1834 / 119 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Mal von der jahrlichen Abgabe zu befreien;

Summe ein fuͤr alle dem 2ö5jaͤhrigen Be⸗

diese Averstonal⸗Summe soll sich dann nach trag der bisherigen Zehnten richten.

Belgien.

Bruͤssel, 24. April. Der Herzog Ferdinan er regierende Herzog) und d zu Bruͤssel angekommen, wo sie einige

d von Sach⸗ sen⸗Koburg (nicht d sein Neffe, Fuͤrst von Leiningen, sin Tage verweilen werden. In der Sitzung des Senats am der von sechs Senats⸗Mitgliedern unterzeichnet „Wir haben die Ehre vorzuschlagen, der Senat sich in corpore zu Sx. sident dieser Versammiung Sr. Maj. ausdruͤcke, welche uns stadt vorgefallenen Ereigni Versicherung unserer Erge ere, der begruͤndet ward, u ten und den Abgrund der endlich unsere loyale die nothwendig sind, letzlichkeit des Eigenth jedem Angriff zu bewahren.“ nern und der Justiz die (gest Ereignisse am Entwickelungen obige gesetzt; auf Verlangen der Senat,

22. April wurde folgen⸗ er Vorschlag verlesen: or jeder Eroͤrterung Maj. begebe; daß der Praͤ— die schmerzlichen Gefuͤhle im Schooße der Haupt— sse verursachen; daß er dem Koͤnig die benheit fuͤr den National-Thron erneu— m die gesellschafiliche Ordnung zu ret⸗

die am 6. April

Revolution zu schließen; daß er Ihm u allen Maßregeln anbiete, um die Rechte der Buͤrger, die Unver— ums und die Sicherheit der Familien vor Nachdem die Minister des In— ern erwahnten) Berichte uͤber die abgestattet hatten, wurden die n Vorschlages auf den folgenden Tag fest⸗ des Grafen Duval de Beaulieu beschloß statthaben sollten. ei dem Appelhofe ßerordentlichen Sitzung un⸗ instimmig beschlossen, ent⸗

Mitwirkung z

5. und 6.

daß dieselben in geheimer Sitzung

Das Disciplin-Conseil der Advokaten d von Bruͤssel hat gestern in einer au ter dem Vorsitze des Hrn. Gendebien e weder kollektiv oder individuell allen Personen, gegen Verweisungs Befehle erlassen sind, ihren Beistand

Der hiesige General⸗Prokurator hat Gerichts erster Instanz zu Antwerpen in Herrn Cramer appellirt.

Herr Dobelin, Red den Praäͤsidenten des Civil richtet, worin er die Staats⸗Gewalt, welche gleich vorzuladen, damit Verweisungs⸗-Befehl des Justiz— ihnen fuͤr den entgegengesetzten zu drohen. Der Praͤsident des Ge April folgende Verordnung erlassen: schrift, in Betrach zweckt, die Vollziehung eines Be der allgemeinen Verwaltung zu hin ren wir, Präsident des Gerichtes, Besugniß, auf kurze Haussuchung der Polizei, hatte kein Resultat.

zu leihen. gegen den Beschluß des Betreff des verwiesenen acteur des Rappel zu Luͤtrich, hat an Gerichtes daselbst eine Bittschrift ge⸗ diejenigen Agenten der seine Verhaftung verordnen könnten, das Gericht ihnen untersagen lasse, den Ministeriums zu vollziehen, und Fall mit den gesetzlichen Strafen richtes hat hierauf am 2A sten auf kurze Frist nur dahin schlusses der hohen Polizei und dern und zu verzoͤgern, erklaͤ⸗ daß es nicht statthaft ist, die zu ertheilen.“ Eine zu verhaften,

Befugniß verlangt,

t, daß das Gesuch

Frist vorzuladen, um Herrn Dobelin

Deutsch land.

veite Kammer bewilligte erhandlungen uͤber das Bud— stuͤtzung von Aerz— s⸗ und Bezirks⸗ 1240 Rihlrn. erhob Es wird nämlich von Seiten der t, durch Anstellung von Kreis und Verhinderung und Unterdruͤckung eiten unter den Hausthieren, tevinairwesen nach und nach auf eben, und zu diesem Ende soll fuͤr chen Bezirk ein Bezirks-Thierarzt, se ein Kreis-Thierarzt angestellt wer— endlich, die beantragte Summe fuͤr och unter Wegfall der d Rthlrn, fuͤr die Kreis-T Unter der fuͤr Entfernung von Epidemie mmenen Summe von 1 streitung des Cholera-Aufwan⸗ n, welche fuͤr die Jahre halb sich die Summe u Ausloͤsungs⸗, Reise⸗ und Befoͤrderung der Schutz⸗ toͤdteten Viehes und vermindert. eser Gelegenheit auf Impfung in Sachsen hin, daß ein besseres Gesetz den Kindes im indem er sich mpfung bean⸗

Dresden, 24. April. n 19ten d. fortgesetzten t von 1066 Rihlrn. zur Unter ten im Lande. Ueber die zu Anstellung von erte Summe von 1180 bis

in ihren ar get das Postula

Thierärzten geford sich eine laͤngere Debatte.

Staats⸗Regierung beabsichtig Bezirks⸗Thieraͤrzten, von ansteckenden Krankh hin zu wirken, das Ve höheren Standpunkt zu erh jeden amtshauptmannschaftli und fuͤr jeden der vier Krei Die Kammer beschloß die Bezirks-Thieraärzte, te von 450

theils da⸗

arin enthalte⸗ hieraͤrzte zu be⸗ en und Vieh— 500 Rthlen.

nen Gehal

Seuchen in Anspruch geno aden sich 10,990 Rthlr. zur Be des in dem Voransch 1835 1836 in Wegfall kommen, auf 2500 Rihlr. ordinairen Fonds Untersuchungt-⸗Kosten, zu Praͤmien pocken⸗ Impfung, zu zu andern deshalb vor geordnete a die großen und bezeichne uͤber dieselbe, wo Lande zur Pflicht gemacht wer gegen die Bewilligung der fuͤr tragten Summe erklärte, tut, als ein freiwilliges, Bemerkung des

lage von 1833 inbegriffe

Verguͤtung wegen ge fallenden Ausgaben us dem Winkel wies Mangel der Schutzpocken⸗ te es als wuͤnschenswerth, durch die Impfung eines je de, vorgelegt wuͤrd die Schutzpocken nichts nuͤtzen koͤnne, dies Insti⸗ durch Prämien zu befoöͤrdern. lichen Commissairs von Wieters— Vorlegung allgemeine Einfuͤhrung daß jedoch die Aus— und also bewilligte

Regierung die Gesetzes beabsichtige,

der Schutzpocken⸗Imp setzung von Pr gesetzlicher die Kammer in genden Sitz noch obschwe hoheren Justiz⸗Behdͤrden, z betraf vornehmlich §. 10 de den Kammern haupts

fung bezwecke, ein Dekret erfolgt, darauf vorhanden 2500 Rthlr. In ihrer sol⸗ n Kammer unter Anderem die Betreff des Gesetzes uͤber die Die Frage

aämien durch Anspruch deß die betreffenden ung wurden der zweite benden Differenzen, in ur Berathung vorgelegt. Die Diskussion hierüber ntrag wegen Vor⸗ n Staaten ruͤcksichtlich der Ju⸗ e gehabt, indem man die jedes“ rtraͤge an die Kammern zur Pflicht ntlich hatre die zweite Kammer den Wunsch en Staats-Verträge nicht geschlossen anden vorgelegt zu werden, waͤh—⸗ ein solcher Antrag in die Schrift Minister v. Koöͤnneritz e gewiß im Laufe des gegenwaͤr⸗ unzweideutige Beweise abgelegt, gegen die wo sie al⸗ gern die An⸗ Uebereinstimmung und

Was jedoch das erungen zu schlie⸗ Verfassungs⸗Urkunde an die Dies sey

s Gesetzes. hatte in bei achlich den A legung der Verträge mit andere Verhältnisse zum Gegen malige Vorlegung die machen wollte. Name ausgesprochen, werden moͤchten, ; rend von der ersten Kammer abgelehnt worden erklärte jetzt: die tigen Landtages zahlreiche un

daß dergleich ohne den St

Der Staats Regierung hab

Eifersucht Wirksamkeit sey, daß sie vielmehr auch da, sein beschließen und handeln konnte, Kammer hoͤre und g desselben vorwärts schreite. ertrage mit ausw dasselbe nirgends in der und Einwilligung der Stände geknuͤpft. der Krone, da auch ein constitutionneller Staat nach durch das Staats-⸗Oberha dent trug darauf an,

unter Mitwirk Recht betreffe, ßen, so sey Konkurrenz Praͤrogative Außen nur Vice ⸗Praͤsi rung zu Proto

, ,.

artigen Regi

upt vertreten werde. daß wenigstens die Erklaäͤ⸗ koll gegeben werden mochte, daß solche Vertrage

1

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nie die Auslieferung diesseitiger Unterthanen zum Zweck haben sollten. Der Abgeordnete von Mayer unterstuͤtzte diesen An⸗ trag lebhaft, indem er bemerkte, nach der Fassung des Paragra⸗ phen ließe sich derselbe allerdings so deuten daß mit Genehmi⸗ gung des Justiz-Ministeriums oder wenn Vertraͤge daruͤber mit auswärtigen Staaten vorhanden waren, jeder Unterthan ausgeliefert werden könne. Der Staats- Minister v. Könneritz erklärte hierauf im Ramen der Regierung, daß dieselbe keine Vertrage schließen werde, wonach diesseitige Unterthanen an fremde Staaten abgeliefert werden könnten, und daß sie das vorliegende Gesetz nicht dahin verstehe, als sey ihr hierdurch eine Ermächtigung dazu ertheilt wor⸗ den Die Kammer erklaͤrte sich hierauf fuͤr beruhigt, und fuhr sodann in ihren Budget-Verhandlungen sort. Unter den Bei— traͤgen zur Lokal-Polizei und zu anderen örtlichen Anstalten und Beduͤrfnissen, welche überhaupt die Summe von 39,293 Rthlr. umfassen, befanden sich 7000 Rthlr. fuͤr die Dresdner Stadt⸗Po⸗ lizei aufgesuͤhrt. Munchen, 21. April. Die Kammer der Abgeordneten

beschaͤftigte sich in der heutigen Sitzung mit dem Entwurf eines Steuer-Nachlaß⸗Gesetzes. Bei der allgemeinen Dis kussion war ein Haupt⸗Gegenstand der Eroͤrterung die Frage, ob mit einem Gesetz uͤber den Nachlaß an Steuern ein Gesetz uͤber den Nachlaß grundherrlicher Gefaͤlle zu verbinden, oder ob letzteres der Civil ⸗— Gesetzgebung vorzubehalten sey, Die Kammer vereinigte sich mit der Staats⸗Regierung fuͤr die letztere Ansicht, und ertheilte, nach stattgefundener spezieller Berathung, vorlaͤufig den Artikeln 1, 2, 3, 46 5 und 7 des erwaͤhnten Ge⸗ setz- Entwurfs, jedoch mit niehreren Modificationen (die sich aber alle mit den Prinzipien des Entwurfs vertragen), ihre Zustim⸗— mung. Den Art. 6, welcher alle bisherigen Beschraäͤnkungen bei Steuer ⸗Nachlaͤssen fuͤr aufgehoben erklaͤren, und bestimmen wollte, daß der Beitritt zu einer Hagelz, Viehfalls, und Mobiliar⸗Ver⸗ sicherungs⸗Anstalt an dem Anspruch auf Steuer-Nachlaß nichts andere, hielt sie, als sich von selbst verstehend, fuͤr uͤberfluͤssig. Morgen wird die Berathung und Beschlußfassung uͤber diesen Gegenstand fortgesetzt werden.

Die Kammer der Reichsraͤthe hat sich in ihrer Sitzung vom

12. d. mit dem Gesetzes⸗Entwurf, die Ausstellung amtlicher und der zu oͤffentlichem Gebrauche bestimmten Privat⸗Zeugnisse betref⸗ fend, beschaftigt, aber in Folge der, von dem Staats-Ministerium gegen das Au sschuß⸗Gutachten gemachten Bemerkungen beschlossen, ben Gegenstand vor weiterer Diskussion an die betreffenden Aus⸗ schuͤsse zur nochmaligen Pruͤfung und Berichterstattung zuruͤckzu⸗ weisen. Eben so wurde der esetz Entwurf, die Imwobiliar⸗ Brandversicherung betreffend, dem dritten Ausschusse zur noch— maligen Berathung und Berichterstattung zuruͤck gegeben.

Oestÿterreich. Wien, 17. April. (Allgemeine Zeitung.) Es scheint, daß Ihre Koͤnigl. Hoheit die Herzogin von Berry auf ihrer Reise nach Prag uͤber Wien gehen wird. Sie soll am 26sten hier eintreffen, aber schon am I7sten fruͤh wieder abreisen. Ihr Gemahl, Graf Lucchesi⸗-Palli, wird sie begleiten. Die Herzogin will in der Naͤhe von Prag ein Schloß beziehen.

Professor Schaller ist nach Innsbruck abgereist, um die Aufstellung von Hofers Statue persoͤnlich zu leiten. Er hat fuͤr dieses Kunstwert 10,09 Fl. K. M. erhalten; der dazu perwen— dete Tyroler Marmor kostete 15,000 Fl. Professor Klieber, der die Basreliefs zu jener Statue verfertigt, ist damit noch nicht zu Stande gekommen.

Schweiz.

Bern, 23. April. Der Regierungs⸗Rath hat an saͤmmtliche Regierungs⸗Statthalter folgendes Kreisschreiben erlassen: „Letz⸗ ter Tage sind in verschiedenen Gegenden des Kantons durchaus grundlose und verleumoerische Geruͤchte verbreitet worden, wie 3. B., daß Truppen-⸗-Aufgebote gegen die Eidgenossenschaft wegen der Angelegenheiten der Polnischen Fluͤchtlinge Statt finden werden, daß durch das Straßen-Gesetz, wie der große Rath das⸗ selbe genehmigt, dem Lande neue unerschwingliche Kosten aufer⸗ legt werden u. dgl. Da uns im Interesse der Ruhe und Ord— nung daran liegt, daß die Urheber solcher boͤswilligen Aus streu⸗ ungen ausgemittelt und zu gebaͤhrender Strafe gezogen werden, so ertheilen wir Ihnen hiemit den Auftrag, die Spur jener Gerüchte zu verfolzen, und uns uͤber das Ergebniß Ihrer des— fallsigen Bemuͤhungen ungesaͤumt Bericht zu erstatten.“

Folgendes ist die (jetzt von unseren Zeitungen mitgetheilte)

Note des Koͤnigl. Preußischen Geschaͤftstraͤgers in der Schweiz

an die Eidgenossenschaft:

„Der Ünterzeichnete, Königl. Preußischer Geschaͤftstraͤger bei der Schweiserischen Eidgenossenschaft, hat von seinem Allerhochsten Hofe den bestimmten Auftrag erbalten, die Vorstellungen Sardi⸗ niens, Oesterreichs, der angraͤnzenden Deutschen Bundes⸗Laͤnder, so wre be; Beutschen Bundes selbst wegen der Theilnehmer an dem Raubzuge gegen Savoyen und der in der Schweiz versammelten fremden Ruhestoͤrer uͤberhaupt, bei IJ. EE. den Hö. Buͤrgermei⸗ stern und Staats- Rath des eidgendssischen Vorortes Zuͤrich dringendst tzen Auftrages findet der Unter= heich nete kein Bedenken, Namenz seines Allerhbchfsten Hofes, hin⸗= sichtiich der Grunbsaͤtze und Ansichten, so wie der Wuͤnsche und Erwartungen, welche die oben beruͤhrten Noten darlegen, un⸗ bedingte und völlige Zustimmung, auszusprechen. Die That⸗ fachen reden zu klar, als daß uͤber die Rolhwendigkeit eine schnelle Aenderung in den besorglichen Verhaͤltnissen herbeizufuͤhren, noch irgend ein Zweifel seyn konnte. Fuͤr jeden Wohlwollenden konnte es nicht anders als schmerzlich seyn, bemerken zu müssen, daß ein Staaten-Bund, dessen Neutralitaͤt von ganz Europa arantirt war, gnen Angriffspunkte für alle angraͤnzenden Laͤnder bildete daß ein solches Land den Feinden aller bestehenden Regierungen willig nicht nur einen Zufluchtsort, sondern sogar die Mittel zu dem schmaͤh⸗ lichsten Angriff auf mit der Schweiz selbst befreundete, ja auf in die Neutrafität mitbegriffene Staaten mitten im allgemeinen Frie⸗ den darbieten konnte. Wenn die Schweiz schon seit langerer Zeit den wegen politischen Verbrechen Verfolgten eine nur zu berelte Auf⸗ nahme gewährte, so ist nicht zu perkennen, daß diese bei den gegen wärtigen Zeitumstanden einen ganz andern Charakter angenommen bat ais früher. Man kann nicht mehr sagen, daß einzelne Fluͤcht⸗ linge, nach dem sie ihre politische Bedeutung im Vaterlande verlo⸗ ren“ sich nach der Schweiz wenden, um dort ihre Tage in unver= merkter Ruhe zu verbringen, oder die Verzeihung ihrer Vergehun⸗ gen zu erwarten. Weit entfernt hievon, ziehen die erklaͤrten ,

2.

zu unterstuͤtzen. In Gefolg dieses Auf

oller rechtmäßigen Gewalt, nach dem ihre frevelhaften Unterne

es seht hur zu wünschen, daß diefem Beschlusse die strengste Ausführung schnell folge, und daß derselbe mit gleicher Strenge auf alle fremde

en fand. Auf diese Weise zeigte sich diese sie alle Interessen der Geskellschaft, unter Schild des Thrones vereinigt, n ihrer Kraft

esetzmaͤßigen Repraͤsentant

Spanischen Staats⸗Rechts, nstitution, indem

der Cortes des Königreichs eschrleben werden durften le das Volk vor Mißbraͤuchen rone mehr Halt⸗

rundsatz des inwilligung Steuern oder Opfer aus dernswerthe Einr en sichert, waͤhren Mittel an die Hand giebt, zeigen und ohne M Staats bestreiten (deren Beobachtung den und die Nation vor so vie rde) unvermerkt aus Doch die Ma an die nothwendige Zu vissen Faͤllen hatte in lagen, daß m im ihnen K

dehnt werde, welche von dem neutralen Boden rekt oder indirekt zur Storung der Ruhe der kt haben und noch wirken. Schon das lib. ie bohen Maͤchte an der Aufrechthaltung eten Staaten nehmen, und die uͤberaus us dem jetzigen besorglichen Zustande ßen zur dringendsten unterstuüͤ nicht aüch die Stellung Garantie der Schweizerischen Neu. Bundes ihm zur Pflicht kein Mittel unversucht zu lassen, um dit sich haͤufenden en, Die Schweißerische Eidgenossenschast du von dem Monarchen, dessen lange Regierungt. en, nur mit Wohlwollen wierigen und bedauers

strittener G

Fluͤchtlinge ausge vorldusige E

Fer Schweiz aus, direk Nachbar⸗Staaten gewir hafte Interesse, welches d der Ruhe in allen befteund wichtigen Folgen,

hervorgehen Annen, des obigen Antrages auffordern, selben als Theilnehmers an der tralitaͤt und als Mitgli machte, seiner Seits

immer mehr

ju einem gemeinsa⸗ und Herrlichkeit so viel gluͤckliche und rubmvolle in ihrer vollen Macht beschraͤnkt und verstüm⸗ Wohlthaten zu stiften, oder n. Diese überaus wichtige Betrachtung osgangspunkt hingeführt,

dem schirmenden : c in Bewegung (setzte, i eine Institution, die dem Staate eben hat; sie behauptete sich ung; jedesmal aber, wenn sie vermochte sie nicht, dieselben neuem Unheil vorzubeuge hat uns natuͤrlicher We wo wir, um von da aus zu müssen glaubten. Zur Zeit unseres Herrn und Koͤni wurden zwei Staͤnde des Staats, die

ogeschlossen. Diese gefaͤhrliche en, den Einfluß der Stand e dieselbe ausschließlich mit dem brachte eine entgegen⸗ wo das richtige Gleich⸗ ten Verwaltung der Monar⸗

d sie andererseits der K um der Nation ihre d Schwierigkeiten die Be⸗ en. -Die Wahrheit ist, daß diese Throm vor den ungluͤcksfaͤll en, die sen Verlusten und Leiden bewahrt letzten Gesetz Sammlung ent⸗ cht der Gewohnheit ist so der Cortes th der Spanier so tiefe Beistand der Cortes erlasse⸗ verleihen, die For⸗ als ob sie mit Ein⸗ daher rührt auch in reines Andenken an die abgeschaffte Bewilligung der indirek⸗

welche die Cortes er⸗ i issen Anzabl von Regido⸗ er Königreiche abgeschickt wurde, um Krone eingegangenen Vertrage und des Koͤnigreichs zu r die gute Re⸗ tution angese⸗ eselben zusammenzube⸗ Fuͤrstin noch viel deut⸗ Fuͤrstin müßte, wenn si noch mehr Festigkeit und der Nation sie unterstuͤtz⸗ sen friedlichen Zeiten, kchen drohte, so sehr unter den gegenwärti⸗ Kbniglichen Familie Tochter seines eigenen

wurden Preu

n Gag. : ise auf einen Au

sicher vorwaͤrts zu schreiten, uns Den Carlos ] eistlichkeit und

edes des- Deutschen erwickelungen roß, und (Karl's V der Adel, von den Cortes au rung aber, die dazu geeignet schi des Volkes zu verniehren, indem si Recht, in den Cortes zu stimmen, bekleidete, gesetzte Wirkung hervor. Von dieser Zei gewicht und Niveau, die zu einer gu aufhoͤrten, daß wir kaum noch einen Schatten von in ihr wiederfinden wurden. ng der Nation, noch der leben, noch die Verhaͤlt⸗ daß man das Schick⸗ Scheingebilde von Cortes anvertraue, Namen fuhrte, doch nicht im der Gesellschaft repraͤsentiren die noͤthige Mitwirkung, noch Wuͤnsche noch Daß die beiden ei Jahrhunderte lang tzen, beraubt waren, daß das f eine kleine Zahl von Staͤd⸗ Recht ausschließ⸗

auf Jahrhunderte ver⸗ kein gesehlich hinreichender Vor⸗ ortes fuͤr die getreue eressen der Gesell⸗

friedlich loͤsen zu helf mit Recht erwarten, wie die seiner allerhöchsten Vorfahr bezeichnet sind, in so sch Stimme freundlicher Warnung zu sich des Auftrags, dieselbe auszusprechen, hlet⸗ um J. J. EE. den H Vorortes Zuͤrich R chachtung zu erneuern Bern, (Unterz. Olfers. hreren Schweizer Blaͤttern wird rsitaͤt bereits als geschehen an, vorstehend angekuͤndigt. Allet, Theilung ihres Vermögent eben so gewiß

dem Gem man den ohne raft und Geltung zu sie sollten eben so guͤltig seyn, blicirt waren.

gegen die Schweiz chen Verhaͤltnissen die dem der unterzeichnete mit entledigt, germeistern un Versichtrung seiner ausgezeichnetsten Ho 6. April 1834.

Basel, 23. April. die Aufloͤsung der hiesigen Unive a oder doch als bald be r Universität durch Verluste; es läßt sich aber als Bafeler das Fortbestehen ihrer obersten Lehn kt ansehen werden, welchen aufrecht Opfer nicht scheuen mochten.

Italten.

Rom, 17. April. Ihre Ma von Neapel ist am läten um daselbst bei der bevor Großherzogin von Toskan nahme der Herzogin von hohen Herrschaften tage so zahlr Die Allg vielen Jahren h sich selbst, ohne heit ein Fest zu feiern, ßer Anzahl bruͤchen zog, am Abende trat der Tag ein, kuͤnstler von allen trafen sie eine Abtheilung daß man die Facke begeben schaft, an

der Cort s pu der sich wie e lten hat, daß zar Zeit der n von den Staͤdten und eine aus einer gew

benutzt er den Anlaß,

d Staatsrath des eidgenbssischen vonndthen

Institution dermaßen, feuͤher war, Aber weder die fortschreitende Entwicklu Geist des Jahrhunderts, in welchen wir in denen wir uns besinden, gestatten es, sal des Staats einem leeren das, wenn es auch den urspruͤnglichen entferntesten die wirklichen Intere würde, und das dem Thron weder den hinreichenden Beist and die Hoffnungen der Volker befriedigen würde. taates nicht weniger als dr

nannt haben würden, e n bestehende Deputation d

ung der mit der Wenn die Cortes d unter allen Umstaäͤnden als eine fuͤ der Monarchie wesentlich nothwendig so wird sich die Nothwendigkeit, d rend der Minderjaͤhrigkeit unserer und die Macht dieser der angezweifelt würde, Deputirten schon in die ichteste Wöͤl sollen wir dann, Señora, hältnissen sagen, wo ein Prin es doch sagen muß) der

nber die Erfuͤll

Bedingungen zu wachen.

genommer dings drohen de große pecuniaire betrachten, daß die Anstalt als einen Ehrenpun zu erhalten sie selbst einige

licher zeigen, darbieten und weder die

bestritten v fe erlangen, sobald die Und wenn die Erfahrun ff nicht das

Hauptstaͤnde des S des Rechts, in den Cortes zu si Recht, denselben bei und Orten be

uwohnen, au t und daß dieses lich auf ffaͤdtische Kdͤrperschaften übertragen chaffenheit sich im Lauf der

jestaͤt die verwittwete Köoͤnigh

dem Staatsschi Florenz abgeress, ñ

d. M. von hier nach prach, was stehenden Entbindung ihrer Tochter dir a, gegenwaͤrtig zu seyn. Leuchtenberg haben uns nun alle zie die waͤhrend der Oster⸗Feier

sprung und Bes

ruders das üsurpation, den da die Cortes von dem sammelt wurden, um sie, al

ines Sohnes, anzuer deshalb, da sie auch, d, von der Recht von unseren alten Vorfahren, von dem dem ausdruͤcklichen eben desbalb, da fast

wand dafuͤr, um so beschraäͤnkte, so armselige C epräsentation der großen Int Es konnte kein Unternehmen geben, welches Seele, womit der Himmel Ew. Majestaͤt begabt hat, are, als die Absicht, eine so ehrwürdige Instikution in in ihrer Groͤße wiederherzustellen und so Cortes der Monarchie zur Grundlage hmen. Weit davon und unbedachte

Eben deshalb nur, Gemahl Ew. Majestät ver⸗ 3 der Erbin seines Throns in Erman⸗ kennen und ihr den Eid der Treue zu sobald der Tod des verstiorbenen Koͤ⸗ Nation als rechtmäßige Koͤnigin von Besetzen, von den Ge⸗ den das Volk geschwo⸗ Willen des Monarchen herlei⸗ d alle Provinzen des Köo⸗ durch Treulosigkeit und Undankbarkeit an⸗ it genaͤhrten Kampfe taͤg⸗ ür das milde Scepter unserer ist es eben so gerecht als aͤtherischen Faction, die sich hren eigenen bösen Leidenschaften Hoffnung zu benehmen. Vor t dem Gesetzbuch in der von der sich in der Ge⸗ im Angesicht der Na⸗ thenen Fürsten auf⸗ ft und den Thron zu Maßregeln auffordert, digung anzuwen⸗ ortes des König⸗ seit undenklicher Faͤllen geheiligte zurfckzuweisen, unwiderrufli⸗ der dem kuͤnftigen Frieden dienen wird. So en Einsicht und Weis⸗ her zu entwickeln braucht, haben uns das wicksamste Mittel, den Thron un⸗ nungen berech⸗

Buͤrgerkrieg erregen

wieder verlassen, erhabenen

eich hier anwesend waren.

emeine Zeitung meldet a Deutschen Kuͤnstler, die hier ganz auf Familien⸗ Umgang beschraͤnkt si welches darin besteht, iglien entfernten an nd Singen zubrachte, und fang die ses Monat Kuͤnstler und Nicht Ruͤckwege am Thyre Dragoner, welche hoͤflich baten, sich einzeln ruhig nach Hau welches dann auch von der ganzen

treulich befolgt ward.

daß auf Anfrage um die Erlauh⸗ , von der Polizei eine abschh Ünbekanntschaft mit der Iialte berbringer als Erlaubniß verstmn⸗ Arrest bekam. Ih ch unbedeutend

und vollstaͤndige R schaft auszugebe der großen wuͤrdiger w ihrer Vollstaͤndigkeit und viel als moglich die alten stt für dieses neue Gebdude anzune Weise sich in abenteuerlich wird man vielmehr hiermit die Bahn des eder verlassen sollte; man wird noch veraͤußert

us Rom:

nigs bekannt war Spanien, die ihr hräuchen unserer rin hat, und von tet, ausgerufen wurde; nigreichs mitte efachten un ch mehr T Souverainin,

daß man in gta

tiken Stein und zum K

entfernt, auf diese Neuerungen einzulassen, Gesetzes betreten, die man nie wi Rechte wieder herstellen, worden, noch hen konnen;

nach den ei den Tag unter Scherzen u bei Fakeischein heimzog. Zu An und es schlossen sich viele Nationen an. Paͤpstlicher ln ausloͤschen und

die weder abgeschafft, durch Berjaͤhrung oder Vergessenheit verloren ge= und indem man allen gesellschaftlichen Interessen Richtung sichert, wirs das Murren der Par. Stimme der Nation erstickt werden. Wenn Standschaften alten Ursprung Eintrag zu thun, gen Form modificirt, welche die fohlen hat, kann man ohne weck dieser bewundernswuͤr⸗ Standschaft der Proceres des Bewahrerin der Grundgesetze zwischen wird in ihrem Schoß Alles umfassen, Wurden und durch eine erlauchte Ge⸗ Wissenschaft oder

durch Elend und Unwi reue und Ergebenheit f der Koͤnigin, zeigten, saatsklug und zweckmäßig, ei sir die Ürsurpation erklärt, um i ufroͤhnen, den letzten en allgemeinen hand, wird ma schichte der Monarchie tion und der Welt das der, indem er zum usurpiren strebt, taͤgli welche die Nation zu ih den berechtigt ist. Die reichs ist das einzige als gesetz zeit durch die Mittel, um die ungerechte Parteien die hin Beschluß auszusprechen, Eiaats zum Unterpfand und zur fele, so maͤchtige Grunde, heit Ew. Majestaͤt nicht naͤ snnig davon uͤberzeugt, daß seter Souverainin, die zu ligt, durch ein unverwä diß Ew. Majestaͤt den Grundgesetze wiederzugeben er allgemeinen Aber wie sollen

teien durch die Strahl von des Königreichs, mi n auf die seierlichste Weise,

ein Beispiel auffindet, Benehmen des uͤbelbera Burgerzwist aufru ch mehr zu den strengen hrer Erhaltung und Verthei Wiedereinberufung der C lich anerkannte, in aͤhnlichen

306 Personen stark, läuterung muß ich bemerken, niß dieses Fest begehen zu durfen gige Antwort e nischen Sprache, den worden war, melde dieses, damit andere Ereigniß nicht entstellen; so Regierung den en wird, welches sie estaͤndig zu Neapel, 14. April. rnennungen vorgenommen: Vilding) zu Allerhoͤchstihrem den gegenwärtigen Ge chese von Gagliati, zum au dem Kaiser von Oesterreich, den ge Fuͤrsten von Castl lichen Gesandten be ehemaligen Geschust⸗ Ramirey, zum au Koͤnig von Sardinien, dtn Ritter Don Emidio Su n bei Se. Mu Geschaͤftstt

(estamentos) theilt, und indem man sie nach derjeni Erfahrung als die zweckmaͤßigste emp Gefahr und Unfall zu dem wichti digen Institutien gelange Königreichs (als bestaͤndige Thron und Volk gestellt) was sich durch erhabene durch Dienste Tugend auszeichnet; Spanischen Granden,

ohne ihrem

aber aus von dem Ue welcher dafuͤr einige Tage Blaͤtter dieses an si wie zu hoffen steht, daß uͤnstlern das Vertrauen ni seit so vielen Jahren genießen,

staͤt der König haben fi Fuͤsten von Buten

Botschafter bein sandten beim & herordentlichen

n. Die

oder Verdienste, die ehrwürdigen Hirten der Kirche, deren Namen an den alten Ruhm der in unseren Tagen der en, welche in er Ertheilung

Deutschen K Gewohnhest

wuͤrdigen . , n Anmaßungen e. Maje ! scieni rmeen erhoht, dicjeni

̃ hohen Aemtern oder in

lichem Unterricht oder in anderen nicht minder ehren⸗ BVaterlande ausgezeichnete Dienste geleistet und werden die Pforten Beschaffenheit ihrer

Waffenglanz der Spanische den von ihnen bekleideten von wissenschaf vollen Faͤchern ihrem sich dadurch Ruf und Achtung erworven haben, Standschaft, die vermdͤge der eine wesentlich erhaltende Macht angesehen wer⸗ ch vor ihnen aufthun sehen. den, welche die erforderlichen Eigensch Mitglieder der Standschaft der Proceres Wurde wird sich von Geschlecht auf Ge⸗ Dieser dem Geist der Monarchie so e und erhaltende und zugleich der wah⸗ kann eine durch ihren Ruhm wie sse, indem er ihr die in der Ansubung ihres e als ein ihr

. . Buͤrgschaft Don Giorgio Bill die man vor i. Könige der Franzosen dinischen Hofe, Mar Gesandten bei Sr. Maj. genwaͤrtigen Geschaͤftstraͤger in der kicala (Don Paolo Ruffo) zum außeror Sr. Maj. dem Kaiser aller Reußen, den traͤger im Haag, chen Gesandten bei Se. ehemaligen Geschaͤftstraͤ ron Antonini, zum au dem Koͤnige von Preußen, in Dänemark, Fuͤrsten v. Palazzol sandten mit der zu erwartenden B

Spanien. henden geben wir di erwaͤhnten drei der Cortes des Königreichs:

ster⸗Rathes an Ihre Majestat

Staats ⸗Secretaire, habet f den Punkt aufmerksam um den Thron das kuͤnftige Sch t war der Ru deren Beiseltfetzung ye und die, un das guͤnsigie ter seyn wet⸗ ch Volschtit

der Thron,

dieser erlauchter Bestandtheile den muß, si Spanischen Gran rer Person vereinigen, geborene des Koͤnigsreichs seyn, und diese schlecht als ein Erbrecht forty entsprechende, so schutzreich ren Freiheit so guͤnstige durch ihre Reichthüͤmer g edle Unabhaͤngigke! erhabenen Amtes

eben so anve bleibendes G Koͤnigreichs, mit Plan von der K sen Bedingungen, einflbßen muß, no stitution nicht ausarte. erklaͤrt werden, um jed

fo vielen und schönen Hoff siliches Band zu befestigen, darin n der Monarchie ihre Kraf dem Sie mit der Zusammenbe— Anfang machen.

Schweiz,

, , , Es werden also alle geruhen, mn . aften in ih⸗ Von Ve Cortes des Koͤnigreichs den !

9n Ie lden diefelben zufammenberufen w ger in Madrid, Ri ßerordentlichen Gesandte und den bisherigen o, zum außerorde

estimmung seines Postens.

Aneinanderfuͤ⸗ zahl einzelner Staaten gebildet. zweise als Muster angenommen w' o wie in dem alten Valencia oder wie in dem F Soll man die Cortes von Navarra Und wenn man sich

ng einer großen An rin soll nun vorzu Gol man die Cortes

wit in der Provinz lenien einberufen? Casiliin zum Vorbild Nitjenigen des letzteren Kese der Cortes schchenheit, die in d hältmissen stets geberrscht hat, eine unnüuͤtze Muͤhe, eine bl simmenberufung der Cortes in ser Gegensiand den Gelehrten Streitigkeiten den reichlichsten

lein großer Vortheil, selbst

Weise, wie die

ler gleich mächtige Klasse, t sicheft, deren sie bedarf, daran gewoͤhnen, die Grundgesetz rtrautes Gut betrachten, wie man ein in der ut als ein heiliges Erbe ansieht. Alle Ausnahme der Spanischen Granden, sollen nach . rone ernannt werden; jedoch unter gewis⸗ die wo moglich das Vertrauen, welches die Ernennung ch vermehren durften, damit eine so wicht

Diese Wuüuͤrde wird als lebensl ; en Argwohn von Furcht oder Hoffnung zu Die Gesammtzähl der Proceres muß auch dem Gut⸗ Autoritaͤt uͤberlassen bleiben. ch durch ein widerrufbares Mandat eingesetzt daß die Koͤnigliche durch neue Ernen⸗

reich Aragonien, ürstenthum Cata⸗ oder die von auch nur auf n wollte, welche Art und bei der unsaͤglichen Ver⸗ Umstaͤnden und Ver⸗ hren haben? chere Form' der Zu⸗ Castilien aufzusuchen, da die⸗ und Unterrichteten zu endlosen Stoff gegeben hat. wenn es gelaͤnge, die Art und sich versammelten, in der That nicht der Hauptzweck rung, die alten Institutionen, wie si längstverflossenen Jahrhunderten u nissn genüͤgen konnten, wie Grundiggen der alten Gese dem jetzigen gesellschaftlichen tutionen Zweck und Ziel ist, h, anstast uns in ein unfruchtbares gen und Wahrscheinlichkeiten zu und zweckmäßiger erachtet, zuf ein so dornichtes Gebiet ben ung als Fuhrer gedient, unter den verschiedenen Formen, t wurden, diejenige aufsuchen. die, ltution war, ohne uns auf besond lulassen. Aus dieser Prufung ist wachsen, daß es der Grundzüg unserer alten en Verhältnissen des S ö die großen ebgut der Gesellschaft ruhen g dafuͤr ist, daß wir in den ersten l-Junten des Königreich und ihre Beschaffenhelt war) die Praͤlaten u 4 sehen, bloß weil in jenen 3e ß diese beiden Klassen in, Besitz der g er Gewalt, kurz alles Schuh erheischt, aus uropdischen Staaten, mit weni ber seitrdem vermoöge eines glück lie girsachen die Cpinisati al un . als durch die unmerkliche t Mittel ⸗Klassen der Gesellschaft g dtische Rechte und Freiheiten erhielten, Ech in den allgemeinen National⸗V timme abzugeben. Diese Wirkung machte sich ; hlbar wie in den anderen Mongrchteen Europas,. Die K egünstigte diese Tendenz der Volker, der Macht der privilegirten Klassen das Gegen

m

Koͤnigreichs beziehe rocer

Einberufung wird man , , ieser Hinsicht nach Zeiten, wieder einzufů eibende und si

e bereits gestern in

n dem Nachste 9 Aktenstuͤcke in Besth

Artikel Paris vom auf die Einfuhrung Bericht des Minister

4 die König in⸗ Reg „Señora! Wir, die unterzeich Ew. Majestaͤt hiermit au uns der wichtigste scheint u umgeben und um Ewr. Majestaͤ e zu erneuern, Uunheil verursacht hat / t wiederhergestellt, e Regierung Ihrer erhabenen Toch e Grund haben unsere Vorfahren, na bucher und nach einer Gewohnheit e verliert, festgestellt, daß be en vor allen Cortes des Koͤn Staats bi hanen die ibm g

duͤnken der Koͤniglichen Da diesel ben weder absetzbar seyn, no werden solien, so erheischt es das Staatswohl, Macht, als schiedsrichterliche und vermittelnde, men Einfluß auf eine so unabhängige u schaft auszuüben im Stande sey, d on zu verhindern o

bestimmt zu einer Regie⸗ e wohl unseren Vor unter verschiedenen Verhaͤlt⸗ zugraben; man muß Einsicht und S en Gedeihen aller Insti⸗ chen. So haben wir Labyrinth von Muthmaßun⸗ angemessener einem ebenen und sicheren Wege Ruͤcksichten ha⸗ ten; man mußte

alten Cortes

und mit Glanz z tion sicher zu begründen. ten, unsere alten Grundgesetz Jahrhunderte hin die erhabene Han Vorzeichen fuͤr di den. Nicht ohn der aͤltesten Gesetz der Wiege d Besteigun

Eid geleisfet werden wollen, waͤhrend der rende Huldi

schen Thron und V schick der König als Zeuge, als nicht gerin brauch als

hm vorbchal,

nungen einen h um auf diese Weise he.. der zu unterdruͤcken, Staats⸗Gewalten wiederherzustellen. st so zweckmäßig und nothwendig, daß unter dieser oder jener Form, in allen nicht allein in den gemaͤßigten Mo⸗ sten Republiken alter ünd neuer icher Beweis von der Notzh⸗ Heftigkeit der Volks⸗ reiheit gegen den Despotismus fache Angabe der Grund⸗

durch so vie vielmehr die

d Ew. Majesta falls eine heftige Kollisi

und das Gleichgewicht unter den Die Standschaft der Proe eine ähnliche Institution,

Repraͤsentativ Staaten existirt, narchieen, sondern auch iu den freie Zeit. Ein unwider wendigkeit, dem Einbruche und der eine Barriere zu setzen, um die und die Anarchie zu schuͤtzen. Die ein Bildung der Standschaft der Proceres erkennen, ns gestuͤtzt haben, ohne yn wurde, die erhabene Auf⸗ fuͤhrliche Pruͤfung der Ge⸗ it die Aufmerksamkeit Ih⸗ haben. Es genugt

tzgebung mit Zustande, dess

er Monarchi eines Monarch solle, die Grundgesetze de Koͤnig von seinen Untert Treue und des Gehorsams empfi die so zu sagen da indem der,

zu begeben. Haupt⸗ legbarer, augenscheinlich

um unsere Schritie zu lei die von unseren alten Cortes be= so zu sagen, die Seele dieser ere Zufälle und Umstaͤnde ein⸗ klare Schlußfolgerung er⸗ Cortes war, in wichti⸗ Klassen und Personen, gemeinsame

5 Band si⸗ welcher das in seiner Hand

eierliche Handlung, olk besiegelte, und der Nationen ter und als Rächer angerufen wurde, Vorsorge und Weisheit Gesetz aufgestellt, g werden sollte, wenn der Vormuͤnder des jungen K mit Treue und Eifer uͤber ande wachen, sondern auch aatsguͤter weder ver das Gemeinwohl des

reichend den Zweck und die Gruͤnde, worauf wir u weder zweckmaͤßig noch passend se merksamkeit Ewr. Majestaͤt durch die aus genstaͤnde zu ermuͤden, welche so lange Ze rer Staatz-Sceeretaire in Anspruch genommen Sesora, daß wir die innere Ueberzeugung ha⸗ in Ew. Majestaͤt geruhen, den von uns vor en Bildung der Standschaft der Procere llein eine Art von Beraubung durch ei sondern auch dem Throne Ihrer erha⸗ Rechten des Volkes eine neue Stuͤtze e, in ihrer Organisation roeuradores vorzuͤaglich

taats denjenigen Interessen und das Einfluß zu versch affen. Jahrhunderten der Mo⸗ 3 (welches auch ihr Name nd Edlen haben beiwoh⸗ taat so organisirt war, roßen Guͤter, der was Einfluß verleiht und n geschah in den anderen n Gleiches.

ward in Spanien d daß diefe feierliche Handlung eben st minderj oͤnigs schwoͤren sollten,

en ihrer Obhut uns, zu bemerken,

narchle den Genera ben, daß, wenn E

einem so heili ten Unterpf füllen, die Staat len Dingen auf wollen. Abgesehen von der dem Beginn einer ne

Plan weg man nicht a schaͤdigung wieder gut machen, benen Tochter und den legitimen geben wird. = Verschieden in ihrem Ursprun und in ihrem Zwecke, ist die Standschaft der e materiellen Interessen der Gesellschaft zu vertre⸗ daraus entspringen, wie

ein und in g n Zeiten der S

äußern noch zerst Koͤnigreichs beda Gerechtigkeit und Angemess chaft eine so ausdru

on einer Reihe g e nach einander unve Grundsatz der Spanischen Gesetzgebung / e und so gewichtige Au n sollen, und zwar die drei schaftlich er Wirksamkeit, je chfolger bestimmen werde tz der Konig Don Jug und unsere Chroniken un der deutlichsen Beweise davon, daß Will ens⸗Aeußerungen und

ne feierliche Ent⸗

desjenigen waren, ahnlichen Gruͤnde em Uunterschied, ei chen Zusammenwirkens verschiede⸗ d die Bildung mehr in Schwung BVerbesserung der Lage des Volks rößeres Gewicht und dann strebten diese mittleren Klassen ersammlungen ebenfalls ihre in Spanien eben so oͤnigliche Macht weil dieselbe ihr zu Statten

mun⸗ gen in der Heimath mißlungen sind, nach der Schweiz, in der be—= gründeten Ueberzeugung, daß sie dort eine Menge Gleichgesinnter antreffen, und ale Ünterstützung finden werden, um mit chen so vie⸗ ler Frechheit als Feigheit aus ihrem sichern Schlupfwinkel, un⸗ ter dem lauten Beifälle der revolutionnairen Partei des Landes, ihre bffentlichen und heimlichen Anfeindungen und Intriguen fort⸗ zusetzen. Die völlige Unverträglichkeit eines solchen Zustandes mit einem freundnachbarlichen Verkehre uberhaupt, und mit den eigen⸗ thůmlichen Verhältnissen der Schweiz insbesondere, konnte der Weisheit des hoben Vorortes nicht entgehen. Der Beschluß, alle fhaͤtigen fremden Theilnehmer des Sagoyischen. Raubzsges vom eidgenbssischen Boden fortzuschaffen, spricht hierfür deutlich genug;

uen Herrs ist es auch ein v sten gehelligter und viele Jahrhundert beobachteter eine so groß sammenberufen werde Koͤnigrelchs zu nige unsere

ruühmten Gese anerkannt, un

dazu bestimmt, di ten, und uͤber deren Erhaltung zu w baren Prinzipe, viele wichtige Folgen. Die Mitglieder der⸗ damit sie auf diese irador t. Ihr Mandat dauert setz festgesetzten Zeitpunkt. Dieser Zeit⸗ erden, daß sie leicht den Ursprung und auch wieder nicht so kurz haufige Wah⸗

fgabe vorliegt, aus einem frucht

Standschaft ist ihrem Wesen nach waͤhlbar.— ie Nation gewaͤhlt werden,

selben muͤssen durch d Procuradores erhaͤlt.

Weise ihre rechtmäßigen bis zu dem durch das Ge punkt darf nicht so ausgedehnt w ihres Mandates vergessen koͤnnten, politischen Leidens

Es ist allgeme

ausdruͤckte⸗ . halten eine

d Annalen ent ese gesetzliche Zus

kung von Bestrebungen, w

seyn, daß die chaften durch

selben Procuradores wiederzuwghlen, durchaus keine Schran⸗ ke gesetzt werden; denn es ist nicht billig, ohne besondere Gründe“ den freien Willen des Volkes zu beschraͤnken. Auf welche Weise aber werden Ne Wahlen stattfinden? Wer wird das Recht haben, Wähler zu seyn Welcher gesetz lichen Eigen⸗ schaften bedarf es, um gewahlt werden zu konnen? Die Fra⸗ gen, Señorg, sind von einer solchen Wichtigkeit und so überwiegend, daß von ihrer Loͤsung die vortheilhafte oder schaͤdliche Wirkung der Institution abhaͤngt. Auch darf es nicht Wunder nehmen, daß Ihre Btaats-Secretatre* diesen Gegen tand überaus sorgfaͤltig überlegt ha⸗ ben, um die moͤglichst zweckmaͤßigsten Grundlagen gufzufinden.— Sie haben sich vor allen Dingen entschlossen, von einem in seinem Ürsprunge richtigen, in seiner Anwendun allgemeinen, und in sei⸗ nen Folgen mit der Beschaffenheit der n stit tien selbst uͤbereinstim⸗ menden Grundsatze auszugehen. Sie haben geglaubt, die beste Grundlage fuͤr die Gesaͤmmtzahl der Prokuradores unter die ver⸗ schiedenen Provinzen nach ihrer Bevölkcrung zu vertheilen. Auch sind sie der Meinung gewesen, daß es, in Betracht der Wichtigkeit der Befuͤgnisse, die man den Prokuradores übertragen wird, ohne daß sie wegen ihrer Ansichten und Votg irgend einer Verantwortlichkeit unterworfen sind, zweckmäßig oder gewissermaßen nothwendig sey, daß die Gesellschaft im Voraus Votsichts Maßregeln traͤfe, um das Schicksal des Landes keiner Gefahr auszusetzen. Dieselben Bärgschaften muͤssen von den Waͤhlern verlangt werden, um über das Verdienst und die Qualität des Gewaͤhlten beruhigter seyn zu können Selbst in den alten Republiken, deren weise Institutio⸗ nen uns die Geschichte überliefert, übten diejenigen, welche kein Eigenthum befaßen, kein politisches Recht aus. Keine Nation kann, wenn sie nicht fräher oder später die Strafe fuͤr ihre Verwegenheit erleiden will, dergleichen Rechte Denjenigen nicht anvertrauen, die durch kein Band an das oͤffentliche Interesse geknuͤpft ind. Daher kommt es, daß man in allen Jahrhunderten, und in allen Laͤn⸗ dern das Eigenthum, unter den verschiedenen Formen, als das sicherste Psfand für die gute Ordnung und die Ruhr betrachtet hat, gleich wie man sters gesehen, daß diejenigen, die Unruhen zu erregen fuchten, den Volks⸗Leidenschaften frei den Zugel schließen ließen und sich' der Masse der Proletarier als ihres Werkzeugs bedienten. Nach diesen Grundsaͤtzen haͤtten wir gewuͤnscht das Wahlrecht allen denen zu verleihen, die ein Einkommen haben; nach langen Contro⸗ versen aber, und nach einer Erdrterung der verschiedenen, Systeme/ die bei anderen Natlonen befolgt werden, haben wir hierauf verzichten müssen. Der Mangel an statistischen Notijen, so wie die Verwirrung, Vörwickelung und Ungleichheit in ber Bestcuerung der vẽrschiedenen Provinzen. Spaniens haben unserm Wunsche ein unbesiegbares Hinderniß entgegengestellt, nur wir haben uns gendthigt gesehen, in diesem Punkte die voll⸗ staͤndige und allgemeine Anwendung des von uns angenommenen Prinzips aufzugeben. = Glůcklicherweise ist jedes Wahl System sei⸗ fer Natur nach veränderlich, nur der Verbesserung wie der Aus⸗ dehnung faͤhig Es hat uns daher angemessener geschienen, dasselbe zum Gegenstande eines besonderen Gesetzes zu machen. Was vor⸗ zuͤglich nothwendig und dringend war, da das Wohl des Staates eine rasche Zusamnenberufung der Cortes erheischte, das war die Ent⸗ werfung eines gleichmaͤßigen, gerechten, klaren und leicht anwendbaren Wahl⸗Plans, dessen Grundlagen der Gesellschaft die erforderlichen Ga⸗ rantien gewährten, und das, dem Prinzip nach, dieses hochwichtige Recht für immer bestaͤtigte Diese Ansichten haben uns bei dem Wahl⸗Ge⸗ setze geleitet, das wir bald Ew. Maj. zur Bestäͤtigung vorlegen werden. Rach diesem Gesetze soll in jedem Bezʒirks⸗Hauptorte (häartido) eine Wahl⸗Junta bestehend aus allen Mitgliedern des Magistrats (Ajun famiend“) mit SEinschluß der Syndici und der Beputirten der Eurporatlonen, denen sich zu gleicher Zahl die höͤchstöesteuerten Ein⸗ wohner anschließen sollen, errichtet werden, es ist dies eine Metho⸗ de, die kurzlich mit Erfolg bei der Erneuerung der Raͤthe (Conse- jales) angewandt worden ist. Eine jede dieser Bezirks-Junten er⸗= nennt 2 Waͤhler, die sich an den Hauptort der Provin; begeben um hier die Ernennung der Procurgdores zu den Cories vorzunehmen. Wenn dieser Wahl-Plan auch nicht alles das in sich vereinigt, was in der Theorie zu wuͤnschen wäre, so hat er doch, unserer Meinung nach, den schatzenswerthen Vvrzug, daß er sich leicht aus⸗ führen laßt Er setzt zwei Abstufungen in den Wahlen fest, ein Eystem, das uns von der direkten Wahl, die in Spanien fast un⸗ moͤglich ist, und auch von einer großen Vervielfaͤltigung der Abstu⸗ fungen, die nur das Wesen der Institution selbst geschwaͤcht hatte, den Vorzug zu verdienen schien. Durch das Verfahren, welches wir angenommen haben, wird den staͤdtischen Koͤrperschaften ein bedeutender Einfluß auf die Wahlen verliehen, wahrend zu gleicher Zeit das Wahl-Recht auf eine große Zahl von Städten ausgedehnt wi'd und sfets auf das erhaltende Element des Eigenthums basirt bleibt. Da aber ein Stagt unmdglich bestehen kann, wenn man irgend ein Rad der Staats⸗Maschine aus dem ihm angewiese en Orte derruͤckt, fo schlagen wir als wesentlichen Punkt vor, daß die Wahl⸗Junten, sowohl in den Bezirken als in den Provinzen, sich einzig und allein mit dem Zweck beschäftigen, um dessentwillen sie zusammenbe⸗ rufen sind. Alles, was sie außer ihren besonderen Befugnis⸗ sen etwa vornehmen möchten, soll fuͤr nul und nichtig er⸗ klaͤrt werde. Waͤhrend das Volk das so wichtige Recht, feine Bevollmaͤchtigten zu ernennen, in seinem ganzen , frei ausuͤbt, darf es doch niemals vergessen, Laß es unterthan ist, benn sonst foͤnnten weder seine Repraͤsen anten selbst ihr Mandat zr⸗ fuͤllen, noch die Gesetze ihre Herrfchaft behaupten, noch irgend eine Regierungs- Form, geschweige eine Monarchie, bestehen. Wenn man sowoöhl in Betreff der Eigenschaften der Waͤhler, wie in Be⸗ treff der Wahl⸗Form Vorsichts= Maßregeln getroffen hat, um der Gesellschaft Buüͤrgschaften zu gewähren, so war es natuͤrlich, daß man in der Bezeichnung der Eigenschaften, die dazu noͤthig seyen, um zum Proeurador des Königreichs erwählt zu wer⸗ den, 'mit och größerer Vorsicht zu Werke ging Davon bing besonders die Hoffnung ab, daß die alte Instuution der Cortez von Reuenn in dem Spanischen Boden tiefe Bun. zeln schlagen koͤnnte, statt daß man sie verwelken und sich in die harte Noihwendigkeit versetzt saͤhe, sie mit Gewalt ausrotten zu müssen. Dieselben Bedingungen, welche erforderlich sind, um Wähler zu seyn, sind es auch, um gewählt zu werden, nur in aus⸗ agedehnterem Maße, in Betracht des Unterschiedes beider Functionen. Man durfte nicht aaßer Acht lassen, daß die Verhaͤltnisse und Ei⸗ genschaften der Procuradores der Institution selbst Ansehen verleihen und fo dazu beitragen muͤssen, die fentliche Sittlichkeit, ohne welche die besten Gesetze unfruchtbar und ohnmaͤchtig bleiben wurden, zu bejdrdern. In derselben Absicht schlagen wir als Hauptgrundsatz vor, daß Niemand Procurador in den Eortes seyn duͤrfe, wenn er nicht ein bestimmtes Einkommen nachweisen kann, denn wir glaub⸗ ten, daß es unerlaͤßlich sey, einiges Vermdoͤgen zu besitzen und we⸗ nigstens auf einem ziemlich anstandigen Fuß leben zu konnen, wenn man auf eine Zeit lang seine häuslichen Geschaͤfte verlassen soll, um den Staats-Geschaͤften obzuliegen, ohne eine Verguͤtigung oder Ent⸗ schädigung zu erhalten. Nachdem beide Kammern auf, diese Weise konstituirt wären, fehlte nur noch, daß man sie eoordinirte, da⸗ mit sie zu einem und demselben Zweck gemeinschaftlich hinwirken koͤnnten, und zwar unter dem Schutz der Kdͤniglichen Macht, die als hoͤchste Vermittlerin, die heftigen Kollisionen zwischen den verschiedenen Zweigen des gesetzgebenden Koͤrpers verhindern und ein richtiges Gleichgewicht unter ihnen erhalten muß. Von dem Könige hängt es ausschließlich ab, zu beurtheilen, zu wel⸗ cher Zeit die Cortes sich, nach den Umstaͤnden, in denen die Na⸗ tion sich befindet, nur nach ihren Wunschen und Beduͤrfnissen ver⸗ sammeln sollen. Eben so steht es ihm, insoweit er es fuͤr angemessen haͤlt, zu, die Cortes zu susvendiren, um sie aufs Neue zusammenzu⸗ berufen. Endlich kann er auch, als nothwendiges Mittel, um grd⸗ ßere Uebel zu verhindern die Cortes aufloͤsen Ohne dieses Recht und dlese Präͤrogative würde über kurz oder lang, nothwendig der Fall eintreten, daß die Königliche Macht sich⸗ durch ihre Ohn⸗ macht, den Ungestuͤm der Volkskammer zu zuͤgeln, den grds⸗ ten Gefahren ausgesetzt saͤhe, oder daß ihr, jedes rechtmaͤ⸗

n kielt. So bildete sich im Schooß der Nation eln neues po

inen Gewalt einen Abbruch zu thun ih ha s ah in, Element, welches, wie natürlich, in den Cortes der Monarchie

der souvera ; z erhaͤltnissen zur festesten Stute dient.

wichtigen V Es darf der Befugniß, die⸗

lien zu sehr aufgeregt werden.

ßigen Mittels der Selbstvertheidigung beraubt, nichts wei⸗

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