bort!) Nach demselben Grundsatz, wonach ich fuͤr mich selbft und fuͤr Ew. Herrlichkeiten insgesammt das unbestreitbare und in Anspruch nehme, haben, die uns genehm ist, und den Prinzipien zu folgen, ju denen wir uns bekennen, nach demselben Grundsatz und aus ganz gleichen Vernunftgruͤnden sehe ich mich ch es mit Vergnuͤgen thue, so sollte ich eigen sehe mich gendthigt — auch allen Disenters da unveraͤußerliche Recht zuzugestehen, ihrerseits den Geboten ihres eigenen Gewissens zu verehren, o ihren eigenen oder in den Augen ihrer Mitbürger herabg werden. Hört!) Ich will jedoch Ew. Herrlichkeiten nicht da muͤden, daß ich ausgemgchte Wahrhei denn wohl, daß Niemand so kuͤhn feyn wird, dem, was ich so eben ge⸗ sagt habe, dem Grundsatz nach widersprechen gleich der Grundsatz allgemein anerkannt ist, s Praxis verletzt, und keine Verletzung desselben schafft . eine so große praktische Beschwerde, wie ihre gegenwaͤrtige Aus⸗ schließung von allen akademischen Wurden, den, denke ich, nicht zugeben, ich weni diese Ausschließung noch laͤnger bestehe, oder (Gewohnheiten diefes Landes, noch vermoöge Königlicher Ver⸗ Statuten und akademischer Vorschriften. laͤnger sollte dauern koͤnnen, halte (Hort!) Wenn irgend Jemand das Land und das Jahrhundert bezeichnen sollte, wo das Bestehen einer solchen Ausschlleßung undenkbar sey, wurde er, wenn er nichts von dem Sachverhaͤltniß wuͤßte, und das 19te Jahrhundert als die Aera bezeichnen. (Hort, hoͤrt!) Wuͤnscht Jemand die medizinische Praxis auszuüben, wuͤnscht er seine Kraft und Zeit dieser für das Gemeinwesen vor allen anderen Kuͤnsten so heilsamen, aber fuͤr Viele so peinlichen Beschaͤftigung zu widmen, so kann er wohl, wenn er zu der herrschenden Kirche gehort, auf der Universitaͤt Orford oder Cambridge die Erlgqubniß dazu erhalten, nicht aber seine medizinische Bildung, weil Fiese bei= den Universitaͤten, obgleich sie die einzigen Köͤrperschaften sind, die das Recht haben, medtzinische Grade zu verleihen, aüch die einzigen Koͤrperschaften sind, welche zugleich das Monopol des Privileginms der der Medizin besitzen. (Großes Gelaͤchter) Sie ßliche Befugniß Anspruch, Doktoren zu creiren, nd leicher Zeit ein, denn sie machen aus ihrer Unfaͤ⸗ higkeit kein Geheimniß, daß sie die medizinischen Wissenschaften nicht lehren konnen. (Hort! und Gelaͤchter Sie koͤnnen Einen aber ihn nicht dazu befaͤhigen. n . konnen Einen zum Magister der schoͤnen Künste machen, indem sie ihn in der Mathematik und den Klassikern aber die Medizin muß siebenjaͤhrige noͤthige Befaͤhigung den Bufen feiner alma mater zuruͤckkehren, um sich creiren zu lassen, aber etwa ein gewissenhafter Dissenter ist, uͤberhaupt gar nicht studiren.
unveraͤußerliche eine Kirche zu
enbthigt — doch da ich nicht sagen, ich s eben so gute und hren Schdpfer nach hne dadurch in
ten behaupte, denn ich
o wird er doch in der den Dissenters
Ew. Herrlichkeiten wer⸗ gstens werde es nicht, daß weder vermoͤge der Gesetze
ordnungen, Universitaͤts⸗ Daß sie in unseren Tagen noch ich fuͤr durchaus unmoglich
Unfähigkeit zum Lehren machen auf die ausschlie gestehen zu g
wohl zum Doktor machen tendes Gelaͤchter) unterrichten; anderswo lernen und, er sich durch Welttheil die (Gelächter) Wenn der Mann darf er in Oxford Er wurde in Cambridge wohl zuge— lassen werden, aber auch da kann er keinen mathematischen oder Um Doktor zu werden, muß er seine Freunde verlassen und sich in ein fremdes oder, wie es ehemals Gebrauch laͤndischen, oder auf die Schottischen Universitaͤten kann man die Kunst der Medizin nicht
zum Doktor
medizinischen Grad erwerben Heimath, seine Familie, seine Land begeben. war, auf die Ho gehen, denn in London erlernen.“ ;
Der Lord-Kanzler schloß damit, daß er dem Oberhause die Beruͤcksichtigung der vom Grafen Grey uͤberreichten Bittschrift aufs dringendste anempfahl.
Er muß nach Paris
Sir Samuel Whalley hat seinen nennung eines besonderen Ausschusses zur Unter— welche der Koͤnig der Belgier nachdem sie von
London, Antrag auf Er suchung, wozu die 50,000 Pfund fruͤher als Jahrge Sr. Majestät der dt wurden, vom
halt von England bezog, jetzt, Englischen Nation zuruͤckgegeben worden, an— 27. Maͤrz bis zum 13. Mai verschoben. ie Times meint, bei Gelegenheit der Bills, wodurch die von Hertfort und Warwick vergroͤßzert, der Stadt cht ganzlich entzogen und ein Theil der Waͤhler ebenfalls dieses Rechtes beraubt werden soll, Häusern einige unangenehme Symptome hatten namlich einige Mitglieder des digung der alten Mißbraͤuche uͤber— auf das Oberhaus, wenn das gehaͤssige
Waͤhlerschaft Stafford d Liverpooler haͤtten sich in beiden u zeigen angefangen; es nterhauses die Verthei nommen, der Abschaffung derselben widersetze, es Bills verwerfen Unterhaus ganz as genannte Blatt betrachtet aber jene Maßre⸗ ge Ergaͤnzungen der Reform-Bill von 1832 daß Graf Grey sie im Oberhause auf's eif— da er sich verpflichtet habe, das Par— formiren und allen verderblichen Ein⸗ brigens aber“, heißt es weiterhin, „bedarf. e der Reform nicht mehr des Schutzes des Grafen sich Se. Herrlichkeit aus leichtsinniger Inkon— stlicher Furchtsamkeit dem Englischen Volk gleich— Schicksal dieser Bills zeigen sollte, so wuͤrde Interesse nur voruͤbergehenden Ein— dem politischen Charakter r Herrlichkeit unvermeidlichen Tod brin— Lord Grey
as Wahlre
lich deren das einmuͤthiger
wesen sey. geln als nothwendi und zweifelt nicht, rigste unterstuͤtzen werde, lament vollkommen urotten; „
und wenn sequenz oder aͤng guͤltig gegen das dieser Abfall dem Reform—
Macht Seine gen muͤßte. in diesem Lande außer das als er ihm getreulich dient. eit am Hofe nach Schutz umsehen; was wuͤrde es ihm nuͤtzen?
f selbst sich stuͤtzen, wenn nicht auf die Achtung ation? Lord Grey duͤrfte sich aber vielleicht an enen erhabenen Stand wenden und in ungluͤcklicher Er— fruͤher von ihm gegebenes Versprechen, daß er hen und fallen wolle“, sich dem Glauben hin— auch mit ihm stehen und fallen werde, Stunde seines ministeriellen Todeskampfes käme. Weh dem edlen und verehrten Grafen, wenn dies seine Erwartung Lord Grey sollte sich erinnern, daß er das Oberhaus sehr beleidigt, verwundet, erbittert hat, daß er auf hoffen darf. Doch es wird dem Mund gelegt, eine alte abgenutzte en Volke nicht mehr schmecken will, ne Pflicht halte, eine Kollision zwi⸗ u verhindern.“
Volk, und dies nur so lange, Er koͤnnte sich vielleicht in seiner am Hofe!
Verlegenh Auf welche Grund⸗
gesetzt den Fall, lage kann der und Liebe der seinen eig innerung an ein „mit demselben ste daß „sein Stand
wenn die
erzeihung nicht mehr edlen Lord eine Phrase in den Phrase, die dem Englisch „daß er es fuͤr beiden Parlaments⸗Haͤusern z des Grafen Grey im hoͤchsten Grade un— sich nicht fuͤr einen Minister des Koͤnigs, weil ihm die Ausuͤbung der— Der einzige Weg fuͤr Lord Tory-Lords eine Kollision zu verleiden, ware, ihnen daß er sich nicht davor fuͤrchte.“
Ausfuhr von Silber nach den Vereinigten Staaten m Iten bis 13ten d. wurden aus dem Hafen 50 Unzen Silber⸗Muͤnzen dorthin verschifft; derselben Zeit 195,55 Unzen ausgefuͤhrt. des Regents Park wird auf Kosten zweier eine katholische Kirche erbaut.
Dubliner Zeitung meldet, der bekannte, in Asien
naͤmlich, schen den solche Sprache wäre wuͤrdig. Es geziemt von seiner Pflicht zuruͤckzuschreiten, selben Ungemach bereiten koöͤnnte. Grey, den
zu zeigen,
nimmt sehr zu; vo von London 567, 850 nach Calais wurden in
Am oberen Ende
360 reisende Missionair Wolf sey aus religiosem Fanatismus wahn⸗ sinnig geworden.
„Die Mittheilungen unseres Korrespondenten in Spanien“, sagt der Morning Herald, „haben sich vollkommen bestätigt, und wir muͤssen uns leider auf einen blutigen Kampf in Spa— nien vorbereiten. Die Königin-Regentin von Spanien hat durch ihre Unfaͤhigkeit und durch ihre schwache und zu gleicher Zeit grausame Politik, der Sache ihrer Tochter eben so wesent— ichen Schaden zugefuͤgt, als es die Anhänger des Don Carlos durch ihre unternehmende Thaͤtigkeit nur thun konnten. Indem sie den Rath des Koͤnigs der Franzosen befolgte, machte sie sich bei den Liberalen verhaßt, ohne dadurch die Karlisten zu ver soͤh⸗ nen, und brachte dadurch das Land in einen Zustand, aus wel— chem zu erloͤsen weder sie noch ihre Rathgeber Tugend oder Weisheit besitzen. Martinez de la Rosa ist, wie sich vorhersehen
ließ, diesem Zustande der Dinge nicht gewachsen.“
6. Aus dem Haag, 23. Maͤrz. Heine Abend reist Se. K.
H. der Prinz von Oranien nach dem Hauptquartier ab. JJ..
KK. HH. der Prinz und die Prinzessin Friedrich werden heute
Abend von ihrer Reise zuruͤck erwartet.
83
1 i en
Brüssel, 24. Marz. In der gestrigen Sitzung der Re⸗ präsentanten⸗-Kammer verlangte Herr Frison, daß die Kammer den Kriegs-Minister auffordere, sich uͤber die Lage Bel⸗ giens in Bezug auf Holland zu erklaren. Die Kammer beschloß, die Gegenwart des Ministers fuͤr morgen zu fordern. Hierauf ward die Eroͤrterung uͤber die Frage eröffnet, ob die Eisenbahn von Privat Unternehmern oder von der Regierung angelegt wer— den solle. (S. Luͤttich.)
Im Ob servateur du Hainaut liest man: „Eine schwarze Fahne ist zu der rothen gekommen, die auf dem Fleun weht. Die Reise' des Königs und der Koͤnigin nach der Hauptstadt der Provinz Hennegau wird, wie es scheint, so bald nicht statt— finden. Die Regierung befürchtet, und nicht ohne Grund, eine zu auffallende unwillige Aeußerung der oͤffentlichen Meinung hinsichtlich der Eisenbahn.“
Der Independant enthalt Folgendes: „Zwei hiesige Journale haben davon gesprochen, daß in Nord⸗Brabant zwei Hollaͤndische Armee-Corps, zusammen 35,900 Mann stark, zu⸗ sammengezogen wuͤrden, und unsere Gränze bedrohten. Man hat auch von 10 Batterieen Artillerie gesprochen, die vor Eindhoven Und Waerschot eingetroffen seyn sollen. Bevor wir von diesen allgemein verbreiteten Geruͤchten sprachen, wollten wir wissen, ob dieselben irgend einen Grund haͤtten. Obgleich nun die Hollaͤn⸗ dischen Journale uͤber diesen Gegenstand ein tiefes Stillschweigen beobachten, und obgleich unsere Antwerpener Korrespondenz ebenfalls nichts davon erwähnt, so glauben wir doch, versichern zu koͤn— nen, daß es wahr ist, daß außerordentliche Truppen⸗Bewe⸗ gungen an unserer Nord-Graͤnze stattfinden. In wie weit sene Bewegungen einen bevorstehenden Einfall unseres Feindes andeuten, wissen wir nicht. Wohl aber koͤnnen wir versichern, daß die Regierung von Allem, was vorgeht, unterrichtet ist, und daß sie ihre Vorsichts-Maßregeln gegen einen Angriff trifft, der nur durch eine Verletzung der Vertrage stattfinden koͤnnte.“ — Der hiesige Courrier meldet, daß die H der Nähe von Eindhoven 60 Stuͤck Feldgeschuͤtz zusammenge⸗ zogen haͤtten.“
Lüttich, 2. März. Im Politique liest man: „Wir erhalten in diesem Augenblick von Bruͤssel die große und erfreu— liche Nachricht, daß die Repraͤsentanten⸗Kammer die Anlegung einer durch den Staat auszufuͤhrenden Eisenbahn durch eine Masoritaͤt von 55s Stimmen gegen 35 genehmigt hat.!
Deutschlan d.
Leipzig, 27. Maͤrz. In der hiesigen Zeitung liest man: „Wenn ein Mann ven anerkanntem Rufe in der gelehr— ten Welt von seinem Posten scheidet, so ist dies ein Ereigniß, wel—⸗ ches immer das allgemeine Interesse in Anspruch nimmt. Der or— dentliche Professor der theoretischen Philosophie an der Universitaͤt zu
Leipzig, Br. Wilhelm Traugott Krug, hatte schon im vorigen Jahre den Wunsch, seine Professur niederzulegen, erklaͤrt, neuerlich aber dies Gesuch, der fruͤheren Gegenbemerkungen ungeachtet, bei dem Ministerium des Kultus und offentlichen Unterrichts wiederholt. Er hatte den gegenwartigen Zeitpunkt hierzu passend erachtet, weil er nicht allein am 1. Mai d. J. das jetzt von ihm ge— fuͤhrte Decanat der philosophischen Facultaͤt nach der verfas⸗ sungsmaͤßigen Reihefolge abgiebt, sondern auch, weih alsdann gerade fünfundzwanzig Jahre seit dem Antritt seiner Profes— sur in Leipzig verstrichen sind, nachdem er vorher 7 Jahre lang in Wittenberg und acht Jahre lang theils in Frankfurt an der Oder, theils in Königsberg, als Nachfolger Immanuel Kants, Universitaͤts- Lehrer gewesen war. Die Gruͤnde aber, welche ihn zu diesem Entschlusse uberhaupt bewogen, mußte man als einen neuen nuͤtzigen und rechtlichen Gesinnung ehren, und es wurde da— her, mit Allerhoͤchster und Hoͤchster Genehmigung, ihm die erbetene Enthebung von den Pflichten seines oͤffentlichen aka⸗ demischen Lehramts unter Belassung des bei weitem großeren Theils seiner bisherigen amtlichen Einnahme, um auch hierdurch die Anerkennung seiner Verdienste — das Ritterkreuz des Koͤnigl. Saͤchs. Civil ⸗Verdienst⸗Ordens hat er bereits im Jahre 1831 er— halten — auszudrucken, und unter folgenden naͤheren Bedingun⸗ gen bewilligt, welche zum Zweck haben, seine nuͤtzliche Wirksam— keit fuͤr die Universität Leipzig, wenn gleich in einem fuͤr ihn minder bindenden Verhaͤltnisse, noch moͤglichst zu erhalten. Es ist ihm namlich das Prädicat eines professor honorarius, mit sei— nem bisherigen Platze im Lections-Kataloge, und mit dem Befug— nisse, nicht allein auch kuͤnftig Vorlesungen zu halten, sondern auch an den Berathungen der philosophischen Fakultat und des akademischen Senats, besonders in allgemeinen akademischen Angelegenheiten, noch ferner mit Sitz und Stimme Antheil zu nehmen, in der auf sein Gesuch an die Universitaͤt und an die philosophische Fa⸗ kultaͤt ergangenen Verordnung ausdruͤcklich Roͤrbehalten worden. — Hieraus werden diejenigen Freunde und * Krugs, welche vielleicht mit Bedauern das Gerücht von Rinem Abgange ver— nommen haben, die Beruhigung schoͤpfen, daß seinen Kenntnissen und Einsichten noch immer ein Kreis des Wirkens offen bleibt, in welchem fuͤr Wissenschaft, Wahrheit und Recht manche schaͤtz⸗ bare Frucht, wie wir hoffen, noch in spaͤten Jahren, reifen kann.“ Munchen, 22. Maͤrz. Nachdem die Kammer der Ab⸗ geordneten (wie gestern erwahnt) in der Sitzung vom Llsten den Bericht des Ausschusses uͤber die Civil-Liste angehoͤrt hatte, brachte sie dem Könige ein dreimaliges Lebehoch. Der Abg. v. Anns stellte den Antrag, daß der erwahnte Gesetzes⸗Entwurf so fort in Berathung genommen werde, was sodann die Kammer mit hö gegen 34 Stimmen genehmigte. Das Ausschuß⸗Gutachten, welches auf der gemeinschaftlichen Berathung des ten, zwei⸗
ollaͤnder in
Eingangs erwahnten Finanz⸗Gesetze ss. 1 ben bestritten: sowohl was — die saͤmmtlichen Bedurfnisse der
Beweis seiner stets bewährten, uneigen⸗
ten und dritten Ausschusses beruhte, war mit 17 gegen 4 Stim men (welche Minoritaͤt die Beschraͤnkung der CTivil⸗Liste auf die Lebensdauer des Monarchen beantragt hatte) dahin abgegeben daß der Gesetzes-Vorschlag in der Gestalt, wie er in die Kamme⸗ gebracht worden, anzunehmen sey. Nach Eroͤffnung der all gemeinen Diskussion in der Kammer betrat Herr Schwin— del die Rednerbuähne, und erklaͤrte sich sowohl aus patriotischen Gefuͤhlen und Gesinnungen, als aus Rechtsgruͤnden, fuͤr hi Annahme des Gesetz Entwurfes ohne all? Modification. Von Platze aus aͤußerte sich Herr von Korb in demselben Sinne Dekan Weinmann bemerkte: „Der Gesetz- Entwurf verlange fuͤr die Dotation der Civil-Liste keine hohere Summe, als di Kammer im Jahre 1831 bewilligt hat. Was letztere damalt fuͤr nothwendig oder gut erkannte, das muß sie auch heute da fur erkennen. Ich stimme daher unbedingt fuͤr den Entwurf und zwar um so lieber, als hier eine Gelegenheit gegeben ist die Einheit zwischen dem Koͤnige und dem Volke noch meh⸗ zu befestigen.“ Hr. Heinzelmann: „Ich habe im A usschuj⸗ gegen die Permanenz der Eivil-Liste und fuͤr die Beschraͤnkumn derselben auf die Lebensdauer des Monarchen, der sich rec lange der besten Gesundheit erfreuen moge, gestimmt, nicht aus Parteisucht, sondern weil ich gezweifelt habe, ob ich dur mein Mandat zur Billigung jener Permanenz ermaͤchtigt s, und weil ich nicht fuͤr güt hielt, dem Kronprinzen, als kuͤnfth
vorzugreifen.“ — Frhr. v. Frauenhofen, Frhr. v. Küͤnsberg, Graf v. Deym, Frhr. v. Roten han, Frhr. v. Hars dorf und Graf v. Drechel erklaͤrten sich fir die unbedingte Annahme des Entwurfs. Hr. Maͤtz ler: „I
benslaͤngliche Tivil⸗iste im Interesse der Krone nicht minde, als in dem Interesse des Volkes liege; allein der Hr. Finan Minister hat mein desfallsiges Bedenken in der gestern staͤlt gefundenen gemeinschaftlichen Sitzung der drei Ausschuͤsse besil⸗ ligt. Dem Koͤnige steht, wenn Wechsel-Faͤlle eintreten sol ten, welche eine Veranderung in der einen oder andern Bejit, hung erheischen, stets frei, die Initiative zu der entsprechenden Aenderung zu ergreifen. Die Staͤnde haben zwar kein Recht der Initiative, koͤnnen aber zu jeder Zeit auf ihren Koͤnig di Vertrauen setzen, daß er im Falle der Noth mit der gewuͤnsch ten Initiative entgegenkommen werde.“ Frhr. v. Kuͤns betg: „Ich sinde in der Permanenz der Civil⸗Liste eine besondere Gu währ fuͤr die Verfassung und fuͤr das constitutionnelle Lebe. Ueberdies ist das Postulat nicht nur billig, sondern auch gerecht! Nachdem noch die Herren Willich, v. Rudhart, Xaver Lech ner, Vetterlein und der Finanz-Minister gesprochen hen ten, wurde zur besondern Diskussion uͤber die einzelnen Arti des Gesetz-Entwurfes geschritten. Zu dem Art. J. beantragten
die Herren Willich und Heinzelmann die Modification, „dj
die Civil-Liste nur fuͤr die Dauer der Lebenszeit des jeweilt gen Monarchen festgesetzt werden moͤge,“ sication des Hrn. Willich ging dahin, in der festgesetzten Große nur fuͤr einen volljährigen, nicht aber auch fuͤr einen mindersaͤhrigen Koͤnig gelten solle, fand aber nicht die erforderliche Unterstuͤtzung, um zur Berathung ausge setzt zu werden. Indeß auch die erste Modification fand wenig Anuklaͤng, so daß der Art. 1. in der Gestalt, wie er in die Kam⸗ mer gebracht worden war, mit 97 gegkn 6 Stimmen angenom men wurde. Alle folgenden Artikel erhielten ohne vorgängige Debatte und ohne Modification die einhellige Zustimmung der Fammer. Bei der Haupt-Abstimmung über den ganzen Gesth zes-Vorschlag durch den Namens-Aufruf erklaͤrten sich 97 Mü glieder fuͤr und 6 gegen die unbedingte Annahme desselben. Di Minorität bestand aus den Herren Willich, Xaver Lech net, Aloys Schmidt, Heydenreich, Heinzelmann und Kemy⸗ ter. Nach dieser Abstimmung wurde, auf Anregung des Hin Schwindel, Sr. Maj. dem Koͤnige wiederholt ein dreimalizt Lebehoch von saͤmmtlichen Mitgliedern der Kammer dargebracht Nachstehendes ist der Inhalt des obigen Gesetz⸗Entwurft⸗ Art. J. Die Civil-Liste des Koͤnigs, so wie sie durch das irn Gesetz vom 28. Dej. 1831 festgesetzt wurde, soll fuͤr allt Zukunft ih e ,,,. . eines jeden Königs von Bayern festgesch eiben. — Art. II.
daß die Civil⸗List
stimmt, wird hiemit ausdrücklich auf die gesammten St a ats Do malnen
radicirt, und in monatlichen Raten aus der Central⸗Staatskasse s⸗ richtet. — Art. III Diese Summe . keiner Zeit ohne die zu
Bewilligung des Koͤnigs t Aus der Civil-Liste werden die in dn 6 und J bestimmten Ausg.
stimmung der Staͤnde erhoht, noch ohne mindert werden. — Art. 1V.
und Haushaltung des Königs, die Dotation der Kabinets-Kassc, zn Bedarf der regierenden Koͤnigin; den Unterhalt der minderjaͤhrigt Kinder des Monarchen, den Aufwand fuͤr den ganzen Hofstagt, zt
Ausgaben bei saͤmmtlichen Hofstaͤten gi nne nn, einschlsß Okt
der Hausritter-Orden; die seit dem 14. 1831 angefallenen in
Kasse, — als saͤmmtliche Hof⸗Bauten betrifft, sie moͤgen Neu⸗ Bil⸗ ten oder bloße Reparaturen an ten Gebäuden seyn. Von den aus dem springenden Ausgaben Stände etwas auf die Staats⸗Kasse überwiesen werden lin. nen le Art. Y. Da; Verzeschniß der sämmilichen auf die Civil übergehenden Gebaͤude ist in der Beilage enthalten. Wenn der gl
nig vorübergehend irgend ein Hofgebäͤude zu einem andern Staal
zweck uͤberlaͤßt, so steht es ihm frei, auf die Dauer dieser Benutzun⸗ nuch die Unterhalts, Kosten deffelben in gleichem Maße auf die Statt Kasfe zu überweisen. — Art. VI. Alle Einrichtungen der Nesidess und Hofgebaͤude, Hofkapellen und Hofaͤmter mit allen Mobiligh welche der Aufsicht der Hofstaͤbe und Hofintendanzen anvertraut, unn
zum Bedarfe oder zum Glanze des Hofes bestimmt sind, so wie Ali y was zur Einrichtung oder zur Zierde der Residenzen und Lustschliss
dient, werden von dem Könige aus der Civil⸗Liste erhalten, und alle etsol derlichen neuen Nachschaffungen aus derselben besorgt. Die Inventatin hiernber sollen mit zügrundiegung des Inventars, wie solches der Thron⸗Besteigung des jetzt regierenden Königs bestanden, mit nauer Bemerkung der Eigenschaff der neuen Inventarstücke nach z! Bestimmungen, welche der König in . des Familien⸗Statm⸗ vom 5. August 1819 Tit. UIII. 8. 4. getroffen hat, und mit An lb
der Ab- und Zugaͤnge an Mobiliar und fungiblen Gegenstaͤnden th
in Evidenz gehalten, und den Staͤnden des Reiches, wenn sie es verlan— gen, deren Einsicht gestattet werden. Der Hausschatz, so wie dasjenigt / was allenfalls von dem Monarchen noch für denselben in der Folge h stimmt wird, foll stets ohne Verminderung seines Werths fortbesi⸗ hen. — Urt., Vill. Die Appanagen, Kittwen-Gehaite und ze ünterhalt Königl. Prinzefsinnen, sowohl die gegenwärtig bestehen den, als jene, welche auf den Grund des Familien -Statuts vol
5. August 1819 von dem Könige bestimmt werden, die von demsel⸗
ben nach dem besagten Familien-Statute festzusetzende Summe fü den Unterhalt des“ Kronprinzen und der voljaͤhrigen, noch nich.
etablirten Königlichen Prinzen, die Aussteuer, Ausstattung un Vermählung“ ber Prinzessinnen aus der Königlichen Haupt-Li
uuf diejenige
Eine zweite Med
Sie ist auf die Summe von zwei Million dreimaihundert fuͤnfzigtausend fünfhundert und achtzig Gulden .
— treffen kann. ferner anfallenden Pensionen und Quiecssenz Gehalte der hi ; Dienerschaft, mit Ruͤcksicht auf die eigene errichtete Hof ⸗Pensie⸗ sit gegen eine jede den Rechten eines se indi S j
luien gene fe mern, sie g ĩ en Rechten eines selbststaͤndigen Staates im ; em Hof⸗ Haushalte . foll zu keiner Zeit ohne Bewilligung n
nie, die berkommlichen Geschenkt hei, der Entbindung der Köͤ⸗ nigin und der Kronprinzessin, die Kosten der Etablissements der rniglichen Prinzen, welche jedoch in keinem Falle den einjaͤhri⸗ en Betrag der denselben gebüͤbrenden Appanage, resp. Unter⸗ alts⸗ Betrages üͤberschreiten Luͤrften, werden wie bisher aus der Lentral⸗Stautstasse besonderz bestritten. Der Unterhalt dez Kron⸗ yrinjen kann in keinem Falle den im Jahre 1319 hiefuͤr bestimmt gewesenen Betrag überschreiten. — Art. VU. Sollte sich der Fall er Minderjaͤhrigkeit des Königs in der Folge der Zeiten ergeben, o wird der gesammte dem Reichsverweser nach 3. 2 des Titels il her Verfassungs-Urkunde gebührende Unterha!t wahrend der Dauer der Negenischäft aus der permanenten Civi-Liste bestritten. Art. 1X. Gegenwaͤrtiges Gesetz soll als ein Grund-Gesetz des Reiches betrach— tet werden, und dieselbe Wirksamkeit haben als wenn alle Bestim— mungen desselben in der Verfassungs Urkunde enthalten waͤren.
(L. S.)“
G ch w el
Die (gestern erwähnte) Note des Vororts, als Antwort des Deutschen Bundes vom 6. Maͤrz, lautet also:
„Der von verschiedenen politischen Fluͤchtlingen Anfangs des verfofenen Monats vom Schweizerischen Gebiet aus versuchte An— rif auf die Königlich Sardinischen Staaten hat die Durchlauch⸗ igste Deutsche Vun es Versammiung, unterm 6 l. M. veranlaßt, an den eißgendssischen Vorort das motivirte Begehren zu stellen, die geeigneten
MNäßregeln zu ergreifen, damit alle diejen igen Flüchtlinge aus der Schweiz ö . . ö ntfernt werden, welche zu Storung der Ruhe in den Naͤchbar-Staaten gen Landesherrn, und den i, ,,,, spaͤterer Johr rhr. v. Kresß, el 4 ger gend sischen Voroets Zürich alle diejenigen fremden Flüchtlinge, welche an dem erwahnten Unternehmen gegen Savoyen thätigen An⸗ thell genommen, der in der Schweiz genosscnen Gastfreundschaft un war Anfanss bei den Ausschuß-Berathungen zweifelhast, wärdig erklärt, und die betreffenden Kanton - Negierungen (die Gr3nz—⸗ ich mich fuͤr die Permanenz der Civil-Liste oder suͤr die . et, Tie sclben von dem Sch eizerischen Gebie . e,, 3 2 ; z 0 1. iet entferne . schraͤnkung derselben auf die Lebensdauer des Monarchen . Hi a J klären solle. Ich habe die Ueberzeugung gehabt, daß eine .! tegel seizsstandigen Flüchtlinge,
ewirkt haben oder noch wirken. Bereits ehe ihnen dieses Be—
chren zugekommen, haben Hürgermeister und Regierungs⸗Rath
anton Wagdt und Genf inshesondere schon am 18. Februar) uz
er eidgendssische Vorort ist bei Anordnung einer solchen Maß⸗ regel v5n der ÜUcherzeugung ausgegangen, daß dem, einem jeden Staat ünzweijel ait zustehenden Recht, fremde die sich ruhig, verhalten, bei sich aufzunehmen, ei⸗ nem Rechte, das die freie Schweiz stets zu behaupten wußte und auch ferner ungeschmaͤlert zu behaupten wissen wird, die Pflicht zur Seite stehe, solche Fluͤchtlinge, welche das ihnen ge— währte Asyl mißbrauchen, un die Ruhe auderer Staaten zu sören, in die Unmoͤglichkeit zu versetzen, kuͤnftig aͤhnliche Sto— rungen zu verursachen. Durch die ihm zugekommenen, an Einmäthig⸗ lejt gränzenden Erkläͤrungen der Kan tons-Regierungen, bezuglich der erwähnten Verfugung, hat diese letztere cine höhere Sanction erhalten. Der eidgendssische Vorort hat demnach alle Kantone wie— derholt zu deren schleuniger Vollziehung aufgefordert. Es werden
daher jene Fluͤchtlinge, welche von Schweizerischem Gebiete aus an
der Beunrutzigung anderer Staaten wirklich thaͤtigen Antheil ge⸗ nommen haben, fofort aus der Schweiz weggewsesen, sobald die außer dem Bereiche der Schweizerischen Behoͤrden befindlichen Hin⸗ dernisst weggeräumt sind, welche ihre Entfernung bis jetzt unmoͤg—
lich gemacht haben; inzwischen wird der eidgendssische Vorort wie
hizanhin sich fortgesetzt dahin verwenden, baß jene Hindernisse recht bald beseitiget werden Was insbesondere die 9 ö Flüchtlingen beahsichtigte Stoͤrung der oͤffentlichen Ruhe in den Königlich Sardinischen Staaten anbetrifft, so hat der eidgenbssische Vorort das vollendete Bewußtseyn, von dem Augen olicke an, als er die erste Kunde von den Bestre⸗ bungen jener Fluͤchtlinge erhalten hat, Alles gethan zu haben, was die oöblkerrechtlichen Pflichten gegen Staaten erheischen, mit welchen Verhaͤltnisse eines gegenseitigen freundnachbarlichen Wohlverneh⸗ mens unterhalten werden; gleichmaͤßig ist er vollkommen uͤberzeugt, daß auch die Regierungen aller an Savoyen angränzenden Kantone auf die erste Nachricht des beabsichtigten Unternehmens alle ihnen . stehenden Mittel ergriffen haben, um einen gewaltthaͤttgen ersuch auf das Gebiet eines Nachbar⸗Staates zu verhindern, und wirklich ist es der Regierung des Kantons Genf gelungen, einerseits eine Schaar Fluͤchtlinge festnehmen zu lassen, noch ehe sie das Ge⸗ biet von Savoyen betreten konnten, andererseits diejenige Abthei— lung derselben, welche der Wachsamkeit der Behörden Anfangs entgangen war, bei ihrer baldigen Ruͤckkehr auf Schweizerisches Gebtet entwaffnen, und ebenfalls in Gewahrsam bringen zu lassen Endlich wurden alle jene Fluͤchtlinge von dem Schaͤuplatze ihrer Gewaltthätigkeiten entfernt und ins Innere der Schweiz ab⸗ gr, wo sie dermalen unter strenger polizeilicher Aufsicht chen. Diese Maßregeln sind ohne Zweifel geeignet, jeden Unbe⸗ sangenen von dem entschiedenen, kräftigen Willen der Schweizeri⸗ schen Behörden vollkommen zu uͤberzeügen, alle diejenigen volker— rechtlichen Beziehungen sorgfältig wahrzunchmen, auf welchem das so gluͤcklich bestehende gegenseitige Wohlvernehmen zwischen gleich⸗ mäßig selbststaͤndigen und freithaͤtigen Stagten veruht, und konnte auch dessenungeachtet dem veabsichtigten Einfalle in Savoyen nicht vollkommen vorgebeugt werden, so ist gewiß den tiefen Einsichten der Durchlauchtigsten Deutschen Bundes- Versammlung nicht entgan⸗ gen, wie leicht eine jede Regierung einem ahnlichen Schicksale aus⸗ gesetzt werden kann. Haben ja in den (letzten Jahren verschiedene maͤchtige Staaten, welche weit mehr Mittel als die Schweiz besiz⸗ . um solchen bedauerlichen Unordnungen zu begegnen, von hrem Gebiete aus unternommene aͤhnliche Einfälle fremder Flüchtlinge nicht immer verhindern können, und demnach durfte ein jeder deswegen versuchte Vorwurf von Nachlaͤssigkeit in r n allgemeiner vöolkerrechrlicher Verpflichtungen, oder gar von Mitschuld an dem stattgefundenen Unternehmen eben so wenig gegruͤndet seyn, als ein solcher im vorliegenden Falle die Schweiz ; Gegen eine jede Zumuthung dieser Art sollen Buͤr⸗ ien und Regierungs-Rath des eidgendssischen Vororts Zurich, amens der Eidgenossenschaft sich feierlich verwahren, gleich wie
mindesten zu nahe tretende, auf Lie eigenthuͤmliche Gesetzgebun der Schweiz bezuͤgliche Folgecung sich erklaren sollen, . un den stattgefundenen Ereigüissen etwa hergeleitet werden wollte. ndem Bärgermeister und Regierungs⸗Rath des eidgendssischen orortes sich auf die vorstehende Erwiederung beschraͤnken, machen si der Durchlauchtigsten Oeutschen Bundes-Persammlung die Rn⸗ zeige, daß sie die vom 6ten d. datirte Note saͤmmtlichen Kantonen
mitgetheilt haben, welche, gleich wie der eidgendssische Vorort, so⸗
wohl einzeln, als spaäͤter auf der Tagsatzung vereinigt, zu Allem thatkraͤftig mitwirken werden, was das ö v selbst⸗ stndigen und neutralen Schweiz mit allen ihr befreundeten Stag— ten zu erhalten geeignet ist. Bürgermeister und Regierungs⸗Rath des eidgendͤssischen Vororts Zuͤrich benutzen zugleich diesen Anlaß, die Duͤrchlauchtigste Deutsche Bundes-Versammlung wiederholt ihrer ausgezeichnersten Hochgchtung zu versichern. Huͤrgermeister und Regierungs-Rath des eidgendssischen Vororts Zurich. Zuͤrich, den 18. Maͤrz 1834“ (Folgen die Unterschriften.)
Portugal.
— — Lissabon, 1. Maͤrz. Mit Ausnahme einiger klei⸗ nen Gefechte in Algarbien und bei Marvao in Alemteso, die zu Gunsten der Truppen Donna Maria's ausgefallen seyn sollen, ö. sich waͤhrend dieser Woche in militairischer Hinsicht nichts
eues ereignet. Die Zahl der am 18ten v. M. gemachten Ge— fangenen und gewonnenen Ueberlaͤufer hat sich auf mehr als 300 belaufen; der Verlust Dom Miguels an jenem Tage war wirk— lich bedeutend. Povoas hat zwar bei dem Angriffe nichts ver— gessen, Saldanha aber noch weniger versaͤumt. Seltsam ist es indessen, daß die Partei⸗Maͤnner von beiden Seiten mit ihren Generalen unzufrieden sind; die Miguelisten mit Povoas, weil er die Schlacht (so nennt man jenes Gefecht hier) verloren hat;
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die Pedroisten mit Saldanha, weil er den Gegner vielleicht zu sehr geschwaͤcht hat; denn das politische Daseyn der gegenwaͤr— tigen Berwaltung haͤngt ja hauptsaäͤchlich von der Dauer des Buͤrger-Krieges ab. — Die Waͤhler der Hauptstadt sind alle be— reits mit den kuͤnftigen Wahlen der Mitglieder der neuen Mu— nicipalität beschaͤftigt. Die Minister bieten Alles auf, damit die Wahlen auf Maͤnner fallen, welche sich leichter zu einer neuen Usurpation hergeben — die Masse der Einwohner aber will jedoch nur Leute haben, die der Donna Maria treu sind, denen die Gesetze am Herzen liegen und welche eine gute Verwaltung der Stadt herzustellen wuͤnschen. Faͤllt diese Wahl auf so vor—
treffliche Maͤnner wie diejenigen, welche zu Friedens⸗-Richtern er—
waͤhlt worden, so verdienen die Lissaboner in der That alles Lob.
. n
Alexandrien, 15. Februar. In der Nacht vom 11ten
zum 12ten d. M. ist hier am Bord eines im hiesigen Hafen liegenden Fahrzeuges von 64 Kanonen Feuer ausgebrochen, wel— ches die ganze Stadt bedrohte. Gluͤcklicherweise befand sich kein Pulver am Bord des Schiffes, doch hat das Feuer das ganze Fahrzeug zerstoͤrt. Mehmed Ali befindet sich mit seinen Ministern noch immer in Kahira, wo er noch zwei Monate verweilen und auch seinen Sohn Ibrahim Pascha aus Syrien erwarten duͤrfte. Zu den Englischen und Franzoͤsischen Konsuln, die sich bereits dort be— finden, ist nun auch der Russische General-Konsul Duhamel ge— kommen. Es werden haͤufige Konferenzen gehalten, deren Ge— genstand die Befestigung des Friedens im Orient ist.
Nachrichten vom Rothen Meere zufolge, hat sich der be— kannte Tuͤrke Bilmez nach Odeida gefluͤchtet. Man glaubte, daß die Aegyptischen Truppen ohne Schwerdtschlag in Jemen einruͤcken und davon Besitz nehmen wuͤrden.
J n d nd.
Berlin, 29. Maͤrz. Dem heutigen Militair-Wochen— blatt zufolge, sind die General-Masors von Reckow (Comman— deur der 14ten Landwehr-Brigade) und von Cardell (Comman— deur der 2ten Infanterie⸗Brigade) als General⸗-Lieutenants, fer— ner der General-Major von Wulffen (Commandeur der 7ten Landwehr-Brigade) mit Verleihung des Rothen Adlerordens zwei— ter Klasse mit Eichenlaub, dann der Oberst von Glan (Komman— dant in Glatz), der Oberst von Brockhusen (Kommandant in Weichselmuͤnde), der Oberst Jochens (Kommandant in Danzig), der Oberst von Beckendorff (Kommandant in Magdeburg), der Oberst von Kehler (Kommandant in Erfurt), der Oberst von Besser (Commandeur des 16ten Infanterie⸗Regiments) und der Oberst von Mayer (ommandeur des Zästen Infanterie-Regi— ments), alle mit dem Charakter als General-Masor, endlich der Oberst von Kwiatkowski (Kommandant in Neiße) und der Oberst von Ingersleben (Commandeur des 5ten Cuͤrassier-Regiments) sammtlich mit Pension in den Ruhestand versetzt worden.
— In der Königsberger Zeitung liest man: „Siche— rem Vernehmen nach, wird im Laufe dieses Jahres, eiwa im August und in den ersten Tagen des Septembers, das ganze erste Armee⸗-Corps mit den dazu gehoͤrigen Landwehr-Bataillons und Eskadrons und mit Zuziehung des 1sten (Koͤnigsbergschen) und dritten Bataillons (Konitzschen) ersten Garde ⸗Landwehr⸗-Re— giments, in und bei unserer Stadt auf die Dauer von 4 Wochen ju einer großen Uebung zusammengezogen werden. Ein großer Theil dieser Truppen (wie es heißt, 18 Bataillone Infanterie und vielleicht auch ein Theil der Kavallerie) wird in der Naͤhe der Stadt ein Zeltlager beziehen.“
— Das Ober-Bergamt fuͤr die Nieder-Rheinischen Provin⸗ zen ö in den dortigen Amts-Blaͤttern oͤffentlich seinen Dank fuͤr die seinem Kommissarius bei den Rettungs-Versuchen in der Steinkohlen Grube Goulay gewaͤhrte ünterstutzung Seitens der Koͤnigl. Behörden, so wie fuͤr die bereitwilligen Huͤlfeleistungen der benachbarten Gruben -Gewerkschaften, die ohne Zweifel einen glaͤcklichen Erfolg gehabt haben wuͤrden, wenn ein solcher uberhaupt moͤglich gewesen waͤre.
— Die zu Benninghausen, im Regierungs-Bezirk
Arnsberg, bestehende Erziehungs-Anstalt fuͤr verwahrloste Kna— ben trägt die erfreulichsten Fruͤchte. Von den 30 Zöglingen un— ter 21 Jahren, welche aus derselben entlassen und bei Lehr— Meistern oder Dienst⸗Herrschaften untergebracht worden, haben 265 das Zeugniß guter Auffuͤhrung erhalten, und konnen sonach als vom Wege des sittlichen Verderbens zuruͤckgebracht angesehen werden. Die Anstalt zahlt gegenwaͤrtig 38 Zöglinge. . Nachrichten aus Swinemuͤnde zufolge, wurde die Insel Usedom in der Nacht vom 10ten zum 11ten d. M. wie⸗ derum von einem heftigen Orkan aus Norden heimgesucht, der bis zum 11ten Mittags anhielt und an Staͤrke noch den Orkan vom 2tz. Dezember v. J. uͤbertraf. Die Sturmfluth, welche denselben begleitete, war bei dem Nordwinde von der verheerend— sten Wirkung fuͤr die D.üͤnen und hohen Ufer des Ostsee⸗Stran⸗ des. Die Ufer wurden ganz unterwaschen und durchwuͤhlt, und eine Menge Baͤume umgerissen. Das Wasser wuchs mit solcher Schnelligkeit und Kraft, daß die Fischer aus den Doͤrfern Lod— din und Zinnowitz ihre am Ufer aufgehaͤngten Netze und die auf den Strand gezogenen Fischerboͤte nicht zu bergen vermoch— ten; 32 Haäͤrings-Netze wurden von den Wellen weggespuͤlt und viele der Boͤte zertruͤmmert. Die Ostsee trat beim Koͤlpin-See uͤber, uͤberschwemmte den dortigen niedrig gelegenen Landstrich, vereinigte sich mit dem Achterwasser und trieb Baͤume und Fi— scher Netze in das letztere. In Swinemuͤnde erreichte das Was⸗ ser eine Hohe, wie solche seit Erbauung des Hafens noch nicht stattgefunden hatte.
Die augsburger allgemeine Zeitung enthaͤlt in ihrer Nr. 79 vom 29. Maͤrz 1834 eine Uebersicht des Ergebnißes der baier— schen Finanzverwaltung, welche daraus in viele andre Zeitungen, namentlich auch in die zu Berlin herauskommenden, uͤbergegan⸗ gen ist. Wenn auch die jezt gesetzliche Bestimmung, wornach 105 Kreuzer der im suͤdwestlichen Deutschlande uͤblichen Waͤh— rung einem preußischen Thaler gleich sind, das Uebertragen in leztre sehr erleichtert: so werden doch Nachrichten, wie die ange— fuͤhrte, von den meisten Zeitungslesern leichter aufgefaßt, wenn ihnen die Muͤhe des Uebertragens erspart, und jede Summe gleich in der Muͤnzsorte angegeben wird, worin sie zu rechnen gewohnt sind. Die Darstellung in der allgemeinen Zeitung ist ferner gewiß sehr zweckmaͤßig geordnet fuͤr diejenigen, welche den Verhandlungen vor den Staͤnden des Koͤnigreichs Baiern mit reger Theilnahme folgen: aber Vielen, welche hier nur ge— legentlich davon Kenntniß nehmen, durfte wohl eine andre An⸗ ordnung uͤbersichtlicher erscheinen. Deshalb, und keinesweges um anmaaßlich vermeinte Verbeßerungen anzubringen, wird nach⸗ stehend versucht, auf den Grund der erwahnten Angaben der
allgemeinen Zeitung das Ergebniß der baierschen Finanzverwal⸗ l
tung in den Jahren 1833 fuͤr Zeitungsleser in den preußischen und naͤchstbenachbarten Landen uͤbersichtlicher darzustellen.
Zu Anfange des Rechnungsjahres 1833 war aus den vorhergegangnen Jahren rechnungsmaäßig ein Bestand vorhanden von
Im Rechnungsjahre 1833 wurden fuͤr dasselbe eingenommen 17, 047, 059 thl. 4 sgr. Jpf. ausgegeben.. 16,4314 1067
und kamen also
zu dem vorjaͤhrigen Bestande als Ueber⸗
schuß. Außerdem werden auf Rechnung
der Vorjahre — etwan an eingegang—
nen Ruͤckständen, eingezahlten Vorschuͤ⸗
ßen oder söonst — eingenommen! Im Rechnungsjahre 1837 wurden
fuͤr das selbe
eingenommen 17,758, 84 thl. à sgr. Opf.
ausgegeben. 17,604,277 628
und kamen also
zu dem Bestande aus den Vorjahren als Ueberschuß. Außerdem wurden auf Rechnung der vorhergehenden Jahre — wie vorhin — eingenommen...
Es betrug also die ganze Verein— nahmung in den Rechnungsjahren 1835 und 1855 nach Abzug der Ausgaben fuͤr diese Jahre
Davon sind abzuziehn diejenigen Verausgabungen, welche in denselben beiden Jahren auf vorjährige Bestaͤnde angewiesen wurden: sie betrugen.
und es verblieb hiernach am Schlusse des Rechnungsjahres 1837 aus den Vorjahren Bestand
Fuͤr das Rechnungsjahr 1837 sind im Laufe desselben eingenommen... ausgegeben
also Ueberschuß verblieben
Hierzu treten noch welche aus den vorjaͤhrigen Bestaͤnden fuͤr die Beduͤrfniße dieses Jahres an— gewiesen waren;
und es blieb demnach am Ende des Rechnungsjahres 183) ein aus dem Ein⸗ kommen fuͤr dasselbe eruͤbrigter Be— stand von
woruͤber ferner verfuͤgt werden konnte.
Aus der Finanz⸗-Periode, welche mit dem Rechnungsjahre 183 schließt, war nach vorstehender Nachweisung ein Bestand verblieben von
Davon gehen ab die nach vorste— hender Angabe daraus zur Verwendung im Rechnungsjahre 183 angewiesnen und sind hiernach aus der Finanz⸗Pe⸗ riode, die mit dem Rechnungsjahre 1837 schließt, als eruͤbrigt, rechnungs—⸗ mäßig verblieben //
2, S75, 630 thl. W sg. 5 pf.
224,120 4 22
154, 106 28
145,501 17/3 , e e a , .
3, 965, 9ts thl. 2sg. 2pf.
971,980
2,993, ga 2thl. 29 sa. Spf.
16,695,433 thl. 23 sg. 1pf.
15,183,362 / Tr chr ioss. 5pf
1,214,096 thl. 3sg. Spf.
.
2, 9g3, 932 thl. 20 sg. Zpf.
2,99, gos thl. 2 sg *f.
Nachrichtlich durfte auf den Gru Zeitung hier noch zu vermerken sein,
die gesammte Staatsschuld des Koͤ⸗ nigreichs Baiern an Kapital und Zins— ruͤckstaͤnden
Die jahrlich davon zu zahlenden Zinsen betrugen gleichzeitig
Zur Tilgung waren jährlich ausge— setzt aus Staatskassen
Die jaͤhrlich von der Amortisations⸗ kasse zu zahlenden Pensionen betrugen zu Ende des Jahres 1831
Das eigne Vermoͤgen der Staats— schulden⸗Tilgungs⸗Anstalt betrug gleich⸗ zeitig
nd von Nr. 80 derselben daß am Ende des Rech⸗ nungsjahres 1831 in preußischer Wahrung betrug
74,094, S53 thl. 23 sg. 3 pf. 2, 834,817 ⸗ 283
2„oß5, 228
g, 550, 814 ⸗⸗ 15 9
Te sst ein wesentliches Verdlenst der augsburger allgemei⸗ nen Zeitung, daß sie jährlich so genaue und sorgfaͤltig aufgefaßte . des Koͤnigreichs
der Staaten des suͤdwestlichen Deutsch— Wer jedoch aus diesen Materialien Folgerungen dieser Staaten selbst, als auch moͤge wohl erwägen, wieviel sehr ins Einzelne gehende Kenntniß theils der in Zahlen dargestellt werden, theils eigenthuͤmlichen Rechnungsformen dazu gehoͤrt, um bei solchem Unternehmen gegen en, . IJ
Materialien zur Kenntniß des Baiern und uͤberhaupt lands liefert. sowohl fuͤr die Grundverhaͤltniße zur Vergleichun Sachverhaͤltniße, welche hier der jeder Verwaltung
zu sichern.
g mit andern Staaten ziehen will,
In der heutigen bffentlichen Versammlung des Vereins der Kunsifreunde kamen die nachbenannten Kunstgegenstaͤnde zur Verloo⸗
Holkscher Idger, Oel⸗ raͤsidenten Bertram in Insterburg:
ein Seestuͤck, Oel⸗Gemaͤlde von Krause. Herrn Post Inspektor Schüller in Koͤln die Feste Hohensalz⸗
sung und fielen folgenden Mitgliedern zu
Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Karl
Gemälde von Eybel. Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗
burg, Oel-Gemaͤlde von Ahlborn.
Herrn Stadtrath Dahmer in Danzig: Kastell Gandolpho, Oel⸗
Gemaͤlde von Ahlborn.
Herrn Staatsrath hr. Hufeland: eine Mutter mit ihrem Kinde,
Oel-Gemaͤtlde von Schorn.
Herrn Kaufmann Hotho kleine Danaide in Marmgęr von Stuͤtzel. Herrn Geh. Justizrath Guisch ard in Magdeburg: Marsch⸗Scene,
r. el⸗Gemaͤlde von Most. Herrn Polizei⸗Physikus r. Natorp: Abend eines Gefechtes det Kokberger Regiments, Oelgemäͤlde von Elsholz, hn: Madchen am Brunnen, Oel-Gemaͤlde vom
Oel⸗Gemaͤlde von Elsholz. Herrn Dr. Kramer— Sonntagsfruͤhe, O
Herrn E. A. Ku Prof. Hensel
Herrü Kaufmann Dohrn in Stettin, eine Norwegische Land⸗
schaft, Oel⸗Gemaͤlde von Boͤnixh.
Herrn Stadtrath Mendels sohn Bartholdy⸗ Schloßwache und Opernhaus, Oel Gemaͤlde von Gärtner. Herrn Regierungs⸗Präͤsidenten Wißmann in Bromberg ein
Astrolog, Oel-Gemaͤlde von Krigar.
Herrn Kaufmann Plüddem ann in Kolberg: Wallensteiner Dra-
goöner, Oel⸗Gemaͤlde von Grothe.