zur Antwort, daß das blsher Eingegangene sich nicht zur Mit— raf Fitz william eine von 1809 Personen unterzeichnete Bittschrift aus Edinburg ge— gen die bestehenden Korn- Gesetze vor und unterstuͤtzte dieselbe
e hatte sich heute eine sehr zahlreiche
theilung eigne. Endlich legte noch der
durch eine lange Rede. Im Unterhaus— Versammlung eingefunden, weil man allgemein auf die Entschei⸗ dung der Frage uͤber die Irlaͤndische Zehnten-Angelegenheit, die zu einer ministeriellen geworden ist, gespannt war. Herr Ward erhob sich angekuͤndigtermaßen und trug auf die gendes Beschlusses an: „Daß der Etat der prote lichen Kirche in Irland die geistlichen Beduͤrfnisse der protestan— tischen Bevölkerung uͤbersteige, und daß, da der Staat das Recht habe, die Vertheilung des Kirchen-Eigent wie das Parlament es festsetze, dieses Hau daß die weltlichen Guͤter der Kirche in Irland, gesetzlich bestehen, reducirt w solche Aenderung als eine ge als solche, zige Secretair für die Kolonieen, Irland gewesen, bezeichnet, sich in fruͤherer Zeit eben so geaͤußert. leid, fuhr er fort, daß der Erstgenannte in d nicht hier anwesend sey, auch in dessen Gegenwart äͤußern wurde. mit der Behauptung, daß die Ruhe Irlands unbedingt von die— Man hatte geglaubt, daß bei der De— des Herrn Ward Herr Stanley engeben werde, warum er in diesem Punkte von den Ansichten der Ma⸗ joritäͤt des Kabinettes abweiche, waͤhrend sein Kollege, Sir J. Gra— ham, die Verhandlung des Gegenstandes fuͤr unzeitig erklären und mit Lord Althorp auf die vorläufige Frage antragen wuͤrde. Es hatten sich aber weder die Herren Stanley und Sir Jäa— noch Lord Palmerston Grant in der Sitzung eingefunden, Althorvy und John Russel, so wie und einige andere Minist der Minister⸗Bank. ͤ Debatte, gegen 11 Uhr Abends, plotzlich, in Erfahrung gebracht habe, was ihn veranlasse, gung des vorliegenden Gegenstandes anzutragen, im Publikum der Meinung, daß die Nachri en, darin bestanden habe, daß am und vielleicht noch andere Minister oder mit dem Ministerium in Verbindung stehende Beamten ihre eingereicht haͤtten. hr gespannt sieht man dem Ausgang der heutigen Abend⸗ sitzung des Ünterhauses entgegen. Das Resultat derselben sollte über die Existenz des Ministeriums entscheiden. wird in Irland durch die neue Zehnten-Bill der Zehnte aufge— hoben und in eine Geld⸗Abgahe verwandelt werden. Der Zehnte, so wie überhaupt das ganze Kirchen⸗-Eigenthum in Irland, hört nicht den Geistlichen der Katholiken, aus denen der groöͤßte Theil der Bevölkerung besteht, sondern den Geistlichen der kanischen Kirche, die in Irland, obgleich nur den sechsten Theil der Bevölkerung umfassend, dennoch verm Herrschaft, gesetzlich als die herrschende Die Frage ist nun, soll das neue, hauptsaͤchlich in jener Geld⸗ Einkommen und uberhaupt das ganze f immer den Geistsi⸗ als Eigenthum zugespro⸗ die Priester nach Verhaͤlt⸗ rer Pfarrkinder vertheilt werden, so daß die Angli⸗ kanischen Geistlichen nicht das Ganze, sondern zusammen nur des gesammten Eigenthumes erhalten anderweitigen Zwecken verwendet wuͤrden sicht ist der groͤßte Theil des Ministerium glieder desselben, Herr Stanley, und Sir James Graham, sollen, wie man behauptet, alten Systemes beharren, Staats / Gewalt, fugniß habe, die bisherigen so bedeutendem Maße im Kabinet eine Spaltung andete dies die Times mit der größten Bestimmtheit, „Wir haben aber noch nicht erfahren,“ fuͤgte sie Weise das Ministerium sich getheilt hat, daß der Widerspenstigen nicht mehr als zwei —ͤ Redner der ministeriellen Partei, der in sowohl im Innern als in den Kolonieen, Der Andere ist ein brauch— e auf solche Ansichten kommen daß die Uebrigen dem
Annahme fol⸗ stantisch⸗bischoͤf⸗
hums so anzuordnen, s der Meinung sey, so wie sie jetzt erden mußten.“ Er stellte eine bieterische Nothwendigkeit habe sie vor zwei Jahren der sez— der damals Secretair fuͤr Canning habe Es thaäte ihm sehr iesem Augenblicke doch werde er nichts sagen, was er Der Redner schloß
sagte er,
und auch Herr
ser Maßregel abhaͤnge. batte uͤber die
Graham, und Sir Herrn Spring Rice bemerkte man auf Althorp nun erklärte im Lauf der daß er so eben etwas auf die Verta—⸗ und man ist lche Lord Alt— err Stanley, Sir
erial⸗ Beamte,
horp empfan James Gra
Bekanntlich
e der Englischen Ober⸗ irche angesehen wird.
Abgabe bestehende Kirchen⸗ Kirchen- Vermögen von nun an au chen der Anglikanischen Kirche chen werden, oder soll dasselbe unter
niß der Zahl ih
und die uͤbrigen I zu ? Dieser letzteren An⸗ s Grey; nur 2 Mit— Secretair fuͤr die Ko— erster Lord der Admiralitaͤt, eigensinnig auf der Beibehaltung des weil, ihrer Ansicht nach, nd Parlament Rechte der Englischen Kirche zu beeinträͤchtigen. entstanden.
Regierung u nicht die
Hierdurch
hinzu, „auf doch glauben
Eine ist leider der beste der Sache der Freiheit, die groͤßte Tuͤchtigkeit gezeigt dministrator. konnten, ist unbegr Beispiel dieser
Masse sich zuruͤckziehen
so muͤßte man eben so liberal sind,
eiflich. Dem Geruͤcht, r truͤnnigen folgen und das Ministerium in koͤnnen wir keinen Glau— indessen die erledigten Stellen wie⸗ Männern geben, als die Zuruͤckbleiben⸗ artige Administration gewiß Lager wuͤrde sie
der besetzt werden, die wenigstens Zu liberal war die gegenw Mannschaft aus dem Tory⸗ n und ihr das Zutrauen des Volkes sterien sind immer ungluͤcklich gewe— eit des Entschlusses, der zu kraͤfti—⸗ ist. Selbst die Talente eines For Der Koͤnig, wir zwei— ielverbreiteten Geruͤchte vom i⸗ Conspiratio⸗ sondern auch egoistischen Ab⸗ Die gestrigen Abend⸗Blaͤt⸗ ung im Kabinet
Einige Huͤlfs noch weniger liberal mache Coalitions⸗ Mini sen: es fehlt ihnen die Einigk gen Maßregeln unentbehrlich und North vermochten nichts dage , ungeachtet der v denselben Abscheu vor jenen Parte welche nicht nur die Wuͤrde das Wohl des Volkes persoͤnlichem E gebracht wird.“ — Nachricht von einer Spalt Fortdauer derselben, gleichfalls jedoch ohne gtritt des gesammten Ministeriums zu glauben. gen Blatte, daß von der s die Existenz des ga und was noch mehr sey, die kuͤnftige Ruhe lauch Englands abhaͤngen werde, et in ihrer neuesten Nummer, 13
entreißen.
feln nicht daran Gegentheil,
nen, durch der Krone,
hrgeiz und sichten zum Opfer ter bestätigten die und bezeuge
Der Courier meint in seinem heuti Entscheidung uͤ Ministeriums, lands, ja woh Times behaupt schen Natio bedingt die an dessen gänzlicher Erneuerung se lieber sich zuruͤckzuzieh n welchem eine, ü Nation zuwider ist, moralisch aber und praktisch in B fuͤr die Beibehaltung eines so schreien⸗ konservativ Volk des vereinigten Koͤnigrei⸗ ur das geringste Vertrauen hegen.
Frage allerdin
und auch die
der Irlaͤndi⸗ r Englischen verlange un⸗ d raͤth dem Ministerium, zweifelte, je eher einem Kabinet“, sagt dieses wenn auch nur geringe Minoritaͤt so zu einem Kabinet,
n und der groͤßte Theil de Annahme der Motion, un e gestern noch
Blatt, „i sehr den Wuͤnschen der das numerisch liberal, auf diese Lebensfrage Mißbrauches,
inet kann das
und somit
lchen Kab 34 unmoglich auch n
620
Wir haben die groͤßte Achtung vor dem Haupt der Verwaltung, so oft wir auch von den Ansichten des ausgezeichneten Mannes abwichen, aber wir muͤssen gestehen, daß er, vielleicht ohne seine Schuld, einige abtruͤnnige, unbestaͤndige Geister in sein Kabinet berufen hat, Manner, die man ohne Nachtheil eben so gut hatte zu Hause lassen koͤnnen. Man vergaß bei Bildung des Mini— steriums, daß dieselbe Einigkeit, welche zur Durchfuͤhrung der ersten großen Maßregel nothwendig war, auch bei allen ferneren Reformen unentbehrlich seyn wurde. Die Zukunft wurde dem Zufall uͤberlassen, und der Zufall hat gegen die Einigkeit des Mi— nisteriums entschieden. Dies haben bereits mehrere parlamenta, rische Vorfaͤlle bewiesen. Von allen diesen Symptomen muß die Folge seyn, daß die Minister ihrer selbst wegen und zur bes⸗ seren Sicherung des oͤffentlichen Wohls durch die Bildung eines neuen Kabinettes heute Abend die durch Hrn. Wards Motion gebotene Gelegenheit benutzen, um die Dauer ihrer Regierung fur beendigt zu erklaren. Thun sie das nicht, so wird aufs Neue der Fall eintreten, der nie mehr als einmal vorkommen sollte, daß Lord Althorp und John Russel sich im entgegenge— setzten Sinne aͤußern. Kann ein solches Benehmen auf Achtung Anspruch machen? Will Lord Althorp der Motion des H. Ward durch das Mittel der vorläufigen Frage auszuweichen suchen. so wissen wir nicht, was geschehen wird; durch eine direkte Ver— neinung der Motion sich zu widersetzen, wird Lord Althorp nicht wagen. Er wuͤrde in der Minorität bleiben, das koͤnnen wir ihm versichern. Was dann? Die Minoritaͤt im Kabinet muß resigniren; will sie es nicht, so wird man ihr das Finanz⸗Mini⸗ sterlum (des Lord Althorp) ausschließlich uͤberlassen muͤssen.“ — In aͤhnlichem Sinne spricht sich die Morning Chroniele aus; sie erklaͤrt es fuͤr unmoglich, daß das Haus die Motion verwerfe.
Englische Blätter enthalten folgendes, unter dem 8. Mai an den Britischen Gesandten in Lissabon, Lord Howard de Wal— den, erlassene Schreiben des Lords Palmerston in Bezug auf. die Gefangenhaltung des Sir John Campbell: „In Erwie— derung auf Ew. Herrlichkeit letzte Depesche, durch welche Sie mich von Ihrer Unterredung mit dem Minister Freire in Kennt—⸗ niß setzten, ergeht an Sie die Aufforderung, sich bei der Portu— giesischen Regierung nochmals zu Gunsten des gefänglich eingezo⸗ genen Sir John Tampbell zu verwenden Herr Freire erklaͤrte Ihnen, daß die Portugiesische Regierung den naächsten Sieg der Waffen der Königin oder einen Geburtstag bei Hofe fuͤr eine Gelegenheit ansehen werde, um an Sir John Campbell eine Handlung der Gnade zu vollziehen und ihn auf sein Ehren⸗ wort, nicht wieder gegen die Armee der Donna Maria kaͤmpfen zu wollen, zu entlassen. Seitdem ist mancher Sieg gegen die Miguelisten erfochten worden, und sogar die Geburtstags ⸗Feier der Koͤnigin hat die verhießene passende Gelegenheit nicht her⸗ beigefuͤhrt, um das Versprechen der Portugiesischen Regierung erfüllt zu sehen. Die Regierung Sr. Britischen Majsestaͤt denkt gar nicht, das volle Recht Portugals, Sir J. Campbell als Kriegs-Gefangenen zu behandeln, irgendwie in Zweifel zu ziehen; aber Ste werden dem Herrn Freire bemerklich machen koͤnnen, daß es keinesweges in der neueren Kriegs Fuͤhrung uͤblich ist, Offiziere, die auf dem Kampfplatze gefangen genommen sind, so lange Zeit in strengem Gewahrsam zu halten. Ich bin u. s. w. Palmer ston.“
Die Ratification der Quadrupel-Allianz von Seiten Dem Pedro's, obgleich bereits vollzogen, ist noch immer nicht hier ein— getroffen. Das Dampfschiff „, Eounty of Pembroke, welches jenes Dokument uͤberbringen soll, war, als das zuletzt hier an— gekommene Schiff Lissabon verließ, zur Abfahrt bereit, ist aber noch immer nicht eingetroffen. — Aus Portugal ist daher nichts Neues.
Das Comité der Schneider-Meister, welches sich zur Ent⸗ gegnung der von den Gesellen, Vereinen ergriffenen Maßregeln gebildet hat, erließ kuͤrzlich ein Rundschreiben an alle Meister des Gewerks, in welchein dieselben aufgefordert werden, jedem Gesellen, der bei ihnen in Arbeit treten wolle, die schriftliche Versicherung abzufordern, daß er weder Mitglied eines Hand⸗ werler⸗Vereines sey, noch uͤberhaupt die Absicht hege, jemals ei— nem solchen beizutreten. Zugleich wurde ein Formular mitge⸗ theilt, nach welchem diese Versicherung mit Namens ⸗Unterschrift einem Jeden, der Arbeit sucht, abgenommen werden solle. Von vielen Seiten waren vom Publikum aus ermunternde Aufforde, rungen zur Beharrlichkeit in den gefaßten Beschluͤssen an die Meister ergangen, so daß diese sich dadurch nicht wenig gekräf⸗ tigt fuͤhlten, um den aufwieglerischen Gesellen eine feste Konse⸗ quenz entgegenzustellen, und es ist fast wahrscheinlich, daß die Meister sich der vom Comité aus an fie ergangenen Aufforde⸗ rung gemaͤß verpflichten werden, ihren saͤmmtlichen Arbeitern die erwähnte Bedingung zu stellen.
Fuͤr das laufende Vierteljahr ist die Grafschafts⸗Abgabe in Middleser auf 1 Penny vom Pfunde festgesetzt, welches die be⸗ deutende Summe von 21,997 Pfund ergeben wird, so daß der jaͤhrliche Betrag dieser Steuer fast SS, O0 Pfund ausmachen wurde. Diese ganze Summe wird erhoben und verausgabt, ohne daß die Kontribuenten irgend eine Kontrolle daruͤber haben.
Die hiesigen Zeitungen melden die Ankunft des Dr. ö London. . . .
Die Ungewißheit und Besorgniß hinsichtlich eines vermuthe⸗ ten Ministerwechfeis hat einiges Sinken in den Fonds verur— sacht, doch waren die Schwankungen an der gestrigen Boͤrse nicht so beträchtlich, als man es von vielen Seiten erwartet hatte, und es zeigte sich zum laufenden Zinse Geld im Ueberfluß.
Es heißt, das Britische Geschwader an der Westkuͤste von Afrika solle durch mehrere Dampfschiffe verstaͤrkt werden, weil neuere Erfahrungen gezeigt hatten, daß diese Fahrzeuge zur Ver— hinderung des Sklaven⸗-Handels am Besten zu gebrauchen seyen.
Aus Bombay vom 31. Januar wird gemeldet, der Por⸗ tugiesische Vice⸗Koͤnig von Goa habe sich fuͤr Donna Maria, der Gouverneur von Damao dagegen sich selbst zum Vice⸗Koͤnig des ganzen Portugiesischen Indiens erklaͤrt, um es im Namen Dom Miguels zu verwalten und die „Pedroistischen Rebellen“ von Goa zur Ordnung zu bringen.
Die Regierung hat, dem Vernehmen nach, Walpole nach Chili abgesendet, um die Anerkennung der Unab⸗ hängigkeit dieser Republik, so wie die Ratification eines Han⸗ bels-Traktates mit derselben zu uͤberbringen.
Niederlande.
Aus dem Haag, 28. Mai. Se. Majestäͤt der Koͤnig haben befohlen, daß das Fort „Admiral Dirks“ am Helder, mit Ausnahme der Redoute, und die drei Kronwerke au erhalb der Festung Vliessingen, ebenfalls mit Ausnahme der Redouten, nicht mehr zu den Festungswerken gehoren sollen. t
Der Deutsche Gelehrte, Professor Keil, der bei unserer Marine eine Verbesserung des Kompasses eingeführt und sich gegenwartig in Amsterdam befindet, ist im Begriff, eine Reise nach Afrika anzutreten.
den Ooberst
Belgien.
Bruͤssel, 28. Mai. Der Moniteur berichtet nachträg⸗ lich, daß auch der Geschaͤftstraͤger der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, Herr Legaré, bei dem feierlichen Leichen⸗Begaͤng⸗ nisse des jungen Prinzen zugegen gewesen sey.
Vorgestern fand neuerdings eine Versammlung von Mit— gliedern der Repraͤsentanten⸗Kammer bei Herrn Coghen statt, um den Fall in Berathung zu ziehen, daß der Koͤnig ohne maͤnnliche keibeserben mit Tode abgeht. Die Versammlung war indessen diesmal nicht zahlreich, und es kam zu keinem Beschlusse, den man auf's Neue vertagt hat.
Dänemark.
Kopenhagen, 29. Mai. Gestern, als am dritten Jah— restage der ersten Koͤnigl Verordnung in Bezug auf die Ein, fuͤhrung der Provinzial⸗Stände, hat die Publication der von Sr. Majestät dem König am 15ten d. M. unterzeichneten naͤheren Anordnungen dieses Institutes stattgefunden. Es sind im Gan⸗ zen vier Anordnungen, von denen die erste die Einfuͤhrung der Provinzial-Staͤnde in Seeland, Fuͤnen, Laaland und Island nebst den Fatoern betrift; die zweite bezieht sich auf Nord⸗Juͤtland; die dritte auf das , . Schleswig und die vierte endlich auf das Herzogthum Holstein. Die in der ersten Verordnung genannten Provinzen erwählen 0 (worunter Kopenhagen allein 12) und die Provinz Nord, Juͤtland erwählt 48 Mitglieder, die ein Vermögen in Grund-Eigenthum besitzen muͤssen. Fuͤr Ko⸗ penhagen ist dieser Grundbesitz auf das Minimum von 8000 Rbdl. festgesetzt. Die Versammlung der Provinzial ⸗Staͤnde fuͤr Seeland *. wird in Roeskilde und die fuͤr Nord. Juͤtland in Wiborg stattfinden. Jeder Abgeordnete ist auf sechs Jahre gewahlt und kann nach seinem Ausscheiden von Neuem gewaͤhlt werden. Der Konig ernennt fuͤr jede Versammlung einen Kom⸗ missarius, welcher den Standen die K. Propositionen mittheilt. Die von der Versammlung geäußerten Wuͤnsche, Bedenken ꝛ6. ge= langen durch ihn an Se. Maj. den Koͤnig. Die Mitglieder selbst waͤhlen sich ubrigens einen Praͤsidenten, der den Gang der Ver⸗ handlungen leitet, ferner einen Vice⸗Praͤsidenten, die Secretaire und die etwa noͤthigen Ausschuͤsse, welchen letzteren der Königl. Kommissarius in der Regel nicht beiwohnt. Jedes Mitglied erhaͤlt an Diäten 4 Rbdlr. und an Reisegeld 19 Rbdlr. pro Meile. Der Tag der Zusammenberufung der nächsten Staͤnde⸗ Versammlung wird durch ein besonderes Koͤnigliches Patent bestimmt werden.
Deutschland.
Hannover, 27. Mai. Die bisherigen Verhandlungen unserèr Staͤnde⸗Versammlung haben bis jetzt namentlich fuͤr das Ausland kein besonderes Interesse dargeboten. Ein Haupt⸗Ge⸗ genstand der vorliegenden Arbeiten ist der vom Ministerium tommunicirte Zoll Vertrag mit Braunschweig. Die Verhand⸗ lungen daruͤber aber werden confidentiell betrieben, und so hat darüber bis jetzt nichts Naͤheres im Publikum bekannt werden koͤnnen. Ein andrer Gegenstand, welcher fuͤr das Land von großer Wichtigkeit ist, bildet die Aufhebung der jetzigen Kaval⸗ ferie⸗Verpflegung und die Uebernahme dieser Last auf die allge⸗ meine Landes- Kasse. Damit steht die Uebernahme des bisher von einzelnen Garnison-Staͤdten praͤstirten In fanterie⸗ Services auf die Landes-Kasse in Verbindung. Das Gouvernement hat daruͤber eine ausfuhrliche Mittheilung an die Stande gelangen lassen und darin den Geldwerth dieser auf die Generab⸗ Kasse zu uͤbernehmenden Last zu 390,000 Rthlr. veranschlagt. Nach dem den Standen 183 vorgelegten Budget, reichen die bisherigen Einnahmen zur Bestreitung der sonstigen Ausgaben ohngefähr aus, und es kommt also darauf an, zur Deckung die⸗ ser neu zu uͤbernehmenden 300,009 Rthlr. die noöͤthigen Mittel anzuschaffen. Neue Steuern sind nicht proponirt, vielmehr ist eine Erhoͤhung mehrerer bisherigen Steuern vorgeschlagen, um die Ein⸗ nahme um etwa 300,000 Rthlr. zu erhoͤhen. Es ist angenommen, daß sammtliche indirekten Steuern durch deren proponirte neue Ein⸗ richtungen, durch den Vertrag mit Braunschweig und durch Ein⸗ führung einer gescharften Kontrole sich um etwa 142,000 Rthlr. erhoͤhen werden. Von den sodann noch fehlenden 158,000 Rthlr. sollen 74,9000 Rthlr. auf die Haͤuser⸗Steuer, 10,000 Rthlr. aus den Licent, 62, 000 Rthlr. auf die Personen⸗-Steuer und 15,000 Rthlr. auf Besoldungs-, Gewerbe- und Einkommen⸗Steuer ge⸗ legt werden, so daß die ganze Steuer-Erhoͤhung sich auf etwa 363,000 Rthlr. belaufen wird. Ueber die Art der Erhoͤhung dieser einzelnen Steuern sind specielle Propositionen vorgelegt und diese bilden nun zunächst die Gegenstaͤnde der n, . beider Kammern. Die Proposition wegen Uebernahme der Ka— vallerie⸗Verpflegungs⸗Last anlangend, so ist deshalb eine Kommis⸗ sion von beiden Kammern ernannt, welche sich mit der Pruͤfung dieses Gegenstandes beschaͤftigen soll.
Munchen, 26. Mat. In der heutigen Sitzung der Kam— mer der Abgeordneten legte der Finanz⸗ Hir rn! einen Ge⸗ setz Entwurf, betreffend die Zoll⸗Verhaͤltnisse und die darauf be⸗ zuͤglichen Ermächtigungen, vor, und nachher berichtete der Ab⸗ Jeordnete Willich, Namens des BeschwerdeAusschusses, uͤber bie Beschwerde des Forstmeisters Leopold Klipstein von Orb, Ein griffe in die Ire e dnn betreffend. Referent trug darauf an, daß der Gegenstand sogleich berathen werde, da bereits die Kammer von 1831 einstimmig die Beschwerde fuͤr gegruͤndet erklaͤrt habe, und die Sache dainals nur deshalb nicht erledigt worden sey, weil die Kammer der Reichsraͤthe aus Mangel an Zeit dieselbe nicht mehr habe berathen koͤnnen. Der Pra sident erwiederte, da es sich hier um Eingriffe in die Justiz⸗Verwaltung handle, so halte er es, als Justiz⸗Minister, nicht fuͤr passend, der Kammer bei dieser Diskussion zu praͤsidiren. Da inzwischen der zweite Praͤsident unpäßlich, auch kein Commissair des Justiz⸗ Ministeriums in der Sitzung anwesend sey, so duͤrfte die Sache erst auf die naͤchste Tagesordnung zu setzen seyn, was auch die Kammer genehmigte. — An der Tagesordnung war die Bera— thung uͤber die Rechnungen der Staatsschulden, Tilgung von 1829 — 1832. Die beiden staͤndischen Commissaire bei der Schulden⸗-Tilgungs-Anstalt, Abgeordneten v. Korb und Graf v. Seinsheim, zollten der Schulden / Tilgungs-Kommission das Lob, daß sie das Finanz-Gesetz von 1831 größtentheils vollzogen habe. Namentlich sey die Kasse des Unter⸗Main ⸗Kreises mit der allge⸗ meinen Schulden ⸗Tilgungs⸗Kasse vereinigt worden. Die Red ner bedauerten, daß in dieser Periode fuͤr 3 Millionen aus⸗ kuͤndbare Obligationen gemacht worden waͤren, erkannten aber an, daß dies zu Aufrechthaltung des Kredits wesentlich noth— wendig gewesen sey; deswegen haͤtten sie auch keinen Anstand genommen, ihre Einwilligung dazu zu ertheilen. Eben so er— kannten sie die Leistungen der Per ton? eren usatt ee, Kaff, so wie das Gedeihen dieser Anstalt an, deren Ausgaben sich be— reits um eine Million vermindert haͤtten. Auch der Abgeord—⸗
ruhigend seyen. Man habe kein großes Negoz abzuschließen ebraucht, und die Anstalt habe söͤlchen Kredit, daß sie im tande gewesen sey, die 5procentigen in 4procentige Obligatio—
nen zu verwandeln, und daß sie bereits die Gelder nicht mehr um letztern denlast von 110 Millionen auf 132 gestiegen, allein der großere Theil der hinzugekommenen seyen Einweisungen von Schulden per Vergangenheit, oder Anlehen fuͤr die Pensions⸗Amortisations— Kasse, welche bereits anfange, ihre Schulden wieder abzuzahlen. Rur uber Einen Punkt wuͤnsche er Aufklärung zu erhalten, naͤm— lich, wie es gekommen sey, daß, wahrend man 3 Millionen zu 4Procent aufgenommen, man im Course 150,000 fl. verloren habe. en habe man diese in fremden Papieren in der Zeit, wo der hätte die Regierung die Papiere nicht verkaufen, lieber haͤtte sie Geld
Zinsfuß annehmen wolle. Allerdings sey die Schul—
ours sehr gesunken, verloren. Allein gerade zu einer solchen Zeit
aufnehmen sollen, etwa durch successive Anlehen, welche nie ver—
weigert wuͤrden. Auf solche Art hätte man diesen Verlust ver— mieden. Staatsrath v. Suttner, als Vorstand der Schulden— Tilgungs⸗Anstalt, bemerkte, daß das Finanz-⸗Ministerium im J. 832 zu nothwendig en Ausgaben 3 Millionen in schnellen Raten . habe. ia f, Ob igationen in dieser kurzen Zeit sey nicht moͤgli ewesen und die Quelle von Anlehen gegen ,,,, schy durch Kammer-Beschluß verschlossen worden. Verlust sey daher unvermeidlich gewesen, da die Papiere nur gb standen. J alige Ministerium der Finanzen mußte darauf denken, die J . 3 Millionen schnell in Bereitschaft zu haben, wa
n Folge . waren. darfs nicht erst abwarten. s viele Ruͤcksicht auf die Anträge und Wuͤnsche der Kammer zu nehmen. g ( slehen gegen aufkuͤndbare Papiere zu fuͤrchten; denn die Dar— ( leihen wuͤrden nicht au porteur, sondern auf Namen gege— ben, und folglich nicht zum Gegenstand der Speculation ge— macht, sondern kamen in die Hande von Privaten, die man selbst in schwierigen Zeiten leicht beruhigen könne. einst in Wurzburg die Staats-Schulden in den schwersten Kriegs— gahren auftuͤndbar gewesen, und doch nicht aufgekuͤndigt worden. Der Abg. Schwindel bat um Aufklaͤrung uͤber die fuͤr Pro— visionen in Ausgabe gebrachten Summen, und erhielt dieselbe won dem Abg. v. Dippel und dem K. Staats-⸗Rathe v. Stutt— ner dahin, daß bei Verwandlung der 5procentigen in 4pro— ö . e n, die , genoͤthigt gewesen sey, mit ause Eichthal einen Vertrag zu Bereithaltung baarer Fonds abzuschließen. g , seyen die Papiere sehr gesunken, und üm sie al pari zu erhalten und zugleich die Umwandlung im Betrag von etwa 20 Mill. durchzusetzen, habe die Anstalt, da die Eichthalschen Fonds nicht ehr zugereicht haͤtten, 1pCt. Pensionen Denen gegeben, welche in die Umwandlung eingewilligt hatten. ( der Staats-⸗Rath v. Suttner fuͤr das umsichtige und klare Re— ferat des Ausschusses, und der Staats-Minister Frhr. v. Lerchen⸗ feld gab der Versammlung die Zusicherung, daß die Staats⸗Re⸗ gierung auf dem bisherigen heilsamen Wege, den Kredit durch genaueste Erfuͤllung ihrer Verbindlichkeiten, so wie durch Stel— lung gehoriger Sicherheit aufrecht zu erhalten,
Bei der Abstimmung erkannte * *
uͤber die eingewiesenen Staatsschulden einstimmig an, und nahm mit 57 gegen 36 Stimmen, mit Verwerfung aller uͤbrigen Mo— Vdöscationen, den Antrag des Ausschusses an, wonach den bei der
Die Aufnahme von Kapitalien in Mobilisirungs—
Ein Cours—⸗ Der Finanz-Minister setzte hinzu: „das da— Besorgnisse
der Man
großer außerordentlicher Ausgaben Verhaͤltnisse nicht ungegruͤndet den Augenblick des wirklichen Be— Besser wäre es gewesen, nicht
politischen konnte
Man haͤtte nicht noͤthig gehabt, sich vor Dar—
So seyen
Durch die eingetretene Juli-Revolution
Am Schlusse dankte
fortfahren werde. ersammlung die Rechnungen
Rommission Angestellten eine dreimonatliche Besoldung, im Ge—
( semmt⸗ Betrage von 12,000 Fle, als allgemeine Abfindung aus— gesetzt seyn soll. s
An die Kammer der Reichs-Raͤthe ist durch das Koͤnigl.
Staats-Ministerium der Justiz neuerlich ein Gesetz-Entwurf ge— bracht worden, welcher die Vervollstaͤndigung der gesetzlichen Be— stimmungen uͤber das Rechtsmittel der Revision in Straf— Sachen bezweckt. rem: Das Straf⸗Gesetzbuch vom habe das Berufungs-Recht des Falle beschraͤnkt, guͤnstigung lche Gerichts, Handlungen gegruͤndetes Urtheil; den Fall sung des Angeschuldigten; urtheilung desselben in eine gelindere, als die der Beschaffenheit der Handlung angemessene sich uͤberdies nur auf Verbrechen, nicht auch auf Vergehen, und obgleich im Straf Gesetzbuche (Th. II. Art. 476 bis 478) die Faͤlle, in welchen der Angeschuldigte das Recht der weiteren Vertheidigung habe, genau aufgezaͤhlt seyen, so spreche doch das Gesetzbuch mit keinem Worte von einem Rechtsmittel im Inter essce des Staats gegen Urtheile, welche in Vergehens-Sachen von den Gerichten entlassen werden. Die gesetzliche Bestimmung vom 19. Marz 1816, durch welche das Berufungsrecht zwischen den Vorstaͤnden der theilt worden sey, handele nur von Verbrechen, und beziehe sich wuösdruͤcklich auf den obenerwaͤhnten Art. 368. jährige Erfahrung habe die Unvollstandigkeit dieser Bestimmun—⸗ gen, die sich ubrigens auch aus theoretischen Betrachtungen leicht ableiten lasse, zur Genuͤge nachgewiesen. Personen und des Eigenthums, so wie die oͤffentliche Ruhe und Ordnung, durch eine kräftige Straf-Rechtspflege vorzuͤglich be— dingt sey, so muͤsse offenbar daran, daß Niemand gesetzwidrig suͤr unschuldig erkannt, daß keine General⸗-Untersuchung ohne hin— reichenden Grund aufgehoben, daß nicht die Nichteinleitung einer Un— tersuchung in Fallen, wo wirklich eine strafbare That vorliege, beschlossen werde, eben so viel gelegen seyn, als daran, daß nicht eine Beguͤnstigung des Angeschuldigten auf eine der im Art.
Die desfallsigen Motive sagen unter Ande— ihr 1813 (Th. II. Art. 368) Gerichts-Vorstandes auf drei naͤmlich auf den Fall gesetzwidriger Be— Angeschuldigten durch ein auf unfoͤrm— ferner auf oder Instanz⸗Entlas⸗ auf den Fall der Ver—
des
gesetzwidriger Lossprechung
endlich
trafe, diese Bestimmungen bezogen
Gerichte und den Korn -Anwaälten ge—
Eine zwanzig⸗
Da die Sicherheit der
8 angegebenen Arten eintrete. Endlich sey die Bestrafung
der Vergehen eben so wichtig als die Bestrafung der Verbre— cen, zumal da Straflosigkeit von Vergehen als der sicherste Weg zu Verbrechen angesehen werden könne. muͤsse im Wege der Gesetzgebung abgeholfen werden. — Der Gesetz⸗ Entwurf selbst lautet folgendermaßen: „Artikel. 1. Das durch das durch die Berüfungs⸗Recht in Strafsachen soll auch auf die Falle ausge— dehnt werden, wenn a) der Angeschuldete fuͤr unschuldig erkannt; b) wenn einstweilige oder endliche Aufhebung der General-Un— tersuchung, oder ( Nichteinleitung einer Untersuchung beschlos— sen worden; d) auf Vergehens-Faälle in demselben Maße, wie bei Verbrechen, fedoch mit der Richtung des Rechtsmittels an das Civil-Strafgericht zweiter Instanz. ten des Straf⸗Gesetzbuches Th. 2. Art. Itzh und der Verord— nung vom 19.
nete v. Rudh art rühmte, daß die Resultate der Rechnung be⸗ rn Artikel 4 des gegenwartigen Gesetzes bezeichneten Faͤllen
Diesem Zustande
Straf⸗Gesetzbuch Verordnung vom
Theil 2. Artikel 19. Maͤrz 1816
3683. und gestattete
Art. 2. Die Vorschrif⸗
März 1816 Art. 3 und 6 finden auch in
61
Anwendung. Art. 3. Wenn eine strafbare Handlung angezeigt und es nicht zweifellos ist, daß sie die Eigenschaft eines Verbre— chens oder Vergehens nicht an sich habe, so sind von dem Un⸗ tersuchungs- Gerichte die Akten dem Strafgerichte vorzulegen, welches zu entscheiden hat, ob eine strafrechtliche Untersuchung einzuleiten sey. Art. 4. Die Vorstäͤnde der Untergerichte mit Kollegial⸗Verfassung sind in einem solchen Falle (Art. 3.) die Einsendung der Akten auch dann anzuordnen berechtigt, wenn das Gericht selbst die Nicht-Einleitung strafrechtlicher Untersu—⸗ chung beschlossen hat.
Karlsruhe, 28. Mai. Se. K. Hoh. der Großherzo
28. ; R. ; 9g ha⸗ ben zum Direktor der neu errichteten Forst-Polizei-⸗Direction den bishzrigen Ober⸗-Inspektor der Forsten, Ober-Forstmeister Frhrn. v. Wallbrunn, unter Belassung seines Referats bei dem Finanz Ministerium, ernannt.
Frankfurt a. M, 29. Mai In der Sitzung unserer ge— setzgebenden Versammlung vom 24sten d. war die Fortsetzung der Berathungen uͤber den Kommissions-Bericht vom 26. April d. J., den Stalus exigentjae pro 1834 betreffend, an der Tages— ordnung. In diesem Berichte heißt es ferner: „Dringend noth⸗ wendig erscheint die Regulirung einer direkten Steuer, mittelst welcher ein jeder Ausfall durch nachträgliche Steuer-Umlagen auf die Steuerpflichtigen gedeckt werden kann. Dessenungeachtet wird sich aber eine solche Regulirung bei der hoͤchst wahrscheinlich be— vorstehenden Aenderung anserer indirekten Steuern fuͤr das ge— genwaͤrtige Steuer-Jahr noch nicht, sondern erst dann verwirk— lichen lassen, wenn hieruͤber eine definitive Bestimmung getrof— fen seyn wird. Dies konnte indeß die noͤthigen Vorarbeiten nicht aufhalten; und wenn daher der Wunsch begründet ist, daß die bisherige Abhuͤlfe nicht weiter als auf den Beduͤrfnißstand des laufenden Jahres ausgedehnt werden moͤge, so glaubt die Kommission darauf antragen zu sollen, daß, mit Ruͤcksicht auf die bevorstehende Veränderung unserer indirekten Steuern, auf unverweilte Regulirung der direkten Steuern so Bedacht ge— nommen werden moͤchte, daß fuͤr den Beduͤrfnißstand des kuͤnfti⸗ gen Jahres ein etwaniger Ausfall durch Umlage auf die Steuer— pflichtigen gedeckt werden koͤnne.“ Es wurde hierauf beschlossen: an hohen Senat, da man dem System einer ferneren Vermeh⸗ rung der schwebenden Schuld nicht beipflichten koͤnne, das von der Kommission beantragte Ersuchen gelangen zu lassen.
Dem Vernehmen nach steht unsere Behoͤrde mit dem Hause Rothschild in Unterhandlung, um ein Geschaͤft abzuschließen, wodurch sie in den Stand gesetzt wuͤrde, unsere ganze Staats— . (deren 4procent. Papier 1033 steht) auf 3 pCt. Zins zu reduciren.
Sich wei z.
Zurich, 26. Mai. Schweizer Zeitungen melden nun— mehr zung unverhohlen, daß der Konferenz, welche in der soge⸗ nannten Kreuzstraße uͤber innere Angelegenheiten stattgefunden, auch der Franzoͤsische Gesandte, Herr von Rumigny, beigewohnt habe. Herr von Rumign) soll sogar den Rath ertheilt haben, daß die Schweiz ihren in Wien akkreditirten Gesandten, Herrn Effinger von Wildegg, zuruͤckberufen moͤge.
Spanien.
Madrid, s8. Mai. Die hiesige Hof⸗-Zeitung enthaͤlt in ihrem vorgestrigen Blatte eine aus 7 Artikein bestehende Kö— nigliche Verordnung, wodurch dem Handel mit den Suͤd-Ameri— kanischen Freistaaten noch großere Freiheiten, als bisher, einge— raͤumt werden.
— In Englischen Blättern enthaltenen Privat⸗Nachrich⸗ ten aus Madrid vom 17. Mai zufolge, haͤtte der Paͤpstliche Nuntius in seiner Antwort auf das neulich von Herrn Mar— tinez de la Rosa erlassene Cirkular geaͤußert, daß die Weigerung seiner Regierung, Donna Isabella anzuerkennen, aus jenem Cir⸗ kular hervorgegangen sey, und darauf habe er von der Spani⸗ schen Regierung seine Pässe erhalten.
Die Times giebt noch ein Privat-Schreiben aus Aran⸗ juez vom 13. Mat, worin es heißt: „Heute fruͤh ist dem Hofe von Aranjuez und den Botschaftern von Frankreich und Eng— land durch Herrn von Sarmento die amtliche Anzeige gemacht worden, daß Se. Kaiserl. Majestaͤt der Herzog Regent von Portugal den Quadrupel-Traktat zur Pacificirung der beiden Koͤnigreiche der Halbinsel ratificirt hat. Die Abschrift des Trak— tats, welche die Portugiesische Ratification enthält, ist, mit
Ausnahme eines einzigen Wortes, ganz identisch mit dem von
den Bevollmaͤchtigten der vier Mächte zu London abgeschlos— senen und unterzeichneten Original- Traktat. In dem neu ratifieirten Traktat wird namlich Dom Miguel als Prinz, nicht als Infant bezeichnet. Diese Abänderung wird die Vollziehung des Traktates weiter nicht verzögern; sie ist nur deshalb bemerkenswerth, weil sie zeigt, wie der eine Bruder den anderen betrachtet. Bis jetzt ist weder das Wahl -Gesetz noch das Einberufungs-Dekret erschienen, die das Koͤnigl. Statut erst ergaͤnzen werden. Wahrscheinlich wird Ihnen, und gewiß nicht ohne bedeutende Uebertreibungen, die Nachricht von Unruhen zukommen, die am letzten Sonntag Abends in Madrid stattfanden. Sie scheinen daraus entstanden zu seyn, daß ein Mitglied der Stadt-Miliz, das von einem Haufen Betrunkener insultirt wurde, seinen Saͤbel zog, um sich zu vertheidigen, und dabei einen seiner Gegner verwun⸗ dete. Sogleich versammelte sich eine Menge Menschen, und Mehrere von der Miliz, die sich des Sonntags Nachmittags gern in ihrer Uniform zeigt, wurden von dem Pöbel mit Steinen beworfen. Mit ein wenig Klugheit und Maͤßigung haͤtte die Sache wahrscheinlich dabei ihr Bewenden gehabt, aber der Gouverneur von Madrid und der Subdelegat der Polizei scheinen vorschnell und unbesonnen gehandelt zu haben, wenig— stens wird es ihrer Unvorsichtigkeit zugeschoben, daß bei dieser Gelegenheit zwei Menschen ums Leben kamen. Die baldige Herstellung der Ruhe verdankt man der Einsicht, Besonnenheit und Festigkeit des Capitains des ersten Grenadier-Bataillons der Stadt-Miliz, Don Manuel Elizaicin.“
Derselbe Korrespondent der Times meldet Folgendes: „Ein Englaͤnder, Namens Anderson, fruͤher Sergeant im 42sten Re—. giment Hochlaͤnder, war auf die Anklage festgesetzt worden, daß er in einer der dunklen Naͤchte des Dezembers v. J. in den Straßen von Madrid: „Es lebe Karl V!“ gerufen und auch Andere dazu aufgeregt habe. Ein ruhiger und ganz argloser Mann, dachte er nicht eher daran, seinen Fall dem Engl. Ge⸗ sandten anzuzeigen, als bis er juͤngst durch die Militair⸗Kom⸗ mission zu zweijähriger Galeerenstrafe verurtheilt wurde — auf das einzige Zeugniß des Soldaten, der ihn fest⸗ genommen hatte. Der erste Gedanke des Gesandten war, sich uͤber die offenbare Ungerechtigkeit zu beschweren, allein er be⸗— kam vom Kriegs-Minister und dann vom ehemaligen General⸗ Capitain Freire eine solche Auskunft, daß er wohl einsah, An⸗ derson wuͤrde, wenn Revision des Urtheils eintreten sollte, mehr
Lund länger un Gefängniß als auf den Galeeren selbst leiden.
Demnach drang er, zwar auf Behauptung des Unrechtes behar— rend, bei Hrn. Martinez de la . auf Begnadigung, und dies hatte gleich den erwunschten Erfolg, wobei Hr. Martinez schriftlich auf die artigste Weise das groͤßte Gewicht auf die Achtung der Koͤnigin und der Regierung gegen Herrn Vil— liers und auf die Erinnerung der tapfern Thaten des 2sten Regiments im Unabhaͤngigkeits Kriege legte.“
Portugal.
Einem im Courier enthaltenen Privat⸗Schreiben aus Lis⸗
sabon vom 11. Mai zufolge, sollten nach der Einnahme von Coimbra die Truppen unter dem Herzog von Terceirg sich thei— len, eine Division nach Abrantes, die andere nach Tomar vor— ruͤcken, und das zu Leiria stehende Corps unter Schwalbach und Vasconcellos wieder zu dem General Saldanha vor Santarem stoßen, wodurch dessen Streitkraͤfte auf 16,000 Mann angewach⸗ sen seyn wurden. Figueira wurde am Sten d. auf das bloße Erscheinen des Admirals Napier von den Mi⸗ guelisten geraͤunt; das Volk proklamirte die Koͤnigin und die Constitution unter dem lautesten Jubel, und bewaffnete sich frei willig. Niemand glaubte indessen, daß Dom Miguel eher als im letzten Augenblicke nachgeben wurde, obgleich ihm, da er durch die Spanischen Truppen von Elvas abgeschnitten war, nur noch der Ruͤckzug nach Alemteso und Algarbien uͤbrig blieb, wenn nicht, wie in Lissabon die Sage ging, einige tausend Spanier bereits Mertola besetzt und somit auch diesen Ausweg versperrt haben. . — Englische Blätter theilen auch folgenden Auszug aus einem Privat⸗Briefe aus Lissabon vom 10. Mai mit: „Es ist noch immer eine mächtige Partei in Lissabon, — sie besteht aus dem Konservativ-Adel, vielen Geistlichen und einigen in ih— ren Hoffnungen getaͤuschten Desembargadores, — die dem Dom Pedro und seinen Ministern tuͤchtig zu schaffen machen wird; aber das kann ihr nichts helfen; sie mag sich immerhin auf einen Au— genblick ihren Plaͤnen hingeben, sie werden ihr doch nicht ge⸗ lingen. Das Ministerium laßt sich nicht einschuͤchtern, selbst nicht durch einen Repräsentanten Englands, noch viel we⸗ niger durch einige Britische Unterthanen, die nur ihren eigenen unmittelbaren Vortheil vor Augen haben und sammt ihren Freunden unter den Fidalg'es darum zu kommen fürchten. Es ist bekannt genug, daß man sich, selbst von einem Ort aus, der uͤber dergleichen Einfluͤsterungen erha⸗ ben seyn sollte, bemuͤht hat, Dom Pedro und seinen trefflichen Minister Silva Carvalho in Mißkredit zu bringen; aber eben so bekannt ist es, daß Beide aufs eifrigste bemuͤht sind, die in⸗ nigste Verbindung und Freundschaft mit Großbritanien aufrecht zu erhalten, trotz der unpassenden Einmischungs⸗Versuche, die von dort aus gemacht worden sind; daß diese scheiterten, daruͤber ist man ergrimmt, und daher die Feindschaft, die man gern aus— saͤen moͤchte.“
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Konstantinopel, 65. Mai. (Hamburger Korrespon⸗ dent. Vor 14 Tagen hat man hier die Nachricht erhalten, daß Tahir Aga von Irize sich gegen die Pforte empoͤrt habe, weshalb der Pascha von Trapezunt Befehl erhielt, die geeigne⸗ ten Mittel dagegen zu ergreifen. Von diesem ist nun der Pforte die Anzeige zugekommen, daß es dem von ihm beorderten Miri⸗ miran Ichmed Pascha gelungen ist, die Stadt Irize ohne Schwerdt⸗ streich einzunehmen, wodurch dieser Aufstand 1. unterdruͤckt an⸗ gesehen werden kann; der Rebell Tahir Aga hat sich jedoch durch die Flucht nach dem Distrikte Ophi, wo seine Familie wohnhaft ist und er einen starken Anhang haben soll, gerettet. — Die Festlichkeiten der Hochzeit der Tochter des Sultans sollen am z2sten d. ihren Anfang nehmen. Bereits ist in Anlaß dieser bevorstehenden Feierlichkeiten eine vom 27. April datirte Ver⸗ ordnung erschienen, welche im Wesentlichen besagt, der Groß— herr habe zu befehlen geruht, daß vom Donnerstag dem 13. Mu— harrem (24. d.) an bis zur Beendigung der Trauungs-⸗Feierlich⸗ keiten, bei Tage auf der Ebene von Dolmabagtsche, Seiltaͤnze und andere Spiele angeordnet werden, waͤhrend der Naͤchte aber in Dolmabagtsche sowohl als an andern bezeichneten Stellen, auf den Schiffen der vor dem Serail zu Tschiragan gelagerten Flotte, auf Floͤßen in Tophana und Cumbarachane Raketen abgefeuert, Feuerwerke abgebrannt, Beleuchtungen mit Lampen angebracht und gleichfalls alle Paläste und Häuser auf dem ganzen Ufer der Europäischen und Asiatischen Kuͤste, welche man vom Serail zu Beschiktasch aus uͤberblicken kann, illuminirt werden, daß alle im Schatten der Regierung Sr. Hoh. lebenden Unterthanen An⸗ theil an diesen Großherrlichen Hochzeits-Feierlichkeiten nehmen, dabei sedoch die Sr. Hoh. schuldige Unterthaͤnigkeit und Ehrerbietung nicht außer Acht lassen, und sich auf eine geziemende und anstaͤndige Weise betragen sollen. „Da seit der Regierung des Sultans Achmed bis zu diesen begluͤckten Tagen“ — heißt es weiter in dieser Verord— nung — „folglich seit hundert Jahren, keine Großherrliche Hei— rath stattgefunden hat, so liegt es keinem Zweifel ob, daß dies eine besondere Gnade ist, welche Gott sowohl dem Sultan, als allen seinen Unterthanen angedeihen läßt, und zum Dank fuͤr diese besondere Gnade soll sich auch Jedermann der Heiterkeit und Froͤhlichkeit hingeben. Zugleich ist es der Wille Sr. Hoh, daß an jenen Tagen, sowohl wahrend der Feierlichkeiten, als wann J. Hoh. sene Gegenden durch Ihre Gegenwart beeh—⸗ ren wird, Jeder, der sich bei diesen Festlichkeiten ergötzt, und namentlich die bei diesem Anlasse aufgestellten Aufseher und die Fuͤhrer der daselbst befindlichen Wagen der Sulta— ninnen sowohl, als anderer eingeladener Personen, uͤber— haupt aller Einwohner Konstantinopels in ihren Vergnuͤgun⸗ gen nicht gestoͤrt werden. Jedermann, der sich auf den weiten Ebenen befinden wird, soll sich daher ruhig verhalten, seine Gebete fuͤr das Wohl Sr. Hoheit erneuern, und wahrend der ganzen Festlichkeit ein anstaͤndiges und wuͤrdiges Betragen, mehr noch als zu den uͤbrigen Zeiten, beobachten, und man wird eine besondere Aufmerksamkeit anwenden, damit sich Niemand Unfug zu treiben erlaube. Damit Ihr Euch an so freuden vollen Tagen durch Handlungen, welche diesem Befehle sowohl als den Regeln des Anstandes entgegen sind, keine Verantwort— lichkeit und Strafe zuziehet, ist gegenwartige Verordnung be⸗ kannt gemacht worden 3“ — Der hiesige Gesundheits, Zustand ist befriedigend, obgleich namentlich in den letzten 14 Tagen mehrere Pestfaͤlle vorkamen.
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Berlin, 2. Juni. Der General der Kavallerie und kom⸗ mandirende General des Sten Armee-Corps, Herr von Borstell, ist am 28sten v. M. in Koͤln angekommen,
— Die bedeutenden Verwuͤstungen, die der am gten v. M. in der Stadt Schippenbeil in Ostpreußen stattgehabte Gewitter⸗ Sturm angerichtet hat, und wovon bereits in der Nr. 137 der