1834 / 73 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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General Bravo und einige Mißvergnuͤgte beharrten bei ihren SOppositionen gegen die Regierung. Der Oberst Austin in der Provinz Teras war auf Befehl der Mexikanischen Regierung verhaftet worden.

London, 7. Maͤrz. Herr Hume hat gestern Abend die vor allen anderen wichtige Frage vor das Unterhaus gebracht, ob die jetzige stufenmäßige Abgabe von auswaͤrtigem Getraide fortbestehen, oder eine bestimmte Abgabe an deren Stelle gesetzt werden soll. Natuͤrlich will er, daß diese im Durchschnitt nie⸗ driger angenommen werden solle, obgleich nur allmaͤlig so nie drig, daß die Preise der Lebens-Beduͤrfnisse in den Britischen Inseln nach und nach den Kontinental-Preisen näher gebracht Werden. Seine vorzuͤglichsten Gruͤnde sind die, daß bei den ge— genwaͤrtigen kuͤnstlich herbeigefuͤhrten höheren Preisen unsere Fabrikanten immer mehr in der Konkurrenz mit den Fabri— kanten auf dem festen Lande verlieren muͤssen; dabei aber ver— loͤren nicht nur die Fabrikanten, sondern die Grundher⸗ ren selbst, indem das Land bei weitem mehr Einwohner hat, als sowohl der Ackerbau als die Fabriken fuͤr die inlandischen Beduͤrfnisse erfordern, und diese uͤberfluͤssige Bevoͤl⸗ kerung nothwendig den Grundherrn zur Ernaͤhrung anheim fal⸗ len mässe, in dem Verhaͤltnisse, als sie aufhoͤre, fuͤr das Ausland zu fabriciren. Die Grundherren in England seyen nur deswegen reicher als die Russischen, Polnischen und Deutschen, weil der Handel und Gewerbfleiß große Reichthuͤmer in diesem Lande zusammengezogen; diese aber muͤßten sich wieder verlieren, wenn man, um das vermeintliche Interesse der Grundherren zu be⸗ foͤrdern, die Lebens-Beduͤrfnisse vertheure, und mit großem Kosten⸗Aufwande Getraide erziele, welches um den halben Preis vom Auslande her zu haben sey. Er giebt indessen zu, daß ohne einen gewissen Schutz das Territorial“ Inter⸗ esse ganzlich zu Grunde gehen muͤsse, was wieder fuͤr die Fabrikanten sehr nachtheilig werden mußte, welche fuͤr den inneren Verbrauch produciren; und darum gießt er es zu, daß eine Auflage bleibe, die aber nach und nach bis zu dem möglichst geringen Grade verrmindert werden soll. Ihm antwor— tete vorzuͤglich Sir James Graham, nicht als Minister (denn es ist keine ministertelle Frage), sondern als Grundherr. Er brachte Alles vor, was auf dieser Seite wohl gesagt werden kann, besonders, daß, waͤhrend das Fabrikwesen fast in allen Faͤ⸗ chern blühe, die Grundherren von Jahr zu Jahr ihren Zins herabsetzen müßten, und dabei dennoch, sowohl Pächter, als Feld-Arbeiter, mit Druck und Entbehrung zu kaͤmpfen haͤtten. Freilich ließe sich dagegen einwenden, daß, im Verhältniß zu den Preisen der Dinge, die Grundherren immer noch einen verhaͤltnißmaͤ⸗ ßig hoͤhern Zins erhalten, als sie vor den Revolutions ⸗Kriegen em psin⸗ gen. Das Ungluͤck aber ist, daß, trotz dem, daß waͤhrend dieser Kriegs⸗

eiten der Zins in vielen Fällen vervierfacht wurde, fast alle Hin so sehr verschuldet sind, daß, wenn der Zins auf einmal viel tiefer hinab gedruckt wuͤrde, der groͤßte Theil derselben in andere Haͤnde wandern muͤßte. Aber ein solches Resultat nämlich den groͤßten Theil der alten, adeligen und buͤrgerlichen Familien am Bettelstabe, und an deren Stelle einen Haufen Wucherer und Spekulanten im Besitz des Grund⸗-Eigenthums des Landes zu sehen ware sowohl in sittlicher als politischer Hin⸗ sicht eine Sache, die kein wahrer Landesfreund wuͤnschen kann. Auch glaube ich nicht, daß Herrn Hume s Vorschlag (die wei— teren Debatten daruͤber sind auf diesen Abend verschoben wor— den) durchgehen wird. Daß es aber dahin kommen muͤsse, und zwar in wenigen Jahren, bezweifle ich auch nicht; und hoffe nur, daß die Aristokratie die Frist benutzen werde, durch Sparsamkeit den veränderten Zeit-Umstaͤnden besser zu begegnen; obgleich es von den gewerbtreibenden Klassen schmerzlich empfun— den wird, wenn die Äristokratie sich in ihren Ausgaben beschraͤnkt, besonders wenn viele Familien sich nach dem Kontinente begeben, wo sie ohne ihren Luxus zu beschränken, ihre Ausgaben vermin— dern. Aber selbst dieses Uebel wäre eher zu ertragen, als das er— stere. Dieser Tage wurde der Vorschlag im Unterhause gemacht, dem Preß⸗System in Kriegszeiten gesetzlich ein Ende zu machen. So sehr aber das Freiheits-Gefuͤhl sich gegen dieses grausame Mittel, unsere Kriegsschiffe zu bemannen, empoͤrt, so sehr auch jeder Seemann von dem Nachtheile überzeugt seyn muß, welches es dem Dienste selbst bringt, so waren doch die Minister, und mit ihnen eine bedeutende Mehrheit des Hauses uͤberzeugt, daß, während durch eine bessere Behandlungsart der Matrosen auf den Koͤniglichen Schiffen das freiwillige Anwerben ermuntert, und durch die Anlegung von Matrosen-Schuien dem Dienste tuͤchtige Leute herangezogen werden mochten, es doch hoͤch st gefährlich seyn wurde, vor der Hand einem Regal zu entsagen, wodurch wohl mehr als einmal die Existenz des Staates ge— rettet worden. Man sprach davon, daß man vielleicht darin eine Auskunft finden konne, daß man alle im Kaufmanns-⸗Dienste befindliche Seeleute registrire, und dann nach dem Beduͤrfnisse die erforderliche Mannschaft durch's Loos ziehe; aber selbst die— ses würde, besonders im Anfanme eines Krieges, ein zu lang— sames Mitel seyn, und es wurde immer am gerathensten seyn, der Regierung das Recht zum Pressen zu lassen, nur daß sie nie an— ders als im äußersten Nothfall davon Gebrauch mache, und die erpreßte Mannschaft, sobald der Nothfall voruͤber ist, gehörig entschaͤdigt, wieder in Freiheit gesetzt werde. Indessen ist die Sache, wie das Pruͤgeln bei den Truppen, zu anziehend fuͤr die Sentimentalität, um von denen vernachlaͤssigt zu werden, die gern ohne Kosten für sich selbst human sind; man wird, besonders da die Westindische Sklaverei bald ganzlich abgeschafft seyn wird, so lange gegen beide reden und schreiben, bis die Regierung sie wird der offentlichen Meinung aufopfern muͤssen. Die Mi— nister haben erklaͤrt, daß sie nicht nur die Umtauschung des Zehn— ten, sondern auch die Abschaffung der Kirchen⸗Steuer, vielleicht noch vor den Ferien, gewiß aber gleich nach Ostern vorschlagen wer— den. Alles dieses wird zu langen und wichtigen De— batten Anlaß geben. O Connell hat denn auch endlich den Entschluß angekuͤndigt, am 15. April die Aufloͤsung der Union i fc Um ihm mit Wuͤrde zu begegnen, ist von ministerieller Seite angekuͤndigt worden, daß man an jenem Tage auf die namentliche Aufrufung der Mitglieder des Hau— ses antragen werde, damit alle Vertreter der Nation auf der Stelle seyen, um uͤber eine so wichtige Frage ihre Stimmen ab— ugeben. Die Bill fuͤr die Abschaffung der Haus-Steuer ist n. einmal verlesen worden. Mit 3 Bills zur Bestrafung der bestechlichen Waͤhler von Liverpool, Warwik und der Irlaͤn⸗ dischen Stadt Carrickfergus, und der Sicherung der Reinheit kuͤnftiger Wahlen, macht das Haus schnelle Fortschritte.

Nieder land e.

Au dem Haag, 7. Maͤrz. Constantin Polari, der Dieb

der Diamanten Ihrer Kon, Hoh, der Prinzessin von Oranien, at heute hier vor dem Assisenhofe zu Gericht gestanden. Drei

eugen wurden vernommen; naͤmlich ein Secretair der Prinzes⸗

sin, Herr de Knyff, ehemaliger Polizei⸗Direktor zu Bruͤssel Und

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Fräulein von Tschernitschoff, fruͤher bei der Prinzessin angestellt und mit deren Juwelen am genauesten bekannt, die erst gestern Abend aus St. Petersburg hier eingetroffen war. Das oͤf— fentliche Ministerium trug auf das Maximum der Strafe, naͤm⸗ lich auf Ausstellung am Pranger und 15jährige Gefaͤngnißstrafe, an. Der Advokat de Bas fuͤhrte die Vertheidigung des An— . Morgen wird die Entscheidung des Tribunals er— olgen.

Amsterdam, 8. Maͤrz. Waͤhrend der abgelaufenen Wo⸗ che haben die Fonds-CEsurse uberhaupt einige Preis -Erhdhung er⸗ fahren; der Uumsatz war jedoch nicht von Bedeutung. Die Beile⸗ gung des neuen Luxemburger Zwistes durch die Entlassung des Hrn. Hanno hat die Furcht vor Uneinigkeiten zwischen den großen Maͤch⸗ ten beseltigt und den Markten zu Paris und London größere Fe⸗ stigkeit gegeben, waͤhrend an erstbenanntem Platze der guͤnstige Ab⸗ lauf des Cabetschen Prozesses das Vertrauen verstaͤrkt hat. Die Englischen Ordres haben zugleich einen günstigen Einfluß auf die Hollaäͤndischen Fonds gehabt, und stehen dieselben hoher, als vor acht Tagen, die Billette des Staatsschatzes ausgenommen, wovon man naͤchster Tage die Einlösung erwartet. Die Russischen Fonds und Wiener Metalliques finden noch immer Abnehmer; Spanische Fonds, die sich einigermaßen besserten, waren heute wieder flau. Die Brasilianischen Fonds sind ,. um 1 pCt. besser. Grie⸗ chische und die andern Suͤdamerikanischen an en, sind ohne vielen Umsatz. Geld ist bei Leihungs- und Profongations-Geschaͤften à 3 pCt. zu haben. Am gestrigen Getraide⸗Markt war es wieder sehr stil und der Handel beschraͤnkte sich hauptsaͤchlich an Verbrau⸗ cher. Man bezahlte fur 12419fuͤnd. weißbunten Polnischen Weizen 250. 245 Fl., fuͤr 132pfuͤnd. Rheinischen iss 190 Fl, fuͤr 128pfuͤnd. alten Pohmerschen 190. 195 Fl.; für 116p9fuͤnd. alten Preußischen Roggen 160. 165 Fl.: fuͤr 8spfuͤnd. neuen feinen Hafer 80 Fl., fuͤr 74. 75pfuͤnd. Futter -Hafer 59. 69 Fl.

Belgien.

Bruüͤssel, 8. Maͤrz. In der gestrigen Sitzung der Re⸗— präsentanten-Kammer verlangte Herr v. Hoffschmidt, daß späͤtestens am Montag die Diskussion uͤber den Bericht des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten eroͤffnet werden solle. Nachdem aber der Minister erklart hatte, daß eine solche Dis— kussion unter den gegenwärtigen Umstaͤnden zu keinem Resultate fuͤhren wuͤrde, nahin Herr v. Hoffschmidt seinen Antrag zuruͤck.

Der Senat versammelte sich vorgestern und gestern, konnte aber an beiden Tagen, da sich die erforderliche Anzahl von Mit— gliedern nicht eingefunden hatte, keine Sitzungen halten.

Aus Gent meldet man vom 6ten d.! „Vorige Nacht ge— gen 1 Uhr versammelte sich wieder eine zahlreiche Schaar jun⸗ ger Leute, groͤßtentheils mit Stocken und Tharivari-Instrumen— ten bewaffnet und in Maͤntel gehuͤllt, vor dem Bischoͤflichen Pa— last. Sie hatten die Auffuͤhrung ihres monstroͤsen Konzertes begonnen, als zwei Polizei-Kommissare mit ihren Agenten und einer Anzahl Sapeurs-⸗Pompiers erschienen und sich anschickten, die Larminacher zu verhaften. Ein Theil derselben leistete Wi⸗ derstand; andere Helden machten sich aus dem Staube, allein auf ihrem Wege stießen sie auf den Platz-Lieutenant Boon mit einem Detaschement Truppen. Ein Handgemenge erfolgte, worin von beiden Seiten Schlaͤge ausgetheilt, Kleider zerrissen und, als letztes Resultat, etwa 20 Individuen verhaftet und nach dem Mammeloker gebracht wurden, um dort uͤber die Unannehmlich—⸗ keiten der nächtlichen Expeditionen, und uͤber die Gefahr, durch ungesetzliche Demonstrationen die Freiheit des Unterrichts anzu— greifen, nachzudenken. Heute Morgen wurden durch den Kö— niglichen Prokurator, bei dem schon deshalb Schritte gethan wor⸗ den waren, die Verhafteten mit dem Vorbehalt in Freiheit ge— setzt, sie gemaͤß dem Gesetze vor Gericht zu belangen. Man ver⸗ sichert, die Verhafteten seyen fast sämmtlich Zöglinge der Univer— sität, und es soll sich unter ihnen ein Sohn eines ehrenwerthen Vice-Praͤsidenten der Repräsentanten⸗Kammer, ferner ein Hut— macher der Stadt befinden.“

Der Messager de Gand vom 6Gten enthalt folgende von 125 Studirenden unterzeichnete Erklaͤrung: „Da die Unterzeichneten mit ihren gestern auf die brutalste Weise verhafteten Kameraden die Ehre theilen wollen, durch eine dem Bischofe von Gent gebrachte Spottmusik den Unwillen ausgedruͤckt zu haben, den ihnen die bevorstehende Errichtung einer sogenannten freien Universitaͤt ein, gefloßt hat, so erklaren sie, daß sie ihren Theil der Verantwort— lichkeit an dem gestern unterbrochenen Charivari uͤbernehmen.“

Das Antwerpener Journal du Commerce bestaͤtigt die nahe bevorstehende Auswanderung der Herren Serruys und Comp. Rheder mit ihren fuͤnf Schiffen, die unter Hollaͤndischer Flagge fahren werden, nach Holland. Außer dieser Auswande⸗ rung zeigt das genannte Blatt noch jene der Rheder J. B. Donnet und Neef an, Eigenthuͤmer dreier Schiffe von 900 Tonnen und dreier andern von 300 bis 5060 Tonnen Last.

Deutschlan d.

Hannover, 10. Marz. Der hiesige Kunst-Verein hat zum Ankaufe von Kunstwerken auf der gegenwaͤrtigen Ausstellung die Summe von 3000 Thalern bestimmt. ö

Munchen, 6. Maͤrz. Zum zweiten Praͤsidenten der Kam— mer der Reichsraͤthe haben Se. Majestaͤt der Koͤnig, dem Ver— nehmen nach, den Erzbischof zu Bamberg, Freiherrn v. Fraun⸗ berg, ernannt. Allerhoͤchstdieselben empfingen heute Vormittag die Deputation der Kammer der Abgeordneten, welche die An“ zeige zi erstatten hatte, daß diese Kammer sich konstituirt habe. Am Nachmittag hatten saͤmmtliche Abgeordnete verschiedener Kreise die Ehre, Sr. Majestaͤt dem Koͤnige und Ihrer Majestaͤt der regierenden Königin ihre Aufwartung zu machen. Den Abgeordneten der uͤbrigen Kreise wird dieselbe Ehre morgen Nach⸗ mittag zu Theil werden, nachdem der Vormittag mit dem Be— such des feierlichen Gottesdienstes zugebracht seyn wird, welcher in saͤmmtlichen Pfarrkirchen der Residenzstadt und der Vorstaͤdte stattfindet, um den Segen des Himmels fuͤr das Gedeihen der staͤndischen Berathungen zu erflehen. Dabei bestaͤtigt es sich, daß die foͤrmliche Eröffnung der Staͤnde-Versammlung durch Se. Koͤnigl. Majestaͤt am kuͤnftigen Sonnabend, den Sten d., geschehen werde.

Munchen, 7. März. Unsere heutige Zeitung enthaͤlt in einer außerordentlichen Beilage das Programm zu der morgen stattfindenden feierlichen Eröffnung der Staͤnde⸗Versammlung. Heute, als am Tage vor der Eröffnung, wird in sämmtlichen Pfarr-Kirchen feierlicher Gottesdienst gehalten; dem in der Hof-Kirche werden Se. Königl. Majestaͤt, der gesammte Hof, sämmtliche Behoͤrden und Kollegien beiwohnen. Eine Eskadron Kavallerie wird diesen Zug eroͤffnen. Die Abfahrt des Koͤnigs von der Residenz wird durch eine Kanonen⸗Salve verkuͤndigt, so wie auch die Abfahrt von der Kirche. Morgen geschieht dürch Se. Maj. den König die feierliche Eröffnung der Stände⸗-Ver— sammlung; eine Compagnie des isten Infanterie Regiments bildet vor dem Staͤnde⸗Hause die Ehrenwache. Saͤmmtliche Mitglieder der 1sten und 2ten Kammer hegeben sich um 10 uhr Morgens in das Staͤnde⸗ Haus. Se. Majestat der König faͤhrt um 11 Uhr in einem 8 spaͤnnigen Gala⸗Wagen,

begleitet von mehreren 6 spaͤnnigen theilung Kavallerie, von der Reside auf dem Throne die Anrede an die

deren Beendigung der Staats-Minister der Justiz auf der zwei= ten Stufe des Thrones vortritt und den in der Verfassungt,

Hof⸗Wagen und einer Az,

nz ab. e. K. Maj. . ch de We fan nfs, 12

Urkunde enthaltenen Eid vorliest, welchen Se. Königl. Hoheit der Kronprinz und die neu eintretenden Mitglieder der Kammer der Reichs-Raͤthe, sodann die neuen Abgeordneten der Wahl—

Kammer ablegen.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz schwoͤrt diesen Eid in die Haͤnde Sr. Majestaäͤt.

Hierauf erklaͤrt der

Staats⸗Minister des Innern im Namen Sr. Majestaͤt die Sih⸗

zung der Kammer der Reichs-Raͤthe

und jene der Abgeordneten

fuͤr das Jahr 1834 eroͤffnet und labet sie ein, nunmehr die ihnen ;

uͤbertragenen Geschaͤfte zu beginnen.

Majestäͤt mit dem nämlichen Zuge, Sitzungs⸗Saal. Auch JJ. MM. wittwete Königinnen werden erwart Publikum werden schon um 10 Uhr

Stuttgart, 4. Marz. (, Wir werden berichtet, daß eine R

wärtig mit den einflußreichsten Standes- und Grundherren uͤbt Abloͤsung von Gefallen und Feudal Lasten unterhandelt. Praͤss dent dieser Kommission sey der Herr GeheimerathsPraͤsident Rach Berichten aus Tuͤbingen wird die der, tige Universitaͤts⸗Bibliothek aus England ein Exemplar des kost baren Werkes der kompletten Sammlung aller Englischen Parla—

von Mancler.

ments⸗Verhandlungen zum Geschenk

Hanau, 9. Maͤrz. Die hiesige Kurfuͤrstliche Polizei- Du rection hat eine Bekanntmachung erlassen, nach welcher das Pu⸗

blikum benachrichtigt wird, daß seit

gend falsche Muͤnzen, insbesondere falsche Hessische I Thaler von i8?9 und 1831, auch falsche Hessische und Nassauische Secht= kreuzer⸗Stuͤcke in Umlauf gesetzt wurden. Das Gepraͤge dieser

Muͤnzen sey gut, scharf und dem d

lich; sie seyen aus Neusilber verfertigt, daher vollig werthlos und an einem blaͤulichen Scheine kenntlich. wird aufgefordert, vorkommenden Falls sich der Verbreiter dit⸗ ser Muͤnzen zu versichern, und solche der naͤchsten Gerichts ode

Polizeistelle zuzufuͤhren. Luxemburg, 1. März.

Fortsetzung der Korrespondemn, die der Verhaftung des Distrikts- Commissairs Hanno vorangi nßen ist und in Folge derselben stattgefunden hat: XVI. An den Herrn du Mou lin, mandanten der Bundes- Festung Luxemburg, „H. Geist⸗Kascrne, 16 Feor. 183. Herr General! Ich habe die Ehre, Ihnen, in dreifacher us

Sodann verlassen Se wie bei dem Eintritte, den die regierende und die ver, et. Die Tribunen fuͤr daz geoͤffnet.

(Wuͤrttemberg er Zeitung!)

egierungs⸗Kommission gegen

3

erhalten.

k

3

einiger Zeit in hiesiger Ge—

8

er echten Muͤnzen sehr aͤhn,

.

Das Publikum

. ö

General⸗Major, Kom⸗

. . 3

fertigung, ein Rundschreiben an die Buͤrgermeister der in dem stri⸗

tegischen Rayon, dessen Kommando Ihnen uͤbertragen ist, gelegenen

Gemeinden meines Bezirks zu übermachen, ein Ründschteiben, w durch man ihnen Kenntniß giebt, daß die Operationen der Aushe⸗

bung der Miliz für die Jahre 1832,

1833 und 1831 unverzüglh

arfhßren müssen. Wie ich in diesem Rundschreiben sage, Herr Genera, sind die nöͤthigen Befehle, um die fraglichen Operationen einzustl⸗

len, mir zu Arlon am 15. 1. M.

gegeben worden, und gestern,

leich bei meiner Ruͤckkchr in meiner Residenz Bettemburg, habt;

sch mich angeschickt, sie zu vollziehen

und vollziehen zu lassen; un.,

gluͤcklicher Weise fehlt es mir an Zeit, um die nöͤthigen Schriften

auszufertigen und einer Verhaftun

zuvorzukommen, die mir

theüer zu stehen kommen kann. Indeß beschraänten sich die vertheil. ten Bekanntmachungen auf die Gemeinden Dippach und Racange;

keine Schrift der Art ist den übrigen Gemeinden des Rayons zugekommen⸗

Die Verzögerung, deren Opfer ich bin, Herr General, kann nur

dem Mangel einer schnellen Verbindung Ie, , Bettemburg und z

Arlon und den Umwegen, welche die In

ructionen des Herrn Ge.

neralz de Tabor, um zue Civil Verwaltung zu gelangen, magen müffen, zugeschrleben werden. Die Details, welche ich Ihnen, Her. General, zu geben mir die Freihest nehme, werden Ihnen ohne Zwiisll von Arlon aus bestatigt werden. Möchten diefe Aufkidrungen nicht zu lange auf sich warten lassen, damit ich meiner trauernden Familit zurückgegeben werde. Es bleibt mir nur noch übrig, Ihnen zu b zeugen, Herr General, wie sehr ich die Aufmerksamkeiten erkenn. wodurch Sie die Güte haben, meine Lage zu erleichtern. Sollte nicht zu viel gefordert seyn, Sie zu bitten, guͤtigst meinen gen bhy⸗

lichen Arzt, den Doktor Biver, sich mir nähern zu lassen, der nig seit 10 Jähren behandelt und dessen Pflege, in meiner gegenwart gen Lage, nicht überfluͤssig seyn wird. Ich habe die Ehre ꝛe. ö

7 *. H z XVII. An die Herren 3 des strategischen . ayons. .

„Bettemburg, den 16 Februar 183

Meint Herren Buͤrgermeister! Nach den Befeblen des Herti Gouberncurs, die mir am 15ten d. mündlich mitgetheilt wurden, pbören alle Sperationen der Aushebung der National- Milij für di Jahre 1832, 1833 und 1334 in allen vom strategischen Rayon det

. Luxemburg abhaͤngigen Gen

emzufolge werden Sie die Instructionen, die Ihnen gege den, als nicht geschehen betrachten, und Sie werden die

ner Ihrer respektiven Gemeinden ben

Verbindlichkeit, der Ziehung und den uͤbrigen, besagte Aushehun betreffenden Operationen losgesagt sind. . Der provisorische Commissair fur den

CvIII. An den rinnen, . Herrn von Tabor,

rlon.

2Lurembu

Herr General! Die Ausdehnung seinen urspruͤnglichen Graͤnzen, und

Verhaftung des Herrn Hanno in Bettemburg, ist hauptsaächlich d.

durch veranlaßt worden, daß die Arlo

nen offenen, durchaus willkuͤrlich feindlichen Widerstand gegen dit diesseitigen, gesetzlich begruͤndeten Anordnungen im Fel eingelasfen und diefen Widerstand mit größter Hartngckigkest versoll hat! Wenn das Milltair Gouvernement in seinem. Wirkun Bereiche festungspolizeiliche Sisefnn en erlaͤßt, kann es der tigkeit unmoglich von dem Beifall oder der Mißbilligung abhangi machen, welche dieselben zu Arlon finden Die Straffallig eit def ü Reckingen und Dippach stattgefundenen Machinationen, Behufs einer

Miliz⸗Operation im Rayon, liegt also

haupt gegen das n, , mehrfach t

liche Verbot des Militair⸗Gouverne

sind, obschon auch aus dem mir übersend Thorn zur Genüge sich ergiebt, daß, da von Bruͤssel aus onats die Ermächtigung zu einer betreffenden Maßregeln im Rayon eingegangen war, von da a zum 13ten dieses Monats, dem Tage der Ausfertigung der Ordre Herrn Hanno an die Gemein de⸗Vorstaͤnde zu Dippach und Reckingen michr als dreifache Zelt zu allen irgend not gen Avertiffements und zur Vorbeugung von jedweden Kollisionen mit R. cachtet wird das Militair⸗Gouvernement nunmehr Freilassung des Herrn Hanno, so wie in die Zuruͤcknahme der ander

am gten dieses

essenu

anno.“

ieinden und , ng auf

en wur r ili Man achrichtigen, daß sie von di;

Hanno“

rg, den 17. Februar 1831. des Festungs⸗Rayons bis i die damit zusammenhaͤngen

ner Eidil⸗ Behörde sich in d.

Festungs⸗Rayon

ö

en 6

zunaͤchst darin, daß si uͤhen geschaͤrfte, nachdr . ents unternommen worden

endeten Schreiben des Herm bereit

del ö.

instellun

er Festung uͤbrig hlich⸗ in die wein

etroff'nen Maßregeln willigen, fobald Sie, Herr General, sowoß in err Thorn i nn,, e nel a heft die formelle, schriftlicht

Zusicherun jenseitig die Validitdt der

Rayon bezweifelt, und amtliche Abmachün lichen Fonctionnairs vom Gehorsam gegen en Eingang d

ment ergehen werden. glaubigung geschehenen Jusicherüng i

ertheslen, daß niemals wieder in irgend einer Wen festungs⸗polizeilichen Anordnungen. in

I an die darin befint. as Militair⸗Gouvernt⸗ ser unter hinreichenden e dasselbe demgemäß abwan⸗

n ..

ring g , Versuch einer Verstaͤndigun

längeren Beschraͤnkun Lö. Das Militair⸗

ten, womit es die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung

rbindet. ; 9. Militair⸗-Gouvernement der Bundes-Festung

) en Herrn General⸗Major du Monlin, Ober⸗ Befehlshaber der Festung Luxemburg.. „Arlon, 19. Februar 1834. Herr General! In Beantwortung Ihrer Depesche vom 17 1. M, Rr. 59 u. 30, 2. Abtheilung, habe ich die Ehre, Sie zu benachrichti- gin, daß ich mich mit dem Herrn Gouverneur der Provinz, bei sei⸗ ner Ankunft, besprochen habe, und daß Befehle foͤrmlich erneuert worden sind, daß keine Art von Operation fuͤr die Miliz im Rayon satthaben soll Ich muß Ihnen bemerken, Herr General, daß,

IIX. An

za weder Herr Thorn noch ich im Voraus uͤber die Absichten un.

serer Regierung in Betreff der neuen Verschläͤge, die Sie an mich richteten, urtheilen konnen, ich eine Abscheift Ihrer Depesche nach Brüssel gesandt habe, und werde ich die Instructionen der Regie⸗ rung abwarten. Empfangen Sie ꝛ6. F von Tab or.“ XX An den Hrn. General-Major du Moulin, Ober⸗ Befehlshaber der Bundes- Festung Luxemburg. „Haupt⸗Quartier Arlon, 17. Februar 1834. Herr General! Ich gewahre durch den zweiten 2 Ihres Ge⸗ ehrten vom 16en d, daß ich vergessen habe, meine Depesche vom söten d. zu unterzeichnen; ich werde Ihnen verbunden seyn, wenn Sie mir dieselbe gütigst zuruͤckschicken wollen, damit ich diese For⸗ malitat erfuͤlle, die nur von einem Irrthum des Bureau herruͤhrt. Empfangen Sie ꝛc. 8 v. Jabg r.“ XXI. An den Brigade⸗General, Herrn von Tabor, in Arlon. Luremburg, 17. Febr. 1831. Auf Euer Hochwohlgeboren gefällige Zuschrift an mich, von heute, bin ich sehr gern bereit, dem darin ausgedruͤckten Wunsche gemäß, daz betreffende Schreiben, zur Nachholung der unterbliebe⸗ nen Ünterschrift, jedoch mit der ergebenen Bitte um unverzügliche Rücsendung, in der Anlage beizufügen. Genehmigen Euer Hoch— wohlgeboren hierneben die Versicherung meiner besonderen Hoch—

achtung. ̃ du Moulin, General-⸗Major und Kommandant.“ XII. An den Herrn General⸗Mafor du Moulin, Ober⸗ Befehlshaber der Festung Luxemburg. Haupt⸗Quartier Arlon, den 18. Februar 1834. Herr General! Ich bin Ihnen aufrichtig verbunden fur die Bercitwilligkeit und Gefaͤlligkeit, womit Sie mir meine Depesche vom 13ten d, die ich zu unterzeichnen vergessen hatte, zuruͤcksandten. Ich habe, meinerseits, die Ehre, Herr General, Ihnen dieselbe von euem mit einer Unterschrift zukommen zu lassen, und bitte Sie ꝛc. F. von Tabor.“ XXIII. An den Herrn General⸗Major du Moulin, Ober⸗ Befehlshaber der Festung Luxemburg. Arlon, den 22. Februar 18341. Herr General! Nach den Erklaͤrungen, die ich über den durch die Belgische Regierung gefaßten Beschluß, die Suspension der Ziehung der Miliz, in so weit sie die im strategischen Rayon he— riffenen Gemeinden betrifft, an Sie gerichtet habe; nachdem ich hnen, den Befehlen meiner Regierung gemaͤß, meine bestimmten uübsichten bekannt gemacht habe, die in der Militair- Uebereinkunft vom 2). Mai 18531 ausgedruͤckten Versprechungen unversehrt auf⸗ rechtzuhalten, und sogar diese Uebereinkunft, in Bezug auf die Enthaltung von Operationen oder militairischer Organisations⸗ Maßregeln, den Sinn beizulegen, der fuͤr die Auslegungen der Bundes⸗Regierung am günstigsten ist, kann ich bei dem gegenw aͤr⸗ an Zustand der Dinge keins andern neuen Versicherungen geben. Ohne Rucksicht auf meine früͤhern Bemerkungen werden Sie, Herr General, gewahren, daß die Ziehung der Miliz erst am 21. d. Statt haben sollte; die Verhaftung des Herrn Bezirks-Kommissars Hanno datirt sich von der Nacht vom 15. 16. d. Sie waren daher wahrend fuͤnf ganzer 2 im Stande, sich durch meine Dermittelung von den wahren Gesinnungen und der Aufrichtigkeit der Belgischen Behörden zu vergewissern. In Folge einer einfachen KAusstellüng von Anschlags Zettel in Betreff dieser Ziehung und ei⸗ 6 leicht zu erklaͤrenden administratlven Langsamkeiten oder Un— achtsamkeiten ohne reelle Wichtigkeit, wie das Ereigniß dies darge⸗ than hat, haben Sie Maßregeln vorgezogen, die in offenbarem Wi⸗ derspruche mit dem Versohnungsgeiste stehen, den ich Ihnen im Na⸗ men meiner Regierung bezeigte. Vor dem Aufhbren dieser Maßre⸗ geln, daz heißt, vor der Freilassung des Bezirks⸗Kommissars Hanno, werde ich mich mithin, ungeachtet meines Wunsches, seine Freilas⸗ sung zu bewirken, jeder Wiederholung oder jeder ausdruͤcklichern Erßrterung enthalten, deren die fruhern Erklaͤrungen, die ubrigens bestehen bleiben, von der einen und der andern Seite fähig seyn könnten. Ich bitte Sie 3. F von Tabor“ ; XXIV. An den Brigade⸗General, Herrn von Tabor, in Arlon. Luxemburg, den 23. Februar 1831. Herr General! Auf Ihr gestern Abend nach 10 Übr, ver Estaf— fette, eingegangenes Schreiben erwiedert das unterzeichnete Mili⸗ tgir⸗ Gouvernement Nachstehendes. Das Schreiben des Militair⸗ Gouvernements vom 20. Mai 1831 an den General Goethals, ist keine Convention, sondern lediglich eine diesseitige Erklaͤrung in Be⸗ treff des Rayons hiesiger Bundes⸗Festung, daß derselbe sich vier Stunden im Umkreise der Festung verfassungsmaßig ausdehne, fuͤr den Augenblick aber auf 2 Stünden beschraͤnkt werde, daß darin keine militairische Wirksamkeit, welcher Art sie immer seyn 1oͤnne, stattfinden duͤrfe; daß aber auch diese Erklaͤrung und Fest⸗ setzung das Militair⸗-Gouvernement in Nichts binde, lange sie nicht die Bestaͤtigung hoher Bundes⸗Versammlung erhalten habe, welche nicmals erfölgt ist. Wollen Sie sich, Herr Gene— ral, die Muͤbe geden, den Ihrerseits mit dem Milttair— Houvernement geführten Schriftwechsel wieder zu durchsehen, so werden Sie zehnfache, formelle und ausdrückliche Wiederholungen des Gesagten, besonders in dem diesseitigen Schreiben vom 8. Juni Köze, eine so ausführliche Verwahrung gegen jede willkuͤrliche Ent— stellung der dem beschraͤnkten Festungs-Rayon unterliegenden Be⸗ dingungen finden, daß jede beabsichtigte eg f, Auslegung da⸗ von nichts weiter, als der Versuch einer Verfaͤlschung seyn konnte. Außerdem scheinen Sie, Herr Genergl, vollig vergeffen zu haben, daß die ganje Frage über die Zulaͤssigkeit einer Miliz-Aushebung m Rayon schon im Jahre 1832 der Gegenstand mehrfacher schriftli⸗ cher Mittheilungen zwischen dem Militair⸗Gouvernement und Ihnen m . und daß hiervon das Ende, die Ihrerseits, im Namen Ihrer egierung, dem Militair⸗ Gouvernement unterm 29. Juli issz, ertbeilte ünverbeüchliche Zusicherung (assurance la plus pgsitive) par, daß von einer Miliß Operation, nicht nur im Rayon, sondern im ganzen Deutschen heile der Pr een , was man diesseitig ar nicht e, . hatte, ein fuͤr allemal die Rede nicht inehr eyn sollte; daß demnach diese ganze Angelegenheit ihre vollstaͤn⸗ dige Beseitigung gefunden hatte, und, was in dieser Hinsicht im Rayon zulässig. oder n,, sey, einem ferneren Zweifel im Mindesten nicht weiter unterllegen konnte, daher die, ohne den 3 tine mit der Fe⸗ ungs⸗Behörde daruber gegenwartig im Rayon proklamirte Mistz⸗ Aushebung einer eben sof ale fn als ganz außer allem erklaͤrlichen e n,, stehenden, die ,, Zusage plötzlich bre⸗ enden Eingriff in die Rechte der Bundes⸗Festung begruͤndete und m itte lber; en letzten Schein einer Verbindlichkeit der Festung zur ihres i,. rr . durch ö ouvernement ste nen, Herr General, das betreffende, ihm ertheilte feierliche Unterpfand se die gewissenhaf⸗ teste Anerkennung seiner Rechte, in der anliegenden Abschrift, er= neuert unter Augen, da uͤber dasselbe mit auffallender Absichtlichkeit und Leichtigkeit bisher hinweggegangen worden ist. In welches

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hin und ohne Weiteres, durch amtliche Bekanntmachungen jeder Art, soger durch öffentliche Anschlagezettel in den Kom⸗ mungn des Rayons angekuͤndigte Milij⸗-Aushebung sowohl in Nachholung der fruheren Zelt, als fuͤr das laufende Jahr? Welchen Charakter tragen, im Zusammenhange hiermit, fur die Festung, die vom Herrn Thorn aus Arlon, und Herrn Hanno aus Bettemburg, unterm 23. und 28. Januar d. J. erlassenen ge—⸗ messenen Ordres an die Buͤrgermeister im Rayon, gegen das Ver⸗ bot des Militair-Gouvernements einer darin zu vol f chenden Mi⸗ liz-Opergtign, hiermit fortzufahren, und sich an Drohungen, die von der Festung ausgingen, in Nichts zu kehren? Vermoͤgen Sie, Herr General, hierin nur den Gedanken einer Achtung und Aner kennung der festungspolizeilichen Machtvollkommenheit der Bundes⸗ Festungs Autorisaͤt in ihrem gesetzlichen Wirkungs Bereiche wahrzunehmen, oder ist dadurch nicht vielmehr geradezu ein Zustand foltischer Gewaltthaͤtigkeit hervorgerufen, in welchem der Staͤrkere Recht behalt? Was mußte hiervon die unvermeidliche und unmit— telbare Folge seyn? ohne Frage keine andere, als daß die Amts⸗ thaͤtigkeit der Büärgermeister im Rayon, durch die völlige Bloß. stellung ihrer Personen, zu Nichte gemacht und dadurch ein Zustand der vollkommensten Anarchie herbeigeführt wurde, zu dem es das Militair⸗ Gouvernement in seinen Graͤnzen, in traͤger, pas⸗ siver Duldsamkeit, nicht kommen lassen durfte. Es ist seit⸗ dem konstatirt, daß, ohne einen formellen Widerruf der Ge⸗ genseitigen, im Widerspruch mit den festungspolizeilichen An⸗ ordnungen des Militair-Gouvernements, erlassenen Befehlen, allen Maire's im Rayon ihre Entlassung genommen haben wurden. In welche Alternative war die Festung in dem Falle gesetzt? Das Mi— litair⸗Gouvernement uͤberlaͤßft Fhnen, Herr General, selbst die nahe— liegende Antwort auf diese Frage, und deutet im Allgemeinen nur an, daß es alsdann zur Begrundung einer Ordnung der Dinge in seinem Bereiche gezwungen war, die den Wuͤnschen und dem In— teresse der faktischen Regierung wahrscheinlich am fernsten liegt. Mit welchem Recht nun wollen Sie, Herr General, dem Festungs⸗ Gouvernement die Verbindlichkeit auferlegen, zum Schütze rein willkuͤrlicher Untertretung seiner alten, feslbegruͤndeten Rechte, sich in immer neuen Reclamationen an faktische Behörden zu erschöpfen, deren Zusicherungen niemals Gewähr bieten wenn zuvörzerst diese Behörden es unterlassen, vor Ergreifung gewaltsam regelloser und durch das lichtvollste Resultat ciner vorangegangenen Verhand—⸗ lung, so wie positiver diesseitiger Bestimmungen, ein fuͤr allemal entfernter und vorgebeugter Maßregeln, sich in die geringste voran⸗ gebende Verbindung mit der Bundes-Behörde der Festung zu setzen? Geben Sie sich hierbei nun weiter selbst Rechenschaft, 5b das Mi— litair⸗ Gouvernement, wenn uͤberhaupt fuͤr die Zukunft uͤber die aus⸗ gedehntesten Festungs-Graͤnzen hinaus, nicht lediglich, in Folge des ju erklaͤrenden Belagerungs⸗-Zustandes, das Gesetz des Krieges und der materiellen Gewalt regieren und entscheiden soll ob die Festung in der Forderung einer Gewaͤhrleistung eines nothduͤrf— tig ertrdͤglichen Verlaufes der Dinge, in ihrer naͤchsten Umgebung und ibrer Graͤnzen irgend etwas verlangt habe, was nicht aus Rechts⸗ n,, eben so sehr, als aus der gebietenden Nothwendigkeit, in renger Folgerichtigkelt hervorgehe?' Nachdem die Angelegenheit zu dem geschilderten Standpunkt gediehen war, wendete man sich diesseitig dessen allem ungeachtet dennoch, unterm 3. Februar de, abermals schriftlich an Sic, stellte Ihnen das jensritige Verfahren in seinem ganzen unhgltbarem Verlaufe dar, erklaͤrte schon da⸗ mals, ohne augenblicklichen Widerruf der an die Buͤrgermeister im Rayon ergangenen Aufforderung zum Widerstande gegen die festungs⸗ polizeilichen Anordnungen des Militair⸗Gouvernements, und ohne eine Ggrantie zur zukünftigen Vermeidung ahnlicher Gewalt⸗Akte, den Festungs⸗-Rayon auf seine wirklichen Graͤnzen fuͤr ausgedehnt und gab sogar die Versicherung ab, daß die Festung, zum Schutze ihres verkannten Ansehns, und ihrer bedrohten Gerechtsame an die⸗ jenige Personen sich zundchst halten müssen, die ihm in absichtsvol⸗ ler Feindlichkcit in den Weg treten; an Personen ubrigens, die ganz augenscheinlich für die Festüng in keinerlei Weise den Charakter le⸗ 9. er Bebörden tragen, sondern lediglich in einem revolutionirten ande faktisch ihr Amt üben. Hiergegen ging von Ihnen, Herr General, in Betreff der Hauptpunkte, bisher noch eigentlich gar keine Erwiederung ein, sondern sie begnuͤgten sich, dem Militair—⸗ Gouvernement unterm 13 ten d. M. anzuzeigen, daß Sie nun⸗ mehr ermaͤchtigt seyen, alle Miliz⸗Operationen im Rayon auch Ih— rerseits zu untersagen, wenn das Militair⸗Gouvernement unter ge⸗ wissen Modificationen nicht darin willigen werde. Insofern Sie, Herr General, diese Ermaͤchtigung den gten d. M, bereits erhielten, wie geschah es, daß Sie erst am 13ten d. M. daruͤber sich dem Mi⸗ litair⸗Gouvernement mittheilten, hauptsaͤchlich aber, da sie wuß⸗ ten, wie weit die Sache gediehen war, und daß zur Vorbeugung von Kollisionen mit der Festung schleunige Einschreitungen unver— meidlich wurden, daß nicht von Arlon aus fuͤr den Rayon die Milij⸗ Operation, bis nach ausgemachter Sache, ohne jeden Zeit⸗ verlust, suspendirt ward? Herr Hanno erklaͤrt, daß ihm, merken Sie wohl, obschon Ihre erneuerte formelle Zusicherung unterm I13ten d. M., und zwar, wie Sie wissen, ohne Unterschrift, also ohne alle Gewaͤhrkraft, dem Militgir⸗ Gouvernement zuging, die erste nur muͤndliche Weisung zur Einstellung der angeordneten Miliz⸗Aushe⸗ bung im Rayon, nicht vor dem 15ten d. M. an ihn gelangt sey, und wenn Herr Thorn, indeß offenbar mit unrecht, dies un vom 14ten d. M., in mehreren dem Militair⸗Gouvernement von ihm vorliegenden Erkldͤrungen behauptet, so aͤndert sich doch dadurch das Sachverhaͤltniß in nichts Wesentlichem. Faͤllt nun dieser, im Ver⸗ . zur 6 Ankunft höherer Bestimmungen, ganz unglaub⸗ ichen und unerklärlichen Versaumniß, wenn es damit die vorgebliche Bewandniß uberbaupt hat, nicht die vornehmste, ja einzige Veran— lassung zu der gefaͤnglichen, dem Militair-Gouvernement als un— terpfand unentbehrlichen Einziehung des Herrn Hanno und bei⸗ nah ausschließlich zur Last, und tragen ihre Urheber nicht ganz allein davon die Schuld? Aus einer parteilosen und wohlerwogenen Beurtheilung ergiebt sich die diesfaͤllige Entscheidung von selbst; denn als die am 13ten d. M. Nachmittags nach Reckingen und Dippach entsendeten Patrouillen die Veranstaltungen zu einer Miliz⸗ Aushebung im Rayon weiter vorgeschritten fanden, als je zuvor, als an jeden einzelnen Milizmann gedruckte, in den Haͤnden des Militair⸗Gouvernements befindliche offizielle, vom Herrn Hanno vollzogene Citationen ausgetheilt, und mit denselben zugleich die Buͤrgermeister, ebenfalls vom Herrn Hanno, befehligt worden wa⸗ ren, sich, ohne alle Frage und Widerrede, am 21sten d. M. zu Esch an der Alzette zu gestellen, als außerdem die Buͤrgermeister da⸗ von schriftliche Anzeige erstatteten, und in der druͤckendsten Ver⸗ legenheit sich uͤber ihre dadurch hervorgerufene außerordentliche Lage erklaͤrten, als das Militair⸗Geuvernement ferner in Erfahrung brachte, daß uͤberall in Rayon, ohne Verzug, die uͤbereinstimmen⸗ den Verfügungen ergehen würden, als endlich noch keine zuvor—⸗ gegangene öffentliche Ankündigung auf Esch an der Alzette, und auf den 21. Februar d. J. lautete, die veraͤnderte Zeit und Oertlichkeit daher von einer neu gefaßten Beschlußnahme zeugten, konnen Sie der Meinung seyn, Herr General, daß . alsdann noch das estungs-Gouvernement, im Drange gemessener Befehle, an die rloner faktischen Behoͤrden eine suübmisse Beschwerde einreichen, und sich zum Spielball neuer Taͤuschungen und Ausfluͤchte machen sollte? Nein, wahrlich, bis dahin werden weder Sie, noch irgend sonst Jemand im Ernste die Praͤtensionen treiben mögen. Wie der wahre Zusammenhang der Sache immer seyn mag, fur das Militair⸗Gouvernement waltete kein anderer als der geschilderte ob, und noch in diesem Augenblicke hat es die moralische Ueberzeugung,

daß diejenigen Personen, welche die Veranlassung einer solchen Ver⸗

wickelung geworden sind, mit Vorsatz und Bewußtseyn gehandelt und ein Geluͤste , haben, am unrechten Platze, im Mode⸗Sinne des Ausdruckes, de Lenergie zu machen. Wenn das Militair⸗Gouvernement von un sang an davon durchdrungen gewe⸗ sen, was es, der Revolution im Lande gegenuber, sich selbst und der Wurde der von ihm vertretenen Interessen des Durchlauchtig⸗

icht, Her General, tritt hiernach die neuerdinü⸗ schlecht sten Bundes schuldig war, so ist es am wenigsten geneigt, sich

hierin, bei dieser Gelegenheit, untreu zu werden. Es wurde indeß, insofern es zu vielfach die Erfahrung gemacht, daß die jenseitigen Zusicherungen in keiner Weise einen Grund der Zuversicht bieten, seinen festgeregelten und sicheren Standpunkt verlassen, wollte es auf fernere Zusagen eingehen und eine Sicherstellung darin suchen. Es thut ihm sonach leid, nachdem das materielle unter⸗ pfand eines Rezepisse des förmlichen Widerrufs der Verfügungen uͤber die Miliz⸗Aushebung im Rayon, von jedem einzelnen Buͤrger⸗ meister nunmehr in seinen Händen ist, der Freilassung des Herrn Hanno die Bedingung einer moralischen Gewaͤhrleistüng für die Zukunft noch unterworfen zu haben. Indem alss das Militair⸗ Gouvernement seinerseits auf andere Garantien verzichtet, als die der Festung in den ihr zu Gebote stehenden exekutiven Mittel und Kraͤften gegeben sind, so bleibt die Bestimmung uber den Herrn Hanno auch lediglich einer zu ecwartenden hoheren Beschlußnahme in Betreff desselben w,, . In der Erwartung, worin das Militair⸗Goupernement noch immer gewesen, man werbe gegen eine bessere Ueberzeugung uͤber den einfachen und wahren Gehalt der Angelegenheit sich nicht vorsaͤtzlich und beharrlich verhaärten, hat es seither die Garnison noch innerhalb der Graͤnzen des beschraͤnk⸗ leren Rayons zuruͤckgehalten. Es stellt indeß, Herr General, Ihrem Ermessen von jetzt ab anheim, in dem wirklichen Rayon der Festung, d. h. im Umkreise von 4 Stunden um dieselbe, dessen naͤ— here Begraͤnzung noch erfolgen soll, jedem Zusammentreffen der Be⸗ satzung mit der jenseitigen bewaffneten Macht vorzubeugen; womit das Militair⸗Gouvernement die Versicherung seiner besondern ze.

Militair⸗-Gouvernement der Bundes⸗Festung

Luremburg In Abwesenheit des Gouverneurs (gez) du Moulin, General⸗Major und Kommandant“ Schluß folgt.) w

Rom, 27. Febr. (Allgemeine Zeitung.“ Man sagt, die Regierung beabsichtige, Bologna mit seinem Gebiete an Tos— kana, Ferrara mit seinem Gebiete an den Herzog von Modena gegen Geld-Entschädigung abzutreten. Unstreitig sind diese Ge— ruͤchte sehr unwahrscheinlich, ob sich gleich nicht leugnen läßt, daß der heilige Stuhl sobald noch nicht auf Ergebenheit der Ro— magna rechnen kann. Das Verhältniß der Regierung zu den Unterthanen ist dort so unnatuͤrlich, daß man bei einem Abzuge der Hesterreichischen Truppen augenblicklich neue Unordnungen vor— aussehen kann. Diese Provinzen wieder mit Zuneigung an den Paͤpst⸗ lichen Stuhl zu knuͤpfen, mußten Schritte von der Regierung aus— gehen, zu welchen der Klerus sich nie verstehen wird. Auch kosten dieselben, statt etwas einzutragen, der Regierung jaͤhrlich 5 bis 600,000 Scudi, welche Summe bei der Schuldenlast, die wir schon haben, immer druͤckender wird. Diese Mehr⸗Ausgabe ruͤhrt von der großen Zahl des Militairs her; die beiden Schweizer— Regimenter, die Legion von Sbirren und Spionen kosten mehr, als man irgend vorher berechnen konnte. Diese Provinzen, fruͤher die eintraͤglichsten des ganzen Kirchen-Staats, gehen einer gaͤnzlichen Verarmung entgegen, welche zu perhindern man keine Mittel weiß. Die Preise ihrer Erzeugnisse sind so niedrig als nur moͤglich, daher die Abgaben unerschwinglich; das gute Geld verschwindet, und schlechtere fremde Geldsorten kommen in Umlauf. Die Abtretung, wenn sie zu Stande kommen konnte, wuͤrde den Kirchen-Staat bedeutend verkleinern, aber ihn in finanzieller Hinsicht aus seiner Schuldenlast reißen. Ein anderer Vorschlag, um die Schulden zu tilgen, Veraͤußerung eines Theils der Kirchen-Guͤter, hat solchen Widerstand von Sei— ten der Geistlichkeit gefunden, daß daran nicht zu denken ist. Ein anderer Gebiets? Tausch soll mit Neapel im Werke seyn, nämlich Benevent, welches ganz vom Staate abgesondert liegt, gegen ein Stuͤck Gebiets bei Rieti abzutreten. Dieser Vor— schlag foll schon seit langerer Zeit von Neapel aus gemacht seyn, und waͤre vielleicht fuͤr beide Theile gleich vortheilhaft. Seit Marschall Bourmont hier ist, bemerkt man eine große Regsamkeit unter den Franzoͤsischen Legitimisten; an ihm haben sie einen Anhalts-Punkt gefunden. In einer Audienz, die Bourmont bei dem Papst erhielt, hat dieser sich uͤber zwei Stunden mit dem Marschall unterhalten. Am 24sten d. M. starb der Kardinal Pietro Caprano; er war hier im Jahre 1759 von ganz niederen Aeltern geboren. Leo XII. ernannte ihn den 15. Dez. 1828 zum Kardinal. Der Paͤpstliche Stuhl ver— liert in ihm einen seiner gelehrtesten Theologen, welcher Wissen— schaft er von Jugend an seine Fortschritte in Ehren-Aemtern verdankte. Ser Papst besuchte vor einigen Tagen den Bau der St. Paulskirche, wo er durch seine Ruͤstigkeit alle Anwesen⸗ den in Verwunderung setzte; er stieg die hoͤchsten Geruͤste auf und ab, ohne fremder Huͤlfe zu beduͤrfen. Der Bau dieser Kirche geht uͤbrigens rasch vor sich, das Querschiff ist unter Dach, und im Mittelschiff ist schon der groͤßte Theil der Saͤulen auf— gerichtet. Wenn die fromme Christenheit nur fortfaͤhrt, Beitraͤge zu liefern, so wird die Kirche in wenigen Jahren voͤllig herge⸗ stellt seyn.

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Konstantinopel, 18. Febr. Die Feuersbruͤnste hatten sich in letzter Zeit fast taglich wiederholt. Am 12. brannte es in der Gegend von Unkapan, am 13. in derjenigen von Sultan Bajezid, am 15ten wurden gegen funfzig Haͤuser in Tophana in Asche gelegt, wobei drei Tuͤrkische Frauen das Opfer der Flam— men wurden; bis zum 18ten brannte es in verschiedenen Vier— teln von Konstantinopel selbst. Die von der Regierung in der wohlthaͤtigen Absicht, dem Soldaten ein kleines Kapital fuͤr die Zeit seines Austrittes sicher zu stellen, beschlossene Verminderung des Soldes bedroht die Hauptstadt mit der Fortsetzung der Brand—

legungen. Es ist daher das Verbot erlassen worden, daß sich nach 190 Uhr Abends Niemand mehr auf den Straßen fin— den lasse.

Am 15ten ist der katholisch-armenische Bischof und Ober— haupt dieser Nation, Giacomo della Valle, mit Tode abgegan⸗ gen und Tages darauf feierlich zur Erde bestattet worden.

Am 17ten wurde zwischen dem Kaiserlich Oesterreichischen Gesandten und dem Reis-Efendi die Natification des zwischen der Pforte und dem Toskanischen Hofe abgeschlossenen Handels— Traktates ausgewechselt. .

Die Tuͤrkische Zeitung vom 7. Februar regelt das Ce— remoniel beim Gluͤckwunsche zum Bairam auf umstaͤndliche Weise und giebt dann Auszuͤge aus Berichten des Statthalters von Bagdad seit Anlangen des Anatoli⸗Muhassebedschissi Abdu⸗ laziz Agiah Efendi, der aus Konstantinspel zur Dampfung der Empoͤrung des Scheich Dscherba, der Horde Sofuf u. a. dahin gesendet worden war. Dieser Scheich, der sonst der Regierung anhaͤnglich gewesen, hatte sich zuletzt mit mehreren Rebellen in Bassora vereinigt, namentlich mit dem Sehir Oglu, mit dem Mutesselim Azir Aga, mit dem aus Bagdad entflohenen Masraf Mechmed Efendi, mit dem vormaligen Mirimiran von Baban, Haled Pascha, denen, wie es scheint, auch der Statthalter von Mosul, Jahja Pascha, sich beigesellt hatte. Als diese Rebellen Bagdad umlagerten, gelang es dem Statthalter dieser Stadt,