1833 / 252 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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wollte man wahrend der Fluth das Schiff aufwinden; man that dies mit so 26 Kraft, daß der Obertheil des Schiffes diesen gewaltsamen Anstrengungen nachgab und mit der Equipage, 1 Hafen⸗Matrosen und dem Lootsen, 11 Personen an der Zahl, in den Wellen verschwand. Der Capitain allein hat sich durch Schwimmen gerettet. Man hat schon die Leichen einiger dieser Ungluͤcklichen aufgefischt, die groͤßtentheils Väter sehr zahlt eicher Familien waren. Die Verzweiflung ihrer Frauen und Kinder, welche in den Hafen eilten und die Luft mit ihren Wehklagen erfuͤllten, war fur alle Zuschauer ein herzzerreißendes Schau, spiel. Am 3. Abends waren noch J kleine Schiffe und Dreimaster im Angesicht. Das Wetter war am Tage uhiß ge⸗ worden, allein der Wind wehte fortwährend aus N. N. W. Von Calais bis Vliessingen sieht man nur Schiffe am Strande und uͤberall treiben Schiffs⸗Truͤmmer und Waaren. Gestern lief das Schiff „Natalie“, welches vor 8 Tagen von Asten ze nach Liverpool abgegangen war, wieder zu Ostende ein; es hatte auf der See die Mannschaft eines Schiffes, das man fuüͤr ein Teapolitanisches hielt, aufgenommen; 2 der Marre sen hatten Arme und Beine zerbrochen. Die „Anna Paulowna war eben⸗ falls wieder eingelaufen, und eine Norwegische Brigg. welche Anker, Kabel, Ketten ꝛc. verloren hatte, trieb in der Nichtung nach der Schelde vor dem Hafen vorbei. ö Am 2. September um 8 Uhr Morgens wurden Z5 junge Tauben, der Gesellschaft „die Stadt Frankfurt“ von IAntwerhen gehörend, zu Paris aufgelassen, und ungeachtet des sterken Re gens und heftigen Windes war einer dieser geflügelten Boten am naͤmlichen Tage um 2 Uhr Nachmittags wieder zu Ant, werpen. Vor 4 Uhr waren schon 18 dieser Tauben in das Lokal der Gesellschaft zuruͤckgebracht. —ᷣ Polen.

Warschau, z. Sept. Am Zten d. M., als am siebenten 3a , ,. . Kroͤnung Ihrer Kaiserl. Majestäͤten zu Moskau, fand in der hiesigen Kathedrale, in Gegenwart aller Regierungs— Behoͤrden und einer großen Volksmenge, ein Fest⸗Gottesdienst statt. Abends war Ball bei dem Fuͤrsten von Warschau, und auf der Schloß-Terrasse wurde ein glänzendes Feuerwerk abgebrannt.

Der ehemalige Kastellan und Praͤsident des Tribunass der Wojewodschaft Masovien, Franz Ravier Lewinski, ist am ten d. nach kurzer Krankheit im 44sten Jahre seines Alters mit Tode

gegangen. . enn Direktor des Warschauer Wojewodschasts⸗Gymnasiums, Samuel Linde, fordert alle diejenigen Pripat⸗Personen, welche in Warschau und in der Wojewodschaft Masovien Knaben oder Mädchen-Schulen und Pensions-Anstalten haben, auf, binnen drei Wochen um neue Erlaubniß zu fernerer Beibehaltung ihrer Institute einzukommen und sich darüber zu legitimiren, ob sie den im 7ten Titel des Gymnasial⸗Gesetzes enthaltenen BVorschriften, in Bezug auf die Privat⸗Unterrichts-Anstalten, Genuͤge leisten.

Freie Stadt Krakau.

Krakau, 5. Sept. Die von der Reprasentanten⸗Ver⸗ sammlung erwählte Deputation überreichte am »ten d. M. dem Senats-Praͤsibenten, Herrn Wieloglowski, die ihm von der ge— nannten Versammlung votirte Dank Adresse, welche von dem Praͤsidenten in den verbindlichsten Ausdruͤcken erwiedert wurde.

In der ten Reichstags⸗-Sitzung am 29. v. M. wurde mit der Wahl der Gerichts-Beamten fortgeschritten und sodann uͤber

ehrere Finanz, und Steuer-Angelegenheiten berathschlagt. Am r, . . verlas der Reichstags Secretair ein Ne— stript des dirigirenden Senats, worin derselbe meldet, daß die Neorganisirungs-Kommission dem Senat angezeigt habe, ö. werde sich ein jeder der Residenten der drei hohen Hoͤfe fuͤr den Fall, daß er einmal den Berathungen der Reprasentanten⸗ Versammlung nicht selbst beiwohnen koͤnne, von einer anderen zu seiner Gesandtschaft gehoͤrigen Person vertreten lassen.

Deutsch land.

Kassel, 5. September. In der vorgestrigen Sitzung der

Staůnde⸗-Versamm lung erstattete Herr Ruth einen Bericht , , ,, uͤber die Kosten des Handels und Gewerb-Vereins, wobei eine Bewilligung von 6300 Rthlrn. zur Anschaffung von Muster⸗Maschinen und andern Forderungen der Industrie verlangt wurde. Herr Henkel bestritt den Nutzen

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Lommissair das Wort, und dͤußerte: die eben vorgetragenen Staats-Grundsaͤtze wuͤrden große Ruͤcksicht verdienen, wenn Hessen einen Staat von Lazzaponi bildete, oder ganz isolirt, ohne Beziehung zu andern Staaten waͤre, oder wenn es sich auf einer so geringen Stufe im Verkehr. befande, wo Je— der selbst fuͤr Tausch und Muͤnze stehen, seine Zahlung selbst verwiegen und unaufhsrlich die Augen weit aufthun muͤsse, um nicht das Opfer der Habsucht eines Jeden, mit dem er ver— kehre, zu werden. 3 Es wurde darauf der Antrag des Herrn Henkel, bei den fruuͤheren Bewilligungen zu bleiben, verworfen, und die zur freien Disposition der Staats-Regierung verlang— te Summe on 6300 Thlr. fuͤr Forderung der Gewerbe, b e— willigt. Zum Schluß der Sitzung begehrte der Land tags— Commissair fuͤr den folgenden Tag eine geheime Sitzung uͤber Handels- und Gewerbe-Angelegenheiten, weil der nach Berlin bestimmte Commissair unverzůglich abreisen muͤsse und wegen seiner Instrüction eine vertrauliche Berathung nöͤthig sey.

Dresden, 5. September. Bie erste Kammer schritt in

ihrer Sitzung vom 29sten v. M. zur Berathung uͤber den Be— richt der von ihr erwählten Deputation zur Begutachtung des Vertrags, welcher mit den Provinzial-Staͤnden des Mar kgraf⸗ thums Ober-Lausitz uͤber die durch die Anwendung der Verfassung des Königreichs Sachsen auf die Ober-Lausitz bebingten Abände— rungen der Partitular⸗Verfassung in dieser Provinz ahgeschlossen, und den Standen des Koͤnigreichs, mittelst eines allerhöͤchsten Dektrets, zur Erklarung vorgelegt worden ist. Der Berichterstat— ter, Dr. Deutrich, trug zuvörderst den ersten Theil des De— putations⸗Gutachtens vor, welcher die geschichtliche Grundlage, den wesentlichen Inhalt des Vertrags, und die Grundsaͤtze ent— hielt, von welchen die Deputation bei Beurtheilung desselben aus gegangen ist. He. Großmann nahm hierauf das Wort und erklaͤrte sich gegen den Gesetz Entwurf, wie gegen das Deputations⸗ Gutachten, indem er sowohl die Nothwendigkeit, als die Nuͤtzlich= keit des in Frage befindlichen Vertrags in Abrede stellte. Er bemerkte, daß der Traditions-Rezeß von 1635, auf welchen man die Verpflichtung der Regierung gruͤnde, nach dem Urtheile bewaͤhr⸗ ter Staatsrechts⸗Lehrer durch neuere Staats Akten, insonderheit der Rheinbunds-Akte, die Deutsche Bundes- Atte und die Wiener Kongreß-Akte, aufgehoben und erloschen sey. Der Koͤnig habe uͤber die Lausitz so gut das volle Souverainetaͤts⸗ Recht, als uͤber die Erblande, und wenn SF. 1. der BVerfassungs⸗ Urkunde aus⸗ druͤcklich sage, Sachsen sey ein unter Einer Verfassung verein ig⸗ ter Staat des Deutschen Bundes, so bilde die Ober⸗-Lausitz einen integrirenden Theil desselben, und das Scaats-Oberhaupt habe egen die Lausitz keine andere Verpflichtung als gegen andere andestheile. Nachdem der Nedner noch darauf hingewiesen, wie es ein heterogenes Element in den Korper des Staats brin⸗ en werde, wenn in der Lausitz Privilegien, Stabilitaͤt und e , err. in den Erblanden von allen das Gegentheil bestaͤnde, bemerkte er ferner, daß die Bewohner der Aber Lausit selbst durch den Vertrag in ein eigenes zwitterhaftes Verhaͤltniß gesetzt wurden; denn da nach 5. 5g. dieses Vertrages in der Pro— vinz selbst das bisherige gegenseitige Verhaͤltniß fortbestehe, so werde der Bauernstand, der bei der allgemeinen Staͤnde⸗ Versammlung mit constitutionnellen Rechten mitgewirkt, dort wieder zuruͤcktreten muͤssen. Sein Antrag gehe daher dahin, es moge eine Ver— einigung der Kammer zu Stande kommen, daß die Lausitz zwar eine Separat-Verfassung und Provinzial⸗Staͤnde behalte, jedoch im constitutionnellen Geist, mit Vertretung des dritten Standes und einem volo consultativo, nicht erisivo,. bei der Gesetz⸗ gebung. Der Staats-Minister von Koͤnneritz trat zur Wi derlegung der eben geäußerten Ansichten auf, indem er bemerk⸗ lich machte, daß die Rechte der 9Ober-Lausitzer Staͤnde, hinsicht⸗ lich ihrer Theilnahme an der Gesetzgebung und in ihrem onsti⸗ gen Verhaͤltniß der Regierung gegenuͤber schon vor dem Jahre 1635 bestanden haben, und sonach nicht auf dem Traditions— Rezesse allein beruhen, sondern in diesem nur von Neuem an— erkannt worden seyen. Ware im Uebrigen dieser Nezeß aller⸗ dings in so weit, als es das staatsrechtliche Verhaͤltniß zwischen den beiden kontrahirenden Regierungen festgestellt, im Laufe der Zeit erloschen, so seyen doch dadurch noch keinesweges diejenigen Rechte erloschen, welche die Stande der AOber⸗Lausitz aus sel⸗ bigen erlangt haͤtten. Mehrere Mitglieder aͤußerten sich darauf ebenfalls gegen die, Meinung, des r. Großmann, unter andern Se. Koͤnigliche Hoheit Prinz Johann, indem

treffen; bis zu jener Zeit wird auch Se. Koͤnigl. Hoheit Kronprinz von seiner Reise zuruͤckgekehrt seyn. Bkiefen g Regensburg zufolge, hat Se. Ma. der König die vollste Zuft denheit über die Fortschritte des Baues der Walhalla geaͤußen nach Vollendung desselben soll die am rechten Donau-Ufer na Straubing fuͤhrende Hauptstraße auf das linke, und zwar dun den Flecken Donaustauf und an der Walhalla voruͤber, verlz werden. Am 15. Oktober wird der Grundstein zu dem, h neuen Ludwigs⸗-Kirche gegenuͤber zu erbauenden, großartigen 6 baͤude fuͤr das von Freising hieher zu verlegende Blinden⸗Ins tut gelegt werden. Das Monument des Hoͤchstseligen Köm Marx ist in dem Atelier des Hrn. Stieglmaͤyer schon weit diehen; die beiden neuerlich dem Postamente angestellten Fig ren: Justitia und Bavaria, und der obere Theil der kolossah Statue selbst sind nun kunstvoll vollendet. Das Denkmal kom auf den Max Josephs⸗Platz zu stehen, und wird, da es den N ment der Constitutlons-Verleihung darstellt, am 27. Mal kin tigen Jahres inaugurirt werden. Auch in Kissingen soll Kursaal erbaut werden; der Königl. Professor Gartner ist n Sr, Maj. dem Koͤnig mit dem Entwurf des Planes zu jen Gebaͤude bereits beauftragt.

Die Neue Würzburger Zeitung enthalt Folgend „Der Inhalt der gegen den Arzt Ho. Schulz und den Rech Praktikanten Widmann an dem Königl. Ober⸗Appellationsgerie ergangenen Urtheile hat hierselbst und wohl auch anderwa viel Aufsehen erregt. Ersterer war naͤmlich durch die kenntnisse der ersten Instan; wegen des Verbrechens des nl

sten Versuchs zum Hochverrathe und der Majestãts⸗Beleidigin heiten Grades, zur Festungsstrafe zweiten Grades auf unge stimmte Zeit, und Letzterer ji einer jährigen Festungsstrafe nm

urtheilt, wogegen das Koͤnigl. Ober, Appellationsgericht des Rel den Ersteren von der Anklage losgesprochen, und gegen Letzte schaͤrfend auf Festungsstrafe zweiten Grades auf unbestimmte

erkannt hat. Beide Erkenntnisse fußen sich ganz auf diess Theorie. Der oberste Gerichtshof erkennt namlich die von! Schulz verbreiteten Schriften als hochverraͤtherisch und majest verbrecherisch, er erkennt an, daß die in boͤfer Absicht geschuhn Verbreitung von dergleichen Schriften den naͤchsten Versuch

Hochverrath bilde, und daß diese boͤsliche Absicht vorausges werde, wenn nicht feste Beweise des Nichtvorhandenseh der boͤsen Absicht bis zur vollständigsten Gewißheit oder hoͤchst Wahrscheinlichkeit erhoben werden, und daß der Begriff des Vel suchs auch auf die Materie des Hochverraths und Masjestaͤt Verbrechens anwendbar sey. Dem Dr. Schulz gelang es vo staͤndig, den Beweis aufzubringen, daß alle boͤsliche Absicht ih fremd geblieben, woruͤber er unter Anderem die vorzuͤglichs Zeugnisse der ausgezeichnetsten Stellen und Individuen, wied Staats, Prokuratür des Rhein-Kreises, des Landkommissarin Zweibruͤcken, des Generals v. Heydegger, des Koͤnigl. Leibarn v Wenzel, und vieler anderer gleich achtbarer Männer brachte, und selbst nachwies, daß er wegen seiner wahren sinnungen, und weil er die von ihm ausgegebenen Schrifn nicht gelesen, von den Ultra⸗Liberalen angefeindet, und als sen bezeichnet worden. Er hat uͤberhaupt durch positive Ber fn die an sich verbrecherische Handlung zur bloßen Fahrlaͤ ssig vollstaͤndig gemildert. Es erfolgte sonach eine Freisp chung nicht aus objektiven Gruͤnden, das heißt, nicht m gen Unstraͤflichkeit der Handlung, sondern weil, wie ang fuͤhrt, der subjektive Gegen-Beweis in einer seltenen Vollstäsndi keit sich darstellte. Dieselben Gruͤnde liegen der Scharf des Urtheils gegen den Praktikanten Widmann zum Grin

wo die Voraussetzung der uͤbeln Absicht durch keinen positj

Gegen⸗-Veweis entkräftet ward. Weit entfernt daher, daß Freisprechung die Straflosigkeit politischer Verbrechen und gehen ausspreche, stellt dieselbe vielmehr im Zusammenhalte n dem Erkenntnisse gegen Wirth den klaren Beweis strengen risprudenz des obersten Gerichtshofes des Reichs dar, und M Darstellung beweist zugleich die Unwahrheit und den Betti g ner gewissen Partei, welche in dem Erkenntnisse desselben n den Hr. Schulz so gern eine Sanction ihrer Grundsaͤtze din die oberste Rechtsstelle des Reichs, oder mindestens die Ane nung der Straflosigkeit derselben erkannt haben will, und A anwendet, diese Meinung zu verbreiten, welche kein rechtlih Bayer mit ihnen theilen, so wie uberhaupt kein rechtlicher Ba sich mit ihren Grundsaͤtzen befreunden wird.

Speyer, 5. September. Die hiesige Zeitung meh

zunaͤchst fuͤr den e an eine gewalt— denn man kennt

kein Heil fuͤr das Vaterland und Schon der entfernteste Gedank evolution wird bei uns verabscheuet; u genau dieselbe und die davon unzertrennlichen Uebel euel. Wer konnte auch dafuͤr buͤrgen, daß aus der Mitte der Spitze der Vewegungs-Partei stehenden M ue Sylla und Marius, Mar en blutduͤrstige Ungeheuer he Griffel in der Geschichte niedergeschriebenen Greuel und n? Wem koͤnnte es endlich, der es lande meint, noch nach einer demokr anischen Verfassung geluͤsten? hem der Helvetische und die Suͤd-⸗Ame ich befinden, ist nichts weniger als geeignet, das Zu⸗

solche Regierungs⸗-Formen zu begruͤnden, und die fast ährend feindlich sich gegenuber stehenden, von den wil— eidenschaften beseelten Factionen, die daraus immer neu henden Buͤrger⸗Kriege und das abscheuliche Menschen-Er— sind eben keine ermunternde Beweggruͤnde, um auf Grundlagen ruhende Verfassungen in Deutschland her— Vergleichen wir uͤberdies noch den Zustand unfers nit jenem Frankreichs, das doch schon so manche Staats— sinden wir immerhin mehr als hin— So raisonnirt der unbe— und dies ist im ei nur wenige Aus— st koͤnnte wohl auch angebracht haben. Was

at und Robespierre oder rvorgingen, um die mit

ens⸗-Scenen zu erneuer it dem Vater ige Zustand, rikanischen Frei⸗

Der traur

ung erfahren hat, so Grund, zufrieden zu seyn. schlichte Buͤrger und Land-Bewohner inen die Gesinnung unter uns, wobei n stattfinden, denn der Schmindelgei kuͤbergehend manchen Streifschuß nun, wenn bei solcher Gesinnung so wenig fuͤr die em— men sollende Freiheit gethan wurde! Das vorzuͤglichste und ackerbautreibenden. Buͤrgen ist un— n uns ruͤhmen, aße genossen zu noch gerichtliche

ir den gewerb— ngetruͤbte Gemuͤthsruhe, und wir konne Fluͤck bisher ununterbrochen in vollem M denn noch hatten weder Verhaftungen nen wegen politischer Vergehen in unserer Mitte hätten wir desfalls weder militairische E st irgend belaͤstigende Unannehmlichke nte liberale Versammlungen, nd so mancher Familie zu Grun Helage, wie solche jetzt an vielen Orten zu finden, sind ganzlich unbekannte Dinge. örgt ruhig sein Geschaͤft, unbekuͤmmert um unsinniges, in itik eingreifendes Treiben.“

iserslautern, 2. September. Hosseus und Moriz Bolza von Rockenhausen vor dem Zuücht⸗Polizei⸗Gericht, Letzterer der Majestaͤts⸗ Beleidigung t, weil er sich gegen ein ihm angehoͤriges Bild des ehrerbietige Aeußerungen erlaubt haben soll, und Erster er eidigung des Herrn v. Adrian beschuldigt, weil er dem— ei Gelegenheit eines Konzerts und Balls in Duͤrkheim, n Vivat, und als dieses keinen Anklang fand, ein Pereat acht habe; endlich waren Beide der Beleidigung des dorti— holischen Pfarrers Rohrbacher bezuͤchtigt. Die Sache war ich dem Hambacher Fest vorgefallen, weswegen von den enen 23 Zeugen nicht ein Einziger mehr etwas Ge— Die Staats-Behoͤrde trug nach Art. Besetzbuches auf sechsmonatliches Gefaͤngniß an, das Ge— ach indessen die Angeklagten nach einstuͤndiger Berathung Wegen Pfarrer Hochdoͤrfer wurde am naͤchsten Morgen er Ankunft ein Gesuch wegen pr aution bei Gericht eingereicht. mmen, um daruͤber zu entscheiden. Die Staats-Behoͤrde sich aber, Antrag zu nehmen, da die Akten noch nicht Diese Akten trafen denn heute fruͤh hier ein, und die ammer wird heute noch uͤber das Gesuch entscheiden. Die ebst wird bis naͤchsten Montag vor dem Zucht⸗Polizei⸗ verhandelt werden.

uttgart, 6. Sept.

inquartierungen iten zu ertragen. oder besser gesagt, den nde richtende Trink- und

Jeder Buͤrger, jung und

Am Dienstag standen

ovisorischer Freilassung Das Gericht kam zwei⸗

In der gestrigen Sitzung der r der Abgeordneten wurde die Berathung des Fi— ichts uͤber den Etat der Departements des Innern fort— Es kamen zuerst die Bewilligungen fuͤr landwirthschaft⸗ ecke im Allgemeinen zur es landwirthschaftlichen Vereins hatte die Finanz-Kom— heantragt, statt der angesonnenen 3200 Fl. jahrlich nur Der Staatsrath v. Schlayer ver—

Fuͤr die Eentral—

zu bewilligen.

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des bei erfolgter Stimmen⸗-Gleichheit durch den Praͤsidenten ge⸗ gebenen Ausschlags zum Beschluß erhoben. 9 ?

Frankfurt am Main, 7. September. In dem Arti— kel, den der Pariser Moniteur kuͤrzlich zur Widerlegung der vor einiger Zeit im Journal de St. Petersbourg uͤber die Polnischen Angelegenheiten erschienenen Erklarung ent— hielt, berief der Verfasser sich unter Anderm auf die Wie⸗ ner Kongreß-Akte, um die angebliche Unhaltbarkeit des Rai— lonnements des Russischen Journalisten zu beweisen, daß, da der Traktat wegen Bildung des Königreichs Polen nur von Oester— reich, Preußen und Rußland unterzeichnet worden, die bloße In⸗ sertion desselben in die Wiener Akte den uͤbrigen Maͤchten, die diese Akte unterzeichnet, kein Recht gebe, die Aufrechthaltung je⸗ nes Traktats zu kontrolliren. Hinsichtlich dieser Berufung auf die Wiener Kongreß-Akte sagt nun das Journgas' b e Franc⸗ fort: „Bisher waren die Monarchisten es, welche die Verträge vom Jahre 1815 vertheidigten; jetzt sind es die Liberalen. Das Journal de St. Petersbourg hat dieses Wunder hervorgebracht. Um nur das Vergnuͤgen zu haben, Rußland ein Unrecht vorzuwerfen, macht man sich gern zum Vertheidiger der heiligen Allianz; man will es sich recht gern gefallen lassen, bisher immer Unrecht ge— habt zu haben, wenn nur Rußland dies einemal nicht Recht be— hält. Hiernach scheinen die Rohalisten und ihre Gegner fuͤr den Augenblick vollkommen ihre Rollen gewechselt haben. Venn nun aber die Liberalen doch so sehr auf die Tréktate vom Jahre 1815 halten, warum wollen sie denn nicht, daß man auf dieselben fuͤr alle uͤbrige Gegenstaͤnde, wie sie durch diese Trak— late geordnet worden, wieder zuruͤckkomme? Würden England, Frankreich und Belgien hierin wohl willigen? Ihre Antwort auf diese Frage moͤchte vielleicht eine Thatsache beweisen, daß nämlich diejenigen, die uber Verletzungen der Verträge von 1815 klagen, gerade die einzigen sind, zu deren Gunsten Eu— ropa, aus Liebe zum Frieden, von diesen Vertragen abge—

wichen ist.“

Schweiz. Zuͤ r ich, 2. September. In der gestrigen Ztzsten Sitzung der Tagsatzung fanden sich die HH. v. Riedmatten und de la

Pierre, Gesandte von Wallis, zum erstenmal wieder ein. Von

der Regierung zu Basel ging die Nachricht ein, daß die nach Zuͤrich berufenen Ausschuͤsse sich am 4ten dasesbst einfinden wer— den. Aus Schwyz erhielt die Tagsatzung Anzeige, daß der Grund⸗Vertrag im alten Land angenommen worden?“ Der Ab⸗ marsch der Truppen hat schon begonnen. Verlesen ward jetzt die Erklaͤrung von Neuchatel, daß es ungeachtet des Tagsatzungs— Beschlusses vom 12. August die Tagsatzung nicht beschicke, son— dern sich vielmehr an den Fuͤrsten wende, Um von der Eidge⸗ nossenschaft getrennt zu werden. Die Tagsatzung setzte sofort eine Kommisston nieder, welche bis morgen begutachten soll, was weiter zur Vollziehung jenes Beschlusses vorzukehren sey. Die geheime Wahl bezeichnete als Mitglieder die HH. Heß, Pfpyffer, Tavel, Muͤller (von Glarus), Baumgartner, Boisot und Ri— gaud. Endlich empfing die Tagsatzung den umstandlichen Be— richt der eidg. Kommissarien uͤber Grund und Veranlassung des Landfriedens-Bruches im Kanton Basel. Er schließt damit: „daß Basel-Stadt, und sie allein, den am 3. August erfolgten Landfriedens⸗Bruch verschuldet, somit auch alle desfallsige Ver⸗ antwortlichkeit allein zu tragen, alle dadurch Beschaͤdigte zu ent— schaͤdigen und alle daraus entstandene und noch entstehende nach⸗ theilige Folgen, sowohl fuͤr den Kanton Basel, als die gesammte Eidgenossenschaft, gut zu machen habe.“ Es habe sich naͤmlich ergeben, daß die Wr fille vom 1sten auf den 2. August bloß unbedeutende Neckereien, die Nachricht von der Einnahme Die— pflingens durch die Landschaft am 2ten blinder Laͤrm gewesen, daß die treuen Gemeinden weder Huͤlfe bedurft noch verlangt hatten, daß endlich von der Landschaft gar keine genuͤgende Ver— anlassung zu irgend einem Auszuge gegeben worden Darum! sprach sich der dritte Kommissar, der mit den anderen beiden war in Hinsicht der Thatsachen einig war, nicht aber in Hin ir auf den Schluß, dahin aus: auf jeden Fall sey Basel fuͤr alle Folgen verantwortlich, da es sich durch uͤbereilte Maßnah— mnen und durch irrige Berichte seiner Angestellten zu dem un— gluͤcklichen Zuge habe verleiten lassen.

Basel, 3. September. In der gestrigen außerordentlichen Großraths-Sitzung wurde der Wunsch ausgedruͤckt, es moͤchte,

Todtung im Gefecht, Dieyflingens stattgefun Huͤlfe eingegangen w

so wie auch die förmliche Besitznahme den hatten und vielseitige Begehren um in Basel eine Bewaffn ung lben lag eine schriftliche Relation wyz vor, welche uͤber die Reinheit ih— der Konferenz uͤb erhaupt, die in fernerer Nathschlag enthielt Vor— nden Theilungs⸗Ausschüͤsse und Schieds⸗ zugleich, daß der kleine Rath hierbei von kmäßiger Vertretung der wichtigsten Verwal— Interessen ausgegangen sey, und daß er In— entworfen habe, welche sich icht zur vorherigen Mitthei er große Rath trat ohne bezeichnete somit: des Geld

aren, bevor d Beilage desse der Gesandtschaft in Sch res eigenen Verfahrens, Auskunft gab. E die zu ernenne richter und entwickelte dem Gedanken zwe tungs-Zweige und structionen fuͤr aber aus begreiflichen Gruͤnden lung an den gro R Diskussion den Anträge Theilnahme an der Kontingents die Gesandescha Andr. Bischof, ren Rathshern Staͤdtschreiber von Riehen; Herren Alt⸗B Tscharner. Nathschlag des klein die neu zu entwerfende Ve beiten zu lassen, welche in freier den Stadt ⸗Rath angestellt werden sollte. ungeachtet gemachten

genuͤgendste schlaͤge fuͤr

d e A bgeordnete

1) fuͤr die und Mannschasts— ich und Herrn Oberst⸗Lieutenant des Staats⸗Vermoͤgens die Her hroche, Rathsherr Heußler, zath Niklaus Sigl vurden angesprochen Merzog und Alt⸗Bundes-Praͤsident von letzte Gegenstand der Verhandlung war der arauf angetragen ward d ine Kommission beat Wahl durch den großen Rath, nd durch die 3 Gemeinden jenseits Der kleine Rath hatte diesen Antrag

usmit elung

far die Theilung Vischer, Rathsherr Lac

Merian und Gemeinde⸗d ; als Schiedsrichter uͤrgermeister

n Naths, wonach d rfassung durch e

Bemerkungen der Versaimmlung terstützt, daß man in

diesem Wege am sicherst Gegen denselben aber gen geltend, welche den großen Rath beitung einer Verfassung erklaͤrte Abweichungen in Bezug auf die ten, wie durch unmittelbare Wah Stadt⸗Quartiere oder der Bezirk Kollegium schuß den

beihehalten, hauptsaͤchlich der Ueberzeugung stand, es werden aus schaͤftssähige Maͤnner gewaͤhlt wer machten sich verschiedene Meinun— ) fuͤr inkompetent zur Bear— n und mit mehr oder weniger Ausfuͤhrung Vorschlaͤge mach— len, sey es der Zuͤnsfte oder s⸗Wahl⸗Kollegien, ein groͤßeres u ernennen waͤre, welches durch einen engern Aus— und dann selbst pruͤfte und Buͤrgerschaft zur Annahme Jedoch konnte keiner dieser

Entwurf vorbereiten ließe die so aufgestellte Verfassung der oder Verwerfung vorlegte. zum Beschluß erhoben werden, da noch eine sichtigere Berathung von dem großen Rath und so ward einstimmig der Gegenstand rüͤckgewiesen, mit dem Auftrage, sich noch! im Sinne der geäußerten Wuͤnsche neue

Waadt, 31. August. sammlung der Momiers Pfarrer hatte einem Mäd Winzer⸗Feste beigewohnt habe. sammelten sich L

vorhergehende um— gewuͤnscht wurde, dem kleinen Rath zu— nals zu berathen und Vorschläge einzugeben. Am 29. August veranlaßte eine Ver— zu Vevey bedenkliche Auftritte. chen Vorwuͤrse gemacht, daß es dem Am 29. Auqust Abends deute vor dem Hause, in welchem jene Versar ßen Niemand hinein. Hat, der diese Versammlungen leitete. Man Fer entwischte in ein Haus, die anschwel— ster wurde nicht gehoͤrt, Ruhe schaffen, der Ober-⸗Amtmann „Weg mit den Momiers, wir ver— Der Ober-Amtmann begab sich in das fand, und gab ihm mit Landjaͤgern und 1 Maͤnnern das Geleite zur Stad der Bruͤcke Gedränge uͤberhand, und das aus zum Adler fluͤchten. den Fenstern ein; Herr Man noͤthigte ihn, eine Lei icht einige Personen ihn mit ih— e er vielleicht ermordet worden. wo er in traurigem Zustande sammelte sich der Staatsrath, erließ eine Proclamation. Zeitung schreibt aus Schwyz: den Grundsaͤtzen, uͤber welche sich die vereinten Au? t sich auch folgender merkwür

lungen gehalten werden, und lie Um 6 Uhr kam Herr Pfarrer Noch wollte ihn festnehmen lende Menge ihm nach. Der Friedens-Rie vier Landjaͤger konnten keine eben so wenig. Man rief: langen den Rochat!“ Haus, worin dieser sich mehre ren ordnungsliebender Bruͤllend folgte die Vevaise nahm das Gelärm und Geleite mußte sich in das Wirthsh holte Leitern herbei, stuͤrmte, drang zu Rochat mußte ausgeliefert werden. ter herabzusteigen, und hätten n ren Korpern geschuͤtzt, so waͤr begleiteten ihn nach Corseaux Noch in der Nacht ve sandte Truppen nach Vevay und

Die neue Aargauer

schuͤsse verstaͤndigt haben, befinde

solcher Bewilli n; es se der rechtlicher noch zweck— bemerkte: Was die von Ir. Großmann erwaͤhnten aller solcher Bewilligungen; es sey weder er bemerkte: e erw ͤ e . . Weise ein Gegenstand der Staats,-Ausgabe; Handel und neuen Steuer,-Vertraͤge anlange, so bestimme namentlich die Wie, „unsere Bemerkung wegen der gegen das freisprechende Urn Gewerbe sey Sache der Burger, Zweck des i , 8 indi, ner Schluß-Akte die Erhaltung der in anerkannter , , n, in Sg h n, c. , Cassation, bedarf in der! iduellen Krafte; die Gesammtheit koͤnne nicht angehalten wer— ; n Stände. Von anderen Rednern sey es auch bereits eine Beri tigung, daß die Cassation zufolge Artikel 409 5 ; . a 6 13 entlichen Rickter nn, mr, e n nnn i n n n, ., helfen Herr König bezeichnete diese e n ar 0 ,. Provinzial⸗Staͤnde keinesweges Krimi g , gr er von r n , einzig und al nnn gel rechen, u 6 r ,,. 46 , . sey, von 64 . hiesigen , Richte: n ,, zu, n. 3. . entzo ö . ie, retische Weisheit , , i , , der Gesetzgebung haben soll⸗ im Interesse des Gefetzes nach esucht den k 93 der Debatte einen Antrag au ussezung von prä! Regierung eine bestimmte Erklarung über die nwahrheit dieser gen werden darf. Den Kloͤstern ist vor Allem der Ankauf, die ,, , , r,, , , , . en ,, ,,, di oͤrder der Seidenzucht gestellt hatte, welcher Behauptung gegeben und überdies der Einsender jenes Artikels Erpachtung und der Erwerb von kiegenschaften, so wie der An ö , Dseaue i . - die na⸗ . . s, daß der Vertrag nicht die Erhaltung des lich eingelegt worden ist. Die Freigesprochenen koͤnnen son e Bef rderung der eidenzt hing el lte,/ X ĩ p g gegeben und ukberdies der insender jenes Artikels . dier halten, , deren uͤbertriebene Konsequenz dahin fuͤhren wuͤrde, auch ; ten, erwahnt sey es, daß d 2 0. ? ; 2 * r ftliche Kommi BVerichterstattung ge⸗ ausgemittelt und vor Gericht zur Ver tu ezoge er, kauf von Kapitalien, unter was immer für einem Titel, unter ; e, g, Tine, 8 chte Er spr ich ( e, 8 ͤ Fe zecke, denn mit zor ei sen⸗Ger̃i Nnodwirthschaftliche Kommission zur Berich attung⸗ ausg und vor Gericht zür Verantwortung gezogen wer⸗ te n Rah Une n ur einem Titel, unter. ,, , , , h, de e de ei erh en,, , Le dle e ,, , , . , ar die Vewinigun 6 z 6 ils Eon, er in ; , . 1 nh . den neulich sten Beschluß, bei Abstimmungen uͤber reits fruͤher zu wiederholtenmalen die heilige Zusicherung gege- und die Erzeugnisse ihrer eigenthuͤmlichen Guter beschraͤnkt. Das * 5 die e ; ) ö 8s von e ei schied mehr auf, und nur veraltete mangelhafte freigesprochene Becker vor dem Zuchtpoli ei-Gericht Frankent neulich gefaßten Beschluß, m . ö . die, enge Zusicherung gege r ,,. ,,. ie , i, . der Bemerkung, daß die indirekten Steuern groͤßtentheils höre ein Unterschied 46. 8 336 . i r ungen jedesmal bei der hoͤchsten Bewilligungs-Summe ben habe, wie fern jeder Gedanke dieser Art ihr jederzeit geblie. Gesetz wird den jährlichen ordentlichen sowohl als außerordentli⸗ erben getr. ar er t nen Einric duͤrfe ein Theil dem anderen nicht aufbuͤrden. und wurde auch da freigesprochen. Die Staats⸗Behoͤrde, wel gen jedesmal bei der hoͤchs . ,, J dente osesel Art ihr sederzeit geblie, . . m, 6 4h den Gewerben getragen wuͤrden, daher auch der Staat ih Einrichtungen h ; 2 ö e ben, noch einmal abgestimmt werden solle, da einige Mit-⸗ ben sey, so wie, daß dergleichen verleumderische Zeitungs Artikel chen Beitrag bestimmen, den die Kloͤster an den Kanton zu ent ; t schuldi . n —„Secrztair Hartz machte darauf aufmerksam, wie dasjenige, auf 6zmongtliche Einthürmüng angetöagen hatte, appellirte en, noch einmal abgestimmt werden solle, da einige A , g . en ge, ,, Renn r- An . , R,, Forderung schuldig sey, besonders um sie in den Stand zu seßen, Der Secretair Dartz M nnn, w d. Tanach erklar en, d E diese Frage mißverstanden. gegen Basel an der Tagesordnung sehen d daß gerichtliche richten haben. Zu dem Behuf soll vor Allem das Vermogen se— ; * * * er ten zu konkurriren. Der Dr. G mann in seinem Schluß⸗Antrage verlange, be— gegen. Das Gericht wollte ihn hierauf gegen Caution pron 40 er t haͤtten, sie iese 9 . geg , geso nung chen, und daß gerichtliche er , ,, , , , , n , , mit der Industrie anderer Staaten was Dr, Groß we . r ü. r. ; . ard 56 Sti 26 verneint. Darauf nahm Klage desfalls nicht anger essen seyn duͤrft des Klosters untersucht werden und die Klöster der Regieru erinnerte zuglei der der Preu, rei ig erxeicht se. Der Vertrag nämlich spreche aus, risch in Freiheit setzen, die Staats-Vehdrde legte aber de mit 55 Stimmen gegen 26 verneint. 6 , Rlag t angemessen seyn duͤrfte. e , . Regierung recher erinnerte zugleich daran, welche Forderung reits vollstaͤndig erreicht sey. Der Vertrag aus, l he , (c egte aber gegen . s , , we. dea, N , . ü : ; feinen * eme n zrüch genaue Rer e. en, Dre ae , . Stagt seinen e derbe gewaͤhre , ,,, die Ober⸗Lausitz solle eine Ern r n e n un Provinzias / ses , e, . 563 Das Appellations⸗ Gericht . . Abstimmung die Forderung der Regierung geen, , k hie e nn n gn fn, 3. da 85 n n,, ,. v. asts far di illiqu⸗ ̃ erte si aft ge⸗ 9 haben, jedoch nicht dem Geiste der Constitution zuüwl« nun daruͤber zu entscheiden. Becker wurde am 2. Septen Wr an. ; . . ehr act ie Wwbstit 8 . , . eg, , ,. . ebenfalls fuͤr die Bewilligung, und äußerte sich leb Stuͤnde haben, jedoch nich . um 12. Sep ö . ger Betreff des großen Raths-Beschlüusses vom 29. In dem Bezirke, wo die Klöͤster niedergelassen sind. Un ö die , . Theorie, daß, der Staat dem Bürger die derlaufend. Dies sey auch nicht der Fall, da die Provinzial, nach Zweibruͤcken gebracht. In Sachen des Pr? Sehen mstadt, 2 September, (Schwäbischer Mer tur) ,, e , . , , . n ,, . Vea mhen beten, ind se e , e tz Entwickelung seiner industriellen Fähigkeiten unbekümmert über- Stande in das, was die allgemeine Staͤnde-Versammlung zu fer hat sich das Bezirks⸗Gericht Frankenthal inkompetent erk Hubt hier, daß der Freilassung des Apothekers Trapp von ne n. un glauben daß durch die , * ze i wie jeder Burger des Bezirks verpflichtet und daher am rn lassen müsse; es sey, als ob die Mutter das Lind der Entwicke⸗ thun und zu berathen habe, niemals stoͤrend einwirkten. Jedes der Cassationshof hat nun zu bestimmen, welches Bezirks Gen welche auf erfolgte Beschwerdefuͤhrung durch das hiesige velcher , einmal . in , . . e , . 29. Orte zu verhaͤltnißmaͤßigen Beitragen fuͤr Bestreitun der Be . lung seiner Kraͤfte überlassen solle, und ihre Sorgfalt ein unbe, neue Gesel, jede organische Einrichtung, die allgemeine Bewil, in deffen Sache erkennen soll. So lange die Sache nicht Pellations, Und Cassations⸗Gericht angeordnet worden ist, en F ir e, ,, en e . lin , . h. ö Lasten und den linte khn stl Sffenrt de win stan⸗ en halte, . fugier Eingriff in die naturliche Freiheit des lungen Wesens ligung, gelte von selbst und ohne Mitwirkung ter Provinzial, schieden ist, bleibt der Angeklagte verhaftet.“ Feeilassung anderer, wegen politischer Anschuldiguing Ver— an en fen e,, ic i n, K 3. uh find ste ben Verfuͤgungen der Oets-Poltzei unterworfen, gleich Sta ats⸗Ausqab ie reichlichste Versorgung aller Geschaͤftszweige besondere Verhaͤltnisse obwalteten; wo sonach die allge⸗ 6 2m e. m, . ; ; ssisen Behörde dem Hofgerichte in Gießen aufgegeben, binnen zeug ,, n, n en nn mn des Rantong . gens stttße Sa t eid⸗ Sta ats Ausgaben die reichlich 9 wenn 3 J ] ö ., sich am 28sten d. hier eingefunden, um sich vor den Assisen h 5 4 3 geg g. sel in ihrer Mehrheit angenommenen, vom großen Rathe be— genoͤssische Buͤrger sind, darf nur nach Erlegung einer gesetzlich eingetreten; nur auf die Forderung und Mehrung der Mittel meine Staͤnde⸗Versammlung nicht wirken konne, trete die Pro⸗ stellen. Lembert dagegen kam bis setzt nicht. den die Akten uͤber die meisten Verhafteten berichtlich schworenen und von der h. Tag ung gar sullrien Verfasstt des zu bestimmenden Taxe und mit Bewilligung des Kanton? Mann! derer, welche dies Ausgaben durch Steuern au ußringen hat, vin ial. Ver amt in, där witgltez van Car liz em Land 3 S Der 8 lt ünter Mzuschicken. Inzwischen werden in Friedberg n . Kantons Vasel rechtmaͤßiger VWeise nichts ,, . . geschehen; gegen diejenigen aber, welche Schweizer-Buͤrger' . ten, sey man bis Jetzt noch nicht bedacht gewesen; es gelte unh die Anerkennung des Vertrags, da die Ober-Lausitz doch ueb en. siu⸗ n b, Oer, Rh ein- Ba per enthalt unte . n Lokale des ehemaligen dortigen Klosters, Einrich— n. re X sagung . bar. . 2 3 , aus einem andern Kantone sind, wird, ell fie zs.. w ürger, aber nicht bloß, dem Gewerbsmann das „Huhn m zu durchaus nicht gezwungen werden koͤnne, etwas , n , ,, . 8 , etroffen, die in Gießen Verhafteten aufzunehmen. Das ., Har, ( srsn . ö . . nisfe in wissenschaft een g, m n e r f dan, f sonder: ch dringenderen Bedarf im stehen, und in die semn Vertrage sich nichts finden laffe, was sich Verl Assisenkesn garden, die zreilpreg iß-Lokal in Gießen ist schwer zu heizen, auch ist das , nn, b b c g. , , free Fernen, weisen das Gegenrecht beobachtet da *„) , . verschaffen, sondern wohl no J ; = ? J en, ö J ⸗— 9 8. 9 8. 3 ' der An eklagten von den Assisen d f * 9 5 * ; ; J) gleich derjenigen der Stadt zur Abstimmung daruber berufen weisen onnen, das zegenrecht eb achtet. Ein eigenes Geset er Sprecher rief hierbei zugleich seine it der Verfassung nicht vertruge. Es sey der Grund und , . zu Landau in mehreren in Gießen nur unvollkommen untergebracht. Nach an, Alle a, . ; 3 3 h wird die uͤbrige Wirksamteit der Klöͤstét Kägt . Del et Auge zu haben. Der Sprecher j hi 8 8 z * S fen ö si des Rheinkreises, so wie es 3 iche Blaͤtter Und Gerit ‚. * wird, so wie es die von der Buͤrgerschaft angenommene, vom wird die uͤbrige Wirksamteit der Kloͤster bestimmen.“ / . instan ier auch den Ge, Boden des Rechts und der Geschichte, auf dem man sich be⸗ h s, Jo zoie es Iffentliche Blaͤtter und Ger haben wuͤnscht man die Verhafteten Frankfurt näher zu 25 . 8, we har, / Nach dem Republikaner follerr * Mitvertreter des Bauernstandes auf, h nn n des . . 29 . verkünden, mit brausend Jube j de, so * me ͤ ; roßen Rath beschworene und von der Tagsatzung garantirte Ver“ Nach dem Republikaner sollen in Schwy am Zäasten l tr ü tt mit der fir ade die Verwerfung des Vertrags muͤsse unaus— J rausendem Jubel gefeiert wurde, so Um so etwaige Confrontationen leichter vorzunehmen. Aro) ; w . , e, , Hm m g, die Parteien sich seßr erb l z. Am 2ähte r d vertreten zu helfen, dessen Wohlfah en d. sinde, und gerade die Verwerfung tra ** ? . , , J vaige Eonfrontati zuneh . dert.“ Es war hier— é in Folae Wefchsusf- August die Parteien sich sehr erhitzt haben, Da “nh z D, so nig kerbunden sey. err. Henke! bieiblich Separat, Intercssen erzeugen. Die allgemeine Berg, keine der zum Kanton Gollhelum gehoͤrigen. Gemeinden] Redactlon der hien erscheinenden Großherzoglich Hessi⸗ fassung fordert Es war hierauf der in Folge Beschlusses vom hitzt haben, da es ich um Be

Gn z 8 oi f osps⸗ 0 12 . . 6. J in, der ccupations⸗ Und der zeit or. 11fo Da n ; n er ehe re. z 86 esen R Duͤr = 86 2bsten v. M. vom kleinen Rath verlangte Bericht über das mi, zahlung der Oeccun de anderweit erlaufenen Kosten, so

, mm, e Ginns fr = igen Red ndem er R ee x ; spruch auf diesen uhm. Duͤrfte aber wohl darum es Er iar er . H = 29st 1. 39 . . 5 ö n, m. *. . beantwortete hierauf die Einwürfe der vorigen Redner, i thung wurde hiermit beendigt, und die Sitzung geschlossen h f tung ist Kriegsrath Zimmermann abgetreten und Daupt ita irische ünternehmen vom 3! August vorgelegt, aus welchem wie um Besteuerung des Klosters Einsiedeln, während der letz⸗

664 e⸗ . Bewohnern dieser E niotische . n , , , , ; 26 ; . j n bemerkte; Jeder Burgft müss⸗ gu g h en iel. Gotha, 6. Sept. Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin N . . 96 e n e, 6h. bekannt durch seine Deutsche Vaterlands-Zeltung, e . unt mit Belegen unterstütt winde iR daß der klöine en drr. Jahre, handelte, Inner? Schmnn n? reh, ollen sen werden, der Staat hat keine Pfscht, die De, in Redner on, Mechlendurg- Sttelik kam gestern Nachmittag, auf, der len sich dieselben 'von wahren reinen Liberalismus und c * eingetreten. lath und die von demselben regleinentgrisch niedergesetzte außer, guf den ganzen Lanton zerlegen, wozu sich Außer Schmyj daten n ihren gin gelegen n tf , einn, 8 . alten Reise nach Rumpenheim, mit Familie hier an, trat im Kast, Baterlandölleb beseelt. Man hat hier jedoch andere 6ruhe, 5. Sept. In der gestrigen Sitzung der er- ordentliche Militair-Kommission bet Anorznung des Ausnuges reh ns, micht verstehen will, In Bezug auf Einsledeln wollte die Fluͤsse angefüͤhrt, deren n , ear . ir, i. „zum Mohren“ ab und stattete unmittelbar, nach Ihrer griff, von der reellen Freiheit, als daß man den, von mmer Herichtete der BWeneral, Lieutenant von Stock, vollkemmen nach dem Auftrag des großen Raths vom 20. Okto . Halfte des festgesetzten Beitrags haben; Alt— regele, se hier nicht uten; die 7 , seen, r sondern Ankunft unserer Frau Herzogin Hoheit einen Besuch ab, Heute . manifestirten Grundsaͤtzen auch nur im nber die Nachweisungen der Militair-Administration von ber v. J. gehandelt habe, worüber denn auch nach einer Bera⸗ Schwyz hingegen machte für sich Anspruch auf das Ganze. sondern vernunftbegabte Wesen; guch nicht Kinder, Abend ist Höchstdieselbe weiter gereist. desten beipflichten konnte. Der Plan zu einem 1 n 1830 und 1836. Hierauf wurde die Diskussion uͤber thung eine bestimmte und befriedigende Erklaͤrung des großen Raths On der Frankfurter Ob er⸗-Post⸗Amts-Zei—

( * 2. 2 284 . 5 s. . ke nan 8 . h ö 6 6 2 4 7 * . 8. * . V 63 . * Muͤndige. . , . Munchen, 4. Sept. Die Vermaͤhlung Ihrer Koͤnigl. dessen, was durch die Zeit, Verträge, Sitten und ewohn t der etitions⸗Kommission, , der ertheilt wurde. 2) Sodann ging daraus hervor, daß dem Ausmarsch tung liest man auch ein Schreiben von der West⸗ ö ;

nur die gewerbl egen ei ̃ Prinzessin Mathi it Sr. Hoheit dem Erb, geheiligt ist, findet bei kei Ank nfallz ten betreffend, eröffnet. langerer ie Beguͤnstigung der Behörden wie G raäͤnze der Schweiz v 2ten September, wor!

. ; = ache, Hoheit der Prinzessin Mathilde mit Sr. Ho geheiligt ist, findet bei uns keinen Anklang, und a nfal eroͤff ch lang ; den Lruppen m hne X gung der wi * . Schweiz vom 2ten Seztember, worin es Steuern betreffe, so set , ,, 3. an . . essen soll am 15. Oktober (dem Namensfeste fordersiche Verbesserun en, für as Vaterland uͤberhaupt zur uͤckkommen werden) der Antrag der Kommis⸗ derholte feindliche Angriffe von Liestaler Horden, sowohl auf die heißt: „Basel ist in neuester Zeit in Jedermanns Mund . * e, . *. 2. Nachdem sich der Redner noch Ihrer Masestaͤt der Königin) stattfinden. den Rhein⸗Kreis ern, hefe und erwartet man enn cher dahln ging, diesen Hegenstand mit besonderer Em, Gemeinde Diepflingen, als auch auf die Genieinden des Rei, gekommen und hat. durch die Ereignisfe der letzten drel nn . 66 64 efaͤhigen Der Königl. Hof wird nicht vor Ende Septembers hier ein, auf gesetzlichem Wege, 1. e ł

den geforderten Mehrbetrag, und gab eine Uebersicht da bekanntlich ein in der „Mannheimer Zeitun g' erschienener diger Artikel Die Klöster stehen unter der unmittelbaren Auf bisherigen Leistungen der genannten Central-Stelle. Artikel, nach welchem die Stadt Basel fremde Hülfe bei aus, sicht, Verfuͤgung und Leitung des großen Raths in Allem, was noch mehrere Redner fuͤr und gegen den Kom— wärtigen Staaten nachgesucht haben solle, vielfaͤltig in andern nicht buͤrgerliche Streitigkeiten betrifft. Letztere stehen dein or

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ebatte (auf der Baselichen Truppen nicht oh

inne auzgespröchen, nahm der Tandtag s! de m 8 der Verfassung. A an das Staats kin ertu n zu uͤberweisen, vermittelst goldswilerthales vorangingen, und daß bereits Verwundung und Jahre leider eine Europaͤische Celebritat erlangt. Ein merk—

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