1834 / 125 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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an die Kammern „hat uns in gleichen Grade iülberraschen und he— trüben müssen; und bieses Gefühl wird getheilt von einer sehr großen Majorität unserer Mitbürger. Vergebens haben wir bei entw ickelung seiner Motive nach einem der leitenden Grundsätze, nach einer der dringenden Rücksichten uns umgesehen, welche hier vor allen Dingen hätten zu Rathe gezogen werden sollen. Der Entwurf taugt nichts un= ter dem finanziellen Gesichtspunkte, denn die meisten Sätze sind zu hoch, um einträglich zu seyn; er ist verderblich für viele unserer Ge⸗ werbe, für unseren Binnen- Handel, für unser Kolonigl-System . unser politisches Verhältniß zum Auslande; in Gemeinꝑlätzen. Vor urtheilen und Unkenniniß der wichtigsten Thatsachen der Industrie . des Handels wetteifert er mit den schlimmsten Produkten dieser Art, welche das Kaiserreich oder die Restauration zu Tage gefördert . Ünnd der Verein der Weinbauer im Departement der Nieder- Pyre— näen sagt im Eingange seiner gegen denselben Entwurf gerichteten Adresse: „Derselbe biete nur die Verlängerung eines durch die, Nestau⸗ ration geschaffenen und langst unerträglich gewordenen Zustandes; ledig⸗ lich auf Bereicherung einiger großen Eisenfabrik- und Wald⸗Eigen⸗ thümer sei er berechnet ob eine große Nation denn geschaffen sei, zum Besten weniger Privilegirten in ihren wesentlichsten Bedürfnissen belastet und gedrückt zu werden““ Rußland. Nach Allerhöchst bestätigtem Reichs⸗Rathsschluß vom 20. Febr. d. J. die Unterpfands-Annahnte der Billets der. Ehländi⸗ schen, Lievländischen und Rurländischen Adligen Banken bei Lieferun— gen betreffend, ist verordnet; K ö . b gn d, Esthlandischen und Lievländischen Kreditkassen, kön⸗ nen bei Kronlieferungen und Stellungen, wie auch bei Unterhal— tung von zinstragendem Krongut überall als Unterpfand auge⸗ nommen werden; die Billete der Kurländischen Adligen. Bank aber nur bei Lieitation obgenannter Unternehmungen in den Ostsee⸗Gouvernements, den sechs westlichen Gouvernements und der Provinz Bialystock. 2) ie e, , Billete sollen als Unterpfand zu den vol— len Summen angensmmen werden, ein Rubel für einen Rubel, mit den gehörigen Blanko- oder Uebertragungs⸗Indossementen. 3) Bei Annahme dieser Billete, wie auch bei ihrer Zurückgabe an die Pfandgeber, sollen diejenigen Behörden gehörig in Kenntuiß davon gesetzt werden, von welchen diese Billette autgegeben sind. Das Departement des auswärtigen Handels hat den Zoll Aemtern die Vorschrift ertheilt, die ReichsschatzBillete der IV. und V. Serie, mit Zurechnung der Zinsen vom 1. Febr. 1834, bei Entrichtung der Joll⸗ Gebühren, unweigerlich in Zahlung anzunehmen, und dabei die Vor⸗ schriften des Departements vom 18. und 27. Juli 1831 zu befolgen.

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Durch Allerhöchst bestätigten Beschluß des Minister-Comit« vom 30. Januar c. sind die Quarantainen am Asowschen Meere aufgeho ben. Im Flecken Aluschta soll eine Quarantaine-Barrière errich— tet werden. . ö Vom Departement des auswärtigen Handels wird deklarirt und verordnet: . . daß selbst gebrauchte Spielkarten, gleichviel in welchem Quantum, den in's Reich eintretenden Reisenden, bei denen sie gefunden wer⸗ den, nicht verbleiben dürfen, sondern ihnen, zur Einsendung an das Vormundschafts-Conseil, den bestehenden Verordnungen gemäß, ab⸗ genommen werden sollen; daß jedoch für Spielkarten, welche nicht versteckt, bei Besichtigung der Effekten der Reisenden sich vorfin— den, die durch Nr. 16 der Verordnung vom 27. Mai 1819 bestimmte Strafe nicht zu verhängen ist.

Deutschland. Die Regierungen von Oldenburg und Bre— men haben resp. unterm 7. Febr. und 13. Jan. d. J. verfügt, daß in ihren resp. Häfen die Russische Flagge völlige Gleichheit mit den National-Schiffen, in Betreff, der Schifffahrts-Abgaben, genießen soll, so lange eine solche Gleichheit in den Russischen Häfen rücksicht⸗ lich der Oldenburgischen und Bremer Schiffe befolgt werden wird.

Zu Hannover ward am H9ten d. M. das (seinem wesentlichen Inhalte uͤach bereits in unserem Artikel VI. Staats-Zeitung Nr. 66 5. J. erwähnte) neue Münz⸗-Gesetz publizirt. Die Königl. Bestätigung ist vom Sten d. M. Eine Königl. Verordnung vom selbigen Dato enthält den Umrechnungs-Tarif, nach welchem die auf Conventions⸗ Münze lautenden Zahlungen in dem Verhältnisse von 363 37 in neuem „Courant“ geleistét werden sollen. Eine fernere Verordnung, gleich⸗ falls vom selbigen Tage, bestimmt, daß im Herjogthum Bremen und Lande Hadeln für die Erfüllung von Geld-Veibindlichkeiten zwischen Privat⸗-Personen das Verhältniß von 1 Rthlr. Conventions⸗Münze zu 1 Rthlr. 8 fl. Courant, bis zum 1. July 1836 noch nicht anwendbar seyn, sondern deshalb Verabredung zwischen Zahlern und Empfängern eintreten soll. = . , n .

Für das Großherzogthum Baden enthält das Regierungsklatt vom 5ten d. M. eine Verwarnung, außerordentliche Waaren-Vor— räthe aufzuhäufen, die im Falle eines künftigen Beitrittes des Groß herzogthums zu dem zwischen mehreren Deutschen Regierungen ahge⸗ schlossenen Zollvereine einer Nachversteuerung unterliegen dürften. Die betreffende Bekanntmachung selbst befindet sich in Nr. 101 der Staats— Zeitung Art. Karlsruhe) . ö.

Eine Großherzogliche Verordnung vom 12en d. M. verfügt fol= gende Modifieationen der zwischen Baden und der Schweiz seit dem Jahre 1826 in Zoll- und Handels-Sachen bestandenen, und mit Aus— siahme der modifizirten Punkte auch künftig vorerst fortbestehenden pro⸗ visorischen Uebereinkunft; ö . .

1) Kassee, Zucker, ausländische Gewürze, unverarbeitete Leder, Cor⸗ duan, Saffian und Sohlleder, Fabrikate aus Seide, Floretseide, Baumwolle, Wolle, Leinen, unvermengt oder aus mehreren die= ser Stoffe bestehend, neue Kleidungsstücke und Leder⸗-Fabrikate unterliegen beim Eingang aus der Schweiz dem gesetzmäßigen Zoll, ohne Rücksicht auf die Quantität, in der sie eingebracht werden. ; . 2) Die Schweizer Weine dürfen nach dem ersten Ablaß, nur in den Haupt-⸗Foll-Stationen Waldshut, Zollhaus am Randen und Konstanz gegen den durch die Uebereinkunft vom Jahre 1826 ermäßigten Zoll zugelassen werden. . , Zu Hamburg ist durch Rathsschluß vom Aten d. NM. in Er— wägung vielfacher gegen Artikel 1 des revidirten Wasser-Schout-Regle— ments vom Jahre 1786 kürzlich vorgekommenen Contraventionen bestimmt worden; daß ferner kein unter Hamburger, Flagge fahrendes Schiff auf dem Zoll-Comtoir die erforderlichen Papiere erhalten soll, ehe nicht durch einen Schein des Schouts, oder durch Production der Musterrolle dargethan worden, daß der Rheder oder Schiffer den Vor— schriften des Reglements von 1785 nachgekommen sey.- ;

Niederlande. Nr. V. des diesjährigen Staats-Blattes enthält eine Königliche Verordnung vom 28. Februgr d. J. mit mehrfacher resp. Beschränkung und Ausdehnung der in Bezug auf Erzielung, Be— reitung und Verkauf der Färber⸗Röthe (Meekrap) bisher schon bestan— denen handelspolizeilichen Vorschriften.

Belgien. Nr. 107 des Moniteur Belge enthält eine König⸗ liche Verordnung vom 12ten d. M. zur näheren Bestimmung der Art und Weise, wie das Gesetz vom 22. Februar d. J., betreffend die- unter Umständen zu bewilligende zollfreie Einfuhr gewisser Maschinen und Gewerbs⸗-Utensilien zur Ausführung gelangen soll.

Schweden. Durch K. Verordnung vom 15. März d. Xöist, in Erwägung des baldigen Ablaufs der Handels-Convention mit Rußland vom 26. Februar 1828 und vielleicht nahe bevorstehenden Erlasses einer neuen allgemeinen Zoll-Taxe, bezüglich auf Schwedens Handels— Gemeinschaft mit Rußland und Finnland, wesentlich Folgendes zur Nachachtung vom 1. Juni d. J. ab bestimmt worden:

1 Gleichstellung Russischer und Finnischer Schiffsgefäße in Schwe— 6 Häfen mit den Nationalen in Bezug auf Schifss-Abgaben aller Art.

27) Dieselbe Gleichstellung in Bezug auf Aus- und Eingangs-Abgaben aller erlaubten Waaren, jedoch nur für Russische Schiffe, und

3) für die Finnischen auf den Saglj⸗-Artikel beschränkt,

J. . Voraussetzung der Recipzozität in Rußland und

finnland.

4 . der bestehenden Einfuhr-Abgaben um 50 pCt, von

Zwischen Gothenburg und Hull ist eine neue Postverbindu Dampfschiffe eingerichtet, das desfallsige lickerelnkemhnien vori ö f sieben Jahre abgeschlossen, und die Fahrt seit Anfang dieses Monats bereits wirklich eröffnet worden.

In dem Zoll-Comité des Reichstags soll de s fuͤr Getreide (statt der bisherigen Zoll⸗Skala, ein fest er jedoch eine ziemlich hohe Nor—

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daß künftig f . . Zoll anzunehmen sey, obgesiegt haben, jedoc lich hehe, mirung' desfelben vorzuschlagen beliebt worden seyn. Desgleichen soll

*. 2 2 nächstens zu erwartende neue Zoll-Qdnung alle, ite reale als personale, aufheben, die Vorschläge über Entschädigung; Privilegirten aber zum Gutachten künftiger Previnzial-Stände vorstel⸗ len werde.

Königreich beider Sizilien. Für. t ö in Bezug auf die in den Häfen des Königreichs ankommenden Sc nachstehende Sanitats-⸗Maaßregeln verordnet worden. ö Plätze und Länder werden betrachtet, und die von daher kommenden Schiffe, definitiv oder vorläufig abgewie⸗ sen; alle Astatische und Afrikanische Küsten, mit Ausnghmme von Algier, Tunis und Tripolis; das übrige Osmanische Reich in Europa und die anliegenden Inseln; die Insel, Lampedusa; die Königreiche Granada und Andalusien, Portugal mit Ausnahme von Lissabon; Schottland zwischen St. Andrews und . Christiania und Drammen: Louisiana, der Missssipi, die Insel Kuba, der Staat Guatimala, Mexiko, und die Stadt Valparaiso.

1) Als angesteckte

306 9 Talg und Talglichtern, um 16 pCt, von Karavgnen, Thee wenn auf Schwedischen, ,, gen. Russischen oder Finnischen Schiffen in Schweden eingeführt. —ᷣᷣ

Neue Tarifirung nachbenannter Finnischer Produkte und Waa⸗ ren: Baumrinde, Boote, Beeren, Butter, Duhnen, Eier, FKisen, Federn, gesalzene Fische, leinene Gewebe, Glas, Holz, Holz-Arbei⸗ ten, Hopfen, Käse, Kienruß, Kümmel. Kupfer, Oel, Pottasche, Säcke. Schiffe und Schisssgeräthe, Speck, Stroh, Strümpfe, Tabacksblätter, Talg, Talglichter, Vieh, Zungen, mit einiger Erhöhung gegen den Tarif vom 10, April 1828. . Erlaß von 56 pCt. des Einfuhr⸗-Zolls von allen übrigen Fin⸗ nischen Produkten und Waaren, wenn überhaupt zur Einfuhr er⸗ laubt, und in Schwedischen, Norwegischen, Russischen oder Finni⸗ schen Schiffen eingeführt. . . ö. Erlaubniß zur Einfuhr Finnischer Natur- und Kunst⸗Produkte, selbst wenn dieselben im Allgemeinen verboten wären, gegen einen

Zoll von 10 pCt. ad val. jedoch nur direkt aus Finnland eingehend, und mit Ausnahme von Branntwein, Salpeter und Spielkarten.

Berechnung der Convoi-Abgabe und Zulage für alle Waaren aus und nach Finnland zur Hälfte des sonst gewöhnlichen Satzes, und gänzlicher Erlaß derselben bei zollfreien Artikeln. 4, Nothwendigkeit einer Beobachtung der Bestimmungen des §. 14. der Verordnung vom 10. April 1828, wenn der Finnische Han del der vorstehend suh 5 8 ihm bewilligten Vorzüge theilhaftig werden will. ; ; w . Fortbestand aller bisher schon für Schisse des Fin nischen ⸗ge⸗ meinen mannes in Bezug auf Zoll⸗Angabe und Art der Abgaben-Entrichtung bewilligt gewesenen Erleichterungen. Forthestand der für die Ausfuhr von Stockholm nach Finnland, so wie für Auflegung und Umladung von nach Finnland bestimm⸗ ten Waaren schon in Kraft befindlichen speciellen Vorschriften.

Fortbestand simmtlicher Bestimmungen der Verordnung vom

10. April 1828 bis zum 1. Juni d. J.

Durch Verordnungen der Quarantainẽ-Kommission vom 10. und 24. März ist bestimmt worden: ö . 1) Herstellung der sonst aufgehobenen Cholera-Quarantaine in Bezug

auf Waterford in Irland.

2) Erklärung, daß wegeñ Pest und gelben Fiebers als angesteckt

betrachtet werden sollen Havanng, Konstantinopel, die Insel Syra und der Archipelagus; als verdächtig die Westindischen Inseln, mit Ausnahme von St. Barthelemy, die Berber-Küsten, alle Türkische, Griechische und Aegyptische Häfen. Außerdem sollen, auf Grundlage der Bekanntmachung vom 25. Januar 1833, alle aus der Levante oder aus irgend einem außerhalb Europa belege— nen Hafen ankommende Schisse einer Quarantaine unterworfen

seyn, mit Ausnahme der direkt von St. Barthelemy oder, Bra= sillen kommenden, hinsichtlich welcher eine besondere Verfügung

besteht.

Verfligung, daß Quarantaine-Psflichtige, nach des Schiffer eigener Wahl, entweder bei der Quarantaine-Anstalt zu Drott⸗ ningskär (bei Karlskrona), oder bei der provisorisch von Hasselb⸗ fata nach Sandhamn verlegten, ihre Quarantaine abzuhalten haben, und daß die Quarantaine⸗Untersuchung der vom Auslande kommenden Schiffe, die durch das äußere Fahrwasser nach Steg holm gehen wollen, so wie voriges Jahr, bei Furusund, Sand⸗ hamn oder Dalarö, stattfinden soll, und die Befehlshaber an die—

fen Orten berechtigt sind, Praktika zu ertheilen.

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das Eomité“ für Fortdauer des Einfuhr-Verbots von Stangen Eisen und des Ausfuhr-Verbots von Roh-Eisen sich entschieden, endlich auch in Bezug auf Einfuhr verschledener Lebensmittel und landwirthschast= licher Produkte einige Prohibitiv-Bestimmungen in Antrag gebracht haben. K

Im Zoll-Budget des Königreichs Norwegen für r, i830 war Die zu hoffende Einnahme auf Iö,000 Spis. Silber und 12s Spzs. Zettel veranschlagt worden., Sie hat aber, ungeachtet stattge un dener Ermäßigung mehrerer Tarif-Sätze und namentlich des Ausfuhr= Zolls vom Holze, effektiv betragen 914,660 Sypzs. Silber, und 522, 770 Spzs. Zettel. Im Jahre 1832 hatte sie, bei höheren Zollsätzen, nur 36,881 Spzs. Silbẽr und 472,050 Spis. Zettel geliefert.

Dänemark. Kieler Briese vom 20sten d. M. melden, auf, den

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Grund angeblich glaubwürdiger Kopenhagener Nachrichten, daß die ⸗-Ordnung alle Zoll-Freiheiten, sowohl der

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fn von Neapel ankommen, können bloß im Lazareth von

Ausnahme abzuweisen.

3) Als verdächtige Orte und Gegenstände sind bezeichnet: ) die Regentschaften Algier, Tunis und Tripolis, mit, 28 tägiget Sani— täts-Behandlung für ansteckungsfähige und 14tagiger für nicht ansteckungsfahige Gegenstände, bloß im Hafen Nisita. h) Brie chenland, mit derselben Behandlung, bloß zu Nisita oder Brin⸗ dist. c) Die Jonischen Inseln, die Russischen Häfen des Schwar⸗ zen und Asowschen Meeres, Lissabon, die großen und kleinen. An⸗ tillen, und Gibraltar, mit derfelben Behandlung in allen Laza—

reth⸗Häfen.

Als unterbrochene Lokalitäten werden betrachtet, und die daher kommenden Schiffe einer resp. 21 tägigen und 14 tägigen Sani⸗ täts-Behandlung unterworfen: Dalmatien, Irland, das südliche Spanien und die Balearischen Juseln, das übrige Schottland, das Übrige Norwegen, das übrige der Vereinigten Staaten, das

übrige Südamerika.

5) Als Lokalitäten unter Beobachtung sind bezeichnet: a mit 14 tä⸗ giger Beobachtungs-Quarantaine die Inseln und Bänke von Ter⸗ reneuve, die Insel Capraja, die aus der Meerenge von Gihraltar ankommenden und nicht unter obigen Klassfficationen der Lokal— Kontumaz begrissenen Gegenstände: p) min Ttägiger Beobachtungs⸗ Duarantaine das Litorale des Lombardisch-Venezianischen König—

reichs, Fiume und Triest.

Spanien. Im Einfuhr⸗Zoll⸗Tarife dieses Königreichs sind zwi— schen dem J. September v. J. und 31. März d. tionen verordnet worden:

pro Stück überstei

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hierüber sch

Portugal.

matischen gegenseitig Privilegien und Immi des Schiss, dessen Lad

unt. Span. unt. fremd. Flagge Real. 4 Real. .

Bretter (3 Zoll dicke) vor der Hand das doppelte des jetzt bestehenden

der Hand über den bereits

henden Zoll nach pro Pfd. . ...... ö ö. Walkererde: pro Arroba. . JJ ?

Fächer: (solche, deren Werht 30 Real.

gt, indem die ge⸗ ö . ringeren verboten sind)? ... 15 pCt. ad valor. 25 pCt. ad valor. Blutegel sind einzuführen verboten. Spazierstöcke: (eiserne mit Firniß überzogene) pro Stück... ( Bicarbonate von Soda ist einzufüh⸗ ren verboten. . Mehl und Getraide, s. hierüber die schon in unserem Art. LI. St. 3. Nr. 66 d. J. gegebene Nachricht. . wa Dochte zu den Lokatelli⸗Lampen .. 15 pCt. ad valor. 25 pCt. ad valor. Schnallen Eiserne, ö für

Pferdegeschirre) sind verboten.

ö ö gegossene pro Pfd.... 20 Marav. 30 Marav. Dauben, Pipen und Reifen, s. die

on in unserem Art. VII.

J. ertheilte

unterm 22. März d. J. ist zu Lissabon ein Dekret erlassen worden, welches Lissabon und Porto zu Freißsthen erfurt, Cden Inhalt dieses Dekretes s im Art. Portugal, Nr. 112 der St. 3.) Südamerika. Der am Schlusse unseres Artikels I. in Nr. 100 .d. J. erwähnte Handels-Traktat zwischen Venezuelg und Frankreich soll wesentlich die Bestimmung enthalten, daß dier dip lo⸗ . lgenten, Staatsbürger, Schiffer und Waaren beider Lander, in beiden, aller der begünstigtesten Nation zugestandener mitten zu genießen haben werden; und daß je— ung einem Staatsbürger von Frankreich oder Ve— nezuela gehört, resp. in Venezuela oder Frankreich als einheimisch be— trachtet und behandelt werden wird. K.

Meteorologische Beobachtung.

Nach einmaliger

Nach mitt. Abends . Be .

2 Uhr. 10 Uhr.

Luftdruck. . ss35, zo Par. Luftwaͤrme 11,00 R. Thaupunkt 4 9,5 9 R. Dunstsaͤttg. Wetter...

Wolkenzug

ng durch Kanz- Bill. 2

äufig auf

Span. 58 70. 338 441.

der wichtige Grundsatz,

28. April. der Konig an seinem Namenstage (1. Corps um 4 Uhr Nachmittags empfangen werde. In der heutigen Sitzung legte Herr Gillon den riums des offentlichen denten nieder. der Te thungen uͤber den Gesetz-Entw: auf der niederen Seine; sie sin

für das Jahr 1830

An der Tagesordnung waren darau urf wegen des Schifffahrts-Zolls d fuͤr das Ausland von keinem

geht die Rede, daß naͤchstens 2 Nichel zu Paris angekommen; er hat sogleich ein Verhör be—

Beim Kriegs⸗Ministerium ö ö n aufgeschlagen werden

er in der Ümgegend der Hauptstadt en , das eine bei Compièegne, das andere bei Versailles.

Herr Marrast, der Haupt-Redagcteur der öi ommission des Pairs⸗-Hofes verhoͤrt. In— standhaft, auf diejenigen Fragen zu ant— e Geschaͤfte der Redaction des genannten t werden, indem er sich darauf beruft, dieserhalb an den verantwortlichen Her⸗ Die Kommission ihrerseits will indes— cht nicht gelten lassen und behauptet, daß bei Fiction des verantwortlichen

fast taglich von der K dessen weigert er sich die uͤber di Blattes an ihn gerichte daß die Regierung sich ausgeber zu halt sen diese Ausflu elte Staats-Verbrechen die gesetzliche rs verschwinden muͤsse. Aus Lyon meldet mah. . n. . 6 .

ie en Dorfschaften verlegt worden sind. . ; ; ö . ni te ie umliegend . Bec te er suhirelcf Wahrheiten zu sagen. Hierauf aber muß sich auch die Aufer— Nachts die Stadt; indessen ist bis

Für das laufende Jahr sind hisse

en habe.

Herausgebe

weise in d nden Dijon uͤbt die Polizei die st len durchstreifen des Ruhe daselbst nicht gestoͤrt worden. pinal sind mehrere M Vereins verhaftet worden. Ein Englischer Franzoͤsin verheirathet is ist kurzlich (wie die G J . . . Tassationshof hat gestern ent da F der als . einer fremden Macht in Frankreich residirt, des National⸗Garde uͤberhoben sey. ehemaliger Divisions-Chef, beim Finanz. . Ministerium, und einer der Stifter des „Constitutionnel“, ist d rn hier selbst mit Tode abgegangen. J Das Journal des Débats versichert wiederholt, daß, den Nachrichten aus London zufolge, an besprochenen Traktats in Bezug auf die

Schiffe, welche aus den als angesteckt angesehenen Orten im Ha⸗ ü. sita zur Entlöschung der nicht ansteckungsfähigen Waaren, un⸗ ter Kontumaz und den strengsten Sanitäts⸗Maaßregeln, je nach Beschaffenheit der im Art. 48 des Sanitäts⸗ Reglements vorgese⸗ henen Umstände, zugelassen werden. Aber die Schiffe selbst und

ö. ; Offizier, die darauf befindlichen anste ckungsfähigen Waaren sind ohne alle

Dienstes bei der Herr Chevassut,

nicht mehr zu zweifeln sey. Heute schloß 5p 104. 55. Zproc. pr,

Frankfurt a. M., 99. 4proc. S9 Aktien 1523. G. 2604. Br. L. 6a Br. 923. G. Hproc.

S894.

Span. Rente 70. 70. J. folgende Modifica⸗ 23

33 5 Par. 335,72 Par. Quellwärme 6,79 R.

. 0 5 30 69 . / . J

6c pCt. 87 pCt. Bodenwärme 9,3 9 R. M 2. 4 . true trübe; Ausdünst. 0, o 9 1 Rh.

S. Ww.

ider shlas 0, O 6 2 Rh.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 29. April. ;

Niederl. wirkl. Schuld 50ꝝ*. 58 do. 963. Ausgesetzte Schuld 113. Amort. 895. 318 —. Russ. (v. 1831) 986.

7 . .

Hreuss., Fräörnieu-Schene g8 43 do. 973. Oesterr. 965 538 Span. 70 *. 38 443. - ö Antwerpen, 28 April. . . hid 993. Nenap. 88. TZinsl. 161.

Wien, 29. April.

563 Met. 9813. 43 882. kank-Actien 1251. Loose zu 100 FI. 201.

ö m Neueste Nachrichten.

Die hiesigen Blatter zeigen an, Mai) das diplomati—

Redacteur Cottel. . x mmm . Gedruckt bei A. W. Hayn.

der Deputirten-Kammer Bericht uͤber das Budget des Ministe⸗

interrichts auf das Bureau des Praͤsi⸗ arauf die Bera⸗

Tribune, wird

itglieder des republikanischen

Namens Muirson, der an eine et ist und seit 1z Jahren Paris bewohnt, . azette de France behauptet) seiner aus Frankreich verwiesen worden. daß ein Franzose,

an dem Abschlusse des viel 6 Pyrenaͤische Halbinsel

roc. Rente pr. compt. 104. 50. fin Cour. Compt. JS. 30. 9 . 9 35. a.

sin cour. 94. 95. 5proc. Span. 72. Iproc. do. 44. w. Obl. 29. Hproc. Belg. 98. 5proc. Rom. J. Mai. Oesterr. 5proc. Metall. 99m. 21proc. 523. Iproc. 233. Br. Bank Part.‘ Obl. 1389. Br. Loose zu 100 Holl. 5proc. Obl. von 1832 gälz. Preuß. Praͤm. - Sch. 546 z. 54. proc. Anl.

Zproc. do. perp. 443. 441.

gar Poln.

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Allgemeine

ische Staats—

Berlin, Dienstag den 6ten Mai

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g in t liche Nachrichten. oni de ages

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Eigenthuͤmer Nau— mann aus Christiansburg bei Landsberg a. d. W. die Rettungs—

Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.

Der bei dem Land- und Stadtgerichte zu Havelberg ange— stellte Justiz⸗Lommissarius Tauben speck ist zugleich zum No— tar in dem Departement des Koͤniglichen Kammergerichts er—

nannt worden.

Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung

zu Königsberg ist der bisherige Huͤlfs-Prediger Sin—

gelmann zu Bartenstein zum Pfarrer der evangelischen St. Johannis-Kirche in Koͤnigsberg berufen worden.

Rath, Praͤsident der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden und Chef des Seehandlungs-Instituts, Rother, von Leipzig. Abgereist: Der Koͤnigl. Bayerische Kämmerer, außeror— dntliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am Kaiserlich Russischen Hofe, Graf von Lerchenfeld-Koͤfering, nach Muͤnchen.

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ü , chr ich ten. ö Ausland. . dran kr en ch.

Paris, 28. April. Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom

2bsten d. M. ist der Generalstab des Ober-Befehlshabers der hhiesigen National Garde in folgender Weise zusammengestellt vworden. Ein Chef des Generalstabes, 5 Brigade-Generale, 3 Obersten, 4 Oberst⸗Lieutenants, 13 Eskadrons-Chefs, 31 Capi— tains, 1 Intendant, 1 Unter Intendant, 1 General-Chirurgus und 1 Stabs-Chirurgus. Zum Chef des Generalstabes ist wie— der der General Jacqueminot ernannt worden. Die 5 Brigade— Generale sind: Der Graf Friand, Herr von St. Aignan, der Baron von Hallez, Herr Tourton und der Graf Delaborde.

. Laut einer von einem Tarife begleiteten Koͤniglichen Verord— nung sollen die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die waͤh— rend der letzten Unruhen verwundet worden, folgende Gratifica— tionen erhalten: die Lieutenants und Unter-Lieutenants 2090 Fr., ein Capitain 300 Fr., ein Stabs-Offizier 400 Fr., endlich ein Corps-Chef 500 Fr. Die Wittwe oder die Familie eines Ge— bliebenen soll den Betrag dieser Gratification gleichfalls erhalten, unbeschadet ihrer etwanigen Anspruͤche auf eine Pension. Die Untersuchungs-Kommission des Pairshofes hat schon mehr als 300 Personen verhoͤrt, von denen jedoch die meisten vwieder in Freiheit gesetzt worden sind, weil ihre Verhaftung nur aauf leichten Verdachtsgruͤnden beruhte.

. Gestern ist der bekannte Jeanne aus dem Gefaͤngnisse St.

staenden, und ist darauf nach Bicetre gebracht worden.

. Auch der Renovateur enthielt gestern die Erklarung der beiden royalistischen Blaͤtter in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen (siehe das gestr. Bl. d. St. „3. ). Der Umstand, daß die I legitimistischen Zeitungen der Hauptstadt gleichzeitig diese Erklaͤrung abgegeben haben, erregt die Aufmerksamkeit zweier Blaͤtter der richtigen Mitte, namlich des Temps und des Con— stitutionnel, welche sie mit einigen Betrachtungen begleiten. „Die Regierung“, ruft das erstere Blatt aus, „möge auf ihrer uth sein: sie moͤge sich bei ihrer uͤbertriebenen Duidsamkeit ge— en die Legitimisten, durch das Urtheil einiger Waͤhler nicht für ermaͤchtigt oder verpflichtet halten, die Woͤlfe in den Schaafstall zu lassen; sie moge sich damit begnuͤgen, in der Kammer eine echte Seite in Miniatur zu haben, um ihr unablaͤssig harte

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stehung der Karlistischen Minoritaͤt beschraͤnken, waͤhrend es fuͤr

die liberale Majoritaͤt mehr als je eine heilige Pflicht ist, sich in Masse in die Wahl⸗Kollegien zu begeben.“ Der Constitutionnel ist uͤber die moglichen Folgen der gedachten Erklarung nicht min— der besorgt, und um im Voraus die Wirkung zu schwaͤchen, die sie auf die Anhaͤnger der vorigen Dynastie hervorbringen koͤnnte, sagt er: „Diejenigen Franzosen, die aus einer bis auf einen ge wissen Punkt ehren werthen Neigung noch der vorigen Regierung anhaͤngen, nichtsdestoweniger aber ihrem Lande treu ergeben sind, erden sich gewiß nicht von einer Partei hinters Licht fuͤhren lassen, die, nachdem sie so lange von contre⸗revolutionngiren Grund

22 S 2 . D 2 3 . 2 Da 3 S * M 2 w S 2 8 3 2 8 8 2 2 8 S S * 9

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober-Finanz—

des bruͤste. In Bordeaux ist auf den 1. Mai, als den Namenstag des

worden.

merkwuͤrdige Aufschluͤsse uͤber die Production und die Verarbei⸗ tung der Seide in Frankreich gegeben. Mehr als 20 Departe—

findet in dieser Pflanzung seinen groͤßten und beinahe seinen einzigen Reichthum. sich der jährliche Verbrauch der Seide auf 200,060 Kilgr.; un— ter der vorigen Regierung auf 525,000 Kilgr. Im Jahre 1832 betrug derselbe an 6th, 0090 Kilgr.; und im vergangenen Jahre stieg der Verbrauch bis auf beinahe 800,000 Kilgr. Der Durch— schnitts⸗ Preis eines jeden Kilgr. Seide betragt 70 bis 890 Fr. Ueber 90,000 Arbeiter sind mit Fabricirung der Seidenwaaren beschaͤftigt; diese 90, 00 Arbeiter erhalten einen jahrlichen Lohn von 33 bis 35 Millionen Fr.

Einige Personen versichern, daß man im Schoße des Mi— nister⸗Raths die Frage aufgeworfen habe, ob es nicht zweckmaͤßig seyn moͤchte, die Rechts-Schule nach Versailles zu verlegen; man will auch wissen, daß die Mehrzahl der Mitglieder des Conseils dieser Ansicht beigetreten sey.

Der hier seit einiger Zeit bestehende Verein zur Verbesse— rung der Pferdezucht, an dessen Spitze Lord Seymour steht, wird am 4. 8. und 11. Mai seine Wettrennen auf dem Mars— . abhalten. Die Preise bestehen aus 5000, 30900, 2500 und 20900 Fr.

Eines der ersten Handlungs Haäuser der Hauptstadt hat waͤh⸗ rend der letzten 14 Tage fuͤr mehr als 14 Mill. Fr. in Silber— barren aus London kommen lassen. Man glaubt, daß diese Bar— ren bestimmt sind, um ein Gebot auf die neue Spanische An— leihe zu machen, die, dem Vernehmen nach, naͤchstens abgeschlossen werden wuͤrde.

Am 18ten 8. M. ist es neuerdings zwischen einigen 20 Eng— lischen Fischerkähnen, die auf den Austernfang ausgingen, und einem Franzoͤsischen Kutter, der die Kuͤste zu bewachen hatte, in der Naͤhe des bekannten Kocher de Caucale“ zu Zwi stigkeiten gekommen, die sich damit endigten, daß eins der Englischen Fahrzeuge gekapert und nach Granville gebracht wurde.

Die Quotidienne enthält Folgendes: „Die heute in Pa—⸗ ris angekommenen liberalen Korrespondenz-Mittheilungen erwaͤh—⸗ nen eines Ereignisses, das, wenn es sich bestaͤtigen sollte, die Stellung der zu einer Intervention in Portugal bestimmten Spanischen Division auf eine seltsame Weise verwickeln wuͤrde. Ein Royalisten Corps, das in jenen Briefen auf 700 Mann ange— geben wird, waͤre ploͤtzlich zwischen Oviedo und Gigon (Asturien) erschienen und agirte im Einverstaͤndniß mit den zahlreichen Guerilla's von Galicien. Die augenscheinliche Besorgniß Ro— dil's, sich auf jener Seite zu entblößen, erhoͤht die Glaubwuͤr— digkeit dieses Geruͤchtes. Unsere liberalen Zeitungen machen viel Laͤrm von einem durch die Madrider Hofzeitung mitge— theilten Bericht uͤber einen Einfall der Avant-Garde der Division des Generals Rodil in das Portugiesische Gebiet. Sie erblik— ken darin groͤßtentheils eine foͤrmliche Invasion in Ausfuͤhrung des Quadrupel⸗Allianz⸗-Traktats, was jedenfalls sehr schwierig festzustellen seyn wuͤrde, indem jene Bewegung am 16ten stattge— funden hat, und, ihrer eigenen Behauptung nach, der Traktat erst am 22sten unterzeichnet worden wäre. Es wuͤrde viel wah—⸗ rer seyn, wenn man sagte, daß bloß ein Handstreich gegen Don Carlos oder vielmehr gegen einiges Gepaͤck dieses Prinzen ge— macht worden sey; denn es ist sehr zweifelhaft, daß er sich bei der Ankunft der Christinos in der kleinen Stadt befunden habe, wie der Bericht solches behauptete. Das Journal des Debats findet jenen Bericht sehr merkwuͤrdig. Das ist Alles, was er daruͤber zu sagen weiß, und wir sind seiner Meinung, obgleich wahrscheinlich aus anderen Gruͤnden.“

Das Mémorial des Pyrenses theilt folgende Nach— richten uͤber die jetzigen Stellungen der beiden Parteien in Spa— nien mit: Quesada ist zu Vittoria eingecuͤckt; sein Armee-Corps kantonnirt in der Umgegend. Jaureguy steht in Tolosa. Bu— tron hat das Ko¶mmando von San Sebastian wieder uͤbernom— men. Zumalacarreguy haͤlt sich mit seiner Brigade, die wohl organisirt ist, zwischen Urdach und Elisondo, in welcher letzteren Stadt sich fortwaͤhrend die insurrectionnelle Junta besindet. Craso durchstreift an der Spitze seines Haufens das Thal Sa— lazar. Merino sucht mit einer gewissen Anzahl Reiter Alt-Ka— stilien zu revolutionniren; doch scheint es, daß diese Versuche we— nig Erfolg haben.

Die Sentinelle des Pyrenées spricht von einer durch den General-Capitain Llauder entdeckten Verschwoͤrung, wonach Tarragona den Karlisten habe uͤberliefert werden sollen; der Gou— verneur, der im Komplotte gewesen, sey auf der Stelle erschossen worden. Das nämliche Blatt erzaͤhlt umstaͤndlich die unlaͤngst bei Bilbao stattgehabte Execution des Karlisten-Brigadiers Ar— mencha, eines reichen Gutsbesitzers, der in dem Treffen am gten bei Bermeo gefangen genommen wurde.

Großbritanten und Irland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 28. April. Der Herzog von New eastle legte einige Petitionen in Bezug auf eine strengere Feier des Sonn— tags vor und fragte bei der Gelegenheit, ob man Maßregeln er— griffen habe, um die uͤbermaͤßig zahlreichen Prozessionen der Hand—

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141,278 wirklich Theil genommen, wovon 103,266 fuͤr die ge— genwaͤrtige Regierung stimmten, die uͤbrigen 38,012 aber den verschiedenen Oppositions⸗Parteien angehörten. Aus diesen Zah— len⸗ Angaben zieht der Verfasser einen guͤnstigen Schluß fuͤr die nächsten Wahlen. Die rohalistischen Blaͤtter sind dagegen der Meinung, daß die 68,722 Waͤhler, die bei den letzten Wahlen nicht erschienen, groͤßtentheils gegen die Regierung stimmen wurden, und daß die Orleans sche Partei daher sehr unrecht habe, wenn sie sich stets mit einer so großen Majoritaͤt des Lan—

Koͤnigs, eine General-Revue uͤber die National-⸗Garde angesetzt

Herr Prunelle, Maire von Lyon, hat in der Kammer einige

ments pflanzen Maulbeerbaͤume. Das Departement der Ardeche

Unter der Kaiserlichen Regierung belief

dann kam der Antrag des Grafen von ner Unpaͤßlichkeit wiederhergestellt ist, auf die zweite Lesung der Bill, wonach das Wahlrecht von Warwick auf Leamington Spa ausgedehnt werden soll, an die Reihe; allein ůord Wynford trug darauf an, daß zu Gunsten der dagegen eingekommenen Bittsteller vor den Schranken des Hauses erst Rechts- Anwalte vernommen werden möchten. Obgleich sich der Graf Durham diesem Amendement widersetzte, so wurde es doch ohne Abstim⸗ mung genehmigt, und es sollen nun die Parteien nebst ihren Zeugen am naͤchsten Freitage vernommen werden. Da es schon etwas spaͤt geworden war, so wurde auf den Antrag des Lord Wharneliffe die zweite Lesung der Liverpooler Bill, die heute stattfinden sollte, auf Donnerstag ausgesetzt.

Vorwande von Begraͤbniß-Feier, an Sonntagen zu halten pfle⸗ gen? Es entspann sich nun eine Debatte uͤber die nterdruͤckung der Handwerks-Vereine; die Tories, namentlich der Mar quis von Londonderry, forderten zu Zwangs⸗Maßregeln auf und wollten die Prozessionen im Nothfall sogar mit Waffen⸗Gewalt unterdruͤckt wissen, Einen besseren Eindruck als diese Drohun— gen machten die friedlicheren Aeußerungen des Lo rd⸗Kanzlers, welcher zwar das in der letzten Zeit von den Vereinen“ einge— schlagene Verfahren fuͤr widersetzlich erklärte, aber sich mit einer wehlgemeinten Ermahnung an das Volk, an solchen Widergesetz— lichkeiten nicht Theil zu nehmen, begnuͤgte.

„Ich bin überzeugt“, sagte er unter Anderem, „daß es wider— gesetzlich ist, wenn Manner sich in starken Massen versammeln, die mit dem Zweck der Versammlung in keinem Verhältniß siehen und nicht durch besondere Umstaͤnde nothwendig gemacht werden. Sol- che , , sind gesetzwidrig, weil sie auf ein großes hffent⸗ liches Uebel, auf eine Einschuͤchterüng der friedlichen Unterthanen Sr. Maijestdͤt abzwecken; außerdem sind sie in einem Handel und Industrie treibenden Staate besonders nachtheilig, weil sie den re— gelmaͤßigen Gang der Arbeiten unterbrechen; sie sind endlich dop= pelt widergesetzlich, weil sie die Ruhe und den Frieden des Staates . (Hört, hoͤrt) Dennoch ist nicht zu uͤbersehen, wie chwierig die Stellung der Minister in dieser Beziehung ist. Sie muͤssen sich fragen. „da es ein heiliges und un ern hen Recht aller Briten ist, sich zur Berathung über ihre eigenen Inter= essen zu versammeln, wie weit geht in jedem einzelnen Falle unsere Befugniß, zu entscheiden, ob sie die Graͤnzen der Ge— setzlichkeit bei diesen Versammlungen überschreiten ?““ Un— gesetzlich ist es jedenfalls, wenn zahlreiche Körperschaften in Parade aufziehen, um das auszurichten, was eben so gut von Wenigen beschafft werden koͤnnte, also offenbar mit dem Zweck, um zu drohen, um indirekte Gewalt anzuwenden. Insbe⸗ sondere ist übrigens die Lage meines ehrenwerthen Freundes (Lord Melbourne) zu beruͤcksichtigen. Wenn eg je einen Fall gab, in welchem es ungeeignet gewesen waͤre, das Gesetz mit größerer Strenge anzuwenden, so ist es der Fall, dessen man eben erwähnt hat, wo die Zwecke der Versammlung keine egoistischen, keine eigen— nätzigen waren, sondern wo man offen erklaͤrte, man verlange nur, Gnade fuͤr einige verurtheiste Mitbruͤder zu erflehen. Daß aber die Verurtheilung jener Manner gesetzlich und gerecht war, dar. äber darf kaum ein Schatten von gen bleiben. Es waͤre eine überaus freche Behauptung, es ware der gehaͤssigste Vorwurf, es waͤre die schaͤndlichste Verleumdung 343 die Richter des Landes, zu behaupten, daß jene 6 aͤnner wegen ihrer Theilnahme an, den Arbeiter Vereinen verurtheilt feyen. Kein einziger von ihnen ist angeklagt worden, Mitglied der union zu seyn; nein, sie sind angeklagt, überführt, verurtheilt und be⸗ straft worden, wegen eines der e . Verbrechen, die je began⸗ gh worden sind, wegen eines Verbrechens, das an sich setyst' ge⸗ aͤhrlich, noch Fehn icher in seinen Folgen ist, eines Verbrechens, dessen Folgen erschwoͤrung. . des Eigenthums, Vernich— tung alles menschlichen Gefuͤhles, ja selbst (denn dahin lauteten ihre Eide) Meuchelmord seyn wurden. Wegen ihrer verbrecherischen Eide sind sie verurtheilt worden. Doch, ich komme auf die Frage des edlen Herzogs zuruck. Er beklagt sich über die großen Prozes⸗ sionen bei . Nun weiß ich aber wahrlich nicht, auf wie Viele die zahl der Theil nahme an einer Beerdigung zu be— schraͤwken seyn soll, das muß ich noch von dem edlen Lord lernen. ö wenn Beerdigungen als Vorwand gebraucht werden, um Ver ammlungen zu halten, die einen andern Zweck haben, dann stellt sich die Sache anders. Zum ersten Male höre ich hier, und mit nicht geringem Bedauern, daß so heilige Gelegenheiten zu schaͤndlichen Umtrieben mißbraucht werden; aber ich din überzeugt, ein so unngtuͤrliches System kann sich nicht lange halten, es imüß in sich selbst zusammenfallen, seinen Zweck wird es nie erreichen. Ich weiß aus guter Quelle, daß die Zahl der Theilnehmer bel dem Be= graͤbniß am letzten Sonntag schon sehr bedeutend 7 fruͤhere ab⸗ genommen hat. Ich bin uͤberzeugt, daß der gesunde Sinn, daß das rechtliche Gefuͤhl meiner Landsleute sie von der Theilnahme an sol⸗ chen haͤßlichen Schauspielen abhalten wird, und daß diese Angriffe auf ihre eigenen Guter, diess Unternehmungen, die zu ihrem eige⸗ nen ungluͤcke ausschlagen muͤssen, bald ohne allen Erfolg bleiben werden. Indem ich diese Ueberzeugung ausspreche, spreche ich nicht egen, sondern fuͤr die unteren Klassen des Volks. Die schlimmsten einde, des Volkes, die gefaͤhrlichsten Feinde der Handwerker-Zünfte selbst. sind. Diejenigen, die sie zu den Schritten verleitet haben, die seit Einfuͤbrung der Gesetze uͤber die Zulaͤssigkeit der Vereine von ihnen eingeschlagen wurden.“ Nach einigen ferneren Aeußerungen in aͤhnlichem Sinne ging der LordKanzler auf den Vorwurf des Mar— quis von Londonderry uͤber, als sey die Existenz der Arbeiter- Ver eine eine Folge der von dem Ministerium Grey gegen die politi— schen Unionen gezeigten Nachgiebigkeit. Der Redner wies nach, daß die Arbeiter Verbindungen schon 5 bis 6 Jahre fruͤher entstan— den seyen, als man an politische ünionen dachte; das Erste, worauf das gegenwartige Ministerium 1830 seine Aufmerksamkeit gerichtet habe, seyen gerade die Gefahren gewesen, die aus den Handwerker- Vereinen hervorzugehen drohten; diese seyen damals, sowohl hin— sichtlich ihrer Zahl als ihrer Plaͤne, bei weitem gefaͤhrlicher gewe— sen, als jetzt; er selbst, Lord Brougham, habe von mehreren Perso⸗ nen, die mit jenen Vereinen in Verbindung stehen, besondere Schrei⸗ ben erhalten, in welchen sie sich sehr wohlwollend gegen ihn dͤu⸗ ßern, ihn uͤber das Vorhaben der Vereine beruhigen und ihn bitten, der Freund der arbeitenden Klasse zu bleiben. „Eben deswegen“, schloß der Lord-Kanzler, „eben weil ich der Freund der Arbeiter bin, bin ich den Arbeiter⸗Vereinen feind.“

Nach. Beendigung dieser Debatte legte Lord Wharneliffe mehrere Petitionen gegen die Bill vor, wodurch den Freisassen der Stadt Liverpool das Wahlrecht entzogen werden soll. So⸗ urham, der von sei—

Unterhaus. Sitzung vom 28sten. Eine Debatte

werks⸗-Vereine zu verhindern, weiche diese, namentlich unter dem

aͤhnlichen Inhalts, wie sie im Oberhause stattfand, veranlaßten