1833 / 246 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 05 Sep 1833 18:00:01 GMT) scan diff

in das Ausl ind. Dies zwingt die Bank natuͤrlich, ihre No⸗ ten⸗Ausgaben zu vermindern. Die Landbanken vermehren unter solchen Verhälinissen ihre Noten⸗-Ausgabe; aber es dauert nicht lange, so zwingen die Operationen der Bank von England sie zur Beschränkung, was natuͤrlicherweise große Bestuͤrzung, große Schwankungen zur Folge hat; unter solchen Umstaͤnden werden die Landbanken um baare Zahlung bestuͤrmt: diese zie⸗ hen auf die Bank von England, und da dies zu einer Zeit ge⸗ schieht, wo sie nur wenig Geld hat, so wuͤrde sie, wie im Jahr 1825, in die groͤßte Verlegenheit kommen. Sind dage⸗ gen die Noten der Bank von England ein gesetzliches Zahlungs⸗ mittel, außer bei ihr selbst und ihren Filialen, so ist einer Schwierigkeit der Art völlig abgeholfen. Die naͤchste Klausel verfuͤgt, daß Wechsel-⸗Briefe, die nicht länger als drei Monate laufen, den Wuchergesetzen nicht unterworfen seyn sollen. Dies ist in jedem Falle eine große Erleichterung fuͤr den Handels⸗ Verkehr. Die folgende Klausel schreibt vor, daß der Betrag des Geldes und der Sicherheiten, so wie der ausgegebenen Noten in einem gewissen Grade veroffentlicht werde. Ich habe nie einsehen koͤnnen, auf welche Weise dies, wie man behauptet hat, der Bank Nachtheil bringen solle. Ich habe es stets als eine der schlimmsten Seiten unseres Bank⸗Systems betrachtet, daß Niemand sich uͤber die Masse der umlaufenden Noten der Bank von England zu unterrichten vermochte, Die Folge davon war, daß alle Personen, die sich in große Un, ternehmungen einließen, im Finstern tappten. Bei der Bank von Frankreich herrscht diese Oeffentlichkeit längst, ohne daß es ihr je den mindesten Nachtheil brachte. Selbst die Bank von England ist nicht der Meinung, daß die nach Maßgabe der Bill bewirkte Veroͤffentlichung ihr Schaden bringen wuͤrde. Man habe vorgeworfen, daß die Summe von 129,009 Pfd. St. jaͤhrlich, welche der Bank von England fuͤr ihre Muͤhe— waltung in Betreff der Staatsschuld abgezogen werden soll, zu gering sey. Allerdings hätte man die Bank zwingen koͤnnen. sich einen bedeutendern Abzug gefallen zu lassen, allein dies fey in Betracht der Dienste, welche die Bank dem Staate leiste, nicht raͤthlich gewesen. Diese Dienste waͤren sehr groß, und er (Nipon) fordere darum Ihre Herrlichkeiten auf, dem Vertrage mit der Bank ihre Genehmigung zu ertheilen. Der Herzog von Wellington sagte, daß die Bank in man⸗ cher Hinsicht hart behandelt worden sey. Der jährliche Abzug von 120, 00 Pfd- scheine ihm zu groß. Sein Haupt-Einwand sey jedoch gegen die Klausel gerichtet, welche die Noten der Bank von England zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhebt. Die Wirkung davon werde eine Entwerthung der Banknoten seyn, und er sehe durchaus nicht ein, was die Direktoren der Bank bewogen haben kann, dieser Klausel ihre Zustimmung zu geben. Er sey uͤberzeugt, daß man diese Entwerthung bitter fuͤhlen werde. Eine fernere Folge werde seyn, daß die Landbanken für ihre eigenen Noten nur Noten der Bank, von England, Gold selbst aber nur gegen eine Zahlung von 5 bis 19 Pro⸗ centen geben wurden. Das Gesetz, daß es keine Diskonto—⸗ Banken in London und im Umkreise von 65 Meilen geben solle, sey seit 160 Jahren als ein solches betrachtet worden; jetzt habe man auf einmal die Entdeckung gemacht, daß es gar kein Gesetz, und es erlaubt sey, Banken der Art zu errichten. Der Marquis v. Lansdowne sagte, daß die Klausel, welche die Noten der Bank von England zum gesetzlichen Zahlungs— mittel erhebt, nach seiner und der Meinung der BankDirekto⸗ ren, die bon dem edlen Herzog geschilderten gefährlichen Folgen nicht haben werde. So lange Jeder seine Noten nach Belieben in Gold umsetzen kann, so lange ist der Umlauf des Papiergeldes ungefaͤhrlich, auch gehe die Bill nicht weiter, als daß sie die Bank aus der mißlichen Lage zieht, erst bei panischen Handels⸗ schrecken ihren Goldbedarf ermitteln zu koͤnnen, und dann den fremden Wechsel-Cours gegen England stellen zu muͤssen. Die Sicherheit der Geld-Circulation hänge nicht von der Menge Gelbes, sondern von dem Verhältniß jener zum wahren Neich⸗ thum des Königreiches ab, denn es lasse sich ein Fall denken, wo Gesd im Ueberftusse vorhanden und die Circulation doch un— sicher ist. Was uͤbrigens die Klausel wegen der Depositen⸗Ban⸗ ken in und um London betreffe, so koͤnne er dem edlen Her⸗ zog versichern, daß es nicht die Absicht der Minister gewesen sey, das Gesetz zu ändern. Die Regierung habe dabei lediglich nach dem Gutachten der Rechtsgelehrten der Krone gehandelt. Lord Wynford sagte, daß die Rechtsgelehrten einmüthig wären, daß unter den bestehenden Gesetzen keine Ban⸗ ken in London und 65 Meilen im Umkreise errichtet werden könnten. Der Redner suchte dies aus den Parlaments-Akten

nachzuweisen, und erklaͤrt, daß er es nicht fuͤr räthlich halte, die Rechte der Unterthanen durch die Nechtsgelehrten der Krone zu entscheiden, wie dies in dem gegenwartigen Fall geschehen sey. Man moͤge der es auf den Ausspruch der Gerichte ankommen zu lassen ; wenn die Meinung der Rechtsgelehrten der Krone die richtige sey, wurde dann jedes Bemuͤhen der Bank, die Errichtung der erwahnten Banken zu verhindern, vergeblich seyn. Wie immer das Gesetz spreche, sey in jedem Fall das gewiß, daß seit 150 Jahren die Praxis der Vank von England aus⸗ schließende Pllvisegien der Art gestattet habe. Allerdings habe die Bank zur Klausel ihre Zustimmung gegeben; aber warum? wetl sie dem Willen der Regierung und des Parlamen⸗ tes nicht widerstehen kann. Schließlich trug der Redner darauf an, daß, bevor das Haus sich in einen Ausschuß verwandle, das Gutachken der (12) Richter von England eingeholt werde, ob unter der Wirkung der bestehenden Gesetze Banken der angege— benen Art in London und in einem Umkreise von 65 Meilen er— richtet werden durfen. Der Lordkanzler sagte, daß es fuͤr alle Interessen des Koͤnigreiches, fuͤr die Staͤttigkeit der Gewerbe und des Ackerbaues von gebieterischer Nothwendigkeit sei, daß in dem umlaufenden Geldmedium keine Schwankungen mehr stattfinden, und daß von dem Parlament nichts, was je da⸗ hin fuͤhren koͤnnte, gutgeheißen werde. (Hort, hort! Wie Iman sagen koͤnne, daß die in Frage stehende Maßregel zur Ent— werthung fuͤhren werde, begreife er durchaus nicht; im 3 . theil koͤnne man eher behaupten, daß in Folge derselben die Mo⸗ ten der Bank von England sogar ein Aufgeld bekommen wuͤr⸗ den. Man habe behauptet, daß die Bank von England von der Regierung hart behandelt worden sey, und habe den großen Nutzen gepriesen, den sie dem Lande schaffe; inan duͤrfe aber nicht vergesfen, daß die Bank fur die Dienste, die sie dem Lande leistete, Entschaͤdigung erhielt, und, daß der Vortheil nicht sloß auf einer Seite war. (Hört, hört! Vom J. 1797, wo man der Bank aus Liebe einige Gewalt anthat, und ein Ge— heimer Rathsbefehl ihr verbot, ihre Noten in Gold zu bezah⸗ len, ein Ding, wogegen sie sich so straͤubte, daß der Geheime Rathsbefehl nicht hinreichte, und es durchaus eines Parlaments- Beschlusses bedurfte, um sie, trotz ihrer ungemeinen Abneigung, zu zwingen, die Barzahlungen einzustellen, on 1797, sage er, bis 1819 zahlte sie ihre Noten nicht in Gold, und so groß

Repraͤsentanten Oesterreichs, Rußlands und Preußens, und die Letzteren mit Lord Palmerston und dem Fuͤrsten Talleyrand.

Bank von England freigeben, in dlesem Betreff Dem Vernehmen nach ist man in diesen beilaͤufigen Zusammenkuͤnf—

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waren die Vortheile, die der Bank aus der ihr 1 Ge⸗

walt erwuchsen, daß ihr Widerwillen allmälig abnahm und end⸗

lich ganz verschwand. (Gelaͤchter. Es sey Thatsache, daß in

dieser Zeit die Bank⸗Actien bis 280 stiegen. Dies beweise, daß

der Vertrag der Bank seit 30 Jahren fuͤr sie kein sehr beschwer⸗

licher gewesen sey. (Hort, hort! Der edle und gelehrte Lord

(Wynford) habe gesagt, die Bank habe keinen Widerstand leisten

koͤnnen. Gar wohl habe sie Widerstand geleistet, und waͤre,

er sage das, um Ihre Herrlichkeiten uber diesen Punkt zu ent—

täuschen, sicherlich auf demselben beharrt, wenn sie nicht ge⸗

glaubt hatte, im Ganzen einen sehr vortheilhaften Handel abzu—⸗

schließen. (Hort, hoͤrt) Weder die Bank, noch das Publiküm

komme zu kurz, und er sey uͤberzeugt, daß die Bank⸗Direktoren

ein unermeßliches Gelächter anstimmen wuͤrden, wenn ihnen Je—

mand sagte, daß sie uͤberlistet worden waren. Der Rebner be—

wies hierauf klar aus den Gesetzen, daß die Bank von England

kein Privilegium in Bezug auf Depositen / Banken besitze,

Lord Bexlei bemerkte, daß bisher die Bank von Eng—

land und das Publikum gerade das Gegentheil geglaubt habe.

Der Beweis sey, daß selbst zur Zeit der groͤßten Speculations⸗

wuth es Niemanden einsiel, eine Depositenbank in London zu

errichten. Kaum 48 Stunden aber nach Bekanntmachung des

Gutachtens der Rechts⸗Gelehrten der Krone habe sich sogleich eine

Gesellschaft dazu mit einem Fond von 106,900,000 Pfd. St. ge—

bildet. Der Vorschlag des Lords Wynford wurde verworfen

und das Haus verwandelte sich in einen Ausschuß. Die zwei ersten Klauseln wurden mit bloßen Verbal-Amendements ange— nommen. Als die dritte Klausel gelesen wurde, schlug Lord Wynford vor, sie ganz auszulassen, und dafuͤr eine andere ein⸗ zuschalten, welche der Bank von England alle und naͤmlich die ausschließenden Privilegien, welche ihr in dem 39. und 40. Re⸗ gierungsjahr Georgs III., und im 7. Georgs 1V. ertheilt wur—

den. Die Klausel sey in ihrer bisherigen Gestalt eine Wortbruͤ⸗

chigkeit gegen die Bank, und er sehe durchaus nicht ein, warum

die Minister nicht die Entscheidung der 12 Richter abwarten wollten, sie mußten denn zum Voraus uͤberzeugt seyn, daß sie

unguͤnstig ausfallen wuͤrde. Der Lord-Kanzler bemerkte, daß ja die Bank, die am Besten wisse, was ihren Interessen forderlich oder feindlich sey, ihre Zustimmung zu dieser Klausel (die Errichtung der Depositenbanken zu London betreffend) gegeben habe. Der Herzog v. Wellington und der Graf von Wick—

low unterstuͤtzten das Amendement, weil es diesem Hause, be—

vor die zwoͤlf Richter ihre Meinung uͤber einen streitigen Rechts-

punkt abgegeben haben, nicht gezieme, den Diktator in Rechts— Angelegenheiten zu spielen. Graf Grey behauptete, daß es

der Gebrauch des Parlaments sey, in seiner Eigenschaft als ge—⸗ setzgebender Korper zu entscheiden, welche Auslegung eines Ge— setzes die richtige sey. Die Klausel thue weiter nichts, als daß sie das aufhellt, was sonst ein Gegenstand des Zweifels geblieben wäre. Was uͤbrigens die Behauptung betrifft, daß sie einen Treubruch enthalte, so sey es, um eine solche Beschuldigung zu entkraͤften, hinreichend, daß Lord Althorp die Unterhandlungen mit der Bank gefuͤhrt habe. (Hoͤrt, hoͤrt! Der Charakter des edlen Lords stehe zu hoch, und sey zu sehr von allen Par— teien anerkannt, als daß bei Verhandlungen, wobei er betheiligt sey, von Hinterlist irgend die Rede seyn koͤnnte. (Lebhafter Bei— fall. Da man der Bank den Genuß ihrer bisherigen ausschlie⸗ ßenden Privilegien auch fuͤr die Zukunft lassen wollte, war die Frage, worin diese Privilegien eigentlich bestaͤnden. Ein Zweifel habe sich uͤber deren Umfang erhoben, und das Parlament wuͤrde aufgefordert, fuͤr die Zukunft jeder irrigen Auslegung vorzubeugen. (Hört, hoͤrt!) Uebrigens stand es der Bank frei, die Klausel anzunehmen oder sich von dem Handel loszusagen. Die Bank zog das Erste vor, und hat daher jetzt kein Recht, zu klagen. (Hört! Warten, bis die zwölf Richter ihr Gutachten abgegeben hatten, hieße, die Bill fuͤr die gegenwartige Session fallen lassen; wenn daher das Amendement des edlen und gelehrten Lords (Wynford) durchginge, wuͤrde er (Grey) sich gezwungen sehen, anzutragen, daß die Bill im Ausschusse erst nach sechs Monaten weiter berathen werde. Das Amendement wurde (wie bereits gemeldet) mit 29 gegen 11 Stimmen verworfen, worauf die Bill, ohne fernere Erörterung, mit allen ihren Klauseln unver— aͤndert durch den Ausschuß ging.

London, 27. August. In der Morning-Post liest man: „Seit mehreren Tagen hat sich die Konferenz nicht versammelt; aber die Hollaͤndischen ünd Belgischen Bevollmaͤchtigten haben mit den Parteien, auf deren Unterstuͤtzung sie beiderseits am meisten bauen, uͤber die Rechtsguͤltigkeit ihrer verschiedenen For— derungen und Anspruͤche unterhandelt. Die Ersteren mit den

ten mit der Schelde⸗Frage etwas vorgeruͤckt, und die kontrahi— renden Theile sollen hinsichtlich des Zolls bis auf wenige Cents mit einander einig geworden seyn. Das Lootsen⸗-Geld aber, so wie der Ort, wo der Zoll erhoben werden soll, und andere Einzeln— heiten sind noch immer nicht festgestellt; jedoch sind diese Punkte auch von untergeordneter Wichtigkeit. Die Frage, welche die meisten Verlegenheiten bereitet, ist die wegen der Schuld, und diese ist in ihrem wesentlichsten Theil noch um nichts gfoͤrdert.

Ueber die Anordnung eines Embargo in Lissabon, wovon Lloyd's Agent daselbst unterm 12ten d., als von einem Geruͤcht, berichtet hatte, verlautet seitdem nichts weiter; auch nichts von der Meldung in einem Privat-Schreiben vom 12ten, daß Elvas sich fuͤr die Koͤnigin erklaͤrt habe.

Das letzte Blatt des Couriers enthalt ein von Bord des Dampfschiffs „African“ datirtes Privat-Schreiben vom 2ästen d. M., worin es unter Anderem heißt: „Aus Porto, wo wir auf einige Stunden ans Land gingen, hatte General Saldanha fruͤh Morgens am 18tten d. M. einen Ausfall in der Richtung nach Vallonga gemacht. Er fand das Bourmontsche Corps ganz unvorbereitet; das Gemetzel war bedeutend, und eine große Menge Gefangene und Bagage fiel in die Hände des Siegers; der Rest wurde in die Flucht geschlagen und 5 bis 6 (Engl.) Meilen weit von der Kavallerie verfolgt. In der folgenden Nacht zogen sich saͤmmtliche Miguelistische Truppen in und bei Villanova 10 bis 12 Meilen zuruck, und am 20sten d. M. stand kein Feind in gedachter Entfernung von Porto. Am 19ten d. M. liefen schon die meisten Kauffahrtei⸗Schiffe in den Duero ein, und am naͤchsten Tage der Rest. Taͤglich nahm die Anzahl der nach Porto kommenden Deserteurs zu, und am 2hsten d. M. sah Schreiber dieses 85 Mann und mehrere Offiziere innerhalb zweier Stunden im Haupt quartier eintreffen. Am Abend des 20sten d. M. sollte ein Corps von 3000 Mann Infanterie nebst 400 Kaval—⸗ leristen zur Verfolgung des Bourmontschen Corps ausge— sandt werden, um dasselbe wo moglich zu zersprengen und die

Anstalten, einen Theil seiner Truppen mit moͤglichster Schna keit nach Lissabon zu senden, und noch an dem Nachmittage, wir uns einschifften, sollten 500 Mann mit einem Dampfschiff⸗ zwei Schooners dahin abgegangen seyn. Das Landvolk steß mit Vorraͤthen aller Art 6 orto. Gestern begegneten . sehr großen Britischen Kriegsschiffen, die wir fuͤr die, edonia“ und den „Revenge“ hielten, mit Truppen fuͤr Lissa am Bord, welche die Britische Regierung der Regierung Do Marias angeboten hat.“ Der Courier macht hierzu

gende Anmerkung: „Wir vermuthen, daß der Briefsteller sig „Revenge“ in Irr

Bezug auf die „Caledonia“ und, den befindet.“

Niederlande.

Aus dem Haag, 30. August. Nicht nur der B van Zuylen, sondern auch alle uͤbrigen noch hier anwesen Minister sind vorgestern nach dem Loo abgereist, um dort e Kabinets-Rathe beizuwohnen, der in Folge der aus London gegangenen Depeschen gehalten werden sollte. Die in Lo am Zösten d. stattgefundene Versammlung der Konferenz ha viel man vernimmt, zu keinem Resultate geführt und die glieder sind auseinander gegangen, ohne den Tag fuͤr die nm Zusammenkunft anzuberaumen. Unser Kabinet wird nun daruͤber berathen, ob bei dem Deutschen Bundestage eine stellung in Bezug auf Luxemburg zu machen sey oder n Die Antwort wird durch ein in Helvoetsluis bereit liege Dampfboot nach London gesandt werden. Das Geruͤcht einer baldigen Ruͤckkehr unseres Bevollmaͤchtigten in Lon Baron Verstolk, scheint bis jetzt noch voreilig zu seyn.

Se,. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Feldmarschall ist aus Loo nach dem Hauptquartier zuruͤckgekehrt.

Belgien.

Bruͤssel, 30. Aug. In der gestrigen Sitzung der präsentanten-Kammer wurden die Berathungen uͤber Budget des , , , fortgesetzt.

Der Baron Mechin, Praͤfekt des Franzoͤsischen Nord, partements, ist zum Offizier des Leopold⸗-Ordens ernannt wal

Der Politique meldet, daß die Schifffahrt auf der noch immer durch Zollstaͤtten gehemmt werde.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 27. August. Se. Maj. gaben Donnerstag großes Mittagsmahl auf Rosendal, wozu auch der Kaiserl. sische Gesandte, so wie der Chef der Russischen Chronom Expedition, General Schubert, geladen waren.

Die Staats-Zeitung vom 2isten d. M. meldet am daß Herr C. A. Kantzow Befehl erhalten, sich nach Lissabo begeben, um seinen Posten als Koͤnigl. Schwedischer und J wegischer Geschaͤftstraͤger bei der Regierung Ihrer Maj. Koͤnigin Donna Maria und als General⸗-Konsul in Lissabon der anzutreten.

Wie das Daglig Allehanda meldet, hat der Hof⸗g ler darauf angetragen, den Herausgeber eines Supplemem diesem Blatte vom 15ten d. M. wegen eines darin enthaln nachtheiligen Urtheils uͤber die Franzoͤsische Regierung (d Partei dagegen Nya Argus hier beständig ergreift) zur gen lichen Verantwortung zu ziehen. .

Ein Privat⸗Schreiben aus St. Petersburg vom 7ten d. meldet, daß die Cholera aufs Neue im Innern Rußlands gebrochen sey. In den Gouvernements Saratow, Wo und Orel hatte sie sich gezeigt, mit groͤßerer Heftigteit abe sonderheit in Kursk.

Dänemark.

Kopenhagen, 27. August. Am Donnerstag Nachmf ist hier die Westindische Korvette „Diana“, gefuͤhrt vom C tain Falsen, Commandeur vom Danebrog, angekommen.

Am Sonnabend legte das Koͤnigliche Dampfschiff K auf, die Rhede aus und vorgestern ist es mit JJ. Kg. Prinz Ferdinand, Prinzessin Karoline, so wie den Prinzessin von Gluͤcksburg nach Louisenlund abgegangen.

Am naͤmlichen Tage sind die beiden Russischen Kaden Fregatten suͤdlich abgesegelt.

Unterm 16ten August ist J. F. de Conink als Koͤniglü Belgischer Konsul in Helsingoͤr anerkannt und C. Prytz Besorgung der Preuß. Konsulat-Geschaͤfte daselbst bis we angenommen worden.

Am 2asten ist eine von Aarhuus abgegangene Smack Vieh vor Norsminde versunken. Eine Planke im Schiffe gesprengt und haͤtte der Schiffer nicht die Geistesgegenwan habt, es augenblicklich aufs Land zu setzen, so ware das Un unvermeidlich auf offener See geschehen. Das Bedauernqg theste dabei ist, daß von 38 Ochsen 35 ertrunken sind.

Deutsch land.

Kassel, 30. August. In der vorgestrigen Sitzun Staände⸗Versammlung verlas e . J, , n,, Bericht des Ausschusses uͤber die in der vertraulichen Sik vom Iisten v. M. geschehene Proposition der Staats-Regien die von Seiten der Staͤnde eingeleitete Anklage des Ministe Vorstandes, Geheimen Raths Hassenpflug betreffend. dem Bericht wurde zuerst angefuͤhrt, daß der genannte Min rial-Vorstand, durch Verweigerung der Genehmigung fuͤ⸗ wählte Staatsdiener und Einmischung in die Pruͤfung der gitimationen und in die Praͤsidenten-Wahl, die Eröffnung Staͤnde-Versammlung von 1832 auf fuͤnf Wochen verng habe, so daß nach Ablauf der sechs Monate, den §. 83 der fassungs⸗Urkunde zuwider, keine Stande Versammlung vol den gewesen sey. Darauf sey Seitens des staͤndischen Ausf ses die Erhebung der Anklage gegen den erwahnten Minista Vorstand erfugt mit dem Antrage auf Entfernung desselben Amte. Das ber ⸗Appellations- Gericht habe die Anklage geeignet zur Einleitung einer Untersuchung erklart, sie begon und bereits ihrem Schlusse nahe gebracht. Nun haͤtten die; nister den gegenwärtigen Staͤnden in geheimer Sitzung Antrag machen lassen, welcher nach Form und Worten bezmt eine authentische Erlaͤuterung der Verfassungs-Urkunde herb fuuͤhren, was zugleich eine Aufforderung zur Aufhebung der

Die Minister seyen namlich der Meinung, daß die Bestimm gen der Verfassungs-Urkunde, wegen deren Verletzung Ant

schiedener Auslegung faͤhig waͤren, Anklage aber nur statthaft deren Sinn allerseits anerkannt sey. Gegen diese An

die Staͤnde⸗Versammlung besch

andleute vor Pluͤnderungen zu schuͤtzen. Da General Saldanha

nunmehr in Porto nichts weiter zu befuͤrchten hat, so traf er

. . 86 2 . 2

* e erf an: es 37 in der gegen den Geheimen⸗Rath Ha an l lug eingeleib lünter und 3 Grund zur Erlaͤuterung oder Abänderung

*

hhieden zu sehen.

'sich dieserhalb zu berathen.

gen den Ministerial⸗Vorstand gestellten Anklage in sich schli

erhoben worden, namentlich die des §. 102, zweifelhaft und! wegen der Uebertretung solcher Verfassungs-Bestünmum erklaͤrte sich nun der Bericht des Ausschusses , , *

100 und 102 der Verfassungs⸗Urkunde zu finden sey. Die mmer ging sofort zur Diskussion uͤber diesen Gegenstand uͤber. r Theiß II. bezeichnete es als unpassend, daß die Erlaͤute⸗ g durch eine Behörde verlangt werde, von welcher ein Mitglied er Anklage stehe; auch die Proposition sey unzeitig, selbst wenn die teffenden Stellen in der Verfassungs Urkunde in der That Dunkel⸗ en darboͤten. Der Minister des Auswärtigen erklaͤrte, die snister setzten keineswegs voraus, daß die Beschlußnahme uͤber en Gegenstand auf eine schon anhängige Rechtssache oder auf n deshalbigen Spruch des Ober⸗Appellations⸗Gericht seyn soll.

falle hiermit also auch die Beziehung auf Zeit⸗Unangemessen⸗ hinweg, und muͤsse sehr beherzigt werden, daß es keinem ister gleichguͤltig seyn konne, n . welche taglich seine iche Wirksamkeit und Verantwortlichkeit erfassen könnten,

e , sey die Staats⸗Regierung einer ltzung der Beschlußnahme auch nicht entgegen. Nach eren Aeußerungen verschiedener Abgeordneten, unter denen Hr.

heffer vorschlug, die Proposition vor der Hand abzulehnen, be⸗

te der Landtag s-Commissair: die Staͤnde⸗Versaimmlung enicht wohl das Eingehen auf eine solche Proposition der Staats—⸗ serung ablehnen; die Staͤnde⸗Versammlung sey von Natur

treueste Rathgeberin und lng, der Regierung; sie konne

Verstaͤndigung uͤber wichtige Fragen nicht von sich weisen, sie sonst zu erkennen gabe, daß Staats- Regierung und nde⸗Versammlung nicht neben und miteinander bestehen koͤnn⸗ was ihr sicherlich nicht in den Sinn kommen werde; er un— tze daher den Antrag, die Proposition an den Ausschuß zu—

zuweisen und mit den Ministern oder der Landtags-Kommis⸗— Der Vice⸗-Präsident erin⸗

hierauf an die Unguͤnstigkeit des Zeitpunkts, jetzt eine rein ktive, unbefangene Eroͤrterung der in Anregung gebrachten

fassungs⸗Fragen herbeizufuͤhren, wo eben jener Fragen we⸗

eine Anklage vor dem obersten Gerichtshofe anhaͤngig sey. Urtheil gebuͤhre nach der Verfassung dem Ober-Appella⸗ g-Gerichte, als Gerichtshofe. Diesem muͤßten die Staͤnde ntscheidung jener Fragen überlassen, und auch aus diesen fsihten halte er die Proposition der Staats⸗-Regierung nicht geeignet, um unter den gegenwartigen Umstaͤnden darauf lhehen. Bei der darauf erfolgenden Abstimmung wurde E Antrag des Vice-Praͤsidenten, die Proposition vor der dabzulehnen, mit 2 Stimmen angenommen. Herr Faum bach III. nahm nunmehr den fruͤher geäußerten Vor— ig des Praͤsidenten, das Ober⸗Appellations⸗Gericht um baldi⸗ Lusspruch uͤber das Materielle der Anklage zu ersuchen, wie— uf. Herr Scheffer hielt dies nicht fuͤr angemessen, weil se Unabhaͤngigkeit des Gerichtes zu beeintraͤchtigen scheinen e, Herr Schwarzenberg bestritt dies. Der Antrag he endlich durch Abstimmung verworfen. Dagegen schlug Suchier ein einfaches Nachsuchen um Beschleunigung Spruches vor, welchem die Kammer beitrat.

Dresden, 31. August. In der Sitzung der ersten Kam— vom 24sten d. wurde uͤber einen Antrag des Pfarrers Gehe, angen der Singvögel zu verhindern, Bericht erstattet. Die mer beschloß, bei der Menge und Wichtigkeit des 3 ur athung Vorliegenden, diesen Gegenstand nicht auf die Tages— ng zu bringen, sondern sofort daruͤber zu entscheiden. Sie te sich sodann einstimmig dafuͤr, den Antrag auf sich beru— zu lassen. Die heutige Tagesordnung fuͤhrte zur Schluß⸗ sthung uber das Gesetz wegen des Verfahrens in Admini— v⸗Justizsachen. Dasselbe wurde mit 28 Stimmen ange— nen.

n der Sitzung der ersten Kammer vom 27sten d. kam Bericht uͤber die Land gestuͤt-Anstalten ar Berathung. Mitglied v. Ziegler bezeichnete es als hoͤchst bedenklich, tende Summen auf diesen Gegenstand zu verwenden, weil j Sachsen wegen Mangels an großen Angern und Wie— ich nicht zur Pferdezucht eigne, die Entnehmung der Re—

aus dem Lande aber sehr große Kosten verursachen wuͤrde. er Ansicht widersprachen andere Mitglieder. Der Amts—

ann v. Beust dagegen aͤußerte, man solle lieber die be— nden Summen, welche man fuͤr das Bestehen der Landbe— nas⸗Anstalten ausgebe, auf Ankauf von Remonte verwenden, bodurch das Militair-Budget vermindern. Die Kammer te sich endlich dahin, die Beschlußnahme uͤber die fuͤr die⸗ . zu bestimmenden Geldmittel sich bis zum Budget hchalten.

'Stuttgart, 31. August. Nachdem die Kammer der ordneten die Berathung des Etats des Departements Uuswaͤrtigen Angelegenheiten gestern zuerst in geheimer Siz— fortgesetzt hatte, wurden um 10 Uhr die Gallerieen wieder et, und die Berathung uͤber den erwähnten Etat mit der ilung „Lehenrath“ in oͤffentlicher Sitzung aufgenommen. beantragten Etatssaͤtze uͤber diese Rubrik, so wie uͤber die den, das Archiv und den Dispositions- Fonds betreffend, n saͤmmtlich angenommen. karlsruhe, 30. August. In der vorgestrigen Sitzung weiten Kammer erstattete der Abgeordnete Seltzam t uͤber den Antrag des Abgeordneten Trefurt, die Mit— jt der Staͤnde bei Verwaltung der Stiftungen betreffend. dommission beantragte, die Kammer moͤge eine Adresse an Hroßherzog beschließen, in deren Folge kuͤnftig mit dem nen jedes Landtags von den beiden letzten Here! Ueber⸗ über den Stand der Stiftungs-Fonds zur Pruͤfung mit— t werden sollten. Der Tagesordnung gemaͤß, wurde so—⸗ zur Diskussion uͤber den Gef er nf. die Rechts⸗Ver⸗ e der Schupflehen⸗Herren gegen ihre Lehenleute be— d, geschritten. Darmstadt, 29. August. (Frankfurter Journal.) ist dem am 21sten d. M. nach Berlin abgereisten Praͤ⸗ n der Großherzogl. Ober-Finanz Kammer, Herrn v. Kopp, roßherzogl. Ober⸗Finanz⸗Rath Biersack dahin nachgefolgt. be ist zm Großherzogl. Bevollmächtigten bei der Kom— ernannt, welche in Folge der abgeschlossenen Zoll⸗Vereini⸗ Vertrage zusammentritt, um fuͤr den Gesammt-Verein emeinschaftliche Zoll-Gesetz, die Instructionen ꝛc. zu ent—⸗ und die Organisation der Zoll⸗Verwaltung des Vereins exeiten. Die Wahl dieses Commissairs findet allge⸗ Billigung, indem derselbe bei fruͤheren aͤhnlichen Ver ngen zu Muͤnchen (wegen Ausfuͤhrung des Handels⸗-Ver— vom 27. Mai 1829) und zu Kassel, wesentlich zu deren gen Erfolgen beigetragen haben soll.

Frankfurt a. M., 31. August. Die Schwankungen in

dursen der Sesterreichsschen und Hollaͤndischen Effekten waren Woche nicht unbedeutend. Bis de⸗

hren Nockrungen gedrückt die proc. Met . itegrale zahlte man a5 6, für Hyrd

2 3 * * ö *

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gationen 934. Diese Konjunktur war indessen nicht von Daus k nnen. folgenden Tage erlitten saͤmmtliche, . . 36. ngchst unterworfeng Fonds einen Rückfall, es fanden starks Ver⸗ kaͤufe statt, wobei sich die Preise stellten, wie folgt: Sproc. Metallt⸗ gues 5, 4proc, Ss, Aetien 1478, Integrale 455, 5proc Hoöͤllaͤndi⸗ sche diz. Das plötzliche Weichen der Hollaͤndischen Effekten zu London war wohl die wirksamste Ursache der hier eingetretenen Flauheit; viele Spekulanten bekamen Furcht und suchten ihre am nahen Äbrechnungs-Termin zu beziehenden Papiere noch in Zeiten loszuschlagen., Am 36. August, wo dann die Liquidation vor sich ing, hinderten die von Amsterdam , ,. uͤnstigeren Boͤrsen⸗

erichte ein weiteres Fallen; es zeigte sich wießer einige Kauflust und die Course or an. Die Ausgleichungen gingen im Ganzen, ungeachtet der im Laufe des Monats eingetretenen starken Varia? tionen, obne Schwierigkeit vorüber. Stücke blieben nicht Übrig. Man Lonnte fuͤr den Zinsgenuß Metalliques und Integrale pr. Ul= timo September in Prolongation unterbringen. Die Refultate der Liguidation waren indessen diesmal den Spekulanten aufs Fallen guͤnstig: 5proc. Metalliques erfuhren vom 1. bis 390. August ein Weichen von 14 pCt., 4proc. Metalliques von 1 pCt., Bank⸗ Actien von 33 Fl das Stück; 2zproc. Integrale gingen von 495: auf 493, sproc. Hollaͤndische Obtigatlonen von 9354 auf 92; die 41proc. Syndikats-Qbligationen drückten sich um 2 pCt., und die 5 und 3proc. Spanischen Fonds standen am Schluß des Monats etwa 3 pCt. niedriger, als am Anfange desselben; auch fielen die Preußischen Praͤmien⸗ Scheine von 323 auf iz. Im Wechsel— er. ergab sich nichts Neues; Amsterdam, Bremen, London und Leipzig waren etwas gefragt, alle ubrigen Devisen blieben cher 4ausgeboten. Diskonto-Papier war zu 3 6 33 pEt zu placiren. Die heutige Börse (31. August) war sehr bewegt; es herrschte pa⸗ näscher Schrecken. Die Amsterdamer Post hrachte Rachricht: die Konferenz zu London sey aufgelbst, Herr von Dedel nach dem Haag zuruck. In Folge der von London, Amsterdam und Paris gekommenen sinkenden Notirungen erlitten auch hier fammitliche courante Fonds einen starken Rückfall. Es traten viele Verkäufer auf und die Nehmer waren selten. So konnte man zuletzt Zproe. Metalligues zu 94, 4proc. zu 85 5, Aetien zu 14651 und Integrale zu 475 haben. 7

Oesterre ich.

Prag, 1. September. Auch in den letztverflossenen Tagen fuhren Ihre Majestaͤten der Kaiser und 6 . fort, . hiesigen gemeinnuͤtzigen und milden Anstalten zu besuchen. Am 2usten v. M. fuͤhrten die aus 10 Bataillonen' und 2 sechspfuͤn⸗ digen Fußbatterieen bestehenden Brigaden Sahlhausen und d Aspre unter dem Kommando des Feldmarschall-Lieutenants Fuͤrsten Windischgraͤtz ein faktisches Manoͤver aus, welchem der Kaiser und die Kaiserin nebst den uͤbrigen Hoͤchsten Herrschaften beizu⸗ wohnen geruhten. Nachmittags beehrten J. M. die Kaisein das Ursuliner-⸗Kloster mit einem abermaligen Besuche. Abends war bei Hofe ein Kinderball veranstaltet, zu weichem alle hier anwesenden Kinder des hohen Adels von 6 bis 16 Jahren nebst ihren Aeltern und Großaͤltern eingeladen waren.

Se. Majestaͤt der Koͤnig von Sachsen haben gestern Mor— gen diese Hauptstadt verlassen.

Schweiz.

Zuͤr ich, 28. August. Am 25sten d. M. waren die Depu— tationen von den meisten Kantonal-Vereinen hier versammelt. Diese hatten beschlossen, daß eine Deputation aus allen, in der Versammlung repräͤsentirten Kantonal-⸗Vereinen der Hohen Tag⸗ satzung eine Adresse uͤberbringen solle, und diese Adresse an saͤmmtliche große Raͤthe als Petition einzugeben, mit dem An⸗ suchen, die Gesandten auf der Tagsatzung fuͤr Niedersetzung einer Kommission zu instruiren, welche ein Gutachten uͤber die Adresse abfassen solle. In dieser Adresse werden ungefaͤhr folgende Wuͤnsche vorgetragen; 1) Die Mitglieder der Sarner Konferenz fuͤr immer als unfähig zur Bekleidung eidgenössischer Stellen und Ehren zu erklaͤren, Und in dem Falle, daß solche dadurch sich beschwert erachten sollten, sie vor ein eidgenossisches Gericht zu stellen; 2) die Anführer des Corps, welche Kuͤßnacht und die Basel⸗Landschaft uͤberfallen haͤtten, gleichfalls vor ein eidgenoͤs⸗ sisches Gericht zu stellen und sie zu bestrafen; 3) die Stadt Basel in Betreff der Frage uͤßer den Ersatz der wegen des gestoͤrten Landfriedens verursachten Kriegs-Kosten verantwort— lich zu machen, da seit drei Jahren die Friedensstoͤrungen in der Eidgenossenschaft von ihr ausgingen; das Volk der Ur— Kantone dagegen in diesem Betreff zu verschonen, da dasselbe, abgesehen von den schuldigen Haͤuptlingen, durch sein neueres Benehmen gezeigt habe, daß es dem Sarner Bund fremd ge⸗ blieben sen. ) Die eidgenoͤssische Truppenzahl in der Stadt Basel nicht eher um einen Mann zu vermindern, bis sie diese Schuld an die eidgenoͤssische Kriegs-Kasse abgetragen habe; eben so die Stadt Basel anzuhalten, der Landschaft allen Schaden zu verguͤten, den sie durch die staͤdtische Widersetzlichkeit gegen die Voll⸗ ziehung der Tagsatzungs-Beschluͤsse und durch die dadurch herbei— geführte Nothwendigkeit eines immerwaͤhrenden Kriegs⸗-Fustandes erlitten hat. 5) Das jetzige Kommissariat im Kanton Basel aufzuheben und an dessen Stelle einen Mann zu waͤhlen, der einsehe, daß seine Aufgabe nicht sey, die Landschaft zu druͤcken, sondern die Wirren in der Stadt zu beseitigen Und die Tag saz⸗ zungs⸗Beschluͤsse zu vollziehen. 65 Die Landschaft Basel aller Einquartierungs⸗Last u entheben. Sodann wird eine militairi⸗ sche Occupation des Kantons Neuchatel verlangt, wenn derselbe nicht der Tagsatzung sich unterwerfen wolle. Auch wird in der Adresse noch gefordert, daß die Stadt Basel fuͤr den schleunigen Aufbau der in Pratteln verbrannten Wohnungen sammt Zuge— e u. s. w. binnen einer sehr kurzen Zeitfrist, etwa binnen acht

agen, eine hinlaͤngliche Summe, auf kuͤnftige Berechnung hin, an das eidgenoͤssische Kommissariat zu erlegen habe.

Der erste Gesandte von Basel, Herr Buͤrgermeister Burck— hardt, . sich in der 29sten Sitzung der Tagsatzung im Wesentlichen also: „Die H. Tagsatzung hat durch . Be⸗ schluß vom 12. August einen Stand aufgefordert, sich in der⸗ selben wieder vertreten zu lassen; er leistet der Aufforderung Folge, indem er die hier erscheinenden Gefandten beauftragt hat. Der Stand Basel ist eine Zeitlang von dieser h. Versanim⸗ lung entfert geblieben; es war dies eine Folge seiner Ansicht uͤber das Verfahren, das die Mehrheit der eidgenoͤssischen Stände hinsichtlich seiner und eines seiner Mitstaͤnde bei deren inneren Zerwuͤrfnissen beobachtet hatte. Ein Zusammentreffen von Er⸗ eignissen hat auf ihn und andere Mitstäͤnde den Schein werfen koͤnnen, als ob mit jenem Wegbleiben noch andere weitergehende Absichten verbunden gewesen waͤren. Der heutige Augenblick möchte nicht der geeignete seyn, um hierin die Reinheit unserer Handlungs⸗ weise ins Licht zu setzen. Die Zeit wird daruͤber, wie uͤber so Vie⸗ les, die Wahrheit bringen. Uebrigens hat der Gesandte, der jetzt spricht, in seiner vorigen Stellung schon an mehrfachen oͤf— fentlichen Erklaͤrungen uͤber diese Reinheit unserer Handlungs— weise Theil genommen; er muß es darauf ankommen lassen, ob es ihm oder andern mit ihm dabei gestandenen Maͤnnern in fruͤ⸗ ö Verhaͤltnissen gelungen ist, sich bei Mitgliedern dieser ho⸗

ö. hen Versammlung so viel Achtung als rechtliche Maͤnner zu er⸗ i werben, um jetzt fuͤr ihr Wort Glauben zu finden. In der eben

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der Umgegend dieses Beispiel nachgeahmt.

stattgehabten Berathung ist die Persoöͤnlichkeit zweier Mitglieder unserer Gesandtschaft beruͤhrt worden. Es ist nicht an uns, un⸗ sern großen Rath uͤber seine Wahl zu rechtfertigen, und so eben hat die Hohe Tagsatzung das Recht unseres Standes zu voͤllig freier Wahl selbst anerkannt; aber wenn nun hin und wieder angedeutet wird, es ware zu wuͤnschen gewesen, dieselben haͤtten sich der Ernennung entzogen, so glaubten sie hingegen, es sey gerade in so schwierigen Jeiten Pflicht, den Auftrag ihrer Behoͤrde nicht ab⸗ zulehnen. Ich erscheine hier im Namen meines Standes, uber den seit Jahren, und besonders noch in der letzten Zeit, hartes Ungluͤck ergangen ist., Gott hat es so gefuͤgt; dem Unabwendbaren ha— ben wir uns zu unterwerfen. In Ihren Haͤnden liegt es, das⸗ selbe zu mildern. Manche ältere Exinnerungen werden Sie ge—⸗ wiß dazu vermoͤgen. Auch in der Art und Weise, wie Sie uns berufen haben, liegt noch ein Grund für uns, um Vertrauen zu hegen; Sie berufen uns im Namen des Bundes⸗Vertrages, den auch wir ehren und lieben. Gern folgen wir Ihrem Ruf. Die Gesandtschaft wird daher auch sich angelegen seyn lassen, die Anstaͤnde, die irgend in der Form ihres Erscheinens gefunden werden moͤchten, nach bester Möoͤglichkeit zu beruhigen. Wenn also ihr Kreditiv in der altuͤblichen Form abgefaßt ist und nicht der fruͤheren uͤber Basel ergangenen Beschluͤsse, sondern nur des Beschlusses vom 12. August erwähnt, so geschah dies darum, weil dieser Einberufungs⸗Beschluß unsern großen Rath im mindesten nicht auffordert, sich uͤber jene fruͤheren Beschluͤsse zu erklaͤren, und weil der große Rath um so weniger glauben konnte, daß jetzt eine Erklaͤrung uͤber dieselben von ihm erwartet werde, da ja die Hohe Tagsatzung gerade jetzt mit einer nochmaligen neuen Regulirung der Baselschen Angelegenheiten beschaͤftigt ist, in Folge welcher bald im Allgemeinen eine Erklaͤrung des großen Rathes erfolgen muß, wenn er daruͤber Mittheilung erhalten haben wird. „Der Gesandtschaft aber kann es nicht zu⸗ stehen, Erklaͤrungen über Fragen Namens ihres Standes ab— zugeben, uͤber welche ihr großer Rath sie nicht instruiren konnte; sie bittet, diese ihre Stellung zu beachten. Indessen kann sie erklaren, daß in der bei ihrem Kreditiv gebrauchten herkoͤmmli— chen Form keinerlei Absicht liegt, bestrittene Anspruͤche geltend zu machen, und daß aus dieser Form keinerlei Konsequenz hin⸗ sichtlich der ihr zukommenden Stimme gezogen und uͤberhaupt keinerlei Recht aus der Zulassung dieses Kreditivs hergeleitet werden soll. Hauptsaͤchlich ist aber eine bestimmte Erklarung uͤber das Zuruͤcktreten unseres Standes von der Sarner Konfe— renz gewuͤnscht worden. Hieruͤber kann die Gesandtschaft voll— kommen entsprechen: der große Rath hat sie in Befolgung des Tagsatzungs-Beschlusses vom 12. August abgeordnet, er hat also durch diese Absendung und durch die Anerkennung des Beschlus— ses vom 12. August auf die Sarner Verbindung vollig Verzicht geleistet. Vermittelst dieser Aeußerungen ist sie nun zur Leistung des Eides bereit. Hierauf entstand ein allgemeines Stillschweigen, und das Praͤsidium wollte eben zur Vereidung schreiten, als Bern das Wort nahm und die Gesandtschaft von Basel einlud , unumwunden und ohne irgend einen Vorbehalt zu erklaͤren: 1) daß sie Na— mens ihres Standes erklaͤre, aus der Sarner Konferenz zu tre— ten; 2) daß sie die fruͤheren den Kanton Basel betreffenden Be, schluͤsse der Tagsatzung als vollguͤltig anerkenne und sich densel— ben unterziehe. Basel sagt, der Grund und die Absicht der frü— heren Aeußerung sey nur gewesen, sich nicht uͤber Gegenstäͤnde zu erklaͤren, uͤber die sich auszusprechen der große Rath von Ba— sel gar nicht eingeladen, somit auch nicht in die Lage versetzt worden sey, solche zum besonderen Gegenstande von Instructio⸗ nen zu erheben; durch die Abordnung einer Gesandtschaft an die Tagsatzung glaube der Stand Basel dem Tagsatzungs-Beschluß vom August Genuͤge geleistet zu haben. Ueber weitere Gegen- stande koͤnne man sich ohne vorhergegangene Unterredung mit seinen Kollegen nicht einlassen.

Die Rhein- und Main-Zeitung enthaͤlt folgende Angaben uͤber die Kriegsmacht der Schweiz: „Die eidgenoͤssi⸗ schen Kontingente belaufen sich auf 66,332 Mann; und da jeder Kanton mehr liefert, als den fuͤr ihn festgesetzten Theil, so kann man sie wohl auf 72, 000 Miliz-Männer angeben, wovon die aͤl— testen (die Offiziere und Unteroffiziere ausgenommen) nicht viel mehr als dreißig Jahre haben. Dieser Zahl muß man noch die gedungenen Truppen beifügen, die im Auslande dienen, und die, im Falle eines Krieges, alle in ihr Vaterland zuruͤckkommen sol— len. Außer den eidgenöͤssischen Kontingenten besitzt die Schweiz die Kanton-Neserven, deren Zahl nicht bestimmt ist, die man aber auf 6 Mann von 100 bringen kann; was wohl, das Kon— tingent nicht mitgerechnet, 120, 100 Mann von weniger als 45 Jahren ausmacht, die beinahe alle schon unter den Kontingenten gestanden und wie in den Armeen ausgeruͤstet und organisirt sind. Darauf folgen die Maͤnner, die ihre Dienstzeit in den Reserven zu Ende gebracht haben, wovon aber die meisten 45 bis 60 Jahre alt sind, und bereit wären, fuͤr ihre Familien und ihr Eigenthum zu kaͤmpfen. Also besitzt die Schweiz an eidge— nössischen Kontingenten 72,000 M.

An gedungenen Truppen, die im Falle eines Krieges in ihr Vaterland zurückkommen sollen . 10,000

An eidgenoͤssischen organisirten Kanton-Re—

2 cx 0 ᷣ, , , s e, , Effektivzahl 202, 550 RT Portugal.

Die Madrider Hof⸗Zeitung meldet aus Jelves vom 12. August: „Die Cholera ist noch immer hier, aber in sehr mil— dem Grade, da in den letzten drei Tagen nur 24 Erkrankungs— Faͤlle vorgekommen sind. In dieser Provinz ist man mit Orga— nisirung eines Corps beschaͤftigt, dessen Hauptquartier in Estre⸗ moz errichtet ist; es wird aus den zerstreuten Detaschements und einigen in Alemtejo und Beira stehenden Kolonnen gebildet; auch die auf Urlaub zu Hause befindlichen und durch ein Dekret Dom Miguel s unter die Fahnen gerufenen Mannschaften sollen die sem Corps einverleibt werden. Ein Bataillon royalistischer Freiwilligen in Alemtejo, das sich aufgeloͤst hatte, hat sich wieder gesammelt, denn die in ihre Wohnsitze zuruͤckkehrenden Freiwilli— gen wurden so uͤbel aufgenommen und ihre Feigheit und ihr Mangel an Disciplin ihnen sogar von den Frauen und Kindern dergestalt vorgeworfen, daß sie sich gendoͤthigt fahen, zu ihren Jah— nen zuruͤckzukehren. Der zuin Befehlshaber der vom Her— oge von Cadaval gesammelten Truppen ernannte Graf von Almer soll in Obidos angekommen seyn und die ange— messensten Anstalten getroffen haben, um bald die Offen⸗ sive zu ergreifen. In Setubal, das von den Truppen der Donna Marig verlassen worden, haben die Einwohner bei dem Erscheinen eines royalistischen Detaschements die Fahne Dom Miguels wieder aufgepflanzt und die ubrigen Gemeinden Unsere Guerillas ruͤcken in Algarbien vor und erringen bedeutende Vortheil über

den Feind. Der oͤffentliche Geist ist hier trefflich fuͤr die natio—

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