fuͤr die Abschaffung der direkten Steuern zu stimmen. Als sie sich jedoch bequem eingesessen hatte, gab sie ihre Versprechungen den Winden preis und brach ihre Verbindlichkeiten mit einer wahrhaft erbaulichen Dreistigkeit. Die Zehnpfund⸗Zahler jedoch, denen die Reform-Bill die höchste politische Gewalt verhieß, ha— ben beschlossen, sich nicht nach Gefallen von einem liberalen Wyhig— Ministerium und von einem ihm gehorsamen Parlament täuschen zu lassen und sich nicht der Intrigue zum Opfer hinzugeben. Sie wollen durch ungesetzlichen Widerstand die ihnen verweigerte Abschaffung der Steüern erzwingen. Und wer wird sie darum tadeln wollen? gewiß weder die jetzige Regierung, noch das jetzige Parlament. Wir Tories glauben freilich, daß den Gesetzen gehorcht und daß denselben, wenn man sich ihnen widersetzt, un⸗ er jeder Bedingung mit Gewalt Achtung verschafft werden inuß. Das aber ist nicht die Lehre so ausgezeichneter Liberalen, wie Graf Fitz william und Herr W. Brougham, die den Grundsatz aufgestelst haben, daß Jedermann berechtigt ist, die Entrichtung der Steuern zu verweigern, wenn die Beschluͤsse der Gesetzgebung met seinen Privat -Ansichten nicht uͤbereinstimmen.“
Die Morning Chroniele erzaͤhlt, daß bei manchen von dem Goldsmith's Verein veranstalteten Diners jeder Gast, außer einem höͤchst luxuriösen Mahl, auch noch funf Guineen unter seinem Couvert finde.
In einer Versammlung der Corporation von Winchester fand sich vorige Woche von 170 zu vereidigenden Personen, de— nen das Buͤrgerrecht dieser Stadt verliehen worden war, nur eine einzige ein. „Corporations-Bewilligungen“, bemerkt die News mit Hinsicht darauf, „sind seit der Wirkung der Rus— selischen Purganz sehr im Marktpreise gefallen.“
Der General-Anwalt fuͤr England, Sir John Campbell, ist in Dublin eingetroffen. Das dortige Morning Register giebt demselben bei dieser Gelegenheit den Rath, sein Beobach— tungs- und Nachforschungs-Talent anzuwenden, um wahrhafte Aufschluͤsse uͤber Irlands Verhaͤltnisse zu sammeln. „Wie alle Englaͤnder, die Irland besuchen,“ sagt das genannte Blatt, „wird er zweifelsohne wahrend seines hiesigen Aufenthalts von den dienstfertigen Lazaroni's belaͤstigt werden, an denen wir gro— ßen Ueberstuß haben; wenn er aber unserem Rath folgt, so wird er mehr nützliche Aufklaͤrung nach seinem Vaterlande mit zuruͤck— nehmen, als Leuten seiner Klasse sonst gewohnlich zu Theil wird.“
Auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung wird eine Forschungs-Expedition nach den bisher unbekannten Regionen in Mittel⸗Afrika beabsichtigt. Die Leitung derselben uͤbernimmt der Stabs-Arzt hr. Smith, welcher schon fruher Reisen uͤber die Graͤnze der Kolonie hinaus unternommen hat. Der Gouverneur Sir Henry Colo begünstigt dieses Unternehmen, zu dessen Ko— sten bereits 600 Pfd. Sterling unterzeichnet sind. Von jedem Britischen Regiment auf dem Kap sollen 2 Mann und von den berittenen. Jagern t Mann, nebst 30 bewaffneten Hottentotten, als Schutzwache den Zug begleiten. Die Dauer der Reise wird auf 1 bis 2? Jahre berechnet.
Es sind wieder Zeitungen aus Kalkutta bis zum 28. Mai hier eingegangen, aus denen sich ergiebt, daß der Orkan, durch welchen mehrere Indienfahrer, wie neulich gemeldet, an die Kuͤste geworfen worden, am 21. Mai statt hatte. Die Berichte Aber die Verwuͤstungen, welche dieses Ungewitter angerichtet, lauten furchtbar. Briefe aus dem Diamanten-Hafen melden, daß das ganze Land weit und breit, den Fluß hinauf und hinab, an beiden Ufern mit Leichnamen bedeckt sey. Herr Campbell aus Mubpoint, der den genannten Hafen glücklich erreichte, sagte aus, daß von 4090 Menschen in der Gegend, aus der er komme, nur 1060 dem Ertrinken entgangen wären, und daß sie aus Noth umkommen wuͤrden, wenn ihnen nicht bald Huͤlfe geschafft werde. In einem Schreiben aus Schikapor Dschangor heißt es: „Alles ist hin, Wohnungen und Menschen. Ich glaube, von I5 Seelen sind nur etwa tzh Maͤnner, ungefähr eben so viel Weiber und vielleicht 20 Kinder uͤbrig geblieben; doch genau kann ich es nicht angeben. So viel ich beurtheilen kann, stand das Wasser 7 Fuß hoch uͤber der Oberflache des Landes. Es brach um 83 Uhr Vormittags herein und fing erst um 1 Uhr Mittags wieder an zu fallen. Ueberall sieht man Leichname von Männern und Frauen und todtes Vieh umher liegen.“ Die drei Schiffe „Lord Amherst“, „General Gascoyne“ und „Ro— bert“ haben am meisten gelitten; doch hoffte man, das Meiste von der Ladung des ersteren zu retten. Alle Lootsen stimmen darin uͤberin, daß sie noch nie ein so schreckliches Wetter er— lebt haben.
Aus New-„Hork sind Zeitungen bis zum 10. Sept. hier eingegangen, die jedoch nichts von besonderem Interesse enthal— ten, außer einigen Auszugen aus Bogota-Zeitungen vom 29. Juni. Diese bringen ein Dekret des Praäͤsidenten Santan— der, wodurch der Armee eine sechstägige Trauer um den getoͤd— teten Oberst Montoya anbefohlen wird. Der Name des Meu— chelmörders, durch dessen Hand jener fiel, ist Pedro Aronja; er soll aus einer Familie seyn, die dem liberalen System, auf wel— ches sich die gegenwärtige Regierung von Neu-Grenada stuͤtzt, abgeneigt ist. Sarda, das Haupt der entflohenen Verschwore— nen, ist ein Spanier. Es folgten ihm nur 36 Mann. Ein an— derer Insurgententrupp, ebenfalls 30 an der Zahl, zeigte sich zu Fa— catativa, wo er den Befehlshaber der National⸗Garde gefangen nahm und sich dann entfernte, um zu Sarda's Schaar zu stosten. Dieser Trupp hatte einen Offizier, Namens Ignacio Amaya, an der Spitze. Alle diese Leute nahmen an der Empöͤrung ge— gen die constitutionnelle Regierung im Jahre 1830 Theil. Wäre der Oberst Montoya nicht ein Opfer des Aufruhrs ge— worden, so glaubt man, daß die Einwohner von Bogota sich eher daruber gefreut als betruͤbt haben wurden; denn man be— trachtete daselbst den Vorfall als guͤnstig fuͤr eine feste Begruͤn— dung der Ruhe, weil die Mißvergnügten dadurch veranlaßt worden waren, sich offen zu erklaren, und die Regierung sich deshalb genöthigt sah, das bisher von ihr befolgte System der Nachsicht zu verlassen, welches jenen Individuen Gelegenheit gab, die oͤffentliche Ruhe oͤfters zu stöͤren.
Niederlande.
Aus dem Hagg, 7. Oktober. Se. K. H. der Prinz von Oranien ist gestern Abends um 8 Uhr wieder nach dem an quartiere zuruͤckgekehrt. Vorgestern hielt der Kabinets⸗Rath eine außerordentliche Versammlung. —
Das Dagblad van's Gravenhage macht zu der (gestern mitgetheilten) Note der Velgtschen Bevollmächtigten folgende Anmerkung: „Diese Note ist augenscheinlich sehr einseitig abgefaßt und hat keinen andern Zweck als den, das Verfahren der Nie⸗ derländischen Regierung in ein gehässiges Licht zu stellen. Wie man hier vernimmt, ist es allerdings wahr, daß, wie es in der Note heißt, wegen der Luxemburgischen Frage die Unterhandlun— gen abgebrochen worden, doch geschah dies nur, weil man dies— seits die Ueberzeugung hegt, daß. wenn diese Frage vor den
äbrigen nach dem Wunsche der Belgter abgemacht wörde, die
. *
Ausgleichung der uͤbrigen Punkte, namentlich die Schuld, die Schelde⸗Fahrt u. s. w., alsdann noch weit mehr Schwierigkeiten als jetzt finden möchte, ja vielleicht niemals zu einem guten Ende gebracht werden koͤnnte.“
— — Amsterdam, 5. Okt. In der abgelaufenen Woche fand nur ein geringer Umsatz in Staats⸗Papieren statt, indem der Markt, außer an den beiden letzten Tagen, einen erschlaffenden Gang be⸗ hielt. Es ereigneten sich keine volitische Vorfaͤlle, die auf den Stand der Boͤrse Eindruck machten, obgleich dieselben von mehreren Sei⸗ ten anfaͤnglich gewaͤrtigt wurden. Die guͤnstigere Wendung der Course entstand nach dem Bekanntwerden der letzten etwas besseren Notirungen von London, wodurch wieder mehrere Kaͤufer angelockt wurden. Spanische und Brasilianische Obligationen folgten indeß der steigenden Richtung der andern Fonds nicht, und namentlich die ersteren wurden durch die Nachricht von dem Tode des Königs sehr gedruckt. Held ist fortwährend uͤberflüͤssig und zu 23 pEt. Zinsen fuͤr Leih⸗Geschaͤfte zu haben. — Auch am Getraide⸗Markt bleibt es fortwaͤhrend still; schoͤne Qualitaͤten Polnischen Weizens gingen zu festen Coursen an Verbraucher ab; fuͤr gute rothe Sor⸗ ten zeigten sich auch einige Spekulanten, geringe dagegen fanden nur wenig Abnehmer. Roggen ging ebenfalls sehr langsam ab und auch Hafer wurde nicht begehrt. Die gezahlten Preise sind: fuͤr 124yfünd. ahr gn bunten Polnischen Weizen 258 Fl., für 125. 127pfund. dito 5 ger 180 Fl, fuͤr 123pfuͤnd. Pommerschen 189 Fl., fuͤr 1325fund. neuen Rheinischen 215 Fl., fuͤr 1271fuͤnd., jaͤhrigen dito 202 Fl., fuͤr 118pfuͤnd. jaͤhrigen Preußischen Roggen 166 Fl., fuͤr 117pfuͤnd. Stettiner 154 Fl, für 8ipfüͤnd. schwarzen Hafer 70.71 Fl.
Belgien.
Bruüssel, J. Okt. Die Repräsentanten-Kammer at sich vorgestern am Schluß ihrer Sitzung auf unbestimmte l. vertagt.
In der gestrigen Sitzung der Senatoren-Kammer machte der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten dieselbe Mittheilung uͤber die diplomatischen Verhaͤltnisse, wie Tages zu— vor in der zweiten Kammer. Darauf ging die Versammlung zur Berathung des Budgets des Finanz⸗Ministers uͤber.
Das den Kammern am 14. Juni vorgelezte General-Bud⸗ get fuͤr 1833 belief sich im Ganzen auf g8, 737,296 Fres. 25 Cent. Die Repräsentanten-Kammer hat Reductionen auf Höhe der Summe von 1,005,960 Fres. 92 Cent. vorgenommen, so daß die Ausgaben fuͤr das Jahr 1833 sich auf 97,523,835 Fres. 33 Cent. belaufen werden.
Gestern sind Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Cumberland mit dem Prinzen Georg von Cum— berland und einem zahlreichen Gefolge in Luͤttich angekommen und im Englischen Pavillon abgestiegen.
Dänemark.
Kopenhagen, 6. Oktober. Feldern vor den Stadt⸗Thoren sind ungewöhnlich zahlreich besucht
worden; eine Freude ist es fuͤr jeden Zuschauer, den Koͤnig in
vollkommener Ruͤstigkeit und Gesundheit unermüdlich an diesen Uebungen Theil nehmen zu sehen. Am Sonnabend mandͤvrirte die Garde zu Pferde und erschien bei dieser Gelegenheit mit den dem Corps verliehenen neuen Kuͤrassen.
Der hiesige Kunst-Verein hat seine woͤchentlichen Zusammen⸗ kuͤnfte fuͤr diesen Winter eroͤffnet; unter den zur Ansicht ausge— stellten Gemaͤlden erregte das Genre⸗Stuͤck „das Finksche Kaffee⸗
haus bei Muͤnchen“, von Bendz, allgemeine Aufmerksamkeit und ein tiefes Bedauern uͤber den allzufruͤhen Tod unseres genialen Ruͤcksicht auf die besonderen Verhaͤltnisse der ihrer Gerichte
Thorwaldsen, der, wie es längere Zeit hieß, im Laufe des unterworfenen Personen und Sachen eine gleich miäßige innen
Landsmannes.
Sommers hier eintreffen sollte, wird nun erst im naͤchsten Jahre erwartet, da bedeutende Arbeiten, deren Beendigung vor seiner Abreise erforderlich war, ihn in Rom festhielten. Von den mit der Korvette „Galathea“ mitgebrachten Kunstsachen desselben sind einzelne bereits nach den Oertern ihrer Bestimmung ge— bracht worden.
Der bisherige außerordentliche Professor auf der Universitaͤt zu Kiel, Dr. Henning Rathjen, ist zum Bibliothekar bei der dortigen Universitaäͤts, Bibliothek und zugleich zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät ernannt worden.
Aus Christiania meldet man den toͤdtlichen Hingang des als Theologen, Philosophen und Staatsmannes bekannten Treschow. Fruͤher Professor an der Kopenhagener Universitaͤt, wurde er nach Errichtung der Universitaͤt in Christiania an dieser als Pro⸗— fessor angestellt, und hat in beiden Stellungen durch Lehre und Schriften einen bedeutenden Einfluß ausgeuͤbt. Nach erfolgter Trennung Norwegens von Danemark wurde er im Jahre 1814 Mitglied der Norwegischen Regierung, als Staatsrath und De— partements⸗Chef fuͤr Kirchen-, Schul- und Armen-⸗AUngelegenhei⸗ ten. Die letzten Jahre seines Lebens brachte er in philosophischer Muße auf seinem Landsitze in der Naͤhe von Christiania zu, bis zuletzt thätig in Erforschung der hoͤchsten Wahrheiten, welche in verschiedenen seiner Schriften niedergelegt ist. Die vor etlichen Jahren erschienene Schrift: „der Geist des Christenthums, oder die Evangelische Lehre“, erregte große Aufmerksamkeit und wurde einer ausführlichen sehr guͤnstigen Kritik in der hiesigen Monats— schrift fur Literatur unterworfen. Vor seinem Ende erlebte der Greis noch die Freude, mit dem Professor Schleiermacher aus Berlin zusammenzutreffen, dessen Gegenwart zu bedeutenden wis⸗ senschaftlichen Gespraͤchen Veranlassung gab. Er hat ein Alter von 82 Jahren erreicht.
Deutschland.
Hannover, 9. Okt. Die heute ausgegebene Nummer un— serer Gesetz⸗ Sammlung enthaͤlt das Grundgesetz des Königreichs Hannover, so wie das nachstehende Publica«— tions, Patent desselben:
„Wilhelm der Vierte, von Gottes Gnaden Koͤnig des ver— einigten Reichs Großbritanien und Irland 14, aiich König von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg :c.“
„Da durch die Aufloͤsung der vormaligen Deutschen Reichs Verfassung, durch die Errichtung eines Beutschen Bundes und durch die Vereinigung aller, sowöhl aͤlteren als neu erworbenen Deutschen Besitzungen unsers Königl. Hauses zu einem unabhaͤngi⸗ n Königreiche, in der Verfassung desselben mehrfache wichtige
eraͤnderungen hervorgebracht worden sind, andere Theile der Ver⸗ fassung aber einer neuen Befestigung oder naͤhern Bestimmung be⸗ duͤrfen, so haben Wir auf den Antrag Unserer getreuen allgemeinen Staäͤnde⸗Versammlung beschlossen, die inneren Verhaͤltnisse unsers Koͤnigreichs Hannover durch die Erlassung eines neuen Staats⸗ Grundgesetzes genauer ke nr nen, und deshalb in der an Unsere getreue allgemelne Staͤnde⸗Versammlung erlassenen Declaration vom 11. Mai 1832 die Grundsaͤtze zu demselben vorgeschrieben.“
„Nachdem Uns nunmehr die Resultate der danach stattgehab⸗ ten ausführlichen Berathung Unserer getreuen Staͤnde uͤber das Grundgesetz vorgelegt sind, und Wir dann deren Anträge in allen der Zustimmung derselben beduͤrfenden Punkten zu bestaͤtigen Uns bewogen gefunden haben, solche auch uͤbrigens zum größten Theile den von Uns ertheilten Vorschriften entsprechen, und nur in einigen wenigen Punkten zur Sichersteliung Unserer landesherrlichen Rechte und jum Yesten Unserer getreuen Üünterthanen von uns einer Ab⸗
40. 242 Fl., fuͤr 121vfuͤnd. alten rothen Koönigsber-
Die Herbst⸗Revuen auf den
Ganzen und zum eigenen
aͤnderung beduͤrftig gefunden sind; so sehen Wir uns veranluj Beziehung auf die deshalb nothwendig gefundenen Veraͤndem des aus den Berathungen unserer getreuen allgemeinen Stände sammlung hervorgegangenen Grundgesetz⸗- Entwurfes, sowelt sie⸗ bloß Berichtigungen der Wortfassung betreffen, Folgendes zu erlsn⸗
,L, So sehr Wir auch durch Unsere Erklaͤrung vom n 1832 die Aufrichtigkeit des Wunsches bethaͤtigt haben, die sis Wohlfahrt Ünseres Königreichs von uns fuͤr angemessen ern Vereinigung Unserer landesherrlichen Kassen und, der Lanz zu erleichtern, so ist es Uns gleichwohl nach sorgfaͤltiger Erni aller Verhaͤltnisse nicht ausfuhrbar erschlenen, den von Unzs setzten, auf den nothwendigsten Bedarf bereits beschränkten g. der Kron⸗-Dotation noch welter herabzusetzen, und dem dieserhah machten Antrage Unserer getreuen Staͤnde Folge zu gehen. gegen haben Wir, um das Land gegen Anspruͤche zu sichern, n in Zukunft gemacht werden koͤnnten, wenn, in dem Falle degn ganges des Landes an die jetzige Herzoglich Braunschweig-Pͥ buͤttelsche Linie, den Erben Unseret jetzigen Königlichen h eine Entschaͤdigung von dem Thronfolger in Gemaͤßheit der ren Haus⸗Vertraͤge geleistet werden mußte, Uns bewogen gesn diese eventuelle Entschaͤdigung auf Unsere Schatul⸗Kaͤsse zu nehmen, und die in dieser Beziehung in den Entwurf aufg mene Bestimmung in dem jetzigen Staats-Grundgesetze⸗ gelassen.“
„2. Der Antrag unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Vern lung, daf ein Regent, wenn er auß einem fremhen Daß Fuͤrstenhause erwählt werden mußte, mindestens sein fuͤnf und, zigstes Jahr zuruͤckgelegt haben folle, findet Unsere volle Gen gung, weshalb Wir diesen Grundsatz auch fuͤr den Fall der des Regenten durch die allgemeine Stäaͤnde-Versammlung schreiben fuͤr angemessen gefunden haben. Dagegen haben W nicht bewogen 6 konnen, die Bestimmung, nach welch Regent den ihn obliegenden Eid im versammelten Ministerium leisten hat, abzuaͤndern; und wenn gleich Wir geneigt sind, M genten in seinen ef gn en nicht so weit zu beschraͤnken, ) in der Einrichtung, der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlum Aenderung uͤberall nicht vornehmen, noch gestatten duͤrfte, so ß Wir doch fuͤr nothwendig halten, eine Aenderung des 6 Systems der allgemeinen Staͤnde-Versammlung durch einen ten ganzlich zu untersagen.“
„3. Wir, verkennen uͤberall nicht, daß die vielfach, insbesp auch durch die Abldsbarkeit der gutsherrlichen Rechte, veran Verhaͤltnisse in mehrfacher Beziehung auf das Lehnwesen ; wirken, und sind um so mehr geneigt, den hierunter be; Wuͤnschen Uns willfaͤhrig zu beweisen, als Wir die Opfct üͤbersehen, welche die Besitzer von Lehnguͤtern durch Aif oder Modificgtien bestehender Vorrechte der oͤffentlichen Wi und dem Besten des Landes bereitwillig gebracht haben. M den daher, in Gemaͤßheit des Antrages Unserer getreuen den Entwurf zu einem Gesetze uͤber die Lehns⸗Verhaͤltnisse ren Abloͤsbarkeit ausarbeiten und zur verfassungsmaͤßigen! kung unverzuͤglich an dieselben gelangen lassen. Indeß hahe zumal ehe die Folgen alle genau erwogen sind, welche die bung eines so tief in die offentlichen Verhaͤltnisse eingreifen stituts begleiten muͤssen, Bedenken getragen, den Grundsah dingt festzustellen, daß der Lehns Nexus in jedem Falle auf du trag des Vasallen abloͤzbar seyn soll, und haben nothwendig tet, dem von Unserer getreuen allgemeinen Stande Versamn in Antrag gebrachten Paragraphen eine danach erforderlich! dene veränderte Fafsung geben zu lassen.“
„4. Da es Uns nicht entgangen war, daß eine zu groß dehnung der Befreiungen von der Gerichtsbarkeit der Ünter-Cn Beschwerden und Nachtheile fuͤr Unsere geliebten Unterthang beifüͤhrte, so hatten Wir beschlossen, diese Befreinngen thunlih beschraͤnken und die beizubehaltenden Ausnahmen in dem Gesch— wurfe angeben lassen. Dagegen wuͤrde es einer gleichmaͤßig stiz keineswegs foͤrderlich seyn, wenn alle Gerichte des Landth
richtung erhalten sollten; und wenn gleich Wir gencst snd, in dieser Hinsicht etwa nicht mehr passende Institutsonen zu
bessern und zu beseitigen, konnte es doch Unsere Absicht nit sdienerschaft auf die getreuliche deren gaͤnzliche Aufhebung durch das Grundgesetz im Voran e ausgedehnt werde. Wir haben daher, um die dieserhalb vorgekomm Unsere gesammte gegenwaͤrtige
bestimmen.
Zweifel zu beseitigen, der in das Grundgesetz aufgenommenen?
schrift eine solche Fassung geben lassen, welche geeignet ist, in Deutungen vorzubeugen und kuͤnftigen zweckmäßigen Anordm nicht entgegensteht⸗“
„5. Eben so kann es der nothwendigen Unabhaͤngigkeit det s nachtheilig seyn, wenn die Uebertragüng der Gekichtsbarkes einem ordentlichen Gerichte des Landes auf ein anderes zu scht schwert oder gar unmoglich gemacht wird. Wenn Wir daher nichts dagegen zu erinnern finden, daß nach dem Wunsche n getrenen allgemeinen Staͤnde-Versammlung die Faͤlle, we solche Uebertragung stattfinden kann, in einem Gesetze naher stellt werden, so erklaͤren Wir doch hiermit ausdräcklich, daß g zu dem Zwecke, um die Justiz von stbrenden aͤußeren Einfluͤsaͤ abhaͤngig zu erhalten, der Grundsatz niemals aufgegeben n kann und darf, daß der , als Quelle aller Gerichtsbarfeß abhaͤngig von den Ansichten der Gerichte eine solche Uebermn der Gerichtsbarkeit in einem einzelnen Falle anzuordnen het, daß daher dieser Grundsatz auch bei einem solchen Gesetze stet recht zu erhalten ist. Damit aber uͤber Unsere Absicht in Hinsicht ein Zweifel nicht obwalten konne, haben Wir der!
Gesetz hieruͤber aufgenommenen Bestimmung die geeignete ;
geben lassen˖ ; ᷣ
„6 So wenig Wir uͤbrigens den Lauf der Justit, wol Gesetzen gemaͤß stattfindet, hemmen, oder Unsern Vermaͤl Behdͤrden solches zu thun gestatten werden, eben so wenig! Wir die Ausübung Unserer Hoheits-Rechte jemals den in Unserer Gerichte ünterwerfen, oder die von unseren Verweht Behoͤrden innerhalb ihrer Kompetenz getroffenen Verfuͤgunqh ,,, von Seiten der Gerichte aussetzen. Wi daher hieruͤber das Noͤthige in das Grundgesetz aufnehmen! und ubrigens durch die in demselben getroffenen Bestimmung Schutz der Gerichte fuͤr die wohlerworbenen Rechte Unserer ten Unterthanen so weit ausgedehnt, als es mit einer wohlgt ten Verwaltung irgend zu vereinbaren ist.“
„7. Wenn gleich Wir die Freiheit der Presse unter tung der gegen deren Mißbrauch zu erlassenden Gesetze in Bestimmungen des Deutschen Bundes gestatten wollen, um halb einen Gesetz⸗ Entwurf an Unsere getreuen Staͤnde, deth trage gemaͤß, bhaldthunlichst gelangen laͤssen werden, wenn na vor von dem Deutschen Bünde ein allgemeines Preßgesetz! sen werden sollte so ergiebt doch der Umstand, daß ' die üüh Mißbrauch der Presse zu erlassenden Gesetze mit Unsern n Ständen noch nicht haben verabredet werden können, hh aber ein gesetzloser Zustand nicht geduldet werden kann, die wendigtkeit des von Uns angeordneten Zusatz es, daß bis zur! sung dieser Gesetze die bisherigen Vorschriften in Kraft blein
68. Indem wir den Staͤdten, Flecken und Land⸗Gemesh der Verwaltung ihres Vermbgens die mit ihrem Wohle ven Selbstaͤndigkeit zugesichert haben, und deshalb auch die von! rer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung in dieser gemachten Anträge bestätigen, und nur bestimmen, daß das wesen nach Maßgabe der örtlichen Verhäͤltnisse eignen Venn gn übertragen werden kann, haben Wir zugleich der Ro
ie Aufsicht auf das Gemeindewesen, so weil sie zum 6 nn Besfen der Gemeinden erfordeiss ausdrůcklich vorbehalten. Zu dieser Aufsicht der Regierung
es nothwendig, daß dieselbe solche Gemeinde-Beamten / ihre Pflichten versaumen oder verletzen wurden, gleich übrigen Staatsdienerschaft, durch Strafen zur Erfüllung was ihnen obliegt, anhasten oder felbst voin Piensse inf
Da dieses in der landesherrlichen Ober⸗Aufsicht wesentlich
: zer. Gemeinden durchaus nothwen—⸗ e Kiecht der Regierung durch den von Unserer getreuen allge⸗ nen Staͤnde Versaminlung in Antrag gebrachten Vorbehalt er besondern Gesetzgebung über die Staats-Dienstverhältnisse der meinde Beamten zweifelhaft werden könnte, so haben Wir diesem behalte Unsere Genehmigung nicht ertheilt und denselben in n r, nicht aufnehmen lassen.⸗““ 9. Wenn Wir auch kein Bedenken haben, die Erklarung, daß Heer, da es nicht gus geworbener Mannschaft besteht, fondern Erganzung in Folge der allgemeinen Militairpflicht ein Ünserm Kdnigreiche fremdes Interesse nicht verwandt wer— soll biemit gusdruͤcklich zu erneuern, so hat doch die Betrach— „daß es Faͤlle geben kann, wo der Grund, auf welchem das tresse beruht, nicht zu Jedermanns Einsicht vorliegt, und auch 6segleich bel den Vorbereitungen zu einem Kriege oder den zü— Abwendung nothwendigen Maßregeln erklart werden kann, dem Heere selbst aber niemals Zweifel irgend einer Art über n Verbindlichkeiten eintreten dürfen; Uns bewogen, daß Wir von Unserer getreuen allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung in An— gebrachte Bestimmung über die Verwendung des Heeres in das ‚mmdgesetz nicht haben aufnehmen lassen.“ lb., Den wegen der innern Organisation sowohl der Provin—
Kandschaften als der allgemeinen Saͤnde⸗ersammlung gemach—
tra gen haben Wir, wenn gleich sie auf die letztere mit Unseren Propositionen nicht übereinstimm Unsere landesherrliche Bestaͤtigung nicht versagt, indem Wir slebetjcugung hegen, daß das, was höher steht, als jede daͤußere der gute Geist und das Vertrauen, die Stande jederzeit len werden, um Nuͤtz liches zu wirken. Dagchen it die Ber ung daß die Regierung das Recht haben soll, wenn sic' es hig findet, Kommissarien zur Theilnahme an den ständischen ändlungen abzuordnen, vorzĩuͤglich nur aus Ruͤcksicht auf besondern Antrag der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung in Grundgesetz auegenommen worden, Wir halten es aber der lung Unserer Regierung durchaus; nicht fuͤr angemessen, ihr damit zugleich, dem Antrage Unserem getreuen Stande ge⸗ eine Verpflichtung aufzulegen, auf das Verlangen Der Staͤnde eé„Kommissarien absenden zu muͤssen. Wir haben deher dieserhalb in Antrag gebrachten Zusatz nicht genehmigt und tin vielmehr der Regierung allein ror, zu ermaͤßigen, ob nter welchen Umstaänden dieselbe gerathen' halt, landesherr= Kommissarien an, den Raͤndischen Verhandlungen, soweit guͤberhaupt zulaͤssig ist, Theil nehmen zu lasfen.“ J ät, Da durch die fͤr eilen Kronprinzen auszusetzende Apa— für das standesmaßige Auskominen einer verwittweren Keon= fssin, nach Maßgabe des fuͤr Unser Koͤnigliches Haus zu erlas⸗ n, zur Mitberathung Unserer getreuen Stande baldthunlichst ingenden Apanagen - Gesetzes nicht hinreichend gesorgt werden und daher nach Maßgabe der im Grundgesetze enthaltenen
landete und zum Besten
mung fuͤr das Auskommen einer verwitt nefrn Keontprinzessin,
ß wie für daz Auskommen einer verwitweten Kñoönögin, jedes⸗ besonders gesorgt werden muß, so haben Wir ez angemessen ge⸗ ne,dies leich hbestinmt auszudrücken.“
12. Hiernaͤchst haben Wir bedenklich erachten muͤssen, den von er getreuen allgemeinen Stande ⸗Versammlung in Antrag ge⸗ ten Enz. n den von den Standen der 4 hungen der General⸗Kasse auf Lebenszeit zu erwaässenden K
ungen der Ke Le ze rwählenden Kom— rien die Erhaltung einer fe — , .
wöoͤrderst ein Gegenstand reiflicher Erwägung seyn wird, ob in welcher Maß eine Einrichtung diefer Art getroffen werden ohne zu einer Einmischung in die Verwaltung Veranl« ssung ben, weiche, wie von Ünserer getreuen allgemeinen Stände⸗ mmlung selbst anerkannt worden, fuͤr das allgemeine Beste n würde. Bei dieser Lage der Sache haben Wir n ger fn nim usat in das Staagtä⸗Grundgesetz nicht auf— 6. Wir haben ferner auf den Antrag Unserer getrenen Staͤnde Cas Grundgesetz verordnet, daß der Dienst? Eid der Civil : Beobachtung des Grund— Da Wir es indeß nicht angemessen sin— P Dienerschaft einen Dienst⸗Eid als ableisten zu lassen, so verweisen Wir dieselbe hiermit auf on ihr bereits geleisteten Dienst- Eid, und erklären, daß fie in Betracht so angesehen werden soll, als wäre sie auf die treue jachtung des Gründgesetzes ausdrücklich eidlich verpflichtet ⸗⸗
14. Endlich haben Wir s fur angemessen erachtet, unter die prundgesetze angefuhrten Gruͤnde, weshalb einer Unserer Civil⸗
kidiener zur Strafe gezogen, oder selbst vom Dienste entlassen n kann, auch grobes dffentliches Aergernif aufnehmen zu lassen, bier durch das nothwendige Ansehen der Staatsdienersch aft, der öffentliche Dienst mehr als durch sonstige Vernachlaͤssi⸗ en oder Vergehen benachtheiligt werden können.“ Nachdem hiernach die von Uunz nothwendig erachteten Veraͤn— gen des von uUnsecer getreuen allgemeinen Stände Versamm— borgelegten Gesetz Entwurfes gemacht worden sind, so ert hei⸗ Wir demselben nunmehr Üünsere landesherrliche Bestaͤtigung, befeblen, daß das auf solche Weise zu Stande gebrachte dgesey Unsers Konigreichs Hannover vom Tage der Ver— zung an, und zwar so weit es dabei auf eine Abänderung ver— kömäßig bestehender organischer Einrichtungen ankommt? nach slbe der nach den Vorschriften des gegenwärtigen Grundge— weiter zu treffenden Anordnungen und zu erlassenden gesetz li⸗ . issften, für alle Theile Unsers Königreichs in Kraft Was aber die Finanzen anbetrifft, so sollen die dieserhalb vor. sebenen Grundfaͤtze von dem Eintritte des neuen Rechnungs— 6 mithin vom 1. Juli 1331 an, in Kraft treten, und die foͤrm⸗ V einigung Unserer landesherrlichen und der Landes-Kasse zu nigen General-Kasse von eben diesem Zeitpunkt an statt—
subrgen? verordnen Wir, um jede Ungewißheit uͤber den be— n' tz tand zu vermeiden, hiermit noch ausdrücklich, i br bestehenden Göesetze, Anordnungen und Verfuͤgnngen ö. en deshalb, weil die nunmehr vorgeschriebenen Formen ben etwa nicht beobachtet sind, . n sondern daß die Gultigkeit lediglich danach zu ermessen lu der Zeit ihrer Erlassung der Verfassung oder' dem Her— n gemaͤß war.“ . Gegeben Windsor-Castle, den 25. s, Unseres Reichs im Vierten. (Unterz.) Wjlliam Rex. . . L. v. Ompteda!“ Die Gesetz- Sammlung giebt auch noch 36 Aller⸗ e f ö 7 , * Patent, die Bestaͤtigung“ St.
September des 1833sten
König des Königreichs „ imglei ie E
g des Königreichs Hannover, imgleichen die Centra—¶— tur der Königl. Reskripte betr ̃ ; amatien, wodurch die jetzt Aufgeldst und eine neue V
chs Hannov
diese beiden
fern gegebenen vorstehen den ngland.
In der Sitzung der zweiten
25. v. M. wurde die Petitlon mehrerer Thier⸗
. um Verwendung zur Anstellung gruͤndlich un⸗
„hieraͤrzte in den verschiedenen Kreise A u ed, zte n verschiedenen Kreisen und Aemtern greichs, und nächstdem um Errichtung eines bespn dern
erhält,
insonderheit in Hin—=
insbesondere die Fuͤrsorge treffen
leichtert werde. —
uͤberschritten.
Staats⸗-Kasse sowohl, als der Kassen nicht leugnen,
zruͤfung der E einzelner Verhaftungen di. J fortlaufenden Uiebersicht über den D des Staats Haushalts mit auf getragen werden sollt, in seiner n Allgemeinheit in das Grundgesetz aufnehmen zu lassen, weil
Er stimme daher dem
ihre Gultigkeit nicht ver⸗
ta Königl. Hoheit des Her⸗ von Cambridge als Stellvertrerer Sr. Königl. Majestät und
Lehrstuhles fuͤr Thierheilkunde an der Universitaͤt zu Leipzig, in Berathüng gezogen. Die daruͤber berichtende vierke Deputation stellte der Kammer anheim, ob der Gegenstand zur weitern staͤn— dischen Bevorwortung erhoben und zu dem Ende der dritten De⸗ putation uͤberwiesen werden solle, wies jedoch darauf hin, daß wenn neben der Thierarzenei⸗Schule in Dresden auch noch be der Universitaͤt Leipzig ein Lehrstuhl fuͤr diese Wissenschaft er— richtet wurde, die Vervollkommnung jenes bereits bestehen⸗ den Instituts durch Zertheilung der Mittel gebrochen zu werden Gefahr liefe. Im Verlauf der Diskussion bemerkte Pr Klein (aus Budissin), es sey in der .
wesen die Beruͤcksichtigung, was zu dessen, in mehrfacher Beziehung wohl sehr noͤthigen Verbesserung von der hohen Staats ⸗Regierung beabsichtigt wor, den, der Staͤnde⸗Versammlung ebenfalls mügetheilt werden solle er sey daher der Meinung, daß auch die etwanige Verbesserung oder Erweiterung des Veterinairwesens zuerst dorthin gehoͤre, und finde es bedenklich, gegenwaͤrtig uͤber diesen Gegenstand' Et— was zu beschließen. — Die Kammer entschied sich endlich dahin, die fraglichen Anträge an die dritte Deputation zu überweisen. , Karlsruhe, 7. Oktober. Die erste Kammer schritt in ihrer Sitzung vom Zhsten v. M. zur Diskusston über die Adresse der zweiten Kammer auf Anordnung mehrerer Maßre— geln zur Sicherung der persoͤnlichen Freiheit. Der er ste Punkt dieser Adresse, der zu einer Debatte Anlaß gab, betraf die an den Großherzog zu richtende Bitte: auf dem Wege eines provi⸗ srischen Gesetzes die Bedingungen des Eintretens und der Dauer des persoͤnlichen Verhafts näher bestimmen zu lassen, und son ͤ zu wollen, daß die Freilassung der Gefangenen gegen Caution mehr, als bisher . .
t. Die Kommission der ersten Kammer trug auf Verwerfung dieses Punktes an. Der Geheime Rath v.
Ruͤdt nahm darauf das Wort und erklärte sich fuͤr die Annahme
dieses Theiles der Adresse, indem er bemerkte: Die Badische Gesetzgebung enthalte keine oͤffentlich erschienenen Vorschriften, unter welchen Bedingungen eine Verhaftung vorzunehmen sey und wie lange nach Maßgabe des Verbrechens der Untersuchungs— Arrest anzudauern habe. In der Praxis sey demnach das Verfahren in dieser Beziehung äußerst zufällig; einzelne Beamte seyen hierin
ö
strenger, andere weniger, ohne daß man sagen koöͤnne, diese oder
jene haͤtten die Bestimmungen der peinltchen Prozeß⸗Ordnung . Es bedürfe demnach eines Gesetzes, damit ein Jeder sowohl fuͤr sich als fuͤr seine Verwandte sein Recht dar— auf geltend machen koͤnne. Auch sey endlich das Interesse der gen bei diesen Maßregeln wesentlich betheiligt, denn es lasse sich icht lle daß der Aufwand fuͤr Gefaͤngnisse sich jährlich ermnehre, wozu nicht nur in der Zunahme der Verbrechen der Grund zu suchen sey, nnz Ver Zu warten mit dem fraglichen Gesetze, bis eine peinliche Prozeß ⸗Ordnung uͤberhaupt vorgelegt werde, sey,
bei dem Umfassenden dieser Arbeit und der Ungewißheit ihrer Erließe daher die Regie⸗
Vollendung, keineswegs zweckmäßig. rung jetzt das verlangte prövisorische Gesetz, so wuͤrde man dadurch 5 ,, , bis zum naͤchsten Land tage vielleicht schon der . ö w ate oe, praktisch, ob es beiziibehalten sep. Was die
anlange schloß der Redner — so waͤre auch in dieser
Beziehung das Erscheinen einer offentlichen, allgemeinen Ver- ordnung um so wuͤnschenswerther, als nicht selten unter den ge— ,, m,, dun, solche Cautions- Leistungen der / in dieselbe eindrit konne heime Rath von , Nezierungs - Commissair, Ge e , ,,. ? Weiler, aͤußerte sich gegen diese Ansicht. Eben halbe Meile außerhalb der Linie = ep
Das ver,. halbe Meile außerhalb der Linie von Alcantara zu gelangen, ließ
hörigen Verhaft entbehrlich
so der Freiherr von Goͤler, welcher Letztere bemerkte: langte provisorische Gesetz koͤnne hier nicht abhelfen, sondern es stehe dieses von einer neuen Gerichts ur erwarten. Ohnehin sey es auffallend, daß man auf dem gegen— waͤrtigen Landtage eine so große Liebhaberei an provisorischen Gesetzen finde, die man fruͤher nur fuͤr den aͤußersten Nothfall fuͤr zulaͤssig erachtet habe. Die Freilassung der Gefangenen ge— gen Cautionen erscheine in unserer Zeit, wo politische Vergehen mehr als je an der Tagesordnung schen', gerade Um' so bedenkli⸗ cher, da solche Cautionen leicht durch Verbindungen und Ver— bruͤderungen gestellt werden konnten, so daß, wenn diese Maßre— gel durch ein Gesetz allgemein anbefohlen wuͤrde, ein Richter in den Fall kommen durfte, einen Inkulpaten freigeben zu mnnssen dessen Verhaftung fuͤr die Unterstichüng dringend nothwendig sey r stir ꝛ Kommissens- An Adresse vollkommen bei.
Die zweite Kammer begann in ihrer Sitzung vom Zten d. die Berathung uͤber das Staats. B udget fuͤr die Jahre 1853 und 1831. Der Abgeordnete v. Itz stein verlas den Be— richt, indem er in der allgemeinen Einleitung desselben daran in,, wie es eine heilige Pflicht des Abgeordneten sey, die Bewilligungen so einzurichten, daß die Wuͤrde des Dienstes
7 aof No * isa * . 9 2 J 6 J nicht gefährdet und kein kleinliches Verhaͤttniß herbeigeführt
werde. Die Budgets ⸗Kommission habe diese Ruͤcksichten zu ver— einigen gesucht, und er hoffe und wuͤnsche daher, daß die Re— gierung ihren Antraͤgen beitrete. Der Abgeordnete Welcker
schloß sich an diese Ansichten an, und behielt sich zugleich vor,
vor der Haupt⸗Abstimmung noch eine besondere Erklärung ab zugeben, Es wurde darauf zur Berathung der einzelnen Posi— ionen übergegangen, und die Civil-Liste init 550, 00 Fl., die Witthums-Gehalte der Mitglieder des Großherzoglichen Hufes mit 120,0 0 Fl. und die Apanagen der Prinzen und Prinze sinnen mit 97,000 Fl. bewilligt.
Portugal. — 966 94 8 * ‚ . k Lissabon, 21. Sept. Donna Maria ist (wie Sie
bereits durch Englische Zeitungen erfahren haben werden) am vorigen Sonntag am Bord des Dampfschiffes „Soho“ mit der Herzogin von Braganza und Gefolge hier angelangt. Das Kö— niglich Großbritanisché Dampfschiff „Dee“ Pegleirete dasselbe. Gestern landete die Königin. bon auf den Straßen, wo
diese Farben; sie war ganz weiß gekleidet und trug einen rosen— farbenen Hut. Die Prinzessin wollte, wie man vernimmt, da— mit gleichsam sagen: „Ich gehoͤre zu keiner Partei; ich bin nur die legitime Koͤnigin dieses Reiches.“ Sie ist nicht gerade schoͤn zu nennen, hat aber sehr angenehme Gesichtszuͤge, welche Guͤte und Wohlwollen andeuten und verbindet damit ein sehr freund⸗ liches und kindliches Benehmen. Den Gemaͤßigten beider Par— teien hat sie aͤußerst gefallen. — In militairischer Hinsicht giebt es nichts besonders Neues. Die traurige Lage des Landes nimmt taglich zu. Bodrmont hat die Unmoͤglichkeir eingesehen, etwas mit seinen undisciplinirten Soldaten auszuführen; er hat sich
8 Thron-Rede die Zu⸗ sicherung ertheilt worden, daß auch das gesammte Medizinal ⸗ welche es verdiene, finden, Und das,
1 rell . Drei Stellen bleiben
sammtlicher Staats-Angehoͤri⸗ / e fan, f, ac 5 lam jer Staats⸗-Angehsriz denn er hatte all seine Hoffnung darauf gesetzt, daß innerhalb
und Prozeß-Ordnung zu
uͤbel begegnet worden.
Antrage auf Verwerfung der Nik e, 8. . rwerfung der Wird, dem Vernehmen nach, in Kurzem Lissabon verlassen und
Alles ruhig.
Es schien, als wenn ganz Lissa⸗ der Zug voruͤber kam, versammelt waͤre. Der Empfang war in der That sehr laut, ja stuͤrmisch zu nennen. Alle Damen an den Fenstern waren blau und weiß
gekleidet; die Koͤnigin und ihre Begleitung trugen indessen nicht
also mit seinem Stab und dem größten Theil der Franzöͤsischen Offiziere entfernt und ist, wie man glaubt, nach Spanien ge— gangen. Ein gewisser Macdonnell soll das Kommando der Ar— mee Dom Miguels übernommen haben. — Die heutige Ch ro nica enthält das Dekret zur. Bildung des Staats, Raths, Alle Staatsräthe sind auf Lebenszeit ernannt. Ihre politische Devise ist die folgende:
Palmella, Funchal, Trigozo, Caula, Guerreiro Barradas,
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the de
. 1 Adels und de
außerst gemaͤßigt
51
Nation
8 12
Die
ltirt, aber ohne Talent.
1 . 57 lolt aner.
noch offen.
Lissabon, Sept. Die hiesige Zeitung Periodicg enthalt folgenden Bericht über das am 1äten d. vor Lissabon stattgehabte Gefecht . Herzog von Braganza benach⸗ richtigt wurde, daß ein feindliches Corps das Fort San Joao auf dem linken Flügel angreife, so verließ er 26 Minuten nach 6 Uhr Morgens mit dem Brigadier-Commandeur der Artillerie den Palast und begab sich an einen Punkt, wo er die Bewe— gungen des Feindes überschauen und die noͤthigen Befehle er— theilen konnte. Der Chef seines Stabes, Graf Saldanha, der Feldmarschall Herzog von Terceira nebst allen uͤbrigen Genera— len, so wie die Ober-Befehlshaber der verschiedenen Corps, be— fanden sich auf ihren Posten. Da die Feinde bei dem Dunkel der Nacht sich auf dem außersten rechten Fluͤgel der Linien un— bemerkt unsern Verschanzungen hatten nähern konnen, so eroͤff— neten sie bei Tages-Anbrüch das Feuer, indem sie in geschlosse— nen Reihen auf der Straße von Chellas gegen unsere befestig— ten Positionen von Cruz de Pedra und von da gegen die Höͤ— hen von San Joao vorruͤckten. Das Resultat war eine voll— staͤndige Niederlage des Feindes. Unsere tapferen Soldaten grif—
fen mit dem Bajonnet an und schlugen ihn voͤllig in die Flucht. Er ließ viele Verwundete und Gefangene in unsern Händen und den Kampfplatz mit Todten bedeckt. Die Kriegsschiffe und die Artillerie
unserer Linien unterhielten ein furchtbares Feuer. Die Ruhe der Hauptstadt wurde nicht auf einen Augenblick gestoͤrt, ja es war, als sey der Feind hundert Meilen weit entfernt, und als hoͤre man den Donner des Geschuͤtzes gar nicht. Diese uner— schuͤtterliche Festigkeit und die ungestoͤrte Sicherheit der Bevsl— kerung dieser großen Stadt verursachte dem Feinde viel Verdruß,
der Mauern eine Bewegung zu seinen Gunsten erfolgen vuͤrde. Er uͤberredete sich, das Geschrei einiger Dutzend Boͤs—⸗
gesinnten sey der * druck Ber Gzef mehr 200 l sendern auch wohl in der langen Dauer gesit 1 . 7 . , . chrenwerthen Einwohnern.“
Dasselbe Blatt theilt auch einen offiziellen, vom Sten d. datirten Bericht uͤber das Treffen vom 5. September mit
— Im Morning Herald befindet sich folgendes Pri— vat-Schreiben aus Lissaboön vom 17. September: „In dem Gefecht am 14ten d. wurden etwa 5 Mann von den ruppen der Koͤnigin getsdtet und eben so viel verwundet. Die Migue⸗ listen hatten 60 Todte und mehrere Verwundete. Bei diesem unbedeutenden Scharmuͤtzel war es wohl mehr darauf abgesehn, die Stadt durch Heranziehung eines bedeutenden Truppen-Corps in Unruhe und Allarm zu versetzen, als daß mau gehofft hatte, 1 Dom Miguel, den Vortheil benutzend, daß es ihm moglich war, in die Vorstadt Belem eine
eine von Lissahon
Provinzen versenden, wo sein Einfluß noch gilt.
datirte Zeitung ausgeben und sie nach allen P ö Er blieb in Belem nur 3 Stunden und zog sich dann, da er sich nicht sicher glaubte, wieder nach Luniar zuruͤck, wo er im Palast des verstorde⸗ nen Marquis von Anjaja sein Haupt-Quartier aufschlug. Täglich kommen Deserteure herein. Der Franzoͤsische General Clouet schickte nach der Schlacht vom sten zu Lord Ruffell und ließ ihn freundlich um die Auslieserung des Leichnams seines Neffen und Adeptiv-Sohnes bitten, der zu Campo Lide geblieben war. Sein Gesuch ward ihm bewilligt. Briefen aus Madeira zu⸗
—
folge, ist den Offizieren der Fregatte „Conway“ daselbst sehr ĩ in order Es heißt, Admiral Napier werde näch— stens dorthin geschickt werden, um die Angelegenheiten auf jener
Insel nach iner Weise zu ordnen. Der Herzog von Terceira
sich nach Porto begeben, angeblich, uin sogleich Offensiv ⸗Opera⸗
tionen zu beginnen, nach dem Suden zu marschiren und sich
den jetzt in Alemtej, operirenden Streitkraͤften anzuschließen, welches guf die vor Lissabon stehende Armee, die bereits auf 1a bn, Want redurcitt ist, von gewaltiger Wirkung seyn mußte, während die Anzahl der in Lissabon stehenden Truppen sich auf J n vn 9 7 200) Mann beläuft, welche bald im Stande seyn werden, die Affensive gegen die Miguelisten zu ergreifen. In Lissabon ist Wenn man durch die Straßen der Stadt geht, denkt man nicht daran, daß sie sich im Belagerungs⸗Zustande befindet.“
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— — Rio⸗Janeiro, 3. August. Am Msten v. M. hatte der neue Franzoͤsische Botschafter, Graf von St. Priest, seine unter den üblichen Ceremonien stattfindende Antritts⸗Audienz bet Sr. Maj. dem Kaiser. Se. Mas. beantworteten die Anrede in Franzoͤsischer Sprache, wonachst auch der General Lima, einer der Regenten, gleichfalls in Französischer Sprache, den Herrn Botschafter bewillkemmnete. — Gestern war großer Ball bet der Prinzessin Donna Francisca, bei Gelegenheit ihrer Geburtstags- Feier. Es ist dies eine Neuerung am hiesigen Hofe, der sonst überaus einfach lebt. — Herr Po-Pontois, früherer Franzoͤsl⸗ scher Geschäftstrager am hiesigen Hofe, verläßt uns morgen init dem Schiffe „Rinaldo“. Man sieht ihn ungern von hier schei⸗ den. Seine Landsleute hatten den Konig gebeten, ihn hier als Botschafter zu lassen; da indessen der Graf von St. Priest be— reits zu diesem Posten ernannt war, so erhielt Herr Po⸗Pontois As Entschädigung das Offizier⸗-Kreuz der Ehren Legion. — Die Frage hinsichtlich unserer Kupfer-Valuta wird immer schwscri— ger; in Bahia wollen die Victuglien-Haͤndler nicht mehr ver * u— fen, da nur falsches Kupfer-Geld im Umlauf ist. In einem Lande, wo man der Hitze wegen keine Haushaltungs . Vorraͤthe hat, ist dieser Unmstand naturlich von großer Bedeutung. Pier wird noch Kupfer-Muͤnze angenommen, allein bei größern Zahlungen wird festgesetzt, daß sie in Banko, Noten nach der neuen Form geschehen mussen. — Die Kammer thut nichts in dieser Sache, weil sie sich fuͤrchtet, neue Abgaben dem Volke aufzubuͤrden, wohl wissend, daß die Eintreibung fast unmsglich ist, und nun selbst sehr verlegen ist, welches Mittel anwendbar seyn möchte. Einstweilen treiben die Falschmuͤnzer ihr Unwesen