligkeiten gegen Holland in woch deutlicher dar. ⸗ fuͤhrung bringen sehen, welches bis dahin unbekannt war, und n beten die Friedens⸗Bedingungen zwischen Niederland und Bel⸗ ches die Unabhaͤngigkeit der Volker untergraͤbt, den ersten Fin shließlich festgestellt worden, wenn auch die Moglichkeit vor⸗ mental⸗Grundsatz des Voͤlkerrechtes umstoßt, und die Herrschat M gewesen ware, daß diese Bedingungen nicht sogleich in die 9 6 ir e rn setzt. Trotz dieses , i, ö eines End⸗Vertrags haͤtten gebracht werden konnen.“ gab die Niederlaͤndische Regierung, gegen welche der Angts, „hierbei wußte das Hagger Kabinét es si : ir ie Europ disches Gectflischwmft, ins gesön dere gerichtet war, be r, ch r fe, er fr , gl fan l nr, shrer gewöhnlichen Mäßigung nicht auf; sie zog ss vor, die, Kiftigen, der schün defnstib festgestellt war, noch aüsch, wle lige Seite der Geschichte der Pergessenheit zü weihen. Sie a Töwleichᷓ durch eine vorlaͤustige Uücbereinkunft beschleunigt wer⸗ sich auf folgende Weise: „„Was die Aufhehung des Enibarsg me wenn fie den End- Vektrag in sich bägreinen solle dessen trifft, so legt der Kbnig zu viel Werth auf die freundscha⸗ ö sunrf dem Niederlaͤndischen Bevollmächtigten noch nicht einmal Verhäͤltnisse mit Frankreich und (zroßbritanien, als dal. en nt. worden; noch auch, welch wesentlicher Antheil an den wunschen sollte, daß von jener Handlung keine Spur in einn ] hindlungen Ken Höfen vol Wckkerrrich, ren en nd hell Artikel der Convention übrig bleibt. Man schlaͤgt daher ve liebe, wenn man bieselben nur aussordchn ibllte, zu der orm unmittelbar uber die Aufhebung des Embargo, uͤber die ö. wirken und eine Akte in einen End? Vertrag ʒu verwan⸗ nahme der, Befehle wegen Aufbringung der orie derlandischen die, auch ohne diese Verwandelung schon verpffich⸗ und uͤbher die Zuruͤcksendung der Hoͤllaͤndischen Truppen, we tcükaft haben sollte; noöch Aich endlich,“ welche Wit ung in Frankreich gefangen gehalten werden zu verftändigsnz egen wöälzs der Vertrag für Las Europ ische, Staaten Sy ste in = GSeinerselts wärde der Haager Hof die Repressalien geh bätde, wenn die rel Höfe der obentenieldefen Aufforderung Ichisffuihrt Fran reichs und, CGrpföritznifne anf chat len br, gäten. Da kbect es ber König der! Riehellander br! absr die Sclbstverleugnung des Niederl dndischen Kätzngttes n deiß er zie Trennung. Grundlagen vom ls. Feyrtktzzt an— nicht so weit gehen, anzusrckennen, daß da; gegen Holland ung en mit den fünf Maͤchten kontkahsrender Theil wurde, so nete ünrechtmäsige Verfahren din Urhsbern, desslben enn n] rnd,den diplomatischen Formen wenig attgemcen erschethe gäbe, die Zurücknahme Beselben in die Wagschgale zu hen man einen End-Pertrag mit zweien diefe. Mächte sesistellen mt neue Opfer von e . Hollands aufjuwiegen. Wr, vin h . . esichtspunkte ging die Antwort vom 9. Januar guss. S = erhielten jh, ,. ; 5 ö dessen ließen die ede, Entwuͤrfe des Niederlaͤndischen , eh nizer ali gc ier g ern, ,,, tigten, welche sich in diefen, Hznkte denen der beiden hien g ernte vöm 156. Jiov. nur hunter Vorbehalten! genehmigten fügt hatten, die Aufhebung des Embargo unter die Zahl der! 1 allein geltend zu machenihereih tigt nd“ ;
Schreiben eines
„„Auf diese Weise““, heißt es darin,
und wenn die drei anderen Souveraine diesen Vertrag nur
„Der letzte oder vierte Entwurf einer vorlaͤufigen Uebereinkunft, der dem Niederlaͤndischen Bevollmaͤchtigten angeboten wurde, be— steht aus 6 Artikeln.“
„Die beiden ersten davon betreffen die Aufhebung des Embargo und die Zuruͤcksendung der Niederländischen Land- und See-Trup— pen, die in Frankreich gefangen gehalten werden. In Ansehung dieser Punkte kann es nicht schwierig seyn, sich daruͤber zu verstaͤn⸗ digen, warum die von Seiten Niederlands vorgeschlagene Abfassung den Vorzug zu verdienen schien.“
„In Folge des ersten Ärtikels sollte uͤberdies die Schelde⸗Schiff⸗ fahrt frei bleiben, und in solcher Freiheit bis zum Abschluß eines definitiven Vergleichs so aufrecht erhalten werden, wie sie am l. November 1332 bestand. Der Niederlaͤndische Bevollmächtigte, dem der Niederlaͤndische Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten durch eine Depesche vom 25. Januar die Prinzspien seiner Regierung in dieser Hinsicht auseinandergesetzt hatte, glaubte ein Friedenspfand dar⸗ zubieten, indem er eine vorlaͤufige Regulirung der Schelde-Schifffahrt vorschltig, nicht auf eine bloß für die Kontrahirenden auf der einen Seite vortheilhafte Weise, sondern vermittelst Annahme der Reciprocitaͤt aller Vortheile, als der Grundlage aller dauerhaften Vergleiche. Waͤh— rend er so die freie Schelde-Schifffahrt zugab, kehrte er zu dem Protokoll der Konferenz selbst vom 9. Januar 1831 zuruͤck, durch welches diese Freiheit festgestellt worden war, „ohne andere Zoll⸗ Gebuͤhren oder Visitations-Rechte, als die, welche im Jahre 1814 vor der Vereinigung bestanden hatten“; und um auch nicht zu dem geringsten Einsßeuch von Seiten Belgiens Anlaß zu geben, faßte er den Artikel uͤbereinstimmend mit den eigenen Ausdruͤcken der Er⸗
klaͤrung der sogenannten provisorischen Regierung zu Bruͤssel vom dukten nach dem
15. Dezember 1830 ab.“
„Im dritten Artikel wuͤrde Holland, in Erwartung des Ab— schlusses eines Definitiv-Traktates, die Neutralitaͤt Belgiens in den durch den Traktat vom 15. November 1831 festgestellten Graͤnzen anerkennen, und sich zu einem Waffenstillstand verpflichten.“
„Der vierte Artikel wuͤrde dem Handel unverzuͤglich die Schiff— fahrt auf der Maas erdͤffnen, welche, bis zum Abschluß eines Deß— nitiv-⸗Arrangements uͤber diesen Gegenstand, den Bestimmungen der am 31. Marz 1831 in Mainz abgeschlossenen Convention unkerwor—
fen seyn wuͤrde.“
„Dem fuͤnften Artikel zufolge, wurde man sich ohne Verzug
mit einem Definitiv-Traktat beschäftigen, und die Hofe von Oester—
reich, Preußen und Rußland einladen, daran Theil zu nehmen.“ „Es ist augenscheinlich, daß, wenn man nicht verlangt, daß un—
gesetzliche Maßregeln Rechte verleihen sollen, die fruͤher nicht be—
gewesen war, die Sache nur standen, ünd daß ihre Zurücknahme eine Entschadigung fuͤr wirkliche
Zugestaͤndnisse seyn soll, alle jene Artikel zu Gunsten Belgiens wa— ren, und daß sich keiner darunter zum Vortheil Hollands befand; man uͤberginz sogar mit Stillschweigen dꝛe ganz ngiuͤrliche Verbind— lichkeit Belgiens, sich als Schuldnerin fuͤr das laufende Semester der Zinsen der dffentlichen Schuld zu bekennen, welches den Tren.
nungs⸗-⸗Grundlagen gemäß ist, in deren 17ten Artikel es heißt:
„„Bis die Arbeiten der Kommissarien beendigt seyn werden, ist Bel⸗
gien gehalten, provisorisch und vorbehaltlich der Liquidation seinen
Antheil zur Deckung der Zinsen zu zahlen.““ „Die hier dargelegte einfache und gedraͤngte uebersicht des
Weges, den die Niederlaäͤndische Regierung seit Anfang Januars betreffend, knuͤpften.
befolgt hat, um zu einer Präͤliminar-Convention zu gelangen, und der ihr gemachten Vorschlaͤge, wird genuͤgen, um aufs neue die Aufrichtigkeit ihrer Politik in ein helles Licht zu stellen. Sie uͤber— nimmt die Verantwortlichkeit dafuͤr in ihrer ganzen Ausdehnung, und wenn die Ursachen der gegenwartigen ungluͤcklichen Umstaͤnde in der letzten Instanz zur Erwägung ksmmen werden, dann wird sie mit ruhigem Gewissen die Entscheidung des hoͤchsten Tribunals erwarten, vor dem die Volker wie die Könige erscheinen muͤssen.“ Die Staats-Courant theilt eine Uebersicht aller in den verschiedenen Hollaͤndischen Provinzen vorgekommenen Cholera— Falle mit, woraus sich ergiebt, daß seit dem Aushruche dieser Seuche bis zu ihrem Aufhoͤren in 232 Städten und Gemeinden,
sind. Den Provinzen nach ist die Chelera am Heftigsten in Suͤd-Holland und am Gelindesten in Gelderland aufgetreten.
In der erstgenannten Provinz ist naͤmlich Einer von 6tz und in der letztgenannten Einer von 8ä3 Einwohnern erkrankt.
In den meisten Städten hat die Zahl der Genesenen die der Ge— storbenen uͤberstiegen. Bemerkenswerth ist, daß auf den vielen hundert Schiffen, die in den Jahren 1831 und 1832 aus den Ostsee⸗Haͤfen Riga, Memel, Polangen, Königsberg, Danzig u. s. w. in Holland ankamen und dort eine 40tägige Quaran— taine abhielten, während dieser Zeit nur ein einziges Individuum
an der Cholera erkraukt ist.
w etg i en, Bruͤssel, 4. März. Die Koͤnigin der Franzosen wird am kuͤnftigen Donnerstag von Paris abreisen und am Freitag in Bruͤssel eintreffen. Die Prinzessin Marie und der Herzog von
Orleans begleiten sie. Man glaubt, daß Madame Adelaide 14
Tage später ebenfalls nach Bruͤssel kommen werde.
Der Independant, und nach ihm der hiesige Moni— teur, enthaͤlt Folgendes: „Man zeigt uns an, daß zwischen Frankreich, England und Spanien ein Off- und Dahenst?. *in tat abgeschlossen worden ist. In Folge dieses Traktates soll die Regierung Ferdinands VII. sich entschlossen haben, die Cortes— Schuld in wirkliche Schuld zu verwandeln. Diese Nachricht, deren Authentizität wir nicht verbuͤrgen, ist in Bruͤssel durch ein der ersten Pariser Wechselhäuser verbreitet worden.“
Die Repräsentanten-Kammer hat vorgestern die Be— rathungen uͤber das Gesetz in Betreff der Brennereien geschlos— sen, und wird heute uͤber dasselbe abstimmen. Am Schlusse der vorgestrigen Sitzung legte der Minister des Innern einen Gesetz— Entwurf zur Modifizirung des Miliz-Gesetzes vor.
Der Belge meldet, daß der Kriegs-Minister, General Evain, seine Entlassung eingereicht habe.
Schweden und Norwegen.
Christianiag, 21. Febr. Nach der Thron⸗Rede, womit das Storthing am 13ten d. M. feierlich eroͤffnet wurde, folgte die Verlesung des Berichts im Namen des Königs uͤber den Zustand und die Verwaltung des Koͤnigreiches seit der letzten Zusammen⸗ kunft des Storthings. Zu dem Ersreulichen darin darf man die guten Folgen des klugen Eifers und der Freigebigkeit der Nor— wegischen Nation fuͤr die Forderung des Unterrichts-Wesens und der allgemeinen Aufklaͤrung rechnen. So wird z. B. angefuͤhrt, daß die Universitat Norwegens zwei neue Lehrstellen erhal— ten, eine in der theologischen, die andere in der Rechts-Fakul— taͤt; daß das Gebaäͤude des Observatoriums als im Wesentli— chen vollendet angesehen werden kann, wobei der bemerkens— werthe Umstand erscheint, daß der dazu angeschlagene Belauf ausreichend gewesen; daß die Zahl der auf der Universitaͤt studi⸗ renden Prediger⸗Kandidaten so zugenommen, daß saͤmmtliche Prediger-Stellen im Nordlande und Finnmarken besetzt und bejahrten Seelsorgern Auskunft eroͤffnet worden, Huͤlfs-Prediger zu erhalten; daß auch die Heilkunde jetzt auf der Universitäͤt von so Vielen studirt wird, daß die vorhin durch Verordnung vom 1. Juli 1816 gegebene Erlaubniß zur Ausübung der Me— dizin nach einem vorläufigen, keine gruͤndlicheren wissenschaft— lichen Studien voraussetzenden Examen nun aufgehoben werden
und dazu ein Vorschlag an das Storthing geschehen soll; end— lich, daß man Aussicht zur Abhuͤlfe des bisher verspuͤrten Man⸗ gels an tauglichen sich Meldenden zu Lehr-Aemtern bei den ge—
mit einer wissenschaftlichen Reise im suͤdlichen
welche zusammen 1,672,185 Einwohner zählen, 13,880 Personen erkrankt und davon 6614 gesiorben, 7266 aber hergestellt worden
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lehrten Schulen hat; daß die Volks⸗-Schulen nach und nach ge— maͤß dem daruͤber ergangenen Gesetze organisirt worden und der wechselseitige Unterricht an vielen Orten, so in den Staͤdten als auf dem Lande, benutzt wird. Der Lector bei der Universitaͤt in der Mineralogie hat, gemäß seiner Amts- Obliegenheit, fort— gefahren, mineralogische und geognostische Untersuchungen in den noͤrblichen und den suͤdlichen Gegenden des Landes zu be— treiben, und der Lehrer der Botanik ist zwei his drei Jahre Europa beschaͤf⸗ tigt gewesen. — Durch Nealisirung der sogenannten beneficiren— den geistlichen Guͤter ist, ungerechnet Unterstuͤtzungen an Pre— diger und andere oͤffentliche Lehrer, und Wittwen von solchen, auch eine Meng itzli Schriften far die gelehrten unk Mittelschulen angekauft, und die Verbreitung von angemessenen und insonderheit zur Mannes dien— lichen Lehrbuͤchern
gemeinen Mannes zu geringen Preisen,
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selärung des Ichristen uͤber rinittelst Honorare an die Verfasser und Beitrage zu den Druckkosten, befördert worden u. s. w. Xin⸗ gegen ersieht man aus dem K. Berichte, daß gewisse von den wichtigeren Gewerbzweigen Norwegens durch unvortheilhafte Koön— junkturen bedeutend gelitten haben. Der Absatz von Wald-Pro— Auslande hat sich wenig lohnend erwiesen, ob— schon die Aussuhr in den letzteren Jahren nicht besonders gerin— ger als in den vorhergehenden gewesen. Norwegens Eisenwerke koͤnnen in der letztern Zeit als im Zuruͤckgange begriffen angese— hen werden, theils in Folge der sehr zugenommenen Eisen— Erzielung anderer Laͤnder, und theils durch die betraäͤcht— lichen Hindernisse, welche im Auslande den Absatz von
af; . 7äynde mannigfaltige Gegenstande
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9220 und 1832 bis 21,565, oder zusammen nahe an 39,9000 M mit einem Ueberschusse von 160,000 Silber-Spezies, nach Ab— zug der Arbeits-Kosten, stieg. 6 lan Stuttgart, 4. Maͤrz. Aus der in der Sitzung der Kam— mer der Abgeordneten vom 2. Maͤrz stattgefundenen fortgesetzten Berathung des Rechenschafts-Berichts heben wir nachträglich
einige Details hervor, welche sich an §. 257, die „Zoll⸗Gefälle“
Der Abgeordnete Klett wollte in einer kurzen Darstellung die Schädlichkeit der hohen Zoll Satze aus ei— ner Vergleichung des Zoll-Ertrags von Zucker uud Kaffee in den letzten sechs Jahren darstellen, behielt sich jedoch weitere Antraͤge auf die Berathung des Finanz-Etats vor. Der Departements⸗ Chef bezweifelte die Richtigkeit einzelner erwähnter Punkte. Der Abgeordnete Kaiser sprach darauf die Bitte aus, die bal— dige Herabsetzung des Zolls auf Zucker und Kaffee einzuleiten. Der Departements-Chef bezweiselte, ob auch durch diese Herab— setzung dem Smuggeln werde ganz abgeholfen werden kännen. Die Abgeordneten Dörtenbach und Pfizer forderten darauf die Staͤnde-Versammlung zu Einleitungen bei der Regierung auf die Herabsetzung der hohen Zoll-Sätze, zu Verhinderung der Smuggelei, dringend auf, und machte Letzterer eine Stelle aus einem Schreiben eines seiner Kommittenten bekannt. Noch spracher über das Zoll⸗Wesen die Abg. Zais, Pflanz, Menzel, Schott, Münch, Stahl v. F., welche die Herabsetzung der Zell-Sätze, zu Verhinderung des höchst schädlichen Smuggel-Handels, beab— sichtigen. Der Abgeordnete Pflanz theilte oinige schauderhafte Ereignisse aus der Gegend des obern Schwarzwaldes mit.
Karlsruhe, 3. März. Der Köoͤnigl. Franzoͤsische bevoll—⸗ mächtigte Minister am Großherzogl. Hose, Graf von Bouillé, uͤberreichte gestern Sr. Königl. Hoh. dem Großherzog in feitrli— cher Audienz sein Abberufungs-Schreiben.
Spanien. Madrid, 21. Febr. Die Hof⸗Zeitung enthalt den aut— fuͤhrlichen Studien-⸗Plan des Konservatoriums der Kuͤnste.
— — Madrid, 21. Februar. Der Infant Don Fran— cisco de Paula gab vorgestern einen glaͤnzenden Maskenball, auf welchem sich mehrere aus historischen Personen bestehende Qua— drillen auszeichneten; die Koͤnigin erschien in Neapolitanischem National⸗Kostum. — Sir Stratford Canning wird in der ersten Haͤlfte des kommenden Monats die Hauptstadt verlassen und zu—
nöchst nach London zuruͤckkehren, um sich von da nach Rußland
zu begeben. Aus Badajoz erfaͤhrt man, daß am 18ten d. funf—
zehn Personen aus dem dortigen Gesaͤngniß entwichen und uͤber
die Portugiesische Graͤnze geflohen sind. Zwei Compagnieen Königl. Freiwilligen und ein Detaschement Linientruppen waren zu ihrer Verfolgung ausgesandt.
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Berlin, 9. März. Das heutige Militair-Wochenblatt meldet die Ernennung der Oberst-Lieutenants von Lilljestroͤm und von Below, interimistischen Commandeurs resp. des 15ten und des 28sten Infanterie-Regiments, zu wirklichen Commandeurs dieser beiden Regimenter. Der pensionirte Oberst-Lieutenant vom 13ten Infanterie Regiment, von Stegmanski, ist zum Mitgliede
der Direction der allgemeinen Kriegs-Schule ernannt worden. — Das neueste Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen enthalt die nachstehende Bekanntmachung: 2 „Se. Majestaͤt der Koͤnig haben mit Zufriedenheit wahrzu— nehmen geruht, daß bei den Wahlen der Deputirten und Sell— vertreter fuͤr den bevorstehenden Provinzial Landtag des Groß— herzogthums Posen besonders die Land-Gemeinden eine rege Theil— nahme und gute Gesinnung an den Tag gelegt haben. Den Befehle Sr. Majestaͤt gemaͤß, bringe ich diesen Ausdruck der Allerhoͤchsten Zufriedenheit hiermit zur offentlichen Kenntniß, und ersuche die Herren Landraͤthe, den betreffenden Land-Gemeinden diesen Beweis der landesväterlichen Theilnahme Sr. Masestaͤt des Königs an allen, die Gesinnung der Treue und des Pa— triotismus bekundenden, Handlungen Allerhöchst Ihrer Unter—
thanen noch besonders zu erkennen zu geben. z Berlin, am 17. Februar 1833. Der Ober-Praͤsident des Großherzogthums Posen. (gez.) Flott well.“
— In Stettin hat im verflossenen Monat kein Wagren— Ein- und Ausgang zur See stattgefunden. Dagegen sind in den Hasen zu Swinemuͤnde bei einem Wasserstande von 19 —