1834 / 101 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 12 Apr 1834 18:00:01 GMT) scan diff

Schw elz. Drun es auch keine unmittelbar und dlrelt legis⸗ lative Thatsache ist, deren wir nachstehend mit einigen Worten zu gedenken wünschen, so ist es doch eine solche, die, den Geist künftiger Handels Gesetzgebung im Kanton Zürich ankündigend, ja gleichsam Ein unter halb offiziellen Formen verlautbartes politisches Glaubens- bekenntniß in Handels- und Gewerbssachen enthaltend, unserem Plane nicht fremd erachtet werden mag. Die Züricher Regierung hatte nämlich eine Kommission niedergesetzt zur Begutachtung gewisser für esetzliche Sicherstellung der mechanischen Webereien gegen gewaltsame , e geg ju treffender Maßregeln. Diese Kommission hat ihren Be⸗ richt erstattet, und derselbe ist der Oeffentlichkeit . worden.

Er enthält als Einleitung eine sehr wohlgearbeitete Prüfung aller Ver⸗ hältnisse und Bedürfnisse des Züricher Gewerbfleißes, wobei sich die Kommission unter anderen zu folgenden Grundsätzen bekennt;

I) es dürfe die Züricher Industrie in ihrer naturgemäßen Ent⸗ wickelung auf keine Weise gehemmt werden, noch durch Abson⸗ derung von der übrigen Europäischen Industrie der Gefahr all⸗ mäliger Erschlaffung und endlichen Stillstandes sich aussetzen;

27 ein im Gewerbfleiß geübtes und erstarktes Volk werde durch neue

Erfindungen und Veränderungen in den besitzenden Industrie⸗

jweigen, wenn auch vorübergehend geängstigt, doch keinesweges

brodlos; vielmehr habe dergleichen Veränderung in der Regel eine Vermehrung der Gesammt-Industrie zur Folge; ;

3) das Anwachsen der Züricher Bevölkerung und der allgemeine

Gang des Gewerbfleißes machen eine größere Vielseitigkeit des⸗

selben nothwendig, wodurch zugleich die von Zeit zu Zeit statt⸗

findenden Krisen gemildert, und verdienstlose Zeiten weniger drückend werden u. s. x. /

Man wird der Schweiz, wenn diese und ähnliche Grundsätze in ihren verschiedenen Regierungssystemen mehr und mehr die Oberhand ewinnen, zu bedeutenden Fortschritten auf der Bahn staatswirthschaft⸗ icher Entwickelung Glück wünschen dürfen.

Niederlande. Von der Königl. General-Marine-Direction

ward am 21sten v. M. bekannt gemacht, daß auf dem Leuchtthurm u Gondereede statt des früheren Steinkohlenfeuers ein Lentikular⸗ 1 eingerichtet, und vom 26sten ab, jeden Abend angezündet, bis Tagesanbruch brennen werde. Es ist dasselbe stillstehend, hellweiß, gleichmäßig fortbrennend, steht 45 Niederländische Ellen oder beinahe i60 Amsterdamer Fuß über dem Spiegel des gewöhnlichen hohen Was⸗ sers, wird daher unter günstigen Umständen in einer Entfernung von 4 Deutschen Seemeilen Cu 15 auf den Grad) sichtbar. MNachbenannte Flüssigkeiten, wenn Französischen Uursprungs, sind bei der Einfuhr zu Batavia den nebenbenannten Zollsätzen unter worsen worden. die Barrike Wein 1060 Bout. ord. Weins 12 feinen Weins 12 / Champagner ; 12 * in Franzbranntwein eingemach⸗ ter Früchte ; die Ppe Franzbranntwein 100 Bout. Franzbranntwein

Belgien. Am 25sten d. M. ist der Gesetzes-Entwurf, betreffend die Anlegung einer Eisenbahn zur Verbindung der Schelde mit dem Rheine, in der Repräsentanten-Kammer mit 56 gegen 28 Stimmen angenommen worden. Wir werden zu seiner Zeit ausführlicher auf diesen wichtigen Gegenstand zurückkommen.

Spanien. Durch den Präsidenten des hohen Raths von Kasti⸗ lien wurden am 15ten d. M. nachstehende, das Quarantainewesen be⸗ tresse de Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht; ;

I) Die Freiheit der Communication, zu Wasser wie zu Lande, wird von jetz; an im ganzen Konigreiche auf demselben Fuße, wie sie früher bestand, wiederhergestellt. Vorbehalten bleiben die ge—⸗ wöhnlichen Sanitats-Maßregeln in den Seehäfen; sonst soll Niemand sich herausnehmen, unter irgend einem Vorwande, ohne ausdrücklichen Regierungsbefehl ferner eine Communication zu stören oder zu unterbrechen. Jedoch wird

2 Der noch nicht ganz klare Gesundheitszustand von Granada und Umgegend der dauernden Aufmerksamkeit der Lokal⸗Behör⸗ den empfohlen. .

) Schiffe aus Cuba, wenn mit Gesundheits⸗-Patenten und gesun⸗ der Mannschaft an Bord, sind, nach Reinigung und Lüftung ih⸗ rer Effekten, sosort zur freien Praktik zuzulassen.

4) Desgleichen Schiffe von den Küsten des Mexitanischen Meerbu⸗ sens und aus Nord⸗Amerika, nur vorbehältlich der gewöhnlichen Sanitäts Maßregeln gegen das gelbe Fieber. . .

5 Shisse aus irgend einem Europäischen Hafen mit Gesundheits, Patenten werden augenblicklich zu freier Praktik und Handel verstattet.

6) Hingegen sollen Fahrzeuge aus Madeira und den Azoren einstweilen noch als ansteckungsverdächtig nach dem bisherigen Reglement behandelt werden. .

Durch Königl. Verordnung vom 29. Januar d J. ist über ein⸗

und auslandische Gebinde, welche in Spanischen Häfen, um zur Auf⸗ nahme von Gelen und anderen Flüssigkeiten zu dienen deklarirt wer⸗ den, so wie über die zu ihrer Anfertigung bestimmten Materialien, Fol⸗ gendes festgesetzt worden:; ;

I) Jedes Tausend ausländischer Faßdauben von jeder Art Holz und Größe, getrocknet, behauen, oder nicht, soll künftig unter fremder Flagge 3), unter inländischer Flagge 20 Realen als rentas ge- nerases, Und 3 pCt, ad val. nach Schätzung der Visitatoren als Oktroi⸗Gebühr entrichten, indem der Armikel nicht als Urstoff an, zusehen ist, und also auf die für diese bewilligte Prämie von drei Viertheilen keinen Anspruch hat.

2) Die leeren Gebinde oder Tonnen, neu oder alt, bezahlen, wenn auch nicht aus den Fahrzeugen gelandet, jedes 20 Realen unter fremder 6 und unter Spanischer 15 als erste, 4 R. 29 M. als zweite Abgabe. Frei sind die in den Fahrzeugen befestigten Gebinde nach der Königl. Verordnung vom 8. August 1830.

3) Die eisernen Bänder zahlen 34 R. pro Ctr. unter fremder, 26 R. unter Spanischer Flagge; die hölzernen 6 R. unter erste⸗ rer, 4 R. 2368 M. unter letzterer, außer jo pCt. ad val. für die eisernen, und 2 R. 298 M. für die hölzernen, nach Maßgabe des Einfuhr-Tarifs, und Schätzung der Visitatoren.

4 Die Spanischen Gebinde, leer oder voll, sind bei ihrer Ausfuhr abgabenfrei. Hinsichtlich der Bänder oder Reifen wird nach der Königl. Verordnung vom 10. Februar 1833 verfahren.

Aus Königl. Finanz⸗Ministerio ward unterm 27sten v M. bekannt gemacht, daß nach Ablauf des am 7. Mai 1835 endigenden Kontraktes mit dem Hause Rigo Ezpeleta C Comp. über Verkauf des Kron⸗ Quecksilbers aus den Gruben zu Al maden, dieser Verkauf künftig Fffentlich meistbietend geschehen soll. Bekanntmachung der Termine und Bedingungen wird vorbehalten,

Desgleichen publizirt die Hof-Zeitung vom 27sten v. M. eine Er⸗ mäßigung der in den Häfen der Philippinischen Insesln bisher ; Einfuhrzölle vom Branntwein. Dieselben sind herab esetzt .

5 10 pCt. ad val. von Span. Branntwein in Span. Schiffen

J . * . * fremden

30 Cognac u. Gennever in Span. .

,, * fremden Zu Havanna sollten mit dem 1. Januar d. J. folgende Zoll⸗

und Steuer⸗Veranderungen zur Ausführung kommen:

1) Aufhebung der durch das Reglement vom 25. Januar 1827 auf den rohen Taback bei seiner Aberntung vom Felde gelegten Abgaben von 6 pCt. und Freiheit seines Transports ins Innere; . von Hafen ju Hafen, zwar nur gegen Pässe, aber abga⸗

enfrei.

2 Herabsttzung des Ausfuhr-Zolles vom Zucker auf 3 R. pro Last 6 n,, e, unter . Flagge.

3) Aufhebung des Einfuhr⸗Zolles von landwirthschaftlichem Geräthe für Zucker⸗ und Reis⸗Bau. i m.

„Zum Schluß: Der Geburtstag, Divertissement in 1 Att.

Stock, Posse in 1 Akt, von L. Angely.

n ö Fc Freigebung aller Mehl⸗Transporte im Innern der nse

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Der in öffentlichen Blätern, auch in der Staats⸗Zeitung, if c erörterte, auf die Amerifanischen Handels⸗-Verhältnisse augenblickli sehr gewaltsam und nachtheilig einwirkende, jetzt der Entscheidung des Kongresses unterliegende Konflikt der Regierung mit der Bank der Vereinigten Staaten ist noch keinesweges beendigt. Der Senat hat sich gegen die Regierungs⸗-Ansicht erflärt; in der Deputirten Kammer, wo der Ausschuß⸗Bericht bisher noch nicht erstattet, wenigstens, hier noch nicht bekannt geworden ist, scheint ein entgegengesetztes Resultat, wiewohl mit schwacher Majorität, wahrscheinlich, jedenfalls aber die Regierung zur äußersten Vertheidigung ihrer Ansicht und ihres Ver⸗ fahrens nach wie vor entschlossen.

Republik Venezuela. Die Zeitungen von Carrgéeas. mel⸗ den die am 3. Jan. d. J. geschehene Auswechselung der Ratificgtio⸗ ,,. jwischen Venezuela und Frankreich abgeschtossemnn Handels⸗

raktates. ;

Meteorologische Beobachtung.

1834 Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 9g. April. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

6 Z336. 0 e Par. 335.7 6 Par. 335. Var. Quellwärme 6, 6 R. Luftwäͤrme 4 2,9 9 R. - 4,27 R. 4 1,39 R. EIu6wõ

i nr, ö Dunstsaͤttg. 64 pCt. 76 pCt. S5 pCt. Bodenwärme 3,59 R. k 6 schneeig. Puedan. o, oss At. olrenzug Niederschlag 0, o e s Rh.

Berliner Börse. Den 10. Ahril 1834. Amtl. Fonds- und Geld- Cours-Eettel. (Ereg . ; , Ger, I, e, bel. ö Grosshz Pos. do ; Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. Kur- u. Neum. do. Schlesische do.

RkSt. C. d. K. u. N. L. Sch. d. K. u. X.

St. · Schuld · Sch. r. Engl. Anl. 13. Pr Engl. Anl. 22. Pr. Engl. Obl. 30 Prüm. Sch.d.Sceeh. Kurm Obl. m. l. C Neum Int. Sch. do. kerl. Stadt - Obl. Königsb. do.

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Dauz. do. iͤẽn Th. Westpr. Pfandhr.

Holl. vollw. Duk. Neue do Friedrichsd'or .. Pisconto

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A as vürtißze hörsen. m S Ie dam, 5 April Niederl. wirkl. Sehuld 504. 33 d.. S. Auskesetze Dehuld —. Kanz-Bill. 225. 183 Amort. 893. 313 723. Qestecr. 9 * Freun. ferämien- Sehrine 97 Kuss. 1851 86 z Span. 62Mς 33 41. Antwerpen, 4 April. Spun. 53 615. 33 403. Liusl. 145. Meinll. 9682 Bras. 721 Nenp. 88. Wien, 5. April.

Bauk - Actien 1249. Fart. Obl Loose zu

53 Met. N33. 133.

100 FI. 204.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 11. April. Im Opernhause: Die Erholungsreise, Lustspiel in 1 Akt. Hierauf: 1) Concertino von Kallivoda, vor— getragen von den Gebruͤdern Eichhorn. 2) Rondo, mit obliga—⸗ tem Glöckchen, von Paganini, vorgetragen von Ernst Eichhorn. Dann: Pas de deux, ausgefuͤhrt von Dlle. Hermine Elsler, vom K. K. Karnthnerthor⸗Theater zu Wien, und Hrn. Stullmuͤller. Und: 1) Variationen von Beriot, vorgetragen von Ernst Eich— horn. 2) Duett fuͤr zwei Violinen, aus dem Karneval von Ve— nedig, von Paganini, vorgetragen von den Gebruͤdern Eichhorn.

Im Schauspielhause: Spectacle demandé: 1) Toujours. ou: Lavenir d'un fils, vaude ville en 2 actes, 6 Seribe. 2) Les vieux péchés. vaudeville en L acte, par Mr. Mélesville. Sonnabend, 12. April. Im Schauspielhause: Koͤnig Kon— radin, historische Tragödie in 5 Abtheilungen und einem Vor— spiele, von E. Raupach.

Sonntag, 13. April. Im Opernhause;: Auf vieles Begeh— ren: Die Vestalin, große Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballets. kusik von Spontini. (Madame Schroͤder-Devrient: Julia, als Gastrolle.)

Im Schauspielhause: Zum erstenmale wiederholt: Liebe und Liebesei, Lustspiel in Abth., von r. Roͤmer. Hierauf: Woh⸗ nungen zu vermiethen, komisches Gemaͤlde in 5 Rahmen, von L. Angely.

Königstädtisches Theater. Freitag, 11. April. Der Barbier von Sevilla, komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini. (Herr Kugler, vom staͤndischen Theater zu Linz, neu engagirtes Mitglied dieser Buͤhne: Graf Almaviva, als erstes Debuͤt.) Sonnabend, 12. April. Der Pachter und der Tod, Zauber— es . Gesang in 2 Akten. Vorher: Das Raͤthsel, Lustspiel n 1 t. ; Sonntag, 13. April. Der Maurer, komische Oper in 3 Ak— ten. Musik von Auber. Hierauf: Der Zweikampf im dritten

Neueste Nachrichten.

Paris, 4. April. Der Herzog von Broglie un Nord⸗Amerikanische Gesandte . gestern ric t Alb een beim Koͤnige. n

Das Journal des Débats sagt in seinem heutigen Blatte: „Die ministerielle Krisis schien gestern fruͤh zu Ende ü seyn. Man versicherte, der Herzog von Vierne werde den 6 fen von Rigny zum Nachfolger erhalten, und Letzterer durch i Admiral Duperré oder den Admiral Jacob ersetzt werden. G. stern Abend aber hatte man noch keinen definitiven Entschluß gefaßt. Diese Verzoͤgerung kann alle Freunde der Regierun nur tief betruͤben, und wir glauben ihren aufrichtigsten unt auszudruͤcken, wenn wir, im Namen der ersten verfassungs maß gen Grundsaͤtze, auf die Abschließung eines Arrangements drin, gen, das der Regierung wieder eine geregelte Stellung giebt“

Die Pairs⸗-Kammer hielt gestern eine oͤffentliche Sitzum in welcher der Herzog von Bassano uͤber den Gesetz Entwuj wegen der Liquidirung der ehemaligen Civil-Liste berichtete um fuͤr die Annahme desselben stimmte. Nachdem die Berathun uͤber diesen Gegenstand auf den naͤchsten Sonnabend angese worden, legte der Marschall Soult die beiden kuͤrzlich von de Deputirten⸗Kammer angenommenen Gesetz-Entwuͤrfe uͤber den Zuschuß der 2 Millionen zu den Militair-Pensionen und uͤbh denjenigen der 25 Millionen zu den diesjaͤhrigen Ausgaben de Kriegs⸗Ministeriums vor. 4

In der Deputirten-Kammer erfolgte gestern die An, nahme des Gesetz, Entwurfes wegen eines Zuschusses von l, 180,000 Fr. zur Unterstuͤtzung der fremden Fluͤchtlinge mi 191 gegen 58 Stimmen, nachdem auf den Antrag des Herm Fr. Délessert noch eine Bestimmung in das Gesetz ein geschaltet worden, wodurch dem Minister des Innern nach traͤglich eine Summe von 220,000 Franken fuͤr die unter der vorigen Regierung wegen politischer Vergehen verur, theilten Individuen bewilligt wird. Die Versammhum beschäftigte sich darauf mit dem Gesetz⸗Entwurf wegen Einberu, fung der 80, 900 Mann von der Klasse von 1833. Derselbe fand fast gar keinen Widerspruch und ging mit 248 gegen ?; Stimmen durch. An der Tagesordnung war endlich nac die Berathung uͤber die definitive Regulirung des Budgets von 1831, das in der Ausgabe mit 1,220, 886,400 Fr., in der gewoͤhnhh, chen und außerordentlichen Einnahme aber mit 1,310, 378,578 Fr. abschließt. Der betreffende Gesetz Entwurf wurde nach einer unerheblichen Debatte mit 218 gegen 38 Stimmen angenom— men. Bevor die Versammlung sich trennte, kam man noh uͤberein, sich am folgenden Tage ausnahmsweise mit den bei der Kammer eingegangenen Bittschriften zu beschäftigen.

Herr Ganneron ist zum Obersten und Herr Talabot zum Oberst-Lieutenant der zweiten Infanterie-Legion der Pariser National⸗Garde ernannt worden.

Die „Tribune“ ist gestern zum gästen Male in Beschlez genommen worden.

Das Journal des Débats theilt das nachstehende Pri— vat⸗Schreiben aus Madrid vom 27sten mit: „Unsere Regie. rung hat endlich die Donna Maria da Gloria als Köoͤnigin von Portugal anerkannt. Der Gesandte Dom Pedro's, Herr Sar, miento, hat am 2isten (nach anderen Meldungen erst am Zosten) der verwittweten Koͤnigin sein Kreditiv uͤberreicht. Es ist im Minister⸗Rathe beschlossen worden, 10,000 Mann unt er den Generalen Morillo und Rodil nach Portugal zu schicken. Die eine Division unter Morillo soll uͤber Verin (Galizien), dit zweite unter Rodil uͤber Ciudad-Rodrigo auf Porto vorruͤcken, um diese Stadt zu entsetzen, und sodann auf Santarem zu marschiren, und hier gemeinschaftlich mit den Truppen Dom Pedro's die Erstuͤr mung dieses Punktes zu bewirken. Der Einmarsch soll am 1. April kraft einer zwischen beiden Regierungen abgeschlossenen Convention stattfinden. Der Regierungs-Rath hat, wie man vernimmt, in dem Verfassungs-Entwurfe wesentliche Veränderungen vorge⸗ nommen, zu denen Herr Martinez de la Rosa die Hand nicht bieten will. Dieser Umstand duͤrfte eine neue Verzoͤgerung hin sichtlich der Einberufung der Cortes herbeifuͤhren.“ In Folge ei¶ nes auf den General-Kommandanten von Madrid und der Pro— vinz Murcia, Don Pedro Ramires, gemachten, aber vereitelien Mord-⸗Anschlages hat Letzterer sich unterm 19ten d. M. zu folgen, der seltsamer Proclamatton veranlaßt gefunden: „Der strafbare Plan, mich in der Nacht vom 17ten in meiner Wohnung zu ut morden, erfordert, obgleich er nicht zur Ausfuͤhrung gekommen, Vorsichts-Maßregeln von meiner Seite. Demnach werde ich, wenn ein ahnlicher Versuch gegen eine der von Ihrer Maj. der Koͤnigin eingesetzten Behoͤrde, oder auch nur gegen eine ihrer Sache ergebene Person sich erneuern sollte, sofort 30 Personen, die durch ihre Feindschaft gegen die Regierung vorzuͤglich bekannt sind, verhaften, und nach einem summarischen Prozesse vier von ihnen erschießen, die uͤbrigen aber nach den Inseln deportiren lassen, welches Standes sie auch seyn moͤchten.

(gez Pedro Ramires.“

P. S. Heute Nachmittag kurz vor Abgang der Post wollte man mit Bestimmtheit wissen, daß der Graf von Rigny definitiv zum Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten ernannt worden sey, und daß der Admiral Jacob das Portefeuille des See⸗Ministeriums erhalten habe.

Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 104. 35. sin eour. 104. 60. 3Zproc. pr. cαmpt 78. 25. fin Cour. 78. 45. Spro. Neap. pr. compf. gä4. 45. fin eour. 94. 65. 5proc. Span. ß. 3proc. do. 404. 5proc. Belg. (Coupon détaché) 98. 5proc. Roͤm. 951.

Frankfurt a. M., 7. April. Oesterr. 5proc. Metall. 98! gS8rz3. 4proc. Sy 43. Sg. 24proc. 53. 1proc. 239. Br. Bank Aktien 1513. 1511. Part.‘ Obl. 139. 1383. TLoose zu 10h G. 208. Br. Holl 5proc. Obl. von 1832 945. 9g4]. Poln. L. 62 621. Preuß. Pram. -Sch. 557. 54. 4broc. Anl. g2z. G. Zproc. Span. Rente 613. 615. Zproc. do. perp. 40. 10.

Redaeteur Cotteæl.

n ——

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin,

Amtliche Nachrichten. R ronit hes Tages. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst zu ernennen

a seitherigen Vice⸗Praͤsidenten der Regierung zu Stralsund, Kammerherrn Grafen von Arnim, zum Praͤsidenten der Regierung zu Achen, .

den seitherigen Landrath des Landshuter Kreises, Obersten Grafen Anton zu Stolberg-Wernigerode, zum Praͤsidenten der Regierung zu Duͤsseldorf, und

den seitherigen Landrath des Kreises Paderborn, Freiherrn von Spiegel-Borlinghausen, zum Vice-Praͤsi⸗ denten der Regierung zu Koblenz.

Seine Königliche Masestaͤt haben dem bei dem Land- und

Stadtgerichte zu Seehausen angestellten Assessor Andreae den

fharakter eines Just zraihs Allergnäditsst zu verleihen geruht.

eute wird das Ste Stuͤck der Gesetz⸗ Sammlung ausgege— en, welches enthält: unter . h 1513. die Verordnung wegen Einrichtung des Hypotheken— wesens in dem Herzogthum Westphalen, dem Fuͤr⸗ stenthum Siegen mit den Aemtern Burbach und Neuenkirchen (Freien und Huͤckenschen Grund) und den Grafschaften Wittgenstein-Wittgenstein und Witt⸗ genstein⸗Verleburg Vom 31. Marz d. .

Berlin, den 12. April 1834 Deb its⸗ Eom to ir fuͤr die Allgemeine Gesetz— Sammlung.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie, Virklichẽ Geheime Staats- und Schaß⸗Minister, Graf von BVylich und Lottum, von Neustadt⸗Eberswalde.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland St. Petersburg, 2. April. Se. Maijestaͤt haben un⸗ krm 76. Februar folgendes Allerhoͤchstes Reskript an den Gene— nal⸗Feldmarschall Fuͤrsten von Warschau, Grafen Paßtewitsch⸗ Eriwanski, erlassen: „Fuͤrst I1an Fedorowitsch! Der Mir von Ihnen vorgelegte Bericht fuͤr das Jahr 1833. uͤber die Tivil⸗ Ferwaltung des Koͤnigreichs Polen, ist ein Beweis Ihrer un— äausgesetzten und unermuͤdeten Bemuͤhungen, Meine das Wohl 6 Mir unterworfenen Volkes bezweckenden Absichten zu errei⸗ chen. Die von einigen Wenigen gemachten verbrecher ischen An⸗ sschäge sind durch Handhabung einer strengen Gerechtigkeit un⸗ lterdrückt, und denen, welche durch unvorhergesehene Umstaͤnde gelitten, ist jede nur irgend moͤgliche Unterstuͤtzung gereicht wor— den. Alle in den verschiedenen Theilen der Verwaltung vorge— nommene Verbesserungen endlich sichern die Dauer der ge— wuͤnschten Ordnung und Ruhe. Diese Ihre weisen Anord— nungen machen es Mir zur angenehmen Pflicht, Sie Meiner aufrichtigen Dankbarkeit für Ihre rastlose Sorge um das Wohl des Ihrer Verwaltung anvertrauten Landes zu versichern. Ich derbleibe Ihnen stets wohlgewogen. (gez Nikolaus.“ J In Gemaͤßheit eines Kaiserl. Befehls sollen die bei den öffenclichen Lehr-A1Anstalten als Religions -Lehrer angestellten Geistli⸗ chen aller Konfessionen, und nach ihrem Tode auch ihre Familien, Pensionen wie andere Lehrer erhalten, unbeschadet der Benefizien, die sie etwa von der geistlichen Obrigkeit genießen. Die archaͤographische Expedition der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften beschaͤftigt sich seit beinahe 5 Jahren mit der Durchforschung der Archive und Bibliotheken des Reichs, um Alles zu sammeln, was wir in Russischer und. Slavonischer Li— teratur besitzen. Es ist ihr jetzt gelungen, fuͤnf große Porte⸗ feules mit Materialien zu sammeln, die sich auf die Geschichte der Russischen Literatur bis zur Regierung Peter des Großen blzichen. Sie sollen spaͤterhin in Gestalt eines bibliologischen Dictonnairs öffentlich bekannt gemacht werden. Ein anderes fuͤr tie Erforschung des Russischen Alterthums eben so nuͤtzliches Unter— nehmen verspricht das zu werden, welches Herr Keppen, einer der außgezeichnetsten Russischen Archäologen, angekuͤndigt hat. Derselbe durchreiste im Jahre 1833 nach einem systematischen Plan den süͤdlichen Theil der Krimm mit Ruͤcksicht auf deren Topographie und Alterthümer. Jetzt gedenkt er einen ausfuͤhrlichen Bericht daruͤber herauszugeben. Seine Exkursionen waren hauptsaͤchlich auf die Gebirge gerichtet, wo er die Ueberreste der sie umgeben⸗ den alten Festungswerke und Mauern aufsuchte. An den noͤrd— lichen und suͤdlichen Abhaͤngen entdeckte er eine lange Reihe n systematisch angelegter Befestigungen. Zwischen Theodosia und lluschta fand er nach zahlreichen Streifereien auf der Südwest⸗ Küste und nach vollstaͤndiger Untersuchung der Suͤdost⸗Kuͤste 20 Hebirgs⸗-Paässe auf; zu beiden Seiten waren uͤber 9 Festun— gen befindlich gewesen. Von 60 Quellen in diesen Gebirgen, deren Temperatur mit Huͤlfe des Thermometer bestimmt wurde, haben mehrere kaum 4 6 Grad Réaumur. . Durch einen Allerhoͤchst bestaͤtigten Beschluß des Minister— Lomité's sind die Quarantainen am Asowschen Meere aufgeho— ben; im Flecken Aluschta soll eine Quarantainen-Barrisre errich⸗ tet werden. Linige Personen beabsichtigen, in Odessa eine Gesellschaft zu bilden, die sich im Großen mit der Fischexei im Schwarzen Meere beschaͤftigen soll; sie wollen zu diesem Zweck aus denjeni⸗ gen Gegenden Europa's Fischer herbeirufen, wo dieses Gewerbe

Sonnabend den 12ten

Fran krench.

Paris, 5. April. Der heutige Moniteur enthält zwei von gestern datirte Koͤnigl. Verordnungen, wodurch das Mini— sterium neu zusammengestellt wird. Außer dem Herzog von Broglie sind auch noch die Herren Barthe und von Argout aus— geschieden. An die Stelle des Ersteren ist der bisherige Gene— ral⸗Prokurator beim Koͤnigl. Gerichtshofe zu Paris, Herr Persil, zum Großsiegelbewahrer, und an die Stelle des Letzteren der bis herige Handels-Minister Herr Thiers zum Minister des Innern ernannt worden, wahrend der Deputirte Hr. Duchaätel den Hrn. Thiers als Handels⸗-Minister ersetzt. Das Ministerium der aus— wärtigen Angelegenheiten hat (wie bereits gestern erwaͤhnt worden) der See⸗Minister Graf von Rigny erhalten, an dessen Stelle der Vice⸗ Admiral Roussin (also nicht der Vice⸗Admiral Jacob), gegenwaͤrtig Botschafter bei der Ottomanischen Pforte, zum See⸗Minister er⸗ nannt worden ist. Bis zu Ankunft desselben soll der Graf von Rigny das Marine-Departement interimistisch leiten. Die Her—⸗ ren Soult, Humann und Guizot sind hiernach die einzigen Mi—⸗ nister, die ihre Portefeuilles behalten haben, und das Ministe⸗ rium ist gegenwartig in folgender Weise zusammengesetzt: Praͤsidend des Minister⸗ Raths und Kriegs-Minister, der

Marschall Soult;

Minister der auswärtigen Angelegenheiten, der Vice⸗Admiral

Graf von Rigny;

Großsiegelbewahrer, Minister der Justiz und der geistlichen Angelegenheiten ), Herr Persil;

See⸗Minister, der Vice⸗Admiral, Baron Roussin, und in⸗ terimistisch der Graf von Rigny;

Minister des oͤffentlichen Unterrichts, Herr Guizot;

Minister des Innern, Herr Thiers;

Handels⸗Minister, Herr Duchatel;

Finanz⸗Minister, Herr Humann.

Fuͤnf andere Koͤnigliche Verordnungen von demselben Tage enthalten folgende Bestimmungen: Der bisherige Großsiegelbe⸗ wahrer Herr Barthe wird zum Pair erhoben und zugleich zum Ersten Praͤsidenten des Rechnungshofes statt des Marquis von Barbé⸗Marbois ernannt, der seinerseits den Titel eines Ehren⸗ Praͤsidenten des Rechnungshofes erhält. Der bisherige Minister des Innern, Graf von Argout, ersetzt den Herzog von Gasta als Gouverneur der Bank. Endlich wird der Deputirte und bisherige General-Advokat beim Cassattonshofe, Herr Martin (vom Departement des Norden), zum General⸗Prokurator beim Königl. Gerichtshofe zu Paris an die Stelle des Herrn Persil ernannt.

In der Pairs-Kammer waren heute von den Ministern der WMarschall Soult, der Graf von Rigny und Herr Persil zu— gegen. Der Herzog von Broglie hatte seinen Platz unmittelbar hinter der Minister⸗Bank genommen. Nachdem Herr v. Rigny in seiner Eigenschaft als interimistischer Chef des See-Ministe— riums den von der Deputirten-Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen eines Zuschusses von 2 Mill. Fr. zu den diesjährigen Ausgaben jenes Ministeriums vorgelegt, und der Praͤsident eine Kommission zur Pruͤfung des Gesetz-Entwurfes wegen einer Erhoͤhung des Militair-Pensions-Fonds ernannt hatte, berichtete Hr. Girod uͤber den Gesetz-Entwurf gegen die Vereine, und trug nach einer sehr ausfuͤhrlichen Eroͤrterung auf die Annahme desselben an. Die Berathung uͤber diesen Gegenstand wurde auf den nächsten Dienstag angesetzt. Am Schlusse der Sitzung beschäf— tigte die Kammer sich noch mit dem Gesetz-⸗Entwurfe wegen der Liquidirung der ehemaligen Civil ⸗Liste.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer berichtete Herr Etienne uͤber den Gesetz-Entwurf, wodurch die Regierung einen Zuschuß von 1,500,000 Fr. k den diesjährigen geheimen Ausgaben verlangt. Er stimmte fuͤr die Bewilligung dieser Forderung, jedoch nur bis zur Hoͤhe von 1,200,000 Fr. An der Tagesordnung waren darauf verschiedene Bittschrif— ten-Berichte, nach deren Beseitigung der Graf v. Mosbourg seinen Vorschlag entwickelte, daß man hinfuͤhro die Functionen eines Deputirten fuͤr unvertraͤglich mit der Theilnahme an einem Lieferungs-Geschäfte fuͤr Rechnung des Staats erklaͤre. Der Graf Jaubert widersetzte sich diesem Antrage, indem er be— merkte, daß, wenn der Graf Mosbourg nicht so allgemein als ein rechtlicher Mann bekannt waͤre, man seinem Vorschlage die versteckte Absicht beimessen koͤnnte, bei dem Herannahen der De— putirten⸗Wahlen die jetzige Kammer gewissermaßen in Mißkredit zu bringen, indem man zu verstehen gaͤbe, daß sich in ihrem Schoße moͤglicherweise Männer befinden konnten, die sich in ihrer po— litischen Meinung durch Neben-Absichten leiten ließen. Die Herren Roger und Gauguier traten dagegen der Proposition des Herrn von Mosbourg bei, die indessen bei der Abstimmung mit einer starken Majoritaäͤt verworfen wurde. Bevor die Versammlung sich trennte, erfolgte noch die Annahme verschiede— ner Gesetz-Entwuͤrfe von örtlichem Interesse mit 231 gegen 5 Stimmen. Die heutige Sitzung begann wieder mit einigen Bittschriften⸗Berichten, die jedoch keine erhebliche Debatte herbei⸗ fuͤhrten. Die Kammer beschaͤftigte sich darauf mit dem Gesetz‚ Entwurfe in Bezug auf einen Austausch des nicht apanagirten Theils des Palais royal gegen zwei zu den Kron-⸗Guͤtern gehoͤ— rende Waldungen. Im Laufe der Berathungen, die uͤber diesen Gegenstand stattfanden, erschienen einige der neuernannten Mi— nister, worauf sich die Deputirten der Centra sofort in großer Menge erhoben, um ihnen ihren Gluͤckwunsch darzubringen.

Herr Boutarel ist zum Obersten und Herr Rossigneux zum Oberst⸗-Lieutenant der 9gten Legion der Pariser National-Garde ernannt worden.

Man glaubt, daß Herr Veron, wenn er die Direction der Oper niederlegt, zum General(Einnehmer der niedern Seine er— nannt werden wird. Auch spricht man davon, daß er bei den naͤchsten Wahlen den Eintritt in die Deputirten⸗Kammer zu er— langen suchen werde.

) Die geistlichen Augelegenheiten gehoͤrten bisher zum Ressort

am geschicktesten betrieben wird,

des Ministers des Innern.

April

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Die Herausgeber des National haben ihren bekannten Pro— zeß in letzter Instanz gewonnen. Nachdem der Cassationshof am verflossenen Sonnabend seinen Urtheilsspruch in dieser Rechts⸗ sache auf den naͤchsten Freitag verlegt hatte, wurde letzterer ge— stern Mittag von dem Praͤsidenten Grafen von Bastard in fol— gender 2 verkuͤndigt:

„Nach Einsicht der Artikel 1, 6 und 15 des Gesetzes vom 18. Juli 1828 über die Zeitungen und periodischen Schriften, so wie des Erkenntnisses des Assisenhofes des Departements der Seine und Dise vom 10. August 1833; in Betracht, daß dieses Erkenntniß auf einer gerichtlichen ,, des Paulin, alleinigen verant⸗ wortlichen Herausgebers des Nattoönal, wegen ungetreuer, unredli⸗ cher und beleidigender Berichterstattung über eine Sitzung des As⸗ sisenhofes des Seine⸗Departements beruhte, und daß dasselbe dem Herausgeber des National auf 2 Jahre untersagte, uͤber gericht⸗ liche Debatten zu referiren; in Erwägung, daß der „National von 1834“, zu dessen verantwortlichen Herausgebern Carrel, Con⸗ seil und Scheffer ernannt worden, erst n ach jenem Erkenntnisse vom 10. Aug. gestiftet worden und erst am 1. Jan. 1834 erschienen ist, nachdem alle in dem Gesetze vom 18. Juli 15828 vorgeschriebenen Föͤrmlich⸗ keiten beobachtet worden; in Betracht, daß die im Jahre 1831 unter der Firma Paulin et Co. zur Herausgabe des „National“ gestiftete Gesellschaft im Jahre 1833 aufgelöst, daß um dieselbe Zeit eine an⸗ dere Gesellschaft unter der Firma. „Armand Carrel, Scheffer, Conseil et Co. für die Herausgabe des politischen und literarischen Tagesblattes unter dem Titel: „Der National von 1834“ errichtet, und daß die Verhandlungen wegen Aufloͤsung der alten und Stiftung der neuen Gesellschaft am Schlusse des v. J. öffentlich bekannt gemacht, auch nicht als betruͤglich oder simulirt angefochten worden sind; in Er⸗ waͤgung, daß sich hieraus die gesetz liche k, des „National von 1834“ ergiebt, was im Uebrigen auch die Gruͤnde gewesen seyn mogen, welche die Bildung der neuen Gesellschaft veranlaßt haben, indem aus dem Gesetze vom 18. Juli 1828 in der That hervorgeht, daß in dem Falle, wo eine Zeitung wegen eines Vergehens von Gerichts wegen suspendirt wird, die Eigenthuͤmer eine neue an deren Stelle unter der alleinigen Verpflichtung, daß sie sich in die Bestimmungen des gedachten Besetzes fuͤgen, herauszugeben befugt sind, und daß die⸗ selben Gruͤnde auch fuͤr das bloße Verbot sprechen, aber gericht⸗ liche Verhandlungen zu referiren, indem ein solches Verbot einer Suspension des betreffenden Blattes für einen Theil der Redactions⸗ Gegenstaͤnde gleichkommt; in Betracht, daß das Hinzufuͤgen der Jahreszahl 1834 dem National einen neuen Titel giebt, und daß sowohl dieserhalb, als auch wegen des unterschiedes in den Be⸗ standtheilen der alten und der neuen Gesellschaft, so wie wegen der Aenderung der verantwortlichen Herausgeber, und der Stellung ei⸗ ner neuen Caution, der „National von 1834“ eine neue Zeitung ist, auf die das Verbot, uͤber die gerichtlichen Debatten zu berichten, keine Anwendung findet; daß demnach der Assisenhof des Seine⸗ Departements, als er die Herausgeber dafuͤr verurtheilte, daß sie am 15. 22. und 25. Januar d. J. uͤber gerichtliche Verhandlungen referirt, eine falsche Anwendung von dem 7ten Artikel des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1822 gemacht und die Eingangs erwähnten Artikel des Gesetzes vom 18. Juli 1828 verletzt hat; aus allen diesen Gruͤnden kassirt der Gerichtshof das gegen Carrel und Conseil ergangene Erkenntniß, und verweist sie, zur gesetzlichen Entschei⸗ . uͤber die Anklage, vor den Assisenhof des Departements der Niederen Seine.“ Diese letztere Bestimmung ist eine bloße Form⸗ sache, da der Cassationshof dem General-Prokurator eine gericht⸗ liche Belangung nicht verbieten kann.“

Die Herren Cruchet, Aubert und Bucquet, Redacteur, Verleger und Drucker des kleinen Blatts, „la Carricature“, die wegen einer Beleidigung der Person des Koͤnigs vor den hie— sigen Assisenhof geladen waren, sind gestern von demselben frei⸗ gesprochen worden. ö

Die Tribune soll wegen eines Artikels in Beschlag ge— nommen worden seyn, worin sie so weit geht, zu behaupten, daß der Koͤnig im Jahre 1831 durch Vermittelung des Gene— rals Bernard mit dem Praͤsidenten Jackson dahin uͤbereinge⸗ kommen sey, daß von der mehrerwaͤhnten Entschaͤdigung von 25 Millionen Eilf Millionen fuͤr Rechnung Ludwig Philipps in die Bank der Vereinigten Staaten deponirt werden sollten.

Das in Lyon erscheinende republikanische Journal la Gla— neuse ist seit mehreren Tagen eingegangen.

Auf dem Franzoͤsischen Lloyds war gestern nachstehendes Schrei—⸗ ben aus Madrid vom 238sten v. M. angeschlagen: „Der Portu⸗ giesische Gesandte, Herr Sarmiento, ist dem Hofe von Aranjuez in seinem offiziellen Charakter vorgestellt worden, was einer An⸗ erkennung Donna Maria's durch die Spanische Regierung gleich kommt. Dieses ist waͤhrend meines Aufenthalts in Aransuez geschehen; aber Herr Martinez de la Rosa setzte damals fest, daß es erst in einiger Zeit bekannt werden sollte. Seitdem bin ich ermaͤchtigt worden, jene Thatsache der Oeffentlichkeit zu uͤbergeben, und ich melde Ihnen also nun die Anerkennung der Königin von Portugal. ie wahr⸗ scheinliche Folge dieses Schrittes wird eine Kriegs⸗-Erklaͤrung ge— gen Dom Miguel seyn, oder vielleicht gar der Beginn der Feind⸗ seligkeiten ohne vorherige Kriegs⸗-Erklaͤrung. Die Sicherheits— Compagnieen, welche die General⸗Capitaine in allen Provinzen organistren, werden sich auf 40 bis 59, 000 Mann belaufen, und es wird dadurch die ganze aktive Armee zur Verfuͤgung des Kriegs⸗Ministers gestellt.“

Der Messager meldet aus Madrid unter demselben Da—⸗ tum: „Der Regentschafts⸗Rath hat mit dem Verfassungs⸗Entwurfe bedeutende Veranderungen vorgenommen, denen Herr Martinez de la Rosa sich, wie es scheint, nicht unterwerfen will. Diese Uneinigkeit wird zuvoöͤrderst den Uebelstand haben, daß die mit so großer Ungeduld erwartete Zusammenberufung der Cortes noch verschoben wird. Man ist eben sowohl uͤber die Organisation der Proceres (Pairs) als uͤber die der Procuradores (Deputir⸗ ten) uneins. Der Regentschafts⸗Rath will, daß die ganze Gran⸗ dezza unter die Proceres aufgenommen werde, und daß die Würde erblich sey; die Procuradores sollen durch die Ayuntia—⸗ mentos (Municipalitäͤten) gewahlt werden. Herr Martinez de la Rosa hat seinem Entwurfe den Titel Königliches Sta— tut gegeben; der Regentschafts-⸗Rath will ihn pragmatische Sanction genannt wissen. Uebrigens will der Rath fuͤr die⸗ sesmal allen großen Staͤdten des Königreiches das Recht verlei⸗ hen, Deputirte zu den Cortes zu senden. Die Sitzungen sollen oͤffentlich, und die Deputirten fuͤr ihre auf der Rednerbuͤhne ausgesprochenen Meinungen unverletzlich seyn; auch sollen sie in⸗ direkt mit dem Rechte der Initiative bekleidet werden. Man ist

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