A
Allgemeine
ßische Staats-
M 60 ö /
derer / — —— — — — ——
Berlin, Sonnabend den 1sten Marz
— — —— — — —— ——
Amtliche Nachrichten.
Kronit des Tag es.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Großherzogl. Hessischen Wirklichen Geheimen Rath von Kopp den Rothen Adler— Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu verleihen geruht.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruht, den seit— herigen Friedens-Richter, Justiz-Rath Jakob Benjamin Hehydweiller zu Krefeld, zum Regierungs-Rath und Justi— tiarlus bei der Koͤnigl. Regierung zu Duͤsseldorf zu ernennen.
Der bisherige Land- und Stadtgerichts-Secretair, Refe— rendarius Arnold Schultze, ist zum Justiz-Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Herford und zugleich zum Notar im Bezirke des Ober-Landesgerichts zu Paderborn bestell norden.
eit ung s-⸗Nachrichte Ausland.
Rußland.
St. Petersburg, 19. Febr. Se. Majestaͤt der Kaiser haben dem Senator, Fuͤrst Urussoff, den St. Wladimir ⸗Orden 2ter Klasse verliehen.
Der Tuͤrkische Gesandte Muschir Achmed Pascha hat St. Petersburg verlassen und ist nach Konstantinopel zuruͤckgekehrt.
Ein Senats-Ukas vom ten d. M. publicirt den zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika am 18. Dez. 1832 abgeschlossenen und am 8. Jan. 1833 von Sr. Majestaͤt dem Kaiser ratificirten Handels- und Schifffahrts— Traktat.
Der Kaiser hat unterm 15. Januar d. J. den Etat der Gymnasien und Kreis-Schulen in den Gouvernements Wilna, Grodno, Minsk und Bialystok bestaͤtigt; demselben zufolge sollen die in den benannten Gouvernements bestehenden Gymnasien und Kreis-Schulen reorganisirt und mehrere neue Anstalten dieser Art begruͤndet werden, namlich in der Stadt Grodno ein Gym— asium, im Wilnaer Gouvernement in den Staͤdten Poniewiesch, Wilkomir und Swenziany Kreis-Schulen fuͤr den Adel, in der Stadt Wilna und im Flecken Keydany Kreis-Schulen fuͤr den Buͤrgerstand, im Grodnoschen Geusernement in der Stadt No— wogrodst und im Flecken Swislotsch, sobald das jetzt daselbst bestehende Gymnasium nach der Stadt Slonim versetzt seyn wird, Kreis-Schulen fuͤr den Adel und in den Städten Grodno, Slo— nim, Lida und Pruschany fuͤr den Buͤrgerstand; im Bialystocker Gebiete in der Stadt Drogitschin eine Kreis-Schule fuͤr den Adel.
In der Nacht vom 7. auf den 8. d. M. hat sich bei einem starken Nordostwinde die Rhede von Reval mit Eis belegt.
Das Journal de St. Pétersbourg hat ein Schreiben aus Peking empfangen, worin uͤber die Landes-Trauer in Folge des Ablebens der Kaiserin von China und uͤber die Wahl und Thron-Erhebung der neuen Kaiserin berichtet wird. Es heißt darin unter Anderem: „Der Hof und die Provinzen sind durch den Tod derjenigen Gemahlin des Kaisers von China, die den Titel Kaiserin fuͤhrte, in tiefe Betruͤbniß versetzt; bei einer sol— chen Gelegenheit sind alle Staats Beamten vom Civil- und Militair⸗-Stande, vom ersten Wuͤrdentraͤger des Reichs bis zum letzten Diener, genoͤthigt, eine Trauer anzulegen, die aus einem groben baumwollenen Gewande von weißer Farbe besteht. Diese Tracht duͤrfen sie vier Wochen lang weder bei Tage noch bei Nacht ablegen. Außerdem ist es den oͤffentlichen Beamten waͤhrend dieser ganzen Zeit verboten, die Nacht anderswo zuzubringen, als innerhalb der Mauern der Gebaͤude, worin sich ihre betreffenden Bureaus befinden. Hundert Tage lang darf sich kein Unterthan des Kaisers von China das Haar abschneiden lassen oder seinen Hut mit einer Zierrath von rother Seide oder Buͤffelwolle schmuͤcken; Hochzeiten, Festlichkeiten, Belustigungen sind im gan— zen Reiche verboten, so wie auch jede Art von Musik, ausge— nommen die, welche bei religioͤsen Feierlichkeiten und Beerdigun— gen gebraͤuchlich ist. Dieses Trauer-Reglement besteht schon seit einer langen Reihe von Jahren. Man hat es bestaͤndig mit außerordentlicher Strenge beobachtet. Die geringste Uebertretung wird auf's schaͤrfste geahndet. Es scheint sedoch, daß der Kai— ser bei dieser Gelegenheit den niederen Volksklassen eine Erleichterung hat gewaͤhren wollen, weil es sich gezeigt, daß die Armen und die Landleute zu oft wegen Ver, nachlaͤssigkeit der Trauer-Foͤrmlichkeiten in Strafen verfal— len, und weil er sich uͤberdies uͤberzeugt hat, daß diese eLbertre⸗ tungen meistentheils nur aus Unwissenheit herruͤhren. Es ist daher beschlossen worden, zu ihren Gunsten die Trauer abzukuͤr— zen, jedoch nur fuͤr diesmal, und das Manifest, durch welches die Unterthanen Sr. Majestaͤt von dem Ableben der Kaiserin be— nachrichtigt wurden, war in diesem Sinne abgefaßt. So ver— nuͤnftig nun auch die Beweggruͤnde zu dieser Maßregel waren, so haben sie doch einige von den ersten Wuͤrdentraͤgern des Ho— fes als eine gefaͤhrliche Neuerung angesehen. Dlese Personen hielten sich durch ihr Amt dazu verpflichtet, auf strenge Beobach— tung des Trauer-Ceremoniells zu halten, und sie wagten es daher, dem Souverain deshalb Vorstellungen zu machen. Ein Neffe des Kaisers und der Sien-⸗en oder erster Hofbeamter stan— den an der Spitze der Vertheidiger des Gesetzes. Aber weit entfernt, den Kaiser von seinem einmal gefaßten Beschluß abzubringen, weit entfernt, eine veränderte Abfassung des Manifestes durchzusetzen, brachte sie ihr Eifer nur um die Huld ihres Souverains. Der Nesse Sr. Majestaͤt wurde auf 10 Jahre seiner Appanage beraubt und der Sien⸗en von dem Amte eines Praäͤsidenten des Finanz⸗Departements, so wie von mehreren andern Aemtern, die er bei Hofe bekleidete, abgesetzt. Doch ließen ihm Se. Majestaͤt den Fuͤrsten-Rang und gestatteten
3 n.
ihm auch das fernere Tragen der Pfauenfedern mit drei Augen, das ihm fuͤr seine militairischen Dienste zu Theil geworden war. Kurz darauf verlieh der Kaiser, einer alten Sitte gemaͤß, seiner verstorbenen Gemahlin einen Titel, durch den der Nachkommen— schaft die trefflichen Eigenschaften dieser Fuͤrstin angedeutet werden sollen. Dieser Titel läßt sich ungefahr folgendermaßen uͤbersetzen: „Durchlauchtigste, allerfriedfertigste und allerweiseste Kaiserin.“ Unter dieser Bezeichnung wird nun ihr Andenken in der Landes-Geschichte aufbewahrt und in dem den Manen der Kaiser und Kaiserinnen der herrschenden Dynastie gewidme— ten Tempel geehrt.“ .
Frankreich.
Paris, 21. Febr. Gestern Mittag versammelten sich saͤmmtliche Minister und der Graf Sebastiani im Kriegs-Mi— nisterium bei dem Marschall Soust zu einer Konferenz, die uͤber zwei Stunden dauerte.
Im Constitutionnel liest man: „Der Praͤsident der Deputirten⸗Kammer hatte gestern eine große Anzahl Mitglieder des Institutes, Professoren, Gelehrte und Kuͤnstler zum Diner eingeladen. Die Minister des Innern und des Handels waren ebenfalls gebeten, und hatten die Einladung angenommen. Nach dem verdrießlichen Vorfalle in der vorgestrigen Sitzung der De— putirten-Kammer ware es, wie uns scheint, sehr passend gewe— sen, wenn sie sich zu dem Diner eingefunden hatten. Sie sind aber entgegengesetzter Meinung gewesen, und haben Beide die fruͤher angenommene Einladung abgelehnt. Sie haben allerdings von ihrem Rechte Gebrauch gemacht; aber haben sie nicht gegen die Gesetze der Schicklichkeit verstoßen? Diese Frage moͤgen alle diejenigen beantworten, welche glauben, daß in den gegenwärtigen schwierigen Zeiten die Eintracht der Männer, welche an die Spitze der Staats⸗-Gewalten gestellt sind, nicht ganz zu verach— ten sey“
„Alle unsere Theater um 11 Uhr schließen!“ ruft ein hie— siges Blatt aus. „Kann das Jemanden im Ernste einfallen, der auch nur den geringsten Begriff von dem Pariser Leben, und von den Sitten und Gebräuchen der sogenannten guten Gesellschaft hat? In welcher Welt hat denn Herr Gisquet ge— lebt? Und in welcher Welt lebt er noch? Wenn zu der Kaiser— oder zu irgend einer andern Zeit dergleichen Verordnungen in Kraft waren, so stimmten sie auch mit den damaligen Sitten und Gewohnheiten uͤberein. Sie draͤngten sich nicht gewaltsam in die Zeit-Eintheilung einer ganzen Einwohnerschaft ein. Aber die Gewohnheiten ändern sich; vor 20 und 25 Jahren speiste man um 5. Uhr zu Mittag, und der Abend begann und en— digte fruͤher. Neue Regierungs- Formen haben neue Sit— ten eingefuͤhrt. Die parlamentarischen Debatten dauern bis 5 Uhr, und man pflegt erst um 7 Uhr zu Tische zu gehen. Auch beginnt das Italiäͤnische Theater, das beliebteste von allen, seine Vorstellungen erst um 8 Uhr. Es wäre vielleicht zu wuͤn⸗ schen, daß die große Oper, die beinahe dasselbe Publikum hat, eine gleiche Einrichtung träfe. Und nun frage ich, wie die Logen⸗ Abonnenten ihr Vergnuͤgen mit den Anspruͤchen des Herrn Gisquet in Einklang bringen sollen? Fruͤher anfangen lassen kann man die Vorstellungen auf keinen Fall; und die Leute wollen doch auch zu Mittag essen. Man soll also das Schauspiel bezahlen, ohne weder den Anfang noch das Ende desselben ge— sehen zu haben? Man confiscirt dem Herrn Veron seinen „Robert den Teufel“, der Verwaltung des Italiaänischen Theaters ihre „Semiramide“ und alle ihre mehraktigen Meisterwerke. Denn mit dem Glockenschlag 11 treiben die Gendarmen, mitten in einer Arie von Rubini oder der Grisi, das Publikum zur Thuͤr hingus. Das heißt die Dilettanten zur Emeute zwingen! Das Ende aller Opern wuͤrde ein Buͤr— ger-Krieg im Saale seyn! Es waͤre der Untergang der großen Theater. Woher dieser Neid des Herrn Gisquet gegen das Gedeihen unserer schoͤnsten dramatischen Unternehmungen? Wenn Herr Gisquet sich bereichert hat, indem wir ihm schlechte Ge⸗ wehre mit Gold aufwiegen mußten, so moge er doch wenigstens den Theater-Direktoren, welche uns gute Werke vorfuͤhren, ihre Vortheile nicht zu schmaͤlern suchen. — Herr Gisquet giebt als Grund seiner Maßregel an, daß die polizeiliche Aufsicht dadurch erleichtert werden wuͤrde. Das ist ein grober Irrthum. In der Nacht kann die Aufsicht durch nichts mehr erleichtert wer— den, als durch die Erleuchtung der Häuser und Laͤden. So lange das Theater dauert, bleiben die in der Umgegend liegen— den Laͤden offen. Wenn man die Theater fruͤher schließt, so schließen sich auch die Laͤden, und die Diebe eroͤffnen um so fruͤher ihren Feldzug. Heißt das die Aufsicht erleichtern? Aber man lasse Eins nicht unbemerkt. Bis zu der Stunde, wo die Theater geschlossen sind, muͤssen die Stadt-Sergeanten auf den Beinen bleiben. Wenn jene Stunde vorgeruͤckt wird, so konnen diese interessanten Personen fruͤher der Freiheit und der Ruhe genießen. Die guten Gendarmen koͤnnten sich beim Warten leicht erkaͤlten. Man bedenke, daß alle jene Helfershelfer der Polizei die Seele der jetzigen Regierung sind; und man kann es der Re— gierung nicht verdenken, daß sie fuͤr das Heil ihrer Seele besorgt ist. Die Theater muͤssen also zu Grunde gerichtet, die Pariser Buͤrger in ihrem unschuldigsten und edelsten Zeitvertreib genirt werden, damit die Herren von der Polizei, die wir so theuer bezahlen, eine Stunde laͤnger schlafen koͤnnen. Und die Einwohner von Paris hatten jene Verordnung verlangt? Man sage doch lieber, die Diebe und die Gendarmen, — ehren— werthe Bittsteller, denen von Seiten der sehr kompetenten Be— hoͤrde, an die sie sich gewandt haben, gewillfahrt werden mußte. — So eben erfahren wir, daß der Polizei-Präfekt ein Rund— schreibn an die Theater-Direktoren erlassen hat, worin er ihnen erklaͤrt, daß sie seine Verordnung nicht buchstäblich zu nehmen haͤtten. Besser waͤre es wohl gewesen, sie gar nicht zu erlassen.“
In einem Schreiben aus Madrid vom 18ten d. heißt es: „Die meisten Raͤthe und Praͤsidenten des Koͤnigl. Gerichtshofes von Navarra sind, als karlistisch gesinnt, entlassen, und ihre Stel— len anderweitig besetzt worden. — Vorgestern hat man einen Neffen des Pfarrers Merino verhaftet, und bei ihm wichtige
J!
Briefe seines Oheims gefunden, dessen Agent er war. — Das ministerielle Journal El Tiempo meldet, am Zten d. sey die Spanische Brigg „El Rayo“ nach einer Fahrt von 47 Tagen von Porto⸗Rico zu Cadiz angekommen. Nach der Erklarung des Capitains befanden sich zu Porto⸗Rico schon drei Kommis— sarien der Amerikanischen Republiken, die sich nach Spanien be— geben und uͤber die Anerkennung derselben mit der jetzigen Re— gierung unterhandeln wollten. Diese Nachricht soll das merk— liche Steigen unserer Fonds veranlaßt haben.“
Der Messager enthaͤlt Folgendes: „Man wundert sich seit einigen Tagen uͤber das wahrhaft außerordentliche Steigen der Spanischen Cortes Bons. Jeder glaubte, dasselbe beruhe nur auf unbestimmten Hoffnungen; allein heute vernehmen wir, daß etwas Besseres im Hintergrunde liegt. Briefe aus Madrid melden in der That, daß die Englischen Banquiers Wilson und Meyer der Spanischen Regierung den Vorschlag gemacht haͤt— ten, eine Anleihe zum Course von 80 pCt. unter der Bedingung * eroͤffnen, daß man Cortes-Bons in einem ziemlich starken Verhaͤltnisse in Zahlung annehme. Mon versichert, die Spa— nische Regierung stehe im Begriff, diese Bedingungen anzuneh— men, was einer Anerkennung jener Bons gleichkommen wuͤrde.“
Paris, Febr. Der Koͤnigl. Wuͤrttembergische Gesandte, 9. von Mullinen, hatte gestern eine Privat-Audienz beim Koͤnige.
Die Pairs-Kammer beschaͤftigte sich in ihrer gestrigen Sitzung mit dem Gesetz-Entwurfe wegen der Vermehrung der Gendarmerie in den westlichen Provinzen. Nur der Zte Arti— kel desselben gab zu einer laͤngeren Debatte Anlaß. Es handelt sich naͤmlich in demselben, wie man sich erinnern wird, von den, den Compagnie⸗Chefs und den Lieutenants der Gendarmerie zu— stehenden gerichtspolizeilichen Befugnissen, die in 19 namentlich aufgefuͤhrten Departements auch den Quartiermeistern und Bri— gadiers beigelegt werden sollen. Der General Graf von Am— brugeac verlangte jetzt, daß man das Wort „Brigadiers“ streiche. „Ich bin uͤberzeugt“, äußerte er, „daß jene uͤber— mäßige Ausdehnung der Befugnisse der Gendarmerie die groͤß⸗ ten Nachtheile fuͤr die persoͤnliche Freiheit zur Folge haben wuͤrde. Das uns vorliegende Gesetz erstreckt sich uͤber 361 Kantone, in denen schon jetzt 165 Gendarmerie-Briga— den stehen, welche noch um 220 vermehrt werden sol— len. Wir werden also kuͤnftig 385 Brigaden in jenen Kantonen haben, von Tzeaen ein Jeder, wenn wir den uns ge— machten Antrag annehmen wollten, unter der Gerichtsbarkeit von Leuten stehen wuͤrde, die durchaus nicht unterrichtet und einsichtig genug sind, um das ihnen anvertraute wichtige Amt zu versehen. Bedenken Sie, m. H., daß die Maßregel, die man Ihnen vorschlaͤgt, auf den Sten Theil der Bevoͤlkerung von ganz Frankreich Anwendung finden wuͤrde.“ Der Marschall Soult berief sich darauf, daß die beantragte Maßregel von den Bewoh— nern der westlichen Provinzen selbst verlangt werde, indem es durch eine solche allein moglich sey, den dortigen Unruhen ein Ziel zu setzen; die Regierung habe Anfangs die Absicht gehabt, die gerichtspolizeilichen Befugnisse bloß auf die Unter-Offiziere auszudehnen; die Deputirten⸗ Kammer habe indeß ihrerseits noch die Brigadiers hinzugefuͤgt, und wie ungern auch die Regierung. hierzu die Hande geboten, so habe sie doch dem allgemeinen Wunsche um so mehr nachgeben zu muͤssen geglaubt, als sich wohl annehmen lasse, daß, je mehr man jene Befugnisse aus— dehne, um so kuͤrzer auch die Dauer derselben seyn werde. Nach einigen anderen Betrachtungen zur Vertheidigung der mehr— erwähnten Bestimmung ergriff der Baron Mounier das Wort, um dem Antrage des Grafen von Ambrugeac beizupflichten, während der Minister des Innern Gruͤnde im entgegenge— setzten Sinne geltend machte. Als es darauf zur Abstimmung kam, wurde das Amendement des Herrn von Ambrugeac ver— worfen, und der Gesetz-Entwurf unveraͤndert mit 140 ge— gen 19 Stimmen angenommen. — In der heutigen Siz⸗ zung hielt zunäͤchst Herr Villemain dem am 2ten De— zember vorigen Jahres verstorbenen Pair, Herrn Augustin Périer, eine Gedaͤchtniß⸗Rede. An der Tagesordnung war dar— auf die Berathung uͤber die Propositien des Praͤsidenten Boyer wegen der Folgen der Trennung von Tisch und Bett bei einer spätern Entbindung der geschiedenen Gattin. Die Kommission hatte eine andere als die urspruͤngliche Abfassung in Antrag ge— bracht, mit welcher Herr Boyer sich jetzt einverstanden erklaͤrte, und wonach nunmehr dieselbe also lautet: „In allen Faͤllen, wo zwischen Eheleuten eine Trennung von Tisch und Bett definitiv ausgesprochen worden, kann der Gatte die Kinder, von denen seine Frau 300 Tage nach erfolgter Trennung entbunden wird, verleugnen, ohne den in den Artikeln 314 und 318 des Civil Gesetzbuches ver— langten Beweisen und Bedingungen unterworfen zu seyn; diese einfache Verleugnung stoͤßt von Rechtswegen die aus der Ehe herzuleitende gesetzliche Vermuthung der Vaterschaft um; sie muß von einem Civilstands-⸗Beamten innerhalb 6 Monaten, nachdem der Gatte die Geburt des Kindes und dessen Eintra— gung in das Civilstands⸗-Register erfahren, zu Protokoll genom— men werden. Ist der Gatte gestorben, bevor er das Kind ver— leugnet hatte, indeß die gesetzliche Zeit hierzu noch nicht ab— gelaufen war, so können seine Erben dieselbe Befugniß inner— halb der im 317ten Artikel des Civil ⸗Gesetzbuches festgesetzten Frist ausuͤben. Die Bestimmungen des gegenwartigen Gesetzes sind nur auf diejenigen Kinder anwendbar, welche 3090 Tage nach dessen Bekanntmachung geboren werden.“ — In dieser Abfassung wurde der Gesckes⸗Vorschlag nach einer kurzen De— batte mit großer Stimmen-⸗Mehrheit angenommen.
In der Deputirten⸗Kammer kamen heute, wie an je⸗ dem Sonnabend, verschiedene Bittschriften zum Vortrage. Es befand sich darunter eine Eingabe mehrerer Holzhaäͤndler zu Gre— noble, welche uͤber die Einfuhr fremder Holzer in den Hafen von Marseille Klage führten, indem ihr eigener Handel daruͤber völ— lig zu Grunde gehe. Diese Vorstellung wurde an die Kommis— sion fuͤr das Zoll-Gesetz und an den Handels-Minister verwie— sen. In mehreren anderen Petitionen wurde die Auslieferung
22
4
2248 Oaoiw 1c