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aus entsteht, er daher auch bie Dukaten fast ganz aus dem
bracht. : ume s bleibt billig anheimgestellt, wie streng in ihren Muͤnzstaͤten auf richtigen Gehalt zu sehen sei: keine aber wird erwarken, daß andre sich den Folgen ihrer Nachsicht unbe— dingt Preisgeben. Daher die allgemeine Regel, daß in jedem Staate nur das Geld unter eignem Gepraͤge gesetzlichen Umlauf hat. Es muß, da es bezweifelt werden will, hier wiederholt werden, daß auch in Frankreich nur allein das unter dem Stempel der franzoͤsischen Regierung selbst ausgepragte Geld dasjenige Zahlungsmittel ist, zu dessen Annahme, eine gesetzliche Verpftichtung besteht. Oestreich und Preußen wurden aber auch aller Wahrscheinlichkeit nach eben so wenig franzoͤsisches Geld fuͤr ein gesetzliches Zahlungsmittel in ihren Staaten erklaren, wenn sie auch selbst einiges Frankengeld bei sich einfuͤhrten, wo⸗ zu jedoch nicht der entfernteste Anschein vorhanden ist. Der Verfasser gruͤndet seine Ueberzeugung hierin nicht nur auf die Natur eines wohlgeordneten Muͤnzwesens selbst, sondern auch auf bekannte neuere Thatsachen: als ein benachbarter Bundes staat Drittel und Sechstel Thaler nach dem preußischen Muͤnzfuße praͤgen ließ, und diese durch den Graͤnzverkehr in das preußische Gebiet sich ausbreiteten, wurde deren Annahme in den oͤffent— lichen Kassen untersagt, und ausdruͤcklich erklaͤrt, daß Niemand gehalten sei, sie als Zahlungsmittel anzunehmen; worauf sie auch bald wieder aus dem Innern des preußischen Staates ver— schwanden.
Das moͤglichste Vereinigen der Praͤgung in einer Muͤnz— staͤte hat nicht allein die schon sehr wichtige Ersparniß an Ge— neral-Kosten, sondern auch die Sicherung der voͤlligsten Gleich⸗ heit im Gehalte der Muͤnzen zum Grunde, die sonst bis in alle Einzelnheiten herab durch keine Vorschriften und Aufsicht zu er⸗ zwingen ist. Die Besorgniß, daß hierdurch das Geld fuͤr die entferntern Landestheile vertheuert werden konnte, hat bisher keine Regierung abgehalten, ihe Muͤnzanstalten moͤglichst in einer einzigen Hauptmuͤnze zu vereinigen. Der oft geäußerte Wunsch des Handelsstandes ansehnlicher Staͤdte, eine eigene Muͤnzanstalt in der Naͤhe zu besitzen, wird selbst in dem groͤßten Handels⸗ staate durch die ernsten Berrachtungen uͤberboten, welche die Ver⸗ einigung der Muͤnzgeschäfte auf einem Platze gebieten. Das britische Reich besitzt nur eine Muͤnze fuͤr Gold und Silber im Tower. Auch in andern großen Staaten gehn die Neben— muͤnzen allmaͤlich ein, oder werden doch nur unter außerordent— lichen Verhaͤltnissen erheblich beschäftigt. Die Vortheile der Vereinigung des Verkehrs mit edlen Metallen und der Muͤnz— Verwaltung auf einem Platze wiegen in der Regel den Nach— theil der Transporte auf. Nur bei Kupfer und Billon kann ein Vertheilen der Muͤnzstaͤten in entlegene Gegenden, und be— sonders das . derselben in die Naͤhe der Bergwerke raͤth— lich erscheinen: aber es ist auch bei Billon- und Kupfer⸗Gelde überdies kein Justiren der einzelnen Stuͤcke, also nicht die hoͤchste Genauigkeit moglich, weil die Kosten dem Erfolge nicht ange— messen sein wuͤrden.
An den Landesgraͤnzen ist eine Nachsicht unvermeidlich, welche das Einnehmen und Ausgeben der in den Nachbarstaaten geprägten Muͤnzen, als eine gegenseitige Gefaͤlligkeit im klei⸗ nen Verkehr gestattet, ohne doch dieselbe irgendwo zur Pfticht zu machen. Hieraus mußte sich in Gegenden, wo die Landes⸗ graͤnze durchgängig nahe liegt, ein Verkehr entwickeln, dem jedes Gepräge gleichguͤltig erscheint, so lange die Geldstuͤcke im Um— laufe im gleichen Nennwerthe angenommen werden wollen. Hier⸗ zu konmt, daß die Regierungen kleiner Staaten Gold- und selbst
große Silbermuͤnzen nur mit Verlust wurden auspraͤgen koͤnnen, da ihre Verhaͤltnisse ihnen selten gestatten, das Material dazu mit
Vortheil anzukaufen. Sie prägen daher in der Regel fast nur Scheidemunzen, woran ein betraͤchtlicher Schlagschatz ge— wonnen werden kann: und da dieses Geld unter den eben be—
schriebenen Umstaͤnden nicht blos in ihrem Gebiete umlaͤuft: so
fehlt es ihnen selbst an einem Maaßstabe fuͤr den Landesbedarf,
und nur die Moglichkeit des Absatzes in der Umgegend begränzt Der Großhandel wird unter solchen Um, Auen . standen mit fremdem Gold- und Silber-Gelde gefuhrt, welches duͤrftig ausreicht.
ihre Ausmuͤnzungen.
als Waare betrachtet wird, und einen veränderlichen Preis in
der Landes-Valuta hat, die nur eine Rechnungs-Einheit ist, welche nach einer gewissen Anzahl von Scheidemünzstuͤcken zahlt.
In solchem Zustande entbehrt der Maaßstab des Werths der Kauf— sichkeiten einer festen Grundlage; es verbürgt nichts den Em— pfang eines bestimmten Gewichts edlen Metalls in einer nach dem gemeinen Rechnungswerthe benannten Summe; und es ent—
steht unausbleiblich die Verwirrung im Muͤnzwesen, welche
Deutschland seit Jahrhunderten vergeblich bekämpft.
Die preußische Regierung fand einen solchen Zustand in einem Theile ihrer wieder und neuerworbenen westlichen Pro⸗
vinzen bei der Besitznahme vor, wo der Thaler bergisch zu sech— zig Stuͤbern die Rechnungs-Einheit war, welche durch Scheide— münze dargestellt wurde, wärend die großen Zahlungen mit
mannigfaltigem großem Silber-Gelde gemacht wurden, dem ein
veränderlicher Kurs von den Fabrik-Unternehmern und Han— delsleuten beigelegt ward. Es lag im Interesse derer, welche im Großhandel mit Fuͤnffrankenstuͤcken, Kronenthalern, Konventions— thalern und preußischen Thalerstuͤcken bestimmte Quantitaͤten Silber erhielten, diese Geldstuͤcke fuͤr moͤglichst viel Stuͤber aus— zugeben, also den Metallwerth der Rechnungsmuͤnze, des ber⸗ gischen Thalers von sechzig Stuͤbern, immer mehr herab zu dräaͤcken. So stieg das preußische Thalerstuͤck in wenigen Jah— ren von 72 Stuͤbern auf 73 und daruber, bis endlich die preu— ßische Regierung ihre feste Valuta einfuͤhrte, und wenn im ge— meinen Verkehr Privatleute ferner nach Thalern bergisch und Stuübern rechnen wollten, doch verbot, das Thalerstuͤck zu einem andern Rechnungswerthe, als 738 Stuͤbern, auszugeben und an— zunehmen.
Die Ansichten, welche aus solchen Verhaͤltnissen entstehen, bemaͤchtigen sich leicht der Gemuͤther so, daß es schwer haͤlt, sie von der unvermeidlichen Nothwendigkeit zu uͤberzeugen, auch hier die Vereinzelung der Interessen und die Vervielfältigung der besondern Anstalten außzugeben, woraus zunächst das Uebel ent— steht, welches jeder Einzelne durch die Nothwehr dawider nur vermehrt. In der That sind es wesentlich ganz andre Grund— satze, worauf der regelmäßige Gang des wohlgebrdneten Muͤnz— wesens großer Staaten beruht. Nicht um anmaßlich ein Muster, sondern um erlaͤuternd ein Beispiel aufzustellen, ist vorstehend angefuͤhrt worden, was im preußischen Staate bereits seit dem Jahre 1409 in dieser Beziehung geschehen ist. Es galt nach der Katastrophe, die er eben erlitten hatte, dem Lande ein vollhaltiges Zahlungsmittel in Friedrichsdoren und Silbergelde zu schaffen.
Mit der Auspraͤgung desselben wird unablaͤssig fortgefah— ren, so wie der Verkehr das Material dazu darbeut. .
z In den letzten 24 Jahren sind nach den vorstehenden An— aben ! in Golde 13,699,357. Thaler, welche nach dein zeitigen Kurse des Früedrichsdors zu
in Kupfer
1122 5szI Thaler in Silberwahrung betragen;
in Silber in Thalern .. Dritteln
15,525,935
68, 1465, 859 — 237, 51 10
Sechsteln. 18,652,000 25
S, 135,9
uͤberhaupt in vollhaltigem Gelde ein Silber⸗ — werth von 101,961,849
also im Durchschnitte jährlich von 4, 248, 10
ausgeprägt worden. Beinahe vler Fuͤnftheile der Silberauspraͤ— gung bestehn in Thalerstücken. Die Prägung der Sechstelstuͤcke ist groͤßtentheils durch den Wunsch veranlaßt worden, das Ein— ziehen der alten Scheidemuͤnze zu beschleunigen; denn bei den Sechstelstuͤcken, worin nur w reines Silber sind, konnte weit mehr Scheidemuͤnzmetall ungeschieben zur Legierung angewandt werden, als bei den Thalerstücken, die ihres Gewichts an rei— nem Silber enthalten. Es hat daher die Ausprägung dieses kleinen Kurants fast ganz aufgehört, nachdem die alte Scheide— muͤnze gaͤnzlich eingezogen worden. Seine Bestimmung ist al— lein, den Gebrauch des vollhaltigen Geldes auch im kleinen Ver— kehr moͤglichst zu erweitern; fuͤr alle größere Zahlungen ist der Gebrauch der Thalerstuͤcke eben sowohl bequemer, als er auch durch Ersparung an den Muͤnzkosten und verminderten Anlaß zur Abnutzung wirthschaftlicher ist.
An die Stelle eines Nennwerths von. . 31,815,887 Thlr. alter Scheidemuͤnze in Billon, welche die Re— gierung durch ihre Anstalten selbst einziehen lies, ist bis jetzt nur ein Nennwerth von. 2,742, M9 in neuer Billonsscheidemuͤnze getreten; das ist sehr nahe statt
tausend Thalern nur 86. — Der Erfahrung nach scheint diese Verwaltung hat in den neuesten Zeiten die Nothwendg
Prägung noch nicht ganz den unentbehrlichsten Bedarf zu ge⸗ waͤhren. Nirgend sieht man Anhaͤufungen von Scheidemuͤnze, und nicht leicht wird etwas in Scheidemuͤnze bezahlt, was be— trächtlich genug ist, um in Kurant entrichtet werden zu konnen: wohl aber wird die Nothwendigkeit, sich durch stetes Herausge— ben auf groͤßre Muͤnzstuͤcke im kleinen Verkehr zu helfen, nicht selten laͤstig.
Die neue Kupfermuͤnze, welche alle Werthe von ein bis vier Pfennigen vertritt, scheint bis jetzt ebenfalls dem Bedarfe nicht ganz zu gnuͤgen, obwohl bisher 380,084 Thaler davon geprägt
sind. Der preußische Staat hatte niemals einen Ueberfluß an Dreiern, Kreuzern und ahnlichen ganz kleinen Muͤnzen, welche bei der Unachtsamkeit, womit sie das Publikum behandelt, un- Was jetzt noch jährlich in
glaublich schnell verloren werden. ch Kupfermuͤnzen gepraͤgt wird, ist nur bestimmt, diese Verluste zu ersetzen.
In preußischen Staate ist mit Ausnahme der fremden Pi— stolen, und dessen, was die gegenseitige Gefaͤlligkeit im kleinen Verkehr an den Landesgraͤnzen hier und da noch unvermeidlich zulaßt, durchaus kein fremdes Geld im Umlaufe. Die Regie⸗ rung selbst thut dagegen auch keinen Schritt, um ihrem Ge— praͤge Umlauf im Auslande zu verschaffen. Allein sie hindert
auch den Ausgang ihres Gelbes nicht, und der Privatverkehr Z24 Oktober.
barschaft umher so haufig zu verbreiten, daß in einigen Nach ⸗
hat es seinem Intresse gemäß gefunden, dasselbe in der Nach—
barländern der gemeine Verkehr groͤßtentheils damit betrieben wird. Es hat dleses nur dadurch bewirkt werden können, daß die Bewohner dieser Lander selbst es ihrem Vortheile gemäß fanden, Zahlung darin anzunehmen, und sich bei ihrem eignen gegenseitigen Verkehr dieses Zahlungsmittels zu bedienen. Je⸗
sehr abgeschliffnen Zwoͤlftel. . lon und in Kupfer ist außer dem kleinen Graͤnzverkehr jenseits der preußischen Graͤnzen nirgend sichtbar, und Niemand denkt daran, sie auszufuͤhren, da sie nur in einzelnen Stuͤcken zur Ausgleichung im kleinen Verkehr umlaͤuft, und dazu kaum noth—
Rach den vorstehenden Angaben wurden in den sechs Jah— ren 1827 bis 1332 gepraͤgt: in Billon ein Nennwerth von ö0 6, 9 — in Kupfer ein Nennwerth von 2 also jaͤhrlich im Durchschnitte in Billon 100, 8866 28 6 29,038 25 4 kuͤnftigen Prägungen
Wahrscheinlich werden die
sichern; sondern auch die Versorgung der Nation mit Scheide—
muͤnze, besonders Billon, zu ergaͤnzen, da die Praͤgung in den
Jahren 1821 bis 1836 fur den unentbehrlichen Bedarf offenbar noch nicht hinreichte.
Indessen ergeben diese Durchschnitte schon, wie geringfuͤgig der Gewinn ist, den die Scheidemünzausprägung im Beharrungs—
zustande bringen kaun: Sechszehn Thaler in Billon erfordern
eine Mark reines Silber, drei und eine halbe Mark Käpfer, und ohngefaͤhr einen halben Thaler Fabrikationskosten. Dieses
„50. Ein Zentner Kupfergeld hat ei— nen Nennwerth von 93 Thalern 29 Sgr. Das Material und die Fabrikation koͤnnen nach Zeit und Hrt 50 bis 55 Thaler kosten: der Gewinn ist demnach etwan 40 Thaler auf den Centner, oder 42 Prozent des Nenn— werths; das ist auf 29,000 Thaler 17,355. Folglich betraͤgt der jährliche Gewinn von der gesammten Scheide— muͤnzpraͤgung nach dem lezt sechsaͤhrigen Ducchschnitte wahr— scheinlich gegen 18,575 Thaler. Allerdings sind dieses sämmt— lich sehr unsichre Ueberschlage. Es kann in einzelnen Jahren beträchtlich weniger oder mehr nach Unständen gewonnen wer— den
hunderttausend Thaler
Durchschnitte gewonnen werden sollten.
Ein solcher Gewinn ist offenbar kein Gegenstand, der im preußischen Staate auf die Verwaltung des Muͤnzwesens einen gebietenden Einfluß ausuͤben koͤnnte. Jedenfalls aber reicht der— selbe bei weitem nicht hin, die unvermeidlichen Verluste zu er— setzen, welche die Abnutzung der Silbermuͤnzen erzeugt, so lange sie als vollhaltiges Zahlungsmittel dienen sollen. Darf niemals mehr eine Erniedrigung des Muͤnzfußes eintreten, und darf eben so wenig eine Devalvation, das ist eine Herabsetzung des Werthes, wofuͤr die Regierung ihre Muͤnzen ausgab, erfolgen: so bleibt nur die periodische Umprägung der abgenutzten Muͤn⸗ zen uͤbrig. Könnte der umlaufende Vorrath von preußischen
Dunstsaͤttg. 1 ; Wind
doch ist es blos das vollhaltige Silbergeld, was außer dem preu⸗ ßischen Staate umläuft; hauptsaͤchlich sind es die Thalerstuͤcke, viel weniger die Drittel und Sechstel, gar nicht die alten schon Preußische Scheidemuͤnze in Bil⸗
Pr. Enzl. Ohl. 30. PDräm. Sch d. Seeh. Kurm. Ohl. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berl Känigsb. do. Elbing. do. diesen 1j . Durchschnitt nicht erreichen: denn in den Jahren 18.7 bis 1832 Wesir Pfandbr. kam es noch nicht blos darauf an, die zufälligen Verluste zu er⸗ setzen, und den Mehrbedarf der wachsenden Bevölkerung zu
; 6 . 984. Russ. Höll. (v. Alles zusammengenommen ist etwan funfzehn Thaler werth: der Gewinn an dem Billon also nur 1 des Nennwerths, oder auf
Die guͤnstigen und unguͤnstigen Zufälle gleichen sich doch mehrentheils aus; und die nachstehenden Folgerungen behalten noch ihre volle Kraft, wenn auch einige Tausend Thaler mehr oder, wie viel wahrscheinlicher ist, wen iger im mehrjährigen
Silbermünzen auf 150 Millionen Thaler ei rn, 2.
wollte man? jährlich nur ein Hunderttheil dieser derthalb Millionen, umpraͤgen: so wurden wahrscheinlich
als fuͤnf Prozent dieser Summe, das ist mehr als 7500
ler jährlich erfordert, um diese Verbesserung zu bewirken.
ein Metallverlust von drei Prozent ist bei hundertjaͤhrigen
laufe eine sehr mäßige, bei kleinen Stuͤcken von stark ve Siiber gewiß ganz unzureichende Annahme.
Anderthals Prozent Fabrikationskosten im Durchs
sind auch sehr wenig, und nur unter der Voraussetzung chend, daß wenigstens vier Fuͤnftheile der Masse aus stuͤcken besteht.
und Provisionen zu rechnen sein duͤrften, auch nur ein Ansatz. . Es ist sehr wahrscheinlich, daß mit hundertjaͤhriger!
gung und fuͤnf Prozent Kosten grade in den dringendsten
bei weitem nicht auszureichen sein wird. Die preußischen
tel Thaler sind zwischen 1764 und 1785 geprägt, also n
lern Durchschnitte 58 Jahre im Umlaufe. Ihr Zustan ist ein solcher, daß schwerlich weniger als acht Prozem Masse von mehr als sechzehn Millionen Thaler verwenn den muͤßten, um sie in vollhaltige Thalerstuͤcke umzis Andre deutsche Staaten duͤrften ähnliche Beispiele anz haben. Aber auch schon bei den vorstehenden guͤnstigen aussetzungen wuͤrde das Vierfache dessen, was un vorigen Annahmen die jährliche Prägung von Schein einbringen koͤnnte, kaum hinreichen, den Verlust zu erseh
an dem Silbergeide durch Abnutzung im Umlaufe entsz
So verwandelt sich eine vermeinte Einkommenquell Verpflichtung zu beträchtlichen Ausgaben. Selbst die!
fuͤhlt, der Benutzung des Muͤnzrechts durch eine fortsth Verschlechterung des Muͤnzfußes Einhalt zu thun. Du liche Europa, von der Ueberzeugung ergriffen, daß der? des Staats auf den Muͤnzen nicht vergebens den gu Gehalt verbuͤrgen duͤrfe, entwoͤhnt sich doch nur . dem Herkommen, die Muͤnze als ein nutzbares Regi trachten. Es bedarf einiger Zeit, um die Lehre der annehmlich zu machen, daß die große Bequemlichkeit in lungsmittels, welches zugleich ein moͤglichst unvert Maaß der Werthe alles Kaͤuflichen ist, nicht ohne Ang langt werden koͤnne: und es mag daher auch den w etwas von den gewohnten Vorstellungen zu retten, em sicht vergoͤnnt werden, welche den Eintritt einer besser th ten Ordnung des Muͤnzwesens wohl verzoͤgern, abet! doch nicht verhindern wird. Die Nothwendigkeit, du wand, welchen die Unterhaltung eines solchen Zahlung fordert, durch Annahme der bequemen Goldwaͤhrung mindern, wird alsdann auch ohne besondre Empfelu leuchten.
Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einn 6. Uhr. 2 Uhr 190 Uhr. Beobacht
Luftdruck. . 533, 02 Par. 336,* ar. 6], o 2 Par. Quellwaͤrme Luftwaͤrme 7,08 N. 12,6 R. S, 0 0 R. 3 Thäaurunkt 4a Rö. I,, é Jö. Zr e Ji. Blufwärme]
r ft: 49 pCt. 72 pCt. e . 8e, or Ausdnnst. O Wolkenzug J W. 2 Niederschlag O0.
Berliner Börse.
1833.
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Grosshz. Pos. do, 4 — Qsipr. Pfandhr. Pbomm. do. Kur. u. Neum. do. Schlesische do. RksSt. C. d. K.- u. N. L.. Sch. d. K- u. N.
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Auswärtige Börsen. Ams terdem - 20. Oktober. Niederl. wirkl. Schuld 49. 53 g253. Kant ßill. 21. &
58 Span. 54. Frankfurt a. M.. 22. Oktober. Oesterr. 58 Metall. 935. 93 43 83 S3. 2183 56 lr. Bank- Aciien 1445 1443. Part. Ohl. 13 5 Lon EI. 1973. G. loll. 53 Ou. v. 1832 91. M 1nAn. Poln. l 53 Span Rente in Amsterd. negoc. 5bz. 33 do. perp. 35 II amburg, 253. Oktober.
Oeësiaùrr. 5 Met. 92. 43 d0. 82. Bank- Actien 1181. ki 1831) 8935 Flat. in Hamb. Cert. h koln. 1173. Dän. 7Gt. .
Paris, 19. Oktober. 53 Rente pr. eoꝛmpt. 101. 55. lin cour. 101. 65. 359 7.5. 25. sin cur. J3. 35. 58 Nea, pr. compi. 89. 45. fi
Peirnien-Scheine 100.
n, . k 24 9 55. 53 Spun. berp. 593. 385 do. 364. 53 Bel. 93 5
Königliche Schau spiele.
Sonnabend, 2s. Okt. Im Schauspielhause: 3m male: Die Supplikanten in Verwirrung, Lustspiel n von Herzenskron. Hierauf: Die Benefiz ⸗Vorstellung 1 Akt und 5 Abtheilungen. Und: Franzoͤsische o des Herrn Alexander aus Paris: Ruses (le Kicdli' en J acte el en prose, traduit de l'unglais Alexander. Fersonnages: Furlautli, capitain anglais. allertunn. Vicolas, ddmestique de i'alderman. Mfslrissł Iliss Flirtilla. fille de Falderinan (Obige fuͤnf Charaktet⸗ von Herrn Alexander allein, ohne Mitwirkung einer Person, dargestellt.)
Königstädtisches Theater. Sonnabend, 245. Okt. Der Kreuzritter in Aegi heroische Oper in 4 Aufzuͤgen, nach dem Italiaͤnischen. ciato in Egitto; Musik vom Koͤnigl. Hof ⸗Kapellmeister M
Redacteur Cottel.
Gedruckt bei A. W. Hin
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Endlich ist ein halbes Prozent fuͤr Neben
wohin namentlich Affiniren einzelner Partheien, Transpon in dem Betirk des Domainen⸗-RentamtsStar⸗ ard! ] h f z — en Meilen von der Hande lcstadt Dan⸗ 28 sar. 9 pf. gewuͤrdigte Mannsehngut Nieder⸗Rengers⸗
a dem Etablissement J. 272 Morgen 130 Ru⸗
' mndesherrlichem Patronat gegruͤndet worden.
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats Zeitung M 297.
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Bekanntmachungen. u blik an du m,
. . Deräüßerung des Vorwerks Bordzi— Dom ainen Rentamts Stargardt.
Meilen von der Kreisstaht Stargardt und nur hon der nach die sen Staͤdten fuͤhrenden Chaus⸗ inte Vorwerk Bordzichow, welches uͤber⸗ 56 Morgen 142 Ruthen Preußisch Maas ent⸗ rom 24. Juni 1834 ab entweder im Ganjen theilt in 3 Acker⸗Etablissements und 3 Kaͤth⸗ n, entweder mit Vorbehalt eines Domginen—⸗ hder ohne diesen Vorbehalt, meistbietend ver⸗ faden, wozu ein Lizitations-Termin auf den 8 Januar 1834
Lolale der Domainen⸗Rentamts⸗Verwaltung uugardt zu Kueborowo von 10 Uhr des Mor⸗ F bot dem Departementsrath abgehalten wer⸗
rd. * * * I Etablissements sind folgende é bestimmt: zu dem Eta blissement A 626 Morgen 103 Ru⸗ hen Prenssch Maas inel 315 M 44 R. Acker, 3 M26 R. Wiesen, 83 M. 156 R See, mit en ttt Theil der Wohn- und Wirthschafts⸗ hebaͤude. ; zu dem Etablissement B 91 Morgen 172 Ru⸗ hen, inel. S4 M. 135 R. Acker und 7 M. 34 Wiesen, ohne Gebaͤude. z bem Etablissement C 9g0 Morgen 115 Ru⸗ hen inel. I4 M. 55 R. Acker und 8 M. 123 R. Biesen, ohne Gebaͤude. fu dem Etablissement D. 97 Morgem 9 Ruthen je. 5 M. 175 R. Acker und 6 M. 78 R. Biesen, ohne Gebaͤude. zu dem Etablissement E. 109 Morgen 77 Ru⸗ hen inel. 88 M. 15 R. Acker und 6 M. 116 R. Bi'sen, ohne Gebaͤude. dem Etablissement F. 94 Morgen 52 Ruthen el. 16 M. 178 R. Acker und 7 M. 164 R. Biesen, mit einem Wohnge baͤude. jn dem Etablissement 6 185 Morgen s Ru⸗ hen inel. 101 M. Acker und 5 M. 7 R. Wie⸗ n, mit einem Wohngebaͤude. zu dem Etablissement H. 129 Morgen ss Ru⸗ hen inel. J5 M. 40. R. Acker und 20 M. 110 s. Wiesen, ohne Gebaͤude.
hen incl. 231 M. 142 R. Acker und 24 M. 6 R. Wiesen, ohne Gebaͤude. zn dem bebaueten Kaͤthner⸗-Etablissement K. 6 Ruthen. ö dem bebaueten Kaͤthner-Etablissement L. 6 sorgen 63 Ruthen. gu dem bebauten Kaͤthner⸗-Etablissement M. 3 kotzen 14138 Ruthen.
he bedeutender Königlichen und adeligen gen, wo das Dauholß zu billigen Preisen anu⸗ st, erleichtert die baulichen Ausführungen und dem hohen Finanz-⸗Ministerio dem Kaͤufer des ements A. Ein Freijahr in Rucksicht der grund⸗ hen Gefälle und der zu berichtigenden Kausgel⸗ sen Käufern der Etablissements B. C. D. E. F. J. sind aber drei Freijahre in eben der Art, „ Juni 1834 ab, zugeslanden. ; ch die Gnade des Königs Majestaͤt ist neuerlich ungelisches Kirchen⸗-Gebaͤude in dem Dorfe Bord⸗ aufgefuͤhrt und ein evangelisches Pfarr⸗System
dem vorher bemerkten Lizitations-Termin wird steigerung der Kaufgelder geboten, Erwerbungs⸗ die mit hinreichenden Betriebs⸗Kapitalien und ichtigunz der Kaufaelder versehen sind und den bei hieruͤber in dem Termin führen konnen, sesetzlich zu Erwerbung von Grundstuͤcken faͤhig perden auf diese auszuthuenden Laͤndereien auf⸗ un gemacht und koͤnnen sich von den oͤrtlichen lunissen entweder zur Stelle unterrichten oder , tenen und die der Information mfzestellten Nutzungs⸗Ueberschlaͤge von der un⸗ Feten Regierung in portofreien Briefen erbitten. zille keine annehmbaren Gebote abgegeben wer⸗ slen, wird das Vorwerk Bordzichow in eben zitations-Termin zur Zeichtverpachtung auf 3 ihr gestellt werden. mig, den 14. October 1833.
Königl. Preuß. Regierung.
zil, füt die Verwaltung der direkten Steuern, Dom ainen und Forsten.
E diet al⸗-Citation.
den Antrag des Justij⸗Commissariuz Dechend, hatretens des Fiscus, werden die unbekannten der nächsten Verwandten der, am 4. Deje mber u Danzig verstorbenen, Johanne Louise, gehor— Degerstacdt, verwitweten Gber⸗Post Commissarius ih namentlich deren, in dem wechselseitigen Testa—= der Ober⸗Post Com missrius Wittichschen Ehe⸗ bom 4. Dejember 1304 und publieirt den 23. nber 1815 benannte, Schwester Martha Chri⸗ Degerstaedt, verehelichte Schiffs- Capitain Pyhi⸗ n, welche aber eingezogenen Nachrichten zufolge mnchteren Jahren verstorben sein soll, und der, Aufenthalte nach un zekannte, Bruder derselben, deren etwanige Abkommiinge und Erben, oder bern endte — hierdurch vorgeladen, in dem auf J Nai i834, Vormittags um 10 Uhr, n Aber, Landesgerichtz⸗Rathe Herrn Reichert n Termin zu ersfche inen, iht Vsrwandischaff ö niß mit den Erblassern und ihr Erbrecht, in n Recht ju deren Nachlasse amujeigen wn luweisen, oder zu gewaͤrtigen, daß die benannte ö 6 Erblasserin und deren Bruder fur todt n' die Erbschast der Nhanng gouise, gexernen rat. ent een Dber⸗Post⸗Commissarius ä als erlediget, dem Königlichen Fiskus wird söochen werden? nienwerder, den 21. Juni 1833.
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Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.
611 . Buchholz in Berlin, d ꝛli : ja ur Bietung auf das in via executionis aub hasta des kindern ,, . , .
estelte, in dem Koͤnigl Preuß Antheil der Oher, fend Thalern werden diefe unberannten Vermächt:s it.
Avertissement.
nach Landschaftlichen Prinzipien auf 49, 07 Thlr.
dorf, mit Klein Krausche sind die Termine, von denen der letzte peremtor isch ist, auf . den 19. Tuüli c, den 15. Oktober e. und den 21. Tanuar 1834, anberaumt worden. Zahlungs und Besitzfaͤhige Kauf⸗ lustige werden daher aufgefordert, sich in diesen Ter⸗ minen vor dem Deputirten, Ober⸗-Landesgerichts⸗Rath
Vraun auf dem Schloß hierselbst Vormittag, um
10 Uhr einzufinden, ihre Gebote abzugeben und dem⸗
naͤchst die Abjudication an den Mein und Bestbieten,
den iu gewaͤrtigen. Die Kaufßedingungen nebst der
Taxe können waͤhrend den gewohnlichen Amtsstunden
in unserer Concurs⸗Registratür eingesehen werden.
Zugleich werden folgende, bei gedachtem Gut ange⸗
nommene, ihrem jetzigen Ausenthalt nach unbekannte
Mitbelehnte, als:
4) der Kammerjunker und Kloster-Vogt Carl Einst Georg v. Ziegler und Klipphausen, ehehin auf Hermsdorff, modo dessen Erben,
Y der Wilhelm Peter Carl Theodor Graf zu Solms⸗ Tecklenburg oder dessen Erben,
aufgefordert, sich in dem peremtorischen Termine ein⸗
zufinden und ihre Rechte wahrzunehmen, bei ihrem
Ausbleiben aber zu gewaͤrtigen, daß dem Meist- und
Bestbietenden der Zuschlag ertheilt werden wird.
Glogau, den 19. Maͤrz 1833.
Königl. Preuß. Ober-Landesgericht von Nieder-Schlesien und der Lausitz.
v. Goͤtz e.
Ediet al-Citat ion.
Der am 21. April 1189 hierselbst geborne Gott⸗ lieb Ihlow, Sohn des verstorbenen Ackerbuͤrgers Ihlow hierselbst, ist im Jahre 1807 nach Cuͤstrin auf Vorspann geschickt worden, und hat seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht ge⸗ geben. Derselbe, so wie dessen etwanige unbekannte Erben werden daher auf den Antrag seiner Geschwi— ster hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spaͤtestens in dem auf
. den 21. August 1834, Vormittags 11 Uhr, in der hiesigen Gexrichtsstube an⸗ stehenden Termine schristlich oder persoͤnlich zu mel⸗ den und weitere Anweisung zu gewaͤrtigen, widrigen⸗ falls der Gottlieb Ihlow fuͤr todt erklaͤrt, und sein Vermoͤgen den sich bereits gemeldeten naͤchsten Erben zugesprochen werden soll. Schönflieg, den 13. October 18535. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
ausitz und dessen Rothenburger Kreise gelegene, den nehmer, hi
Graf Breßlerschen Erben gehöͤrige, kreisfustizraͤthlich und spaͤtestens in dem auf 8) Paul Heinrich Kind, ju Elxleben geboren den 24. den J. Mar 1834, Vormittags um 19 uhr, 1d Roh . ö
im hiesigen Stadtgerichte vor dem Herrn Just zrath
2
ermit vorgeladen, sich binnen neun Monaten
Jobst angesetztcen Termine schriftlich ober perfönlich zu melden, und ihr Verwandschafts-Verhaͤltniß anzu.⸗ geben und nach; uweisen. Die sich meldenden Interessenten werden nach Fest⸗ steluung ihrer Legitimation i die rechtmäßigen Her. maͤchtnißnehmer angesehen und ihnen ward das Legat mit Zinsen zur freien Dis vosstion verabfolgt werden. Stettin, den 21. Juni 1833. Koͤnigl. Rreuß. Stadtgericht.
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Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Wil— helm Loesewitz hierselbst, und seiner untẽr der Firma J. W Loesewitz bestandenen Handlung, ist unterm 22. dehruar d. J. Der Coneurs eroͤffnet worden.
Es werden daher alle unbekannte Glaͤubiger hier— durch vorgeladen in dem auf
den 3 Januar 1834, Vormittags 11 uhr, angesetzten Heneral⸗Liquidations⸗Termin, vor dem De⸗ putirten Herrn Justiz Rath Wellmann, entweder per⸗ soͤnlich oder durch zulaͤffige Bevollmaͤchtigte, wozu ih— nen in Stmangelung anderer Bekanntschaft, der Herr BHarnison⸗-Auditeur Euen und die Herren Justiz⸗-Com⸗ missarien von Dewitz und Krause in Vorschsag gebracht werden, zu erscheinen, ihre Anspruͤche an die Eoncurt⸗ Masse anzumelden und durch Einreichung der daruͤber sprechenden Urkunden, oder auf andere guͤltige Art nach zuwe isen.
Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forde— rungen an die Masse praͤeludirt, und ihnen wird des⸗ halb gegen die übrigen Glaͤubiger ein ewiges Still— schweigen auferlegt werden.
Stettin, den 30). August 1835.
Königl. Preuß. Stadtgericht.
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Subhastatisons Patent.
Das unter unserer Gerichtsbarkeit, im Großherzog⸗ thum Posen und dessen Kostenschen Kreise beiegene, zur, Vietor Graf v. Sioldrskischen Concurs⸗Masse ge= hörige adlige Gut Czacz, nebst den dazu gehoͤrigen Doͤrsern Polnisch Presse, Karszniee und Pieninki, welche nach der gerichtlichen Taxe vom Jahre 1832 und resp. 1833 auf 125, 321 Thlr. 13 sor. 44 5f. namlich:
2 Czaen auf Si, 627 Thlr. 11 sgr. 14 pf.
b) Polnisch Presse 16709 19 75
) Karsiniee mit dem Zin⸗
dorfe Xieginki 25,998 3 71. gewürdigt worden sind, soll oͤffentlich an den Meist— hietenden verkauft werden, und es sind die Bietungs⸗
Kaehne.
Avertissement
Der von hier gebuͤrtige Johann Heinrich Gottfried Henze, welcher am 5. April 1829 als Schuhmacher in die Fremde gegangen ist, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gege⸗ ben hat, oder dessen Erben und Erbnehmer werden auf Antrag der naͤchsten Verwandten hierdurch auf— gefordert, sich binnen 9 Monaten, oder laͤngstens in dem auf
den 30 Januar 1834, Vorm. um 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz⸗Rath Saalfeld angesetzten Ter⸗ mine ju melden, und weitere Anweisung zu gewaͤr⸗ tigen, Im Unterbleibungsfalle wird der Johann Hein⸗ rich Gottfried Henze fuͤr todt erklaͤrt, und sein Ver— mögen seinen legitimirten Erben zugesprochen werden.
Nordhausen, den 25. Maͤr; 1833. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Edietal⸗ Citation.
Am 24. April vor. Jahres starb hierselbst die Beata Dorothea, verwittwetẽ Kaufmann Ruͤcker, geb. Kirsch, ohne Hinterlassung eines Testaments und bekannter Erben. Auf den Antrag des diesem Nachlaß bestellten Eurators werden nun die unbekannten Erben der Beata Dorothea, verwittweten Kaufmann Ruͤcker, geb. Kirsch, hierdurch öffentlich aufgefordert, sich binnen 8 Monaten, spaͤtestens aber in dem auf ; den S. Februar 1834, früͤh 9 Uhr, in dem hiesigen Gerichts⸗-Lokale vor dem ernannten Deputirten Herrn Ober- Landesgerichts -Auskultator Caps persoͤnlich oder durch einen mit Insormation und Vollmacht versehenen hiesigen Justij⸗Kommissa⸗ rius, wozu der Herr Justij-⸗Kommissarius Woit und der Herr Justiz-Kommissarius Robe in Vorschlag ge— bracht werden, zu melden, ihre Erbes-A1Ansprüäche auf den Nachlaß der verwittweten Kaufmann Rücker, geb. Kirsch, gehörig nachzuweisen, demnaͤchst aber die Ueber, lieferung desselben zu gewaͤrtigen. Sollte sich jedoch innerhalb dieses Zeitraums und spaͤtestens in dem he— zeichneten Termine Niemand melden, welcher auf den Nachlaß der Wittwe Rücker, geb Kirsch, ein gesetz⸗ liches Erbrecht darzuthun vermöchte, so wird dieser Nachlaß als ein erbloses Gut dem Koͤnigl. Fiseo zur freien Disposition verabfolgt, die nicht erschienenen, Erhen aber werden praͤkludirt, und der nach erfolgter Praͤklusson sich etwa meldende naͤchste Erbe wird alle Handlungen und Diepositionen des Fisei als eines sich fruͤher gemeldeten Erben anzuerkennen und zu übernehmen fuͤr verbunden erachtet werden.
6 den 22. Maͤrz 1833. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. v. Rönne.
S dietal⸗ Citation.
Auf den Antrag des Curators des, von der hier ver, sorbenen Wittwe des Glasermeisters Johann Heinrich Munster, Dorothee Sophie geb. Magnus, in ihrem am 22, Juni 1824 errichteten und am 4. Oktober 1828 publizirten Testamente den vollbürtjgen und Halb⸗Ge⸗ schwistern der Mutter ihres verstorbenen Mannes, der
Termine auf
frau Catharine Marie, gebornen Fliedner, zu Walschleben geboren den 18. Februar 739, welcher 1 ,. als 20 Jahren in unbekannter Abwesen⸗ eit lebt;
Mai 1760, und Johann Caspar Kind, daselbst ge⸗ boren den 1. Februar 1762, Soͤhne des Einwoh⸗ ners Hans Melchior Kind, von denen der erstere zuletzt im Jahre 1773 aus Amsterdam, und letzte⸗ rer 1774 zum letzren Male aus Lübeck geschrieben hat, welche seit dieser Zeit von ihrem Teben und Aufenthalt ken Nachricht gegeben haben; 9) Tobigs Davin Reichardt, Fleischer und Gastwirth, ein Sohn des gewesenen Accise Einnehmers Johann Nicol. Reichardt und dessen Ehefcau, Anne Marie, geborenen Cordissen, zu Ganglofsoemmern am 19. Januar 1764 geboren, welcher sich im Jahre 181 nach Holland begeben und seitdem nichts von sich hat hören lassen, oder deren etwa zurückgelasse ne unbekannte Erben und Erbnehmer werden auf den Antrag der Verwandten und respective Curatoren der Verschollenen hierdurch vorgeladen, sich vor oder spaͤtestens in dem auf den 25. August 1834, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Landgerichts⸗Director Grabe an hiesiger Landgerichts - Stelle anberaumten Termine e oder burch einen gehoͤrig legitimir⸗ ten Bevollmaͤchtigten, wozu die Herren Jußiz-Com⸗ missarien Roetger, Sagetot, und Dr. Koch senior hier in Vorschlag gebracht werden, zu melden und resper⸗ tive uber ihr angebliches Erbrecht gehoͤrig auszuweisen, entgegengesetzten Falls aber zu gewaͤrtigen, daß sie, die Abwesenden, fuͤr todt erklaͤrt werden, und das von ih⸗ nen zuruͤckgelassene Vermoͤgen, welches
bei dem z. Hartmann in 70 Thlr.,
bei dem ꝛc. Hotze in einem zu Erfurt belegenen, mit
200 Thlr. verassecurirten Wohnhause,
bei dem ꝛc. Hergt in eirca 16 Thlr.,
bei der ꝛe. Enderlein in 5 Thlr. 25 sar. 3 pf,
bei dem ꝛc. Hildebrandt in 40 Meißnischen Gäͤlden,
bei dem ꝛc. Langula in eirea 24 Thlr., bei dem ꝛe. Zinkeisen in 4 Acker in Welschlebener
Flur belegenen Landes, ungefaͤhr 15 Thlr. werth,
bei den Gebruͤdern ze. Kind in 185 Thlr., und
bei dem ꝛc. Reichardt in 800 Thlr. besteht, unter Praͤelusion der unbekannten Erben oder Erbneh⸗ mer, den bei den Akten schon legitimirten oder sich noch legitimirenden naͤchsten Verwandten, und in de⸗ ren Ermangelung, als herrenlosez Gut, dem Koͤnigli⸗ chen . uͤbereignet werden wird.
Erfurt, den 13. September 1833.
oͤnigl. Preuß. Landgericht.
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Es soll die vacant gewordene Stelle eines Gesang⸗ lehrers sowohl, als die eines Lehrers fuͤr Quinta am hiesigen Gymnasio, und zwar jede einzelne, anderwei⸗ tig durch gualifieirte Subjecte besetzt werden, und es werden daher alle, die eine oder andere dieser Stellen
dem 14. Noventber 1822
den 13. Februar 1834. und der peremtorische Termin auf
den 14. Mai 1834. vor dem Herrn Ober⸗-Landesgericht?⸗-Assessor Grafen on Posadowzki, Morgens um 9 Uhr, allhier augesetzt worden. Besitzfahigen Kaͤufern werden diese Termine mit der Nachricht bekannt gemacht, daß in dem letz⸗ ten Termin die Realitaͤten dem Meistbietenden wer⸗ den zugeschlagen werden, und auf die elwa nachher einkommenden Gebote nicht weiter geachtet werden soll, insofern nicht gesetzliche Hindernisse eine Aus— nahme zulassen, so wie, daß jeder Lieitant eine Cau⸗ tion pro licit- von 6090 Thlr. Courant, in Tours habenden Preußischen Staats⸗-Papieren oder Posener Pfandbriefen zu erlegen verpflichtet ist. —
Uebrigens steht waͤhrend der Subhastation und bis 4 Wachen vor dem letzten Termine einem Jeden frei, uns die etwa bei Aufnahme der Taxe vorgefallenen Maͤngel anzujeigen. Die Taxe nebst Kaufs⸗Bedingun— gen konnen zu jeder schicklichen Zeit in unserer Regi— stratur eingesehen werden.
Fraustadt, den 8. Juli 1833.
Königliches Preußisches Landgericht.
ö g t d m, Nachbenannte Abwesende
geboren, welcher sich in seinem M7ten oder 18ten
Jahre, so viel ermittelt werden koͤnnen, von hier
entfernt hat, ohne von seinem Leben und Aufent— halt Nachricht zu geben;.
2) Johann Michael Hotze, Buͤrger und Maurergeselle, zu Erfurt am 30. November 1768 geboren, welcher am 6. Januar 1809 sich von hier entfernt hat, um als Soldat in Oesterreichische Dienste zu treten;
3) Georg Christoph Herat, auch Blase oder Walther genannt, ein unehelicher Sohn der am 12. April 1815 zu Erfurt verstorbenen Ehefrau des Nacht⸗ waächters Blase, Johanne, gebornen Hergt, am 15 April 1784 zu Dielsdorf geboren und mit Johann Thristoph Walther außer der Ehe erzeugt, welcher sich im Jahre 1811 von hier entfernt und einmal von Wien aus geschrieben, spaͤter aber keine weitere Nachricht von sich gegeben hat;
4) Christiane Marie Enderlein, eine durch nachfolgende Ehe legitimirte Tochter des zu Erfurt verserbenen Feldchirurgus und fruͤhern Ehurfuͤrstl. Saͤchsischen Musgueriers Johann Gottlob Enderlein und der Christiane Märie Metze, am 4. September 1784 zu Skoehlen bei Naumburg geboren, welche sich im
schollen ist;
Johann Bernhard Hildebrandt, ein Sohn von Jo⸗ hann Sebastian Andreas Hildebrandt und dessen Ehefrau Blandine, gebornen Graf, zu Ringleben am 16. September 1758 geboren, welcher seit laͤn⸗ ger als 40 Jahren abwesend ist;
6) Johann Loren; Langula, ein Sohn des Einwohners und Schenkwirths Heinrich Lorenz Langula, zu An—⸗ disleben am 28. April 1768 geboren, welcher sich seit 1785 in unbekannter Abwesenheit befindet;
kinizl. preuß. Ober-gandesgericht.
verehlicht gewesenen Zimmergesell Muͤnster gebornen
7) Nicolaus Heinrich Zinkeisen, ein Sohn des Can— tors Adam Johann Jacob Zinkeisen und dessen Ehe⸗
1) Cyriax Hartmann, zu Erfurt den 19. August 1773
zu erlangen wünschen, und sich dazu qualineirt halten,
hierdurch aufgefordert, sich unter Vorlegung der er⸗
forderlichen Qualifications⸗-Zeugnisse, innerhalb 6 Wo⸗
chen a dato dieses bei uns zu melden.
Greifswald, den 14. Oetober 1835. Buürgermeister und Rath hieselbst.«
Bekanntmachung. Jungfer Eleonore Friederike Wiedemann ist, nachdem ihr Vater, Herr Johann Christian Au— gust Wiedemann allhier, Fleischsteuer⸗Haupt⸗Einneh⸗ mer im Amte Gruͤnhayn, und ihre Mutter, Frau Ehr i⸗ stiang Friederike verwitib. Wiedemann, in vorigem und heurigem Jahre mit Tode abgegangen, m n d. J. ohne letztwillige Verordnung verstorben. Zu ihrem Nachlasse haben sich zwar Seiten-Verwandte von ih⸗ rer Großmutter, Rosinen Magdalenen verwittbet gewesenen Weber, dann verehelichten Preißker zu Koͤnigswalde, gebornen Konig aus Crottendorf, als Er— ben gemeldet. Es ist jedoch zur Zeit nicht bekannt, ob nicht von der Erblasserin Großvater mütterlicher Seiten, dem Schullehrer Preißker zu Koͤnigswalde, und deren Groß⸗Eltern vaͤterlicher Seiten, Johann Christoph Wiedemann, geboren zu Zwickau, welcher als Ser⸗ geant hei dem Saͤchs. Linien- Infanterie⸗Regimente Prinz Friedrich August im Jahr 1756 in preußische Gefan= genschaft gerathen seyn soll, und seitdem verschollen ist, und Christianen Sophien Wiedemann, ge⸗ bornen Buchner von hier, ebenfalls BlutsVerwandte in gleich nahen oder näherem Grade vorhanden sind. Auf Antrag des Nachlaß⸗Vertreters, Herrn Bergamts⸗ Auditors und Advocat Heinrich Seelig allhier, sind deshalb dutch die unter hiesigem Rathhause und bey den Wohlloͤbl. Stadtgerichten zu Dresden, Zwickau Magdeburg und Goͤrlitz ausgehangenen Anschiaͤge die unbelannten Erben gedachter Jungfer 33 e dem ann auf
öᷣ . Maͤr l 1834.
zu Angabe und Bescheinigung ihrer Anspruͤche Verlust derselben und der Wierer fehr i ir Stand, geladen, und . 236 der 25. Ag nil f. 9. ju Bekanntmachung des Praͤelusiobescheides, de 2683 Mai k. J. zur Inrotulation der Acten nach rechtlichem . 5 d. r. . n ni 1834. Verspruch ur Eroͤffnung des eingehenden Urthels ausgese ö len Auch haben die Auswärtigen zur i t weiter ergehenden Ladungen Bevollmaͤchtiste im Orte oder in der Naͤhe zu bessellen. ; Annaberg, den 21. September 1833.
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Jahre 185h4 von hier entsernt hat und seitdem ver⸗ Das Stadtgericht.
Gensel, Stadtr.
Bekanntmachung.
ö g liche Kreisgericht Wolfenbuͤttel fuͤgt hiemit Auf den Antrag des Chirurgus Barth hieselhst, a
Executors des Testaments der daselbs , . verstorbenen Wilhelmine Christiane Caroline Biller, werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß der Matter und resp. Schwester der gedachten Biller, naͤm= lich an den Nachlaß der vor ihr hieselbst versiorbenen