1833 / 113 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Natur ohne eigentliche aͤrztliche Behandlung zu leisten vermag, wenn jener nur feine Hindernisse von Seiten des Kranken oder des Arztes in den Weg gelegt werden, daß sie endlich, indem sie die Lalen von dem Wahnc befreit, der Arzt koͤnne nur durch stuͤrmische, medizinische Eingriffe heilen, den Aerzten die Bahn gebrochen, mit ruhiger, aber sicherer Leitung der zur Gesundheit nothwendig wir⸗ kenden Lebenskraft, nachzuhelfen. t .

So moͤge denn das gebildete Publikum mit Gewißheit von die⸗ ser scheinbaren Reibung zweier medizinischen Parteien, wie die Ge⸗ schichte der Medizin dieses lehrt, eine Bereicherung der Wissenschaft erwarten und jedem Arzte sicher vertrauen, der, seinem Berufe wahr⸗ haft treu, die homdopathisch bewahrten Thatsachen zur Erganzung der allopathischen Wahrheiten nicht unbenutzt lassen wird; nur dem moͤge es sein Vertrauen entziehen, welcher im Sektengeist befangen,

sey es als llopath die Homdopgthie ungepruͤft verdammt, oder als Homdopath die wissenschaftliche Allopathie durch homdopathische Ta⸗

Doch dieser Leute sind we⸗ nige und wir hoffen bald die Zeit zu erblicken, wo jeder Arzt die Allopathie und Homdopathie als Doppelstuͤtze der Heilkunst betrach⸗ ten, daz Publikum aber der aͤrztlichen Leitung so unbedingt ver

schenspielerei stuͤrzen zu konnen glaubt.

trauen wird, wie jetzt dem ihm imponirenden homdopathischen Meteor. Dr. Kalisch.

Meteocologische Beobactung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 uhr. 2 ühr. o Uhr. Beobachtung.

Luftdruck. 357. 32 Par. 336,8 1 Par. 336, var el warme 6, . Luftwaͤrme . 4,160 R. . 7,10 R. 4. 3,0 R. Fluß warme 6, *r, R.

Thaupunkt 4 2,2 0 R 4 2,0 R. 44 2, 0 R. Bedenwarme 5,3, R. Dunstsaͤttg 588 pCt. 67 pCt. 89 pCt. Wusdünst. C, oe. Rh.

Me J. * f Niederschlag 9, 9 70 Rh , , 16. a 26 , , ,,, . . 6.

und Regen, spater Son⸗ Wolken zug , , JJ; .

nenschein und Regen. Den 23. April 1833.

Amlil. Fonds- und Geld- Cours Zettel. (Preusss. Cour.) 9. I. Brie Gela

1533 22. April.

I. Hrief. Celd. ]

957 IJGrosshz. Pos. do.

ESstpr. Plapdur. bPbomm. do. Kur. u. Neum. do. Schlesische do. k sl. C. d. K- u. N. L- Sch. d. &. u. N.

Holl. vollw. Duk.

Neue do. Friedrichsd'or .. Dis conto

St. Schuld- Sch br. Enzgl. Anl. 18. Pr. Engl. Anl. 22. r. Engl. Obl. 30. räm. Seh. d Sten. Kurm. Obl. m 1. C. Neum. Int. Sch. do. Bari. Stadt - Obl. Königsb. do.

Elbing. do.

Danz. de. in Th Wes t pr. Pfundhr.

Wechsel- Courag.

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r 0 .

Rur 2 Mt. Kurz 2 At. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mi. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch. Kurz

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 18 April. ö wiedrl. wirk. Schuld 457. 53 do. S4. Auszesetrte Schuld 1 Kenz-Bßill 20. 68 1013. Rass. C. 1838) 99. C6 1839 8j. kbrenss Prämien-Scheine gz Oesterr. S7. 33 Span. 43*. 53 6brx. Warschau. 17. April. ; H'fanlir. Ss sz. Dart -Ohl. 317 35s5 Russ. Assian. 182M.

Koönigiiche Schauspiele.

Mittwoch, 24. April. Im Opernhause: Nurmahal, lyri⸗ sches Drama in 2 Abtheilungen, mit Ballets; Musik von Spontini. .

; Im „chau pfelhnuse: I) L'acte de naissance, comédie en acte. 2) Toujuurs, vaudeville en 2Z aetes. Königstädtisches Theater.

Mittwoch, 24. Upril. Graf Schelle, Posse in 3 Aktien, von L. Angely. Hierauf: Die Schicksals-Pastete, L stspiel in Att, nach Spindler's Erzählung, von Leopold Bartsch. Zum Beschluß:; Der Eckensteher Nante im Verhör, komische Scene, arrangirt von Herrn Beckmann.

Mactt Preite vom Getreide. Berlin, den 22 April 185. Zu Lande Weizen 1 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 3 Sgr. g Pf., auch 1 Rihlc. 2 Sgr. 6 a. große Gerste 2 Sgr. 3 Pi. auch 2 Sgr. 6 P̃i.; 1 Gerste 2 Sgr. 2 Pf.; Hafer 23 Sgr. 2 Pf., auch 20 Sgr. 8 Pf.

46 Wasse e g ch (weißer) 1 Rthlr. 25 Sgr, auch 1Rtblr. 22 Sgr. 5 Pf. und 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1Rtylr. 6 Sgr. 3 Pf, auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pi. große Gerste 25 Sgr; Hafer 22 Sgr. 5 Pf.; Erosen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., (schlechte Sorie) 1 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf. .

Sonnahend, den 29. April 1833. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 3 Rthblr. 2 Sgr.; der Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.

ö /// // Neueste Nachrichten.

Paris, 17. April. Lord Granville hatte gestern seine Ab⸗ schieds Audienz beim Könige; er reist heute nach England ab.

Die Pairs-Kammer beschaͤftigte sich in ihrer gestrigen Sitzung mit dem Gesetz Entwurf in Betreff der politischen Fluͤcht— linge. Da Niemand in der Versammlung das Wort verlangte, um seine Meinung über diesen Gegenstand abzugeben, so sollte sofort zur Abstimmung über den aus einem einzigen Artikel be— stehenden Gesetz- Entwurf geschritien werden; es sand sich indes⸗ sen, daß die Versammlung hierzu nicht zahlreich genug war, werhalb die Sitzung eine halbe Stunde lang suspendirt werden melßte. Nachdein sich endlich gegen 3 Uhr eine hinreichende An, zahl von Pairs eingefunden, ging das gedachte Gesetz mit S6 zezen ? Stimmen, und sodann, ebenfalls ohne irgend eine De— batte, das Gesetz wegen eines Kredits von S0, Co Fr. zur Auf— munterung des Stock. und Wallsischfanges mit gegen 3 Stimmen durch. 355 folgenden Tage sollte das Aasgabe⸗Bud—

t jur Berathung kommen. ,

9 é, 6. Gerichts-Sitzung der Depu tir ten, am immer bor der Sitzungs⸗Saal einen ungewöhnlichen Anblick ar Vor den Baͤnken der linken Seite war eine Art von

2 Amsterdam dito Hamburg. dito J ö

Paris

Augsburg. Breslau. Leihzig. HJ Frankfürt a. I. W

Petershur-

gaeh P une Und eine Vertheidi⸗

finde.

Prem fe. Ceur. Hrie, Geld.

der Prozeß sey,

470

ger errichtet worden, und die Versammlung an sich war so zahl— reich, wie sie im Laufe der gegenwartigen Session noch nicht gewesen; von den in Paris anwesenden Deputirten fehlte viel— seicht nicht Einer. Die offentlichen, so wie die vorbehaltenen Tribunen waren, wie sich leicht denken laßt, ͤberfuͤllt, und die vorderen Sitze waren von einem Kranze gierlich geputzter Da— men besetzt, die sich, wie ein hiesiges Blatt bemerkt, zu einer Gerichts Sitzung eben so zu schmuͤcken pflegen, als ob sie auf einen Ball im Spernhause gehen wollten. Vor dem Palaste war der Andrang ungeheuer und zahlreiche Patrouillen durch⸗ streiften die ganze Umgegend, um jede Stoͤrung der offentlichen Ruhe sofort zu unterdrücken. Kurz vor 1 Uhr trat Herr Du⸗ pin d. Aelt. mit einer gewissen Feierlichkeit in den Saal und nahm seinen gewöhnlichen Platz auf dem Präsidenten-Stuhl ein. Da wegen der Ueberfuͤllung des Hauses mehrere Personen, die nicht zu der Zahl der Deputirten gehörten, sich in den innern Raum gedrängt hatten, so gab der Praͤsident zuvoͤrderst den Befehl, dieselben zu entfernen, und nachdem solches geschehen, wurde die Sitzung eroͤffnet. Sie begann mit dem Namens— Aufrufe, um die anwesenden Mitglieder und die Zahl derselben zu ermitteln, indem, äußerte Herr Dupin, die später Ankommen den, da sie bei dem Verhoͤre nicht zugegen gewesen, auch an den Be— rathschlagungen nicht Theil nehmen duͤrften. Einige Deputirte wollten zwar diese Ansicht nicht gelten lassen, und behaupteten, daß dieselbe bloß auf die gewohnlichen Tribunaäͤle Anwendung Der Praäsident erklarte aber wiederholt, daß, wer bei dem Verhoͤre nicht zugegen sey, oder sich vorweg fuͤr inkompe— tent erkläre, dadurch zugleich auf das Richter Amt verzichte. Der Namens-AUufruf, der wohl an 14 Stunden dauerte, ergab 888 anwesende Deputirte, wovon 65 (unter ihnen Herr Viennet, von dem die Anklage ausgegangen) sich fuͤr inkompetent erklaͤr⸗ ten und dadurch zu verstehen gaben, daß sie weder an den Be— rathschlagungen, noch an der Abstimmung Theil nehmen wollten. Der Gerichtshof besteht mithin aus 323 Mitgliedern. Nachdem hierauf der Plaͤsident die Versammlung noch einmal . Ruhe ermahnt, wurde Herr Lionne (der Herausgeber der Tribune), assistirt von den Herren Marrast und Cavaignac, eingefuhrt,

und alle Drei nahmen auf der fuͤr sie errichteten Estrade Platz.

Nach den gewoͤhnlichen Fragen über Alter und Stand erinnerte der Praͤsident die Defensoren, daß sie nichts sagen durften, was ihrem Gewissen und der den Gesetzen schuldigen Achtung zuwiderlaufe. Hierauf ergriff zunächst Herr Marrgst das Wort, um im Namen des Herrn Lionne noch auf die Zuruͤckweisung von 25 Deputirten außer den obgedachten 65 anzutragen. Der

Praästdent machte ihm inzwischen bemerklich, daß er seinem

Klienten nicht das Recht zuerkennen koͤnne, auf die Zuruͤckwei—

sung irgend eines Mitgliedes der Kammer anzutragen, und daß er (Marrast) nur das Wort habe, um Herrn Lionne zu verthei⸗

Herr Odilon-Barrot betampfte diese Ansicht: Ich glaube“, äußerte er, „daß der Herr Praͤsident sich hier ein Recht

anmaßt, welches allein der Kammer zusteht; meine Meinung ist, daß der Angeschuldigte allerdings diesen oder jenen Deputirten zuruͤck⸗ weisen kann; auch bin ich uͤberzeugt, daß es hinreichen wird, die Na⸗ men der Deputirten, deren Zuruͤckweisung verlangt wird, bekannt

digen.

zu machen, um selbige zu veranlassen, sich selbst fuͤr inkompetent ju erklären.“ Herr Isambert schloß sich dieser Meinung an, und berief sich dieserhalb auf ein unlängst von dem Cassations— hofe erlassenes Urtheil. Eben so Herr Mauguinz je wichtiger

allen moglichen Spielraum zu lassen. Der Praäsident be— merkte, daß es auf diese Weise dem Angeschuldigten moͤglich seyn wurde, die Kammer unvollzählig zu machen, und daß dies der Grund sey, weshalb er die Forderung des Herrn Marrast zu— ruͤckgewiesen habe. wurde der betreffende Antrag verworfen. Herr Cavaignac sein Plaidoyer. „Wir g t so begann er, „daß es unsere Feinde sind, die hier zu Richtern bestellt worden, obgleich man in politischen

Jetzt begann

Dingen gewohnlich nur von seinen Feinden angegriffen wird;

Nach einigen Bemerkun⸗ gen uͤber die Gerichtsbarkeit der Kammer stellte der Redner den Satz auf, daß es der Presse erlaubt seyn muͤsse, die Handlungen der Kammer zu kritisiren, indem sie dadurch nur die Deffentlich⸗ keit der Oeffentlichkeit gegenüber stelle; werde die Kammer von

wir erblicken in Ihnen nur Richter.“

der Presse angegriffen, so habe sie die Nednerbuͤhne zu ihrer Vertheidigzung; jo lange die Deputitten Kammer nicht allen Klassen der Geselschaft offen siehe, der Eintritt in dieselbe viel— mehr nur den Repraͤsentanten gewisser Klassen gestattet sey, bleibe der Presse nichts Anderes übrig, als die Handlungen der Man— datare eines geringen Theiles der Nation sttenge zu kon trolliren; wenn es eine kaufliche Kammer geben könne, wie Niemand in Abrede stellen werde, so muͤsse es auch Jedem er— laubt seyn, solches zu sagen, wenn auch bloß ein Verdacht dazu vorhanden sey. Auf den inkriminirten Artikel selbst zu ruͤck⸗ kommend, fragte der Redner, zu welchem Zwecke man die Haupt⸗ stadt mit Festungswerken umgeben wolle, wobei er zu verstehen gab, daß diese Maßregel lediglich gegen das Volk gerichtet sey. „Man tadelt uns“, fuͤgte er hinzu, „daß wir erklamt, die Kam⸗ mer werde dessenungeachtet den betreffenden Gesstz Entwurf an— nehmen. it de Abstimmung voraussahen, und weil wir uns gesagt, daß, da unsere Gegner immer behauptet, es gebe eine systemati—

sche Opposition, es nothwendig auch eine spystematische Ma⸗

soritst geben muͤsse, die dem ihr vom Ministerium ge gebenen Impulse folge.“ Herr Cavaignac kam hiernaͤchst auf das System der Regierung seit dem Jahre 1830 zu spre— chen. Er behauptete, daß die Verwaltung unaufhoͤrlich ruͤck warts schreite und wollte einen abermaligen Beweis dafuͤr in dem ge⸗ genwaͤrtigen Prozeß erblicken, der nichts als ein Reactions ⸗Pro⸗ sey und als ier lebhaft an die Restauration mahne. Der

edner entwickelte hier die Gruͤnde, die seinen Klienten bei des— sen verschledenen Angriffen auf die Kammer geleitet hatten. Die „Tribune“ habe das allgemeine Wahl⸗Recht verlangt; sie wolle, daß jeder Franzose zu der Ausuͤbung seiner politischen Rechte berufen werde, und eben weil die Kammer sich geweigert, diese Buͤrgschaften dem Lande zu geben, habe das gedachte Blatt sich ihr feindlich gegenuͤber gestellt. „Verurtheilen Sie uns!“ so schloß Herr Cavaignac, „bestrafen Sie unsere republikanischen Gesinnungen, wir haben auf unserer Seite die freie Presse, die uns stets vertheidigen wird!“ Auf diese Rede folgte eine an— haltende Bewegung im Saale und die Sitzung wurde eine kurze Zeit suspendirt. Sodann ergriff Herr Marrast das Wort und fagte: „M. H.! Wir sind vor Ihre Barre geladen, weil wir Dinge von Ihnen gesagt, welche Sie implicite selbst ausgespro— chen haben, ais Sie der gegenwartigen Regierung Ihren Beit stand und Ihr Lob ertheilten. Ist etwa die Bestechung etwas Neues? Wie koͤnnte sie es seyn, da sie der Monarchie unent—⸗ behrlich ist. Es giebt verschiedene Bestechungen: Bestechung durch Furcht, durch Eitelkeit, durch Ehrgeiz, durch Aufregung

Pöolignacschen Ministerium.

hat.“ *

meinte er, um so nothwendiger sey es, jeden

in Liner Parteilichkeit zu vermeiden, und der Veriheidigung ? ere ,. ? Protokolle Ihrer Sitzungen sich in folgende Phrase zusa

Als es hierauf zur Abstimmung kam,

glauben nicht“, uns

Wir haben dies gethan, weil wir das Resultat der

aller schlechten Leidenschaften. Dergleichen haben wir uͤberal sehen, seitdem die contre revolutionnaire Faction auf der poll Schaubuͤhne erschienen ist. Von Paris nach Hartwell, von Ham nach Koblenz, von dort nach Paris, von Paris nach

uͤberall sehen wir jene ungluͤckliche Faction, die durch ihr

haͤngniß getrieben wird, alle Sachen, die sie unter ihren en nimmt, zu verderben, eine Faction, deren einziges Py der Egoismus, deren einziges Mittel die Gewalt ist und wenn sie letztere erlangt hat, die Usurpation durch die g eines Quasi-Rechts zu verdecken weiß. Sie Alle wissen 1 daß die doctrinaire Faction nichts Festes in ihrem Wesen und daß sie ohnmächtig ist, etwas zu gruͤnden oder zu i diren. Die gesetzlichen Mittel bringen ihr den Tod, der maͤßige Gang der Dinge wirft sie uͤber den Haufen; daher siehr

ihrem Gefolge stets Ausnahme⸗Gesetze, Unordnungen und eing visorischen finanziellen Zustand. Sie hat stets Reactionen vorlg und zwar zu ihrer gerechten Strafe immer solche, welch Anderen nützten. Von 1816 bis 1830 beschrankte sie die

und Gewissens-Freiheit, so wie die persoͤnliche Freiheit,

fuͤhrte uns zu dem Villéèleschen Systeme. Unter Herm

Martignac trat sie wieder maͤchtig auf und fuͤhrte uns zu Gegenwaͤrtig steht sie am Ru und die Besorgnisse, die sich im ganzen Lande verbreiten, j was man von ihr erwartet. Soll ich an die Willkuͤrlign

erinnern, welche die Faction sich schon erlaubt, an die Sch

namen, womit die Geschichte bereits die Kammern belegt ha sich während unseres funfzehnjaͤhrigen Kampfes jedem R rungs⸗System anschlossen? Soll ich an die Prevotal⸗-Genn an die Metzeleien im Suͤden, an die Justizmorde u. s. w nen? Ich moͤchte außerhalb dieser feierlichen Sitzung der Manger befragen, die ich unter unseren Richtern seyn die sich aus Ermuͤdung, aus Ekel oder aus Klugheit mom auf die Bahn der populairen Indifferenz begeben haba, man den liers-parti nennt. Wie viele unter ihnen haben jene parlamentarischen Bestechungen, von denen unser Bla sprochen hat, bekannt gemacht; wie viele haben nicht nag stuͤrmischen Sitzung, das ministerielle System brandmarkenz, gerufen: „„Man möchte gern aus der Kammer einen Kafg mit Gewissens⸗Waaren machen, wo jedes Stuͤck seinen sesten n Ein Anderer, ein biblisches Gleichniß anwenden, aus: „„Wollen sie die Repiäͤsentativ Regierung zu einemen machen?““ In Summa werden Sie also uͤberall Besm oder Gewaltthat, und, wenn Sie die Handlungen der Km die dem Ministerium beipflichtet, summiren, Ehrlosigkeit jution) sinden.“ Nach einer kurzen Unterbrechung Unten Herr Marrast, ob die Bestechung unter der jetzigen Reg aufgehoͤrt habe. Er erinnerte an die Behauptung des Can Praͤsidenten, daß eine hohe Civil-Liste noͤthig sey, um neuen Koͤnigihum Ansehen zu verschaffen, und an die großen men fuͤr geheime Ausgaben, welche die Minister seit der; Revolution verlangt haben, und die doch zu nichts Amn als zur Bestechung und zur Besoldung der Polizei angn wurden. Seit zwei Jahren habe die Kammer mehr Foam geheimen Ausgaben dewiiligt, als die Restauration in! Jahren gebraucht habe. „Nur noch ein Wort“, so schif

Redner, „wohin hat das gegenwärtige System Sie gis

Was haben Sie im Innern, was nach außen hin geg Was ist aus den vielen Verheißungen geworden, die un der Juli-Revolution gemacht wurden? Ueberall erblich nichts als Ohnmacht und Schlaffheit, dergestalt, dag die

fassen lassen: „„Die Kammer hat viel Geld dewilligt.““ wiß werden Sie Ihren Kommittenten statt aller Enischig nicht den gegenwartigen Prozeß bieten. Soll dieser Pro) Krieg gegen die Tribune allein seyn, so ist er kleinlig; er ein Krieg gegen die Presse im Allgemeinen seyn, so Sie daruͤber zu Grunde gehen.“ Nachdem hierauf Lionne die Frage des Prasidenten, ob er zu seiner theidigung noch etwas hinzuzusügen habe, verneint,! de er sammt seinen beiden Defensoren abgeführt und: schritt zur Abstimmung. Die erste Frage, ob Herr Lem ihm schuld gegebene Vergehen (Beleidiaung der Kamm gangen habe, wurde mit 256 gegen 590 Stimmen besahent schteden. Es ergiebt sich aus dieser Zahl (verglichen m obigen), daß von 323 Deputirten, die sich süc kompetent in 17 nicht mitstimmten. Gleich nachdem der Praͤsident diest sultat verkuͤndigt, verlas er ein ihm so eben zugegangen d der beiden Defensoren des Angeklagten, worin oiese nachth erklärten, daß ihr Klient an den inkräninirten Artikeln nich mindesten Antheil habe, und daß sie daher bet einer einn Verurtheilung desseiben auf die Gerechtigkeit und Billigt Kammer in der Zuerkennung der Strafe rechneten. zi verlangten sie, noch einmal zur Vertheidigung der Persn Angeschuldigten gehort zu werden. Dies wurde ihnen alt eier kurzen Widerrede bewilligt, und daher ward Herth sammt seinen beiden Anwalten noch einmal eingefuhrt. einigen Bemerkungen des Heren Cavaignac ging dann R stimmung uͤber die aufzulegende Strafe vor sich, 304 Da gaben ihr Votum ab. Von diesen stimmten 201 suͤr draht Haft und eine Geldbuße von 10,000 Fr. (das Dopyilt Maxümume), 39 süͤr das Minimum der Haft (1 Mont, 24 suͤr das Migimum der Geldstrase (100 Fe. ). Ueberdi den sich in der Wahl-Urne 6 unbeschriebene Zettel und Mittelstrafen, was die Gesammt-Zahl der 304 Zettel abtb Da nun die absolute Majorität nur 153 betrug, so wutd diesem Ergebniß Here Lionne zu dreijähriger Hast 10,000 Fr. Geldstrafe konden irt. Die Ver ammlung! sich um 7! Uhr. Bei der Redaction der Tribune sind schon jetzt 291 Bestreitung der Geldstrafe, zu der Herr Läoune verurtht! den, eingegangen. Die oͤffentliche Ruhe ist übrigens r der obigen Sitzung nirgends auch nur einen Augenblich! worden. . Herr Caussin de Perceval ist an die Stelle seines 1 zum Professor der Arabischen Sprache am College t France ernannt worden. Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 100! cour. 101. —. proc. pr. compt. 77. 30. fin eour j. proc. Neap. pr. compt. 91. 30 sIu cone. 91. I Span. perp. 741. proc. 435 5proc. Bélig. Anl. S! Roͤm. Anl. —. ͤ Frankfurt a. M., 20 April. Oesterr. 5proc. Mein, 92 IE. A4proc. 83 . S3 6s. 23pcoc. a93. Iproc. 22. Vt. Actien 1452. 1450. Part., Obl. 1353 1651. Loose zu . 1893. B. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 8653. Stz. Poln. Loose )!

Redacteur Cottel. 1

an R Gedruct bei . K. hann

seinen 4 e n iim t ten Erben zugesprochen werden.

473

sekanntmachungen.

a n n t m g chu n g. ghiesigen Regierungs-Bezirk bei der Stadt legene Domainen⸗-Vorwerk Pi rkunowen mit u Poganten und den dazu gelegten, in und hrenjen des Vorwerks belegenen, abgehoͤlzten hiren Tritt, Woysack und Raggen, soll im gllicher Versteigerung verkauft werden.

n lach unserer Bekanntmachung vom 28. Ja— f Bersteigerung angesetzten Termine, ist kein e Gebot abgegeben worden, und es wird seuer Bietungs-Termin auf

n 5. Mn gust d. J.)

henß⸗-Zimmer der unter eichnẽten Königl. Ab— mr dem Departements-Rath angesetzt. sorwerk piettunowen mit Poganten enthaͤlt ' 60 MRuth. Aecker, 898 Morg. 3 Ruth. z Morg. 84 Ruth. Gaͤrten, 566 Morg. mmh. Hütung, 136 Morg. 174 Ruth. Bau⸗ Bege, Graͤben, Land des Schullehrers u. s. w., 377 Morg. 116 IRuth. Dazu das Forst⸗ rüt mit 290 Morg. 64 IRuth., das Forst— Hoysack mit 737 Morg. 102 Ruth. und das ger Raggen mit 694 Morg. 169 Ruth, giebt sammt-Flaͤchen-Inhalt von 5100 Morg. 91 i, . m Verkauf mit begriffene Königl. Inventarium schließlich der Saaten, einen Taxwerth von

. N sgr. .

nindeste Kaufgeld isnt⸗

sir den Fall des reinen Verkaufs auf 16,802 Thlr. 14 sar. 9 pf.,

sir den Fall des Verkaufs mit Vorbehalt eines Domainen⸗Zinses von jahrlich 353 Thlr. auf 10, 448 Thlr. 14 sgr. 9 pf.

men. . hrtzen Nachrichten und Bedingungen koͤnnen Domainen-Intendant Koblitz in Loͤtzen und jeitigen Departements-Rath, Reglerungs— hrader in Gumbinnen eingesehen werden.

den 22. Maͤrz 1833.

6 m e nn

ram 26 Februar 1825. zu Gohlitz stattge⸗ Feuersbrunst sind angeblich die beiden Ber— adt-Obligationen vom 14. November 1806. No 1855 über 200 Thlr. auf den Namen zamethe Richter, gebornen Bock, und Littr. B. ö. der 299 Thlr. auf den Namen des Orga— duftied Moͤring lautend, durch Feuer vernich— 'n.

den daher die etwanigen unbekannten Inha— Dofumente, deren Erben, Cessionarien, oder in sore Rechte getreten sind, hiermit aufge— sch nnen drei Monaten, laͤngstens aber in

D Juli 1833, Vormittags 11 Uhr, Referendarius Busch anberaumten Termine mund zu legi imiren, entgegengesetzten Falls partigen, daß sie mit ihren etwaͤnigen An— auf die gedachten Obligationen werden prae— 1d ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen trleft werden

ft 4. d. O., den 12 Maͤrz 1853.

nig. Preuß. Ober-Landesgericht.

t gl git ati o n.

Aptil vor Jahres starb hierselbst die Beata m verwittwete Kaufmann Ruͤcker, geb. Kirsch, nterlasung eines Testaments und bekannter Auf den Antrag des diesem Nachlaß bestellten

verden nun die unbekannten Erden der bfothea verwittweten Kaufmann Rücker, geb. hierdurch öffentlich aufgefordert, sich binnen es, spaͤtestens aber in dem auf En s. Februar 1834, früh 9 Uhr, hiesgen Gerichts-Lokale vor dem ernannten en Herrn Ober-Landesgerichts⸗- Auskultator rsönlich oder durch einen mit Information nacht verseht nen hiesigen Justiß-Kommissa— zn der Herr Justiz-Kommissarius Woit und Instij-Kommissarlus Robe in Vorschlag ge— erden, zu melden, ihre Erbes-Anspruͤche auf laß der verwittweten Kaufmann Rücken, geb. Fehörig nachzuweisen, demnaͤchst aber die Ueder— desselben zu gewaͤrtigen. Sollte sich jedoch B lieses Zeitraums und spaͤtestens in dem be— n Termine Niemand melden welcher auf den der Wittwe Ruͤcker, geb Kirsch, ein gesetz⸗ brecht dazutyun vermochte, so wird dieser als ein erbloses Gut dem Koͤnigl. Fisco zur dizposition ve abfolgt, die nicht erschlenenen per werden präkludirt, und der nach ersolgter mn sich etwa meldende naͤchste Erbe wird alle en und Dispositionen des Fisei als eines er gemeldeten Erben anzuerkennen und zu nen fur verbunden erachtet werden. pber, den 22. Maͤr; 1833.

Allgemeiner

—— m

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung MW 114.

Oöbrigkeitliche Vorladung.

Da die verehelichte Ohle, Marie geborne Giebert, gegen ihren Ehemann, den sich im Jahre 1822 von hier entfernten Bereiter Carl Heinrich Ohle, welcher angeblich in Diensten des Herrn Generals von Tauenzien gestanden und wegen anderweiten Unter— kommens nach Warschau gehen wollen, wegen bot licher er n err e n, 3. 6 angetragen hat,

n wir denselben au innen

. o , in dem auf . . en 22. Juli 1833, Vormittags um 10 uh

in der Gerichtsstube des Stadtgerichts, im . Stockwerke, vor dem Herrn Justij-Rath Maercker, in Person oder durch einen Bevollmächtigten, wozu ihm die Herren Justiz-Kommissarien Stech und Land; Berichts-Rath Bauer vorgeschlagen werden, zu mel⸗ den, und seine Gerechtsame wahrzunehmen, widrigen⸗ . ö . 6. zugestanden geachtet,

E Ehe getrennt und er fur den schuldi heil er⸗ klaͤrt werden wird. m,,

Berlin, den 4. Januar 1833.

Civil- Deputation des Koͤnigl. Stadt—

gerichts hiesiger Residenzien.

Bekanntmachung.

Folgende, zum Nachlasse des verstorbenen Justiz= Actuartus Carl Ludwig Schulze zu Dres) gehbrize, zu Dreetz belegene Grundstuͤcke:

. im n,, Folio 155 verzeich⸗

ete, zu 2842 Thlr. 1 sgr. 4 pf. ürdi

. . !.

2) das, im Hypotheken-Buche Folio 153 verzeich—⸗

nete, zu 2468 Thlr. 17 sgr. 5 pf. . Erbpachtsrecht auf den Kirchen -Acker und die Kirchen⸗Wiese nebst den darauf erbauten Gebaͤuden; 3) das, im Hypotheken-Buche Folio 144 verzeich— nete, zu 73 Thlr. 18 sar. 4 pf gewuͤrdigte Jorst⸗ land von 14 Morg. 176 Ruth? . sollen im Wege nothwendiger Subhastation in den, dazu auf . den 28. Juni d. J, den 30. Aug u st d. J. im Rathhause zu Neustadt a. 8. Dosse,ů den 1. No v. d. J., in der Gerichtsstube zu Dreetz, sedesmal Vormittags 10 Uhr anberaumten Bietungs— Terminen, von welchen der letzte peremtorisch ist oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige werden hierzu mit dem Bemerken ein— geladen: daß die Taxen der Grundßuͤcke taglich in unserer Registratur eingesehen werden koͤnnen und etwanige Erinnerungen dagegen, bis 4 Wochen vor dem letzten Termine anzubringen sind. Neustadt a. d. Dosse, am 29. Maͤrz 1833. nig! gien n l, n m t.

Von den fuͤnf chelichen Kindern des hlesigen Buür— gers und Bauers Lorenz Bonn, welcher dieselben

Anzeiger fur die Preuß is chen Staaten.

lien an hiesiger Gerichtsstelle und an den Rathhaͤusern e fn wen, nn, 6 n. Altenburg 7 ö chlagen worden sind, zu Jedermanns Wissenschaft hiermit bekannt gemacht. . Leipzig, den 11 Maͤrz. 1833. Das Univerfitäts⸗-Gericht da selbfk.

Wichtige Anzeige für Steindruckere ö . Beßtitzer. Neue Steindruckpresse

erfunden von Rudolph Schlicht in Manuheim. Dem Erfinder wurde von Sr Königl. Hoheit dem Grossherzog von Baden die goldene Preis-Medaille fur

Kunst und Industrie huldreichst verliehen.

Sehon im verflossenen Jahre habe ich mehrere Exemplare meiner Pressen versandt und darüber die günstigsten Jeutznisse erhalten. Seitdem ist es mir geᷓ lungen, die Vereinsachung des Mechanismus derselben auf einen so hohen Grad zu steigern, dass nun keine wesentliche Verbesserung mehr möglich ist.

Vor einem zahlreichen Verein sachverständiger Män- ner aus verschiedenen Fächern, habe ich in Garlsruhe die, bei einer lithographischen Presse vorkommenden Fälle, practisch durchgeführt, wobei mir der unge— theilteste Beifall zu Theil wurde. Das hierüber aus- gefertigte, und unten heigedruckte Gutachten giebt über die Lweckmöälsigkeit und den Gehalt meiner Maschine hinlänglichen Aufschluls.

In der Absicht mein Streben, süär die Vervollkomm- nung der Lithographie, gemeinnützig zu machen, lade ich die Herren Lithographen und Liebhaber dieser Kunst hiermit zur Subseription, auf die Herausgabe meiner Presse, höflichst ein und offerire ihnen die Mittheilung derselben unter folgenden Bedingungen:

1) Die Pressen werden säümmntlich mit mötllichster Solidität und Eleganz ausgeführt, und keine aus- gegeben, die nicht alle Proben genügend ausge- halten hätte.

2) Sie werden auf einmal ausgegeben und zwar so- bald als die nöthige Zahl von Subscribenten vor- handen ist. j Der Preis eines Exemplares für gross Median- format, womit die am häufigsten vorkommenden Arbeiten abgedruckt werden können, in einer Kiste verpackt, ist 250 fl. im 24 fl. Fuss. Ein Exemplar für grols Royalformat 300 fl. Klei- nere 9der grössere Pressen nach Verhältnis. Die Hälste des Betrages wird bei Aufgabe der Bestellung, die andere vor dem Absenden ent- richtet.

5) Ein mit grösster Eleganz ausgeführte Werkechen enthält die Zeichnungen und die Beschreibung der Presse, 30 wie die Anweisung zum Gebrauch deraelben, und wird jeder Excinplars beigegeben.

1807, als er zur anderweiten Ehe schritt durch ei Erbabkauf von sich abtheilte, . Sohn nnn n schon dortmals sich, unbekannt wohin? entfernt, und der Sohn Joseph gin) in demselben Jahre als BRaͤcker in die Fremde, Michael aber deser irte 1810 als Soldat und der alteste Sohn Georg soll sich zu Aspach im Innoiertel ansaͤssig gemacht haben. Keiner dieser hat seit 25 Jahren seiner in Dettel— bach verehelichten vollbrligen Schwester Agnes, oder einem andern seiner Stiefgeschwister, eine Nach— richt von sich über Leben oder Tod zugehen lassen. Da nun aus denselben abwesenden Bruͤdern Georg sein Erbvermoͤgen bereits auscehaͤndiget erhalten, und! senes des Deserteurs Michael eingezogen worden i, das Vermögen des Adam und Joseph Bonn aber vormundschaftlich verwaltet wird und in 1250 Fl. Rh. besteht; so hat, die vollbuͤrtige Schwester Agnes Bonn, verehelichte Ungema shy, auf Verschollenheit ihrer obenbenannten vier vollbürtigen Brüder und um Aushändigung des Vermoͤgens ihrer Bruͤder Adam und Joseph Bonn, ohne Cautionsleistung, bittlich angetragen, dem zu willfahren Georg und Adam, dann Joseph und Michael Bonn, oder deren Leibes-Erben, andurch oͤffentlich vorgeladen werden, von heute an binnen sechs Monaten, entweder in Person oder, durch Bevollmaͤchtigte, bei der unterfer— tigten Behoͤrde um so gewisser des Vermoͤgens von Adam und Joseph Bonn wegen sich zu melden; als der dieses Unterlassende fuͤr verschollen erklaͤrt und dasselbe Vermoͤgen der sich darum gemeldeten Schwe— ster Agnes Ungemach einzig und ohne Cautions— leistung ausgehaͤndiget werden soll. Decretum Gerolzhofen am 260. Maͤrz 18533. Koͤnigl. Bayersches Landgericht.

Demnach von dem Universitaͤtsgerichte zu Leipzig wegen der durch des Koͤniglichen Preußischen Konsti— storigl-Raths Herrn Dr. Friedrich Gottlieb Gernhards in Danzig, Ableben erledigte Collatur des von wei—

gl. Preuß. Land- und Stadtgericht. v. Roöͤnne.

kn Meet, sc . m een t. . . set gebürtige Johann Heinrich Gottfried te cher am 5. April 1820 als Schuhmacher ende gegangen ist, und seit dieser Zeit von

en und Aufenthalte keine Nachricht gege⸗ oder dessen Erben und Erbnehmer werden

rag der nachsten Verwandten hlerdurch auf- ch

ssh binnen 5 Monaten, oder laͤngsiens in

he an ges, 1834, Vorm. um 10 uhr, . Justiß Rath Saalfeld angesetzten Ter⸗ Im en, und weitere Anweisung zu gewaͤr⸗ itfried erbleihungsfalle wird der Johann Hein⸗ hene fut todt erklaͤrt, ind sein Ver⸗

den 25. Mar 1835

gen und Ausfertigungen bestellen sollen, bedeutet wor⸗

Land⸗ und Stadtgericht.

den; Als wird solches und daß die gedachten Edieta⸗

thigen Geräthschaften sich Presse ausbewahren gestattet die Aufstellung in jedem Zimmer neben dem übrigen Ameublement.

die sterreichische Regierung ein ausschliesliche—

Privilegium ertheilte.

Presse des Herrn Naumann in Frankfurt 2. M, die nach einem englischen Muster mit vielen Verbes- zerungen versehen ist. Von letzterer nahmen wir von einem hier aufgestellten Exemplar Einsicht.

Im Vergleich der vorerwähnten Pressen mit der

Sehlichtischen ergiebt siöch unverkennbar:

»Das letztere alle Mängel der andern enthehrt,

dals sie die Vorzüge der einzelnen in sich verei-

niget und alle an Einfachheit, Dauerhaftigkeit,

Schnelliskeit und Leichtigkeit im Gebrauch über-

trifft

Sie wird daher dem bisherigen Schwanken der

Steindruckpressen ein festes Liel setzen, und wir sind

der Ueberzeugung, dass durch diese Erfindung die

Lithographie einen grossen Vorschritt an Vollbommen-

heit erreicht hat

Carlsruhe, den 26. März 1833.

Jos. Haberstroh, Maschinen-Eaumeister. CFK TO m-

mel, Gallerie- Director. Ernst Fries, Hofmaler-

C. Thiery, Architebt. L. Kachel, Mönzwardein

und Medailleur,. C. VW. D5ll, Münzmeister und

Hofmedailleur. H. Abres ch, Mechanicus. VWim.

Kreuzbauer, Kupferdruckerei-Inhaber. P. Wag—

ner, Lithograph. VW. Hasper, Buchdruckerei

Besitzer.

Ich Endesunterzeichneter arbeitete in Beiseyn einer

zahlreichen Kommission von Sachverständigen mit Hrn.

Schlicht an dessen neu erfundener Steindruckpresse;

es kamen auf die Stunde 150 Abdrücke.

Ohne der Wahrheit im geringsten zu nahe zu tre—w ten kann ich bezeugen, dass diese Presse meine Er- wartungen bei weitem übertraf. Die bewunderns wür- dige einfache und dauerhafte Construction, verbunden mit der Leichtigkeit, mit welcher man ohne alle An- strengung damit arbeitet, und ihre eminente Krast, stellt alle bisher bestehende derartige Maschinen in Schatten, und ich habe die volle Ueberzergung, dals zwei geübte Arbeiter ohne gzrosse Anstrengung des Tags z wei Tausend Abdrucke (Schreibpapier Grö sse) liefern können.

Carlzruhe, den 26. März 1833.

VW. Hasper, Buchdruckerei-Besitzen.

Mannheim, den 2. April 1833. Das Grossherzozslich Badische Stadt-Amt. Mannheim.

St. A. Nr. 5152. Dem hiesigen Bürger und Stein drucker Rudolph Schlicht bezeugen wir pflichtge- mäsls. dals er uns als ein vollkommen zuverlässiger, solider, sich seiner Kunst und seinem Gewerbe mit aller Liebe hivgebender Geschäftsmann bekannt ist, und in dieser Hinsicht alles Vertrauen verdient.

(L. S.) Der Stadt- Direktor Orff.

vdt. Areans

Ueber meine Zuverlässizkeit als Geschäftsmann hat

Deutsch- Amerikanischer- Bergwerks-

sich das wohllöbliche Stadtamt Mannheim in nachste- hendem Zeugnisa ausgesprochen, Mannheim, im April 1833. Rudolph Schlicht.

Gutachten über die von dem Herrn Rudolph Schlicht in

Mannheim erfundene neue Steindruckpresse.

Nach vorangegangener Einsicht einer dahier veran- stalteten praktischen Anwendung der von R. Schlicht in Mannheim erfundenen Steindruckpresse und nach zortzsaltiger Prüsung der Presse selbst, so wie über die zweckmässigkeit derselben für den Abdruck der Kreidereichnung, des Steinstiches und der gewöhnli- chen Schriftplatten, ertheilen die Unterschriebenen dem Ersinder nachstehendes Gutachten:

Die Grundsätzs, worauf der Mechanimus dieser Presse beruht, sind von überraschender Einfachheit und weichen hauptsächlich von der biaherigen Obser- vanz dadurch ab, dass die Presse dem Stein nach- giebt, während dem man immer vom Steine ver- langte, die ser nachzugeben, wodurch das hüufige Springen der Steinplatten unvermeidlich herbeige- führt wurde.

Diese starbe, umveränderliebe Elasticität, und die Entfenunz aller unnöthigen Reibungen, alles Hebel- Werkes, der Gegengewichte und Stahlfedern, gestattet eine Leichtigkeit in der Behandlung, welche bis jetat an den Steindruckpressen vergeblich gesucht wurde.

Für die ausgefüährtesten Kreidezeichnungen und

Steinstiche ist diese Presse ebenso genügend, als die gewöhnlichen Arbeiten, Tabellen etc.,, mit einer äber- raschenden Schnelligkeit abgedruckt werden. Sehr interessant iat hierbei die Anwendung der Punctur-Spitren, womit das Papier, atait auf die Stein- platie, in den Rahmen angelegt wird. Die Verthei- lung der Verrichtungen bei dem Abdrucken ist soC gleichmälsig veranstaltet, dass keiner der beiden Drueker einen Augenblick unheschäftigt bleibt, oder auf den andern warten imuss,

Die Presse beschränkt sich wegen ihrer niedlichen Form auf den Kleinsten Raum, und vermöge der Ein- fachheit und Leichtigkeit ihrer Construction lässt sie sich in grösserer Zahl in den obern Stockwerken eines Hauses aufstellen, ohne das Gebälk im mindesten zu gesährden. .

Diese sinnreiche, einfache Construction verbürgt eine solide Dauerhaf&eigkeit und enthebt den Lithogra- phen den Unannehmlichkeiten kostspieliger Reparatuw ren, die bei einer complicirten Maschine stets zu be- fürchten sind.

Ohne die geringste Gefahr für die Presse kann dar- auf selbst die unmässigste Spannung des Druckes ge- geben werden.

Auch für den Liebhaber der Lithographie wird sie eine willbommene Gabe seyn, weil man damit ohne alles Geräusch arbeiten kann und die zum Druck nö- bequem im Innern der

lassen, Ihre symetrische Form

Zur Vergleichung wurden uns die Zeichnungen und

Abbildungen folgender Pressen vorgelegt:

Presse des Herrn Engelmann in Paris, wosür dem- selben von der Société d'encouragement die gol- dene Medaille zuerkannt wurde.

Presse des Herrn Förster in Wien, worauf ihm

Verein.

Die 15. General- Versammlung hat am 22. Februar d. J. nach vorgängiger Aushebung der, hinsichtlich der Schluss - Zubusse, fräher getrossenen Bestimmung eine neue Zubuss- Zahlung von fünf Procent auf den Nominal - Betrag der Aktien, zahlbar in Baar drei Monat nach Erscheinung unserer Aufforderung in den, durch die Statuten vorgeschriebenen Zeitungen. beschlossen, und zwar mit der ausdrücklichen Bestim- mung, dass, wer dieser Aufforderung in der vorge schriebenen Frist keine Folge leisten sollte, nach dem §. 3 der Statuten das Recht seiner Aktien verliert

Wir fordern daher hiermit simmtliche Aktionäre des Vereins auf, diesem Beschluss Folge zu leisten, und sind ermächtigt zu erklären, dals es denjenigen Aktionären, welche an dem bewulsten freiwilligen Darlehn Theil genommen, auch srei steht, diesen ihren Antheil an dem Darlehn, bei dieser Lahlung bis zum Belauf ihrer Zubuss-Rate, verrechnen und anweisen zu können. Derjenige Iuhaber von Aktien aber, wel cher dieser unserer Aufforderung in der oben benann ten Frist keine Folge leistet, und in derselben diese fünf Prorent weder in Baar, noch in Anweizungę auf seinen Antheil an jenem Darlehn bezahlt, ver liert nach §. 3 der Statuten und den Beschläsgen der General Versammlung das Recht seiner Aktien.

Elberfeld, ain 1. März 1833.

Die Direction des Deutsch- Amerika

schen - Bergwerk - Verein

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Nordseebad Wangerooge.

Das Nordseehad auf der Insel Wangerooge an dern Oldenburgischen Kuͤste, welches sich vorzuͤglich durch einen unweit des Dorfs unmittelbar an Fer offenen See auf einem sesten und sicheren Boden befindlichen, mit einem zweckmaͤßigen und vollstaͤndigen Bade Apparate versehenen Bade- Strand empfiehlt, wird auch in diesem Sommer mit dem ersten Juli erroffnet, und mit dem ersten September geschlossen werden

Um das bei dem zahlreicken Fremden-Besuch im vorigen Sommer lebhaft gefuͤhlte Bedurfniß einer be deutenden Vermehrung der bisher dort zum Unter— kommen der Bade-Gaͤste bestandenen unzureichenden Mittel auf eine eben so anstaͤndige, als dauerhafte Weise abzuhelfen, ist ein neues massibes Logirhaus er— bauet, welches eine Reihefolge von vierzig bequem und geschmackvoll eingerichteten Logirzimmern enthalt, die mit einem vollstaͤndigen Ameublement versehen mit dem Anfange der Badezeit zur Aufnahme der Fremden bereit stehen werden. Zugleich sind auch zu diesem Zweck die bei den Insulanern vorhandenen Logis theils verbessert, theils und vorzuͤglich aber durch einen zum Logiren bequem eingerichteten Neubau, in der Naͤhe der Vogtei vermehrt.

Die Bade⸗Wirthschaft wird nach wie vor auf Herr schaftliche Kosten i den billigsten Preisen so an staͤndig und gut, als möglich, ohne Rücksicht auf Ge— winn gefuͤhrt, und fuͤr die Unterhaltung der Bade— Gaͤste uͤberhaupt, und insbesondere auch durch Auf⸗ stellung einer ausgewählten Leihbibliothek gesorgt wer—⸗ den. Wegen Logis⸗Bestellungen wendet man sich ent— weder an den Justiz⸗Rath Westing in Oldenbnrg, oder

an den Badearijt, Dr Chemnitz in Jever, oder an den Vogt Alers in Wangerooge .