von den ihm zukommenden Druckschriften zu halten sey. — Es wurden hierauf 2 Kommissions-Berichte abgestattet: der eine durch Herrn Gouin uͤber das Einnahme-Budget, der andere durch Herrn Ganneron uͤber die Pensionirung der, wahrend der Unruhen im Westen und an den Tagen des 4 und 5. Juni zu Paris verwundeten National-Gardisten, so wie der Wittwen und Waisen der Gebliebenen. — An der Tagesordnung war darauf die Berathung uͤber die beabsich— tigte Anlegung einer Eisenbahn zwischen Montbrison und Mont— rond. bereits Tages zuvor angenommen worden.
zweiter Gesetz- Entwurf von oͤrtlichem Interesse, womit die Ver— sammlung sich demnaͤchst beschaͤftigte, betraf den Kanal zur Ver— bindung der Sambre mit der Oise, dessen Bau gegen die Er—
hebung des Zolls in Entreprise gegeben werden soll. Herr Be⸗
rigny war der Meinung, daß es hinreichen wuͤrde, wenn man die Konzession, anstatt fuͤr ewige Zeiten, wie solches in dem ur— spruͤnglichen Entwurfe bestimmt war, fuͤr einen Zeitraum von 99 Jah⸗ ren ertheilte. Der Graf Delaborde bestritt diese Ansicht, und behauptete, daß man der betreffenden Gesellschaft die groͤßtmoͤg—
lichsten Vortheile gewähren muͤsse, um ihr die Ausführung des
heabsichtigten Kanals zu erleichtern. Hieruͤber erhob sich eine Debatte, an der, außer dem Berichterstatter, noch einige andere
Deputirte Theil nahmen, worauf der Antrag des Hrn. Berigny
Der erste Artikel des befreffenden Gesetz⸗ Entwurfes war Die vier anderen gaben zu keiner erheblichen Debatte Anlaß, und das ganze Ge⸗ setz ging zuletzt mit 137 gegen 109 Stimmen durch. — Ein
Verantwortlichkeit keine Anwendung nahm von einem Ausfalle, den der vorige Redner auf ihn gemacht, Gelegenheit, den Sinn seiner neulichen, so vielfach an.
nommen, der dem Gesetze anzuhaͤngende Zoll, Tarif aber nach einer kurzen Debatte noch einmal an die betreffende Kommission verwiesen. — Jetzt begannen die Berathun— gen uͤber das Budget des Kriegs-Ministeriums. Dieselben wurden von Herrn von Ludre mit einem Vortrage
eroͤffnet, worin er die alljährlich bei der Diskussion uͤber dieses
Budget wiederkehrende Beschwerde uͤber die unverhaͤltnißmäßige Staͤrke des Generalstabes und uͤber die großen Summen, welche derselbe absorbire, durch die dem Budget entnommenen Zahlen⸗ Angaben zu belegen suchte. Der Graf Gaetan von La— roche foucauld kam abermals auf die Ernennung des Grafen Sebastiani zum Minister ohne Portefeuille zu— ruͤck und nannte dieselbe eine Verletzung der weil auf einen Minister ohne Departement das Prinzip der finde. Herr Viennet
gegriffenen Aeußerung: „Die Gesetzlichkeit toͤdtet uns“, näher
Charte,
zu erläutern; er sagte, er habe damit nur aussprechen wollen, daß die gegenwartigen Gesetze einer Verbesserung beduͤrftig wan
letzen solle. Darin, daß die Kammer sich taglich
die bisher geltenden fuͤr Ungenuͤgend halte, und er begreife daher nicht, wie man die Anwendung eines so allgemein anerkannten
ren, keinesweges aber, daß das Ministerium die Gesetze ver⸗ olle. mit neuen Gesetzen beschaͤftige, liege der Beweis, daß auch sie . ; ⸗
g9g33 4pros. 84 15. 8315. 21 proc. 50.
mit einer Reduction von 6000 Fr., angenommen un Fortsetzung der Berathungen auf den folgenden Tag verleg Herr Dupin gab vorgestern ein großes Diner, wes
mehrere Mitglieder des diplomatischen Corps, saͤmmtliche * ster und viele Deputirte, worunter mehrere Oyositions⸗ M
3. wie Marschall Clauzel, Herr Odilon-Barrot u. A. m. wohnten. Am 2ßsten d. M. erschienen der Redacteur des Im de la Guyenne und der Graf von Narbonne-Lara vor Assisenhofe von Bordeaux unter der Anklage, durch enn! dem Grafen verfaßtes und von dem genannten Blatte m theiltes Schreiben uͤber die Gefangenhaltung der Herzogin Berry zu Haß und Verachtung gegen die Regierung aufn zu haben. Der Redacteur wurde sreigesprochen, der Van des Schreibens hingegen zu einmonatlichem Gefaͤngniß um Fr. Geldstrafe verurtheilt.
Die St. Simonisten haben sich am 23sten d. in Ma auf einem nach Konstantinopel gehenden Fahrzeuge eingestj
— Heute schloß 5proc. Rente 101. 15. 3proc. 77. 89. h Neapol. 90. 50. proc. Span. 71. —. proc. do. 443. n Belg. Anl. 90. —. 5proc. Roͤm. 873. .
Frankfurt a. M., 1. April. Oesterr. proc. Metall 1lproc. 225. B,
Actien 1489. 148. Part.“ Obl. 136. G. Loose zu io zi
Grundsatzes auf die gegenwartige Gesetzlichkeit, die doch wahr‘ B. Holl. Fprec. Obl. v. 1832 871. S7. Poln. Lobse 58) 6
9
angenommen wurde. Anlaß, indem sehr viele Mitglieder an der Ab nicht Theil genommen hatten. Der Praͤsident b
schen, daß er hierbei außer aller Schuld sey, indem er die De—
putirten zum Abstimmen nicht zwingen konne. tikel des betreffenden Gesetz-Entwurfes wurden
Dieses Resultat gab zu Reclamationen
lich nicht das Privilegium der stimmung gar zum Verbrechen habe anrechnen
emerkte inzwi⸗
Die drei Ar— sodann ange⸗
Ewigkeit besitze, ihm so sehr koͤnnen. Hierauf wurde das
erste Kapitel des Budgets des Kriegs-Ministeriums (1,495,060 Fr. fuͤr die Central-Verwaltung), so wie das zweite (621, 600 Fr. fuͤr das Material der Central⸗Verwaltung), letzteres indessen
Bekanntmachungen.
Qbrigkeitliche Bekanntmachung.
Der Barbier George Neuendorff, wegen Er⸗ mordung des Kaufmanns Louis Friedeberg durch den Steckbrief vom 14 Februar d. J. von uns verfolgt, hat sich entleibt, hoͤchtt wahrscheinlich unmittelbar nach veruͤbter That. Sein Leichnam ist am 1. dieses Mo—⸗ nats hinter dem Grundstuͤcke Nr. 36 in der neuen Friedrichsstraße im Wasser gefunden worden.
Berlin, den 2 April 1833. ö Die Criminal⸗Deputation des Koͤniglichen
Stadtgericht s.
g n nt m g chez ng.
Der uͤber das Vermoͤgen des Kreis⸗Justij⸗Kom⸗ missarius Kubale auf Graden eroͤffnete Eoncurs und der in Folge dessen erlassene offene Arrest vom 24. November 1832 ist wiederum aufgehoben worden, da die Suffieien; der Masse jetzt nachgewiesen ist und die⸗ jenigen Glaͤubiger, welche auf die Concurs-Eroͤffnung angetragen, diesen Antrag zurückgenommen haben, welches mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß deshalb auch der auf
1 6 ** angesetzte Connotations⸗Termin wegfaͤllt.
Frankfurt . d O, 26. Maͤrz 18335.
Königl. Preuß. Ober⸗Landesgericht.
K
Das unter unserer Jurisdietion im J. Jerichowschen Kreise belegene, dem Baron Lauer von Muͤnchhofen zugehorige, laut gerichtlicher Taxe bei der der Ertrag mit 5 pCt. eapitalisirt worden, auf 69130 Thlr. 23 sgr. A0 pf. abgeschaͤtzte allodiale Rittergut Stresow, nebst vem in dieser Tare mitbegriffenen, und jwar mit 16 Thlr. 4 sar. * pf angesetzten ersten Antheile des Dorfes Rietzel, ist auf Antrag mehrerer Real⸗-Glaͤubi⸗ aer jur Subhastation gestellt, und sind zu Bietungs⸗ Terminen
der 10 April 1833,
der 10. Juli 1833,
der 10. Sktober 1833, anberaumt worden. .
Kauflustige wollen sich in diesen Terminen, von denen der letzte peremtorisch ist, in unserem Konfe⸗ renj⸗Zimmer vor dem Deputirten, Herrn Ober- Lan⸗ desgerichts⸗Rath Wellenberg, einfinden, und unter Rachweisung ihrer Zahlungs-Faͤhigkeit ihre Gebote abgeben. . —
Hue rich wird bemerkt, daß auf späͤtere Gebote mit Ausnahme der gesetzlich juläͤssigen Falle nicht geruck⸗ sichtigt werden wird, und daß die Taxe, so wie die Kauf⸗Bedingungen in unsrer Registratur, und in dem Bureau des Justi⸗Kommisssons⸗Rath Brunnemann hierselbst inspieirt werden konnen. .
Gleichzeitig werden zu dem letzten Bietungs-Ter—⸗ mine folgende, im Hypotheken-Buche eingetragene, ihrem Leben oder Aufenthalte nach aber unkannte Glaͤubiger, naͤmlich: .
1) 7 . Agnaten ju den Cruͤßauschen Lehnstamm,
eldern:
a) Christoph Philipp Johann,
b) Peter Johann Wilhelm,
ej Carl Friedrich Ludwig August Martin,
4) Tarl Erdman Philip Heinrich,
e) Bernhard Johann Wilhelm Alexander,
(Moritz Wilhelm Adam Heinrich, saͤmmilich Herrn von Arnim;
27) das Fraͤulein Dorothee Friedericke v. Arnim;
I) die verehel. Pastor Mohr, Johanne Sophle Char⸗ lotte, geborne Wilckens, und deren im Jahre 1804 minorenn gewesene 6 Kinder;
) die Erben des Staatsrath Gottfried Adolph Wilckens;
5) die Erben des Drost Brauns zu Hoͤtentleben oder deren Erben; .
unter der Warnung vorgeladen, daß bei ihrem Aus⸗ bleiben dem Meistbietenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach Erlegung des Kaufgeldes die Löschung der eingetragenen Forderungen, und zwar ker leer ausgehenden ohne Einforderung der betreffen⸗ den Dokumente verfuͤgt werden wird.
Magdeburg, den 8. November 1832 Der i. Senat des Koͤnigl. Preuß. Ober⸗
Landesgerichts.
Naern ietaae ir ur
SE dictal- Citation.
Wachtmeister, jetzigen General-Lieutenant Heinrich Wilhelm Grafen von Schlieffen in Berlin auf dem hier, ub No 40 und 41 Catastri belegenen Wohn— hause des Boͤttchermeisters Daniel Heinrich Timm, setzt dem Tuchmacher Schoöͤnowscky gehoͤrig, Rubrica III. sub No. 3 ingrossirt worden, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und deshalb von dem Schuldner in Verbindung mit dem Glaͤubiger auf deren Amortisa⸗ tion angetragen. .
Es werden daher alle diejenigen, welche auf das Instrument und die zu loͤschende Post als Sigenthuͤ— mer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber, Ansorüͤche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben in dem dazu vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts— Assessor Goehde, auf
den 7 Mai er, Vormittags 10 Uhr,
in unserm Gerichts⸗-Lokale angesetzten Termine geltend ju machen, widrigenfalls der Ausbleibende mit seinen Ansprüͤchen sowohl auf, das Instrument als auch auf das verpfaͤndete Grundstuͤck fuͤr immer ausgeschlossen, das Instrument fuͤr mortifizirt erklaͤrt und die Post selbst im Hypotheken⸗Buche geloͤscht werden wird. Col berg, den 7. Januar 1833.
Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
8 digt a! 8gadnn g. Vom Köoͤnigl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht wird in Klagsachen des guiescirten Baudirektions⸗-Aktuars Friedrich Michael Schick zu Kuͤpz, als Großvater des minderjaͤhrigen Friedrich Schutz, außerehelichen Sohn der verstorbenen Josepha Schick nachher verehelichten Guͤnther daselbst, gegen den abwesenden Friedrich von Schütz, ehemals Bayerschen Kadetten und Sohn de— vormaligen Königl. Preuß. Premier⸗-Lieutenantz und Besitzers einer Wachstaffent- Fabrik, v. Schutz zu Nürnberg, wegen Vaterschaft, Kindbettkosten-Beitrag und Alimenten, Termin zum Vergleiche⸗Versuch oder zur protokollarisch schlütlichen Verhandlung auf Montag den 15. Mai 1833, Vorm. 9 uhr, im diesseitigen Commissions-Zimmer Nr. 17 anbe— raumt, wozu heide Theile, und zwar Beklagter, da dessen Aufenthalts⸗Ort unbekannt ist, edietaliter hier⸗ mit vorgeladen werden. Dem Beklagten v. Schuͤtz steht es frei, das Dupli—⸗ lat der Klage noch vor dem Termin in diesseitiger Registratur in Empfang zu nehmen, oder einzusehen. Nurnberg, den 20. Maͤrz 18353.
Bu sch.
ü Von uns, den unterzeichneten Gerichten, werden
nachbenannte Abwesende: . 1) des vormaligen hiesigen Nachbars und Einwoh— ners Joh. Gottlieb Kämpfe zwei Tochter: Marie Rosine, geboren im Jahre 1777, und Marie Dorothee, gehoren im Jahre 1774, von denen Erstere in dem letzten Jahrzehent des vorigen Jahrhundert, Letztere im Februar 1810 sortgegangen ist, beide aber seit ihrer Entfernung keine Nachricht von sich gegeben haben, so wie des verstorbenen hiesigen Hausbesitzers und Ein— wohners Johann Daniel Hellmuths vier— ter Sohn, Johan Gottfried, welcher im Jahre 1812 als Schuͤtze in dem Koͤnigl. Saͤchsis weiten leichten Infanterie⸗Regimente mit nach Rußland marschirte, und seit diesem Fortgange
nichts von sich hat höoͤren lassen, auf den Antrag ihrer respn. Verwandten und Abwe— senheits⸗Vormuͤnder andurch geladen,
den 17. d pril 1833 entweder in Person oder durch legitimirte Bevollmaͤch⸗ tigte zu erscheinen und ihr Vermsgen in Empfang ju nehmen, außerdem aber zu gewaͤrtigen, daß sie fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen an diejenigen, welche daran gegruͤndete Anspruͤche nachweisen konnen, werde verabfolgt werden. Auf den Fall ihres Außenbleibens werden zugleich nicht nur deren etwaige Erben, son— detn auch überhaupt alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an deren Vermögen Anspruͤche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, an dem gedachten Tage ebenfalls vor hiesigen Gerichten sich entweder persoͤnlich Eder durch Bevollmächtizte, bei Verlust ihrer Anspruͤche und der Rechtswohlthat der Wieder— einsetzung in den vorigen Stand, einzufinden und ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, sodann
aber ben 29. Mai 1833, der Eroͤffnung eines Praͤelusiv⸗Bescheids, den 23. Juli iszz, det Inrotulation der Acten, und
Die von ung ausgefertigte Obligation vom 28 Nor. 1798 uber 500 Thlr., el, fuͤr den Koͤnigl. Oberst⸗
den 23. SGeptemher 1833,
ö
r
Redaeteur Cottel. 8 —
Gedruckt bei A. W. Hay)
Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.
der Publication eines Urthels gewaͤrtig zu seyn. Die betreffenden Edietalien haͤngen übrigens sowohl an hie= siger Gerichtsstelle, als auch bei den Stadtraͤthen zu Dresden, Freiberg, Großenhayn, Warschau, Straßhurg und Kuͤstrin, oͤffentlich aus.
Volkmarsdorf, im Bezirk des Kreis-A mts Leipzig, den 22 September 1852.
Die Graͤflich Kleistschen Gerichte daselbst. Otto von Hake, G.⸗V.
4 1 — . Nach letztwilliger Bestimmung der Stifterin des Panthenauer Majorats, meiner verehrten Großtante, der seligen Frau Charlotte Eleonore verwittweten Freyin von Trach geb. v. Rothkirch, soll, hei Erledigung des Majorats, von dem Fidei-Commiß-Nachfolger, auf dessen Kosten, ein Geschlechtstag, zur Revision, Ergaͤn⸗ zung und Berichtigung der Stammbaum- und Fami— lien⸗Tabelle ꝛe. ausgeschrieben und gehalten werden. Nach dem Ableben meines seligen Vaters, des KLoͤniglich Preuß. Kammerherrn und Major ꝛc. von Rothkirch-Trach, lade die saͤmmtlichen Herrn Ge— schlechts-Vettern ich daher ganz ergebenst ein, sich D . im Gasthofe „zum Rautenkranz“ in Liegnitz, Vormit—⸗ tags um 8 Uhr, zu einer Familien⸗-Conferen; gefaͤlligst zu versammeln. Panthenau, den 16. Maͤrz 1833. Louis, Freiherr von Rothkirch-Trach.
J 6 m g.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß wir von dem Administrations-Rath des Koͤnig— reichs autorisirt sind, die bereits im Jahre 1828 beab— sichtigte Ausgahe von Certifieaten gegen, in unsere Kasse zu deponirende Pfandbriefe des vaterlaͤndischen Credli— Vereins, jetzt unter den nachstehenden Bedingungen zu verwirklichen.
1. Ein jeder, der weiße oder gelbe Pfandbriefe der Credit⸗Vereins der Bank zum Deposicum uͤbergiebt, erhalt auf sein Verlangen Certificate, welche die Num— mern der deponirten Pfandorirfe, und ihren Nominal— Werth enthalten.
2. Fuͤr jeden deponirten Pfandbrief erhaͤlt oer Be⸗ sitzer ein besonderes Certifieat in Form eines Quart— blatts, auf duͤnnem Papiere, mit achtzehn auf dem— selben Quartblatt befindlichen Coupons, Behufs der Erhebung der halbjaͤhrigen Zinsen auf neun Jahre, zugleich mit einem Talon versehen, bei bessen Ruͤck— gabe dem Inhaber die ferneren Coupons bis zur voͤl— ligen Amortisirung der Pfandbriefe, naͤmlich bis zum Jahre 1854, zur Zeit verabreicht werden.
3. Dem Depositor sieht das Recht zu die Certisi— cate entweder auf einen anzugebenden Namen, oder auf Vorzeiger lautend, ausgefertiget zu verlangen Das Eigenthums⸗Recht der ersteren kann nur dadurch weiter übertragen werden; daß die Certifieate auf ver— anderte Namen in der Bank umgeschrieben werden; die anderen hingegen koͤnuen ohne alle Formalitaͤten von Hand zu Hand gehen. Hinsichtlich der Coupons und des Talons, so sind diese bei beiden Gattungen der Certificate auf Vorzeiger lautend ausgestellt, und koͤnnen solchergestalt ebenfalls ohne Weiteres von Hand zu Hand gehen.
4. Wenn jemand ein auf seinen Namen ausgestelltes Certisieat verliert, und der Bank erweislich macht, daß er der wirkliche Eigenthümer desselben sey, so ser⸗ tigt ihm dieselbe ein Duplieat aus, und erklaͤrt das verloren gegangene Certificat durch die offentlichen Blaͤtter fuͤr ungültig. Fuͤr verlorne Certificate, die auf Vorzeiger lauten, oder fuͤr Coupons und Talons werden in keinem Fall Duplieate ausgefertigt,
5. In den Terminen, welche das Gesetz uber den Credit-Verein vorschreibt, zahlt die Bank- Kasse, gegen Einlieferung der den Certifieaten beigefuͤgten Coupons, die faͤlligen Zinsen, und eben so unter Ruͤckgabe der Certificate, deren Nummern gezogen worden sind, die darnach zustehenden Capitalien; und zwar geschehen diese Zahlungen ohne den Eingang der dazu erforder— lichen Gelder von der General-Direection des Credit⸗ Vereins erst abzuwarten. Der Bank liegt es ob, da sie die Eigenthümer vertritt, fernere siebenjaͤhrige Coupons zu beschaffen, die Pfandbriefe zur Verloosung anzumelden, falls sie unter ihrem Nennwerthe stehen, und von dem Credit⸗-Vereine die faͤlligen Pfandbriefe Zinsen einzuziehen, so wie auch endlich die Capitalien fuͤr verlooste Pfandbriefe zu erheben.
6. Die solcher gestalt eingehenden Gelder verbleiben zu jederzeitiger Verfugung der Eigenthuͤmer der Cer— tificgte in der Bank⸗Kasse. Sollten die Eigenthümer
sich nicht zur Empfangnahme in der gehdͤrigen Zeit
melden, und die in Rede stehenden Gelder län drei Monate ab, von dem Tage, an dem sie n General⸗Direction des Credit⸗Vereins zahlbar g den, ohne Dis vosition verbleiben, so werden dj dert Gulden, Poln, und daruͤber betragenden g men, sie mogen fuͤr verlooste Pfandbriefe, ih faͤllige Coupons eingegangen seyn, dem Eigen! mit Vier Prozent. per annum bis zur Em psungm verzinset, jedoch nur von dem Tage des Ablauf besagten drei ersten Monate abgerechnet. J. Es werden Maßregeln getroffen werden, de Eigenchüuͤmer von Certifieaten die faͤlligen Zinsen, auch die Kapitalien der Certificate fuͤr verlooste j briefe, durch Vermittelung der Wojewodschafti⸗ Kreis-Kassen, ohne alle Kosten erheben können. die Erhebung dieser Gelder im Auslande betrf wird die Bank bei jedem Termine bekannt ma wo, und zu welchem Course die Zahlungen gese werden.
8. Der Eigenthüͤmer eines auf einen beftin Namen, oder eines auf Vorzeiger ausgestellten
fieats kann zu jeder Zeit gegen dessen Ausließ
von der Bank-Kasse den Pandbrief zuruͤck erhalt den die Nummer des ECertificats lautet, in dieser Psandbrief bis dahin noch nicht verloost Die zu dem Pfandbrief gehörigen, noch nicht f Coupons werden gleichzeitig mit zurückgegeben, naͤmlich die ihnen entsprechenden sich an den C eaten befinden. Bei Empfangnahme der Pfand unmittelbar aus der Bank-Kasse zu Warschau hu Interessent keine Kosten zu tragen; fordert er daß die Pfandbriefe in Natura an einen bestim Ort des In- oder Auslandes gesandt werden, sol er die Kosten der Sendung. 9. Für den Umrausch der Pfandbriefe gegen ficate, er moͤge im Inlande, oder in den Orte Auslandes, in denen eigends Agenturen bestell den, erfolgen, zahlen die Interessenten an die als für Ver uͤtigung fuͤr die, in Vertretung de genthuͤmer übernommenen Verpflichtungen, um die Kosten der Ausfertigung ein hald Prolent missions-Gebuhren. Ein gleiche Remuneration gen die Interessenten bei Empfangnahme derje⸗ Capitalien, die auf Certificate von verloosten briefen durch Vermittelung der Bank eingegr sind. dagegen haben sie aber keine besondere missions⸗-Gebuͤhr zu entrichten, wenn sie der Bal iese Gelder den Ankauf von andern Pfandh übertragen. Warschau, den 29. Marz 18533. Die Bank gen wellen. Der Staats-Rath und Praͤsident Lu boi General⸗Seeretair, Haß man
In Veziehung auf vorstehende Bekanntmachun Bank von Polen habe ich dem Publikum die voll Anzeige zu machen, daß dieses Institut mir den fausch der Polnischen Pfandbriefe gegen seine fiegte übertragen hat, in so fern derselbe nich Königreich Polen selbst bewerkstelliget wind, und n ich binnen kurzer Zeit das dabei zu beobachtende fahren, so wie auch diejenigen Handlungshaͤuser, n zußerhalb Berlins den Umtausch besorgen werden offentlichen Kenntnitz bringen.
Berlin, den 3. April 1833.
Moritz Robert, Behrenstraße Ni
2
Literarische Anzeigen.
In der unterzeichneten Buchhandlung ist s die zweite Lieferung des Werkes: Das neue? ment mit Anmerkungen ze. von F G. Liseo,! ferung R sar erschienen, und kann von den lichen Subseribenten in Empfang genommen nt
Enel in sche Buchhandlung (Ferd. Mil in Berlin, reite strahe Nr. 25.
. n
Da jetzt der Druck des dritten Heftes von dta mir erscheinenden Werke:
Berlin und seine Umgebung in
19. Jahrhundert,
beginnt, S0 wird das dritte Subseriben ten-
zeichniss am tz. April geschlossen, bis dahin
werden noch Unterveichnungen auf dieses *
Prachtwerk angenommen. Das Hefi init 4 der
sten Stalilsiiche kostet 15 „r. George Gr op
— — —
Berlin
Amtliche Nachrichten. Kronik
bger ei st: Der Schwedische sot“⸗ Rath von Lundhlad, nach
bes gage
Koͤnigl General-Konsul,
8 6ch paris, 29. Maͤrz. Aus der gestrigen Debatte der Depu⸗ Kammer uber das Budget des Kriegs-Ministeriums ist noch ndes nachzuholen. Nachdein Herr von Ludre auf die wendigkeit hingewiesen, die Kosten des Generalstabes zu ver— in, gab er den Wunsch zu erkennen, daß man mit Erthei— der Marschalls-Würde haushaͤlterischer, als bisher, zu Werke mochte, wobei er sich auf das Beispiel Rußlands, Oester— und Preußens berief Auf die Bemerkung des Kriegs— sers, daß es in diesen Laͤndern noch einen Zwischengrad erwiederte Herr von Ludre, daß er dies sehr wohl wisse, estoweniger aber der Meinung sey, daß, um Marschall von eich zu werden, man Armeen kommondirt und Schlachten nen haben muͤse; in Friedenszeiten sey aber moglich, und deshalb sollte man die erledigten „Grade unbesetzt „Dies fuͤhrt mich“, fuͤgte der r hinzu, „auf die Rang-Ordnung der Koͤnigl. Prinzen in mee. Einer Verordnung vom Jahre 1818 zufolge, soll srinz von Gebluͤt, der im Heere dient, nach seinem ersten ge zum General-Major und nach seinem zweiten zum Ge— fieutenant ernannt werden. Diese Verordnung, die unter
Nin ĩ
dies
Vedr⸗
terium des Marschalls Gouvion-Saint Cyr erfolgte, aber geradezu im Widerspruche mit dem Avancements-Ge— das unter demselben Ministerium erschien, denn in diesem e war hinsichtlich der Prinzen gar nichts bestimmt, so daß n gemeinen Rechte unterworfen blieben. Es fragt sich ob es nicht einige Gefahren darbiete, wenn man einem vorweg einen so hohen Grad bewilligt. Nie kann besehlen, wenn er nicht vorher zu gehor⸗ gelernt hat. Der Franzoͤsische Soldat, der sehr sist, sich selbst ein Urtheil beizumessen und in der Regel liger Richter uͤber die Verdienste seiner Vorgesetzten ist, hies sehr wohl; wie nun, wenn er sich weigerte, bei ein— en Unruhen, die man uns immer als nahe bevorstehend tt, einem Prinzen zu gehorchen, der im Wiverspruche mit wancements-Gesetze befördert worden ist? Bedenken Sie, „daß selbst die militairischen Monarchieen des Nordens äalso verfahren; jeder Prinz, der in die Armee eintritt, muß urch alle Grade gehen, mindestens durch alle Offiziers— und weiter verlange ich nichts ein Gesetz unumgaäͤnglich noͤthig, wo idert, die Bedingung zur Erlangung der. e genau festgestellt, verzuͤglich aber die Stellung der en in der Armee naͤher bestimmt wird.“ Der Gaötan v. Larochefoucauld sprach sich in folgen— zeise aus:
„Es ist nicht meine Absicht, das Budget des
s⸗Ministeriums, weder in politischer, noch in finanzieller ung, anzugreifen; ich lasse vielmehr den großen Diensten, der Kriegs-Minister Frankreich geleistet hat, aufrichtige ennung wiederfahren. Eine in wenigen Monaten gebildete G hat uns in Europa die uns und die beiden mit dem ausgezeichnetsten Erfolge unter— enen Expeditionen nach Belgien haben gezeigt, wie sehr ßerwaltung des Ministers Frankreichs wuͤrbig ist. Weit nt, denselben zu tadeln, zolle ich ihm vielmehr laut meinen ll, und meine Bemerkungen werden alle auf das Interesse persoͤnlichen Ruhmes berechnet seyn und den Zweck ha— ihm seine Verwaltung zu erleichtern. B
hen
urch der Generalstab Marschalls—
Stellung ge—
9 gebührende
Zu diesem Behufe
ich einige der wichtigsten Versassungs-Fragen beruͤh— und zwar sey mir zunaͤchst gestattet, auf eine vor lin Tagen vom Kriegs- Minister kontrasignirte Ver— ng zuruͤckzukommen. Bereits in einer fruͤheren Siz— habe ich die Ernennung eines nicht verantwortlichen sers verfassungswidrig genannt, und der Minister der aus— jsen Angelegenheiten hat mir dies zugegeben; indessen ent 6er, daß es zwei Arten von Verantwortlichteit gebe, eine fuͤr die einzelnen Handlungen und eine allgemeine fur die im er⸗Lonseil gepflogenen Berathungen. Unseren Bureau's liegen artig zwei Gesetz-Entwuͤrfe uͤber die ministerielle Verant— shteit vor, wovon einer von der Regierung, der andere von Mitgliede der Kammer herrührt; in keinem von beiden nde ich jenen Unterschied in der Verantwortlichkeit, wo— das ganze Prinzip, indem die Berathungen des Minister— ls geheim sind, aufgehoben werden Da wir nie koͤnnen, welche Minister in den geheimen Berathungen troffenen Maßregeln gebilligt und d
wurde. J welche dagegen opponirt so würden wir kein Mittel haben, einen Minister ohne seuille verantwortlich zu machen. Wenn z. B. schlecht ge— diplomatische Unterhandlungen einen Krieg herbeifuͤhrten, rde nur der Minister der auswärtigen Angelegenheiten als ige, der die diplomatischen Aktenstuͤcke unterzeichnet hat, agt werden koͤnnen; dasselbe wurde mit dem Kriegs-Mini— er Fall seyn, wenn in Folge eines schlechten Operations— unsere Graͤnzen in Gefahr kamen; und dennoch konnten vohl die diplomatischen und militalrischen Mißgriffe das eines Ministers ohne Portefeuille seyn, der dieselben durch persoͤnlichen Einfluß im Conseil durchzusetzen gewußt hätte.“ sier mehrere Stimmen dem Redner bemerklich machten, daß i dem Gegenstande der Berathungen, dem Budget des 6⸗Ministerlums, weit abschweife, brachte der Praͤsident in ertung, daß es bei den Debatten uber das Budget stets
4
Allgemeine
⸗ 9 l ee ö *. ee n
taats-SZeitung.
Sonnabend den 6ten
1833.
den Berathungen des Conseils Theil nehmen stets genothigt ist, zu seinen Kollegen zu sagen
zwar meine Meinung ab, sehet aber wohl zu, ob annehmen konnt, denn Ihr unterzeichnet die Verordnungen und seyd also allein verantwortlich““, ist nicht haltbar. Außerdem ist aber Die Oppositions-Blaͤtter enthalten ein Schreiben Joseph Buo—
keines einem Augenblick, wo die Armee reduzirt werden soll, eines Ge—
hulfen benoͤthigt, nachdem er die vielen Arbeiten der beiden letz— ten Jahre allein bestritten hat.
Gesetzlichkeit toͤdtet uns.““ das Ministerium muͤsse im Interesse der Erhaltung der Monar—
tigen Justizpflege und verlangte, mäßigen Freiheiten allmaͤlig auch auf diese Kolonie ausdehne. „Eine letzte Bemerkung, die ich mir erlaube“, so schloß er, „ist diese, daß die Reduction unserer Armee in diesem Jahre, den Angaben des Kriegs- steht; der Effektiv-Bestand des Heeres betrug nämlich im vori—
ist derselbe mit 410,000 Mann angesetzt. fuͤgige Reduction der ganze Vortheil seyn, oen wir der Expedi⸗ tion nach Antwerpen verdanken? Adresse wurde ein von mir vorgeschlagenes Amendement zu Gun—
Ich wiederhole es, mir tig, . ausarbeitete; dies geschah an demselben Tage, an welchem ich
meine Rede also nicht dem Ministerium
wurde so weit, wie Herr von Larochefoucauld, welcher verlangt, daß unser Civil-0Gesetzbuch
ort hen
daß sie ob ich mwuͤrde, gut, wir rechnen auf Sie.““ Ich weiß nicht, ob die Regie—
erlaubt sey, die Maßregeln der Regierung zu kritisiren. „Die
Stellung eines Ministers (fuhr der Redner darauf fort), der an soll, dabei aber „„Ich gehe
Ihr dieselbe
der Grund nicht klar, warum man einen neuen Minister ernannt hat.
Das Ministerium war in seiner bisherigen Zusammensetzung den Geschäften, und namentlich denen in den Departements des Krie— ges und der Diplomatie, vollkommen gewachsen.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten ist jung und thäͤtig und bedarf k Beistandes, und eben so wenig ist der Kriegs-Minister in
Jene ungesetzliche Ernennung trifft mit einer auf dieser Tribune gehaltenen Rede zusammen, in welcher einer unserer ehrenwerthen Kollegen äußerte: „„Die Ich bin im Gegentheil der Ansicht, chie dem Gesetze und der Charte fest ergeben bleiben.“ — Als eine andere Ungesetzlichkeit bezeichnete der Redner den Zustand Algiers; namentlich beklagte er sich uͤber die Willkuͤr der dor— daß man die verfassungs—
Ministers zufolge, nur in 2000 Mann be—
gen Jahre 412,000 Mann, und auf dem diesjährigen Budget Soll eine so gering— Bei den Debatten uͤber die
sten der allgemeinen Entwaffnung einstimmig angenommen; den—
noch ist uns eine andere Macht mit dieser Maßregel zuvorge—
kommen. Preußen hat nach der Expedition nach Antwerpen seine Armee reduzirt, — ein Schritt, uͤber den wir uns bei dem edlen Charakter seines verehrungswürdigen Monarchen nicht zu verwundern brauchen. Auch wir hatten also getrost unsere
Armee von 419,000 auf 300,000 Mann reduziren koͤnnen.“ — Nach diesem Vortrage, der eine große Bewegung in der Ver⸗
sammlung hervor brachte, erhielt Hr. Viennet das Wort, um seine fruͤhere Aeußerung: „Die Gesetzlichkeit toͤdtet uns“, welche Herr von Larochefoucauld zitirt hatte, zu rechtfertigen. „Der vorige Redner“, begann er, „hat mir, indem er von dem Zusammen— treffen meiner Rede mit der Ernennung eines Ministers ohne Portefeuille sprach, eine Wichtigkeit beigelegt, die ich ablehnen muß; ich erklaͤre vielmehr, daß das Ministertum mich nicht zu
Rathe gezogen hat, als es den Grafen Sebastiant zum Minister ohne Portefeuille berief (Mehrere Stimmen: „Das glauben wir Ihnen gern!“); eben so wenig habe ich die Minister wegen
meiner Rede um Rath gefragt. Der Gegenstand war so wich— daß ich meinen Vortrag an meinem Arbeitstische ruhig
ihn in der Kammer hielt, und als ich die Rednerbuͤhne betrat, war der Schluß noch nicht einmal fertig: ich kann mitgetheilt haben. Ich habe von einer außerparlamentarischen Opposition ge— sprochen und dennoch sucht man gerade in der Kammer meine Worte zu entstellen; ich habe zwei große Factionen ange—
griffen, auf ihre Umtriebe aufmerksam gemacht und Repressiv—
Gesetze verlangt. Worte entstellten, war natuͤrlich; sie mußten zur Verleumdung ihre Zuflucht nehmen, um mich anzugreifen, und verfaͤlschten da⸗ her meine von allen Blaͤttern richtig wiedergegebenen Worte: ihrer Wieder-Erwaͤhlung vom Parlamente ausgeschlossen sind) „die gegenwärtige Gesetzlichkeit toͤdtet uns“, indem sie das
Daß die Vertheidiger dieser Factionen meine
„gegenwartig“ wegließen, wodurch der Gedanke ein ganz anderer Freilich treibe ich meine Liebe fuͤr die Gesetzlichkeit nicht
sogar den Arabern in Algier verlie— werde ich niemals der Regierung Gesetzlichkeit zu entfernen. Die
werde. sich
Indessen
rathen, von der
Staats-Beamten sind verpflichtet, die Gesetze zu vollziehen, selbst wenn SBeste zu verbessern. noch Manches zu thun sey, und einige Veränderungen angedeu— tet, welche mit der Charte in keinem Widerspruche stehen wuͤr— den; ich behaupte auch heute noch, daß die Kammer, ohne die Verfassung zu verletzen, die Wirksamkeit der Gesetze erhohen
sie dieselben als nachtheilig fuͤr das allgemeine betrachten; wir hingegen sind berufen, die Gesetze Ich habe ausgesprochen, daß in der Gesetzgebung
Ich erinnere mehrere Deputirte der Opposition daran, mich einige Monate vor den JuniExeiglässen befragten, den Belagerungs-Zustand in der Vendée vertheidigen und als ich bejahend antwortete, fuͤgten sie hinzu: „„Nun
kann.
rung den ihr von mir ertheilten Rathschlägen folgen wird, denn
sie hat mich nicht befragt und eben so wenig habe ich es gethan. Ich werde meine Unabhaͤngigkeit zu behaupten wissen und mich
durch keine Ruͤcksicht von meiner Ueberzeugung abbringen lassen. Ich habe auf zwei Factionen aufmerksam gemacht; Frankreich wird uͤber mich richten und ich schließe, indem ich wtederhole: Caveant Gonsules.“ (Beifall in allen Reihen der Masoritaͤt.) Unter den Mitgliedern der Deputirten-Kammer sind fuͤr die Lafsittesche Subscription abermals 1090 Fr. unterzeichnet worden, wozu die Herten Georg Lafayette und Lemercier Jeder 200 Fr. und Herr vor Cormenin 100 Fr. beigesteuert haben. Die Subseriptions-Liste des Courrier frangais beträgt 122,900 Fr., die des National 9220, die des Constitutionnel 8879. Das erstgenannte dieser drei Blatter erklart es fuͤr ungegruͤndet, daß Herr Aguado nur einen Schuldschein des Herrn Laffitte von 100, 000 Fr. eingesandt habe, und versichert, daß die Zahlung. baar geschehen sey. Bei der Redaction des Journal de Rouen sind 9848 Fr., bei der des Auxiliaire breton in Rennes 1429,
bei der des Courrier de la Moselle 1445 n .
w. einge⸗ gangen Am 7. April wird der von dem General Lafayette und Hrn. o Cormenin veranstaltete Ball, zu Gunsten der wegen politischer Vergehen in den hiesigen Gefaängnissen sitzenden Personen, in
einem gemietheten Privat, Lokal stattfinden, da die Regierung
den Saal Ventadour für diesen Zweck nicht einräumen will.
naparte's aus London, worin dieser einen von Napoleon getra⸗ genen, mit Diamanten besetzten Orden der Ehren-Legion nebst 600 Fr. als Beitraͤge zu der Lotterie einsendet, welche auf jenem Ball veranstaltet und deren Ertrag unter die politischen Gefan—
genen vertheilt werden soll. Zu demselben Zweck hat der junge
Louis Buonaparte einen reichverzierten Saͤbel eingesandt.
Die hiesigen Blaͤtter nehmen heute die gestern von ihnen gegebene Nachricht von der Ernennung des Herrn Lewis Harris zum hiesigen Nord⸗-Amerikanischen Geschäftstraͤger zuruͤck.
Aus Blaye wird vom 2ästen d. M. geschrieben: „Der Doktor Deneux, der in der verwichenen Nacht hier angekem— men ist, begab sich diesen Morgen um 9 Uhr mit dem Doktor Dubois nach der Citadelle; Beide waren von dem General Bu⸗ geaud zum Fruͤhstuͤck eingeladen. Der erstere Arzt, welcher der Herzogin von Berry aus fruͤherer Zeit bekannt ist, wird dersel⸗ ben wahrscheinlich von dem General vorgestellt worden seyn.“
Das General-Conseil der Fabriken hat in seiner Sitzung
vom 26sten d. M., dem Antrage der Kommission gemaͤß, be⸗ schlossen, der Regierung den Wunsch zu erkennen zu geben, daß
der Einfuhr⸗Zoll von auslaͤndischer Wolle, der gegen waͤrtig 30 pCt. betragt, sobald wie moͤglich und spaͤtestens mit dem 1. Januar 1834 auf 20 pCt,, mit dem 1. Januar 1835 auf 15 pCt. und mit dem 1. Jan. 1836 auf 10 pCt. ermäßigt werde.
Der Redacteur des Précurseur de Lyon ist wegen einiger
heftiger Ausfaͤlle in einem Artikel, worin zu einer Subscription
fuͤr den wegen seiner Theilnahme an dem Pariser Aufstande vom 4. und 5. Juni verurtheilten Jeanne aufgesordert wurde, von dem dortigen Assisenhofe zu zweimonatlicher Haft und 3000 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden.
Aus dem Gefaͤngnisse von Macon sind in der Nacht vom 24sten auf den 25sten d. M. neunzehn Straͤflinge ausgebrochen, nachdem es ihnen gelungen war, mit großer Geduld seit dem Februar mit Huͤlfe eines Nagels und einiger Stuͤcke von lh
e
schuhen bei Nachtzeit eine Steinplatte in ihrem Schlaf⸗Saa
auszuheben und einen unterirdischen Gang bis zu einem neben dem Gefaͤngnisse fließenden und in die Sasne fuͤhrenden Abzugs⸗ Kanale auszuhoͤhlen. Die ausgegrabene Erde hatten sie in ih— ren Taschen aus dem Gefaͤngnisse herausgetragen und mit dem Fette von ihren Speisen und etwas Baumwolle hatten sie sich eine Art von Licht gemacht, bei dessen Schein sie arbeiteten. Da sie in dem Kanal auf ein starkes und festeingemauertes Git⸗ ter stießen, so umgingen sie dasselbe mittelst eines Seiten-⸗Gan⸗— ges. Mehrere der Fluͤchtlinge sind bereits wieder ergriffen, aber des Haupt-Verbrechers unter ihnen, eines gewissen Leschenet, der wegen Ermordung seiner Frau zu lebenslanglicher Eisen-Strafe verurtheilt ist, hat man noch nicht habhaft werden konnen.
Die Brigg „la Flache“ ist am 22sten d. M. mit eiligen Depeschen von Toulon nach Alexandrien unter Segel gegangen.
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus. Stz— zung vom 29. März. Auf die Frage des Sir Robert Peel, ob man, wie angekuͤndigt, am kuͤnftigen Montag mit der Bill in Bezug auf die Kirchen⸗Reform in Irland vorzuschreiten gedenke, erwiederte Lord Althorp, daß es ihm zwar empfindlich sey, den schaͤtzbaren Beistand des vormaligen und jetzigen Secretairs fuͤr Irland (Herrn Stanley und Sir J. C. Hobhouse, die bis zu
entbehren zu muͤssen, daß er es aber unter den in Irland ob— waltenden Umstaͤnden fuͤr so wuͤnschenswerth halte, zu einem Ent— schluß uͤber die in Rede stehende Bill zu kommen, daß er un⸗— fehlbar am kuͤnftigen Montag darauf antragen werde, dieselbe in einem Ausschusse des ganzen Hauses zu berathen. — Herr T. Attwood zeigte an, daß er seinen Antrag auf Nieder setzung eines Ausschusses, welcher pruͤfen solle, in wie weit die im Lande herrschende Noth mit dem jetzigen Geld-Umlaufs—⸗ System in Verbindung stehe, auf kuͤnftigen Montag verschiebe. Da Lord Althorp ersuchte, es damit bis nach den Oster⸗Ferien anstehen zu lassen, so fragte Herr Hume, wie lange dieselben diesesmal dauern sollten. Lord Althorp erwiederte, daß er bei dem großen Drange der Geschaͤfte darauf antragen werde, daß das Haus schon am 10. April wieder zusammentrete. — An der Tagesordnung war nunmehr die dritte Lesung der Bill zur Unterdruͤckung der Unruhen in Irland. — Herr Cobbett trat mit dem uͤblichen QOppositions-Amendement auf, daß die Bill erst heute uͤber sechs Monate zum drittenmale verlesen werden solle. Er äußerte noch einmal seine Besorgnisse, daß diese Bill nur ein Vorspiel zu ähnlichen Maßregeln in Großbritanien seyn wuͤrde, und wies auf die eingegangenen zahlreichen Bitt— schriften hin, als Beleg, daß die Mehrheit des Englischen Vol⸗ kes den vorgeschlagenen Maßregeln entgegen sey. Herr Fiel⸗ den unterstuͤtzte das Amendement. — Sir S. Whalley (das neu erwählte Mitglied fuͤr Marylebone) sagte, daß er bedauern muͤsse, nicht die ganze Debatte uͤber die vorliegende Bill mit an— gehort zu haben, da er vielleicht hinsichtlich einiger Klauseln, die seinen Ansichten ganz entgegen seyen, anderer Meinung ge— worden wäre. Fuͤr die Bill in ihrem jetzigen Zustande könne er nicht stimmen. Der Zustand in Irland sey allerdings der Art, daß Personen und Eigenthum des kraͤftigsten Schutzes der Ge— setze beduͤrften; aber dazu sey es nicht gleich nothwendig, die Verfassung zu suspendiren. Er glaube, daß die Minister eine Maßregel, wie die vorliegende, mit wahrem Schmerz einge⸗ bracht haͤtten, und daß nichts ihnen herzlichere Freude machen wurde, als wenn sie dem Hause anzeigen konnten, daß keine Nothwendigkeit mehr vorhanden sey, zu einer außerordentlichen Gewalt Zuflucht zu nehmen. Das jetzt eingeschlagene Spstem
n.
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