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Zu diesem Zweck unternehmen sowohl die Truppen in den Festungen, als die in den Kantonnirungen, häufig kleine Uebungsmarsche. Das einzige, woruͤber man einzelne Klagen vernimmt, ist der durch die Abwesenheit vieler Beurlaubten ver— mehrte Wachtdienst.“ ; .
Die Kriegs-Brigg „der Panther“, uͤber deren Schicksal man ehr besorgt war, ist von einer achtzigtägigen Kreuzfahrt vorgestenn gluͤcklich nach Vliessingen zuruͤckgekehrt.
Polen.
Warschau, 23. August. Am 19ten d. langte der Ober— Hosmarschall Sr. Majestät des Kaisers, Senator und Mitglied des Staats-Raths im Koͤnigreich Polen, Fuͤrst Maximilian Jablo— nowski, von St. Petersburg hier an.
Die Krakauer Zeitungen enthalten nunmehr die Na— men⸗Liste der auf die bevorstehende Repraͤsentanten Versa nm lung der freien Stadt Krakau von den Gemeinden, vom Senat, vom Kapitel, von der Universität und von den Friedens-Cöerich— ten gewählten Deputirten, zusammen 30 an der Zahl, wovon 20 auf die Gemeinden (und zwar 6 auf die Stade Krakau selbst und 14 auf die Land-Bezirke), 4 auf die Gerichte (2 auf die in der St ?
erhalten.
adt und 2 auf die in den Land-Bezirken) und je auf den Senat, das Kapitel und die Universitat kommen.
Deutsch lan d.
Kassel, 23. August. Se. Hoheit der Kurprinz⸗Mitregent ist mit der Frau Graͤsin von Schaumburg heute Nachmittag wieder im besten Wohlseyn von Ihrer Reise zuruͤckgekommen und in Wilhelmshöhe eingetroffen.
Dresden, 23. August. Die erste Kammer fuhr in ihrer Sißung vom 17ten d. mit den Berathungen uͤber den Gesetz⸗ Entwurf, das Verfahren in Administrativ-Justizsachen betreffend, fort. Eine ausfuͤhrliche Debatte hatte sich über die Frage ent— sponnen, ob an der in Administrativ-Justizsachen zu bilbenden hoͤchsten Rekurs-Instanz der betreffende Verwaltungs-Minister Theil nehmen und dabei den Vorsitz fuhren solle oder nicht? Dr. Großmann erachtete die Theilnahme der Minister schon deshalb fuͤr noͤthig, weil sie sich hierbei am Zweckmaäßigsten von der Wirkung der Gesetze unterrichten und Erfahrungen für ih— ren Beruf sammeln könnten. Nach mehreren Bemerkungen an— derer Mitglieder außerte der Staats-Minister v. Carlowitz: Es könne der Regierung unmsglich einerlei seyn, die Minister von einem Geschafte entsernt zu sehen, welches ihnen zukomme Und fuͤr dessen Gang sie verantwortlich wären. Sollte dieser Ge⸗ genstand negativ entschieden werden, so werde es die Regierung vorziehen, lieber die bisherige Einrichtung fortbestehen zu lassen, welche zwar unverkennbar sehr maͤngelhast sey, dennoch aber eine vollstaͤndige Entwickelung der administrativen Ruͤcksichten zulasse. — Die Kammer erklarte sich endlich mit einer Majoritat von 17 gegen 10 Stimmen fuͤr die in Rede stehende Theilnahme der Minister.
Muͤnchen, 22. August. Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Karl von Bayern traf am 21. August von Tegernsee wieder in Munchen ein. — Se. Durchl. der Herzog August von Leuchtenberg, welcher am Amsten d. M. von Castellamare (bei Neapel) abreisen wollte, wird am 4. September zu Muͤnchen erwartet. !
Man spricht davon, daß hinsichtlich der allgemeinen Brand— Assekuranz bedeutende Veraͤnderungen vorgenommen werden, und daß zur Berathung uͤber die Verbesserung derselben eine eigene Kommission niedergesetzt werden wird.
Landau, 20. August. Die von den Geschworenen Frei— gesprochenen, welche nun zuchtpolizeilich angeklagt sind, werden heute von hier abgeführt, Dr. Siebenpfeiffer und Becker nach Frankenthal, Dr. Wirth und Roß nach Zweibruͤcken und Hoch— dorfer nach Kaiserslautern.
Gestern begannen hier die Gerichts-Verhandlungen gegen den Kaufmann Baumann von Pirmasens. Der Herr Bezirks—
Praͤsident Mohr von Mainz, welcher seit dem 5ten d. M. sich hier
befand, und sogleich nach Freisprechung der Angeklagten uͤber Neu— stadt abreiste, war Zeuge bei dem Vorfalle vom 12ten d. M. im Gerhard'schen Gasthause, woselbst bekanntlich Herr Lieutenant Feuri, der den Wirth mit dem Saͤbel verletzte, mit Stuͤhlen niedergeschlagen und entwaffnet wurde. Wie es heißt, so stellt sich die Sache bei der Untersuchung zu Gunsten des Offiziers, und als Nothwehr desselben heraus. Ein in Griechische Dienste getretener Ober⸗-Lieutenant, der ebenfalls zugegen war, wurde vor seiner Abreise eidlich vernommen. — Es ergiebt sich immer deutlicher, daß die bei dem Civil-Gefaͤngnisse stattgehabten Ex— esse zum Theil eine Folge der absichtlichen Aufreizung des In— fanterie-Regiments Wrede gewesen sind. Schon lange sucht man die weißen Knoͤpfe (tzte Regim.) gegen die gelben (Reg. Wrede) aufzuhetzen, und die Arretirung des staͤndig beurlaub— ten Soldaten J. G. Buißroh vom 2ten Jäger-Bataillon, so wie die Entlassung des Beurlaubten B. Schmuck vom 10ten Infant. Reg. beweist deutlich, wie die Feinde der Ruhe und Ordnung das Ziel verfolgen, die Soldaten pflichtvergessen zu machen.
Anweiler, 17. August. Gestern Abend hat die Nach⸗ richt uͤber den Ausgang der Assisen in Landau unsere Jugend in Bewegung gesetzt. Ein Schullehrer zeichnete sich besonders aus, indem er durch die Straßen: Freiheit, Freiheit! rief; Kin— der wurden aufgestellt, um die Freiheit hoch leben zu lassen, und die jungen Burschen sangen Freiheits-Lieder durch die Straßen. Der Tumult währte bis nach Mitternacht.
Zweibrücken, 19. August. (Rhein-Bayerische Zei— tung.) Gestern zog ein Wagen voll junger Leute laͤrmend von hier nach Homburg, um den in Landau freigesprochenen Kandi— daten Eifler zu empfangen. In der Nacht kehrten sie, ebenfalls larmend und schreiend, unter Vortretung mehrerer Gassenbuben und anderen Gesindels, hierher zuruͤck, wobei sie sich allerlei Ausgelassenheiten erlaubten. Es wurden Patrouillen veranstal⸗ tet, mit denen die Zeitgeistler handgemein wurden, wobei es denn einige Verwundungen absetzte. Die Stimmung ist hier und in der Umgegend sehr bedenklich.
Stuttgart, 23. August. In der vorgestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde eine Eingabe der Fürsten von Oehringen mitgetheilt, worin sich dieselben gegen die Beschwerden wegen Wildschadens verwahren, und die Ausliefe— rung der Akten verlangen. Mehrere Mitglieder sprachen sich gegen dieses Ansinnen der Oeffentlichkeit us. Vas Gesuch würde jedoch mit 71 gegen 5 Stimmen genehmigt. — Die Tagesordnung fuͤhrte darauf zur Berathung des Berichts der Finanz, Kommission über die Pension en. Die Anträge der Kommission lauten dahin: daß 1) zum Behuf der Einleitung aner Nevision des Pensions-Gesetzes ihre darauf bezuͤglichen Bemerkungen der Kommission fuͤm die Civil, Staatsdiener zuge—⸗ wiesen würden; 2) daß die Regierung ermächtigt werde, vor,
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läufig die Wirksamkeit des Pensions-Gesetzes so weit zu be— schränken, daß nur insofern neue Pensionen fuͤr Staatsdiener bewilligt würden, als dies neben unmangelhafter Verwirklichung des in dem Finanz-Etat vorgesehenen effektiven Heimfalls von
jmahrlichen 15, ) Fl. thunlich sey, und 3) daß der Fonds der
Wittwen- und Waisen-Pensions-Anstalt jährlich nur um so viel vermehrt werde, als bei der Feststellung des Beitrags der Staats— Kasse zu dieser Anstalt auf jährliche 0,000 Fl. geschehen konne. — Der Chef des Finanz-Departements bemerkte hierauf: er koͤnne die Ansicht der Kommission, daß die Einrichtung der Ci— vil-Pensionen bald als eine unerschwingliche Last erscheinen werde, nicht theilen. Hrälat von Märklin vertheidigte den Kommis— sions-Bericht. Nach einigen weiteren Eroͤrterungen machte der Abgeordnete Hufnagel den Antrag: die Regierung zu bitten, die Gesundheits⸗itmstaͤnde aller wegen Kränklichkeit Pensionirten, die noch nicht 65 Jahre alt seyen, untersuchen zu lassen, da ein wlederhergestellter Staatsdiener zum Eintritt in den Dienst ver— bunden sey, weil ders Grund seiner Hensionirung weggefallen. Mehrere andere Abgeordnete rügen die Höhe der Penstonslast, erwähnen die im Lande herrschenden Klagen daruͤber, und tragen
auf Revislon des Pensions es an. Mach vierstüundiger Debatte beschloß endlich die Kammer einstimmig, die Regierung um Einleitung einer Revislon des Pensions-Gesetzes zu bitten; den Antrag des Abgeordneten Hufnagel anzunehmen; den dritten Antrag der Kommission hingegen abzulehnen. Der Etats, Satz im Ganzen für die Civil - Pensionen auf
de darauf mit 1,50ä,0;t Fl. 3 Kr., nebst irten Beitrag von g3665 Fl., an die domkapi— Tür oö) h 1 Fuͤr Militair—
183: bis dem nachträglich exig
1836 wurde —s⸗ . R — oö , 1Is5 ** telseche Wittmen⸗Kasse zu Elvangen, bewilligt. —
Personen hatte bie Kommisslon die Bewilligung einer Summe von 121,812 Fl.
beantragt. Es entspann sich hieruͤber
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Offizieren ohne gesetzliche Be— schraͤnkung bestehe gesetzlich. Der Abgeordnete Römer sagte:
Ofsiziere senen pensionirt worden; die Stande fragten nun, warum seyen sie pensionirt worden, worauf der Minister erwiederte: er gebe keine Auskunst. So werde die Verantwortlichkeit der Minister illusorisch. Der Abgeordnete Menzel äußerte: Die Stellung eines Ministers der Kammer gegenuͤber sey nicht der Art, daß er sagen duͤrfe: beruhigt euch bei dem, was ich gethan habe; er muͤsse jeden Augenblick von seinen Handlungen Rechenschaft ablegen. Die Pensionirung zweier ruͤstiger Männer muͤsse die Aufmerksamkeit der Kammer in hohem Grade in Anspruch nehmen. Im Kriege muͤsse Diktatur herrschen, aber nicht im Frieden, wo man mit
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ö — & 3 . 23 Va * ** DVI S CX ö gon Ruhe erwägen könne, warum Jemand vom Dienst entfernt werde. Werde nicht angegeben, warum diese Männer pensionirt worden seyen, so sey die Verantwortlichkeit der Minister illuso—
risch. Bei sortbatzernder Weigerung des Kriegs-Ministers fuͤgte der Abgeordnete Menzel hinzu: Er trage darauf an, die Be— willigung der Militair-Pensionen so lange zu verschieben, bis es dem Kriegs-Minister gefalle, genauere Nachweisungen uͤber die betressenden Fälle zu geben. Der Kriegs-Minister von Huüͤgel verstand sich hierauf zu der Erklärung, die Kammer moͤge sich dabei beruhigen, daß aus Gruͤnden der Delikatesse keine Aufklärung in den beiden vorliegenden Fällen gegeben wer— den koͤnne, wogegen er in sonstigen Fällen seine Verpflichtung anerkenne, Auskunft zu geben. — Der von der Kommission be— antragte Etats-QHatz für Militair-Pensionen wurde darauf bewil— ligt, und zugleich beschlossen, die Regierung um Revision des Gesetzes uͤber Militair-Pensionen zu bitten. 8
Zurich, 19. August. Ueber die Sitzung der Tagsatzung vom 12ten d. M. theilt die Züricher Zeitung noch folgende Details mit: „Durch Bericht vom 19. August zeigten, wie be— reits erwahnt, die Kommissarien in Schwyz der Tagsatzung an, daß die Vertheilung der Truppen mit Vorsicht angeordnet wor— den sey und die Ueberzeugung überall Platz gewonnen habe, daß jeder Widerstand erfolglos seyn wuͤrde; diese Ueberzeugung gruͤnde sich vorzuͤglich auf die zu Tage liegende Thatsache, daß zwischen Truppen und Fuͤhrern der schoͤnste Einklang bestehe und diese das Zutrauen jener in vollem Maße genießen. Am gten haͤtte mit den Kanton-Ausschuͤssen eine Besprechung stattgefun— den, in welcher solchen eine tüchtige Lection gegeben und alle die Mißgriffe und uneidgenoͤssischen Handlungen ins Gedächtniß zu— ruͤckgerufen worden seyen, durch welche sie das dermalige mili— tairische Einschreiten der Tagsatzung provocirt hätten; man habe ihnen nachgewiesen, wie der Landfriedensbruch mit Haaren her— beigeführt worden sey; das Uebel muͤsse aber jetzt aus dem Grunde gehoben werden und ein rechtlicher Zustand der Dinge an die Stelle des Zwiespalts und der Willkuͤr treten. Immer— hin werde man ihnen nicht gebieten; aber auf die eine oder andere Weise muͤsse die Angelegenheit desinitiv beendigt werden, entweder vermittelst der Rekonstituirung, oder, wenn diese nicht zu erzielen sey, durch Bestimmungen, daß beide Theile in gesondertem und streng ausgeschiedenem Staats-Haushalt fried— lich neben einander leben können. Jedes Zoͤgern, jedes Ter— giversiren wurde die militairische Besetzung nur verlaͤngern und die Laäangmuth der Tagsatzung endlich erschoͤpfen. f
—
Hierauf haben die Landraths-Ausschuͤsse sich zu der einen oder andern Erledigungsweise, wie es scheine, aufrichtig verstanden; ehestens werde ein Zusammentritt der Ausschüsse aus allen Bezirken des Kantons Schwyz in dieser Absicht stattfinden; hierzu seyen von Inner⸗Schwyz die fruheren Ausschuͤsse bestätiget worden, und man gedenke zu versuchen, auf dem Grundsatze gleicher Rechte sich zu vereinigen oder desinitiv sich zu trennen. Bald werde sich zeigen, ob fuͤr Ausgleichung ein guter Wille vorhanden sey; im Gegentheil sollen die Bestimmungen zur Trennung unver⸗ zuͤglich berathen und ausgemittelt werden. Zur Verminderung der Truppen können die Kommissarien einstweilen noch nicht rathen. Dieselben theilen noch eine vom Kriegs-Rath in Uri an das Volk erlassene Proclamation mit, in welcher dasselbe auf⸗ gereizt und erbittert wurde, durch. handgreifliche Entstellun⸗ gen, als wenn man nichts Anderes beabsichtige, als Aufhebung des Schweizer-Bundes, und den alten klassischen Boden der Freiheit in Besitz zu nehmen, fuͤr den die Vorvaͤter Gut und Blut aufgeopfert haben. — Die Kommission der Tagsatzung machte hierauf in der Sitzung vom 12. August den Antrag, es sey den Kommissarien zu empfehlen, die betretene Bahn fortzuwandeln und die Angelegenheiten uͤberhaupt, und alle
Anstände insbesondere, mit Beförderung be moglich zu er⸗ ledigen. Der Antrag ward genehmiget. t. Gallen und
Graubuͤndten haͤtten geradezu die Wiedervereinigung anbe—
fohlen, was Zurich und Thurgau aber nicht einleuchtz
zumal die Klugheit gebiete, auf den dermaligen Zustand Ruͤcksicht zu nehmen. Kommission den Entwurf zu einer Proclamation vor,
einen Beschluß, den Sarner Bund betreffend. Einigen
. B. Schaffhausen und Graubuͤndten, duͤnkte der
ten, ; zu scharf und sie zoͤgen vor, daß einfach, ohne weiteren
erklaͤrt werde, der Sarner Bund werde aufgeloͤst; Mehrer
zufügen wäre bedenklich, da dadurch die Tagsatzung,
Seiten der Sarner Staͤnde nicht entsprochen wuͤrde, zu en
schen Maßnahmen sich verpflichten würde, zu denen dir Zustimmung nicht konne ertheilt werden. J (Zschokke) betrachtete die Anträge selbst als ein Kriegs) gegen den Sarner Bund, mit der Bemerkung, sobald ez sey, müsse es auch vollzogen werden. Da die Konfe reits faktisch aufgeloͤst sey, duͤrfte es nach dem Daß von Aargau rathsamer seyn, hieruͤber gar nichts 1 sondern vorerst die beiderseitigen Bemuͤhungen der u rien in Schwyz und Basel abzuwarten; der Gesanndtz daher in milderer, sanfterer, herzlicher Sprache z entfernt und abgesondert gebliebenen Eidgenossen um alsdann desto fester auftreten zu ksnnen, 1 dem gutgemeinten vaͤterlichen Rufe nicht Folge leistz
Et. Gallen iochte in der Proclamation an die Sm rer Entzweiung die Worte „offenbaren Bundesbruch „offenbarer Auflehnung“ setzen, indem in der Eidgenn nicht zue unter sich zerrissene Parteien bis dahin bestandn sondern när einerselts die Tagsatzung und das Sch̃tg und gegen diese einige Aufruͤhrer und Bundesbruͤcht sollte in dem zweiten Artikel nicht nur die Verantpn sondern auch das Wort schuldig ausgesprochen werden, sie machen sich des Bundesbruchs schuldig und fuͤr n
verantwortlich; endlich sollen der vierte und fuͤnfte
unschicklich in einem Beschlusse, wie der vorliegende
und derselhen wohl in dem Protokoll erwaͤhnt werden sel-Landschaft hätre noch kräftigere Maßregeln von E Tagsatzung erwartet und fande in dem Beschlussen trag einen auch der Ausdruck
sollte die Staͤnde auf
dissentirenden der Ver
die
idespflicht noch laͤnger verharren, so wuͤrte zruͤchigkeit die gebuͤhrende Strafe erfolgen; die Erwartung und das Recht des gesammten Sch überhaupt und der Basel-Landschaft insbesondere. J und solle der Schlange den Kopf zertreten, und dieses nur durch kräftige Maßnahmen erreicht werden; zu h wies die Gesandtschaft auf die juͤngsthin vom Regiernn von Bern an ihre Gesandtschaft erlassene Instruction Zuͤrich fand, gerade diese eben stattgefundene Ber leider neuerdings, daß früher einen derartigen Beschluß, vorliegende zu fassen, die Tagsatzung sich nie hatte konnen; aber warum? man habe sich immer getaͤuscht, ten Schlummer einwiegen lassen, und das freundschasti ten vorgezogen; dadurch sey der Widerstand und Starr Gegner nur gesteigert worden, bis sie endlich den Fehde schuh hingeworfen und in die Nothwendigkeit geseht hät der Tagsatzung geziemende Sprache zu fuͤhren. Vom Zeit ergriffen, solle nicht bloß von Schonung und M gesprochen, sondern auch das Recht ancrkannt werden. stimmung: Zu dem angetragenen Beschlusse und den mation vereinigen sich die Stande Bern, Solothurn,“ Aargau, Tessin, Genf, Waadt, Thurgau, Graubuͤndten, Freyburg, Glarus, Luzern und Zuͤrich. Auch Se stimmt bei, weil bei der zweiten Verlesung des Antrn ihm in milderem Lichte erscheine, als bei der ersten doch koͤnne es, wie Graubuͤndten, zu angedrohten weihh regeln gegen den Sarner-Bund nicht stimmen. Wy Ratifications-Vorbehalt, da der große Rath wirklich sey. Zug behielt sich das Protokoll offen und Basel— enthielt sich der Abstimmung.“
Die Tagsatzung hat in ihrer 27. Sitzung am s die Berathung uͤber den Kommissional-Antrag in da Angelegenheiten fortgesetzt und denselben angenommen, Art. wurde der Kommissional-Antrag dahin abge nden Obmann sofort beim Zusammentritt der Schiedsrichter! Tagsatzung ernannt werden soll; auch wurde in ein 12. Art. der Vorbehalt einer Verfugung der Tagsch Auferlegung der Kriegskosten gemacht. — Der Tag ferner ein Kemmissariats-Bericht aus Schwyz vom vor; darin ward gemeldet, daß Schwyz den Hrn. mn Reichlin und Rathsherrn Holdener als Gesandte ch satzung ernannt habe, und daß diese ungesaͤumt nach! gehen werden; auch sey den Staͤnden Uri und! den durch die Regierung von Schwyz Kenntniß! Lossagung von der Sarner-Konferenz gegeben worden, wurden ohne Zweifel auch diesem Entschlusse folgen i sagen. In Uri und Nidwalden muß der Gegensz Landes-Gemeinde gebracht werden, und diese soll sich Ständen am Sonntag den 25sten d. M. versammehh, Kommissariats-Bericht heißt es weiter: „Wuͤrde da andere dieser Stande auf seiner separaten Stellung bi dem Beschluß vom 12ten d. M. keine Folge geben sind die hier zahlreich versammelten Truppen bereit der hohen Tagsatzung weiterhin zu folgen und ihren g Anerkennung zu verschaffen. Das wiederholte Gesuchn pen-Verminderung koͤnnten wir (die Kommissarien unterstuͤtzen, wenn wir nicht die nun zuverlaͤssige Autst
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daß sich morgen die Ausschuͤsse saͤmmtlicher Bezirke hier versammeln werden, um sich uͤber eine auf den
der Rechtsgleichheit gestuͤtzte Verfassung zu berathen diese Berathung den erwuͤnschten Erfolg, so werden 2 auf eine bedeutende Reduction der Occupations⸗Truppen n
Am 17ten sind hier die Herren Altlandamm)m und Rathsherr Holdener, als Gesandte von Schwyz! zur Tagsatzung eingetroffen.
Die Neue Züricher Zeitung enthaͤlt folgend tungen uͤber die eidgenoͤssischen Angelegenheiten in 8 die Gerichts-Verfassung: „Jeder einzelne Kanton dag auch der groͤßte, ist zu klein, um Raum, Stoff und M Ausbildung einer Rechtswissenschaft und zur wirksam sation einer von Willkuͤr, Dikasterial-Despotismus, ! keiten und Leidenschaften jeder Art befreiten gerichtlich chie zu besitzen. Nicht die Vermehrung der Instanteng sem Uebel abhelfen, so lange die Richter, auch der ho stanz, ihre Parteien, ihre untern Instanzen perspnlig mit ihnen in tagtaͤglicher, angenehmer oder unangene) ruͤhrung stehen und selbst in der Atmosphaͤre leb die Streitigkeiten, die sie beurtheilen sollen, . koͤnnte auch eine wahre Schweizerische Rechtsschh
*
Gleichzeitig legte die n
daß ein Schweizerisches Recht, eine Schweizerische Rechts⸗ nschaft besteht? Wie ist es denkbar, daß die dem un— eiischen Rechte wesentliche genaue Beobachtung der ge— chen Formen gewaͤhrleistet ware, so lange nicht diejeni— bbern Kantongl-Gerichte, welche Civil- und Kriminal— zesse in materieller Hinsicht zu beurtheilen haben, in formel— Feziehung der Aufsicht eines Cassations⸗-Gerichts unterworfen Die Verfassungen der regenerirten Kantone haben ihre serungs-⸗-Raͤthe vielfach unter die genaue und wirksame Kon⸗ der großen Raäthe gesetzt, und mitunter wirken Vereine Presse ein; hingegen sind die Appellations-Gerichte in meh⸗
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Kantonen zur Zeit souperain, und es stuͤnde zu besorgen, zterhin sich ein Dikasterial-Despotismus bilden könnte, der die gesetzgebende Gewalt usurpiren und dem Buͤrger um fäckender seyn wuͤrde, weil berjenige, welcher unter den For— des Rechtes unterdrückt wird, hierbei weit schmerzlicher ge— st ist, als derjenige, welcher durch offenkundige Macht— se der vollziehenden Gewalt benachtheiligt wird, und eben deswegen die Theilnahme und Achtung aller nde von Freiheit und Recht gesichert bleiben. Wie kann hier geholfen werden, wenn nicht uͤberhaupt der Schwei— che Bundes⸗Stagt nach seinem Begriffe und der darin nden Pflicht das Recht gewaährleistet ünd seinen Schutz und lid uͤber jeden einzelnen Schweizer-Buͤrger erstreckt? Man einwenden, daß durch die Errichtung eines eidgendͤssischen schtshofes die Prozesse verewigt, ein Advokaten, Regiment fuhrt und die armen Schweizer raubsüchtigen Harpyen gegeben werden. Wir begnuͤgen uns, zu bemerken, daͤß lange
alle Prozesse vor das Forum des eib gendssischen Gerichts— 1 7
b auch nur gezogen werden koͤnnten, geschweige denn wirklich n gelangen wurden. Schließlich sind noch die verschiedenen sbute desselben hier aufzuzählen. Das Bundes-⸗Gericht wurde den angedeuteten Grundsaͤtzen Richter seyn: 1) in allen itigkeiten zwischen dem Bunde und einzelnen Kantonen; svischen verschledenen Kantonen; 3) in Fällen von Anklagen Bundes- Behoͤrden und Beamte; h bei Anklagen we— Huchverrath und Rebellion gegen die Eidgenossenschaft; é Faͤllen von politischen Zerwärsnissen im Innern einzel⸗ Kantone; 6) zweite Instanz in allen Faͤllen, wo eine konal-Negierung, der Fiskus eines Kantons angeklagt oder lligt ware, wenn in letzterem Falle nicht der Bund oder Landerer Kanton, sondern fremde oder einheimische Parti⸗ en als Gegner desselben erschienen; 7) Cassations-Be— e in allen Fällen, wo das hoͤchste Gericht des betreffen⸗ Kantons uͤher das Materielle des Strestes entscheidet; othwendige Revisions-Instat sppellations⸗-Gericht in allen Fällen, wo das streitige Objekt Werth von mehr als 10,6990 Franken hat. Das Gericht
Cassations⸗Instanz offen bliebe.“
— In der Zeitüng des Ober- und Nieder-Rheins mah: „Die Tagsatzung wird von radikalen Petitionen, Theil in sehr heftigen Ausdrücken abgefaßt, bestürmt. Doch snt die Versammlung den nicht undeutlich ausgesprochenen hungen einen wuͤrdigen Ernst entgegensetzen ji wollen, um von einem Extrem in das andere zu verfallen. Der Ge— fe von Basel⸗-Landschaft hatte sich sogar erlaubt, zur Unter— ug des Gesuchs seiner Kommittenten, persoͤnlich vor den anken erscheinen zu duͤrfen, auf den erprobten Vorgang
Franzoͤsischen National-Konvents von 1793 hinzuweisen.
vielen Seiten wurde aber ein solches Exempel als gewiß ermuthigend und nachahmungswerth betrachtet.“
Basel, 20. August. Gestern ruͤckte abermals 4 Bataillon dtlaͤnder Truppen hier ein, 3 Compagnieen desselben wur— in den Bann der kleinern Stadt, 2 nach Reihen und 1 nach ingen, Alles jenseits des Rheins, verlegt. Die auf den Einwohnern ruhenden Lasten der Einquar⸗ ng und Bekoͤstigung der eidgenöoͤssischen Truppen sind so daß in großen Haͤusern die Eigenthumer 25 bis 30 Mann bergen und ernaͤhren muͤssen. Die reichen Haͤuser, die ihre aten in die Wirthshäuser schicken, muͤssen taglich 135, 20 sogar 25 Batzen bezahlen. Die Baseler Zeitung meldet: „Aus der Landschaft ver— nen wir, daß die getreuen Gemeinden, auch dem furchtbaren brismus der Liestaler, dem sie bis auf die letzten Tage preis- ben waren, widerstehend, noch immer mit bewunderungs⸗ iger Kraft an ihrer Ueberzeugung festhalten. In den Kanton nun H eidgendssische Bataillone uͤberhaupt eingeruͤckt und nsächlich die ungetrennten Gemeinden saͤmmtlich davon besetzt en seyn. Die Liestaler, nachdem endlich ihre Truppen auf⸗ et worden sind, suchen im Reigoldswilerthal durch dahin sickte Landjäger ihr Ansehen zu behaupten; die Gemeinde endorf vertrieb dieselben; in Zofen wurden sie durch das ltair gegen die Burger beschützt; Bretz wil, Reigolbswil und derdorf verweigerten deren Aufnahme eufs Bestimmteste. Pfarrer sind uͤberall vertrieben. Die am 3. August ge— snen hiesigen Aerzte werden noch immer in Liestal festgehal— die Verwendung der eidg. Herren Kommissarien ist also hierin ganz fruchtlos geblieben. In Binningen, so wie in henahmen die aus dem Reigoldswilerthal zuruͤckge kehrten lr Soldaten gegen die eidgensssischen eine feindliche Stel⸗ ah und trieben es in letzterem Orte so weit, daß das eid— ssche Militair das Dorf umstellen und mit exemplarischer lun drohen mußte, was auch wirkte und die Ordnung ellte.“ ;
Schw vz, 18. August. Am 17ten haben die beiden Theile Schwyz die erste Konferenz gehabt und sich zu allseitiger bendung des Grundsatzes der Rechts-. Gleichheit verstanden. rch Einschreiten der Koömmissarien wurde Abyberg, der schon Ausschuß gewählt war, den aber die Deputirten von Äu— and nicht dulden wollten, zum Ruͤcktritt bewogen.
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Rom, 7. August. (Allgemeine Zeitung.)
E n olgsen Es hat
Tagen das Gerücht verbreitet, die Regierung gehe ö um, Papiergeld einzufuͤhren. Man wußte zwar ziemlich daß dem heiligen Vater von einem hiesigen Staat? mann Projekt dazu vorgeschlagen worden ist, nur uͤber die Aus— mung und Anwendung der Maßregel war man im Publikum slhaft. Diesenigen, welche gewohnt sind, Alles n dunteh— 6g sehen, behaupteten, man wolle geradezu coursiren— r ergo, wie zu Pius VI. Zeiten, und zwar ohne die h ug einer Realisatlons-Bank einführen,. Sie unterließen tugleich alle Schrecken und Unglacksfalle, die jene Maß⸗ .. . nach sich zog, aufs Grellste auszumalen. Die Ge— gten, welche zuglelch unstreitig dir besser Unterrichteten wa— widersprachen dieser Behauptung, und gaben zu verstehen,
bei allen Todes-Urtheilen;
aus Rom vom 13. August?
— — ———
aber eine solche Stellvertretung zu einem
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daß wohl von einem aͤhnlichen Plane die Rede gewesen, aber keinesweges in jenem verderblichen Sinne. Die ganze Sache habe sich darauf beschraͤnkt, daß vorgeschlagen wurde theils die Unternehmer der offentlichen Arbeiten mit in 6 Monaten einzu⸗ loͤsenden Bons auszuzahlen, theils den Kreditoren der her nn Kammer aͤhnliche Bons auszustellen. Da, wie versichert wird die Finanzen sich taͤglich bessern, so sey durch diese Maßregel nut bezweckt worden, einen vorraͤthigen Fonds in baarem Gelde zu besitzen. Der Gegenstand wurde viel besprochen, und erregte in den Gemuͤthern einige Unruhe. Wie man aber vernimmt, wi— dersetzte sich der Kardinal⸗Staats⸗Secretair des Auswaͤrtigen dem Plane sehr stark, so daß man ihn nun ganz hat fallen lassen. Hingegen erhaͤlt sich das Geruͤcht, daß man die Guͤter der Bruͤ⸗ derschaften (consrnlernifâ) veraäͤußern, und letztere mit Staats⸗ Papieren entschaͤdigen wolle. — Der Selbstmord kommt hier sehr selten vor, doch ereignete sich ole
Fall, der einiges Aufsehen erregte. Der Postmeister von Mön— terost (auf der Straße von Romn nach Viterbo), ein Bruder des hiesigen Postmeisters, kam hierher, um Geldforderungen, die er an das Gotwernement zu machen hatte, einzukassiten. Er wurde abgewiesen, man weiß nicht aus welchen Gruͤnden, und da er in Geldnoth war, stuͤrzte er sich, bei hellem Tage, aus einem Fenster des sehr hohen Palastes von Monteritörio in welchem der Kardinal Camerlengo und der Tesoriere wohnen auf den Platz herab. ö
Rom. 14. August. Unter Anordnung und Aufsicht des Kardinal Staats-Secretairs des Innern wird hier stark daran gearbeitet, die Civil-⸗Prozeß⸗ rdnung in allen ihren Theilen ganz Umzugestalten, indem die setzt bestehende, vom 5. Oktober 1831 sehr mangelhaft zu seyn scheint. Da der Kardinal einst zu den beruͤhmtesten Juristen Italiens gehörte, so erwartet man von dieser Umarbeitung manche Erleichterung und Verbesserung. Vor Kurzem wurden zwei Personen aus dem Gefolge der Herzogin von Berry, der Doktor Deneur Und der Abbe Saba⸗ tier, auf der Reise von Nea hel hierher, bei Cisterno von Raͤu— bern uͤberfallen und ausgepluͤndert; es sollen ihnen 4 — 5000 Fr. abgenommen worden seyn. Wir haben hier einen
haben ganz ungewöhnlichen Sommer; seit dem 1. Juli ist das
Thermometer gewohnlich zwischen 2 d 22 Grad R. stehen . und nur . Ven ruf . stiegen. Es hat haufig und mitunter sogar in Stroͤmen gereg⸗ net und am gten d. M. stieg die Tiber in Folge der Regen— guͤsse in den Sabiner Bergen plötzlich 7 Palmen uͤber ihre ge— wohnliche Hoͤhe. Beinahe hätten? wir daher mitten im Som— mer und bei heiterem Himmel eine Ueberschwemmung in der Stadt gehabt. Dieser Unregelmaͤßigkeiten ungeachtet ist der Ge⸗ sundheits, Zustand gut. . ; ;
— Die Allgemeine Zeitung meldet in einem Schreiben n ͤ „In diesen Tagen hatte man die Herzogin von Berry auf ihrer Durchreise nach Deutschland hier erwartet; allein, wie verlautet, hatten sich dieser Reise unvorher— gesehene Schwierigkeiten entgegengestellt.“ 5 Neapel, 12. August. Am 8. d. M. Dampfboot „il Francesco Primo,“ von seiner nach Griechenland unterncnmenen Fahrt zurückkehrend und zunachst von Palermo kommend, im hieslgen Hafen vor Anker. Am Bord desselben be⸗ fanden sich Ihre Koͤnigl. Hoheit die Herzogin von Berry, die sich in Palermo auf demselben eingeschifft hatte, und Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Bayern, der auf diesem Schiffe die ganze Reise nach Griechenland und durch den Griechischen Ar— chipel zuruͤckgelegt hat. Außer dem Gefolge dieser beiden hohen Personen befand sich auch der Firrst von Butera am Bord, der von Sr. Maj. deim Koͤnige nach Griechenland gesandt worden war, um den Koͤnig Otto bei seiner Thronbesteigung im Namen unseres Königs zu begluͤckwünschen und demselben zugleich das Großkreuz des St. Ferdinands-Ordens zu überreichen.
Der Graf Lucchesi-⸗Palli ist vom Köoͤnige zum Maggiordomo ernannt worden. ö
ging das Koͤnigliche
.
. Berlin. 27. August. Se. Koͤnigl. Hoheit der P rinz Wilhelm, Bruder Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, und Ihre Koͤ— nigl. Hoheit die Frau Prinzessin Wilhelm sind nebst Fa— milie von der nach den Rhein- Gegenden unternommenen Reise am 19ten d. M. im erwuͤnschtesten Wohlseyn zu Schloß Fischbach eingetroffen.
— Der diesseitige Gesandte in Paris, Freiherr von Wer— ther, ist auf seiner Ruͤckreise dorthin gin At sten d. M. in Achen angekommen. .
— Das neueste Amtsblatt der Koͤnigl. Regierung zu Koln enthalt eine Bekanntmachung des Herrn Justiz-Ministers von Kamptz Excellenz, in Bezug auf die in den Rhein⸗Provinzen er⸗ hobenen Klagen uͤber die nachtheiligen Einwirkungen der soge— nannten Winkel-Konsulenten auf dle friedensrichterliche Rechts— pflege, und besonders uͤber die Verhinderung der guͤtlichen Bei— legung der Nechts-Streitigkeiten, wahrend auf der andern Seite nicht selten die Behauptung eines auf das Konsuliren und Ver— treten vor den Friedens⸗Gerichter zustehenden Rechts vernommen wird. Der Minister bemerkt, wie diese Behauptung von jedem gesetzlichen Grunde entbloͤßt sey, indem die Gesetze allerdings den Parteien gestatteten, vor den Friedens- Gerichten entweder in Person oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, nirgends iche besonderen Gewerbe machten, wie schon daraus hervorgehe, daß der Auftrag, der ge— setzlichen Regel nach, ein unentgeltliches Geschäft sey. Die V günstigung, durch Bevollmaͤchtigte erscheinen zu duͤrfen, bezwecke lediglich die Erleichterung der Parteien, keinesweges aber den Vortheil des Mandatars, und wo also ein Bevollmaͤchtigter die zu der gerichtlichen Verhandlung erforderlichen Eigenschaften und Faͤhigkeiten nicht besitze, oder bemüht sey, aus Gewinnsucht Ver— gleiche zu hindern, den Prozeß zu verzögern und die Kosten zu vermehren, da liege es nicht bloß in den Befugnissen, sondern in den Pflichten der Friedens-Richter, dergleichen Individuen als zur Vertretung einer Partei nicht geeignete Bevollmaͤchtigte eben so zuruͤckzuweisen, wie in allen anderen Verhaͤltnissen ungeeig⸗ nete Substitute zuruͤckgewiesen wurden. Da die Vertretung der Parteien kein Erwerbszweig, sondern lediglich eine, der Partei elbst beigelegte Befugniß sey, und mithin der Mandatar kein selbststaͤndiges Recht habe, vor Gericht aufzutreten, so werde durch die Nichtzulassung desselben nicht sowohl sein Recht, als viel— mehr das des Mandanten verletzt, und es konne daher immer nur hoͤchstens eine Contestation zwischen diesem und dem Frie⸗ densrichter stattfinden. Hiernach koͤnne der Gesichtspunkt, daß die e der Rechte einer Partei durch einen Bevoll— maͤchtigten für Letztern ein Gewerbe sey, und daß irgend Jemand auf dieses Gewerbe einen wohlbegründeten Anspruch habe, als durchaus gesetzwidrig nirgends gestattet werden.
— Am 17ten d. M. fand zu Duͤsseldorf die Verloosung
2 1* Ver⸗
in diesen Tagen ein solcher
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der vom Kunst-Vereine fuͤr die Rheinlande und Westphalen er⸗ worbenen Gemaͤlde und Zeichnungen statt. ö! . Achen meldet man, daß sich die dortigen Nadel— Fybriken fortwährend eines schwunghaften Betriebes erfreuen. Vicht. minder befriedigend ist im Allgemeinen der Gang der Tuch⸗Fabriken, sowohl dort als in Düren und Eupen, in wel— chem letzteren Orte dle Aussichten fuͤr den Absatz der Fabrikate, besonders nach der Levante, wieder gůnstiger werden. Nur ver— nanmt man von allen Seiten Klagen der Fabrikanten Über zu hohe, noch immer steigende Wollpreise. — Der Kirche zu Her
zogenrath im Kreise Achen ist von dem verstorbenen Arzte Tilimann ein Legat von 1909 Rthlr. ausgesetzt worden 3 . ⸗ ) 118 1. . 11 1
Ueher ., Ind und
af gn ili i g. op Ke wo ö. gewerblichen Verkehr im Regie— Brombe meldet man unterm
l5ten d. M. von
dort Folgende : ze-Zufuhr ist in der letzteren Zeit nur unher euter esen ch hedurfte es einer solchen nicht, w, . hiesigen Getraide é noch mit hinreichenden Vorraͤ— , . sind De Handel ist sich gleich gebliebe
ö nn Vieh werden väahrend sehr gesucht und zu guten „reislen bezahlt. Namentlich wird die Wolle von 1831 schon setzt in mehreren Geger von auswärtigen Spekulanten be handelt. In den Städten des hiesigen Regterungs Bezirks, w
selbst sich Tuchmachereien befinden! sind im Laufe des Monats
Juli uͤberhaupt 2603 Stuͤck ordindirer Tuche verfertigt worden. In demselben Monat des vorigen Jahres wurden dagegen nur 1151 Stuck 299 , en g, folglich in diesem Jahre 1457 Stuͤck mehr. Die Tuche haben auf der letzten Frankfürter Rress seßkt au Absatz gefunden, . , , . . 66h 6 . b. d blauen reißend abgegan gen und über See versandt worden. Man darf nung Raum geben, daß sich die, im hiesigen Regierungs Bezirk bestehenden, Tuchmachereien allmaͤlig wieder heben werden. Was den Wasser-Verkehr betrifft, so ist derselbe in Juli durch die in der Ausfuͤhrung begriffene Haupt: Reparatur an der vierten Bromberger Kanal-Schleuse und die dadurch noͤthig gewordene Sperre dieser letzteren zwar erschwert, jedoch nicht durchaus un— terbrochen worden, da die Frachten durch Umladungen und zur Achse weiter befoͤrdert worden sind. Es sind in Bromberg aus der Brahe und der Weichsel, und ohne den Kanal zu beruͤhren, 26 mit Getraide, Holz, Eisen, Mauersteinen ꝛc. befrachtete Kahne eingegangen und nach den an der Weichsel (belegenen Städten wieder ausgegangen. Von Nackel und der oberen Brahe liefen 41 Kähne ein. Abgegangen sind dagegen im Laufe des vorigen Mo— hats von Bromberg nach Nackel, Czarnikau, Posen, Stettin Und Berlin 22 Kähne mit Getraide, Wolle, Material-Fsgaaren ꝛc.“ ö. Am linken Ufer der Weser, in der Nähe der Domaine Tonenburg (im Regierungs-Bezirk Minden), ist kurzlich in der Tiefe von 12 Fuß, zwischen einer Lage von Steinzerälle, Sand und Lehm, das fossile Gerippe eines Mammuths entdeckt worden. Die bereits aufgefundenen Reste bestehen in dem obe ren Theile der Tibia, einem Theile des Schütcerblaͤttes und mehreren Stuͤcken von Roͤhrenknochen, die saͤmmtlich das Ge— prage einer ungeheuren Größe an sich tragen. Ein Backen⸗Zahn war fruͤher schon gefunden worden. ö.
daher der Hoff
*
Meteorologische Beobachtung.
. Morgens Nachmitt. Abends J Rach einmaliger 26. August. 6 ühr ühr. iG Uhr. Beobachtung.
— Par. ] Quellwärme 8,9 9 R.
Luftdruck. 337.3. Par 337, 3“ Par. 338,25
Lustwaͤrme. S, 0 R. 12,99 R. 9, 0 0 R. 1. 2.50 R Thaupunkt tz, / 9 R. 5, 9 R. 5,7 0 R *in warme 12, z M
7 228 ; 3 * . 72v. 3.
Dunstsaͤttg. S0 pCt. 62 pCt. 77 pCt. Bodenwärme 11, 9 R. wetter,... heiter. heirer. heiter. 1 591 Wind. .... Wr w. WRV. Wo B. Fhusdünst. C, 12 Nh. Wolkenzug WNW. — Neiederschlag 0.
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Berliner Den 27. August 1833
Amtl. Fonds- und Geld Gurs Zettel.
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Auswärtige Börsen. im sterd K, 18 un lam, 22. August
Viedor vin 29 . . . Nied rl. wirkl. Seht 1d 5 . Æusgesetzie Schuld 12 1. Kanz-
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ꝰ 7 Udi8. (V. 28 l 1 9951 960 . 9 . 28 101. (v. 1831, gaz. 55 Span. 673.
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38 do. 43. ö . nt werpen, 21. August. eln 945. Met. 97. Bras 70. 53 Span. 67 37 do, 43.
43 do. 54. BDinsl. 1373. Neap. 8b. ; J ö Varschau., 23. Pfandhr. 915 92].
Assign. 185.
Auzust.
kank-Certifi. 823. bart. Obl. 366. Russ
. Königliche Mittwoch, 28. August.
—
S ch au spiele.
8. Im Schauspielhause: Götz v
N . ; 2 866 1 h. 8 on
, ., 3 der eisernen Hand, Schauspiel in 5 Abthei, ungen, von Gothe, (Herr Rotk: Götz von Berlichingen.)
2A tier nm G ft (* 9. August, Im Schauspielhause;: Kritik und ntikritit, Lustspiel in 4 Abtheisüngen, von E. Raupach. Hier
auf. Der Fin ing nge che ungen on . gie
, dling, Lustspiel in 2 Abtheilungen, nach Picard und Mazeres, von G. Keltel.
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