1833 / 97 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

n

gutem und wehlgenéhrtem Vieh. Die Weizen / Ernte aber war Einige Ladungen Weizen waren von Chili angelangt,

mißrathen. und man hatte noch mehrere

guten Hoffnung abgesandt, um General Balcarce war zum

nos Ahres ernannt worden, da G sten nicht noch einmal annehmen woll Gesandte, Herr Fex,

Schiffe

ford“ verlassen, und sein Seeretair, Herr Gore, wellen als interimistischer Geschäftstraͤger.

Emigranten von Lavalleja's Partei hatte

Iyrct venommen, und der General Lavalleja selbst hielt sich dort wonach die Englischen Paket⸗ bote immer nur drei Tage in Buenos⸗Ayres bleiben sollen, hatten große Unzufriedenheit erregt, weil es nun oft nicht moͤglich war, auf die empfangenen Sendungen mit demselben Paketboot zu Nontevides gewann dadurch sehr, da die dortigen

auf. Die neuen Einrichtungen,

ant vorten. 1 1 Einwohner im Ganzen, mit Einschluß

bort zur Fahrt zwischen Montevideo und Buenos ⸗Ayres brauchte, zur Antwort neun Tage Zeit behielten. Nieder lan de.

Die Staats- Courant 29. Marz in Betreff der Mahl⸗

Aus dem Haag, 1. April. publicirt heute das Gesetz vom steuer.

In Amsterdam schmeichelt man

soestaͤten in der Besaͤche erfreuen werden. Gestern haben auf Allerhoͤchsten

die Gäbete für die glückliche Entbindung der Prinzessin Friedrich

der Niederlande begonnen.

Dem Vernehmen nach, wird der

Heheit des Prinzen von Oranien am kuͤnftigen Tonnerstag in Gegenwart der Königl. Familie konfirmirt ö Die Gerüchte von einer Veranderung im Kriegt⸗Ministerium

scheinen sich nicht zu bestätigen.

Die Rotterdamsche Courant giebt uͤber die Militair⸗

Inspection des Prigzen von Oranien

„Nachdem Se.

Iösten v. Monats Vere ver lassen hatte, nach Neuzen, um die dort stehenden Truppen in Augenschein zu nehmin, ünd ging dann mit dem Schiffe nach Breskens, Am folgenden Morgen besichtigte der Prinz ⸗Feldmarschall in Begleitung des Generas-⸗Lieutenants de Kock die Forts Friedrich Heinrich und Vilhelm J. mit großer Aufmerksamkelt und begab sich sodann zu dem⸗ felben Zrveck nach Vliessingen. Von dort aus macht Se. Koͤnigl. Hoh. einen Ausflug nach der Insel Suͤdbeveland und nach Heinsken⸗ Augenschein genommen

sand, wo die Schuttereien in Der Prinz ließ dann noch die schd

Jäger von Goesen und die Schucterei von Kapelle

Fass̃iren und schien mit dem guten G Haltung Hoheit sich ausdruͤcklich alle um auf die ser eiligen Inspections-Ret so gab sich doch Prinzen uͤberall

Nichmittags

vinz Seeland, und von einigen

Die große Fruͤhjahrs-Inspection

des künfticen Monats stattfinden. Der Ober⸗Befehls haber der General-Lieutenant van Geen, wird damit be— its in der känftigen Woche, und zwar zuerst mit dem Gre⸗ dier Regimente beginnen, welches in der Umgegend von

Iĩsten Division,

Breda in Kantonnirungen liegt. Die Ofsisiere des Amsterdamer L

fehlshaber des Landsturmes von Harlem,

sind durch Koͤnigl. Verordnung ernan

Belgie Bruͤssel, 1. April. Der Sena

Sitzung den Gesetz⸗Entwurf,

„nen provisorischen Kredit von 5. Millionen Fr. nach einer kurzen Debatte init 20 Stimmen tanten⸗ Kammer wurde

April bewilligt, gegen 1 an. In der Repraäsen die Berathung uͤber die einzelnen Kriegs Ministers fortgesetzt.

Der Politique enthalt Folgendes: welches, der Versassung gemäß, die ĩ Eestktenen oll, wie zur kuͤnftigen Session die Hällte der Repraͤ⸗

das Gesetz ö

Fr. n,

sentanten-ammer erneuert werden muß, größe Schwierigkeiten Zar Abfassung des betreffenden l Sengtören und Repräsentanten von dem Mi—

darbiete. deshalb mehrere nister des Innern zu Rathe gezogen

Herr Corbister, der nach Paris gesandt worden war, um einen Handels- Traktat mit Frankreich zu unterhandeln, ist nach

Bruͤssel zuruͤckgekehrt. Dänem a

Kopenhagen, 30. März. immer neue Berichte aus den verschie uͤber verehrten Monarchen. damit ebenfalls nicht zuruͤckgeblieben;

hält den Auszug eines Schreibens aus

glaͤnzenden Feste erzählt werden, die sener Feier vorbereitet worden waren.

Von dem (auch durch seinen Aufenthalt in Paris be Dinischen Gelehrten) Professor Heiberg sind hier philosophische Borlesüngen fur Herren und Damen angekuͤndigt worden. die Bemerkung gemacht haben, daß, r vor einigen Jahren ersolgte westliche Durchbruch des Lämfjordes und die dadurch bewirkte großere Meerstroͤmung die Heringe aus dem Lümfsord verscheucht habe, dieselben sich wieder darth h

die Oeffnung des Kanals durch den An—

Man mill

sammeln anfingen, seit sotz einer Sandbank eingeengt worden

et das von seiner fruͤhern braakigen Natur erhalten hat. In der Aal⸗

burger Zeitung wird darauf an

menschliche Krast⸗Anstrengung zu Hülfe zu kommen, in der Er⸗ wartung, daß eine voͤlQlige Verstopfung jenes Merres⸗Durchbruchs

für die Herings-Fischerei jener Geg Folzen seyn werde.

Deutschl

Hannover, 3. April. Die

in ihrem amtlichen Theile die nachstehende, in Bezug auf eine

Kurgtel über das Vermoͤgen des

dort Einkaͤufe zu machen. Gouverneur der Provinz Bue—

haite Buenos-Ayres auf der Brigg „Hart—

Woche nach Ostern diese Hauptstadt mit Ihrem

Königl. Hoheit der Prinz⸗Feldmarschall am

der Mannschaften sehr zufrieden. Ehrenbezeigungen verbeten hatte,

die Freude bei dem laut und deutlich zu erkennen, und die herzlichste Weise an den Tag gelegt. Am 27sten um 3 Uhr begab sich der Prinz Feldmarschall mit e folge nach Koulningen, von wo er auf dem Dampsschiffe die Räckreise uber Bath und Bergen op spricht noch von einer Verstaͤrkung mehrerer Punkte in der Pro⸗

GarnisonsVeraͤnderungen.“

welcher dem Kriegs-Minister

Unsere Blätter enthalten nech

ie Feier des 25ährigen Regierungs- Jubilzums unsers Auf den Daͤnischen Kolonigen ist man

der

nach dem Vorgebirge Der

eneral Rosas diesen Po—⸗ te. Der Großbritanische fungirte einst

Eine Menge von ihre Zuflucht nach Buenots⸗

der Zeit, die das Paket

sich damit, daß Ihre Ma—

Befehl in allen Kirchen

alteste Sohn S. Königl.

werden.

den nachstehenden Bericht:

begab sich Hůͤchstderselbe

wurden.

ne Compagnie freiwilliger die Revue

eist und der vortrefflichen Obgleich Se. Koͤnigl.

se keine Zeit zu verlieren, Erscheinen des geliebten wurde auf seinem Ge⸗

Zoom antrat. Man

soll in der ersten Haͤlfte

andsturmes, und die Be— Hoorn und Alkmar

nt worden.

n. t nahm in seiner gestrigen

fuͤr den Monat

Kapitel des Budgets des

„Man versichert, daß die Art und Weise

Gesetz⸗ Entwurses sind

worden.“

v k.

denen Stärten des Reiches

die Zeitung Dagen ent— St. Croix, worin die daselbst auf Veranlassung

bekannten

nachdem der

ist und das Wasser wiederum

getragen, der Natur durch

end von den ersprießlichsten

and. hiesige Zeitung publizirt

Uns niedergesetzten Kommission,

. ö J 53 *. 1 ö 1 ö z . ö n, 2 6 8 . J

K schweig abgeschlossene Ueßereinkunft der beiden wraunschweig⸗

schen Fuͤrstenhäuser: . von Gottes Gnaden Wilhelm der Vierte, König des

vereinigten Reichs Großbritanien und Jeland ze, auch König von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Luͤnehurg ze. 14, und Wie von Gottes Güaten Wilhelm, Herzog ju Braunschweig und Luͤ— neburg ꝛc. 2c, fuͤgen hiermit zu wissen: ; ; ö Aufgesordert durch die Uns obliegende Fuͤrsorge fuͤr das Beste Unsers Fuͤrstlichen Gesammthauses haben Wir, einer zwar hoͤchst be⸗ klagenswerthen, jedoch unvermeidlichen Nothwendigtheit nachgebend, nicht laͤnger Anstand nehmen durfen, daruber in nahere Berathung zu treten, welche Anordnungen das eigene wahre Wohl des Herzogs Karl von Braunschweig Durchlaucht, die Erhaltung des in seinen Handen befindlichen Vermögens, die Gefaͤhrlichkeit und Rechtswi⸗ drigkeit der von demselben verfolgten Unternehmungen, und endlich die' Rücksicht auf die Ehre und Wuͤrde Unsers Fuͤrstlichen Hauses erheischen toͤnnten.

Nach Anhörung des Gutachtens einer zu diesem Zwecke von

so wie nach genauerer Pruͤfung der vorliegenden Thatsachen und Rechts⸗-Verhaͤltnisse und in Erwaͤgung, daß näch Aufsbsung des Heutschen Reich die vormals dem Reichs- Oberhaupte zusiehenden ober- vormundschaftlichen Befugnisse über die Reichs Augehörigen auf die jetzt souverainen Landesherren über⸗ gegangen sind, haben Wir sowohl nach den Bestimmungen der Ge⸗ setze und des Herkommens, als auf den Grund der uns als souve⸗ rainen Chefs der beiden Linien des Durchlauchtigsten Gesammthau⸗ ses zustehenden Autonomie Folgendes beschlossen und verordnet Artikel 1. Aus den Üng vorliegenden notorischen oder zurei⸗ chend nachgewiesenen Thatsachen haben Wir die Ueberzeugung er⸗ langt, daß des Herzogs Karl von Braunschweig Durchlaucht im Begriff steht, durch cen so rechtlich unmögliche, als fuͤr ihn und Andere gefährliche Unternehmungen sein Vermögen zu erschöpfen, fo wie die ruͤcksichtlich desselben erhobenen oder mit rechtlichem Grunde annoch zu erhebenden wohlbegruͤndeten Anspruͤche zu ver eiteln, und daß, wenn dieser hauptsaͤchlich fuͤr des Herzogs Karl Durchlaucht selbst hoͤchst nachtheiligen gaͤnzlichen Verschleüderung scines Vermpgens vorgebeugt werden soll, kein anderes Mittel, als die Anordnung einer Kuratel uͤbrig bleibt.

Art. 2. Von dieser Ueberzeugung ausgehend und zur Erhaltung des Bohls und der Würde Unseres Haüses verordnen Bir daher daß dem Herzoge Karl von Braunschweig die cigene Administration, so wie die Disvosition uber sein Vermdgen entzogen, uͤber dassel be eine Kuratel angeordnet und einem der Allerhoͤchsten oder Höͤchsten Agnaten ünsercs Gesammt-Hauses uͤbertragen werde, und wollen diese Anordnung in Betracht der vorwaltenden außerordentlich en Umstäͤnde hierdurch gemeinschaftlich treffen, wenn gleich das Recht, eine solche Kuratel zu bestelien, dem rechtmäßigen, Souverain des Herzogthums Braunschweig allein schon zustehen würde.,

Art. 3. Nachdem des Herzogs von Cambridge, Viec- Konig von Hannover Königliche Hoheit und Liebden, sich bereit erkläct haben, dics⸗ Vormundfehaft zu übernehmen, so wollen Wir solche St. Kt⸗ nigl. Hoheit und Liebden hierdurch übertragen, und werden Se. Köͤ⸗ nigi. Hoheit sich diese Verordnung statt des Kuratoriums dienen

lassen. . Da es der Natur der Verhaͤltnisse nach unthunlich ist,

Art. 4. daß der bestellte Fuͤrstliche Kurator selbst die vormundschaftlichen bestimmen, daß de selbe

Geschaͤfte fhre, so wollen Wir zugleich ĩ de nur als Ober-Vormund eintrete und ihn hierdurch ermaͤchtigen, nach scinem Ermessen cinen oder mehrere in besonderem Ansehrn siehende und befaͤhigte Personen sich als eigentliche administrirende ünter-Vormuünder zu ersvählen, solche in Eid und Pflicht zu neh men, von ihnen im'cigenen Namen und unter eigener Verantwort- lichkeit alles dasjenige, was Behuf Inventarisirung, Sicherung und Verwaltung des unter Kurgtel gestellten Vermbgens erforderlich ist, thun und verhandeln zu lassen, auch denselben eine, ihren Functio⸗ nen entsprechende Remuneration auszusetzen.

Art. 3. Die beslellten administrirenden Unter⸗Vormünder sollen alljaͤhrlich dem Fuͤrst lichen Ober⸗Vormunde über ihre Vern altung Rechnung ablegen und dieser ersucht werden, Uns die eingegangenen Rechnungen zur Abnahme einreichen zu lassen, guch in den Faͤllen, wo nach den gesetz lichen Bestimmungen die Zustimmung der ober⸗ vormundschastlichen Behörde erforderlich ist, unsere Genehmigung

einzuholen. . Art. 6. Diese Kuratel ist als zu Braunschweig beslellt rechtlich

anzusehen, und soll daher in Bejiehung auf Rechts⸗Verfolgung da— selbst ihren Sitz haben. .

Art. J. Diese Verordnung soll durch die Gesetz Sammlungen des Königreichs Hannover und, des Herzogthums , . auf die übliche Weise vublizirt werden, und Äue, die es angeht, haben sich darnach zu achten. Gegeben St. James, den 6. Februar 1833 und Braunschweig,

den J1. Maͤrz 1833. , ln, rand ich Unserer eigenhaͤndigen unterschrift und beigedruckten

nsie gels 3 ö. ö 8.) William R. (L. S.) Wilbelm H. L. v. Ompteda. v. Schleinitz.

Nachdem die Ünserzeichneten in der vorstehenden von Sr. Kbö⸗ nigl. Mäjc kt im Einverstaͤndnisse mit. St. Durchlaucht dem re⸗ ierenden Herzoge von Braunschweig fuͤr das eigene wahre Beste 'i Herzogs Karl von Braunschweig Durchlaucht, die Erhaltung bes in eilen Händen befindlichen Vermögens, die öffentliche Ruhe in den Herzogl. Braunschweigschen, und den Königl. Hannoverschen Landen, so wie die Ehre und Würde des Durchlauchtigsten Braun⸗ schweig⸗Lùuneburgischen Gesammthauses getroßenen Dispositionen einen neüen Beweis Allerhöchst- und Höchst⸗-Ihrer Füͤrsorge für bas ware Wohl dess len mit Dan haben anerkennen müuͤssen, so haben sie nscht unterlasen wollen, solches, wie hierdurch eschieht, durch lhre Kusdrückliche Erklärung mittelst ihrer eigenhäͤndigen Unterschrift und beigedruckten Wappens feierlich zu bezeugen.

London, Kensington, Hannover,

den 6. Februar 1833. den 7. Februar 1853. den , 183ů3. 6. B. w (6. 85 Eenst. August us Frederick. Adolphus.

Am 78ten v. M. wurde hier folgende General ⸗-Ordre an die Infanterie erlassen: .

Nr. iI. Die Infanterie wird am 1. Juni d. J. in 16 Batail⸗ lone formirt; dies sind: das Garde-Jaͤger⸗Bataillon, das Garde⸗ Grenaͤdler- Bataillon, das iste leichte Bataillon, das 2te leichte Ba⸗ taillon und 12 Linien-Bataillone. l .

Nr 2. Der Etat eines demnaͤchstigen Bataillons ist Stab; 1èOberß Lientenant, i Major, 1 Adjutant, 1 Vaigill ons Quartier⸗ melster, Ober⸗Wund⸗-Arzt, 1 Assisien; Wund⸗A Arzt, 1 Stabs⸗Feld⸗ webel, 1 Mustkmeisßser, I Bataillonz⸗-Trommelschlaͤger oder Hornist, 1 Ruͤstmesster, 8 Musiker zusammen 15. Eine Compagnie: 1 Eapitain und Compagnie⸗Chef, 1 Premier⸗Lientenant.; 2 Seconde⸗ Feldwebel, 1 Fourier, 2 Sergeanten Ister Klasse, 1

Lieutenants, 1 F r Sergeant 2ter Klasse, 4 Korporale 1ster Klasse, 2 n . . f eeapi⸗

Spielleute, 16s Infanteristen zusammen 136.

Klasse 3 nach 4 Compagnieen 744,

tulatton: Stab 18, eine Compagnie 186, Total 9438. .

Rr. 3. Aus jedem der jetzigen Regimenter zu 8 Comyagnieen wird ein Bataillon zu s Compagnieen formirt, welches die Num⸗ nner des betreffenden jetzigen Regiments behält, und werden auger⸗ dem vier neue Bataillone errichtet, naͤmlich- das 2te leichte Ba⸗ teillon, das iste Linien⸗Bataillon, das 11te Linien⸗Bataillon, das 12te Linien⸗Bgtaillen. 1 6 66

Rr. 4. Das Offizier-Corps eines jeden der jetzigen Regimen⸗ ter bildet im Allgemeinen guch dasjenige des Bataillons, welches aus dein Regimente formirt wird. Fuͤr die vier neuen Bataillone behalten Sc? Königl. Hoheit der kommandirende Herr Feld marschall sich die Auswahl derjenigen Offiziere aus der gesammten Infanterie bevor, welche Höͤchsidieselben für angemessen sinden werden, dahin

Herzogs Karl von Braun—

zu versehen, wie denn auch über die Transferirungen von Stabs⸗ Offizieren und Capitains, welche durch die neue Organisation er⸗

lerer ic werden könnten, die weiteren Bestimmungen werden. Rr. 5. Die unter-fsiziere, Korporal und Spielleute jetzigen Regiments, mit Einschluß von Titular⸗Korporalen, i im Allgemeinen auch bei demjenigen Bataillone stehen, welch dem betreffenden Regimente form̃irt wird. Es werden jedo nothwendigen Transferirungen befoblen werden, um die vier n Bataillone mit der erforderlichen Anzahl gedienter Unter⸗-Osß zu versehen. J Nr. 6. Die Soldaten des jetzigen 1sten leichten und der! Linien⸗Regimenter werden unter die demnaͤchstigen zwei leichten 12 Linien Bataillone so vertheilt werden, wie es eine neut hn stehende Distrikts-Eintheilung erforderlich machen wird. Hin 3 der bisherigen Gaedisten werden besondere Bestimmungw folgen. , Nr. 7. Sollte eines der Batgillone in Folge der Verthe der Mannschaft nach den neuen Distrikten uͤberzahlige Leute ten, so werden selbige bis zu abgelaufener Dienstzeit beibehaltt unter den Rapporten als uͤberkomplett aufgefuͤhrt. , n, ,,. 1) Jedes Garde-Batagillon erhalt auf den Etat einer Can nie 43 Mann mehr, so daß jede Compagnie 228 Kopfe, im Bataillon 1583 Köpfe zahlt. Dieser staͤrkere Etat wird in Listen und Rapporten als Soll-Bestand gefuhrt. Jene 42 Mam die in ihrem Sten Dienstjahre befindlichen Leute, welche jedot bei einer etwaigen Mobilmachung einbeordert werden konnen,

2) Der aͤlteste Premier⸗Lieutenant in jedem Bataillon ss tain 2Ater Klasse.

3) Jedes der beiden Garde-Bataillone behält einen (n 2ter Klasse mehr. 49 Die , Zahl der zur Erganzung der Ey jaͤhrlich einzustellenden und zum Dienst bleibenden Rekruten bin 2) bei jedein Garde⸗Bataillone 210 Mann, b) bei jedem let und Linien⸗Bataillone 140 Mann. .

5) Die Zahl der etatsmaßigen Musiker wird sich nach fernerwesten Bestimmung uͤber die demnaͤchstigen Verhaltns Musik noch naͤher modisiziren.

Dresden, 2. April. In der Sitzung der er st en Kammu

30. Marz kam der Bericht der vierten Deputation uͤber die Pen mehrerer Gemeinden, die Aufhebung des Lehnwesens betreffen, Mittheilung. Es entstand die Frage, ob dieser Bericht gedruch den sollie, und auf die Bemerkung des Mitgliedes Nostin Jänkendorf, daß bei dieser Gelegenheit einige Zinc den Umfang des Petitions-Rechts entstanden seyen, und im ser Beziehung die Sache von Wichtigkeit sey, beschloß mw Berathung uͤber den Bericht nach vorgaͤngigem Drucke ysi auf eine kuͤnftige Tagesordnung zu bringen. Die heutigen ordnung fuͤhrte zuvoͤrderst zum Schluß der Berathung hn Staarsdiener-Gesetz. 5. 34 wurde in einer von dem Seen Hartz neu ausgearbeiteten Fassung von der Kammer angtnom Demnaͤchst brachte der Referent v. Carlowitz die Fossu derjenigen Paragraphen zum Vortrag, welche, nach Wegsal Bestimmungen uͤber die den Hinterlassenen der Staalmn zu gewährenden Pensionen, einer Veranderung unten mußten. Hinsichtlich einer im 5. I8 enthaltenen Bt mung, wonach wegen Unwuͤrdiakeit und schlechten Leben dels der Hinterlassenen die Verabreichung der Pensteh dieselben aufhört, brachte der Dr. Großmann als Amenye in Vorschlag, die Pension einem fuͤr solche Personen in h Falle zu bestellenden Vormunde Behuss der Verwendung rem Besten auf Rechnung zu uͤbergeben, und bemerkte zu terstuͤtzung dieses Amendements: es sey mit dem Rech griffe unverträglich, den Hinterlassenen eines Staatsdien den im Gesetz-Entwurfe angegebenen Gründen den G nuß oder die Pension ganzlich zu entziehen, da sie dieselb? um ihretwillen, sondern nur um ihres verstorbenen Gatten Vaters Willen genießen. Es sey im Gesetze oͤfter ausgespn daß die Pension zur Belohnung fuͤr treugeleistete Dienste ben werde. Diese Verdienste koͤnnten aber unmoͤglich dun schlechte Auffuͤhrung der Hinterlassenen vermindert, unl daraus erwachsenen Rechte des Dieners dadurch nicht geschn werden. Diese Rechte gingen auch uͤber das Grab hinauf gehörten gleichsam zum Nachlaß des Verstortzenen, daher st derselben Achtung aufrecht zu erhalten seyen, wie testamemt Verfuͤgungen. Nachdem sich der Staats-Minister von Kl ritz gegen diesen Antrag in dem Sinne ausgesy daß kein rechtlicher Anspruch auf die Pension sta koͤnne, schlug Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Johann vo ganzen jene Bestimmung enthaltenden Punkt des §. in M u bringen, da die Sache jetzt, wo es sich bloß noch ln nadengenuß handle, nicht von so großer Wichtigkeit sey sem Vorschlag stimmte die Kammer bei, und wurde sonat 5. mit Wegfall dieses Punktes in der von den Referenm Deputation gegebenen Fassung einstimmig angenommen. 6 jetzt nur noch die Frage uͤber die Annahme des ganzen 6 übrig, die am Schluß der Sitzung mit namentlicher Abstin in der Weise erfolgte, daß sich 8 Stimmen fur dle Anm 9 Stimmen (o. Posern, v. Carlowitz, Bischof Mauermann Großmann, Fuͤrst Schoͤnburg, v. Ziegler, v. Heynitz, Fuͤrt! und Buͤrgermeister Gottschald) gegen die Annahme dessel klaͤrten. Auf der heutigen Tagesordnung stand ferner ih richt der vierten Deputation, uͤber den Antrag des Buͤtg⸗ steis Gottschald auf Feststellung und Bekanntmachunz! der Landtags- Ordnung §. 118. aufgefuͤhrten Gruͤnde, aus Beschwerden der Unterihanen als unzulässig erachtet werd len. Die Deputation hatte in ihrem Gutachten eine neu sung dieses Paragraphen vorschlagen, nach welcher vorn bie Erfordernisse einer Legitimation der Beschwerdf nachgelassen und gemildert erscheinen. Der Staats nister von Könnerttz bemerkte dagegen, daß elne stimmung sehr angemessen sey, vermöge welcher alle Beschn bie nicht vom Beschwerdesuͤhrer selbst unterschrieben waͤren, gehoͤrige Legitimation nicht angenommen wuͤrden, da mal wie viel schlechte Subjekte es gäbe, die sich nicht scheun Namen eines Dritten, wider dessen Wissen und Wil schwerde⸗Schriften einzureichen. Der Abgeordnete Ritt bemerkte, daß die Deputation geglaubt habe, von einer surl Gewißheit in dieser Hinsicht absehen zu müssen, und eln timation nicht eher fuͤr erforderlich zu halten, als wenn gend ein Zweifel beiginge; sonst mußte auch in solchen wo der Bittsteller in eigenem Namen unterschrieben hahn Identität der Unterschrift ein Gegenstand der Prüͤfun Der Staats Minister von Earlowitz erklaͤrte sich ebenf gen das Deputations-Gutachten, und sprach sich eher it strengere Legitimation aus, als man sonst zu verlangen Der Profesfor Krug bemerkte, daß die Stnde-Versm unstreitig einen doppelten Charakter habe; theils waͤrt . gesetzgebende Gewalt, und als solche musse sie es moͤgli nehmen, theils ware sie eine Zwischen⸗Behörde, die verin ischen Volk und Regierung wirken solle. In dieser

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Volke betrachten; mit Freunden pflege man aber nicht se d

zu verfahren, besonders wenn sie uns Bitten vortruͤgen.

len am

Madrid, 21. Maͤrz. Beira und die Infanten Don Carlos und Don Sebastian nam 18ten d. M. in Navalmoral uͤbernachtet und wollten slgenden Tage die Reise nach Lissabon sortsetzen.

Vorgestern, am St. Josephs-Tage, fruͤh bildeten sich an puerta del Sol zahlreiche Volkshaufen, welche den ganzen

chten zu zeigen. Hsffen und alle Wachtposten verdoppeln lassen. Patrouillen der Garnison ausgesandt, welche die Volksgrup— die setzt nach eingebrochener Dunkelheit dreister wurden und

Unruhi

hen. ments, von Kurowsky, hat den Abschied als General⸗Ma⸗

ünde 17 lasten Große eingelaufen.

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glichen, und den vorübergehenden Ereignissen beschaͤftigt, als daß sie

en, deren d

w . muͤffe sich die Staͤnde⸗Versammlung als befreundet erhabenen

er ch bie legalen Vellmachten duͤrsten in vielen Fällen entweder

nicht zu erlangen seyn, oder nicht so schnell, als es nithi wenn vielleicht Gefahr im Verzuge läge. Dagegen . err von Carlowitz, daß gerade bei Gemeinden die Be— meisten hervortreten, welche legale Vollmachten nöͤthig indem haufig nur wenige unruhige Koͤpfe ihre Ansich—

hten / der Gemeinde machten und sich als actores fuͤr

denen

zibe aufwuͤrfen. Die Kammer vereinigte sich endlich daruͤber,

yle rte gelangten

Deputation zu ermächtigen, bei Beurtheilung der an Beschwerden stets die gelindeste Interpretation der

1i8 der provisorischen Landtags- Ordnung suh b. e. 8.

cle en Faͤlle eintreten zu lassen. Man schritt darauf zur fL der fuͤr die Begutachtung des Gesetzes wegen Erfuͤllung

Militairpflicht laut eines früheren Beschlusses der Kammer tjusetzenden außerordentlichen Deputation.

Stuttgart, 1. April. Hier ist folgende Verfugung uͤber neu Wahl der Abgeordneten zur 2ten Kammer der Staͤnde⸗ nn , ,

Nachdem die am 15. Januar d. J. erbffnete Staͤnde⸗Versamm= szurch die Königliche Verordnung vom 22sten d. M. n

hen ist, so wird nach Hoͤchstem Befehl Sr Königl. Majestaͤt vom

hn Tage ein? neüc Wahl derjenigen Mitglicder der, zweiten met der Staͤnde⸗Persammlung, welche nicht Amtshalber Sitz Etjnme in dieser Kammer haben, hierdurch angeordnet. Die Fölßiehung dieser Anordnung berufenen Behörden werden dles⸗ auf die §8. 135 bis 134 der Verfassungs⸗Urkunde und die In⸗ sonen vom 6. und 12. Dez 1819 und vom 15. Nov. 1831 verwiesen.

Die Vorstaͤnde der Kreis⸗-Regierungen haben das der Instruction

5 November 1331 angehängte Verzeichniß der stimmberech ig⸗ Ritterguts-Besitzer, jeder, so weit es seinen Kreis betrifft, den Nachtrag der seitdem eingetretenen Veraͤnderungen auf jetzigen Zeitpunkt richtig zu stellen. Da es zufolge amtlich er rung bisher nicht selten vorgekommen ist, daß bei Abgeord—⸗

Wahlen, insbesondere bei denen der Oher⸗-Amts-Bezirke, Wahl- nmen unter dem angenommenen Namen berechtigter Wahl- sner von Unberechtigten abgegeben, oder von wirklichen Wahl— nern Stimm-Zettel uͤberreicht wurden, auf welchen die Unter—

nicht von ihrer eignen Hand herruͤhrte, so werden die Wahl—

ztden erinnert, dargüf zu sehen, daß die Identität des Abstim- den mit dem zur Abstimmung berufenen Wahl⸗-Mann und die nhaͤndigkeit der Unterzeichnung gehoͤrig konstatirt sey. Stuttgart, den 24. Maͤrz 1833.

Luf Seiner Königl. Majestät besonderen Befehl.

Schlayer.“

Spanien. JJ. KK. HH. die Prinzessin

hindurch die Straßen durchzogen, ohne jedoch feindselige Die Behoͤrde hatte Vorsichts- Maßregeln Abends wur⸗

hrerische Lieder sangen, zerstreuten und einige zwanzig

Len verhafteten. Der hiesige Correo enthält diesen Vorfall Folgendes: „Am Abend und in der Nacht 19ten dieses Monats haben an mehreren Punkten der 'tstadt unangenehme Auftritte stattgefunden, welche unter riedlichen und ehrenwerthen Bürgern einige Besorgniß er— Wir hegen die gegruͤndete ,. unsere aufgeklaͤrte ung werde die angemessenen Maßregeln gegen eine Wie— lung solcher Ereignisse getroffen haben.“

In derselben Nacht ist der gegenwärtig dem Herzoge von

nick gehoͤrige Palast Liria, eines der Meisterwerke des Ar— ten Ventura Rodriguez, zum großen Theile ein Raub der men geworden.

aberste Stockwerk und das Dach sind vollkommen zerstoͤrt. Schaden an dem Gebaͤude selbst wird auf mehr denn eine

ion Realen veranschlagt, ohne den Verlust zu rechnen, der

Beschädigung der kostbaren Meubles, Gemaͤlde u. s. w.

rsacht worden ist.

Inland.

Berlin, 6. April. Der Prinz Wilhelm Adalbert von ßen Königliche Hoheit, aggregirter Eapitain bet dem 2ten

de⸗Regiment zu Fuß, ist mit Beibehaltung seiner bisherigen

st-Verhaäͤltnisse zum Major, und der Herzog Albrecht von . Schwerin Hoheit, aggregirter Premier⸗-Lieutenant

halten.

Im verflessenen Quartale sind in den Hafen zu Swi—⸗ Schiffe (saͤmmtlich Preußen) von jusammen Darunter befanden sich 7 bela⸗

und 7 geballastete Schiffe und 3 Nothhasner.

Davon waren 41 beladen,

gerathenen Staͤllen zu entfernen, die einfache Maßregel ö 1 o. * ger lan die Schafe daran gewöhnt, auf ein bestimmtes Zeichen

Hiall augenblicklich zu verlassen, und daß zu diesem Behufe 4 jedesmal, wenn er das Futter einlegen will, die Schafe 9. Stalle treiben, und dabei immer denselben Ruf oder e Pfeifen anwenden läßt. Eine solcherweise geuͤbte Heerde

urch nichts im Stalle zuruͤckzuhalten seyn, sobald bei geoͤff—

Thuͤren der gewohnte Ruf erschallt, was bei de ö der ge m bekann⸗ gewohnheits suͤchtigen Naturel des Schases nicht unwahrschein⸗

Vermischte Nachrichten.

Die Bayer lschen Annalen enthalten solgenden vom n Professor Neumann versaßten Artikel uͤber den Armeni—

n,. Mechitar und die Mechitaristen in

Die Massen waren immerdar trage. Sie sind zu sehr mit dem dem Herbeischaßsen der Beduͤrfnisse zur Erhaltung des ten, auf Plane zu sinnen und in Unternehmungen sich ein.

ruͤchte erst kommende Genergtionen einernten. Es r ganzen Energie der selbststaͤndigen, uͤber ihr Zeit. nch Manner, um dise Kraft der Traͤgheit zu besiegen, e en fuͤr ein fernliegendes Gut einen Sinn einzuhau⸗

olche uͤber ihre Zeitgenossen emporragende Geister nennt

: Das Feuer begann in dem obersten Stock E und dauerte bis in die folgende Nacht ununterbrochen fort.

arde Uhlanen-Regiment, zum Rittmeister befoͤrdert Der Oberst und Commandeur des 2ten Kuͤrassier⸗

Ausgegan⸗ sind dagegen 64 Schiffe (62 Preußen und 2 Schweden) lusammen 6270 Lasten Große. Fballastet und die obengedachten 3 Nothhafner.

. Königl. Regierung zu Posen bezeichnet als ein ihr ewährt empfohlenetz Mittel, die Schaf-Heerden aus in

. 403

man in der Geschichte gemeinhin große Manner;

aber auch, von anderem Standpunkte aus betrachtet, i , ch Recht unglückliche Menschen nennen. Ein Beispiel dieser Art ist der n , , ,

„Mechitar oder Mchitar ), d. h. der Troͤste gregation der Abt Vater (Ahlzai hairn) , . itz's geboren zu Siwazs oder Sehastia, einer Stadt Klein-Ärme⸗ niens, zwei Tagreisen südlich von Tokat entfernt. Diefer Srt wird schon von Minius und Piolemdus in der Beschre bung Kappado— eiens erwahnt; er ist jetzt der Sitz eines Pascha'z, und enthaͤlt nach der Angabe des Armenischen Bischofs Jakob ig, Einwohner wovon 200 Armenier sind, und die Anderen Tuͤrken. Es leben hier auch einige Griechen. Mechitars Vater hieß Petrus Manughean, und sein: Mutter Schahrisdan. Die erste Erziehung erhicit der junge Mechitar von zwei frommen Nonnen; seiner beiden vortrefflichen Lehrmeisterinnen pflegte er sich auch noch im hohen Alter mit vieler Liebe zu erinnern, und ihnen wohl die ganze Richtung seines Lebens zuzu— schreiben. Schon im 11ten Jahre ward Mechitar zum Biakon geweiht und besuchte dann die berühmmtesten Kloͤster Armensens, unter Anderem auch Etschmiadsyn oder die Niederlaffung bes Eingebor⸗ nen, hier erschien naͤmlich der Herr, Gregorius dem Erleuchter, dem Apostel Armeniens den Sitz des Kantholteismus der Armen? schen National- Kirche. Bald darguf bestel ihn ein Augen-Uebel. Zu dieser Zeit dichtete er, kaum sechszehn Jahre alt, ein Gedicht in 6 Strophen, nach der Ordnung des Armenischen Alphabets, das chenfalls 36 Buchstaben zaͤhlt. Diese poertische Spielerct haben die Armenier von den Arabern gelernt, deren Literatur wahrend des achten, neunten und zehnten Jahrhunderts von ihren Urmenischen Unterthanen sehr hochgeschäßt und allgemein nachgeahmt wurde.“

„Frühe schon erkannte Mechitar den in geistiger Beziehung ae⸗ sunkenen Zustand seiner Nation. „Wollte der Himmel“, 'sagte Ir in einem seiner Briefe, „daß es mir gegeben waͤre, eine ewige Verei⸗ nigung zu gründen, die sich die Verbreitung aller nothwendigen und nuͤtzlichen Kenntnisse zur besondern Aufgabe machte; deren Endzwech es ware, unserer Ration in allen zellen und geistigen Beduͤrfnissen hulfreich beizustehen.“ Mechitär hatte bei seinem Ün= ternehmen viele Schwierigkeiten zu bekaͤmpfen; er ließ sich aber nicht abschrecken. Er war im Gegentheile eine von jenen Naturen, bei welchen der Widerstand die Schwungkraft nur vermehrt und staͤrkt! In seinem zwanzigsten Jahr ward Mechitar Priester, und er—

hielt bald darauf von dem Wartapied oder Dok m, n . 1 . der Doktor Markar zu Gagarin den Doktor-Stab. Der Stab ist namlich das n bol eines Armenischen Doktors, ein Grad, der mit dem eines Doktors der Theologie viele Aehnlichkeit hat. Jeder Wartapied,

ein Wort, das eigentlich Rosen-Haupt oder rosiges Haupt bedeutet,

hat das Recht, andere Doktoren zu ernenne

hat das Rech okt 3 inen, und zu lehren und zu predigen allenthalben im Lande.“ ; ; „Mechitar machte sein Vorhaben mehreren zu seiner Zeit in Ar

1. ' ö

menien beruͤhmten Doktoren bekannt, und erhielt theils aoschlaͤgi

112 6 ] J 60 ; ! l a gige, theils ausweichende Antworten. Er reiste nach Konstantin opel, 6. nach Armenien zuruck, und ging wieder (1700) nach Konstantino⸗

vel. Hier predigte er mehrmals in der Kirche bes Heiligen Grego—

um sich versammelte. Schon in dem ersten Jahre seines zweiten Aufenthaltes zu Konstantinopel begann er, Schüler und Freunde um sich zu vereinigen, die bald bis auf neun anwüchsen. Sie wohn ten in einem Hause beisammen. Mechitar fuͤhrte eine Art geistli— cher Regel ein, schrieb und uͤbersetzte fuͤr seine kleine Congecgation Werke, die er zur Bildung des Geistes und Gemuͤthes drauchbar gefunden hatte. In diese Zeit faͤllt seine Uebersetzung des bekann ten und vortrefflichen Werkes des Thomas a Kempis, die Heraus— gabe mehrerer Buͤchlein, welche Erklärungen verschiedener Theile der Heiligen Schrift enthielten, und einiger Schulschriften.““ „Mechitar, der sich, wie es scheint, bis jetzt zur Armenischen National ⸗Kirche bekannt hatte, ward wegen seines Umganges und seiner Vorliebe fuͤr den wissenschaftlichen Theil der Lateinischen Geistlichkeit zu Konstantinopel dem Armenischen Patriarchen ver— dächtig, und entging nur durch den Beistand des damaligen Fran— zoͤsischen Gesandten bei der Pforte der ihm drohenden harten Strafe. Nachdem er am 8. September 1701 tion, die nun 16 Mitglieder umfaßte, foͤrmlich organisirt harte, reiste er mit dem Anfang des Jahres 1702, als Kaufmann verklei⸗

Schifft nach Morea. Freunde, die wir von nun an Mechitaristen nennen werden, je zwei zu zwei nach Morea abgesendet. Zeit zu Zante auf, und wollte anfaͤnglich mit seiner Congregaltion sich hier niederlassen. Die guten Nachrichten aber, die ihm seine Freunde von Moren aus gaben, bewogen ihn, dahin abzugehen. Im Jahre 1793 kam er in Mothon oder Mothone an, und Cehielt von dem Venetianischen Gouvernement, unter welchem damals bekannt— lich noch ganz More stand, einen Platz geschenkt, um ein Kloster und eine Kirche darauf zu errichten. Zu dieser Zeit oder etwas fruͤher muß auch sein sormlicher Uebertritt zu den mit der katholi⸗ schen Kirche unirten Armeniern geschehen seyn. So viel ist sicher, daß schon im Fahre 1712 Papst Klemens XI. die Congregation der Mechitaristen bestaͤtigte, die nun von ihrem Stifter eine dem Be— nediktiner⸗Orden nachgeahmte Regel erhielt.“

„Die ungluͤcklichen Kriege der Venetianer gegen die Tuͤrken ließen Mechitaͤr mit Recht befuͤrchten, daß Mothon von diesen eingenommen werden, und er sammt seiner Congregation in die, Haͤnde der von Rache und Verfolgungssucht entbrannten schismatischen Armenischen Geistlichkeit zu Konstantinopel fal— len möchte. Um dieser Gefahr vorzubeugen, schiffte er sich mit elf Schuͤlern (Aschagerd), so werden die Mechitaristen ih—⸗ rem Vorstande gegenüber? genaünt, nach Venedig ein, und kam daselbst im Jahre i715 an. Das Vermdͤgen der ganzen Congrega⸗ .

len

tion bestand damals bloß in 250 Piastern oder Thalern. Er ließ sich anfangs in einem Privathause zu Venedig nieder, und druckte hier, obgleich in der groͤßten Armuth, einen Auszug aus der Helli⸗ en Schrift. Als man zu Venedig (7t7) erfahren hatte daß das

vom Markusplatz entfernt. Michitar und die Seinigen bezogen diese Insel, worauf sich früh spital befunden f

d, m n, früher ein Hospital befunden hatte, daher der Name San Lazaro am Stiftungs-Tage des Mechisaristen-Ordens,

am 8. September 1717. Er erbauete alsbald hier von Grund aus ein neues Kloster und eine neue Kirche. Mechtitar war ein Mann von schoöͤner körperlicher Gestalt, von sanftem und ruhigem Gemüthe und voller Ausdauer und Beharr—

lichkeit, Eigenschaften, die ihm leicht die Liebe und Achtung aller Wohlwollenden erwarben. Es flossen ihm daher von allen Seiten reichliche Geschenke zu, und der Venetianische Senat gewährte der Congregatlon alle mogliche Erleichterungen. Nur auf diese Weise ward es Mechitar moͤglich, das Außerordentliche zu leisten, welches er in der That geleistet hat. Kloster und Kirche wurden schnell vollendet, und die , vermehrte sich, ungeachtet der wie⸗ derholten Anklagen und Beschuldigungen, gegen welche sich Mechi⸗ tar zu Rom versönlich vertheidigen mußte. Mechitar endete sein arbeitsames und segenreiches Leben am 16. April 17490 oder 1197 der Armenischen Zeitrechnung, im 74sten Jahre seines Alters. Ihm folgte als Abt⸗ Genera! der Dr. Stephanus Melkonnau gus Konstantinopel, und, diesem Stephanus Atonzio Kiuver, der von dem Papste den Titel bekam als Erzbischof von Sunik, einer bedeutenden Provinz in Mittel⸗Armenien ). Kiuver ward geboren in Siebenbürgen im Jahre 1746, und starb zu Venedig im Jahre 1823. Der jetzt regicrende vierte Abt-General heißt le bus Su⸗ kigs Somal. Schwerlich wird es einem Kuͤnstler moͤglich seyn, durch Phantasie allein, einen schoͤneren, ehrwuͤrdigeren Greis mit langem, weißen Barte zu schaffen. Nach dem Tode Somals wird wahr⸗ scheinlich der bekannte gelehrte Herausgeber und Uebersetzer des

Dies ist die Armenische Schreibart, man spricht aber aus- Mechitar.

seine Congrega⸗ det, nach Smyrna ab, und von da mit einem Venetianischen Er hatte schon im voraus seine Schuͤler oder

Mechitar hielt sich einige

Kloster und die Kirche der Mechttärisen zu Motton von den Tur⸗ len zersibrt wurden, schenkte der Senat der Congregation fuͤr ewige Zeiten die Insel St. Lazaro, ungefahr eine Stunde, gen Lido hin,

*) Die Mechitaristen schreiben den Namen im Italianischen Siunia.

Eusebtus“, B Ifghi , . „Baptista Aucher oder Afghier, als bt gewaͤllt . „Werfen wir jetzt einen Blick auf den zustand der Armzni= schen Literatur vor und zur Zei des Mechitar und betrachten die zahlreichen, wichtigen Werke, die aus der Druckerei zu San ann, sind.“

„Die Armenische Literatur ist, wie theilweise alle Litera⸗ 9 der christlichen Völker, und selbst die der Araber, eine a. de Griechischen. Sie beginnt mit den Geschicht⸗ schreibern Agathangelos und Faustus, von denen der Erste ein Römer, der Andere ein Grieche, oder doch wenigstens ein Armenier aus Konstantinopel gewesen ist. Sie lebten Beide im vierten Jahr= in ln, unse er Zeitrechnung, und fuͤhrten die Geschichte Armeniens hi , bis zum Jahre 0. Das Armenische Alphabet war zu ihrer Zeit noch nicht erfunden, sie schrieben daher, wenn ihre Werke ur⸗ sprüngtlich in Armenischer Sprache abgefaßt waren, mit Griechischen . hersischen Charakteren. In das fünfte Jahrhundert, von den Armeniern die Periode der heiligen Uebersetzer genannt, faͤllt die Bluͤthenzeit der Literatur der Sohne Haiks.“j““

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112. Kunz-Bill 201. 68 101]. Kuss. (v. 1828) 991.

„Abgleich sich die Literatur der Nation nicht auf der Stufe erhalten konnte, auf welche sie sich zu den Zeiten Sahags oder Isats des Parthers emporgeschwungen hatte, so verging doch kein Fahr⸗ hundert, in welchen nicht einige, thLeils durch ihre Schreibart, iheils durch die Sachen, die sie berichten, höͤchst beächtungswerthe Schritt⸗ steller erschienen waren. Das vierte Jahrhundert zählt 8, das fünfte 19, das sechste 5, das siebente 15, das achte 8, das neunte 12, das zehnte 23, das elfte 46, das zwölfte 1, das dreizehnte 23, das vierzehnte 19, das funfzehnte 12, das sechszehnte 10, das siebenzehnte 21 und das achtzehnte 14 Schriftsteller Die zweihundertundacht Autoren der Armenischen Literatur, worunter aber mehrere sich be— finden, deren Werke verloren gingen, sind groͤßtentheils Historiker und Theologen. Armenien ruͤhmt sich auch einiger aus geztichneten Poeten und Philologen, in den exakten Wissenschaften hat sich aber, so viel wir wissen, nur ein einziger ausgezeichnet.“

„Zu den Zeiten des Mechitar stand die Armenische Literatur auf der niedrigsten Stufe. Dieser ausgezeichnete Mann ging vorzuͤglich darauf aus, die National-Literatur zu heben und die Kenntütß der alt-Armenischen Schriftsbprache im Lande wiederum zu beleben und zu verbreiten; denn das jetzt im Lande, nach verschied nen Provinzen verschiedenartig gesprochene Idiom ist von der alten klassischen Spa= che der heiligen Uebersetzer nicht minzer verschieden, als unser jꝛtzi⸗ ges Deutsch von der Sprache der Ainncsaͤnger. Außer den oben ängefuͤhrten Werken schrieb Mechitar noch ein ausfuͤhrliches Wöͤr— terbuch ber Armenischen Sprache in zwet Banden in Quart, das zu Venedig 174 im Drucke erschienen ist. Er besorgte auch 1733 eine vollstandige Ausgabe der Schriften des Alten und Reuen Testaments, die mit vielen Hölzschnitten verziert ist und von den Armeniern jetzt mit großen Summen bezahlt wird. Die Schuͤler und Nachfolger Mechitars , , den von ihrem Gruͤnder eingeschlagenen Weg: neben den geistlichen Pflichten übernahmen sie auch den Beruf ciner Armenischen National-Akademie. Sie lieferten Ausgaben der alten

f, , . ; Literatur- Denkmale, uͤbersetzten W n S rius des Erleuchters, wo er immer eine große Menge von Zuhörern 1 2 üͤbersetz ten Werke aus allen Sprachen in das

Armenische und gaben selbststandige Schriften heraus in allen Zwei⸗ gen der Literatur und Wissenschaften. Folgende moͤgen die von un⸗ serem Standpunkte aus vorzüglichsten, auf San Lazaro erschienenen Werke seyn⸗ ̃ „Die Chronik des Eusebtus. Mehrere vhllosophische und exe⸗ getische Abhandlungen des Juden Philo. Funfzehn Homilien dez Sebastianus oder Scberianus von Einessa. Diese Werke sind faͤmmt⸗ lich in Griechischer Sprache verloren gegangen, und haben sich bloß in Armenischen Üebersetzungen erhalten“? f ; „Ausgaben von verschiedenen Armenischen Klassikern, wie Moses von Chorene, Elisaus, Esnik, und ganz vor kurzem erst Faustus von Byzanz.“ „Die Uebersetzungen aus den modernen Sprachen ins Armenische übergehen wir; von den selbsistandigen, vloß in Armenischer Sprache abgefaßten Werken sind wohl die poͤrzüͤglichsten?“ ü Das Leben Gregorius des Erleuchters, von Matthäus Kara⸗ kascian aus Tokat, geßruckt im Jabre 17413“ . „Eine allgemeine Geschichteé Armeniens, in drei starken Quart⸗ banden von Erschaffung der Welt bit 1734, von Michael Tfã amt⸗ schean aus Konstantinopel (lebte von 17658 1823).“ 3 Eile Armenische Hie mm geit von demselben.“ „Eine allgemeine Geographie in elf Bänden, Azonzio Ki ver und Lurss Indschidschean.“ . „Eine eo raphie Alt⸗Armenienz, von demselben Indschidschean.“ „Das Leden Mechitars, von Kiuver“ „Eine ausführliche Armenische Grammatik, von Awevikean.“ AMehrere große Werke, wie z. B. ein ausführliches Lexikon und eine Sammlung aller Armenischen Kirchen-Schriftsleller, nach Art und Weise derjenigen der Griechischen Kirchenvater, werden schon seit lange auf San Lazaro zum Drucke vorbereitet.“ „Die Aemenische Akademie auf San Lazaro besteht aus allen Mitgliedern des Ordens, die den Grad eines Wartapieds oder Dol— tors erhalten haben; es werden auch Fremde als Ehren Mitglieder aufgenomnin. Dem Schreiber diess ward im Jahre 128 das Gluck zu Theil, in einer feierlichen zahlreichen Versammlung aller Wartapteds als Ehren-Mitglied der Armenischen Akademie aufgenom⸗ men worden zu seyn; es sst ihm hieruͤber ein großes, in AÄrmeni⸗ scher und Lateinischer Sprache abgefaßtes Divlom eingehandigt worden.“ 5

Berlin er Börse. Den 6. April 1844.

Amil. Fonds- und Geld- Gaurs- Zettel. (Frers sis. Cour.)

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Auswärtige Börsen. . 144

. x Amsterdam, 1. April. Niederl. irkl. Schuld 45Ez. 53 do. 2d. Ausgesetzte Schuld C 1831) 83.

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