wollte man wahrend der Fluth das Schiff aufwinden; man that dies mit so ,. Kraft, daß der Obertheil des Schiffes diesen gewaltsamen Anstrengungen nachgab und mit der Equipage, den Hafen⸗Matrosen und dem Lootsen, 14 Personen an der Zahl, in den Wellen verschwand. Der Capitain allein hat sich durch Schwimmen gerettet. Man hat schon die Leichen einiger dieser Ungluͤcklichen aufgefischt, die groͤßtentheils Vaͤter sehr zahlreicher Familien waren. Die Verzweiflung ihrer Frauen und Kinder, welche in den Hafen eilten und die Luft mit ihren Wehklagen erfuͤllten, war fuͤr alle Zuschauer ein herzzerreißendes Schau⸗ spiel. — Am 3. Abends waren noch T kleine Schiffe und Dreimaster im Angesicht. Das Wetter war am Tage, zuhig ge⸗ worden, allein der Wind wehte fortwährend aus N. N. W.— Von Calais bis Vliessingen sieht man nur Schiffe am Strande und überall treiben Schiffs-Truͤmmer und Waaren. — Gestern lief das Schiff „Natalie“, welches vor 8 Tagen von 2Astende nach Liverpool abgegangen war, wieder zu Ostende ein; es hatte auf der See die Mannschaft eines Schiffes, das man fuͤr ein Neapolitanisches hielt, aufgenommen; T2 der Maitre sen hatten Arme und Beine zerbrochen. Die „Anna Paulowna war eben falls wieder eingelaufen, und eine Norwegische Brigg, welche Anker, Kabel, Ketten 26. verloren hatte, trieb in der Nichtung nach der Schelde vor dem Hafen vorbei. .
Am 2. September um 8 Uhr Morgens wurden Is junge Tauben, der Gesellschaft „die Stadt Frankfurt“ von Antwerpen gehörend, zu Paris gufgelassen, und ungeachtet des starken Re⸗ gens und heftigen Windes war einer dieser gefluͤgelten Boten am nämlichen Tage um 2 Uhr Nachmittags wieder zu Ant. werpen. Vor 4 Uhr waren schon 18 dieser Tauben in das Lotal der Gesellschaft zuruͤckgebracht.
Polen.
Warschau, 6. Sept. Am Zten d. M., als am siebenten 3a , . Krönung Ihrer Kaiserl. Majestaͤten zu Moskau, fand in der hiesigen Kathedrale, in Gegenwart aller Negierungs— Behoͤrden und einer großen Volksmenge, ein Fest⸗Gottesdienst statt. Abends war Ball bei dem Fuͤrsten von Warschau, und auf der Schloß⸗-Terrasse wurde ein glaͤnzendes Feuerwerk abgebrannt. l
Der ehemalige Kastellan und Praͤsident des Tribunals der Wojewodschaft Masovien, Franz Ravier Lewinski, ist am (ten d. nach kurzer Krankheit im 44sten Jahre seines Alters mit Tode
ngen.
enn n, Direktor des Warschauer Wojewodschafts-Gymnasiums, Samuel Linde, fordert alle diejenigen Privat⸗Persenen, welche in Warschau und in der , ,, Masovien Knaben, oder Mädchen-Schulen und Pensions-Anstalten haben, auf, binnen drei Wochen um neue Erlaubniß zu fernerer Beibehaltung ihrer Institute einzukommen und sich daruber zu legitimiren, ob sie den im Iten Titel des Gymnasial-Gesetzes enthaltenen BVorschriften, in Bezug auf die Privat⸗Unterrichts-Anstalten, Genuͤge leisten.
Freie Stadt Krakau. Krakau, 5. Sept. Die von der Repraͤsentanten-Ver—
Deutschland. Kassel, 5. September. In der vorgestrigen Sitzung der
Stande⸗Versamm lung erstattete Herr Ruth einen Bericht
Budget- Ausschusses uber die Kosten des Handels, und H,, wobei eine Bewilligung von 6300 Rthlrn. zur Anschaffung von Muster⸗Maschinen und andern Forderungen der Industrie verlangt wurde. Herr Henkel bestritt den Nutzen aller solcher Bewilligungen; es sey weder rechtlicher noch zweck— mäßiger Weise ein Gegenstand der Staats-Ausgabe; Handel und Gewerbe sey Sache der Buͤrger, Zweck des Wetteifers der indi— viduellen Krafte; die Gesammntheit koͤnne nicht angehalten wer— den, Einzelnen hierbei zu helfen. Herr König bezeichnete diese Aeußerung des Herrn Henkel als bloße theoretische Weisheit, deren uͤbertriebene Konsequenz dahin fuͤhren wuͤrde, auch die na— tuͤrliche Freiheit der Fluͤsse und Baͤche zu achten. Er sprach sich für die Bewilligung aus. Dasselbe that Herr v. Butter mit der Bemerkung, daß die indirekten Steuern groͤßtentheils von den Gewerben getragen wuͤrden, daher auch der Staat ihnen Foͤrderung schuldig sey, besonders um sie in den Stand zu sehen, mit der Industrie anderer Staaten zu konkurriren. 2 er Sprecher erinnerte zugleich daran, welche Zoͤrderung der Preu⸗ ßische Stagt seinen Gewerhen gewaͤhre. Herr Mentz er laͤrte sich ebenfalls fuͤr die Bewilligung, und Kußerte sich lebhaft ge⸗
en die vorgebrachte Theorie, daß der Staat dem Buͤrger die Sntwickelung seiner industriellen Fahigkeiten n, , . über⸗ lassen müsse; es sey, als ob die Mutter das Kind der Entwicke⸗ lung seiner Krafte uüberlassen solle, und ihre Sorgfalt ein unbe⸗ fugier Eingriff in die natuͤrliche Freiheit des jungen Wesens wäre. Herr Jungk erinnerte, daß bei der Bewilligung der Staats⸗Ausgaben die reichlichste Versorgung aller Geschaftszweige eingetreten; nur auf die Forderung und Mehrung der Mittel derer, welche diese Ausgaben durch Steuern aufzubringen haͤt— ten, sey man bis jetzt noch nicht bedacht gewesen; es gelte nicht bloß, dem Gewerbsmann das „Huhn im Zopf zu verschaffen, sondern wohl noch dringenderen Bedarf im Auge zu haben. Der Sprecher rief hierbei zugleich lane Mütvertreter des Bauernstandes auf, hier aiich den * werbstand vertreten zu helfen, dessen Wohlfahrt . . des Landmannes so tief verbunden sey. err Henkel beantwortete hierauf die Einwürfe der vorigen Nenner indem er bemerkte: Jeder Buͤrger müsse auf 66 eigene Kraft greg, sen werden, der Staat habe keine Pflicht, die Mittel der Pi . vaten in ihren Angelegenheiten zu ergaͤnzen. Daß ein, Nedner die Fluͤsse angeführt, deren Lolif man durch Staats- Anstalten regele, sey hier nicht anwendbar; die Buͤrger seyen keine Fluͤsse, sondern vernunftbegabte Wesen; auch uicht Kinder, sondern Muͤndige. Durch die vielen ir nn nn, erdruͤcke man nur die gewerbliche Kraft und Lust der Menschen; was die Steuern betreffe, so sey die Verminderung derselben ein einfache⸗ res Mittel als ihre Erhöhung, um die Steuerpftichtigen zu de—
andern Se. Koͤnigliche Hoheit Prinz Johann,
1036
Lommissair das Wort, und aͤußerte: die eben vorgetragenen
Staats-Grundsaͤße wuͤrden große Ruͤcksicht verdienen, wenn
Hessen einen Staat von Lazzaroni bildete, oder ganz
isolirt, ohne Beziehung zu andern Staaten waͤre, oder wenn es
sich auf einer so geringen Stufe im Verkehr befaͤnde, wo Je—
der selbst fuͤr Tausch und Muͤnze stehen, seine Zahlung selbst
verwiegen und unaufhoͤrlich die Augen weit aufthun muͤsse, um
nicht das Opfer der Habsucht eines Jeden, mit dem er ver—
kehre, zu werden. — Es wurde darauf der Antrag des Herrn Henkel, bei den fruͤheren Bewilligungen zu bleiben, verworfen,
und die zur freien Disposition der Staats-Regierung verlang—
te Summe on Ssö00 Thlr. fuͤr Foͤrderung der Gewerbe, be—
willigt. — Zum Schluß der Sitzung begehrte der Land tags—
Commissair fuͤr den folgenden Tag eine geheime Sitzung
uͤber Handels- und Gewerbe-Angelegenheiten, weil der nach
Berlin bestimmte Commissair unverzuͤglich abreisen musse und
wegen seiner Instrüction eine vertrauliche Berathung nöͤthig sey.
Dresden, 5. September. Die erste Kammer schritt in
ihrer Sitzung vom 2hsten v. M. zur Berathung über den Be—
richt der von ihr erwaͤhlten Deputation zur Begutachtung des
Vertrags, welcher mit den Provinzial-Staͤnden des Markgraf—
thums Ober-Lausitz uͤber die durch die Anwendung der Verfassung
des Königreichs Sachsen auf die Ober⸗Lausitz bedingten Abaͤnde⸗
rungen der Partikular-Verfassung in dieser Provinz abgeschlossen, und den Ständen des Koͤnigreichs, mittelst eines allerhöchsten Detrets, zur Erklaͤrung vorgelegt worden ist. Der Berichterstat⸗ ter, Dr. Deu trich, trug zuvorderst den ersten Theil des De—
putations⸗Gutachtens vor, welcher die geschichtliche Grundlage, den wesentlichen Inhalt des Vertrags, und die Grundfaͤtze ent— hielt, von welchen die Deputation bei Beurtheilung desselben aus⸗ gegangen ist. De. Großmann nahm hierauf das Wort und erklärte sich gegen den Gesetz⸗ Entwurf, wie gegen das Deputations⸗ Gutachten, indem er sowohl die Nothwendigkeit, als die Nuͤtzlich⸗ keit des in Frage befindlichen Vertrags in Abrede stellte. Er bemerkte, daß der Traditions-⸗Rezeß von 1635, auf welchen man die Verpflichtung der Regierung gruͤnde, nach dem Urtheile bewaͤhr⸗ ter Staatsrechts⸗Lehrer durch neuere Staats⸗Akten, insonderheit der Rheinbunds-A Akte, die Deutsche Bundes-A tte und die Wiener Kongreß-Akte, aufgehoben uns erloschen sey. Der Konig habe uͤber die Lausitz so gut das volle Souverainetaͤts⸗ Recht, als uͤber die Erblande, und wenn §. 1. der Verfassungs-Urkunde aus⸗ druͤcklich säage, Sachsen sey ein unter Einer Verfassung vereinig⸗ ter Staat des Deutschen Bundes, so bilde die Ober⸗-Lausitz einen integrirenden Theil desselben, und das Staats-Oberhaupt habe egen die Lausitz keine andere Verpflichtung als gegen andere kid ache lle Nachdem der Redner noch darauf hingewiesen, wie es ein heterogenes Element in den Korper des Staats brin« en werde, wenn in der Lausitz Privilegien, Stabilitaͤt und m e e, in den Erblanden von allen das Gegentheil bestaͤnde, bemerkte er ferner, daß die Bewohner der Ober Lqusitz selbst durch den Vertrag in ein eigenes zwitterhaftes Verhaͤltniß gesetzt wurden; denn da nach §. 5g. dieses Vertrages in der Pro— vinz selbst das bisherige gegenseitige Verhaͤltniß sortbestehe⸗ so werde der Bauernstand, der bei der allgemeinen Staͤnde-Versammlung mit constitutionnellen Rechten mitgewirkt, dort wieder zuruͤcktreten muͤssen. Sein Antrag gehe daher dahin, es moͤge eine Ver— einigung der Kammer zu Stande kommen, daß die Lausitz zwar eine Separat-Verfassung und Provinzial-Staͤnde behalte, jedoch im constitutionnellen Geist, mit Vertretung des dritten Standes und einem volg consultative, nicht dezisivo, bei der Gesetz= gebung. Der Staats-Minister von Koönneritz trat zur Wi derlegung der eben geäußerten Ansichten auf, indem er bemerk— lich machte, daß die Rechte der Ober-Lausitzer Stande, hinsicht⸗ lich ihrer Theilnahme an der Gesetzgebung und in ihrem sonsti⸗ gen Verhaͤltniß der Regierung gegenuͤber schon vor dem Jahre 1635 bestanden haben, und sonach nicht auf dem Traditions⸗ Rezesse allein beruhen, sondern in diesem nur von Neuem an⸗ erkannt worden seyen. Ware im Uebrigen dieser Nezeß aller— dings in so weit, als es das staatsrechtliche Verhaͤltniß zwischen den beiden kontrahirenden Regierungen festgestellt, im Laufe der Zeit erloschen, so seyen doch dadurch noch keinesweges diejenigen Rechte erloschen, welche die Stande der Aber-⸗Lausitz aus sel⸗ bigen erlangt haͤtten. Mehrere Mitglieder äußerten sich darauf ebenfalls gegen die Meinung des Dr. Großmann, .
i
er bemerkte Was die von Dre. Großmann erwaͤhnten neuen Steuer⸗Verträͤge anlange, so bestimme namentlich die Wie⸗ ner Schluß Akte die Erhaltung der in anerkannter Wirksamkeit stehenden Stände. Von anderen Rednern sey es auch bereits erwahnt, daß die Ober⸗Lausitzer Provinzial-Staͤnde keinesweges eine so ausgedehnte Theilnahme an der Gesetzgebung haben soll— ten, erwaͤhnt sey es, daß der Vertrag nicht die Erhaltung des stains ug, sondern gerade das Gegentheil bezwecke, denn mit jeder Verbesserung der Gesetzgebung oder Staats-Organisation hoͤre ein Unterschied mehr auf, und nur veraltete mangelhafte Einrichtungen duͤrfe ein Theil dem anderen nicht aufbuͤrden. Der Secretair Hartz machte darauf aufmerksam, wie dasjenige, was r., Großmann in seinem Schluß-Antrage verlange, be— reits vollständig erreicht sey. Der Vertrag naͤmlich spreche aus, die Ober⸗Lausitz solle eine Separat. Verfassung und Provinzial⸗ Stande haben jedoch nicht dem Geiste der Constitution zuwl— derlaufend. Dies sey auch nicht der Fall, da die Provinzial⸗ Staͤnde in das, was die allgemeine Staͤnde-Versammlung zu thun und zu berathen habe, niemals stoͤrend einwirkten. Jedes neue Gesetz, jede organische Einrichtung, die allgemeine Bewil⸗ ligung, gelte von selbst und ohne Mitwirkung zer Provinzial— Staͤnde auch fuͤr die Ober⸗Lausitz einzig und allein nur dann, wenn besondere Verhaͤltnisse obwalteten; wo sonach die allge— meine Staͤnde-Versammlung nicht wirken koͤnne, trete die Pro— vinzial⸗Versammlung ein. Das Mitglied von Carlowitz em— unh die Anerkennung des Vertrags, da die Oher-Lausitz doch durchaus nicht gezwungen werden koͤnne, etwas Anders zuzuge— stehen, und in diesem Vertrage sich nichts finden lasse, was sich mit der Verfassung nicht vertruͤge. Es sey der Grund und
finde, und gerade die Verwerfung des Vertrags muͤsse unaus— bleiblich Separat-Interessen erzeugen. — Die allgemeine Bera— thung wurde hiermit beendigt, und die Sitzung geschlossen.
Gotha, 6. Sept. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg-Strelitz kam gestern Nachmittag, auf der Reise nach Rumpenheim, mit Familie hier an, trat im Gast h. „zum Mohren“ ab und stattete unmittelbar nach Ihrer Ankunft unserer Frau Herzogin Hoheit einen Besuch ab, Heute Abend ist Höchstdieselbe weiter gereist.
Munchen, 4. Sept. Die Vermählung Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Mathilde mit Sr. Hoheit dem Erb— ihr, von Hessen soll am 15. Oktober (dem Namensfeste
66
n Abtrag besser zu befähigen. Nachdem sich der Redner noch 83 . inn ausgesprochen, nahm der Landtags
Ihrer sestͤt der Königin) stattfinden. zh Der ö
4 * * .
r
Boden des Rechts und der Geschichte, auf dem man sich ben
treffen;
bis zu jener Zeit wird auch Se. Koͤnigl. Hoheit
Kronprinz von seiner Reise zuruͤctkgekehrt seyn. — Briefen g Regensburg zufolge, hat Se. Mas. der König die vollste Zuftj
denheit uͤber die Fortschritt
e des Baues der
Walhalla geaͤußen
nach Vollendung desselben soll die am rechten Donau-Ufer na Straubing fuͤhrende Hauptstraße
den Flecken Donaustauf und an der Walhalla
auf das linke, und zwar dun voruͤber, verlz
werden. — Am 15. Oktober wird der Grundstein zu dem, h neuen Ludwigs⸗-Kirche gegenuber zu erbauenden, großartigen baͤude fuͤr das von Freising hieher zu verlegende Blinden⸗-In
tut gelegt werden. — Das M
onument des Hoͤchstseligen Kom
Max ist in dem Atelier des Hrn. Stieglmaͤyer schon weit n diehen; die beiden neuerlich dem Postamente angestellten Fig ren: Justitia und Bavaria, und der obere Theil der kolossq;
Statue selbst sind nun kunstvoll vollendet.
Das Denkmal kom
auf den Max Josephs⸗-Platz zu stehen, und wird, da es den R ment der Constitutions-Verleihung darstellt, am 27. Mai ki
8
tigen Jahres inaugurirt werden.
Kursagl erbaut werden; der K
— Auch in Kissingen soll“
oͤnigl. Professor Gartner ist y
Sr, Maj. dem Koͤnig mit dem Entwurf des Planes zu jem Gebaͤude bereits beauftragt. Die Neue Wuͤrzburger Zeitung enthält Folgend „Der Inhalt der gegen den Arzt He. Schulz und den Nech Praktikanten Widmann an dem Königl. Ober⸗Appellationsgeril ergangenen Urtheile hat hierselbst — und wohl auch anderwa Ersterer war naͤmlich durch die kenntnisse der ersten Instan; wegen des Verbrechens des n sten Versuchs zum Hochverrathe und der Majestats⸗ Sele idigu
viel Aufsehen erregt.
zweiten Grades, zur Festungsstrafe uf su einer 5jaäͤhrigen Festungsstrafe n Ober- Appellationsgericht des Re
stimmte Zeit, und Letzterer
urtheilt, wogegen das Konig
zweiten Grades auf un
den Ersteren von der Anklage losgesprochen, und gegen Letzte
schaͤrfend auf Festungsstrafe hat. — Beide Erkenntnisse Der oberste Gerichtshof erkennt nämlich' die von!
erkannt Theorie.
zweiten Grades auf unbestimmte
fußen sich ganz auf dies
Schulz verbreiteten Schriften als hochverraͤtherisch und masest
verbrecherisch, er erkennt an,
daß
die in boͤser Absicht gesch(sn
Verbreitung von dergleichen Schriften den naͤchsten Versuchʒ Hochverrath bilde, und daß diese boͤsliche Absicht vorausges
werde, wenn nicht feste Beweise
des Nichtvorhandensey
der boͤsen Absicht bis zur vollstaͤndigsten Gewißheit oder hoͤchst
Wahrscheinlichkeit erhoben werden, Und daß der Be Hochverraths und Majestat
suchs auch auf die Materie des
Verbrechens anwendbar sey
.
— Dem hr. Schulz gelang es vo
standig, den Beweis aufzubringen, daß alle boͤsliche Absicht i
fremd geblieben, woruͤber er unter
Inderem die vorzuͤglichs
Zeugnisse der ausgezeichnetsten Stellen und Individuen, wied Staats ⸗Prokuratur des Rhein-Kreises, des Landkommissarin Zweibruͤcken, des Generals v. Heydegger, des Königl. Leibarg v. Wenzel, und vieler anderer gleich achtbarer Männer n brachte, und selbst nachwies, daß er wegen seiner wahren 6 sinnungen, und weil er die von ihm ausgegebenen Schris nicht gelesen, von den Ultra⸗-Liberalen angefeindet, und als sen
bezeichnet worden.
Er hat uͤberhaupt durch positive Beng
die an sich verbrecherische Handlung zur bloßen Fahrlaͤssig
vollstaͤndig gemildert.
— Es erfolgte sonach eine chung nicht aus objektiven Gruͤnden, das heißt,
Freisp
gen Unstraͤflichkeit der Handlung, sondern weil, wie ang fuͤhrt, der subsektive Gegen-Beweis in einer seltenen Vollstsndi keit sich darstellte. — Dieselben Gruͤnde liegen der Schaͤrf des Urtheils gegen den Praktikanten Widmann zum Grin wo die Voraussetzung der uͤbeln Absicht durch keinen posith
den Dr. Schul die oberste 33
eine Berichtigung, daß d lich eingelegt worden ist. freigesprochene Becker vor
gegen. Das Gericht wol
der Cassationshof hat nun in dessen Sache erkennen
der Angeklagten von den des Rheinkreises, verkuͤnden, keine der zum Kanton Bewohnern dieser Gem sehlen? Vielleicht doch
Vaterlandsliebe griffe von der Beschuldigten
desten beipflichten konnte.
beseelt.
den Rhein⸗-Kreis insbeson
dnigl. Hof wird nicht vor Ende Septembers hier ein
risch in Freiheit setzen, die St ses Erkenntniß Oppositionen ein. nun daruͤber zu entscheiden. nach Zweibruͤcken gebracht. — In Sachen des I)i' fer hat sich das Bezirks-Gericht
schieden ist, bleibt der Angeklagt
Zweibrücken, 1. September. sich am 28sten d. hier eingefunden, stellen. Lembert dagegen kam bis
Landau, 3. Sept. Der R Ueberschrift: „Stimme eines Verhaͤltnisse“ nachstehenden Art
bruch auf diesen Ruhm.
Gegen⸗-Beweis entkräftet ward. — Weit entfernt daher, Freisprechung die Straflosigkeit politischer Verbrechen und M gehen ausspreche, stellt dieselbe vielmehr dem Erkenntnisse gegen Wirth den klaren Beweis strenger risprudenz des obersten Gerichtshofes des Reichs dar, und M Darstellung beweist zugleich die Unwahrheit und den Betri g ner gewissen Partei, welche in dem Erkenntnisse desselben gyn so gern eine Sanction ihrer Grundsaͤtze du tsstelle des Reichs, oder mindestens die I nein nung der Straflosigkeit derselben erkannt haben will, und A anwendet, diese Meinung zu verbreiten, welche kein rechtli Bayer mit ihnen theilen, so wie uͤberhaupt kein rechtlicher B sich mit ihren Grundsaͤtzen befreunden wird. — Speyer, 5. September.
„Unsere Bemerkung wegen der in Sachen Wirths ꝛc. eingelegten Cassation, bedarf in der
daß
im Zusammenhalte
Die hiesige Zeitung meb gegen das freisprechende Urtj
ie Cassation zufolge Artikel 409
Die
nicht zum zweitenmal deshalb vor werden. — Am I0sten v. M. stand
Kriminal⸗Prozedur⸗Koder von der Staats⸗Behoͤrde einzig und al im Interesse des Gesetzes nachgesucht werden konnte, und wi
Freigesprochenen konnen so ein Assisen⸗Gericht gest der von den Geschwote
dem Zuchtpolizei-Gericht Frankent
und wurde auch da freigesprochen. auf 6monatliche Einthuͤrmung angetragen hatte, appellirte hi
lte ihn
aats⸗Behoͤrde legte aber Becker
Die Staats⸗Behoͤrde, wi
hierauf gegen Caution pron gegen! Das Appellations⸗ Gericht wurde am 2. Septem Sieb enys Frankenthal inkompetent erksh
zu bestimmen, welches Bezirks⸗Gen
soll.
So lange die Sache nicht
e verhaftet.“
Knoͤchel aus Neustadt um sich vor den Assisen jetzt nicht.
hein⸗Bayer enthaͤlt ünter!
Landmannes uͤber die dermalk
ikel. „Wenn die Freisprech
Assisen zu Landau in mehreren Or
es, so wie es öffentliche Blatter und Ger mit brausendem Jubel gefeiert
wurde, so⸗
Gollheim gehörigen Gemeinden!
einden nicht;
len sich dieselben vom wahren
Man
Der
Plan zu einem Umsturz dessen, was durch die Zeit, Verträge, Sitten und Gewohn geheiligt ist, findet bei uns keinen
sorder liche Verbesserungen, für
i,
auf gesetzlichem Wege, au
Duͤrfte aber wohl, darum es
an echt patriotischem Sæ und gerade im Gegentheil s
reinen Liberalismus und ech
hat hier jedoch andere
reellen Freiheit, als daß man den, von manifestirten Grundsaͤtzen auch
nur im In
Anklang, und allenfalls
a6 Vaterland uͤberhaupt und erwartet man enn der Verfassung.
griff des Vel
nicht m
kein Heil fuͤr das Vaterland und zunaͤchst fuͤr den Freis. Schon der entfernteste Gedanke an eine gewalt evolution wird bei uns verabscheuet; denn man kennt u genau dieselbe und die davon unzertrennlichen Uebel euel., Wer koͤnnte auch dafuͤr buͤrgen, daß aus der Mitte der Spitze der Bewegungs-Partei stehenden Maͤnner, ue Splla und Marius, Marat und Robespierre oder jen blutduͤrstige Ungeheuer hervorgingen, um die mit Griffel in der Geschichte niedergeschriebenen Greuel und ens⸗-Scenen zu erneuern? Wem koͤnnte es endlich, der es nit dem Vaterlande meint, noch nach einer demokratisch⸗ anischen Verfassung geluͤsten? — Der traurige Zustand, hem der Helvetische und die Suͤd-⸗Amerikanischen Frei— sich befinden, ist nichts weniger als geeignet, das Zu⸗ nn solche Regierungs-Formen zu begruͤnden, und die fast ährend feindlich sich gegenuͤber stehenden, von den wil— eidenschaften beseelten Factionen, die daraus immer neu henden Buͤrger-Kriege und das abscheuliche Menschen-Er— sind eben keine ermunternde Beweggruͤnde, um auf Grundlagen ruhende Verfassungen in Deutschland her⸗ en. Vergleichen wir uͤberdies noch den Zustand unfers nit jenem Frankreichs, das doch schon so manche Staats— ng erfahren hat, so finden wir immerhin mehr als hin⸗/ Grund, zufrieden zu seyn. — So raisonnirt der unbe— schlichte Burger und Land⸗Bewohner — und dies ist im nen die Gesinnung unter uns, wobei nur wenige Aus— stattfinden, denn der Schwindelgeist koͤnnte wohl auch uͤbergehend manchen Streifschuß angebracht haben. Was nun, wenn bei solcher Gesinnung so wenig fuͤr die em— en sollende Freiheit gethan wurde! — Das vorzuͤglichste r den gewerb- und ackerbautreibenden. Buͤrgen ist Un- ngetruͤbte Gemuͤthsruhe, und wir koͤnnen uns ruͤhmen, zluͤck bisher ununterbrochen in vollem Maße genossen zu denn noch hatten weder Verhaftungen noch gerichtliche
ngen wegen politischer Vergehen in unserer Mitte statt; hätten wir desfalls weder militairische Einquartierungen ss irgend belaͤstigende Unannehmlichkeiten zu ertragen.
mnte liberale Versammlungen, oder besser gesagt, den nd so mancher Familie zu Grunde richtende Trink- und Helage, wie solche jetzt an vielen Orten zu finden, sind zaͤnzlich unbekannte Dinge. Jeder Buͤrger, jung und hegt ruhig sein Geschaͤft, unbekuͤmmert um unsinniges, in itik eingreifendes Treiben.“ iserslautern, 2. September. Am Dienstag standen Hosseus und Moriz Bolza von Rockenhausen vor dem zicht Polizei⸗Gericht, Letzterer der Masjestaͤts Beleidigung „ weil er sich gegen ein ihm angehoͤriges Bild des Koͤ— chrerbietige Aeußerungen erlaubt haben soll, und Erster er eidigung des Herrn v. Adrian beschuldigt, weil er dem— ei Gelegenheit eines Konzerts und Balls in Duͤrkheim, n Vivat, und als dieses keinen Anklang fand, ein Pereat acht habe; endlich waren Beide der Beleidigung des dorti— olischen Pfarrers Rohrbacher bezuͤchtigt. Die Sache war ich dem Hambacher Fest vorgefallen, weswegen von den enen 23 Zeugen nicht ein Einziger mehr etwas Ge— wußte. Die Staats-Behoͤrde trüg nach Art. 22 des Hesetzbuches auf sechsmonatliches Gefaͤngniß an, das Ge— ach indessen die Angeklagten nach einstuͤndiger Berathung Wegen Pfarrer Hochdoͤrfer wurde am naͤchsten Morgen er Ankunft ein Gesuch wegen provisorischer Freilassung aution bei Gericht eingereicht. Das Gericht kam zwen mmen, um daruͤber zu entscheiden. Die Staats-Behoͤrde sich aber, Antrag zü nehmen, da die Akten noch nicht Diese Akten trafen denn heute fruͤh hier ein, und die kammer wird heute noch uͤber das Gesuch entscheiden. Die ebst wird bis naͤchsten Montag vor dem Zucht⸗Polizei⸗ verhandelt werden.
uttgart, 6. Sept. In der gestrigen Sitzung der r der Abgeordneten wurde die Berathung des Fi— ichts uͤber den Etat der Departements des Innern fort— Es kamen zuerst die Bewilligungen fuͤr landwirthschaft⸗ ecke im Allgemeinen zur Sprache. Fuͤr die Eentral— es landwirthschaftlichen Vereins hatte die Finanz-Kom⸗ heantragt, statt der angesonnenen 3200 Fl. jährlich nur zu bewilligen. Der Staatsrath v. Schlayer ver— den geforderten Mehrbetrag, und gab eine liebersicht bisherigen Leistungen der genannten Central-Stelle. noch mehrere Redner fuͤr und gegen den Kom⸗ Antrag gesprochen, und nachdem der Abgeordnete Zais der Debatte einen Antrag auf Aussetzung von Praͤ— die Befoͤrderung der Seidenzucht gestellt hatte, welcher andwirthschaftliche Kommission zur BVerichterstattung ge⸗ urde, brachte der Präsident die Frage zur Sprache: den neulich gefaßten Beschluß, bei Abstimmungen uͤber ungen jedesmal bei der hoͤchsten Bewilligungs⸗ Summe en, noch einmal abgestimmt werden solle, da einige Mit⸗ anach erklaͤrt hatten, daß sie diese Frage mißverstanden. rde mit 5ß Stimmen gegen 26 verneint. Darauf nahm er durch Abstimmung die Forderung der Regierung D Fl. an.
emstadt, 2. September. (Schwäbischer Merkur.) nubt hier, daß der Freilassung des Apothekers Trapp von z, welche auf erfolgte Beschwerdefuͤhrung durch das hiesige dellations- Und Cassations⸗Gericht angeordnet worden ist, Freilassung anderer, wegen politischer Anschuldigung Ver— folgen werde. Wenigstens hat die eben genannte hoͤchste Behörde dem Hofzerichte in Gießen aufgegeben, binnen den die Akten uͤber die meisten Verhafteten berichtlich inzuschicken. Inzwischen werden in Friedberg in der im Lokale des ehemaligen dortigen Klosters, Einrich— etroffen, die in Gießen Verhafteten aufzunehmen. Das iß-Lokal in Gießen ist schwer zu heizen, auch ist das in Gießen nur unvollkommen untergebracht. Nach an— Baben wuͤnscht man die Verhafteten Frankfurt naͤher zu um so etwaige Confrontationen leichter vorzunehmen. 2. Redaction der hier erscheinenden Großherzoglich Hessi— tung ist Kriegsrath Zimmermann abgetreten und Haupt— abst, bekannt durch seine Deutfche Vaterlands⸗Zeitung, er eingetreten.
AUlsruhe, 5. Sept. In der gestrigen Sitzung der er— mmer berichtete der General-Lieutenant von Stock— der die Nachweisungen der Militair-Administration von n 1830 und 1836. Hierauf wurde die Diskussion uͤber cht der Petitions-Kommission, i em nnr n e der ten betreffend, eroͤffnet. ach längerer Debatte (auf zurückkommen werden] wöhde ber Antrag der Kommis— HGegenstand mit besonderer Em⸗
cher dahln ging, Nefen Geng. an das S g ü. ster im
Pierre, Gesandte von Wallis, zum erstenmal wieder ein. —
1037
des bei erfolgter Stimmen⸗Gleichheit durch den gebenen Ausschlags zum Beschluß erhoben.
Frankfurt am Main, 7. September. In dem Arti— kel, den der Pariser Moniteur kuͤrzlich zur Widerlegung der vor einiger Zeit im Journat de St. Petersbourg über die Polnischen Angelegenheiten erschienenen Erklaͤrung ent⸗ hielt, berief der Verfasser sich unter Anderm auf die Wie⸗ ner Kongreß⸗Akte, um die angebliche Unhaltbarkeit des Rai— sonnements des Russischen Journalisten zu beweisen, daß, da der Traktat wegen Bildung des Koͤnigreichs Polen nur von Hester⸗ reich, Preußen und Rußland unterzeichnet worden, die bloße In— sertion desselben in die Wiener Akte den uͤbrigen Mächten, die diese Akte unterzeichnet, kein Recht gebe, die Aufrechthaltung je— nes Traktats zu kontrolliren. Hinsichtlich dieser Berufung auf die Wiener Kongreß-Akte sagt nün das Journal de Franc? fort: „Bisher waren die Monarchisten es, welche die Verträge vom Jahre 1815 vertheidigten; jetzt sind es die Liberalen. Das Journal de St. Petersbourg hat dieses Wunder hervorgebracht. Um nur das Vergnuͤgen zu haben, Rußland ein Unrecht vorzuwerfen, macht man sich gern zum Vertheidiger der heiligen Allianz; man will es sich recht gern gefallen lassen, bisher immer Unrecht ge— habt zu haben, wenn nur Rußland dies einemaäl nicht Recht he⸗ halt. Hiernach scheinen die Rohyalisten und ihre Gegner fuͤr den Augenblick vollkommen ihre Rollen gewechselt z haben. Wenn nun aber die Liberalen doch so sehr auf dle Traͤktate vom Jahre 1815 halte „warum wollen sie denn nicht, daß man auf dieselben fuͤr alle uͤbrige Gegenstaͤnde, wie sie durch diese Traͤk— tate geordnet worden, wieder zuruͤckkomme? Würden England, Frankreich und Belgien hierin wohl willigen? Ihre Antwort auf diese Frage moͤchte vielleicht eine Thatsache beweisen, daß nämlich diejenigen, die uͤber Verletzungen der Verträge von 1815 klagen, gerade die einzigen sind, zu deren Gunsten Eu— ropa, aus Liebe zum Frieden, von diesen Vertragen abge— wichen ist.“
Praͤsidenten ge⸗
Schweiz.
Zurich, 2. September. In der gestrigen Itzsten Sitzung der Tagsatzung fanden sich die HH. v. Riedmatten und de la Von der Regierung zu Basel ging die Nachricht ein, daß die nach Zuͤrich berufenen Ausschuͤsse sich am 4ten daselbst einfinden wer— den. — Aus Schwyz erhielt die Tagsatzung Anzeige, daß der Grund⸗Vertrag im alten Land angenommen worden. Der Ab marsch der Truppen hat schon begonnen. — Verlesen ward jetzt die Erklaͤrung von Neuchatel, daß es ungeachtet des Tagsatzungs⸗ Beschlusses vom 12. August die Tagsatzung nicht beschicke, son⸗ dern sich vielmehr an den Fuͤrsten wende, um ' von der Eidge—⸗ nossenschaft getrennt zu werden. Die Tagsatzung setzte sofort eine Kommission nieder, welche bis morgen begutachten soll, was weiter zur Vollziehung jenes Beschlusses vorzukehren sey. Die geheime Wahl bezeichnete als Mitglieder die HH. Heß, Pfyffer, Tavel, Muͤller (von Glarus), Baumgartner, Bossot und Ri⸗ gaud. — Endlich empfing die Tagsatzung den umständlichen Be— richt der eidg. Kommissarien uͤber Grund und Veranlassung des Landfriedens-Bruches im Kanton Basel. Er schließt damit: „daß Basel-Stadt, und sie allein, den am 3. August erfolgten Landfriedens⸗Bruch verschuldet, somit auch alle desfallsige Ver— antwortlichkeit allein zu tragen, alle dadurch Beschaͤdigte zu ent— schaͤdigen und alle daraus entstandene und noch entstehende nach⸗ theilige Folgen, sowohl fuͤr den Kanton Basel, als die gesammte Eidgenossenschaft, gut zu machen habe.“ Es habe sich naͤmlich ergeben, daß die . vom 1sten auf den 2. August bloß unbedeutende Neckereien, die Nachricht von der Einnahme Die⸗ pflingens durch die Landschaft am 2ten blinder Laͤrm gewesen, daß die treuen Gemeinden weder Huͤlfe bedurft noch verlangt hatten, daß endlich von der Landschaft gar keine genuͤgende Ver, anlassung zu irgend einem AuszuZuge gegeben worden. Darum sprach sich der dritte Kommissar, der mit den anderen beiden . in Hinsicht der Thatsachen einig war, nicht aber in Hin— icht auf den Schluß, dahin aus: auf jeden Fall sey Basel fuͤr alle Folgen verantwortlich, da es sich durch uͤbereilte Maßnah— men und durch irrige Berichte seiner Angestellten zu dem un— gluͤcklichen Zuge habe verleiten lassen. r
Basel, 3. September. In der gestrigen außerordentlichen Großraths-Sitzung wurde der Wunsch ausgedruckt, es moͤchte, da bekanntlich ein in der „Mannheimer Zeitung“ erschienener Artikel, nach welchem die Stadt Basel fremde Huͤlfe bei aus— waͤrtigen Staaten nachgesucht haben solle, vielfältig in andern Zeitungs⸗-Blaͤtten verbreitet worden sey, von Seiten der hiesigen Regierung eine bestimmte Erklarung über die Unwahrheit dieser Behauptung gegeben und uͤberdies der Einsender jenes Artikels ausgemittelt und vor Gericht zur Verantwortung gezogen wer— den. Der Amts-Buͤrgermeister bemerkte, daß die Regierung be— reits fruͤher zu wiederholtenmalen die heilige Zusicherung gege— ben habe, wie fern jeder Gedanke dieser Art ihr jederzeit geblie— ben sey so wie, daß dergleichen verleumderische Zeitungs-Artikel gegen Basel an der Tagesordnung seyen, Klage desfalls nicht angemessen seyn durfte.
Bei Vorlegung der vom kleinen Rath richtig erfundenen Verbal⸗Prozesse uber die mehrfach berührte Abstimmung der Buͤrgerschaft, in Betreff des großen Raths⸗Beschlusses vom 29. August, gab der Praͤsident Bernoulli folgende Erklaͤrung: „Weit entfernt, zu glauben, daß durch die geschehene Abstimmung, bei velcher nicht einmal die in der Stadt wohnenden achthuündert Landbuͤrger zugezogen wurden, der fragliche Großraths⸗Beschluß sanctionirt sey, bekenne ich mich vielmehr nochmals zu der Ueber— zeugung, es könne an der von den Bürgern des Kantons Ba⸗ sel in ihrer Mehrheit angenommenen, vom großen Rathe be— schworenen, und von der h. Tagsatzung garantir ten Verfassung des Kantons Vasel rechtmaͤßiger Weise nichts geändert werden, weder durch die Tagsatzung, noch durch den großen Nath, noch durch die Stadt-⸗Buͤrgerschaft, wenn nicht die Buͤrgerschaft der Land⸗Bezirke gleich derjenigen der Stadt zur Abstimmung daruͤber berufen wird, so wie es die von der Buͤrgerschast angenommene, vom großen Rath beschworene und von der Tagsatzung garantirte Ver— sassung fordert.“ Es war hierauf der B 2hsten v. M. vom kleinen Rath verlangte Bericht uͤber das mi— litairische Unternehmen vom 3. August vorgelegt, aus welchem e n und mit Belegen unterstützt wurde: 1) daß der kleine sath und die von demselben reglementarisch niedergesetzte außer⸗ ordentliche Militair-Kommission bei Anordnung des Auszuges vollkommen nach dem Auftrag des großen Raths vom 20. Okto— ber v. J. gehandelt habe, worüber denn auch nach einer Bera— thung eine bestimmte und befriedigende Erklaͤrung des großen Raths ertheilt wurde. 2) Sodann ging daraus hervor, daß dem Ausmarsch der Baselichen Truppen nicht ohne Beguͤnstigung der Behörden wie⸗ derholte feindliche Angriffe von Liestaler Horden, sowohl auf die Gemeinde Diepflingen, als auch auf die Gemeinden des Rei⸗
und daß gerichtliche
Ddtung im Gefecht, so wie auch die foͤrmliche Besitznahme Diepflingens stattgefunden hatten und vielseitige Begehren um Huͤlfe eingegangen waren, bevor in Basel eine Bewaffnung stattfand. Als Beilage deffelben lag eine schriftliche Relation der Gesandtschaft in Schwyz vor, welche uͤber die Reinheit ih⸗ res eigenen Verfahrens, so wie der Konferenz uͤb erhaupt, die genügendste Auskunft gab. Ein fernerer Nathschlag enthielt Vor— schlaͤge fuͤr die zu ernennenden Theilungs⸗Ausschüsse und Schieds— richter und entwickelte zugleich, daß der kleine Rath hierbei von dem Gedanken zweckmäßiger Vertretung der wichtigsten Verwal— tungs-Zweige und Interessen ausgegangen sey, und daß er In— structionen fuͤr die Abgeordneten entworfen habe, welche ssich aber aus begreiflichen Gruͤnden nicht zur vorherigen Mitthei lung an den großen Rath eigneten. Der große Nath trat ohne Diskussion den Antraͤgen bei und bezeichnete somit: 1) fuͤr die Theilnahme an der Ausmittelung des Geld, und Mannschasts⸗ Lontingents die Gesandtschaf in Zürich und Herrn Oberst⸗Lieutenant Andr. Bischof; für die Theilung des Staats⸗Vermoͤgens die Her ren Rathsherr Vischer, R ichsherr Lachroche, Rathsherr Heußler, Stadtschreiber Abel Merian und Gemeinde⸗Rath Niklaus Sigl! von Riehen; 3) als Schiedsrichter vurden angesprochen die Herren Alt⸗Bürgermeister Herzog und Alt⸗Bundes-Praͤsident von Ischarner. Der letzte Gegenstand der Verhandlung war der Nathschlag des kleinen Naths, wonach darauf angetragen ward, die neu zu entwerfende Verfassung durch eine Kommisston heat beiten zu lassen, welche in freier Wahl durch den großen Rath, durch den Stadt-Rath und durch die 3 Gemeinden enseits angestellt werden sollte. Der kleine Nath hatte diesen Antrag ungeachtet mehrerer in der letzten Sitzung bereits dage— gen gemachten Bemerkungen dennoch beibehalten, und er ward auch in der Versammlung hauptsachlieh dadurch un— terstützt, daß man in der Ueberzeugung stand, es werden aus diesem Wege am sichersten geschaͤftssähige Maͤnner gewaͤhlt wer— den. Gegen denselben aber machten sich verschiedene Meinun— gen geltend, welche den großen Rath fuͤr inkompetent zur Bear— beitung einer Verfassung erklärten und mit mehr oder weniger Abweichungen in Bezug auf die Ausfuͤhrung Vorschlaͤge mach— ten, wie durch unmittelbare Wahlen, sey es der Zuͤnfte oder Stadt⸗-Quartiere oder der Bezirks⸗Wahl⸗Kollegien, ein groͤßeres Kollegium zu ernennen waͤre, welches durch einen engern Aus— schuß den Entwurf vorbereiten ließe und dann selbst pruͤfte und die so aufgestellte Verfassung der Buͤrgerschaft zur Annahme oder Verwerfung vorlegte. Jedoch konnte keiner dieser Anträge zum Beschluß erhoben werden, da noch eine vorhergehende um— sichtigere Berathung von dem großen Rath gewuͤnscht wurde, und so ward einstimmig der Gegenstand dem kleinen Nath zu⸗ ruͤckgewiesen, mit dem Auftrage, sich nochmals zu berathen und im Sinne der geäußerten Wuͤnsche neue Vorschläge einzugeben. Waadt, 31. August. Am 29. August veranlaßte eine Ver— sammlung der Momiers zu Vevey bedenkliche Auftritte. Ein Pfarrer hatte einem Madchen Vorwuͤrfe gemacht, daß es dem Winzer⸗-Feste beigewohnt habe. Am 29. August Abends 4 Uhr sammelten sich Leute vor dem Hause, in welchem jene Versamm— lungen gehalten werden, und ließen Niemand hinein. Um 6 Uhr kam Herr Pfarrer Nochat, der diese Versammlungen leitete. Man wollte ihn festnehmen, er entwischte in ein Haus, die anschwel— lende Menge ihm nach. Der Friedens⸗Richter wurde nicht gehort, vier Landjaͤger konnten keine Ruhe schaffen, der Ober⸗Amtmann eben so wenig. Man rief: „Weg mit den Momiers, wir ver— langen den Rochat!“ Der Bber- Amtmann begab sich in das Haus, worin dieser sich befand, und gab ihm mit Landjaͤgern und mehreren ordnungsliebenden Maͤnnern das Geleite zur Stadt hin⸗ aus. Brüͤllend folgte die Menge. An der Brnscke über die Vevaise nahm das Gelaͤrm und Gedränge uͤberhand, und das Geleite mußte sich in das Wirthshaus zum Adler fluͤchten. Man holte Leitern herbei, stuͤrmte, drang zu den Fenstern ein; Herr Rochat mußte ausgeliefert werden. Man noͤthigte ihn, eine Lei— ter herabzusteigen, und hatten nicht einige Personen ihn mit ih— ren Koͤrpern geschuͤtzt, so ware er vielleicht ermordet worden. Diese begleiteten ihn nach Corseaux, wo er in traurigem Zustande ankam. Noch in der Nacht verfammelte sich der Staatsrath, sandte Truppen nach Vevay und erließ eine Proclamation.
Die neue Aargauer Zeitung schreibt aus Schwyz: Unter den Grundsaͤtzen, uͤber welche sich die vereinten Aus schuͤsse verstaͤndigt haben, befindet sich auch folgender merkwuͤr diger Artikel: Die Kloͤster stehen unter der unmittelbaren Auf— sicht, Verfuͤgung und Leitung des großen Raths in Allem, was nicht buͤrgerliche Streitigkeiten betrifft. Letztere stehen dem or dentlichen Richter zur Beurtheilung zu, dem kein Kloster entzo gen werden darf. Den Kloͤstern ist vor Allem der Ankauf, die Erpachtung und der Erwerb von Liegenschaften, so wie der An kauf von Kapitalien, unter was immer fuͤr einem Titel, unter sagt. In Handel und Gewerbe sind sie auf ihren Hausbedarf und die Erzeugnisse ihrer eigenthuͤmlichen Guͤter beschraͤnkt. Das Gesetz wird den jährlichen ordentlichen sowohl als außerordentli⸗ chen Beitrag bestimmen, den die Kloͤster an den Kanton zu ent⸗ richten haben. Zu dem Behuf soll vor Allem das Vermoͤgen je⸗ des Klosters untersucht werden und die Kloͤster der Regierung jährlich genaue Rechnung zu legen haben. Die obrigkeitlichen Rechnungs- Abnehmer müsfen jedes Jahr abgeaͤnder werden. In dem Bezirke, wo die Kloͤster niedergelassen sind, und in demjenigen, wo sie Vermoͤgen besitzen, sind sie zu Vezirks⸗Steuern
wie jeder Bürger des Bezirks verpflichtet und daher am ersten Orte zu verhaͤltnißmaͤßigen Beiträgen fuͤr Bestreitung der Bezirks⸗ Lasten und den Unterhalt oͤffentlicher Anstalten anzuhalten. Auch sind sie den Verfuͤgungen der Orts-Polizei untekworfen, gleich bem Landmann. Die Aufnahme von Novizen, welche nicht eid⸗ genoͤssische Buͤrger sind, darf nur nach Erlegung einer gesetzlich zu bestimmenden Taxe und mit Bewilligung des Kanton Raths geschehen; gegen diejenigen aber, welche Schwetzer⸗Buͤrger aber aus einem andern Kantone sind, wird, falls sie durch gute Zeug
in Folge Beschlusses vom
goldswilerthales vorangingen, und daß bereits Verwundung und
nisse in wissenschaftlicher und moralischer Beziehung sich aug weisen koͤnnen, das Gegenrecht beobachtet. Ein eigenes Gesetz
wird die uͤbrige Wirksamkeit der Kloͤster bestimmen.“
Nach dem Republikaner sollen in Schw 2aste August die Parteien sich sehr erhitzt haben, 2 . . zahlung der Occupations- und anderwent erlaufenen Kosten, so wie um Vesteuerung des Klosters Einsiedeln, während der leh— ten drei Jahre, handelte. Inner- Schwyz wollte die Kosten auf den ganzen Kanton verlegen, wozu sich Außer-⸗Schwyz durchaus nicht verstehen will. In Bezug auf Einsiedeln wollte Neu⸗-Schwyz die Halfte des festgesetzten Beitrags haben; Alt— Schwyz hingegen machte fuͤr sich Anspruch auf das Ganze.
— In der Frankfurter Oh er- Post⸗ Amts-Zei⸗ tung liest man auch ein Schreiben von der We st⸗ Granze der Schweiz vom Iten Seytember, worin es heißt: „Basel ist in neuester Zeit in Jedermanns Mund gekommen und hat durch die Ereignisse der letzten drei Jahre leider eine Europaͤische Celehrität erlangt. Ein merkt!
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