die Eintvohner jener Stabt vertrieben, und splter burch bas 82 bewaffnete Landvoll, deni bald die Bayerischen Truppen zu Huͤlfe kamen, genöthigt, uͤber die Graͤnze zuruͤck— zuweichen. Die Fluͤchtlinge aus Epirus, welche vor jenem aub⸗ * Schutz fuchten, waren sehr zahlreich innerhalb der Graͤnzen es Koͤnigreichs angekommen.
Inland.
Berlin, 14. Juli. Aus dem Reg. Bez. Gumbinnen schreibt man unterm ten d. M.: „Die Witterung ist in der hiesigen Provinz wahrend des vorigen Monats dem Gedeihen der Saa⸗ ten besonders guͤnstig gewesen, indem bei anhaltender Waͤrme
äufige Gewitter und Ch regen das Erdreich befruchteten, die
Ful de erfrischten und das Wachsthum derselben sichtbar be⸗ ,. Wenn auch vom Winter-Getraide, besonders vom
oggen, keine besonders reiche Aerndte zu erwarten steht, so ist doch jetzt jede Besorgniß wegen Mangels e Nur auf den hochliegenden sandigen Bergen von Masuren, auf denen die
Saaten theilweise gar nicht aufgegangen sind, wird die Roggen— Aerndte höchst duͤrftig ausfallen. Dagegen versprechen die Som⸗ mer- und befonders die Kartoffel⸗Felder bei fortdauernder guͤnsti⸗ ger Witterung auch dort einen reichlichen Ertrag. Die bereits begonnene Wiesen⸗ und Klee⸗Aerndte stellt im Allgemeinen den Land⸗ mann insofern zufrieden, als das Heu bis jetzt groͤßtentheils trocken eingebracht worden ist und die bessere Beschaffenheit desselben das mindere Quantum zu ersetzen verspricht. Unguͤnstig hat dagegen die Witterung auf den Obstbaum eingewirkt, indem fast uͤberall die Bluͤthen im Mai durch den Frost gelitten haben. Hin und wie— der haben auch heftige Gewitter, namentlich am gten, 12ten, I5ten und 19ten v. M., Schaden angerichtet, weniger jedoch auf den Feldern und in Gaͤrten und Wiesen, als an Gebaͤuden, in⸗ dem mehrere Braͤnde dadurch veranlaßt wurden,. — Was den Gesundheits-Zustand anbetrifft, so sind die natuͤrlichen Blattern, nachdem solche in Folge der getroffenen polizeilichen Maßregeln in dem Dorfe Stotznien, Lycker Kreises, bereits beseitigt waren, in diesem Kreise, und zwar auf den Guͤtern Borken und Glin— nen, so wie im Angerburger Kreise in den Ortschaften Stein⸗ hof, Kuͤhnorth und Deyguhnen, neuerdings ausgebrochen. Au⸗ erdem haben sich die Varioliden und Bindpocken im Inster⸗ urger, Sensburger und Gumbinner Kreise gezeigt.
— In dem Amts ⸗Dorfe Sabrodt bei Hoyerswerda (Reg.
Bez. Frankfurt) entstand in der Nacht vom ö. Juli ein Feuer, durch welches sechs bedeutende Bauern⸗-Gehoͤfte und acht Scheu⸗ nen in Asche gelegt wurden. Menschen sind dabei nicht verun— gluͤckt. Das Boh wurde gerettet.
;. Literarische Nachrichten.
Ueber die Amtsbefugnisse des Raths der Gewerbverstaͤndigen und das rechtliche Verfahren bei demselben — ein Hand⸗ buch fuͤr Fabrikanten, Professionisten und Geschaͤftsmaͤn⸗ ner — von F. P. Gottlieb, Secretair des Koͤnigl. Raths der Gewerbverstandigen zu Koͤln. Auf. Kosten des Verfassers. Koͤln, 1831; in Kommission bei P. Schmitz. Xll u. 28 S. 8. ;
Der Verf. erklaͤrt sich in der Vorrede uͤber den naͤchsten Zweck seiner Arbeit eben so deutlich, als bescheiden. Durch Zusammen⸗ stellung der vielfach .. gesetzlichen Bestimmungen uͤber Or⸗ ganisation und Wirksamkeit des Kölnischen Raths der Se⸗ wer bverstän digen, mit gelegentlicher, aus eigener zwanzigiaͤhri⸗ ger Nienst⸗Erfahrung geschoͤpfter Erläuterung ihres Sinnes und ihrer Prazis, hofft er, dem bei dieser Behörde zunaͤchst interessirten geweritreibenden und gewerbverstaͤndigen Publikum der Stadt Koln eine sehr erleichterte Uebersicht bezuͤglicher Rechte und Pflichten, und eine klare Erkenntniß der Art und. Weise zu verschaffen, wie jene
ewahrt werden können, diese erfullt werden muͤssen. e. taͤuscht . der Verf. nicht in dieser Hoffnung; er hat gerechten Anspruch auf den Dank derjenigen Mitbürger, fuͤr welche er zunaͤchst ge⸗ schrichen, und fein Werk wird der guten Früchte nicht entbehren, welche, in jedem Verhaͤltniß zwischen Regierung und Unterthanen, wie zwischen Verwaltung und Verwaltungsbefohlenen, aus echter ift über gegenseitige Rechte und Pflichten erwachsen. Aehn= siches, in Bezug auf den vorliegenden Gegenstand, hat fruͤher fuͤr Frankreich das im Ighre 1511 zu Paris erschienene Manuel des rudi hommes par M. Leopold geleistet. ;
Aber auch für ein groͤßeres Publikum unter einem allgemeine⸗ ren und hoͤheren Gicht ar fte ist das Buͤchlein nicht ohne In⸗ teresse, besonders zu einer Zeit, wo die Frage uͤber Zunftzwang oder Gewerbfreiheit so vielfach wieder zur Sprache gebracht, und haͤufi in einem gegen die letztere feindlichen Sinne durch Sekten⸗ un Parteigeist 1 erbrtert wird. Hier finden wir, ohne Polemik oder Sophistik, die Gesetze zusammengestellt, welche, zun chst in Frankreich, doch mehr oder minder, fruher oder wit, mit offenkundiger Ruͤckwirkung auf einen großen Theil von Europa, das Zunftwesen vernichteten, die Gewerbfreiheit An⸗ fangs unbedingt ins Leben riefen, dann aber allmaͤlig mit den durch Erfahrung als nothwendig erkannten Beschraͤnkungen und Schutzwehren gegen ihren Mißbrauch sie zu umgeben trachteten. Wir finden zugleich aktenmaͤßige Data zur Erbrterung des histori— schen Ganges der Sache und der dabei einwirkenden verschieden⸗ artigen Regierungs. Motive. Wir sehen endlich, wie die auf Befe⸗ stigung einer vernuͤnftigen und geregelten Gewerbfreiheit berechne⸗ ten Institutionen von Att-Frankreich auf die neu erworbenen Rhein⸗ lande übergingen, wie sie spaͤter, in dem durch den Pariser Frie⸗ den an Preußen gefallenen Theile der letzteren, mit der schon seit mehreren Jahren in dieser Materie neu begonnenen eigenen Gesetz⸗
ebung diefes Staates zusammentrafen, und, unter wechselseitigem En g, der einen auf die andern, ols zu ihrem heutigen Stand⸗ punkte sich nicht nur ausbildeten, sondern auch welter verbreiteten. So erhalten wir ein klares, jedem gesunden Menschenverstande zu⸗ gaͤngliches, aus Gesetzen und Thatsachen, ohne alles Kolorit gelehr⸗ ter Meinungen und Phrasen, konstruirtes Skizzenbild der ganzen Sachlage, wie es, zur Firirung der offentlichen Meinung uͤber die⸗ selbe, und zur Begruͤndun anfun der Erkenntniß des n fiche We⸗ sens und der praktischen eln ln jener, nur durch Theorien⸗ Luxus und Parteigeist schwierig und verworren gemachten, Streit⸗ frage uber Zunftzwang oder Gewerbfreiheit kaum besser gewuͤnscht
werden mag. Versuchen wir, ein solches Skizzenbild hier im ver⸗
jůngten Maßstab wiederzugeben.
Die vom ten Jahrhundert ab sich bildenden Zunft⸗ und Cor⸗ porations⸗Verfassungen hatten, ganz unstreitig, die Europaͤische Ci⸗ viltsatlon, nicht bloß durch Erweiterung und Sicherung des Handels, dieses ersten Kultur⸗Prinzips, sondern auch unter dem publieistischen Gesichtspunkt sehr bedeutend gefordert. Auf ihnen beruhte wesent⸗ lich das Wachsthum der Städte und jenes doͤritten Standes, in des⸗ sen Kraft und Reichthum sehr bald die Königliche Macht, zum Heile des ganzen Gemeinwesens, gegen die e f einer uͤbermuͤthigen
eudal⸗Lristokratie ihren sichersten Stuͤtzyunkt fand. Was aber Kͤber⸗ aupt die Geschichte lehrt, daß ein, wenn auch siegreicher Kampf egen Privilegien und Mißbraͤuche selten mit ein ö Zerstbrung erfelben und Herstellung eines billigen Rechts- zZustandes endigt, sondern gewöhnlich nur seue Bevorréchtungen und Mißbrduche an bie Stelle der alten setzt, das bewährte sich auch hier. Zur Verthei⸗ digung gegen Tyrannei und Erpressung gestiftet, wurden die Cor⸗=
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rationen selbst sehr baln Tyrannen und Erpresser in eigener Art: 16 tig. rer. widerstanden, sechs Jahrhunderte ie th, den Reform- Versuchen weiser Gefetzgeber um so hartnäckiger, als
sie nicht, wie das Feudal-Ritterthum, im Boden herkömmlicher Hen c wurzelten, fondern im Boßen rechtlichen Herkommens; viel
leichter aber wird faktische Gewalt durch Recht besiegt, als formelles Recht durch Vernunft gebessert. Die letzte Haͤlfte des 18ten Jahr⸗ hunderts sah diese zum herkbmmlichen Recht gewordenen Mißbrau— che des Zunft und Innungswesens auf ihrem Gipfel: den ersten wirksamen Stoß empfingen sie in Frankreich unter Türgots Ministerium, zwar uͤberdauerte die im Februar Fitz ausgesprochene bedingte und qualificirte Aufhebung der meisten Gewerbe- Corporationen nicht den Sturz dieses kuh⸗ nen, aber in eine noch nicht vollig reife Zeit gefallenen Refor⸗ mators: doch ward ihre schon, im August desselben Jahres, erfolgte Wiederherstellung durch nützliche Einschraͤnkungen bedingt, diczei⸗ entliche Technik der Gewerbe aus mancher Fessel veralteter Vor⸗ chrift und Methode erloͤst, und namentlich wenn guch nur inner⸗ halb der Zunft-Graͤnze, der Erfindungsgeist, welcher selbststaͤndig aufzutreten und des die Altherkoõmmlichkeit seines Verfahrens beglau⸗ bigenden Zunft⸗Stempels zu entbehren wagen wollte, in solcher bis dahin unerhörten Wagniß geschuͤtzt. Das war viel damals, was jeht fehr wenig scheinen durfte zugleich lieferte dieses Zugestaͤndniß der Anti⸗Turgot'schen Partei einen neuen Beweis, wie viel leichter es sey, einen Mann zu stärzen, als seinen Geist zu bannen! Wirklich fahen wir denn auch wenige Jahre spaͤter diesen sel⸗ bigen Geist wieberum in der konstituirenden Versammlung geschäͤj⸗ tig und fruͤher Mißlungenes nicht nur mit Leichtigkeit vollbringen, sondern auch weit uͤber das urspruͤngliche Ziel hinaustreiben. Has Dekret vom 17. Juni 179 vernichtete alle Zuͤnfte und gewerbliche Forporationen, untersagte ihre Herstellung unter irgend einer Form und setzte an die Stelle aller aufgehobenen Monopols- 3wangs⸗ und Aufsichts Maßregeln die unbebingteste individuelle Freiheit, bei Ausübung jeder Art von gewerblicher Thaͤtigkeit. Dieser neu ge⸗ schaffene Zustand zerstörte binnen 12 Jahren beinghe allen Franzd⸗ sischen Kunst⸗ und Gewerbfleiß, indem die Excesse der Zuͤgellosig⸗ keit sich ungleich verderblicher erwiesen, als fruͤhere Mißbraͤuche des Kastengeistes. Die revolutionnaire Konventz- und Direktorigl⸗Re⸗ gierung jener Epoche wollte oder konnte nicht eingreifen erst unter dem Konsulate zeigte sich in diesem Punkte, wie in vielen anderen, eine allmaͤlige Ruͤckkehr zur Ordnung. Auf mehrjaͤhrige Untersu⸗ chung und Berathung des wichtigen, niemals ungestraft mit Leicht⸗ fertigkeit zu behandelnden, Gegenstandes folgte das merkwuͤrdige Gefctz vom 12. April 1805 22. Germinal Xl), welches man, direkt oder ö i en, ö. . gegenwaͤrtis bestehenden vernünftigen Gewerbfreiheit betrachten darf. . . Dieses Het vermied mit großer Sorgfalt jeden Ruͤckschritt in das alte Zwangs- und Stillstands⸗Gebiet. Es ließ den Haupt⸗ grundsatz frelester Thaͤtigkeits Konkurrenz in allem Hewerbe ungn⸗ etastet: aber allen in der Revolutions - Periode entwickelten Miß⸗ raͤuchen der Zuͤgellosigkeit trat es kraͤftig entgegen; beschuͤtzte jedes vertragsmäßig entstehende Verhaͤltniß zwischen Herren, Arbeitern und Lehrlingen; sicherte das Eigenthum der Erfinder, und Fabri⸗ kanten; bekleidete die Gemeinden mit einer, das eigentliche Poltzei⸗ Verfahren ausschließenden Art von Patriarchal⸗Gewalt zur kosten⸗ frelen Ausgleichung innerer Handel der gewerbtreibenden Klasse; umgab endtich, durch Stiftung der Raths⸗Kammern fuͤr Ma⸗ nufaktur, Fabriken, Künste und Handwerke, die Regie⸗ rung mit hinlaͤnglichen Aufklaͤrungsmitteln uͤber Alles, was zur Befriedigung wahrhafter Gewerbs⸗-Interessen, generell oder speziell, kuͤnftig etwa noch im gesetzlichen Reglementarwege zu verordnen seyn möchte . ö. ö. Erstes Haupt⸗Resultat der hierdurch in die wahren Bedüurfnisse des Franzoͤsischen Gewerbfleißes erlangten tieferen Einsicht war das Faiserliche Dekret vom 18. Marz 1396, wodurch fuͤr die Stadt Lyon ein Rath von Gewerbverständigen (Conseil de prud'- siommes) errichtet, und dieselbe Maßregel fuͤr andere Staͤdte unter angemessenen Modificationen vorbehalten ward. . Drei Jahre spaͤter, und nachdem in Lyon die neue Einrichtung als höͤchst nuͤtzlich sich bewahrt hatte, erledigte das Gesetz vom 11 Juni 1869 jenen Vorbehalt fuͤr ganz Frankreich. Im ersten und dritten Titel dieses Gesetzes ist die Zusammensetzungs-Art der Conseils de prud' hommes bestimmt, wobei Kaufleute, welche nicht zugleich Fabtikanten sind, ausgeschlossen werden, den Kaufleuten⸗ Fabrikanten aber über die mit zugezogenen subalternen, Ge⸗ werbs-Genossen ein gewisses numerisches üÜebergewicht zugestanden wird; zugleich sind hler die Bedingungen ausgesprochen, unter denen eine Stadt zum Besitz des Instituts gelangen kann, so wie Art und Weise der ersten Wahl und successiven Erneuerung seiner Mitglie⸗ der. Im zweiten Titel wird von den AufsichtsBefugnissen und der Gerichtsbarkeit des Kollegiums gehandelt er stere bezwecken vor⸗ nehmlich die Aufrechthaltung aller fuͤr Eigenthums⸗Sicherheit der
ĩ n Fabrikzeichen gefetz lich verordneten Maßregeln; letztere verschiedenen F zeichen gesetz lich aßreg ö.
ist schiedsrichterlich begründet uͤber den ganzen Gewerbsstand des Bezirks, fuͤr dessen innere Streitigkeiten, so weit selbige die Auz⸗ übung des Gewerbes betreffen. Titel IV. — All. enthalten die na⸗= here Anweisung uͤber Geschaͤfts-Verfahren, Kraft und Vollstreckung der Urtheilsspräche, Kostenpunkt u. . w. — Ein ergaͤnzendes Gesetz vom 3. August 1819 erweiterte die Graͤnzen richterlicher Befugniß dieser Kollegien noch um ein Bedeutendes. . Die Zweckmaͤßigkeit des Institutes als Aufsichts- und Gerichts⸗ Behörde bewahrte sich schnell. Binnen drei Jahren besaßen 38 Franzbͤsische Städte jede ihren Rath der Gewerbve rstandigen. ünter ihnen Kbln und Achen. Fuͤr das Großherzogthum Berg wurden die bezuͤglichen Gewerbe-Verhaͤltnise durch eine besondere, im Einzelnen abweichende, aber doch ungefahr auf gleicher Grund⸗ lage wie in Frankreich, sich haltende Gesetzgebung vom 3. Nov. 1859 und 3. Dez. 1811 geordnet. : ᷣ . Das Kaiferl. Dekret, welches der Stadt Koln ihren Rath Ter
Gewerbverstaͤndigen verlieh, ist vom 26. April 1311. Die
reußische Besitznahme aͤnderte um so weniger etwas an seinen Be⸗ , . als die wesentlichen Grunzsaͤtze, auf denen ihr Zugestaͤnd⸗ niß beruht hatte, mit denen uͤbereinstimmten, welche auch der Preu⸗ sische Staat laͤngst schon Fuͤr die seinigen erklaͤrt hatte. Nur fand man spaͤter eine ge d tion der auf unrichtigen Voraussetzungen im Dekret vom 26sten April 1811 beruhenden Zusammensetzung des Kölner Kollegiums erforderlich, wie sie nachher durch Allerhöchste Ka⸗ binets Srdre vom 27. April 1530 wirklich erfolgt ist In zer, hier⸗ durch verbesserten Subjektlvitaͤt, wie in der aus früherer Gesetzge= bung hervorgegangenen, durch den Verfasser vorliegender Schrift gründlich erdrterten Objektivitaͤt, fungirt dieses ollegium noch heute mit Heifall des sachverstaͤndigen Publikums Cin amtlicher lusdruck dieses Beifalls findet sich in den landstaͤndischen Verhandlungen der Rhein⸗Provinz und der Provinz Westyhalen vom Jahre 183] und den darauf begruͤndeten Bitten um Verleihung ahnlicher Institute fuͤr andere bisher nicht damit ausgestattete Fabrik-Staͤdte, Diese von des Königs Majestaͤt bei Verabschiedung der erwahnten Landtage mit huldreicher Zusicherung erwiederten Bitten sind seitdem schon für die Fabrik-Städte des Regierungs- Besirks Arnsberg durch AUllerhöchstes Reglement vom 26. Nov. 1835 aber Errichtung dorti⸗ ger Fabrik⸗Gerichts⸗Deputationen theilweise in Erfüllung gegangen. Doch ist im Ganzen das Fundament dieser Maßregel demjenigen näher verwandt, welches bei Einführung des Werliner, Fabriken⸗ Gerichts durch Alerhbchste Kabinets-Ordre vom 4. April (ls vor⸗ waltete, als demjenigen, worauf die betreffende . . setzgebung, sowohl ö , . als fuͤr Berg, beruht hat. Der Hauyt⸗Unterschied liegt in der durch letz tere n cht noͤthig er⸗ achteten, durch die erwähnten beiden Preußischen Gesetze aber gebo⸗ tenen Zuziehung professioneller Rach tsverständigen zur Aus⸗ übung des Fabriken⸗Richter⸗Amtes Gewiß laͤßt sich fuͤr die Preu⸗ ische Ansicht der Sache Bicles und, unter bestehen den Perhältnss⸗ 6 Ueberwiegendes anfuͤhren, wenn auch die entgegengesetzte gehalt⸗ reich vertheidigt werden mag. z
Zum Beschluß stehe hier noch eine kurze Inhalts⸗Anzeige des
e, eitung (S. 1 dlung und einen er cut dlung erörtert in fuͤnf Kapiteln die das Koͤlner Kollegium gebildet und fortlaufend em 1 — 10; die innere Einrichtung desselben, S. 11 — S. 18 — 36; die vor ihm stattfindende 37 — 4; und den Kostenpunkt, S. 4 , n., ö 1, Rhein-Preußischen Gesetz gebung u
J abrikanten, Meister, Gesellen und Leh rling
unter vin ? 195.
ik in Ai ilgg nwendut g
ächleins, hurch welches die vorste e nn rr en, ehe ir fällt dasselbe in die eigentliche Abhan Die Abhan
Weise, wi
Kompetenz desselben, liche Procedur, Der Anhang e .
erhaͤltnisse der 51 enn sodann die zur Beurtheilung des ganzen Gegen lam Schrift gehbrigen Gesetze oder Gesetz⸗ Fragmente schiedenen Rubriken, S 66 — 233. Ausfuͤllung dieser Rubri e chen, deren Erörterung jedoch hier
Gegen die Lo briken ließen sich einzelne r ; zu weit fuhren durfte. 4
Meteorologische Beobachtung. Nachmitt.
Quellwärme gj Flußwärme lb, Bodenwärme h Ausdünst. 0, Miederschlag Mö
Luftdruck. 333, o Par. Zz, Par. 334, o 2 Par. Luftwaͤrme . 1
Thaupunkt Dunstsaͤttg.
Wetter ....
Wolkenzug
Auswärtige Börsen.
Amsterdam., 9. Juli.
Niederl. wirkl. Schuld 493. c
Kanz. Bill. 23. 433 Auort. Syndic. S] i,
Preuss. Prämien- Scheine 90. z Jo. 6s;
53 do. 913. Ausges eta g 1607. (v. 18531 914. 38 Span. 46.
Antwerpen, 8 Juli.
Belg. 94. Holl. 497. 53 Span. 103. 33 do. 46.
Hamburg, 12. Juli. Oesterr. 5g Met. 96. 43 do. 8643. Bank- Actien 12453. Ru 1015. Russ. Holl. (v. 1831) 923. Prämien-Scheine 123. 43 Preuss. Engl. —. Poln. 120. M
Met. in Hamh. Cert. 933.
Wien, 9. Juli . 53 Met. 95 n9. 48 do. S6. Loose zu 100 FI 1941. Bank- Aetien
Königliche Schau spiele.
Montag, 15. Juli. Im Schauspielhause: Zum ersth Taria Petenbeck, historisch-⸗romantisches Drama in 5 Abt
Im Opernhause: oe, Stum als Gastrolle. Platz in den Logen des erst
Fr. v. Holbein. Dienstag, 16. Juli. Portici, große Oper in 5 Abtheilungen, (Herr Rauscher: v. Hagn: F Preise der Plätze: Ein ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
dasaniello,
um fieri non
Königstädtisches Theater.
Montag, 15. Juli. Der Doppelpapa, Posse in ; nach einem Lustspiele von Romanus: Crispin als Kammer Schwager und Schwiegervater, bearbeitet von 6G. (Herr Edmuͤller: Kraft, als Gastrolle Hierauf: He Frauen, Lustspiel in 1 Akt, von Castelli. Zum Beschli und Phlegma, Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, frei nach Path (Herr Edmuͤller: Baron Palm.)
Neueste Nachrichten.
Der heutige Monit eur enthl Verordnung, wodurch der Graf S arschalls So
Paris, S8. Juli. mehr die Koͤnigl. interimistisch und bis zur Ruͤckkehr des M der Leitung des Kriegs⸗-Ministeriums beauftragt wird. Herzog von Orleans hat dem Magistrate vRh logne anzeigen' lassen, daß er diese Stadt noch im ln Sommers sedenfalls besuchen werde, und zwar nach B der Uebungen im Lager von Saint-Omer. z
Der Kaiserlich Russische Botschafter, Graf Pozlsohiß gab gestern zur Feier des Geburtstages seines So nner glaͤnzendes diplomatisches Diner. 4
Der Assisenhof des Loire⸗Departements hat in ih zung vom »9sten v. M. dahin erkannt, Schiff „Carlo Alberto“, das gegenwaͤrtig in ker liegt, sammt einer am Bord desselbe nen Summe von 26,000 Fr., dem Herrn voll ten des Eigenthuͤmers, Herrn Barchi, Kaufmanns in
Débats zufolge, hat Herr von dem es gestern hieß, er sey spurlos von hier verschl sich nach London begeben.
slͤsse anknuͤpfen lassen.
daß das 8m Marseille n in Beschlag Ferrari, Bevoln
ugeben sey. , wenn der Journal des
uten
— Heute schloß 5proc. Rente pr. dompt. 1 104. — 3proc. pr. compt. 77. 50. sin Cour. Neap. pr. vompf. 92. 50. sin our. 97. 39. 5proc. Spun 741. 3Zproc. do. 465. 5proc. Belg. Anl. 95.
Frankfurt a. M., 11. Juli. Oesterr. 5proc, . d4proc. 88. 88. 6. Actien 1533. 1531.
2Iproc. 53]. Part. Obl. —. Br. 194. G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832. 9210. 921.
ᷣ 4 Redacteur Cottel. 9. nd aus
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Gedruckt bei A. B. Hi
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Allgemeine
Preußische Staats- Zeitung.
Berlin, Dien stag den 16 ten Juli
E
Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Wehrhan um Justiz-Kommissarius bei den Unter-Gerichten im Be— des Landgerichts zu Eisleben, mit Ausschluß der Praxis Eisleben selbst, und mit Anweisung seines Wohnsitzes in
Fla, bestellt worden.
Der m Ober⸗Landesgerichts-Referendarius Her⸗
ist i. Justiz⸗Kommissarius bei dem Land⸗ 1 Iserlohn, mit der Befugniß, auch bei dem stlich Bentheimschen Gericht in Limburg die Prozeß-Praxis
nn Schulz 1. Stadtgericht in
zuuͤben, bestellt worden.
Der bisherige Landgerichts-Referendarius Ev mann ist Justiz⸗Kommissarius fuͤr den Kostener Kreis im Großher— hum Posen, mit Anweisung des Wohnsitzes in der Kreis—⸗
t Kosten, bestellt worden.
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Muͤnster ist der vormalige Kaplan Fenslage in Me— zum Pfarrer in Darfeld ernannt worden.
Die oͤffentliche Sitzung der Koͤniglichen Akademie der Wis— chaften am 4. Juli zur Gedäͤchtniß-Feier von Leibnitz, eroͤff—⸗ ö der erste Secretair der physikalisch- mathematischen Klasse, r Erman, und las die Gedaͤchtniß-Rede auf das verstorbene tglied Herrn Seebeck. Zu Korrespondenten der Akademie rden ernannt die Herren Faraday in London, Liebig in Gie— Neumann in Koͤnigsberg und Woͤhler in Kassel fuͤr die sikalisch⸗mathematische Klasse, und „in Paris fuͤr die , , rid Klasse.
Die physikalisch-mathematische Klasse hatte im Jahre 1831 nas Jahr 1833 die Preisfrage gestellt: „welche sind die sentlichen Unterschiede der verschiedenen Kohaͤ— asu stände.“ Eine mit dem Wahispruch: „errare smanum est“ genügte nicht, da sie weder neue Thatsachen gend, noch neue Ansichten eroͤffnend, den fraglichen Gegen d in ein fast noch unbefriedigenderes Schweben zwischen pirie und Speculation versetzt, als es ohnedies war. ite Schrift, mit dem Motto: „nec omiittatur totum si eri pbotest'“. konnte den Statuten gemaͤß
ß konkurriren, weil sie nach Ablauf des streng einzuhaltenden ins einlief. Als eine klare und ziemlich vollstͤndige Zu—
enstellung alles uͤber diesen Gegenstand bereits Bekannten
( sie Anerkennung verdient, doch haͤtte der Mangel eigen— licher empirischer Forschung nicht unbemerkt bleiben koͤnnen. Zu dem durch Legate gestifteten Preise fuͤr Oekonomie und onomie war der Gegenstand: „Darstellung der Verän— ungen, welche die Pflanzen beim Uebergang in f erleiden.“ Eingegangen ist eine Schrift mit dem Wahl— ch: „non verbis sed factis''. hrem ganzen Umfange, so daß fuͤr den Prozeß der Torfbil— g aus Pflanzen eine ganz allgemeine Norm des Chemismus er Metamorphose festgesetzt waͤre: doch giebt der Verfasser schaͤtzbare Approximation hierzu, indem er einzelne Pflanzen
und nach der Torfbildung analysirt, woran sich vorbereitende Einiges ließe sich allerdings gegen Detail dieser an sich guten Analysen einwenden, so wie ge— einige Huͤlfs-Hypothesen des Verfassers, namentlich gegen
postulirte Mitwirkung des Gefrierens durch Zersetzung der ussaure, da eines Theils diese Zersetzung nicht erwiesen ist,
ern Theils Torfbildung stattfindet in Landern, wo der Boden efriert. Da jedoch diese Arbeit viele mit Umsicht und Sach— tniß durchgeführte Untersuchungen enthaͤlt, namentlich eine stliche Bereitung von Torf, und da der Erblasser seine Stif— geher bestimmte, im Allgenieinen die auf die Agronomie gerich- icht wissenschaftliche Forschung zu beleben, als daß er streng
hapfende Loͤsung einzelner Probleme gefordert hatte, so glaubt
Ulademie in diesen Sinn einzugehen, wenn sie dem Verfasser Werth des Preises zusagt, als Anerkennung seiner reellen ; ebuͤhrende Entschaͤdigung fuͤr t geringe und nicht erfolglose Arbeiten, und in der Hoffnung, * der Herr Verfasser diese Abhandlung dem Publikum ringt, sie, auch ohne das Prädikat einer ganz unbedingt ge— Preisschrift, belehrend und anregend wirken werde. Der ete Zettel enthielt den Namen des Herrn Dr. A. F. Wieg— (rose sor in Braunschweig.
ie 5 di
kdienste um die Sache, als
philosophisch-historische Klasse bringt fuͤr das Jahr
ie Preisfrage:
Aus den uͤber das Alexandrinische M nen sehr fragmentarischen Nachrichten, kritischen Combination, ein Ganzes zu das eine anschauliche Idee von dem sation, den Leistungen und den rühmten Anstalt gewaͤhre. Die Abhandlungen muͤsse
tniß der Phüilosoph ie z
überhaupt
4. 9 z 8. 5 . — ; 283 .. * ö .
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Des Koͤnigs Majestät haben den Ober-Landesgerichts-Rath
Nach einm lbstherr zum Vice⸗Praͤsidenten des Ober⸗Landesgerichts zu
Beobachtn gdeburg zu ernennen
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Negierungs⸗Secretair und
tobesitzer von Besser zum Landrath des Kreises Thorn, im gierungs⸗Bezirk Marienwerder, zu ernennen geruht.
Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm Adalbert ist Swinemuͤnde abgegangen.
geruht.
Herr Marquis de Cham—
Sie loͤst die Frage nicht
useum vorhande⸗ mit Huͤlfe einer sammenzustellen, weck der Organi⸗ Schicksalen dieser be⸗
n namenlos eingesendet werden 1 einem Motto überschrieben, welches auch ein ver ; ettel fuͤhrt, welcher den Namen des Verfassers enthaͤlt. * 6 e , , ,. ist . 31. Marz 1835 eis von ukaten wird desselben Jahres an dem he der Leibnitz Feier ertheilt. ;
err H. Ritter las eine Ab „Ueber das Ver—
dl 6 unf e gh hen, Le⸗
Abgereist: Der Königl. Großbritanische außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Min to, nach London. z
Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
Rußland.
Odessa, 25. Juni. Se. Excellenz der General-⸗Gouver⸗ neur von Neu⸗Rußland und Bessarabien, Graf Woronzoff, ist von seiner Reise wieder hierher zuruͤckgekehrt.
Das hiesige Journal meldet: „Die Krimm, welche sich schon durch viele den Reichthum der Nation vermehrende Natur⸗Erzeugnisse auszeichnet, bietet noch einen neuen Zweig des Einkommens dar, aus dem die Kuͤnste und Wissenschaften unfehlbar Nutzen ziehen werden. Herr C. H. Montandon, der das Land bereiste, um ein Reisehandbuch anzufertigen, an dessen Herausgabe er jetzt arbeitet, hat auf den Guͤtern der Gebruͤder Katschoni bei Karasu⸗Basar einen sehr bedeutenden Steinbruch entdeckt, dessen Gehalt das trefflichste Material zu lithographi— schen Arbeiten liefern wuͤrde. Es wurden in dem lithographi— schen Institut des Herrn Braun zu Odessa Versuche damit ge— macht, die nichts zu wuͤnschen uͤbrig ließen. Der Graf Woron⸗ zoff, stets bemuͤht, nuͤtzliche Unternehmungen im Lande zu befoͤr— dern, hat Herrn Montandon in den Stand gesetzt, diesen Stein⸗ bruch zu eröffnen und im Großen ausbeuten zu lassen, und er wird sehr bald sowohl zum Verbrauch fuͤr Rußland wie fuͤr das Ausland lithographische Tafeln von jeder Groͤße liefern koͤnnen.“
Frankreich.
Paris, 8. Juli. Die Konferenzen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten mit dem Sardinischen Botschafter dauern noch taͤglich fort.
Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat von den Hoͤfen von Neapel und Sardinien Abschriften der Protestationen erhalten, welche die Gesandten beider Maͤchte in Madrid gegen die Aufhebung des salischen Gesetzes und gegen die letzte Cortes⸗ Versammlung, in welcher der aͤltesten Tochter des Königs der Huldigungs-Eid geleistet worden ist, eingereicht haben.
Die Infantin Donna Anna von Portugal, Gemahlin des Marquis von Loulé, ist mit einem Gefolge von funfzehn Per— sonen von hier nach den Bädern von Boulogne abgegangen. Der Erzbischof von Paris, Graf von Quelen, der Großsiegel⸗ bewahrer und mehrere andere Standes-Personen werden dort erwartet.
Der Temps ist der Meinung, daß es nur ein Mittel gebe, um die Jahresfeier der letzten Revolution auf eine wuͤr—⸗ dige Weise zu begehen, wenn man nämlich allen politischen Ge— fangenen eine Amnestie bewillige. Ein solcher Vorschlag, fuͤgt das gedachte Blatt hinzu, sey zwar im Schoße des Minister— Rathes auch gemacht, jedoch von der Majorität verworfen wor— den, obgleich die innere Lage des Landes sich seit einiger Zeit durch die Befestigung der Regierung und durch die Beschwich— tigung der Parteien wesentlich verbessert habe. So lange die Regierung sich in dem Zustande einer rechtmäßigen Vertheidi⸗ gung befunden, habe Niemand ihre Strenge gegen diejenigen, die sich ihr feindlich gegenuͤbergestellt, tadeln koͤnnen; jetzt aber, wo sie keinen Gegner mehr zu fuͤrchten brauche, muͤsse sie Milde uͤben und sich wohl hůten, durch ein nutzloses Widerstreben ge— gen die Wuͤnsche des Landes der Presse Waffen gegen sich in die Hand zu geben. Ü.
Die nach dem Modell des Bildhauers Seurre gegossene Statue Napoleons, welche nun bald ihre Stelle auf der Säule des Vendome-Platzes erhalten wird, wiegt nur 1000 Pfund. Das Geruͤst, welches um die Saule gebaut ist, um die Statue r uffan n mn, ist sehr einfach; die Hauptschwierigkeit wird darin bestehen, die Bildsaͤule auf der Säule zu befestigen, da der Zapfen, auf welchem die alte von Chaudet gearbeitete Statue stand, im Jobe 1814 abgesaͤgt worden ist. Man berechnet, daß die ganze Operation nicht langer als drei Stunden dauern wird. Die Marschallin Marmont erklart zur Berichtigung einiger irrigen Angaben uͤber den Ausgang des von ihr gegen Herrn Laffitte anhängig gemachten Prozesses in den heutigen Zeitungen, daß ihre Schuldforderung von 7ä0, 900 Fr. an das LTaffittesche Handlungshaus von dem Handels-Gerichte anerkannt und ihr von dem Königl. Gerichtshofe nur das Recht abgesprochen wor— den ist, sich an Herrn Laffitte persoͤnlich zu halten.
Die in den letzten Tagen von hier nach Bruͤssel abgegange⸗ nen großen Geldsummen waren, wie einige Blaͤtter wisfen wol— len, die Mitgift der Königin der Belgier.
In Folge der Zwistigkeiten, die zwischen den Vergoldern, Gelbgießern und Baumwollenspinnern und deren Meistern uͤber die Hoͤhe des Arbeitslohnes entstanden sind, haben mehrere der Letzteren Drohbriefe erhalten, worin ihnen im Namen des Ver— eins fuͤr die Menschenrechte angekuͤndigt wird: ihr Vermoͤgen werde getheilt werden, doch werde man ihnen so viel uͤbrig las— sen, um zu leben. Eine Menge dieser Briefe, die zum Theil aus den Fenstern auf die Straße geworfen worden sind, wurden nach der Polizei-Praͤfektur gebracht und sollen die in den letz⸗ ten Tagen n , . strengen Maßregeln gegen die Repü— blikaner zum Theil mit veranlaßt haben. Die ö be⸗ schuldigen ihrerseits in der Tribune die Polizei, daß sie ihre geheimen Agenten, in rothe Mutzen verkappt, in die Schenken vor den Barrieren schicke, um sich dort durch aufruͤhrerische Re⸗ den das Vertrauen der Republikaner zu erwerben und hinter ö. Pläne zu kommen. Auch gestern fanden wieder mehrere
aussuchungen und Verhaftungen statt; die Polizei ertheilt nur mit großen Schwierigkeiten Paͤsse. Aus einem Schreiben, welches die vor einigen Tagen ver— hafteten Republikaner in die heutige Tribune haben einruͤcken
lassen, ergiebt sich, daß der Grund zu ihrer Verhaftung eine
Sitzung der Freimaurer-Loge zur untheilbaren Dreieinigkeit war, in der eine Trauer-Feierlichkeit fuͤr einen vor Kurzem gestorbenen Polnischen Fluͤchtling stattfand, und welcher uͤber tausend Per— sonen, worunter mehrere Damen und viele Polen, beiwohnten. Nach einer Anrede des Vorsitzers Boissay nahmen mehrere An— wesende im Namen der Freimaurer-Logen, welche sie repraͤsentir⸗ ten, das Wort. Ein Pole hielt eine Leichen⸗Rede auf seinen verstorbenen Landsmann, und am Schlusse wurde eine Samm— lung . Gunsten der Polnischen Fluͤchtlinge veranstaltet.
Der von Rom in London angekommene Banquier Ouvrard hatte vor der Abreise des Grafen Bourmont nach Lissabon mehrere Unterredungen mit diesem, so wie mit dem Herzoge von Wellington.
Der Nenovateur, ein bisher in Nantes erschienenes legiti⸗ mistisches Blatt, ist mit dem 1sten d. M. eingegangen.
Ein vor Kurzem wegen Theilnahme an dem Aufstande der
westlichen Provinzen in Contumaciam zum Tode verurtheilter Edelmann der Vendée, Herr Poulin de la Vicendiere, ist am 2. d. M. in Nantes in einem Hause, wo er sich seit dem Juni v. J. verborgen hielt, gestorben. Die Subscription, welche in Rouen fuͤr das dem Tragiker Corneille in dieser seiner Vaterstadt zu errichtende Denkmal er— oͤffnet worden ist, belaͤuft sich auf 42,618 Fr., welche durch die Zinsen auf 48,118 Fr. gestiegen sind. Da die Ausgaben auf 56, 190 Fr. veranschlagt sind, so fehlen noch uͤber 7900 Fr. Die Subscriptions⸗Liste ist also noch offen gehalten worden, und die an der Spitze des ganzen Unternehmens stehende Kommission hat abermals 1000 Fr. unterzeichnet. Corneille's Bildsaͤule wird im nächsten Jahre, an dem Geburtstage des großen Dichters, aufgestellt werden.
Aus den Weinbau treibenden Departements, deren es einige vierzig giebt, gehen die guͤnstigsten Berichte uͤber die bevorste— hende Weinlese ein; man erwartet einen so reichlichen Ausfall, 9 963 schon um die Gefäße zur Unterbringung desselben ver— egen ist.
Die Brigg „Lilloise“ ist von Duͤnkirchen nach Island ab— gegangen, um die mit dem Stockfischfang in den dortigen Ge— waͤssern beschaͤftigten Franzoͤsischen Schiffe zu beschuͤtzen.
Das Memorial des Pyrenées meldet: „Am Zösten v. M. fand in St. Jean-Pied de Port eine Konferenz zwischen dem Unter⸗-Praͤfekten von Mauleon und dem Spanischen Ober⸗ sten Eraso statt, welcher die meisten Maires des Bezirks von Baigorry beiwohnten. Der Zwist uͤber die streitigen Weide—⸗ plaͤtze an der Graͤnze ist dahin beigelegt worden, daß die Fran⸗ zosischen Hirten mit den Spanischen gemeinsames Weiderecht auf den streitigen Bergwiesen haben sollen.“
Aus Oran wird unterm 18ten v. M. geschrieben: „Die Araber unserer Umgegend behaupten noch immer eine feindselige Stellung gegen unsere Truppen. Die Garnison ist foͤrmlich blo— kirt und selbst die Verbindung zwischen der Stadt und dem Fort Mers-el-Kebir ist nicht sicher, jeder einzeln marschirende Soldat wird von den Beduinen umgebracht. Man hatte glauben sollen, daß nach den Gefechten vom 25. und 27. Mai und den Scharmuͤtzeln vom 4. Juni die feindlichen Staͤmme unsere Truppen in Ruhe lassen wuͤrden; dieß ist aber nicht der Fall. Am 7ten d. M. erfuhr der General Desmichels, daß eine bedeutende Anzahl von Kabailen unser Blockhaus stuürmen und dann einen Angriff auf die Stadt machen wolle. Um die— ses Vorhaben zu vereiteln und die Feinde fuͤr ihre Verwegen— heit zu zuͤchtigen, verließen gegen 3006 Mann in der Nacht des 10qten mit Geschuͤtz und Munition fuͤr zwei Tage die Stadt und sehrtzt nach zwei Tagen zuruͤck, nachdem sie die Beduinen vor sich hergetrieben und ihre Ernten vernichtet hatten. Auf dieser Expedition stießen unsere Truppen auf eine tleine sechs Stunden von Oran nach dem Innern des Landes zu gelegene Stadt, Namens Bredea, deren Umgegend eben so reizend als fruchtbar ist.“
Straßburg, 9. Juli. Unsere Stadt ist mehrere Abende hinter einander der Schauplatz unruhiger Auftritte gewesen, welche durch die hiesigen Republikaner verlaßt wurden, die dem
ministeriellen Deputirten Saglio eine Spottmusik bringen woll—
ten. Nachdem es an den fruͤheren Abenden den Behörden ge lungen, dieses Vorhaben zu vereiteln und zwei Wagen mit den
fuͤr die Spottmusik bestinimten Wertzeugen in Beschlag zu neh—
men, versammelte sich gestern Abend um 9 Uhr das Volk aufs Neue in der Judengasse. Die Linien⸗Truppen und die National— Garde begaben sich sogleich an Ort und Stelle und trieben, nach den drei gesetzlichen Aufforderungen, die Menge auseinander. Mehrere Individuen wurden verhaftet, unter ihnen ein junger Mann, der dicht vor dem General Brayer der Republik ein Le—
beho ch ausbrachte. Der Praͤfekt, der kommandirende General und die Polizei⸗Commissairs mit ihren Schaäͤrpen, welche das Volk haranguiren wollten, wurden mit Zischen, Pfeifen und Geschrei von der Volksmenge verfolgt. Heute ist die Stadt wieder vollkommen ruhig. Der hiesige Maire erließ gestern folgende Proclamation: „Einwohner Straßburgs! Eure Vorfahren, die seit Jahrhunderten an die Freiheit gewoͤhnt waren, haben Euch gelehrt, daß diese keinen un— versoͤhnlicheren Feind habe, als die
überzeugt, daß sehr wenige von Euch an den Auftritten der vo—⸗ rigen Nacht Theil genommen haben. Geschrei, tumultuarische Versammlungen und naͤchtliche Unruhen liegen nicht in Euren Sitten. Brauseksͤpfe, die unserer Stadt fremd sind, konnten
uͤgellosigkeit; auch bin ich
allein einige Eurer Soͤhne zu feindseligen Aeußerungen gegen einen unserer Burger verleiten, der seit langen Jahren wieder— holt mit den Stimmen der Wahl-Maänner beehrt wor, den ist und sich deren stets wuͤrdig gezeigt hat. Nicht damit zufrieden, ihn waͤhrend seiner allgemein bekannten Abwesenheit durch unanstaͤndiges Geschrei zu beschimpfen, haben die Ruhestoͤrer die Be arrlichkeit in der Unordnung so weit ge— trieben, daß sie die Behoͤrden in die traurige Nothwendigkeit versetzt, drei gesetzliche Aufforderungen zu erlassen, und ohne die Kaltbluͤtigkeit und Klugheit der Militair-Chefs, so wie der Garnison und der National“ Garde, die sich an dem Orte der
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