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* 82 n
Dom Pedros zu sehen. Der Kaiser steht mit ihm auf einem
giebt dem Kammerdiener stets die noͤthigen Instructionen, wenn
griffen, laͤßt sich nur zu leicht bestimmen, und auf solche Art wird nicht allein Privat-Interessen, sondern auch dem öffentli⸗
Summe von 2663 Fl. für die verwundeten Vertheidiger der
Adnen bleibend ngchtheiligen Einfluß auf die Preife haben werden.
sehr vernachlaͤssigt, obgleich dieselben durch die letzten Englischen
Verbraucher fuͤr Polnischen Weizen die vorigen Preise; schoͤne rothe
fuͤr 123pfuͤnd. schoͤnen alten bunten Polnsschen Weizen 260 Fl.; fuͤr
Entzuͤndungen; unter den 4006
Da er die guten Seiten im Charakter des Kaisers eben so ge—⸗
nau kennt, als die schwachen, so wagt er es nicht, ihm offen mit
dem Gegenstand einer Intrigue zu nahen, sondern nimmt bei solchen Gelegenheiten zu einein seiner verschmitzten i . ten seine Zuflucht. Der Bereitwilligste von diesen ist Däom Pe⸗ dro's erster Kammerdiener, ein Mann, Namens Carlota, der in Brasilien Kaiserlicher Reitknecht war, und dessen Bruder des Mordes des Marquis von Louls beschuldigt wurde. Der Sohn des Marquis erleidet also taglich die. Schmach, den Bruder des muthmaßlichen Mörders seines Vaters als einen der Lieblinge
so vertraulichen Fuße, daß er ihm taglich Audienz in seinem Schlafzimmer giebt, und ihn zuweilen auch in seinem Zimmer aufsucht, um sich mit ihm zu unterhalten. Solche Gelegenheiten eines freien Zutrittes laßt avier nicht außer Acht, und
es darauf ankommt, dem n . Jemanden verdaͤchtig zu ma—⸗ chen. Die erste Frage Dom Pedro's an Carlota des Morgens ist gewöhnlich; Que ha de novo? oder Que direm! Was giebts Neues? oder: Was spricht man?) Die geheime Absicht des Vertrauten wird dann geschickt in eine Meinung eingeklei⸗ det, welche man einem einflüßreichen Portugiesen oder Offizieren der Armee in den Mund legt. Wenn dann der Kaiser Xavier erzählt, was er von Carlota erfahren hat, so bemerkt dieser wohl, daß er ähnliche Geruͤchte vernommen, und daß der Gegenstand ernste Beachtung verdiene. Der Kaiser, auf diese Weise ange—
chen Wohl oft der empfindlichste Nachtheil zig Unter den Eigen⸗ schaften, welche den Verdiensten des Kaisers Abbruch thun, befindet sich auch die einer großen Halsstarrigkeit. Er wird daher nicht so leicht einen Liebling aufgeben, der ihm so zur Gewohnheit geworden ist, als Tavier; vielleicht fuͤhlt er auch, daß, wenn er es thaͤte, er einen unversoͤhnlichen Feind in ihm sinden wurde. — Landido Pavier war nicht mit dem Kaiser in Brasilien; dieser lernte ihn erst bei seiner Rückkehr nach Europa kennen. Vavier war ein Schuͤtzling des mächtigen Hauses Penalva, und ein juͤngeres Mitglied dieser Familie; der Marquis von Rezende stellte ihn zuerst dem Kaiser vor. — Saldanha's Verachtung ge⸗ gen alle die, welche bei dem Einfall der Franzosen die Waffen gegen ihr Vaterland ergriffen haben, hat sich immer zu deutlich gezeigt, als daß sie avier'n hatte entgehen koͤnnen. Sie wer— den sich daher einander immer feindlich gegenuͤberstehen.
Nieder lande.
Aus dem Haag, 31. August. Die beiden Minister van Zuylen van Nyeveldt und de Mey van Strefkerk sind gestern aus dem Loo hierher zuruͤckgekehrt. Ueber die in dem dort ge— . Kabinets-Nathe gefaßten Beschluͤsse ist noch nichts
ekannt.
Die Marine⸗-Ofsiziere und Beamten in Vliessingen haben dem Vice-Admiral Gobius eine von ihnen zusammengebrachte
Antwerpener Citadelle und fuͤr die Wittwen und Waisen der Gebliebenen uͤbersandt.
Am st er da m- 31. August. Der Stand der Fonds⸗Course ist im Ganzen bedeutend niedriger als vorige Woche. Der Handel in Staats⸗Papieren erlitt . Schwankungen und richtete sich nach den Auf⸗ und Niedergang der Preise an der Londoner Boͤrse. Es zeigte sich überhaupt bei den hiesigen Spekulanten mehr Nei⸗ gung zum Verkaufen wie zum Einkanfen und man glaubt, daß die weniger guͤnstigen Aussichten bei den Unterhandlungen zu London
Bei dem hierauf . Ruͤckfall der Hollaͤndischen Staats⸗ Papiere gingen auch die Course von fremden Fonds niedriger, wel⸗ ches von den ebenfalls flaueren Stimmungen an den Börsen von Frankfurt und Paris herrüährt, wo, wie män versichert, der Geld⸗ mangel mit im Spiele ist. Die courante Effekten sast wie Griechi⸗ sche, Cortez Obligationen, Columbische und Brasilianische blieben
Briefe, welche etwas bessere Notirungen mitbrachten, wieder ein wenig belebt wurden — Am Getraide-Markt bezahlten gestern die
Sorten fanden Begehr zu etwas besseren Preisen; abweichende Sor⸗ ten waren dagegen schwwierig anzubringen. Roggen wurde weder dringend begehrt, noch eifrig ausgeboten. In Hafer, wiewohl Preis haltend, sins wenig Geschaͤfte gemacht. Die bedungenen Preise sind
1lz21pfuͤnd. geringeren 229 Fl.; fuͤr 139pfünd. jaͤhrigen dito B34 Fl.; fuͤr i(2spfünd, besseren 24. 213 Fl; fuͤr 123pfuͤnd. schbhnen jährigen rothen Schlesischen 207 Fl.; fuͤr 133. 123pfünd. Rr, 1960 2090 Fl; fur 127pfünd. Maͤrkischen 209 Fl.; fur 117. 113pfünd. jährigen Preußsschen Roggen 156 153 Fl.; für 128pfünd. Rhein ⸗Roggen 15 Fl; fuͤr 123vfuͤnd. Mecklenburger 150 Fl.; für S5pfünd. Daäni⸗ schen Hafer 69 Fl. 6 .
Belgien. 33
Bruͤssel, 31. August. Herr Smits, einer unserer Com⸗ missaire zu London fuͤr die Schelde⸗-Frage, ist seit vorgestern wie⸗ der zu Bruͤssel .
Die Königin der Belgier wird am 1. September ein Er— ziehungs-Haus eroͤffnen; 400 junge Madchen werden in demsel— ben unentgeltlich in der Franzoöͤsischen und Flamaändischen Spra— che, im Lesen, Schreiben, Elementar⸗Rechnen, Stricken, Nähen und Sticken Unterricht erhalten; monatlich werden Preise an diejenigen vertheilt werden, 16 die groͤßten Fortschritte machen.
Nach dem Berichte der Central Section wurde zu Ende dieses Jahres der Schatz ein Deficit von 85 Millionen Fr. ha— ben; in dieser Summe sind 54 Millionen Ruͤckstände von dem
Antheile der Schuld begriffen, welche uns der Vertrag vom 15.
November auflegt. ̃ 36 . Eine Konferenz zwischen Hollaͤndischen und Belgischen Com⸗ missairen zu Zonhoven ist ohne Erfolg geblieben, da die Belgi⸗ schen Commissaire an die Frage der Militair-Straße nach und von Mastricht das Reglement über die Maas⸗Schifffahrt geknuͤpft haben und die Holländischen Commissaire in dieser Hinsicht ohne Instruction waren. 1 . z Im Lager von Castiaci herrschen sehr hartnäckige Augen— ĩ ; Mann, woraus jetzt dieses Lager besteht, sind mehr als 400 von diesem Uebel befallen.
Lüttich, 31. August. Der Politique meldet, daß der König und die Königin der Belgier am 16. Sept. in Lüttich eintreffen, am 17ten daselbst auf dem Stadthause diniren, am l8ten einem von dem Magistrate veranstalteten Ball beiwohnen, und am 19ten ihre Reise nach Spaa fortsetzen werden.
Sch weden und Norwegen. EChristian ia, 21. August. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kron— . am 24sten Abends von der Reise nach Bergen wie⸗ der hier in Christiania , von der y reitenden in.,
e 6
garde, Landleuten zu Pferbe und einer Menge Einwohner unter
Na Ruppel
Freuden ⸗Ausrufungen begleitet, so wie. unter Salutirung von
. 1016 . . der Festuhg, Illuminationen ü. s. w. Morgen wird das Stor thing durch Se. Königl. Hoheit in Person aufgeloͤset werden.
DO ànem ar kk. Kopenhagen, 31. August. Die Koͤnigl. Brigg „St.
Croix“, Capitain, Lieutenant Braag, kam am 2hsten August von
St. Croix auf der Kopenhagener Rhede an.
Am 285sten d, ging, aus dem Kattegat kommend, ein Kai⸗
serl Russisches Linienschiff hier in der Rinne zu Anker und
segelte gestern in die Ostsee ein. .
Deutsch land.
— — Dres den, 3. Sept. Am 3tsten v. M. wurde vor Ihren Koͤnigl. Hoheiten dem Prinzen Mitregenten und dem
Prinzen Johann von den, an Infanterie, Kavallerie und Artil—
lerie hier garnisonirenden Truppen vor deren Abmarsch in die
gewöhnlichen Herbst-Kantonnements ein Manoͤver in hiesiger Vaͤhe aufgefuuͤhrt. — Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Sachsen-⸗Weimar ist, von Karlsbad und Teplitz zuruͤckkommend, vorgestern hier angeko]men und im Hötel de Pelogue abgestie⸗ gen. — Gestern traf Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Ma⸗ rie, Gemahlin des Prinzen Mitregenten, von Wien wieder hier ein. Auch Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Großherzogin von Sachsen. Weimar langte gestern hier an und setzte ohne den ge— ringsten Aufenthalt ihre Reise fort, um, dem Vernehmen nach, an der Schlesisch⸗Böoͤhmischen Gränze mit Allerhoöͤchstihrem Bru— der, dem Kaiser von Rußland, zusammen zu treffen, welcher im Schlosse Friedland eine Zusammenkunft init dem Kaiser von Oesterreich haben wird. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Sachsen⸗-Weimar ist heute Vormittag von hier dahin nach— gefolgt. — Der Englische Gesandte am Berliner Hofe, Lord Minto, ist nebst Familie von Teplitz hier angekommen. resden, 2. September. In der Sitzung der zweiten
Kammer vom 27sten v. M. wurde uber den von den Abge⸗
ordneten Eisenstuck gestellten Antrag, eine Bitte um Revi— ion der Offiziers Patente an die Staats-Regierung zu richten, erichtet. Die Deputation, auf die Wichtigkeit jens Gegen— standes fuͤr die constitutionnellen Einrichtungen des Vaterlandes hinweisend, schlug vor, diesem Antrage durch Beschluß beizutre— ten, und eine Mittheilung davon an die erste Kammer gelan⸗ en zu lassen. Die Kammer pflichtete dem einstimmig bei. —
odann wurden die Berathungen uͤber die einzelnen Paragra⸗ phen des Gesetz-Entwurfs wegen kuͤnftiger Einrichtung der alt—
erblaͤndischen Immobiliar-Brand⸗Versicherungs⸗ Anstalt fort⸗
esetzt. ! ie erste Kammer beschaͤftigte sich in ihrer Sitzung vom 28sten v. M. mit den Eingaben einiger Land-Gemeinden, die verschiedene Antraͤge und Wuͤnsche an die Staͤnde gerichtet hat— ten. Der erste dieser Antraͤge ging dahin: daß in , ,, neuen Gesetz-⸗Entwuͤrfen niemals eine Beziehung auf altere Ge— setze erfolge, sondern das daraus Beizubehaltende darin aufge⸗ nommen, die alteren Gesetze daruͤber aber stets voͤllig aufgeho⸗ ben werden mochten. — Die berichtende Deputation hielt es fuͤr uͤberfluͤssig, einen besondern Antrag hierauf zu stellen, da zu er— warten stehe, daß darauf ohnehin von der Regierung sowohl, wie von den Kammern, bei der Ausarbeitung neuer Gesetze moͤglichst Ruͤcksicht genommen werde. Dr. Großmann aͤußerte dagegen: Er koͤnne sich mit dem Antrage der Deputation nicht vereinigen. So lange man es einmal zum allgemeinen Prinzip erhebe, neben den neue— ren Gesetzen auch die älteren fortbestehen zu lassen, so werde der Uebelstand dargus entstehen, daß die Gesetzeskünde zum aus— schließlichen Eigenthum der Rechtsgelehrten, nie aber Sache des Volks werden könne. In jedem (onstitutionnellen Staate muͤsse man insonderheit darauf bedacht seyn, dem Volke vor Allem die Gesetze zugaͤnglich und verstaͤndlich zu machen. Er richte des— halb seinen Antrag darauf, es möchten kuͤnftig bei jedem neu erscheinenden Gesetze die fruͤher uͤber denselben Gegenstand gel— tenden aufgehoben, und ersterem das aus letzterem noch in Kraft Verbleibende mit eingefügt werden. Er wuͤnsche daher, daß der Bitte der Antragsteller entsprochen werden
möge. Dr. Klien entgegnete: Obgleich er die Ansicht des Spre⸗
chers nicht ganz mißbillige, so muͤsse er sich doch fuͤr das Depu— tations-Gutachten erklaͤren, da das zu erwartende vollstaͤndige Ge⸗ setzbuch allen Mängeln abhelfen, und somit auch den Antrag er—⸗ ledigen werde. Die Kammer erklärte sich endlich fuͤr das De⸗— putations⸗ Gutachten. — Die ferneren Anträge der bittstellenden Gemeinden, daß die Patrimonial-Gerichtsbarkeit entweder dem Staate zuruͤckgegeben, oder von diesem wenigstens die Anstellung und Salarirung des Gerichts⸗-Personals bewirkt werden moͤchte; so wie ein anderer, die Abloͤsung der Frohnen und Dienstbar— keiten betreffend, wurden ebenfalls von der Kammer beseitigt. Stuttgart, 1. September. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Ab geordneten wurde eine Note der Kammer der Standesherren verlesen, in welcher sie ihren Beitritt zu dem Beschlusse der Abgeordneten⸗Kammer, die Regierung um Zuruͤck⸗ ziehung der detaschirten Truppen zu bitten, verweigert, mit der
Erklarung, daß sie die Zweckdienlichkeit der Absendung am besten
habe beurtheilen koͤnnen. — Eine an die erste Kammer mitzu⸗ iheilende Zusammenstellung der über den Finanz-Etat von der zweiten Kammer ill en Beschluͤsse wurde darauf verlesen und genehmigt. — le Tagesordnung fuͤhrte heut zur Berathung des Berichts der Kommission fur innere Verwaltung uͤber den
Entwurf eines Zusatz-Gesetzes zum Buͤrgerrechts-Gesetze. Die
Diskussion betraf vornehmlich den durch dies irg bestimmten Nachweis eines genuͤgenden . bei Verehelichung eines Gemeinde⸗Buͤrgers.
Darmstadt, 31. August. Auf die Beschwerde des seit sechs Wochen in Gießen angeblich wegen politischer Vergehen verhafteten Apothekers Trapp hat das hiesige Ober⸗Appellations⸗
gericht unter dem heutigen Taͤge an das Hofgericht in Gießen
kestribirt: „Die Lage, in welcher sich die gegen den Apotheker Trapp verhängte Untersuchung befindet, bietet keinen Grund zur Fortdauer seiner gefänglichen Einziehung dar. Sie haben daher denselben sogleich nach Empfang der gegenwartigen Verfuͤgung seiner Haft zu entlassen ˖
Frankfurt, 31. August. Seit dem letzten Briefe des Hrn. Lr. E. Ruppell aus Massaua vom 18. Marz 1837 hatte die Senkenbergische naturforschende Gesellschaft dahier keine Nach richten von ihm erhalten. Um so mehr erfreute sie das heute
ihr zugekommene Schreiben desselben aus Gondar, der Haupt-
stadt Abyssiniens, vom 14. Februar 1833 datirt. Auch er hatte während 25 Monaten keinen der von hier an ihn abgesandten Briefe erhalten, indem theils durch die in Aegypten, seit dem Juli 1831 wuͤthende Cholera morbäs, theils durch noch fort— währende Revolutignen und Kriege in verschiedenen Gegenden Arabiens die Verbindung mit Europa unterbrochen war. — Nach en beschwerlichen und , n Reise gelangte
von Massaug an der Abyssinischen Kuüͤste auf die Schngebetge von Simen, wo er die Regenzeit des vergange—
nen Jahres in einer Höhe von 16000 Fuß Über der Meeres
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derungen, mehrere Tagereisen noͤrdlich von Gondar. Eine re lohnte seinen 25tägigen Aufenthalt daselbst, so wie vorzug
i Schluß-Sitzung des Assisen⸗Gerichts. — Zuerst wu
7. August 1515 gegruͤndet betrachte. — Wenn die Staͤnde, wel
kraft der Souverainetaͤt, womit ihre Kantonal⸗Behöͤrden bekleih trifft, so ist es der Tagsatzung sehr wohl bekannt, daß hierd
bekleidet ist, in Bezug auf die Erfüllung aller Verbindlich wird,
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flaͤche zubrachte. Endlich erreichte er Gondar, wo er sich vier W ne aufhielt, aber ohne . sich nicht weit der Stadt entfernen konnte, indem dieselbe, wahrend sei Aufenthaltes daselbst, dreimal von allgemeiner Pluͤnderung n, ,. 1 : 69 . 6 i der Staats Zeitung. Dennoch machte er von da aus g i die fůr die i e, ein gen , n, 16. ö o. allein eine Exkursion in die sogenannte Kulla, d. h. in die unberechenbares Staatsrecht auüfstellen, nicht auf eigene Hand nehmigen, ehne selbst ihre ersten Pflichten e g . bu⸗ rain zu verletzen, ohne die ihr anvertrauten Befugni e zu erschreiten und h. einen deinnach rein unguͤltigen Aft zu terzeichnen. — Dies wird gewiß weder die gesammte Tag—⸗ hung, noch einer der sie bildenden Stände, Neuchatel muthen wollen. Und die besonderen Verhaͤltnisse, worin sdieses Land befindet, so wie die außergewohnlichen Bera⸗ ungen, die von Seiten seiner Miteidgenossen uͤber dasselbe ge⸗ ogen worden sind, und die darauf abzweckten, es gewisserma—
Lech keines weges das Recht hat, die Art und Weise dieser erbindlichkeiten selbst zu ändern. Da nun die gesetzge— nde Versammlung einstimmig erkannt und erklaͤrr hat, ß die oben erwähnten Tagsatzungs⸗ Beschluͤsse eine wesentliche
Ausbeute von Saͤuge⸗-Thieren, worunter einige neue Arten,
seine fruͤhere Exkursion nach dem Tzana-See fuͤr die Bere rung der Ornithologie sehr ergiebig war. Auch hak er sen wieder manche interessante Amphiblen, Fische und Crustag besonders aber eine große Menge Insekten, Pflanzen und neralien gesammelt, und versichert, nie eine bessere Gesunn als jetzt genossen zu haben. — Noch theilt Herr Dr. Rip die Nachricht von dem in Kairo erfolgten Tode seines fruͤh Reise⸗Gefaͤhrten, des Herrn Michael Hey aus Rudesheim,! der unter dem Schutze des Koͤnigl. Preuß. Konsulats dasg stand, von welchem auch der etwa von seinen Verwandten wuͤnschende Todesschein zu erhalten ist. ͤ Landau, 29. August. Nachstehendes ist das Resultat
en Augen das Benehmen, wobei es noͤthwendiger Weise be— rren muß, nur vollkommen rechtfertigen. — Obgleich der iste tikel der Bundes⸗Akte vom J. August 1815 besagt, daß die Kan— e sich gegenseitig ihre Verfassungen, wie sie von der hoͤchsten ehoͤrde jedes Kantons gegeben wuͤrden, garantiren, und obgleich euchatel als monarchischer Staat in die Eidgenossenschaft einge⸗ ten ist, so hat doch die Tagsatzung von 1832 eingewilligt, über einen örschlag des Standes Luzern zu berathschlagen, der darauf ausging, monarchische Verfassung von Neuchatel als mit der Eigenschaft es Mitgliedes der Eidgenossenschaft unvertraͤglich zu erklaren d die Maßregeln zu treffen, welche, wie man sich ausdruͤckte, Ehre und Wurde der Schweiz erheische. Nur fechs Stande lärten sich offen gegen Luzern's Vorschlag, der die Ruhe und isten; des Standes Neuchatel gefährdet. Dit außerordent⸗ se Gewalt, womit sich die Tagsatzüng jetzt bekleidet meint, jht noch mehr mit einer Krsso⸗ von der die Neuchatel Bevölkerung nur insofern einen aluͤcklichen Ausgang hof⸗ dirf, als sein Souvergin dem Wunsche nachgieht, den Demselben bereits im Monat Februar 1832 kun egeben, den es dringend wiederholen will, es moͤglich zu machen, ö seine Verhaͤlinisse zu der Schweizer Eidgenossenschaft mno— irt werden. Dieser Wunsch stimmt mit der foͤrmlichen struction, die der Stand Waadtland seiner Gesandtschaft er⸗ llt 3 uͤberein; er stimmt uͤberein mit dem Vorschlage, den t hohe Stand Bern auf der Tagsatzung gemacht, Neuchatel f der an alle auf der Tagsatzung nicht repraͤsentlrte Stände tichtenden Aufforderung auszunehmen. Die Erfüllung des⸗ hen ist endlich auch das einzige Mittel, dem Widerspruch ein de zu machen, der, wie Neuchatel selbst erkennt, zwischen sei⸗ monarchischen Institutionen und den gegenwaͤrtig in der hweiz herrschenden politischen Ideen obwaltet; das einzige sttel, den Staͤnden zu genuͤgen, welche den Vorschlag Lu⸗ ns nicht zuruͤckgewiesen haben, ihnen freien Spielraum zu der hen fuͤr das Land am vortheilhaftesten daͤnkenden Mo— scirung der eidgenossischen Institutionen zu lassen und Mißtrauen so wie die Vorurtheile zu . welche zer bei einem Theil des Schweizer Volkes Eingang gefunden en, so loyal und ge wissenh aft sich auch Neuchatel stets in allen en Beziehungen zu der Eidgenossenschaft bewiesen hat. Nach er Modisicirung dieser Beziehungen wird es nichtsdestoweniger igst zu wuͤnschen seyn, daß wir mit den Schweizer Staaten fortwährenden freundschaftlichen Verhaͤltnissen guter Nachbar⸗ aft leben. Neuchatel betrachtet auch fernerhin die Garantie vnerldplich, daß es in das Neutralitats⸗System der Schweiz eingeschlossen bleibe, und es ist uͤber eugt, daß die Tag⸗ ung, sowohl fuͤr sich selbst, als im Fr ef der ganzen hweiz von der Wichtigkeit der vorgetragenen Ruͤcksichten chdrungen, diese Mittheilung, die dem eidgenoͤssischen Vorort ich Vermittelung des taats⸗ Raths zugefertigt werden soll, stig aufnehmen wird.“ — Es fand hierauf eine vorlaͤufige batte uͤber dieses Gutachten statt. Die große Mehrheit zeigte neigt, dasselbe anzunehmen, jedoch vereinigte man sich zu⸗ dahin, es einer Kommission zu uͤberweisen, zu welcher die ken von Chambrier, Junod, Guillebert, Bachelin, von sdehlen, Dubois von le Locle, Diacon, Perret⸗Gentil, Fa⸗ pen, von Meuron-⸗Terrisse und Borel gehoͤren. In der heutigen Sitz ung nahm' die gesetzgebende Ver⸗ snlung das Gutachten des Staats-Raths mit 6 gegen 15 mmen an; 2 Mitglieder enthielten sich des Abstimmens, in- sie fuͤr Absendung von Gesandten auf die Tagsatzung wa⸗ sedoch auch dafuͤr, daß eine Deputation an den Koͤnig ge⸗ dt werden möchte, um von Sr. Masjestaͤt die Trennung Neu⸗ els 6 erbitten. Die Herren v. Chambrier, Gutllebert und jor Dubois wurden . , n der gesetzgebenden Ver⸗ 2. dazu ernannt, Sr. Majestäͤt ihre Wuͤnsche vorzu⸗
zürich, 28. August. In der gestrigen Tagsatzungs⸗Siz⸗ 8 wurde dem bon seiner Stelle als eidgenoͤsstscher Kommissarius in Kan⸗ Basel ertheilt und einstwellen kein neuer gewählt. — Heute ö die Frage uͤber Revision des Bundes⸗Vertrags wieder auf⸗ men und eine Kommission ernannt, um im Allgemeinen se lüge uͤber diesen Gegenstand einzugeben.
gan spricht von einer Adresse, für welche jetzt im Kanton Hh. Unterschriften gesammelt werßen. Es sollen durch dieselbe Haterländischen Ober⸗Behoͤrden aufgefordert werden, die ra⸗ en Adressen und das Rache⸗Geschrei von sogenannten Volks⸗ i nicht durch Beruͤcksichtigung zu ehren und fortan mit . 22 „Schweizervolk“ nicht mehr so freches Spiel trei⸗ DIn einem von der Allgemeinen Zeitung mitgetheil⸗ Dchreiben aus Zurich vom 25. August heißt 3 . 9 . „Dem Vernehmen nach, hat eine Gesandtschaft von ; in Neuchatel die bejahende Entscheidung der Frage wegen nung einer Gesandischaft an die Tagsatzung angelegentlich ohlen; dennoch ist sie kaum zu erwarten. (Vergl. oben chatel Wallis beobachtet tiefes Stillschweigen. Vielleicht man auch dort den Land-Rath entscheiden lassen; indessen man aus den Aeußerungen der auf die Aussohnungs⸗Kon⸗ abgeordneten Gesandten schließen, daß dieser Kanton nicht
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Pi stor abgeurtheilt: Derselbe zwar von der gegen ihn erh nen Kriminal-Klage freigesprochen, jedoch nach Art. 209 217 des Straf-Gesetzbuches zu 1 Jahr Correctionshaus-S verurtheilt. — Sodann 2) Dr. Grosse: Dieser wurde 10jähriger Verbannung verurtheilt, nebst den gesetzlichen Ko quenzen nach Code pénal Art. S7, 85, 102, 8, 28, 32, 3h, und 44 (gegen Caution von 3000 Fl.); — Art. 4 der Cons tion vom 22. Frimaire VIII, Code d'instr. 368, 471, 472 Endlich Schüler, Savoye und Geib. Wegen des plotts frei. Erstere zwei wurden aber wegen Verbreitung gegen Rost inkriminirten Aufsatzes vom 5. Juni 1832 „] ist zu thun?“ (wegen dieses Artikels allein) in cher Absicht und wissentlich, daß dieser Aufsatz verbt rischen Inhalts sey, Jeder (wie Grosse) zu 16jaͤhriger J bannung ꝛ26. ꝛc. verurtheilt; — Geib aber, als der Theilnch an diesem Verbrechen nicht uͤberwiesen — freigesprochen. — Urtheile alle sind sehr umfassend motipirt, besonders das letz gegen Schuͤler, Savoye und Geib. Außer juristischen Grind wurde bei erstern 2 auch die moralische Seite angegriffen; i tere Beziehung aber fuͤr Geib geltend gemacht, dessen Freisp chung sich insbesondere auch noch darauf gruͤndet, daß, wenn auch gleichwohl bei Erscheinung des obigen Aufsatzes vom Juni 1832 noch Mitglied des . des Preß⸗Vereins ge sen sey, ihm (der sich damals schon nach Lambsheim 1 ruͤckg gen und keinen thaͤtigen Antheil mehr an dem Preß-Verein nommen habe) doch kein Antheil an der (absichtlichen) Verl tung des strafbaren Aufsatzes imputirt werden konne.
Schweiz.
Neuchatel, 28. August. In seiner zweiten gestern s gehabten Sitzung empfing die gesetzgebende Versammlung folg Mittheilung von dem Gutachten des Staats⸗-Raths hinsichtlich von dem Vorert an Neuchatel ergangenen Aufforderung: „ gesetzgebende Versammlung hat von dem unterm 12. August lassenen Tagsatzungs-Beschluß Kenntniß genommen, der da lautet, daß 1) der unter dem Namen der Sarner Konfere bekannte Bund einiger eidgendͤssischer Staͤnde, als verfassun widrig, aufgeloͤst werden solle, und daß 2) die gegenwartig der Tagsatzung nicht vertretenen Staͤnde aufgefordert wen dieselben der Verfassung gemaͤß mit Gesandten zu beschicken. Die gesetzgebende Versammlung soll foͤrmlich erklaͤren, ersta daß der Stand Neuchatel kein anderes Bündniß und keine Verpfs tung mit Schweizer Staͤnden eingegangen ist, außer den eidgen sischen Bund selbst, vom 7. Aug. 1815. Die Instruetionen, welche gesetzgebende Versammlung den Neuchateller Gesandten am! Dezember 1832 ertheilt hat, lauten bloß dahin, „„daß, um d beschworenen Bundes⸗-Vertrag unerschuͤtterlich aufrecht zu erhalt und in Folge fruͤherer Erklärungen und der von dem Eh Neuchatel stets behaupteten Grundsaͤtze, seine Gesandten in nem Fall auf der Tagsatzung erscheinen sollten, wenn Liesf Gesandten zugelassen wurden, und daß sie sich mit den Gesa ten derjenigen Stande, die sich in gleichem Sinne ausgesproch uͤber die an die Gesandten der anderen eidgenoͤssischen Sta zu erlassende Erklarung verstaͤndigen sollten.““ Unmoͤglich h wohl der 6te Artikel der eidgen r Bundes ⸗Akte, der Kantonen verbietet, mit der Verfassung und den Rechten anderen Kantonen im . stehende Buͤndnisse un einander zu schließen, auf eine Instrüction angewandt h den, die nur die Aufrechthaltung des Bundes-Vertrags und! Nechte, welche einem der Kankone garantirt sind, zum Zu hat. — Was die Absendung von Hes enn auf die Tagsatz anbetrifft, selbst wenn man dieselbe allgemein nicht vielmehr! ein Recht, als wie eine Pflicht ansaͤhe, selbst wenn dieser Pf irgendwo in der Verfassung gedacht waͤre, was nicht der ist, so wuͤrde doch in diesem besonderen Fall eine solche Pf einer bei weitem gebieterischeren Pflicht haben weichen müs derjenigen namlich, Beschluͤsse nicht zu genehmigen, die sich eine wesentliche , der Bundes ⸗Akte darstellen, jenigen, keinen in unseren Augen mit dem laut der Verfasst von 1815 geleisteten Eide unvereinbaren neuen Eid zu leist In Folge der militairischen Besetzung der Gebiete von Schn und Basel haben sich alle Stande, die in Verein mit Neuch mehrere auf ihre gemeinsamen Prinzipien gegruͤndete klaͤrungen abgegeben hatten, von denselben losgesagt. koͤnnte also in der That von Konferengen oder gemeinsch᷑⸗ lichen Erklaͤrungen nicht mehr die Nede feyn. Neuchatel hn jedoch, ohne der Wahrheit Abbruch zu thun, nicht sagen,! es Verbindlichkeiten entsage, die es niemals eingegangen ist, ohne sich mit seinem Gewissen in Widerspruch zu setzen, kn es eben so wenig zugeben, daß es die Beschluͤffe der Tagfaßhmn in Betreff Basels ünd Schwyz als auf den Bundes-Vertrag n
lange Zeit hindurch dieselbe Ueberzeugung ausgesprochen hahg nichts destoweniger diesen Beschluͤssen beistimmten, so hatten
sborwärts, Ueber die Grundlagen hat man sich bereits ver so . l , naͤmlich Rechtsgleichheit aller Burger Und Ausübung“ Souverainetaͤt in der Person des Fürsten ruht, und daß, we Höchsten Gewalt durch die Bezirks- Gemeinden, nicht dur auch die gesetzgebende Versammlung durch die Königlichen g wantenal Landes-Gemeinde. Schon bei Annahime der zu ent⸗ klaͤrungen vom 18. Juni 1814 und 3. September 183 in Ueb⸗ Enden Kantons⸗Verfassung soll dieser letzter: Grundsatz in einstimmung mit dem Traktat vom 19. Mai 1815, der Neucha endung kommen, und zwar 6 daß die Gesammtheit der mit der Schweizer Eidgenossenschaft vereinigte, mit dem Na hfähigen Burger eines Bezirks derjenigen Meinung beige⸗ et is r —ͤ fur die sich die Reh er der Bezirks⸗Gemeinde ent⸗
ten, die der Stand Neuchatel durch diesen Traktat und dur bet, hun Annahme aber zwel Dritthenlg aller stimmfaͤhigen
sind, das unbestreitbare Recht dazu. Was jedoch Neuchatel ant
den Bundes-Vertrag vom 7. August 1315 übernommen hw ber des Kantons erforderlich sind. ur Stimm faͤhigkeit ohne weitere Bestaͤtgung oder Genehmigung abzustimn nur das zurückgelegte fechzäehnie . erfordert
*
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6 . . . k
Kanton s⸗Behörden sehn. Die
baͤnderung des Bundes⸗-Vertrages sind, fo kann sie, so gern sie
außerhalb des eidgenoͤssischen Gesetzes zu stellen, können in
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ion?
. Keheht: . Wdas äußere Land mit Gersau 9g Mitglieder. So nach⸗ theilig die erstuͤckelung des Kantons in Bezirks ⸗ Gemeinden auf ist und auf keine orstellungen mehr Gehoͤr geben will geographischen Lage des Kantons am meisten entspr
as al en einer allgemeinen ans, me t scheint .
stellung der ehemaligen nterthanen⸗ Bezirke mit dem alten ů2, Schwyxg verordnete, nie recht Wurzel gefaßt zu haben. wäaͤßzungs⸗ Wohin man auch den Versammlungs- Ort der Lands⸗-Gemeinde haften Opposition verlegen mochte, immer wurden einzelne Ortschaften so ent— fernt liegen, daß sie dieselben nicht regelmäßig besuchen koͤnn⸗
wegen seiner Wohlhabenheit und wegen e . 9 ra ten. Auch kann durch die Trennung in Bezirks- Gemeinden .
Lage, welche große BVegehrlichk⸗ 9 gehrlichkeit errege. enn gert, unter das Joch zu kriechen, so a.
dreifacher Land-Rath heißen) nur an' Ansehen gewi J , , , ch hen) Ansehen gewinnen. In maͤßig bewaͤhrt, wenigstens hat der Kanton unter dersel⸗ ben, wenn auch langsame, döch sichere Fortschritte gemacht.
große Rath aus seiner oder des Kantons? Raths Mitte 14 er—
Folge des von den Standen Schwyz und Basel bereits beschlos⸗
mit unruhigen Auftritte intli ; Heren v. Nrüien hin r en e mn enn hig stritten in Entlibuch, besonders in Marbach,
ben werde. Die Verfassungs-Arbeiten in Schwyz ruͤcken
um das Reigoldswiler Thal und fügten hinzu, daß sie gegen alle
lung des eidgenoͤssischen Schutz⸗Vereins in hiesiger Stadt ange Fuͤr = kuͤndigt. Von Stäfa aus war eine ,. Da , . . ,
n g n,, rn. uu eworfzn worden, Italien
ꝛ mpfworten uͤber die Tagsatzüng, alle vaterlaͤn⸗ 4
die een , elfe, d ae en, g nell, Rom, 20. August. (Allgemeine Zeitung.) W l rn h, hieß im auffordern, sich aufzuloͤsen Und an ihrer Statt einen Verfassimnas Rath von 606 Köpfen zur — Ausarbeitung einer i. des⸗Verfassung zusammenzuberufen. Man versichert, es sey den
wissen, daß derselbe sich nach Prag begebe. Privat⸗Angelegenheit sey,
ter der H nothigenfalls indessen jeden Exceß mit Kraft abzutreiben. Gewi hätten die Tagsatzung und die Regierungen hierbei auf den L stand der großen Mehrheit des Volkes mit Sicherheit rechnen ist.
noch in den juͤngsten Tagen uͤber die muthmaßlichen Folgen ei; ner Vereins⸗Herrschaft die Augen an , igel r ee Besonnenern — zu Wasser geworden. Das Central⸗Comit? des . selbst hat jene Aufforderung desavouirt, und nur i, , n, r, 8 ag . 9 verschiedenen Kanto—⸗ ere det heute statt. Man hofft, sie werden sich in der nigliche Hoheit die Herzogin von iy hier ei h e rene. Eingabe an die Togsatzung auf den Wunsch be— Car he, uf e ff n ih, . schraͤnken, daß die Bundes⸗Revision unausgesetzt im Auge behal⸗ ! 5 P ten werde. Von den Behörden aber darf man mt Zuversicht hoffen, daß sie auch in Bezug auf diese wichtigste Nalional⸗An⸗ e, ihre verfassungsmaͤßige Stellung werden zu behaup⸗ Sch wyz, 23. August. Die vereinten Ausschuͤsse haben sich in einer spaͤteren Sitzung uͤber folgende . nn n Als Feontonel- Behörden werden aufgestellt: a) Ein großer Rath von 108 Mitgliedern. b) Ein Kantons-Nach von I6 Mitglie—= dern, mit Einschluß der ersten Kantons- Beamnten. (Diese bei⸗ den Behörden werden von den einzelnen Bezirken nach dem Verhaͤltniß ihrer Bevölkerung zusammengesetzt.) e) Eine Regie⸗ rungs⸗Kommission, bestehend aus 5 Mitgliedern, wovon der je, weilige Kantons, Landammann, Praftöen der Kantons Statt
will sie einige Tage hier verwellen ; red argen esemh und ann ihre
Columbien.
J. an ihn gerichtet hatten. Die Kammer verwies die
außere 3 , d) Ein Appellations⸗Gericht in Eivll⸗Sa⸗ und den Chef des Hauses, der die Interessen der
chen von 14 Mitgliedern mit Inbegriff des Präsidenten. Sie Richter werden von den Bezirks Gemeinden gewahlt, der Pra⸗
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der Richter. e) Ein Kriminal⸗Gerscht. Dieses besteht aus dem Civil⸗ Appellatlons⸗ Gerticht und seinen Sig e erh deren der
wählt. — Die Hauptpunkte, uber welche man sich verstaͤndtgt . . den Bezirks Gemeinden am 26sten 3 eng rer aer re diu us. Die am 25sten d. versammelte Landes⸗ , . . Gemeinde hat auf den Antrag des Lands⸗Raths beschlossen: da in ag
senen Austritts die Sarner Konferenz als faktisch aufgeloͤst zu betrachten sey, so solle auch vom Stande Uri ö. i el. durch Abgeordnete ungesaͤumt beschickt und dieselben mit 6
in allen Theilen aufrecht erhalten werden soll, gestuͤtzt sind. — Zu Gesandten sind ernannt die Herren n r. Muͤl⸗ ler und Landes⸗Statthalter und berst Schmid.
t sich das Züricher Bataillon Markwelder ier; uͤber die Ursache davon ist man im Unklaren; man setzt i. Maßregel
chen soll, da zwei rechtliche Maͤnner, die im Verdacht stehen r
sich mißbilligend über die Regierung geaͤußert zu , n, , nm, lien n Landjaͤger abgeholt, nun in Verhaft gesetzt worden sind. Herr Staatsrath Sidler ist als Abgeordneter der Regierung am 2ssten , n. worden. — Tags nach seiner Ankunft hat das Mi—⸗
missaire, Repraͤsentanten oder
t het lich, ve man es fuͤr einen zweiten „Erlächer— — Die Manheimer Zeitun . ben aus rn) 16 Zeitung enthaͤlt folgendes Schrei⸗
ur Liestaler Negierung zu zwingen, well folcher Zwang ihren u d der hien! als freien Schweizern ,, . ö. . . 9 , n , 1815 überall anerkannten, Constitutlon entgegen. Waffen⸗Gewalt
zugefügt und schaͤndliche Raubzuͤge gegen die eigoldswiler sich denstellende Weise abzuschließen. Art. 3. D
tischen Zwang. Also erklaͤrten sich die zwoͤlf Gemeinden in und der
erzwungene Anschließung an die Liestaler Regierung sich verwahrt aben wollen und, wenn sie nicht zur Stadt Basel gehörig nach hrem Willen verbleiben duͤrften, ihnen erlaubt seyn moͤge, als
6 Berlin, 5. September.
oder sich an ein schon bestehendes Schweizerisches Gemeinwesen
rer erbittertsten Feinde und Mörder zu stellen. Am 22. August ist.
ö ö mm n r 26 mmm an, n e .
Schwyz fell. der Hauptort des . und r Sit aller 1833 verweigerte das Praäͤsidium der Tagsatzung die Annahme wird einem Verfassungs⸗Nathe uͤbert ung, der Ber assong dieser Erklärüng. — In Zürich hertscht große dafregung gs⸗ , ragen, der aus 17 Mit kein Gesandter wagt es zu Gunsten Basels ein Wort zu reden. Ine and, mit Wollerau Die Tagsatzung selbst befürchtet von den Schutz. ereslten aus-
, nr, weil das Voll jetzt ganz Meister
den ersten Blick scheint, so mag doch diese Einrichtung der weit brachten es die aufhetzenden FreiheitsApostel. Heute soll⸗
. n, , . Schutz⸗-Vereine aus der ganzen stitut einer . r in Zuͤrich zusamm it
selben seit der . , von 1803, welche die Gleich von ö 3 m, J. , ,,
derungen Seien Basel, das die fremden und einheimischen ÜUm⸗
zänner zu tödtlichen Feinden hat, wegen seiner stand—
gegen die herrschenden ,
ich wei⸗ der gesetzg'bende Rath (er soll künftig großer Rath, nicht mehr 3 geen r, Iren . . t . . . ĩ ; o haͤlt und ehrt die jetzi e eid tz, ; . ch eine analoge Regierungsform als zweck, freier Mitwirkung zur . 2 r, , , 62 serlichen Bꝛrhalthiste, garan irt durch die Constitution der ge⸗
. , , . sammten Eidgenossen B . iner Auf heutigen Tag hatte das Geruͤcht ein? General Versamm⸗ Lage, weder ö Wi hf. Sl r gerd r
verflossenen Freitag kam der Graf vo ᷣ :
ublikum, man wolle die Tagsatzung und setzte den Tag darauf seine . , , il iejenigen, welche
meinten, daß der Zweck von Torlonta's Reise a, R hel 3
Feehehen deer der hmm gen wohl zu Muhs geweser. Körber ge nh si. . de n ens Tr ee er
sie haben aber den Entschluß gefaßt; ihren ganzen Einfluß un⸗ fuͤr 900 itani : ) un⸗ 900,000 Neapolitanische Ducati sahrli ö and dahin zu verwenden, daß die Sache unterbleibe, schaͤft mag zwar . y, 6 keinen so reichen Gewinn abwerfen, als dies mit demfelben Ge— 6 , 3. 8) 91 . ist, hier der Fall . 6 chn t. ersten Theilung des Gewi hi ü konnen dan will keine Anarchie, und . sind iter Actionairs 39 Procent, 4 bei 9; e, n ö. auf ö. ,, , ,, Und dennoch hat die 1 5 . eine bedeutend gr saͤhrli i ist das ganze Projekt — Dank sey es den; Entgegenwirken der zur Zeit, * sie selbst das ker e, Ie ge fr g , . r ff. Der Grund hievon liegt allein in der strengern Aufsicht bei der Administration, und in der Verhinderung der Kontrebande. — Nachschrift vom 22. August. Gestern Vormittag traf Ihre Kö⸗
quis von Podenas und die Fuͤrstin Beaufremont in ihrer Be⸗ gleitung. Sie kam mit vier Wagen an. Dem Verne e. nach eise nach
Bogota, 28. Mai. Am ten d. M. theilte der Pra ident der Republik der Reprasentanten⸗ Kammer . ben e rn welche die Inhaber Columbischer Staats⸗Schutd⸗Scheine in Lon⸗ don durch ihre Agenten in Neu-Granada am Jten 2 v.
e Schrift und andere sie begleitende Dokumente an die Comitè s . Staats⸗Kredit und die auswärtigen Verhaͤltnisse. Diese beschlos⸗
ö z h n ; ͤ en nach einiger Ueber ĩ ai halter Vice bräͤsident ist. Das innere Land giebt hierzu 2, das 6 Y . ö E
Staats⸗Glaͤubiger in Neu- Granada vertritt, zu ihren V = ae. 264 lungen einzuladen. n di ; . sident und Vice⸗Praͤsident von dem großen Rache aus der Mitte Au ihr n und n . e n, 3 a. 32
derniß der Beseitigung dieses Gegenstandes der Mangel einer Behoͤrde ist, die alle drei Staaten, in welche Colum⸗ bien jetzt getheilt ist, vertreten koͤnnte, so war der Er—˖ folg der Berathung ein Beschluß, wodurch dem Kongreß die Annahme einer Maßregel anempfohlen ward, welche
dem Kongreß folgender Plan zu einem Dekrete vorgeschlagen: „Der Senat und die Repraͤsentanten⸗ Kammer von Neu- Granada zum Kongreß versammelt, in dem Wunsche, die fremde und schwebende Schuld zu liquidiren, zu un nn. Her duns amn vorzubereiten, um dadurch t ᷣ eiligen Pflichten zu erfuͤllen, die stets i tionen versehen werden, welche auf den Bund von 1815, der anerkannt worden n,! und die Last . 1 me,, dadurch taglich zum Rachtheile des Slaates vermehrt; und in
Lu ; ) n ; finder g r 2, Aiigust. Seit Sonntag den 13ten d. M. be— demselben die Republik Columbien bildeten, ba die Schuld von
. 6 ö. r . ö des Staates gereicht, ; en Kult 6. ni n dessen i ö er ,. wo ziemliche Unzufriedenheit unter dem Volke herr⸗ gen Ausemandersetzungen zu die ,, , dll .
toit das Mepersche Walz, und Hammerwerk unferh der Stadt abfinden könne, ernannt werden sollen; beschließen;: Art. 7 Ba.
en vom 246, August: „Die Reigoldswiler tigten, und deren Zusammenkunft mit de ; . . nen v ; Abgeordneten gingen nach Zuͤrich, um zu protestiren, sie nicht in der Absicht, sobald als . die . e, .
nne gemeinschaftlich eingehen muͤssen, zu bewirken. Art. Zu die⸗
und Drohung der Uebermacht könne wohl inge erzwingen, die chen j ung den nt, . ) * erzwin jede Zoͤgerung den Interessen u ex
aber unmöglich gültig seyn dursten, am wenigsten in einem . 1 nen , . , .
freien Lande. Die Liestaler Regierung habe ihnen alle Unbilden klären, jene Anorbnungen auf eine beer ice ö ; .
erlaubt. Einer solchen stets gegen sie feindseligen Regierung verzůͤglich zur Kerr sh der j
koͤnnten sie sich nagt freiwillig unterwerfen. Von der Stadt . ö. diesem Gese 3 w . 8 Basel hatten sie Wohlthaten empfangen, sie habe ihre uͤbervöl- selben Zweck von den uͤbringen Staaten ernannt * . ich⸗ kerten Gemeinden vaͤterlich ernaͤhrt und erhalten. Sie reklamiren tigten zusammentreten sollen. Dieses Dekret *. 6 6 a die Rechte der Menschen und freien Schweizer Buͤrger und erwar⸗ ge sogleich in Berathung gezogen, und , ,. fen
ten von der Eidgenoͤssischen Tagsatzung keinen willkürlichen despo« Annahme noch vor der auf den 2. Juni festgesetzten Aufloͤsung
freie Schweizer entweder ein besonderes Gemeinwefen zu bilden, term gestrigen Datum: am a. 16 , 23 8
tersburg hier angekommener Cour die Nachri itg anschließen zu duͤrsen; nimmermehr könnten sie einer menschlichen bracht, daß Se . . Autorität das Recht einraͤumen, sie unter dir Botmaͤßigkeit ih! um un von ren ahr . n c , . * 3
Der Courier hatte einige Stunden spaͤter die Hauptstadt
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