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Franzoͤsische Verwaltung dieser Kolonie verbrecherischer Habgier und barbarischer Grausamkeit beschuldigt.
Großbritanien und Irland.
Parlaments Verhandlungen. Oberhaus. Siz— zung vom 16. Au gu st. Die 9stindische Bill erhielt heute die dritte Lesung; eine Rede, welche Lord Ellenborough noch dawider hatte halten wollen, unterblieb. Darauf wurde die Bill in Bezug auf den Handel mit China an einen zu diesem Zweck ernannten Ausschuß uͤberwiesen. Marquis von Lans¶ downe brachte sodann eine Bill zur Abwendung der Cholera ein, die mit der im vorigen Jahre eingebrachten fast gleichlau⸗— tend war. Es wurde jedoch versichert, daß die Epidemie jetzt schon wieder fast gang i aufgehoͤrt habe.
Unterhaus. Sitzung vom'is. August. (Nachtrag.) Die Bill wegen der Arbeit in den Faktoreien wurde heute ohne Ab— stimmung genehmigt. Bei Gelegenheit der Diskusston über die Geld⸗Bewilligungen erhob sich Lord G. Somerset, um uͤber die Pensionirung des Herrn Mitford, der bisher dem Konsoli— dirungs⸗Amt beim Steüer⸗-Departement vorstand, Klage zu fuͤh— ren Herr Mitford, sagte er, habe dem Staate zwar uͤber 365 Jahre gedient, sey aber noch so gesund und kraͤftig, wie jemals, und noch immer ein eben so treuer Staatsdiener. „Ich glaube nicht“, fuhr der Redner fort, „daß der edle Lord gegenuͤber (der Kanz ler der Schatzkammer) ein Wort gegen die Befähigung jenes Herrn Mä dem von ihm bekleideten Amte sagen kann, und ich moͤchte wohl wis⸗ sen, weshalb diese Pensionirung stattgefunden hat, und warum man dem Lande eine jährliche Mehr-Ausgabe von 830 Pfund auf⸗ burden will, die ihm erspart worden ware, wenn man Herrn Mitford noch auf seinem Posten gelassen haͤtte.“ Lord Althorp erwiederte darauf, daß, obgleich seit dem Beginn der Amts— fuͤhrung der jetzigen Minister viele Aemter durch Pensionirungen erledigt worden, sie doch noch kein auf diese Weise vakant ge— wordenes Amt neu besetzt hätten, ausgenommen in dem vor- liegenden Fall, wo er (Lord Althörp) dem Grafen Grey Herrn Wood empfohlen habe, weil bei den bewerkstelligenden Konsoli⸗ dirungen eine ganz zuverlaͤssige und vertraute Person vonnoͤthen sey, und diese Eigenschaft besitze Herr Wood noch in hoͤherem Grade, als Herr Mitford, obgleich zugegeben werden muͤsse, daß dieser stets großen Eifer und rechtlichen Sinn gezeigt habe; ubrigens wurden durch jene Konsolidirung gewiß große Ersparnisse bewirkt werden, und insofern sey wohl in diesem ein⸗ zigen Falle die Wiederbesetzung eines erledigten Amtes zu recht⸗ fertigen. Herr Hume und mehrere andere Mitglieder stimm— ten damit iberein, daß sich an der Spitze eines solchen Depar⸗ tements ein Mann befinden muͤsse, dem die Regierung uneinge⸗ schraͤnktes Vertrauen schenken koͤnne. Als die Bewilligungen fuͤr die Konsulgte zur Sprache kamen, beschwerte sich Herr Hume uͤber einige Ausgaben in diesem Departement, namentlich uber die Ernennung von Kaplanen an Or— ten, wo sich ein Britischer Konsul befindet. Lord Pal⸗ merston vertheidigte aber die jetzt bestehenden Einrich- tungen als sehr zweckmaͤßig, und agte, daß alle irgend zulässige Reductionen stattgefünden hätten. Herr G. J. Young wuͤnschte zu wissen, warum der Konful zu Hamburg eine so be— deutende Summe, namlich 1500 Pfund, jaͤhrlich erhielte, wor⸗ auf Lord Palmerston entgegnete, daß er zugleich diplomatischer Agent fuͤr die Hansestaͤdte sey. Herr T. Attwood erinnerte daran, daß der früher zu Warschau gehaltene Konsul zuruͤckberu⸗ fen worden, und fragte, ob ein neuer an dessen Cꝛeh ernannt sey, welches Lord Palmerston bejahte, mit der Hinzufuͤgung, daß der neu ernannte bereits von London nach Warschau abge⸗ gangen sey.
London, 17. August. Die Hof⸗Zeitung meldet nun— mehr offiziell die Ernennung des Herrn George William Fre— derick Villiers zum Gesandten des Koͤnigs von Großbritanien bet Sr. Katholischen Majestaͤt.
Der Koͤnigl. Niederländische Gesandte, Baron Fagel, ist, nachdem er vorher noch mit den fremden Botschaftern und Ge⸗ sandten Unterredungen gehabt, von hier nach Holland abge⸗ gangen.
3 Der Globe fuͤgt der Anzeige von der Ern des Lords Willigm Russell zun Gesandten bei der Regierung der Königin von Portugal folgende Bemerkungen hinzu: „Es ist dem edlen Lord natuͤrlich uneingeschraͤnkte Befugniß ertheilt, in dem (nicht erwarteten und, wie wir hoffen, unmsglichen) Fall, daß Dom Miguel wieder im Besitze der Stadt waͤre, seine Beglaubigungs⸗ Schreiben nicht abzugeben. Wenn Dom Pedro weiß, worin seine Starke liegt, so wird er seine jetzige Gewalt auf eine so⸗ wohl fuͤr die Unterthanen der Donna Maria, als fuͤr ihre Ver⸗ buͤndeten zufriedenstellende Weise anwenden. In solchem Falle fuͤrchten wir nicht fuͤr die gaͤnzliche Herstellung der Autoritaͤt der Koͤnigin. Wir hoͤren, daß die Angelegenheiten in Madrid
eine fuͤr die ach n des Friedens fehr guͤnstige Wendung.
nehmen. Viel hängt jedoch, sowohl in Portugal als in Spa⸗ nien, von Dom Pedro's Vertrauen auf die alten geprüften Freunde der Freiheit und der Koͤnigin ab. — Wir haben ge— hoͤrt, daf Dom Pedro zu seinem Minister 1 die auswaͤrtigen Angelegenheiten den General Candido Jose Xavier ernannt hat, aber weder, daß der Marquis von Pasmella, noch daß der Her— zog von Terceira (Villaflor) schon eine Anstellung in der Portu⸗ giesischen Regierung erhalten haͤtten. Der hohe Charakter, die großen Talente und die wesentlichen Dienste, welche sie der Sache der Königin geleistet, sollten diesen ausgezeichneten Edel— leuten, dächten wir, Anspruch darauf gegeben haben, vor allen Anderen von Jedem in Betracht gezogen zu werden, der es un— ternähme, in Portugal eine Regierung zu bilden, welche den Gesinnungen und Beduͤrfnissen des Volkes gemaͤß waͤre und die Wahrscheinlichkeit fuͤr sich hätte, fremden Maͤch⸗ ten Vertrauen einzuflößen. Herr Palmella wuͤnscht, das Vergangene in Vergessenheit zu begraben und die Verzeihung der Königin auf alle ihre Unterthanen, die sofort ihre e en fäl werden anerkennen wollen, zu erstrecken. Man vernimmt daß diese Politik Dom Pedro nicht zusagt, und daß er Mini ster um sich zu haben wünscht, welche mehr dahin gestimmt sind eine heftige Reaction, wie man es nennt, zu bewirken. Die Furcht davor war es, wie wir glauben, die viele Portugiesen verhinderte, sich um die Fahne der Koͤnigin, als sie in eln erhoben ward, zu sammein, und die daher ihre Sache so lange Zeit dem Anscheine nach beinahe hoffnungslos machte. Die Por⸗ tugiesen haben der Reactionen genug gehabt; sie möchten es vor ziehen, und ihr Vortheil erfordert zs sicherlich, eine milde friedliche Regierung zu erhalten, aus Personen züsammengeseßt, auf deren Vorsicht, Ehre und Patriotismus sie sich verla ssen können, nicht aber aus unerfahrenen und unbekannten, die ihnen keine andere Anspruͤche auf Vertrauen darbieten, als papierene Verfassungen. Dom Pedro mag sich in Acht nehmen nicht das Wohl seiner Tochter aufopfert und den Vůtgerkrie in ihrem Königreich verlaͤngert, wenn er bloß nach seinen vor⸗
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gefaßten Neigungen verfährt. Das Spiel, welches die Migue— listen, die Karlisten und die Apostolischen ihn gern moͤchten spielen sehen, ist gerade das, welches er, nach seinem ersten Thun und Lassen zu schließen, zu spielen fast geneigt scheint. Maͤnner von heftiger Gemuͤthsart aus seinem Rathe zu entfernen und nach den Rathschlaͤgen derer zu handeln, die Lissabon befreit haben, ist der einzige Weg, das Heil Portugals sicher zu stellen.“ Der heutige Globe sagt: „Alle Konferenzen haben aufge— hort. Die fremden Gesandten genießen ihr otium euim dignitäte auf ihren verschiedenen Villen.“ . Getraide-Durchschnittspreise in vergangener Woche.
Woͤchentl. Sechswoͤchentl. Zoll. Weizen 56 Sh. 1 P. 55 Sh. 4 P. 31 Sh. 8P. CGherst 6 , 26 4 22 10 i , , . J 38e 3; . Bohnen 34 6 31 3 ⸗ J Erbsen 37 10 33 4 . 6
Nieder lande.
Aus dem Haag, 19. August. Der als Premier-Lieute— nant à la Guite in der Niederlaͤndischen Armee dienende aͤlteste Sohn des Herzogs Bernhard von Sachsen-Weimar hat von dem Könige von Großbritanien das Großkreuz des Hannoͤverschen Guelphen⸗Ordens und von dem Großherzoge von Sachsen-Wei— mar den weißen Falken-Orden erhalten.
Der in Rom lebende Hollaͤndische Bildhauer Kessels ist vom Köoͤnige zum Ritter des Ordens des Niederlaäͤndischen Loͤwen ernannt worden.
Man erwartet, daß nach der großen Musterung, die der König abhalten wird, die Besatzung der Provinz Seeland ver— staͤrkt werden wird, da die Garnison der verschiedenen Festungen nur sehr gering und der Dienst durch die Abwesenheit der vie— len auf Urlaub befindlichen Mannschaften sehr erschwert ist. Der Gesundheits-Zustand der in diefer Provinz stehenden Trup⸗ pen so wie der Mannschaft des auf der Schelse liegenden Ge— schwaders ist sehr gut.
Am 12ten d. scheiterte vor dem Texel das Preußische Schiff „Hebe“, Capitain Domanski, von Topsham kommend und nach Danzig bestimmt. Durch die unermuͤdeten Anstrengungen des Nord- und Suͤdholländischen Rettungs-Vereins gelang es, die Mannschaft, bis auf einen Matrosen, zu retten.
Deutsch land.
Dresden, 18. August. In der Sitzung der ersten Kam- mer vom 15ten d. M. wurde der Gesetz-Entwurf über das Ver— fahren in Administrativ-Justizsachen berathen. Dr. Deu⸗ trich nahm zuerst das Wort und bemerkte: Es sey bekannt, daß die Administrativ-Justiz in neuerer Zeit mancherlei Gegner gefunden hahe, und es fehle wenig, daß dieselbe eben so vermehrt worden sey, wie die Kabinets-Justiz; man habe behauptet, sie sey eines von den Uebeln, welche die Franzoͤsische Revolution über Deutschland gebracht habe, da doch dieselbe mehrere Jahrhunderte vorher in Deutschland in Betreff der Hoheits-Rechte ausgeuͤbt worden und nur der Name neu sey. Der Redner wandte sich darauf zur Rechtfertigung der Administrativ-Justiz, und wies darauf hin, wie auch die Verwaltung ihre Gesetzgebung habe, welche die Rechte des Einzelnen gegen die Gesammtheit und um⸗ gekehrt bestimme, und wie bei ihrer Anwendung auf streitige Faͤlle gleichfalls die allgemeinen Regeln der Gesetz⸗Auslegung ihre Geltung hatten. Schließlich sprach er sich fuͤr die Anerkennung des Gesetzes aus, und bat sodann noch um die Er— laubniß, das Urthéeil Kart von Rottecks, eines Mannes,
der doch jeder Willkuͤr Feind sey, uͤber die Zulassigkeit der Ad ministrativ⸗Justiz der Kammer mitzutheilen. Br. Klien be— merkte: Es gäbe Beduͤrfnisse der Zeit, die durch den Zeitgeist gebieterisch gefordert wuͤrben. So gelte es jetzt die uͤberall in den neuorganisirten Staaten als Grund⸗-Prinzip verlangte und angenommene Trennung der Justiz von der Verwaltung. Er wolle dieser nun auch in Sachsen zur Ausfuhrung kommenden Trennung keinen Widerspruch entgegensetzen, nur der bisher be— standenen Vereinigung eine Grab-Rede halten. Unter den wohl⸗ thaͤtigen Wirkungen, welche diese Vereinigung fruͤher geaͤußert, bezeichnete der Sprecher auch die auf das Unterrichts- uͤnd Uni— versitaͤts⸗Leben. Man habe damals nicht einseitig studirt, um sich zu einem Rechts-Amte oder zu einem Verwaltungs-Anite zu bilden, sondern fuͤr beides zugleich; ob es auch kuͤnftig so seyn werde, stehe dahin. Die allgemeine Berathung wurde darauf geschlossen, und die Kammer ging zur Diskussion uͤber die ein zelnen Paragraphen des Gesetzes uͤber.
Goth a, 20. August. Heute Abend sind unseres regieren⸗ den Herrn Herzogs Durchlaucht mit Hoͤchstihren Schwägern, den Prinzen Alexander und Ernst von Wuͤrttemberg Hoheiten, und des Fuͤrsten von Reuß-Schleiz Durchlaucht nebst Gefolge von Koburg hier eingetroffen, um einige Zeit hierselbst zu ver⸗ weilen. Heute Nachmittag kam Se. Königl. Hoheit der Prinz August von Preußen, General der Infanterie und Chef der Ar⸗ tillerie, auf der Reise aus den Rhein-Provinzen nach Berlin, und gestern Abend der Königl. Franzoͤsische Maꝛrschall, Marquis Maison, auf der Ruͤckkehr aus den Boͤhmischen Bädern nach Paris, durch hiesige Stadt.
Stuttgart, 20. August. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde der Bericht uͤber die erste Rubrik des Stagts⸗-Bedarfs berathen, und die Civil⸗Liste mit der jährlichen Summe von Sh, 006 Fl. ohne Weiteres geneh⸗ migt. Der zweite Gegenstand betraf den Bericht der Finanz⸗ Kommission uͤber Apanagen und Witthum, und wurde nach laͤn— gerer Debatte beschlossen, an Apanagen auf 1833 bis 1834 die Summe von 260,984 Fl. 22 Kr, für i834 bis 18335 264,245 Fl. ü Kr. fuͤr 1835 bis 1836: 268,510 Fl. 55 Kr. zu bewilligen. Es entspann sich bei dieser Gelegenheit eine Dic rustn uͤber das Haus-Gesetz und die Natur und Entstehung der Donativ-⸗Gelder. Der Abgeordnete Kamerer verlas hieruͤber einen langen Bericht, worin er diese Entstehung historisch nachzuweisen suchte, und wonach die Donativ⸗Gelder unter der Bedingung gegeben wur— den, daß die Descendenz Friedrich Eugens in der protestantischen Neligion erzogen werden solle. Mehrere Mitglieder trugen dar— auf an, daß dieser Vertrag in das Protokoll aufgenommen werde. Der Abgeordnete Murschel hielt die Donativ⸗Gelder von 25,000 Fl. nach dem Haus,Gesetze fuͤr gesetzlich begründet, trug jedoch zuglelch auf Veroͤffentlichung des Haus⸗Gesetzes an; worauf ihm Herr von Hartmann vom Ministertisch aus erwiederte: Der Nachtrag an Haus⸗Gesetze sey bereits bekannt gemacht, indem er in die Ge— etz Sammlung aufgenommen worden. Der Abgeordnete Wiest bemerkte: Es sey erfreulich, daß das System der Oeffentlichkeit immer größere Fortschritte mache. So habe man durch den Vor, trag des Berichterstatters erfahren, daß die Donativ,-Gelder nichts Anderes seyen, als eine Abfindungs⸗ Summe dafuͤr, daß die Descen⸗ denz des Wuͤrttembergischen Hauses in der evangelisch⸗ lutherischen
Religion erzogen werde. Dies habe die Kammer von 1828 gewußt. Uebrigens seyen die Donativ-Gelder jetzt üͤberff und entspraäͤchen dem Zeitgeiste nicht mehr; sie sollten daher mehr bewilligt werden. jetzt Fortschritte gemacht. Auch seyen diese Gelder verfass widrig, denn der §. 5 der Verfassung sage, daß der nig sich zu einer der drei christlichen Kirchen bekennt sey also nicht nothwendig, daß die Descendenz des Koͤnigl. ses in der evangelisch-lutherischen Religion erzogen werde.
Abgeordnete Keller schlug vor, den? Namen Donativ⸗· wegzulassen, uͤbrigens aber die Summe fortlaufen zu lassen. lachter Der Abgeordnete Hufnagel meinte, es sey an Nevision des Haus-Gesetzes anzutragen, welche Meinung y Kommission nicht getheilt wird. Der Abgeordnete Romer hit Nevision des Apanagen⸗Gesetzes für nothwendig. Der Abgen Feu erlein bemerkte, man sollte die Gesetze doch nicht fur so va lich erklaͤren; das Vertrauen des Volkes zu den Ständen muͤssedr schwinden. Herr v. Hartmann erwiederte: Gesetze seyen für die Ewigkeit gegeben; allein in zu kurzer Frist saln nicht abgeändert werden, seiner Zeit wurden die Apanagen
dings einer Revision unterworfen werden. — Die Kamm
klaͤrte sich endlich mit 40 Stimmen gegen 37 dafuͤr, die rung um eine Revision des Haus-Gesetzes, namentlich ziehung auf Apanagen, zu bitten.
Speyer, 19. August, Die gaͤnzliche Freisprechung n der Landauer Assise Angeklagten brachte im ganzen Kreis so weit man Nachrichten hat, auch uͤberall im Auslande, tiefen Eindruck hervor. üÜnordnungen sind bei dieser chung nirgends, namentlich nicht in Landau vorgefallen, man dieses, nach den Vorgaͤngen am 13. und 14. Auf fuͤrchtet hatte. — Die Soldaten des g9ten Infanterie⸗ Ri waren am Nachmittag des 16ten in ihre Kaserne consigy
Landau, 16. August. Die Aschaffenburger z enthaͤlt folgende Schilderung der neuesten Vorgänge inh. „Die Soldaten sind um deswillen empoͤrt, weil mang mehrere Schmaͤhschriften gegen sie an der Kirche fam— Chevauxlegers haben mehrere Leute bei der dunkeln Nur den Haufen geritten. Die Offiziere müͤssen Tag und fi den Beinen seyn, um Unglück zu verhüten. Alle Pm muͤssen von heute an durch Offiziere gefuͤhrt werden. M veauxlegers, Patrouillen wurden mit Steinen geworfen, ner davon so verwundet, daß er nicht ohne Huͤlfe absiin einem Anderen das Casquet zerschmettert, dieses ist M Siebenpfeiffer hat nach Aussage der Soldaten sich des „Ihr Spitzbuben“, von seinem Fenster herunter bedien nun die Schmaͤhschriften an den Mauern, deren Thi paar Gassenbuben, bereits ausgemittelt seyn sollen. Dil kann nur dazu dienen, die Gemuͤther immer noch mehr reizen. — In diesem Augenblick ist Alles ruhig. Vin den ganzen Tag uͤber hatten mehrere Kraͤmer hierselbst oh Noth ihre Laͤden verschlossen. Heute ist die Ruhe und nung durch das ernsthafteste Einschreiten der Militair⸗ un vil-Behoͤrden vollkommen hergestellt. Drei der unruhigstt gen Leute haben die Stadt verlassen, ob auf Befehl oden Furcht, wissen wir nicht.“
Nach dem „Rheinbaier“ fand das Einschlagen meh
Fenster und Läden durch das Militair darin seine Veranlass
daß dasselbe nicht nur durch Schimpf-Reden, sondern auch Anschlag⸗Hettel gereizt worden war. Auf mehreren der le standen die Worte: „Den'n mit den gelben Knopf schlagt auf die Koͤpf'.“
Herr Anwalt Golsen verlangte nach der erfolgten chung der Angeklagten durch die Geschwornen die prory Freilassung des Dr. Siebenpfeiffer, da der Staat nicht fuͤrchten habe, derselbe moͤchte sich seinen Richtern entzieh er annoch circa 1400 Fl. Quiescenz-Gehalt beziehe; au Angeklagte Becker sey erboͤtig, um von der provisorischen ; freit zu seyn, die gesetzliche Caution zu stellen. Dasselbe ten die Anwalte der ubrigen Angeklagten, und Herr S trug auch auf. die Restitution von r. Wirth's Ehren — Das Gericht verwies die Angeklagten, wegen ührer um Freilassung gegen Caution, an die einzelnen Zucht Gerichte, vor welche sie verwiesen sind, und verordnete di lieferung von Dr. Wirth's Ehrenschwerdt, Dr. Sieben Briefen und Rost's Geschaͤfts-Buͤchern an wen Rechtens, Gegenstaͤnde nicht zur zuchtpolizeilichen Untersuchung g Die Hambacher Fahnen blieben jedoch in gerichtlichem z
Wainz, 19. August. Gestern gegen 11 Uhr Vo kam Se. Königl. Hoheit der Prinz August von“ Preh an, wohnte der großen Parade, die auf dem Schloßplih fand, bei; speiste dann bei dem Herrn Herzoge von V berg, Gouverneur der hiesigen Festung, zu Mittag um Abends seine Reise weiter fort; Ankunft ünd Abgang ih hen Reisenden wurden mit Artillerie⸗Salven gefeiert. gegen 9 Uhr zog die Regiments⸗Musik des Zhͤsten Koͤnigl Infanterie⸗Regiments mit brennenden Fackeln, das Off an der Spitze, vor den Palast des Herrn Gouvernehnß vor jenen des Herrn Vice-Gouverneurs, und fuͤhrte Mu auf; auch sangen ungefahr 40 Saͤnger dieses Regimm beiden Hotels zu dem Feste passende Lieder. Heute j 6 Uhr marschirte das 36ste Regiment von hier nach Er ab, wo es kuͤnftig Garnison halten wird. Es hat hei Jahre hier gelegen, mancher feiner Offiziere hat sich h in der Umgegend verheirathet, und manche von ihntt schon große Kinder, die lebende Zeugen ihres langjaͤhrtz enthaltes in hiesiger Stadt sind. Der Herzog von berg und der Graf von Mensdorf begleitéten das Reg 6 vor die Stadt hinaus, und wurden bei dem Abschiede mn dreifachen Hurrah begruͤßt; wir erwarten das 0ste M an einem dieser Tage. Das Z6ste wird wahrscheinlich ah von hier abgehen.
Mainz, 10. August. (Allgemeine Zeitung.) das Ende des vorigen Monats sind in den Rhein⸗Gegenden! Briefe von der Rheinlaͤndischen Gesellschaft angelangt, in dem verflossenen Fruͤhjahre nach dem Arkanfas-Gebiete welches letztere bestimmt scheint, viele Deutsche aufn Diese Briefe sind vom 25. Mai datirt, Nachdem unter de; ten aus 400 Personen bestehenden Gesellschaft Mißhelligk ; Neu⸗Hrleans ausgebrochen waren, zerstreute fich der gröͤhere in den nahe gelegenen hoͤchst , nach dem Norden, und nur 164 blieben beisammen, un ben sich auf einem Dampfboote nach Little Rock, der en von Arkansas. Diesen folgten einige Tage später noch J bei Neu⸗Hrleans Zuruͤckgebliebenen, von welchen jedoch . Missisippi ertrank, und ein Anderer, ein junger Ap gleichfalls den Tod fand, indem er, mit Botanisiren . i, eine ihm unbekannte giftige Pflanze genoß, um deren h. ten kennen zu lernen, worauf er, ungeachtet aller half
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Die Toleranz in religioͤsen Dingen
unden Gegenden, oder
Stunden verschied. Die ganze am Arkansas eingetroffene schaft besteht demnach gegenwartig aus 135 Individuen. den uͤbrigen nicht nach Arkansas abgegangenen Aus— rern mußten mehrere ihre Unvorsichtigkeit, in den Nie⸗ gen des Missisippi verweilt zu haben, wo fast immer Eibe Fieber und nun auch die Cholera herrscht, mit dem büßen. — Das Innere von Arkansas und die Gegend itte Rock, das 363 Stunden von der Ausmuͤndung des sas in den Missisippi liegt, bildet eine etwa 866 Fuß der Meeresflaͤche gelegene Hochebene. Hier beschloß die schaft, sich in einer Entfernung von 2 Stunden von Little im Innern des hochgelegenen Landes, anzukaufen. Der d und Boden wird daselbst, in Folge der duͤnn gesaͤeten skerung von Arkansas, die aus 15, 00 Weißen, einigen Farbigen, 11006 Sklaven und 14,609 groͤßtentheils acker⸗ benden Indianern besteht, noch zum Regierungs⸗Preise, gh fuͤr (. D. (3 Fl. 7 Kr.) der Acre ( Rheinl. Morg.) fi. Die Zunahme der Bewohner in diesem Gebiete war verhaͤltnißmaͤßig geringer, als in anderen Theilen der was hauptsaͤchlich dem Umstande zugeschrieben werden daß die bereits im Jahre 1819 so wie fruͤher daselbst offenen Auswanderer dicht an den Ufern des Mississippi, großer, weit ausgedehnter Sumpf eine toͤdtliche Luft stet, sich niederließen, in Folge dessen Viele den Tod Dem großen Nachtheile der ungefunden Luft ist hof— h die Rheinlaͤndische Gesellschaft ausgewichen, indem sie wie gesagt, an dem oberen Theile des Arkansas und zwei den von seinen Ufern in einer hochgelegenen Gegend an, Andere Deutsche Auswanderer spollen bereits auf dem seyn und ihr folgen. Eine bedeutende Verstaͤrkung wird ie man vernimmt, im naͤchsten Fruͤhjahre durch eine Ge— ift erhalten, die in Gießen unter der Leitung des Herrn ssors Vogt, Advokaten Follenius und Pfarrers Muͤnch ganisirt. Von den Soͤhnen des Hrn. M... in Mainz, vorigen Jahre sich nach Amerika begaben, und bei Pa— im Ausflusse des Tenessee in den Ohio sich als Land— niedergelassen haben, hat man neuerdings sehr guͤnstige hte ahalten. Ihre Niederlassung gedeiht vortrefflich, und ih— fheit harrt ein reichlicher Lohn. Nach einem Aufenthalte snigen Mongten war es ihnen bereits gelungen, 15 Acres turfähigen Zustand zu verfetzen und mit Mais an gzupflan, on welchem sie einen Theil zum Brennen des Brannt— zu verwenden gedachten, welcher letztere in jener Gegend kas von sehr schlechter Qualitat und sehr theuer ist. von der Fabrication des Essigs, so wie von der Bier— ei versprechen sie sich große Vortheile, wiewohl der Tag⸗ nicht weniger als 27 Gulden beträgt. Beide Ansiedler n, daß sie nicht fruuͤher auf den gluͤcklichen Gedanken ge— seen, nach Amerika auszuwandern, wo sie eine freie nabhäͤngige Existenz in einem wunderschoͤnen und gesun— ande gefunden haͤtten, wo die Grund-Steuer des ergiebig⸗ Bodens nicht mehr und nicht weniger als drei Heller drei Heller) jährlich vom Morgen betrage, auch sonst Steuer zu bezahlen sey. Der Staat Kentucky, worin Pa— liegt, hat den großen Vortheil, daß er in dem letzten mit den Indianern von diesen gaͤnzlich gesaͤubert wurde, bei Arkansas nicht der Fall ist, wie wir oben gesehen Doch ist in Arkansas von dem groͤßern Theile der In— da dieselben ansaͤssig sind und Ackerbau treiben, wenig sirchten; einige von der Jagd lebende und wandernde Hor⸗ erden durch die Amerikanischen Forts und Besatzungen me gehalten. Jedenfalls scheinen daselbst den Auswan⸗ gleichfalls guͤnstige Berhaͤltnisse zu erwarten, wie sich aus 8 Beschreibung dieses Landes ergiebt. Doch ist den Aus— ungslustigen anzurathen, nicht den durch hoͤchst ungesunde den fuͤhrenden Weg uͤber Neu⸗Orleans zu nehmen, son⸗ ie nicht viel kostspieligere und kuͤrzere Straße im Norden m Ohio einzuschlagen.
upxem burg, 16. August. Dem von mehreren oͤffentli⸗ blaͤttern verbreiteten Geruͤchte, daß die Cholera hierselbst ausgebrochen sey und namentlich auch unter den . arnison herrsche, wird von Seiten des hiesigen Militair⸗ ernements mit dem Bemerken widersprochen, daß sich seit örsährigen Erloͤschen der Seuche auch nicht ein einziger artiger Krankheitsfall weder in der Stadt noch beim Mi⸗ wieder ereignet hat, und daß namentlich bei letzterem baͤrtig ein Gesundheits-Zustand obwaltet, der nichts zu hen uͤbrig laßt.
Schweiz.
zürich, 17. August. In der gestrigen 26sten Sitzung der kung waren Berichte der eidgenoͤssischen Kommissarien aus lantonen Schwyz und Basel und der Antrag der Schwy— mmission fuͤr Regulirung der Angelegenheiten dieses Stan der Tagesordnung. In dem Bericht ber eidgenoͤssischen Kommissarien im Kan— ichwyz, vom 15. August, melden dieselben, daß sie in Folge agsatzung⸗-Beschlusses vom 14. August nunmehr abermals z als Versammlungs-Ort der Ausschuͤsse zu Regulirung nzlegenheiten dieses Standes bestimmt und den 17. August setgesetzt haben. Sie aͤußern die Hoffnung, daß auch die n Bezirke diese Zusammenkunft beschicken werden. Eben z Schiwyz⸗Innerland sich vom Sarner⸗Bunde trennen und
utzzung beschicken werde. Geist und Mannszucht der m werden belobt. — Das Praͤsidium legte sodann ein von I von Schwyz-Innerland auf den Sarner-Bund l s Schreiben vor, in welchem gemeldet wird, daß be einstimmig beschlossen, die leben und die Tagsatzung sogleich wieder beschicke n. Dieser Veschluß beduͤrfe nur noch der hon des dreifachen Landrathes, welcher auf den 16. August ut Tintreten werde. Ferner meldete das Praͤsidium aus „Nachrichten, daß auch die aͤbrigen Sarner Staͤnde bald Gleiche thun wuͤrden. — Der Bericht der eidgenoͤssischen un Kommissarien selbst wurde an die Schwyzer 9
Sarner-Konferenz
ien im Kanton Basek, beide vom 15. August, vorgelegt. melden in denselben, daß die Entwaffnung der Baselschen
n; sie geschah lam der Antrag der hohl der
denselben.
ain e nl Trennun „obgleich er die Nachtheile von Tren— . 3 Kantone berhaupt und besonders eines Graͤnz⸗
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Kantones sich keinesweges verhehlte. —In der Um rage wu ö rden sebhaft und ausfuͤhrlich die Gruͤnde fuͤr ö und Re⸗ konstituirung, als der einzigen jetzt zur Pacification des Kan- tons Basel anzuwendenden Mittel, auseinandergesetzt; die Dis⸗ kussion dauerte so lange, daß die Abstimmung, welches der bei—⸗ den Systeme den Vorzug haben solle, und bas Eingehen in den Antrag der Kommisston selbst auf die naͤchste Sitzung ver⸗ . . Sehen nit der Antrag: „Kommissions Vorschlag zu einem Ta a 8 ⸗ chluß über die Angelegenheiten ,,, Die eidgendoͤssische Tagsatzung, in Betracht, daß die Beschluͤsse der Tagsatzung vom 14. Seytemher und 156. Oltober 18637 uber die Angelegenheiten des Kantons Basel in Folge beharrlichen Wider⸗ standes der Behörden des Kantons Basel-Stadttheil in ihren we⸗ sentlichsten Vestimmungen nicht vollzogen worden; in Betracht aber, daß es der Tagsatz ung nach Art. 8 des Bundes Vertrages obliegt, diejenigen allgemeinen Gefahren des Vaterlandes zu beseitigen, von welchen es durch eine längere Fortdauer be Wirren im Kanton Basel bedroht ist, und daß zu dirfem Ende im Kanton ein dauer— hafter Zustand gffentlicher Ordnung begründet werden muß; in Betracht, daß die neuesten Ereignisse im Kanton Basel Ver⸗ aͤnderungen der eben erwähnten Tagsatzungs Beschl ff gebie⸗ ten, beschließt; Artikel 1. Der Kanton Basel wird in sei⸗ nem Verhaͤltniß zum Bunde wie bisher einen einzigen Staats⸗ koͤrper bilden, in Bezug auf die öffentliche Verwaltung hin— gegen, jedoch unter Vorbehalt der Wiedervereinigung, in zwei besondere Gemeinwefen getheilt. — Art. 2. Der eine Lan— destheil besteht aus der Stadt Basel mit Inbegriff shres Weichbil⸗ des und den am rechten Rhein-Ufer gelegenen Gemeinden des Kan⸗ tons. Er wird, sich Kanton Bafel?Städttheil nennen. Der an⸗ dere Landestheil besteht aus dem gesammten uͤbrigen Gebiete des Kantons Basel, mit der Bezeichnung: Kanton Basel⸗Landschaft. An dieser Gebiets-Ausscheidung kann keine Veranderung vorge—⸗ nommen werden. — Art. 3. Jeder der beiden Landestheile wird seine eigene Verfassung haben. — Art. 4 Die bereits bestehende und eingefuͤhrte Verfassung von Basel Landschaft, wie solche am 27. April ic 32 vom Verfassungs⸗Rath in Liestal beschlossen worden, wird als Verfassung des Kantons Basel Landschaft anerkannt, und es soll dieselbe ohne Verzug auch in denjenigen Kantonstheilen in Aus— fuͤhrung gebracht werden, welche nach dem Inhalt der Tagsatzungs⸗Be⸗ schlüse vom 14. Sept und 3. Oktbr. 1832 be; dem Kanton Basel— Stadttheil verblieben sind, laut vorstehendem Artikel 2 aber nun— meht dem Kanton Basel-Landschaft einberkeibt werden. — Art. 5. Hinwieder ist der Kanton Basel⸗-Stadttheil verpflichtet, sich nach Art. 3 des gegenwaͤrtigen Beschlusses eine eigene Verfassung zu ge⸗ ben und solche zur Anerkennung und Gewaͤhrleistung der Eidgenof— senschaft vorzulegen. — Art. t. Sowohl die Einfuͤhrung der Ver— fassung von Basel-Landschaft in denjenigen Gemeinden, welche bis dahin zum Kanton Basel-Stadttheil gehort haben, als die Entwer= fung und Vorlegung der , fuͤr den Kanton Bafel-Stadt— theil soll mit aller Befoͤrderung stattfinden.“ Br eidgendssischen Kommissarien sind verpflichtet, zu wachen, daß keinerlei Zoͤgerung eintrete, und werden allfaͤlige Hinderniss durch die! syn!n zů Gebot stehenden Mittel beseitigen. — Art. 7. In der Tagsatzung sollen beide Landestheile in gleichen Rechten repraͤsentirt werden. Den Vorsitz fuͤhren Basel⸗Stadttheil und Basel-Landschaft in jaͤhr⸗ lichem Wechsel. Wenn im einzelnen Falle keine Verstaͤndigung zwi⸗ schen beiden Landestheilen fuͤr eine gemeinsame Instruction erfolgt, so zaͤblt die Standes -Stimme nicht““ 4 Et 3. Eine Kommission von drei Mitgliedern aus dem Schoße der Tagsatzung, in welche auch die eidgenössischen Kommissarien waͤhlbar sind, soll mit Aus— schuͤssen beider Landestheile innerhalb Monatsfrist zusammentreten, um Geld- und Mannschafts-Kontingent jedes einzelnen Theiles auszumitteln, immerhin in dem Sinne; daß die Summe beider Kon tingente an Geld und Mannschaft derjenigen gleichkomme, die fuͤr ben Kanton Basel bisher festgesetzt war. Die Kommission wird das Ergebniß ihrer Verhandlung,“ mit einem Gutachten beglei- tet,, der Tagsatzung zur endlichen Schlußnahme vorlegen. Sollte einer der Landestheile oder heide die Wahl von Ausschuůͤssen
aber anger als vierjehn Tage verschschen? ob mh die Kommissi
sich ihres Auftrages gleichwohl entlebigen und in alen n feen stehender Vorschrift verfahren. — Art? 9. Pas gesammte Staats⸗ Eigenthum des Kantons Bafel an Kapitalien, Gefaͤllen, Gebäuden, Kriegs- Material u s w, ohne irgend' eine Ausnahme und ausdrüͤck⸗ lich mit Inbegriff der Kirchen, Schul- und Armen? Fonds, soll auf billigem Fuß zwischen beiden Landestheilen ausgeschieden und vertheilt werden. Beide Landesthelle ernennen hierzu binnen acht Tagen, vom Tage der amtlichen Mittheilung gegenwärtigen Be⸗ (chlusses an gerechnet, Ausschüsfe, die gemein fam mit eidgendͤssischen Theilungs⸗Kommissarien das Liquidations- und Theilungs⸗ Geschaͤft hesorgen und die diesfaͤlligen Vorkommnisse noͤthigen Falles auch über die nachbarlichen Verhaͤltnisse im Gerichts-, Polizei- und Be⸗ steurungs⸗Wesen abschließen. Jeder Landestheil wählt sich zu die sem Behuf und gleichzeitig mit seinen eigenen Ausschuͤssen zwei Theilungs⸗Kommiffarien aus den Buͤrgern anderer Kanton? Was binnen vier Wochen nicht auf dem Wege guͤtlichen Einverstaͤndnisses ausgetragen wird, daruͤber haben die Theilungs-Kommissarien schieds— richterlich abjusprechen. Ste wahlen sich zu diesem Behuf, wenn es nothwendig seyn wuͤrde, den Obmann, der eben— falls Buͤrger, eines anderen Kantons seyn soll. Koͤnnten sich aber die vier Schiedsrichter nicht uͤber die Wahl des Obmanns
verstaͤndigen, so bezeichnet ihn die Tagsatzung oder, falls sie dann
zumal. nicht versammelt waͤre, der Vorort. Den Theilungs-Kom— missarien liegt oh, auch uͤber das Stagts⸗-Archiv nach Recht und Billigkeit zu verfuͤgen, mit besonderer Bedachtnahme, daß dem Kan⸗ ton Basel⸗Landschaft alles dasjenige herausgegeben werde, was auf abgetretenes Staats-Eigenthum und auf Angelegenheiten der land= schaftlichen Gemeinden Bezug hat. — Art. i' Die dermaligen eidgenbssischen Konmissarsen werden unverweilt anordnen, daß der Regierung von Basel⸗Landschaft Alles, was aus Bezirks- und Ge⸗ meinde Archiven wahrend der dortigen Wirren durch die Regierung
von Basel Stadttheil zu Handen gezogen worden, unverweilt unter Abfassung genauer Inventarien zuruͤckgestellt werde. —
Art. 11. Die militairische Besetzung des Kantons Basel-Landschaft wird aufhoͤren, so bald seine Berfassung im Umfang des ganzen hf schaftlichen. Gebietes eingeführt und, nach amtlicher Erklarung der eidgendssischen Kommissarien, Ruhe und Ordnung daselbst zuruͤck—⸗ gekehrt seyn werden. Gleiches wird im Kanton Basel-Stadttheil geschehen, nachdem er allen aus gegenwaͤrtigem Beschluß hervorge⸗ henden so wie überhaupt seinen bundesgeinaͤßen Verpflich tungen Genuͤge geleistet und die Eidgenossenschaft dadurch Sicherheit er—⸗ halten haben wird, daß Ruhe und Ordnung auch von Seiten die ses Landestheils nicht weiter gefaͤhrdet seyen“
Spanien.
— — Madrid, 8. August. Das Befinden des Koͤnigs, der einen neuen Gichtanfall gehabt hat, bessert sich taglich. Die hier und in dem Lande herrschende Ruhe wird nur von Zeit zu Zeit durch die aus Portugal kommenden Nachrichten unterbrochen, denen fortwaͤhrend das Interesse der Regierung wie des Publi— kums ausschließlich zugewendet ist. Die Anhaͤnger des Infanten Don Carlos bieten Alles auf, um den Koöͤnig zu einem thätigen Einschreiten in die Portugiesischen Angelegenheiten zu bewegen, die gemaͤßigte Faction des Kabinets hat aber bisher mit Erfolg alle Plaͤne dieser Art bekämpft. Der karlistische Verein, der hier seit der Abreise des Infanten nach Portugal zusammenge⸗ treten ist, hat seit einigen Tagen große Geldsummen an Dom Miguel gesandt. Der Koͤnig hat das Urtheil bestaͤtigt, wodurch folgende in das karlistische Komplott verwickelte Personen, als; Don Miguel Otal h Villela, gewesenes Mitglied des Raths
von Kastilien, der Advokat Lemos, der Kammerjunker und
Kavallerie - Oberst Graf del Prado und der Infanterie⸗ Oberst Novoa zum Verluste ihrer Aemter, Ehren, Oeden und Gehalte, so wie zu zehnjähriger Verbannung konden . nirt sind; der Erstere ist auf die Insel Joiça, der zweite nach Tene—⸗ riffa, der dritte nach Minorka und der vierte nach Karthagena verwiesen. Desgleichen sind der General-Lieutenant Don Pe⸗ dro Grimarest, der General-Masor Moroto, der Graf von Negri und Don Juan José Marco del Pont zum Verlust, ih= rer Aemter und Gehalte verurtheilt und auf acht bis zehn Jahre nach San-Sebastian, Alicante, Peniscola ünd Pamnpe— long verbannt worden. Fort u
— — Lissabon, 27. Juli. Der Spanische Gesandte, Hr. v. Cordova, der am 24sten mit seinem Bruder im Gefecht bei Almada, unter den Miguelistischen Soldaten, durch die Truppen Donna Maria s gefangen genommen und durch den Herzog von Ter⸗
ceira nachher entlassen worde hat seine Wappen herunter ge— nommen und sich mit den Spanischen Beamten entfernt. — Die Disciplin der Truppen Donna Maria's wird allgemein ge⸗ lobt. — Gestern erschien der Vicomte Molellos mit ungefaͤhr
4000 Mann bei Azeitus jenseits des Tajo; da aber Truppen von hier aus gegen ihn marschirt sind, so hat er die Directlon von Abrantes genommen, wahrscheinlich um den Herzog von Cadaval aufzustichen und sich mit ihm zu vereinigen.
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Berlin, 24. August. Dem neuesten Stuͤcke des Mili— tair-Wochenblattes zufolge, ist der Commandeur der 6ten Landwehr-Brigade, Oberst von Hedemann, mit Beibehaltung seines gegenwärtigen Verhaͤltnisses, zum Mitgliede der General— Ordens-Kommission ernannt; imgleichen sind die Gebruͤder Fuͤr⸗ sten Michael und Jan Maurocordato, vom 20sten Landwehr⸗ Regiment, als Portezpée-Faͤhnrichs bei der Garde Artillerie-Bri⸗ gade angestellt worden. .
— Ausgrabungen, welche Herr K. G. Pittakys vor Kurzem auf der Atropolis zu Athen angestellt hat, haben den Schatz von Bildwerken des Parthenon, welchen wir bis jetzt besaßen oder aus glaubhaften Nachrichten und Abbildungen kannten, mit fuͤnf neuentdeckten Fragmenten bereichert. Die Vorstellungen derselben sind die eines auf einen Wagen steigenden Helden, ferner zwei Opfer⸗ kuͤhe von drei Maͤnnern getrieben, die Gruppe dreier Maͤnner, welche Wassergefaͤße tragen, das Relief eines Centauren und die Gruppe dreier schreitender Frauen. Wir erhalten mit dieser Notiz aus Rom zugleich die Bestaͤtigung der durch neue sorgfaͤltige Unter⸗ suchungen beglaubigten Thatsache, daß die Trajanssaͤule noch gegenwartig, gleich wie die alten Bauwerke Athens und Sici— liens, Spuren vormaliger Bemalung und Vergoldung an sich traͤgt.
— Aus dem Programm, mittelst dessen die Armen-Kom— mission zu Minden zur Feier der Eroͤffnung der in dem dor— tigen ehemaligen Waisenhause errichteten Kranken, und Versor⸗ gungs-Anstalt (deren bereits in Nr. 230 der Staats⸗ Zeitung erwahnt worden) eingeladen hat, theilen wir solgende Notizen mit: „Schon im Jahre 1817 wurde eine Kranken, und Be— schaͤftigungs-Anstalt fuͤr die Stadt Minden als ein dringendes Beduͤrfniß anerkannt und ein allgemeiner Plan entworfen, wel— cher jedoch wegen Mangels der dazu erforderlichen Mittel nicht zur Ausfuͤhrung kommen konnte. Das Beduͤrfniß aber stieg mit der Masse der einer Unterstuͤtzung Beduͤrftigen, und die An— forderungen an die Armen-Kasse vermehrten sich in dem Grade, als die Arbeitsscheuen von der Armen⸗Verwaltung Unterstuͤtzung u erzwingen suchten, waͤhrend den Arbeitslustigen die Gelegen⸗ herr zu einer Beschaͤftigung nicht verschafft werden konnte. Krankheiten selbst wurden zur Begruͤndung der Anspruͤche auf Unterstuͤtzung vorgeschuͤtzt, die verabreichten Arzneien aber ent— weder nicht benutzt, oder, bei der Unmoͤglichkeit, den Kranken den sonst erforderlichen Beistand zu gewaͤhren, unnuͤtz verschwen⸗ det. Bedeutende fuͤr Arzneien verwendete Summen' gingen auf diese Weise verloren. Der verstorbene Kausmann Karl Frie⸗ drich Muͤller erkannte das B sirfniß einer Kranken? und Be— schaͤftigungs-Anstalt an und Mme zu diesem Zwecke im Jahre 1829 ein Legat von 8000 Rthlr. aus. Bei der Ueberweisung dieser Summe fehlte es jedoch an einem Lokale zur vollständi— gen, zweckmäßigen Einrichtung einer solchen Anstalt, weshalb die Armen-Kommission sich vertrauensvoll an des Koͤnigs Maje— staͤt wandte, worauf Allerhoͤchstdieselben der Stadt ein bedeuten⸗ des Grundstuͤck huldreichst zu bewilligen geruhten. Bei dem zu entwerfenden Plane fuͤr die Einrichtung einer mit einer Kran— ken-Anstalt verbundenen Beschaͤftigungs-Anstalt wurde dem all— gemeinen Interesse der Stadt angemessen erachtet, das seit 1773 ausschließlich zum Schulhause, seit 1807 aber zum Militair— Lazareth benutzte ehemalige Waisenhaus zum Armenhause ein— zurichten und ein neues Schul-Gebäude aufßuführen. Von Seiten der Königlichen Regierung wurde am A8. April d. J. die Verwendung von 7206 Rthlrn. aus dem Vermoͤgen des Waisenhauses zur Einrichtung der Elementar⸗Schule genehmigt. Hierdurch waren die Mittel zur Einrichtung der Schule groͤß⸗ tentheils gegeben, und da zur Beschaffung der Armen -Anstalt die Fonds schon fruͤher hinreichend gesichert waren, so konnten Schule und Armen-⸗AÄnstalt vollständig eingerichtet werden. Die bereits im vorigen Jahre begonnenen Arbeiten zur Einrichtung des Wai— senhauses fuͤr die beabsichtigten Armen-Anstalten wurden, so wie die Jahreszeit es erlaubte, in diesem Jahre thätig betrieben, so daß der bedeutungsvolle Tag des 3. August fuͤr die Eroͤffnung der, in dem Waisenhause eingerichteten, Anstalt hat festgesetzt werden koͤnnen.“ — Die Anstalt selbst zerfallt in Abtheilun⸗ gen, und zwar: 1) die Kranken-Anstalt, mit neun Lokalen. Zur Aufnahme in dieselbe sollen alle, auf eine unentgeltliche ärztliche Behandlung und Verpflegung Anspruch habenden Per⸗ sonen, so wie alle in Minden sich aufhaltenden Kranken, welche die Behandlung im Krankenhause wuͤnschen und Sicherheit we— gen Bezahlung der Kosten nachweisen, zugelassen werden. Die Aufsicht uͤber diese Anstalt wird ein Frauen-Verein und Die Armen-Kommission durch einzelne ihrer Mitglieder fuͤhren. Zur inneren Einrichtung der Kranken-Anstalt sind alle, fuͤr die jetzt aufgehobene Cholera⸗A1nstalt angeschaffte und geschenkte Ge⸗ genstaͤnde, so weit solche nicht schon 1831 zur Bekleidung der Ar— men ausgetheilt sind, verwendet worden. 2) Die Beschäßf⸗ tigung s- Anstalt, mit funf geraͤumigen Lokalch. Schon im Winter 1830 wurde in Minden eine solche Anstalt errichtet, mußte aber, da das dazu gewahlte Lokal zu beschraͤnkt war, wie— der aufgehoben werden. Wenn gleich die Beschäftigung der Ar⸗ men bald darauf wieder eingefuhrt wurde, so fanden sich doch mehrere nicht zu beseitigende Schwierigkeiten, so daß die Hoff⸗ nung, eine BVeschaͤftigungs,Anstalt noch vor Errichtung des neudn Armenhauses zu erhalten, ganz aufgegeben werden mußte Mittlerweile uͤbernahm der Armen Be irks⸗Vorsteher, Kaufmann Frederking, im Dezember vorigen ah. die Beschäftigung der
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