1833 / 338 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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wovon zwei seine eigenen und die zehn anderen die Kinder sei— nes verstorbenen Bruders und Schwagers sind, die er zu sich 66 hatte. Als Parlaments⸗Kandidaten an die Stelle des

erstorbenen nennt man die Herren Sadler, J. Stuart Wortley und John Blackburn; Letzterer, ein Advokat und Wyhig, soll die groͤßte Wahrscheinlichkeit des Erfolgs fuͤr sich haben.

Belgien.

Bruͤssel, 30. Nov. Der hiesige Moniteur enthalt ei⸗ nen Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Errichtung einer Belgischen Akademie der Kuͤnste und Wissenschaften, den der Minister des Innern der Repraͤsentanten⸗Kammer vorgelegt hat. Man beschaͤftigt sich im Justiz⸗Ministerium und bei dem obern Gerichtshofe mit der Abfassung eines neuen Militair⸗-Ko— der, der an die Stelle des Hollaͤndischen treten soll.

Mehrere hiesige Journale tadeln mit großer Bitterkeit das Resultat der en,, n. in Zonhoven, und behaupten, die ganze Convention sey nichts als ein Zugeständniß, welches man der i Regierung gemacht habe.

Im Independant liest man: Die Frage wegen Verlaͤn— gerung der Eisenbahn, die von unserer Granze nach dem Rhein

gefuͤhrt werden soll, ist in den beiden Sectionen der Repräsen⸗ Man hat sich gefragt, ob es vor Allem nicht zweckmäßig seyn wuͤrde, sich in Hinsicht dieser

tanten⸗ Kammer angeregt worden.

Verlaͤngerung des Beitritts des Auslandes zu versichern. Die Sectionen der Kammer sind der Meinung gewesen, daß keine hinreichenden Gruͤnde vorhanden seyen, um die Ausfuhrung un— serer Arbeiten dieser Zustimmung unterzuordnen.

Polen.

. Se. Masestät der Kaiser haben be⸗ kanntlich den im Koͤnigreich Polen fich aufhaltenden Offizieren und Beamten der ehemaligen Polnischen Armee, so wie den Wittwen und Waisen solcher Personen, eine dreijährige Geld— Unterstuͤtzung bewilligt. Die zu diesem Zweck ernannte Kom— mission macht jetzt bekannt, daß diese Bewilligung sich auch auf diejenigen Offiziere und Beamten jtner Armee erstrecke, welche in diesem Augenblick aus Rußland nach Polen zurückkehren, und fordert dieselben auf, wenn sie von dieser Gunst Gebrauch ma— chen wollen, sich unverzuͤglich mit desfallsigen Gesuchen bei der betreffenden Behoͤrde in Warschau zu melden.

Deutschland.

Hannover, 2. Dezember. Gestern wurden wegen der hoͤchsterfreulichen Geburt einer Prinzessin Tochter Ihrer Koͤnigl. Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Eambridge in allen Kirchen der hiesigen en Dankgebete angestellt. Waͤhrend in der Schloßkirche, in Gegenwart des Durchlauchtigsten Vice⸗ Koͤnigs, das Te Deum gesungen wurde, erfolgte eine Salve aus dem groben Geschuͤtze. Nach dem Goitesdienste war vor Sr.

War schau, 1. Dez.

Königl. Hoheit, welche von dem Prinzen George begleitet wa⸗

ren, große Parade der gesammten Garnison.

Dresden, 29. November. In der Sitzung der ersten Kammer vom 2isten d. erstattete das Mitglied v. Carlowitz Brricht uͤber die zwischen den beiden ersten Deputationen der Kammern hinsichtlich des Gesetz⸗ Entwurfes wegen Vervollständi⸗ gung des Paragraph 55 des Wahl⸗-Gefetz es zu Stande gekom—

mern verschiedener Ansicht gewesen waren, betrafen die Fragen: 1) ob auf Vorlegung eines verbesserten Wahl⸗Gesetzes noch von gegenwärtiger Stände⸗Versammlung bei der Staats⸗Regierung anzutragen, und 2) ob dabei namentlich die Entscheidung des Zweifels, wie viel Ritterguts-Besitzer zu einer guͤltigen ritter⸗ schaftlichen Wahl gegenwartig seyn muͤssen, beantragt werden solle? Die Deputationen beider Kammern hatten sich nunmehr dahin entschieden: 1) bei der Staats-Regierung auf ein Gesetz zur Beseitigung der Zweifel anzutragen, welche sich in dem Wahl-Gesetze aufgefunden hätten, und worin zugleich die Frage, welche die ritterschaftlichen Wahlen betreffe, mit ent⸗ schieden werden moͤge; 2) sich daruͤber vor der Hand nicht zu bestimmen, ob die Vorlegung dieses Gesetzes noch auf gegen⸗ waͤrtigem Landtage erfolgen solle, um den später uͤber die Ab— kuͤrzung desselben noch zu nehmenden Beschluͤssen nicht vorzu— greifen. Der Referent stellte diese Anträge als sehr annehm⸗ bar dar, und gedachte noch schließlich der mangelnden Bestim— mungen uͤber die Wahl der Vertreter des Handels und Fabrik— wesens in der zweiten Kammer, indem er bemerkte, daß die dies⸗ seitige Deputation daruͤber einig gewesen sey, und es nach der diesfalls bereits bei der Staats-Regierung abgegebenen Erklaͤ— rung keines weiteren Antrages beduͤrfe. Die Kammer trat dar— auf den Anträgen der Deputation einstimmig bei, und fuhr demnaͤchst mit ihrer Berathung über den die Erfuͤllung der Mi— litair⸗Pflicht betreffenden Gesetz⸗Entwurf fort.

Munchen, 27. Nov. (Ober-⸗Post⸗Amts-⸗Zeitung.) Die Vermählung Ihrer Koͤnigl. (hei der Prinzessin Mathilde von Bayern mit Sr. Hoh. dem Erb⸗Großherzoge von Hessen wird, wie vielerlei anders dieser Zeitpunkt auch in andern oͤffentlichen Blättern angegeben wird, bestimmt am 2tz. Dez. statthaben. Die Einwohner Muͤnchens sind dieser Prinzessin, wegen ihrer Leut— seligkeit, Guͤte und Huld, ungemein zugethan, und die oͤffent— lichen Feierlichkeiten durften daher bei diesem frohen Anlaß jener Liebe entsprechen. Gestern Abend war die hiesige Hof-Buͤhne ungewöhnlich gefüllt. Man gab Raupach s „Nibelungenhort“, und zwar im Kostuͤm der Zeit, ganz nach dem Vorbild der Schnorrschen Fresken im neuen Königl. Palaste, der, wenn er vollendet, alles an Kunstpracht übertreffen wird, was vielleicht Europa in dieser Beziehung aufzuweisen hat. Das Stuͤck hatte glänzenden Erfolg. Mad. CTrelinger von Berlin, die hier seit einigen Wochen gastirt, wurde dreimal gerufen. Die Kostuͤme sollen sehr bedeutende Summen gekostet 2

München, 29. Nov. Se. Majestaͤt haben zu Gunsten der hier zu errichtenden Kleinkinder⸗BewachungsAnstalt die Summe von 1090 Fl. auf Ihre Kabinets Kasse angewiesen.

Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Preußen, welcher am 2sten d. von Stuttgart abreiste, begab sich von dort zunaͤchst nach dem Schlosse Taxis, um seiner Durchlauchtigen Tante, der . Färstin von Thurn und Taxis, einen Besuch abzustatten.

on dort setzte Höchstderselbe seine Reise über Neresheim fort, besuchte daselbst die prachtvolle Kirche, in der sich Danneckers treffliches Kunstwerk, die Christus- Statue, befindet, speiste in Unn zu Mittag und Übernachtete zu Augsburg, von wo Se. Königl. Hoheit (wie bereits gemeldet) in ö. Biederstetn eingetroffen sind.

Würzburg, 29. Nop. Durch Erkenntniß des obersten Gerichtshofes vom 12ten November d. J. wurde, in Ueberein⸗ stimmung mit der de , en,. des * Appellationszge⸗ richts für den Untermain⸗Kreis vom i. ugust d. J, Georg Marschall, In strumentenmacher zu Würzburg, des Verbrechens

Die Punkte, uͤber welche die beiden Kam⸗

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des nächsten Versuches zum Staats-Verrathe zweiten Grades, dann des Verbrechens der Majestäͤts-Beleidigung zweiten Gra— des als Urheber fuͤr schuldig erklart, Und zur Zuͤchthausstrafe auf unbestimmte Zeit, und zu oͤffentlicher Abbitte vor dem Bild⸗ nisse Sr. Majestät des Koͤnigs verurtheilt. Nachdem Georg Marschall heute diese öffentliche Abbitte im großen Sitzungs— saale des Koͤnigl. Kreis- und Stadtgerichts in Gegenwart einer Deputation der Stadt und anderer Personen geleistet hatte, wurde der Verurtheilte an den Strafort abgeliefert.

Einen sehr erfreulichen Fortgang nehmen hier die Werbun— gen fuͤr den Königl. Griechischen Dienst. Täglich melden sich a0 bis 50 Individuen zum Militair-Dienst, und ganze Fa— milen drängen sich herzu, um dahin auszuwandern.

Stuttgart, 29. November. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde zuvorderst ein Be— richt der Dustihz Hesetgz in gs Lom mi sen uͤber die Motion des Abgeordneten Romer, betreffend die Verwirklichung der §§. 24 und 26 der Verfassungs- Urkunde, fuͤr verlesen erklaͤrt, und der Druck desselben beschlossen. Auf der Tagesordnung befand sich ein Bericht der Kommission fuͤr Schulen und Unterricht, betreffend die Ablieferung von Leichnamen an die anatomischen Unterrichts-Anstalten. Die Kommission machte den Antrag, die Regierung zu bitten: daß von der Ablieferung derjenigen Teich— name an die Anatomie, welche auf oͤffentliche Kosten beerdigt werden muͤssen, solche Verstorbene ausgenommen werden sollen, welche Kinder hinterlassen haben, oder schon bei der Aufnahme in eine Armen-⸗Anstalt oder durch ein Almosen ein entschieden gutes Prädikat hatien. Der Praͤlat v. Flatt bemerkte hierbei, daß eben die Anatomie es sey, welche die verwirrten und aberglaͤubischen Begriffe vom Auferstehen, als ob naͤmlich ein zerschnittener Leichnam nicht mehr auferstehen koͤnne, zu laͤutern im Stande sey. Der Ab⸗ geordnete Wiest will überhaupt, daß Jeder, der ein gutes Praͤ— dikat gehabt, nicht auf eine Anatomie abgeliefert werde; nur der Gemeinde- und Stiftungs-Rath solle das Recht haben, dieses Praäͤdikats-Zeugniß zu ertheilen. Die Regierung sollte um Auf— hebung der Verordnung, und um Einbringung eines eigenen Gesetz-Entwurfes gebeten werden. Der Abgeordnete Menzel sprach fuͤr den Antrag; er koͤnne nicht einsehen, warum man ge— gen die Leichname der Armen so zaͤrtlich gesinnt sey, wahrend von derselben Seite her das Heirathen der Armen habe er— schwert werden wollen. Nach zweistuͤndiger Debatte beschloß endlich die Kammer, den Kommissions-Antrag anzunehmen. In derselben Sitzung wurde noch die Motion des Abgeordne— ten Wiest auf Einsuͤhrung oͤffentlicher Sitzungen der ersten Kammer und des staͤndischen Ausschusses, und Bekanntmachun— gen der Verhandlungen des letzteren durch den Druck, berathen. Der Antragsteller nahm jedoch seine Motion wieder zuruͤck, als dieselbe in der Kammer keinen Anklang sinden wollte.

Frankfurt a. M., J. Dez. Ein oͤffentliches Blatt wirft die Frage auf: Hat die wahre Freiheit durch die Unterdruͤckung der „Neckar-Zeitung“ in Deutschland gelitten? Das Blatt verneint die Frage, indem es hinzufuͤgt: „Jede den Deutschen Voͤlkern nuͤtzliche Wahrheit kann nach wie vor gelehrt werden, jede Meinung findet ihre Vertreter, und es wird mehr nicht gefordert, als daß die Presse nicht zum Umsturz der bestehen— den Verfassungen mißbraucht werde. In Frankreich sucht man diesen Zweck durch gerichtliche Verfelzungen ohne Ende und ohne Zahl zu erreichen, dort schmachten die Zeitungs-Redakto⸗ ren, die keine Schranken anerkennen, im Kerker, und werden durch unmäßige Geldstrafen zu- Grunde gerichtet; in Deutsch⸗ land sucht man dem Uebel durch eine keineswegs zu strenge Censur vorzubeugen, oder man schreitet im aͤußersten Fall zur Unterdruͤckung einer revolutionnairen Zeitschrift und untersagt den Redaktoren während fuͤnf Jahren die Theilnahme an der Redaction ähnlicher Schriften. Auf welcher Seite ist der Vor— theil? Wir glauben, daß unsere Deutschen Zeitungs-Redakto⸗ ren sich nicht zu beschweren haben; waͤhrend das zeitungslesende Publikum und die Ruhe der Staaten offenbar dabei gewinnen.“

In Mannheim wird am 4. Dez. ein ganz eigenthuͤmli—⸗ ches funfzigjaͤhriges Jubilaͤum gefeiert; es werden nämlich an diesem Tage funfzig Jahre, daß das dortige Hoftheater-Orche⸗— ster seine alljährlichen berühmt gewordenen Winter⸗-Konzerte giebt, und es wird bei dieser Gelegenheit eine besonders dazu veran— staltete große Musik⸗Auffuͤhrung stattfinden.

Schweiz.

Zurich, 24. Novbr. (Allgemeine Zeitung.) Es waͤre moͤglich, daß, um des Starrsinnes von Basel-Landschaft willen, die Tagsatzung außerordentlich zusammen berufen werden mußte. Durch den Schlußbericht namlich, welchen die eidgenoͤssischen Kommissarien im Kanton Basel am 2ten d. M., unmittelbar vor ihrer Beurlaubung, uͤber ihre Verrichtungen erstatteten, war der Vorort in Kenntniß gesetzt worden, daß der beruͤchtigte Seque— strations⸗Beschluß des Landrathes von Basel ⸗Landschaft, vom 8. Jan. d. J., immer noch fortdaure. Eine dagegen gerichtete Vorstel⸗ lung der Kommissarien hatte die Regierung von Basel⸗Landschaft mit der Bemerkung erwiedert, daß der Entschied hieruͤber einzig dem Landrathe zustehe, die Regierung aber ihm diese Angele— genheit in seiner naͤchsten Sitzung zu beliebiger Berathung vor— legen werde. In gleichem Sinne, wie die Kommissarien, wandte sich nun auch der Vorort an die Basel-Landschaftliche Regie⸗ rung, vorstellend, wie die fragliche Sequestration bei dem nun eingeleiteten Rechtsverfahren fuͤr Erledigung der zwischen den beiden Kantons-Theilen noch waltenden Anstände keinen Grund noch Zweck mehr habe. Keine Antwort erfolgte. Wohl aber vernahm man, es erstrecke sich der verhaͤngte Sequester nicht nur auf Staats- und Corporations⸗Vermoͤgen, sondern auch auf Baslerisches Privat⸗Vermoͤgen, sogar auf soslches, das seither an Franzoͤsische Buͤrger veräußert worden (woruͤber diese durch das Organ des Franzoͤsischen Botschafters Beschwerde einlegten); ja, es sey der Sequester auch auf das neu erworbene Gebiet (Gel— terkinden, Reigoldsweil u. s. f.) ausgedehnt worden. Vorge— stern hat daher der voroͤrtliche Staats-Rath ein neues Schreiben an Basel⸗Landschaft erlassen, die Erklarung enthaltend, daß, da der verhaͤngte Sequester mit den Tagsatzungs-Beschluͤssen uͤber definitive Regulirung der staatsrechtlichen Verhaͤltnisse des Kan— tons Basel in offenem Widerspruch stehe, der Vorort, wenn ihm nicht bis zum 7. Dez. die Aufhebung desselben berichtet werde, die Verhandlungen des Schiedsgerichtes in Aarau sofort ein⸗— stellen und die Tagsatzung außerordentlich zusammenberufen werde. Dieses vorörtliche Schreiben hat sich nun mit einer Zuschrift der Basel⸗Landschaftlichen Regierung gekreuzt, welches heute die Nach⸗ richt gebracht hat, daß der dortige Landrath die Fortdauer des Sequesters beschlossen habe. Da kaum anzunehmen ist, daß der Landrath sich durch das vorörtliche Schreiben in seinem Ent— schtusse werde wankgnd machen lassen, so wird die Tagsatzun ohne zwei el mit dseser langweiligen Sache bemuͤht werden muüͤs⸗

nach seinem Wunsche ausfallenden Sptuͤche des Schieden niederzulegen. Ohne Zweifel wird daher zur Vollziehunm sammilichen Spruͤche nicht eher geschritten werden, alt ö uͤber den Sinn dieser Verwahrung ni klaͤrt hat. 6 . Eine andere wichtige Angelegenheit hat die voroͤrtlich gierung gestern beschaͤftigt. ne . hatte naͤmlich vernnn diejenigen Familien in , en, welche die zu Posten (wie es scheint, als Erblehen des Staates) besitzen, damit um, dieses Recht kaufs- oder pachtweise (wie be waͤhnt) dem Fuͤrsten von Thurn und Taxis zu uberlassn war von einem Kaufpreise von 80, 00 eigen g. ohn Verpachtung auf 25 Jahre fuͤr den jaͤhrlichen Benn 1,00 Reichsgulden die Rede. Dem Vernehmen nah das Geschaͤft schon vorgestern dem großen Rathe vorgeln auf sofortige Ratification angetragen werden. Es war a Zeit, daß der Vorort einschritt. Mit gestriger ilch Stand Schaffhausen hat er gegen a d r f bg des fraglichen Vertrages, im Namen der Eidgenossenschis liche Verwahrung eingelegt, zumal durch denselben die nalen Interessen wesentlich gefaͤhrdet wuͤrden. Nich wurde dadurch jede von dem Bunde abfallig beahf Regulirung der Post-Verhaͤltnisse fuͤr die Zukunft un gemacht, sondern es koͤnnte uͤberhaupt die Uebertragung anerkannten Hoheits-Rechtes an einen Auslaͤnder n theiligen Verflechtungen fuͤhren. Ein Vertrag dieser An ubrigens nach dem Ermessen des Vorortes nicht q rein oͤkonomischer, mit keinen staatsrechtlichen Verpflih verbundener, angesehen werden, sondern falle in die K derjenigen Vertraͤge, welche nach dem Tagsatzungs⸗ Bw vom 223. Juli 1819 von der betreffenden obersten Kanton hoͤrde nicht ratificirt werden und nicht in Wirksamkeit hen duͤrfen, bevor sie der Tagsatzung zur Genehmigung legt werden. Man darf hoffen, daß dieser, auf das ha eidgenoͤssische Staatsrecht gegruͤndete Schritt des Vororttj Zweck nicht verfehlen werde. Der politische Verein des Kantons Zuͤrich hat vorgesß Jahrestag der Volks-Versammlung von Uster statutengem; eine Zusammenkunft gefeiert. Uster, durch die vorsährig⸗ that entweiht, wurde diesmal gemieden, und Basserstorf, des Vereins, zum Versammlungsorte , . Hoͤchstt Menschen, meistens aus den unteren Volks-Klassen, eingefunden haben; viele mochte der stroͤmende Regen ken. Von den gefaßten Beschluͤssen ist nichts Sicheres ; doch sollen vornehmlich zwei Antraͤge die Versammlung! tigt haben: 1) in Erwägung, daß die Tagsatzung in großen Raͤthe das Zutrauen des Volkes eingebuͤßt, stl Volk, ohne Mitwirkung der Behoͤrden, einen. eidgenls Verfassungs⸗Rath nach dem Maßstaße der Bevoͤlkerung n welcher, als Organ des puren, ungetrübten Volkswillenz, neue Bundes⸗Verfassung entwerfen und dem Volke zur migung vorlegen soll; 2) zur Erleichterung des ärmeren gers wird vom großen Rathe verlangt, daß der Zinof 3 Procent herabgefetzt, die Kapitalien des Staates, moͤglich, in kleinen Posten von 100 Fl. an die Buͤrger liehen und das Gesetz uͤber die Schulden-Beitreibung in mi Punkten gemildert werde. Zum Behuf des eidgensͤssischa fassungs⸗Rathes sollen, dem Vernehmen nach, auf einen un selben Tag drei große Volks ⸗Versammlungen zu Murten ten und Winterthur veranstaltet werden. Im hiesigen finden indessen diese . wenig Anklang mehr; man Getriebes herzlich muͤde. Einem bekannten Schreier, n juͤngst in einer fruher sehr exaltirten Gemeinde dem im hause versammelten Volke die Nothwendigkeit eines eidg schen Verfassungs⸗Rathes, unter Schimpfen auf die Tag und die Regierung, darthun wollte, waͤre beinahe dung Tracht Schläge die Unzulaͤnglichkeit seiner Gruͤnde bewiesen n Die Actien⸗Gesellschaft des „Sch weizerischen Re kaners“ loͤst sich auf, und es sollen mit Anfang des Jahres anstatt dieses Blattes zwei erscheinen, das eine der bisherigen Benennung, das andere als einfacher Republika

Basel, 27. Nov. Auf die von unserer Regierung 16. d. M. an den Vorort gerichtete Beschwerde uͤber die dauer des bekannten, von dem Landrathe von Basel⸗La am 8. Januar d. J. erlassenen Sequestrations-Beschlust nun am 22. Nov. der Vorort wiederholt sehr ernstliche nungen an den Regierungs⸗Rath von Basel Landschaft an jenen Beschluß unverzuͤglich in allen seinen Theilen auspt Es steht nun zu erwarten, wie bald dieser Aufforderung Folge geleistet werden.

Dem eidgen. Schiedsgerichte wurden am 2oösten den Baselischen Ausschuͤssen Beschwerden uͤber eigenml Holzfaͤllen in verschiedenen Staats- und Stadt⸗Waldunga getragen; das Schiedsgericht erließ eine Aufforderung stal, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dieses h len einzustellen und die Weisung, eidliche Schatzungen reits gefaͤlltes aufnehmen zu lassen, damit dieses Holz seim in Anschlag gebracht werden konne. Der er dn ! i schatz, welcher von der Ah at des katholischen Knln Zeit der Reformation herruͤhrt, wurde von der Lands zum Staatsgut aer angesprochen, die Baselischen erklärten ihn fuͤr Kirchengut; das Schiedsgericht erkan⸗ er auf das Staats, Inventarium kommen, jedoch vo Streitfrage später erst entschieden werden soll.

Spanien.

Madrid, 14. Nov. In der ,. Hof ⸗Zettu man: „Die Faction der Rebellen sucht ihre verzweifelte durch die augenscheinlichsten Entstellungen der Thatsachen, durch grobe Verleumdungen der Personen, zu unterstuͤtzen ungefahr einem Monate ist eine Proclamation verbreitet, es heißt, daß in Navarra, Catalonien, Burgos, Corde

in verschiedenen anderen Provinzen und Hauptstädten den ser Karl . gehuldigt worden sey. Spaͤter hat man ein unter dem Titel, Madrider Zeitung“ verbreitet, worn richten uͤber das Ministerium, so wie mit der luͤger

Schamlosigkeit angebliche Briefe der Herren Minister, Original sich in den Haͤnden des Herausgebers befinden erfunden werden. Es geht daraus hervor, wie sich die der Usurpation und der Ungerechtigkeit immer auf Verl und Bosheit stuͤtzt; die Regierung wird darauf, wie sie =. bereits fortwaͤhrend gethan, durch Thatsachen antworten

Portugal.

In einem vom Englischen Courier mitgetheilten Schreiben aus Lissabon vom 20. November llest ma Anderem noch Folgendes: „In den letzten Tagen se Pedroisten geneigt, ihre Vorposten mehr gegen Santa

sen. Berselbe Landrath hat, dem Vernehmen nach, ferner be— schlossen, in sein Protokoll eine Verwahrung gegen alle nicht

zuschteben und die Mäguelisten zum Ruͤckjuge in die

hnlich ée, aw, en ñ . im ziemlich dieselben Positionen besetzt, obgleich der anga mit seinem Hauptquartier * en 6 e Te, ,

Fen; die

igen. Wenn diese Vorposten ab elsst werden, giebt es ge *. nzen halten n hal

ñ nes, etwa Z Eng⸗

geilen von Santarem entferntes, Dorf vol warts 9. In Lisbon werden die Retrutirungen aufs thaͤtigste be⸗

erber nehmen Jeden fest, den sie zum Dienst fuͤr sh halten, Und in den naͤchsten Tagen s Il, dem Ver⸗

nach, ein Dekret erscheinen, weiches die Bedhl— g auffardern wird, sich in Masse zu erheben und Miguelisten aus dem Lande zu vertreiben. Wenn aber nicht kraͤftigere Maßregeln, als bisher, ergreift, so ge ich, daß es noch Monate lang wahren kann, ehe der of entschieden seyn wird, und das Land würde furchtbar nter leiden. Es ist jetzt die Zeit des Pfluͤgens und Saens aus diesen Geschäften wird wohl in diesem Jahre nichts zen, weil die meisten Arbeiter sich bei der Almee befinden die Ochsen entweder vom Feinde fortgenommen sind, oder Transportirung des Gepaͤcks gebraucht werden. Wenn dem

eit nicht bald ein Ende gemacht wird, so kann man im naͤch⸗

ahr eine Hungersnoth erwarten. Die Miguelisten haben ßer noch immer in Vesitz, aber auf Setubal keinen Angriff nommen; diese Stadt ist jetzt so gut vertheidigt, daß kei⸗ von den in der Naͤhe stehenden Miguelistischen Truppen⸗ 6 im Stande seyn wuͤrde, sie zu nehmen; sie hat eine mäslge Linie von Forts, die sehr zweckmäßig gelegen sind, bie aus 1000 Mann bestehende Garnison ist mit allem n versehen; auch liegen 2 Kriegsschiffe daselbst vor Anker, mn Fall eines Angriffs, der jedoch nicht zu befuͤrchten ist, der t sehr huͤlfreich werden konnten. das Geruͤcht, daß Spanische Truppen, die sich fr D Gerklaͤrt haͤtten, in Portugal eingerückt seyen. lte dieses Geruͤchts in meinem 6. Schreiben nicht, weil

als nicht im Stande war, es bis zu einer glaubwürdigen 'zu verfolzen. Seitdem aber habe ich ein ksehen, worin gemeldet wird, daß sich in Castello Branco Ipanische Soldaten befanden. Heute heißt es, daß ihrer 20009 in der Naͤhe von Abrantes staͤnden. Einige n, daß dieselben den Miguelisten beistehen wurden, pist wahrscheinlicher, daß sie nur auf eine guͤnstigere Zeit war⸗ m ihr eigenes Vaterland wieder zu betreten und sich fuͤr Carlos zu erklaͤren. daß, da sich jene Truppen auf Portugiesischem Gebiet

die Spanische Regierung sich erboten habe, Dom Pe⸗ it 8oh9 Mann zu unterstuͤtzen, um Dom Miguel zu be⸗ en, weil man dann auch darauf rechnen könnte daß Don

. sich aus Portugal entfernen muͤßte; aber diesem Geruͤcht

hl kaum zu glauben. Der Graf von Taipa hat noch ein iben an Dom Pedro gerichtet; ich habe es noch nicht zu t belommen, aber wie ich hoͤre, ist es in einem kuh⸗ maͤnnlichen Stil abgefaßt. Dom Pedro wird dar⸗ ifgefordert, seine Minister zu entlassen, die Preß⸗ t einzufuͤhren und einige andere Institutionen zum des Landes zu geben. Der Drucker des Schreibens

Gefaͤngniß gebracht, seine Typen sind zerbrochen Üünd alle kke des Briefes in Beschlag genommen worden, so daß ich icht im Stande war, ein Exemplar davon aufzutreiben; hoffe ich, Ihnen naͤchstens eine Abschrift mithheilen zu Man spricht noch immer von einem Minister⸗Wechsel,

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Colum bien,

Farthagena, 8. Okt. Der Franzoͤsische Statthalter v ar ö nzoͤsi Martinigue, Admiral Dupotet⸗ ist mit a e , m ier angekommen, um fuͤr den dem Franzoͤsischen Konsul, Herrn arrot, wiederfahrenen Schimpf Genugthuun zu fordern und im Weigerungsfall mit Waffen-Gewalt zu drohen. Der Kom⸗ n, i ,, . berst Vesga, erwiederte darauf, es , r ihm ĩ ĩ : ausführen, werde dann aber alle , , e, m gegen eine unbewaffnete Bevoͤlkerung auf sich laden r fuͤgte hinzu, daß er zur Bewilligung der geforderten Ge— nugthuung nicht ermaͤchtigt sey, indem dies allein von der Ober⸗ Behoͤrde abhaͤnge. Beide Theile wechsesten einige Briefe mit einander, und der Admiral erklaͤrte endlich, daß er den Hafen von Carthagena blokiren werde, wenn seine Forderung nicht bis zum 1sten Abends gewahrt sey. Zum Schutz der hier befind— lichen Englaͤnder wird, dem Vernehmen nach, von Jamaika das Britische Kriegsschiff „Serpent“ hierher kommen.

In lan d.

Berlin, 5. Dez. Am 12ten v. M. starb zu

dim Regierungs⸗Bezirt Liegnitz) der Konig. k . Preuhischen Ober ⸗Lausitz, syr. Johann Goktiob Worbs, nach zu⸗ ruͤckgelegtem Jzsten Lebensjahre. „Der Tod dieses Mannes“,

Seit einigen Tagen geht

rivat⸗Schrei⸗

An der heutigen Boͤrse wollte man

sagt die Schlesische Zeitung, „wi ie i Schlesisch ird von Allen, die ihn kannten und mit seinem Wirken ver irant waren, iünigst .

2 trauert. Im Felde der Geschichte, und namentlich der Schlesi⸗

Ich er⸗

schen, hat er ußerordentliches geleistet, und nie wird di = erkennung seiner Verdienste in gen Beziehung . K Schlesischen Provinzial⸗Blaͤtter verlieren 'in ihm den letzten der älteren Mitarbeiter, die an ihrer Begründung Theil nahmen und ununterbrochen fuͤr dieselben thaͤtig waren.“

In die Haͤfen des Regierungs⸗ Bezirks Stralsund sind im Laufe des vorigen Monats 57 Schiffe ein⸗ und 26 aus den— selben ausgelaufen. Mit letzteren wurden hauptsaͤchlich ver⸗ schifft: 35 Wispel Weizen, 393 Wispel Roggen und fö0 Wis— pel Gerste. Ueber den Gesundheits-Zustand des gedachten Regierungs⸗Bezirks im November meldet man aus Stral— sund Folgendes; „Die Zahl der Kranken wie die der Gestorbe⸗ nen war in der Totalitaͤt geringe; nur in Greifswalde vermehrte sie sich. Vorherrschend waren die gastrisch⸗ katarrhalisch⸗ rheuma⸗ tischen Krankheiten, namentlich aber die rheumatischen. Das Scharlach ieber, welchem nicht selten ein der Bräune aͤhnliches Halsuͤbel hin utrat, forderte manches Opfer, selbst unter den Er— wachsenen. Auch die Vechselfieber vermehrten sich wieder, beson— ders in Stralsund selbst, ließen sich jedoch in der Regel bald

und meistens ohne Ruͤckfaͤlle beseitigen.“

Haupt ⸗Momente

neuerer Finanz / und Polizei⸗Gesetzgebung des Auslandes, so weit selbige den Handel berührt. .

H filrchte, daß fuͤrs erste dazu keine Aussicht ist; jetz ar wm ist bei Dom Fed beer, 3 33 per, e!

m nicht gern aufzugeben. Indeß hat dasselbe eine starke gcgen sich, und ich glaube, daß sowohl die Englische als aan zosische Regierung seine Entlassung wuͤnschen; jedoch en Augenblick ist Dom Pedro nicht geneigt, ihnen lsahren. Die Fregatte „Castor“ ist am (16ten von der Galizischen Kuͤste hierher zuruͤckgekehrt; sestattete ihr nicht, ohne Quarantaine in Vigo einzulaufen, 1 Capitain landete daher nicht; es schien aber in Gali— les ruhig zu seyn; die Fregatte soll am Z0sten eben dahin hren und wird wahrscheinlich einige Zeit auf jener Sta⸗ rweilen. Die Königin, die Herzogin von Braganza und Pedro begaben sich am 16ten d. nach Mafra und trafen wieder hier ein; sie hatten wenig Gefolge bei sich, wur— r nirgends behindert, obgleich die Guerillas sich noch vor n Tagen in jener Gegend blicken ließen. Ueberall, wohin hen Personen kamen, wurden sie aufs freundlichste genz indeß darauf laßt sich nicht viel geben, denn wuͤrde die Bevoͤlkerung dem Dom Miguel einen eben Empfang bereiten, wenn er sich morgen in ihrer Mitte Gestern erschien hier ein Dekret, wonach der Sovereign ö Dollar nicht mehr als gesetzliche Valuta gelten sollen. zweck davon sehe ich nicht ein, denn ein Vortheil kann nicht erwachsen, vielmehr werden sich Manche dadurch ichtigt finden. Ueberhaupt ist es schwer, fuͤr die mancher⸗ 1 der weisen Haͤupter von Lissabon Gruͤnde ausfin, n.

Turkei.

achrichten au Skutari vom 1. November zufolge, be⸗ H dort bis zu genanntem Tage Alles noch in siatu quo, te waren geschlossen und Jung und Alt noch unter den Ada noch keine Entscheidung aus Konstantinopel angelangt MWwessen stieg die Noth schon auf eine höchst beunruhi⸗ 8 Mehl aus Welschkorn (Gutrutz, Mais) in ver— Fubereitungen, war noch beinahe vas einzige Nah— 6 die Bewohner der umliegenden Gebirge litten aber llernothwendigsten Mangel, und sahen sich gezwungen, zügen auf Lebensmittel Jagd zu machen, um chr Leben . weshalb kein Eigenthum mehr gesichert war. Selbst onsuln, bei welchen man Lebensmittel wußte, sahen die ndigkeit ein, von ihren Vorraͤthen freiwillig abzugeben, dadurch vor Beraubung zu schuͤtzen.

Griechenland.

utsche Blätter berichten, daß, Briefen aus Nauplia ** , , , , General Church zum nentlichen Gesandten des Koͤnigs Otto an den Ho tersburg bestimmt sey. z J imes hat Nachrichten aus Marathon vom 3. Can fangen. denen zufolge in den verschiedenen Grie— „Schiffswerften große Thätigkeit herrschen soll, indem die es heißt, damit umging, 15 neue Kriegsschiffe zu auch wollte man in Marathon wissen, daß die Regent, chens Missolunghi zum Freihafen erklaren werde. Die, richte schildern den Jetzigen Zustand von Griechenland

ruhig und versichern, daß uberall den Gesetzen

n . Berlin, 30. November 1833.

Frankreich. Auf gemeinschaftlichen Antrag d inisteri auswärtigen Angelegenheiten und des ger e nnr , , n, er eine Königliche Ordonnanz erschienen, welche, auf den Grund älterer Gesetzgebung und neueren erfahrungsmäßigen Bedürfnisses, die Berufs⸗ pflichten der Französischen Konsuln, in Bezug auf hi Französi⸗

sche Han dels⸗Marine, genauer festste . ) 11 ; J ststellt. aus 79 Artikeln in VI. Titein.

679 . Sie ist zu lang, und in ihrer Tota lität nicht wesentlich genug mit den Intereffen Mh ng aer fee; Unterthanen verknüpft, um hier in extenso wiedergegeben zu werden;

wer sie gani zu kennen wünscht, findet sie im Moniteur und anderen Französt chen Journalen, namentlich im Journal du Commerce Nr.

Die Ordonnanz besteht

o565 1 õ5655., vollständig abgedruckt. Hier bemerken wir nur di schon gesetzlichen Vorrechte der ern ran Schiffe 0m i e. 1. den aufrecht zu halten, und namentlich auch darüber zu wachen, daß selbige, bei Schisos⸗Verkäufen, nicht mißbräuchlich auf ausländische Erwerber Französischer Schiffe übergehen, den Konsuln zur besondern Pflicht gemacht nwird. In Handhabung der ihnen als Regel beigeleg· ten Jurisdietion über dis in ihrem Bezirk anwesenden Schiffe und an Bord derselben befindlichen Mannschaften ihrer Nation, sind sie auf die zwischen Frankreich ünd den refp. Stagten ihrer Residenz bestehen⸗ den Traktate, Conventionen, Observanjen und Neciproeitäts⸗Grund⸗ sätze ausdrücklich verwiesen.

Die Kosten der, nach Uebercinkunft mit der Großbrttannischen Regierung neu eingerichteten und die Korrespondenz mit England um 24 Stunden beschleunigenden täglichen Esta etten-Post zwischen Ca? lais und Paris haben, bei allen aus Deutschland über Frankreich, und zwar nach dem Wunsche der Absender über Calais zu dirigiren / den Briefen, eine Porto-Erhöhung veranlaßt. Dieselbe beträgt bei Briefen über z Loth Baherisch 9 Kreujer, über 5 Loth 18 Kr., über 5 Loth 27 Kr., und dann für jede weitere z Loth 9 Kr. über die bis ⸗· herige Taxe.

Es heißt, daß der gegenwärtig in Frankreich bestehenden Gewerbe— steuer-Gesetzgebung eine Reform bevorsteht, und ein dahin zielendes Gesetz schon in der nächsten Kammer-Session vorgelegt werden wird. Die jetzige Französische Gewerbestener (impat des patentes wird be kanntlich auf der wesentlichen Grundlage bes Gesetzes vom 22. Otto, her 1798 nach einem doppelten Maßstabe erhoben: erst lich als Tarsf— satz für jedes der in sieben Klassen abgetheilten steuerpflichtigen Ge⸗ werbe, in der Regel nach Verhältniß der Bevölkerung des Orts, wo das Gewerbe getrieben wird; zweitens als Procentsatz vom Mieths⸗ werthe der bei Ausübung des Gewerbes gebrauchten Grundstücke und Gebäude. Einzelne Gewerbe, z. B. Banquiers, Mäkler, Fahrpost⸗ Unternehmer, Maschinen-Spinnerei 3c. werden ausnahmsweise nach besenderen Bestimmungen behandelt, theils des erwähnten Gesetzes, theils derer vom 25. März 1817 und 15. Mai 1818. Das Bedi fniß neuer Gesetzgehung in dieser Materie scheint besonders dadurch fühlbar geworden, daß bei dem großen Aufschwung, den der Französtsche Ge— werbefleiß seit Ansang dieses Jahrhunderts genommen hat, eine im Jahre 1798 gemachte Klassifizirüng und Tarifzirung der Gewerbe nach ihrem damaligen Zustande, unmöglich mehr den gegenwartig so sehr gesteigerten Verhältnissen derselben entsprechen kann. ö

Die Arbeiten der nach Algier gesendeten Kommissioön, um über stastswirthschaftliche Zweckmäßigkeit und Bedingungen einer definitiven TColonisation dieser Eroberung Bericht zu erstatten, erregen fortdauernd das Interesse des Französischen Publikums. Die öfentliche Meinung scheint sich im Ganjen für die Eolonisation auszusprechen, jedoch un ter Bedingung eines ganz anderen dabei zu befolgenden Systems, als bei Verwaltung der Westindischen Kolonien bisher befolgt wurde Kolenieen, sagen die Stimm Ührer dieser Ansicht werhe nur un. ler der Aegide eines Prohibitiv Systems vroductionssähig sind, genie, ßen nicht lange des erkünstelten, auf Kösten der Konsumenten etwa erworbenen Wohlstandes. Und da es bekannt ist, welche Schwierig⸗ keiten ei hat, dergleichen Systeme spater aufiuge den oder ju modi eiten,

nachdem einmal vielerlei ind vibuelle Lrisen d Ii bible ll Erisen en und Interessen, und 6. hach so ehr zum Nachtheile des Gemeinwohls, 6 hartan ae nr g. hen, se. sollte wen igstens bei ganz neuen Einrichtungen? * y en, stehen. Handels ⸗Freihre t von vorn hen in der ler ne . tspunkt seyn, und nur mit größter Vorficht, nut aus twee mn enn ten, vorher einer offentlichen Diskussson unterworfenen Be— ee rn nr sollte man irgend einen Schtitt in entgegengesetzter Rich⸗ , e. erignen, Der gegenwärtig in A lg ier bestẽhende Zoll⸗Tarif nm . enfalls, und nach dem eigenen ürthesl der dortigen Handels! ö,. mier, nicht zwechmwäßig angelegt. Er belasiet Französssche Erzeug—⸗ nisse mit 4, auslan dische mit 8. pEt. ad znlorem. Diese Differen; sst J gering, um als Schütz, Zoll fiir Französische Prödufte ju wilken, wie . der Um and brweist, daß von 460 Fahrzeugen, welche in der . Zeit den Hafen von Algier besuchten, Zweidrittel fremde gewe— . Denngch dürfte es zeftihrlich seyn, den Unterschied zu ver— r,, Wenn da sener Terisses nicht die einzige Abgabe ist, fon dern . . . hizutitt, welcke auf einigen Artikeln mit 15 20 5 . Ilan, bret, ne mäirde eine selche Verstärkung nur die 6 . fühlbare Theuer ung in i . vermehren, indem ste zugleich , eder wen smer zu jenem Westindischen Pröhibltib und Möndpol— ssch , , . es ,. 6 den Antillen selbst verderb⸗ lich gewe als mit der öffentlichen Meim 5x eichs ü . 8. , ssentlichen Meinung Frankreichs überhaupt äacäluch bei, der jetzt in Berathung schwebenden Regulirung der . Handels-Verhältnisse zneischen Frankreich und England scheint . en erwähnte öffentliche Meinung nicht unberücksichtigt bleiben zu n., Ene sehr namhafte Herabsetzung des Franzosischen unge— heueren Aingangs-Zolls auf Englische Eisen-⸗Waaren, und des Englischen auf Französssche Branntweine, wird als sicher beworstehend angekündigt. Die ven der Fran ösischen DougnenVerwaltung alljährlich offiz lell puhlicirte Generäl-üeberficht des Handels Frankreich uit seänen Koloniegn und dem Auslande ist für ba Jahr 1832 erschienen, und liefert interessante Resultate. Es hat nhl dieses

Jahres betragen: Der Werth der Französischen Einfuhr 652,872,311 Fr. * . * 698, 382, 122 41

1 Ausfuhr. des durch Frankreich vollendeten Transits 6,5 4,5677

. der in den Entrepots verbliehenen Waaren g, 548, 026: Die Zahl der in Französischen Häfen eingelaufenen Schisse war 9g941 von überhaupt LII4,586 Tonnen, worunter 5651 frem de von über haupt „14,638 Tonnen. Die Zahl der aus Französtschen Häfen aus— gelaufenen Schisse betrug Sösl von überhaupt sos, 989 Tonnen, wor⸗ unter 4636 frem de von überhaupt ö Tonnen. Diese Zahlen beweisen allerdings einen günstigen Vorschritt des Französischen Handels gegen die beiden nächstvorhergehenden Jahre, wesche durch 3 kung politischer Ereignisse ihn so verderblich gewesen waren. Schwie⸗ riger würde es seyn, eine schon vollständig bewirkte Rückkehr deffelben zu seinem günstigeren Standpunkte des Jahres 1829 daraus nachzu⸗ weisen, wenn gleich einige und zum Theil wesentliche Zahlen, . B. die der aus- und eingegangenen Schiffe welche die des letzigedach⸗ ten Jahres sogar um 2913 übertrifft allerbings als Arghmenk dafür gelten könnten. Aber ein bedeutender Theil diefer Schifffahrt und überhaupt des ganzen Verkehrs vom Jahre 1832 scheint einer unge⸗ wöhnlich starken Getraide⸗Einfuhr, also einer transitorischen Ursache, an⸗ gehört zu haben.

„Rußland, Am 10ten v. M. ist verordnet worden: die Ausfuhr seger Art ron Gerraide aus einem Russischen Hafen in den anderer soll auf ausländischen Schiffen zollfrei, im Versaufe der dies jähria en

Navigation und der des nächsten Jahres, erlaubt seyn, unter der Be

dingung, daß von den Absendern, auf Grundlage des §. 124 des Zell Reglements, ein Veroflichtungsschein genommen werde, wörin sie sich verbindlich machen, in dem bestimmten Termine das Gegencertiftket über die wirkliche erfwlgte Einfuhr dieses Getraides in Ruff sche Häsen beizubringen.

Aus dem Departement des auswärtigen Handels wurden am ö. M. folgende Bestimmungen des staiserl. Finanz⸗Minssieriums ) Ven Spgzierstöcken „mit fremdartlgem Zubehör“ sind unter den Verbote Artikeln der Einsuhr solche ju derstehen, worin Lorgnet⸗ ten, Pfeisenröhre, Degen, Pfeischen u dgl. sind. Alle andere Spazierstöcke ohne „fremdartige Zubehör“, wie sie auch zugerich⸗ tet seyn mögen, als mit Knöpfen, kupfernen Enden, Retalir in“ gen und Ketten, seidenen Troddein u. dgl. sind, gemöß dem Ta-

ä, zu 1 Rub. S0 Kop. Silber Zoll jur Einfuhr zujulaßen.

2) Gartenscheeren mit höljernen Griffen sind zuzujählen den Tariss⸗= Artikeln Metall, Stahl, Feilen, Sagen, Raspeln, Schabmessern 6 e,, 6 alle e. ju Werkslätten, Fabriken und Wiühlen gehärige eiserne und stählerne Instrumente, mi

e n n n. stählerne In mit 1 Rubel

3) Cemälde mit Kupferdraht-Geflecht gemacht, sind zuzuzählen den Verbots Artikeln des Tarifs „allerlei andere Acheiten aus

; Kupferdraht.“

g) Terikat, aus Gummi Elastikum umwunden oder überzogen mit Seile, Wolle, Flachs, Hanf und Baumwolle find den Tarifs— LÄrtikeln zuzuzählen, zu welchen dergleichen allein auz Se de, Wolle, Flachs, Hanf und Baumwolle verfertigte Fabrikate gehören.

Das neu errichtete Handels-Tribunal zu Moskau ward am 10ten v. M. feierlich erögnet.

Durch Allerhöchsten Ukas vom 13ten v. M. ward befohlen: „Wegen der Verlegenheiten, welche durch den in einigen Gouver⸗ kerents stattgefundenen Mißwachs für die unteren Handels-Klaffen entstanden sind, erachten Wir für nützlich, ihrem Geséaästsgange durch einstweilige Ausnahme von den Handels-Rechten Hij fe angedeihen zu lassen, und besehlen: vom Tage der Erlassung dieses Ukas an bis jum 1. Januar 1836 soll den Kaufleuten dritter Gilde die Ausfuhr aller Art im Tarif nicht verbotener Waaren auf der ganzen Euro— päischen Landgränze erlaubt seyn. Die bestehenden Verfügungen in Betreff der Sinfuhr ausländischer Waaren behalten ihre volle Kraft, und die durch diesen Ukas ertheilte Erlaubniß gilt nicht für den Handel in den Häfen, welcher, so wie jetzt, ein ausschließliches Recht der höheren Händels⸗-Klassen verbleiben soil.“

Durch das am 26gen v. M. Allerhöchst bestätigte Gutachten des

Reichs⸗Raths ist beschlossen:

„iu erklären, daß das am 21. Nov. 1829 Allerhöchst bestaätigte Gut— achten des Reichs⸗Raths über die zahlungsunfähigen Schleichhandler in gleichem Grade sich auch auf ihre Bürgen beiderlei Geschlechts erstreckt.“

Deutschland. Freie und Hansestädte. Zu Hamburg tritt durch Rath- und Bürgerschluß vom 11. Juli d. R mit dem 1. Januar 1831 eine revidirte Stempel Ordnunẽ in Kraft. Eremolare davon sind beim dortigen Rathebuchdrucker zu be ben. Die darin enthaltenen Abänderungen bestehender Leaizlatien eder ganz neuen Bestimmungen betreffen unter Anderem folgende, den Handel interessirende Punkte: ;

l) Den Wechsel Stempel dessen Ausdehnung genau bestimmt, dessen Unigehung für einen Beitug gegen den Staat erklart, und ju— gleich eine Strafe gegen Makler und Unterdandler beim Ver⸗ chr mit ungestempelten Wechseln bestimmt wird.

Den Stempel auf Fluß- und Feuersersicherungs Policen.

Den Stempel auf Schlußnoten, webem auch gegen den Empfan⸗ ger ungestempelter Schlußzettel ne Strafe derrugt iwird.

Fi guns einer Strafe für Stemdel⸗Vergeden beim Zoll Verkehr.

Stempelung gewisser Handels- Aͤfchen.

Untersagung oder Beschränkung des Verkehrs mit ungestempel⸗ ten Spielkarten. ;

Stempel auf Kempromiß Aften.

Stempel auf Masse und Aufenthalts Karten.

Modiscation einiger beim Hande n⸗Gericht voͤrlommenden Stem vel Gattungen.

Stempelung der Nuncta inen.

Die Hamburger Acc sse in, mit ein gen Abandernn zen in der

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