auch dem Namenstage der Kron⸗ dem Schlosse ein ilitair und Ho
tiung der Königin, zugleich
prinzessin, gab der König auf mahl, zu welchem die Ewil, Des unbestaͤndigen Wetters weg
roßes Mittags⸗ Chargen einge⸗ en war keine oͤf⸗ doch wurde der Tag, nicht nur von vielen Privat— ch mehrere von Privat⸗-Personen ar— So sah man gegen welches dem Schloß gegenuͤber⸗ geschmuͤcktes Fahrzeug ks dem Schlosse sich sich auf dem Schloß m Schauspiel zuzusehen. n Orten fanden cbenfalls tningholm hatten sich einige onprinzessin, als sie am Abend zu empfan⸗ Reise nach
laden waren. Festlichkeit veranstaltet worden, er allen Schweden so theuer ist, Vereinen, sondern auch dur rangirte öffentliche Lustbark 9lUühr Abends von dem U liegt, ein kleines, mit buntfarbi auslaufen, unter Abbre nähern. Eine zahllose und auf der Br Im Park und an mehreren andere Privat Vergnuͤgungen statt. Zu Drot junge Leute vereinigt, um die Kr zurückkehrte, mit
eiten gefeiert.
gen Lampen nnung eines Feuerw Menschenmenge hatte uͤcke versammelt, um de
Freudenruf, Gesang und Musik gedachte der Kronprinz von seiner in Christiania einzutreffen. Deut sch land. Hamburg, 28. August. De Freiherr von Humboldt, welcher Far, ist heute weiter nach Ber sschiffe wird der Graf von Ne
Bergen wieder
r Königl. Preußische Minister von Bremen hier angekommen Mit dem Rus— sselrode von St. Pe⸗ wohin der Kaiserl. Russische Mi— gangen ist.
In der Sitzung der ersten wurde mit der Berathung uͤber den ahren in Administrativ—
lin abgereist. — sischen Damp in Luͤbeck erwartet, nister-Resident von hier abge
Dresden, Kammer vom 2tsten d. Gzeretz⸗Lntwurf, das Verf treffend, fortgefahren. wonach in Verwaltungs-Strafsäche stehen, in Bezug auf“ Bestimmungen eintreten sollen. Lenselben in Polizeisachen ihre bisheri Dr. Klien bemerkte über d
29. August.
Justizsachen be⸗ dem Gerichtsstand, n kein privilegirter Gerichts⸗ Polizei⸗Straffaͤlle sedoch besondere
Die Studirenden betr ge Behoͤrde vorbehal⸗ iesen Punkt, wie be— s Gesetzes uber die pri— ie dabei von der Univer, von ihm bevorwortete Petition die inigt habe, daß der Universitaͤt Le e Zustimmung nicht ent⸗ die Universitat nachweise, daß Patrimonial⸗Jurisdiction bei
darum noch nicht erfolgt, in der zweiten Kammer noch
Um aber durch das jetzige n nicht vorzugreifen, beantrage er n Zusatz: „Auch bleibt es in Betre e bei der bisherigen Ver ung erlitten hat.“ Deutrich, worin derselbe aragraph an den bestehen⸗ Universitaͤt nichts andere,
sich hier nicht bloß um n auch um die ganze d um die vermittelst dersel⸗— erhaäͤltnisse eingreifende, Lokal. ihrer Angehörigen, auch walt, sondern um den Ge— Verhaͤltnisse als allgemeine
§. 32. handelte von
effend, so
ten worden. reits bei Gelegenheit der Berathung de Thilegirten Gerichtsstaͤnde, und über nd (taͤt Leipzig eingereichte und Kammer sich daruͤber vere hre bisherige Gerichtsbar ogen werden ksnne, E Eigenschaft einer Diese Nach weil das erwähnte Gesetz bisher
zicht zur Berathung gekommen sey. Gelrtz künftigen Entscheidunge zu dem Paragraph folgende ber Universität Leipzig“ sJ bis dieselbe auf ger Nach einer Entg daran erinnert, daß der vorliegende ben Einrichtungen in Ansehung der äußerte r. Klien ferner: Es handle die Verhaltnisse der Studir bisherige akabemische Ve ben erworbenen, tief in alle V der Universität Leipzig nicht bloß um richtsstand
keit ohne ihr
ig so lang ignetem Wege eine Abänder egnung des br.
enden, sonder rfassung un
und aller die Polizei ⸗ Ge und die Jurisdicti Bekanntlich sei die Staͤdte⸗ Ordnung pußblicirt worden, ohne ü der durch dieselbe in Leipzig best Lokal⸗Verfassurng irgendwo ged missair Hr. Schumann wegen Nachweisung der n keit nicht in das Gesetz wegen Auf— selbst als aufzunehm r ständischen Schrift de
uberhaupt. s Landes⸗ Gesetz rsitat und ihrer ehenden eigenthuͤm⸗ Der Koͤnigl. Com daß der Vorbehalt Universitats⸗Gerichtsbar⸗ J der priviligirten Ge⸗ lossen worden, sondern ssen habe gedacht werden Merbach hielt es eben⸗
daß in derselben der Unive Rechte, ode
gab zu bedenken, llalität de
rich ts staͤnd daß nur in de oll Der Koöͤnigl. Commissair ). n beregten Vorbehalt, wenigstens astehe, im Namen der Regie— en zu durfen. — Die Kammer fenden Paragra⸗
falls seiner Stellung gemaͤß, de vie er in seiner Allgemeinheit rung stillschweigend nicht zugesteh vertagte endlich die Berathung i phen bis zu ihrer
Munchen, sind die Königl. Griechische te ihrer Bestimmung Königl. Griech s ersten Linien⸗
ber den betre naäͤchsten Sitzung.
. August. ens gegen acht Uhr Schu tzen⸗Lompagnie und ihrem neuen Vaterlande ische Oberst Herr nfanterie⸗NRegi⸗ 2ten Infanterie⸗Regi⸗ Waffenbruͤder zu Pferde
Heute Morg 2Ate und 3te nach dem O abgegangen, wobei ihnen der von Lesuire, das Mu ments und die Schuͤtz ments, dann eine zahreiche Menge ihrer und zu Fuß, und eine gro Geleile gaben. sephs⸗Platze von dem Gener
sik- Corps de en-Trompeter des
hiesiger Einwohner das f dem Max⸗Jo⸗ ing noch inspicirt
ße Anzah gestern au al⸗Major von Hertl
Dieselben waren vor
=. , . , ü
Zeitung enthaͤlt nach, Verhandlungen der
politi sche „Die nun vollende im Rheinkreise si inungen und Ansichten im nicht zur Unzeit se en uͤber diese Ver
— Die Muͤnchener stehenden Artikel: außerordentlichen Assise net, falsche Me ten, und es durfte daher und ruhige Betrachtung Ergebniß hier oͤffenil kums wird woh nannten guten Sache er bie Geschwornen, welche hierburch den Triumph unberechenbaren als Anhänger vor sind, betrachten. teien einverstanden erk pelsinn des Gesetzes b Ausspruche im Auge Eide nicht untreu w setz (Ar. 102 hen zu imuͤssen glauben, nur aszu leicht dasselbe 2A slegung verstanden w Richter zagen muͤssen, ein setz sie im Zweifel laͤßt, w Gefaͤhrlichkeit und Strafb Gericht die Absicht, Stag des Hoch verraths laut und aussprachen, und gewiß jedem durch ihre Vertheidigungs-Reden einen Augenblick zwelfelhaft la rt. 347 des Code wissen, an ihre personlich doch nur uͤber die Frag sen, nicht aber daruber,
nd unverkennba Publikum zu einige schuͤchterne handlung und deren Ein Theil des Publi⸗ ten Triumph der soge— n, ein anderer vielleicht chuldig aussprachen, und tei mit den noch bitter tadeln, und die den elben freind dieser beiden Par— gluͤcklichen Dop⸗ e Geschwornen n, wollten sie ihrein gleich eben dieses Ge⸗ anderen Sinne verste⸗ ht entgehen, n gunstigen nicht rechtskundige echen, wo das Ge, res sie über die die selbst vor inzustuͤrzen, sohin endsten Ausdrucken ten Bayer
2 k
ich auszusprechen.
in diesem Ergebnisse eir blicken und preise das Nicht s der erstgen lben bereiteten, gen und Absichten, nnen uns mit keiner ären, sondern nur rn, welches di
annten Par
Folgen desse Meinun
erden, und wenn wir ben!) in einem so kann uns d auch in einer de en konne, Schuldig auszuspr iewohl ihr Inne arkeit von M nd Verfass in den ei tlich gesinn
des Code och auch nie n Angeklagte
—
—
n Abscheu gossen, nicht iset auch der bloß an ihr Ge— so ist das ich gestellt t die von
ssen konnte. d'instruction e Und innere Ueberzeu e, ob der Beweis ob sie in der erwies
80 dem Gesetze far rn fn derselben erforderten Momente erkennen. er sind und wer wollte es Nichtjuristen verargen, wenn sie dort schei⸗ tern, woselbst der Jurist von Profession nur allzu große Schm ie⸗ rigkeit findet, wo Leidenschaft und Parteisucht noch diese Schwie⸗ rigkeit vermehren, und dem Gesetze einen Sinn unterschieben, der zwar scheinbar genug sich herausputzen läßt, an den aber diejenigen, die bei Gebung des Gesetzes mitwirkten, unmoglich edacht haben koͤnnen. Schon der vorzuͤglich in seinen Folgen , gewordene Prozeß gegen de Potter, Thielemann *. hat die Schwierigkeit der Auslegung des Art. i02 des Gode penal laut und deutlich genug an den Tag gelegt. Das Wort: di. rentement, in demselben, muß allerdings jedem die Frage auf⸗ dringen, was heißt das: zur Begehung der in den Art S6. bis 101 des Cade pènal genannten Verbrechen geradehin Edirec- temen) auffordern? Wird absolut ein Imperativ erfordert, oder genugt auch eine rathende, wuͤnschende ꝛc. Aufforderung? Muß es darauf abgesehen seyn, daß das Verbrechen dem Auf⸗ rufe unmittelbar in der Zeit folge, oder ob, und welcher Zwi⸗ schenraum ist noch zulaͤssig, um gleichwohl das Gesetz auf die Aufforderung anwenden zu koͤnnen? Und wenn die Aufforde⸗ rung keine thaͤtlichen Folgen hatte, durch welche Umstaäͤnde wird
solche eine direkte, und unter welchen ist dieselbe eine indirekte?
Die Schwierigkeit scheint um so groͤßer, weil andere Gesetzes⸗ stellen, die gleichfalls von Aufsordernngen zu Verbrechen han—⸗ deln, nicht das Wort directen! enthalten. Der Art. 217 han / elt vom Aufrufe zur Rebellion, und erfordert keine direkte Provo⸗ cation, der Art. S5 von Aufforderung zu Verbrechen und Ver—
gehen uͤberhaupt, auch hier ist nicht die Rede von direkter Pro⸗
vocation, quelques provoentious genuͤgen. Eben das besteimmt den Art. 29, auch hier genügt düelque provocation zur Straf— barkeit. Warum also will der Art. 102 gergde eine direkte Auf— forderung, und was will derselbe mit dem Worte direkt sagen? Die Schwierigkeit selbst, welche aus diesen parallelen Gesetzes⸗
stellen hervorzuügehen scheint, loͤset die Frage. Der Art. 293 be Bedienung a Bayerischen Ho weiter fort. Karlsruhe, in ihrer Sitzung v rungs⸗Verordnüng rathung allgemeiner fentlicher Rede Itz ste in erkla er dieselben trachtet habe, Rechte der Quellen dieser sie entweder aus einer gruͤndeten Mißtrauen v ĩ aber auch fr elche Gefahre und ob denn wir
straft die Hauptthäter bei solchen Provocationen zu einem Ver— brechen oder Vergehen mit 16, his 306 Fr. und dreimonatlicher bis zweijähriger Gefäͤngnißstrafe, der Art. 265 die Ausrufer, Anhefter ꝛc. als Mitschuldige der Urheber, wenn sie diese nicht nennen; der Art. 217 diejenigen, welche zur Empoͤrung (Relielliou) auffordern, nach Umstaͤnden mit Zwangs-⸗Arbeit, mit Einsperrung (Krelucion) . Gefaͤngniß, wenn die Empörung ausbrach; wenn aber solche nicht ausbrach, mit Gefaͤngniß von sechs Monaten bis zu einem Jahre. Der Art. 0) bestraft den Aufruf, wenn das Verbrechen, wozu aufgefordert worden, wirklich begangen wurde, nach Umstaͤnden zu geschärfter oder einfacher Todes— strafe und Guter⸗Confiscation, Deportation, und wenn die Auf⸗ forderung erfolglos blieb, zur Verbannung. Deshalb hat das Gesetz das Wort direriement beigesetzt, damit diese hoͤhere Strafe nicht angewendet werde auf Fälle, welche unter die Art. 217, 2385, 393 zu subsumiren waren, weil etwa im Ver⸗ laufe der verbrecherischen That auch eines der Art. 8ß — 1091 genannten Verbrechen begangen wurde,. Es ist moͤglich, daß in einer Rebellion gegen die Obrigkeit ein Königsmord began⸗ gen, oͤffentliche Magazine, Arsenale 2c. verbrannt oder zer⸗ stoͤrt ꝛc., also die Art. dt, 95 des Code penal übertreten wer- den, gleichwohl soll nur, wenn nicht der Aufruf gerade Cdirec- läanent) diese Verbrechen, sondern nur eine Emporung oder Widersetzung gegen die Obrigkeit, die Feld- und Waldschuͤtzen ꝛc. beabsichtigte, nicht der Art. 02“, sondern der gelindere 277 an; zewendet werden. Das ist der Sinn des Wortes directement, der allerdings nicht sehr klar ausgedruͤckt ist, und um so dunk⸗ ler wurde, nachdem sich die Parteisucht desselben bemächtigte, als einer fuͤr gelehrte Klopffechtereien willkommenen Waffe. Wenn also die eine Partei tritmphirt, so ist der Sieg eines Triumphes wahrlich nicht werth, denn was ist Großes darin, uͤber ein dunkles Gesetz den schlichten Menschenverstand zu ver— wirren? Die Gutgesinnten msgen aber auch nicht trauern, wenn der schlichte Menschenverstand ein dunkles Gesetz falsch anwendete, weil die Partetfucht ihm nicht gestattete, klar zu sehen, und weil er lieber zu mild, als zu strengze seyn wollte. —
Bedauern aber muß man, daß die gepriesene Oeffentlichkeit die⸗
nen mußte, Aufruhr unter oͤffentlicher Autoritaͤt predigen zu konnen, und wuͤnschen, daß recht bald die Mittel gefunden wer— den, ähnliche Auftritte zu verhuͤten.“
Nürnberg, 25. lugust. Gestern Abend nach 6 Uhr hiel—⸗ ten JJ. MM. der König und die Koͤnigin nebst J. Koͤnigl. Hoheit der Prinzessin Mathilde den Einzug in hiesige Stadt. Empfang s⸗Feierlichkeiten waren verbeten worden; indessen hatten aus freiem Antrieb die Bewohner jener Straßen der Stadt, durch welche die Allerhoͤchsten Herrschaften den Weg nahmen, ihre Häuser mit Drapperien, Fahnen, Guirlanden u. s. w. ver⸗ ziert. Dasselbe war an dem Rathhause und anderen öffentlichen Gebäuden geschehen. Unter dem Vivatruf einer dichtgedraͤng⸗ ten Volksmasse bewegte sich der Königliche Zug nach der Burg, in welcher J3J. MM. die fuͤr Sie eingerichteten Gemaͤcher be⸗ zogen. Der herzliche Empfang von Seiten der Bevolkerung Nuͤrn⸗
bergs brachte auf das Erlauchte Herrscher⸗Paar einen sichtbar ruͤh⸗
renden und erfreulichen Eindruck hervor. Eine eigene Ueber⸗ raschung war JJ. MM. beim Erwachen bereitet. Wahrend der Nacht waren an den meisten Häusern der Stadt Fahnen in den National-Farben auf den Giebeln der Daͤcher aufgepflanzt worden, und von der Burg herab bot sich am Morgen ein Wald von Flaggen dem uͤberraschten Blicke dar. Heute fruͤh fand bei JJ. MVꝛ. die Gratulations, Cour statt; um 10 Uhr begaben sich Allerhoͤchstdieselben zu dem feierlichen Gottesdienste, auf wel⸗ chen die Parade der Linien- Trüppen und der Landwehr folgte. Nachmittags werden JJ. MM. vom Museums⸗Gebaude aus den Festzug mit ansehen, und sodann zu dem Feste selbst sich auf die Peterhaide begeben. Eine, uͤber Erwarten guͤnstige, Wit⸗ terung scheint die Freude des Tages erhoͤhen zu wollen. Die Anzahl der hier anwesenden Freinden ist so groß, daß schon gestern alle Gasthaͤuser und viele Privat⸗/ Wohnungen damit an⸗ gefuͤllt waren. . Nurnberg, 26. August. Die Feier des gestrigen Tages endete eben so schoͤn und ungetruͤbt, als sie begonnen. Nachdem JJ. KK. MM. vom Rathhause aus die Parade der Linten— Truppen und der sehr zahlreich ausgeruͤckten Landwehr hatten vorbeidefiliren lassen, wuürben in der Burg noch mehrere Au— dienzen ertheilt. Gegen 3 Uhr setzte sich der Festzug in Bewe— gung; nach dessen Besichtigung fuhren die Allerhöchsten und Höͤchsten Herrschaften nach der Peter -Haide ab, von der sammt⸗ lichen Generalität und dem Stah zu Pferde begleitet, und un— ter Eskorte der Landwehr⸗-Kavalleric. Eine unabsehbare Zu⸗ schauer⸗Menge hatte sich bereits in allen Richtungen uͤber den Festplatz ergossen; vor der Koͤnigl. Tribune paradirte eine Compagnie Landwehr mit Musik und fliegenden Fahnen. Ein weithin schallen des Lebehoch empfing JJ. MR. bei der Ankunft. Nach kurzer Pause begann das? ferde⸗ Nennen, an weschem 14 Renner Theil nahmen. Von hier aus begaben sich JJ MM. mit JJ. Sc.
in Bapern und dem Erh, richteten Buͤhne, ste Waffenth n aufgefuͤhr erst nach eing holtem Vivat Koͤniglichen B der diesmal verschiedene weiterungen erhalten ha es, des Theaters u. w entsprachen in hohem errscher⸗ Paar
og Max 26 der im F dische Stuͤck: „Max Emanu satz von Wien“ ses misitairische worauf JJ. M menge, vom Fe Sowohl de
sind hier ange⸗ nigl. Bayerischer Herr Graf er Gesandtschaft
a. M., 26. August. Gestern un e. 9. von Pfeffel, Ks entlicher Minister am Franzoͤsischen rnelissen, Königl. Belgischer Seer ußischen Hofe, und Lady Morgan.
Oesterreich.
ien, 20. August. (Allgemeine Zeitun ,
Se. Maj. . . bohlseyns. Viele ausgezeichnete . dem Monarchen ihre A s. Karl B und die Fern n v
Kronprinz von Pr 5 speisten bei Sr. Majestaͤt jge der Hof in Prag residir te September cher zuruͤckkommen. rag, 27. August. JJ. MM. der suchten am Zästen d. M., be dem Prinzen Johann von Sa
errschaft gelegenen Ort Kleinkuche shren errichtete Runke
ü nehmen. Ir 3 amten, die Schussugend mit ihren L Markte Koͤnigssaal und Rzewnitz von Bewohnern aller benachbarte mn das Gluͤck zu haben, den the ben Seiten der Straße st von der Obr vertheilten Fahnen. Nachdem brigkeit, den Fuͤrsten von Oett die Fabrik mit dem groͤßten m ö zur ö no
Augenschein genommen . g Ihrer Königl.
e an die Gesetzes⸗Auslegung verwiesen,
at, oder z: Se. Excellen von Dilettant hauspiel endete M., unter wieder stplatz nach der
ebrochenern Ruf der
zweckmaͤh
r Festzug,/ ö ö e, als 8
ungen und Er ordnung des Festplatz haupt die ganze Fe wartung des erl friedenheit, dem Ver Ausdruͤcken kund fentliche Anstalten auf dem Nathhausi tafeln von Nirnbe hiesigen Lieder ⸗Kr alten Veste finde ben den Fe hat die seit vie garnisonirenden sing) Sr. Hoh. lobten der Königl. Offizier⸗C wartung machte. ral-⸗Läieurenant Fr til Verdienst⸗Hrbens eig Wurzburg, 25. hen Geburts, digsten Koͤ
g.) Von Prag er den Aufenthalt des er genießt wieder des sind nach Prag tung zu machen. eme, auch Se. K. 18. daselbst dem Kaiser zu en wird, ist unbekannt.
Hoöͤchsten Herrschaften wohl
Kaiser und die Kai— gleitet von Sr. Königl. den in der Koͤnig— l, um die dort seit in Augen⸗ Geistlichkeit, ehrern, die Zuͤnfte der und eine bedeutende n. Ortschaften versam⸗ uern Landesvater zu se anden saͤmmtliche Gemei diesem Zwecke von der Koͤnig⸗ ingen an der Spitze, be⸗ Interesse besichtigt, und ch mehrere andere Fa— machten J. M. die Hoheiten der Prin— eine Spazierfahr bis zum Reich den Laurenzi⸗Berg b mit Sr. Maj. dem Hoh. den Prin darie und
ier des Tages, 6hsten Hofes, nehmen na eute Vormittag wurd genschein genn
on Angoul eußen waren am
e war Fest⸗Production d rg, Erlangen, Fuͤrth und Schwa : zierfahrt JJ. MM n den Allerhöch — Se. Maj. n ats ⸗ Stelle n ents (ehem
s werden die
t nicht statt. ends wer
stball im Museum besuchen. len Jahren unbesetzte Pr Infanterie⸗Regim rzog von Hessen, de Mathilde, verliehe seiner neuen Ein ruhten Se. Maj. mandeur⸗Kry
ten Linien⸗ dem Erb⸗Gr⸗ Prinzessin
orps bereits heüte in Zugleich ge hrn. v. L
lruͤben⸗Zucke zenschaft In kurzer Zeit waren“ die amotte das Com nhaͤndig zu uͤberr eute fand zur Feier h r. Majestaͤt unferes Al hiesiger Domkint n- und Buͤrger⸗M
und Namensfestes S nigs feierliches Hocha alade des saͤmmtlichen Linie Schloßplatze statt.
Gestern traf Se. Excelle gl. Desterreich us Frankfur fe ab und
24. August. om 21 sten d. die en, das Verbot v andes⸗Angelege n an das Volk betr rte sich gegen diese
igkeit beson JJ. MM.,
nz Graf von Muͤnch⸗Bellin ischer Bundestags-Ge im Gasthan eise nach N
weite Kammer Diskussion uͤber die en Versammlungen nheiten und des r Abgeordng
erl. Koni t hier ein, stieg ᷣ setzte heute die R in Begleitun d , Prinzessinnen von Sachsen wre hinhaus, aus Hoͤchstdieselben sich auf en. Abends besuchten IJ von Sachsen und JJ. Königl. nd Johann, so wie mit den das staͤndische Theater, wo IJ hubel begruͤßt wurden. . „von einem der Schauspieler mit J bleg wurde bei vielen be haftesten Beifall unter lle Gottes Walten, uns unsern „ erschallte ein lang anhaltend hochbegeisterte Versammlung sie lkliedes ein, das unter den gesungen ward.
Schweiz. gust. Die Regierung hat unterm 16ten eschluß vom 12ten d.
Prinzessinnen M M. mit unbeschreib⸗ arl Egon Ebert ge— nnigkeit vorgetrage⸗ chen Stellen durch Vei den Schlußworten: Vater Franz noch lang' es stuͤrmisches Lebe lselbst in den Ges— Begleitung der Musit von
Verordnung s bloße provisor rliche, theils sey, wenn man n nicht zu verkennq urcht oder einem olkes entspn
n nie anders denn al Ein von K
weil sie theils er beschränkten. Verordnun
ziehungsrei
gen ausgehe, uͤbermaͤßigen F Geist des V agen, was denn die n sie von dem V klich solche Ge schichte aufschla die ihm sagte Gefuͤhle de Schaden davon schichte biete sich ihm gland, auf das er e haͤufigen
aterlande fahren da gem ge, so finde e
gen frommten, w den sollten, Wenn er das Buch der Ge den ersten Blattern Beispiele sammlungen und der Ausdru Nutzen gebracht, Auf dem erste der kraͤftigsten Beispie wenn es Noth thue lungen, die laut au gen Adressen,
Und das hier⸗ rts folgendermaßen erwiedert: zwei Gegenstände; in dem einen lten Stande unter dem Na— neuert die Einla⸗ zu wieder⸗ as Erste betrifft, so jenigen Stande, welche en, dahin ging, holen, welche sie in der Versammlung hat (wie z. B. welche daran chkeit irgend edungen getrof⸗ trag von 1815 gegruͤndet ß bei Anna besetzt habe
hen Tagsatzungs⸗B gliche Schreiben des Voro ener Beschluß beruͤhrt r in Schwyz versam arner Konferenz gedacht, m Besuch der Tagsatzung, welche alen gemacht worden Zie, daß der einzige Zweck der
in Schwyz versammelt war ungen zu wieder egeben hatten; Separat Buͤndnisses n Kantone); einander keine n sie irgend Verabr
als man hier n Blatt der neuesten Ge Volks⸗ Ver
berufe, hatten di J che des Volks, die
enen Wuͤns ᷣ großen Reform⸗Bill g habe sie gu Ministerium cn lleicht ganz Eury nen Vortrag mil as Verbot des! mmer betn Vorlage der genstand mit e gegen die is uen Badischen gekommen, die der Wenn etwas En orgegangen, so habe zu ger aufgefordert, solchergestalt
der andere er
bei Gelegenh uns schon
Meinung beurkunde und diese allgemeine St England vor Revolution Krieg bewahrt. lesung eines Rescripts der terschriftenSammelns fuͤr und forderte die Kammer chen Verordnun nehmen. — Der Abge stehenden Verordnungen: seyen nie Ver des Staats g
t, die Regierun ist. Was d inme habe das geschuͤtzt und vie beschloß sei Regierung, d Petitionen an auf, falls sie die rlange, auch diesen Ge te Welcker sagt Unter dem tre u Stande
dieselben Erklaͤr seder Zeit g arakter des
kordat der siebe hmen, sind unter eingegangen, noch habe die auf den Bundes-Ver ie wohl, da and Schwyz
die Staͤnde, Verbindli
herung der n, die Ge⸗ sich getrennt und sich also der erste Gegen und noch Anlaß wir daruͤber die n Raths vernehmen, den nmenberufen haben, und t mittheilen werden.“
Gemuͤther und wyz⸗Innerland ge⸗ Verminderung der llgemeine Amne⸗ gangenen ist von der den, die nicht unterließ, von die⸗ missarien in Kenntniß zahler meldet: „9 usinger als Gesandten nach nntag ist die Land⸗Gemeinde fassungs⸗ Arbeiten raschen haben sich auch daruͤber aine Gewalt an en soll, demnach nun die wyz wegfaͤllt. eine Kantons⸗-Lands⸗
lebrigens wissen S welche das alte L welche dort versammelt waren, tgends versammelt Tagsatzungs⸗Beschlusses keine n betrifft, so muͤssen
sammlungen 3 efaͤhrlich gewesen waren. s in andern Versanimlungen v ruhigen und friedliebenden Bür rung anzuschließen, Regierung Abgeordnete
haben, so daß
was den zweite heinung unser
! es gesetzgebende ats (auf den
26sten 8.) zusar Ihnen ungesaͤum Die Stimmung der rath von Sch ibt, bald eine zur Folge haben. Eine aà Vergessen alles Ver
Sander der Volks ⸗Ve nit der Gemeir dnete von
eine und Der Abgeor echend, erinnerte d it dem Bestehe schriften eingek 5 und 1828 Petitionswes zu gefaͤhrden. gen einen der wesentlich dnete Rettig, ordnungen er rt durch mom sie nicht in den Kr ch leicht der den konnte. E en das Bad
mit dem Gesetze uͤber Ver im Widerspruch stehe. die Verordnungen spr noch auf jede
Rotteck, g
n der Verfassun ommen, und sellsti abe das Ministersun en, einen so wesentht Das voꝛlie sten Bestandh von Konstan, schienen ihm als on entane Beduͤrfnisse eis der Gesetzgebung , . der Dauerhn te aber auch dies n Volk, sondern mehr g meinde von Sch ren Bemuͤhungen freilich n, fuͤr den Ton des Voll s sodann auf die Gemeinden Vereine, wodurch die hung hinreichend gewahrt altenen Bestimmungen & een auszutauschen; und gierungs/ Verordnungen zur sti en, indem er uͤber r finden wurden. gust. (Hanauer 8 Trapp h iminal⸗Senat in Darmstadt ab, ndet, und das die Akte Senats eing erhafteten Studente versichert wird, ein Ant
gust. Diesen Nachmittag mu t die Vermaͤhlung der 6
bgrafen Hermann beiderseitigen iht
hun, welchen der Land werden, wie man glar ons Truppen ein gaͤnzliches nn bekannt gemacht wor nel die Bundes Kom lich, 22. August. Der ä den Herrn Landamman und auf kuͤnftigen Sor gehen die V ie Ausschuͤsse
nft die souver
m Landtage se titionen mit Kollektiv⸗Unter den Landtagen von 182 im Sinne gehabt, das Grundstein der Verf Verbot richte sich ge der Verfassung. merkte: Die
iedwalden
fraglichen Ver des Augenblicks, herbeigefuͤh daher wuͤnschte er ihnen dadur keit aufgedruͤckt wer fuͤgungen nicht geg das Streben Einzeiner ger dahin gegangen, das, erklären. Der Redne nung und das Ge der Staatsbuͤrger wurden, indem d genheit genu schließlich da schen Ber den Beifa
daß in Zuku
ausgeuͤbt werd Kantons Die äußeren Bezirke Gemeinde Ein⸗ villigen wollte. — St. Galler
berg zum Zweikampf heraus
n naͤmlich als Sitz was Innerland ni Haben den Oberst Aby
Alten traf der Oberst-Quartie Er den Kanton Basel in
was geschehe
setz uͤber die in dieser Bez urch die dort enth 9 gegeben sey, die rauf an, die Re athung zu reklamir ll der Kamme Gießen, 21. Au Apotheker
rmeister Dufour wieder n Zustande der vollkom—
Italien.
rin, 17. August. Der botanischen G Piemonte
eh, daß zeugt sey, Professor Morris ist zum Di—
artens ernannt worden.
„Wir glauben einen gegenwartigen Zeit ü liefern,
Zeitung.) Die f ächiesigen ängt nun nicht me n, sondern von dem hi
welches sich der Am
nenebst dem Rechtfertihims efordert hat. n Stockhause. rag am Landtage gest
se bemerkt: Geschichte der truͤben der unerfahrnen Geist die demagogische Se zu leiten sucht,
lassung des g eitrag zur
Enttaͤuschüng
Juͤnglinge zu kte „la glovine Ilalia- ein Bruchstuͤck pter der Sekte In dieser Instruction Unabhaͤng ig⸗ z ist die Republit. ieses Prinzip; es schienen; das r großen An⸗ die besonders ch Ueberredung
sten Gericht in Trapp's gewe Bericht de sitzen zwei der v deshalb, wie
wenn wir
5 Kriminal die eines der Haäu
ien en m
seinen Juͤnger ee, Der Zweck des Ver anschlichkeit, Gleichheit;
la gio vine Italia“ n bereits fuͤnf star haht in Lugand. plaren ist eine / wir wird. Die Grundbesitz
n ertheilte.
die Tenden entwickelt d ke Bande er Verbreitung eine ksame Hülfe,
Fürstenau, 22. Au che zu Michelst bach ⸗Furstenau mit in Gegenwart der feierlich vollzogen.
in der Stadt⸗Kir Emma zu Er 8⸗Wernigerode, und vieler Verwandten,
er sollen dur
8393
die Bauern an sich ziehen; besonders ist au bei den Land pfarrern der Versuch hierauf zu machen, a der gr en BVorsicht. Vorher mijssen die Schwächen eines Thieres ausge⸗ forscht und letzteres dann von dieser Seite angegriffen und be siegt werden. Dazu ist erforderlich, sich nicht als Religions, eraͤchter zu zeigen und seine Fehler zu verbergen. Die Fahne der Italiaͤnischen Unabhaͤngigkeit muß neben dem Altare und auf dem Kirchthurme wehen, sonst wird der dumme Bauer nie seine rohe Kraft mit der unserigen vereinigen. Wenn der Pfarrer si gutwillig anschließt und diesen Verein vor dem Altare ver— kuͤndet, so ist der Sleg gewiß. Man muß an die Spanier im Unabhangigkeits / Kriege erinnern. Das Christusbild werde auf der ahne voran getragen, der Priester gehe daneben mit dem Evan⸗ gelium in der . dann muͤssen die Brunnen vergiftet und dem einde Hinterhaste aller Art gelegt werden; man ziehe die Ge— meinden, welche die Haͤuser nicht in Brand stecken und nicht fliehen, deshalb zur Verantwortung; man lege Spanische Rei⸗ ter, um die feindliche Kavallerie zu hindern, breche die Bruͤcken ab, errichte Barikaden auf den Straßen, kaͤmpfe aus den Haͤu⸗ sern, gieße siedendes Oel und Wasser aus den Fenstern, werfe Feuerbraͤnde und Asche hinunter. Kurz, Alles ist erlaubt, wenn nur der fremde Feind und seine Helfer besiegt werden, moͤgen diese auch Vater, Bruder, Sohn oder Freund seyn. Die Stimme des Blutes muß schweigen, wo es sich um die Befreiung des Vaterlandes handelt. Den Frauen, denen es an der dazu erforderlichen Seelenstaͤrke fehlt, sind diese Mittel zu verschweigen; da sie aber, wenn es gelingt, sie zu uͤberreden, noch groͤßerer Kraft fähig sind, als die Maͤn⸗ ner, so sey man bemuͤht, sie allmaͤlig zu belehren. Hat man deren viele fuͤr sich gewonnen, so verleiht dies große Kraft. Bei aller dieser erlaubten, nothwendigen, gerechten und heiligen Grau— samkeit darf nie die Achtung gegen fremdes Eigenthum, d. h. gegen das der Freunde, verletzt werden. Man sorge dafuͤr, daß sich unter je funfzig Anhaͤngern vier Reiche befinden; diesen theile man weder obige, noch andere Dinge mit, die ihnen Furcht ma— chen koͤnnten; man sage ihnen nur fo viel, um sie um Schwure und seiner Zeit zu Geld⸗Beitraͤgen zu bewegen. Sind sie sehr reich und können sie große Beltraͤge liefern, so sollen sie auch vom Marschiren befreit seyn. Ueberhaupt ist es noͤthig, den Macchiaveilli in seinen Pisdorsi nber Fisu- Livius zu lesen.“ Lucca, 12. August. Der hiesige Magistrat hatte bei dem erzoge um die Erlaubniß nachgesucht, die gluͤckliche Ruͤckkehr r. Koͤnigl. Hoheit durch oͤffentliche Festlichkelten feiern zu duͤr⸗ fen; der Herzog hat indessen erwiedert, daß, so angenehm ihm dieses Gesuch von Seiten seiner Unterthanen auch sey, er den— noch wuͤnsche, daß bei Gelegenheit seiner Ruͤckkehr keine solche Festlichkeiten statt faͤnden, und daß die dafuͤr bestimmte Summe vielmehr unter die aͤrmsten Familien der Stadt vertheilt wuͤrde.
Rom, 17. August. In den verschiedenen Staͤdten und Ort⸗ schaften der Legation Urbino und Pesaro werden gegenwaͤrtig, um heiteres Wetter vom Himmel zu ersiehen, oͤssentliche Gebete gehalten, was in den Monaten Juli und August seit Menschen, gedenken nicht geschehen ist. Hier hatten wir in den drei letzten Tagen 24 und 257 Warme.
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Lissabon, 14. August. Das in der hiesigen Cronieca enthaltene Schreiben Dom Pedro's, an den Herzog von Pal— mella, wodurch er diesen von dem Amt eines Statthalters ent— läßt, lautet folgendermaßen: „Geehrter Herzog von Palmella, Staatsrath und Pair des Königreichs! Freund, Ich, der Her— zeg von Braganza, Regent im Namen der Königin, gruͤße Sie als Einen, den ich sehr liebe und hochschaͤtze. Da meine gluͤck⸗ liche Ankunft in dieser Hauptstadt Lissabon dem Auftrage ein Ende gemacht at, den ich Ihnen durch mein Kaiserliches Schrei—⸗ ben vom 15. Juni anvertrgute, und den Sie eben so wuͤrdig erfuͤllt haben, wie jede andere Ihnen übertragene Aufgabe, in- dem Sie stets die entschiedensten Beweise von Ihrer Ehre, Ih⸗ ken großen Kenntnissen und Ihrem Eifer in der Foͤrderung der gerechten Sache Ihrer Allergetreusten Majestaͤt Donna Maria II., Meiner Durchlauchtigsten Tochter, abgelegt haben, so finde ich fuͤr gut, den besagten Auftrag fuͤr geendet zu erklaͤ— ren und Ihnen Meinen so sehr verdienten Dank zu bezeugen, in der Hoffnung, daß Sie, so oft sich Angelegenheiten von so hoher Wichtigkeit ereignen, fortfahren werden, die unverbruͤchli— chen Gesinntingen kund zu geben, von denen Sie beseelt sind, und dem Lande die standhaftesten Beweise von Ihrem aufrichti⸗ gen Benehmen zu geben. Dles theile ich Ihnen zu Ihrer Be— nachrichtigung und Genugthuung hierdurch mit. Som Ped ro, Herzog von Braganza. (gegeng.) Candido Jose Xavier. Gege⸗ ben im Palast Bemposta, den Zsten Juli 1833.“
Porto, 13. August. Die hiesige Cronica giebt nun noch einen offiziellen Bericht über den Angriff, welchen der Marschall Bourmont am 25 sten Juli gegen die Stadt unter— nahm. Dieser Bericht nimmt 18 Spasten in der Zeitung ein. Am Schluß desselben heißt es, daß Dom Pedbro's Truppen nur S7 Todte und 2.0 Verwundete gehabt, die Miguelisten aber, ohne die Deserteurs von der Arrisre⸗-Garde zu rechnen, an 5ih6 Mann verloren haͤtten. 613
Griechenland.
Die Allgemeine Zeitun g berichtet in einem Schreiben aus Munchen vom 27 August: „Die neuesten Nachrichten aus Griechenland, welche bis uber die Mitte des letzten Monats reichen, melden fortdauerd, daß in allen Theilen des Landes Ruhe und Friede herrschen; obwohl die neue Gestaltung der Dinge noch mit den bekannten Schwierigkeiten und Hemmun⸗ gen ringt, und darum nur langsam vorwärts kommt. — In der Garnison von Nauplia hatte es die letzte Zeit mehrere Kranke gegeben. Die Lage des Orts an dem zum Theil ver— sumpften alten Hafen⸗Bassin, die Hitze, welche bis auf 3 Reaumur stieg, die Beschwerden des Weges nach der Festung Palamidi em⸗ por, welche sich 1609 Fuß uͤber die Stadt erhebt, der Genuß des hier sehr wohlfeilen, aber starken Weines, hatten zusammen ge—⸗ wirkt, um bei dieser Garnison den Krankheitsstand über die sonst sehr mäßige Skala zu steigern; doch ist der Königl. Stabsarzt v. ziehsch g eben so unermuͤdet wie erfahren, des llebels bald mächtig geworden, und seine Vorkehrungen haben die Spitaͤler wieder geleert. Jeffentliche Neuigkeiten giebt es und kann es in unserm friedlich gewordenen Griechenland wenig geben; alle Thaͤtigkeit ist naturlich nach Innen gerichtet. Der Koͤnig ist mit der Regentschaft in Syra auf das Glänzendste und Herz⸗ lichste empfangen worden. Ein dortiger Kaufmann schreibt daruͤber: „Wir in Syra haben nun endlich auch das Gluͤck und die Freude gehabt, unsern Köoͤnig, den Kronprinzen von Bayern und die Regentschaft hier zu sehen, und das Ver— trauen auf unsere Zukunft ist dadurch neü bekraͤftigt worden. Der Köͤnig liebt die Griechen und die Griechen lieben ihn ö eo Ade b rim rob HAAS uαωά,. ÆeVꝘZ, x ον ). Die
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