1833 / 176 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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land einbringen zu duͤrfen. Lord Althorp sagte, er wolle sich dem Antrage gerade nicht widersetzen, aber er glaube, daß durch Einbringung der Bill die Zeit des Hauses unnuͤtzerweise in Anspruch genommen werden wuͤrde, da es durchaus nicht wahrscheinllch sey, daß dieselbe, wenn sich auch das Haus ihr guͤnstig zeige, noch in dieser Session angenom— men wuͤrde. Herr A. John ston versicherte, daß die Bill, welche sein ehrenwerther Freund schon im Laufe dieser Sessson uͤber denselben Gegenstand eingebracht habe, und welche vom Hause ver— worfen worden sey, durchaus noch nicht weit genug gehe, um das Schottische Volk zufriedenzustellen. (Gelaͤchter. Herr Wason meinte, daß durchaus keine Aussicht vorhanden sey, daß die Bill angenommen wuͤrde; es sey daher eine Zeit-Verschwendung, die—

selbe einzubringen. Die Abstimmung ergab indeß folgendes Resultat: Fuͤr den Antrag des Sir A. Agnew 73 Stimmen. Gig n denn 60 =

Majoritaͤt .. . 13 Stimmen.

Die Erlaubniß zur Einbringung der Bill wurde demnach er— theilt. Es wurden hierauf im Ausschusse die Berathungen uͤber die Bill, hinsichtlich der zeitlichen Angelegenheiten der Ir— laͤndischen Kirche, fortgesetzt. Herr Peyme trat mit dem bedeu— tunge vollen Amendement auf, daß in der Folze kein Irlaͤndischer Bischof Sitz und Stimme im Britischen Parlament haben solle; die Irlaͤndische Geistlichkeit solle nur durch einen Erzbischof im Parlamente repraͤsentirt werden. Er bezwecke, sagte er, durch diesen Antrag, das Amt eines Politikers von dem eines Praͤla— ten zu trennen. Herr Stanley widersetzte sich dem Amen— dement als unzeitig. Dasselbe beruͤhre einen großen Grundsatz, der nicht allein eine hesondere, sondern auch elne hoͤchst reifliche Erwägung verdiene (hoͤrt!), und der daher nicht so nebenbei eroͤrtert werden konne. „Der Vorschlag“, sagte der Minister, „lauft auf nichts mehr und nichts weniger hinaus, als die Ir—

laͤndischen Bischofe ganz vom Parlamente auszuschließen. (Hört!!! Wenn der Umstand, daß die parlamentarischen

Pflichten der Irlaͤndischen Prälaten mit ihren geistlichen Functionen streiten, ein gorechter Grund fuͤr die Annahme des vorliegenden Amendements seyn soll, wie will man es dann ver— meiden, denselben Grundsatz auf die Englischen Bischoͤfe auszu⸗ dehnen (hort, hört!), und auch sie gänzlich vom Parlamente auszuschließen? (Beisall.) Ich kann mich uͤber die Bedeutung dieser Zeichen des Beifalls nicht täuschen, und wuͤnsche daher nicht mißverstanden zu werden. Ich habe keine Meinung über den hier zur Sprache gebrachten Grundsatz ausgedruckt, und wunsche düechgus nicht so veistanden zu seyn, als eb ich ihn billigte. Ich behaupte nur, daß kein Argument fuͤr die Ausschlie⸗ ßung der Irlaͤndischen Bischöͤfe vom Parlamente aufgestellt werden kann, welches nicht auf gleiche Weise auf die Englischen Praͤla— ten Anwendung findet.“ (Anhaltender Beifall.. Herr Hume sagte, man koͤnne fur die Bischoͤfe und ihre Heerden nichts Besseres thun, als sie ihrer parlamentarischen Pflichten enthin— den, damit sie sich ganz und ungestoͤrt ihren Beruss Geschaͤften widmen koͤnnten. Die Bemerkung des sehr ehrenwerthen Secre— tairs finde er ganz richtig, und er fuͤr seine Person sey auch sehr bereit, den Grundsatz auf die Englischen Bischsse auszudeh⸗

nen. Lord Althorp gab sein Bedauern zu erkennen, daß eine so uͤberaus wichtige Frage auf eine so ungehoͤrige

Weise zur Sprache gebracht wurde. Er glaube nicht, daß es im Allgemeinen der Wunsch des Volkes sey, die Bischofe von der Gesetzgebung auszuschließen. Ueberdies sey ihre Mitwirkung bei Abfassung der Gesetze ein Grundsatz der Briti— schen Constitution. Es heiße in der Einleitung zu jedem Gesetze, daß dasselbe von den geistlichen und weltlichen Lords und von den Gemeinden angenommen worden sey Herr Hume sagte, das Parlament habe bestimmt, daß die Bischoͤfe im Oberhause Sitz und Stimme haben sollten; wenn dasselbe jetzt das Gegen⸗ theil bestimme, so wuͤrde die Ausschließung eben se gesetzlich seyn, als die Zulassung gewesen sey. Er wuͤnsche ubrigens zu wissen, ob er recht gehoͤrt, ob der edle Lord gesagt habe, daß die Stimmung im Volke nicht gegen das Sitzen der Bischoͤfe im Oberhause sey? Lord Althorp: „Das habe ich nicht gesagt, ich habe zugegeben, daß von einigen Seiten wirklich eine solche Gesinnung zu erkennen gegeben worden ist; aber ich habe auch gesagt, daß der Gegen— stand die allerreiflichste Erwägung verdient, und daß ich glaubte, das Volk wuͤnsche im Allgemeinen eine solche Veranderung in der Verfassung nicht.“ Herr Hume: „Binnen Kurzem wird sich der edle Lord getaͤuscht sehen.“ Herr Pryme nahm zuletzt sein Amendement zuruck, und die Klauseln der Bill wurden bis zur 90sten ohne erhebliche Debatte angenommen. Das Haus vertagte sich um 1 Uhr.

Unterhaus. Sitzung vom 19. Juni. Herr W. Brougham trug auf die zweite Lesung der Bill, in Betreff der allgemeinen Einregistrirung, an. Herr Sandford wideisetzte sich der Bill, und stellte als Amendement, daß dieselbe heute über sechs Monate zum zweitenmale verlesen wurde. Es erhob sich eine Debatte, in welcher die Herren Hodg son, Prynece, Ten“; ny son, Strickland, Pease, Duncombe und Cayley der Bill hauptsaͤchlich aus dem Grunde sich widersetzten, d die vorge⸗ schlagene allgemeine Einregistrirung unnöthig sey, und mit großen Un⸗ bequemlichkeiten und Kosten verbunden seyn wuͤrde. Die Maßregel wurde von dem General-Anw alt, von den Herren Heath— cote, Lynch und Murray unterstuͤtzt, welche behaupteien, daß dieselbe bet dem Verkauf von Guͤtern und Grundstuͤcken eine bedeutende Kosten-Ersparniß bewirken, und den Besitzern von Grund Eigenthum eine großere Sicherheit gewähren wurde. Lord Morpeth, Herr Tooke, Lord Sandon und Herr Wa— son billigten zwar den Grundsatz der Bill, wuͤnschten aber, daß diesebe bis zur naͤchsten Session verschoben werden moͤchte. Bei der Abstimmung wurde das Amendement des Herrn Sandford durch 82 Stimmen gegen 69 genehmigt und alfo die Bill ver- worfen. Im Ausschusse uͤber die Bill wegen der weltlichen An⸗ gelegenheiten der Irländischen Kirche gelangte man bis zur 117ten Klausel.

Oberhaus. Sitzung vom 20. Juni. Herr Stan—⸗ Ley erschien mit mehreren Mitgliedern des Unterhauses an der Barre, und bat um eine Konferenz mit Ihren Herrlichkeiten uͤber Angelegenheiten von der größten Wichtigkeit fuͤr Sr“ Ma jestaͤt Kolontal⸗Besitzungen. as Haus ernannte sogleich eine Deputation, welche mit den Mitgliedern des Unterhauses eine Konferenz in dem gemalten Saale hatte. Nach kurzer Zeit kehrte dieselb⸗ zurück, und der Graf von Ripon zeigtè an, daß die Mitglieder des Unterhauses ihnen 5 von dem Anderen Hause be⸗ reits angenommene Beschluüͤsse in Bezug auf die Abschaffung der Sklaverei in den Westindischen Kolonieen uͤberreicht haͤtten. Die Beschlüͤsse wurden zum Druck verordnet, und die Berathung darüber auf künftigen Dienstag Her g Die Bill wegen der Affirmation der Quäker und Maͤhrischen Bruͤder an Eides, statt erhielt die zweite Lesung.

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nell trug auf Nledersetzung eines besonderen Ausschusses an, um die Zweckmäßigkeit des Baues eines Kanals zwischen Dublin und Kingstown zu prüfen, welcher genehmigt wurde. Der uͤbrige Theil der Sitzung wurde mit Gegenständen von ͤrtli— chem Interesse ausgefüllt. Das Haus vertagte sich bereits um 6 Uhr Abends.

London, 21. Juni. Am Dienstag kamen Ihre Masestaͤ— ten wieder von Windsor nach der Stadt. Abends begab sich der König (wie bereits erwähnt) zu dem Diner, welches der Herzog von Wellington zur Erinnerung an die Schlacht von Waterlos veranstaltet hatte. Letzterer soll es nach dem, was neulich im Oöerhause vorgefallen, nicht gemagt haßen, den König einzula— den, worauf Se. Maßestät sich selbt anmelden ließen. Der Herzog empfing den Koͤnig bei dessen Eintritt kaieend; der Konig aber hob ihn auf, faßte mit beiden Händen die eine Hand Sr.

R druͤckte sie aufs herzlich

Herrlichkeit u hste. Als bei Tische des Herzogs alter Diener und bestandiger Begleiter, der ihm in einem Tresfen das Leben rettete, bet irsend einer Gelegenheit zu fällig gerade hinter des Königs Siuhl zu stehen kam, wand— ten Se. Majestaͤt sich um, richteten einige freundliche Worte an denseiben und schuͤltelten ihm die Hand. Nach

gebracht wurde, sagte der Koͤnig zu Sr. Herrlichkeit: „Welling⸗

in Gegenwart S. Majestaͤt auf das Wohl des Herzogs von Wellington zu trinken.

ein Lever, wobei die Prinzen Wilheim Alexander und Ernst von Wuͤ6rttemberg, ini Beiseyn des Wuͤrttember—

ischen Gesandten, Grafen von Mandelsloh, Sr. Majestaͤt vor— 9

wohnte am Mittwoch Abends einer auf ihr Begehren stattge—

chen Ehrenbezeigungen empfangen. Der Admiral bewirthete den Dienstags fuhr die Gesellschaft in der Jacht des Admirals nebst zwei Barken nach Chatham, um dem Schauspiel beizuwohnen, wie das Schiff „Waterloo“ vom Stapel gelassen wurde. Bei Tafel wurde an diesem Tage die Gesundheit Sr. Majestaͤt und die des Helden von Waterloo ausgebracht.

Die Hof-Zeitung meldet die Ernennung des Herrn

George Jerninaham, bisherigen ersten Attaché's bei der Groß⸗ britanischen Gesandtschaft im Haag, zum Legations-Secretafr an demselben Hofe und des Herrn Hetaoins Temple zum Gauver— neur der Afrikanischen Kolonie Sierra Leone und ührer Depen— denzien.

In der heutigen Sitzung des Oberhauses hatten die Minister wieder einen Angriff auf ihre auswärtige Politik zu bestehen, indem der Graf von Aberdeen uͤber die Gecupatièn von Algier und die desfallsige Erklärung bes Franzoͤsischen Ministeriums einige Bemerkungen machte. Er wolle, sagte er, sich jetzt über die Sache selbst austassen; er wolle keinen Antrag machen, keine Fragen uͤber dlesen Gegenstand vorlegen. Nur so viel müsse er bemerken, daß die Besitzuahme von Algier, moͤchte sie ausgehen, von welcher Nation sie wollte, von ungeheurer Wichtigkeit sey, namentlich aber, wenn es von Seiten Frankreichs geschaͤhe. (Hört!) Oogleich er glaube, daß der Marschall Clauzel ein wenig uͤkerteseben habe, wenn er in der Deputirten‚ Kammer die Hoffnung ausgespro— chen, daß Algier fuͤr Frankreich ein eben so größer Gewinn seyn wurde, wie es Ostindien fur England gewesen, so sey die Frage dennoch von großer Wichtigkeit, und er erwarte, daß Graf Grey sich beeisen werde, zur gehöoͤrigen Zeit darzuthun, daß die Ehre und das Interesse von England, bie zu schuͤtzen seine Pflicht sey, nicht beeinträchtigt worden. Der Graf Grey erwiederte, daß er von dem, was der Marschall Cauzel gesagt, weiter nichts wisse, als was die Zeitungen daruber gemeldet; ubrigens versichere er dem Grafen von Aberdeen, daß die Minister zur gehoͤrigen Zeit bereit seyn wuͤrden, das Verfahren * rechtfertigen, welches sie zur Bewahrung der Ehre und des Vortheils von England beobachtet hätten. EHoͤrt!! Der Mar— guis von Londonderry sagte, Enzlands auswärtige Politit sey in der letzten Zeit so ohne allen Verstand geleitet worden, daß sie aller Welt zum Gelächter gereiche. Er deutete sodann auf die dem Lord Durham, dem Lord Ponsonby und Sir Stratford Canning übertragenen außerordentlichen Missionen hin und sagte, er hoffe, daß der Graf Grey einen Tag be⸗

zeichnen werde, an dem er dem Haufe über die aus— wärtige Politik Rechenschaft ablegen wolle. Lord Ripon

veriheidigte die Minister und tadelte bie Art und Weise, wie man sich gegen Abwesende in Angelegenheiten aͤußere, fuͤr welche die Minister allein verantwortlich wären, und die sie zu ver— theidigen wissen wuͤrden. Der Marquis von Londonderry antwortete, daß doch den Ministern alle ihre Pläne im Aus—

lande mißlungen seyen, und daß sie ihre hohe Stellung dadurch

herabgewuͤrdigt hatten. Es wurde hierauf zu der Debatte uͤber die Irlaͤndischen Zehnten übergegangen, wobei der Graf von Wäcklow die Vorschlaͤge der Minister aufs heftigste angriff i von dein Herzoge von Wellington unterstuͤtzt wurde.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses nahm der Ausschuß uͤber die Irlaͤndische Kirchen-Reform seine Arbeiten wieder auf und brachte die Bill bis zur 136sten Klausel.

Aus Porto langten heute Privat-Briefe hier an, die bis zum 8. Juni reichen. Es war auf keiner Seite etwas Wichti— ges vorgefallen. Marschall Solignace, General Saldanha und Sir J. M. Doyle trafen die eifrigsten Vorbereitungen, um den Feldzug nächstens zu beginnen. Capitain Napier war wegen

Unterhaus. Sitzung vom 20. Juni. Hr. O Con—⸗

Unpaäßlichkeit des Admirals Sartorius zum Befehlshaber des

Geschwaders ernannt worden, und man erwartete, daß a einer hinreichenden Anzahl von Kanonierböten und Truppen dem Tajo abgehen werde. Die außerhalb der Barre liegn Schiffe waren alle im Stande gewesen, ihre Ladungen ans! zu bringen, und die Stadt war gut verproviantirt. Dom! guel soll wieder in Braga seyn und seine Armee sehr an gn heiten leiden.

Aus Malta wird uͤber einen Angriff berichtet, den das lische Schiff „Beacon“ gegen die Piraien von Kym rern,

nahm, die den Bewohnern von Thessos mit Zerstoͤrung

Wohnungen und Besißthumer drohten, wenn ihnen diest H ihre Jorderungen gewährten. Als inan sich den Piraten ni entdeckte man 8 Boöͤte, auf welche die Kutter des „Beacan, gleich Jagd machten, und von denen sie 7 wegnahmen. Zahl der gefangenen Seeraͤuber belief sich auf 140; diese hn leichte Geschüͤtze, 133 Stuck kleinere Waffen und etwa . e, n, .

. —— . ö 82 . . 6 p60 6s * Schüsse Munition bei sich. Es entkamen ihrer 60 und s

9 61 ten sich in die Gebirge. Von den Prisen gingen wahrend Sturms 4 zu Grunde. .

Heute fruͤh hat man hier Nachrichten aus Jam aiktg zum 13. Mat erhalten. Dle neuen Repraͤsentanten⸗ M gingen zu Ende und waren im Allgemeinen zu Gunsten hn ten Mitglieder des Versammlungs Hautes ausge fallen. Et daß das Haus am 18. Juni werde zusammenbernfen ma Der General-Gouverneur, Lors Mulzrave, scheini fich n

ie Entlassung des Herrn Hugh Fraser Leslie, Magistratzz amten von St. Albans, wieder unpopulair gemacht zu s Dieser Beamte wurde entlassen, weil er einer öffentlichen sammlung beigewahnt hatte, in der das Benehmen des h Mulgrave einer Pruͤfung unterworfen werden solte.

Die letzten Singapore-Zeitungen vom 14ten Fehn melden die Ankunft des Dampfboots „Entreprise“ von Kahn Der Markt fuͤr Britische Waaren war noch immer unhfh und man glaubte, daß er erst nach den Chinesischen Fesetzn wieder an Leben gewinnen wurde.

Aus New York sind Zeitungen bis zum 1. Im j eingegangen. Der „Vater des Amerikanischen Kongesst, John Randolph, war am 24. Mai zu Philadelphia gang Herr Livingston soll zum Gesandten für Frankreich ernamspon, den seyn.

Zu Para in Brasilien sind am 30. April ernstlich in hen vorgefallen. Es war ein neuer Gouverneur dorthin 7 worden; das Volk widersetzte sich aber seiner Landung, in kam zu einem Kampfe, worin 80 bis 100 Personen ga wurden. Der Gouverneur mußte wieder umkehren.

Nachrichten aus Mexiko zusolze, hatten zwei der Mexikanischen Minister, der Staats Secretair Alaman un Kriegs-Minister Facio, um Paͤsse ins Ausland nachgesucht, da man ihnen ihr Gesuch abschlug, sich heimlich entfernt. Ursache hierzu fuhrt man an, daß der Kongreß beschlossen die letzten Minister wegen der Ermordung des Generals rero zur Verantwortung zu ziehen. Es war ein Cirelh alle Hafen⸗Commandeure erlassen worden, daß sie deren verhindern sollten. Der Praͤsident, General Santana, hatte Unpäßlichkelt wegen seinen Posten noch nicht angetreten, der Vlce-Präsident Gomez Farias hat daher einstweilen bin ziehende Gewalt in Haͤnden.

London, 21. Juni. Sie werden gesehen hi daß im Oberhause ein Versuch gemacht worden, nicht eigen eine ministertelle, aber doch eines Ministers Maßregel u werfen, namlich die Bill des Lord-Kanzlers für die Slist neuer Gerichtshoͤfe in den Grafschaften, welche uͤber Sch und andere Forderungen entscheiden sollen, die sich auf it mehr als 20 Pfund belaufen. Es ist nun schon drittehalb th her, seitdem Lord Brougham die Maßregel zuerst vor und zwar damals mit mehr Ausdehnung, als diesesnnl. natürlich der ganze Advokatenstand mit allen seinen Neben gen ein Interesse gegen die Vereinfachung der Nechtepflg so erfuhr der Kanzler gleich im Anfange den hittersten Ph stand, und fand sich daher bewogen, seinen Vorschlag der Ke mission vorzulegen, welche schon seit mehreren Jahren mit de tersuchung unserer Rechtspflege beschaftigt ist, un ihr Gutuh zu erhalten. Dieses fiel zwar guͤnstig fuͤr seine Ansicht n dennoch beschraͤnkt er sich fon erste darauf, nur in zweien G schaften, als zum Versuch, solche Gerichtshöͤfe einzuführen, durch die Bewohner derselben in den Stand gesetzt werden sel über solche kleinen Forderungen das Recht so zu sagen ron

schluͤsse des Unterhauses uͤber die Befreiung

Thuͤre zu schoͤpfen, und nicht, wie bisher geschehen, un p bestrittenen Summe halber, mit allen Zeugen die Reise nah Hauptstadt zu unternehmen. Lord Lyndhurst brachte viele Ci dagegen vor, und da die Tory -Lords sich höchst zahlrälch eingefüh hatten, so leuchtete es einem Jeden ein, daß ihre Absscht h ging, die Maßregel zu verwerfen. Aber Lord B. wußte, iht er dieselbe als die hoͤchste Wohlthat darstellte, welche dem gn nen Manne erzeigt werden köͤnnie, der Sache so ganz elnin litischen Anstrich zu geben, daß seine Gegner es wahrschin nicht für rathsam hielten, den Whigs einen neuen Triunn der Volksmeinung zu verschaffen, und es deswegen nicht stimmung kommen ließen. Inzwischen hat das Unien mit der Irlaändischen Kirchen-Reform-Bill so bedeutende schritte gemacht, daß dieselbe wohl schon am Ende der Woche vor das Oberhaus kommen dürfte. Da diese Me als der eigentliche Probirstein fuͤr die Gesinnungen der M heit dieses Hauses angesehen wird, so ist natuͤrlich das o Land auf die Art von Aufnahme begierig, die sie bei den finden wird. Das, woruͤber die Tories sich am meisten böst ren, ist die Verminderung der Anzahl der Bischoͤfe und di gewißheit, ob eine gewisse jährlich zu ersparende Sunnne⸗ wohl fuͤr andere als geistliche Zwecke verwendet werden din Sie wollen lieber das Einkommen aller Bischoͤfe bis auf! Pfund, geschmalert sehen, wenn nur, die Anzahl unzt! dert bleibt; und gewiß werden nichts als politische. sichten das Oberhaus vermögen konnen, ohne diese cationen in den ministeriellen Plan zu willigen. Die, der Neget g ven, so wie uͤber die Erneuerung des Privilegiums der Dün schen Compagnie, sind den Pairs mitgetheilt worden, und ö. gewiß im Ganzen deren Zustimmung erhalten; sa, man glaub überhaupt, daß die Lords mit Vorstcht zu Werke gehen, i. nicht ohne Noth in Collisionen mit dem Unterhause setzen ben welche, wenn dasselbe, wie jetzt, die oͤffentliche Ct un seiner Seite hat, keine güstigen Ilefultate herbessth koͤnnen. Die Bill, welche die bejahende Versicherung Quaker an Eidesstatt erlaubt, ist auch im Oberhause lun sss ten Male verlesen worden, und wird folglich von e,. angenommen werden. Die fuͤr die Emancipation der ; hat noch nicht alle Stufen im Unterhause durchlaufen, 33. das Parlament vertagt werden duͤrfte, ehe das Oberhaus j. haͤtte, seine Zustimmung dafuͤr zu geben. Aber wenn dle

lus dem Haag, 20. Juni. Se. Koͤnigl. Hoheit der

auch diese Session nicht zum Gesetze wird, so glaußt man daß es in der naͤchsten bestimmt geschehen werde. agen, welche im Unterhause uͤber die Verwaltung in Hin⸗ puf ihr Benehmen bei und nach der berüchtigten Eold— kelbs⸗ Versammlung vorgebracht worden, haben bis setzt hts gesüͤhrt. In wenigen Tagen wird mehreren p jener Gelegenheit verhafteten Personen der Pro⸗/ emacht werden, was den ganzen Vorgang ins wahre shn wird. Sonst ist es allenthalben im Lande die Fabriken jeder Art sind in voller Beschaͤftigung, die mittel sind wohlfeil, und selbst die Besorgnisse elnes Aus, an Getraide wegen der lang angehaltenen trockenen Wit— snd, seitbem einiger Regen eingetreten, wieder verschwun— In Irland thut das Benehmen der Regierung, welche ß Strenge mit Milde paart, gute Wirkung. Aber Alles sind leider nur Sonnenblicke; es giebt dort zu viele Uebel, den Wurzeln der gesellschaftlichen und häͤrgerlichen Ver— ss nagen und die sich nicht durch zufällige guͤnstige Um— ausrotten lassen; doch zweifle ich nicht, daß mit der Zeit urch eine weise Behandlung der Gegenwart die kraͤflige umsthlge Natur des Irländischen Volkes auch diese Uebel hen wird. Die Nachrichten von Perto lauten zwar für Dom Pedro's Sache, aber es ist noch immer nichts eidendes geschehen. Seit Mittwoch hat die Aus stellung jansten der Gesellschaft der Freunde duͤrftiger Ausländer dem Schutze der Koͤnigin, der Koͤnigl. Familie, der aus— en Gesandten und vieler Britischen Herren und Damen del, angefangen, und es sind bereits uͤber 3,500 Pfund hangen. Viele Damen-Arbeiten wurden bekanntlich von schsand heruͤbergeschickt, besonders von Hannover, Preu— and den Hanse⸗Staͤdten; aber auch aus anderen Laͤndern heitraͤge zu dem edlen Werke gekommen, und die Englischen Da— haben es ebenfalls nicht an ihrer Theilnahme fehlen lassen. spbirmste Dank aber gebuͤhrt den Direktoren fuͤr ihren thö— Elfer, womit sie das gute Werk entworfen und ausge— und unter diesen scheinen die Deuischen, so wie sie die Anzahl ausmachen, auch am meisten gewirkt zu haben.

Nieder lande.

Friedrich ist gestern nach einer sehr schnell zurückgelegten

von Berlin hier wieder angekommen.

der Oberst Koopman wird sich, wie man vernimmt, wieder

Vliessingen begeben, um dort die vom Marine-Deyartement

chriebenen Anordnungen hinsichtlich der wieder in aktiven tretenden Mannschaften der ehemaligen Antwerpener e zu treffen.

Heneral Chassé hat vor seiner Abreise von Duͤnkirchen dem Niederlaͤndischen Konsul, Herrn Moser, den Ritter-Orden Waderlaͤndischen Löwen eingehaͤndigt.

Selg ien. Brüssel, 21. Juni. In der gestrigen Sitzung der Re— entanten-Ka mmer wurden die Berathungen uüͤber den Entwurf fortgesetzt. Der Minister des Innern ließ ber die Unruhen in Gent und Antwerpen vernehmen, und „wie gestern der Justiz-Minister, das Verfahren der Re— 8 zu rechtfertigen. Auch brachte er die Absetzung der ilt-Kommissarien Desmet und Doignon zur Sprache, eine Folge der feindseligen Vota jener Herren in der zer gewesen waren. Herr Gendebien erklaͤrte dies suͤr erfassungswidrigkeit, und griff dann in heftiger . iplomatie der Regierung an. Eine Antwort des Herrn homb heschloß die Sitzung; die Verhandlungen sollten am den Tage fortgesetzt werden. n den der Reprafentanten⸗Kammer vorgelegten Gesetz Ent— „dle Anlegung einer Eisenbahn betreffend, die das Meer hem Rheine verbinden soll, enischied sich die Regierung fuͤr srekte Anlegung durch den Staat selbst, um die Frachtsaͤtze eren und dieselben mit denen der Rachbar-Staaten in aͤtniß halten zu koͤnnen, damit dieses nationale Unneterneh men dem Privat-Interesse preisgegeben werde, und wenn bas Unter, en Nutzen abwerfe, so waͤre es besser, daß der Staat ihn bezoͤge, er denselben wieder zum allgemeinen Besten verwenhen werde. dem gedachten Gesetz-Entwurfe soll die Regierung ermäch— Ehn eine sprocentige Anleihe von 18 Millionen zu machen, hließlich bestimmt zur Anlegung des ersten Theiles der Eisenbahn,

Mecheln ausgehend und sich über Loͤwen, Tirlemont und Lät-

uf Verviers wendend, mit Verzweigungen auf Bruͤssel, Antwer⸗ ind Ostende. Mittlerweile, bis die Anleihe negocirt ist, soll die frung ermächtigt seyn, aus bem offentlichen Schatze einen Vor— on sünf Millionen zu machen, oder speciesse Schatz Scheine zu diesem Betrage auszugeben. Diese Vorschüsse eder ne sollen aus den ersten Fonds der Anleihe zuruͤckgezahlt nge ot werden. Vom Jahre 18310 an sollen jährltch' we— ers 200,000 Freg. zur Tligung des Kapitals verwandt wer—

Die Zinsen und dle Tilgung der Anleihe, so wie die Aus— zur Unterhaltung und Verwaltung der Bahn sollen durch stpreise gedeckt werden, deren Tarife jährlich durch das Ge— ägeseßt werden sollen. Der Gtaal garantirt die Zah— der Zinsen und die Tilgung der Anleihe, und weist außer— hie reinen Einkünfte der Bahn und ihrer Dependenzen den bern ber Obligattonen als specielles Üünterpfand an Die der nleihe und die Einkuͤnste der Bahn sollen in eine * Kasse fließen. Jaͤhrlich soll den Kammern eine detall— echenschaft uͤber alle durch das vorgeschlagene Gesetz au— e Operationen abgelegt werden. In Gent sind zwet Perfonen, als beschuldigt, Montag da— nufruhrerisches Söeschrel ausgestohen und Unordnungen be— n zu haben, verhaftet worden. Die Ruhe ist fuͤr den Au— lick wirder gaͤnzlich hergestellt.

Deutschland.

Dresden, 21. Juni. Die Berathungen der er ; resden, 21. Juni. ithung. r sten Kam⸗ r die privilegirten Gerichtsstaͤnde, die in . Sitzung ten d. fortgesetzt wurden, kamen bei Gelegenheit des 5. 55 Lee, wonach Ehe⸗Streitigkelten mit Ausnahme gew isser 1 dem Appellations⸗ Gerichte zu verhandeln sind, in dessen * Ehemann seinen ordentlichen Gerichtsstand hat, zu⸗ äeauf das Prinzip zurück, ob, nämlich Ehesachen kun fiig it n weltlichen oder gemischten Behörde verhandelt ] . an. Der Buͤrgermeister Wehner bemerkte: „Mit nter ef habe er bie Reben verfolgt, welche bereits uͤber . . Gegenstand gehalten worden waͤren, dennoch l ; von dem, was zu Gunsten eines gemischten Ge, ese 1 worden, nicht genügend ürerzeugen. Er raͤume ein, . es sich um häusliche Verhaͤltnisse handele, Nie⸗ ahr 26 die Gemuͤther zu wirken dermöge, als ö 9 bei den rechtlichen Eroͤrterungen selbst aber egenwart eines solchen unnuͤtz. Er halte so⸗

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gar die Entfernung des Geistlichen dann der Wurde sei⸗

nes Standes fuͤr zutraͤglich, indem bei Ehe, Streitigkeiten

oftmals Dinge zur Sprache kämen, deren Anhoͤrung die etwas

abgehaͤrtete Natur eines Juristen erfordere; er stimme deshalb

dafuͤr, den Suͤhne-Versuch lediglich dem Geistlichen, rechtliche

Entscheidung aber dem weltlichen Richter zu uͤberlaffen. Der

Staats Minister von Könnerstz sprach sich in gleichem Sinne

aus. Auch er habe die gelehrte Rede des Hr. von Ammon ge⸗

nau gepruft, auch die angefuhrten Stellen nachgelesen, koͤnne

aber das nicht darin finden, was hinsichtlich der Ausdehnung

der geistlichen Gerichtsbarkeit darin enthalten seyn solle. Sowohl

in dem 28sten Artikel der Augsburgischen Konfession, als auch

in der Kirchen⸗Ordnung von 1589 werde das geistliche Nichter—

Amt als ein Ausfluß der Staats Gewalt bezeichnet. Die Be—

bauptung: die Ehe sey ein kirchliches Institut, werde gewiß

Niemand in Zweisel ziehen; zwischen der Behauptung aber, daß der Kirche deshalb auch die Jurisdictien uͤber Ehesachen zustehe, und der ersteren sey eine greße Kluft, zu deren Ausfuͤllung er

Mittelglieder vergeblich gesucht habe. So viel ihm bekannt sey, haͤtten bie Geistlichen schon au der Abfassung von Urteln in Ehesachen fast niemals thaͤtigen Antheil genommen; die beabsichtigte Tren—

nung der Adminsstratien von der Justiz mache es uͤbrigens

nothwendig, daß den Konsistorien die geistliche Gerichtsbarkeit entnommen werde; nicht zu gedenken der schon fruher ausge—⸗

sprochenen Ansicht der Sꝛraͤnde⸗Versammlungen, namentlich der

von 1816 und 183, und daß besonders bei gemischten Ehen

gloße Schwierigkeiten eintreten mußten, wenn' man nicht bei

dem Gesetz-Entwurfe stehen bleibe. Der Pr, von Ammon

aͤußerte: es sey ihm nicht in den Sinn gekommen, die volle

geistliche Gerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen; im Gegentheil muüsse er gestehen, daß sich manche Maͤngel in der Konsistorial⸗

Verfassung, wie sie bisher bestanden, eingeschlichen haͤtten. Es sey ihm besonders daran gelegen gewesen, zu beweisen, daß der

Gesetz Vorschlag nicht mit den GruntsÜtzen der evangelischen Kirche Hand in Hand gehe; er sehe nicht ein, warum man einen Vertrag nicht eben auch von dem Gerichte, vor welchem er ge— schlossen, wiederum aufloͤsen lassen, und zugleich die protestantische Kirche aus dem Besitze eines Rechtes verdraͤngen wolle, welches ihr schon dreihundert Jahre zugestanden. jr. Großmann glaubte noch einmal darauf aufmerksam machen zu muͤssen, wie sehr das Ansehen der Geistlichkeit sowohl, wie das Institut der Ehe selbst, durch die beabsichtigte Beraͤnderung leiden wuͤrde. Er weise auf das Beispiel Frankreichs hin, eines Landes, das in einer Neihe von Jahren wenig Gutes über Deutschland ge⸗ bracht, wie sehr dort der wahre Zweck der Ehe dadurch, daß man sie als einen bloß buͤrgerlichen Vertrag ansehe, verkannt sey, und auch bei uns werde dies auf Ewigkeiten geknuͤpfte Band vor den Augen des Publikums sich bald des Duftes seiner Hei⸗ ligkeit man gestatte, daß er sich dieses Ausdrucks bediene —=be— raubt sehen. Minder bedenklich warde ihm die Ausschließung der Geistlichen seyn, wenn die versprochene neue Kirchen ⸗Verfas⸗ sung ins Leben getreten seyn wuͤrde. So aber gebe es viele Gruͤnde, das Bestehende festzuhalten; insonderheit mache er ausmerksam auf das Mißverhaältniß, in welchem dann die protestantische Kirche zur katholischen stehen würde. Schon die Dogmen der letzteren braͤch— ten es mit sich, ein entschiedenes Uebergewicht auf ihre Gemeinde aus, zuuͤben, während die protestantische Kirche dann fast aller Ein— wirkung auf die ihrigen beraubt sey. Der Königl. Kommissar Pr. Schumann bemerkte: Wenn der geehrte Sprecher Frank— reich als das Land a. fuͤhre, in welchem die Entscheidung den weltlichen Gerichten übergeben sey, so muͤsse er nur bemerklich machen, daß dies nicht bloß dort, sondern auch schon in Oester— reich seit 1733, desgleichen in der Ober-Lausitz der Fall sey; und der Gesetz-Entwurf beabsichtige sowohl eine Gleichstellung letz⸗ terer mit den Erblanden herbeizufuͤhren, als auch besonders, die Schwlerigkeiten bei Entscheidungen uber gemischte Ehen zu be⸗ seitigen. Da es nach der Meinung des Staats⸗Ministers von Koͤnneritz zweckdienlich seyn wuͤrde, die gemischten Ehen ab gesondert zu berathen, ging man darauf zu den Bestimmungen, die Gerichtsbarkeit in protestantischen Ehesachen betreffend, uͤber. Das Präͤsidium stellte sodann die Frage: Will die Kammer die Ehestrzitigkeiten in den Fällen, wo beide Theile evangelischer Konfession sind, an gemischte, aus Rechtskundigen und Geistli⸗ chen zusammengesetzte Behoͤrden verweisen? welche von 19 gegen 16 Stimmen bejahend beantwortet wurde.

Leipzig, 21. Juni. Am 19ten d. M. Morgens gegen 2 Uhr brach, wahrscheinlich durch Verwahrlosung, bei einem Baͤcker in der Strehlaer Gasse allhier Feuer aus, welches sich so schnell verbreitete, daß in kurzer Zeit 14 Gebäude nieder— brannten und, um der Flamme Einhalt zu thun, 11 theils nie— dergerissen, theils, wegen ihrer Bedachung mit Schindeln, abge⸗ deckt werden mußten, wodurch sie sehr beschäͤbigt worden sind.

Wurzburg, 20. Juni. Ihre Maj. die regierende Köoͤni— gin von Bayern ist bei ihrer Durchreise nach Kissingen hier auf's Herzlichste empfangen worden.

Stuttgart, 17. Juni. (Karlsruher Zeitung.) Es sind bereits mehre Militatrs verhaftet worden und 157 bis 230 sollen noch kompromittirt seyn. Das Haupt dieses Komplotts war, wie man versichert, der Lieutenant K–—z, und der Zweck ging auf einen Umsturz der Staaten in Suͤd-Deuischland, wo— mit der Einmarsch der Polen in die Schweiz, so wie die Frank— furter Meuterei in Verbindung stand. Einige bringen den Tuͤ binger Auflauf damit in Zusammenhang, Andere halten ihn bloß fuͤr einen gemoͤhnlichen Tumult, insofern sein innerer Zweck der Mehrzahl unbekannt war.

Karlsruhe, 21. Junt. In der Sitzung der zweiten Kammer am 18ten d. M. gab die Motion des Abgeordneten Aschbach in Betreff der von der Regierung an mehrere Abge⸗ ordnete erlassenen Rescripte, wodurch dieselben aufgefordert wer⸗ den, ihre Verpflichtungen als Staände-Mitglieder nach denen, die sie bereits als Staats- Beamte eingegangen, zu modisiciren, zu einer sehr lebhaften Diskusslon Anlaß. Nachdem man sich verschiedentlich daruber geaͤußert, ob diese Motion an die Ab— theilungen verwiesen werden solle oder nicht, bemerkte der Ab— geordnete Rettig von Konstanz: er stimme gegen die Verwei— sung der Motion an die Abtheilungen, weil er glaube, daß die hier angeregten Fragen klar und deutlich schon durch die Versassung beantwortet seyen, und es darum genuͤge, die Sache oͤffentlich zur Sprache gebracht zu haben. Die erste und wichtigste Frage betreffe den Urlaub. Daruͤber sey man im Jahre 1820 nicht

in's Reine gekommen, sie lasse sich aber einfach beant— worten, sobald man sie nur klar in's Auge fasse. Es

sey hier zwischen der Frage zu unterscheiden, ob die Regierung das Recht habe, von dem Staatsdiener ein Urlaubs-Gesuch zu fordern, und zwischen der, was ihre Pflicht sey bei Ertheilung des Urlaubs in Bezug auf die Verfassung. Jeder Staats-Be— amte, sein Wirkungskreis sey groß oder klein, bilde ein Rad

nern Urlaub zu geben und die Universitaͤt zu schlitßen?

ten, ohne daß mehr oder weniger Störung entstehe. Die Re— gierung koͤnne jedoch den Urlaub nur versagen aus ec e g n Gruͤnden, die auf wirklichen Dienst-Verhaäͤltnissen des Beamte

beruhten. Der Finanz⸗Minister von Böckh gab darauf Sei— tens der Regierung folgende Erklarung: Die Regierung glaube nicht nur das Recht, sondern auch die , haben, Hrlaub zu geben und zu verweigern. Sie habe das Recht, ihn zu ver— weigern, weil sie die Pflicht habe, und es liege in der Natur der Sache, daß die Regierung, welcher die Verbinblichkeit ob— liege, fuͤr die Besorgung des Staatsdienstes zu wachen, nicht jedem Staatsdiener frei stellen koͤnne, seinen Posten nach Gefal— len zu verlassen. Es konnten Umstaͤnde eintreten, wo durch einen Zufall z. B. das ganze Ober-Hofgericht in die Kammer gewählt wuͤrde. Wer möchte wohl glauben, daß es die Pflicht der Regierung erlaube, das Ober-Hoöfgericht aller seiner Mitglte⸗ der berauben zu lassen, und solches mit Praklikanten interimistisch zu besetzen? Die Prosessoren an einer Universitaͤt könnten saͤmmt— lich zu Abgeordneten gewählt werden; wer moge wohl. behaup⸗ ten, daß es die Pflicht der Regierung gestatte, allen diesen Maäͤn— ͤ t Die Regierung habe aber nicht bloß die Pflicht, Urlaub zu verwei— gern, sondern auch die Pflicht, Urlaub zu geben. Sie habe die

moralische Verbindlichkeit, keinem Staatsdiener, der zum Abge⸗ ordneten gewählt worden, den Urlaub zu versagen, wenn nicht das dringendste Interesse Les Dienstes, namlich des Landes selbst, eine solche Verweigerung begruͤnde. Die Versassung sagt: Die Staatedtener koͤnnten gewählt werden. Dies selle kein lee— res Wort seyn, und die Regierung wuͤtde sehr umecht handeln, wenn sie in einzelnen Fallen aus persoͤnlichen Ruͤcksichten irgend einem Diener die Annahme der Abge— ordneten ⸗Stelle verweigern wollte. Sie habe es auch nicht gethan, und werde es auch in Zukunft nicht ihun. Was den Inhalt des Reskripts betreffe, so sey der Zweck der Regie— rung nur der gewesen, die Staatsdiener darauf ausmerksam zu machen, daß sie die Graͤnzen der Schicklichkeit in ihren Aeuße— rungen gegen die Regierung nicht verletzen sollten, und er glaube, die Regierung habe das Recht, dies zu fordern. Es duͤrsten keine feindseligen Elemente zwischen den Organen der Regierung seyn, und wenn sich dergleichen zeigten, so habe die Regierung die Pflicht, entgegenzutreten und solche Organe endlich ganz aus⸗ zustoßen. Denn keine Regierung koͤnne bestehen, wenn ein Wi⸗ derstreit zwischen ihren Organen herrsche. Die Staats⸗Regie⸗ rung sey ein Organismus, und ein Organismus konne keine feindseligen Elemente in sich haben. D

Eine andere Dentung lasse sich diesem Reskripte nicht geben, und wenn die Regierung sich dazu veranlaßt gesehen, so beruhe es darauf, daß unter vielen Staatsdienern ein gewisser Schwindel herrsche, als ob sie andere Personen seyen in der Geschäfts-Stube und andere im gewoͤhn— lichen Leben. ; . Das ministerielle Schreiben, worauf in obiger Deßatte Be— zug genommen worden, lautet: . „Justiz⸗Ministerium. Karlsruhe, 3. Mai 1833. Nr. 2149. Dem Hofgerichts⸗Rath Aschbach zu Rastatt wird nachtraͤg⸗ lich zu dem ihm unterm 253sten v. M. Behuss seines Eintrit 38 in die Stande Versammlung ertheilten Urlaub in Gemaͤßheit der Höch— sten Entschließung aus Großherzogl. Staat?⸗Ministerium vom Z5sten v. M. Nr. 19006 bemerklich gemacht, daß man sich zu demselben ver⸗— sehe, er werde waͤhrend der Dauer der Verhandlungen, in und au— ßer der Kammer, eingedenk des als Staatsdiener ud Abgeordneter abgelegten Lund abzulegenden) zweifachen Eides durch sein Beneh⸗ men weder die eine noch die andere der übernommenen gleich heiligen Verpflichtungen verletzen; insbesondere die in der Ausübung seines Am— tes allenfalls wahrgenommenen Maͤngel und Gebrechen in der Ver—

waltung nicht als Gegen stand des offentlichen Tadels hinstellen, so ndern

solche entweder seiner vorgesetzten Stelle zur Kenntniß und zur mdg— lichen Abhuͤlfe anzeigen, oder aber, wenn er ihrer zur Begruͤndung seiner Ansichten Und Meinungen bͤffentlich zu erwaͤhnen sich ver pflichtet erachtet, solches in gemäßigter Weise und nicht um feindse— lige Gesinnungen in der Versammlung zu erregen, thun, und über— haupt in seinen Reden und Aeußerungen Alles vermeiden, was dem Ansehen und der Wuͤrde der Regierung, deren Erhaltung ihm sein Eid als Staatsdiener zur besonderen Pflicht macht, im Inkande oder Auslande nachtheilig werden, oder ihr unangenehme Verwickelungen verursachen koͤnnte. Hiermit verbinden Sen Königl. Hoheit keines, weges die Absicht, im Gegentheile, Hoͤchstdieselben sind weit davon entfernt, die Freiheit der Rede zu beschränken, sofern der Anstand und die übernommenen Verpflichtungen dadurch nicht offenbar ge— kraͤnkt werden. Umgekehrt wird aber auch der Staatsdiener, aus dessen Reden und Handlnngen eine unverkennbare Verletzung der der Negierung schuldigen Achtung oder der uͤbrigen uͤbernommenen Staatsdiener Pflichten hervorgeht, die Folgen, die sein Benehmen haben kann, sich selbst zuzuschreiben haben. von Gulat.“

Sch welz.

Zuͤrich, 16. Juni. Uri und Schwyz haben die voroͤrtliche Mittheilung, betreffend den Antrag von Graubuͤndten, dahin beantwortet, daß sie zwar die gute Meinung Graubuͤndtens nicht verkennen allein ohne vorherige Berathung mit den ubrigen Sarner-Ständen sich in nichts einlassen koͤnnen. Der große Rath von St. Gallen hat den Antrag unbedingt abgelehnt, die Regierung von Bern hingegen denselben angenömmen. Morgen tritt der große Rath von Bern zusammen. Neben dem Bundes— Entwurfe, auf dessen Annahme der Regierungs-Raih antraͤgt, wer— den ihn ein Gesetz-Vorschlag über die Gründung einer Hoch schule beschäftigen. Wie aufgeregt die Gemuͤther noch hle und da sind, zeigte sich bei dem furchtbaren Brande, welcher in der Nacht vom aten auf den 131en d. M. die Stadt Luzern heimgesucht hat. Auf der Landschaft Luzern verbreitete sich näm— lich sogleich das Geruͤcht, die Lander (kleinen Kantone) hätten einen Angriff auf Luzern gemacht, und die Stadt in Brand ge— steckt, und an die 1660 Mann ruͤsteten sich, bewaffnet nach Luzern zu ziehen, als der Irrthum sich auftlärte. Der von Luzern her erschallende Kanonendonner hatte die Landleute in demselben be— staͤrkt; man hatte nämlich die Fagade eines steinernen Hauses mit schwerem Geschuͤtz demolirt, um der hinter demselben wuͤ— thenden Flamme besser beikommen zu könen. Der Argwohn wurde uͤbrigens beschaͤmt durch die thätige Hälfe, welche besen— ders die herbeigeeilte Mannschaft aus Unterwalden bei dem Brande leistete.

pg n te n

Madrid, 11. Junt. Gestern hielt der Konig ein Kapitel des Ordens des goldenen Vließes, in welchem bie Infanten Don Francisco de Asis (Sohn des Infanten Don Francheco de Paula) und Don Sebastiani, die Herzoge von San Fernando, von Villahermosa und von Hijar, der Marquis von Santa Cruz und der General Castansos, nachdem sie den in den Statuten vorgeschriebenen Eid geleistet, die Ordens-Insignien aus der Hand des Koͤnigs empfingen.

Der Herzog von la Roca und der Graf von Via-Manuel

sind 6 Granden erster Klasse ernannt. . er General⸗Major von San Llorente ist zum Gouverneur

in der Staats-Maschine, er koͤnne fuͤr sich nicht allein auftre—

von Zamora, der Infanterie⸗Brigadier Graf von Mirasol zum