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es mit lebhaftem Kummer, daß er sich einen einzigen 8 von je⸗ nem Gefühle beherrschen ließ und an diesem einzigen Tage einen Entschluß faßte, den er spaͤter nicht wieder zurücknehmen konnte. Ich spreche von dem Tage, wo er, die Frage wegen der pat iotischen Vereine, die sich in nrehreren Departements bildeten, aus einem falschen Lichte betrachtend, ein Werkzeug zertruͤmmerte, dessen er sich im Interesse des constitutionnellen Königthums hätte bedienen konnen, ein Werkzeug, das er haͤtte ausbilden und ver⸗ bessern konnen, und das, mit Festigkeit und Geschicklichkeit geband⸗ habt, die dauerhafteste n n, der Juli⸗Revolution geworden seyn wurde. Was man damals nicht gethan hat, laͤßt sich noch jetzt thun; es ist vielleicht das einzige Mittel, die Regierung und Frank⸗ reich den beunruhigenden Schwankungen zu entreißen. Anstatt der kleinlichen Maßregeln, deren Ausführung einer Polizei von schlech⸗ tem Rufe uͤberlassen wird, lassen Sie uns den Partei-Klubbs jenen großen Verein aller Franzosen, die die Aufrechthaltung der gegen⸗ wärtigen Regierung wollen, entgegensetzen. England nahm nach seiner Revolution von 1688 zu elnem dhnlichen Vereine seine Zu⸗ Fucht; es ist eine Lehre, welche von Denjenigen nicht zuruͤckgewie⸗ sen werden sollte, die uns die Gebrduche und das Verfahren des Englischen Volkes angepriesen haben. Lassen Sie uns eine Associa⸗ tiong⸗Akte unterzeichnen, durch welche wir uns verpflichten, die aus der Juli⸗Revolution hervorgegangene Regierung gegen jede Partei, die uns zu der vorigen Dynastie oder zu ciner Republik , ren wollte, zu vertheidigen. Die Deputirten⸗ Kammer, die Pairs⸗ Kammer, das Ministerlum selbst moge sich an die Spitze einer so großartigen Bewegung stellen. (Stimmen im Centrum: „Unsere Eide genügen!“) Besonders nothwendig ist es, daß die Maͤnner an der Spitze der Reglerung eine Scheidewand zwischen sich und dem Hofe zu Prag errichten. (Dieselben Stimmen: „Das ist bereits gescheben!““) Man sagt, daß jener Hof seinen Anhängern erlaube, dem Könige Ludwig Philipp den Eid der Treue zu leisten; man mußte dann sehen, ob er ibnen auch erlaubte, eine gegen ihn gerichtete Associations-Akte zu unterzeich⸗ nen. Da ich nicht immer mit der Majorität stimme, so enthalte ich mich, in meinem Namen die Unterzeichnung einer solchen Akte vorzuschlagen; aber ich fordere diejenigen unserer ehren= werthen Kollegen, welche des Beistandes der Majoritdt ge⸗ wisser sind, auf, meinen Vorschlag zu dem ibrigen zu ma— chen, und dadurch, daß sie die Annahme desselben bewirken, einen neuen und glänzenden Beweis ihrer Anhaͤnglichkeit an die eon⸗ stitutionnelle Monarchie, an die Dynastie und an Frankreich zu ge⸗ ben. — Wenn eine Regierung vier Jahre der Existenz zahlt, so kann sie nur noch, sie muͤßte denn sehr ab , seyn, durch ei⸗ gene Unvorsichtigkeit zu Grunde gehen. ie großen Prüfungen sind gegenwartig uͤberstanden. Dle Republik und die Legitimitaͤt haben ihre hettigsten Schlachten geliefert. Die Republik, den En⸗ thusiasmus der Fugend irre leitend, wird nie mehr so heroisch auf⸗ treten, als in dem Kloster St Mery; die Legitimitaͤt wird keine so schbne Gelegenheit mihr haben, sich um ein weißes Panier zu drangen, als zu der Zeit, wo die Herzogin von Berry das— selbe in der Vendée aufpflanzte. Beide Armeen sind be⸗ siegt worden; die Fehler der Regierung allein könnten sie wieder beleben, oder neue hervorrufen. Eine Verwaltung, welche heute nicht mit den bestehenden Gesetzen fuͤr die Sicherheit des constitution⸗ nelen Thrones einstehen kann, wird es morgen mit strengeren Ge⸗ setzen eben so wenig. Ein Gesetz von Blei zieht ein Gesetz von Eisen, und ein Gesetz von Eisen ein andere? von Erz nach sich! (Bewegung.) Dee Sprache, m. H, welche ich heute fuͤhre, habe ich während der 15 Jahre der Restauration bestaͤndig g fuhrt. Unter den beiden letzten Regierungen ist kein Gesetz gegen dir persoͤnliche oder geen die Preß-Feiheit vorgelegt worden, das ich nicht be⸗ kaͤmpft hätte. Alle jene Gesetze, obgleich von einer zahlreig en Majocität votirt, gingen aus der Diskujsion gebrandmarkt, ent⸗ ehrt fast ungusfuͤhroar hervor. Frankrei zollte damals unserer Hengebung Beifall; jetzt wuͤnscht es vor allen Dingen Ruhe Wir sind ihm diese Ruhe schuldig, die es durch so virle Opfer erkauft hat; abe darauf beschräͤntt sich unsere Pflicht nicht Sollte Frank⸗ reich in Tagen der Ungeduld oder der Schlafrigkeit geneigt seyn, seine Rechte zu ve gessen, so mnssen wir uns derselbeu statt seiner crin nern, und deßselden Achtung verschaffen. Aber gluͤcklicherweise ist dem nicht also. Glauben Sie ja nicht, m. H., daß Frankreich bereit sey, der Liebe zur Rahe seine so thener erkau sten Rechte zu opfern. Es wuͤrde den Verlust derselben tief empfinden, und Sie, . Manda⸗ tare, deshalb zur Rechenschaft ziehen. Das gegenwartige Geskekz gehört zu der Zahl derer, über die wir fruͤher den Bannflüch aus⸗ gesprochen haben Das Gesetz hatte da ssoeiatlons⸗-Recht organi⸗ siren mussen; es vernichtet dasselbe. Gegen diese Vernichtung erhebe ich mich., Ich wurde mein ganzes parlamentarisches Leben Luͤgen gestraft haben, wenn ich bei deser Gelegenheit Stillschwei gen beob⸗ achtet hatte. Mein erster Wunsch ist, daß das Gesetz verworfen werde. Wenn die Kammer diese Ansicht nicht theilt, so ist mein zweiter Wunsch, daß es auf die politischen Vereine beschraͤnkt wer⸗ de, oder wenigstens nur temporair sey, und mit dem 1. Jannar 1836 wieder ersoͤsche. Auch werde ich alle Amendements unterstuͤtzen, die den Zweck haben, das zu mildern, was mir in dem Entwurf streng, inquisitorisch und dem Grundsatze der Regierung zuwider zu seyn scheint. Ich stimme gegen das Gesetz.“ ;
Der „National von 1834“ enthaͤlt ein langes Schreiben des Herrn Armand Carrel an Herrn Guizot, als Antwort auf die Aeußerungen des Letztern in seiner in der Deputirten⸗Kammer gehaltenen Rede gegen die politischen Vereine. Außerdem befin— det sich in dem selben Blatte das nachstehende, aͤußerst heftige Schreiben in derselben Angelegenheit: „Zwei Minister haben gestern auf der Rednerbuͤhne die Mitglieder der politischen Vereine beleidigt. Obgleich man die Beleidigungen zweier Manner, die so allgemein und so mit Recht verachtet sind, wie die Herren Guizot und von Argout, rait Stillschweigen uͤbergehen könnte, so macht es uns doch unsere Stellung als Mandatare der Ge⸗ sellschaft der Menschenrechte zur Pflicht, die gegen sie gerichte— ten Schmähungen zuruͤckzuweisen, und da wir nicht, wie drei von uns, im Stande sind, es auf der Redner— buͤhne zu thun, so bedienen wir uns dazu der öͤffentlichen Blaͤt⸗ ter.! An die Spitze der Gesellschaft der Menschenrechte gestellt, haben wir täglich Gelegenheit uns von der Sittlichkeit und Hin— gebung ihrer Mitglieder zu uͤberzeugen. Wir strafen die beiden Minister hierdurch oͤffentlich Lügen, und erklären im Angesichte des Landes alle diejenigen fuͤr ehrlos und feige, die, dem Bei— spiele derselben kel d, die Stellung mißbrauchen sollten, welche ihnen die Rednerbuͤhne darbietet, um Buͤrger zu laͤstern, die keine Prüsting ihres Lebenswandels scheuen. Die rechtlichen Manner jeder Meinung werden uͤber die unverschämte Kuͤhn— heit jener Leute erstaunen, die, durch alle Gemeinheiten gebrand⸗ markt und elende Werkzeuge aller Gewalten, ehrenwerthe Gesin— nungen und erprobte Hingebung zu beschimpfen wagen. .
(gez.) Beaumont. Cavalgnac. Guinard. Recure.“
Es wird viel von einem neuen politisch-literarischen Werke des Herrn Victor Hugo gesprochen, durch welches der be— ruͤhmtt Romantiker sich zu gleicher Zeit die Pforten der Aka— demie und der Deputirten⸗ Kammer zu oͤffnen gedenkt.
Gestern wurde im Théatre français ein neues Stuͤck von Herrn Scribe: „Eine geheime Leidenschaft“, zum Erstenmale Azeben. Die Hauptrolle, eme Frau, weiche dem Börsen piele feidenschaftlich ergeben ist, befindet sich in den Haͤnden der Dlle. Mars. Besondere Aufmerksamkeit erregte eine junge, schoͤne nnd talentvolle Debütantin, Dlle. Plessis, welche mit Beifall
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wurde. Das Stuͤck selbst scheint kein besonderes Gluͤck gemacht zu haben, wenigstens rathen die Kritiker zu Abkuͤrzungen.
Ein Abend⸗-Blatt bemerkt, daß die Reserve⸗-Infanterie-Divi— sion der Payrenaͤen⸗-Armee wahrscheinlich aufgelöst werden wuͤrde.
Aus Bayonne meldet man vom 11Iten d.: „Am Sonn— abend um 3 Uhr ist hier ein Handels-Courier aus Madrid mit Depeschen eingetroffen, die sogleich mit einer Estafette nach Pa— ris weiter besoͤrdert wurden. Er hatte Madrid am ten verlas— sen und war in der Gegend von Tolosa von den Insurgenten, ohne jedoch weiter belaͤstigt zu werden, angehalten worden. — Die Nachrichten aus den insurgirten Provinzen Spaniens sind schon seit einigen Tagen hoͤchst unbedeutend. Am 5ten waren die Soldaten in Tolosa ein wenig aufgebracht, weil ein junger Mann dieser Stadt von den Insurgenten in der Umgegend ge— fangen und erschossen worden war und Jaureguy von schnelsen Repressalien nichts wissen wollte. Bald aber verlor sich wieder jede Spur eines ernstlichen Unwillens.“
Paris, 15. Maͤrz. Der Koͤnig fuͤhrte gestern Mittag den Vorsitz in einem zveistuͤndigen Minsster-Rathe.
Die gestrige Sitzung der Deputirten⸗ Kammer eroͤffnete Herr Benjamin Delessert mit einem Berichte uͤber den Ge— setz' Entwurf, wonach der Reserve Fonds der Bank kuͤnftig nicht mehr als 10 Mill. Fr. (was den Actionairs einen Zins von 6 pCt. sichert) betragen, zugleich aber der Bank das Vorschießen von baarem Gelde gegen die Niederlegung von Staats-Papie— ren unter folgenden Bedingungen bewilligt werden soll: daß nie mehr als z des Werthes der deponirten Papiere geliehen werden, daß das Darlehen immer nur hoͤchstens fuͤr 3 Monate gelte, daß außer den deponirten Papieren noch die Unterschrift einer als zahlunasfähig bekannten Rerson, der Bank fuͤr die Zu— ruͤckjahlung des Darlehns zur festgesetzten Zeit buͤrge, endlich daß das Geschaͤft nur durch die Vermittelung des Diskontirungs-Aus— schusses geschehe. — Hierauf wurden die Berathungen uͤber den Gesetz- Entwurf wegen der politischen Vereine wieder aufgenom— men. Herr Mérilhou klagte, daß die Minister bereits seit 3 Jah⸗ ren die allgemeine Entwaffnung, ein Normal-Budget, und die Beendigung der Hollaͤndisch-Beigischen Angelegenheit versprachen, und daß noch keine einzige dieser Versprechungen in Erfuͤllung gegangen sey; eben so verhalte es sich mit dem innern Frieden; nachdem die Herzogin von Berry gefangen genommen, habe man die sofortige Pacification der Vendée verkuͤndigt, und jetzt verlange man eine Summe von 1! Mill. Fres., um die Gendar— merie in den westlichen Provinzen zu vermehren: anstatt die Parteien mit einander auszusöͤhnen, habe das Ministerium sie durch seinen Duͤnkel von Unfehlbarkeit nur noch mehr gegen tinander aufgeregt; und jetzt sey es endlich dahin gekommen, daß die Minister sich genoͤthigt saͤhen, selbst zu bekennen, daß ein ferneres Regieren ohne Ausnahme-Gesetze unmoglich sey. Nach diesem Eingange ließ der Redner sich in eine nahere Pruͤfung des vorliegenden Gesetz-Entwurfes ein und stinimte zuletzt fuͤr die Verwerfung desselben. Herr Du mon vertheidigte den Ge— setz- Entwurf mit denselben Gruͤnden, die bereits von den Mi— nistern selbst zu Gunsten desselben vorgebracht worden sind. Es unterliege, meinte er, keinem Zveifel, daß die Gegner der Re— gierung eine neue Revolution beabsichtigten, und wenn gleich bei einer solchen der Sieg nicht zweiselhast seyn konne, so erheische doch die Pflicht, demselben zuvorzeto nien, um unnuͤtzes Blutvergießen zu verhindern; das geeignetste Mutel hierzu scheine ihm aber die Auf oͤsung der politischen Vereine zu seyn, indem hier haupt— saͤchlich die Komplotte gegen die bestehende Ordnung der Dinge geschmiedet wuͤrden. — Ganz anderer Meinung war der Graf von Sade. Derselbe behauptete, daß die beantragte Maßre— gel den Widerstand der Feinde der Regierung nur vermehren, und daß dieser Widerstand neue Zwangs Maßregeln von Seiten der Behoͤrde herbeiführen würde; habe man diese Bahn einmal eingeschlagen, so duͤrfe man sich wehl fragen, wie weit dies zu— letzt fuͤhren und ob man auch den Ausgang aus diesem Laby— rinthe wieder finden werde. „Die Vertheidizer des Gesetz-Ent— wurfes“, fuhr der Redner fort, „berufen sich darauf, daß man es nicht dulden duͤrfe, wenn die Republik sich dem Koͤnigthum offen gegenuͤberstele, und daß eine solche insurrectionelle Regierung um jeden Preis gestuͤrzt werden muͤsse. Ich bestreite dies gar nicht, bitte Sie aber, mir zu sagen, inwieweit Sie sich von dem vorliegenden Gesetze einen guͤnstigen Erfolg versprechen duͤr fen. Dieses Gesetz verbietet aufs Neue einige bereits verbotene Gesellschaften, und fuͤgt den schon jetzt bestehenden Zwangs⸗Maß⸗ regeln noch einige neue hinzu. Dies ist Alles, aber nicht hinrei— chend. Will man jener Minoritaͤt, uͤber die man sich beklagt, den Mund verschließen, so muß man noch weiter gehen: man muß an der Presse Hand anlegen. Ist dies Ihre Absicht? Ich weiß es nicht, aber uͤber kurz oder lang werden Sie sich dazu entschließen muͤssen; Ihr System fuhrt Sie dahin; es ist staͤr— ker, als Sie. (Stimme zur Linken: „Sehr gut!“ Gewiß beklage ich mehr als irgend Einer die Excesse, die mein Vaterland betruͤben; aber ich kann mir zugleich auch nicht verhehlen, daß jeder gesellschaftli⸗ che Zustand seine Nachtheile hat, die unzertrennlich von ihm sind. Ein Zustand der Freiheit, wie der unsrige, muß schon deshalb immer eine gewisse Aufregung unterhalten, weil er den Leiden⸗ schaften einen freien Aufschwung, den Meinungen eine freie Aeußerung gestattet. Ja, die Freiheit lebt von der Bewegung, und hoͤrt letztere auf, so ist dies ein sicheres Zeichen ihres Un— terganges. Man muß sich daher hierin fuͤgen, und nicht uͤber Symptome erschrecken, die leichten e ir gh r gleichen; wenn nur der Staats⸗-Koͤrper selbst gesund bleibt. Man hat sich an die Folgen der Preßfreiheit gewoͤhnt; warum sollte man
sich nicht auch an die Folgen der politischen Vereine gewoͤhnen. Will man, daß Niemand mehr in Frank— reich ein lautes Wort rede, so thut man besser, man
macht gleich unserer ganzen turbulenten Verfassung, mit der Tribune, der Presse, den Wahlen ꝛc. den Garaus. Will man, daß die Menschen nur noch in geselligen Vereinen zusammen— treten sollen, um gehoͤrig zu verdauen und gut zu schlafen, so bleibe man sich konsequent und nehme zum Despotismus seine Zuflucht, als zu dem einzigen Zustande, in dem man seine Gluückseligkeit zu finden hofft.“ — Herr Hervès sprach sich in dem Sinne des Herrn Dumon aus. Er meinte, man habe Unrecht, wenn man behaupte, daß der eingebrachte Gesetz— Entwurf die politischen Vereine verbiete; vielmehr erkenne derselbe das Prinzip dieser Vereine an, und heschraͤnke sich bloß auf die Forderung, daß sie von der Regierung autorisirt wuͤrden. Diese Definition erregte ein großes Gelaͤch— ter auf der linken Seite. Der Redner fuhr fort, man muͤsse auch noch einen großen Unterschied machen zwischen dem Rechte, sich zu versammeln, und dem Rechte, sich zu verbuͤnden; wenn man sich versammele, so geschaͤhe es in der Absicht, Gedan— ken auszutauschen und sich gegenseitig aufzuklären; wenn man aber in Vereinen zusammentrete, so geschehe es, um Ver— abredungen zu treffen, Und diesen Verabredungen gemäß zu han—
Kberschüttet und nach dem dritten Akte mit Dlle. Mars, deren Ir i Nachfolgerin sie zu werden verspricht, hervorgerufen
von Vordeaux mit einigen Bemerkungen uͤber die von dem Han— dels-Stande dieser Stadt eingelegte Protestation gegen das Joll⸗ Gesetz. Man habe, aͤußerte er, die wahren Absichten der Unter zeichner dieses Aktenstuͤcks völlig verkannt, wenn man sich dem Glauben hingegeben, daß Letztere dem Lande mit einer poli⸗ tischen Trennung drohten; das Gironde-Departement sey echt Franzoͤsisch gesinnt, und werde diese Gesinnung auch nie verleugnen. — Hierauf wurde endlich der Schluß der allge meinen Berathung uͤber die politischen Vereine mit schwacher Stimmen⸗Mehrheit verfuͤgt und die Diskussion uͤber die einzelnen Artikel des betreffenden Gesetz- Entwurfes auf den naächsten Mon tag verlegt. Bevor die Versammlung sich trennte, veranstaltett der Praͤsident noch eine Abstimmung, Behufs der Wahl von h Kandidaten, unter welche der König die beiden Mäaglieder der Kommission zur Beaufsichtigung des Tilgungs-Fonds zu ernen, nen hat. Nur 3 Deputirte erhielten die absolute Majoritaͤt namlich die Herren B. Delessert, Odier und J. Lefebvre, wei halb am folgenden Tage zu einer zweiten Abstimmung fuͤr die Wahl der 3 uͤbrigen Kandidaten r n werden sollte.
Die heutige Sitzung war den bei der Kammer eingegan— genen Bittschriften gewidmet. Es befand sich unter diesen eine Eingabe von mehreren in Paris ansassigen Inhabern von Cot— tes-Bons, worin die Vermittelung der Franzoͤsischen Regierung bei der Spanischen Behufs der Anerkennung dieser Bons un zugleich eine genaue Untersuchung aller von Spanischen Agenten in Frankreich gemachten Finanz ⸗Operationen verlangt wurde. Die Kammer verwies diese Petition an die Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten und der Finanzen. — Nach Erledigung der Bittschriften Berichte beschaͤftigte die Versammlung sich mit dem Gesetz, Entwurfe wegen Prorogirung des zur Umprägung der alten Gols, und Silbermuͤnzen festgesetzten Termins. Dieser Termin läuft mit dem 1. April d. J. ab und soll biz
zum 1. Oktober verlaͤngert werden, dergestalt jedoch, daß die alten Muͤnzen von den Staats. Kassen noch bit zum 30. November und von den
Muͤnzstatten bis zum 3! Dezember angenommen werden sollen. Sie Debatte un diesen Gegenstand war bei dem Schlusse des gegenwartigen Be— richts noch nicht beendigt.
Micht aus St. Petersburg, sondern aus Lausanne ist der Kaiserl. Russische General, Baron Jomini, hier eingetroffen. Der General ist bekanntlich im Waadtiande geboren.
Der General-Major Guyon, kommandirender General des Departements des Indre und der Loire, ist am 11. d. Mein Tours mit Tode abgegangen. Er hat in seinem Kemmando den General Ruelle, der bisher das Departement der Meurthe hatte, zum Nachfolger erhalten.
Der republikanische Verein des Departements des Jura hielt am gten d. M. zu Arbois eine Sitzung unter freiem Him⸗ mel, in welcher folgender einmuͤthige Beschluß gefaßt wurde: „Art. 1 Der republikanische Verein des Jura protestirt gegen jedes Gesetz, das die freie Ausuͤbung des Assoctations Rechtes untersagen sollte. Art. 2) Er erklart uͤberdieß, daß er gesonnen ist, nach wie vor fortzubestehen, und daß seine Organisation auf denselben Grundlagen wie bisher beruhen wird. Art. 3) Es wird sonach einen Central-Ausschuß fuͤr das Departement, und Kantonal-Ausschuͤsse geben. Die Städte werden in Viertel, und die Viertel in Sectionen getheilt. Land-Gemeinden, die meh⸗ rere Sectionen zahlen, bilden ein Viertel; die ubrigen werden zu besonderen Vierteln vereinigt. Die Land-Viertel schließen sich dem ihnen zunaͤchst gelegenen Kantonal⸗-Ausschusse an.“ Nach dieser Beschlußnahme wurde die Sitzung aufgehoben und Jeder— mann entfernte sich in der größten Srdnung. Die Polizei hatte von dieser Versammlung keine weitere Notiz genommen.
Der Handelsstand von Cette im Departement des Herault und derjenige von St. Malo im Departement der Ille und Vilaine sind der Protestation des Handelsstandes von Bordeaux gegen das Zoll⸗-Gesetz beigetreten.
Es wird in diefen Augenblicke eine Telegraphen-⸗Linie zwi— schen Bordeaux und Perpignan errichtet, um diefe letztere Stadt mit Paris in Verbindung zu setzen. Von Perpignan bis Car— cassonne ist der Telegraph schon seit dem 6. 8. M. in Thaͤtigkeit.
Großbritanien und Irland.
Parlaments Verhandlungen. Unterhaus. Siz— zung vom 14. Marz. Nachdem Herr Buckingham ange, zeigt hatte, daß er ain 25. Mai um die Erlaubniß, eine Bill zur Verhinderung des Zweikampfes einbringen zu duͤrfen, an— halten und auf die Ernennung eines besonderen Ausschusses zur Untersuchung der Abhuͤlfe⸗Mittel gegen das Laster der Trunken— heit anteggen werde, und nachdem die von Sir J. Graham mit Hinsicht auf die in der Einnahme und Ausgabe der SchatzU Kammer vorzunehmenden Veranderungen gemachten Vorschlaäge angenommen waren, sollte der Bericht uͤber die Aufruhr— Bill abgestattet werden, als Major Fancourt sich erhob und, als eine dieser Bill einzuverleibende Klaufel, die gaͤnzliche Abschaffung der Peitschen-Strafe in der Briti— chen Armee in Antrag brachte. Die Eroͤrterung einer solchen Frage, meinte er, Jahr fuͤr Jahr, fast immer wieder in den— selben Ausdrucken und mit dem Versprechen, daß ein Gebrauch, der, wenn er nicht zu pertheidigen sey, auch gleich ganz und gar abgeschafft werden muͤsse, nach und nach beseitigt werden solle, wäre nicht der geeignete Weg, auf dem eine berathschla⸗ gende Versammlung sich Ehre einlegen koͤnne; gewiß koͤnne man das Aufhoͤren dieses Gebrauchs jetzt mit Recht fordern; denn abgesehen von der langen Reihe ausgezeichneter Maͤnner, die sich so oft dagegen hätten vernehmen lassen, brauche er nur an die wiederholten Versprechungen zu erinnern, welche die Mitglie—⸗ der der jetzigen Regierung fruͤherhin gemacht, und nach denen das Land etwas Bestimmteres haͤtte erwarten durfen, als den neulich aus den Horse-Guards ausgegangenen Befehl. „Ich will“, fuhr der Redner fort, „gern volles Vertrauen auf die menschenfreund⸗ lichen und aufgeklaͤrten Absichten des sehr ehrenwerthen Herrn Ellice) setzen, aber wenn die Peitschen⸗Strafe eine Schmach fuͤr die Nation ist, wie ich es behaupte, so kann man doch ihre Vei— behaltung nicht damit rechtfertigen, daß der sehr ehrenwerthe Herr und seine Kollegen sie sehr gern abschaffen möchten. (Hort, hort“ Der Redner verlas hierauf den oben erwähnten Befehl, worin angeordnet wird, daß die Penschen Strafe in Zukunft nur noch fuͤr die Meuterei, Insubordination, Gewaltthatigkeit und Widersetzlichkeit gegen die Ober- Of— fiziere, fuͤr Trunkenheit wahrend des Dienstes und fuͤr Verkauf oder Entwendung von Waffen, Munition, Kleidungs⸗ stuͤcken, oder Proviant, fuͤr Diebstahl an Kameraden und andere Schandthaten ertheilt werden solle, mit dem Hinzufuͤgen, daß der Zweck dieses Befehls sey, die körperliche Zuͤchtigung so viel als möglich einzuschränken, in so weit es sich ohne Gefährdung der Disciplin thun ließe. Durch diesen Befehl aber, meinte Herr Fancourt, werde Alles so ziemlich beim Alten gelassen (hört!); zwar sey die Peitschen Strafe fur Desertion abgeschafft,
deln. Herr Hervé schloß in seiner Eigenschaft als Deputirter
doch ein unbestimmterer Ausdruck, als „Insubordination und an—
dere Schandthaten“ sey wohl kaum denkbar. Er las nun einige Auszuͤg,. aus der Aufruhr⸗Bill vor, um zu zeigen, was Alles unter jener Rubrik befaßt werde, und zog daraus die Folgerung, daß ein zu ungebuͤhrlicher Strenge geneigter Affizier durch keine eschraͤnkung verhindert werde, die Peitschen-⸗Strafe zu diktiren. Zodann suchte er die Behauptung derjenigen zu bekämpfen, die a4 meinten, daß die Disciplin in der Armee durch Aufhebung jener Strafe vernichtet werden wuͤrde, indem er darthat, daß hie allgemeinen Kriegsgerichte, vor deren Forum die größeren Vergehen kamen, doch selten die Peitschen-Strafe, sondern statt shre5 Gefaͤngniß oder Deportation diktirten. Ais Substitut fuͤr 8 Peitschen⸗· Strafe schlug der Redner abgesonderte Einsperrung vor und fuͤhrte als Beweis dafuͤr, wie schwer die letztere Strafe sey, ein ihm in Indien vorgekommenes Beispiel vor, do ein Soldat, dem die Wahl zwischen dreiwoͤchentlicher abge⸗ o'ndeter Einkerkerung und 30 Peiischen-Hieben gestellt wurde, gu, enblicklich das Letztere erwählte. Ein anderes Auskunfts⸗Mittel wollte er darin finden, daß man dem Soldaten fuͤr jeden Tag, no er sich irgend ein Dis ciplinar⸗Vergehen zu Schulden kommen . sse, seinen Sold entzoͤge. Herr J.. Chichester unterstuͤtzte n Antrag. Herr Robert Grant hingegen trat zur Bekäm— gsung desselben auf und meinte, daß in dem mehrerwaͤhnten Be⸗ ihl in Bezug auf die Ertheilung der Peitschen⸗Strafe genügende Be⸗ chraͤnkungen enthalten seyen, und daß man durchaus erst die Wirkung estelben abwarten muͤsse, ehe man zu ferneren Milderungen schreite; wenn man diese Strafe augenblicklich abschaffen wollte, piürden sich die Vergehen unter dem Militair gewiß vermehren, und es duͤrfte hinreichen, daß die Regierung eine allmaͤlige Auf— hebung des Gebrauchs beabsichtige. Dieselbe Meinung sprach Herr Ellice aus, indem er noch besonders darauf aufmerksam machte, daß in den Kolonieen die Peitschen⸗Strafe jetzt unmoͤglich schon abgeschafft werden koͤnne, und folglich auch nicht in dem Hutterlande, weil eine solche Bevorzugung des hier be— sndlichen Militairs vor dem in den Kolonieen sehr gehaͤs— ig seyn und einen uͤblen Eindruck hervorbringen wuͤrde, Als darauf zur Abstimmung geschritten wurde, ergaben sich 94 Btimmen fuͤr und 227 gegen den Antrag des Majors Fancourt, so daß derselbe mit einer Masoritaͤt von 133 Stimmen ver— porfen ward. Der Bericht uͤber die Aufruhr-Bill wurde so— hann abgestattet und angenommen. Auf Lord Althorps An— jrag verwandelte sich demmaͤchst das Haus in einen Ausschuß imd genehmigte die Auszahlung von 7 Millionen Pfund aus dem konsolidirten Fonds auf Rechnung der bewilligten Subsidien. Herr C. Fer gusfon sah sich genoͤthigt, seine Motion auf Be⸗ villigung von 5000 Pfund als Remuneration fuͤr den Capitain Roß bis auf den nächsten Montag zu verschieben, weil das Haus nicht länger sitzen wollte, indem es schon 1 Uhr war.
London, 15. Marz. Se. Majestaͤt haben dem Admiral NUugent die Ritterwürde verliehen. Der Fuͤrst Talleyrand, Herr Dedel und der General-Kon— ful der Hansestädte, Herr Colquhoun, hatten gestern Unterredun— en mit Lord Palmerston im auswärtigen Amte. Der Courier sprach schon seit längerer Zeit sein Mißfal— len uͤber einzelne im Unterhause von den Ministern ergriffene Maßregeln aus, beschraͤnkte jedoch seinen Tadel immer auf diese oder jene Handlung und ließ den Absichten der Minister im All— gemeinen Gerechtigkeit wiederfahren; in seinem gestrigen Blatte iber enthält derselbe folgenden Artikel: „Als Graf Grey und ein Whig-Ministerium an die Spitze der Regierung traten, wurde dies Ereigniß von dem Englischen Volke mit Jubel be— ruͤßt. Die Popularität der Minster war unbegraͤnzt und der Bieg bei den Wahlen ihnen gewiß, bis zu dem Zeit— hunkte, als im Jahre 1832 der Reform-Akte die Köͤ— higliche Zustimmung ertheilt wurde. Man muß gestehen, daß Fitoem in der oͤffentlichen Meinung eine große Veränderung vorgegangen ist, daß die Popularität der Regierung abgenommen Fat und noch täglich abnimmt. Wir machen dies Gestaändniß mit aufrichtigem Bedauern, denn wir sind der Meinung, daß in der Geschichte dieses Landes niemals eine uneigennuͤtzigere, ta— hntvollere und nuͤtzlichere Opposition gegen eine verderbte Regierung ebildet wurde, als dies durch die Whig-Partei gegen die Machtha— r vom Anfange der Franzoͤsischen Revolution bis zu dem Augen- icke geschah, wo es ihr gelang, die Wohlthaten einer volksthuͤmli— en und wahrhaften National-Reprasentation fuͤr das Land zu srringen. Wir gestehen ihre gegenwärtige Unpopularität mit lufrichtigem Bedauern ein, weil es uns scheint, daß, wenn das Ministerium nicht schleunigst die Versprechungen erfuͤllt, welche sessen Mitglieder, als sie sich in der Opposition befanden, dem zolke machten, seine Macht zu Ende gehen muß, und weil wir icht wünschen möchten, daß die Regierung wieder unter die Herrschaft der Tories kame, oder wohl gar unter die Herrschaft derjenigen Individuen, die als Leiter der Independenten / oder Radi—⸗ Glen, oder Bewegungs-Partei im Unterhause auftreten und kaum Per ein halbes Dutzend politischer Fragen einerlei Meinung zu seyn Fheinen. Das Volk will weiter nichts, als daß die setzige Regierung ie Gewalt anwende, welche ihr die Reform-Akte gegeben hat, Um alle die nothwendigen Verbesserungen in unseren Institutio— en, in der Kirche, der Justiz, der Land- und Seemacht, der Patronats-Ausuͤbung und so weiter, herbeizufuͤhren, suͤr welche die Mitglieder der Regierung, als sie in der Opposition waren, m Theil uͤber 40 Jahre lang gekämpft haben. Wenn dies ge— shieht, dann wird die Popularitat der Verwallung so groß als mals seyn, und das Land wird aus der Ungewißheit befreit erden, in der sich jetzt seine inneren und äußeren Verhaͤltnisse finden. Die Zwangs-Bill war wohl nothwendig, aber dies Uebel sollte nur so lange dauern, bis wir die Irlaͤnder von unserem ufrichtigen Wunsche, dem bisherigen abscheulichen und verkehr⸗ En Verwaltungs- System in Irland ein Ende zu machen, uͤber— ugt haben. Warum haben wir eine protestantische Kirche fuͤr mne roͤmisch katholische Bevölkerung? Warum haben wir diese Firche nicht auf die Protestanten eingeschraͤwnkt? Warum ist auf ine Maßregel zu Gunsten der niederen Klassen in jenem frucht— ren Lande, die ganz dem Mangel und Elend preisgegeben sind, bedacht genommen worden? Es gebricht uns an Raum, um im inzelnen nachzuweisen, wie weit die heilsamen Maßregeln, Felche jetzt im Werke sind, hinter den gerechten Erwartungen s Volks zurückbleiben, die sich auf fruuͤhere Versicherungen der tigen Regierungs-Mitglieder gruͤnden, und wie sehr sich die Re— drmer im ganzen Lande durch den Gebrauch, den sie von dem batroͤnate gemacht, geschadet haben, und noch mehr durch die fallende Kuͤhnheit, womit ein noch im Amte befindlicher Kabi— eis⸗Minister, der dasselbe so sehr gemißbraucht, im Parlamente on seinem Platze aus erklaͤrt hat, daß er sich nichts vorzuwer⸗ n habe. Zu diesen Betrachtungen wurden wir dadurch bewo⸗ en, daß wir vernahmen, es solle eine Frage, bei der das Volk fs tiefste interessirt ist, und uͤber die bei fruͤheren Gelegenhei— n von mehreren der jetzigen Minister und von vielen ihrer EZenwaärtigen Anhaͤnger treffliche und uͤberzeugende Reden gehal— n wurden, heute Abend im Unterhause wieder zur Sprache
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kommen; wir erwarten und hoffen nämlich, daß jedes Indivi⸗— duum, das setzt auf der ministeriellen Seite des Hauses sitzt und sonst auf der Oppositions-Seite saß, eben so sprechen und stimmen werde, als ehemals, wenn diese Frage in Anregung kam. Es ist dies eine Probe, an der die Waͤhlerschaft den Charakter aller Staatsmänner erkennen kann. Der Antrag, den wir mei— nen, ist vom Major Fancourt angezeigt und erklart, daß die Peitschenstrafe unter dem Militair r. zu beklagen sey und ab— geschafft werden muͤsse. (Vergl. oben die Parlaments-Verhand— lungen. Die Masse des Volks und namentlich die menschen— freundlichen und einflußreichen Klassen sind sehr gespannt auf die Entscheidung dieser Frage, und wir sordern daher das Un— terhaus ernstlichst auf, ihnen ein Geschenk zu bewilligen, welches ihnen die Whigs, als sie die Opposition bildeten, fest versprachen, sobald die Bewilligung in ihrer Macht stehen würde.
Herr Dobson ist mit einer Majoritàt von 191 Stimmen zum Secretair von Lloyd's Kaffeehaus erwaͤhlt worden.
Niederl gnde.
Aus dem Haag, 16. Maͤrz. Se K. Hoheit der Prinz von Oranien und Hoͤchstdessen Sohn, der Erbprinz, sind gestern Mittags von ihrer Reise gluͤcklich zuruͤckgekehrt.
Dem Obersten Grafen von Limburg-Stirum, Adjutanten Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Oranien, ist die Allerhoöͤchste Erlaubniß ertheilt worden, den ihm von Sr. Maj. dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Wladimir-Orden dritter Klasse an⸗ nehmen und tragen zu durfen. Dieselbe Erlaubniß hat der Oberst Klerck, hinsichtlich des ihm zu Theil gewordenen St. An⸗ nen⸗Ordens zweiter Klasse erhalten.
G erg i en.
Antwerpen, 14. März. Ein Theil der Hollaͤndischen Kanonier-Schaluppen und Brigantinen, die noch gestern dem Fort Lillo gegenuͤber lagen, sind wieder bis nach Batz den Fluß hinunter Wehren, Diesen Morgen zahlte man nur noch 5 Ka⸗ nonier⸗Schaluppen auf jener Station.
Dänemark.
Kopenhagen, 15. März. (Hamburger Korrespon-— dent.) Der Königlich Preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf Raczynski, dessen Gesundheit ein milderes Klima erfordert, wird uns auf langere Zeit verlassen. Der Herr Gesandte wird in kuͤnftiger Woche mit dem Dampfschiffe nach Kiel abgehen und uͤber Ham— burg nach Berlin zuruͤckkehren.
In Gemaͤßheit desfallsigen Koͤnigl. Reskripts, ist den Graͤnz⸗ Behörden der Inhalt eines fruͤheren Reskripts vom 24 April v. J., wonach Polnische Fluͤchtlinge in dem hiesigen Lande nicht zugeiassen werden sollen, wenn ihre Paͤsse nicht von den beikom— menden Kaiserl. Russischen Gesandtschaften visirt sind, wiederum in Erinnerung gebracht worden.
Da bei der milden Temperatur dieses Winters fruͤhere Leb— haftigkeit der Ostsee⸗Schisffahrt erwartet wird: so ist Befehl ge— geben, die Sommer⸗-Seezeichen im Sunde, Tonnen und Baaken, sogleich auszulegen, und Veranstaltung getroffen, daß sie kuͤnftig nicht zu der bisher bestimmten Zeit eingenommen werden, son— dern so lange liegen bleiben, als noch Schiffe im Fahrwasser zu erwarten seyn konnen. ;
Im Anfange dieser Woche stieg das bisherige unruhige Wetter zu einem orkanmaͤßigen Sturme aus Nordwesten, wel— cher sowohl auf dem Lande als zur See bedeutenden Schaden angerichtet hat. Das Leuchtschiff im Kattegat, welches bereits seine Station bei der Insel Lessse eingenommen, aber noch nicht alle seine Ketten hatte auslegen koͤnnen, ist losgerissen und hat in dem Hafen von Helsingser Schutz suchen muͤssen, wird aber so— gleich wieder nach seiner Station abgehen.
Deut schl an -d.
Muͤnchen, 14. Maͤrz. In der heute stattgefundenen er— sten offentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten hat die Staats-Regierung mehrere Gegenstände von allgemeinem Inter— esse in die Kammer gebracht, und zwar: 1) durch das Ministe— rium der Finanzen die General⸗Finanz⸗Rechnungen fuͤr die Jahre 183z bis 183 und die Staats-Schulden-Rechnungen fuͤr die Jahre 1533 bis 185 inkl., mit Einschluß der sechsjährigen Rech— nung fuͤr die zweite Finanz⸗Periode; 2) durch das Ministerium des Innern den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung mancher Bestimmungen des Gemeinde- Edikts, ferner ei— nes Gesetzes zur Abänderung einiger Bestimmungen des bis— herigen Gesetzes uͤber die Umlagen fuͤr Gemeinde? Beduͤrfnisse, sodann den Entwurf eines Gesetzes uͤber die Art der Mitwir— kung der Distrikts Gemeinden zu Distrikts-Umlagen; hiernaͤchst den Entwurf eines Gesetzes uͤber die Vindication der Gerichts— barkeit, endlich den Entwurf eines Gesetzes uͤber die Errichtung einer Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank; 3) durch das Ministerium der Justiz den Entwurf eines weitern Gesetzes uͤber die Behandlung neuer oder revidirter Gesetz⸗Buͤcher. Die zur vorlaͤufizen Erläuterung dieser Gesetz-Entwuͤrfe von den ein—
schlagigen Ministern gehaltenen Vorträge nahmen so viel Zeit
in Anspruch, daß kein Gegenstand von allgemeiner Wichtigkeit mehr verhandelt werden konnte. — Auch in der Kammer der Reichsraͤthe sind bereits mehrere Gesetz-Entwuͤrfe durch den Minister des Innern, Fuüuͤrsten von Oettingen-Wallerstein, vor— gelegt worden, namlich uͤber Ansäßigmachung und Verehelichung, über das Gewerbswesen, uͤber Brand-Assekuranz, uͤber Hagel— Assekuranz, uͤber die kirchlichen und politischen Verhältnisse der in Bayern wohnenden Griechen und uͤber die Auestellung von oͤffentlichen und Privat⸗-Zeugnissen.
Munchen, 15. Marz. In der heutigen Sitzung der Kam— mer der Abgeordneten brachte, nachdem einige Urlaubs⸗Gesuche erledigt waren, der Stauts-Minister der Finanzen, Freih. v. Ler— chenfeld, zwei Gesetz-Entwuͤrfe an die Kammer, von welchem der eine die Festsetzung einer permanenten Civil-Liste bezielt, und der andre das Steuer-Nachlaßwesen betrifft Zur Einfuͤhrung des erstgenannten Entwurfs bemerkte der Minister im- Wesentlichen: Bei Erlassung der Verfassungs-Urkunde habe der großmuͤthige Geber der Constitution es nicht fuͤr noͤthig er— achtet, besondere Bestimmungen für den Unterhalt des Hofes und des Königlichen Hauses zu treffen. Hochherzig gleich in den ersten Jahren seiner Regierung das Kammergut als Staats— gut betrachtend, seine Kabinets-Herrschaften und Familien— Besitzungen dem Staats-Vermoöͤgen einverleibend, und die Ein— heit der Staats-Verwaltung bezweckend, auch den Bedarf des Hofes und des Koͤniglichen Hauses aus der Central-Staats-Kasse erhebend, habe er diese erste der Staats⸗-Ausgaben fuͤr gesichert durch das Haus-Fideikommiß, und fuͤr hinreichend begruͤndet auf den Staats-Domainen erachtet, ohne Besorgniß, daß diese Posi— tion in der Folge der Zeiten einem Anstande unterliegen werde. Das Beduͤrfniß der Festsetzung einer Civil-Liste habe sich gezeigt. Die Stande des Reichs hätten es bei der letzten Versammlung
anerkannt. Nach der bestehenden Gesetzgebung mangle der er⸗ sten und heiligsten unter den Staats-Ausgaben die so wuͤn— schenswer- he Stabilitaͤt. Der Monarch — das Haupt der re— gierenden Familie, die ihr angestammtes so großes Familien— Eigenthum unausgeschieden mit dem Staats-Eigenthum vermengt habe — solle weniger als die nachgebornen Prinzen in dem Be— zuge seines, nicht bloß zu seinem und seines Hauses Beduͤrf— nisse, sondern vorzuͤglich zum Glanze des Hofes, zur Wuͤrde der Krone erforderlichen Einkommens gesichert seyn! Die Nothwen⸗ digkeit einer Abhuͤlfe dieses schwankenden Zustandes, der in kei— nem der uͤbrigen constitutionnellen Staaten bestehe, sey laͤngst in beiden Kammer der Stande gefuͤhlt worden. — Was nun die Bestimmungen des Gesetz-Entwurfes selbst betrifft, so soll nach denselben die Civil-Liste des Koͤnigs, so wie sie durch das Finanz-Gesetz vom 28. Dezember 1831 festgesetzt wurde, fuͤr alle Zukunft als unveränderliche Civil -Liste eines jeden Koͤnigs von Bayern festgesetzt bleiben. Sie ist auf die Summe von 2, 350,580 Fl. bestimmt, wird ausdruͤcklich auf die gesammten Staats-Do⸗ mainen radicirt und in monatlichen Raten der Central-Staats⸗ Kasse entrichtet. Diese Summe kann zu keiner Zeit ohne die Zustimmung der Staͤnde erhoht, noch ohne Bewilligung des Koͤnigs gemindert werden. Aus der Civil Liste werden die in dem gegenwaͤrtigen Finanz-Gesetze §5. 6 und 7 bestimmten Ausgaben bestritten. Uebrigens soll das beabsichtigte neue Gesetz als ein Grund-Gesetz des Reichs betrachtet werden und dieselbe Wirksamkeit haben, als wenn alle Bestimmungen desselben in der Verfassungs-Urkunde enthalten wären. — Weiter beschaͤf— tigte sich die Kammer mit Urlaubs- und Entlassungs-Gesuchen, so wie mit den Anstaͤnden, welche sich gegen den Eintritt mehrerer Mitglieder in die Kammer erhoben haben. Die⸗ selbe beschloß in diesen Beziehungen unter Anderm, daß dem Hrn. Willich aus Frankenthal Urlaub zu bewilligen sey, jedoch nicht, wie er verlangt, auf unbestimmte Zeit, sondern beschraͤnkt auf die Dauer der Geschaͤfte, welche demselben bei der zur Verbesserunng des Hypothekenwesens im Rhein-Kreise nieder— gesetzten Kommission, in Anbetracht seiner diesfallsigen beson⸗ ders schaͤtzbaren Kenntnisse, uͤbertragen seyen; ferner, daß Herr Culmann, welcher gleichfalls um Urlaub auf unbestimmte Zeit nachgesucht hatte, so wie die Herren Thomasius, Binder und Ritter, sofort einberufen werden sollen. Ruͤcksichtlich des Frei⸗— herrn v. Closen faßte die Kammer den Beschluß, das Recht desselben, in die Kammer einzutreten, vor der Hand nur als suspendirt anzusehen, mithin auch den Ersatz-Mann desselben vor der Hand nicht einzuberufen.
Der diesjährige unlaͤngst geschlossene Winter- Kursus der hiesigen Bau⸗Gewerk⸗ Schule wurde von 120 Schuͤlern be⸗ sucht und hat fuͤr die Dauer von 4 Monaten nicht mehr als 700 Gulden Aufwand erfordert. Die von der Deputation fuͤr Bauwesen und Landes-Verschoͤnerung gestifteten 12 Preise wurden 6 Bayern, 1 Wuͤrttemberger, 2 Preußen, 1 Schweizer, 1 Badenser und 1 Franzosen zu Theil. Die der Meister-⸗Klasse zur Beantwortung vorgelegte Frage; „In welchem Verhaͤltnisse stehen Bau-Werkmeister und Bauherr zu einander, und auf was muß der erstere den letzteren besonders aufmerksam machen, wenn dieser im Bauen unerfahren ist?“ wurde am be— sten von Gottlieb Thieroff aus Schottenhammer keantwor— tet. Die aufgegebenen Programme uͤber 6 Schul- und 2 Pfarr Gebäude, dann 2 Kirchen und 2 buͤrgerliche Wohnhaͤuser haben 67 Schuͤler, zum Theil mit besonderer Puͤnktlichkeit, alle aber nach der Sonnenbaulehre, zu loͤsen ge— strebt. — In dieser seit 11 Jahren unter der Leitung des Bau— raths Dr. Vorherr im Lokale der mannlichen Feiertags-Schule bestehenden Lehr-Anstalt haben bis jetzt 1214 Schuͤler, worunter 5607 Auslaäͤnder, Bildung und Unterricht erhalten, und viele von ihnen wirken bereits nützlich als Bau-⸗Werkmeister, einige sogar als Bau⸗Beamten.
Leipzig, 19. März. In dem Königreiche Sachsen beste⸗ hen gegenwaä tig 14 Gelehrtenschulen, in welchen sich am Schlusse des Jahres 1835, bei einem damals aktiven Lehrer⸗Personale von 8! Hauptlehrern und 66 Nebenlehrern, 1847 Schuler befanden.
Hannover, 17. Marz. Die hiesige Zeitung meldet aus dem noch immer uͤberschwemmten Sietlande vom 10. März: „Der Prediger in Steinau hatte neulich ein Kind im Hause eines Eingepfarrten zu taufen; er mußte mit dem Schiffe in die Stube der Wöͤchnerin fahren und im Fahrzeuge selbst, ohne aus— steigen zu konnen, das Kind taufen. Die Todten koͤnnen wir nicht begraben; wir bringen sie auf den Kirchhof und binden die Sarge an eingeschlagene Pfähle, bis sich das Wasser verlau— fen haben wird.
Frankfurt a. M., 17. Maͤrz. Unsere gesetzgebende Ver— sammlung war zur Erledigung nachstehenden Senats-Vortrages außerordentlicherweise zusammenberufen worden:
„So schnell auch die am 3. April v. J. dahier begangenen Verbrechen unterdruͤckt worden, so unabsehbar sind ihre traurigen Folgen für die hiesige Stadt. Die Anwesenheit und Bewahrung so vieler Gefangenen erfordert tagliche Anstrengung der vorhandenen Sicherheiis-Mittel. Die Sorge, welche hieraus entstebt, harte vor⸗ zuͤglich die vom Deutschen Bunde angeordneten Sicherheils⸗Maß⸗ regeln veranlaßt. Wenn aber dieser Maßregeln ungeachtet eine, wiewobl kleine, Zahl Bdswilliger stets bemüht ist, die zur Erhal⸗ tung der Ordnung und Ruhe in hicsiger Stadt und deren Gebiet vor⸗ handenen Mittel, durch bfters wiederholte Aufregung und Neckereien zu ermuͤden, so dar der Senat bei dem von der Burgerschaft laut ausgespeo⸗ chenen Apschen gegen derartige Frevel, und decen Bereitwilligteit zu Unterdruͤckung diese- Feevel nach allen Kedften mitzuwirken, nicht laͤnger säumen, bei der gesetzgevenden Versammlung geeigneten An⸗ trag zu stellen, um den Senat in den Stand zu setzen, mit aller Kraft jedem auch nur entfernten Versuche, die off ntliche Ordnung zu sibren, entgegen zu wirken, um dadurch zie Selbsstäͤndigkeit hiestger Stadt, deren Erhaltung heilige Pflicht der verfas⸗ fungsmäßligen Behörde ist, zu sichern. , Denn wenn auch gleich bisher jeder Unfug gehörig unterdruͤckt worden so. bie⸗ sen doch die neuesten Ere gnisse in der Schweiz, welche die Fluͤcht⸗ linge vieler Nationen zu entfernen gebieten, neuen Stof zu der un⸗ ausgesetztesten Aufmerksamkeit dar, Lamit nicht dergleichen Personen sich bier einschleichen, die Anwesenheit der Gefangenen zu neuen Attentaten benutzen, und auf diese Art die Stadt neuen Gefahren aussetzen. Vereint mit der Buͤrgerschaft, deren bekannte erprobte Gesinnungen suͤr Echaltung der Ordnung die beste Bürgschaft dafür ist, daß hier der Voden für umstuͤrzende Plane nicht sey, glaubt der Senat, kein Mittel und keine Anstrengung unter—⸗ lassen zu durfen, um die Stadt vor solchen Uebeln zu bewahren. Um diesen Zweck sicher zu erreichen, um die erforderliche genuü— gende Beruhigung ö geben, daß die Ordnung nicht werde ing werden, wird eine strenge Aufsicht und Kontrollirung der Paͤsse und
remdenkarten, besonders wahrend bevorstehender Messe, unentbehr⸗ ich. Aber außer dieser Kontrolle muß auch eine gehdrige Verstaäͤr⸗ kung der volizeilichen Maßregeln eintreten, es muß das Polije⸗ Amt durch höhere und niedere Beamten in den Stand gesetzt wer⸗ den, jedem, auch dem geringsten Exeesse in der Stadt und auf dem Lande zuvorzukommen, und ihn mit aller Gewalt zu unterdrüuk⸗ ken. Dergleichen außerordentliche Maßregeln erfordern außer⸗ ordentliche Ausgaben. Der Senat hat deshalb mit löblicher slän⸗ diger Buͤrger- Repraͤsentation dahin Konferenz gepflogen, daß
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