gerade falsch zu seyn, nur von dem herksmmlichen Gebrauch ab— weicht, als eine Entweihung seiner großen Dichter ansieht, der wird das Schwierige und Gewagte, das ein solches Unternehmen fuͤr einen Auslaͤnder haben mußte, leicht zu wuͤrdigen wissen. Herr Jerrmann hat uns jedoch durch die gestern abgelegten Proben gezeigt, daß dasjenige, was Franzoͤsische Blaͤtter uͤber seine Leistungen berichteten, nicht uͤbertrieben war. Er gab den Augu ste in Corneille's „Cinna“, von welchem der vierte, und den Don Didgue im „Cid“, von welchem der erste Akt auf— gefuͤhrt wurde. Aeußere Haltung, Spiel und Sprache stellten sich als echt Franzoͤsisch, Und zwar nicht wie ein nachgeahmtes Kunststuͤck, sondern als ein wohlgelungenes Kunstwerk dar, und wiewohl unserm Publikum die fremdartige tragische Action der Franzosen keinesweges als etwas leicht Ansprechendes erscheinen konnte, ließ es doch dem Gaste einen sehr ehrenden lauten Bei— fall nach beiden Darstellungen zu Theil werden. *. ö ö ö
KR ß e n ge.
Das vortreffliche Blatt von Tosch! lo Spasimo gi Sicilia nach Raphael, ist als das hervorstechendste Erzeugniß der Kupferstecher—⸗ kunst in unserer zeit anerkannt, und verdient diese Anerkennung eben so sehr durch die ausgezeichnete und geist volle Arbeit des Kunst⸗ lers, wie auch dadurch, daß sich der hohe Genius Raphaels so klar und ergreisend darin ausspricht. — 31 2
Der große Moment, der uns den Welterlöser auf seinem Hin— gange zum Tode in dem Zustande der Erschoͤpfung seiner menschli⸗ chen Kraft und so inmitten innigliebender Theilnahme und roher Verwilderung in der ganzen Erhabenheit seines Leidens darstellt, ist von Raphael mit der edelsten Einfachheit und lebendigsten Wahrheit wie— dergegeben. Der Erldͤser, voin Kbrperschmerzen zwar miedergedruͤckt, aber von der Kraft der goͤttlichen Liebe erhoben, zeigt in dem Aus— drucke seines Gesichts den Sieg dieser Liebe uͤber den Schmerz, wie⸗ wohl dessen Kraft keinesweges abgestumpft ist; und die Gruppe zur Rechten des Beschauers (die drei Marien, Salome und der Juͤnger, den Jesus lieb hatte; Gestalten von hoher Schönheit und zu dem Leidenden gleichsam von der Gewalt der Liebe hingezogen) strahlt in der Verklaͤrung der innigsten hingegebenen Theilnahme, während links in den Gestalten der Kriegsknechte die Verwilderung und Harte des Gemuͤths durch rohe Kraftäußeruüng den Gegensatz bildet. Mit diesen tritt Simon von Cyrene, ein ruͤstiger Mann, dem man es an⸗ sieht, daß er gern und rasch Hand anlegt, ws es der Hülfe seiner Kraft bedarf, in vermittelnde Beziehung, indem er den Roͤmischen Tri⸗ bunen, der rechts an der Spitze seines Gefolges erscheint, durch sein Einschreiten zu dem Befehl veranlaßt, ihm das Kreuz aufzule— gen. Neben Simon rechts erhebt sich noch ein Kopf, der mit weit⸗ geöffnetem Munde der theilnehmenden Gruppe der Frauen und des Johannes eifrig zuschreit, Platz zu machen und den Zug nicht auf⸗ zuhalten. Aber mitten aus dem vollen Leben dieser Gestalten richtet sich das Auge mit dem Erloͤser empor zu dem fernen Golgatha oben im Hintergrunde; und so vollendet sich das geistige Bild des Erld—⸗ sers in den drei Momenten der hinsinkenden Erschoͤpfung, der sich aufrichtenden Liebe und des unwandelbaren Gehorsams gegen den Raͤthschluß des himmlischen Vaters; wobei es nicht ohne Bedeu⸗ tung ist, daß die Schaͤcher im Hintergrunde, obgleich sie nicht das Kreuz zu tragen haben, mit Schlaͤgen zum Richtplatz getrieben wer⸗ den. Die Schönheit der Gruppirung wird am besten aus dieser Bedeutsamkeit des Ganzen, wie jeder, einzelnen Figur, verstanden.
So erscheint uns Raphgels Meisterwerk in Toschis trefflicher Arbeit. Da aber dieses Blatt wegen seines hohen Preises nicht wohl ein Besitzthum aller derer werden kann, die danach verlan— 6e moͤchten, so hat der Maler Gebauer, dessen Bestreben, die Ver⸗
reitung beachtenswerther Kunstwerke mit wohlthaäͤtigen Zwecken
zu verbinden, dem Publikum bekannt ist, es unternommen, einen Kuvferstich in kleinerem Maßstabe zu veranstalten, dessen Ertrag mit Bewilligung des hohen Ministeriums des Innern und der Polizei den Orts- Armen bestimmt ist. Von dem Kupferstecher Herrn G. W. Lehmann, der den Stich übernommen und dessen Grabstichel sich berelts durch mehrere ausgezeichnete Arbeiten bewaͤhrt hat, darf das Publikum erwarten, daß er diese Arbeit mit der Liebe und dem Fleifise vollenden wird, den sie verdient, um den gewuͤnschten und beabsichtigten Erfolg zu sichern.
Da, wie wir vernehmen, die Subscription auf diesen bald zu er⸗ wartenden Stich schon eröffnet ist, so empfehlen wir Kunstfreunden, sich bei Zeiten gute Abdruͤcke zu sichern, indem dieseiben nach der Reihenfolge der Subscriptionen ausgegeben werden sollen.
K. F. J. Trahndorff.
Literarische Nachrichten.
Der Westphälische Volksfreund. Unter diesem Titel erscheint seit dem Anfange dieses Jahres in Bielefeld bei A. Velhagen eine Wochenschrift, herausgegeben von den Predigern Stoh und Nagel, die es, den uns vorliegenden ersten 10 Num— mern zufolge, wohl verdienen moͤchte, in weiteren Kreisen ver— breitet zu werden, da der Inhalt derselben belehrend und zu— gleich auf eine anziehende Weise unterhaltend ist. Ihr Stre— ben geht im Allgemeinen dahin, den Sinn fuͤr das Wahre, Rechte, Gute, Gemeinnuͤtzige und Edle zu wecken und zu schaͤr— fen, und eben dadurch Liebe fuͤr das Deutsche Vaterland, wo des Lobenswerthen und Guten so viel sich findet, auf das zweck— maͤßigste zu begruͤnden und zu beleben. Betreffen einzelne Auf— saͤtze vorzugsweise die Provinz, in der die Zeitschrift erscheint, so duͤrfte letztere den Bewohnern anderer Provinzen nichts— destoweniger willkommen seyn, da solche Aufsaͤtze, wie z. B. die Artikel in den Nummern 6— 8: „Ueber Spinnschulen, Lein— saamen, Flachsroͤthe, Garnkochen“, immer zugleich auch ein all— gemeineres Interesse haben. Daß das religiöse Beduͤrfniß nicht vergessen, sondern bei schicklicher Gelegenheit beruͤcksichtigt wird, dafur buͤrgt schon die Persoͤnlichkeit der Herausgeber, welche geachtete Prediger der dortigen Gegend sind. Und so läßt sich wohl um so mehr erwarten, daß die Zweckmäßigkeit und innere Güte dieser neuen Wochenschrift ihr recht viele Leser zuwenden werde, als der Abonnements-Preis derselben nur auf 15 Sgr. oder beim Bezug durch die Post auf 20 Sgr. viertehjäͤhrlich festgestellt ist. .
Das mit Genehmigung des Herrn Ober-Praͤsidenten von Schoenberg von dem Hofrath Bourwieg zu Stettin bearbeitete und n . Jahrbuch fuͤr die Provinz Pñommern auf da- Jabr 1834 ist kurzlich im Drucke erschienen und an die resp. Subskriben⸗ ten versandt worden. Dasselbe enthält, außer einer Uebersicht von dem Persongl⸗Etat der Civil und Militair-Perwaltung, inter⸗ essante Notizen über die geographischen Verhaͤltnisse der Provinz, topographisch⸗statistische Tabellen, eine Bevblkerungs-⸗Liste für das Jahr 18323, eine allgemeine Uebersicht des Kirchen- und Schul Standes, so wie eine Gewerbs-Liste von der ganzen Provinz Pom⸗ mern nach der Aufnahme vom Jahre 1831, endlich eine Ueber⸗ sicht der in der Provinz vorhandenen Gebaͤude am Schlusse des gedachten Jahres Um den Nutzen seines Werkes naͤher zu bezeich⸗ nen, erinnert der Herr Herausgeber in seinem Vorworte an die nach⸗ stehende Einleitung des verstorbenen Ober-Praͤsidenten Hr. Sack, womit derselbe vor 13 Jahren die erste Ausgabe diefes Jahrbuches begleitete. „Wenn gleich eine solche Zusammenstellung, ihrem Wesen und Zwecke nach, als ein langes, trockenes Register von Namen und Jahreszahlen, von Aemtern ünd Wuͤrden erscheint, so kann sie doch sowohl für die Beamten selbst, denen sie zunaͤchst bestimmt ist, als auch für diejenigen, die anderen Berufen und Geschaͤften sich gewid⸗
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met haben, nicht ohne Werth und Nutzen seyn. Indem sie naͤmlich eine allgemeine Ansicht der zusammensetzung und des Geschaͤfts⸗Bereiches der verschiedenen Behoͤrden, wie uber die ganze Provinz, so über die einzelnen Kreise und Gemeinden, gewahrt, und das Feld, auf welchem so viele Kraͤfte zusammenwirken, wie mit einem Blicke uͤber⸗ sehen laͤßt, bietet sie dem aufmerksamen Leser manchen Stoff zu Be⸗ trachtungen uͤber die Stellungen der Behörden zu einander, die ei genthuͤmliche Aufgabe einer jeden, die Form und den Gang ihrer Geschaͤfte c, dar, und giebt uͤberall, wo es auf eine gengue Kennt« niß personlicher Verhaltnisse und amtlicher Beziehungen ankommt, dem Einheimischen wie dem Fremden, die oft erforderliche naͤhere Auskunft. Auch mag es fuͤr manchen Beamten zuweilen wuͤnschenswerth seyn, die Folgereihe derer, unter oder mit welchen er in näherer Verbin— dung steht, zu uͤberblicken, um sich mehr als Theil eines Gan⸗ zen zu erkennen, und dadurch seinen Eifer, auch das Kleine und Geringfuͤgigscheinende, welches, weil es ja in den Gang des Gan⸗ zen fördernd oder stͤͤrend eingreifen kann in dieser Verbindung wichtig ist, treu zu vollbringen, (lebendig und die in Beziehung auf das gemeinsame Ziel aller Arbeiten (die Zufriedenheit ünsers aller= gnaͤdigsten Koͤnigs und Herrn, die Wohlfahrt des geliebten Vaterlandes und den Beifall Gottes!) sich stets gegenwaͤrtig zu erhalten.“ — Nach diesen Worten mochte jede weitere Hinweifung auf den Zweck des Jahrbuches uͤberfluͤssig seyn. Plan und Preis des Werkes (resp. 1 Rihlr. 15 Sgr. und 1 Rthilr. 25 Sgr.) ist derselbe geblieben, ob⸗ gleich die Bogenzahl durch Nachtrag? mancherlei Art die fruͤhere übersteigt. Es ist daher dem Herrn Herausgeber um so mehr zu wuͤnschen, daß sein Unternehmen durch eine erhohte Thellnahme gelohnt werden moge, als er die Bearbeitung der neuen Ausgabe ohne irgend eine eigennuͤtzige Absicht, sondern bloß in dem Ver— trauen uͤbernommen hat, daß ihm mindestens diejenige Unterstuͤtzung nicht entstehen werde, deren er zur Deckung der Kosten bedarf.
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Meteorologische Beobachtung.
1834. Morgens Rachmitt. Abends Nach einmaliger 11. März. 6 Uhr. 2 Ühr. 10 Uhr. Beobachtung.
Luftdruck .. 36. . 1è15 Par . por as rng, 6,5 O R. Luftwaäͤrme 4 3,69 R. - 4,12 R. -M 22 N. ztuftw ö Thaupunkt k 0 R. — 1,6 0 ö 0, 9 R. Fluß wärme 4, o R.
Dunstsaͤttß. 65 pCt. G62 pCt. I6 pCt. Bodenwaärme 4,8 9 R. Wetter. *. halbhelter, truͤbe. halbheiter. Ennsi. 6,073 t i, bäh, , ä, ,,, k. Bolkenzug . RG . W Hiederschlag 0.
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Aus würtige Börsen. Amsterdam, 7 März Niederl. wirkl. Schuld 493. 63 do. 85, Ausgesetzte Schuld 1. Kanz- Bili. 223 413 Amort. 8985. 313 71 Oesterr. 96. reuss. l'rümien - Scheine g5z. Russ. (v. 18258) —. (v. 183531) 947 53 Span. 607. 33 404.
Antwerpen, 6. Müræ. . Metall. — Span. 53 60. 33 353. Zinsl. 143. Nenp. S7. Belg. —. Holn. Loose —.
Wien, 7. Mär. 58 Met. 977. 43 do. 883. Bank-Actien 1245. Loose zu 100 FI. 202.
Part. Obl. 15371.
London, 7. Mär. 33 Cons. 963. Bras. J4. Span. 33 41. Holl. 53 973. 218 50. ort 673. Rust. 1043. Belg. 99.
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Hamburg, 10. Mär.
Oesterr. 53 Met. 98. 43 do. 89. Engl. 1005. Russ. Iloll. gsz. Met. in Hamb. Cert. a4. hreuss. priimien-Srheine 1073. Foln. 124. Dän. 70. Holl. 5Z 933. 213 497. Span. 33 383. 43 453. Norwex. 68 1043.
Königliche Sch auspiele.
Donnerstag, 13. Maͤrz. Im Schauspielhause: Zum ersten— male: Lieb' im Kriege und Krieg um Liebe, Lustspiel in 1 Akt, aus dem Franzoͤsischen, von Adalbert v. Thale. Hierauf: Leon⸗ tine, oder: Die Prophezeiung, Drama in 3 Aufzuͤgen.
Freitag, 14. Maͤrz. Im Opernhause: Zum erstenmale: Die Deutschen Herren in Nurnberg, Oper in 3 Abtheilungen, ver— faßt und in Musik gesetzt von dem Freiherrn v. Lichtenstein.
Im Schauspielhause: Pour la sceonde représentution de Mr. Jerrmaun: 1) Tartufse, du: l'Imposteur, comèédie en 5 actes et en vers, par Molière. 2) Le Dey d 'Alser à Paris, vaudeville en 1 acie. (Dans la premiere piece, Mr. Jerrmann remplira le role de Tartusfe.)
Sonnabend, 15. Maͤrz. Im Schauspielhause: Warum? Luspiel in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen, von L. Angely. Hier— auf:; Der Doppelgaͤnger, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von F. v. Holbein. ;
Koöͤnigstädtisches Theater.
Donnerstag, 13. Marz. Agnes Sorel, Oper in 3 Akten. Musik von Gyrowetz. Vorher: Der Hofmeister in tausend Aeng— sten, Lustspiel in 1 Akt.
Freitag, 14. Maͤrz. Der Vielwisser, Lustspiel in 3 Akten, von Kotzebue. (Hr. Remmert, vom Stadttheater zu Bremen: Peregrinus, als Gastrolle.)
Sonnabend, 15. März. Des Adlers Horst, romantisch- ko— mische Oper in 3 Akten, von K. v. Holtei. Musik vom Kapell— meister Franz Glaͤser. (Dlle. Haͤhnel: Rose.) ̃
Martt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 10. Maͤrz 1831.
Zu Lan de, Weizen 1 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf, (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rihlr. 2 Sgr; große Gersie 27 Sgr. 6 Pf, auch 23 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 23 Sgr., auch 25 Sgr. 9 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 20 Sgr. 5 Pf. z Linsen 3 Rthlr. 5 Sgr.
Zu Wasser- Weizen (weißer) 2 Rthlr, auch 1 Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rthlr. 20 Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 15 Sgr.
Sonnabend, den 8. Maͤrz 1854.
Das Schock Stroh 106 Rthlre, auch 8 Rthlr.; der Centner Heu
1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.
Neueste Nachrichten.
Paris, 6. Maͤrz. Gestern praͤsidirte der Koͤnig in einem Minister-Rath, der zwei Stunden dauerte, und arbeitete dann mit dem Großsiegelbewahrer. Spaͤter hatten der Marschall Ge— rard und Sir William Boyd Audienz bei Sr. Majestaͤt.
In der gestrigen Sitzung der Pairs-Kammer legte der Kriegs-Minister die beiden von der Deputixten⸗Kammer be⸗ reits angenommenen Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die Stellung der Of⸗— fiziere der Land⸗ und See⸗Macht vor, indem er zugleich erklaͤrte,
Verbrechen beweisen, so sey er
Bank- Actien 1259. Russ.
daß die Regierung den von dieser Kammer ausgegangenen Amen— dements beitrete. Ein dritter Gesetz-Entwurf, den der Finanz Minister einbrachte, betraf die außerordentlichen Zuschuͤsse zu dem vorjaͤhrigen Budget. Nachdem alle 3 Gesetz-Entwuͤrfe den Bureaus zur Pruͤfung uͤberwiesen worden, wurde die Berathung uͤber die noch ruͤckstaͤndigen Artikel des Gesetz-Entwurfes uͤber die Municipal-Verfassung des Seine-Departements wieder auf⸗— genommen und zuletzt das ganze Gesetz mit 73 gegen 36 Stim— men genehmigt.
Üeber die gestrige Sitzung der Deputirten-Kammer ist noch zu bemerken, daß, als der Praͤsident die Frage stellte, ob die Kammer die Interpellation des Herrn Salverte hoͤren wolle, die ganze Versammlung sich einmuͤthig erhob, was eine ungemeine Sensation erregte und mehrere Deputirte zu der Frage veranlaßte, ob es hiernach wohl der Muͤhe gelohnt, hier— uͤber so viel zu debattiren. — Zu der heutigen Sitzung hat— ten sich noch mehr Zuhoͤrer, als Tags zuvor, eingefunden; auch die beiden Tribunen fuͤr die Pairs und das diplomatische Corps waren uͤberfuͤllt. Als der Minister des Innern in den Saal trat, wurde er von mehreren Deputirten der Cen— tra auf das freudigste begruͤßt. Nach einem Berichte des Grafen Jaubert uͤber die von dem Kriegs-Minister verlangten 2 Millionen als Zuschuß zu den Militair-⸗Pensionen, bestieg Hr. Martin die Rednerbuͤhne, um uͤber den Gesetz-Entwurf wegen der politischen Vereine Vortrag zu halten. Er vertheidigte nicht nur diesen Gesetz⸗-Entwurf in allen seinen Punkten, sondern trug auch noch auf einen Zusatz zu demselben an, wonach diejenigen, die ihr Lokal zu geheimen Gesellschaften hergeben, als Mitschul— dige der Bundesglieder betrachtet werden sollen. Jetzt ergriff Herr Salverte das Wort, um von dem Minister des Innern Aufschluß uͤber verschiedene willkuͤrliche Handlungen zu verlan— gen, deren die Polizei sich waͤhrend der Unruhen des 23zsten Februars schuldig gemacht haben soll. Der Redner fuͤhrte zum Beweise dieser Behauptung mehrere einzelne Thatsachen an, stellte dieserhalb den Minister zur Rede und verlangte schließlich, daß die Kammer eine besondere Untersuchungs-Kom— mission ernenne. Gleich nach Herrn Salverte bestieg der Graf v. Argout die Rednerbuͤhne, um die Beschuldigungen zuruͤck— zuweisen, die seit dem 23sten v. M. gegen die Poltzei⸗Agenten vorgebracht worden. Er erklaͤrte zunaͤchst, daß bei den Unruhen dieses Tages Niemand ums Leben gekommen sey, daß auch keiner je— ner Beamten den Degen gezogen habe; dagegen waͤren mehrere Mu— nicipal⸗Gardisten auf dem Boörsenplatz durch Steinwuͤrfe verwundet worden. Er fuͤgte hinzu, daß er dem Polizei-Praͤfekten die groͤßte Festigkeit, zugleich gber auch die groͤßte Vorsicht anem— pfohlen, und daß auch der Polizei-Präfekt seinen Beamten die— selbe Instruction ertheilt gehabt habe; im Uebrigen sey der Polizet-Commissair, dem die Operationen auf dem Boͤrsen— Platze anvertraut gewesen, ein ehrenwerther Mann, dem das Land schon große Dienste, unter anderen auch die Verhaftung der Herzogin von Berry (großes Gelaͤchter), zu verdanken habe; er glaube nicht, daß Seitens der Unter-Polizei⸗Beam⸗ ten die Verbrechen begangen worden seyen, die man ihnen zur Last lege; koͤnnte man ihnen aber gleichwohl diese bereit, sie vor Gericht zu stellen; er wolle nicht in Abrede stellen, daß Stadt— Sergeanten in buͤrgerlicher Kleidung sich unter das Volk gemischt gehabt hätten. Dies sey aber nothwendig, da diejeni— gen, die mit Steinen zu werfen pflegten, sich in der Regel nie in den vordern Reihen der Ruhestoͤrer befaͤnden, mithin der be— waffneten Macht nicht nahe genug waren, um von dieser sofort verhaftet werden zu koͤnnen; eben so nothwendig sey es aber, dergleichen Stadt-Sergeanten mindestens mit Stöcken zu verse— hen, damit sie sich gegen etwanige Angriffe vertheidigen konnten. (Bei dem Schlusse dieses Berichts befand sich der Minister noch auf der Rednerbuͤhne. Wir werden jedenfalls auf seinen Vor— trag noch einmal ausfuͤhrlich zuruͤckkommen.)
Ein hiesiges Blatt sagt: „Man hat seit einiger Zeit bemerkt, daß sich das diplomatische Corps häufig in den Abend— Gesellschaften bei dem Koͤnige einfindet. Kein Tag geht voruͤber, wo nicht Einer oder ein paar von den fremden Gesandten sich zu Ludwig Philipp begeben und mit ihm eine geheime Unterre— dung haben. Man glaubt, daß das diplomatische Corps sich nach und nach von der Gewohnheit entfernt, uͤber die auswaͤrtigen Angelegenheiten mit dem Minister, der dieses Departement be— kleidet, zu verhandeln, und es vorzieht, sich bei allen wichtigen Fragen unmittelbar an den Koͤnig zu wenden. Es heißt sogar, Herr von Broglie schmolle ein wenig daruͤber, daß man ihn so im Stich lasse.“ ;
Herr Lys ist von dem Wahl-Kollegium von Bernays an die Stelle des Herrn Dupont von der Eure zum Deputirten gewählt worden; er erhielt 131, der ministerielle Kandidat aber, Herr Leprovest, nur 122 Stimmen. Die Wahl eines neuen Deputirten an die Stelle des Herrn Dulong zu Verneuil ist noch nicht beendigt; bei der ersten Abstimmung en, Herr von Rancs und Herr Treilhard die meisten Stimmen.
Es war vor einiger Zeit die Frage erhoben worden, ob Auslaͤndern, welche Mitglieder des Ordens der Ehren-Legion sind, wenn sie in Frankreich mit Tode abgehen, die mit jenem Orden verbundenen militairischen Ehrenbezeigungen erwiesen werden sollen; der Kriegs-Minister hat diese Frage bejahend entschieden, und der Koͤnig hat daher anbefohlen, daß kuͤnftighin auch bei Fremden diese Ehrenbezeigungen stattfinden sollen, sobald darum nachgesucht wird.
Die beiden Entrepot-Gebäude fuͤr Paris sind so weit vor— geruͤckt, daß der Finanz-Minister die Erdͤffnung derselben auf den 1. April festgesetzt und die noͤthigen Maßregeln zur Orga— nisirung dieses Dienstzweiges angeordnet hat.
Die Regierung hat den Befehl ertheilt, daß zu Vincennes eine sehr große Kaserne erbaut werden soll.
— Heute schloß proc. Rente pr. compt. 106. 65. fin cour. 106. 85. 3Zproc. pr. compt. 77. SJ. fin cour. 73. — . Iproc. Neap. pr. compi. 93. 55. sin our. 93. 75. 5Hproc. Span. perp. 62. 3proc. do. 07. 5proc. Belg. —. 5proc. Roͤm. 93.
Frankfurt a. M., 9. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Metall. 98. dproc. 89 3. Bank-Actien 1516. Part.‘ Obl. 1383. G. Loose zu 100 Fl. 2083. Preuß. Pram. Sch. 543. Br. Holl. 5proc. Obl.
313. G. Poln. Loose 623. Br. Span. 5proc. Rente 60. Zproc.
do. perp. 40. Br.
Redacteur Cottel.
Gedruckt bei A. W. Hayn. Beilage
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Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 72.
— —— — . - . * * 5 * * ĩ 5 7 rR ; Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten. Domainen⸗Verpachtung. Die Anweisung über das bei der Submission zu Bekanntmachung und Aufford . 5 p ch ung beobachtende Verfahren, ist den Pacht-Bedingungen Ein ehemaliger ,, hier, fern en n 5 vorgeheftet, und koͤnnen diese, so wie der Anschlag ; M. George Gering Bezeichnung Namen Werth Liziti⸗ Perem⸗ Blatt nebst Karten und Vermessungs-Register, ingleichen die hat in seinem gemeinschaftlich mit seiner Ehegattin ö Tepe des . torischer . ö Nachmeisung des dem Paͤchter mit ju uͤberlassenden Blandina Gering, geb. Am Ende, unterm 1 August ptobim. des bes rund. ende Pietange⸗ worin das Naͤhere zu ,., kö ö. n. Schiff 1694 , Testamente unter andern Stiftungen e öh ß i. 5 5 J z *. i 1r afts⸗ ö ĩ . ĩ Grundstuüͤcks. Besitzers. stüͤcks. Behoͤrde. Termin. finden. Isten k. Mts. ab, taͤglich in den ,, 3, el n T me, e len i , gl.
Lit⸗ Koͤnigl. Domaine Lyck, Domainen — bestehend aus den Vor⸗ Fiskus. werken Lyck u. Neuen⸗ dorff, dem Brau- u. Brennerei-Betrieb, besondere Hüutungs⸗ Berechtigungen und dem Verlage mehre⸗ rer zwangspflichtigen Schankstellen.
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Da der Amttrath Boltz als Paͤchter der Domain Lablau auf seinen Wunsch den 1. Juni d. J. aus de; Pacht entlassen werden soll, so sollen die im Landraths— Kreise Labiau, 7 Meilen von Königsberg belegenen, Domainen-Vocwerke Viehoff, Werderhoff und Rued⸗ lauken, so wie die im Schloß zu Labiau befindliche Brau⸗ und Brennerei, nebst dem Verlagsrecht einiger Kruͤge-, und Schankhaͤuser nach der Bestimmung des Königlichen Finanz-Ministerii vom 5ten d. M. vom 1. Juni d. J. ab, auf zwoͤlf Jahre, im Wege der Sußmission verpachtet werden.
Mit Bezug auf die vorlaͤufige Bekanntmachung vom 17Jten v. M. wird bemerkt, daß nach der im v. J. be— wirkten Vermessungs Revision dir Vorwerke folgenden Flaͤchen⸗Inhalt haben:
1) Das Vorwerk Viehoff:
an Acker 712 Morg. 59 UMNuth. Preuß. an Wiesen , . 89 ' P an Gartenland 190 * 12 ' P an Roßgaͤrte 1657 . ö an Weideiand 334 63 5 P
an unbenutzte Laͤndere ien 6 136 ? P
in Summa 1566 Morg. 166 Ruth. Preuß. Der Acker gehoͤrt nach der 1813 zuletzt erfolgten Bonitirung mit ppt. I zur ersten, z zur zweiten, und z zur dritten und vierten Klasse, die Wiesen sind cirea mit der Haͤlfte zur 2ten und der andern Haͤlfte zur 3Zten und 4ten Klasse angesplochen. 2) Das Vorwerk Werderhoff enthalt: an Acker 82 Morg. 15 Ruth. Preuß. an Wiesen 3 n an Gartenland 6 164 an Weideland 169 * 31 * an unbenutzte Laͤndereien 22 83 J
in Summg 521 Morg. 163 Rath. Preuß. Der Acker gehoͤrt ganz zur dritten Klasse, die Wie⸗ sen sind größtentheils zur zweiten Klasse abgeschaͤtzt. 3) Das Vorwerk Ruedlauken enthalt: an Acker 340 Morg. i. Ruth. Preuß. 30 ⸗ ⸗
.
W
an Wiesen ,,, ? an Gartenland 8 30 5 an Roßgaͤrte 3, 16 — ' an Weideland 660 * 60 ' an unbenutzte
Laͤndereien e
in Summa 1221 Morg. 122 Ruth. Preuß.
Ein Drütel des Ackers ist ppt, zur zweiten und dritien, and zwei Drittel ungefahr zur vierten Klasse 1513 angesprochen, in aͤhnlicher Art verhaͤlt es sich ungefaͤhr mit den Wiesen.
Die Gebäude auf allen 3 Vorwerken befinden sich fast durchweg in gutem Stande. Die Wohnung des Paͤchters wird demselben in einem Theile des Schlosser zu Labiau, in welchem der jetzige Beamte wohnt, nach kaͤnftiger naͤherer Bestimmung gewaͤhrt.
Von der Pachtung wird die bis jetzt damit verbun— dene Rent- und Polijei-Verwaltung des Tomainen— Amtg Labiau getrennt, und soll letzte einem Rentdeam— ten uͤberwiesen werden, dem eine Dienst-Wohnung im Schlosse zu Labiau gewaͤhrt werden soll.
An Koͤnigsichem Inventarium sind auf allen 3 Vor— werken nur 24 Pferde, 116 Kuͤhe, 1 Bulle, 53 Schweine und 10 Schaafe vorhanden, so wie die inventarische Saat auf den Vorwerken Viehoff und Ruedlauken ein— geackert zuruͤckgelassen werden muß ö
Das Minimum der Pacht ist hoͤhern Orts jaͤhrlich fuͤr die 3 Vorwerke auf 2605 Thlr. incl. 870 Thlr. Gold und fuͤr die Propination und das Verlags, Recht der Kruͤge- und Schankhaäͤuser auf 340 Thlr. inel 1121 Thlr, in Golde festgesetzt. ; .
Die Caution des Domainen⸗-Paͤchters betragt Zwei⸗ tausend Achthundert Thaler, und muß in Pfandbriefen oder Staats-Papieren niedergelegt werden.
Jeder, der sich zu diese Domainenpacht eignet, die vom Kdniglichen Finanz⸗Ministerium festgesetzten ungb⸗ aͤnderlichen Pacht-Bedingungen erfuͤllen will, und das dazu erforderliche Vermoͤgen besitzt, kann sich an Ort und Stelle von den Verhaͤltnissen unterrichten. Die Charten, Vermessung?⸗Register und Pacht- Bedingun⸗ gen sind in unserer Registratur bei dem Regierungs⸗ Secretair Eichler . d
Die Pacht⸗Offerten sigd versiegelt bis
zum 10. April d. J. spaäͤte stens dem Justitiarius des Collegii, Regierungs-Rath Boßart perfͤnlich zu überreichen, von welchem jeder Sub—
mittent über seine Qualifikation, uber den Nachweis
des Vermoͤgens und Anerkennung seiner versiegelten Submisston naher vernommen werden wird.
Auch wird einem Jeden, der seine Submission auf die bestimmte Weise einreicht, verstattet, den 11. April d. J., Vormittags 19 uhr, im Regierungs⸗-⸗Conferenz⸗-Gebaͤude bei Erdffnung der eingegangenen Submission en weder versoͤnlich, oder 6 einen legitimirten Bevollmaͤchtigten gegenwaͤrtig
in.
Es bleibt aber ein Jeder an seine Erklaͤrung so knge gebunden, bis die Entscheidung des Koͤniglichen dinan· Minisierii ersolgt ĩs
Regierung den 8. April d. im Provinzial-Amts-Blatt zu Gum⸗ J., Vormit- der Regierung zu Gumbin— binnen. tags umtolhr, nen, Koͤnigsberg, Danzig zur EroͤffaungJ und Marienwerder, so wie der bis dahin in den Intelligenz-Blaͤt⸗ eingegange⸗ tern zu Gumbinnen und nen Pacht- Koͤnigsberg, auch in der Submissio nen dasigen Hartungschen Zei⸗ tung.
Ueber das Wesen und die Bedingungen der Sub⸗ mission, so wie über das Verfahren dabei, wird auf die den Pacht-Bedingungen vorgeheftete besondere Be⸗ kanntmachung Bezug genommen.
Koͤnigeberg, den 17. Februar 1854.
Köoͤnig!l. Regierung. Abtheil. für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Bekanntmachung.
Das im II. Jerichowschen Kreise des hiesigen Re— gierungs-Bezirks, eine viertel Stunde von der Stadt Genthin unmittelbar am Plaueschen Canal belegene, Koͤnigl. Domainen-Amt Altenplathow, zu welchem außer den, in gutem Zustande sich befindenden, Wohn— und Wirthschafts-Gebauden:
1) bei dem Vorwerke Altenplathow inel. des Ne⸗ ben⸗Vorwerks Hagen: a) 991 Morg. I6 IRuth. Acker,
b) 469 ⸗ 4 Wiesen, . d, 4 Soy , 88 Hütung,
e) eine Brauerei, f) eine Brandtwein⸗-Brennerei, g) eine Ziegelei, nh) die Fischerei in einem Theile des Plaue—⸗ schen Canals, 2) bei dem Vorwerke Berazau: a) 941 Morg. 162 MIRuth. Acker, , ö Wiesen, ö 28 ⸗ Gartenland, q 179 ⸗ 93 ⸗ Hütung, 3) die Hagenstrecke mit dem dabei befindlichen
Hause; ;
) Fie von den Einsassen des Amts zu leistenden Natural⸗Dienste,
5) die unbestandigen Gefaͤlle an Schutz-Weidegeld und Fleischzehnt, .
6) die von den Einsassen des Amts zu liefernden 279 Stuͤck Rauchhuͤhner und 180 Zins⸗Eier,
7) das nach Abzug des zur Befriedigung der Depu⸗ tanten erforderlichen Getreides verbleibende Zins- und Pacht⸗Getreide ꝛOe der Amts⸗Einsassen und Muner, bestehend in:
14 Winspel 9 Scheffel 1035 Metzen Roggen, k S5 Gerste, 13 68 s 995 Hafer, 6. ö 1 * 6 * Mohn,
8) das Recht des freien Mahlens und Schrotens auf der Fleischmannschen Erbpachtsmuͤhle bei Altenplathow, ;
9) sechs Morgen Acker von dem zum vormaligen Vorwerk faule Meierei gehoͤrigen sogenannten 8 etder. zum Graben von Ziegelerde, ge— dren, .
soll nebst den vorhandenen Koͤnigl. Vieh-Wirthschafts⸗
geraͤth⸗Feld-Garten und Baum⸗-Inventarien auf 12
nachein inder folgende Jahre von Trinitatis 1834 bis
dahm 1846 offentlich meistbietend verpachtet werden.
Wir haben hierzu einen Termin auf
pen ü e .
Vormittags 10 Uhr, allhier in unserem Conferenz⸗Zim—
mer vor dem Herrn Regierungs-Assessor von Alvens—
leben anberaumt, zu welchem qualifieirte Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Ver— vachtungs-Bedingungen mit annectirten Ertrags-A1An— schlage 4 Wochen vor dem Termine in unserer Do⸗ mainen-Registratur und auf dem Amte Altenplathow zur Einsicht werden ausgelegt werden.
Magdeburg, den 10. Februar 1834.
FKoͤnig ! Regierung. Abtheil für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Bekanntmachung.
Die 1u Johannis dieses Jahres pachtlos werdende Domaine Eioeden, nebst den dazu gehoͤrigen beiden Vorwerken, Rettig und Schützberg, im Schweinitzer Kreise, jwei Meilen von Wittenberg, in der Elb⸗-Aue belegen, soll von Johannis dieses Jahres ab anderweit auf zwölf Jahre, und jwar im Wege der Submission verpachtet werden. .
Außer dem sehr geräumigen, gut eingerichteten und angenehm gelegenen Wohngebäude in Cloeden selbst und den gleichfallz im besten Zustande sich befindenden Wirthschafts⸗Gebaͤuden, gehoren zu dieser Domaine:
1463 Morg. 22 Muth. Acker, zum Theil von vorzüglicher Beschaffen⸗
heit i . 30 64 * xwei- und einschuͤrige Wiesen, ö 1 Gaͤrten,
eigenthumliche Huthun⸗ ken außerdem nicht un⸗ etraͤchtliche Koppel⸗Hu⸗ thungen, und 8 81 Holi⸗ Kabeln; ;
ferner Brauerei, Brennerei, Ziegelei, e ine Schiff⸗ mühle, nicht unbedeutende Hand- und Spanndienste, baare⸗ und Natura!⸗Gefaͤlle, im Geldbetrage von eireg 1160 Thlr. und eine Schaͤferei, welche ju 2200 Stuͤck exel. der Zujucht angeschlagen ist.
143 61 —
stunden bei der Domainen-Registratur eingesehen werden. ;
Es wird hier nur noch bemerkt daß:
1) die Pachtgebote spaͤtestens bis zum 51. Maͤr; d. Jbei dem Juftitigrius der unterieichneten Abtheilung, Herrn Regierungs-Rath von LEstoeg abgegeben werden muͤssen, indem auf spaͤtere Ge⸗ bote, keine Ruͤcksicht genommen werden kann,
aß:
2) die Pachtlustigen sich bei Abgabe ihrer Gebote zugleich über ihre Qualifikation zu einer Domai⸗ nen-Pachtung und besonders uͤber den Besitz ei⸗ nes hinlaͤnglichen Vermoͤgens genuͤgend auszu— weisen haben, da sonst ein Pachtgebot von ihnen nicht angenommen werden kann, daß:
3) das Minimum des Pachtgeldes, unter welchem gar kein Gebot statt findet, auf J400 Thlr. ein⸗ schließlich in Golde festgesetzt worden ist, und daß endlich:
4) die Eroͤffnung der versiegelt abzugebenden Sub⸗ missionen den 3. April d. J. Vormittags 11 Uhr in dem Geschaͤfts⸗Lokal der unterzeichneten Be— hoͤrde erfolgen wird. .
Merseburg, den J7. Februar 1834.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direk— ten Steuern, Domainen und Forsten.
Bekanntmachung.
Das im Graudenzer Kreise belegene, im Jahre
18533 nach Landschaftlichen Prineipien gerichtlich auf 37465 Thlr. 10 pf. abgeschaͤtzte adlige Gut Hansguth Nr. ls früher Nr. 56, ist auf den Antrag eines Mit⸗-Ei— genthuüͤmers zur nothwendigen Subhastation gestellt, und der peremtorische Licitations-Termin auf den 7. Juni d. J., Vormittags um 19 Uhr, zor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts-Rath Reichert hier— selbst anberaumt worden. „Dies wird etwanigen Kaufliebhabern mit dem Bei⸗ suͤgen bekannt gemacht, daß die Taxe und die Ver— kaufs-Bedingungen jederzeit in der hiesigen Registra⸗ tur einzusehen sind.
Marienwerder, den 21. Februar 1834.
Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht.
Bekanntmachung.
Der Nachlaß des am 15. Februar 1832 hier verstor⸗
benen Ackerbuͤrgers Gottfried Klink wird in dem, am 9. Aprik Vormittags 11 uhr,
auf dem Koͤnigl. Stadtgericht anstehenden Termine unter die Glaͤubiger vertheilt werden.
Soldin, den 25. Februar 1854. ⸗
Königl. Preuß. Stadtgericht.
EdietalzCg iat i on.
Auf den Antrag der Koͤnigl. Intendantur des fuͤnf ten Armee-Corps zu Posen, werden alle diejenigen unbekannten Glaͤubiger, welche an die Kasse der nach⸗ benannten Truppentheile oder Militair-Justitute als:
1) Des 1sten Bataillons 18ten Infanterie⸗Regiments hierselbst, der Garnison und Magazin-Verwaltung des hiesigen Magistrats und des hiesigen Gar— nison⸗Lazareths;
2) Der 10 ten Divisions-Garnison-Compagnie zu Rawiez, der Garnison und Magazin-Verwaltung des Magistrats und des Garnison⸗Lazareths daselbst;
3) Des 3ten Bataillons Zten Garde⸗-Landwehr⸗Re⸗ giments zu Lissa, des 1sten Bataillons 19ten Landwehr-Regiments nebst Escadron der Garni— son und Magazin-Verwaltung des Magistrats und Garnison⸗-Lazareths daselbst; und:
4) Der Garnison, Lazareth und der Garnison⸗Ver⸗ waltung des Magistrats zu Kosten;
aus irgend einem rechtlichen Grunde fur den Zeitraum vom J. Januar bis ultimo December 1833 Anspruͤche zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, binnen 3 Monaten, und spaͤtestens in dem auf den 26. Mai e,, Vormittags um 8 uhr,
vor dem Deputirten Landgerichts⸗-Refendarius Grafen Winzingeroda in unserm Instruetions-Zimmer ange— setzten peremptorischen Termine entweder persoͤnlich, oder durch gesetzlich zulaͤssige Bevollmaͤchtigte ju er— scheinen, und ihre Anspruͤche gehörig nachzuweisen, widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß die Ausbleiben⸗ den nicht nur mit ihren (Ansprüͤchen) Forderungen an die gedachten Kassen praecludirt werden, sondern ihnen auch deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und sie bloß an die Person desjenigen, mit dem sie eontrahirt haben, oder welcher die ihnen zu leistende Zahlung in Empfang genommen, und sie nicht befriedigt hat, wer⸗ den verwiesen werden.
Fraustadt, den 6. Februar 1834. Königl. preuß. Landgericht.
E dietal⸗Cjtat ion.
Auf den Antrag seines Eurators werden der Ma— trose Johann Michael Köhn, geboren den 8. Decem⸗ ber 1177 zu Neu- Rotzemuhl, welcher im Frühjahr 1803 seinen damaligen Wohnort Eggesin hie sigen Amts in der Absicht verlassen hat, um in Stettin sich als Watrose ju verheuern, seitdem gber ganzlich verschollen ist, oder die von ihm etwa zuruͤckgelassenen unhekann⸗ . Erben hierdurch vorgeladen, sich vor oder in dem au den 11. December d. J, Vormittags 1915 ier g, uns, anderaumten Termine persönlich oder schriftlich zu melden, und weiters Anweisung iu erwarten, widrigen alis der ꝛc. Köhn fir tobt erkigrt und sein zurkckgelassenes Permogen seinen gesetzlichen Erben gusgeantwortet werden wird.
r n r n 23. , 54 88
3nig l. Preuß. Ju stil⸗⸗* . ([ . 8.) Wiebker.
Zinsen an 30 Mf jedesmal am Tage Georgii (den 25. April) einem Studioso Theologie aus seiner oder seiner Ehefrauen Familie, in deren Ermangelung aber einem andern Stud. Theol. und zwar zunaͤchst den Soͤhnen hiestger Geistlichen oder Burger, ausgezahlt werden sollen. Bei der im Jahre 1833 in Folge der sich bei dieser Stiftung ergebenen Ueberschuͤsse, mit hoher Genehmi⸗ gung erfolgten Erweiterung der stiftungs mäßigen Aus= gaben, sind statt des zeitherigen einen Stipendii, jwei B Thlr. ausgesetzt worden. Indem wir hiervon die Mitglieder der Geringschen Familie ein fuͤr allemal benachrichtigen, fordern wir diejenigen, welche sich dem Studio der Theologie widmen, und auf dieses Stipendium Anspruch machen, jugleich auf, sich unter Beibringung der noͤthigen Le⸗ gitimation über ihre Abstammung von dem ze. Gering oder dessen Ehegattin, wegen Erlangung dieses Sti⸗ pendii in Zeiten, so daß sich deren Gesuch laͤngstens den 22. April jeden Jahres in unsern Haͤnden befin⸗ det, bei uns zu melden, widrigenfalls sis es sich selbst beijumessen haben, wenn diese Stipendia andern Stud. Theol, in Gemaͤßheit der Stiftungsurkunde, verliehen und ihr Anspruch darauf fuͤr das Ighr, in welchem sie a nn spaͤt gemeldet haben, zuruͤckgewiesen werden wird. Prettin, den 8. Februar 1834.
Die Kirchen⸗Inspection daselbst.
Edi et al⸗La dun g. Die beiden Milchmanns-Söoͤhne Georg und Jacob Helmberger von hier, von welchen der erstere vor un= gefaͤhr 30 Jahren als Goldschmieds⸗Geselle vermuthlich nach Preußen sich auf die Wanderschaft begeben, der letz⸗ ters aber als Soldat des Königl. isten leichten In⸗ fanterie⸗Regiments, den Russischen Feldzug mitgemacht hat, und in den Regiments-Listen seit 1515 als ver⸗ mißt vorgetragen ist, haben seitdem von ihrem gegen⸗ waͤrtigen Aufenthalt oder Leben hierorts nichts mehr bekannt gemacht. . . Es werden daher dieselben oder ihre allenfal sige Deteenden; hiermit aufgefordert, binnen 6 Mon ten vom Tage der gegenwaͤrtigen Ausschreibung an, fich hierorts um so sicherer zu melden, oder ihre Anspruche auf deren hier anliegendes Vermoͤgen genuͤgend nach— zuweisen, als außer dessen diese Vermißten als ver⸗ schollen erklärt, und ihr Vermoͤgen gegen Kautions, Leistung an ihre naͤchsten Verwandten ausgefolgt wer⸗ den wurde. Den 24. Jaͤnner 1834. r Königl. Lteis und Stadtgericht Mänchen.
. Nachdem die Königl. Oberamts⸗-Regierung zu Bu⸗ dissin in Sachen, das von dem Landesaͤltesten Hens Rudolph von Metzradt auf Uhyst in seinem am 26. Februar 1721 bei dem vormaligen Ober-Amte des Markgrafenthums Oberlausitz niedergelegten und am 10. Juli 1721 publieirten Testamente gestiftete, die Summe von 4000 Thalern und die davon faͤllig wer⸗ denden Zinsen umfassende Familien-Fideicommiß be⸗ treffend, auf Antrag des fuͤr diese Stiftung in der Person des Advocat Christian Traugott Lehmann zu Budissin bestellten Actors, saͤmmtliche Fideieommiß⸗ Anwaͤrter, und also auch diejenigen, welche an das mit der Stiftung verbundene Universitaͤts⸗-Stipendium Ansprüͤche zu haben vermeinen, theils um den jetzt an der Reihe stehenden Genußberechtigten mit juridischer Gewißheit auszumitteln, theils um deren Ansichten äber verschiedene andere, das Fideieommiß betreffende Punkte und Angelegenheiten zu vernehmen, mittel zu Dresden, Leipzig, Lobau, Berlin, Munchen und Weimar, auch am hiesigen Koͤnigl, Schlosse, oͤffentlich ausgehangener Edietal-Citation-Patente, dergestalt, daß dieselben x den zwoͤlften August 1834, Vormittags um 9 Uhr, auf allbiesigem Schlosse an Deputation-Stelle der Koͤnigl. Oberamts-Regierung vor dem hierzu deputirten Rathe gesetzlich ersch inen, und ihre etwanigen Rechte und Ansprüche auf den Genuß des von Metzradtschen Fideicommisses, un er der Verwarnung, daß sie außerdem damit praeludi et und derselben, so wie der ihnen etwa juste n n en Rechtswęhlthat der Wiedereinsetzung in den oer en Stand fuͤr verlustig werden erachtet werden, vo b n⸗ gen und bescheinigen, demnaͤchst sich weiterer V h ade a, in dieser Angelegenheit gewaͤrtigen, auch sieranf in dem zum neunten September 1834. angesetzten Inrotulation⸗Termine die Acten durch Sin zeichnung dẽr Folien, wie sonst, in völlig complersen und spruchreifen Stand setzen und endlich den achten December 1834 bei der Königl. Oberamts-Regierung hierselbst der Ze⸗ kanntmachung eines Bescheides gewaͤrtig sein sollen, vorgeladen und denselben dabei die Bestellung Beroll⸗ maͤchtigter am hiesigen Orte zu Annahme künftiger Ausfertigungen und Erlasse aufgegeben worden; so wird solches auch hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht. Budissin, den 7. Februar 1834. . Koͤnigl Saͤchsische Oberamts-Regierung des Markgrafthums Oberlausitz. .
Bre kannt machun g.
Vor das Königl. Saͤchs. Justiz⸗Amt Hohnstein mit Lohmen sind nachbenannte, schon seit zwanzig und mehr Jahren verschollene Personen unter der Verwar⸗ nung, daß sonst miß ihrer Todes⸗Erklaͤrung werhe ver⸗ fahren, ihr Vermoͤgen nach Befinden ihren Erben, . oder dem hohen Staats⸗Fiskus werde zu⸗ ar en und ausgeantmwortet, und sie der Rechts⸗
ohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden verlustig erklaͤrt werden, auch gleichzeitig even⸗ tuell deren Erben und Glaͤubiger bei Verlust ihrer Anspruͤche und der vielleicht ebenfalls einem oder dem
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