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Schweden und Norwegen. Zwischen einigen Kaufleuten und . zu Ehristian ia war Über zewisse Grundsatze bei der erzollung von Zuckern, namentlich über den Unterschigd zwischen re=
Jem, gedecktem und raffinirtem Zucker, eine Meinungs⸗Verschiedenheit entstanden, welche 6 Cireular des Finanz⸗DOepartements vom Jten Okt. d. J authentisch dahin beseitigt worden ist, „daß unter gedeck= tem Zucker solcher zu verstehen sey, der an den Pro duęetigns-Or⸗ ten eine sorgfältigere Reinigung bekommen habe, als die sogenann⸗ ten rohen oder Puder⸗FZucker, daß aber hingegen die Sorten, welche in un ferem Welttheile eine weitere Raffinirung erhalten, nach Bestimmung der Landes-Gesetze zu der raffinirten Wagre gerechnet werden müssen.“ Hiernach zu verfahren, sind die Zoll-Kammern an
gewiesen worden.
Spanien. Laut Verordnung vom 31. Juli e soll die Einfuht⸗ Abgabe von 3“ dicken Brettern nur im doppelten Berrage der Abgabe ö. en Brettern künftig erhoben werden, statt 120 nur 24
aravedis.
Portugal. Der Entwurf eines neuen Handels⸗Gesetzbuchs, wor, in auch das Jury⸗System mit aufgenommen iwurde, verfaßt von Joss Ferreira Borges, hat die Genehmigung der Regierung erhalten und soll, laut eines in Nr. 58 der Lissaboner Chronika abgedruckten Regentschafts⸗-Dekrets, demnächst in gesetzliche Kraft treten.
Königreich beider Sizilien. Unterm 14. Sept. d. N. ist zu Neapel ein Königl. Dekret publizirt worden, welches eine Redue— tion des Amortisations⸗Fonds verordnet, mit folgenden näheren Bestim—=
mungen: 2 .
1) vom 1. Juli k. J ab, wird der , , der öffentlichen Schuld im Gebiete diesseits des Pharus auf 00,09 Dukaten jährlich festgesett.
2) In dieser Summe ist die der Amortisation des Staats-AUnlehns vom 23. 5 1821 entsprechende Quote mitbegrissen.
3) Die mit dem besagten gewöhnlichen Fonds rückgekauften Renten sollen einen Zuwachs⸗Fends bilden.
4) Es findet kein Renten⸗Rückkauf über Pari statt, und selbst auf Pari nur mit spezieller Königl. Genehmigung. Diese Fonds kön⸗ nen für keinen anderen Zweck als zur Amortisation anderer Staatsschulden verwendet werden. .
6) Hat der Verkauf von Amortisations-Renten am bestim mten Tage nicht e rn, können, so bleibt der Amortisations-Kasse überlas⸗ sen, ihn auf andere Tage zu vertheilen; jedenfalls ist aber die für ein Trimester bestiminte Amortisations⸗Summe noch in dem—
selben Trimester zu verwenden.
Türkei. Die Münze zu Konstantinopel ist, mit Ausprägung neuer Goldmünzen von 20 und 10 Piastern bescheftigt, welche, gleich der neuesten Silbermünze, im Gehalte geringer als die bisherigen sind.
Aegypten. Die, Regierung hat nicht nur ihr Verbot, Türkische Münzen in den öffentlichen Kassen anzunehmen, erneuert und streng eingeschärft, sondern eg sollen auch — wenn man den vom Purnal du Commerce mitgetheilten Nachrichten aus Alexandrien trauen darf=— die Zoll-Beamten alles bei Reisenden vorfindliche oder aus Schiffen gelandete Türkische Geld wegnehmen, und die öffentlichen Behörden alle fernere Communication mit solchen fremden Kaufleuten einstellen, . die Einführung dieses Geldes nach Aegypten sich erlauben würden. ⸗
Die Verlegung der General⸗-Administration des Aegyptischen Han⸗ dels von Kairo nach Alexandrien scheint fest beschlossen zu seyn.
Eine hier und T fler t Hoffnung, daß die Regierung den Kassee⸗Handel völlig freilassen würde, scheint sich nicht zu bestätigen. Den e r fh, Kaufleuten, deren in der Douane gelagerte Vor— räthe bieses Artikels kürzlich in Beschlag genommen waren, sind sel⸗ bige zwar auf dringende Vorstellung ihres Konsuls zurückgegeben mor⸗
den; doch nur unter der Bedingung, sie binnen Monatsfrist zu verkau⸗
fen, oder nach Ablauf dieser Frist sie der Regierung zum Preise von 15 Pigstern pr. Oka zu überlassen.
Auf Kandia fürchtet man sehr die Einführung des Monepolsystems der Aegyptischen Regierung in Bezug auf Mandeln, Oel, Seide, und andere Stapel⸗Produkte des Landes.
Ebendaselbst hat eine Regierungs-Verordnung, wongch allen Kretensischen Griechen der Verkauf ihres Eigenthums, und allen Ein⸗ wohnern bei Verlust des Kaufschillings der Ankauf desselben verboten wird, unter den dadurch betroffenen Personen greße Bestürzung ver⸗ ursacht. .
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Die Artikel, welche nach dem 31. Dejember d. J. zollfrei daselbst eingehen wer⸗ den, sind: gebleichte und ungebleichle Leinen, Tasel-Leinen, Leinen⸗ Napkins und Leinen-Cambries, wollene Zeuche, Shamls, und andere Manufakturen, von welchen Seide das Haupt- Material ist. Es soll jedoch auch von den zollfreien Artikeln künftig beim Singange der Werth deklarirt werden, wiewohl bloß aus statistischen Rückstchten.
Desgleichen werden nach dem 31. Dezember d. J. die Zölle vom Wein stufenweise vermindert, insofern sie jetzt über 20 pCt. vom Werthe betragen, und zwar um 10 pCt. dieses Werth Betrages. ach dem 3. Män 1831 wird aber der Zell von allen Weinen, niit. Aus⸗ nahme der Französschen, auf die Hälfte seines gegenwärrigen Betra⸗ ges ermäßigt, und von den Fran n ss e, auf die Hälfte desjenigen, welcher durch die Akte vom 14. Juli 1532 festgesetzt ward.
Hinsichtlich der künftigen Feststellung des Werths eingehender Waaren, et das Konsulat her Vereinigten Staaten zu Hamburg den nachstehenden Auszug eines vom Nord⸗Amcritanischen Staats⸗Seere⸗ tair des Schatzes an seine Zoll⸗Einnehmer erlassenen Cirkulars publicirt:
„in allen den Fällen der ad valorenm- Zölle gut Akte vom 14. Juli „1832 ober irgend einer anderen Akte, bleiben die jetzt durch das „Gesetz bestätigten Vererdnungen wegen Bestimmung des wirklichen „Werths unverändert. Rücksschtlich der Artikel, die einem besonde⸗ „ren Zölle, oder einem anderen als dem ad valorem-Zolle, unterwor—⸗ „fen sind, muß deren wirklicher Werch zur Zeit des Einkaufs und „und an dem Orte, von wo sie in die Verein gten Stagten einge⸗ „führt sind, der in dem Lande, wo sie ursprünglich verfertigt oder „hervorgebracht warden — wie dies nun der . seyn mag — ge— „schätzt, gewürdigt und bestimmt, und die Zahl der Ellen oder Qua—⸗
„brat? Elen, Teinen, Pfunde, Gallonen, Bushels, oder anderen
„Parzellen Und Maße, und der wirkliche Werth eines jeden dersel⸗ „ben, wie der Fall es ersordert, ange eben, und iichtige und geeignete „Eingangs-Abgäben daron gemacht werden, in derselben Art und in „Gemäßheit der Verordnugen, wie es von der gedachten Akte vom „4. Juli 1832 und anderen jetzt in Kraft stehenden Akten, in Hin⸗ „sicht auf Artikel, welche ad valsorem-Zoll bezahlen, gesordert wird; hund in alien Fällen müssen dieselbige Ver re n ng der Fakturen „und andere Beweise beigebracht werden, wie jetzt in Hinsicht auf „Artikel, die durch frühere Akten einem ad valarem- Jolle unter- „worfen worden, angeordnet sind. Doch werden diese Vorschriften „und Bestimmungen erst mit dem nächsten 1. Janugr in Wirksam— „keit treten, und sind sie nur deshalb so frühzeltis beliebt und be— „kannt gemacht, um den Manufakturisten, Kaufleuten, und allen, die „es angeht, bei Zeiten Nachricht zu geben, und hbesonders, dieses in „Bezug auf die Beglaubigung der Fakturen, von nach jener Frist „gemachten Einsuhren durch die auswärtigen Konsuln.“
Sü dam erika. Man meldet aus Valparaiso vom 8. Mai d. J., daß die Chilesische Regierung den ern, wn für fremde Güter von einem auf drei Jahre verlängert, und die Transit-Abgabe von 3 pEt. aufgehoben habe. ; —
Es ist bekannt, daß jenes wichtige Proielt einer Wasser-Verbin⸗ dung des Stillen mit dem Atlantischen⸗-Ozean, in jüngster Zeit, und zwar
mit besonderer Hinsicht auf Mäglichkeit und komparative Leichtigfeit der
Ausführung im Gebiete der Republik Centro⸗Amerika wieder lebhaster an⸗ geregt ward, no der ins Atlantische Meer (ich ergießende, theilweise jetzt schon schiffbare Fluß. St. Juan mit dem See Nlegragug, dann mit dein See Leon, und bon diese n aus mit dem Stillen Meere, ohne über= mäßige Schwierigkeit, sich in Zusammenhang bringen ließe. Es ist
h auch bekannt, daß de Königl Niederländische Regierung sich lebe aft fir die Sache inter esstrte, und theils im Wege diplomatf⸗=
ploͤtzlichen Lebensgefahren Mittwochs und Sonnabends von 9 bis
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r, Unterhandlung durch ihren Geschäftsträger in Guatimalg, thells urch Veranlgssung technischer Untersuchungen sachkundiger Männer eine künftige Ausführung vorzubereiten sich bemühte. Wirklich erfährt man jetzt, baß die Sache auf dem Punkte steht, ernstlich angegriffen zu werden. Die Regierung der Republik soll mit einer Aktien⸗Gesellschaft einen Vertrag abgeschlossen haben, dessen einzelne Bestimmungen der Frankfurter Handels, Korrespondent in Nr. 79 dieses Jahrgangs mittheilt.
s sist nur zu wünschen, daß die kürzlich, über angebliche Auflösung der Republik Centro⸗Anierika und Zersplitterung derselben in mehrere kleinere unabhängige Staaten, verbreiteten Gerüchte wenigstens nicht in einer Art sich bestätigen mögen, welche die Besorgniß neüer Hinder nisse für Vollführung des großartigen und hochwichtigen Unterneh⸗ mens zu rechtfertigen geeignet wäre. K.
Verzeichniß der Vorlesungen
bet der Königl. medizinisch-chirurgischen Militatr— Akademie im Winter-Halben⸗Jahre vom Anfang Novembers 1833 bis Ende Marz 1834. J. Professores ardinarii.
C. F. v. Grafe, Dr., Dekanus, traͤgt 1) des Montags und
Dienstags von 9 bis 19 uhr 5ffentlich die primair⸗dynamischen ) Privatim haͤlt er des Montags,
Knochen-Krankheiten vor. Dienstags, Donnerstags und Freltags von 3 bis 4 uhr Vorlesungen uͤber den Cursum operatignun) chirürgicarum. Die zu diesem Vo⸗⸗ trage gehörigen Demonstrationen und Uebungen an, Leichnamen werden auf besondere Stunden Mittwochs und Sonnabends festge⸗ setzt. 3) Klinik der Chirurgie und Augenheilkunde setzt derselbe im Königl chirurgisch-klinischen Institute taglich von 2 vis 3 Uhr auf die gewohnte Weise fort.
E. Horn, Dr, wird des Mittwochs und Sonnabends von 38 bis 9 Uhr die praktische Kriegs⸗-Arzneikunde ffentlich lehren, und die specielle Therapie der hitzigen und chronischen Krankhesten nach eigenen Heften Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr privatim vortragen.
F. Huüfeland, Pr, wird Mittwochs und Sonnabends von 10 bis 11 Uhr Semiotik oͤffentllch lesen; privatim die allgemeine,
Pathologie von 4bis 5 ühr, Montags, Dienstags Donnerstags und Freitags, und den zweiten Theil der speeiellen Therapie von 1 bis 2 Uhr sechsmal wöchentlich.
C. A. F. Kluge, rs, wird 1) boͤffentlich die Anfangsgruͤnde der Geburtskunde des Mittwochs und Sonnabends von 11 bis 12 Uhr vortragen, 2) privatim a) des Montags uͤber theocetische und praktische Geburtskunde, h) des Dienstags über Knochenbruͤche und Verrenkungen, () des Donnerstags und Freitags uͤber allge⸗ meine Chirurgie, von 19 bis 12 Uhr Lehr⸗Vortraͤge halten, und d) uͤber die syphilitischen Krankheiten des Mittwochs und Sonnabenes von s bis 19 uhr Morgens im Charité⸗Krankenhause klinischen Un⸗ terricht ertheilen. — Die zu den geburtshülflichen Lehr-Vortraͤgen gehorenden klinischen Unterweisungen werden in besonderen Stun⸗ den woͤchentlich zweimal auf der Gebaͤr-Anstalt des Charité⸗Kran⸗ kenhauses statthaben. . . .
L. E. v. Koenen, Dr. wird des Donnerßags und Freitags n 9 bis 10 Uhr in seinen Vorlesungen uͤber Pharmacologie fort⸗ ahren. H. F. Lin k, Dr., wird Sonnabends von 12 bis 1 Uhr uͤber kryptogamische Pflanzen offentlich lesen Privgtim wird er von 8 bis 9 Uhr sechsmal in der Woche die Pharmacologie vortragen.
Joh. Müller, De, wird Montags, Dienstags und Donner⸗ stags von z bis 4 Uhr die Anatomie des Gehirns und der Sinnes⸗ werkzeuge offentlich vortragen. Privatim giebt er taͤglich von 9 bis 12 uhr in der praktischen Zergliederungs⸗Kunst unterricht, und lehrt taglich von 2 bis 3 Uhr die gesammte Anatomie, und des Mittwochs, Feeitags und Sonnabends von 8 bis 9 Uhr die patho⸗ logische Anatomie.
E. Osann, Dr., wird §ffentlich uͤber Rettungsmittel bei
i ühr; vrivatim Materia medira, woͤchentlich sechsmal von 5
bis 6 uhr, lesen
J. N. Ru st, De, wird 1) privatim die generelle und spe⸗ eielle Chirurgie mit Einschluß der syphilitischen ünd Augen⸗-Krank⸗ heiten fuͤnfmal wöchentlich von 12 vis 1 Uhr vorgetragen, und 3) die praktischen Uebungen am Krankenbette in der chirurgischen Kli⸗ nik, in Vereinigung mit dem Herrn Professor Dieffenbach, im Cha— rits⸗Krankenhanse ganz wie bisher leiten.
C. D. Turte, Dr. wird allgemeine Physik offentlich vor⸗ tragen; privatim lehrt er die Experimental⸗Physik Mittwochs und Sonnahends von 3 Lis 5 Uhr; auch wird er uͤber die Hautha— an, ö wichtigsten physikalschen Werkzeuge eine besondere Vorle— ung halten.
5 Wolff, hr. wird Montags und Dienstags von 11 bis 12 Uhr oͤffentlich Erfahrungs-Seelenlehre vortragen.
II. Professares extraordinari;
G. W. Eck, Dr. wird privatim die allgemeine und speecielle Physiologie sechsmal woͤchentlich von 8 bis 9 Ühr lehren. G. C. Reich, Ur, wird die Geschichte der Medizin 8ffent— lich lehren. Privatim et aͤgt er die specielle Pathologie vor.
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Meteorologische Beobachtung. ; Nach einmaliger
1833. Morgens Nachmitt. Abends 29. Oktober 6 Uhr. , nn Beobachtung. Luftdruck. 57, Par. 3,6. Par. 337,8? Par. Quellwärme ,s‘ R. Luftwaͤrme 4,0 9 R. 19,1 0 R. 5, R Thanpuntt 1680 FJ. 8 R. 2. R.,. w rme 10 Mt. Dunstsaͤttg. 79 pCt. 53 pCt. 719 pCt. Bedenwrme 8,0 0 R. Wetter... halbheiter. heiter. hen, . ö Wind , SO. SD. SD. Aus dünst. 0, 0 5 * Rh. Wolkenzug — SD. I Niederschlag 0.
Aus wärtige Börsen. . As rd. 25. Oktaher. . Tigderl. zirkl, Schuld 59 Ausgesetate Schuld 172. Bill. 25. 638 Anl. 1021. tp —. Oesterr. 93 Hens. ra. mien Zalctine 97. Russ, (v. 1828) 1014. (v. 1831) 914. 53 Span.
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593. 33 da. 39. London, 25 Oktober.
Cans. anf Abrachn. S7. 4. Belg. 956 91z3. EGriech. 20 PDön. 13 Dorn , 22 n. fsßjß d, nr, nt ig, 4, 58 924. 92. Pot. 714. J2. Kuss. 1414. 102. HBrus. 66. Culumb. 214. 203. Mex. 31. 335. 38 Span. 31 à 39.
Rt. i' ter sSkucg, 23. Oktoher.
Ilamluurg 3 Mon. Stz. Siiher- Ruhrel 360. Kon. Mon 113. 65. 58 Inserpit. (ist u. 32) 9s. ; wien, 25 COztaher.
53 Meat. 9245. 48 da. S2 liink- Metin ti. Loose zu 100 FI. 193.
Part. Oli. 13 *.
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 31. Okt. Im Schauspielhause: Vater Do— minique, oder: Sauer ist suͤß, Drama in 1 Akt, von C. Lebruͤn. Hierauf: Zum erstenmale: Acht vernuͤnftige Tage, Lustspiel in At, frei bearbeitet nach Castelli's Erzählung gleiches Namens, von Herzenskron. Und: Franzoͤsische Vorstellung des Herrn Alexan— der aus Paris: Le Paquetbot, ou: Seul pour sept, piece en aete et en hrose, de Fr. Alexander. Personnages: Qetave, artiste, Mad. Toqueville, rentière. Lord Nelbury. Emma. danseuse de l' Auipßigu. Nurrcisse Mignonet, boszu. Frangois. cocher de Lord Nelbhury. Bastienne, nourrice normande. —
London 3
Okrober ):. „Wie schmerzlich ist meinem Herzen der Tn
werden konnte, so werden jetzt Alle zu Verraͤthern, n
gesehen haben.“
zu 100 Fl. — . Holl. 5proc. Obl. 903. G. Poln. Loose 505,
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en sieben Charaktere werden von dem Herrn Alexander Lohne Mitwirkung einer anderen Person! dargestellt
Königstädtisches Theater. Donnerstag, 31. Okt. Des Adlers Horst, romantisch sche Oper in 3 Akten, von K. v. Holtei; Musik vom M meister Franz Glaͤser. (Mad. Schodel: Rosa. Dlle. S
Maria.) . Freitag, 1. Nov. Zum erstenmale: Die Schweren Mantua, Drama in 5 Abtheilungen, nach dem Englischen,
Wife a Tale of Mantua des James Sheridan Knowles.
Neueste Nachrichten. Paris, 24. Okt. Der Koͤnig fuͤhrte gestern Min 3 Minister-Rathe, der von W bis 4 Uhr dauern, Vorsitz. . Die heutigen ministeriellen Blätter geben die oben im Artikel London erwahnte) Nachricht von dem zuge der Miguelistischen Armee vor Lissabon. Der Artsg tet wortlich also. „Die „Ceres“, die aus dem Tajo komm am 2isten d. M. in Brest angelangt. Wir erfahren auf) Wege, daß die lebhaft verfolgte und aus ihren Position draͤngte Armee Doni Miguels am 11ten mit Tages-⸗Anbrn ren Ruͤckzug auf Santarem angetreten hat.“ Eben diese Blatter berichten, daß durch ein vom 17ten d. M., welches sich in der Madrider Hof⸗g befinde, alle Guͤter des Don Carlos konfiszirt worden sehn Den neuesten Nachrichten aus Saint-Jean-Pied⸗de vom 15ten d. M. zufolge, cirkulirt dort folgende angebliche clamation des Infanten Don Carlos aus Abrantes von
, onele d'Oetave, auberglste: Mr. pertuy er
nes vielgeliebten Bruders! Inmitten meiner sonstigen truͤbniß und Drangsale blieb mir doch der sanfte Tuf, wissen, daß er noch am Leben sey, und seine Erhaltu
fuͤr mich von dem hoͤchsten Werthe. Beten wir jetzt Gott, daß ihm der ewige Ruhm zu Theil werde, wenn er nicht schon theilhaftig geworden. Ich trachte nicht nach dem fern von mir ist die Absicht, vergaͤngliche Guͤter so eifrig zu win aber die Religion, die Beobachtung des Thronfolge⸗Grundgh und die mir besonders obliegende Pflicht, die unversösz Rechte meiner Soͤhne und aller meiner vielgeliebten Vern
zu verfechten, zwingen mich, die Spanische Krone, derm eine gesetzwidrige Sanction berauben will, zu behaupten i vertheidigen. Gleich nach dem traurigen Tode meines vit ten Bruders glaubte ich, daß zu meinen Gunsten die nig Vorkehrungen getroffen werden wurden, um mich anzug und zu proklamiren; und wenn vor jenem Ereigniß Jeg, einen solchen Schritt gewagt, als ein Verraͤther hem
nicht unter mein Panier stellen, und namentlich werde ih solche die kommandirenden Generale, Gouverneure der zen und die ubrigen Civil- und Militair-Behoͤrden be die mich nicht anerkennen, sobald die Barmherzigkeit insofern es Ihm gefaͤllt, mich in den Schoß meinez ren Vaterlandes und an die Spitze derer zuruͤckfuͤhn mir treu geblieben. Ich empfehle vor Allem E Friede und christliche Milde. Ich vermag es nicht einm Gedanken zu ertragen, daß die Spanischen Katholiken, Ri lieben, einen Todtschlag veruͤben, daß sie Schmaͤhungen ßen, einen Diebstahl oder sonst irgend einen Exzeß verbal ten. Ordnung ist das erste Beduͤrfniß der Gerechtigkeit, der Lohn fuͤr die Opfer der Gutgesinnten, die Strafe der willigen und ihrer gottlosen Anhaͤnger, vor Gott und dem So moͤge denn, was ich so oft gewunscht, in Erfuͤllung Abrantes, den 1. Oktober 1833. (gez. Carlos Isidnt Bourbon.“ — El Pastor hat dagegen eine Proeclamath die Bewohner der Provinz Guipuzcoa erlassen, worin er si fordert, die Waffen fuͤr die Koͤnigin zu ergreifen und den] bietungen der Karlisten ihr Ohr zu verschließen, mit der h rung, daß jeder Anhänger des Don Carlos, der mit den K in der Hand ergriffen werden wuͤrde, sofort erschossen wa solle. Die Karlistischen Behörden werden es ihrerseits nihl Repressalien fehlen lassen. Nachrichten von der Spanf , vom 18ten zufolge, ist die Madrider Post zum dritt ausgeblieben, — ein Beweis, daß die Communication nicht uͤber Vittoria, sondern auch uͤber Pampelona fortwaͤhrenn hemmt ist. Die Couriere allein scheint man frei passhh lassen. In der Provinz Alava sind alle Pferde und alles werk von den Karlistischen Behoͤrden requirirt worden. Aufstand scheint jetzt auch in Burgos um sich zu greifen.! der gewiß ist die Ausdehnung desselben in Aragonien, auch aus Saragossa seit mehreren Tagen alle direkten N ten fehlen. Ueber die Versetzung des Koͤnigreichs Napm Belagerungs⸗Zustand meldet ein Privat⸗Schreiben aus Bah vom 19ten Folgendes: „Diese Maßregel, die von dem Könige unterm 14ten publicirt worden ist, beweist, daß det stand in der Provinz um sich greift. Es ist zugleich ein Rath unter dem Vorsitze des Artillerie⸗Obersten v. Riesch! gesetzt worden, dessen erster Ausspruch das Todesurtßel Santos Ladron war. Alle Mittheilungen uͤber die Plin Karlisten treffen dahin uͤberein, daß diese es lediglich auf die liberalen, keineswezes aber auf die Anhaͤnger der Köngz : In der Proclam ation, wodurch der Vl nig von Navarra diese Provinz in Belagerungs-⸗Zustand h and deren Mittheilung wir uns vorbehalten, sucht derselk Einwohner unter Anderem auch dadurch einzuschuͤchtern,? ihnen mit der Intervention Frankreichs droht. Zwii Proclamationen, welche wenige Tage spaͤter (nämlich am! der Oberst Eraso aus Burguette erlassen hat, werden wit falls morgen mittheilen. .
— Heute schloß proc. Rente pr. compl. 101. 75. ij 101. 80. Zproc. pr. compt. 73. 75. sin cur. 73. 80. Jteap. pr. compfs. —. —. sin cour. 89. 90. 5pros. perp. 61. Zproc. do. 365. 5proc. Belg. 93. proc. ln
Frankfurt a. M., 27. Okt. Oesterr. proc. Metal! 4proc. S3 656. Bank⸗Actien 1438. G. Part. Obl. 1321. Br.
Span. Rente in Amsterd. negoc. 573. Zproc. do. perv. ]!
Insofern dieses Datum nicht auf einem Druckfehlen muß nöthwendig das ganze Aktenstüͤck als apokryphisch bah werden, da die Nachricht von dem am 29. September Tode des Königs von Spanien am 1. Oktober noch nicht in tes seyn konnte.
Redacteur Cottæ/ — — —
Gedruckt bei A. W. Hu .