1834 / 72 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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gerade falsch zu seyn, nur von dem herksmmlichen Gebrauch ab— weicht, als eine Entweihung seiner großen Dichter ansieht, der wird das Schwierige und Gewagte, das ein solches Unternehmen füͤr einen Auslaͤnder haben mußte, leicht zu wuͤrdigen wissen. Herr Jerrmann hat uns jedoch durch die gestern abgelegten Proben gezeigt, daß dasjenige, was Franzoͤsische Blaͤtter uͤber seine Leistungen berichteten, nicht uͤbertrieben war. Er gab den Auguste in Corneille's „Cinna“, von welchem der vierte, und den Don Digue im „Cid“, von welchem der erste Akt auf— gefuͤhrt wurde. Aeußere Haltung, Spiel und Sprache stellten sich als echt Franzoͤsisch, und zwar nicht wie ein nachgeahmtes Kunststuͤck, sondern als ein wohlgelungenes Kunstwerk dar, und wiewohl unserm Publikum die fremdartige tragische Action der Franzosen keinesweges als etwas leicht Ansprechendes erscheinen konnte, ließ es doch dem Gaste einen sehr ehrenden lauten Bei—

fall nach beiden Darstellungen zu Theil werden. 2 . Das vortreffliche Blatt von Tosch!, lo Spasimo qi Sicilia nach

Raphael, ist als das hervorstechendste Erzeugniß der Kupferstecher— kunst in unserer Zeit anerkannt, und verdient diese Anerkennung eben so sehr durch die ausgezeichnete und geistvolle Arbeit des Kuͤnst⸗ lers, wie auch dadurch, daß sich der hohe Genius Raphaels so klar und ergreisend darin ausspricht. 26 Der große Moment, der uns den Welterlöser auf seinem Hin- gange zum Tode in dem Zustande der Erschoͤpfung seiner menschli⸗ cen Kraft und so inmitten innigliebender Theilnahme und roher Verwilderung in der ganzen Erhabenheit seines Leidens darstellt, ist von Raphael mit der edelsten Einfachheit und lebendigsten Wahrheit wie— dergegeben. Der Erlöͤser, von Körperschmerzen zwar miedergedruͤckt, abet von der Kraft der göttlichen Liebe erhoben, zeigt in dem Aus— drucke seines Gesichts den Sieg dieser Liebe uͤber den Schmerz, wie⸗ wohl dessen Kraft keinesweges abgestumpft ist; und die Gruppe zur Rechten des Beschauers (die drei Marien, Salome und der Juͤnger, den Jesus lieb hatte; Gestalten von hoher Schönheit und zu dem Leidenden gleichsam von der Gewalt der Liebe hingezogen) strahlt in der Verklärung der innigsten hingegebenen Theil nahme, während links in den Gestalten der Kriegsknechte die Verwilderung und Harte des Gemuͤths durch rohe Kraftußerung den Gegensatz bildet. Mit diesen tritt Simon von Cyrene, ein ruͤstiger Mann, dem man es an⸗ sieht, daß er gern und rasch Hand anlegt, ws es der Huͤlfe seiner Kraft bedarf, in vermittelnde Beziehung, indem er den Roͤmischen Tri⸗ bunen, der rechts an der Spitze seines Gefolges erscheint, durch sein Einschreiten zu dem Befehl veranlaßt, ihm das Kreuz aufzule— gen. Neben Simon rechts erhebt sich noch ein Kopf, der mit weit⸗ geöffnetem Munde der theilnehmenden Gruppe der Frauen und des Johannes eifrig zuschreit, Platz zu machen und den Zug nicht auf⸗ zuhalten. Aber mitten aus dem vollen Leben dieser Gestaͤlten richtet sich das Auge mit dem Erlbser empor zu dem fernen Golgatha oben im Hintergrunde; und so vollendet sich das geistige Bild des Erloͤ⸗ sers in den drei Momenten der hinsinkenden Erschhpfung, der sich aufrichtenden Liebe und des unwandelbaren Gehorsams gegen den Rathschluß des himmlischen Vaters; wobei es nicht ohne Bedeu⸗ tung ist, daß die Schaͤcher im e ren obgleich sie nicht das Kreuz zu tragen haben, mit Schlaͤgen zum Richtplatz getrieben wer⸗ den. Die Schönheit der Gruppirung wird am besten aus dieser Bedeutsamkeit des Ganzen, wie jeder einzelnen Figur, verstanden. So erscheint uns Raphaels Meisterwerk in Toschis trefflicher Arbeit. Da aber dieses Blatt wegen seines hohen Preises nicht wohl ein Besitzthum aller derer werden kann, die danach verlan— gen moͤchten, so hat der Maler Gebauer, dessen Bestreben, die Ver⸗

reitung beachtenswerther Kunstwerke mit wohlthaͤtigen Zwecken

zu verblnden, dem Publikum bekannt ist, es unternommen, einen Kuvferstich in kleinerem Maßstabe zu veranstalten, dessen Ertrag mit Bewilligung des hohen Ministeriums des Innern und der Polizei den Orts Armen bestimmt ist. Von dem Kupferstecher Herrn G' W. Lehmann, der den Stich übernommen und dessen Grabstichel sich berelts durch mehrere ausgezeichnete Arbeiten bewahrt hat, darf das Publikum erwarten, daß er diese Arbeit mit der Liebe und dem Fleiße vollenden wird, den sie verdient, um den gewuͤnschten und beabsichtigten Erfolg zu sichern.

Da, wie wir vernehmen, die Subscription auf diesen bald zu er⸗ wartenden Stich schon erpffnet ist, so empfehlen wir Kunstfreunden, sich bei Zeiten gute Abdrucke zu sichern, indem dieselben nach der Reihenfolge der Subsceriptionen ausgegeben werden sollen.

K. F. J. Trahndorff.

Literarische Nachrichten.

Der Westphälische Volksfreund. Unter diesem Titel erscheint seit dem Anfange dieses Jahres in Bielefeld bei A. Velhagen eine Wochenschrift, herausgegeben von den Predigern Stoh und Nagel, die es, den uns vorliegenden ersten 10 Num— mern zufolge, wohl verdienen moͤchte, in weiteren Kreisen ver— breitet zu werden, da der Inhalt derselben belehrend und zu— gleich auf eine anziehende Weise unterhaltend ist. Ihr Stre— ben geht im Allgemeinen dahin, den Sinn fuͤr das Wahre, Rechte, Gute, Gemeinnuͤtzige und Edle zu wecken und zu schaͤr— fen, und eben dadurch Liebe fuͤr das Deutsche Vaterland, wo des Lobenswerthen und Guten so viel sich findet, auf das zweck— maͤßigste zu begruͤnden und zu beleben. Betreffen einzelne Auf— saͤtze vorzugsweise die Provinz, in der die Zeitschrift erscheint, so duͤrfte letztere den Bewohnern anderer Provinzen nichts— destoweniger willkommen seyn, da solche Aufsaͤtze, wie z. B. die Artikel in den Nummern 6 8: „Ueber Spinnschulen, Lein— saamen, Flachsroͤthe, Garnkochen“, immer zugleich auch ein all— gemeineres Interesse haben. Daß das religisse Beduͤrfniß nicht vergessen, sondern bei schicklicher Gelegenheit beruͤcksichtigt wird, dafur buͤrgt schon die Persoͤnlichkeit der Herausgeber, welche geachtete Prediger der dortigen Gegend sind. Und so laͤßt sich wohl um so mehr erwarten, daß die Zweckmäßigkeit und innere Guͤte dieser neuen Wochenschrift ihr recht viele Leser zuwenden werde, als der Abonnements-Preis derselben nur auf 15 Sgr. oder beim Bezug durch die Post auf 20 Sgr. viertehẽaͤhrlich festgestellt ist. .

Das mit Genehmigung des Herrn Ober-Praͤsidenten von Schoenberg von dem Hofrath Bourwieg zu Stettin bearbeitete und a g en Jahrbuch fuͤr die Provinz PslZa“n auf das Jahr 1834 ist kurzlich im Drucke erschienen und an die resp. Subskriben⸗ ten versandt worden. Dasselbe enthält, außer einer Uebersicht von dem Persongl- Etat der Eivil- und Militair-⸗Verwaltung, inter⸗ essante Notizen uͤber die geographischen Verhaͤltnisse der Provinz, tovographisch⸗statistische Tabellen, eine Bevblkerungs-⸗Liste für das Jahr 1832, eine allgemeine Ucbersicht des Kirchen- und Schul- Standes, so wie eine Gewerbs-Liste von der ganzen Provinz Pom⸗ mern nach der Aufnahme vom Jahre 1831, endlich eine Ueber⸗ sicht der in der Provinz vorhandenen Gebaͤude am Schlusse des gedachten Jahres Um den Nutzen seines Werkes naͤher zu bezeich—⸗ nen, erinnert der Herr Herausgeber in seinem Vorworte an die nach⸗ stehende Einleitung des verstorbenen Ober⸗-Praͤsidenten Dr. Sack, womit derselbe vor 13 Jahren die erste Ausgabe dieses Jahrbuches begleitete; „Wenn . eine solche Zusammenstellung, ihrem Wesen und Zwecke nach, als ein langes, trockenes Register von Namen und Jahreszahlen, von Aemtern ünd Wuͤrden erscheint, so kann sie doch sowohl für die Beamten selbst, denen sie zunaͤchst bestimmt ist, als auch fuͤr diejenigen, die anderen Berufen und Geschaͤften sich gewid⸗

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met haben, nicht ohne Werth und Nutzen seyn. Indem sie namlich eine allgemeine Ansicht der Zusammensetzung und des Geschaͤfts⸗Bereiches der verschiedenen Behdrden, wie über die ganze Provinz, so uͤber die einzelnen Kreise und Gemeinden, gewährt, und das Feld, auf welchem so viele Kraͤfte zusammenwirken, wie mit einem Blicke üͤber⸗ sehen laͤßt, bietet sie dem aufmerksamen Leser manchen Stoff zu Be⸗ trachtungen uͤber die Stellungen der Behörden zu einander, die ei= genthuͤmliche Aufgabe einer jeden, die Form und den Gang ihrer Geschaͤfte ꝛc dar, und giebt uͤberall, wo es auf eine gengue Kennt⸗ niß personlicher Verhältnisse und amtlicher Beziehungen ankommt, dem Einheimischen wie dem Fremden, die oft erforderliche naͤhere Auskunft. Auch mag es fuͤr manchen Beamten zuweilen wünschenswerth seyn, die Folgereihe derer, unter oder mit welchen er in näherer Verbin⸗ dung steht, zu uͤberblicken, um sich mehr als Theil eines Gan⸗ zen zu erkennen, und dadurch seinen Eifer, auch das Kleine und Geringfuͤgigscheinende, welches, weil es ja in den Gang des Gan⸗ zen soͤrdernd oder stoͤrend eingreifen kann in dieser Verbindung wichtig ist, treu zu vollbringen, lebendig und die in Beziehung auf das gemeinsame Ziel aller Ärbeiten (die Zufriedenheit unsers aller⸗ gnaͤdigsten Koͤnigs und Herrn, die Wohlfahrt des geliebten Vaterlandes ünd den Beifall Gottes!) sich stets gegenwaͤrtig zu erhalten.!“ Nach diesen Worten moͤchte jede weiters Hinweisung auf den Zweck des FJahrbuches uͤberfluͤssig seyn. Plan und Preis des Werkes (resp. 1 Rihlr. 15 Sgr. und 1 Rthlr. 206 Sgr.) ist derselbe geblieben, ob⸗ gleich die Bogenzahl durch Nachtraͤge mancherlei Art die fruͤhere üͤbersteigt. Es ist daher dem Herrn Herausgeber um so mehr zu wuünschén, daß sein Unternehmen durch eine erhohte Theilnahme gelohnt werden moge, als er die Bearbeitung der neuen Ausgabe ohne irgend eine eigennuͤtzige Absicht, sondern bloß in dem Ver⸗ trauen übernommen hat, daß ihm mindestens diejenige Unterstuͤtzung nicht entstehen werde, deren er zur Deckung der Kosten bedarf.

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Meteorologische Beobachtung. 1834. Morgens Nachmitt. Abends J Nach einmaliger 14. Marz. 6 uhr. 2 ühr. 10 uhr. Beobachtung.

Luftdruck .. 36. 6 Par. 34h, 1è18 Par 316, a Par. Quellwärme 6, s5 9 R. uftwaäͤr 3,1 9 R. -K 4,1 9 R. , . , . ö 3 . . 3 ö . g,, l Btukwtrme 0 ! R.

Dunstsaͤttg. 65 pCt. 6 pCt. 76 pCt. Bodenwärme 4,8 R. Wetter. *. halbheiter. trübe. halbheiter. (dinst. G03 t Rind. . NMRB. NNi3 öl,, . Wolkrnzug NNW. Hiederschlag 9.

A us wvürtige Börsen. Amsterdam, 7 Mär Niederl. wirkl. Schuld 493. 63 do. S5 n. Ausgesetzte Schuld 11. Kanz - ili. 225 4183 Amort. S895. 313 715. COesterr. 96. Preuss. krümien - Scheine g5z. Russ. (v. 1828) —. (v. 1831) 945 53 Span. 6h07. 33 402.

Antwerpen, 6. Müræ. Metall. Span. 58 60. 38 353. Zins. 141. Nenp. S7. Bel. —. Holn. Loose —.

Wien, 7. Mär. 53 Met. 9775. 43 d0. S835. Bank- Actien 1245. Loose zu 100 FI. 202.

Part. Obl. 15372.

London, 7. Mär. 33 Cons. 93. Bras. 74. Span. 33 41. Holl. 58 Port 679. Rust. 1043. Bel. 999.

NI. 213 50.

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Hamburg, 10. Märæ.

Oesterr. 53 Met. 983. 43 d0. 89. Engl. 1004. Russ. IIoll. 933. Met. in amb. Cert. 44. Preuss. priümien- Scheine 1071. Holn. 124. Dän. 7J0ʒ. Holl. 53 933. 213 49. Span. 35 38. 48 453. Norweg. 68 1044.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 13. Marz. Im Schauspielhause: Zum ersten⸗ male: Lieb' im Kriege und Krieg um Liebe, Lustspiel in 1 Akt, aus dem Franzoͤsischen, von Adalbert v. Thale. Hierauf: Leon— tine, oder: Die Prophezeiung, Drama in 3 Aufzuͤgen.

Freitag, 14. Maͤrz. Im Opernhause: Zum erstenmale: Die Deutschen Herren in . Oper in 3 Abtheilungen, ver— faßt und in Musik gesetzt von dem Freiherrn v. Lichtenstein.

Im Schauspielhause: Pour la sceéonde représentaution de Mr. Jerrmaun: 1) Tartuffe, ou: 'Iinposteur, eomédie en 5 actes et en vers, par Molière. 2) Le Dey d'Alger à Paris, vaudeville en 1 acte. (Dans la première piece, Mr. Jerrmann remplira le role de Tartusfe.)

Sonnabend, 15. Marz. Im Schauspielhause: Warum? Luspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von L. Angely. Hier— auf; Der Doppelgaͤnger, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von F. v. Holbein. ;

Königstädtisches Theater.

Donnerstag, 13. März. Agnes Sorel, Oper in 3 Akten. Musik von Gyrowetz. Vorher: Der Hofmeister in tausend Aeng— sten, Lustspiel in 1 Akt.

Freitag, 14. Maͤrz. Der Vielwisser, Lustspiel in 5 Akten, von Kotzebue. (i Remmert, vom Stadttheater zu Bremen: Peregrinus, als Gastrolle.)

Sonnabend, 15. März. Des Adlers Horst, romantisch-ko⸗ mische Oper in 3 Akten, von K. v. Holtei. Musik vom Kapell— meister Franz Glaͤser. (Dlle. Haͤhnel: Rose.) ;

Markt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 10. Maͤrz 18534.

Zu Lande Weizen 1 Rthlr. 26 Sgr. 9 Pf, auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf, (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rihlr. 2 Sgr; große Gerste Sgr. 6 Pf, auch 23 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 2 Sgr., auch 25 Sgr. 9 P.; Hafer 25 Sgr., auch 20 Sgr. 5 Pf. z Linsen 3 Rthlr. 5 Sgr.

Zu Wasser Weizen (weißer) 2 Rthlr, auch 1 Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rthlr. 20 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf; Hafer 22 Sgr. 6 Pf ; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 15 Sgr.

Sonnabend, den 8. Maͤrz 1854.

Das Schock Stroh 16 Rthlr., auch 8 Rthlr.; der Centner Heu

1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.

Neueste Nachrichten.

Paris, 6. Maͤrz. Gestern praͤsidirte der Koͤnig in einem Minister-Rath, der zwei Stunden dauerte, und arbeitete dann mit dem Großsiegelbewahrer. Spaͤter hatten der Marschall Gé— rard und Sir William Boyd Audienz bei Sr. Majestaͤt.

In der gestrigen Sitzung der Pair s-Kammer legte der Kriegs-Minister die beiden von der Deputixten⸗Kammer be⸗— reits angenommenen Gesetz-Entwuͤrse uͤber die Stellung der Of— fiziere der Land⸗ und See⸗Macht vor, indem er zugleich erklaͤrte,

Verbrechen beweisen, so

Bank- Actien 1259. Russ.

daß die Regierung den von dieser Kammer ausgegangenen Amen

dements beitrete. Ein dritter Gesetz-⸗Entwurf, den der Finanz— Minister einbrachte, betraf die außerordentlichen Zuschuͤsse zu dem vorjährigen Budget. Nachdem alle 3 Gesetz⸗Entwuͤrfe den Bureaus zur Pruͤfung uͤberwiesen worden, wurde die Berathung uͤber die noch ruͤckstaͤndigen Artikel des Gesetz-Entwurfes uͤber die Municipal-Verfassung des Seine⸗Departements wieder auf⸗— genommen und zuletzt das ganze Gesetz mit 73 gegen 36 Stim— men genehmigt.

Ueber die gestrige Sitzung der Deputirten-Kammer ist noch zu bemerken, daß, als der Praͤsident die Frage stellte, ob die Kammer die Interpellation des Herrn Salverte hoöͤren wolle, die ganze Versammlung sich einmuͤthig erhob, was eine ungemeine Sensation erregte und mehrere Deputirte zu der Frage veranlaßte, ob es hiernach wohl der Muͤhe gelohnt, hier— uͤber so viel zu debattiren. Zu der heutigen Sitzung hat— ten sich noch mehr Zuhoͤrer, als Tags zuvor, eingefunden; auch die beiden Tribunen fuͤr die Pairs und das diplomatische Corps waren uͤberfuͤllt. Als der Minister des Innern in den Saal trat, wurde er von mehreren Deputirten der Cen— tra auf das freudigste begruͤßt. Nach einem Berichte des Grafen Jaubert uͤber die von dem Kriegs-Minister verlangten 2 Millionen als Zuschuß zu den Militair-Pensionen, bestieg Hr. Martin die Rednerbuͤhne, um uͤber den Gesetz-Entwurf wegen der politischen Vereine Vortrag zu halten. Er vertheidigte nicht nur diesen Gesetz-Entwurf in allen seinen Punkten, sondern trug auch noch auf einen Zusatz zu demselben an, wonach dicjenigen, die ihr Lokal zu geheimen Gesellschaften hergeben, als Mitschul— dige der Bundesglleder betrachtet werden sollen. Jetzt ergriff Herr Salverte das Wort, um von dem Minister des Innern Aufschluß uͤber verschiedene willkuͤrliche Handlungen zu verlan— gen, deren die Polizei sich waͤhrend der Unruhen des 23zsten Februars schuldig gemacht haben soll. Der Redner fuͤhrte zum Beweise dieser Behauptung mehrere einzelne Thatsachen an, stellte dieserhalb den Minister zur Rede und verlangte schließlich, daß die Kammer eine besondere Untersuchungs-Kom— mission ernenne. Gleich nach Herrn Salverte bestieg der Graf v. Argout die Rednerbuͤhne, um die Beschuldigungen zuruͤck— zuweisen, die seit dem 23sten v. M. gegen die Poltzei⸗Agenten vorgebracht worden. Er erklaͤrte zunaͤchst, daß bei den Unruhen dieses Tages Niemand ums Leben gekommen sey, daß auch keiner je— ner Beamten den Degen gezogen habe; dagegen wären mehrere Mu— nicipal⸗Gardisten auf dem Boͤrsenplatz durch Steinwuͤrfe verwundet worden. Er fuͤgte hinzu, daß er dem Polizei⸗Praͤfekten die großte Festigkeit, zugleich gber auch die groͤßte Vorsicht anem— pfohlen, und daß auch der Polizei-Praͤfekt seinen Beamten die— selbe Instruction ertheilt gehabt habe; im Uebrigen sey der Polizet-⸗-Commissair, dem die Operationen auf dem Boͤrsen— Platze anvertraut gewesen, ein ehrenwerther Mann, dem das Land schon große Dienste, unter anderen auch die Verhaftung der Herzogin von Berry (großes Gelaͤchter), zu verdanken habe; er glaube nicht, daß Seitens der Unter-Polizei-Beam— ten die Verbrechen begangen worden seyen, die man ihnen zur Last lege; koͤnnte man ihnen aber gleichwohl diese sey er bereit, sie vor Gericht zu stellen; er wolle nicht in Abrede stellen, daß Stadt— Sergeanten in buͤrgerlicher Kleidung sich unter das Volk gemischt gehabt haͤtten. Dies sey aber nothwendig, da diejeni— gen, die mit Steinen zu werfen pflegten, sich in der Regel nie in den vordern Reihen der Ruhestoͤrer befaͤnden, mithin der be— waffneten Macht nicht nahe genug waͤren, um von dieser sofort verhaftet werden zu koͤnnen; eben so nothwendig sey es aber, dergleichen Stadt-Sergeanten mindestens mit Stöcken zu verse— hen, damit sie sich gegen etwanige Angriffe vertheidigen könnten. (Bei dem Schlusse dieses Berichts befand sich der Minister noch auf der Rednerbuͤhne. Wir werden jedenfalls auf seinen Vor— trag noch einmal ausfuͤhrlich zuruͤckkommen.)

Ein hiesiges Blatt sagt: „Man hat seit einiger Zeit bemerkt, daß sich das diplomatische Corps häufig in den Abend— Gesellschaften bei dem Koͤnige einfindet. Kein Tag geht voruͤber, wo nicht Einer oder ein paar von den fremden Gesandten sich zu Ludwig Philipp begeben und mit ihm eine geheime Unterre— dung haben. Man glaubt, daß das diplomatische Corps sich nach und nach von der Gewohnheit entfernt, uͤber die auswärtigen Angelegenheiten mit dem Minister, der dieses Departement be— kleidet, zu verhandeln, und es vorzieht, sich bei allen wichtigen Fragen unmittelbar an den Koͤnig zu wenden. Es heißt sogar, Herr von Broglie schmolle ein wenig daruͤber, daß man ihn so im Stich lasse.“ .

Herr Lys ist von dem Wahl-Kollegium von Bernays an die Stelle des Herrn Dupont von der Eure zum Deputirten gewahlt worden; er erhielt 131, der ministerielle Kandidat aver, Herr Leprovest, nur 122 Stimmen. Die Wahl eines neuen Deputirten an die Stelle des Herrn Dulong zu Verneuil ist noch nicht beendigt; bei der ersten Abstimmung harten Herr von Rancsé und Herr Treilhard die meisten Stimmen.

Es war vor einiger Zeit die Frage erhoben worden, ob Auslaͤndern, welche Mitglieder des Ordens der Ehren-Legion sind, wenn sie in Frankreich mit Tode abgehen, die mit jenem Orden verbundenen militairischen Ehrenbezeigungen erwiesen werden sollen; der Kriegs-Minister hat diese Frage bejahend entschieden, und der Konig hat daher anbefohlen, daß kuͤnftighin auch bei Fremden diese Ehrenbezeigungen stattfinden sollen, sobald darum nachgesucht wird.

Die beiden Entrepot-Gebaäude fuͤr Paris sind so weit vor— geruͤckt, daß der Finanz-Minister die Eroͤffnung derselben auf den 1. April festgesetzt und die noͤthigen Maßregeln zur Orga— nisirung dieses Dienstzweiges angeordnet hat.

Die Regierung hat den Befehl ertheilt, daß zu Vincennes eine sehr große Kaserne erbaut werden soll.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 106. 65. fin cour. 106. 85. 3Zproc. pr. compt. 77. S0. sin Cour. 738. —. I5proc. Neap. pr. compi. 93. 55. sin Cour. 93. 75. 5proc. Span. perp. 62. 3proc. do. 4104. 5proc. Belg. —. 5proc. Röm. 93.

Frankfurt a. M., 9. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Metall. g8 . dproc. 893. Bank-⸗Actien 1516. Part.“ Obl. 1383. G. Loose zu 100 Fl. 2083. Preuß. Pram. „Sch. 5435. Br. Holl. 5proc. Obl.

5313. G. Poln. Loose 623. Br. Span. 5proc. Rente 609. Z3proc.

do. perp. 40. Br.

Redacteur Cotteèl. ——

Gedruckt bei A. W. Hayn. Beilage

2801 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 72.

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die

Domainen⸗Verpachtung.

Beieichnung Namen . Liziti⸗ , ü. Blatt, ! ö. axe des orisc ; Provinz. des tes 6 tende Bier ungt⸗ worin das Naͤhere zu Grundstůͤcks. Besitzers. stůcks. Behoͤrde. Termin. finden. it⸗ Koͤnigl. Domaine Lyck, Domainen Regierung den 8 April d. im Provinzial-Amts⸗Blatt thauen. bestehend aus den Vor- Fiskus. zu Gum⸗ J., Vormit- der Regierung zu Gumbin⸗ werken Lyck u Neuen⸗ binnen. tags umtouhr, nen, Koͤnigsberg, Danzig dorff, dem Brau- u. zur Eroͤffaungs und Marienwerder, so wie Briennerei-SBetrieb, der bis dahin in den Intelligenz-Blaͤt⸗ besondere Hutungs⸗ eingegange⸗ tern zu Gumbinnen und Berechtigungen und nen Pacht- Koͤnigsberg, auch in der dem Verlage mehre—⸗ Submissio nen dasigen Hartungschen Zei—⸗ rer zwangspflichtigen tung. Schankstellen. a a e 2 ᷣᷣᷣQiJK&ᷣQ&QnQĩ / —Q—‚ . u e n et 22 , e 2 e 2 - e eee rer m eum.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Da der Amttrath Boltz als Paͤchter der Domain« Lablau auf seinen Wunsch den 1. Juni d. J. aus de Pacht entlassen werden soll, so sollen die im Landraths⸗ Kreise Labiau, 7 Meilen von Königsberg belegenen, Domainen-Vocwerke Viehoff, Werderhoff und Rued⸗ lauken, so wie die im Schloß zu Labiau befindliche Brau- und Brennerei, nebst dem Verlagerecht einiger Kruͤge- und Schankhaͤuser nach der Bestimmung des Königlichen Finanz-Ministerit vom 5ten d. M. vom 1. Juni d. J. ab, auf zwoͤlf Jahre, im Wege der Submission verpachtet werden.

Mit Bezug auf die vorlaͤufige Bekanntmachung vom 17ten v. M. wird bemerkt, daß nach der im v. J. be— wirkten Vermessungs Revision dir Vorwerke folgenden Flaͤchen⸗Inhalt haben:

1) Das Vorwerk Vichoff:

an Acker 712 Morg. 59 MRuth. Preuß. an Wiesen n n . 89 ö an Gartenland 190 12 ( = an Roßgaͤrte 169 . ' an Weideland 334 P 635 ; 3 an unbenutzte

Laͤndereien 63 136 P

in Summa 1566 Morg. 166 Ruth. Preuß. Der Acker gehoͤrt nach der 1813 zuletzt erfolgten Bonitirung mit ppt. R zur ersten, 5 zur zweiten, und z zur dritten und vierten Klasse, die Wiesen sind cirea mit der Haͤlfte zur 2ten und der andern Haͤlfte zur 3Zten und ten Klasse angesplochen. 2) Das Vorwerk Werderhoff enthaͤlt: an Acker 82 Morg. 15 Ruth. Preuß. an Wiesen 8 . ö an Gartenland 6 164 ? an Weideland 169 * 3 an unbenutzte Laͤndereien J o .

in Summg 521 Morg. 163 Rath. Preuß. Der Acker gehoͤrt ganz zur dritten Klasse, die Wie⸗

sen sind atßßtentheils zur jweiten Klasse abgeschaͤtzt

3) Das Vorwerk Ruedlauken enthalt:

an Acker 340 Morg. 87 Ruth. Preuß. an Wiesen 1599 ö P an Gartenland 8 30 P an Roßgaͤrte , 16 . an Weideland 660 * 60 ö P

an unbenutzte

Laͤndereien ö , '

in Summa 1221 Morg. 122 Ruth. Preuß.

Ein Drutel des Ackers ist ppt, zur jweiten und dritten, and zwei Drittel ungefahr zur vierten Klasse 1813 angesprochen, in dͤhnlicher Art verhaͤlt es sich ungefaͤhr mit den Wiesen.

Die Gebäude auf allen 3 Vorwerken befinden sich fast durchweg in gutem Stande. Die Wohnung des Paͤchters wird demselben in einem Theile des Schlosses zu Labiau, in welchem der jetzige Beamte wohnt, nach kuͤnftiger naͤherer Bestimmung gewaͤhrt.

Von der Pachtung wird die bis jetzt damit verbun— dene Rent- und Polijei-Verwaltung des Domainen— Amts Labiau getrennt, und soll letzte einem Rentdeam— ten uͤberwiesen werden, dem eine Dienst-⸗-Wohnung im Schlosse zu Labiau gewaͤhrt werden soll.

An Koͤniglichem Inventarium sind auf allen 3 Vor⸗ werken nur 24 Pferde, 116 Kühe, 1 Bulle, 53 Schweine und 10 Schaafe vorhanden, so wie die inventarische Saat auf den Vorwerken Viehoff und Ruedlauken ein— geackert zuruͤckgelassen werden muß .

Das Rinimum der Pacht ist hoͤhern Orts jaͤhrlich fuͤr die 3 Vorwerke auf 2605 Thlr. inel. 870 Thlr. Gold und fuͤr die Propination und das VerlagsRecht der Kruͤge- und Schankhaͤuser auf 340 Thlr. inel 1121 Thlr. in Golde festgesetzt. ; ! ;

Die Caution des Domainen-Paͤchters betragt Zwei⸗ tausend Achthundert Thaler, und muß in Pfandbriefen oder Staats-Papieren niedergelegt werden. .

Jeder, der sich zu diese Domainenpächt eianet, die vom Kdͤniglichen Finanz⸗Ministerium festgesetzten ung b⸗ aͤnderlichen Pacht-Bedingungen erfuͤllen will, und das dazu erforderliche Bermoͤgen besitzt, kann sich an Ort und Stelle von den Verhaͤltnissen unterrichten. Die Charten, Vermessung s⸗Register und Pacht- Bedingun⸗ gen sind in unserer Registratur bei dem Regierungs⸗ Seeretair Eichler . ;

Die Pacht⸗Offerten sigd versiegelt bis

zum 10. April d. J. spaͤte stens dem Justitiarius des Collegii, Regierungs⸗Rath Poßart

persoͤnlich zu überreichen, von welchem je der Sub- mittent über seine Qualifikation, uber den Nachweis

des Vermögens und Anerkennung seiner versiegelten Submisston näher vernommen werden wird.

Auch wird einem Jeden, der seine Submission auf die betimmte Weise einreicht, verstattet, den 11. April d. J, Vormittags 19 uhr, im Regierungẽ⸗Conferenz-Gebaͤube bei Eröffnung der eingegangenen Submission en weder versön lich oder . einen legitimirten Bevollmaͤchtigten gegenwartig

ein. ; Ez bleibt aber ein Jeder an seine Erklaͤrung so

Ueber das Wesen und die Bedingungen der Sub— mission, so wie über das Verfahren dabei, wird auf die den Pacht-Bedingungen vorgeheftete besondere Be⸗ kanntmachung Bezug genommen. Koͤnigsberg, den 17. Februar 1834.

König!. Regierung. Abtheil. für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung..

Das im II. Jerichowschen Kreise des hiesigen Re—⸗ gierungs-Bezirks, eine viertel Stunde von der Stadt Genthin unmittelbar am Plaueschen Canal belegene, Koͤnigl. Domainen-Amt Altenplathow, zu welchem außer den, in gutem Zustande sich befindenden, Wohn⸗ und Wirthschafts-Gebauden: 1) bei dem Vorwerke Altenplathow inel. des Ne—

ben⸗Vorwerks Hagen:

a) 991 Morg. J6 IRuth. Acker,

b) 45g 4 Wiesen, . GwG 4 8a 88 Hüütung,

e) eine Brauerei, f) eine Brandtwein⸗-Brennerei, g5 eine Ziegelei, n) die Fischerei in einem Theile des Plaue⸗ schen Canals, 2) bei dem Vorwerke Berazau: a) 941 Morg. 162 Ruth. Acker,

6 , ö Wiesen, k 28 . Gartenland, 4) 179 ⸗⸗ 93 . Hütung,

3) die Hagenstrecke mit dem dabei befindlichen Hause; :

) Fie von den Einsassen des Amts zu leistenden Natural⸗Dienste, .

5) die unbestaͤndigen Gefaͤlle an Schutz-Weidegeld und Fleischzehnt, ;

6) die von den Einsassen des Amts zu liefernden 279 Stuͤck Rauchhuͤhner und 180 Zins⸗Eier,

7) das nach Abzug des zur Befriedigung der Depu⸗ tanten erforderlichen Getreides verbleibende Zins- und Pacht⸗Getreide ꝛe der Amts⸗Einsassen

8 ' 8 9 . 13 156 955 23 * 1 * 6 * Mohn, 8) das Recht des freien Mahlens und Schrotens auf der Fleischmannschen Erbpachtsmuͤhle bei Altenplathow, z 9) sechs Morgen Acker von dem zum vormaligen Vorwerk faule Meierei gehoͤrigen sogenannten Grabwerder, zum Graben von Ziegelerde, ge— hören, . soll nebst den vorhandenen Koͤnigl. Vieh⸗Wirthschafts⸗ Jeraͤth⸗ Feld- Garten und Baum-Inventarien auf 12 nachein inder folgende Jahre von Trinitatis 1834 bit dahmn 1846 oͤffentlich meistbietend verpachtet werden. Wir haben hie zu einen Termin auf pen d. M pm nt e, . Vormittags 10 Uhr, allhier in unserem Conferenz⸗Zim— mer vor dem Herrn Regierungs-Assessor von Alvens⸗ leben anberaumt, zu welchem qualifieirte Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Ver— pachtungs Bedingungen mit anneetirten Ertrags-A1An— schlage 4 Wochen vor dem Termine in unserer Do⸗ mainen-Registratur und auf dem Amte Altenplathow zur Einsicht werden ausgelegt werden. Magdeburg, den 10. Februar 1834.

Konig! Regier un g. Ahtheil. für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung.

Dle zu Johannis dieses Jahres pachtlos werdende Domaine Eloeden, nebst den dazu gehoͤrigen beiden Vorwerken, Rettig und Schützberg, im Schweinitzer Kreise, jwei Meilen von Wittenberg, in der Elb-Aue belegen, soll von Johannis dieses Jahres ab anderweit auf zwölf Jahre, Und jwar im Wege der Submission verpachtet werden. ö

Außer dem sehr geräumigen, gut eingerichteten und angenehm gelegenen Wohngebäude in Cloeden selbst und den gleichfallz im besten Zustande sich befindenden Wirthschafts⸗Gebaͤuden, gehoren zu dieser Domgine;

1468 Morg. 22 Muth. Acker, zum Theil von vorzuͤglicher Beschaffen—

eit, ,. iwei- und einschuͤrige Wiesen, Gaͤrten. eigenthümliche Huthun⸗ . außerdem nicht un⸗ etraͤchtliche Koppel⸗Hu⸗ thungen, und

8 81 5oli⸗ Kabeln; . ferner Brauerei, Brennerei, Ziegelei, e ine Schiff⸗ mühle, nicht unbedeutende Hand- und Spanndienste, baare⸗ und Natura ⸗-Gefaͤlle, im Geldbetrage von eireg 1150 Thlr. und eine Schaͤferei, welche zu 2200

308383 64 '

89 1443 61

kange gebunden, bis die Entscheidung des Königlichen Finanz / Ministerii ersolgt ist.

Stuͤck exel. der Zuzucht angeschlagen ist.

Die Anweisung uͤber das bei der Submission zu beobachtende Verfahren, ist den Pacht-Bedingungen vorgeheftet, und koͤnnen diese, so wie der Anschlag nebst Karten und Vermessungs⸗-Register, ingleichen die Nachweisung des dem Paͤchter mit zu uͤberlassenden betraͤchtlichen Stamm-Inventariums an Vieh, Schiff und Geschirr, Haus- und Wirthschafts-Geraͤthe vom Isten k. Mts. ab, taͤglich in den gewoͤhnlichen Dienst⸗ stunden bei der Domainen-Registratur eingesehen werden. .

Es wird hier nur noch bemerkt daß:

1) die Pachtgebote spaͤtestens bis zum 51. Maͤrz d. J. „bei dem Jußtitiarius der unterieichneten Abtheilung, Herrn Regierungs⸗Rath von LEstoen abgegeben werden muͤssen, indem auf spaͤtere Ge— . keine Ruͤcksicht genommen werden kann, aß:

2) die Pachtlustigen sich bei Abgabe ihrer Gebote zugleich über ihre Qualifikation zu einer Domai— nen-Pachtung und besonders uͤber den Besitz ei⸗ nes hinlaͤnglichen Vermoͤgens genuͤgend auszu⸗ weisen haben, da sonst ein Pachtgebot von ihnen nicht angenommen werden kann, daß:

3) das Minimum des Pachtgeldes, unter welchem gar kein Gebot statt findet, auf 7400 Thlr. ein⸗ schließlich R in Golde festgesetzt worden ist, und daß endlich:

4) die Sroͤffnung der versiegelt abzugebenden Sub— missionen den 3. April d. J. Vormittags 11 Uhr in dem Geschaͤfts Lokal der unterzeichneten Be⸗ horde erfolgen wird.

Merseburg, den 7. Februar 1834.

Kdnigliche Regierung.

Abtheilung für die Verwaltung der direk—

ten Steuern, Domainen und Forsten.

Bekanntmachung.

Das im Graudenzer Kreise belegene, im Jahre 1833 nach Landschaftlichen Principien gerichtlich auf sI 46 Thlr. 10 pf. abgeschaͤtzte adlige Gut Hansguth Nr. IB fruͤher Nr. S6, ist auf den Antrag eines Mit⸗Ei— genthüͤmers zur nothwendigen Subhastation gestellt, und der peremtorische Lireitations-Termin auf den 7. Juni d. J.,, Vormittags um 19 Uhr, dor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗-Rath Reichert hier⸗ selbst anberaumt worden. Dies wird etwanigen Kaufliebhabern mit dem Bei⸗ suͤgen bekannt gemacht, daß die Taxe und die Ver— kauüfs-Bedingungen jederzeit in der hiesigen Registra⸗ tur einzusehen sind. Marienwerder, den 21. Februar 1834.

Koͤnigl. Preuß. Ober -Landesgericht.

Bekanntmachung.

Der Nachlaß des am 15. Februar 18532 hier verstor⸗ benen Ackerbuͤrgers Gottfried Klink wird in dem, am 9. April. Vormittags 11 Uhr, auf dem König!. Stadtgericht anstehenden Termine unter die Glaͤubiger vertheilt werden. Soldin, den 25. Februar 1834. ;

Königl. Preuß. Stadtgericht.

Ed ieetalzgd tent i on. ;

Auf den Antrag der Koͤnigl Intendantur des fuͤnf

ten Armee-Corps zu Posen, werden alle diejenigen unbekannten Glaͤubiger, welche an die Kasse der nach⸗ benannten Truppentheile oder Militair⸗Justitute als:

1) Des 1sten Bataillons 18ten Infanterie⸗Regiments hierselbst, der Garnison und Magazin-Verwaltung des hiesigen Magistrats und des hiesigen Gar— nison⸗Lazareths;

2) Der 10 ten Divisions-Garnsson-Compagnie zu Rawiez, ber Garnison und Magazin-Verwaltung des Magistrats und des Garnison⸗Lazareths daselbst;

3) Des 5ten Bataillons 3Zten Garde-Landwehr⸗Re⸗ giments zu Lissa, des 1sten Bataillons 19ten Landwehr-Regiments nebst Escadron der Garni— son und Magazin-Verwaltung des Magistrats und Garnison⸗-Lazareths daselbst; und:

4) Der Harnison, Lazareth und der Garnison⸗-Ver⸗— waltung des Magistrats zu Kosten; l

aus irgend einem rechtlichen Grunde für den Zeitraum vom 1. Januar bis ultimo December 1833 Änspruͤche zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, binnen 3 Monaten, und spaͤtestens in dem auf den 26. Mai e, Vormittags um 8 uhr,

vor dem Deputirten Landgerichts-Refendarius Grafen Winzingeroda in unserm Instruetions-Zimmer ange— setzten peremptorischen Termine entweder persoͤnlich, oder durch gesetzlich zulässige Bevollmaͤchtigte ju er— scheinen, und ihre Anspruͤche gehörig nachjupeisen, widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß die Ausbleiben⸗ den nicht nur mit ihren (Anspruͤchen) Forderungen an die gedachten Kassen praecludirt werden, sondern ihnen auch deshalb ein ewiges Srillschweigen auferlegt, und sie bloß an die Person des jenigen, mit dem sie eontrahirt haben, oder welcher die ihnen zu leistende Zahlung in Empfang genommen, und sie nicht befriedigt hat, wer⸗ den verwiesen werden.

Fraustadt, den 6. Februar 1834. ] Königl. Preuß. Landgericht.

E diet al⸗ Git at i g n.

Auf den Antrag seines Eurators werden der Ma— trose Johann Michael Köhn, geboren den 8. Decem⸗ ber 1577 ju Reu-Rothemühl, welcher im Fruͤhjahr l8oz seinen damaligen Wohnort Eggesig hie sgen Amt in der Absicht verlassen hat, um in Stettin sich als Mattose zu verheuern, seitdem gber aKnilich verschollen ist, oder die von ihm etwa zuruüͤckgelassenen unhekann⸗ 1 Erben hierdurch vor geladen, sich vor oder in dem au den 11 December d. J, Vormittag s 19115 lier n g, uns, anberaümten Termine versfnlich oder schriftlich zu melden, und weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfglls der ꝛc. Köhn für tobt erklaͤrt, und sein zurkckgelassenes Bermdgen seinen gesetzlichen Erben gusgtzantwortet werden wird,

Ueckermuͤnde, den 23. Februar 1834.

Königl. Preuß. Ju il Amt.

( . 8) Wiebker.

Preußischen Staaten.

Bekanntmachung und Aufforderung. Ein ehemaliger Oberpfarrer hier, . M. George Gering hat in seinem gemeinschaftlich mit seiner Ehegattin Blandinag Gering, geb. Am Ende, unterm 1 August 1694 errichteten Testamente unter andern Stiftungen auch ein Legat von 600 Mfl. ausgesetzt, wovon die Zinsen an 30 Mf jedesmal am Tage Georgii (den 25. Aprih einem Studioso Theologige aus seiner oder seiner Ehefrauen Familie, in deren Ermangelung aber einem andern Stud. Theol. und zwar zunaͤchst den Soͤhnen hiesiger Geistlichen oder Burger, ausgezahlt werden sollen. Bei der im Jahre 1833 in Folge der sich bei dieser Stiftung ergebenen Ueberschuͤsse, mit hoher Genehmi⸗ gung ersolgten Erweiterung der stiftungemaͤßigen Aus gaben, sind statt des zeitherigen einen Stipendii, jwei 25 Thlr. ausgesetzt worden. Indem wir hiervon die Mitglieder der Geringschen Familie ein fuͤr allemal benachrichtigen, fordern wir diejenigen, welche sich dem Studio der Theologie widmen, und auf dieses Stipendium Anspruch machen, zugleich auf, sich unter Beibringung der noͤthigen Le⸗ gitimation über ihre Abstammung von dem ze. Gering oder dessen Ehegattin, wegen Erlangung dieses Sti⸗ pendii in Zeiten, so daß sich deren Gesuch laͤngstens den 22. April jeden Jahres in unsern Haͤnden befin⸗ det, bei uns zu melden, widrigenfalls siẽ es sich selbst beijumessen haben, wenn diese Stipendia andern Stud. Theo], in Gemaͤßheit der Stiftungsurkunde, verliehen. und ihr Anspruch darauf fuͤr das Ighr, in welchem sie hin spaͤt gemeldet haben, zuruͤckgewiesen werden wird. Prettin, den 8 Februar 1834.

Die Kirchen-Inspection daselbst.

Edi etal⸗ Ladung. Die beiden Milchmanns-Soͤhne Georg und Jacob Helmberger von hier, von welchen der erstere vor un⸗ gefaͤhr 30 Jahren als Goldschmieds⸗Geselle vermuthlich nach Preußen sich auf die Wanderschaft begeben, der letz⸗ tere aber als Soldat des Königl. 1sten leichten In⸗ fanterie⸗Regiments, den Russischen Feldzug mitgemacht hat, und in den Regiments-Listen seit 1813 als ver⸗ mißt vorgetragen ist, haben seitdem von ihrem gegen⸗ waͤrtigen Aufenthalt oder Leben hierorts nichts mehr bekannt gemacht. 5 ; Es werden daher dieselben oder ihre allenfah sige Deseenden; hiermit aufgefordert, binnen 6 Mon ten vom Tage der gegenwaͤrtigen Ausschreibung an, sich hierorts um so sicherer zu melden, oder ihre Anspruͤche auf deren hier anliegendes Vermoͤgen genügend nach—⸗ zuweisen, als außer dessen diese Vermißten als ver⸗ schollen erklaͤrt, und ihr Vermoͤgen gegen Kautions, Leistung an ihre naͤchsten Verwandten ausgefolgt wer⸗ den wurde. Den 24. Jaͤnner 1834. . Königl. Lreis/ und Stadtgericht Manchen.

e em n. Nachdem die Koͤnigl. Oberamts-Regierung zu Bu⸗ dissin in Sachen, das von dem Landesaͤltesten Hans Rudolph von Metzradt auf Uhnyst in seinem am 26. Februar 1721 bei dem vormaligen Ober-Amte des Markzrafenthums Oberlausitz niedergelegten und am 10. Juli 1721 publieirten Testamente gestiftete, die Summe von 4060 Thalern und die davon faͤllig wer⸗ denden Zinsen umfassende Familien-Fideicommiß be⸗ treffend, auf Antrag des fuͤr diese Stiftung in der Person des Advocat Christian Traugott Lehmann zu Budissin bestellten Actors, saͤmmtliche Fideicommiß⸗ Anwaͤrter, und also auch diejenigen, welche an das mit der Stiftung verbundene Universitaͤts⸗Siipendium Anspruͤche zu haben vermeinen, theils um den jetzt an der Reihe stehenden Genußberechtigten mit juridischer Gewißheit auszumitteln, theils um deren Ansichten über verschiedene andere, das Fideicommiß betreffende Punkte und Angelegenheiten zu vernehmen, mittel t zu Dresden, Leipzig, Loͤbaus Berlin, München und Weimar, auch am hiesigen Koͤnigl. Schlosse, oͤffentlich ausgehangener Edictal-Citation-Patente, dergestalt, daß dieselben x den zwölften August 1834, Vormittags um 9 Uhr, auf allhiesigem Schlosse an Deputation-Stelle der Koͤnigl. Oberamts-Regierung vor dem hierzu deputirten Rathe gesetzlich erscheinen, und ihre etwanigen Rechte und Ansprüche auf den Genuß des von Metzradtschen Fideicommisses, un er der Verwarnung, daß sie außerdem damit praͤeludm et und derselben, so wie der ihnen etwa zusten n en Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den oer en Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, vo b n— gen und bescheinigen, demnaͤchst sich weiterer Vw h d= engen in die ser Angelegenheit gewaͤrtigen, auch vierauf in dem zum neunten September 1834. angesetzten Inrotulation-⸗Termine die Aeten durch Ein zeichnung dẽr Folien, wie sonst, in vollig complerren und spruchreifen Stand setzen und endlich den achten December 1834. bei der Koͤnigl. Oberamts, Regierung hierselbst der He⸗ kanntmachung eines Bescheides gewaͤrtig sein sollen, vorgeladen und denselben dabei die Bestellung Beroll⸗ maͤchtigter am hiesigen Orte zu Annahme künftiger Ausfertigungen und Erlasse aufgegeben worden; so wird solches auch hierdurch zur offentlichen Kenniniß gebracht. Budissin, den 7. Februar 1834. ; Koͤnigl. Saͤchsische Oberamts-Regierung des Markgrafthums Oberlausitz. :

Bekanntmachung. j

Vor dag Königl. Saͤchs. Justiz⸗Amt Hohnstein mit Lohmen sind nachbenannte, schon seit zwanzig und mehr Jahren verschollene Personen unter der Verwar⸗ nung, daß sonst miß ihrer Todeg⸗Erklaͤrung werhe ver⸗ fahren, ihr Vermögen nach Befinden ihren Erben, Glaͤubigern oder dem hohen Staats⸗Fiskus werde zu⸗ esprochen und ausgeantwortet, und sie der Rechts⸗

ohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden verlustig erklaͤrt werden, auch gleichzeitig even⸗ tuell deren Erben und Glaͤubiger bei Verlust ihrer Anspruͤche und der vielleicht ebenfalls einem oder dem