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2Ahme von Vittoria, und die Sentinelle des Pyrenées vom 23sten
thält sogar einen ziemlich umstaͤndlichen Bericht uͤber die Affaire sei Briviesca. Eine beträchtliche Anzahl von Karlisten ist über die Graͤnze nach Frankreich gekommen, und diese Thatsache allein ist ein , Beweis der letzten Erfolge der Truppen der Königin. War Vittorig am Losten wirklich von Sarsfield, und Tolosa am 22sten von Jaureguy besetzt, so wird die Verbindung zwischen Madrid und Bayonne bald wieder hergestellt seyn, und wir werden alsdann die Lage der Dinge in Spanien richtiger als jetzt wuͤrdigen koͤnnen. In diesem Augenblicke scheint die⸗ selbe gůnstig zu seyn.“
Ein Schreiben aus Bayonne vom 22sten enthalt Folgen⸗ des: „Der Oberst Eraso, der seit zwei oder drei Tagen damit beschaͤftigt war, die Gränzzoll-⸗Behoörden in Navarra durch An— haͤnger des Don Carlos zu ersetzen, hat sich plotzlich an der Spitze von etwa 400 Mann nach Logrono gewandt, um zu 5 bis 6000 Insurgenten zu stoßen, die in dieser Gegend einen Schlag gegen die Truppen des Generals Sarsfield im Schilde fuͤhren. Ueber die angebliche Ankunft dieses Generals in Vit— toria verlautet nichts Naͤheres.“
Das Memorial des Pyrenées giebt das nachstehende ältere Schreiben aus Behobia vom 20sten d.: „Es thut mir leid, Ihnen melden zu muͤssen, daß die letzten Nachrichten, die ich Ihnen gegeben, zum Theil uͤbertrieben waren. Was mich troͤstet, ist, daß mit mir mancher Andere hinter's Licht gefuͤhrt worden seyn wird. Der Telegraph, der eben so amtlich wie der Moniteur seyn sollte, wird jetzt bloß an der Pariser Boͤrse ein Steigen der Fonds bewirkt haben, die am folgenden Tage eben so rasch wieder gesunken seyn werden. Man muß aber auch selbst an der Graͤnze seyn, um sich einen Begriff davon zu machen, wie schwer es haͤlt, uͤber das, was sich
traͤgt, irgend etwas Bestimmtes zu erfahren. Der Aus⸗ fall Jaureguys und Castanon's aus San Sebastian hat keinesweges die Folgen gehabt, die man Anfangs davon verkuͤn⸗ 23 ie Insurgenten zogen sich fechtend bis Hernani zuruͤck; fobald aber die gedachten beiden Anfuͤhrer nach San Sebastian uruͤckkehrten, nahmen auch die Karlisten wieder ihre vorige Erle, ein. Eben so wenigen Glauben verdient das, was man uͤber den General Sarsfield gesagt hat. Daß dieser vor⸗ geruͤckt ist, vielleicht auch einige Scharmiltzel mit den Truppen Merino's zu bestehen gehabt hat, leidet keinen Zweifel. Ein ent— scheidendes Gefecht hat indeß gewiß nicht stattgefunden, am aller⸗ wenigsten die Einnahme von Vittoria. Sarsfield kann auf seine Truppen durchaus nicht rechnen; andererseits traut die Königi
In der Wohnung des Kaiserl. Russischen Botschafters wer⸗ den große Vorbereitungen zur Feier des am ten k. M. eintre⸗ tenden Geburts⸗Festes Sr. Masestaͤt des Kaisers von Rußland
gere n, er Kaiserl. Oesterreichische Botschafter, Graf von Appony, wird morgen von seiner Reise hier . ö Gestern Mittag fand das feierliche Leichen⸗Begaͤngniß des Marschalls Jourdan mit den seinem Range gebuͤhrenden Ehren⸗ bezeigungen statt. Das Innere der Kirche des Invaliden⸗ hauses war schwarz ausgeschlagen, mit vielen dreifarbigen Fah⸗ nen geschmuͤckt, und durch eine unzaͤhlige Menge von Kerzen erhellt. In der Mitte derselben ruhten auf einem reichen Ka— tafalke die irdischen Ueberreste des Marschalls. Nach Beendi⸗ ung der gottesdienstlichen Feier wurde der Sarg auf den ker hen wagen gehoben und der Zuz machte den Umkreis des Invalidenhauses. Die vier Zipfel des Leichen ⸗Tuches hiel⸗ fen die Marschaͤlle Soult und Mortier, der General⸗Lieute⸗
nant Baron Fririon, Kommandant des Invalidenhauses, und
auch ihm nicht, und man spricht daher von seiner Abberufung.“
Fl. 1933.
4
der General⸗Major Graf Colbert. Im Gefolge besam außer den Ministern die uͤbrigen anwesenden Marschn eine außerst zahlreiche Generalitaͤt, eine Deputation de Kammer und viele Deputirte. Nachdem der Zug hun große Gitter nach dem Hotel wieder zuruͤckgekehrt, wu Sarg in dem Gewoͤlbe der Kirche beigesetzt. Der R Mortier, der General Fririon und der Genergl Soligna 6 ein Verwandter des verstorbenen Marschalls) hielten
eden.
Der heutige Monite ur publieirt eine vom Sten ). Koͤnigl. Verordnung wegen der Errichtung von 12 Aug in jedem der 12 Bezirke der Hauptstadt, zur Beaufss des Elementar⸗Unterrichts, so wie eines Central⸗Ausschus die Aufsicht uͤber die saͤmintlichen Elementar-Schulen da obliegen soll. 4
Die Korvette „la Diligente“ ist am 22sten aus Toulon angekommen. Die nach Algier gesandte Unters Kommission wollte am 2östen ihre Ruͤckreise nach antreten. .
— Heute schloß 5proc. Rente pr. eompt. 102. 50. n 102. 55. 3proc. pr. compt 75. 30. sin Cour. 75. 3) Neap. pr. Compt. 91. 45. fin Cour. 91. 45. 5proc. & 613. Zproc. do. 363. 5proc. Belg. 961. J
Frankfurt a. M., 1. Dez. Oesterr. 5proc. Mu jproc. 84 14. Bank⸗Actien 1454. Part.‘ Obl. 133. Lon Preuß. Praͤm. Sch. 51. Holl. 5proc. h Poln. Loose 613. G. Span. 5proc. Rente 56. Zpror. 3h
Redaeteur Cattel.
Gedruckt bei A. W. h
auch nur in einer Entfernung von wenigen Meilen zu—
Allgemeiner Anz
Bekanntmachun gen. , ,, vollstandige Ehronik alser wis⸗
Bekanntuachung. .
Ale diejenigen, welche fuͤr die unter zeichnete Ge prenßischen Monarchie ju liefern, und durch bibliogra⸗ sen gen, nelche 36 bi ehen went, eneiäle ä, nn fer.
serrigt der Lieferungen gemacht, und die berüglichen schastlichen Litteratur eine vollstaͤndige Uebersicht zu ge- ferungen gemacht, züg .. Der Preis des Jahrgangs bleibt wie bisher
12 Thir — Alle Buchhandlungen (wo auch Probe⸗
Unterlaffungsfalle eine längere Verzoͤgerung der Zahn blaͤtter jur Ansicht liegen) und Postaͤmter nehmen Bestellungen an.
neral⸗Intendantur im laufenden Jahre Arbeiten ge⸗
Rechnungen noch nicht eingereicht haben, werden hierzu mit dem Bemerken aufgefordert, daß sie im
lung sich selber beizumessen haben werden. Berlin, den 3. Dezember 1833. General-Intendauntur der Koͤnigl. Museen.
Bitte um weibliche Handarbeiten zum Be— sten der durch die Eholera verwaiseten
inder. J . theuren Freundinnen und aller unserer werihen Mit- zenommen und geieichnet von Horst mann, X. 6.
bärgerinnen wiederum in Anspruch, indem wir Sie um Handarbeiten oder andere geeignete Gegenstaͤnde bitten, deren Verkauf wir zum Besten derjenigen Kin⸗ der beabsichtigen, die durch den an der Cholera er⸗ folgten Tod ihrer Eltern, entweder halb oder ganz verwaiset sind, und theils einer Beihülfe, theils der volligen Erziehung bedürfen. Bei der Beaufsichtigung
und Färsörge, welche wir denselben midmen, überieu des Bbigen den Bewohnern Berlins und Freunden
gen wir uns taglich, wie dringend noͤthig es ist, das de; Ehirrhartenz höchst angenehm sein, zumal darauf nicht , . selbst die lleinsten Wege demerkt, son⸗
sondern ju einem erfreulichen Ziele in sihren, damit dern auch die eimseinen Vanmpartheen, ju sogar ein⸗= die unserer Obhut einmal andeim gefallenen Kinder, jeine , Baͤume speziell angegeben sind;
begonnene Werk nicht auf halbem Wege, abiubrechen,
nicht von Nruem der Noth oder trauriger Verwahr⸗
iostnng Preis gegeben werden, Dam nd aher der Kiassen der Ven ohner Berlins denselben besutzen um
äifsmtttel noch viele von Rothen, und um sie dem
erein, dem wir uns gern angeschlossen haben, zu verschaffen, wuͤnschen wir eben eine rech reiche Spende solcher Gaben zu erhalten, deren Aufstellung in der bevorstehenden Weihnachtszeit einen gunstigen Ver⸗ kauf verspricht.
In der festen Zuversicht, daß unsere Bitte auch dicsmal eine freundliche Beachtung, und daß unser Bestreben: ein mit Gottes Huͤlfe voruͤbergegangenes
roßes Unglück, in seinen . nach Kräften zu indern, eine geneigte Unterstuͤtzung finden wird, er⸗ bieten sich die unterzeichneten die uns gůtigst juge⸗ dachten Handarbeiten, oder andere menschenfreund⸗ liche Gaben, anzunehmen. Wegen Kürze der Zeit erfuchen wir aber angelegentlich um baldigste Ein⸗ sendung, und zwar spaͤtẽstens bis zum 13teu d, M. Die gesaͤllige Mittheilung des Namens der geehrten FTinsenderinnen, so wie eine ungefaͤhre Werths⸗An⸗ gabe der betreffenden Gegenstaͤnde, würde uns sehr erwuͤnscht sein.
Die Aussteülung selbst wird in der Mitte dieseg Monats und in der Wohnung des Praͤsidenten Ru st Statt finden; der Tag ihrer Erbffnung aber noch näher angezeigt werden. .
Berlin, den 2. December 18533.
Prasidentin Ru t, Justizraͤthin Bode, enn chi Straße Nr. 12. Königsstraße No. 62. riegsraͤthin Kramer, Marigne Men delsvsZisoh n, Wallstraße Nr. 7. Jagerstraße Nr. S0. Zustizraͤthin March and, Juͤdenstraße Nr. I.
————Qi——eßuii, „„,
Literarische Anzeigen.
An je i g e. Auzwaͤrtige Praͤnumerationen auf den taͤglichen Cours, Bericht uͤber Wechsel⸗Fonds⸗ und Geldsorten, für das mit dem J. Januar 1834 beginnende 1ste Gemester des 15ten Jahrgangs, sind unveraͤndert, zu den bekann⸗ ten porioffeien Sätzen, bei allen wohllöͤblichen Post⸗ Aemtern vor Ablauf des Monats December zu be⸗ richtigen. ⸗ . Expedition des Cours⸗Berichts in Berlin.
3 unr Nachricht. ;
Die „Jahrbücher für wissenschaftliche Kri⸗ tik“ werden auch im Jahre is3t ju der tisherigen Art sortgesetzt werden. Jaͤhrlich werden, ausschließlich der Anzeigeblaͤtter, 129 Druckbogen in gr. Quart her⸗ aurkommen, und nach Verlangen der Abonnenten den, selben in wöchentlichen oder monatlichen , jugesendet werden. Wie bisher wird darauf gesehen werden, durch ausfuhrliche und möglichst schneile Re⸗ cension der bedeutendsten neuen Werle, und Rirzere Anieige der minder wichtigen, den Lesern vollstaͤndige Kunde von den bemerkenzwerthen neuen litterarischen
selbst zur Ansicht bereit:
neben den litterarischen Intelli⸗
senschaftlichen und höheren Unterrichts⸗Anstalten der
Duncker und Humblot in Berlin.
GSubseriptions⸗Anie ige. Bei Unterzeichnetem erschien so eben und liegt da⸗
Situationsplan des Thiergartens bei Berlin,
R. R gestochen von K. Kolbe. Wenn man annehmen kann, daß der Thiergarten die schonste Zierde Berlins und seiner Umgebungen it um so niehr war es ju bewundern, daß bis jetzt ne kein ausführlicher Plan davon existirte (denn ein im
vorigen Jahrhundert erschienener ist wohl nicht zu rechnen), wesbalb ich glaube, es wird die Si .
ist auch är jetzt die schoͤne Zeit vorüber, mo alle
so intercsfanter wird et sein, ein treues Bild danon in den jetzt träben Tagen im Zimmer in haben, he⸗ sonders als derselbe die in diesem Jahre neu geschaffe⸗ nen Anlagen enthaͤlt und durch die detaillirte Angabe Roabits uf der einen Seite, so wie durch die vom vtidammer Thore bis zum vormals Winguthschen rundstück liegenden, mit den Hausnummern versehe⸗ nen Eiablisfements nebst deren Gaͤrten n. s. w., auf der andern Sene begrenzt ist.
leichtern, zumal derselbe zu dem bevorstehenden Weih⸗ , m ein angenehmes Geschenk zu empfeblen ist, will ich bis zu dieser Zeit einen Sur seriptions—, Preis 2 221 sgr. bestehen lassen, der nachherige Laden⸗ preis ist 1 Thaler. Die Exemplare werden den resp. Subseribenten in ihre Wohnungen geschickt. .
rlin, den 25. November 1833. ; a E. S. MNittler (Stechbahn Nr. 3).
Deutaehes Nationalwerk für Musikfreunde. Alle gute Buch- und Musikhandlungen nehmen Be- stellungen an. . Einladung azur Subscription ; (mit einer Prämie von 2 Thaler und mehr, an Prä- numeranten). auf die in unserm Eigen thums-Verlatze, in elezantester Ausstattung, zu einem bigher noch nie siatigesundenen wohlfeilzsten Preise, rechtmässis erscheinende Originalbibliothek für Pianosortespieler, Mustersammlung classischer Compositionen, ai. eich durch aniprechenden Werth auszeichnen und *ugleich tum Vortrage in musikalischen Zirkeln bes on- ders geeignet zind. U Allen Pianisten geweiht, Virtuosen aur Unterhaltung, minder Geübten zur erleichternden Fortbildung, von den berühmtesten Tongetzern neuester Zeit. (236 Heste, jedes von 3 Begen gr. Notensormat uu * 66T. . Siĩmmiliche Compositionen rechtmässig erworbenes Ei- genthum und bisher noch nicht im Druck erschienen.
einem
lehrung unentgeltlich
2 6 pro Hest. a epa eri und Niemeyer in Hamburg
Um die Anschaffung dieses schoͤnen Planes zu er⸗
Mit Fingerzats und nöthigen Erläuteruugen. Nebst cd fer un gen hn d fi? c tt, oder Thlr. e
Musikalischen Conversations -Lexicon zl an hört diefer Subser und literariuchen Beigaben zur Unterhaltung und Be- höherer Laden⸗Preis tritt ein.
In der Stu hr achen Buchhandlung a2u Berlin,
No. i Prospecte und h achon n,, ,, nn Berlin, Brüderstrasse No. 15, ist 0 eben erschienen
die erztan Hefte zur geneigten Anzicht. Man pränu-= ĩ m eri rt daselbst à 5 ö 2 Hest oder subscribirisund daselbat, 30 wie in allen Buchhandlungen des In-
und dort, so wie beim Kuͤster Herrn Hilt mann, Spittelmarkt Nr. 9, zu haben: .
digt zur y, , . Kirche am 27. Oet., gehalten von F. G. Li r
traud. Nebst einer kurzen Geschichte dieser Kirche «= seit ihrer Erbauung, abgefaßt von L. Frege, Koöͤ⸗
Da die St. Gertraud⸗Kirche mit zu den altesten in Berlin gehöoͤrt, indem sie gerade so lange steht, alz das erlauchte Haus der Hohenjollern uber die Mark Brandenburg herrscht, und da ferner in diesem Schrift⸗ chen die kurzen Lebens-AUbrisse saͤmmtlicher Prediger, welche an dieser Kirche gewirkt haben, enthalten sind,
innerhalb 8 Tagen wird auch eine von Gaͤrtner
Herrn Hiltmann zu haben sein.
Dis Hallische Allgemeine Literatur-Veitun
Recensionen auch vollständige Literarhistorische Uebersichten giebt, eine Veränderung und Erwei-
terung erhalten, d4ze — HI, des eiꝛmetimmigzten umd un- getheistesten Beifalls gewils sein dürfie. Wir ver wei-
tus, der in allen Buchhandlungen und durch alle Bost-
zmter zu haben ist, und bitten die Bestellungen auf
den Jahrgang 1834 uns möglichat zeitig zugehen zu
lassen.
Halle, am 1. October 1833
Ezpedition der Allgem. Lit. Leitung bei C. A. Schwetschke und Sohn.
In Berlin nimmt F. Dümmer, Linden No. 19,
Aufträge an. .
Neue und ausführliche Volk s-⸗Naturlehre
in Schulen begrbeitet von
Dr. Johann Heinrich Moritz Poppe ze. ze. Zwälte, sehr verbesserte und vermehrte Auflage, gr dro. Mit 181 Figuren auf XII Steintafeln.
Erste Lieferung o46 kr oder 18 sgr. 1831.
Zweite Lieferung 54 kr oder 15 sgr. 1833. Wenn dieses, für alle Stande faßlich geschriebene,
Aufnahme fand, so wird es in dieser neuen sehr verbesserten und mit den neuesten physikalischen Ent-
Wissenschaft giebt eine nuͤhlichere und angenehmere Belehrung als die Naturlehre: in keiner Wissenschaft findet man eine groͤßere Summe von herrlichen Ge⸗ genstaͤnden abgehandelt, als in der Physik, besonders wenn auch die dahin gehörigen Instrumente und die damit anzustellenden Experimente beschrieben sind; und wodurch koͤnnten solche Belehrungen wohl mehr Eingang finden, als durch ein Buch, wie die hier angezeigte Volks- Naturlehre, worin die Physik gruͤndlich in einer bändigen, deutlichen und fließen den Sprache abgehandelt ist? Eben deswegen i diese Volks⸗Naturlehre insbesondere als ein Bildungs buch fuͤr jedes Haus und auch zum Schulgebrauch zu empfehlen ; ; Diefes Buch erscheint in J Lieferungen, jede zu 10 Vogen, im Subseriptions⸗Prels 54 kr. oder 18 sgr.,
Steindruͤcke werden gratis . a.
Im Verlage der Nic olaischen Buchhandlung in
und Auslandes zu haben: ! die Homöopathie eine Irrlehre nach den eigenen Geständnissen der hom ödo-
pathisehen Aerrte, vom Dr. W. Kremer.
Erscheinungen ju verschaffen. In dem Anieige blatt wird
der En lin schen Buchhandlung, Ferd. Mül⸗ . 9 ⸗
traße Nr. 2, ist so eben erschienen!
zar, Svo. geheftet. Preis 16 gr.
zen auf den deshalb erlassenen ausführlichen Prospec- so eben erschienen:
dem jetzigen Standpunkte der Physik gemäß, sowohl unz dar m Selbst⸗ Unterricht fuͤr denkende Buͤrger, Land- Mit Zuversicht darf man behaupten, dal eute und andere Liebhaber, als auch zum Gebrauch und die et werden wollen, so wie C
eiger fuͤr die Preußischen Staaten.
Diese Schrift besitzt vor allen Anderen
gegen die Homöopathie erschienenen den
Die St. Gertraud⸗-Kirche zu Berlin. Pre⸗ bar grolsen Voraus, dals der Herr Versam iheil über die Homöopathie auf eine impn
seo, Prediger an St. Ger⸗ von Thatsachen stützt, an deren Fo
elbst der blindeste Anhänger Hahnemann
feln kann, da dieselben den Schristen der nigl. Dom⸗Candidaten zu Berlin. Preis 7 sar. 6 pf. schen Aerzte selbst entnommen sind.
Von deinselben Verfasser sind in!
age erschienen: Erfahrungen über die Erkenntnise und Heil
der langwierigen Schwerhön
so möchte dasfelbe wohl fuͤr Viele recht interessant sein. Mit lithographirien Abbildungen, gr. Svo,
Der Herr Verfasser hat in einem ausgedeh
lithographirte Ansicht der Kirche, wie sie fruͤher war, Kuntze kreise die Mittel gefunden, die Henm
in der genannten Buchhandlung sowohl, als auch bei verschiedenen Arten der lan wierigen Sch genauer als bisher festzustellen, eine denn
messene glücklichere Behandluntsweise iu und über den bearbeiteten Gegenstand ei verbreiten, welches, um nur Einige anni „neuen allgem. Repert. der Literatur ee. -. ; ö ö Stück 5, in d Götti lehrten
chswird, indem sie vom künftigen Jahre an neben den 3 16, i . , Lia.
1833. No. 243,“ voll Anerkennung gefunda
Bei G. Eichler, Charsotten Sirahe!
Leben J. W. Flet scher s, Pfarrern n nach ver Bearbeitung von Gen son. Englischen. Mit einer Vorrede des Rath Dr. Tholuck und Fletschen in Steindruck. 4 Bogen. Geheftet,
Aus dem reichen Schätze christlicher Bi
den England beßtzt, stellt die vorstehende schreibung einen Mann von apostolischem Wandel dar, der in der christlichen Kirche — — 6h n,, n, 3 . ein Tubingen. Bei E. F. Ostan der ist so eben Je. Kehle v führt ein (eben in, erschlr nen n in alen Büchbandihngen, in Berlin e, , . 1, ,. a bei C. F. Amelang, vr e fr r f, Nr. 11, zu haben: n Cagtend' eine gg neue Jeffalt gaben.
würdiger aber ist sein eigenes inneres Lebg juglich . in der Biographie mitgethenh
ellen, und seine Wirksamkeit alt
Staͤnde, welche an dem Anblick eines wa Jeheiligien Lebens sich ju erbauen, wär leicht ein herrlichereß Buch dazu waͤhlen
C. F. Plahn in Berlin (Jaͤgersttas nimmt Bestellungen an auf die ᷣ Schnellpost fuͤr Moden und Lh Vom 1. Janua: 1834 an erscheint die t
Buch schon in der ersten Auflage eine guͤnstige fü * ln nnn r fr erer en enn;
mat, — in langem dio swie der Vcla 104 Bogen Text mit 104 Modeknpfern in
deckungen und Erfindungen bereicherten Auflage sich I ᷣ zei r. 200 Abbildungen, welche die schoͤnsten Mn eines noch groͤßern Beifall zu erfreuen haben. Keine ede rel idarschin,
Ohne Zweifel wird von dieser Zeit an post das vor uͤglichste Luxusblatt sein. sowohl wöͤchentlich, als monatlich in broch autgegeben. — .
Wir ersuchen ein geehrtes Publikum Besellungen darauf im Voraus machen M die Auflage darnach einrichten zu können
Der bisherige Preiß besteht ungeachtt Verbesserungen auch fuͤr künftiges Jaht;
st post konet mit Mode lupfern und Abbildt
ler; der Text mit eirea 200 Abbildungen Leipzig, den 21. November 1833. a lig en. Riederl and. Buch
Grand⸗ Pierre reit
Von den mit so großem Inreresse au Predigten von Grañnd⸗ Pierre ist die An Die Erhabenheit und Vortreflit
Evangeliums ĩ
bei uns erschienen, und durch alle Sn 21 sgr. zu in, Hon den ersten beiden
Grand- Pierre, die christi. Glauben Vernunft gere 57 64
— — Die wahre Freiheit, ⸗ sind noch einige Exempl. ein eln ju 21 . ber eartonirt 9 10 sgr. vorrathi 2
W. Tr dhlich Oberwallstraße 9 1 und 1a, lg
Ddienst⸗Ordens, und
(
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n ki n,
en Seiner Majestaͤt dem Koͤnige von Preußen, Se
Majestaͤt der Konig von Preußen, Seine Hoheit der Kur⸗ Mitregent von Hessen und Seine Koͤnigliche Hoheit der von Hessen einerseits, und jajestt der König von Bgyern und Seine Majestaͤt der n Württemberg andererseits,
tgesetzter Fuͤrsorge für die Befoͤrderung der Freiheit des d gewerblichen RBerkehrs zwischen Ihren Stgaten und gleich in Deutschland überhaupt, über die weitere Ent—
r jwischen Ihnen bestehenden diesfäͤlligen Vertrage Un⸗ sen erbffnen lassen, und zu diesem Zwecke bevo ll⸗
] hren e eimen aa un inan Minister Karl , , ster der niglich eur e, Hiothen Adler=
frfser Klasfe, Inhaber des eifernen Kreuzes zweiter am weißen Bande, Großkreuz des Civil⸗Verdienst⸗Srdens
ͤ gi Bayerischen Krone, Kommenthur des Ordens der
n Löwen-Ordens, des Großherzoglich Hessischen Drdens und des Großherzoglich Gch , Deine n lschen hren vom weißen Falken, und ; Föchlihten Wirklichen Geheimen Leggtions-⸗Rath und Di⸗ ö . der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Albrecht h Eichhorn, Ritter des Königlich Preußischen Rothen ordens dritter Klasse mit der Schleife, Inhaber des ei⸗ Krenßes zweiter Klasse am weißen Bande, Ritter des h Russischen St, Annen-Ordens zweiter Klasse, Com⸗ r des Civil⸗Verdienst⸗Ordens der Königlich Bayerischen Kommenthur des Ordens der Königlich Wuͤrttembergi— ne und des Königlich Hannpyverschen Guelphen⸗Ordeüs, hndeur erster Klasse des Kurfuͤrstlich Hessischen Haus⸗Or⸗ nm goldenen Löwen und des Großherzoglich Hessischen Ordens, Commandeur des Großherzoglich Sachsen⸗ chen Ordens vom weißen Falken;
heit der i n und Mitregent von Hessen ken Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath, außerordentli⸗ sandten und bevollmaͤchtigten Minister an den Koͤnig⸗ ußischen und Königlich Saͤchsischen Hofen, Heinrich von Steuber, Commandeunr des Kurfuͤrstlich Hessischen 'rdens vom goldenen Loͤwen, Ritter des Kurhessischen vom eisernen Helme, Ritter des Königlich Daͤn ichen og⸗Ordens, Kommenthur des Koͤniglich Saͤchsischen Ci⸗
, n C, Krone, Großkreuz des Kurfuͤrst⸗
sihren Geheimen Ober⸗Bergrath, Heinrich Theodor Lud⸗
‚hwedes, Ritter des Kurfuͤrstli i =
6 e. . ft stlich Hessischen Haus⸗Ordens nigliche Hoheit der Großherzog von Hessen;
hein Wirklichen Geheimen er un Praͤsidenten der nanzkammer, Wilhelm von Kopp, Commandeur erster heß Großherzoglich Hessischen Ludwigs⸗Ordens, Ritter 9 Preußtschen Rothen Adler⸗-Ordens zweiter Klasse, ndeur erster Klasse des Kurfuͤrstlich Hefsischen Haus⸗-Sr—
. nesta . iner Hoheit dem Kurpri ĩ einerseits, dann Seiner Majestaͤt dem Koͤnige von Bayern und ö .
m goldenen Löwen; ajestaͤt der König von Bayern:
stihren Wirklichen Staatsrath im ordentlichen Dienste Minister der Finanzen, Arnold Friedrich n . inden. ben Civil Verdient Ordens zer Koͤniglich Baye⸗
donn hren Kammerer, Stgatsrath, außerordentlichen en und bevollmächtigten Minister an den Königlich hen, Koͤniglich Saͤchsischen, Großherzoglich Saͤchsifchen Herzoglich Saͤchsischen Höfen, Friedrich Christian Jo⸗ raf von Lurburg, Großkreuz des Civil⸗Verdienst. Sr= E Koͤniglich Bayerischen Krone, Ritter des Königlich then Rothen Adler⸗Ordens erster Klasse, Großkreuz des h. Saͤchsischen Civil⸗Verdienst⸗Ordens und Ritter des ch Wuͤrttembergischen Friedrichs⸗-Ordens; . Miestaͤt der König von Württemberg; hsthren Major im Generalstabe, Geschaͤftstraͤger am * reußischen Hofe, Franz a Paula Friedrich Freiherrr 4. Bevollmaͤchtigten nachstehender anderweiter Vertra halt der Ratification abgeschlossen worden ist. ;
Die dermalen zwischen den genannten Stagten beste⸗ Vereine werden fuͤr die Zukunft einen durch ein ge—
Boll⸗ und Handels- System verbundenen und alle darin
Lander umfassenden Gesammt⸗Verein bilden. In diesen Gesammt⸗Berein werden insbesondere auch Stagten einbegriffen, welche schon fruher entweder mit jn Gebete oder mit einem Theile desselben dem Zoll. s Spsteme eines oder des anderen der kontrahirenden . sind, unter Beruͤcksichtigung ihrer auf den Bei— gen beruhenden besonderen Verhaͤltnisse zu den Staa— lchen sie jene Vertraͤge abgeschlossen haben. Dagegen bleiben von dem Gefammt⸗-Vereine vorlaͤu⸗ lossen diejenigen ein zelnen Landestheile der kontrahiren⸗ welche sich ihrer Lage wegen weder in dem Preußisch⸗ der in den Bayerisch Württembergischen Zoll-Verbande sunden haben, noch desselben Grundes wegen sich zur in den neuen Gesammt-Verein eignen. den jedoch diejenigen Anordnungen aufrecht erhalten, sichtlich des erleichterten Verkehrs dieser Lanbesthelle mit ande gegenwartig bestehen. 6j egünstigungen dieser Art koͤnnen nur im gemein— inverstandniß der kontrahirenden Staaten bewilligt
„amn den Gebieten der kontrahirenden Staaten sollen h e Gesetze über Eingangs-, Ausgangs- und Durch⸗ * bestehen, jedoch mit Modifieatlonen, welche, ohne I Zwecke Abbruch zu than, aus der Eigenthuüͤmlich⸗ i nen Gesetz gebung eines jeden theilnehmenden Staa— ; okalen Interessen sich als notbwendig ergeben.
ß, üeife nimentlich sollen hierdurch in Bezug auf , Ausgangs-Abgaben bei einzelnen, weniger für den ündels-Verkehr gecigneten Gegenständen, und in Bezug zangs-Abgaben, je nachdem der Zug der Handelsstraßen
solche Abweichungen von den allgemein angenommenen en welche fuͤr einzelne Staaten ö dor su n ; wuͤn⸗ Kscheinen, nicht ausgeschlossen seyn, fofern sie auf die Inter. fn des Vereins nicht nachtheilig einwirken. (chen soll auch die , n g. der Eingangs⸗, Aus⸗ — Durchgangs⸗ Abgaben, und die Organisation der dazu ,, . 666 ᷣ. ,, , , unter n denselben bestehenden eigenthuͤmlichen 2 . zeigen Fuß gebracht werden. , sich diesen Gesichtspunkten zwischen den kontrahirenden weren i e fen Gesetze und Ordnungen, namentlich: das Zoll⸗Gesetz, der Zoll⸗Tarif, die zoll⸗-Srdnung,
integrirende Beslandtheile des gegenwartigen Vertrages
, , ö rungen in der Zoll- Geset gebung mit Ein⸗ . Tarifs und der Zoll⸗Srdnung dirt 4.), so wie
usnahmen können nur auf demfelben Wege und mit
.
735)
mae e — —
Beilag Al gemeinen Prenßtschen St agts-Feitn
Zoll-Vereinigungs-Vertr ag
gleicher Uebereinstimmung aller Kontrahenten bewir wi . ,, 3 erfolgt, Dies gilt , . e in Beziehnn r = ĩ ndnd , Normen ad, fin . , ,, Art;: 6. Mit der Ausführung des gegenwaͤrtigen 8 tritt zwischen den kontrahirenden Staaten Fa nn e, ,
Verkehrs und zugleich Gemeinschaft der Einnahmen an Zöllen ein,
wie beide in den folgenden Artjkeln bestimmt werd Art. J. Es hören von diesem Zeitpunkte ö . : 3 an alle Eingangs Ausgangs- und Durchgangs-Abgaden an den e nm rn
Landesgränzen des bisherigen Preußisch-Hessischen und des bisherigen
Bayerisch⸗Wuͤrttembergischen Zoll⸗Vereins auf, und es kon in 8 . . e, . in ohe gr ns eschwert in das andere Gebiet ei ähr . . . Gebiet eingefuͤhrt werden, a) der zu den Staats⸗Monopolien gehoͤrigen Gegenst iel⸗
karten und Salz) nach Maßgabe der r gj , b) der im Innern der kontrahirenden Staaten gegenwaͤrtig ent⸗ weder mit Steuern von verschiedener Hoͤhe, oder in dem einen Staate gar nicht, in dem andern aber mit Steuern belegten und deshalb einer Ausgleichungs-Abgabe unterworfenen ae nn dischen Erzeugnisse, nach Maßgabe des Artikels 11, und endlich c) solcher Gegenstaͤnde, welche ohne Eingriff in die von einem der kontrahirenden Staaten ertheilten Erfindungs-Patente oder Privilegien nicht nachgemacht oder eingeführt werden können i r n , mn, 23 url, . Privilegien von der
e aat, welcher dieselhen : , ,,, a et . , . . Art. S8. Der im Art. 7 festgesetzten Verkehrs⸗ = Freiheit unbeschadet, wird der Uebergang ir e , n, welche nach dem gemeinsamen Zoll-⸗Taärif einer Eingangs- oder Aus⸗ , ,, he. an den Außen- Granzen unterliegen, auch aus den bnig!. Zayerischen und Koͤnigl, Wuͤrttembergischen Landen in die Königl. Preußischen, Kurfuͤrstl. Hessischen und Großherzogl Hessi⸗ schen Lande und umgekehrt, nur unter Innehaltung der gewöhnli— chen Land- und Heerstraßen und auf den schiffbaren Stromen statt⸗ finden, und es werden an den Binnen- Graͤnzen gemeinschaftliche Anmeldestellen eingerichtet werden, bei welchen die' Waaren Khrer, unter Vorzeigung ihrer Frachtbrief oder Tranzport-Zettel, die aus , , das andere Gebiet uͤberzufüͤhrenden Gegenstaͤnde an—
Auf den Verkehr mit rohen Produkten in geringeren Quanti⸗
taͤten, so wie uberall auf den kleineren Graͤnz⸗ und Markt⸗Verke und auf das Gevaͤck von Reisenden, findet ue her en i. irn n, ß en, 366. , , statt finden, außer ie Sicherung der Ausgleichungs⸗
es e,. koͤnnte. 36 ö J Art. 9. Hinsichtlich der Einfuhr von Spiel-Karten be in jedem der zum Vereine gehörigen Stgaten bei den , Verbots⸗ oder Beschraͤnkungs-Gesetzen sein Bewenden
Art. 19. In Betreff des Salzes wird Folgendes festgesetzt:
1) die Einfuhr des Salzes und aller ger n ffn aus welchen Kochsalz ausgeschieden zu werden pflegt, aus fremden, nicht zum Vereine eh rigen Laͤndern in die Vereins-Staaten, ist verboten, insoweit dieselbe nicht fuͤr eigene Rechnung einer der
vereinten Regierungen zum unmittelbaren , in ihren
Salß Aemtern, Faktoreien oder Niederlagen geschieht; die Burch frihrm Ves Salses und — aus den zum Vereine i, , , w. 2 2 Laͤnder soll nur mit Genehmigung der Vereins-Staaten, deren Gebiet bei der Durchfuhr berührt wird, und unter den Vor— sichts Maßregeln stattsinden, welche von denselben fuͤr noͤthig , , een i bene, s — es Saljes in fremde, nicht zum Verei ĩ ; , . 4 / 3 zum Vereine gehörige d) was den Salz- Handel innerhalb der Vereins- Staaten betrifft . nin; de Salzes . . den anderen . 6 e alle erlaubt, wenn zwischen den Landes⸗Regiern '! sondere Vertraͤge deshalb bestehen; e ,,, ) wenn eine Regierung von der anderen innerhalb des Vereins aus Stagts⸗ ünd Privat⸗Salinen Salz beziehen will, so muͤs⸗ sen die Sendungen mit Paͤssen von offentlichen Behoͤrden be— ee, n . a flichten si Zu diesem Ende verpflichten sich die betheiligten Regie⸗ rungen, auf den Privat⸗Salinen einen oͤffentlichen . uh. zustellen, der den Umfang der Production und des Absatzes der⸗ selben überhaupt zu beobachten hat; wenn ein Vereins⸗Staat durch einen anderen aus dem Auslande oder aus einem dritten Vereins⸗Stagte seinen Salz-Bedarf be⸗ ziehen, oder durch einen solchen sein Salz in fremde, nicht zum Vereine gehörige Staaten versenden sassi will, so soll
diesen Sendungen kein Hinderniß in den Weg gelegt werden; jedoch werden, insofern dieses nicht schon . egen Dein.
traͤge bestimmt ist, durch vorgaͤngige Üebereinkunft der bethei= ligten Staaten die Straßen fur den Transport und die erfor— derlichen Sicherheits Maßregeln zur Verhinderung der Ein— schwaͤrzung verabredet werden; :
s) wenn in unmittelbar aneinander graͤnzenden Vereins-Staaten eine solche Verschiedenheit der Salzprelse bestaͤnde, daß daraus fuͤr einen oder den anderen dieser Staaten eine Gefahr der Salß-Einschwaͤrzung hervorginge, so macht sich derjenige Staat, in welchem der niedrige Salzpreis besteht, verbindlich, die Verabfolgung des Salzes in die Graͤnz⸗Orte, binnen eines Bezirks von wenigstens sechs Stunden landeinwaͤrts, auf den gengu zu ermittelnden Bedarf jener Orte zu beschraͤn ken, und daruͤber den betheiligten Nachbar- Staaten genügende Nach— weisung und Sicherheit zu gewaͤhren.
Die naheren Bestimmungen bleiben einer besonderen Verab— redung der betheiligten Regierungen vorbehalten. j rt. 14. In Bezug auf diejenigen Erzeugnisse, bei welchen hinsichtlich der Besteuerüng im Innern noch eine Berschiedenheit der Gesetzgebung unter den nge urn Vereins- Landen stattfindet (Artikel J b.), wird von allen Theilen als wuͤnschenswerth aner⸗ kannt, auch hierin eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung und der Besteuerungssgtze in ihren Staaten hergestellt zu fehen, und es wird daher ihr Bestreben auf die Herbeiführung einer solchen Gleichmaͤ— ßigkeit gerichtet bleiben. Bis dahin, wo dieses Ziel erreicht worden, koͤnnen zur Vermeidung der Nachtheile, welche fuͤr die Producen⸗ ten des eigenen Staates im Verhaͤltnisse zu den Producenten in nn, , , Besteuerung erwachsen wuͤrden, Ergaͤnzungs- oder Ausgleichungs⸗Abgaben von solgenden Gegenstaͤnden erhoben werden: z ear . a Im Koͤnigreiche Preußen von Bier, Branntwein, Taback, Traubenmost und Wein. h) gn Koͤnigreiche Bayern (zur Zeit mit Ausschluß des Rhein⸗ reises) von Bier, Branntwein, eschrotetem Malz. e) Im iniaracg Württemberg von er,
Branntwein, geschrotetem Malz.
andere solche
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tregenten von Hessen und Seiner Kduiglichen Hoheit d w . ö em Großherzoge von Hessen t dem Köoͤnige von Württemberg andererseits. Vom 22. ö . .
d4) Im Kurfuͤrstenthume Hessen von Bier, Branntwein, Taback, Traubenmost und Wein. e) Im Großherzogthume Hessen von Bier Es soll bei der Bestimmung und Erhebung der ged 1Ab⸗ gaben nach folgenden Grundsaͤtzen v , ö an,, 1) Die Ausgleichungs-Abg aßen werden nach dem Abstande der gesetz lichen Steller im Lande der Bestimmung von der densel⸗ ben Hegenstand hetreffenden Steuer im Lande der Herkunft bemessen, und fallen daher im Verhaͤltnisse gegen diejenigen Vereins-Lande ganzlich weg, wo eine glele) hohe oder eine hö— here Steuer auf dasselbe Erzeugniß gelegt ist. 1 Veranderungen, welche in den Steuern von inlaͤndischen Er⸗ zeugnissen der betheiligten Staaten eintreten, haben auch Ver⸗ Anderungen in den Ausgleichungs-Abgaben, jedoch stets unter Anwendung des vorher Li) aufgestellten Grundsatzes zur Folge.
Wo auf den Grund einer solchen Veraäͤnderung eine Aus gleichungs Abgabe zu erhohen seyn würde, muß, nn e,
hoͤhung wirklich in Anspruch genommen wird, eine Verhand— lung daruͤber zwischen den betheiligten, Staaten, ar . vollstaͤndige Nachwessung der Zulqdssigkeit nach den Bestim—= mungen des gegenwartigen Vertrages vorausgehen.
Die gegenwartig in Preußen gesetzlich bestehenden Saͤtze der Steuern von inlaͤndischem Traubenmost und Wein, vom Ta⸗ backsbau und Branntwein, so wie die gegenwartig in Bayern
bestehende Steuer von inläaͤndischem geschroteten Malz und Bier
(Malz⸗Aufschlag), sollen jedenfalls den hoͤchsten Satz desjenigen bilden was in einem Vereins- Stagte, welcher jene Steuern eingefuhrt hat oder kuͤnftig etwa einführen sollte, an Aus—⸗
gleichungs-Abgaben von diesen Artikeln bei deren Eingang aus einem Lande, in welchem keine Steuer auf ere ns gen ns.
. elt 6. ,,, e . . die betreffende zteuer des Staates, welcher die Ausgleichungs⸗Abgabe bezieht, diesen hoͤchsten Satz uͤbersteigen olg ; z nn
4) Ruͤckvergüuͤtungen der inländischen Staats-Steuern sollen hei der Ueberfuhr der besteuerten Gegenstaͤnde in ein anderes Ver⸗
; eins⸗-Land nicht gewahrt werden.
5) Auf andere Erzeügnisse als Bier und Malz, Branntwein, Ta⸗ hacksblaͤtter, Traübenmost und Wein, soll unter keinen Um⸗
. staͤnden eine Ausgleichungs-Abgabe gelegt werden.
6) In allen Staaten, in welchen von Taback, Traubenmost und Wein eine Ausgleichungs⸗Abgabe erhoben wird, soll in keinem Falle eine weitere Abgabe von diesen Erzeugnissen, weder fuͤr Rechnung des Staates, noch fuͤr Rechnung der Kommunen
beibehalten oder eingefuhrt werden.
7) Der Ausgleichungs- Abgabe sind solche Gegenstaͤnde nicht un⸗ terworfen, von welchen auf die in der Zoll⸗-Ordnung vorge⸗ schriebene Weise dargethan ist, daß sie als auslaͤndisches Ein⸗ oder Durchgangsgur die zollamtliche Behandlung bei einer Erhebungs⸗Behdrde des Vereins bereits bestanden Hanh, oder derselben noch unterliegen, und eben so wenig diejenigen im Umfange des Vereins erzeugten Gegenstaͤnde, welche nur durch einen Vereins⸗Staat transitiren, um entweder in einen ande⸗ ren Vereins⸗-Staat oder nach dem Auslande geführt zu werden.
S8) Die Ausgleichungs⸗Abgabe kommt den Kassen desjenigen Staag⸗ tes zin Gitte, wohin die Bersendung erfolgt. Insofern sie nicht schon im Lande der Versendung fuͤr Rechnüng des abgabe— berechtigten Staates erhoben worden, wird die Erhebung im Gebiete des letzteren erfolgen. 2
9) Es sollen in jedem der kontrahirenden Staaten solche Einrich— tungen getroffen werden, vermoͤge welcher die Ausgleichungs⸗ Abgabe in dem Vereins⸗-Lande, aus welchem die Versendung er⸗ . 3 deer tler , . bei der gelegensten Zoll⸗
er⸗Behöͤrde entrichtet, oder ihre Entrichtung dur
Anmeldung sicher gestellt werden kann. ; , .
So lange, bis diese Einrichtungen durch besondere Heberein⸗
kunft festgesetzt seyn werden, bleibt der Verkehr mit Gegen⸗
staͤnden, welche einer Ausgleichungs⸗Abgabe unterliegen, in der
Art beschraͤnkt, daß dieselben, ohne unterschied der transpor⸗
tirten Quantitaͤten, in das Gebiet des abgabeberechtigten Staa—⸗
tes nur auf den im Artikel 8 bezeichneten, oder noch ander⸗ weit zu bestimmenden Straßen eingeführt und an den dort einzurichtenden Anmelde- und Hebestellen angemeldet und resp. versteuert werden muͤssen, ohne daß jedoch in Folge hievon der
Verkehr mit den Gegenstaͤnden, von welchen eine Ausgleichungs⸗
Abgabe nicht zu entrichten ist, einer weiteren, als der in dem
23 gedachten Artikel angeordneten, Aufsicht unterworfen seyn
Art. 12. Hinsichtlich der Verbrauchs⸗Abgaben, welche in dem Bereiche der Vereins-Laͤnder von anderen, als den im Artikel 11 bejeichneten Gegenstaͤnden erhoben werden, so wie der im Großher⸗ zogthume Hessen zur Erhebung kommenden Steuern von Getränken, wird eine gegenseitige Gleichmäßigkeit der Behandlung stattfinden, dergestalt, daß das Erzeugniß eines anderen Vereins⸗Stagtes unter keinem Vorwande hoͤher belastet werden darf, als das inlaͤndische.
Derselbe Grundsatz findet auch bei den Zuschlags-Abgaben und Oetrois statt, welche fuͤr Rechnung einzelner Gemeinden erhoben werden, so weit dergleichen Abgaben nicht uberhaupt nach der Be stimmung des Art. 11. Nr. 6 unzulaͤssig sind.
Art. 13 Die contrahirenden Stägten erneuern gegenseitig die
Verabredung uͤber den Grundsatz, daß Chaussee⸗Gelder oder andere statt derselben bestehende Abgaben, wie z. B. der in den Koͤnigrei⸗ chen Bayern und Wuͤrttemberg ar Surrogirung des Wegegeldes von eingehenden Guͤtern eingefuͤhrte sipe Zoll⸗Beischlag, eben so Pflaster Damm⸗„Bruͤcken und Faͤhr⸗ Gelder, oder unter welchem anderen Namen dergleichen Abgaben bestehen, ohne Unterschied, ob die Erhebung fuͤr Rechnung des Staates oder eines Privat-Berech— tigten, namentlich einer Kommune geschieht, nur in dem Betrage beibehalten oder neu eingefuhrt werden konnen, als sie den gewöhn⸗ lichen Herstellungs⸗ und Unterhaltungs-Kosten angemessen sind. 4 Das dermalen in Preußen nach dem allgemeinen Tarife vom Jahre 1823 bestehende Chaussee⸗Geld soll als der hoͤchste Satz ange— seben, und hinfuͤhro in keinem der kontrahirenden Staaten uͤber— schritten werden.
Besondere Erhebungen von Thorsperr⸗ und Pflaster-Geldern sollen auf chaussirten Straßen da, wo sie noch bestehen, dem vor stehenden Grundsatze gemaͤß aufgehoben, und die Orts-Pflaster den Chaussee⸗Strecken dergestalt eingerechnet werden, daß davon nur die Chausser⸗Gelder nach dem allgemeinen Tarif zur Erhebung kommen. Art 14. Die kontrahirenden Regierungen wollen dahin wie⸗ ken, daß in ihren Landen ein gleiches Münz-, Maß- und Ge wichts System in Anwendung komme, hieräber sosort besondere Unterhandlungen einleiten lassen, und die nächste Sorge auf die Annahme eines gemeinschaftlichen Zoll⸗Gewichtes richten
Sofern die desfallsige Einigung nicht bereits bei der Ausfuͤh rung des Vertrages zum Grunde gelegt werden konnte, werden die kontrahirenden Stgaten zur Erlejchterung der Versendung von Wag⸗ ren und zur schnelleren Abfertigung diestr Sendungen an den Zoll. Stellen so weit dies noch nicht zur Ausführung gebracht seyn sollte) bei den in ihren Zoll⸗Tarifen vorkommenden Maß- und Gewichts⸗ Bestimmungen eine Reduction auf die Maße und Gewichte, welche in den Tarifen der anderen kontrahirenden Staaten angenommen
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