1833 / 183 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Thl. J. Tit. 10. §. 352. der Gerichts⸗Ordnung und §. 335. Nr. 7. und §. 357. Nr. 8. der Kriminal⸗Ordnung wegen der , den Zeugnisse und Zeugen⸗Eide, so wie Thl. II. Tit. 8. §§. 989. und 990. des Allgem. Landrechts, wegen Praͤsentation der Wech⸗ sel an Sabbathen und Festtagen, sind sie in . ihrer buͤr⸗ gerlichen und privatrechtlichen Verhaͤltnisse nach den allgemeinen Gesetzen, gleich den christlichen Einwohnern zu behandein, und nur w n Beschraͤnkungen unterworfen: .

a) R Staats-Aemtern und zu den Stellen der Magistrats—

irigenten sind dieselben nicht wahlfaͤhig; eben so wenig

b) zu der Function der Deputirten auf den Kreistagen, Kom— munal⸗- und Provinzial-Landtagen. .

c) Wenn sie Ritterguͤter erwerben, werden einstweilen die mit dem Besitze verbundenen Ehren⸗Rechte von der Staats-Be⸗ hoͤrde ausgeuͤbt, doch bleiben sie die damit verbundenen La— sten zu tragen verbunden.

d) In eine andere Provinz Unseres Reiches ihren Wohnsitz zu verlegen, sind sie nur mit Genehmigung Unseres Mini— sters des Innern berechtigt und verpflichtet, sich vorher mit der Corporation, zu welcher sie gehoͤren, wegen Abloͤsung ihres Antheils an den Corporations⸗-Verpflichtungen durch Einigung mit dem Corporations-Vorstande, oder, wenn eine solche nicht zu bewirken ist, nach der Festsetzung der Regierung sich abzufinden.

§. 21. Diejenigen juͤdischen Einwohner Unserer Provinz Posen, welche sich zu Erlangung der, der gedachten naturalisir⸗ ten Klasse verliehenen Rechte noch nicht eignen, sollen von der Verwaltungs-Behoͤrde jeder Corporation sorgfältig und zwar familienweise, nach einem von dem Ober-Praͤsidenten zu bestim⸗— menden Schema, verzeichnet werden. Die Verzeichnisse werden dem Landrathe des Kreises zur Pruͤfung vorgelegt, von demsel— ben demnaͤchst bescheinigt und bei der Orts⸗-Polizei-⸗Behoͤrde auf— bewahrt. Alle Jahre erfolgt eine Revision und Bescheinigung dieser Verzeichnisse.

§. 22. Auf den Grund derselben wird von der Orts⸗Po⸗ lizei⸗Behoͤrde jedem Familien-Vater ein mit der Nummer des

erzeichnisses versehenes Certificat ertheilt. Dieses soll die Na—

men der sammtlichen Mitglieder der Familie enthalten, und nach der jährlichen Revision mit einem Visa versehen oder berichtigt werden.

§. 23. Solche Certificate sollen nur denjenigen Familien- Vaͤtern und einzelnen volljaͤhrigen und selbstständigen Juden ertheilt werden, welche den Nachweis fuͤhren koͤnnen, daß sie sich seit dem 1. Juni 1815 bestaͤndig in der Provinz befunden haben, oder daß ihnen der Aufenthalt in derselben späterhin aus— druͤcklich gestattet worden.

§. 24. Die durch solche Certificate nicht legitimirten Juden werden als Fremde betrachtet, und nach ihrer Heimath zuruͤckge⸗— wiesen; die Ruͤckkehr aber soll ihnen bei einer Strafe von 50 Rthlr. oder verhaͤltnißmaͤßiger Gefaͤngniß-Strafe untersagt wer— den. Denjenigen Juden, welche sich seit dem 1. Juni 1815 ohne ausdruͤckliche Erlaubniß in der Provinz angesiedelt und einen Wohnsitz im rechtlichen Sinne darin gewonnen haben, und in ihre Heimath nicht zuruͤckgewiesen werden konnen, soll der Ober⸗

raͤsident die Aufnahme und das Certificat zu bewilligen befugt

eyn. j . 25. Alle noch nicht naturalisirten, jedoch ferner zu dul⸗ denden und mit Lertificaten zu versehenden Juden sind außer den §. 20 ausgedruͤckten Beschraͤnkungen, welchen auch die naturali— sirten unterliegen, noch folgenden unterworfen: .

a) Vor zuruͤckgelegtem vierundzwanzigsten Jahre ist den nicht naturalisirten Juden die Schließung einer Ehe, wenn nicht der Ober-Präͤsident in dringenden Faͤllen dazu besondere Erlaubniß ertheilt hat, nicht zu gestatten. . .

b) Sie sollen ihren Wohnsitz in der Regel und mit Ausnahme der weiter unten unter d angegebenen Faͤlle, nur in Staͤd— ten nehmen, ohne jedoch auf die zeitherigen Juden⸗-Reviere beschraͤnkt zu seyn. Zu Gewinnung des staͤdtischen Buͤrger⸗ rechts sind sie aber nicht faͤhig. ; .

c) Sie sind von dem Handel mit kaufmaͤnnischen Rechten ausge⸗ schlossen; das Schank⸗Gewerbe darf ihnen nur auf den Grund ei nes besonderen Gutachtens der Orts⸗Polizeibehoͤrde Hinsichts ihrer persoͤnlichen Qualification von der Regierung gestattet werden. Der Einkauf und Verkauf im Umherziehen ist ihnen unbedingt untersagt. Der Betrieb aller anderen an sich erlaubten stehenden Gewerbe dagegen darf ihnen unter den allgemeinen gewerbpolizeilichen Bestimmungen nicht versagt werden.

d) Auf dem Lande duͤrfen solche Juden nur dann ihren Wohn— sitz nehmen, wenn sie entweder einen Bauerhof erwerben oder pachten und denselben selbst bewirthschaften, oder wenn sie sich bei ländlichen Grundbesitzern als Dienstboten oder zum Betriebe einzelner Zweige des landwirthschaftli⸗ chen Gewerbes, z. B. als Brenner oder Brauer, vermie— then. Das Schank-Gewerbe auf dem Lande ist ihnen m; untersagt. . .

e) Die Annahme christlicher Lehrlinge, Gesellen und Dienst⸗ boten ist ihnen nicht gestattet.

) Darlehns-Geschaͤfte duͤrfen diese Juden nur gegen gericht— lich aufgenommene Schuld-Urkunden, bei Strafe der Un— guͤltigkeit, abschließen. .

g) Schuld⸗A1Anspruͤche derselben fuͤr verkaufte berauschende Ge— traͤnke haben keine rechtliche Guͤltigkeit.

§. 26. Zu ihrer Verheirathung beduͤrfen diese Juden eines Trauscheins, der ihnen von Seiten des Landraths stempel⸗ und kostenfrei ertheilt werden soll, sobald sie sich wegen Erreichung des Alters von 24 Jahren oder wegen der vom Ober-Praͤsiden⸗ ten erhaltenen Dispensation legitimiren; wenn die Braut eine Auslaͤnderin ist, daß derselben eigenthuͤmliche Vermoͤgen von 506 Rthlr. bescheinigen und die ig und Mittel nachweisen, durch den Betrieb eines gesetzlich erlaubten Gewerbes oder durch hinreichendes eigenthuͤmliches Vermoͤgen den Unterhalt ei— ner Familie zu sichern. Die Vorsteher der Corporationen sind verpflichtet, darauf zu halten, daß diesen Vorschriften genuͤgt werde.

. 27. In Beziehung auf alle im obigen nicht beruͤhrte Geschaͤfte und Verhältnisse werden auch die nicht naturalisirten Juden nach denselben Grundsaͤtzen, wie die christlichen Einwoh— ner behandelt, und alle wegen dieses Gegenstandes ergangene fruͤhere Verordnungen hiermit aufgehoben.

§. 28. Die geduldeten Juden koͤnnen Naturalisations⸗-Pa—⸗ tente erhalten, sobald sie die S§. 17. und 18. vorgeschriebene Qualification nachweisen.

§. 29. Naͤhere Anweisungen zu dem Verfahren der Re— gierungen und Polizei⸗Behoͤrden bei Ausfuͤhrung der vorstehen⸗ den Anordnungen bleiben einer besonderen Instruction vorbe—

en. . z 30. Auslaͤndischen Juden ist der Eintritt in das Land zur Sue re oder zum Betriebe erlaubter Handels⸗ Geschaͤfte gestattet. Das Verfahren gegen dieselben bestimmen die ertheil⸗ ten oder noch zu ertheilenden polizeilichen Vorschriften.

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Nach obigen Vorschriften haben Unsere Behoͤrden und saͤmmtliche Unterthanen so lange, bis durch ein allgemeines Ge— sez oder sonst ein Anderes bestimmt worden, sich gehorsamst zu achten.

Gegeben Berlin, den 1. Juni 1833.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

Frhr. v. Altenstein. v. Schuckmann. Graf v. Lottum.

Graf v. Berns torff. Maassen. Frhr. v. Brenn.

v. Kamptz. Muͤhler. Ancillon. Fuͤr den Kriegs⸗Minister im Allerhoͤchsten Auftrage. v. Witzleben.

Gestern Mittag gegen 1 Uhr starb hierselbst nach kur— em Krankenlager an der Wassersucht Se. Excellenz der Königl. Lirkliche Geheime Rath und Mitglied der General-Ordens— Kommission, Direktor im Ministerium des Koͤniglichen Hauses und der Archive, Praͤsident des Ober-Censur-Kollegiums und vortragender Rath im Staats-Ministerium, Ritter des großen Rothen Adler⸗-Ordens, Herr Karl Georg von Raumer, im beinahe vollendeten achtzigsten Lebensjahre und nach achtundfunf— zigjaͤhriger Dienstzeit.

Ueber den am 2csten v. M. begonnenen und am 27sten beendigten Wollmarkt zu Magdeburg meldet man von dort her Folgendes: „Es ist in diesem Jahre weniger Wolle zu Markte gebracht worden, als im vorigen, theils weil eine bedeutende Menge schon vor dem Markte aufgekauft war, theils weil die Schaͤfereien wegen gehabten Mangels an Weide und Futter weniger Ausbeute gegeben haben. Nach den Thor⸗ Registern sind 60900 Centner Wolle zur Stadt gekommen, worun— ter jedoch mehrere schon vor dem Markte sicher verkaufte Par— tieen begriffen sind. Auslaͤndische und einheimische Kaͤufer wa— ren wieder in großer Anzahl hier, und die Kauflust war in den beiden ersten Tagen sehr rege. Bezahlt wurden folgende Preise:

Extrafeine Wolle, von der bekannten Schaͤferei des Hrn. Amt— mann Behmer, bei truͤber Waͤsche. 137 Rthlr. pro Centner.

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k 95 a 1021

JJ 85 a2 95

k 75a S890

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Die Nachfrage war nach den Mittel-Gattungen am lebhaf— testen, und es sind hierfuͤr 3, 4 und selbst 5 Thaler mehr, als

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Berli iner Börse. Den 2. Juli 1833. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Vellel. (res. Cod.)

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SI. Scliuld- Sch. 4 1 97 96 J Grosshz. Pas. da. 4 10063 Er. Engl. Anl. 18.5 i037 O 6tur. Pland ir. 4 91 Pr. Eng]. Anl. 22. 5 i063 bomm. do. 4 105 Er. Engl. Ohl. 30. 4 925 92 Kurt n. Neun. du. 4 106 1052 Prim. Seh. d. Seeh— 521 513 Sehkilesiselice do. 4 106 Kurm Obl. m. l. 0 4 95 üksI. C. d. K- u. N. ] 623 Neuin. Int. Saei. do. 4 951 I. - Sch. d. K. u. N. 1 631 Berl. Stadl - Obl. 4 963 96 . Königsh. do. 4 Iloll. voll. Duk. 184 Elbinger do. 4 Nene do. 19 Danz. do. in Th. 36 Friedrichsd'or .. 146 13 Westpr. Pfandbr. 1 4 98 98 JHDisconto. . . . . —1 4 5 HEresss. Cour. Wechsel- Cours. K —— w 250 EI. IKur⸗ 1435 2 250 FI. 3 6. 1135 Hanne, , , n nn, are 151 w , 300 Mk. 2 Mt. 150 1 1LSt. 3 Mt. 6 265 . , , , ,, 80 m in o, . . 2 Ni. 1035 1053 J 150 FI. 2 Mi. 195 ö 1 166 Pi. Z Il. gh a. 98 e 1090 Ihl. 8 Lage 1027 Frankfurt a. M. WE. . . . .... 150 FI. 2 Mt. 102 bee, re,, . 100 Rkhl. 3 Woch. 30 w 600 PFI. Kur⸗

Aus wärtige Börsen. Amsterdam, 27. Juni. Nioderl. wirkl. Schuld 485. 58 do. 895. Ausgesetzte Schuld

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14. Kanz-Bill. 22g. 68 1021. Russ. (v. 1830) 1003. (v. 183) 5 N ne gs. Hestert. gt e 33 Span. 465. 58 do

Premngs. Prämien- Schei

Pfandbr. S93. 90.

Warschau,

28. Juni.

Bank- Certifik. 903. 3.

Meteorologische Beobachtung.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

18533. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmal 1. Juli. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 uhr. Beobachtun 3 f 83 k 1 . 1, ö . 0 ĩ 4 C s ĩ. ö J 9

Luftdruck .. 334,95 ar. B35 3 Par. 335, 0* par Pueliwarme , . 82D. Berti n, Donner s ag den 4 ten 6 uli 833. Luftwäͤrme. 16,“ R. 214, R (16,76 R. Flußwärme 19 22 2 Thaupunkt 14,8 R. 12,5 9 R. 112,6 R. 1 . w Dunstsaͤttg. S8 pCt. 5 pCt. 13 pCt. Bodenwarme 14, ————— . —— 1 1 * i 3 3 64 . ie,. Ausdünst. 0, 107 ,, W. W. W. . 8 . ö P Wolkenzug W. Niederschlag 0. unter den von der Legion gewaͤhlten Kandidaten zu diesem Posten worden. Der Antrag des Sir Robert wurde darauf durch 117 ge⸗ gen 24 Stimmen verworfen. Herr H. Hughes trug nun seiner⸗

Amtliche Nachrichten.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 3. Juli. Im Opernhause: Iphigenia in W große Oper in 4 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von (Madame Schechner-Waagen: Iphigenia, als Gastrolle.) Die zu den Gast-Darstellungen der Madame Schü Waagen eingegangenen Meldungen um Billets sind beruͤchs worden, und koͤnnen dieselben im Billet-Verkaufs⸗Bureau in

pfang genommen werden.

Donnerstag, 4. Juli. J 3 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von L. Spohr. scher, Koͤniglich Hannoverscher Hof-Opernsaͤnger: Nador,,

Gastrolle.)

Freitag, 5. Juni. Im Opernhause: Auf Befehl: Dit phide, Ballet in 2 Abtheilungen, von Ph. Taglioni. W Der Knopf am Flausrock, Lustspiel in ? Abtheilungen,

Schall.

Koͤnigstädtisches Theater. Mittwoch, 3. Juli. Das große Abenteuer, Posse in! Hierauf: Die beiden Grenadiere, Lustspiel in 3 Akten. Der Maurer, komische Oper

Donnerstag, 4. Juni. (Herr Uber, vom Stadt⸗Them

Akten, Musik von Auber.

Danzig: Baptiste, als Gastrolle.)

Neueste Nachrichten.

Paris, 26. Juni. Der heutige Moniteur enthl seinem offiziellen Theile die Koͤnigl. Verordnung, wodurt Graf Philipp v. Rambuteau statt des zu andern Function rufenen Grafen v. Bondy zum Praͤfekten des Seine De ments ernannt wird. In seinem nicht offiziellen Theile n das nämliche Blatt, daß der Graf v. Bondy das Gra fizier⸗ und der Baron v. Schonen das Commandeur⸗Kreu Ordens der Ehren-Legion erhalten hat, und daß statt des ( ren Herr Boutarel zum Obersten der gten Legion der hi

Im Opernhause: Jessonda, On

National-⸗Garde ernannt worden ist.

Das Gesetz-Bulletin und der Moniteur promulgiren un

22sten d. M. das Departemental⸗Gesetz.

In der Pairs-Kammer war gestern die Debatte das Einnahme-Budget fuͤr 1834 an der Tagesordnung. Es indessen gar keine Berathung daruͤber statt, indem Nie weder uͤber den ganzen Gesetz-Entwurf noch uͤber die einz Artikel desselben, das Wort verlangte. dent an den Finanz-Minister die Frage gerichtet, ob die die Amendements der Deputirten-Kammer annck und der Minister diese Frage bejaht, wurden die saͤmmth Artikel des Budgets genehmigt, und bei der demnaͤchstigen heimen Abstimmung ging letzteres mit 127 gegen 2 Stim durch. Der Graf Tascher und der Graf von Germ statteten hierauf verschiedene Bittschriften-Berichte ab, we die Kammer sich bis zum folgenden Tage, Mittags um 21 vertagte, um die Königliche Verordnung, wodurch die diessä Session geschlossen wird, entgegen zu nehmen.

Einige Blatter äußern ihre Verwunderung daruͤber, heute, am sechsten Tage, noch keine Nachrichten aus M über die am 20sten dort stattgefundene Cortes-Versammlung

gierung

gegangen sind.

Das General-Conseil der Bank hat die Dividende fuͤ erste Semester d. J. auf 31 Fr. fuͤr jede Actie festgestellt. Der Piemontesische General Regis, der sich auf Franzos Gebiet gefluͤchtet harte, hat von der Regierung die Weisun halten, sich binnen 25 Stunden aus Frankreich zu entfe

er begiebt sich nunmehr nach Belgien.

Aus Havre vom 2isten d. M. wird gemeldet, daß vor Kurzem von Cherbourg ausgelaufene Franzoͤsische Frag angeblich die „Resolue“, zwischen Barfleur und einer Felsengmu genannt, gescheitert ist.

Einem Schreiben von der Insel Bourbon vom 8. zufolge, war ein Theil derselben in der letzten Haͤlfte des Feb von einer solchen Menge von Heuschrecken heimgesucht wo

„die drei Steine“

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daß 1200 Neger mehrere Tage lang mit der Vernichtung

Einsammlung derselben beschaͤftigt waren.

Der Graf v. Espana lie Departements des Gers, krank darnieder. der Zutritt zu ihm gestattet; auch soll er an Anfaͤllen von

steszerruͤttung leiden.

Der Tischler Becker, der bereits unter der Nestauration gen einiger von ihm herausgegebenen Lieder zu einer Geld Gefängniß-Strafe verurtheilt worden, wurde gestern von hiesigen Assisenhofe als Verfasser eines, Beleidigungen gegen Köoͤnig enthaltenden Pamphlets: soͤnlichen unter dem Buͤrger-Koͤnige“ betitelt, in contumaciani zu ein rigem Gefaͤngniß und 560 Fr. Geldbuße kondemnirt.

Heute schloß 5proc. Rente pr. conmpt. 103. 85. sin Zproc. pr. compt. 77. 50. fin cour. 77. 60. 6 Neap. pr. Compt. 91. 45. sin Cour. 91. 55. 5proc. Span.!

103. 95.

gt auf dem Schlosse Castelpen Nur den Aerztg

„Von der personlichen Fr

787. Zproc. do. 463. 5proc. Belg. Anl. 933.

Frankfurt a. M., 29. Juni. Oesterr. proc. Metall 96. 4proc. S7 63. 8714. 21proc. 534. proc. 235. Br.

Actien 1517. 1514.

193. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832. 90 *. 90.

60. Br.

Part. Gbl. 137. 1363.

Redgeteur Cottel.

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Gedruckt bei A. W. Hayn

Nachdem der Pr

Kröni des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem General⸗ Major von uttkamm er, Kommandanten des hiesigen Invalidenhauses, n Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, mit mzufuͤgung des Sterns ohne Eichenlaub, zu verleihen ge— iht.

Des Koͤnigs Masestät haben den Doctor Medicinae Mi— aslis hierselbst zum Hof-Medikus bei Allerhöchstdero Hof— aten zu ernennen geruht.

(Herr

Abgereist: Se, Excellenz der Königl. Saͤchsische General— eutenant, General⸗Adjutant und außerordentliche Gesandte und zollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Watz dorff, ch Dresden. ;

Zeitungs-Nachrichten. i n h.

Frankreich. Paris, 26. Juni. Der Koͤnig reist heute nach dem chlosse Eu ab, von wo Se. Maj. am 3. Jüli hier zuruͤck— artet werden. Alsdann tritt der Marschall Soult seine ise nach den Bädern von Montd'or an.

Die Herzoge von Orleans und von Nemours sind gestern h nach Rainbouillet abgereist.

Das Einnahme-Budget wurde gestern in der Pairs-Kam— r binnen 25 Minuten votirt und die Abstimmung war be— ts geschehen, als mehrere Mitglieder erst ankamen. Ein nir, welcher mitgestimmt hatte, und im Hofe des Palastes em seiner Kollegen begegnete, der sich verspaͤtet hatte und eilig that, rief demselben zu: „Sie kommen zu spaͤt, Herr af, das Lustspiel ist bereits zu Ende.“

Das Journal des Débats halt der Deputirten-Kam— n gewissermaßen eine Leichen-Rede, welche mit folgenden Be⸗ ungen schließt: „Es ist leicht, die Handlungen der Kammer nellen, aber jeder Rechtlichgesinnte wird in ihnen einen tstindigen und wahrhaft freisinnigen Geist nicht verkennen. ke Kammer hat etwas verstanden, was dergleichen Versamm— fen gewöhnlich am wenigsten verstehen, namlich zu regieren. S Talent der Rede fehlt nie in einer Kammer und alle unsere ktgebende Versammlungen haben ausgezeichnete Redner auf— zeisen gehabt; die jetzige kann deren wenigstens eben so viele, die fruheren, stellen. Unter der Restauration war die Rolle Kammern bei dem engeren Kreise, den ihnen die Charte von lä, die Eifersucht der Regierung und der im Innern krschende Frieden anwies, nicht sehr schwer. Die Kammer ls31 war zu andern Dingen berufen; sie mußte selbst regie⸗ und zwar uͤnter den schwierigsten Umstaͤnden. Sie hat die— Beruf nicht nur gut erfuͤllt, sondern scheint auch ihren Geist, „Abneigung gegen Theorieen und Declamationen dem Lande hetheilt zu haben. Man ist allgemein zu dem Positiven und saktischen zuruͤckgekehrt, viele Vorurtheile sind aufgegeben wor⸗ und das ganze Land unterstuͤtzt gewissermaßen die Regierung. er Einsichtige sieht dem Zeitpunkte der Wahlen ohne Besorg— entgegen. Waͤhler, Deputirte, National⸗-Gardisten, wir Alle ben unsere politische Erziehung zusammen durchgemacht.“

Der Courrier frangçais außerte gestern in einem seiner isonnirenden Artikel: „Das Volk hat erklaͤrt, daß es die Bour— en nicht mehr haben wollte.“ Die Quotidienne erwie— heute hierauf: „Der Courrier wuͤrde uns sehr verbinden, mer uns sagen wollte, an welchem Tage und durch welche ndlung das Volk diese Erklarung abgegeben hat.“

Der Graf v. Bondy, bisheriger Präfekt des Seine-Depar— nents, verläßt heute seine Amts-Wohnung, um ein Landhaus in Umgegend der Hauptstadt zu beziehen. Der Praͤfektur-Rath lamorelly vertritt bis zur Installirung des neuen Präfekten Stelle desselben. Dem National zufolge, haͤtte der Mi— srr-Rath einige Zeit in der Wahl des neuen Praͤfekten zwi— n dem Grafen v. Rambuteau und Hrn. Viennet geschwankt, wn Erstere zuletzt den Sieg davon getragen. Der Cour— r fran Lais will wissen, Hr. v. Rambuteau verdanke seine mung einem Versprechen, das Hr. Cas. Périer ihm kurz seinem Tode gegeben. Der Temps giebt als Grund der sckung des Grafen v. Bondy die gränzenlose Verwirrung an, welcher sich die Verwaltung des Seine-Departements be— e. Das Journal de Paris aͤußert uͤber diese Angelegen— Folgendes: „Einige Blatter suchen das Abtreten des Gra— b, Bondy und die Ernennung des Grafen v. Rambuteau ihre Weise zu erklaren; ihre Angaben haben aber nicht den desten Grund. Der Graf v. Bondy hat eine schwierige Auf— ze ehrenvoll geloͤst, und nimmt bei seinem Ausscheiden die zung der Hauptstadt mit, wie er denn auch glänzende Be— se des Wohlwollens vom Koͤnige erhalten hat, von dem er Groß⸗ Offizier der Ehrenlegion ernannt worden ist. Seine htlichkeit, seine Aufopferung und seine trefflichen Absichten den in ihrem ganzen Umfange gewürdigt. Der Reichthum Kenntnissen, den der Graf v. Rambuteau in der Deputirten⸗ mmer gezeigt hat und sein fruͤheres Benehmen als Praͤfekt

epartements des Simplon und der Sasne und Loire unter

Kaiserlichen Regierung, seine Thaͤtigkeit, die bei der Menge n I kt. unternommenen Arbeiten weiten Spielraum finden wird,

diese Umstände vereinigen sich, um der neuen Wahl den

tlichen Beifall zu verschaffen.“

Das Jon ng de Paris druͤckc sein Bedauern daruͤber (adaß der Baron von Schonen auf seiner Abdankung als erst der neunten Legion der hiesigen National-Garde beharrt b der König sich also genoͤthigt gesehen habe, einen andern

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zu ernennen.

Der National meldet: „Die Nachricht, daß die Arbeiten an den Forts Charenton und (Epine eingestellt worden und daß die Regierung ihren Plan aufgegeben zu haben scheine, war un⸗ gegruͤndet; die Arbeiten haben keinesweges ganz aufgehoͤrt und in wenigen Tagen werden die Unternehmer der beiden Forts dieselben mit 1000 bis 1200 Arbeitern fuͤr ihre eigene Rechnung fortsetzen. An beiden Forts arbeiten ungusgesetzt über 260 Sol— daten vom Ingenieur-Lorps und sortwaͤhrend werden Bau⸗Ma— terialien angefahren. Die 4 509 Arbeiter, welche in der vori— gen Woche den Ingenieurs bei den Erd-A1rbeiten geholfen haben, wurden von der Regierung bezahlt und sind nunmehr, nachdem man die Arbeiten in Entreprise gegeben, entlassen worden. Die Befestigungs-Arbeiten in St. Denis werden in den ersten Tagen des Juli vollkommen beendigt seyn.“

In mehreren Handels- und Fabrikstaͤdten werden gegenwaͤr— tig bereits Petitionen an die Kammern fuͤr die kuͤnftige Session unterzeichnet, worin dieselben gebeten werden sollen, kuͤnftig den so lange versprochenen materiellen Verbesserungen mehr Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken.

Herr Bérard, der ehemalige Herausgeber des eingegange— nen legitimistischen Journals „les Cancans“, hat die Veschrei— bung eines Besuchs herausgegeben, den er vor einiger Zeit Karl X. und seiner Familie in Prag abgestattet .

Der Direktor der Köoͤniglichen Bibliothek macht bekannt, daß vom S8. Juli an auch Buͤcher in die Privat-Wohnungen aus— geliehen werden sollen, jedoch nur an solche Personen, von de— nen es bekannt ist, daß sie sich nützlichen Studien widmen und die von den Konservatoren der Bibliothek dem Vorstande dersel— ben vorgestellt worden.

Ueber den Schiffbruch der Fregatte „Resolue“ an der Kuͤste zwischen Havre und Cherbourg meldet das Journal du Hävre: „Die Fregatte war berelts auf einer der Bänke an der Muͤndung der Schelde gescheitert und nachdem sie die dabei erlittene Havarie so gut wie moͤglich ausgebessert, auf der Ruͤck— fahrt nach Cherbourg begriffen, als sie von einer Strömung auf ein Felsenriff geworfen wurde, von welchem es unmoglich war, sie wieder flott zu machen. Die Mannschaft wurde gerettet, das Schiff hingegen ist verloren gegangen. Die „Reésolue“ war eine schon alte Fregatte von 46 Kanonen und von dem Schiffs⸗-Capi— tain Lemaistre befehligt, einem sonst ausgezeichneten Marine⸗Offi— ziere, der die Kuͤste sehr genau kannte.“

Der Assisenhof von Nantes hat die Herren von Kersabiec, von Cornulier, Laroche de Lepinais und den ehemaligen Steuer Einnehmer Arondel in contumaciam zum Tode verurtheilt.

er Temps meldet: „Die Regierung hatte eine große Anzahl ihrer Agenten nach den suͤdlichen Departements gesandt, um die dort befindlichen Italiänischen Fluͤchtlinge beobachten zu lassen. Dieselben sind setzt zuruͤckgekehrt und haben ausfuͤhrliche Angaben uͤber die Verbindüngen der Fluͤchtlinge mit den gehei— men Gesellschaften in Italien und uͤber deren Pläne mitgebracht. Sie sollen sich sogar Ramens-Listen der Mitglieder jener Gesell— schaften zu verschaffen gewußt haben, welche das Franzoͤsische Ministerium den dabei betheiligten Regierungen communiecirt hat.“

Der Moniteur Algérien meldet unterm 6ten d. M.: „Die Heu-Ernte an den Ufern des Hamise ist beendigt; der Er—

trag derselben wird auf 5h00 Centner abgeschaͤtzt. Die Dampfschiffe

„la Ville du Havre“ und „Napide“ sind jetzt beschaͤftigt, das Heu

Hierher zu transportiren. Das Theater in Algier, weiches seine

Vorstellungen auf einige Zeit eingestellt hatte, wird in einem großeren Lokale und mit einer besseren Schauspieler-Truppe wie— der geöffnet werden.“ Der Civil-Intendant, Herr Genty de Bussy, ist von Algier nach Bona abgereist, wie man vermu— thet, um die Kolonie ganz zu verlassen.

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus. Siz— zung vom 26. Juni. Die Bills uͤber die Heirathen der Ka— tholiken in Irland und uͤber die Wahl der Magistrats-Perso⸗ nen in den Schottischen Burgflecken erhielten nach kurzen Eroͤr— terungen die zweite Lesung. Die Bill uͤber die Polizei in den Schottischen Burgflecken wurde im Ausschusse eroͤrtert, und die einzelnen Klauseln derselben angenommen. Als hierauf der An— trag gestellt wurde, einen Ausschuß uͤber die Bill zur buͤrger⸗ lichen Gleichstellung der Juden zu bilden, widersetzte sich Sir R. Inglis demselben mit der Bemerkung, daß es be— reits zu 6 geworden sey, um eine der wichtigsten Bills, die dem Hause jemals vorgelegen haͤtten, noch zu eroͤrtern. Wolle man darauf bestehen, so müsse er auf Abstimmung dringen. Herr R. Grant sagte, es wuͤrde ihm uͤberaus leid thun, wenn er irgend einen Gegenstand dem Hause zu einer unpassenden Zeit vorlegte. Der ehrenwerthe Baronet dürfe aber nicht vergessen, daß bereits zwei ausfuhrliche Eroͤrterungen uͤber den Grundsatz der Bill stattgefunden haͤtten, und daß in dieser Bill, mehr wie in irgend einer anderen, die Details streng mit dem Grundsatz verbunden waren. Sir C. Burrell trug auf die Vertagung des Hauses an, welches mit 117 gegen 22 ver— worfen wurde. Sir R. Inglis bemerkte hierauf, daß der den Juden aus der Bill entspringende Vortheil unbedeutend, der dadurch aufgestellte Grundsatz aber ein überaus wichtiger sey. Mit großer Achtung fuͤr die Majoritaͤt dieses Hauses, welche darin nicht seiner Meinung zu seyn scheine, halte er den Grundsatz fuͤr so wichtig, daß er glauben wuͤrde, seine Pflicht gegen das Land und gegen sich selbst zu verletzen, wenn er nicht sede Gele— genheit wahrnaͤhme, um sich der Bill zu widersetzen. Er trage jetzt darauf an, daß die Debatte auf eee uͤber sechs Wochen vertagt werde. Sir C. Burrell unterstuͤtzte diesen Antrag. Herr Tooke bemerkte, daß der ehrenwerthe Baronet uͤber die nachtheiligen Folgen der Bill nicht in so großer Besorgniß seyn wuͤrde, wenn er sich erinnere, daß schon fruͤher einmal eine sol— che Maßregel sieben Jahre lang Landes⸗-Gesetz gewesen sey; denn durch die te oder ste Akte Georg's J. in Bezug auf die Rebel— lion vom Jahre 1715 seyen ähnliche Bestimmungen festgesetzt

seits auf Vertagung an, weil viele Mitglieder, die uͤber den Ge⸗ genstand zu sprechen wuͤnschten, und nicht geglaubt haͤtten, daß derselbe n, schon zur Sprache kommen wuͤrde, nicht anwe— send waͤren. Das Haus gab seinen Unwillen uͤber diesen hart— näͤckigen Widerstand durch laute Ausrufungen zu erkennen. Lord Palmerston machte auf das Unpassende einer solchen Opposis tion aufmerksam, und nachdem Herr Sinclair erklart hatte, daß er sich zwar der Bill aus allen Kräften widersetzen, aber deshalb den dritten Antrag auf Vertagung nicht unterstuͤtzen werde, nahm Herr Hughes denselben zuruͤck, und das Haus verwandelte sich in den Ausschuß. Zur ersten Klausel, welche den Juden alle die Vorrechte einräumt, die den Katho— liken zugestanden worden sind, schlug Sir O. Mosley als Amendement vor, daß der Zutritt zum Parlamente ausge⸗— schlossen bleiben sollte. Das Haus verwarf diesen Vorschlag durch 115 Stimmen gegen 23. Herr A. Johnston hielt den in derselben Klausel vorgeschriebenen Eid beim Eintritt eines Juden ins Parlament, nach der Art und Weise, wie der Eid der Katholiken ausgelegt worden sey, fuͤr uͤberfiüͤssig, und trug auf die Weglassung dieser Bestimmung an; dieses Amendement wurde mit 106 Stimmen gegen 20 verworfen, und dar— auf die erste Klausel angenommen. Zur zweiten Klausel machte Herr Plumptree das Amendement, daß in der For— mel des von den Juden abzuleistenden Eides die Worte: „So wahr ich ein rechtglaͤubiger Ehrist bin“, einge— schaltet wuͤrden. Er raäͤumte ein, daß er diesen Antrag nur mache, um die ganze Bill nichtig zu machen. Auf die Andeu— tung des Praͤsidenten des Ausschusses, daß er dann doch besser thue, auf die Verwerfung der ganzen Klausel anzutragen, er— klaͤrte er sich dazu bereit; sein Antrag wurde demnäͤchst mit 110 gegen 19 Stimmen verworfen. Die Klausel selbst und alle uͤbri— gen der Bill wurden ohne fernere Debatten angenommen. Der Praͤsident legte den Bericht uͤber die Bill vor, und trug darauf an, daß er morgen zur dritten Lesung der Bill entgegen genom- men wuͤrde. Nach einigen Einwendungen des Sir R. Inglis gegen die so eilige Erledigung dieses Gegenstandes, billigte der Ausschuß den Vorschlag seines Praͤsidenten, und vertagte sich um halb 3 Uhr.

Unterhaus. Sitzung vom 27. Junt. Hr. Cob— bett uͤberreichte eine Bittschrift der politischen Union zu Cam⸗ berwell gegen die Polizei⸗Spione, worin mehrere Fälle aufge⸗ fuͤhrt wurden, wo solche Personen zu Verbrechen verleitet hät— ten, um dann die Ehre der Entdeckung fuͤr sich zu haben. Hr. Cobbett wies auf das hoͤchst Unmoralische einer solchen Einrich⸗ tung hin, und zeigte an, daß er am künftigen Montag auf Nie⸗ dersetzung eines besondern Ausschusses antragen werde, der die in der Bittschrift angefuͤhrten Fälle pruͤfen solle. Herr Finch stellte darauf seinen fruͤher angekuͤndigten Antrag in Bezug auf politische Unionen. Nachdem er auf den Ursprung und den Charakter jener Gesellschaften hingewie⸗ sen, und darzuthun versucht hatte, daß deren Existenz verfassungswidrig und bis zur Franzoͤsischen Revolution in England ganz unbekannt gewesen sey, trug er auf den Be— schluß an, „daß solche Unionen dem Ansehen der Krone gefaͤhr— lich, verfassungswidrig und ungesetzlich waͤren, und daß die Mi— nister voͤllig gerechtfertigt seyn wurden, wenn sie zur Unterdruͤk— kung derselben die Gesetze des Landes in Kraft setzten.“ Lord Althorp widersetzte sich dem Beschlusse, weil die politischen Unionen darin fuͤr gesetzwidrig erklart werden sollten, welche Meinung er, so wie die Gesellschaften jetzt konstituirt waͤren, nicht theile, und weil er glaube, daß es nicht rathsam seyn wurde, eine außerordentliche Gewalt zur Unterdruͤckung von As⸗— sociationen in Anspruch zu nehmen, welche in dem setzigen friedsamen Zustand des Landes kein Unheil anrichten konnten. Herr Cobbett vertheidigte das Benehmen der politischen Unio⸗ nen, und behauptete, daß sie dem Lande keinen Schaden zugefuͤgt hatten. Wenn sie dem Lande erst so viel Unheil bereitet' hatten, wie die Maßregeln der jetzigen und fruͤheren Verwaltungen, dann solle man von un erde ang derselben sprechen. Nachdem noch einige Mitglieder an dieser Debatte Theil genommen hat⸗ ten, wurde der Antrag des Herrn Finch mit 738 gegen 8 Stim— men verworfen. Herr Halcomb ersuchte um die Erlaubniß, eine Bill zur Verbesserung der Armen-Gesetze einbringen zu duͤr⸗ sen. Ehe er aber noch seinen Vortrag beendigt hatte, trug Herr O. Connor darauf an, daß das Haus gezählt würde, uͤnd da keine 40 Mitglieder gegenwartig waren, so wurde die Sitzung aufgehoben. .

London, 28. Juni. Der Koͤnig ist gestern von Windsor wo am Dienstag der Schwedische Gesandte Graf . mit seiner Gemahlin, der seit einiger Zeit hier anwesende Schwedische Votschafter in Paris und der Graf d Uyglas mit seiner Gemahlin Ihren Majestaͤten einen Besuch abstatteten im St. James-⸗Palast eingetroffen, worauf sogleich ein Lever stattfand, bei welchem unter Anderen der Franzoͤsische Gesandte fuͤr Columbien, Graf von Estourmel, und der Nord⸗Amerikanische Geschaͤftstraͤger, Herr Vail, dem Könige vorgestellt wurden“ So⸗ dann ertheilten Se. Majestät dem Grafen Grey, dem Herzog von Richmond und den Lords Melbourne, Palmerston und Hill Da rg, .

Das Hberhaus verwandelte sich heute Abend in einen Ausschuß uͤber die Bill i , der Lotal, Sen schtel Das Unterhaus ging in einen Ausschuß in Bezug auf die Bank— Angelegenheit über. Als der erste Beschluß in Antrag gebracht wurde, erhob sich der Oberst Torrens, hielt eine lange Rede dagegen und schloß damit, daß er darauf antrage, die Verhand⸗ lungen uͤber den Freibrief der Bank bis zur naͤchsten Session zu vertagen. Nach ihm sprach Herr Bernard Seroope, der beim Abgang der Post seine Rede noch nicht beendigt hatte.

Die Limerick-Chronicle sagt: „Es ist wahrscheinlich noch wenig bekannt, daß die Minister in ihrer neulichen Verle⸗

genheit wegen Besetzung der Stelle eines Staats⸗Secretairs fuͤr

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