Aufforderungen, sich entschlossen, eine solche Anstalt zu errichten. Da sie hierbei lediglich einen gemeinnuͤtzigen Zweck vor Augen hat, so hat dieselbe auch auf jeden eigenen Gewinn von diesem verzichtet, und den, nach maͤßiger Verzinsung des Betriebs-Ka— pitals, nach Erstattung saͤmmtlicher Verwaltungs-Kosten und nach Deckung der etwanigen Ausfaͤlle bei den nicht eingeloͤseten und des— halb verkauften Pfaͤndern verbleibenden Ueberschuß zu mildthaͤtigen Zwecken bestimmt, woruͤber zu seiner Zeit das Naͤhere oͤffentlich bekannt gemacht werden wird. Die Koͤnigliche Seehandlung wird demnach unter ihrer Garantie und alleinigen Aufsicht hier in Berlin, in einem besonders bekannt zu machenden Geschaͤfts⸗ Lokale, eine oͤffentliche Leih⸗Anstalt unter der Benennung: „Koͤnigliches Leih⸗-Amt fuͤr Berlin“ unter folgenden naͤhern Be— stimmungen errichten.“ — Von diesen, in 21 Paragraphen ent⸗ haltenen Bestimmungen heben wir hier die wichtigsten heraus: Zum Betriebe des Geschäfts bestimmt die Koͤnigliche Seehand lung vorläufig ein Kapital von 200,00) Rthlrn. Courant, be— haͤlt sich jedoch vor, dasselbe nach den Umstaͤnden zu vermehren oder zu vermindern. Das Kapital wird dem Leih-Amte nach den Erfordernissen der Anstalt in runden Summen von der Seehandlung uͤberwiesen und — so weit es nicht fortwaͤhrend zum laufenden Geschaͤfts-Betriebe gebraucht wird — einstweilen zur Haupt-Seehandlungs-Kasse zuruͤckgezahlt. Die Zinsen wer— den gegenseitig zu 4 Procent jahrlich berechnet, fuͤr Provision oder sonstige Spesen aber nichts in Anrechnung gebracht. Das zur Verwaltung der Anstalt erforderliche Personale wird von dem Chef des Koͤniglichen Seehandlungs-Instituts angestellt, und mit besonderen Instructionen versehen. Die allgemeine Aufsicht uͤber die Geschaͤfte und die obere Leitung des Leih— Amtes fuuͤhrt ein Kommissarius der Seehandlung, welcher bei dem selben zugleich als Direktor fungirt. Zur speciellen Besor— gung der Geschaͤfte werden ein Rendant, ein Controlleur, des— gleichen die erforderlichen Buchhalter, Magazin⸗Aufseher u. s. w. angestellt. Die Abschaͤtzung der Pfaͤnder geschieht durch beson⸗ ders anzustellende sachverstaͤndige und vereidete Taxatoren. Alle bei dem Leih⸗Amte angestellte Personen sind zur groͤßten Verschwiegen⸗ heit gegen das Publikum uͤber die Geschaͤfte des Instituts verpflichtet. Die Anstalt leiht auf alle bewegliche Effekten, insofern solche nicht nach den unten folgenden Bestimmungen ausdruͤcklich von der Annahme ausgeschlossen werden, namentlich auf Kleinodien und Edelsteine, auf Gold, Silber, Kupfer, Messing, Zinn und dergleichen metallene Geräthschaften, ferner auf Kleidungsstuͤcke, Zeuge und Waaren, so wie auf alle sonstige bewegliche, nutzbare Gegenstaäͤnde, insofern zu deren Aufbewahrung kein großer Raum erforderlich ist die Haͤlfte bis Zwei Drittheile des Taxwerthes. Ausge— schlossen von der Annahme als Pfand sind alle abgenutzte Sachen, fluͤssige Gegenstände, Kupserstiche, Buͤcher und alle leicht zerbrech⸗ liche oder dem Verderben ausgesetzte, so wie feuergefaͤhrliche Ge— genstaͤnde. Auf die obenerwaͤhnten Pfaͤnder giebt die Anstalt ver⸗ zinsliche Darlehne, jedoch nicht unter Einem Thaler und nur in solchen Beträgen, welche mit vollen oder halben Thalern ab— schließen. Dem Chef des Seehandlungs-Instituts bleibt es indessen vorbehalten, nach den Umstaͤnden das Mini— mum der Darlehne auf eine geringere Summe festzusetzen. Die Zinsen duͤrfen das Maximum des in der“ Aller— hoͤchsten Kabinets Ordre vom 28. Juni 1826 bestimm— ten Zinsfußes nicht uͤberschreiten. Die Anstalt behaͤlt sich vor denselben sowohl in einzelnen Faͤllen (3. B. bei bedeutenden Summen) zu ermäßigen, als auch im Allgemeinen nach Maß— gabe der jedesmaligen Verhaͤltnisse, von Zeit zu Zeit zu verrin— gern oder wieder zu erhoͤhen, ist aber dergleichen allgemein ab— aͤndernde Bestimmungen jedesmal vor deren Anwendung durch einen Aushang in dem Geschaͤfts-Lokale zur öͤffentlichen Kenntniß 1. bringen verpflichtet. Die Darlehne werden jederzeit auf 6 donate gegeben, dem Verpfaͤnder steht es indessen frei, das Pfand auch fruͤher einzuldsen und er entrichtet, wenn dies ge— schieht, die Zinsen nur fuͤr die Zeit bis zur wirklich erfolgten Einloͤsung. Dieselben werden jedoch nicht auf einzelne Tage, sondern nur auf Monate berechnet, dergestalt, daß jeder ange— fangene Monat fuͤr voll gilt. Außer den Zinsen entrichtet der Verpfaͤnder nichts weiter, als den nach der Hoͤhe des Darlehns etwa gesetzlich erforderlichen Stempel⸗Betrag und zwar bei dem Ab— schlusse des Geschäͤfts. Von Personen, die keinem der Beamten des Leih⸗Amts als unverdaͤchtig bekannt sind, sich auch nicht als un— verdaͤchtig legitimiren koͤnnen, desgleichen von solchen, deren Be— fugniß, Darlehen aufzunehmen, gesetzlich beschraͤnkt ist, duͤrfen keine in, ,,, . Die Pfaͤnder werden an einem gegen Entwendung und Verderben moͤgli esicherten Ort aufbewahrt. Fuͤr Schaden, den J . Liegen, ohne die Schuld der Anstalt, so wie durch Zufall oder aͤußere Gewalt erleiden, steht das Leih⸗Amt nicht ein. Es uͤber— nimmt jedoch die Versicherung der Pfaͤnder gegen Feuersgefahr auf Hoͤhe des taxirten Werthes derselben ohne besondere Vergüä— tigung. Jedem Pfandschuldner steht es frei, das Pfand auch vor Ablauf der Kontrakts-Zeit wieder einzuloͤsen. Jedem Pfand schuldner wird nach Ablauf der in dem Pfandscheine bestimmten sechsmonatlichen Frist noch eine Nachfrist von sechs Monaten zur Einloͤsung des Pfandes gestattet. Diejenigen Pfaͤnder aber, welche auch während dieser Nachfrist, mithin innerhalb eines Jahres vom Tage der Verpfaͤndung ab gerechnet, weder einge⸗ loͤst noch prolongirt sind, werden als verfallen betrachtet und das Leih⸗ Amt ist alsdann zur offentlichen Versteigerung derselben berechtigt. Das Leih⸗Amt behaͤlt sich vor, wenn es dies seiner Convenienz gemaͤß findet, auch auf inlaͤndische, auf jeden Inhaber lautende Staats, oder Kommunal⸗-Papiere Darlehne bis zu dem Betrage von 10060 Rthlr. zu geben. Sollte es dem Interesse der An— stalt angemessen befunden werden, zur Bequemlichkeit des Pu, blikums besondere Comtoire an verschiedenen Orten der Stadt * errichten, so soll das Naͤhere hieruͤber zu seiner Zeit oͤffentlich ekannt gemacht werden. Die Koͤnigl. Seehandlung behaͤlt sich 6 a e. . ö gen . aufzuloͤsen, wird aber , wenn solche beschlossen wer i vorher ,,, machen. kö In der lnischen Zeitung liest man das na Schreiben, das Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz i , Sr. Maj. des Koͤnigs, unterm 13ten v. M. an den Ober-Buͤr⸗ germeister Steinberger zu Koln erlassen hat: „Se. Masestaͤt der König haben Mich nunmehr des Mir fruͤher gewordenen Auf— trages am Nieder-Rhein und Westphalen ganzlich entbunden Nachdem ich solches auch Meinerseits den betreffenden Behoͤriden angezeigt habe, wende Ich Mich in gleicher Absicht an die uralte ehrwürdige Stadt, welche fuͤr die Dauer Meines Wirkens in je— nen Gegenden, durch die Gnade des Koͤnigs, Mein Aufent— haltsort gewesen ist. Alle Beweise personlicher Anhaͤnglichkeit und Liebe, die Mir und den Meinen so vielfaͤltig in aller Be— ziehung aus jeder Klasse der dortigen Einwohner gege— ben wurden, werden Mir gewiß stets unvergeßlich bkei— ben. Gern dankte Ich Jedem einzelnen von ihnen dafür; da
374 den innigsten Dank. Moͤge Koͤln in der guͤnstigsten Steigerung fortwährend bluͤhen, und sich immerdar nicht minder in ruhiger als in bewegter Zeit, eben so fest im Vertrauen und Gehorsam, in Liebe und Treue gegen Unsern vielgeliebten Herrscher bewaͤh— ren, als es in den letzten verhaͤngnißvollen Jahren der Fall ge— wesen ist. Ihnen Allen das herzlichste Lebewohl! ĩ Mit vieler Achtung zeichne Ich Ihr sehr wohlgeneigter Freund (Ege) Wilhelm, Br. v.. — Nach Angabe der Schiffer zu Anklam hat sich der orkanartige Sturm am 19ten v. M. dadurch ausgezeichnet, daß sich an den Masten und Raaen der bei der Stadt liegenden Schiffe Funken zeigten, welches die Schiffer nie binnen Landes, sondern nur bei Stuͤrmen in See bemerkt haben wollen.
—
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmitt. Abends I Nach einm 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Hot malie
331,7 8 Par. 38 Z536, 3 1 Par. Quellwärme 6, 8 o R
4 2, 9 R. 4 2,2 R.
4 O0659R. 0,60 R.
SS pCt. Sb pCt.
Reg. u. Schnee. regnig. W NW.
1834. 1. April.
Luftdruck. Luftw arme Thaupunkt Dunstsaͤttg. Wetter... nn. : ; Wolkenzug — . 263
Flußwärme 3,9 0 R
Bodenwärme 4, 10 Ausdünst. 0, o 6“ j Niederschlag O, os 1
i bt leber , cht des Gemeinde-Schuldenwesens in der Rhein-Provinz am 1sten Januar 1833.
ö Es sind uͤberhaupt an Schulden inkl.
Zinsen liquidirt wor— den in den Jahren
1855.
Rthlr. Sgr. Pf.!
Dazu pro 1832 an Zinsen u. s. w.
Regierungs⸗ Bezirke. Rthlr. Sgr.
er,.
Darauf sind bis zum Schlusse des Jahres 1832 uͤberhaupt gezahlt worden.
Rthlr. Sgr. Pf.
Summa aller liquidirten Schulden pro 1833.
Bleibt Rest am 1sten Januar 1833.
Rthlr. Sgr. Pf Sgr. I
Rthlr. , e e =,
43,853 13 19,964 25 14,416 24 28,358 19
Koblenz Trier Achen
4,805, 28022 26 1, S69g, 067
2, 166, 57 24 Koͤin 140533, 477 17
190
2 —
O —
Duͤsseldorf. 3935, 3] 27
—
3 2
— 1 ——
S30, 506 11
4, S44, 146 9 ) — — 9 75, 597 ö l
⸗
1889,93 — 14 ö „aS l/3 14 1141 2,000,835 21 10 10ßt,3ß 6 66 601,415 16 5
40 l3,639 23 6 ,, . 80, 78 27 60, 20] 20 1,349,729 20
Summa i, 104,906 10 1 91 130,825 27
—
Ti. sm
3, 959, 402 26 51 2,609,573 2 2 2
11 I110Q9038,3 399 — 8 IJ, 296, 792 7
Aus würtige körs en.
. Amsterdam, 28 Mär
Niederl. wirkl. Schuld 493. I ds. 9578 Ausgesetzte Schuld —. Knnz-hill. 225. 43 Amort. S9. 383 Tia. Oesterr. 46 Breuns. krünnen-- Scheine 96]. Russ. v. 1851 953. 583 Span. 627. 33 41.
; Antwerpen, 27 Müäræ. ! Span 58 621. 38 413. Zinsl. 145. Metall. G97 Bras. 722. Neup. 883.
. Wien, 27. Mär.
55 Met. 9 6 do. Se z. Bank-Aetien 1248. L'urt. ObI. 1371. T
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 3. April. Im Opernhause: Die Stumme
ö. Portici, große Oper in 5 Abth., mit Ballets. Musik von iber.
Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Logen des ersten Ran— ges 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Zu dieser Oper werden Opernhaus-Billets, mit Sonn— abend bezeichnet, verkauft. Wegen Heiserkeit der Mad. Schroͤder-Devrient kann die Oper: Die Vestalin, heute nicht gegeben werden.
Im Schauspielhause: 1) La Séparation, comédie en 3 actes et en prose. 2) La seconde représentation de: Les
2 actes.
e. 4. April. rale, von L. van Beethoven. Hierauf auf Begehren; Iphigenia . Schauspiel in 5 Abth., von Gothe. (Herr Grua:
rest.
Sonnabend, 5. April. Im Schauspielhause: Konzert der Mad. Bellville⸗Oury und des Hrn. Oury. Hierauf: Richards Wanderleben, Lustspiel in 4 Abth.
Königstädtisches Theater. Donnerstag, 3. April. Zum erstenmale wiederholt: Fridolin, Schauspiel in 5 Akten, von F. von Holbein; nach Schiller's Gedicht: der Gang nach dem Eisenhammer.
Freitag, 4. April. Mirandolina, Lustspiel in 3 Akten, von
C. Blum. Hierauf: Die Stiefmutter, Lustspiel in 2 Akten, von
Schmale.
Im Koͤniglichen Schauspielhause zu Potsdam: Die Fa— milien Capuleti und Montecchi, Oper in 4 Akten, nach dem Italiänischen. Musik von Bellini.
Die Preise der Plaͤtze sind wie gewoͤhnlich.
Billets zu dieser Vorstellung sind nur in Potsdam bei dem
es der Raum gestattet, beruͤcksichtigt werden.
Markt ⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 1. April 1834. Auf dem Land-Getraidemarkt ist heute kein Getraide an— 1, f. chen.
u Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr 27 Sgr. 6 Pf., auch 1è Rthlr. 25 Sgr. und 1 Rthlr. 15 Sgr.: Roggen . 6 3 pi auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf; kleine Gerste 25 Sgr. 9 Pf.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf, auch 22 Sgr.
5 Pf. Sonnabend, den 23. Maͤrz 1834.
Das Schock Stroh 9 Rthlr. 15 Sgr, auch 7 Rthlre; der
Centner Heu 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 20 Sgr.
R 6e NR r i .
Paris, 27. Marz. In der gestrigen Sitzung der De— putirten⸗Kammer war die Berathung uͤber den Gesetz-Ent— wurf an der Tagesordnung, wodurch dem Kriegs-Minister auf sein diessaͤhriges Budget ein Zuschuß von 27,111,009 Fr. be— willigt werden soll. Die Herren Auguis und Mercier äͤußer— ten sich mißbilligend uͤber den starken Militairstand. Der Oberst Garraube trug darauf an, den von dem Kriegs⸗-Minister ver— langten Zuschuß noch um etwa g00,000 Fr. zu erhoͤhen, um den Offizieren der ten Halb-Bataillone, die gegenwaͤrtig einrangirt werden sollen, noch ihren vollen Sold bis zum 1. Jan. 1835 lassen zu koͤnnen. Dieser Vorschlag wurde nach einer Debatte, an der die Herren Passy, Demargay, Mauguin, Karl Dupin, Mercier, Salverte und der Finanz-Minister Theil nahmen, angenommen. Der Marschall So ult suchte darauf die Unmsͤglichkeit zu beweisen, den von der Kommission bean— tragten Verkauf von gas9 Pferden noch bis zum 1. April zu bewirken, und verlangte sonach, daß man ihm die fur den Un— terhalt dieser Pferde verlangte Summe bis zum 1. Juli bewil— lige. Auf die Proposition des Herrn Duchatel schlug die
dieses nun aber unmoͤglich ist, so sagen Sie, geehrter Herr * z 85 ĩ ; ( Buͤrgermeister, den Koͤlnern im Allgememmen 3 , 3 l
bis zur Mitte des Monats Juni die Summe von 469,000 (naͤmlich 313,000 Fr. monatlich) aus. Die Annahme des gn zen Gesetz-Entwurfes erfolgte sodann mit 205 gegen 58 Stim, men. — Ueber den zweiten Gesetz-Entwurf wegen Bewilligum eines Zuschusses von 2,100,000 Fr. zu den diesjährigen Ausg—, ben des See-Ministeriums ließen sich 3 Redner, unter diesth der See-Minister selbst, vernehmen, worauf die Fortsetzum der Berathung auf den folgenden Tag verlegt wurde.
In der heutigen Sitzung legte zunaͤchst Herr Giraud den Kommissions-Bericht uͤber den Gesetz-Entwurf wegen de Vertheilung der Zinsen von der Haytischen Anleihe auf dat Bureau des Praͤsidenten nieder. — Hiernachst ging der Geseh Entwurf uͤber die Zuschuͤsse fuͤr das See-Ministerium nach q ner unerheblichen Debatte unverändert mit 208 gegen 48 Stim, men durch. — Eben so erfolgte die Annahme eines andern Ge setz⸗ Entwurfes, wodurch ein Zuschuß von 30,000 Fr. zu den diesjaͤhrigen Ausgaben der Deputirten-Kammer ((fuͤr Druch kosten) bewilligt werden soll, mit 209 gegen 27 Stimmen. — Den Beschluß dieser Sitzung machte die Berathung uͤber den Gesetz Entwurf wegen eines Zuschusses von 2 Millionen zu den
fräres jumeaux, ou: Prosper et Vine ⸗ i ? aux, '. sper et Vincent, vaudeville nouveau en, z ; . Bureaus zusammentreten wollen.
Im Schauspielhause: Simphonie⸗Pasto⸗
Kastellan des Koͤnigl. Schauspielhauses, Herrn Waßmannsdorff, zu haben, und werden die eingegangenen Bestellungen, so viel
Kammer einen Mittelweg ein und setzte dem Kriegs-Minister
Militgir⸗Pensionen.
. In der Pairs-Kammer legte heute der Großsiegelbewah— rer den Gesetz Entwurf, gegen die Vereine vor, zu dessen Pri— fung die Pairs am naͤchsten Sonnabend (29sten) in ihre resp.
Der Messager enthält die Protestation von 4 Deputjr— ö ten gegen den Gesetz-Entwurf uͤber die Vereine. Es sind der ö Graf von Bricqueville und die Herren Lafayette, Audry de Pur raveau und Collin . Das Journal de Paris widerspricht dem Geruͤchte, da binnen Kurzem eine Veraͤnderung im Kabinette vorgehen werde. — Nichtsdestoweniger bleibt der Courrier frangais bei der Behauptung, daß die doctringiren Mitglieder des Ministe riums das Ausscheiden des Marschalls Soult beschlossen hatten und daß auch die Herren von Argout und Barthe ihren Ab⸗ schied nehmen wuͤrden. „Die Folge wird lehren“, sagt das ge— nannte Blatt, „daß wir das Publikum nicht irre leiteten, als wir ihm gestern von einer bevorstehenden Ministerial-Veraͤnde rung Kenntniß gaben.“ — Schon spricht man davon, daß Herr Barthe Vice-⸗Prasident des Staats-Raths, der Graf von Argon aber Chef der Bank werden wuͤrde. ö Der Großsiegelbewahrer hatte vor einiger Zeit einer Kom
mission den besonderen Auftrag ertheilt, sich mit der Abfassunz eines neuen Gesetzes uͤber die Bankerotte zu beschaͤftigen. Diese Kommission hat nunmehr ihre Arbeit beendigt, so daß der Mi
nister den betreffenden Gesetz-Entwurf naͤchstens den Kammern , koͤnnen. n .
Es heißt,. daß die Regierung damit umgehe, zur Kosten-Er . den Oberst⸗-Lieutenants⸗Grad bei , g. , assen.
Der hiesige Assisenhof hatte sich gestern wieder mit einem Prozesse der Tribune zu beschaͤftigen. gern , ar um 2 Artikel, die in einem Supplemente dieses Blattes vom 18ten Nov. v. J. erschienen waren, und in denen der General. Prokurator eine Aufforderung zu Haß und Verachtung gegen die Regierung, so wie zum Umsturze derselben erkannt hatte Nach einer kurzen Berathschlagung der Geschwornen wurde in— dessen der Herausgeber der Tribune, Herr Lionne, der von dem Advokaten Moulin sehr geschickt vertheidigt wurde, in allen Punkten fuͤr nicht schuldig erklaͤrt und dem gemaͤß sofort auf freien Fuß gesetzt.
Die heutigen Nachrichten aus Spanien beschränken sich auf die Meldung des Journal des Débats, daß der Infant Don Carlos am 19gten die Spanische Graͤnze noch nicht uͤberschritten gehabt habe. .
— Heute schloß 5proc. Rente pr. Compt. 104. 25. sin cour. 104. 30. Zproc. pr. comnt. 78. 10. sin cour. 78. 15. 5pro, Neap. pr. compt. 94. 109. fin cour. 94. 20. 5proc. Span. 657. Zproc. do. 407. 5proc. Belg. 93. 5vroc. Roͤm. 943.
Frankfurt a. M., 30. Maͤrz. Oesterr. 5proc. Metall. 987 proc. 8g 15. Bank⸗A ctien 1513. G. Part.‘ Obl. 1387. Br. Loose zu 100 Fl. — Preuß. Präaͤm.⸗-Sch. 547. G. Holl. Hproc. Obl. Hä ne. G. Poln. Loose 623. Br. Span. 5proc. Rente 623. 3Zproc. do. perp. 403. G.
Nedacteur Cottal.
— n —
Gedruckt bei A. W. Hayn. Beilage.
stalt zugehd iʒge
375
llgemeinen Preußischen Staats-Zeitung M 92.
Bekanntm achu
Bekannt m ach
Das in dem Preuß, Stargardtsche der Königlichen und hiesigen Staͤdti Vorwerk Labuhnken chen⸗ Inhalt von Raaß und einem Waldantheil von Ruthen soll vom 24. Juni é. ab en
reg zdenn in 10 Acker⸗Etablissements und 3 Wald- Mai 1775, welcher seit 178] gaͤnzlich verschollen ist
Parzellen entweder verkauft oder vererbpachtet werden. viezu ist ein Lieitations-Termin auf den 26. April
von des Morgens um 10
854 ] . dem Wohngebaͤude
uld wird in
reuß. Staraardt abgehalten werden.
In dem Amtsblatt der unterzei mr 7 pro 1834 naher beschrieben. Danzig, den 6. Februar 1854.
Königl. Preuß. Regierung.
Oeffentliche Vor
Die unbekannten Erben der am 25. Mai 1832 zu Podgursz verstorbenen Caroline Helene, gebornen von Lutz, separirten Hauptmann von Agard, welche zuerst an den Kammerherrn von Plonskowski und sodann an den Lieutenant von Bystram verheirathet gewesen, von
heiden Ehemännern aber geschieden Tochter des Obristen von
von Lutz
den 8. Oetober 1834,
Fonferenj-Zimmer zu erscheinen
schafts⸗Verhaͤltniß und Erbrecht gehörig nachzuweisen, vldriqgenfalls der Nachlaß dem Fiscus als herrenloses
Gut zugesprochen werden wird. Marienwerder, Königl. Preuß. Ober-La
. .
Im hiesigen Odber⸗Landesgerichts⸗Depositorium be⸗
findet sich von der Aceise-Einnehm schen Pupillen⸗Masse
wesenen, im Militair⸗Hospitale am 19. April 1319 verstorbenen, e
sohlenen des hiesizen Ober-Landesgerichts, dem Chi⸗
rurgus Carl Franz Johne gebuͤhrte h in A sgr. 11 pf baar;
p) in 30 Thlt. Bank-⸗-AUktiva, Januar 1853; . m 25 Thlr. Westvreußischen
bar seit Weihnachten 1835. Da sich bisher kein Eigenthümer dieser Masse legitimirt hat; weiche auf dieselbe aus
Geschwister⸗ und scha Carl Fran Johne, naͤmlich⸗ 1) der Tribunals-Komornik F
lock; - 2) , Gottlieb Ludwig Johne ehemals zu Hamburg;
3) der Johann Ephraim Johne
Iz die Hinterbliebene Wittwe des verstorbenen Frie⸗ Johne, geborne
drich Wilhelm verehelichte Borchardt und
blirbene beide Kinder Friedrich und Louise Ge—
schwister Johne,
so wie deren envanige Erben, aufgefordert, sich spaͤte⸗ tens binnen vier Wochen als Eigenthuͤmer der ge⸗
dachten Pupillen⸗Masse hier zu m miten, widrigenfalls dieselbe zur
Offijianten. Wittwen⸗Kasse abgeliefert werden wird.
Marienwerder, den 28. Februar Koͤnigl. Preuß. Ober-
ß
Da der im Jahre 1787 geborne Steuermang Carl
Christian Mann, ein Sohn des
Mann, welcher zu Kaitenhagen als Bauer verstorben sst, mit dem hiesigen Schiffer Koͤpke im Jahre 1811 eine Seereise unternommen hat, und zuletzt aus einem abgesegelt sein soll, seit laͤnger denn nach Ler eidlichen Versicherung sei ner hiesigen naͤchsten Verwandten, von sich keine Nach⸗
Russischen Hafen 10 Jahren aber,
richt ertheilt hat, so laden wir ar tern den abwesenden Steuerniann oder seine etwanigen Leibeserben,
resfrist vor dem
tian Mann gehoͤrig legitimirrn,
sonst durch die . am 5. Januar 1833, Mo
zu erlassende Praͤclusio-⸗Erkenntniß werden ausgeschlos⸗ . , Mann aber fuͤr todt werde er— 17 Jahren abwesend; Johann Christian Matthieß, des weil Lehnschul⸗
sen, der Steuermann Mann abt klaͤrt und sein hier unter Curatel gen seinen in dieser Provinz vorha
wondten werde ausgehändigt werden. Datum Greifswald, den 3. Januar 1836. Königl. Kreisgericht . Dr. J. P. F. Eich stedt.
J
ö e t it Folgende Verschollene, als:
1) Jacob Woserow, geboren zu Zecherin U. W. den X Dezember 1763, welcher sich im Jahre 1790 zu
Amsterdam aufgehalten, seitd richt von sich gegeben und ei
Thlr. 3 sgr. 6 pf zuruͤckgelassen hat; ; sz n, geboren zu Coserow den welcher im Herbste 1820 mit dem Schiffer Blank auf deng Schiffe „Julie Leo⸗ poldine“ von Wolgast aus zer See gegangen und feit dieser Zeit mit Zuruͤcklassung eines Vermögens von 3060 Thir. Activa und 60 Thlr. 22 sgr. baar ver⸗
Joachim Peter 9g. November 1795,
schollen ist Michael Sontag, geboren zu Juli 1758, welcher in seiner
Allgemeiner Anzeiger fuͤr
2173 Morgen 127 Ruthen Preuß. Westindien gegangen sein soll, verschollen ist, und
sind die zu veraͤußernden Gegenstaͤnde
Lutz und der Helena Caro—⸗ na, gebornen Zawadzka von Bie berstein primi von secundi voti Salʒ⸗Inspector Ave gewesen sein foll, werden hien durch aufgefordert, im Termine
Vormittags 10 Uhr, zor dem Deputirten Herrn Ober-Landesgerichts-Nus—⸗ enltator Arnold in dem hiesigen Ober⸗Landesgerichts⸗
den 22. November 1853.
derjenige Antheil, welcher dem, beim Militair⸗Hotpitzle in Oranienbaum angestellt ge⸗
so werden alle diejenigen, irgend einem ,,,, Ansorüche zu haben vermeinen, insbesondere aber die Geschwister⸗Kinder des Chirurgus
hiesigen Königlichen Kreisgerichte er⸗= scheinen und letz- ere sich als Leieserben des Carl Chri—
ngen See gegangen ist und seitdem nichts hat von sich ö höͤren lassen, und dessen Vermoͤgen in 15 Thlr. 14 gr. besteht; .
Johann Gottfried Telschow, geboren hieselbst den 24 November 1763 welcher seit den Jahre i] sg, in welchem er als Bootsmann von Bourdeaux nach
ung. n Kreise belegene, 4) schen Kranken⸗An⸗ mit einem Flaͤ—
ein Vermoͤgen von 18 Thlr. 13 gr. nachgelassen hat;
243 Morgen 157 ᷣ Martin Dankwarth, geboren zu Coserow den 14.
tweder im Ganjien
und ein Vermögen von 22 Thlr. 11 sgr. 9 pf. besitzt; Johann Jacob Pelican, geboren zu Benz den 21. September 17838, welcher sich vor 22 Jahren in das damalige schwedische Pornmern begeben und seit dieser Zeit gar keine Nachricht von sich gege⸗ ben hat, dessen Vermoͤgen 14 Thlr. 2t sgr. 2 pf. betraͤgt;
Marie Lonise Sackwitz, geboren hieselbst den 18. Äugust 1783, und seit i894 ganzlich verschollen, welche ein Vermoͤͤgen von 8 Thlr. 12 ñ9r. besitzt; Ludwig Friedrich und Michael Christoph, Gebruͤder Wilheim aus Benz, ersterer geboren den 8. Januar 1778 und letzterer den 24. Januar 1788, beide ver⸗ schollen resp. seit 338 und 29 Jahren, welche zusam⸗ men ein Vermoͤgen von eirea 240 Thlr. besitzen; so wie deren etwanige unbekannte Erben und Erbneh— mer werden hierdurch aufgesordert, sich vor oder in dem auf
den 21. Juli 1834, Vormittags um 10 Uhr, an hiesigẽr Gerichtsstelle anberaumten Termine ent— weder schriftlich oder persoͤnlich zu melden und weitere Anweisung zu gewaͤrtigen.
Im Fall ihrez gaͤnzlichen Stillschweigens werden die Verschollenen fuͤr todt erklaͤrt und ihr Vermoͤgen wird ihren legitimirten naͤchsten Verwandten, event. dem Fiskus ausgeantwortet werden.
Usedom, den 14. September 1835 Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Uhr ab, angesetzt zu Labuhnken bei
chneten Regierung
ladung.
worden, und eine
und ihr Verwand⸗
8 i g i. ndesgericht. Nach au d e Friedrich Ruͤhling, Sohnes des Kutschers Andreas Ruͤh⸗ ling zu Eroppenstedt und dessen Ehefrau, gebornen Deike, welcher als Hautboist im 2ten sranzoͤsischen Garde-Regimente gedient hat und dessen Aufenthalt seit laͤnger als 10 Jahren unbekannt ist, angetragen worden, so wird derselbe, so wie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer hiermit vorgeladen, sich spaͤtestens in dem auf
den 16. August 1834, Morgens 10 Uhr, vor dem Herrn Assessor Doeleke angesetzten Termine schriftlich oͤder persoͤnlich zu melden, widrigenfalls der— selbe fuͤr todt erklaͤrt und sein Vermoͤgen seinen sich ausweisenden Erben ausgeantwortet werden wird. Groß⸗Oschersleben, den 5. November 1833. Königl. Pnreuß. Land- und Stadtgericht
n g.
er Gottfried Johne⸗
zu St. Petersburg hemaligen Pflegebe⸗
bestehend. zinsbar seit dem 1. Pfandbriesen, zins⸗
ur Empfangnahme h vnn ng EG diet al Bored unn
In dem per decretum vom 29. Juni dieses Jahres über das Vermöoͤgen des von hier entwichenen Kauf— manns Friedrich August Bithorn steht ein Termin zur Liquidirung der Forderungen der Glaͤubiger auf den 15. Mai 1834, Vormittags um S Uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Auscultator An⸗ spach im Parthetenzimmer des unterjeichneten Gerichts an, und laden wir die unbekannten Glaͤubiger hiezu unter der Warnung vor: . daß die Ausbleibenden durch ein gleich nach dem Termine abzufassendes Praͤelusions-Urtel mit allen hren Anspruͤchen an die Masse werden ausgeschlos⸗ sen und ihnen deshalb gegen die ubrigen Glaͤu⸗ biger ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden. ; Den auswaͤrtigen Glaͤubigern werden zur Bevollmaͤch⸗ tigung die Justis-⸗Commissarien Lessing hier und Kan⸗ ther zu Nimptsch vorgeschlagen. Reichenbach in Schlesien, den 30 November 1855. Köwigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
erdinand Johne zu
zu Kalisch;
Schloß, hernach des erstern hinter⸗
elden und zu legiti⸗ Allgemeinen Justij⸗
1834. . andesgericht.
ö Nachbenannte Verschollene: ö 1) der Schmidt Johann Gottfried Richter, Sohn des verstorbenen Hufners Christoph Richter zu Langengraßau, geboren den 1. Mai 1759, der sich vor länger denn 40 Jahren entfernt hat, und nach Rußland gegangen sein soll;
2) der Haudarbeiter Johann Rettig, geboren um das Jahr 1750 zu Preußnitz, der seinen Wohnort Hersberg vor etwa 50 Jahren verlassen und seit⸗ dem keine Nachricht von sich gegeben hat; Carl Gottlob Geyer, Candidat der Theologie, ge⸗ boren zu Belgern den 23. November 1752, der sich in den 1770ger Jahren nach Wien und von da nach Polen begeben haben soll; die ledige Johanne Rosine Lehmann, Tochter des verstorbenen Lehnrichters Gottfried Lehmann zu Jeßnigk, geboren den 3. November 1787. seit
m 4d.
Seefahrers Michel
if Ansuchen der Letz⸗ Carl Chrißtian Mann daß sie binnen Jah—
bei Strafe, daß sie
rgens 10 Uhr,
befindliches Vermd⸗
ndenen naͤchsten Ver⸗ sen Johann Matthleß zu Moellnitz Sohn, gebo⸗
hieselb st. zuruͤckgekehrt ist;
a o n. , Nachrichten vorhanden sind; ü der Muͤhlbursche Johann George Moͤllmer, Sohn des verstorbenen Baͤrtners Johann Georg Moll mer zu Mehderitzsch, geboren im Jahre, 170, der sich im Jahre i795 weggewendet und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat; . 8) Die Gebrüder Christian und Hans George Diecke, die Soͤhne des zu Naundorf verstorbenen Haͤus— lers Jacob Diecke, ersterer geboren den 30 De⸗ cember 1731, und aus dem stebenjaäͤhrigen Kriege, an dem er als Husar im Preußischen Regiment Ziethen Antheil genommen, nicht zurückgekehrt, setzterer geboren den 27. Februar 1733, und seit
em aber keine Nach⸗ n Vermoͤgen von 75
Nachdem auf Todes-Erklaͤrung des Georg Andreas P
ren den 23 Oetober 1744, der im sie bensaͤhrigen Kriege als Rekrut ausgehoben, und daraus nicht P
Gottfried Schulze, , j . 24. December 1733, von dessen Leben und Auf- . e . enthalt seir dem siebenjaͤhrizen Kriege, in wel, Gustav Huldberg, von welchen der vaͤterliche Nachlaß Dem er zum Soldaten, ausgehoben ward, keine treten ist, werden hiemittelst alle und jede, welche an
9) Der Boͤttchergeselle Johann Gottlieb August Glůͤh⸗ mann, geboren zu Torgau den 30. Januar 17185,
geben hat, und von welchem seitdem keine Nach-⸗1E richt eingegangen ist;
der Schneidermeister Johann Gottlieb Wehner, . Sohn des verstorbenen Zimmermanns Johann ssi
und in der Elbe ertrunken sein soll. die Gebruͤder Johann Gottfried und Johann Gott⸗ lieb Kretzschmar, des zu Schilderhain verstorbe⸗
Söoͤhne, ersterer geboren den 6. Oetober 758 und) d
Fleischerineisters Johann Gottlieb Deusing zu Uibi⸗ gau Sohn, geboren den 22. August 1792, der den
binnen gearbeirer hat und dann der franzoͤsischen Armee nach Rußiand gesolgt sein soll;
der Stellmacher Earl Gottlob Koegel, geboren zu Mahlberg den 25. April 1760, der 1778 in die Fremde nach Curland, von da nach Amster⸗ dam und sodann nach Ostindien gegangen, und im Johre 1862 auf der Insel Ceylon verstorben sein soll, ohne daß sein Tod zu bescheinigen gewesen; oder deren etwanige Erben werden hierdurch aufgefor⸗ dert, sich binnen neun Monaten, spaͤtestens in dem auf den 31. Juli 1834, Vormittags 9 Uhr, vor unserm Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts⸗ Referendar Schulze, anberaumten Termine schriftlich oder versoͤnlich zu melden und zu legitimiren, widri⸗ denfalls vie genannten Abwesenden fuͤr todt erklaͤrt wer⸗ gen, ihr Vermoͤgen aber den sich legitimirenden Erben
Auch ergeht an die unbekannten Erben folgender
ersonen:
1) des zu Schildau am 35. Januar 1796 verstorbenen Rathsdieners Johann Thristian Hoffmann und dessen Wittwe, der Johanne Dorothee Hoffmann, welche den 21. September 1809 daselbst verstor⸗
Thlr. 12 sgr. Z pf. besteht; des am 6. Maͤrz 1833 zu Schlieben verstorbenen Handarbeiters Johann Christian Traugott Freu— Fenberger, dessn Nachlaß in einer im hiesigen Depositorio befindlichen Summe von 2 Thlr. 2 sgr. 5 pf. besteht; 3) bes am 3. Marz 1830 zu Torgau verstorbenen, auz Neiße gebürtigen Bombardiers Carl Strey, dessen Nachlaß mit 43 Thlr. 24 sgr. I pf. sich in unserm Depositorio befindet; hiermit die Ladung, sich spaͤtestens in dem obengesetz⸗ ten Termine einzufinden und ihr Erbrecht nachzuwei⸗ sen, indem sonst deren Vermoͤgen als herrenloses Gut dem Fiscus ausgeantwortet werden wird. Torgau, den 13. September 1835.
Königl. Preuß. Landgericht. Martens.
Gerichtliche Vorladung.
Gemaͤß dem, heute erlassenen und in ertenso an offentlichen Orten angeschlagenen Proelam, werden alle Diejenigen, welche an das von dem vormaligen Koͤnigl. Schwedischen und Norwegischen General⸗Consul, Le— gations-⸗Rathe und Post-Kommissarius von Lundblad, hierselbst zuruͤckgelassene Vermoͤgen Forderung zu ha⸗ ben vermeinen sollten, eitirt und aufgefordert, diese ihre Forderung entweder ; am i5. März, oder am 5. April, oder am 265. April d. J., Morgens 10 uhr, hierselbst auf dem Rathhause vor dem verordneten Magistrats-Deputirten speciell anzumelden und zu be⸗ glaubigen, auch eventualiter zugleich den rechtlichen Vorzug derselben an- und auszufuͤhren, bei Strafe daß sie in der Folge mit derselben nicht weiter werden gehört, vielmehr durch die am 17. Mai d. J, Morgens i Uhr, zu publieirende Praeclusiv-Erkenntniß auf immer werden praecludirt und abgewiesen, und daß es, wenn sie die Deduction in der Prioritaͤt unterlassen, so werde angeschen werden, als wenn sie auf einen besondern Vorzug keinen Anspruch machen. Jeder ab⸗ wefende Creditar hat zugleich einen Bevollmaͤchtigten hier am Orte zu bestellen, und denselben mit Spe⸗ fial-Vollmacht, um über vorkommende gemeinschaft⸗ liche Angelegenheiten in seinem Namen die Stimmen abgeben zu können, zu versehen, indem es sonst so an⸗ gefehen werden wird, als wenn er demjenigen beitritt, was über solche gemeinschaftliche Angelegenheiten von der Mehrheit der uͤbrigen Glaͤubiger beschlossen wird. Gegeben Greifswald, am 19, Februar 1834. Buͤrgermeister und Rath hierselbst.
Dr. Bil lroth, ; d. Z. dirigirender Buͤrgermeister.
1d
Auf Antrag der verordneten Vormuͤnder der mino— rennen Kinder des hieselbst verstorbenen Seeretairs
ihrer Pupillen cum beneficig legis et inventarii ange⸗
die Verlassenschaft des verstorbenen Seeretairs Gustav Huldberg und inszbesondere auch aus seinen amtlichen Berhaͤltniffen und sonstigen Geschaͤfts Verbindungen, Forderungen und Ansprüche irgend einer Art zu ha— ben vermeinen; aufgefordert, daß sie solche in einem der angesetzten Liquidations⸗Termine, als am 3 19. und 17. Apris d. J. Vormittags 10 Uhr, auf hie siger Rathsstube gehörig anmelden, unter dem Rechtsnach— theile, daß sie mit selbigen durch die in dem letzten kiqu jdations⸗ Termine zu erlassendẽ Praeclusiv⸗ Erkennt⸗ niß fuͤr immer werden abgewiesen werden. Datum Bergen, am 14. Maͤrz 1834. Der Magistrat hieselbfk.
Samuel Wehner zu Frantenau, geboren den 2. ter das dritte Dritzheil Setober ss3, der in' Jahre 182 verschwunden ausgezahlt werden konne, obbeiogenen Commission keit um Erhebung der betreffenden
nen Zimmermanns Johann Gottfried Kretzschmar hieramtz schriftlich melden koͤnnen.
seit etwa 40) Jahren abwesend, letzterer geboren ten hat, welche auf dessen ichert ben 18. Sevtẽmber 1768, seit dem Jahre 1796, und aus dessen Drittheil nach dem Vertheilungs⸗De⸗
wo er aus Ungarn geschrieben, verschollen; krete vom 22. Mai 1830, 3. der Fleischergeselle Carl Gottlieb Deusing, des anzuhoßen haben. —
2. Jaͤnner 1834.
cher als Soldat des Sten Linien⸗Regiments, . ; pagnie in den Rufssschen Feldzug marschirt und nicht zuruͤckgekehrt ist, wird au sabeth, gebornen Kramer, ̃ ; stine, gebornen Kramer, verehelichten Poppe zu Deren⸗
t und event. dem Fiscus zugesprochen wird. 5. Januar
ben, deren Nachlaß in einer Baarschaft von 18 mitzutheilen.
die pPreußis ch en Staaten.
Kundmachung, . Von dem Lemberger K. K. Landrechte wird jenen
Sohn des weiland Böͤrtchermeisters Johann Chri- Glaͤubigern des Protus Potocki, welche mit ihren For⸗ sioph Gluühmann dafelbst, der sich vor dem Jahre derungen von der Warschauer Bankenhof⸗Commission ish3 nach der Schweiz auf die Wanderschaft be⸗ mittels Dekrets
vom 15. September 1605 auf dessen rbrecht nach Stanislaus Koßakowski angewiesen wur=
den, bekannt gemacht: daß nachdem die Geschaͤfte der
roͤto Potockisschen Glaͤubiger-Masse so weit gediehen
nd, daß aus den eingelösten Kaufschillingen der Gu⸗
ihrer Forderungen sogleich selbe unter Vorlegung des Briginal⸗-⸗Dekrets der Warschauer Hof⸗ dann gegen Ausweisung ihrer Zustaͤndig⸗ Forderung sich Was auch von en Glaͤubigern des Johann Grafen Osolinski zu gel Forderung verbuͤchert sind,
412 ihre Befriedigung
Hinßichtlich der Erhebung des noch vorhandenen
Folds werden die Theilnehmer seiner Zeit aufgefordert letzten Rachtichten zufolge im Jahre 1812 in Gum⸗swerden.
Krauß. ( VWschet ecka. Aus dem Rathe des K. K. Landrechts-Lemberg, den
Schabinger.
Ediet al ⸗ Ladung. Heinrich Conrad Kramer gus Derenthol, wel ehemaligen Koͤnigl. Westphaͤlischen 2ten Bataillons, 2Ater Com⸗
Der
f den Antrag der Sophie Eli⸗ verehelichten Knop und Ju⸗
hal, lin Gemäßheit der Hoͤchsten Verordnung vom 1824 hiemit aufgefordert, sich binnen Jah⸗ resfrist zu fielen, oder von seinem Leben und Aufent⸗ halte glaubhafte Kunde hieher zu ertheilen, widrigen⸗ falls er fuͤr todt erklaͤrt und dem gemaͤß uͤber sein
Vermögen verfuͤgt werden soll. Auch werden alle die, welche von dem
Verschollenen Nachricht erhalten ha⸗ ben, aufgefordert, solche dem unterzeichneten Gerichte Ez werden zugleich alle, welche aus einem Erbrechte oder sonstigem Grunde Änsprüche an die Nach lassen⸗ schaft des Verschollenen machen, hierdurch aufgefordert, solche binnen jener Frist bei Strafe des Ausschlusses anzumelden und thnnlichst zu bescheinigen. Holjminden, den 21. December 1833. Herjogl. Braunschweig.⸗Läaneburg. Kreis—⸗ gericht daselb t.
Der von hier gebuͤrtige Zuckerbaͤckergesell Chrißian Martienßen, welcher sich eingegangenen Nachrichten zufolge im Monat April 1502 von Hamburg nach Amerika begeben haben soll, wird auf den Antrag sei= nes Vaters des Lohgerbers Christoph Martienßen, jetzt in Parchim, hiedurch edietaliter geladen, binnen zwei Jahren à dato sich bei uns zu melden, oder uns mit dem Ort seines Äufenthalts bekannt zu machen. un= ter dem Rachtheil, daß die Substauz seines bisher eonstitutionsmaͤßig verwalteten Vermoͤgen; seinen naͤch⸗ sten Verwandten fuͤr anheim gefallen erklart werde, Grabow im Mecklenburg-Schwerinschen, den 15. Juni 1832 .
Bürgermeister und Rath.
SEdietal⸗ Ladung.
Das Obergericht der freien Hanse-Stadt Bremen macht hierdurch bekannt . daß Johann Conrad Bode und Daniel Conrad Bode angeseigt, wie ihr Bruder Georg Wilhelm Bode, ein ehelicher Sohn der Verstorbenen Daniel Conrad Bode und Anna, gebornen Lankenau, hierselbst ge⸗ boren am 11. December 790, am 5. Oetober 1511 als Conseribirter in franzoͤsischen Kriegsdienst getre⸗ ten und im 9ten Regiment Chevaux legers lanciers von Verden aus nach Rußland marschirt und am 25. Juli 1812 in Russische Gefangenschaft gerathen sei; daß er zuletzt aus Straßburg im Koͤnigreich Preußen Ende 1811 oder Anfangs 1812 geschrieben; daß andere hiesige Conseribirte spaͤter gemeldet, er habe an schweren Wunden in Smolensk danieder gelegen, und daß, da weiter keine Kunde von ihm eingegangen, sie auf eine Edietal⸗Ladung desselben unter der Verwarnung angetragen haben, daß im hitr, Tce nn n er fur todt erklaͤrt und sein Vermögen den Imploranten als naͤchsten Intestat= Erben ausgeantwortet werden moͤchte.
Da nun diesem Gesuche per decretum de 4. No- vember 1833 Statt gegeben, so wird obgedachter Georg
Wilhelm Bode auf . Montag den 1. December 18534, Vormittags
19 hr,
hierdurch edictaliter geladen, versznlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten vor dem hiesigen Obergerichte oben auf dem Rathhause zu erscheinen, oder bis dahin Kunde uͤber seinen Aufenthalt zu geben, widrigenfalls er in Gemäßheit der Verordnung vom 20. Raͤri 132 fuͤr todt erklärt und sein Vermoͤgen seinen Intestat⸗ Erben ausgeliefert werden wird. .
Zugleich werden alle, welche von seinem Leben oder Aufenthalt Kunde . aufgefordert, solche dem
bergerichte mitzutheilen. . den 15. November 1833. . Aus der Kanjlei des Obergerichts. G. Meier, Seeretar.
Nach Vorschrift Großherioglicher hoher Kammer sollen nachfolgende in diesem Jahre zum Verkauf kom⸗ mende Böcke auß den hie sigen Großherzoglichen Stamm. schaͤfereien am 3. Mai dieses Jahres auf dem hiesigen Stammschaäferei⸗Hofe Toddin zum Verkauf und etwa⸗ nigen Mehr- und Ueberbot oͤffentlich ausgestellt werden. Y i60 Stuck Merino Zeit⸗ Böcke uebft einigen äl⸗
teren, auch einigen Sprung- und Reser oe Böcken
nach den bisherigen drei Classen und SEinsatz⸗
1733, wo er sich angeblich nach Berlin gewendet,
Amtswieck den 15. abwesend;
Jugend von hier zur
J. Vasedag.
preisen von resp. 40, 20 und 10 Thlr. Gold.
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