1834 / 91 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mir aber doch ein wenig zu spaͤt zu kommen, denn man fordert das Haus in Einem Athemzuge auf, sich in die Angelegenheiten einer Corporation nicht einzumischen, weil es eine Universitaͤt ist, dagegen aber in die Angelegenheiten einer anderen C rpora⸗ tion sich einzumischen, weil sie den Namen eines medizinischen Kollegiums fuͤhrt. (Hort, hoͤrt) Es waͤre, meiner An— sicht nach, die groͤblichste Ungerechtigkeit, wenn das Haus den Dissenters die Zulassung zu den Universitaͤten verweigerte und die Schwierigkeiten, welche ihrer Promotion zu akademi— schen Wuͤrden im Wege stehen, nicht beseitigte; denn ge— schähe dies, fo mußten ünd wurden sie sich eigene Universitaͤten gruͤnden. (Beifall. Weder die Macht des Senats, noch die des Vorstandes koͤnnte dies verhindern; selbst dieses Haus koͤnnte den Dissenters von England die Mittel, einen solchen

Plan, wenn sie ihn haͤtten, ins Werk zu setzen, nicht rauben. Beifall.) Ich bin nicht so furchtsam, daß ich Gefahr fuͤr die herrschende Kirche besorgen sollte. (Hört, hoͤrt Ich bin viel— mehr uͤberzeugt, daß die Kirche sich weit eher empfehlen wuͤrde, wenn sie von Mißbraͤuchen frei waͤre. Hoͤrt, hort!) Aus Gruͤn— den der reinsten Anhaͤnglichkeit an die Kirche lege ich Ihnen den Inhalt der Bittschrift ans Herz.“ Herr Go ulburn, der hier auf das Wort nahm, richtete seine Angriffe zunaͤchst gegen die Petition selbst und machte bemerklich, daß sie nur von zweien unter den 17 Vorstehern, von 10 unter 25 Prosessoren und von 11 unter 74 Inspektoren der verschiedenen Universitäts⸗De— partements unterzeichnet sey; also von 63 unter 164 Personen. Dann auf den Inhalt der Bittschrift eingehend, sagte er unter Anderem:

„Welches sind die von den Dissenters erhobenen Anforderun⸗ gen? Sie wollen an allen Vortheilen, Privilegien und Emolumen⸗ fen der Universitaͤten Theil haben und mit den Mitgliedern der An—

likanischen Kirche auf gleichen Fuß gestellt werden. Da aber die Promotionen der Letzteren mit der Dotation der Kollegien und der Mitgliedschaft am Senat eng zusammenhaͤngen, so ist die Ausschlie⸗ fung der Dissenters unvermeidlich (Höoͤrt! Wenn es jemals dahin käme, daß die Dissenters außer ihren jetzigen Vortheilen auch noch die Zulaffung zu akademischen Würden und dadurch an der Verwal⸗ tung der Corporation Theil erhielten, es mochte nun diese Veraͤn⸗ derung durch gewaltsame Einmischung des Parlaments oder durch die Universität selbst herbeigefüͤhrt werden, so wuͤrde von dem Au⸗ genblick an der ganze Charakter dieser Koͤrperschaften sich veraͤn⸗ dern. Durch die Annahme einer solchen Maßregel wuͤrde das Haus die Universitaͤt fuͤr eine allgemeine Unterrichts Anstalt des ganzen Landes, ohne Ruͤcksicht auf die Religion, (hoͤrt hört!) erklaͤren, woran alle hne Ausnahme Theil haben wuͤrden, und wovon man gerechter Weise Niemand ausschließen könnte. Wenn das Haus einmal diesen Grundsatz aufgestellt haͤtte, dann will ich Jedermann fragen, wie es mit dem unterricht auf der Universitaͤt werden sollte. Der Freibrief der Universitaͤt wurde durch die vorgeschlagene Veraͤnderung ganz umgestaltet wer⸗ den. Jetzt ist die Universitaͤt ein Seminar fuͤr Gelehrsamkeit und religioͤfe Bildung. Ich sehe einige Herren laͤcheln, aber wenn ich wirklich etwas Laͤcherliches sage, so verführt mich dazu die Besorg⸗ niß, mit der ich von einer so wichtigen Angelegenheit, wie die vor⸗ liegende, zu dem Hause spreche. (Hört!) Ich frage die ehrenwer⸗ then Herren, wie man, wenn eine solche Veraͤnderung vorgenom⸗ men wurde, alle die Ausschweifungen des Fanatismus vermeiden wollte? Wie gegen alle die Irrthuͤmer des religidsen Skeptizismus sich verwahren? Sollen alle Glaubensbekenntnisst zugelassen wer⸗ den, wie will man da die Lehren der Unitarier, der Fuden und An— derer von dem Unterrichts⸗-System ausschließen? Ich widersetze mich der beabsichtigten Veraͤnderung nicht als Mitglied dieses Hauses, nicht als Mitglied des Senats von Egmbridge, sondern als Vater. Die Sorge fuͤr meinen Sohn erlaubt mir nicht, ihn der ruͤcksichtslosen Wuth der Prinzi⸗ pien, von der er in der kritischsten Periode seines Lebens befleckt werden würde, preiszugeben. Ich sehe auch auf die Folgen, die fuͤr die Universitaͤt selb . rung würde in dem verwaltenden Körper entstehen, wenn er eine kleine Anzahl von Dissenters in seinem Schooß haͤtte, die fortwaͤh⸗ rend Vorschlaͤge zu Gunsten ihrer Glaubens- Genossen machen wurden? Die Vorstellungen und Gesuche von Seiten der verschie⸗ denen Sekten wurden kein Ende nehmen und bestaͤndige Zerwuͤrf⸗ nisse in den verwaltenden Korper bringen. Ich weiß jedoch, daß die Bittschrift nicht die Gesinnungen der Universitaͤt ausspricht, und ich hoffe, daß man ihr keine großere Wichtigkeit beilegen wird, als sie bei naͤherer Vergleichung der Zahl der unterzeichne⸗ ten Bittsteller mit der ganzen Zahl der Universitaͤts-Mitglieder verdient.

Oberhaus. Sitzung vom 25. In der heutigen Siz— zung wurde auf den Antrag des Lord Ellenborough die aus dem Unterhause eingebrachte Bill, wodurch der Stadt Stafford das Wahlrecht entzogen werden soll, zum erstenmal verlesen; der genannte Lord bemerkte dabei, daß in diesem Fall die stattge⸗ habten Mißbraͤuche so offenkundig seyen, daß er wohl nicht erst noͤthig habe, das Haus naͤher darauf aufmerksam zu machen.

Ünterhaus. Sitzung vom 25. Bei der fortgesetzten Debatte uber die Petition von Mitgliedern der Universitaͤt Cam bridge zu Gunsten der Dissenters ließ sich unter Andern Herr Stanley fuͤr dieselbe vernehmen und gab seine vollkommene, unzweideutige und unbedenkliche Zustimmung zu dem Inhalt der Bittschrift zu erkennen, welche Erklaͤrung von dem Hause mit lautem Beifall aufgenommen wurde. Herr Cobbett aber erklärte sich gegen die Petition, weil sie ihm zu bescheiden und gemäßigt erschien; ihm handelte es sich um die voͤllige Abschaf— fung der Kirche als eine Staats-Institution, und Forderungen von Dissenters, die nicht dies Ziel vor Augen haͤtten, wollte er nicht fuͤr aufrichtig halten. In der Abend-FSitzung brachte Herr Spring Rice eine Bill ein, wodurch das Amt des Recorders des großen Archivs in Schottland abgeschafft werden soll. Sir J. Tyrrelt fragte den Staats-Se— cretair fur die auswärtigen Angelegenheiten, ob wegen der im vorigen Juli stattgefundenen Wegnahme von vier Englischen Fischerböͤten Seitens der Franzosen die Englische Regierung irgend et⸗ was gethan habe; auch erinnerte er an die kuͤrzlich vorgefallene Ermordung des Englischen Schiffers Burnet. Lord Palmer— ston erwiederte, er wisse sehr wohl, daß jene erstere Angelegen— heit an den Suͤd- und Ost-Kuͤsten Englands großes Interesse errege; leider aber koͤnne er jetzt uͤber den Erfolg noch nichts sagen, da die Unterhandlungen noch schwebten; Übrigens aber versicherte er, daß die Regierung von der Wichtigkeit der Sache durchdrungen sey. Ueber die andere Angelegenheit wollte er sich nicht naͤher auslassen, weil es eine Sache von sehr unangenehmer und schwieriger Art sey; doch hoffte er, daß binnen Kurzem Ar— rangements zwischen den Regierungen von England und Frank— reich getroffen werden wuͤrden, in Folge deren kuͤnftighin kein ö Vorfall mehr vorkommen duͤrfte. Sir J. Graham filgte die Bemerkung hinzu, daß bei jenem Zusammentreffen, wobei ein Englaͤnder das Leben einbuͤßte, die Englischen Boͤte um ein Betraͤchtliches uber die ihnen bezeichnete Graͤnzlinie ge⸗ wesen seyen, und daß sie also wegen dieser Uebertretung nicht als unter dem Schutz der Britischen Flagge befindlich haͤtten be—⸗ trachtet werden koͤnnen. Gegen den Schluß der Sitzung, die diesmal nur bis halb 11 Uhr dauerte, uͤberreichte der Oberst Evans eine Petition zu Gunsten der Polnischen Fluͤchtlinge, worin das Parlament um eine Unterstuͤtzung fuͤr dieselben ersucht wird, weil die

daraus hervorgehen wuͤrden; denn welche Verwir⸗

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Fonds eines zu diesem Zweck zusammengetretenen Vereins er— schoͤpft seyen. Der Redner machte bemerklich, daß die Zahl der jetzt in England befindlichen Polnischen Fluͤchtlinge nur gering sey und wahrscheinlich nicht mehr als 100 betrage, daß sie sich jedoch vermehren koͤnnte, weil viele dieser Fluͤchtlinge aus ande— ren Staaten verwiesen wuͤrden und vielleicht ihre Zuflucht in England suchen duͤrften. Zur Motivirung der Petition fuͤhrte er an, daß England in mehreren Faͤllen politischen Fluͤchtlingen Aufnahme und Unterstuͤtzung gewaͤhrt habe, so einst den Hougenotten, den Franzoͤsischen Emigrirten in der ersten Zeit des letzten Krieges und im Jahre 1823 den Spanischen Fluͤchtlingen; diese Letzteren, meinte er, haͤtten . ganz besondere Anspruͤche auf die ihnen von Staats wegen bewilligten Geld-Unterstuͤtzungen gehabt, weil sie mit Eng land gemeinschaftlich gegen den Beherrscher Frankreichs gekaͤmpft, aber auch die Polnischen Fluͤchtlinge koͤnnten Anspruͤche an Eng— land geltend machen, weil Letzteres an dem Wiener Traktat Theil genommen und gewissermaßen die damals in Polen bestehende Regierung den Bewohnern jenes Landes garantirt habe. Er berief sich auch noch auf das Beispiel Frankreichs, welches, ob— gleich es weder in finanzieller noch in politischer Hinsicht fäͤhi— higer dazu sey, doch als Grundsatz festgestellt habe, daß die Pol— nischen Fluͤchtlinge vom Staate unterstuͤtzt werden sollten. Lord Palmerston gab hierauf Folgendes zur Antwort: „Ich bin uͤberzeugt, daß Niemand den Gegenstand, den die Bittsteller in Anregung bringen, . kann, ohne seine innigste Theil— nahme und sein tiefstes Mitleid mit dem Geschick jener Ungluͤck— lichen auszudruͤcken. (Hoͤrt!) Jeder Edeldenkende muß ihre Lage bedauern; aber ein Anderes ist es, solche Gefuͤhle zu hegen und sie auszusprechen, und ein Anderes fuͤr Maͤn— ner, welche die verantwortliche Stellung von Ministern der Krone einnehmen, dem Parlamente vorzuschlagen, daß es die offentlichen Gelder zu dergleichen Zwecken verwenden solle. Ich kann daher dem ehrenwerthen und tapferen Offizier, der die Bittschrift uͤberreicht hat, keine Hoffnung machen, daß die Regierung Sr. Majestaͤt sich fuͤr befugt halten duͤrfte, dem Hause eine Bewilligung oͤffentlicher Gelder fuͤr jenen traurigen Zweck in Vorschlag zu bringen. Mit den Faͤllen, wo solche Bewilligungen von Staats-Geldern geschahen, verhielt es sich ganz anders. Was die Spanischen Fluͤchtlinge anbetrifft, die in diesem Lande eine Zuflucht suchten, so weiß man sehr wohl, daß dieselben waͤhrend des Krieges auf der Halbinsel mit der Briti— schen Armee zusammen gekaͤmpft hatten, und daß die meisten davon deshalb aus ihrem Vaterlande verbannt wurden, weil sie dazu behuͤlflich gewesen waren, die Feinde desselben zu ver— treiben, und weil sie uns die Macht, mit der wir Krieg fuͤhr ten, hatten bekämpfen helfen. Der groͤßte Theil derjenigen Fluͤchtlinge, welche in der ersten Zeit des Franzoͤsischen Krieges nach England heruͤberkamen, wurde von der Regierung nach eben demselben Grundsatze unterstuͤtzt. Dies war namentlich mit den Fluͤchtlingen aus Toulon der Fall, und mit denen, die unter dem Namen der Condéschen Pensionairs bekannt sind, ich meine die, welche in der Armee des Prinzen von Condé gedient hat— ten. Ich bestreite es nicht, daß unsere Kuͤsten jederzeit den Ungluͤcklichen und Unterdruͤckten aller Laͤnder offen seyn und daß wir sie aufnehmen und beschuͤtzen muͤssen, aber das kann ich nicht einsehen, daß wir ihnen außer diesem Schutz auch noch Geld⸗Unterstuͤtzungen muͤßten aft en lassen. Ich gebe zu, daß der Betrag einer solchen Unterstuͤtzung im vorliegenden Fall nur ge— ring seyn wuͤrde, aber wenn der Grundsatz einmal aufgestellt wäre, daß wir ungluͤckliche Fremdlinge, die aus politischen Ur— sachen unsere Kuͤsten aufsuchen, aus Mitleid mit ihrer Lage unterstuͤtzen muͤßten, so moͤchte es schwer seyn, in anderen

aͤhnlichen Faͤlken, wo unser Mitleid ebenfalls in Anspruch ge⸗

nommen werden duͤrfte, einen Unterschied zu machen. Ueber— dies, wenn auch die Zahl der jetzt hier befindlichen Polen nur gering ist, so giebt es deren doch noch eine sehr große Menge in andern Theilen Europa's, die auch aller Unterhalts— Mittel beraubt sind, und ich sehe nicht ein, nach welchem Grund satz wir dem einen Theil eine Unterstuͤtzung bewilligen und sie den Andern, die gleiche Anspruͤche darauf haben, weil es ihnen ebenfalls an Subsistenz Mitteln fehlt, verweigern koͤnnten. Es ist wahr, daß England einer der kontrahirenden Theile bei dem Wiener Traktat war; dessenungeachtet sehe ich nicht, wie uns dies ein Recht zu einer bewaffneten Einmischung hätte verlei— hen sollen, um dem Laufe der Ereignisse in Polen eine andere Richtung zu geben. Ich kann mit dem ehren— werthen und tapferen Oberst nicht in der Ansicht uͤbereinstimmen, als fände sich irgend etwas in dem Wiener Traktat, wodurch wir verpflichtet wuͤrden, diejenigen, welche wegen des Antheils, den sie an dem Kampfe gegen die Russische Regierung in Polen nahmen, verbannt wurden, mit Geld zu unterstuͤtzen. Ich halte es daher fuͤr meine Pflicht, mich jedem Antrage auf Bewilligung einer Unterstuͤtzung fuͤr jene ungluͤckli⸗ chen Verbannten von Seiten des Parlaments zu widersetzen, aber wenn ich dies auch thue, so meine ich damit nicht, daß das Parlament ahnlichen Gesuchen verschlossen bleiben muͤßte. Nachdem noch die Herren O Connell, Thomas Attwood und Lord D. Stuart zu Gunsten der Petition gesprochen und ihre Besorgnisse vor dem uͤberhandnehmenden Einfluß des Rus⸗— sischen Kabinets ausgedruͤckt hatten, wurde die Bittschrift auf die Tafel des Hauses niedergelegt.

London, 26. Maͤrz. Se. Königl. Hoheit der Herzog von Susserx leidet seit zehn Tagen an einem heftigen Anfall von der

Influenza. Gestern war der Herzog etwas besser, und heute hat das Fieber nachgelassen.

Der Herzog von Richmond, der Marquis von Lansdown, der Graf von Ripon, die Lords Melbourne und John Russel und Sir James Graham hatten gestern Unterredungen mit Lord Althorp; Letzterer befindet sich in der Besserung.

Die Times sagt: „Die feste Versicherung, welche Herr Stanley in der gestrigen Sitzung des Unterhauses abgab, daß er und seine Kollegen eine liberale und versoͤhnende Politik zu Gunsten des großen Korpers der Englischen Dissenters befolgen und unterstuͤtzen wollen, hat in Verein mit den vom Grafen Grey und von Herrn Spring Rice bei derselben Gelegenheit kund gegebenen Gesinnungen die Besorgnisse nicht nur der Dis— senters, sondern aller leidenschaftlichen Männer im ganzen Lande, daß wenig oder nichts von wirklichem Werth fuͤr die leidenden Theile geihan werden moͤchte, fast ganz verscheucht und den Mi— nistern die oͤffentliche Achtung wieder verschafft, die ihnen Lord John Russell's kuͤmmerliche Bill geraubt hatte.“

Die Literary Gazette theilt uͤber Lauders Expedi— tion zur Aufsuchung der Quellen des Niger bis zum 5. Ja— nuar folgende Nachrichten mit: „An dem genannten Tage be—⸗ fand sich Lauder mit dem Kriegsschiff „Curlew“ (Schnepfe) auf seinem Wege nach Kap Coast Castle, in der Absicht, sich fuͤr die Märkte im Innern des Landes mit einigen Sorten brauch— barer Geraͤthschaften zu versehen, mit denen er nicht hinlaͤnglich

versorgt zu seyn glaubte. Ging sein Vorhaben in Bezug hierauf gluͤcklich von statten, so war seine Intention, nach der Muͤndun des Nun zuruͤckzukehren, von dort den Niger zum dritten Male hinaufzuschiffen und wo moglich bis Boussa auf demselben vorzudringen. Vorlaͤufig hatten Lauder und der Lieutenant Al, len auf ihrer letzten Ruͤckkehr nach der Kuͤste auf dem eisernen Dampfboot die große Falatah⸗Stadt Raabah oder Rabba gluͤck, lich erreicht, und in dem Verlauf von dreizehn bis vierzehn Ta— gen mit den Einwohnern derselben einen freundschaftlichen Ver, kehr, so wie ihrerseits vortheilhafte Handels,-Geschaͤfte angeknuͤpft. Die Tiefe des Wassers betrug in dieser Gegend zwischen zwei bis drei Faden, und so weit das Auge rings umher reichte, schien der Niger, der hier einen majestaͤtischen und wahrhaft impofan— ten Anblick bot, von Felsen und sonstigen Hindernissen befreit. Jene bedeutende Stadt wird theils von Felatahs, theils von Ne, gern bewohnt, und entspricht in Hinsicht ihrer Groͤße, ihres Reich, thums und ihrer Bevoͤlkerung durchaus den Erwartungen, die man davon hegte. Auch einige Tuaricks von den Graͤnzen der Wuͤste, und andere Araber sah man in den Straßen von Rabbah. Von eben sp wichtigem Interesse ist die Fahrt unserer Reisenden auf den Tschadda, den sie bis auf 150 Meilen von stiner Vereinigung mit dem Niger hinauffuhren. An dieser Stelle, so wie in einiger Entfernung ober- und unterwaͤrts trafen sie auf 3 . In seln; der Fluß selbst wurde verhaͤltnißmäßig seichter, bald breit, bald schmal, je nachdem er sich in Arme theilte. Spuren von Bewohnern fanden sich an seinen Ufern nicht, und Lauder sah sich nebst seinen vortrefflichen Genossen aus Mangel an Nahrungsmitteln zur Ruͤckkehr nach dem Niger genoͤthigt. Die Aeußerungen der Ein, gebornen dieses Landestheils stimmten sammtlich in der Angabe uͤberein, daß der Tschadda mit dem See Tschad im Innern Afrika's zusammenhaͤngt. Sie gaben dies nicht als eine bloße Vermuthung, sondern als eine allgemein bekannte und keinem Zweifel unterliegende Thatsache an. Auf einer kleinen Insel um, fern von Atta hat Lauder eine Art Fort von Lehm-BWaͤnden er, richten lassen, welches auch zu einem Depot fuͤr Britische Wan ren dienen kann. Der Platz ist „Englands Insel“ benannt und bietet einen bequemen Anknuͤpfungspunkt fuͤr den Handel in diesem Theil des Landes. Der Koͤnig von Atta, welcher eine besondere Zuneigung zu Lauder zu haben schien, hatte ihn mit vier kleinen, aber sehr schoͤnen Pferden beschenkt, die er gluͤcklich nach Fernando Po gebracht hat. Der arme alte Pasko, der Schwarze, welcher den Leichnam Besypo— ni's verbrannte, ist gestorben. Er hatte die letzte Fahrt nach dem Kap Coast Castle mitgemacht und starb auf dem Niger nach einer kurzen Krankheit. Durch die während der ganzen Zeit an dem Niger und dem Tschadda angestellten Begbachtungen hat der Lieutenant Allen der Wissenschaft wichtige Dienste geleistet. Er wird naͤchstens von der Kuͤste Afrika's zuruͤck erwartet. Lau— der hat jedes Anzeichen seiner letzten ernstlichen Unpaͤßlichkeit verloren und blickt wiederum so muthig um sich, wie ein Araber. Er tragt einen langen, bis uͤber die Brust reichenden Bart.“ Von den Leewards-Inseln sind Nachrichten bis I 20. Februar hier eingegangen; es war daselbst Alles ruhig; An— tiguan und die dazu gehoͤrigen Inseln hatten sich erboten, ihre Sklaven freizulassen, die Arbeitslustigen darunter zu beschaͤftigen und fuͤr den Unterhalt der alten Sklaven zu sorgen, unter der Bedingung, daß der Insel-Zoll aufgehoben wuͤrde; in diesem

Fall wollten sie auch auf ihren Antheil an der bewilligten Ent⸗

schädigung der 20 Millionen Verzicht leisten.

Auf dem Mississippi ist schon wieder ein Dampfboot, der „Missourian“, durch Platzen des Kessels verungluͤckt; es sind

dabei 60 Menschen ums Leben gekommen.

London, 25. Maͤrz. Das Parlament wird sich am naͤchsten Donnerstag bis nach Ostern vertagen. Ungluͤcklicher— weise ist Lord Althorp schon seit einigen Tagen unpäßlich, was die Erledigung mancher Geschaͤfte verhindert hat, die man noch gern vor Ostern abgemacht haͤtte. Unter Anderem geht es so mit den Vorschlaͤgen welche die Regierung hinsichtlich der Umtau— schung des Zehnten in England zu machen gedenkt, und die nun wieder auf naͤchsten Mittwoch verschoben sind, was aber wahr— scheinlich macht, daß dieser wichtige Punkt bis nach Ostern un, erörtert bleiben wird. Die Ueberreichung der in meinem letz ten Schreiben erwaͤhnten Bittschrift eines Theiles der Mitglie— der der Universitaͤt Cambridge hat in beiden Haͤusern zu bedeu— tenden Debatten Anlaß gegeben, wobei natuͤrlich ein Theil sich eben so viel Muͤhe gab, die Wichtigkeit der Unterschriften zu erhoͤhen, als der andere sie zu verringern suchte. Um den Gegenstand aber ganz zu verstehen, muß ich Ihre Leser etwas naher mit der Verfassung unserer Universitäten bekannt machen. Jede der beiden Universitaͤten besteht aus einer Anzahl sogenannter Kollegien und Hallen, deren jedes sein Oberhaupt und eine Anzahl Mitglieder (fellow s) hat. Ein jedes solches Institut bildet eine unabhängige Corporation, mit deren innerer Verwaltung und Lehrart die Universitaͤt als ein Ganzes nichts zu thun hat. Es sind meistentheils Stiftungen aus der katholischen Zeit; doch sind auch viele seit der Reformation gegruͤndet wor— den, und fast alle haben die Anzahl ihrer Fellows durch Gaben und Stiftungen aus dieser spaͤteren Zeit vermehrt; so daß nach dem strengsten Recht die Dissenters und Katholiken wenn es ja bis . kommen sollte nur auf einen Antheil an den)e— nigen Wuͤrden und Einkuͤnften Anspruch machen koͤnnten, welche aus der katholischen Zeit herruͤhren. Denn das, was die Mitglieder der protestantisch⸗bischoͤflichen Kirche zum Besten dieser Kirche gestif tet haben, muß billig deren Anhaͤngern bleiben, da ja noch vor kurzem die Trinitarier⸗Dissenters nach eben diesem Grundsatz den Unitartern mittelst gerichtlicher Entscheidung eine Stiftung entrissen, welche vor etwa 100 Jahren von einer Dame gemacht worden, die sich ur Trinitaäͤts-Lehre bekannte und folglich keine Stiftung zum kBesten einer Lehre gemacht haben konnte, welche der ihrigen gaͤnzlich zuwider lief. Aus den Fellows werden die Professo— ren und Docenten (tutors) gewählt. Die Haͤupter der Kolle— gien und Hallen aber (Heads of houses) bilden das Caput oder Haupt der Universitaͤt, welchem unter Anderem auch das Vor— recht zusteht, den Senat zu berufen, der unter dem Vorsitze des Vice⸗Kanziers alle Gesammt-⸗Angelegenheiten der Universitaͤt ver— waltet. er e lich wohnen dem Senate nur die Heads und Fellows bei; in außerordentlichen Faͤllen aber hat jeder Magister und Doktor, der je auf der Universitaͤt promovirt hat und seinen Namen in deren Verzeichniß stehen gelassen, Sitz und Stimme darin. Dieser 39 die Universitat Cambridge aber nun uͤber 4000, gegen welche Anzahl jene 63 freilich nur eine Handvoll sind; auch bil⸗ den sie mit dem Senat, im engsten Sinne genommen, kaum ein Drittheil. Bedenkt man aber, daß man fuͤrs Erste nur die Un— terschriften derer gesucht, welche die eigentliche Universitaͤt bilden, daß unter diesen die meisten alte Leute sind, die sich nicht leicht aus ihrer alten Ideenbahn herauszureißen vermoͤgen, und ferner, daß erst so kurze Zeit seit der Parlaments⸗Reform verflossen ist, ohne welche an eine solche Veranderung gar nicht zu denken war so haben die Unterstuͤtzer des Vorschlages allerdings recht,

ien Bissenters sich

liege, beibehalten wuͤrden.“

wenn sle auf die Bittschrift ein großes Gewicht legen. Diese Schrift selbst wird Ihren Lesern am besten sagen, was man ei— entlich veraͤndert wissen will; genug, es soll durchaus nichts an der Verfassung der einzelnen Kollegien, nichts in dem Lehrplan und der Disciplin der Universitaͤt beruͤhrt werden; man verlangt nur, daß denjenigen, welche an der Universitaͤt udirt haben, Gewissens halber die Belohnung nicht abgeschnit— en werde welche die Universitaͤt durch die Titel von Bacca— laureus, Magister und Doktor der Medizin gewahrt, und welche um so wichtiger sind, da Niemand Mitglied unseres aͤrztlichen ollegiums werden kann, der nicht an einer der beiden Landes— Universitäten promovirt hat, und diejenigen, welche sich dem Stu— dium der Rechte widmen, durch einen akademischen Grad zwei Jahre an ihrer Studierzeit gewinnen. Alles dieses wurde durch die Lords Grey und Brougham im Ober- und durch Herrn Spring Rice im Unterhause aufs beste auseinandergesetzt. Sie bestanden besonders auf dem Grundsatz, daß keine Beschraͤnkung

oder Ausschließung in irgend einem oͤffentlichen Institute statt—

finden muͤsse⸗ außer solchen, welche die höchste Nothwendig—

eit gebiete; daß hier keine solche Nothwendigkeit vorhanden sey und die Kirche, weit entfernt, durch diese Nachgiebigkeit irgend eine Gefahr zu laufen, nur dadurch gewinnen koͤnne. Die in ihrem Schoße und unter ihren Fluͤgeln erzogenen Juͤnglinge der anders glaubenden Sekten wuͤrden aufhoͤren, sie mit Haß zu betrachten, die Anhaͤnger verschiedener Kirchen wuͤrden durch die ;

in den Jugendjahren einander lieben und achten lernen; und am Ende wuͤrde der Staat unter den Sektirern mehr Buͤrger— treue finden, weil die mit demselben verbundene Kirche ihnen nicht mehr in ihren buͤrgerlichen Verhaͤltnissen im Wege stehe. Auf der anderen Seite aber sprachen vornehmlich der ere von Wellington und Herr Goulburn gegen die Bewilligung

reundschaftliche Beruͤhrung

der Bitte; da man sie als die Organe der Ausschließungs-Partei ansehen muß, so ist es wichtig, ihre Gruͤnde genau zu erwaͤgen,

obgleich der Herzog bei einem ihm so fremdartigen Gegenstande sich nicht so klar auszudruͤcken wußte, wie gewohnlich. Die Meinung auf dieser Seite ist, daß die Zulassung von Anders—

laubenden in dem Senat Verwirrungen jeder Art anrichten wurde, da man entweder den Glauben jeder Sekte oͤffentlich sehren oder allem religiöͤsen Unterricht entsagen muͤßte, so daß diese Institute, bisher Seminarien der bischoͤflichen Kirche, zu hohen Schulen fuͤr's ganze Land herabsinken wuͤrden. Da je—

doch die Einrichtung getroffen werden koͤnnte, daß der Eid noch

immer fuͤr diejenigen beibehalten wuͤrde, die auf Sitz und Stimme

im Senate Anspruch machen, so waͤre allerdings jenen Gefah—

ren vorgebeugt, weil Lehre und Zucht dann noch immer in den Handen der Kirche blieben. Man weiß aber recht gut, daß hiermit nicht zufrieden geben, sondern nicht eher ruhen wurden, als bis sie mit der Anglika—

nischen Kirche ganz gleich gestellt waren, und eben deswegen

macht man ihnen diesen ersten Schritt schon streitig. Dabei

aber waͤre * wuͤnschen, daß man sich konsequent zeige und ih—

nen keine Hindernisse bei der Stiftung eigener hohen Schulen

in den Weg lege, wie die Universitaͤt Oxford, welche dagegen Einspruch macht, daß die Krone der Londoner Universität das Recht gestatte, gleichnamige Grade zu ertheilen. Denn am Ende macht es ja nicht der gleichnamige Titel, sondern die Meinung

aus, welche die Welt mit einem solchen Titel verbindet. Der— gleichen ist kleinlich und gebildeter Maͤnner unwuͤrdig. ö

Aus dem Haag, 27. Marz. Die zweite Kammer der Generalstaaten wird am 1. April wieder zusammentreten und

eine oͤffentliche Sitzung halten.

Durch Dordrecht kamen heute eine Anzahl Reitpferde, die

zu dem Marstall Sr. Koͤnigl. Hoh. des Prinzen von Oranien

gehoͤren und von Tilburg nach dem Haag gebracht wurden. Es

sollen sich darunter mehrere befinden, die noch vor Kurzem in

Tervueren (bei Bruͤssel) waren und mithin bei der letzten Ver—

steigerung der sequestrirten Pferde Sr. Koͤnigl. Hoh. verkauft worden sind.

ö Bruͤssel, 27. Marz. Einer Verfuͤgung des Kriegs-Mini—

( sters kaleß⸗ hatten die Milizen der Klassen von 1827 und 28 eine

Diese Bestimmung ist aber jetzt zuruͤckgenommen worden, und muͤssen sich jene Milizen am 1. April bei ihren resp. Corps einfinden.

erlaͤngerung ihres Urlaubs bis zum 1. Juli erhalten.

Aus Antwerpen meldet man vom 26sten d. „Die Bri—

gantine „Kongreß“, an deren Bord die Flagge des Komman— danten weht, ist heute die Schelde hinab bis Calloo gefahren, wo die ganze Flotille, mit Ausnahme einer Kanonier-Schaluppe, die sich bei Reck als Vorposten befindet, jetzt besteht das Hollaͤndische Geschwader auf der Schelde aus 25 Kanonier⸗Schaluppen, wovon 5 zu Lillo, 10 zu Bath und 10 zu Terneuzen liegen, wo sich auch seit einigen Tagen die Korvetten „Medusa“ und „Proserpina“, jede von 22 Kano— nen, befinden.“

stationirt ist. Bis

Deutschland. Dresden, 27. Maͤrz. In ihrer fortgesetzten Berathung

uber die Errichtung der Kreis-Directionen faßte die er ste Ka m— ner endlich folgenden Beschluß: von der Regierung einen Plan uͤber die Bildung der Behoͤrden der kirchlichen Angelegenheiten z erbitten, bis dahin aber auch ihre Erklarung uͤber §. 8 des

lans wegen Errichtung der Kreis-Directionen zu suspendiren

Und zugleich unter der bereits beschlossenen Erklaͤrung, daß man dafuͤr halte, es koͤnne eine Abschaffung der Konsistorial-Verfas— sung nicht ohne Genehmigung der Stände eintreten, darauf an—⸗ ] Kragen, daß der vorbehaltenen Erklarung ungeachtet die Kreis—

irectionen eingerichtet wurden, inzwischen auch die Konsistorien

fortbestanden, und, mit Ausnahme der bereits bei anderer Gelegenheit beschlossenen Abänderungen ihres Wirkungskreises, ganz in ihrem bis⸗

erigen Geschaͤftskreise verblieben. Se. Koͤnigl. Hoheit Prinz Jo- ann stellte hierauf den Antrag, man solle entweder vereinigt

mit der zweiten Kammer, oder, falls sie von ihrem Beschlusse nicht abgehen wolle, allein sich dahin aussprechen: „Man ver— möge sich zur Zeit fuͤr den 5. 8 nicht . erklaͤren, da man uͤber—

haupt die gaͤnzliche Aufhebung der Konsistorial⸗Verfassung bedenk—

lich finde, und wuͤnschen muͤsse, daß kollegiale, aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern zusammengesetzte Behoͤrden, welchen die

Besorgung der innern nd aͤußern Kirchen- Angelegenheiten ob— Dieser Antrag wurde, mit einigen odificationen von Seiten des Antragstellers selbst, angenommen.

Muͤnchen, 24. Maͤrz. In der heutigen fuͤnften Sitzung

ver Kammer der Abgeordneten war die Berathung über den Gesetz Entwurf, betreffend die Einstellung der Vindica— tionen der Gerichtsbarkeit an der Tagesordnung. Die—

ses Gesetz ward durch die Staͤnde des Jahrs 1831 bei Gele—

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genheit der Berathung des Gesetzes gewuͤnscht, wonach sol— chen Gutsherren, welche die Gerichtsbarkeit an den Staat ab— treten, das Recht der Standschaft verbleiben soll. Der neue Entwurf besteht eigentlich nur aus zwei Artikeln, welche festsetzen, daß in den Fällen, in welchen die Berechtigung zur Ausuͤbung der Gerichtsbarkeit nach dem 26. Mai 1815 nachgesucht, und sofort in Gemaͤßheit des sechsten Edikts zur Verfassungs-Urkunde durch ein vom Köͤnig unterzeich— netes, vom einschlaͤgigen Minister kontrasignirtes . bestaͤtigt worden ist, eine Fiskal-Vindication nicht mehr stattfin— den, sondern die anhaͤngigen Prozesse niedergeschlagen werden sollen, mit Ausnahme dersenigen Fälle, wo die Gerichtsbarkeit uͤber Grundholden des Staats oder uͤber solche, die vier Stun— den vom Gerichtssitze entfernt seyen, angesprochen wurde. Ferner soll (Art. 2) der im Art. 11 des Gesetzes uͤber die Rechts-Ver— haͤltnisse der auf die Gerichtsbarkeit verzichtenden Gutsherren vom Jahre 1831 enthaltene Vorbehalt der Standschaft auch denen zu Theil werden, welche im Jahre 1806 sich im Besitze der Gerichts— barkeit befanden und dieselbe vor dem Gesetze von 1831 ohne ir— gend einen Vorbehalt an den Staat abgetreten haben. Der zweite Praäsident v. Korb entwickelte den Zweck des Entwurfs, welcher dahin gehe, die vielen vom Fiskus erhobenen Vindications-Prozesse niederzuschlagen. Dies lasse sich vollkommen rechtlich begruͤn den. Die Verfassungs- Urkunde habe keine Ruͤcksicht auf fruͤhere Provin— zial⸗Rechte genommen, sie habe allgemeine staatsrechtliche Be— stimmungen aufgestellt, die auch allgemeine Geltung finden, und namentlich bei der Frage uͤber die Gerichtsbarkeit ent— scheiden muͤßten. Auf diese Weise sey bis zum Jahre 1826 die Verfassung ausgelegt, und vielen Gutsbesitzern die Gerichts— barkeit bestaͤtigt worden. Erst im Jahre 1826 habe der Staats-Rath den Grundsatz geltend gemacht, daß die Berechti— gung zur Gerichtsbarkeit nach den ehemaligen Provinzial-Staats—⸗ Rechten zu ermessen sey, und dies habe den Fiskus zu Erhebung von Vindications-Prozessen auch gegen solche Gutsbesitzer ver— anlaßt, welchen, in Folge des 6ten Edikts zur Verfassungs-Ur— kunde, das Recht der Gerichtsbarkeit bereits bestaͤtigt gewesen sey. Allein da die Regierung in Folge des §. 40 zum 6ten Edikt die Anspruͤche nur nach vorgenommener Pruͤfung geneh— migt habe, so lasse sich dieses neue Verfahren der Vindicationen keinesweges rechtfertigen; denn hierdurch wuͤrde der Fiskus noch ein groͤßeres Recht als selbst das der Minderjährigen erhalten. Es liege daher nicht im Vortheil des Adels allein, sondern es sey den allgemeinen Grundsaͤtzen der Gerechtigkeit angemessen, daß diese Prozesse niedergeschlagen wuͤrden. An gleichem Sinne sprachen mehrere andere Abgeordneten, deren Einige sich gegen die Ansicht verwahrten, als werde die Patrimonial-Ge— richtsbarkeit nicht eben so gut gehandhabt, als die des Staats. Der Entwurf wurde schließlich mit bedeutender Mehrheit (ge— gen eine Minoritaäͤt von 10 Stimmen) angenommen.

Muͤnchen, 26. Maͤrz. In der hiesigen Zeitung liest man: „Neuerdings hat sich wieder das Geruͤcht verbreitet, daß die in der Schweiz befindlichen Polen, im Verein mit einigen andern politischen Abenteurern, in die Deutschen Nachbar-Staa—⸗ ten einzufallen und insbesondere beabsichtigten, sich in den Besitz der Stadt Lindau zu setzen. Obwohl nun ein solches Unterneh— men an und fuͤr sich als rein wahnsinnig und laͤcherlich erschei— nen muß, auch Lindau sich ohnedies vollkommen im Stande be— findet, einem solchen Angriffe nach Gebühr zu begegnen, verneh— men wir doch aus ganz zuverlaͤssiger Quelle, daß fuͤr jeden moöͤg— lichen Fall die dortige Garnison noch eine hinlängliche Verstaͤr— kung erhalten hat, und Vorsichts-Maßregeln angeordnet worden sind, welche einem Unternehmen der angedeuteten Art noch ein ganz anderes Ende bereiten duͤrften, als das, welches der saubere Zug gegen Savoyen genommen. Wie lange aber wird man ein Paar Schweizer-Kantonen noch verstatten, die Ruhe aller an— granzenden Staaten auf solche Weise taglich zu bedrohen, sie im tiefsten Frieden den Einfaͤllen einer raͤuberischen Horde von Meu— terern bloszustellen, und alle Grundsaͤtze des Voͤlkerrechts, auf welchen das sociale Gebäude von ganz Europa beruht, hoͤhnisch mit Fuͤßen zu treten?“

Muͤnch en, 27. Maͤrz. Se. Majestaͤt der Koͤnig haben heute die Fußwaschung der 12 Greise vorzunehmen geruht. Der erste dieser Greise war 109, der letzte 86 Jahre alt. Die 12 Manner ,, waren 1087 Jahre alt.

Im N koͤnnen die bestimmte Nachricht mittheilen, daß Dr. Hepp aus Neustadt an der Haardt, welcher am 26. Februar in der hiesi— gen Frohnveste angekommen war, vorgestern aus derselben ent— lassen worden ist. Den Kompetenz⸗Konflikt, dessen Verhandlung bekanntlich von dem Cassationshofe neulich auf den 16. April vertagt wurde, hat naͤmlich das Apellations-Ge— richt in Landshut, wohin die Akten inzwischen versendet worden waren, dahin entschieden, daß das hiesige Kreis- und Stadt-Gericht nicht kompetent, und Verhafteter daher alsbald in Freiheit zu setzen sey. Die Verhaftung des genannten prak— tischen Arztes geschah auf eine Ordonnanz des Ober⸗Appellations⸗ Gerichts, obgleich Dr. Hepp mit der Sache der wegen Hoch— verraths in hiesiger Frohnveste befindlichen Individuen nicht im Entferntesten complicirt ist; eine Theilnahme desselben an dem Rhein⸗Bayerischen Frauen-Verein, und andere zufaͤllige Umstaͤnde, sollen Veranlassung dazu gegeben haben.“

Stuttgart, 20. Maͤrz. (Allgemeine Zeitung.) Ein Gegenstand, welcher gegenwaͤrtig den gebildeten Theil unseres Publikums sehr lebhaft beschaͤftigt, ist der Nachdruck. Be— kanntlich sind bis jetzt die so bittern als gerechten Klagen ein— zelner Schriftsteller und Verleger, eben so die wiederholten An— träge in der Staäͤnde-Versammlung aufe Verbot jenes Raub— Gewerbes vergeblich geblieben; jetzt aber beabsichtigt anscheinend zuverlaͤssigen Nachrichten zufolge, die Staats-Regierung, der naͤchsten Staͤnde-Versammlung endlich einen Gesetzes-Entwurf. gegen den Nachdruck vorzulegen, und es ist sicher anzuneh— men, daß die Stande mit Freuden dem Antrage entgegen— kommen werden. Das ist um so mehr zu wuͤnschen, als die Folgen der noch bestehenden Schutzlosigkeit sich täglich greller entwickeln. Waͤhrend sich fruͤher in der großen Mehrzahl nur Menschen, die an Geld und Reputation gleich arm waren, mit Nachdrucken abgaben, und es namentlich fast unerhoͤrt war, daß einem Wuͤrttembergischen Schriftsteller oder Ver— leger von einem Landsmanne etwas nachgedruckt wurde, ist es nun dahin gekommen, daß nicht nur ohne Ruͤcksicht auf die Landsmannschaft gepluͤndert wird, sondern daß Personen, die einem geachteten Theile der Gesellschaft angehoͤren, ihr Kapital zu solchem unehrenhaften Gewinn verwenden. Hat doch sogar ein aktiver Staats-Beamter juͤngst die Stirne gehabt, sich mit Namens- Unterschrift als Nachdrucker zu bekennen! Um diesem Treiben moͤglichst entgegen zu wirken, haben sich nun in der juͤngsten Zeit viele Betheiligte zu gemeinschaftlichen Anstren—

rnberger Korrespondenten liest man: „Wir!

gungen verbunden. Die Erklärung der zwoͤlf Stuttgarter Buch— handlungen ist aus den öffentlichen Blattern bekannt. Die saͤmmtlichen soliden Buchhandlungen in den andern Städten des Landes werden sich, wie verlautet, diesem Vereine anschließen. Ge en einen einzelnen bestimmten Nachdrucker, jenen oben be— zeichneten Beamten, ist der Verfasser der nachgedruckten und verstuͤnmelten Schrift, Professor Mohl in Tuͤbingen, aufge— treten, und hat erklaͤrt, alle legalen Mittel, welche seine Kennt— niß der Wuͤrttembergischen Gesetzgebung ihm an die Hand gebe, zur Wahrung seines Rechts anzuwenden. Diese gleichzeitigen Schritte haben nun die össentliche Aufmerksamkeit auf sich ge— zogen, und wenn vielleicht bisöher da und dort noch Einer dem unredlichen Gewerbe nicht eben abhold war, so hat namentlich die Frechheit und Insolenz, mit weicher einige Nachdrucker den von ihnen mißhandelten Verfassern und Verlegern noch begeg— neten, und welche einer derselben, der bekannte Maͤcken in Reut— lingen, so weit trieb, daß er mit einer aͤstimatorischen Klage Jeden zu belangen drohte, welcher sich man denke erlaube, den Nachdruck fuͤr eine ehrlose Handlung zu halten, den allge— meinsten Unwillen erregt, und einen solchen Blick in den mora— lischen Zustand dieser Leute thun lassen, daß die zum Widerstande Geruͤsteten jetzt einen sehr mächtigen Bundes-⸗Genossen in der öͤf— fentlichen Meinung erhalten haben.

Darmstadt, 27. Marz. Das heut erschienene Regie— rungs⸗Blatt Nr. 32 enthält: 1. eine Bekanntmachung des Mi— nisteriums der Finanzen, die Muͤnz-Verhaͤltnisse in den Staa— ten des großen Zoll-Vereins betreffend, worin der Muͤnz-Werth festgesetzt ist, nach welchem die Muͤnzen der Vereins-Staaten an den Zoll-Aemtern angenommen werden sollen, bis diese Staa—⸗ ten uͤber ein gemeinschaftlisches Muͤnz-System uͤbereingekommen seyn werden. 2. Eine Bekanntmachung desselben Ministeri⸗ ums, die Ausfuͤhrung des Art. 8 des Zollvereinigungs-Vertrags vom 22. Maͤrz 1833, wegen Kontrolirung des Waaren Ueber— gangs aus den Koͤnigreichen Bayern und Wuͤrttemberg nach den ubrigen Vereins-Staaten und umgekehrt, insbesondere die Anmel— dung derjenigen Gegenstaäͤnde betreffend, welche einer Trank— Steuer oder Ausgleichungs-Abgabe unterworfen sind, nebst einem Verzeichnisse der Land- und Wasserstraßen, welche nach Art. 8. des Zollvereinigungs-Vertrags vom 22. Marz 1833 fuͤr den un— mittelbaren Uebergang von Handels-Gegenstaͤnden aus den Koͤnig— reichen Bayern und Wuͤrttemberg uͤber die Graͤnzen des Groß— herzogthums Hessen nach dem Großherzogthum und nach den an— dern Staaten des Gesammtzoll-Vereins und umgekehrt, bestimmt und einzuhalten sind.

Frankfurt a. M., 28. Maͤrz. Der hiesige ruͤhmlichst be— kannte praktische Arzt Dr. de Neufpille feierte heute sein 50 jäh⸗ riges Jubilaͤum.

Die gegenwartige Oster-Messe laͤßt sich hier ungewoͤhnlich still an und die gegenwartige sugenannte Geleits-Woche, in der sonst die meisten Geschaͤfte zemacht wurden, unterscheidet sich kaum durch einen etwas lebhaftern Verkehr.

Am vorigen Sonnabend machte wiederum einer unserer po— litischen Inculpaten einen Versuch zum Entkommen, der jedoch scheiterte. Auf dem Wege von Nententhurm nach der Konstab— ler-⸗Wache, wohin er unter polizeilicher Bedeckung gebracht wurde, wollte er dieser entspringen, wurde aber bald wieder aufgegriffen.

gene , t h.

Wien, 19. Maͤrz. Die Post aus Konstantinopel ist an— gekommen; die Briefe sind aber noch nicht alle ausgetheilt; die wenigen, welche der Handelsstand erhalten, sind von keinem In— teresse. Achmed Pascha wurde in der Hauptstadt erwartet. Er soll seinen Weg uber Odessa genommen haben, um sich dort ein— zuschiffen. Die Russische Admiralitaͤt war schon fruͤher benach— richtigt worden, ein Linienschiff in Bereitschaft zu halten, falls der Tuͤrkische Bevollmaͤchtigte uͤber Odessa gehen sollte. Bei Achmed Pascha's Abreise von Petersburg war dies noch nicht entschieden, da er in Moskau Briefe von Konstantinopel vorzu— finden hoffte, welche ihm vorschreiben wurden, ob er den Weg uͤber Odessa oder durch die Fuͤrstenthuͤmer zu nehmen habe. Geschaͤhe Letzteres, so erschiene die definitive Ernennung der Hos podare in Konstantinopel als beschlossen, nachdem Achmed Pascha als Commissair bezeichnet wird, der die Einsetzung der Hospo⸗ dare von Seiten der hohen Pforte vornehmen solle.

Es heißt, der hiesige Franzsͤsische Botschafter, Graf von Ste. Aulaire, werde Anfangs Mai einen Urlaub nehmen und auf mehrere Monate nach Paris gehen.

Wir haben uͤber Genua Nachrichten aus Spanien und Portugal, die ein trauriges Bild von der Lage der Halbinsel entwerfen. Das Ansehen der Koͤnigin, wie jenes Dom Pedro's, soll bedeutend gesunken seyn, und die Hoffnungen der Praͤten— denten auf den Spanischen und den Portugiesischen Thron scheinen, nach diesen Briefen zu urtheilen, gewachsen zu seyn; die Zahl ihrer Freunde soll durch die verkehrten Maßregeln der Regentschaften von Madrid und Lissabon bedeutend zugenommen haben. Sie koͤnnten, sagten Viele, um zur Regierung zu ge— langen, nichts Besseres thun, als die Koͤnigin Christine und Dom Pedro ruhig schalten lassen, denn diese haͤtten das Mittel gefunden, sich nach und nach bei Jedermann verhaßt zu machen. Es waͤre moͤglich, daß Don Carlos in diesem Sinne handelte, wodurch allein seine bisherige Unthätigkeit zu erklaren waͤre.

Schweiz.

Folgendes ist bie Note des Koͤnigl. Wuͤrttembergischen Mi— nisteriums der auswärtigen Angelegenheiten an den Praͤsidenten des Vororts:

„Hochwohlgeborner Herr! Insonders Hochgeehrter Herr Amts⸗ schultheiß und Praͤsident! Die neuesten Ereignisse, welche, beguͤnstigt durch die Aufnahme in der Schweiz der aus verschiedenen Staaten wegen staatsverbrecherischer Handlungen entflohenen Individuen, gegen die Koͤniglich Sardinischen Staaten e n haben, und woran zum Theil auch Fluͤchtlinge aus Deutschland thäͤtigen An⸗ theil nahmen, die, um den verdienten Strafen zu entgehen, in die eidesgenbssischen Kantone entwichen sind, mußten Besorgnisse erre⸗ gen, daß die gegen Piemont mißgluͤckten Plaͤne derselben gegen an⸗ dere der Schweiz benachbarte Staaten versucht werden mochten. Die Besorgniß, daß von jenen Fluͤchtlingen revolutionngire Unter— nehmungen gegen Suͤd⸗Deutschland beabsichtigt werden konnten, stellt sich nunmehr um so gegruͤndeter dar, als sie vorldufig durch Versendung aufruͤhrerischer Flugschriften dahin deren Ausfuͤhruͤng vor⸗ ubereiten fuchen. Die Königl. Wuͤrttembergische Regierung hat bisher in jeder Beziehung von den freundschaftlichsten Gesinnungen gegen die Eidgenossenschaft unverkennbare Beweise gegeben, und sie ist stets von dem Wunsche beseelt, die, dem gegenseitigen Interesse beider Nachbar⸗Staagten entsprechenden, Verhaͤltnisse ihres Orts auch fernerhin ungestoͤrt zu bewahren, mehr auszudehnen und zu befestigen. Sie darf daher auch die gerechte Erwartung hegen, 3 die EM genossenschaft von ihrer Seite diese Gesinnungen thatsaͤchlich erwie⸗ dern, und durch den Aufenthalt der in der Schweiz befindlichen fremden Fluͤchtlinge, deren Mehrzahl wegen politischer Verbrechen

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