1833 / 150 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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die Wuͤrde des Parlamentes

und erklaͤrte, daß es fuͤr einem solchen entehrenden Miß—

durchaus nothwendig sey, brauche ziehung des Wahl⸗Rechtes ein Ende zu machen. Lord G. Som merset hielt diese Strafe fuͤr zu sireng, indem dabei der Un— schuldige mit dem Schuldigen leiden muͤffe, und war auch der Meinung, daß die von dem vorigen Redner beigebrachten Be⸗ weise nicht uͤberzeugend genug waren, um eine Einmischung des Hauses zu rechtfertigen. In diesem Sinne aͤußerten sich noch

ir H. Hardinge, Herr Goulburn, Herr C. B. Wynn und Sir H. Wil loughby, wogegen die Herren Elay, Ward, der General-⸗Anwalt und Lord J. Ru ssell die Beschluͤsse unterstuͤtzten. Der erste derselben wurde darauf mit 22/ gegen

55 Stimmen angenommen. Zu dem zweiten machte der Oberst

Evans das Aniendement, daß bei den künftigen Wahlen in Hertfocd durch Kugeln abgestimmt werden solle— fuͤr das beste Mittel, den Bestechungen ein Ende zu machen. (Hort, hoͤrtr ) Herr E. Stanley beinerkte, daß hin laute, einen Ausschuß niederzusetzen, der die besten Mittel zur Verhuͤtung des Mißbrauches in Erwägung ziehen solle, und es daher wohl zweckmäßiger seyn durfte, em Ausschusse in bie, ser Beziehung nicht vorzügreisen. Er glaube übrigens, daß dies eine vortreffliche Gelegenheit sey, um einen Versuch mit dem Dallottement zu machen, Und er wuͤrde, wenn der Ausschuß diese Maßregel in Vorschlag bringe, dieselbe mit Freuden unter— stuͤtzen. Nachdem auch Herr S Connell die Meinung geaͤußert hatte, daß das Amendement jetzt nicht recht zeitgemäß wäre, nahm der Oberst Evans dasselbe zurck, und' der zweite Be— schluß wurde ohne Abstimmung genehmigt. Herr O Con— nell berichtete sodann über die Wahl in Earrickfergus, und be—

wies durch die Aussagen der vernommenen Zeugen, daß auch Raih kamen

dort die groͤbsten Bestechungen stattgefunden hatten. Er trug

darauf an, zine Bill einbringen zu dürfen, wodurch der Graf—

schaft der Stadt Earrickfergus bas Wahl⸗Recht entzogen würde. Die Exiaubniß dazu wurde ohne Widerstand ertheilt. Das Haus vertägte sich bis zum naͤchsten Donnerstag (30sten Mat.

London, 256. Mai. Gestern wurde der Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Victoria, die ihr vierzehntes Jahr vollendet hat, zu Kenstngton festlich begangen. Nachmittags empfing die Prinzessin Besuche von Ihrer Majestät der Königin, und den anderen Mitgliedern des Königlichen Hauses. Abends begaben sich die Herzogin von Kent und die Prinzessin Victoria auf den Ball, welchen Ihre Majestaäͤten zur Feier dieses Tages im St. James⸗Palast veranstaltet hatten.

. Der Herzog von Orleans ist am Donnerstag von Manchester in Liverpool angekommen, wo er von dem Mayor und den Schultheißen der Stadt feierlich empfangen wuede.

Der Globe meldet, daß der von den Bevollmaͤchtigten Hollands, Englands und Frankreichs unterzeichnete Praͤliminar— Traktat aus 6 Artikeln bestehe. Der Inhalt stimmt mit den be— reits aus der Times bekannten Angaben uͤberein; nur hatte letzteres Blatt nicht erwahnt, daß, wie es im 6ten Artikel heißt, bis zum Abschluß eines Definitiv, Vertrages auch die Maas⸗Schiff— fahrt nach dem in dem Rhein⸗Schifffahrts⸗-Traktat enthaltenen Ta⸗ rif offen seyn soll.

Der Capitain Napier, Commandeur des Bath Ordens, ist

von hier nach Portsmouth abgegangen, wo ein Dampfboot sei ner wartet, um ihn an Bord zu nehmen und nach Porto zu brin⸗

gen. Es geht das Geruͤcht, daß derselbe mit vollkommener Zu— stimmung des Admiral Sartorius an dessen Stelle den Ober— Desehl bes Geschwaders ubernehmen werde.

Von Vigo ist eines der Schiffe Dom Pedro's, „die Con— stitution“, mit 230 bis 240 wegen Meuterei aus dein Dienst des constitutionnellen Geschwaders entlassenen Matrosen an Bord in England angekonmen. Es sind sogleich 300 andere Ma— trosen an deren Stelle nach Porto eingeschlfft worden. Die „Constitution“ wird, nach Ausbesserung einer erlittenen Hava⸗ rie, ach wieder zum Geschwader des Admiral Sartorius zu⸗ ruͤckkehren.

Dem Courier zufolge, befände sich der General Romarino an der Spitze von mehr als 500 Mann, groͤßtentheils alten Pol— nischen Veteranen, an der Portugiesischen Kuͤste. „Dieses Corps“, sagt das genannte Blatt, „nebst denen, weiche vor Kurzem von hier und Frankreich abgegangen sind, werden die Streitkraͤfte des Herzogs von Braganza um S506 bis 1000 Mann vermehren, wovon 7600 nicht neue Rekruten, sondern ausge— diente Soldaten sind. Diese Verstaͤrkung bringt die Macht des Herzogs auf etwa 7000 Mann Feld⸗Truppen, 3000 Mann regu— laire Garnison⸗Truppen und 2000 Mann Miliz zur Vertheidi— gung von Porto. Diese Armee kann von einem Centrum aus operiren und ihren Angriff gegen jeden beliebigen Punkt der sie im Halbkreis umgebenden Miguelistischen Linien richten. Mili— tairs werden wissen, welche Staͤrke eine solche Stellung verleiht. Napoleon wurde durch eine ahnliche Lage im Jahre 1814 in den Stand gesetzt, Paris eine Zeit lang gegen sehr uͤberlegene Streitkraͤfte zu vertheidigen.“

Der Courter meint, aus der dem Oberhause vorgelegten Korrespondenz uͤber die Franzoͤsische Expedition nach Algier, als deren Grund der Fuͤrst Polignac die gänzliche Vernichtung der Seeraͤuberei, die voͤllige Abschaffung der Christen-⸗Sklaverei und die Aufhebung des von christlichen Maͤchten an Algier ge— zahlten Tributs angegeben habe, lasse sich so viel als gar nichts Über Frankreichs eigentliche Absichten entnehmen, und sie diene nur dazu, die diplomatischen Wendungen zu zeigen, womit das Polignaesche Kabinet den Anfragen des Grafen von Aberdeen auszuweichen gewußt habe.

Der Direktor und Unter-Direktor der Posten in Frankreich, Herr Comte und Herr Biron, sind gestern hier angekommen, um mit dem Herzog von Richmond und Sir Francis Freeling uͤber die beabsichtigte Einrichtung eines täglichen Postenlaufs zwischen London und Paris Ruͤcksprache zu nehmen. Wie es . . sie nicht viel Hoffnung auf einen gluͤcklichen Erfolg

rer Mission.

Lord King befindet sich etwas besser, doch ist sein Zustand noch nicht außer aller Gefahr hinaus.

In diesen Tagen ist der Graf von Newburgh mit Tode ab— gegangen; Erbe seiner Titel und Wuͤrden ist sein Bruder, Herr Eyre Radcliffe.

Einer der ausgezeichnetsten Englischen Gelehrten, der sich namentlich durch seine Kenntniß der Deutschen und Nordischen Literatur und Alterthümer guszeichnete, Herr Richard Price, ist re ᷣ, mit Tode abgegangen. ;

Vor einigen Tagen klagte Herr Achill Murat, Sohn des ehemaligen Königs von Neapel, einen Neapolitaner, Namens Majorano, bei einem der hiesigen Polizei⸗femter eines gegen ihn gemachten Mord Verfuchs an, wurde aber mit seiner Klage abge⸗ wiesen, well er keine Zeugen beibringen konnte.

Lord Melbourne hat fuͤr densenigen, welcher den Moͤrder des Polizei⸗Beamten Cully der Polizei in die Hände liefert,

der Antrag da,

durch strenge Bestrafung und namentlich durch Ent—

Dies halte er

622 eine Beloßnung von 109 Pfund und Straflosigkeit fuͤr etwanige Theilnahme an dem Auflauf festgesetzt.

„Die Nachrichten aus Jrland“, sagt der Globe, „lauten jetzt sehr erfreulich. Ohne daß der Freiheit irgend Jernandes Gewalt angethan, ohne daß irgend ein Akt der Tyrannei aus—⸗ geubt worden ware, wird das Land nach und nach vollkommen ruhig und selbst zufrieden, nachdem den Meuchelmoͤrdern und Brandstiftern, die den gewöhnlichen Behörden und Gesetzen zu trotzen gewohnt waren, ein heilsamer Schrecken eingeflößt wor— den ist. Das schon ganz fremd gewordene Gefühl der Sicher— heit gegen Unfug kehrt wieder zuruͤck, und mit der Sicherheit auch das Gecfuͤhl der Behaglichkeit. Wer kann nun zweifeln, daß das Irländische Volk, die Milltonen, welche eben so, wie die Wenigen, ober eher anch in einem großeren Grade, als die We— nigen, der Gewaltthätig keit ausgesetzt waren, durch diese Veraͤn⸗ derung bedeutend gewönnen haben? Wer kann zweifeln, daß die Maßregel, welche in so kurzer Zeit und mit so wenig Be— werde ein so großes Resultat herbeigeführt hat, menschlich und heilsam war?“

Am 141en d. M. wurde hei Hampsteas mit dem Bau der Eisenbahn von Londen nach Birmingham und Liverpool begonnen. In Leeds Mercury liest man: „Das Benehnien des Herrn. Macauley hat bei seinen Kommittenten ünd bei allen . der Neger-Emancipation inn ganzen Lande große Zu— riedenheit erregt. Als unser Repraͤsentant von dem Plan der Minister hoͤrte und erfuhr, daß derselbe durch ein solches Makel

heit zu erkaufen,

entstellt sey, wie der den Sklaven auferlegte Zwang, ihre Frei— anderer einzelner Mangel nicht zu gedenken, so erklärte er dem Lord Althoörp freimuͤthfg, daß er gegen ben— selben sprechen und stimmen müsse, und reichte daher seine Ent⸗ lassung ein. In einem an demfelben Tage gehaltenen Kabinets, seine Einwendungen und seine Resignation zur Sprache, und das Kabinet beschloß sehr weislich, in seinem Plane Raum zu Mobificirnngen offen zu lassen und Herrn Macauley zu ersuchen, daß er sein ? Amt so lange behalten möge, bis er saͤhs, ob nicht solche Ver n⸗ derungen in dem Vorschlage würden vorgenommen werden, daß er nichts mehr daran auszustellen hatte. Es ist dies uͤbrigens nicht das erstemal, daß Herr Macauley einen so hohen Beweis von seiner aufrichtigen Vorliebe fuͤr die Emancipation der Skla— ven in den Kolonieen ahgelegt hat. Im Jahre 1831 reichte er bem Marquis von Lansdowne, der fur den Burgflecken, den Herr Macauley repraäͤsentirte, Patron war, die Entlassung von seinem Perlanients-Sitz ein, weil er in Bezug auf Herrn Fowell Buxton 's Antrag gegen die Regierung stimmen zu muͤssen glaubte. Der Marquis forderte ihn jedech auf, ganz nach seinem Gewis⸗ sen zu stimmen. Später, als er schon eine Woche seinen jetzi⸗ gen Posten bekleidet', stimmte er in derselben Angelegenheit ge⸗ gen die Minister. Selten hat sich ein Mann so ehrenwerth ge— gen alle Parteien benommen.“

Dem Vernehmen nach, waͤre es zwischen dem General— Gouverneur und dem Ober⸗-Refehls haber von Bengalen zu Miß— helligkeiten gekommen; der Letztere habe in Folge dessen auf sein Amt verzichte, und der Erstere, Lord William Bentinck, sey von dem Hofe der Direktoren dazu ausersehen worden, die Pflichten beider Aemter, die des General-Gouverneurs und des Ober— Befehlshabers, zu erfuͤllen. Eine solche Vereinigung dieser bei— cen Posten in Einer Person ist schon fruͤuher zuweilen vorgekom⸗ men, wie bei Lord Wellesley und Lord Hastings. Lord Ben— tinck wurde Anfangs Februar in der Praͤsis entschaft Madras er— wartet, von wo er sich nach Mysore begeben wollte, um die da— selbst obwaltenden Zwistigkeiten beizulegen.

Vom Cap sind Nachrichten bis zum 25. Maͤrz hier einge— gangen, denen zufalge saͤmmtliche Produkte daselbst sehr im Preise gesunken waren, was man jedoch vorzuͤglich dem Umstande zu⸗ schrieb, daß dort einige Artikel, die sich fur die Ausfuhr gar nicht eignen, in zu großen Quantitaͤten producirt werden.

In Delhi, der alten Residenzstadt des Reiches der Mogule, wird nächstens eine Englische Zeitung erscheinen. Die Kosten sind bereits durch Sübseription gedeckt und alle Vorbereitungen dazu getroffen. Lord Bentinck laͤßt es sich in seiner Verwaltung , . angelegen seyn, die periodische Presse in Ober⸗Inbien zu befoͤrdern.

Deutsch land.

Dres den, 25. Mai. In der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer uͤberreichte der Abgeordnete Seyde! eine Petition mehrerer Gemeinden um Verminderung des Wildes und Aufhebung des Jagdgeldes, indem er dieselbe fuͤr die seinige erklaͤrte und die Bitte aussprach, bei der hohen Staats, Regie⸗ rung ein Gesetz uͤber Abloͤsung des Jagd-Befugnisses zu bean— tragen. Dieser Gegenstand wurde der dritten Deputation uͤber— wiesen. Ferner kam von Seiten des Gesammt-Ministeriums ein Allerhochstes Dekret, die oͤffentlichen Tanz⸗Belustigungen betref⸗ fend, sammt Gesetz⸗ Entwurf und Motiven dazu, zur Mittheilung, welches vorgelesen und sodann der ersten Deputation uͤbergeben wurde. Auf der Tagesordnung stand ein Bericht der ersten De— putation uͤber den Gesetz-Entwurf, das Verlesen der Gesetze und Bekanntmachung anderer nicht kirchlicher Gegenstaͤnde von den Kanzeln betreffend. Die dem Gesetze beigefuͤgten Motive schie⸗ nen der Deputation, nach ihrem abgegebenen Gutachten, voͤllig geeignet, um die auch schon von den vormaligen Staͤnden bean tragte Aufhebung der bisherigen Vorschrift, gewisse Gesetze und Gesetz, Auszuͤge von den Kanzeln zu verlesen, zu begruͤnden, theils weil das Verlesen von Gesetzen eine dem Gottesdienste fremde Handlung sey, und daher von den Kanzeln nicht geschehen sollte, theils weil der Zweck dieser Maß⸗— regel nicht einmal vollständig erreicht werde, da viele der vorzu— lesenden Gesetze sehr lang und fuͤr die weniger gebildeten . unverstaͤndlich seyen, theils weil mehrere dieser Gesetze aufgehoben, abgeändert odeg außer Geßrauch gekommen wären. Der Abgeord— nete rn de en, sich indeß für die Beibehaltung der bisheri⸗ gen Bekanntmachung in der Kirche aus; in andern Versammlun⸗ gen wurde sich bei Gelegenheit einiger Gesetz⸗Gegenstände Neckerei und Spott eher, als in der Kirche zeigen koͤnnen. Auch wuͤrde das weibliche Geschlecht weniger zur Kenntniß der Gesetze gelan— gen. Wolle man dergleichen Bekanntmachungen von der Kanzel verweisen, so koͤnnten sie doch nach beendigtem Gottes dienste, etwa vor dem Altar, oder sonst an einem passenden Ort vorgenommen, und der Inhalt der Gesetze selbst durch einige herzliche Worte des Geistlichen eindringlicher und fuͤr das Gemüth wirksamer gemacht werden. Der Abgeordnete Eisen stuck bemerkte, daß nach dem an, Entwurfe der Kammer die Frage vorliege, ob es zweck-, und zeitgemäß sey, die Gesetze von den Kanzeln vorzutragen? Er glaube, daß diese Frage einstimmig mit Nein beantwortet werde. Man muͤsse bedenken, daß es doch mit der Wuͤrde des Gottesdienstes und der Geistlichen sich nicht unbedingt vereinbaren lasse, wenn Letztere das Organ seyn sollten, veraltete Gesetze, zum Theil aus

dem 17ten Jahrhundert, zur Kunde ihrer Pfarrkinder zu brin⸗

gen. Uebrigens waͤre es auch den Geistlichen nicht angusin sich uͤber den oft dunkeln Sinn der Gesetze, und uͤber das, eigentlich von den aͤlteren Gesetzen noch gelte, die Gewißhes verschaffen, die den Juristen oft schwer genug falle. Und wuͤrde es noͤthig seyn, wenn der Pfarrer die nothwenhi und wieder an ihn gerichteten Fragen seinen Pfarrksnder

antworten wolle. Wenn also die bisherige Einrichtung des lesens von den Kanzeln ohne Nutzen fuͤr die Unterthanen ein der Kloster⸗-Kuͤche bemerkt wurde, um sich griff, und

eine unnuͤtze Last fuͤr die Geistlichen sey, so muͤsse ein G. Entwurf, der dies abaͤndern solle, nur willkommen seyn. )

habe eine Gemeinde noch kuͤrzlich eine Petition an die Kan

eingereicht, daß alle Gesetze von der Kanzel vorgen werden mochten, weil sie mehr Aufmierksamkeit und achtung fanden, wenn man sie in der Kirche, als wenn sie in der Gemeinde⸗Versammlung vernaͤhme. Allein) Grund falle jetzt darum weg, weil kuͤnftig das Verlesen haupt mit andern Mitteln der Bekannttnachung vertauscht den solle. Das neue Gesetz, worin dies angeordnet wäre, auch im §. 7 vie Geistlichen unter denen aufgezaͤhlt, enen, ßer den Behsrden, die Gesetze unentgeltlich verabfolgt m sollten. Dadurch habe man sie zu denen gerechnet, die sih Amts wegen der Verbreitung der Gesetze annehmen sollten, es sey keine Frage, daß sie und die Schullehrer auch hiers Verbreitung des constituttonnellen Lebens bei Erwachsenen, was das Wichtigste sey, bei der Jugend Grund legen kn Das Gesetz wurde darauf einstimmig angenommen. Auf Tagesordnung stand ferner ein Bericht der ersten Depth uͤber den Gesetz⸗Entwurs, die Publication der Gesetze und ordnungen betreffend. In der Sitzung am solgenden Tagen den die Berathungen hieruͤber fortgesetzt, und sonach daß z Gesetz von der Kammer einstimmig angenommen.

München, 23. Mai. Vom 86. Juni an wird regeln jeden Montag ein Dampfschiff von Nauplia nach Triest agg wo es am 14ten eintreffen, und am 16ten wieder nach Gren land zuruͤckkehren soll.

Rhein-Bayerische Blatter enthalten Folgendes g dem Landraths-Abschiede an den Landrath des Kong. Day schen Rhein-Kreises: „So gern Wir ubrigens dem von Landrathe entwickelten Geschaͤfts-Ernste Gerechtigkeit widenn lassen, und so angenehm uns die Versicherungen angestug Treue sind, welche selber in das besondere Protokoll niehn hat, so wenig koͤnnen Wir Uns berufen fuͤhlen, den i M auf die Rechtspflege geäußerten Besorgnissen und Wuͤnschh Folge zu geben. Die ven Uns neuerlich ernannten Mh waren alle schon in dem Augenblicke ihrer Berufmg d Rhein-Vayerischen Rechte eben so wenig als den vielen Gi gebungen der diesseitigen Gebietstheile fremd, und ihn hen begruͤndete Anspruͤche auf eben jenes Vertrauen der bewohner zur Seite, welches den fruͤherhin aus den z Kreisen dahin Versetzten, nun so lebhaft Zuruͤckgewuͤnschten ihrem Dienstes-⸗Antoitte entgegen kam. Die Bestimm der Verfassung aber, und mit ihnen auch die ver fassungsn Censur, sind in die Pflicht, nicht in das Ermessen der y henden Staats-Reglerung gegeben und eine Umgehung den wurde eine n,, ,. in dem vollsten Sinn Wortes begründen. Wenn Wir uͤbrigens mit Vergnuͤgn Zusage vertrauen, daß die Mitglieder des Landrathes der sammlung zu Hambach nur auf Einladung der Kreiestell— im Interesse der Ordnung beigewohnt haben, so duͤrsen um so mehr erwarten, es werden saͤmmtliche Mitglieder aut diesem Jahre mit gleichem Eifer den Anordnungen ent kommen, die von Uns werden.“

Stuttgart, 25. Mai. In der heutigen Sitzun Kammer der Abgeordneten ward eine Eingabe des voz gart erwaͤhlten Abgeordneten Dr. Uhland verlesen, worin er Nachweisung giebt, daß ihm von Sr. Majestaͤt die nachgest Dienst-Entlassung sehr gern ertheilt worden sey. Die Kah beschließt, die Legitimatlon des Dr. Uhland als berichtigt; kennen und denselben hiervon sogleich zu benachrichtigen. Abgeordnete Uhland wird sofort eingesuͤhrt, worauf zut 8 thung der Adresse auf die Eroͤffnungs⸗Rede in geheimer Sh geschritten wurde.

Karlsruhe, 25. Mai. Die zweite Kammer waͤhlte zu ihren Vice-Praͤsidenten den Abgeordneten Duttlinger 35 und den Abgeordneten Merk mit 7 Stimmen. Es darauf die Wahl der Secretaire statt. Die Diskussion ͤba Wahl des Abgeordneten Sander in Rastadt ergab das Res daß die Wahl guͤltig sey und dem Eintritte des Abgeohh kein Hinderniß im Wege stehe, daß derselbe jedoch noch 16 lang vom Eintritt in die Kammer dispensirt werden solle.

Frankfurt a. M., 27. Mai. Die in dem Frankf Orte Bornheim liegenden Preußischen Truppen (2 Compagn haben gestern Abend nach 8 Uhr diesen Ort unter froͤhs Gesange verlassen, um die Nacht auf der sogenannten heimer Haide, nahe dieser Stadt, unter den Waffen zu en. Starke Patrouillen gingen von da aus nach verschie gilchtu dan allein es ist nicht die geringste Storung vorge Heute Morgen um 3 Uhr sind diese Truppen wieder in d heim eingeruͤckt. Diese Maßregel wird noch einige der h folgenden Naͤchte hindurch, sowohl auf Seiten der in Both als der in Bockenheim, Roͤdelheim u. s. w. liegenden Tn stattfinden. ;

Luxemburg, 25. Mat. Der Praͤsident der Komn des General⸗Gouvernements von Luxemburg, General⸗Mase Goedecke, hat unterm 22sten d. M. eine Bekanntmachm lassen, worin er mit Bezugnahme auf fruͤhere Verordm vom 11. Oktober 1830, vom 2. November 1830 und vun August 1831 den Einwohnern des Großherzogthums hel enheit der neuen Wahlen in Belgien in Erinnerung bring! 6e daran keinen Theil nehmen, den Belgischen Behörden! irgendwie Gehorsain noch Vorschub leisten, und überhahh keiner Hinsicht der Sache der Abgefallenen sich anschließen , und am Schluß hinzufuͤgt: „Bie Verwaltung des Er zogthums glaubt gern, daß so ausdruͤckliche Bestim gen, verbunden mit den Gefuͤhlen der Ehre und mg Widerwillen, den die von Tag zu Tage in gehaͤssigerem sich zeigende Revolutlon gewiß einfloͤßen muß, hinreichen b um die Einwohner in den Graͤnzen ihrer Pflicht zurlcsn und um sie taub zu machen gegen die Stimme der ö. von denen sie wiederum zu deren bejammernswuͤrdigen ö aufgefordert werden. Um sie jedoch vor einigen Init hann sich zu diesem Zweck abmuͤhen, zu schuͤtzen, und um fe 1 dern, daß Niemand sich durch Verbluͤffung hinreißen la ö. ich sie ausdruͤcklich von den Strafen benachrichtigen zu ut denen sie sich durch ein gesetzwidriges Verfahren, und lch durch Theilnahme an den Wahlen, die am Io0sten d. Mersch vor sich gehen sollen, aussetzen wuͤrden.“

zur Aufrechthaltung der Ruhe gem

Oesterreich.

emberg, 17. Mai. Vorgestern, als am Himmelfahrts⸗ le fig um 10 Uhr, brach im hiesigen Franzis kaner⸗

. ster ein Feuer aus, das sowohl dieses Kloster selbst, als die J ier Kirche in Asch legte. ,

s Die Geistlichen waren eben der Bettag-Prozession zuruͤckzekehrt, als die Flamme, die

E Anstrengungen ungeachtet, bei denen mehrere Leute Leben Hesundheit einbuͤßten, nicht gedaͤmpft werben konnte.

Schweiz.

euchatel, 22. Mai. In Folge des von den in Zuͤrich nmelten Staͤnden gefaßten Beschlusses der Vertagung, ha⸗ nnch die in Schwytz vereinigten Kantone ihre Konferenz t. Herr von Chambrier ist bereits wieder hier einge' n

zuͤrlch, 29. Mai. Der Vorort hat die ordentliche Tag⸗ z von 1833 auf Montag den 1sten Juli ausgeschrieben 1 (in 49 Artikeln) den Staͤnden zetheilt.

i, dieses Jahr vereinigten sich den 13ten Mai mehrere eine aus den Kantonen Zarich, Thurgau und Schaffhausen Pinterthur, um in der dort geräumigen Stadtkirche ihre t großere oͤffentliche Gesang-Auffuͤhruüng zu geben. Es heenen dabei, von dem herrlichsten Frühlingswetter beguͤnstigt, der Nähe und Ferne nahe an 400 Saͤnger.

Fern, 13. Mat. Unsere Regierung hat den Befehl er— it, daß kein Pole mehr, gleichviel ob er mit einem Passe hin sey oder nicht, in das Bernische Gebiet eingelassen de. Die in unserem Kantone zu Gunsten der Polen statt— Undene Kellekte hat in einem ganzen Monate nicht mehr als Schweizer Franken eingebracht.

Das neue Tessinische Blatt Independente berichtet, daß ter andern Details uͤber die Polen, welche dem großen Rathe 2. Mal porgelezt worden, auch ein Schreiben des eidgenoͤs—

hen Geschaͤftstraͤzers in Wien an den Vorort sich befunden,

ich in Oesterreich ein Emissair der Pariser Propaganda ver— n worden sey, bei welchem man eine Menge Papiere, Pro— mattonen, Plaͤne, und die Korrespondenz der Polen, um sffurt, Baden, Veutschland, Italien in Aufruhr zu verfetzen, inden habe, mit Einem Worte, den Plan einer allgemcinen olution. Die Propaganda liefere die zu ihrem Zwecke noͤ— en Gelder, und habe in allen Schweizer-Kantohen unter— dnete Comité s. Die Allgemeine Zeitung berichtet von der Savoyi— n , 18. Mai; „Das Polnische Ferment in Avignon in dem ubrigen suͤdöslichen Frankreich hat wesentlich dazu rt, die Itallänischen Verwiesenen und Unzufriedenen, beson— die aus dem Königreich Sardinien, von Neuem aufzurei⸗ und zu wiederholten Unternehmungen gegen die Regierung rmunt-rn. Diese hatte laͤngst deutliche Spuren davon, und garen daher in Paris Schritte wegen Entfernung der Polen der Sardinischen Naͤhe geschehen. Aber auch dle republika— je Partel in Lyon spielte in ihrer hierarchischen Unterord⸗ g unter die Pariser Propaganda und deren Patriarchen eine tende Rolle dabei. Verzweigungen einer großen Emeute ben besonders zu Genua und Nizza entdeckt, wo sie der Zu— nasluß vieler Fremden und die“ Handelsbewegung erleich Die Regierung war aber von Allem unterrichtet. Die rirter Emeute, der wirkliche Einmarsch der Polen in die hetz und der spaͤter beabsichtigte in Deutschland, standen mit hund der Italiänischen Verwiesenen Eintritt in Piemont = Genua und Nizza sollten sie bereits in Marseille gemiethete fe fuͤhren in genauer Verbindung und Wechselwirkung; diese Unternehmungen sollten sich gegenseitig die Haͤnde In. Zahlreiche Arrestationen haben auf die genaue Spur Unternehmung gefuhrt. Es lag im Plane, daß sich schon mehreren Monaten die Polen in Avignon scheinbar verun— fen, trennten und ein Theil von ihnen dem Nordwesten, Deutschen Graͤnze näher, nach Besangon zog, um dort fuͤr tabsichtigte und auch in Deuischland verabrebete Unterneh⸗ g bereit zu seyn.

Italien.

Turin, 18. Mai. Der König hat eine Kommission fuͤr Studium der vaterlaͤndischen Geschichte mit dem Auftrage unt, unter der oberen Leitung des Ministeriums des Innern Sammlung von noch nicht edirten und seltenen Werken die vaterländische Geschichte, so wie einen diplomatischen Ko— herauszugeben. Zum Praͤfidenten der Kommission ist der ats-Minister Graf Balbo ernannt.

Florenz, 19. Mat. Se. Kaiserl. Hoheit der Großherzog on einer mehrwoͤchentlichen Reise, die er in Begleitung sei⸗ Familie nach den Suͤmpfen von Grosseto unternahm, um ur Austrocknung derselben seit mehreren Jahren fortgefuͤhr— Arbeiten zu besichtigen, hierher zuruͤckgekehrt. Auch auf den sumpfigen Ufer Gegend gegenuͤber liegenden Inseln Elba, lo und Pianosa stattete der Großherzog einen Besuch ab, verweilte auf der ersteren einige Tage.

Rom, 18. Mai. Das hohe Tribunal der Consulta hat cen dem hiesigen Tribunal erster Instanz gegen den Haus⸗ schümer Vangellt in Meldola wegen revolutionairer Umtriebe, ahme an geheimen Gesellschaften, Verwahrung giftiger Sub⸗ fn und verbotener Waffen u. s. w. gefällte Erkenntuiß zu riger Galeerenstrafe bestaͤtigt. Er wird als das Haupt der slen in der Remagna betrachtet. Derselbe hohe Gerichts hat die provisorische Freilassung von zwoͤlf ebenfalls der lnahme an politischen Üümtrieben angeschuldigten Personen, ast alle aus Meldola sind, angeordnet.

Griechenland.

Folgendes ist eine in Nauplia am 2l sten Maͤrz d. J. er⸗

kene Proclamation des Gesammt. Minsster ums, ur Wiederherstellung der inneren Ruhe und Ordnung er— en , .

rasGesgmmt⸗Ministerium an das Griechische Volk.

rsihnfer König hatte kaum den Boden 9 . sogleich für alle politischen Verirrungen, welche als Folgen

us der Verschieden heit der Mesnungen hervorgegangenen Spnl⸗

„nckeinesweges aber als zeschen verbrecher cher ß herischer Gesinnung un fel etliche Bosheit zu betrachten, die volltommenßte . 16 untepthanen verkündigen ließ. Das Recht der Berzei—⸗ 13 6 egnadigung ind zwei der schönsten Vorrechte des Thro⸗ beeilte si ar, den Gefühlen der Königl. Huld sich sberlaf— ne Amn 1. durch die Verordnung vom 3. (31. Febr. eine all⸗ 1 fn ecseseerklarnng zn Gunsten derjenige Ihrer Ünter— soß n zer assen, welche in dem Kampfe und Dem Zufam⸗ werden eh politischen Gesinnungen unwillkuͤrlich fortgeris⸗ aren. Wenn jedoch einerseits die Strafen? der

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strengen Gerechtigkeit großmüthig erlaͤssen wurden,

so lag es an dererseits weder in der gesetzlichen Macht, noch in dem ge T htl Willen Sr. Majestaͤt, die eivilrechtlichen Beschäͤdigungen, welche einzelne Unterthanen erfahren haben, unberuͤckscchtigt zu lassen. Der König ist der erste und größte Beschuͤßer des Eigenthums eines Jeden, das er mit dem maͤchtigen Schilde des Gesetzes vertheidigt. Alle also, die durch wen immer Schaden gelitten haben, konnen zu allen ordentlichen Gerichten, welche underzüg— lich werden eingerichtet werden, ihre Zuflucht nehmen, 'und volle und sichere Gerechtigkeit erwarten. Die Verbrechen und Vergehen, die nicht aus politischen Gestnnungen entsprangen, sind in der Amnestie⸗ Erklarung nicht mitbegriffin. Die, Verzei—=

hung dieser waͤre grobe Verhöhnung der Gerechtigkeit, eine Be⸗

leidigung gegen die bürgerliche Gesellschaft, ein Freibrief zu Unordnung und Zuͤgellostgkeit. Allein auch fuͤr die politischen Verbrechen steht der Kbniglichen Gnade überall die Strenge der Gerechtigkeit unmittelbar zur Seite, bereit, jeden Angriff gegen die buͤrgerliche Gesellschaft abzuwehren und zu raͤchen. Wenn demnach die, welche die Amnestie gekannt, oder selbst der durch

dieselbe qusgesprochenen Gnade theilhaftig geworden sind, es wagen sollten, in ihrer verbrecherischen Lebensart zu beharren, und one

Neue Unordnung und Gesetzlosigkeit herbeizuführen, so sollen diese

als unverbesserlich den bereits gebildeten Krinänal- (Gerichten zur

Bestrafung überliefert werden. Die Verordnung vom 9. (261.) Fe⸗

bruar giebt diese Verbrechen an, und setzt die Srafen derselben fest.

Die Verfuͤgungen dieser Verordnung sind uͤbrigens schon seit lange

anerkannt durch das Straf-Gesetz vom 1. Juli i824, und vollstäͤndi—

ger entwickelt finden sie sich in dem Französischen Gefetz huche, wel chem nicht nur der Verfasser jenes Straf⸗Gesetzes vom 1. Juli als

Muster gefolgt ist, sondern welches auch von den National -Ver⸗

sammlungen als Grundlage für eine kuͤnftige Strafgesetz Gebung an⸗

enommen ward. Welche staͤrkere und billigere Bürgschaften oͤnnte man verlangen, sowohl fuͤr die Interessen des Staates, als fuͤr die Sicherheit der Buͤrger und der Angeklagten? Das Tragen der Waffen war bisher ungeregelt und dem willkuͤrlichen Ermessen jedes Einzelnen anheimgestellt. Jeder Grieche sowohl als Nicht⸗

Grieche, bewaffnet, wo und wie er wolle, konnte, ungehindert

von Gesetz und, Obrigkeit, der Waffen sich bedienen, wie feine Phan⸗

tasie es ihm eingab. Diese völlig ungebundene und unbeschtänkte

Freiheit naͤhrte den Geist der Unordnung und erzeugte nur zu oft

Streitigkeiten und Spaltungen; und da die einzelnen Beispiele der

Art meistens ungestraft blieben, so gaben sie Jedem Muth, Parteiun⸗

gen und allgemeine Verwirrung im Staate zu erregen, wodurch

denn, da dieselben oft in Mitte der groͤften äußeren Gefahren ge⸗ wagt wurden, das Volk selbst an den Rand des Abgrundes gebracht ward. Es war Zeit, daß dieser unmäßigen und graͤnzenlosen Zuͤgel⸗ losigkeit ein Ende gesetzt wurde, und daß die Regierung Sorge trug, wie sie die dffentliche Ordnung und Ruhe zurückführen könne. Daher regelte die Verordnung vom 138. Februar (2 Maͤrz) das Tragen der

Waffen, und unterschied sorgfaͤltig die Klaͤssen, denen der Gebrauch

der Waffen nothwendig ist, von den uͤbrigen, bei welchen es siatt

Nutzen nur Schaden und Verderben bringen kann, sowohl fuͤr sie selbst,

als fuͤr die buͤrgerliche Gesellschaft uͤberhanpt. Die Verfuͤgungen dieser

Verordnung sind gus den Gesetzen der eivilisirtesten Boller enilehnt, je⸗=

nen Gesetzen, welche die Erfahrung von Jahrhunderten als unsterbliche

Denkmaͤler der geistigen Kultur und Bildung bewiesen hat. Die

Gegenwart des Königs in unserer Mitte vereinigte uns mit der gro

ßen Familie der eivilisirten Welt, und es ist Zeit, daß wir uns un—

bedingt nach der Ordnung und den Gesetzen derfelben richten, und uns wuͤrdig zeigen der langen und edlen Fuͤrsorge, welche die Groß—⸗

Maͤchte bisher in so reichem Maße unz angedeihen ließen. Rach—

dem wir das große Werk der ünabhaͤngigkeit glücklich vollendet

haben, bleibt uns nur noch die Sorge, auf jene Höhe der geistigen

Ausbildung uns wieder zu erheben, welche unsere Vorfahren als

ruhmvolles Erbe uns hinterlassen haben, und welche als einzig

wirksames Mittel zur Herbeiführung des vielerfehnten Volksglückes nothwendig muß betrachtet werden. Eine bedeutende Zahl von An— geschuldigten, die seit lange in den Gefaͤngnissen feufzen, verlangen als Gnade das Recht, gerichtet zu werden. Wenn einerseits die

Gerechtigkeit, zur Sicherheit der bürgerlichen Gesellschaft, den An⸗

geklagten allein ankampfen laͤßt gegen die weitausgedehnte Macht

des Gesetzes, so gestattet sie au nicht, seine Haft willkuͤrlich zu verlagern, und ihn in Dunkel der

Gefaͤngnisse nutzlos zu quälen. Und wie viel dringender wird noch

dieses Verbot durch die Gefahr, den Unschuldigen haufig mit dem

Schuldigen zu verwechseln? Deswegen gab die Verordnung vom

22. Februar 6. Maͤrz) den Angeklagten die Befugniß, ihre vor—

gebliche unschuld bei den eingesetzten Gerichten zu vertheidigen.

Nauplia, den 9. (21. ) Maͤrz 1833.

Die Staats- Secretaire: S. Trikupis, Praͤsident; A. Mauro— kordatos; K. Zografo; D. Bul garis; Eh. Klona— res; D. Chrestid es.

Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt ein aͤlteres Schrei⸗ ben des Russischen Admirals Ricord an den Feldmarschall Fuͤr⸗ sten von Wrede, so wie zwei Schreiben des Fuͤrsten Gustav von Wrede an seine Mutter Caus Nauplia vom 28. Maͤrz und 4. September 1832), als Belege gegen die Beschuldigung, daß der Fuͤrst Gustav von Wrede sich bestrebt habe, die Würde eines Praͤsidenten von Griechenland zu erlangen.

Columbien.

Die Inhaber Columbischer Staats-Papiere zu London hat— ten nach der Trennung Columbiens in drei unabhaͤngige Repu⸗ bliken, Venezuela, Granada und Aequator, sedem einzelnen die⸗ ser Staaten ein Dokument uͤber ihre Anspruͤche an Kapital und rückständige Zinsen zustellen lassen, woruͤber am 12. Maͤrz der Finanz, Ausschuß der in Carraccas versammelten Repräsentanten— Kammer von Venezuela Bericht erstattete, worin anerkannt wird, daß die Verbindlichkeit der Verträge weder durch die uͤble An— wendung des Darlehns, geschwächt werden konnte; pflichtungen fuͤr sein Theil

der anderen Seste der Gewalt

noch durch nachfolgende Begebenheiten Venezuela, heißt es, werde seinen Ver⸗ treu bleiben und fuͤr deren Erfuͤllung

auf das eifrigste sorgen, wie ja der 21 1te Artikel seiner Verfassung besage, daß seine Verbindlichkeiten in Bezug auf die oͤffentliche

Schuld wurden, mit den anderen Staaten, bilden, geordnet werden solle. gewiesen, daß Venezuela noch nicht die

durch die politische Umgestaltung nicht

i veraͤndert und daß die Abtragung derselben durch Traktate welche die Republik Columbien

Sodann wird aber darauf hin— Mittel erlangt habe, um

seinen Verpflichtungen zu genuͤgen; daß das Tabacks- Monopol

fast gar nichts eingebracht habe,

und daß erst jetzt, nach Aufhe—

bung dieses Negals, die unbeschränkte Anpflanzung des Tabacks

dem Staatsschatze reiche Huͤlfsquellen verspreche; daß der Acker— bau, durch die Zehnten größtentheils zu Grunde gerichtet, sich noch nicht wieder erholt habe, daß jedoch jenes Joch fortan auf— hoͤren solle und der Landmann seine Arbeit ganz werde genießen konnen und daher auch mehr Lust zum Feldbau haben werde;

daß das Heer bis jetzt viel gekostet habe, jetzt aber bedeutend

vermindert worden sey; daß bisher die Zoll⸗Einkuͤnfte Colum⸗ biens nicht zur Deckung der Ausgaben hinreichten, daß jedoch das unabhängige Venezuela jetzt einen Ueberschuß in der Einnahme habe; kurz, daß Venezuela zwar jetzt seine Schuld nicht abtragen konne, daß es sich aber durch ein

paar Jahre der Ruhe dazu in den Stand gesetzt sehen werde.

Ferner wird der Vorschlag der Glaͤubiger berührt, daß an Zah— lungs Statt der ruͤckständigen Zinsen des Darlehens Bons zu 5 pCt. Zinsen und zum Preise von 75 pCt. ausgegeben werden mochten, d. h. daß die Regierung fuͤr 75 Pfund ruͤckstaͤndiger

Zinsen einen Bon von 100 Pfund geben soll, daß jedoch diese Bons während der naͤchsten 7 Jahre keine Zinsen tragen sollen Dieser Vorschlag, heißt es, liege jetzt dem Kongreß der drei Staaten zur Untersuchung vor; Venezuela konne aber schon jetz in- Betreff des ihm obliegenden Theils der Schuld eine Ueberein⸗ kunft schließen und zu diesem Zweck die schwebende und aner— kannte Schuld konsolldiren und einen Tilgungs . Fonds errichten. Der Ausschuß ersucht daher den Kongreß, die Regierung zu be— vollmaͤchtigen, von Seiten Venezuela's mit den Inhabern Colum— bischer Bons einen Vertrag zu schließen.

Inh n n b.

Berlin, 314. Mai. Im vergangenen Winter-Semester haben bei der hiesigen Friedrich-Wilhelms-Untversität uͤber haupt àl Promotionen stattgefunden, nämlich 40 in der medizinischen

hischen; die letztere honoris causa.

Fakultaͤt und 1 in der philosop * Ueber die am 174en d. M. in D anzig begangene Ju—¶

belfeier des Herrn Polize« Praͤsidenten, Majors von Vegesack, wird uns nachträglich von dort gemeldet, daß von Seiten des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung dem Jubilar als ein Andenken der Kommune ein trefflich geathbeiteter silber— ner Pokal, nach einer Zeichnung des Herrtz; Geheimen Ober— Vauraths Schinkel, uͤberreicht wurde.“

Die Königliche Regierung zu Koln hat sich zu nach— stehender Bekanntmachung veranlaßt gesehen: „Die bet uns

eingegangenen Nachweisungen des Ertrags der zum Besten des Unterstuͤßunge-Fonds für dürftige und wuͤrbige Studirende der Uni— versitaͤt Bonn gehaltenen Kirchen-Kollekten haben die schon fruͤ—

her gemachte unangenehme Erfahrung erneuert, daß die israeli⸗ tischen Gemeinden des Stadt-Kreises Koͤln bei den letzten drei halbjährigen Sammlungen wiederum nicht den geringsten Bei⸗ trag geliefert haben. Ein solcher Mangel an Wohlthaͤtigkeits— Sinn muß um so auffallender erscheinen, als es bereits fruͤher zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht worden ist, daß die von den verschiedenen Konfessions-Verwandten eingehenden milden Gaben an duͤrftige Studirende dieser Konsessionen und somit auch die Beitraͤge der Israeliten nur an Durftige dieser Konfessien ver— wandt werden. Auf den Antrag des israelitischen Konsistoriums zu Bonn, welches der Befoͤrderung der fraglichen Kollekten bis— her einen löblichen Eifer gewidmet hat, wird es demnach saͤmmt— lichen israelitischen Gemeinden seines Sprengels hierdurch zur Pflicht zemacht, das Ergebniß jeder Kollekte, so wie den Namen des Kollektanten, dem Konsistorium gleich nach gehaltener Samm— lung anzuzeigen, damit letzteres auf diese Weise erfahre, welche Gemeinden mit ihren Leistungen zurückgeblieben sind und da— durch in den Stand gesetzt werde, solche nachträglich an ihre Pflicht zu erinnern.“

Aus Breslau meldet man unterm 20sten d. M.: „Zu dem mit dem 2Aten k. M. beginnenden Wollmarkt sind bereits 15 fremde Engros-Kaͤufer hier, worunter 40 Engländer. Nach Mittel-Wolle ist fortwährend große Nachfrage und was davon bis jetzt hier angekommen (etwa 7700 Ctur.), hat meist sogleich und zu bedeutend höͤhern Preisen als im vorigen Jahre Absatz gefunden. Indessen werden diese bessern Preise doch kaum hin—

durch den fast durchgaͤngig, sowohl dem Volumen, als auch

i nn dem Gewichte nach, geringen Ausfall der Schur erleidet.“

Der in Breslau bestehende Verein fur Pferde⸗Rennen und Thierschau hat auf heute und morgen (31. Mai und J. Juni) das erste Renn- und Schaufest veranstaltet. Außer den drei von dem Vereine selbst ausgesetzten Preisen von resp. 250 Rthlr., 100 Rihlr. und 50 Rthlr., kommt auch noch ein Kauf— preis von 150 Fr. d'or zur Konkurrenz, den der hiesige Verein fuͤr Pferde⸗Zucht und rde ne, ausgesetzt hat. Alle Ren— nen finden auf freier Bahn statt. Die Entfernung betraͤgt bei dem Rennen um den Preis von 150 Fr. d'or 1006 Rheinländi⸗ sche Ruithen, und es ist zur Erlangung desselben ein doppelter Sieg erforderlich. Am folgenden Tage sollen die Schauihiere ausgestellt und einige davon zum Verkaufe ausgeboten werden.

In Boyadel bei Grunberg in Schlesien brach am 2ästen d. M. in dem Hause eines Häͤuslers Feuer aus, welches bei der unguͤnstigen Richtung des Windes und der großen Hitze, trotz aller angewandten Rettungs-Anstalten, so schnell um sich griff, daß binnen einer halben Stunde 27 Bauern 3 Kutscher⸗ und 4 Haͤusler⸗Stellen mit saͤmmtlichen Gerraide⸗-Bestaͤnden in Asche gelegt wurden. Ein Mann von 63 Jahren verlor dabei sein Leben, auch einiges Vieh kam in den Flammen um.

Am 23. Mal brach in den Kokottekker Forsten bei Lublinitz, Regierungs-Bezirk Oppeln, ein Waldbrand aus, wo⸗ durch 20 Morgen in kurzer Zeit bis zu erfolgter Loͤschung ab— brannten.

In Breslau werden oͤffentliche Sammlungen fuͤr die hartbedraͤngten Einwohner von Tost, die durch den am 29sten d. M. daselbst stattgehabten großen Brand fast ihre ganze Habe verloren haben und in die druͤckendste Noth versetzt worden sind, veranstaltet. In Tost selbst hat sich sofort ein Verein zur Ver— theilung der eingehenden milden Gaben unter die verungluͤckten Einwohner gebildet. Aus einer Bekanntmachung desselben er— giebt sich, daß 124 Haͤuser, 80 Hinterhäuser und 15 Scheunen in Asche gelegt worden sind, und daß mehr als 200 Familien sich ohne Obdach befinden. Die Expeditionen der beiden Bres— lauer Zeitungen haben sich zur Annahme von Beiträgen bereit erklaͤrt.

Auch der Prediger Engel zu Dertzow bei Soldin nimmt die Mildthätigkeit des Publikums suͤr seine Gemeinde zu Hohenztethen in Anspruch, die am ersten Pfingst- Feiertage gleichfalls von einer verheerenden Feuersbrunst heimgesucht wurde, dergestalt, daß in kaum zwei Stunden fast das ganze Dorf, sammt dem Schulhause und der schoͤnen Kirche, ausge— stattet mit trefflichen Kunstschaͤtzen der Malerei in Gegenstaͤnden aus der heiligen Geschichte, in Asche lag, und 48 Fainitlien sich ohne Obdach und Eigenthum befanden. Außer dein Prediger Engel selbst, hat sich auch noch die hiesige Haude- und Spener⸗ sche Zeitungs-Expedition zur Empfangnahme von Gaben der Liebe erboten.

Am 20. Mai entstand in der Gegend der beiden Doͤr— fer Reibnttz und Alt-Kemnitz bei Hirschberg ein starkes Ge— witter von Hagel begleitet, durch welchen faͤmmtliche Wintersaat zerschlagen wurde.

Aus Bacharach wird unterm 25. Mai gemeldet: „Seit dem 181en finden sich in dem Weinberge des Konsistartal⸗Raths Lang bluuͤhende Trauben, die sich zum Theil schon völlig qusge— bildet haben, so daß bei anhaltender Witterung zu erwarten steht, daß besonders die rothen Früͤhtrauben bis Jull im Reifen Ind. Eine solche Entwickelung des Weinstocks ist seit dem Jahre 1762 nicht mehr vorgekommen, und belebt die durch Mißjahre hartgedruͤckten Winzer mit neuem Muthe.“

reichen, um die Provinz fuͤr den Verlust zu decken, den sie

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