der Platz Kommandant Delort und die Doktoren Dubois, De⸗ neur und Meniere zugegen. Auf die an den Grafen von Bris⸗ sac und die Graͤfin von Hautefort gerichtete Frage, ob sie das Protokoll mitunterzeichnen wollten, erwiederten sie, daß sie bloß gekommen, um der Herzogin von Berry, als deren Freunde, ihre Sorge zu widmen, nicht aber, um irgend ein Aktenstuͤck zu unterzeichnen. In das Civilstands-Register von Blaye ist das neugeborne Kind nach dem Wunsche der Herzogin unter den Namen Anne Marie Rosalie eingetragen worden.
Der Messager des Ehambres will wissen, daß die Re—
gierung bereits drei Staats-Schiffe zur Aufnahme und Be— gleitung der Herzogin von Berry nach Italien in Stand setzen lasse.
das Exmittirungs,-Gesetz, Es bleibt jetzt nur noch übrig, die ein— zelnen Artikel desselben in dem Sinne der mannigfachen, darin vorgenommenen Aenderungen an einander zu reihen. Die be—
treffende Kommission wollte sich hiermit am folgenden Tage be- schäftigen und die Abstimmung uͤber das Gesetz sollte in der
Sitzung vom 15ten erfolgen.
Die Pairs-Kammer beendigte gestern ihre Debatte uber
,
882
zaͤhlig war, der Namens-⸗Aufruf veranstaltet werden. Zugleich wurde beschlossen, die Namen der abwesenden Mitglieder durch den Moniteur bekannt zu machen. Nach Beendigung dieses Geschaͤftes wurden die Berathungen uͤber das Munleipal-Gesetz wieder aufgenommen. Der letzte Paragraph des 25sten Artikels, wonach die Instandhaltung der Feldwege gleichfalls zu den ge⸗ zwungenen gewohnlichen Ausgaben der Gemeinden gehören soll, wurde mit einer unwesentlichen Aenderung in der Abfassung angenommen. Im 2hsten Artikel werden die gezwungenen au— ßerordentlichen Ausgaben, im 27sten Artikel die gewöhnlichen fakultativen Ausgaben und im 23sten die außerorbentlichen fakul⸗ tativen Ausgaben speziell aufgeführt. Die Debatte, die sich daruͤber entspann, war durchaus von keinem Interesse. Nach—
Das Staats⸗-Schlff „Luxor“ ist mit dem Dampfheot, Sphinx“ am 11ten d. M. in Toulon angekommen. Am desselben befindet sich einer der Obelisken von Theben. P Fahrzeuge hatten am 1. April Alexandrien verlassen und un weges auf verschiedenen Punkten des Archipels angelegt.
„Luxor“ soll sich nach Cherbourg begeben und von dort
Paris geschafft werden.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. Compt. 102. g) Cour. 103. — '— Zproc. P. compt. 78. 10. sin cour. 78. proc. Neap. pr. compt. 92. 70. sin cour. 82. 80. 5proc.
perp. 764. 3proe. do. 44. Frankfurt a. M., 17. Mai. Oesterr. 5proc. Meta
gz iproch Su. gr. 2äbroc. Sh; Br, iproe. 2. 6.
Actien 1472. 1470. Part. Obl. 1363. 1361. Lvose zu l 18535. G. Holl. H5proc. Obl. v. 1832 86. S853. Poln.
8. Br. ö .
Redacteur Cottel. — 1 ö
Gedruckt bei A. W. Hayn
w emen,
am 2. Januar d.
Beka nntma chungen. digt worden ist, und von disem Zeitpunkte ab; jedoch von hier an nur zu 4 pCt. verzinslich, bis über die Auszahlung entschieden wird, stehen bleibt.
Nach den dahier vorhandenen unvollständigen Noti⸗ zen, soll das fragliche Kapital, urspruͤnglich jedoch in einer größern Summe, im Jahre 1803 bei der gedach—2— ten ehemaligen Mittelrheinischen Reichs-Ritterschaft zu Burg⸗Friedberg, von dem Freiherrn v. Scharpsen—
Bekanntmachung.
Von Seiten des unterzeichneten Ober⸗Appellations⸗ gerichts, welches fruher schon eine Uebersetzung der Vreußischen Allgemeinen Gerichtsordnung in die Pol— nische Sprache besorgt und durch den Druck zum all—= gemeinen Gebrauch bekannt gemacht hat, ist jetzt auch die Uebersetzung des Allgemeinen Landrechts in's Pol—=
J. zurückgezahlt zu werden, gekuͤn⸗
—
p
tigten Behoͤrde um so gewisser des
und Joseph Bonn, ohne Cautionsleistung, bittlich angetragen, dem zu willfahren Georg und Adam, dann Joseph und Michael Bonn, oder deren Leibes-Erben, andurch oͤssentlich vorgeladen werden, von heute an binnen sechs Monaten, entweder in Person öder durch Hevollmaͤchtigte, bei der unterfer
Ab am und Joseph Bonn wegen sich zu melden; als der dieses Unrerlassende fuͤr verschollen erklart und dasselhe Vermögen der sich darum gemeldeten Schwe
nische bewirlt worden, wovon das Exemplar auf Schreib- papier zu 4 Thlr., auf Druckpapier aber zu 3 Thlr durch unsern Ober⸗Registrator, Hofrath Behrens, ver— kauft wird. Posen, am 8. Mai 1835. Köonigliches Ober-Appellationsgericht des Großherzogthums Posen.
Obrigkeitliche Vorladung.
Da die verehelichte Ohle, Marie geborne Siebert, gegen ihren Ehemann, den sich im Jahre 1822 von hier entfernten Bereiter Carl Heinrich Ohle, welcher angeblich in Diensten des Herrn Generals von Tauenzien gestanden und wegen anderweiten Unter⸗ kommens nach Warschau gehen wollen, wegen boͤelicher Verlassung auf Ehescheidung bei uns angetragen hat, so fordern wir denselben auf, sich binnen 5 Monaien, und spaͤtestens in dem auf den 22. Juli 1833, Vormittags um 10 uhr, in der Gerichtsstube des Stadtgerichts, im dritten Stockwerke, vor dem Herrn Justiz⸗-Rath Maercker, in Person oder durch einen Bevollmächtigten, wozu ihm die Herren Justiz⸗-Kommissarien Stech und Land- Gerichts-Rath Bauer vorgeschlagen werden, zu mel— den, und seine Gerechtsame wahrzunehmen, widrigen— fallz die boͤtliche Verlassung fur zugestanden geachtet, die Ehe getrennt und er fuͤr den schuldigen Theil er⸗ klaͤrt werden wird.
Berlin, den 4. Januar 1833. Civil ⸗ Deputation des Köonigl. Stadt— gerichts hiesiger Residenzien.
Pr oO e l. Aa m a.
Auf Ansuchen des Muͤhlenbesitzers Köͤpcke zu Katzow werden alle diejenigen, welche aus irgend einem recht— lichen Grunde an denselben oder sein Vermögen, na⸗ mentlich an sein in Katzow belegenes, dem. Muller Schul; zu Sandhagen verkauftes Muͤhlengehdft, wel⸗ ches in einer Windmuͤhle mit Muͤhlen-Inventario, dem Wohnhause, einer Scheune, einem Stall und sonstigem Zubehsr bestehet, sowie an die Grundstuͤcke, welche er aus dem mit dem Koͤnigl. Hohen Domai⸗ nen⸗ Fiskus bestehenden Erbpachts⸗-Kontrakten vom 8. De cem ber 1825. und 24. Oktober 1827. beses⸗ sen und endlich an Saaten und Ackerarbeit, — For— derungen und Ansprüche haben, geladen, daß sie solche entweder am J7. oder den 21 Mai oder den 5. Jun: d. J, Morgens 9 Uhr, vor dem Koͤnigl. Kreisgericht hierselbst anmelden und bewahrheiten bei Strafe, daß sie sonst nicht weiter damit werden gehört, sondern durch die in diesem letzten Termin zu erlassende Praͤ⸗ elusto⸗Erkenntniß werden ausgeschlossen werden.
Datum Greifswald, den 18. April 1833.
Koͤnigl. Kreisgericht hierselbst Dr. J. P. F. Eich st edt.
Edtetal⸗ Citation. Der im Jahre 1780 geborne Brauer Peter Scheerer hat sich vor etwa 15 Jahren aus Schalitz entfernt,
*
und seitdem nichts mehr von sich hoͤren lassen. Seine Ehefrau Chrißine, geborne Redmann, hat deshalb auf seine Todeserklaͤrung angetragen. Derselbe und resp. seine Erben und Erbnehmer werden deshalb aufgesor⸗ dert, von ihrem Leben und Aufenthalt uns sofort Anzeige zu leisten, vder sich spaͤrestens im Termine den 31 August 1833, Vormittags 9 uhr, vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts Ausecultator von Jasiüski, entwedir persoͤnlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten, wozu ihnen die Justi⸗Kommissarien Rässlski, Schultz und Vogel vorgeschlagen werden, zu gestellen und weitere Anweisung, pust aber zu gewaͤr tigen, daß der Peter Scheerer fur todt erklaͤrt und sein Vermögen denjenigen verabfolgt werden wird, welche sich als seine naͤchste Erben legitimiren. Som den 22. Getober 1832. Königl. Preuß Landgericht. 29 erv el ke.
Oeffentliche Vorladung.
unter den im Jahre, Lei tezeßmähiß der Krone Preußen zur Vertretung überwiesenen Passtv⸗Kapita⸗ lien der nn fn Mitelrheinischen Reichs Ritter⸗ Kapital von 3653 Fl. 18 Kr. Rheinisch neöst Zinsrück= sänden, welches bisher bei der Koͤnigl. Preuß. Regie rung in Düsseldorf deponirt, im Jahre ss23 als eine probinzielle Staatsschulb, von der Königl. Preuß. Hauptverwaltung der Staatsschulden auf, den Etat der Königl. Preuß. Regierung hierselbst, uͤberwiesen, dann durch daz Publikandum der Königl. Hauptver⸗ waltung der Staatsschulden vom 25. July i832, um
stein, genannt v. Pfeil, zu Duͤsseldorf, bei der Gele— genheit als derselbe bei dem von Seiten zweier Kin— der des angeblich im Jahre 1788 verstorbenen Königl. Preuß. Kammerherrn Johann Cornelis d' Albain, Herrn von Giesenburg und Rieuwenkerk in der Niederlaͤndi= schen Provinz Utrecht, uͤber ein ihnen zugehdriges Gut, genannt Camp zum Thurm (belegen in der Gemar⸗ kung des jetzt zum Herzoglich Nassauischen Amte Braubach gehoͤrigen Dorfes Camp) als Verkauser ei⸗ ner Seits, mit dem Amtsverwalter Herger als Kaͤu⸗ fer, anderer Seits geschlossenen Kaufvertrage, den Ritterschaftlichen Retrakt auf das quaͤstionirte Gut ausüben zu wollen erklaͤrte, als Kaufschilling bagr de—= ponirt worden sein, und zwar angeblich theils wegen eines im Jahre 1803 vorhanden gewesenen Steuer— Ruͤckstandes, (welcher auch nachmals, jedoch vor Ueber— nahme Seitens der Krone Preußen, wirklich in Ablug kam), theils weil ein gewisser de Moll, als Ehegatte einer aͤltern Schwester der zwei Verkäufer des Gute, auf den dritten Theil der Kaufsumme damals Anspruch gemacht haben soll. Nachmals hat auch der Koͤnigl. Preuß. Major a. D. v. Gillhausen zu Tuͤcking bei Nie— derwese, Anspruͤche auf das ganze Kapital in seinem gegenwaͤrtigen Betrage nebst Zinsfaaͤnden erhoben. Es ist sonach unbekannt, ob und welche Anforuͤche der genannten lsoder etwanigen andern Competemien, an dem quaͤstionirten Kapitale existiren, meshalb wir von Sr. Exellenz dem Koͤnigl. Preuß. Staats- und Justizminister Herrn v. Kamptz, durch das Hohe Re— serspt vom 7. Dezember v. F mit der Verwaltung und Berichtigung des Legitimationspunktes etwaniger Interessenten beauftragt, alle Dieienigen, welche an dem quaͤstionirten Kapitale der 3653 Fl. 18 Kr. Rhei— nisch nebst ruͤckstandigen und weiter verfallenden Zin— sen, Anspruche irgend einer Art zu haben glauben, hier⸗= mii und kraft dieses auffordern, sich laͤngstens binnen einer vom 1. Mai d. J. ab, beginnenden Frist von sechs Monaten, also . spaätestens am 31 Oktober d. J., . von welcher Frist zwei Monate auf den ersten, zwei Monate auf den zweiten, und zwei Monate auf den dritten und letzten peremtorischen Termin zu rechnen sind, bei dem unterzeichneten Collegium durch Einen
der dahier reeipirten Advokat⸗Anwaͤlte, welcher mit
gehöriger Vollmacht versehen werden muß, schristlich ju melden und unter Beibringung gehdriger Legiti‚˖ mations⸗Papiere nach vorschriftsmäßiger Verhandlung mit dem, der gedachten Deposital-Masse bestellten Cu— rator, Advokat⸗Anwalt. Bernard Meurers hierselbst rechtliches Erkenntniß über ihre etwanigen Ansprüche an der quaͤstionirten Masse, zu gewaͤrtigen haben, wi—⸗ drigenfalls alle Diejenigen, wesche sich innerhalb der obengedachten Frist in der erwahnten Art nicht mel— den sollten, mit ihren Anspruͤchen auf gedachte Masse, durch ein, blos an der Gerichtsstelle zu publieirender Urtheil praͤeludirt, und die fraglichen Gelder eventua— liter dem Koͤnigl. Preuß. Provinzial ⸗Schulden⸗ Til⸗ gungs⸗-Fonds eigenthuͤmlich uͤberwiesen werden sollen. Den etwanigen Interessenten, denen es an Bekanni—
schaftschaft mit den hiesigen Appokat⸗Anwaͤllen fehlen
sollte, werden die Herren Justizraͤthe Abams, Werner und Longard, so wie die Herren Advokat-Anwaͤlte Hayn und Otto Meurer, als solche vorgeschlagen, an welche Sie sich Behufs der Anmeldung und event. Geltend— machung Ihrer etwanigen Anspruͤche unmittelbar wen⸗ den konnen. ; ; Koblenz, den 1. Maͤrz 1833. Königl. Preuß. Ju stij-Senat
igore Commissionis
Wurzer.
Von den fuͤnf ehelichen Kindern des hiesigen Buͤr⸗ gers und Bauers Lorenz Bonn, welcher dieselben 1807, als er zur anderweiten Ehe schritt, durch einen Erbabkauf von sich abtheilte, hatte der Sohn Adam schon dortmals sich, unbekannt wohin entfernt, und der Sohn Joseph ging in demselben Jahre als Baͤcker in die Fremde, Michael aber desertirte 1810 ale Soldat und der alteste Sohn Georg soll sich ju Aspach im Innviertel ansaͤssig gemacht haben.
Keiner dieser hat seit 25 Jahren seiner in Dettel bach verehelichten vollbürtigen Schwester Agnes, oder einem andern seiner Stiefgeschwister, eine Nach⸗ richt von sich uͤber Leben oder Ted zugehen lassen. Da nun aus denselben abwesenden Bruͤdern Georg sein Erbvermogen bereits ausgehaͤndiget erhalten, und jenes des Deserteurs Michael eingeogen worden ist, das Vermoͤgen des Adam und Joseph Bonn aber vormundschaftlich verwaltet wird und in 1250 Fl. Rh. besteht; so hat die vollbuͤrtige Schwester Agnes Bonn, verehelichte Ungemach, auf Verschollenheit ihrer obenbenannten vier vollbuͤrtigen Brüder und um Aushaͤndigung des Vermoͤgens ihrer Bruder Adam
1. v. Speicher.
leistung ausgehaändiget werden soll.
Regimente,
vauxlegers Regtmente, der Catfpar Heinrich Wilhelm
phaͤlischen Husaren⸗Regimente,
erlaubt werden soll.
mitzutheilen.
Hildesheim, den 29. April 1335. Königliche Großbritannische Ju st iz ⸗Kanzlei.
unterzeichneten Landgerichte, unter
geschlagen wenden soll
Geburttort sowohl
Großkarhen, den 8. Mai 1833.
gegangenen Eroͤffnungen auf.
werden
erfolgtem Nachweis, des zu diesem
ter Agnes Ungemach einzig und ohne Cautions—
Decretum Gerolihosen am 269. Maͤrz 18535, Köoͤnigl. Bayersches Landgericht.
CG dier gl Yad u n g. Der Johann Wilhelm Fricke aus Hildesheim, vor— mals Soldat im 31en Westphaͤlischen Linien—
der Johann Friedrich Lubbecke, (den daher, früher Soldat im vormaligen 1ten Wesiphaͤlischen Che⸗
Clauen, ehemals Assistent⸗Thierarzt im 2ten West⸗
der Johann Friedrich Baars aus Mehrum, ftuͤher Soldat in der Fraͤnzoͤsisch Deutschen Legion, welche in den resp. Jahren 1807 bis 1812 an den Feldzugen der vo maligen Franzoͤsischen und Westphaͤ— lischen Armeen in Spanien und Rußland Theil ge— nommen haben, aber nicht zuruͤckgekehrt sind, uͤber welche auch in den letzten Jahren keine Nachricht ein— gegangen ist, werden auf den Änttag ihrer resp. Ver— wandten und sonstigen bei ihrem Tode und Leben in— teressirten Personen, hierdurch in Gemäͤßheit der Ver— ordnung vom 141. April 1818 aufgesordert, binnen Jah— rerfrist sich daher entweder in Person zu melden, oder dem unterzeichneten Gerichte über ihr etwaiges Le— ben Nachricht zukommen zu lassen, unter der Verwar⸗ nung, daß derjenige von ihnen, welcher die ser Auffor— derung nicht Felge leißet, widrigenfalls suͤr toßt er⸗ klaͤrt, sen Vermoͤgen den bekannten naͤchsten Erben und Nachfolgern ausgeantwortet, und der von ihm eiwa hinterlassenen Ehegattin die Wiederverheirathung
Zugleich werden alle Diejenigen, welche von dem Leden der obgenannten Veischollenen Nachricht besitzen, ausgesordert, dieselbe dem unterzeichneten Gerichte
Decretum in Consilio.
Oeffentliche Vorladung.
Am 18. Deiember 1832, verstarb der Großherzeglich
Hessische Physieats-Arzt Dr. Johann Friedrich Stro—
mer zu Vilbel, ohne Hinterlassung von Leibeserben.
Bei der üher dessen Herkunft obschwebenden Dunkel—
heit wird fuͤr alle diejenigen, welche an der Nachlassen— schaft Erbanspruͤche zu haben vermeinen, eine Frist
von drei Monaten
zu Vorbringung und Ausfuhrung derselben bei dem
theile, anberaumt, daß nach Ablauf Ferselben sie damit nicht weiter gehort und der Nachlaß dem Fiskus heim—
Zu allenfallsiger Aufklaͤrung bemerkt man uͤbrigens, daß der Verlebte vordem Königlich Preußischer Feld— arit, darauf aber, nämlich bis zum Jahre 1814, prak— tischer Arzt zu Großen-Lafferde im Herjogthum Braun— schweig göwesen zu seyn scheint, uünd daß -als dessen das obengenannte Lasserde, als Wrietzen bei Frankfurt an der Oder, angegeben wird.
In Auftrag Großhl. Hess Hofgerichts der Provinz Overhessen. Das Gr. Hess Landgericht daselb st. Hennemann, Landrichter.
Bekanntmachung.
Das dem Herrn Regierungs-Reserendar, Lieurenant Neubaur zugehörige, im Herzogthum Sachsen ohnfern der Städte Eckarisberga, Wiehe, Coͤlleda ze. gelegene Rittergut Taucherdt, soll in Folge der bereits voraus—
den zwanzigsten Juni die ses Jahres, bei dem unterzeichneten Patrimonial⸗Gericht, auf die Zeit von Johannis dieses Jahres ab, bis Johannis 1836 unter denen späͤtestens in dem angesetzten Termine vorzulegenden Bedingungen verpachtet werden. Letztere, so wie der Pachtnutzungs-Anschlag sind so⸗ wohl auf dem Rittergute Tauchardt selbst, bei dem Besitzer Herrn Regierungs⸗Referendar Lieutenant Neu⸗ baur, als in der Expedition des zu Naumburg woh⸗ nenden, unterzeichneten Justitiars einzusehen, und wer⸗ den den Pachtiustigen Abschriften davon auf Verlangen ertheilt; so wie denn auch diese zugleich aufgefordert
des Vormittags um 9 Uhr,
in dem gewohnlichen Gerichtslokale zu Tauchardt per— sonlich sich einzufinden, ihre Gebote auszusprechen, de— nen Pacht⸗Verhandlungen selbst keizuwohnen, und nach
2
Staaten.
forderlichen Vermögens, des Pacht⸗Abschlusst nach Befinden sich zu gewaͤrtigen. Tauchardt, den 13 Mai 1833 ; . Herrl. Neubaursches Patrimonialgein Richter.
—
Rheinische-Dampf schiff fahr Bis zum 25 1. M. Mai fahren die Rhein der bisher angekuͤndigten, in
Vermoͤgens von
Dampfschiffe in ̃ Mai an aher in folgender Weise: Von Eon nach Coblenz, von Coblen näh n und von Mainz nach Coln, taglich Morgen Uhr. Von Mainz nach Worms und Mannheim, (lich Morgens um 5 Uhr. Von Mannheim nacht und Germersheim, taglich Nachmittags un! Von Germersheim nach Schroͤck und resp. Cu und Baden Baden, taglich Morgens um 5 Ul. Schroͤck resp. Carlsrüihe, und Baden Vudt Mannheim, Mainz, Coblenz und Coͤln taͤglic gens um 10 Uhr. Die Preise der Plaͤtze und der sehr eim Waaren-Frachten sind aus den in den Geschist ben der Agenten und Schiffs-Condukteure angth Affischen zu ersehrn.
Buͤltemann aus
Bekanntmachung. Zinszahlung der Koͤniglich Sspanischenz perpetuelle bei Aguado und Willink!
ciirt, und der Anleihe bei Gu e bh / Die am ersten Juli dieses Jahres fälligen der Koͤniglich Spanischen Rente perpetuelle bt ado in Paris und Willink in Amsterdam new wie die der Anleihe bei Guebhard, (Emprunt! werden von heute ab bis zum 15. Juli a. c. ausgezahlt.
Berlin, den 15. Mai 1833. Hirschfeld und Wel
Linden Nr. A.
Literarische Anzeigen.
In der Stuhrschen Buchhandlung su
Schloßplatz Nr 2, ist zu haben ;
Die Alloöͤpathie. Ein Wort der Warm Kranke jeder Art, von Samuel Hahne gr. Svo. Vreis 5 sgr.
Caspari, Dr., Katechismus der hon thischen Diätetik für Kranke. Zwi hesserte und zeitgemaäßere Auflage von? Groß, Velinp. in gr. Svo. Preis 45 sot.
Der Zweck dieser Schrift ist, den Kranken ef
die Hande zu geben, wonach sie sich in jeden einer Krankheit und bei, jeder Behandlung mi Lebensordnung richten loͤnnen. . untersuchungen über die spezifischen kräfte der Kohle und deren Anwen in Krankheiten, dargestellt von Dr. Cis
in Leiplig; Syo. Preis 73 ser. .
Groß, G. W. Dr., die hom oopathische kunst und ihr Verhaͤltniß zum G gr. vo. brosch. I Thlr.
Baumgaͤrtners Buchhandl in Leipzig.
Bei Ludwig Oehmigke in Berlin Gu Ni. 8, ist so eben erschienen:
Linnaca. Ein Journal für die Botanik in
ganzen Umfange Herausgegeben von Pra v. Schlechten dal. Sr. Band, pro 189 Heften. gr. Svo. Mit Kupsern- geh. Ih
Die ersten sieben Bände, mit viclen Abbi ausgestattet, sind noch in completten Exemplan handen und kosten 30 Thlr.
Bei Ankauf eines vollständigen Eremplan sieben Bände, bin ich geneigt, zur leichteren sung den Preis auf 20 Thlr., also auf nur 1 iel des ganzen Preises, zu ermässigen, und köm gute Buchhandlungen Bestellungen annelimen einzelne Bände verbleibt der bisherige Ladenp
Hannoversche
dem Rechtsnach⸗
In unserem Verlage ist so eben erschienen alle Buchhandlungen des In- und Auslandes h
Nach dem Leben gezeichner
; von Ab. Brennglas. Zweite Auflage, 12m. Velinpapier mit Umschlag. Preis 5 sgtr. Bechtold und Hartje in?
Jaͤgerstraße Nr. Aa.
Im Verlage von T. Trautwein in Berlin Strasse No. 8, ist nunmehr sertig geworden u 5 Thlr. 15 sgr. zu haben:
Des Adlers Ilorst,
romantiseh komische Oper in drei- von Karl von Holtei. In Musik gesetzt von Franz Gläser, Vollständiger Clavierauszug vom Komponittz Se. Majestät der Könis haben geruht ii die Zueignung huldreichst anzunehmen.
Pachtgeschaͤfte er⸗
Die politisirenden Eckensteher.
Allgemeine
Prenßische Staats-Zeitung.
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Mittwoch den 22st Mai
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Ober- Feld-Lazareth-In—
tor Bercht bei dem Medizinalstabe der Armee den Charak⸗
at Kriegsrath zu verleihen und das Patent fuͤr den lerhoͤchst zu vollziehen geruht. f selben zu Stolberg ist zu⸗
Der Justiz-Kommissarius Gunther Ober / Landesgerichts
sch um Notarius im Bezirk des Koͤnigl. n bestellt worden.
Angekommen: Der Fuͤrst Paul Sapieha, von
resden.
Se. Exgellenz der Kaiserlich Russische Wirkliche Geheime 1th und Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevoll— ichtigte Minister am hiesigen Hofe, von Ribeaupierre, n Neu⸗-Strelitz.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats
nister, von Klewiz, nach Magdeburg.
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
Frankreich. Paris, 14. Mai. Folgendes ist das von dem heutigen
Moniteur mitgetheilte vollstaͤndige Protokoll uͤber die Entbin—⸗
der Herzogin von Berry:
Awm 165. Mai des Jahres 1833, Morgens um 31 Uhr, begaben
E Endes⸗-Unterzeichnete — naͤmlich T. R. Bugegud, Mitglied der putirten⸗ Kammer, General-Major und erster Kommandant von ve, A. Dubois, Professor hongrarijus an der medizinischen Fa⸗ aͤt in Paris, C. F. Marchand⸗-Dubreuil, Unter⸗Praͤfekt des Be⸗ von Blaycg D. T. Pastoureau, Praͤsident des Tribunals er⸗ Instanz in Blaye, P. Nadgud, Königl. Prokurator bei demsel⸗ Gerichte W. Bellon, Praͤsident des Handels-Tribunals und unkt des Maire von Blaßhe, C. Bordes, Eommandeur der Ra— igl⸗-Garde von Blayc, E. Beserambes, Pfarrer von Blaäyc, C. Delord, Platz Kommandant von Blaye, C. O. Du⸗— ne, Eivil-Commissair der Regierung — (der Mare von he, Herr Merlet, und der Friedensrichter Regnier, die falls als Zeugen designirt waren? konnten, da sie sich gerade dem Lande befanden, nicht zu rechter Zeit benachrichtigt werden) ni, als von dem General Bugeaud eingeladene Zeugen, nach Citadelle von Blaye, um der Entbindung J K. H. der Prin in Marie Karoline beider Sicilien, Herzogin von Berry, beizu—m hnen. Bei unserem Eintritt in das von J. K. H. bewohnte Haus ben wir in einen Sagal gefuͤhrt, der an das Zimmer stißt, in chem die Prinzessin sich im Bette befand. Der Doktor Dubois, General Bugeaud und der Platz⸗Kommandant Delord waren den ersten Wehen an im Saale gewesen und erklärten den üͤbri⸗ Zeugen, daß die Herzogin v. Berry üm 3 ühr 20 Minuten nach aäͤußerst en Geburts⸗Wehen niedergekommen sey, und daß sie Augenzeugen esen, wie die Herzogin unter dem aͤrztlichen eup und Menière entbunden worden. Doktor Dubois sey in Zimmer geblieben, bis das Kind zur Welt gekommen. Hierauf der General Bugeaud ein, um die Herzogin zu befragen, oh die Zeugen empfangen wolle; sic erwiederte! „Ja, sobald das d gewaschen und angekleidet seyn wird.“ Nach einigen Augen— en erschien Frau von Hautefort im Saale und forderte im Ra— der Prinzessin die Zeugen auf, einzutreten. Wir begaben uns rt in das Gemach und fanden die Herzogin von Berry in ihrem t liegen, mit einem neugebornen Kinde an ihrer linken Seite; Fuß Ende des Bettes saß Frau v. Hautefort. Madame Hansler 6 Kammerfrau J. K. H.) und die Doktoren Deneur und Me⸗ standen am Kopf⸗Ende. Der Praͤsident Pastourcau naͤherte der Prinzessin und xichtete mit lauter Stimme folgende Fragen ie: „Habe ich die Ehre, mit der Frau Herzogin von Berry zu chen?“ — „Ja.“ — „Sind Sie wirklich die Herzogin von rh — „Ja, mein Herr“ — „Ist das neben Ihnen liegende geboreue Kind das Ihrige?“ — Ja, mein Herr, dieses Kind ist meinige“ — „Welches Geschlechts ist dasselbe?“ — „Es ist Hslichen Geschlechts; ich habe den Doktor Deneur beauftragt, eine rung darüber abzugeben.“ Und sofort erklaͤrte dieser Folgendes:
habe so eben die hier gegenwaͤrtige Frau Herzogin von Berry, echtmaͤßige Gemahlin des Grafen Hektor Lucchesi⸗Pallt, aus Familie der Fuͤrsten von Campo Franco, Kammerjunker des Kö— beider Sieilien, ansaͤssig zu Palermo, entbunden.“ Auf die an Grafen von Brissae und di Gräfin von Hautefort gerichtete ge, ob sie den Bericht uͤber das Ereigniß, dessen Zeugen sie ge— n, unterzeichnen wollten, erwiederten sie, daß sie gekommen seyen, er Herzogin ihre Sorge als Freunde zu widmen, nicht aber, um irgend Urkunde zu unterzeichnen. Ueber Alles dieses haben wir gegenwaͤr⸗
Protokoll zu drei Exemplaren aufgenommen, wovon eins in unserer
enwart in das Archiv der Citadelle niedergelegt, die beiden an⸗ aber dem General Bugeaud eingehändigt worden sind, den beauftragt haben, dieselben der Regierung mitzutheilen. Nach— wir dasselbe nochmals gelesen, haben wir es unter dem Ein— Her g sehenen Datum unterzeichnet. (Folgen die unter—
Ein zweites ebenfalls im Moniteur enthaltenes Aktenstuͤck aß von dem Maire von Blaye, Herrn Merlet, der u in Mittagestunde in der Citadelle ankam, aufgenommene Pro— „woraus erhellt, daß der Doktor Deneur, unter Vorzei— g des neugebornen Kindes, die in obigem Protokoll abgege⸗ Erklaͤrung fast woͤrtlich wiederholte und hinzufuͤgte, daß e, von der Herzogin die Namen „Anne Marte Rosalie“ * worden, welches von der Herzogin selbst bestaͤtigt wurde. . Bordeaux schreibt man unterm 10ten d. M. „Heute . ein Courier aus Blaype mit der Nachricht von der i en n dng der Herzogin von Berry bei dem hiesi— . ten an, der sofert die Civil⸗Behoͤrden zu sich rufen sich nach kurzer Zeit auf den Weg nach Blaye machte.
le. erzogin hat unmittelbar nach der Entbindung auf * gerichtete Fragen mit einer Ruhe und Festig⸗ geantwortet, welche die Aerzte in Erstaunen setzte.
mer,
— — — — — 8 — —— —
Beistande der Doktoren
Als der Praͤfekt mit seiner Begleitung in der Citadelle ankam, erklaͤrten einige der anwesenden ** es sey vielleicht gefaͤhrlich fuͤr die Wöchnerin, eine so große Anzahl von Perso⸗ nen in das Zimmer einzulassen; die Herzogin wollte aber, so—⸗ bald sie die Ankunft der Bordeauxer Behörden vernommen, die, selben unverzůͤglich empfangen. Die Prinzessin hat erklaͤrt, sie wolle ihr Kind selbst naͤhren. Die muͤtterliche Sorgfalt wird ihr ihre harte Gefangenschaft erleichtern. Ihr Zustand flöͤßt der ganzen hiesigen Einwohnerschaft die lebhafteste Theilnahme ein. Die hiesigen Notabeln der Karlistischen Partei haben bereits eine Versammlung gehalten und darin eine Bittschrift an die Regie— tung unterzeichnet, worin sie um die Erlaubniß nachsuchen, der Herzogin einen Besuch abstatten zu duͤrfen.“
Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat den fremden Gesandten, und zunaͤchst den Boischaftern von Neapel, , ng und Spanien, beglaubigte Abschriften des Protokolls
Mehrere Anhaͤnger des aͤlteren und namentlich die Quotidienne suchen das Faktum der Entbin⸗ dung der Herzogin von Berry gänzlich zu leugnen; diesem Systeme getreu, hat auch die heutige Quotidienne die von dem Moniteur mitgetheilten Protokolle in ihre zweite Edition nicht ,,
Der National und der Courrier frangais sprechen von dem nahe bevorstehenden Austreten des , n, . Herrn Hu⸗ mann, aus dem Kabinet; die einstimmige Mißbilligung, welche sein Plan einer Erhohung der Getraͤnk-Steuer um 3 Willionen in den Bureaus der Deputirten- Kammer erfahren, wird als
Hauptgrund dafuͤr angegeben. hiesigen Assisenhofe der Holzhaͤnd⸗
Zweiges der Beurbonen
Gestern erschien vor dem ler Thomas unter der Anklage, an dem Ausstande vom 5. und 6. Juni v. J. thätigen Antheil genommen zu haben. Er, so wie sein Geschaͤfis-Compagnon Bastide, jener Gemeiner, dieser Offizier der Artillerie der National⸗Garde, hatten sich nach jenem Ereignisse der gegen sie eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung durch die Flucht entzogen, und Thomas hat sich nunmehr frei⸗ willig gestellt, Bastide hingegen ist noch abwesend. Da der An— geklagte ein wohlhabender Burger ist, so hatte sich ein äͤußerst zahlreiches Publikum eingefunden, um sejnem Prozesse beizu⸗ wohnen. Man bemerkte unter Anderen den General Lafayette am Arme des Herrn Odilon-Barrot, die Herren Cabet, Laboif— siöre, Garnier-Pages und noch andere Hppositions⸗Mitglteder. Die Anklage Atte besagte im Wesentlichen Folgendes: Am 5. Junt gegen 6 Uhr Abends zog ein Haufen bewaffneter Insur— genten gegen die Waffen-Fabrik in der Straße . an der Spitze standen Basttde und Thomas, wesche den Vor⸗ übergehenden zuriefen: „Kinder des Vaterlandes, man toͤdtet Eure Bruͤder, kommt, um Waffen zu holen!“ Die Fabrik ward erstuͤrnt und Bastide vertheilte 1500 Gewehre. Thomas und Bastide nahmen bald an dem Gefechte gegen die Truppen und die National⸗Garde Theil und der von ihnen gefuͤhrte In⸗ surgenten⸗Haufen verschanzte sich hinter einer in der Straße Mé⸗ nilmontant errichteten Barrikade. Ein Detaschement Linientrup- pen, welches dieselbe nehmen wollte, verlor viele Mannschaft; bald vertrieb derselbe Haufen und unter den naͤmlichen Fuͤhrern die National Garde aus einem benachbarten Wacht⸗Posten. — Zehn bis zwoͤlf andere Individuen, die als Mitschuldige des Ba⸗ stide und Thomas angeklagt waren, sind verhaftet und bereits fruͤher gerichtet worden. Die vier Anklage⸗Punkie gegen Thomas waren folgende: 1) Einen Versuch zum Umsturze der Regierung gemacht und zum Buͤrgerkriege au gereizt zu haben; 2) Haupt einer Bande von Aufruͤhrern gewesen zu seyn; 3) Waffen zum Behuf obigen Attentats unter dieselben vertheilt und 4) sich des Mord-Versuchs gegen die Truppen schuldig gemacht zu haben. Alle in der Anklage⸗-Akte ihm schuldgegebene Handlungen wur⸗ den von Thomas entschleden geleugnet. Unter den Zeugen-Aus— sagen gegen ihn war die einzige bedeutende die eines Markt— schreiers, welcher behauptete, ain 5. Juni Abends den Angeklag⸗ ten inmitten eines Haufens von Aufruͤhrern, die er durch den Zuruf aufzumuntern gesucht: „Vorwaͤrts, die Birne ist reif, hauen wir den Birnbaum um!“ gesehen zu haben; zugleich habe . (Thomas) befohlen, die Laternen zu zerschlagen und die Pfaͤhle, an denen die Anschlagzettel befestigt werden, umzustur⸗ zen. Nachdem der General-Advokat Bernard die Anklage be⸗ hauptet und der Advokat Bornvilliers suͤr Thomas plaidirt hatte, ward dieser von den Geschwornen fuͤr nicht schuldig erklaͤrt und demgemäß sofort freigelassen. ᷣ
Der General Donnadteu hat unter dem Titel: „Ueber den Menschen und uͤber den gegenwaͤrtigen Zustand der Gesellschaft“, ein Buch herausgegeben, worin er von der Grund,Ansicht aus- geht, daß die von Ludwig XVIII. bewilligte Charte die Haupt⸗ Ursache des Sturzes der Restauration gewesen sey.
Die Pairs-Kammer hat Herrn Cousin zu ihrem Bericht— erstatter uͤber den Gesetz-Entwurf in Betreff des Elementar⸗Un⸗ n, i , fth
ie Grippe greift hier immer mehr um sich; die Zahl de daran Leidenden wird heute auf 100,006 . vd er
wurde der Kriegs-Minister davon . lägerig; der Handels-Minister leidet seit fuͤnf Tagen daran, be— sindet sich aber schon in der Besserung; auch der Minister des oͤffentlichen Unterrichts hat einen leichten Anfall gehabt.
Im vorigen Jahre wurden in der Hauptstaͤdt 26, 303 In— dividuen geboren; es starben 45,675, worunter etwa 19,000 an i, , mehr als ein Drittheil der Geburten war un ehelich. Die neuesten hier eingegangenen Piemontesischen Blaͤtter enthalten nichts uͤber die weitverzweigte Verschwoͤrung, die, der France nouvelle zufolge, von der Sardinischen Regierung entdeckt worden, und worin auch viele Franzosen, namentlt Grenobler, verwickelt seyn sollen. Von den beiden Grenobler Blaͤttern I nur das eine, der Courrier de J Isere, einige Worte daruͤber und erwaͤhnt insbesondere, daß die Verschwö⸗ rung fast durch alle Regimenter der Piemontesischen Armee ver—⸗ zweigt gewesen sey. — Der Nouvelliste macht der France
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befallen und ist heute bett⸗
nouvelle Vorwürfe, daß sie aberhaupt jene Nachricht gegeben habe und meint, das Ganze beruhe vlelleicht auf einem bloßen Geruͤchte.
Großbretanien und FIrland.
Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz— zung vom 14. Mai. Der Graf von Fitzwilliam unter— stuͤtzte seine dem Hause vorgelegten 14 Resoluͤtionen in Betreff der Korn-Gesetze (vergl. Nr. 35 der Staats-Zeitung) durch einen ausfuͤhrlichen Vortrag (dessen Mittheilung wir uns noch vorbehalten muͤssen). Zu Gunsten der Vorschläͤge trat kein an— deres Mitglied auf; wohl aber sprachen sich die Grafen von Ripon, von Winchilsea und von Wicklow entschieden gegen dieselben aus, und wurden sie auch nach kurzen Bemer— kungen der genannten Lords ohne Abstimmung verworfen.
— Unterhaus. Sttzung vom 14. Mai. Hr. Stan⸗ ley leitete seinen Vortrag uͤber die Westindischen Angelegenhei⸗ ten auf folgende Weise ein: „Das Haus wird mir seine Nach⸗ sicht nicht versagen, wenn es bedenkt, daß mir, nachdem ich erst eine so . Zeit mein jetziges Amt bekleide, die Pflicht obliegt, der Beruͤcksichtigung des Parlaments eine Frage vorzulegen, welche vielleicht wichtiger ist, als irgend eine, die seit vielen Jahren die Aufmerksamkeit der Legislatur beschaͤftigt haben. Bei der sicheren und zufriedenstellenden Loͤsung der vorliegenden Frage ist nicht allein ein sich jahrlich auf 250,000 Tonnen Fracht be⸗ laufender Seehandel und eine Einnahme von 5 — 5 Millionen Pfund Sterling, nicht allein das Wohl und Wehe einer großen Menge hier und in den Kolonieen wohnender Eigentbuͤmer interessirt, sondern auch der zeitliche Wohlstand von? bis 800,900 unserer Mitbuͤrger und ihrer Nachkommen haͤngt von der Ent— scheidung der Frage ab. Dies sind Schwierigkeiten genug, um Jedermann von der Vorbringung dieses Gegenstandes abzu⸗— schrecken. In der Lage, in der ich mich befinde, habe ich nur zu beruͤcksichtigen, welcher Weg einzuschlagen ist, um das meiste Gute mit moͤglichster Vermeidung der Uebel herbeizufuͤhren. Die Regierung befindet sich zwischen zwei streitenden . die eine ist bei der Frage ö. pecuniaire Weise aufs höchste in⸗ teressirt, und muß in ihrer ohnehin druckenden Lage doppelt be— sorgt seyn, sich ferneren Beeinträͤchtigungen zu entziehen. Auf der anderen Seite äußert sich im ganzen Lande, wie fruͤher noch zu keiner Zeit, ein tief religidses Gefuͤhl gegen den setzigen Zustand der Kolonieen, und spricht sich dasselbe mit einer Stimme aus, der kein Minister sein Ohr verschließen kann. Die Zeit ist vor⸗— über, wo das Parlament zu entscheiden hatte, ob die Sklaverei bestäͤndig fortdauern solle, oder nicht; jetzt kann es sich nur darum handeln, welches die sicherste, schleunigste und wirksamste Weise ist, die gaͤnzliche Abschaffung derselben herbeizufuͤhren.“ — Nach— dem der Redner den früheren Bemuͤhungen Englischer Staats- männer, namentlich des Herrn Canning, zur Abschaffung der Sklaverei hatte Gerechtigkeit widerfahren lassen, ging er aus—⸗ fuͤhrlich auf das ein, was die Regierung bereits ver— sucht habe, um das Schicksal der Sklaven in den Kolo— nieen zu erleichtern, und suchte darzuthun, wie schlecht die Regierung dabei von den Kolonial-Legislaturen und von den Pflanzern unterstuͤtzt worden sey. Zur Eroͤrterung seines jetzt vorzulegenden Planes uͤbergehend, bemerkte Herr Stanley zu⸗ vöcherst, daß das Votum, welches er jetzt vom Hause verlange, natuͤrlich nicht jedes Mitglied verpflichte, allen Details des Planes seine Zustimmung zu ertheilen, diese Detalls wurden natuͤrlich den Veranderungen und Verbesserungen unterworfen bleiben, welche eine gruͤndliche Diskussion als zweckmäßig er⸗ scheinen ließe. Den ersten und wichtigsten Punkt, die Frei— lassung der Sklaven anlangend, so ginge der Plan allerding nicht so weit, wie es von vielen Seiten verlangt würde. Er schlage naͤmlich nicht eine unverzuͤgliche und gaͤnzliche Ab— schaffung der Sklaverei vor, indem eine solche Maßregel mit dem Interesse der Pflanzer wie mit dem Interesse der Sklaven selbst in einem 9 grellen Widerspruch stehen würde. Dem Sklaven ploͤtzlich aller Arbeit zu entbinden und ihn in eine Lage zu ver— setzen, wo er fuͤr nichts als fuͤr die dringendsten Bedirfnisse des Lebens zu sorgen haͤtte, wuͤrde eben so viel heißen, als aller Ar— beit in den Kolonieen und aller Civilisation ein Ende machen. Sein Vorschlag gehe dahin, daß der Sklave mit dem Herrn einen Kontrakt eingehen solle, wonach Letzterer ihm Nahrung und Kleidung, wie es jetzt das Gesetz vorschreibe, oder statt dessen einen bestimmten Lohn geben solle, wohingegen der Sklave g seiner Zeit dem Herrn widmen muͤsse! Das uͤbrige Viertel seiner Zeit konne der Sklave beliebig verwenden: wolle er es aber ebenfalls seinem Herrn widmen, so müsse diesen ihm Beschaͤftigung gegen einen bestimmten Lohn geben. Eine der großen Schwierigkeiten der Frage sey es nun allerdings wie dieser Lohn fuͤr die freie Arbeit sestgestellt werden selle denn in den Sklaven-Kolonieen faͤnde man dafuͤr keinen Naß stab, weil es daselbst bis jetzt keine freie Arbeit gaͤbe. Er hab keine bessere Art und Weise auffinden können, als daß aan den Pflanzer bei Abschlteßung des Kontraktes zwinge, einen Preis für den Sklaven festzusetzen, und dann zugleich bestimme daß der Lohn fuͤr die freie Arbeit des Slaven jaͤhrlich den zwoͤlf ten Theil seines Preises betragen solle. Auf diese Weise wuͤr⸗ den Herr und Sklave verpflichtet seyn, mit Ruͤcksicht zu Werte 6 gehen. Wenn der Herr einen hohen Preis far feinen Neger estsetzt, s« wurde er ihm einen verhältnißmäß hohen Lohn zu jahlen haben; bestimme er einen zu niedrigen Preis, so könne eine andere Person mit Vortheil die Zahlung lessten, und dann wurde der Neger sogleich fret werben. Die sen Bestimmungen zufolge, würde nach Verlauf von zwölf Jahren der Hert den fuͤr den Sklaven festgesetzten Preis durch den Fleiß des Letzteren er⸗ halten haben. Wie stelle sich nun dadurch das Verhältniß des Pflanzers? Er erhaite während der naͤchsten 12 Jahre z der Zeit des Sklaven, und fuͤr das uͤbrtze Viertel muͤsse er, wenn er davon Gebrauch machen wolle, einen gewissen Lohn bezahlen. Es stehe ihm allerdings auch frei, keinen Gebrauch davon zu machen; aber dann verliere er die Arbeit des Negers, und wenn kein Anderer ihn miethete, so sey er gesetzlich verpflichtet, ihm