1834 / 58 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den Stand gesetzt, uͤber den Werth des Stuͤckes, wie auch uͤber die darin spielenden Haupt- und Nebenpersonen, ein Urtheil zu faͤllen. Um zuerst von der Verfasserin des Stuͤckes, d. h. der Pariser Propaganda, zu reden, so wird sie sich kaum schmeicheln, diesmal selbst von ihren erklaͤrtesten Freunden Beifall einzuaͤrnd⸗ ten; denn unter allen ihren Compositionen, welche sie zu Tage gefordert hat, ist die letzte ohne Zweifel die schlechteste, plan- und verstandloseste gewesen. Wie in aller Welt konnte sie, um ohne

Bild zu sprechen, so thoͤricht seyn, nur einen Augenblick an die Moglichkeit der Eroberung Savoyens durch ein

paar Hundert Italiaͤner, deren Muth in Europa doch so wohl bekannt ist, im Ernste zu glauben und den Versicherungen die— ser Leute hinsichtlich der Gesinnungen des Piemontesischen Vol— kes und seiner Armee nur das entfernteste Vertrauen zu schen— ken. Dies hat sie gethan und offenbar ihr ganzes Unternehmen auf die Voraussetzung berechnet, es brauche nur ein Rexolutions— Corps in Savoyen zu erscheinen, und Land und Volk wurden ihm zufallen. Die erste Stunde Aufenthalt auf Savoyischem Gebiet zeigte dem revolutionserfahrnen Ramorino die Bodenlo— sigkeit des in Paris entworfenen Planes und er war klug genug, noch zur rechten Zeit aus einem Lande sich zu entfernen, in wel— chem ihn seine Beine nicht lange und weit getragen hätten, und auch seine Bande saͤumte nicht, dem Beispiele des Fuͤhrers zu folgen. Das ganze Unternehmen scheiterte auf die schmaͤh— lichste Weise. Das Resultat der Expedition waͤre aber sicher⸗ lich eben so ausgefallen, wuͤrde es auch den von der Schweiz ugezogenen Polen gelungen seyn, Savoven zu erreichen. Wohl e. es in diesem Falle geschehen konnen, daß in einem halben Dutzend Doͤrfer die dreifarbige Fahne einige Stunden laͤnger geweht hatte, daß ein Paar oͤffentliche Kassen mehr beraubt, einige Soldaten mehr getoͤdtet worden waren, aber weiter nichts, als vielleicht etwa, daß die ganze Insurrections-Bande in Hande gefallen ware, in welchen sie muͤßte sicherer verwahrt gewesen seyn, als sie es jetzt in denen einiger Schweizer-Regierungen ist. Was die Schweiz in dieser Farce am meisten interessiren muß, ist der damit verbundene, etwas ernsthafte Umstand, daß von ihrem Gebiet aus der voͤlkerwiderrechtliche Versuch ge— macht worden ist, einen mit ihr in freundschaftlichen Verhaͤlt— nissen stehenden Staat feindlich zu überfallen. Unsere Liberalen meinen zwar, dies habe ganz und gar nichts zu bedeuten, denn, sagen sie in ihrer diplomatischen Weisheit: von England aus ge— hen ja täglich ungehindert Soldaten, Waffen, Geld und Schiffe fuͤr Dom Pedro und Dom Miguel, warum sollte in der Schweiz nichts Aehnliches geschehen duͤrfen. Diese klugen Leute scheinen aber nicht zu wissen, daß England zu dem uͤbrigen Europa eine andere Stellung einnimmt, als die Schweiz, und daß uͤberdies die Gesetze jenes Landes es streng verbieten, daselbst Wer— bungen zu eroͤffnen, oder Ankaͤufe und Sendungen von Kriegs-Beduͤrfnissen irgend einer Art zu machen, insofern dieselben gegen einen von Großbritanien anerkannten und mit ihm im Frieden lebenden Staat gerichtet sind. Kamen auch Noten uͤber Noten von auswaͤrtigen Maͤchten, so wuͤrde, sagen die naͤmlichen Leute weiter, die Schweiz eben so gut darauf zu antworten wissen, wie sie dies schon vor einiger Zeit gethan habe. In keinem Falle aber lasse sich die Eidgenossenschaft irgend Et— was von außen her vorschreiben, denn sie sey unbedingter Herr und Meister in ihrem Lande und Niemanden verantwortlich fuͤr das, was in demselben vorgehe. Man muß gestehen, diese Sprache ist eben so klar, als kuͤhn, aber wir sind doch begierig zu erfah— ren, wie sie gehoͤrigen Ortes aufgenommen und ob die Neutra— litaͤt der Schweiz auswaͤrts wirklich so verstanden wird, daß in ihr Alles geschehen könne, selbst ein Angriff auf Nachbar-Staa— ten, ohne daß diese irgend etwas zu sagen hatten. Der muß in der That die Schweiz jenseits des Voͤlkerrechts stellen, der eine solche Ansicht hegt. sie die richtige ist.“

Inland.

Berlin, 25. Febr. Gestern Abend gegen 8 Uhr verschied hier selbst im 57sten Lebensjahre nach mehrmonatlicher Kraͤnklich— keit, jedoch sanft und schmerzlos, am Nervenschlage, Herr Jo— seph Wilhelm Balan, Geheimer Legations- und vortragen der Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Ritter des Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse mit der Schleife und mehrerer anderer hohen Orden.

Aus dem Amtsblatte der Königl. Regierung zu Erfurt ergiebt sich, daß bereits in achtzehn Ortschaften dieses Regierungs— Bezirks Sonntags- und Abend -Schulen durch Prediger und Schullehrer eingerichtet sind. Selbst verheirathete Männer be— suchen dieselben. Die belehrende Unterhaltung besteht in Vor— lesungen und Erklärungen guter Buͤcher fuͤr alle diejenigen, die dem oͤffentlichen Unterrichte in der Schule bereits entwachsen sind. „Ein so gemeinnuͤtziges Unternehmen“, so schreibt man von dort, „verdient oͤffentlich anerkannt zu werden. Es ist ein sehr reichhaltiges Mittel, um der Verbreitung schlechter Buͤcher, d. h. nicht bloß unsittlicher, sondern auch solcher, welche eine neue Glückseligkeits-Lehre und Staats⸗Weisheit lehren, kraͤftig entge— gen zu arbeiten.“ .

K Jahre 1833 sind bei den 22 Gymnasien der Pro— vinz Sachsen 214 Zoͤglinge gepruͤft worden. Davon sind zur Universitat entlassen 50 mit dem Zeugniß Nr. J., 144 mit dem Zeugniß Nr. II. und 11 mit dem Zeugniß Nr. Ill, 8 sind zu— ruͤckgewiesen worden und 1 Auslaͤnder hat seine Abiturienten— Prufung in seinem Vaterlande bestehen wollen. Unter den Ab— gegangenen waren . 17 und drei 17 Jahre, sechzehn is Jahre, achtundfunfzig 19 Jahre, vierundfunfzig 29 Jahre und einundachtzig uͤber 26 Jahre alt; von denselben wollten 175 inlaͤndische, 23 ausländische und 7 in- und auslaͤndische Univer— sitaten besuchen, 8 sind zuruͤckgetreten und 1 hat die Universitaͤt nicht angegeben, die er besuchen will. Dem Fache nach widme— ten sich 117 der Theologie, darunter 238 mit dem Zeugniß Nr. J., 83 mit dem Zeugniß Nr. II. und 6 mit dem Zeugniß Nr. III.; 55 der Jurisprudenz, darunter 14 mit dem Zeugniß Nr. 1.5, 30 mit dem Zeugniß Nr. II. und 2 mit dem Zeugniß Nr. III.; 20 der Medizin, darunter q mit dem Zeugniß Ni. J., 13 mit dem Zeugniß Nr. II. und 3 mit dem Zeugniß Nr. III.; 3 der Philosophie und Philologie, darunter 3 mit dem Zeugniß Nr. J. und 5 mit dem Zeugniß Nr. II.; 5 der Mathematik und den Natur“ Wissenschaften, darunter 1 mit dem Zeugniß Nr. J. . 5 mit *. Hz ugni Nr. .. Sämmtliche Gym⸗ nasien der Provinz haben in dem Winter 833 itztzsh Schuͤler. ; .

In Koln wurde am 21sten d. M. Abends um 6 Uhr 35 Minuten am noͤrdlichen 6 in der Naͤhe des Orpheus eine prächtige Feuerkugel beobachtet, die an Glanz den Jupiter bei Weitem uͤbertraf und sich mit . Geschwindigkeit nach Westen bewegte, wo sie sich den Blicken des Beobachters entzog.

ie nächste Zukunft muß uns belehren, os

239

Vergleichende Uebersicht

der in den Jahren 1831 und 1832 bei den Post-Anstalten der Haupt-Orte des Preußischen Staats angekommenen Briefe und der von dort abgereiseten Personen.

an. * ( Im Jahre 1831 Im Jahre 1832 Im Jahre 1832 also J Zabl der Zahl der . ; w H gegn r hn . ger gisetkteiei 6 . in Parsen n . Personen. . BVriese. Personen. Briefe. personej Stiick. Stück 1 . ra. = e, ,. ae,, . ,, , , , GJ / 2579, 122 32,3703 2,527,527 411,978 1. , ,,, , , . .. 1,102, 448 13, 195 1,222,310 45,593 .... * 119,892 2, 488 J 145,943 25,083 181,649 27,759 ...... .... ...... ..... 36 706 26 J zl 0s1! 23, 113 5635, 029] 23631 36,022 ...... 528 ö 103,720 9,653 177.389 10,531 r ö 73, 669 878 JJ 954,994 16,357 976,837 6/604 ...... . 9, 753 , ,, 715, 142 6,197 714,509 1,518 . J a , , 241202 2765 247, 686979 2.683 ...... 82 . i;ß / 1,061,234 8115 1021528 9,6176 39,B 706 . Ijꝓf6l H 633,310 84171 611,106 S, 159 J..... 12 z J 31875 3281 160,12 47 ...... . gl , zl 293 2658 3815835 3,807 419,157 .. . 4 1 103,306 163668 500,331 53557 . . , , J 326,700 15306 302027 1961 24,673 ...... . 655 Königsberg in pr. 625,553 2,888 163,612 3,145 ,, 25 . nam d am l nn, Dit Zahl aller Briest, welcht im Jahre 1832 bei sämmtlichen Post-A1nstalten des Preußischen Staate angtfommtn sind, ist .. 30 371,365. Im Jabre 1831 3095693753. - weniger 222, 3hs. Dit Zahl der abgereiseten Personen vro 1832 419,725 mo 1831 377.926. mehr. I, 3d. Im Lauft des verwichenen Jahres sind im Bereiche der Preußischen Monarchie 1) von 656 Boten⸗-Peosten 210,230 Meilen 2) von 734 Fahr⸗Posten .... 764,305 3) von 378 Kariol-Pesten— 123,794 4) ven 228 Reit-Posten .. ...... 339, 394 5) von 157 Schnell-Posten..-.......... 395,903 Summa 1,833,626 Meilen zuruͤckgelegt worden.

Meteorologische Beobachtung. 1534. Morgens Naͤchmitt. üUbends dNigch einmaliger 24 Februar. 65 ihr. 2übr 16 uhr. Beobachtung.

. 349.2 2 Par. 339, 79 yar. G37 382 var Que uo are 6, 3 9 N. uftw rme 4 1,5 . R. * 5, . R. 1. 2, 99 R. j ; . Thaupunit E G6, R. . 6,56 0 R. J, 20 I. iu arm 1,2 R.

ö Den 25. Februar 1334.

Amtl. Fonds- und Geid Gours Jette. (Preusss. Cour.)

F Ff ö. ö 31

1 mr r mm-

St. · Schuld- Sch. 4 1 989 97 Grolshzę Pos. de s 4 1401 Pr. Engl. Anl. 18. 5 103 ESsipr. Pfandhr. 4 100 Er. Engl. Anl. 22. 5 i Pomm. do. 4 1063 Pr. Engl, Ohl. 306. 4 98575 93 Kur- u VUeum. de. 4 106) Pram. Sch. d. Seh. 5d 544 Schlesische do, 4 106 Kurui. Ohl. m. I. C. 4 9)! KRkst. C. d. K- u. RI 66 1 Num. Int. Sp h. d. 4 977 JI. SH. 64. R- u. d. 657

Berl. Stadt- Ohl. 4 995 89

Königsh. do. 4 Ivll. vollw. uk w II Elbing. do. 43 97 Nene do. 181 Lanz. do. in Ih. 363 367 Eriedrichsd'or .. 135 15 Woestpr. Pfandbr. 4 985 1Disconto ... . 1 311 423

er

, Eren sò. Cour.

Wechsel- Cours. , ,.

. Fr, Ged. K 250 PFI. Kurz 142 m 250 PHI. 2 Mt. 1141 1 300 Mk. Kurn 152 J . 152 l 1 ꝶL8St. 3 Ni. 6 253 6 25 J o 817 81 d 150 FI. 2 Mt. 1045 d 150 FI. 2 Mt. 1055 ö 100 Th. 2 Mt. Q99l et bztß,, . 100 Ihl. 3 Tage ios; Frankfurt a. HI. WT. .. ..... 150 EI. 2 Mt. 103 betersburg.. ..... ...... 100 Rbl. 3 Woch. 301 J 600 FI. Kurz

Auswärtige körsen. Amster dam, 20. Fehruar.

knuæz- ill 2116 413 Amort. S9ßz. 313 713. Oesterr. 95 ,. Preuss. rämien-Scheine göz. Russ. (v idSzs) 1023. (v. 1831) 9a. 53 Span. 595. 38 393. Antwerpen, 19. Februnr. Span. 53 595. Zinsl. 123. Brus. 72. Poln. Loose 1143. Erankfurt a. M., 22. Februar.

esterr. 53 Metall. 8z. 983. 48 S9. 89. 218 533. 18 23.

Br. Bank · Actien 1512. 1511. Pari. Obl. 1385. 1385. Loose zu 105 FI.

Hrief. Geld.

Dieler, wirk! Schuld 406. süß do, is, Ausetetute Jehrla—— 6 Pf; der Centner Heu 1 Rthir. 5 Sgr', auch 20 Sgr.

Dunstsaͤttg. 8] pCt. 74 pCt. ö Ct. Bodenwärme 2, 9 R. etter. .. trüb (etw. Reg. truͤbe. albheiter .. . * 63. . G. be gr Ausdünst. C, 3. Ry. Wolkenzug ! SSW. Niederschlag 0, o o 8 Rh.

2073. Er. Holl. 3353 Obl. v 18532 94. gs. l'oln. Loose 6. bh lrreuss. Prim. Scli. 5d. 533. do 48 Anl. 921. G. 53 Span. Reute 5h 593. 33 do perp. 5393. 381.

Faris, 19. Fehrunr.

53 Rente pr. compt. 105. 90. fin. Sour. ioß. 33 pr, count, 76. 10 sin cour. 76. 20). 53 Neap. pr. compt. 92. 30. fin cou. 92. 40. 58 Span. perp. 61. 33 do 35. 53 Belg. 53 Röm. -= Cortes - Obligationen 293.

London, 18. Februar.

33 Cons. 89. Belg. 973. Bras. 72. Dün. 743. Holl. 26 495. 583 40. 96. Griech. ( Eul. Gar.) 1133. do. (Franz,) lh, do. (Russ) 19185. Port. 721. Russ. 1033.

WarschnRu, 21. Fehruar. pP'fandlhr. 3. 3. Part. Obligat. 391. 393. Russ. Assigu. 1845. ls

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 26. Februar. Im Opernhause: Die Beneßn Vorstellung, Lustspiel in 1 Akt und in 5 Abtheilungen. Hierauf Die Maskerade, komisches Ballet in 1 Akt. (Dlles. Theres und Fanny Elsler werden hierin tanzen.)

Im Schauspielhause: 1) Le Gardien. vaudeville en 2, e tes, pur Serihe. 2) Monsieur Chapolard, ou: Le Lovelace dans un grand embarras, folie vandeville en 1 acte.

Donnerstag, 27. Februar. Im Schauspielhause: Zum ut,

stenmale: Luͤge und Wahrheit, Original⸗Lustspiel in Abtheilun gen. Hierauf: Spiegel Tausendschön, Burleske in 1 Akt, mi

Gesang, von C. Blum.

Königstädtisches Theater.

Mittwoch, 25. Februar. Zum erstenmale: Hedwig, die Ban ditenbraut, Drama in 3 Akten, von Th. Körner. Hierauf, Liebe kann Alles, Lustspiel in 4 Akten, frei nach Shakspeare und Schink, von Holbein. (Hr. Remmert, vom Stadttheater Bremen, im ersten Stuͤck: Rudolph, im zweiten: v. Held, alt Gastrolle.

Markt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 24. Februar 1834. Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 36 Sgr. 3 Pf, auch 1 Nthst 13 Sgr. 9 Pf; Roggen 1 Rthlr 7 Sgr. 6 Pf, auch ) 6 Sri; große Gerste 286 Sgr. y Pf, auch 25 Sgr.; kleine Gerst 1Rihlr. JI Sgr. 3 Pf., auch 25 Sr; Hafer 25 Sgr., auch 20 Sgt. Zu Waffer: Weizen (weißer) 2 Rihlr, auch 1 Rthlr. 25 Sg; und 1 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. auc

1 Rthlr' ih Sgrn; große Gerste I Fithlr. 1 Sgr. 3 Pf; Erbsen

1Rthlr. 7 Sgr 6 Pf. Sonnabend, den 22. Februar 1834. Das Schock Stroh ih Rthlr. 25 Sgr., auch 9 Rthlr. 22 Sgt.

Redacteur Cottel.

m

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Allgemeine

zische Staats- Zeitung.

Berlin,

Donnerstag den 27 sten

. aer // /// /// /// 8 e

zuf ü Tage an fuͤr Se. Hoheit den

Februar

1834.

Amtliche Nachrichten. JJ

Se. Majestaäͤt der Koͤnig haben den Mechanikern und aka— demischen Kuͤnstlern Gebrüdern Johann Friedrich August and Karl Heinrich Muller das Praͤdikat als Hof⸗Lieferan⸗ ten beizulegen geruht. . .

Se. Majestat der Koͤnig haben dem Hirten Ludwig zu Ußballen, im Regierungs-Bezirk Gumbinnen, und dem Fischer⸗ Gehuͤlfen Vey en zu Bugai, im Regierungs-Bezirk Posen, die

( Feltungs⸗Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.

Der Koͤnigl. Hof legt morgen den 27. Februar die Trauer Herzog Ferdinand

. von Württemberg.

Berlin, den 26. Februar 1834 . von Buch, Ober-Ceremonienmeister.

Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.

j

Der Oesterreichische Beobachter vom 21. Februar meldet: „Nachrichten aus St. P etersburg zufolge, ist zwi— schen dem Kaiserlich Russischen Hofe und dem vor einiger Zeit nach St. Petersburg gesendeten Großherrlichen Bevollmäͤchtig— ten Fewzi Achmed Dascha ein Vertrag unterzeichnet worden, welcher die in Folge des Friedens-Schlusses von Adrianopel noch zu berichtigenden Punkte zur vollkommensten Zufriedenheit der Pforte erledigt. Diese Punkte sind die Raͤumung der Fuͤr— senthüͤmer an der Donau, die nahere Berichtigung der Graͤnze n Asien und die Kriegs-Contribution. Dem Vernehmen nach soll die Ernennung der Hospodare fuͤr die Moldau und Walla— Hei durch den Großherrn unverzüglich stattfinden, und die Räumung dieser beiden Fuͤrstenthuͤmer von der noch darin befindlichen geringen Anzahl Russischer Truppen in der Frist von zwei Monaten bewerkstelligt werden. Die Graͤnze in Asien ist berichtigt, und auf den noch schuldigen Rest der Kriegs⸗Contri— bution hat der Kaiser von Rußland eine bedeutende Summe ganz nachgelassen und bewilligt, daß der noch uͤbrig bleibende Rest in mehrjährigen, der Pforte nicht laͤstigen, Raten getilgt verde. Der Vertrag ist der Pforte zur Ratification zugesen— det worden, und wird nach Auswechselung der Ratificationen sei— nem vollstaͤndigen Inhalte nach bekannt gemacht werden. Ach⸗ med Pascha stand im Begriffe, St. Petersburg zu verlassen, um nach Konstantinopel zurückzukehren.“

gn t ch.

Paris, 19. Febr. Der Gesetz-Entwurf über die Verant— wortlichkeit der Minister, uͤber welchen Herr Berenger in der gestrigen Sitzung der Deputirten-Kammer berichtete, zerfallt nach den Vorschlaͤgen der Regierung in 51, nach den Vorschlaͤgen der

mit der Prüfung desselben beauftragt gewesenen Kommission aber nnn 6) Artikel, . J vpichtigeren Artikel: „Die von dem Koͤnige ausgehenden Verfuͤ—

Wir geben hier den Inhalt der 7 ersten als der

ungen sind nur exekutorisch, wenn sie die Contra⸗-Signatur eines

Ministers tragen, der die Verantwortlichkeit dafuͤr uͤbernimmt.

Wer eine nicht contrasignirte Verfügung zur Ausfuͤhrung bringt, bleibt personlich dafür verantwortlich. Die Verantwortlichkeit der Mi—⸗

nister ist doppelter Art: es giebt eine peinliche und eine Civil— Verantwortlichkeit. Die erstere kann fuͤr Verrath, Erpres— sungundPflichtvergessenheit in Anspruch genommen werden. Des Verraths ist ein Minister schuldig, wenn er durch gegebene Befehle, durch begangene oder in böslicher Absicht unterlassene Handlungen und durch verabredete Pläne, einen Anschlag auf die Sicherheit der Person des Königs, der Koͤnigin, des muth— maßlichen Thron-Erben im ersten und zweiten Grade und des

Regenten des Reichs, so wie auf die innere und aͤußere Sicher—

heit des Landes, auf die Verfassungs-Urkunde und die von ihr

vverbuͤrgten Rechte, auf die Thronfolge-Ordnung, endlich auf die

verfassungsmäßige Autorität des Königs und der Kammern macht. Eine Erpressung (eoneussion) ist vorhanden, wenn ein Minister die Erhebung einer gesetzlich nicht autorisirten Ab— gabe, Taxe, Steuer oder Requisition verfuͤgt oder genehmigt, wenn er auf direkte oder indirekte Weise die oͤffentlichen Gelder

zu seinem Rutzen verwendet; wenn er Anerbietungen, Verspre—

chungen oder Geschenke in der Absicht annimmt, eine von sei—

nem Amte abhängige Handlung zu begehen oder zu unterlassen;

wenn er bei den vom Staate abzuschließenden Kontrakten per—

sonlich interessirt ist. Der Pflichtvergessenheit macht sich ein Minister schuldig, wenn er das Interesse des Staates durch

die Verletzung oder Nichtvollziehung der Gesetze, oder durch einen

Gewalt- Mißbrauch absichtlich gefahrdet. Die Civil-Verant—

vortlichkeit kann bei jeder nicht gehörig gerechtfertigten Verwen—

dung der Staats-Fonds uͤber die bewilligten Kredite hinaus, bei seder gesetzlich nicht autorisirten Anleihe, ferner bei der Aus—

gabe Köoͤniglicher Fonds uͤber die gesteckte Gränze hinaus, bei

der Verbuͤrgung einer fremden Anleihe oder Schuld ohne die Autorisation der Kammer, so wie überhaupt bei jedem groben Versehen in der Vollziehung der das Rechnungswesen und die Erhaltung des Staats-Vermoͤgens betreffenden Gesetze und Reglements in Anspruch genommen werden.“ Die naͤchstfolgenden Artikel des Gesetz-Entwurfes detressen das von den Deputirten bei ihrem Anklage, und das von den Pairs bei ihrem RichterAmte zu beobachtende Verfahren, und die tzten 14 Artikel handeln von der Verantwortlichkeit und ge— ñichtlichen Belangung der ubrigen Staats-Beamten bei Ver— brechen oder Vergehen, deren sie sich in ihrem Amte schul— tig gemacht haben. Die hohere Genehmigung, deren es bisher zur gerichtlichen Belangung eines Beamten, der außerhalb

seines Amtes ein Verbrechen oder Vergehen begangen, be— durfte, soll kuͤnftig wegfallen und es soll erlaubt seyn, einen sol— chen Beamten ohne Weiteres ver die betreffenden Gerichts— hoͤfe 2 ziehen.

as Journal des Däbats enthalt in seinem heutigen Blatte neuerdings einen Aufsatz, worin darzuthun versucht wird, wie unmoͤglich es sey, eine Erorterung des Wesens der Regie— rung ohne alle Einschraͤnkung zu gestatten. „Jeder Angriff“, heißt es in diesem Artikel, „komme er von der Rednerbuͤhne oder von der Presse, der einen gesetzlichen Zweck im Auge hat, und denselben durch gesetzliche Mittel erreichen kann, ist, unsers Erachtens, rechtmäßig und erlaubt. Jeder Angriff aber, der seine Mittel zum Erfolge nicht in dem Gesetze, sondern in der Em— poͤrung und im Buͤrger-Kriege findet, ist strafbar wie die Em— poͤrung und wie der Buͤrger-Krieg selbst. Natuͤrlich ist hier nicht von dem Grade der Sirafbarkeir, sondern von dem Cha— rakter der Handlung die Rede. Es ist dies, unserer Meinung nach, die unveränderliche, ewige Gränze, welche die Freiheit von der Anarchie, das Recht vom Verbrechen, den Widerstand vom Aufruhr scheidet. Hiernach ist es bei uns erlaubt und vollkommen rechtmäßig, die politischen Handlungen des Mini— steriums anzugreifen, mit welcher Heftigkeit, mit welcher Unge⸗ rechtigkeit es auch immer geschehen moͤge. Warum? Weil die Handlungen des Ministertums der gesetzlichen Kontrolle der Kammern unterworfen sind, weil die Kammern durch Verweige— rung des Budgets die Minister zum Abdanken zwingen konnen. Es ist erlaubt, es ist vollkommen rechtmäßig, nicht allein die Entlassung sondern auch die Anklage, ja, selbst den Tod der Minister zu verlangen; wohl verstanden, auf die Gefahr, daß man sich ins Gesicht lachen lasse, wenn die Sache nicht der

Muͤhe lohnt und sich als eine bloße Partei- Declama— tion erweist. Aber warum? Wil die Charte Richter

ernennt, welche die Minister anklagen und verurcheilen durfen. Der Zweck ist gesetzlich; und es existirt ein gesetzliches Mittel, um ihn zu erreichen. Ist etwa dabei die Freiheit nicht genug sam bedacht? Es ist aber nicht erlaubt, den Konig anzu— greifen; es ist nicht erlaubt, ihn vor die Kammern oder vor das Publikum zu fordern; er ist fuͤr die Presse, wie für die Red— nerbuͤhne, unverletzlich. Die Person des Koͤnigs beleidigen, Haß und Verachtung auf ihn herabrufen das ist nicht mehr Freiheit, sondern Attentat und Verbrechen. Warum? Das frage ich Euch selbst. Was ist Euer Zweck! Welches sind Eure Mittel? Euer Zweck ist ein zehnter August!

Eure Mittel sind Empörung und Buͤrger-Krieg. Ist die Empoͤrung erlaubt? Ist der Buͤrger-Krieg rechtmaͤßig? Es handelt sich hier nicht mehr von Ministern oder

von Kammern, oder von Gesetzlichkeit. Es handelt sich von Verschwoͤrung und Gewaltthaͤtigkeit, die durch die Gesetz— bucher aller civilisirten Voͤlter verdammt werden. Entweder ist die Empsrung erlaubt, oder die Aufreizung zu derselben ist es nicht. Entweder wird die Gesellschaft der rohen Tyrannei der Gewalt, den Gefahren einer bestaͤndigen Insurrection preisge— geben, oder die Freiheit der Eroͤrterung muß auf dem Punkte inne halten, wo das Gesetz selbst inne haͤlt. Das sind ewig wahre Grundsatze! Ueberall ist derselbe Unterschied leicht zu machen. Es ist erlaubt, die Meinungen und die politischen Hand⸗ lungen jedes einzelnen Deputirten, oder auch der Majoritaät im Allgemeinen anzugreifen. Warum? Weil die Majoritaͤt, wenn sie sich geirrt hat, ihren Irrthum verbessern kann; oder weil in allen Fällen die Masoritaͤt durch die Waͤhler gerichtet werden darf. Die Opposition und die Presse sind in ihrem Rechte, wenn sie von der Masoritaͤt der Kammer an die Masoritaͤt der Wähler appelliren. Der Zweck ist gesetzlich, wie das Mittel. Aber das Recht selbst der Kammer, die Gewalt angreifen, die ihr die Charte giebt; ihr nicht mit den Waͤhlern, sondern mit irgend einer verborgenen Macht drohen, die man fuͤr den Fall, daß man mit den Wäͤh⸗ lern nicht zufrieden ware, in Reserve haͤlt, das ist nicht er— laubt. Welche Macht steht noch uͤber den Wählern und uͤber den Kammern? Wo ist der Revisionshof, der das Urtheil des Wahlksrpers kassiren koͤnnte? Die Empoͤrung, und wieder die Empörung! Die Frage bleibt daher immer dieselbe: Ist die Empörung eins der gewohnlichen Triebraͤder in der Maschine unserer Regierung? Ist die Insurrection eine der durch die Charte festgestellten, regelmäßigen Buͤrg— schaften? Haben die Buͤrger ein Recht, sich zu empoͤ⸗ ren und alle schlechte Leidenschaften zu den Waffen zu rufen? Wie sollte es aber nun gar erlaubt seyn, die Charte anzugreifen? Die Charte steht sogar noch uͤber dem Könige. Der König hat die Krone erst erhalten, nachdem er zie Charte beschworen hatte. Wer haͤtte das Recht, sie anzutasten? Der Deputirte etwa, der erst in die Kammer tritt, nachdem er der Charte feierlich Gehorsam geschworen hat, der erst durch sie etwas ist? Oder der Wähler, dessen rein politisches Recht sei— nen Ursprung in der Charte hat, so daß er es nur unter der Bedingung, der Charte den Eid zu leisten, ausuͤbt? Man

greife die Gesetze an, die von der gesetzgebenden Ge⸗ walt, dem Koͤnige und den beiden Kammern verandert werden koͤnnen. Dabei seyd Ihr in Eurem Rechte, vor—

ausgesetzt, daß Ihr ihnen gehorcht, so lange sie noch in Kraft sind. Aber die Charte, aber der Grundsatz der Regierung, aber das Koͤnigthum, aber die Kammern, das sind Dinge, die man nicht, ohne ein Verbrechen zu begehen, angreifen kann, weil die Emposͤrung ein Verbrechen ist, und weil Eure Angriffe nur ei—⸗ nen Zweck, und nur ein moͤgliches Mittel des Erfolges haben: die Empoͤrung! Es giebt Leute, deren Gedanken in dem ge— setzlichen Kreise ersticken; um bequem Athem zu holen, beduͤrfen sie die frische Luft der Revolutionen. Es ist dies eine Krank— heit, deren Kosten doch billigerweise die Gesellschaft nicht bezah⸗ len muß. Die Gesellschaft ist nicht da fuͤr Ausnahme ⸗Zu— staͤnde, sondern fuͤr die Ruhe, fuͤr die Freiheit und fuͤr das Gluͤck der ungeheuren Mehrzahl friedlicher und rechtlicher Leute, die nicht unter den beständigen Drohungen mit Empoͤrung leben wollen. Diese bedürfen Sicherheit in der Gegenwart und

Vertrauen in die Zukunft. Was wurde aber aus jener Sicher— heit, aus diesem Vertrauen werden, wenn taglich der Grundsatz ber Regierung wieder in Frage gestellt wurde, und wenn es kei⸗ nen Winkel in Frankreich gäbe, wo man vor dem verzehrenden Hauche der Revolutionen geschuͤtzt wäre? Es wuͤrde der Gipfel der Thorheit seyn, wenn man den Zustand der Revolution zu dem beständigen Zustande der Gesellschaft machen wollte. Der Zustand der Revolution ist nur ein exceptionneller Zustand, den man in den Gesetzen nicht voraussieht, und den man durch sie nicht ordnet. Das beständige Beduͤrfniß der Gesellschaft ist Ord— nung, Ruhe und Unterwerfung unter die Gesetze. Deshalb sind auch in allen Gefetzbuͤchern der Welt Strafen fuͤr die Empoͤrung festgesetzt. Man begnuͤgt sich nicht damit, die Rebellion zu besiegen; man bestraft sie wie ein Verbrechen. Das ist die allgemeine Regel. Viele treiben die Sophisterei so weit, daß sie im Namen der Charte die unbeschränkte Freiheit der Diskussion in Anspruch nehmen; und sie stellen sich, so viel als moglich, unter den Schutz der Gesetze. Und wenn ihnen dann Jemand beweist, daß die Gesetze keinesweges erlauben, Alles zu sagen und Alles zu thun, so appelliren sie von den Gesetzen an Grundsaͤtze, die ste dem Revolutions-Zustande entnehmen, einem Zustande, der gerade das Gegentheil des gesetzlichen ist. Man muß jedoch zwischen den Folgen des Gesetzlichen und den Fol— gen des Revolutions-Zustandes wahlen; mit einander vertragen sich dieselben nicht. Wir gehen von dem gesetzlichen Zustande aus, und auf ihn gruͤnden sich unsere Raisonnements. Frank— reich befindet sich nicht in einem Zustande der Revolution, son— dern in einem regelmäßigen Zustande. Die Charte, der Konig, die beiden Kammern sind die Grundlagen seiner Organisation. Sie angreifen, ist, wir wiederholen es noch einmal, nicht Frei— heit, sondern Empoͤrung!“

Einen auffallenden Gegensatz zu diesen Betrachtungen bildet ein Artikel des National, worin mit einem merkwuͤrdigen Cy— nismus uͤber die Bedeutungslosigkeit des politischen Eides ge— sprochen wird. Es heißt darin unter Anderm: „Unsere Freunde der Monarchie, die sich mit so vielen falschen Eiden befleckt ha— ben, machen der Republik aus Dem einen Vorwurf, was sie selbst gegen andere Regierungen gethan haben, daß sie namlich der Monarchie einen Eid leistete, ohne an dieselbe zu glauben. Die Heilig⸗ keit des Eides ist das Lieblings⸗Thema jener Schriftsteller geworden. Es scheint uns, daß das Land seit einigen Monaten uͤber die so wichtige und so zarte Frage des politischen Eides entschieden hat. Man hat mitleidig und mit Verachtung die Achseln gezuckt, als man hörte, daß die Maͤnner des Belagerungs-Zustandes den Fortschritten des Landes die Heiligkeit von Eiden entgegensetzen wollten, die mit Gewalt erzwungen, und in ihrer wesentlichsten Bedingung, der Gegenseitigkeit, verletzt worden sind. Der Eid besteht noch als Formalitaͤt, aber in den Sitten des Landes fin— det er keine Bestätigung mehr; seine Abschaffung scheint uns ein vollendeter und unwiderruflicher Fortschritt. Und an wen sollte sich in der That jener Eid richten? Etwa an das monarchische Prin, zip? Nein; denn die Nation kann nicht schwoͤren, daß sie unter den erblichen Nachfolgern eines Koͤnigs, den sie nur seiner persönlichen Eigenschaften wegen gewahlt hat, niemals ihre Ansicht aͤndern werde. Oder sollte sich der Eid der Charte von 1830 vielleicht an die Person des Koͤnigs richten? Eben so wenig. Der con— stitutionnelle Eid richtet sich an den Konig der Verfassung, ein Wesen der Vernunft, ein Wuͤrdenträger ohne Körper und ohne Leben, den das Gesetz fuͤr unstraͤflich haͤlt, den es zu einer gaͤnzæ— lichen Unthaätigkeit verurtheilt, indem es in seiner Unthaäͤtigkeit ein sicheres Pfand fuͤr seine Treue an den Grundsatz und an den Geist der Constitution findet. Der Eid der Charte von 1836 richtet sich eben so wenig an Ludwig Philipp J., als an seinen Nachfolger, sondern an eine Art von idealer und erblicher Per sonification der ausuͤbenden Gewalt.“

Großbritanien und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus. Siz⸗— zung vom 18ten Februar ). (Nachtrag) Herr O Con. nell brachte (wie gestern erwahnt) seine Motion uͤber das Schmaͤhschriften⸗-Gesetz zu Gunsten der Preßfreiheit in Anre— gung und setzte, in der Hoffnung, daß ein so wichtiger Gegen— stand die Aufmerksamkeit allgemein auf sich ziehen werde, im Allgemeinen seine Grundsaͤtze auseinander, die ihn bei seinen Vorschlaͤgen 7 Abschaffung einiger Mißbräuche im Verfahren gegen vorgebliche Pasquillanten leiten wurden. Sein Zweck sey kein anderer, als die Erleichterung und Verallgemeinerung einer freien Diskussion uͤber alle Gegenstaͤnde, die das Interesse des Publikums beruͤhrten. Seine Vorschläge zur Verbesserung des in Rede stehenden Gesetzes koͤnnten nur zum Heil des Landes dienen. Wer in der Opposition stehe und uͤber irgend eine Re— gierungs Maßregel eine Mittheilung sich erlaube, die den Be— theiligten unangenehm sey, der saäͤhe das Gesetz gegen Pasquil— lanten gegen sich in Anwendung gebracht, seine Aeußerung mag durch Thatsachen bestätigt werden, oder nicht. Da— gegen wurde die unwahrste und unwurdigste Schmeichelei der bestehenden Regierung, selbst wenn diese nichts weniger als im Interesse des Landes handle, trotz aller darin enthaltenen Luͤgen, niemals fuͤr eine Schmaͤhung des Rechts und der Wahr— heit angesehen. Absurditaͤten der Art sänden sich aber noch meh— rere, besonders in der Verfahrungsweise gegen Angeklagte. „Es giebt“, fuhr der Redner fort, „von Seiten der Opposition keine Schrift, aus der sich, nach dem gegenwartigen Stand der ge— setzlichen Bestimmungen, nicht Anklagepunkte wegen Schmaͤhung der bestehenden Verwaltung herausfinden ließen. Wird aber eine Schrift als ein Pamphlet angesehen, so zieht man keines— wegs bloß die Verfasser vor Gericht, sondern der Verleger, der Drucker, der Verkäufer, ja jeder, der es in Handen haͤlt und seinen Freunden mittheilt, wird noch während der Un— tersuchung zur Rechenschaft gezogen, wegen Verbreitung eines verbrecherischen Heftes, dessen Inhalt ihm oft noch fremd ist.

) Gestern wurde irrthüͤmlich das Datum vom 19 Februar an— gegeben.

/ 8

K