1834 / 178 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 29 Jun 1834 18:00:01 GMT) scan diff

Aenderung der Repraͤsentation und hat zwei Vorschlaͤge zu ma— chen beschlossen: I) zu einer Art von Provinzial⸗Reichstag zur Berathung oͤkonomischer Angelegenheiten; 2) daß die Land⸗Ei⸗ genihümer, die keinem anderen Stande angehoͤren, in den Bau⸗ ernstand mit aufgenommen werden sollen.

Capitain Lindeberg ist jetzt, wegen seiner Schrift an den Ständischen Justiz Bevollmächtigten, worin er dem Koͤnige per— sönlich einen moncpolisirenden Betrieb mit dem Theater schuld⸗ gegeben, vom Swea⸗-Hofgericht, gemaͤß Kap. 5. k minal-Gesetzbuches, einstimmig zur Enthauptung verurtheilt wor— den. Es ward dieses nach dem klaren Inhalt jener Drakonischen Gesetzesstelle, deren Anwendung freilich seit zwei Jahrhunderten nicht in Anspruch genommen wurde, gleich Anfangs vorhergese⸗ hen. Man zweifelt indessen nicht, daß der Koͤnig Begnadigung eintreten lassen werde, falls nicht schon vorher das Hoͤchste Ge— richt des Königs, durch Interpretation des nach ganz verschiede⸗ nen als den jetzt geltenden Begriffen entstandenen Gesetzes, das Urtheil umstoͤßt. Die Verkuͤndigung des von dem Sweag-Hof— gericht gefaͤllten Urtheils geschah vor offenen Thuͤren, in Gegen⸗ bart einer großen Anzahl Zuhörer. Keine Spur von Unruhe zeigte sich auf dem Angesichte des Capitains Lindeberg. Mit einer festen Stimme sprach er nach der geschehenen Verlesung des Urtheils: „Ich beklage das Koͤnigl. Hofgericht.“

Das Uebungs-Geschwader vor Carlskrona welches am Sten d. M. von der Rhede daselbst abging, ankerte vorgestern außer⸗ halb des großen Seezolls bei Blockhusudde und wird von dort den Strom herauf kommen, um hier einige Tage zuzubringen. Es besteht aus 7 Fahrzeugen und ist die staͤrkste Uebungs⸗Ex⸗ pedition, die seit vielen Jahren von Schwedischen Haͤfen auslief.

Hiesigen Blättern zufolge beschaͤftigt sich die Regierung mit dem Projekte einer neuen Anleihe zum Belaufe von 3 Mill. Thaler Hamburger Banco bis zu einer Million Pfund Sterling. Ein gegenwärtig hier anwesender Bangquier aus Berlin soll bei diesem Anleihe⸗Projekte betheiligt seyn.

Dentschlan d.

Muͤnchen, 19. Juni. In Re nn. auf die Anträge der Abgeordneten v. Eberz, Schwindel, Weinmann und Willich, die Verbesserung der buͤrgerlichen Verhaͤltnisse der Juden betreffend, hatte der Referent des dritten Ausschusses beantragt, daß im verfassungsmäßigen Wege folgende Antraͤge an die Stufen des Thrones gebracht wuͤrden:

„17 Es wolle, zur gaͤnzlichen Beseitigung aller durch die von einzeinen Israeliten versuchte Berufung auf diese und jene prophe⸗ tischen Ausfprüͤche (namentlich die von Esra und Daniel), so wie auf die, einst als Exilirte in Syrien und Babylonien lebenden Ju⸗ den noch keineswegs vollig beschwichtigten Besorgnisse Ein ucht ich der ungetheilten und vorbehaltlosen Anhaͤnglichkeit an das Vater⸗ land Bayern, desfen ungeschmalertes Bürgerrecht auch die Juden verlangen, von saͤmmtlichen Isrgelitischen Gemeinden im Königreiche vor Alem die schriftliche Erklarung eingeholt werden, daß der Name Israelit oder Jude sich nur auf ihren religibsen Glauben, aiso nur auf das Bekenntniß der mosaischen Religion beziehe, nicht aber auf Ansprücht und Hoffnungen hindeute, denen die von dem Daseyn (ines noch Juͤdischen Volles in der Mitte des Baye⸗ rischen zeugende Aussicht auf Wiederherstellung eines Juͤdischen Rei⸗ ches oder Israelitischen Staates unter Israelitischer oder Juͤdischer Herrschaft zum Grund 14ge, und daß sonach die Erfüllung des Begehrens der Aufhebung der auf die Juden bezůglichen Ausnahms⸗ (hesetze nur mit der feierlichen Verzichtung auf alle und jede, die alleinige Gültigkeit der Baherischen Stagts-⸗Gesetze beschraͤnkenden, bffentlichen oder geheimen, kasuistischen Verwahrungs⸗Vorschriften zur etwaigen Umgehung der Bayerischen Landes⸗-Verfassung auf Juͤdischer Seite erlangt werden wolle. 2) In Folge dieser, von allen Rahbinern und Füͤdischen Familienbauptern zu unterzeichnen⸗ den Erklarung wolle, wenn eine, unter vorerwähnten Bedingungen allerdings als konsequent und gerecht erscheinende Abäͤnderung des Tit iv. 5.9 der Verfassungs⸗ Urkunde zu Gunsten der Juden noch zur Zeit nicht als zweckdienlich erachtet werden sollte, die, jedoch vor der Hand auf einen näher zu bestimmenden Zeitraum beschraͤnkte und durch die Ergebnisse während desselben in ihrer Fortdauer be⸗ dingte, Aufhebung oder doch zeitgemäßeste Abänderung des Edikts vom 19. Juni 18 fz hinsichtlich der Ansaͤßigmachung und der Be⸗ schraͤnkung auf die Matrikel, die im aäͤußersten Fall nur noch auf die sogenannten Schacher-Juden, nicht aber auf diejenigen, welche die gefetzlichen Bedingungen zur Betreibung eines Gewerbes zu erfuͤllen n Stande sind oder um täglichen Lon von ihrer Haͤnde Arbeit sich nähren können und wollen (Edikt sz. 11, 12, 16, 17, 18, 24, 28, 30) in Anwendung zu bringen seyn duͤrfte, so wie aller andern, die Juden inzbesondere belästigenden und die Gleichheit vor dem Gesetze zu sehr beengenden Bestimmangen auf gesetz lichem Wege bekannt gemacht wer⸗ ben, und diefe Bekanntmachung nicht erst, nach einer Revision zer Gefetz bucher, sondern noch in der Zwischenzeit zwischen dem gegenwaͤr⸗ tigen und dem naͤchsten Landtage erfolgen. 3) In Beziehung auf die buͤrgerlichen Verhältnisse der Fuden im Rheinkreise wolle dem des⸗ falten Kammer -Beschlusse von 1831, wegen Aufhebung des Kai— jerl, Dekrets vom 17 März 1808 uͤber die Forderungen der Juden an Christen, so wie der Berordnungen der Landes- Adminisirgtion vom 1. August 1815 und 13. Jan. 1816, moͤglichst uneingeschraͤnkte Folge gegeben werden, da sich vorgussetzen laßt, daß dle auf fruͤ= heren Landtagen zugesagten Recherchen bei den administrativen und gerichtlichen Behdrden seltdem stattgefunden und zu befrie⸗ digenzen Resultaten geführt haben durften. 43) Hinsichtlich der gottesdienstlichen Verfassung der Juden diesseits und jen⸗ seits de Rheins wolle nachstehenden Vorschlaͤgen die geeignete Heruͤcksichtigung nicht versagt werden; „) daß, nach vorgaͤngiger Errichtung eines Lehrstuhls fur Juͤdische Theologie an ene der Teri beste henden Landes- Universitüten, die gortesdienstliche Ver⸗ fassung der Israeliten in der Art und Weise, der dͤffentlich beñte⸗ henden christlichen Kirchen- Verfassung mit Ruͤcksicht auf daz mo— faische Rituale eine angemessene Einkichtung erhalte; b) daß, dem Staate gegenuber, den Rabbinern, wie den Priestern und den Re⸗ figions- Lehrern der christlichen Konfessienen den Israclitischen Ge⸗ meinden gegenüber, als Waͤchtern und Vollziehern des mosasschen Religions⸗Gesetzes und des daraus hervorgehenden Rituals, so wie Ilz Volks-Kehrern zur Befoͤrderung der Sittlichkeit und Religöosi—⸗ tat, in Hensicht auf Schul- Unterricht und Erziehungs wesen ihre Stel⸗ lung angewiesen werde; c) daß in den Kreisen Kreis⸗-Rabbinate errichtet, diesẽ aber einem Jüͤdischen Ober⸗Kultus Kollegium oder eigentlich einem Zentral-Rabbinate untergeordnet, jene van den Gemeinden vorge⸗ schlagen und von der Kreis⸗Regierung bestaͤtigt, dieses von saͤmmt— ichen Kreis-Rabbinaten beantragt und von ber Koͤnigl. Staats Re⸗ gierung bestaͤtigt werde; d) daß jedem Kreis⸗Rabbinate ein Assssor aus den Gemeinde-Gliedern, dem Central Rabbinate aber deren zwei und ein Seeretair beigegeben werden, jedoch so, daß diese Ge⸗ meinde Glieder nur den Verhandlungen uͤber gemischte Gegenstaͤnde, pie Adminittration, das Schul- und Erziehungswesen, so wie aͤußern Hottesdiens betreffend, beizuwohnen haben; e) daß, so lange die möglichst bald vom Staate zu übernehmende Bestreitung der Unko⸗ sten' fär Kultus und Ünterricht der Gesammtheit der Isrgelitischen Glaubensgenossen überlassen bleibt, ihnen auch die Praͤsentation ih⸗ rer Rabbinen und Schullehrer vorbehalten werde, jedoch nur sol⸗ cher, welche die verschriftsmäßige Pruͤfung gehdrig bestanden haben.“

Nach Anhörung obigen Vortrags hat der dritte Ausschuß mit sechs Stimmen gegen eine beschlossen, seinen Antrag dahin zu stellen, daß: 1) den Juden die staatsbuͤrgerlichen Rechte der⸗ sinal noch nicht eingeräumt werden, und daß, bei der sich allent⸗ halben aussprechenden offentlichen Meinung dagegen, und ohne

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Hinsicht auf den Deutschen Vöͤlker-Verband, ein so sehr veraͤn⸗ dertes Verhältniß gegenwärtig nicht ins Leben treten koͤnne; 2) daß jedoch eine fuͤr die Juden moͤglichst guͤnstige Revision des Edikts vom 19. Juni 1813, die Verhaͤltnisse der Juden betreffend, worauf der an die Kamme gestellte Antrag allein geht, soweit es mit dem Staats- und Gemeinden⸗-Interesse vereinbar ist, vor— genommen, und daruͤber, auf verfassungsmaäͤßigem Wege, die ge⸗ setzlichen Bestimmungen festgestellt werden mögen. Ausgenom⸗ men von dieser Beguͤnstigung sollen jedoch Diejenigen senn, welche den Nothhandel als Haupt-Erwerb treiben, und dieses in so lange, bis sie durch amtlich's Zeugniß nachzuweisen vermoͤgen, daß sie ein anderes buͤrgerliches Geschaͤft oder Gewerbe, mit Ausnahme des Nothhandels, getrieben haben.

Karlsruhe, 22. Juni. Das Großherzogliche Staats und Regierungs-Blatt vom 20. Juni enthalt: 1) die landesherrliche Verordnung uͤber die hoͤheren Buͤrger-Schulen. 2) Die Voll⸗ zugs-Verordnung dazu von dem Großh. Ministerium des Innern. Wir entheben der ersten folgende Bestimmungen:

„In den größeren Städten des Landes und in jenen kleinen Staͤbtfen, welche die Mittel hierzu besitzen, sollen hohere Büͤrger⸗ Schulen errichtet werden. Die, außer den Lyceen, Gymnasien und Paͤdagogien, unter dem Namen von Lateinischen Schulen bestehenden mittleren Lehr-Anstalten, so wie die neben jenen gelehrten Schu— len in einigen großeren Staͤdten errichteten Real ⸗Schu⸗ len, sollen in hohere Bürger- Schulen umgewandelt werden. Diejenigen Paͤdagogien, welche nicht hinlaͤnglich dotirt sind, um den Schul ⸗-Plan der gelehrten Schulen bis ausschließlich zu dem viertobersten Jahres⸗ Course der Lyecen auszufuͤhren, sollen ebenfalls in hohere Buürger⸗Schulen umgewandelt werden. Die vollstaͤndige höbere Buͤrger-Schule hat einen fuͤnfiaͤhrigen Cours, und nach Verschiedenheit der Lokal⸗Verhaͤltnisse 3 bis 3 Klassen. Wo hinlängliche Mittel hierzu vorhanden sind, kann die hoͤhere Burger⸗Schule einen sechsten Jahres⸗Cours erhalten, welcher mit der ersten mathematischen Klasse der polytechnischen Schule auf glei⸗ cher Stufe steht Wo die Mittel zu einer voll siandigen Einrich⸗ tung der höheren Bürger⸗Schule nicht zulaͤnglich sind, oder beson⸗ dere Lokal⸗Verhaͤltnisse eine Beruͤcksichtigung verdienen, wird der all= gemeine Lehrplan angemessene Modisieationen erhalten. Ueberall muß bei jenen höheren Bürger⸗Schulen, fur welche bereits vorhandene Fonds verwendet werden, der in den Stiftungs-Briefen etwa speeiell bezeich⸗ nete Zweck in seinem ganzen Umfange durch den Unterrich ts⸗Plan erfullt werden. In der Regel sind alle Unterrichtsstunden für die Schuͤ⸗ ler verbindlich. Die einzufuͤhrenden Lehrbuͤcher werden von der oberen Studlen⸗Behöorde bestimmt. Fur Lehr⸗Gegenstaͤnde, bei wel⸗ chen es ohne Beeintraͤchtigung des vorherrschenden Zweckes der An⸗ stalten geschehen kann, sind in den höheren Buͤrger-Schulen die namlichen Bucher zu gebrauchen, nach welchen in den unteren vier Klassen der gelehrten Schulen unterrichtet wird Am Schlusss ie⸗ des Schuljahres hat der Vorstand der Schule mit den uͤbrigen Leh⸗ rern über etwaige Verbesserungen des Unterrichts zu berathschlagen, den Schul-Schematismus zu entwerfen und hierüber einen Bericht zu erstatten, den der Schul⸗Inspektor der oberen Studien-Behoͤrde zur Genehmigung vorlegt. Keiner kann als Lehrer bei einer hö⸗ heren Bürger-Schule angestellt werden, der nicht 1) eine Staats⸗ Prufung in den zur Uebernahme der Lehrstelle, die ihm uͤbertragen perden * soll, erforderlichen Kenntnissen bestanden hat und tuͤch⸗ tig befunden worden ist, 2) wenigstens über eine dreijährige prakti⸗ sche Uebung an einer offentlichen oder Privat⸗-Anstalt oder in Er⸗ theilung von Privat⸗Unterricht durch zuverlassigt, seine Lehrgabe beurkundende Zeugnisse sich ausweist, und z) über einen untadel haf ten Lebenswandel genügende Attestate beibrlngt. In der Regel sollen die Hauptlehrer aus der Klasse der Lehramts⸗-Kandidaten, welche akademische Studien gemacht haben, und die Lehrer suͤr den Unterricht im Rechnen, Schonschreiben und Gesang aus der Zabl der Volksschul⸗Kandidaten genommen werden. Jede höhere Buͤr⸗ aerschule hat einen Vorstand und ginen Inspektor Vorstand kann nur ein Hauptlehrer der Anstalt seyn. Der Inspektor wird auf den Antrag der obern Studien⸗Behörde von dem Rinssterium des Innern ernannt. Pie Stelle des Inspeftors ist mit keinem Lehramte verbunden; seine Bienstleistungen sind unentgeltlich. Die höheren Buͤrgerschulen stehen auf gleiche Weise, wie die gelehrten Mitteischulen, unter der Ober⸗Aufsicht und Leitung der oberen Studien⸗Behbrde. Wenig⸗ siens alle drei Jahre soll jede hohere Bürgerschule von einem Com⸗ missair visttirt werden, den die oberaufsehende Behörde ernennt, Die Mittel zum unterhalt der höoͤheren Buͤrgerschulen sind zu ent⸗ nehmen: 1) aus den Fonds jener Schulen, welche in solche Lehr⸗ Anstalten umgewandelt werden, und aus andern fuͤr diese Gattung von Schulen speziell bestimmten, oder ohne Verletzung der Stif⸗ tungs- Gesetze verwendbaren allgemeinen oder Lokal⸗ Fonds; 2) aus Beitraͤgen der betreffenden Gemeinden, wo diese Schulen errich⸗ tet werden sollen; 3) aus dem Ertrage des Schulgeldes. Das Schulgeld soll den jahrlichen Betrag von 16 Gulden nicht uͤber⸗ steigen Wo das Bedürsniß einer vollstaͤndigen hoheren Buͤrger—⸗ Schule vorhanden ist, und die dafür verwendbaren Fonds, einschließ⸗ sich der siaͤdtischen Beitrage, nicht hinreichen, sollen die vorhande⸗ nen Mittel gleichwohl dis zur Ausmittelung der erforderlichen Zu⸗ schüsse aus der Staatskasse oer anderer Beitrage einst weilen durch theslweise Volziehung des Lehrplans moͤglichst zweckmäßig verwen⸗ det werden.“

Griechenland.

Der Morning Herald enmwhaͤlt folgendes Schreiben aus Nauplia vom 27. Mai: „Das laͤngst erwartete Verhoͤr Kolo⸗ kotronl's und Kolliopulo's hat am 12ten d. M. begonnen, und die Abhoöͤrung der Zeugen von Seiten der Regierung endigte vor drei Tagen. Wie ich vermuthe, hat sich keines weges ein starker Beweis gegen die Angeklagten ergeben, und ich zweisle sehr, ob es der Regierung gelingen wird, eine von den in diesem Prozeß vorgebrachten Beschuldigungen gehörig darzuthun. Men glaubt, daz das Verhör ver zehn bis zwoͤff Tagen niht zu Ende seyn wird, da sich die Zahl der von den Gefangenen vorgeladenen Zeugen auf mehr als hundert beläuft. Kolliopulo nimmt weit

mehr Antheil an dem Vorgange, als Kolokotroni, dem die Sache

ganz gieichguͤltig zu seyn scheint; auch heißt es, daß die Gesund— heit' des Letzteren durch die lange Haft sehr gelitten hat. In dieser Stadt und der Umgegend ist Alles ganz ruhig; doch hoͤre ich, deß in Maina einige Unruhen stattgefunden haben, in de⸗ ren Folge 1260 kuͤrzlich zu Patras angelangte Bayerische Frei—⸗ willige in den Trangportschiffen, auf denen sie von Triest angekommen waren, dorthin beordert wurden, Von Salona hat sich auch das Geruͤcht hierher verbreitet, daß starke Raͤuberban⸗ den die Graͤnzen von Albanien passirt hätten und in den noͤrd— lichen Dörfern des Königreichs großes Unheil anrichteten. Die Regentschaft liegt noch immer unter sich im Streit, und die ei⸗ ferfüchtige Opposition, die sich dem Grafen Armansperg bei jeder Gelegenheit entgegenstellt, wird denselben wahrscheinlich veranlas⸗ sen, sich ganz zurückzuziehen, was in diesem Augenblick fuͤr Grie⸗ chenland ein 'unberechenbares Ungluͤck seyn würde, indem er der einzige Mann von Talent und liberalen Grundsaͤtzen im Schooße der Regenischaft ist. Die Englische Flotte ist ganz unerwartet hier angekommen; sie besteht aus der „Caledonia“ von 120, der „Britannia“ von 120, dem „Thunderer“ von 8, dem „Edin— burgh“ von 74, dem „Malabar“ von 74 und dem „Talavera von 74 Kanonen.

Dasselbe Blatt theilt auch nachstehendes Privat⸗ Schreiben aus Patras vom 27. Mai mit: „Der int ressan⸗ teste Gegenstand ist jetzt in Griechenland das Verhoͤr der Haͤupt⸗

linge Kolokotroni und Plapontas (Kolliopulo). 10ten und die Anklage⸗Verhandlungen wurden am 19ten geschlo Jetzt werden die Zeugen zur Vertheidigung der Angekfn ten abgehoͤrt, und da ihrer 90 an der Zahl seyn sollen, s ganze Woche uͤber diesem Verhoͤr hingehen.

hinsichtlich pes Ausgangs sind sehr getheilt; meinen aber glaubt man, daß das Schuldig uͤber die nen ausgesprochen werden wird. 4. April sandte ich Ihnen eine Abschrift von der Anklage, und glaube, daß die Einzelheiten eines so wichtigen Proces⸗ in dem zwei der Haupt-Urheber der Revolution die Angeklaztn sind, Sie sehr interessiren muͤssen, so fuͤge ich eine ueber sez von dem Verhoͤr-Protokoll bis zum 15ten d. bei, aus weln Sie uͤber die Beschaffenheit der von dem Koͤniglichen Advetan vorgebrachten Beweise werden urtheilen koͤnnen. In la - Griechischen Oster⸗Woche, am 8. Mai, wurden zu Miss Rauber und Moͤrder, ] achtet dieses schaudervollen Exempels haben sich doch wich Straßenräuber in Epirus und Salona gezeigt.

Bezirk haben sie 3 Soldaten von der Linie getodtet, in letzteren ; z . r fen und Bromberg errichtet worden; 2) sechs und zwanzig kand⸗

Es begann an

6 Preußen 2c. ꝛc. Da die Ausfuͤhrung Unserer Verordnung

J P . Nichtigkeits⸗Beschwerde betreffend, eine Abäͤnderung der im Greßherzogthume Posen nach dem Patent vom 9. November

In meinem Schreiben van 516 und den Verordnungen vom 9. Februar 1817 und vom 4.

Mai . hot den eine Einrichtung zu geben, welche dem Zwecke ei— ner guten und prompten Rechtspflege moͤglichst entspricht,

Verbrecher, guillotinirt.

8 In erstern

einige kleine Dorfer gepluͤndert. In Maina wird die Autorin ĩ des Koͤnigs wenig geachtet; die Einwohner weigern sich, i, und Stadtgerichte, wovon jedes einen landraͤthlichen Kreis zuge—⸗ befestigten Haͤuser zu

Es sind Truppen von

Der, ,

Wie verlautet, sind

Feten gemiethet; wollen den

Sterl. entzogen.

(. 85 ne , e,.

vorigen Jahre. fremde Ansiedler wuͤ

Bewegungen der Th

Protokolle der Londoner

Er macht da Grafen von Schlieben unterthaͤnigst dargebotenes Dejeuner an⸗

Das Werk vn

interessiren, und chte der Revolution. Eine von der Regierung e J die Unterdruͤckung der kleineren Kloͤster und der Verkauf ihn rtrag milder Gaben der Frommen waren, hat gro

sacht, denn wenn auch die Regentschaft i haͤltnisse der Geistlichkeit durch ein regen dem Eigenthum der Klöͤn fuͤhlt sich doch das Volk i

Heerden, die der E Mißvergnuͤgen verur Absicht hat, die Ver iges Gehalt zu verbessern und aus Kirchen⸗Fonds zu bilden, so seinen religioͤsen Begriffen durch diesen Schritt verletzt, di dadurch doppelt gehäͤssig wird, daß er von Bekennern eines oh Die Griechen wollen auf jene Heer!

fast fuͤr einen Tempelraub, an diet! . der Ober, Landesgerichts Präͤsident Bertram, der Oberst von Tietzen

dern Glaubens ausgeht. nicht bieten und halten es Spoliation Theil zu Unterm 28. noch hinzu: sten Kolok

nehmen.“ Mai fügt eben dieser Korresponden „Am 26sten wurde das Verhoͤr der Zeugen zu Gun Dem Vernehmen nach, hat ü Dinge dadurch ein ganz anderes Ansehen gewonne, felt jetzt an der Verurtheilung der Angellagtth— Geschwader liegt noch immer zu Nauplig.“

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Am 5öten d. wuͤthete in Virginimn was man füuͤher in dit

Der Tag war wolkig, hi Um 3 Uhr nahmen die Wa an, und einige Minuten . Der Wirbel harte die Gesialt eint nde Wolken schienen ] Seine Dauer an einem Er nahm seinen Lauf vzß Verwuͤstungen erstreckten sich aufe von etwa vierhundert funfzig Fuß bis zu einer halben vielen Orten ist ein geringer daß dort einst Haͤuser standen, de hin nach allen Richtungen s den einstuͤrzenden den fortgefuͤhrten und h theils mehr oder weniger schw sich namentlich viele Ne streckt hat, ist no

otroni's beendigt.

und man zwei Das Britische

New⸗Hork, 24. Mai. ein Wirbelwind, der an Starke Alles, ser Art erlebt hat, weit uͤbertraf. und wieder mit Regenschauern. ken ein schwarzes Ansehen gannen die Verwuͤstungen. umgekehrten Kegels, und alle heranziehe mit Gewalt in diesen Kegel zu stuͤrzen. Orte betrug eine bis zwei Minuten. West nach Ost, und seine

Ueberrest des Fundamentes da nn die Truͤmmer rstreut. Die V usern ins Frel erabstuͤrzendel

zige Zeichen, derselben sind weit wohner, welche sich au retteten, wurden von Truͤmmern theils geioͤdtet, wundet; unter Ersteren befinden Wie weit der Wirbelwind sich gegen Osten er nicht bekannt.

ö .

Das neueste Stuͤck der Gesetz⸗San

Berlin, 28. Juni. chen Theile

lung enthält (wie bereits gestern im amtli tung erwähnt worden) eine vom 16ten d. M. datirte

Alierho chf

dnung uͤber die Einrichtung der Justiz⸗Behorden im Groß ö Posen. Im Eingange dieser Verordnung 1

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König

11. Dezember v. J., das Rechtsmittel der Revision und

829 bestehenden Gerichts Verfassung nothwendig macht, es Ünser landesvaͤterlicher Wille ist, den dortigen Justiz

haben Wir Uns, mit Ruͤcksicht auf die von Unseren Provin⸗ ial⸗Staͤnden vorgelegten Antraͤge und nach Anhoͤrung lnseres

Haare Ministeriums, bewogen gefunden, uͤber die Gerichts⸗Ein⸗ richtung im Großherzogthume Posen Folgendes zu bestimmen.“ „Die Verordnung selbst besteht aus 12 Artikeln. Dem (sten

Artikel zufolge soll die Justiz⸗ Verwaltung im Großherzogthume Posen kuͤnftig durch nachstehende Behoͤrden besorgt werden: 1)

wei Ober ⸗Landesgerichte, welche fuͤr die Regierungs-Bezirke Po—⸗

rstören und die Zehnten zu entrichin theilt erhält; 3) die jetzt bestehenden Inquisitoriate; i) ein

auplia dorthin abgesandt worden, um 1300 Freiwillige, die am 2isten von Triest im hiesigen Hin anlangten, erhielten den Befehl, sich nach Maina zu begehn. ohne hier vor Anker zu gehen. Die Regentschaft giebt on Anlaß zu Mißvergnuͤgen durch ihren eigenen Zwiespalt, und n Gang der Staats⸗Geschaͤfte leidet nicht wenig darunter. Die h den jüngeren Regentschafts-Mitglieder stehen in offener Oppo tion gegen den Grafen Armansperg. fremden diplomatischen Agenten an dieser Zwietracht Schü Die juͤngeren Regentschafts-Mitglieder haben ein Haus j oͤffentlichen Audienzen und Grafen Armansperg nicht laͤnger die Auszeichnung lasen,; daß bei ihm Hof“ gehalten wird, und haben ihm din diesem Zweck ausgesetzte jährliche Summe von 2000 Pfsun Es heißt, der Koͤnig werde in ditesen Jahre, als dem letzten seiner Minderjährigkeit, den Sitzung! des Verwaltungs-Raths beiwohnen, um sich genau von der kag— seiner Unterthanen zu unterrichten. Die Einkuͤnfte Griechth lenos bessern sich. Die Verpachtung der Zehnten oder Grun Steuer wird wahrscheinlich 40 pCt. mehr einbringen, als in Eine gute Regierung und Liberalität gegg rde das Land emporbringen. jm Untersuchung der Rechnungen uͤber die Englischen Anleihen vn 1521 und 1825 niedergesetzte Kommission hat ihre Arbeiten “1 endigt, und da es sich auswies, daß die Deputirten Orla und Lauristis dem Staat an 15,000 Pfund schuldig waren, se . hat die Regierung all ihr Eigenthum mit Beschlag belegt. Di . ist so viel als eine wirkliche Anerkennung jener Anleihen um . wird den Anspruͤchen der Bons-Inhaber zu gute kommenn⸗— Der Straf-Codex ist publicirt und am 1sten d. in Kraft gestt ! worden; die Bestimmungen desselben sind sehr streng. 0, ganisation der Civil⸗ und Handels -Gerichte ist jetzt im Dritt begriffen und wird wahrscheinlich bald in Ausfuͤhrung gebrach! werden. Am 18ten d. kam der Admiral Sir J. Rowley m dem Englischen Geschwader, aus 6 Linienschiffen bestehend, i Nauplia an, Es heißt, die Flotte werde bei Salamis versamme⸗ . bleiben, bis sich die Franzoͤsische mit ihr vereinigt. kische Geschwader liegt vor Samos und hält die Blokade diesn fel streng aufrecht; eine Russische Fregatte und eine Franz sische Brigg befinden sich daselbst, um die . kischen Schiffe zu beobachten. Das kuͤrzlich zu Leipzig erschn nene Werk des Professors Friedrich Thiersch uͤber die jetzige n von Griechenland hat hier großes Aufsehen erregt. Der Vn sser war während der Anarchie, die in Folge der verkehr Konferenz vor der Ankunft des Kon in Griechenland herrschte, hier anwesend und schildert die wn samkeit des Grafen Capodistrias sehr treffend. Britischen Gesandten einige schwere Vorwuͤrfe; aber ich ka dem nicht beistimmen, was er als die Beweggruͤnde der dam von diesem Herrn befolgten Politik bezeichnet. dient von allen denen beachtet zu werden, die sich fuͤr Griechenlen bildet die Fortsetzung zu Oberst Gardon's G rgriffene Maß

. IYber-Appellations- Gericht sfuͤr die ganze Provinz; und 5) za Geheime Ober, Tribungl zu Berlin für die Revisions⸗ Sachen und Nichtigkeits Beschwerden. In der Einrich⸗ fang der geistlichen Gerichte wird nichts geaͤndert. Die Arükel 2— bestimmen die Ressort-Verhaͤltnisse dieser verschie⸗ denen Gerichts⸗Behorden. Die Art. 8 12 endlich enthalten im Wesentlichen noch folgende Bestimmungen: Um den Gerichts—

Eingesessenen eines Land⸗ und Stadtgerichts in den groͤßern Kreisen die Rechtspflege noch mehr zu erleichtern, werden an den entfernten Orten des Kreises bestimmte Gerichtstage durch Kommissarien des Gerichts abgehalten. Was den Gebrauch der Polnischen Sprache betrifft, so soll hinfuͤhro, wenn ingend eine Verhandlung in der⸗ selben aufgenommen, oder eine Verfuͤgung in derselben erlassen vorden ist, oder eine Vorstellung in derselben zu den Akten kommen soll, ihnen jedesmal eine Deutsche Ueber⸗ setzung zur Seite stehen, wofuͤr jedoch keine besondern Kosten erhoben werden duͤrfen. Die Mitglieder des Ober⸗Appellations⸗ gerichis und der Ober-Landesgerichte muͤssen die angeordneten brei Pruͤfungen bestanden haben. Fuͤr die Land- und Stadt— gerichte Und Inquisitoriate genügt dieselbe Qualification, wie für andere Unter- Gerichte. Die Pruͤfung zum Amte eines Aus—

wustators und Referendarius geschieht durch die Ober-Landes—

gerichte, welchen letzteren auch die Ernennung der Auskultatoren zusteht. Das Ober-Appellationsgericht und die Ober- Landes⸗ berichte erheben die Gebuͤhren nach der Taxe fuͤr die Landes—⸗ Justiʒ⸗ Kollegien; die Land⸗ und Stadtgerichte nach der Taxe für die Unter-Gerichte, und in Posen nach der Taxe fuͤr die Gerichte der großen Staͤdte. In Mandats und Bagatell⸗Pro— essen kommen die Bestimmungen der Gebuͤhren⸗Taxe vom gten Oktober 1833 zur Anwendung.

Die in demselben Stuͤcke der Gesetz Sammlung unter Nr. 158 aufgeführte Allerhoͤchste Kabinets-Ordre an das Mi⸗ litair⸗ Justiz- Departement verfuͤgt, daß Vergehungen, die von heurlaübten? Landwehr-Offizieren zu einer Zeit, wo sie in der Uniform sind, gegen eine andere Militair⸗Person, die sich gleich⸗ falls in Uniform befindet, veruͤbt werden, nach den Militair—

Gesetzen beurtheilt und von den Militair-Gerichten zur Unter⸗ suchung und Bestrasung gezogen werden sollen.

Dem Milrtarr-⸗Wochenblatte zufolge, ist der Oberst

von Hugo, Commandeur des 27sten Infanterie-Regiments, un⸗

term Sten d. M. mit Pension in den Ruhestand versetzt worden. Aus Königsberg berichtet man uͤber die fernere

Reise IJ. KK. HH. des Kronprinzen und der Kronprinzessin

unterm Iästen d. M. Folgendes: „Nachdem JM KK. Ho. begleitet von den Segenswuͤnschen aller Einwohner, am 19ten Vormittags Koͤnigsberg verlassen hatten, geruhten Hoͤchstdieselben unterwegs in dem Walde von Sanditten ein Ihnen von dem

Wunehmen. Um 1 Uhr Mittags trafen die Hohen Reisenden in Tapiau ein und Abends um 8! Uhr hielten Höͤchstdieselben in Vegleitung des Prinzen Adalbert K. H. Ihren Einzug in

Tülsit. Ehrenpforten und ganze Laubgänge waren schon vom

Anfange des Tilsiter Kreises, besonders aber von den Graͤnzen des Stadtgebietes an, durch die ganze Stadt hindurch bis jen— seitz der Memel-Bruͤcke geschmackvoll und sinnreich geordnet. Von den Thuͤrmen und Haäusern weheten Fahnen mit dem Preu— ßischen Adler und dem Stadt⸗Wappen verziert. Vor dem Weich⸗ bilde der Stadt erwartete eine Deputation der Kaufmannschaft zu Wagen und zu Rosse die hohen Reisenden. Ihre Koͤnigl. Ho⸗ keiten hielten hn, Einzug im eigenen zuruͤckgeschlagenen Wa— gen langsam durch das unabsehbare Gewoge der Bewohner Tilsits. Am Absteigequartier empfingen Se. Excellenz der Ober, Praͤsident von Schon, der Regierungs-Praͤsident Thoma,

und das Offizier-orps des ersten Dragoner Regiments, die Koöͤ— nigl. Beamten, Geistlichen und städtischen Behörden das erha— bene Färsten-⸗Paar. Der Landrath des Kreises war JJ. KK. HH. bis an die Graͤnze des Kreises entgegen gefahren und ge— leitete Sie bis zum Absteigequartier. 24 junge Madchen, in weißen Gewaͤndern mit den Preußischen und Bayerischen Na— tional-⸗Farben geziert, erwarteten, Blumen⸗-Gewinde haltend, am Eingange Hoͤchstdieselben und überreichten der Frau Kronprin⸗ zessin ein Gedicht; 6 junge Madchen in Litthauischer National— iracht dagegen kleine Geschenke, als schwache Zeichen der Huldi⸗ gung der Litthauischen Landbewohner. Hierauf geruhten JJ. KK. HH. Sich die Militair-, Civil- und staädtischen Behoͤrden vorstellen zu lassen. Lauter wurde der Jubel auf den Straßen, als Hoͤchstdieselben sich dem versammelten Volke auf dem Balkon zeigten. Die Straßen hallten von einem ununterbrochenen Hurrah⸗ rufe wider, wahrend die Schiffer, die auf dem Memelstrom ihre Fahr⸗ zeuge mit Flaggen festlich geziert hatten, durch Kanonenschuͤsse in die Freude einstimmten. 36 der Abendtafel zogen Ihre Koͤ— nigl. Hoheit die versammelten Behoͤrden, den Wirth und die Wirthin des Hauses. Waͤhrend der Tafel brachte das Musik— Corps des 1sten Dragoner-Regiments eing Abend⸗Musik. Abends war die Stadt festlich erleuchtet und Jubel erfuͤllte Straßen und Haͤuser bis spaͤt in die Nacht. Am andern Tage (261sten) Mergens 8 Uhr musterte Se. Königl. Hoh. der Kronprinz die beiden Eskadrons des in Tilsit garnisonirenden 1sten Dragoner⸗Regiments,

waͤhrend J. K. H,. die Kronprinzessin von dem Balkon Ihrer h Wohnung dem militairischen Schauspiele zusah. Nachdem so—

dann der Regierungs-Praͤsident, der Kreis-Landrath und der Burgermeister noch aus dem Munde IJ, KK. HH. die hoͤchste Zufriedenheit mit dem Ihnen bereiteten Empfange vernommen, ging die Reise nach Memel fort, woselbst Hoͤchstdieselben, nach ö. kurzen Aufenthalte in Proͤkuls, um 67 Uhr Abends ein— rafen. Hier wurden die hohen Reisenden unter Anderen auch

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von einer großen Anzahl festlich geschmuͤckter Litthauerinnen zu Pferde empfangen, denen nach erfolgter Ankunft in der Stadt

die Erlaubniß zu Theil wurde, dem erhabenen Fuͤrsten-Paare ein Deutsch⸗-Litthauisches Gedicht, inn von . Angebinde, zu uͤberreichen. Am 21sten Vormittags fuhren JJ. KK. HH. nach dem Leuchtthurm, woselbst Sie ein von der Kaufmannschaft arrangirtes Dejeuner anzunehmen die Gnade hatten, und bei dieser Gelegenheit von den Kaiserl. Russischen Kriegs-Fahrzeugen auf der Rhede durch eine Geschuͤtz⸗Salve begrüßt wurden. Am Abend dieses Tages schenkten Hoͤchstdiesel— ben einem von der Stadt Memel auf dem benachbarten Gute Tauerlaucken arrangirten Thee Ihre Gegenwart. Am 22sten Vormittags wohnten JJ. KK. HH. dem Gottesdienste in der evangelischen Kirche bei und Nachmittags um 5 Uhr erfolgte die Einschiffung auf dem Dampfschiffe „Ischora“, welches mit dem „Herkules“ und dem Lugger „Oranienbaum“ sich von Danzig nach Memel begeben hatte, und hier in der Dange vor Anker gegangen war, um JJ. KK. HH. Behufs der Ueberfahrt zu erwarten. Die Schiffe gingen sogleich durch den Hafen in See und die uͤberaus guͤnstige Witterung versprach eine schnelle Ueber— fahrt nach Kronstadt, welche von Sachkundigen auf die Dauer von etwa 50 Stunden berechnet wurde. Die treuesten und herzlichsten Wuͤnsche und die dankbarsten Erinerungen an das huld volle Verweilen in der hiesigen Provinz folgten den hohen Reisenden nach. Au— ßer den bereits erwahnten, in der Dange vor Anker gegangenen Fahrzeugen, bestand die auf der Rhede befindliche und zur Es— kor te der hohen Neisenden bestimmte Kaiserl. Russische Marine— Abtheilung, unter dem Befehl des Vice-Admirals Suschtschow, aus folgenden 5 Schiffen: der Fregatte „Castor“ von 44, der Fregatte „Pallas“ von 44, der Korvette „Lwitza“ (Lowinn) von 26, der Brigg „Patroklos“ von 20, und dem Schooner „Grad“ (Hagel) von 14 Kanonen. Die Eskorte sowohl als die Dampf— fahrzeuge standen unter dem Aber Befehl des Chefs der Kaiserl. Russischen Marine, Fuͤrsten Mentschikoff, welcher JJ. KK. HH. auf dem Dampfschiffe „Ischora“ begleitete. Se. K. H. der Prinz Adalbert waren, Hoͤchstihrem Wunsche zufolge, an Bord der Fre— gatte Castor gegangen.“

Ueber den an den Tagen des 25. 27. Juni in Mag— deburg abgehaltenen Wollmarkt meldet die dortige Zeitung unterm 2bsten vorlaͤufig: „Das ganze zum Markt gekommene Quantum Wolle belaͤuft sich nach einer ungefähren Schaͤtzung vielleicht auf circa 7 S009 Ctnr.R, wovon ungefähr die Halfte in der dazu eingerichteten St. Sebastians-Kirche lagert. Käufer sind in ziemlicher Anzahl hier eingetroffen; dessenungeachtet ging gestern, als am ersten Tage des Markts, fast gar nichts um; nur einzelne unbedeutende Partieen wurden verschlossen. Dagegen stellte sich heute schon ein regeres Leben ein, und bei den bis heute Mittag abgeschlossenen Verkaufen sind im Durchschnitt bei ben meisten die vorjährigen Markt Preise bewilligt worden; fuͤr einige Partieen hat man selbst 5 bis 77 Rthlr. pr. Ctnr. mehr bezahlt, und dies waren besonders die schoͤnen mittel Wollen, worin auch der groͤßte Umsatz stattgefunden hat Die feinen Sorten waren weniger gesucht. Im Ganzen zeichnet sich die diesjährige Wolle durch eine sehr gute Waͤsche aus.“

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Koͤnigliche Oper.

Der Versuch, die Werke eines Meisters ngch ihrem groöͤßeren, oder geringeren Werthe zu vergleichen und fuͤr sie eine Rangordnung aufzustellen, ist sehr oft gemacht, selten jedoch ein allgemein genuͤ⸗ gendes und zugestandenes Ergebniß aufgefunden worden. Denn so⸗ dald eine innere Mannigfaltigkeit der behandelten Gegenstaͤnde vor⸗ handen ist, paßt das an einer Stelle angelegte Maaß nicht suͤr die zweite, und es findet sich zuletzt eigentlich nur, daß wahrhaft Leben⸗

diges und Tuͤchtiges auch schlechthin individuell ist, oder sein Maaß

in sich selbst traͤgt, Hierzu kommt, daß gewohnlich von vorn her⸗ ein gewisse Grundsaͤäzze als untruͤglich angenommen werden, welche aber bei naͤherem Eingehen auf die vorliegenden unter einander höͤchst abweichenden Erfahrungen nirgends zureichen, oder sich als erschdpfend bewdͤhren. Ja abgeseben von allen Erfahrungen stehen jene voran⸗ gestellten Grundsaͤtze oft mit sich selbst im Widerspruche.

So betaupten z. B. die Einen. Die frühsten Arbeiten icdes Kuͤnstlers sind naturlich auch die unvollkommensten. Nur allmaͤlig steigt er zum Bessern empor und erreicht den Gipfel erst am Schlusse seiner Laufbahn. So hat Raphgel durch- die Transfiguration sich selbst verklaͤrt, Michel Angelo sich durch das juͤngste Gericht am Schlusse seiner Laufbahn uͤber alle Richterspruͤche erhoben, so Mo⸗ zart im Requiem die selige Ruhe gefunden, und Weber im Oberon mit wunderbar geistigen Anklaͤngen und ungehdrtem Schwanen⸗ gesange sein Hinscheiden geweissagt,

Was der Mensch auch besitze (sprechen Andere), es ist ein Ge— schenk des Himmels was er bildet, entwickelt, mittheilt, spendet, es wird immer nur jenen höheren und heiligen Schaͤtzen entnom⸗ men. Deshalb erscheinen auch die ersten Gaben als die vollstaͤn⸗ digsten und glaͤnzendsten, und alles Bemuͤhen und aller Fleiß kann spaͤter den ussprünglichen Reichthum nicht herstellen, wie viel we⸗ niger vermehren. Daher sind die fruͤheren Madonnen Raphaels dem Himmel am verwandtesten, und Correggio's heiliger Franzis⸗ kus tiefsinniger, als sein Georg. Deshalb bricht in Mozarts Bel⸗ monte und Constanze aller Reichthum heiterer Lebensmelodien mit unwiderstehlicher Fruͤhlingskraft hervor; deshalb verbindet Spen⸗

Preciosa da wie ein giühendes Morgenroth eines viellescht dereinst schwuͤlen Tages, und ertoͤnt wie Memnons Saͤule, als der erste Sonnenstrabl sie traf.

Ohne die Gunst des Himmels (entgegnen wiederum anders Ge⸗ sinnte) ist allerdings der Mensch nichts und hat nichts Allein er kann das urspruͤngliche Pfund durch Fleiß und Anstrengang so ge⸗ wiß mehren und staͤrken, als durch Laͤssigkeit und Leichtsinn schwaͤ⸗ chen, ja vernichten. Von den Ausgangs⸗Punkte des Lebens findet aiso bei echten Kuͤnstlern eine Steigerung des Werthes ihrer Werke statt, bis sie in der Tageshoͤhe nothwendig ulminiren, und gegen den Schluß ihrer Laufbahn menschlicherweise sich nicht mehr zu dem fruͤher erreichten Gipfel erheben koͤnnen. Diese Wahrheit (fuͤr welche sich unzählige Beispiele anfuͤhren ließen) ist uͤbrigens keines⸗ wegs eine bittere; vielmehr werden die Menschen, sobald sie sich recht von ihr uͤberzeugen, keine unbillige Forderungen mehr an be⸗ jahrte Kuͤnstler machen, und diese werden in heiterer Ruhe auf ihre Laufbahn zuruͤcksehen und sich sagen durfen, daß sie einen guten Kampf gekämpft und den Jüngern ein nachzufolgendes Beispiel ge⸗ geben haben. ;

Sobald in Staat und Kirche, in Wissenschaft und Kunst, Ge— gensaͤtze wie die eben angedeuteten hervortreten, die sich untereinan⸗ der mehr oder weniger aufheben; kann man jedesmal mit voller Gewißbeit annehmen, daß alle Parteien irrig das Bedingte und Relative fuͤr Unbedingtes oder Absolutes ausgeben, und sich auf dem Boden untergeordneter Abstraction oder inseitiger Erfahrung befinden. Jede hat einen Bestandtheil, eine Richtung, ein Organ des Wahren ergriffen; aber erst die Zusammenstellung und Verbin⸗ dung mit den andern Richtungen, Bestandtheilen und Organen, so wie die genaueste Rucksicht auf die obwaltenden Verhaͤltnisse, erzeugt das volle Leben und laßt die ganze Wahrheit entdecken.

Zu diesen Betrachtungen wurden wir durch die Frage veran⸗ laßt ob nicht die Euryanitze, in welcher Rolle Matame Schrdͤ⸗ der⸗Devrient gestern die hiesige Buͤhne betrat, die beste unter We⸗ bers Opern sey? eine Frage, die wir bejahen möchten, ohne dem

Lobe, das von einem der obigen Standpunkte dem Oberon, und von

dem zweiten der Preciosa zugetheilt ward, zu widersprechen, und auf die wir, nach der auf morgen an ten Wieder en zurück kommen nn. ö . r , .

tin's Vestalin Heldensinn und Liebesgluth; deshalb sieht Webers

General uebersicht der Ergebnisse des diesjährigen Stettiner Wollmarkts.

Der Ausfall des diesjaͤhrigen Stettiner Wollmarkts, welcher

diesmal⸗ wie es in Breslau der Fall gewesen, auffallend durch die

Interessen des Handels bedingt war, hat sich im All gemeinen so

w,, nn. daß man ihn unbedenklich dem vorjaͤhrigen gleich⸗ en kann.

Die Anfuhren zu demselben begannen schon am Sten d. M.,

und am 10ten, mithin 4 Tage vor dem Anfange des Marktes, wa⸗ ren bereits 50h Centner am Platze. An den folgenden Tagen folg⸗ ten die Zuführen rasch auf einander und lieferten so ansehnliche Quantitaͤten, daß das Total⸗Quantum, mit Ausschluß der durch⸗ gegangenen Wolle und mit Einschluß von etwas uͤber 500 Centner, welche noch am ersten Markttage eingingen, und von mehreren nicht unbedeutenden Posten, die schon vor den obengenannten Ta⸗ gen zum Verkauf hierher konsignirt waren, vollkommen auf 21, 0900 Centner anzunehmen ist. Die angeordnet gewesene Thor⸗Kontrolle weist zwar nur eine Quantitaͤt von 20,366 Ctr. 3 Pfd. nach, da je⸗ doch mehrere Wolle gegen alle Erwartung fruher eintraf, ehe die Kontrolle in Function trat, und da, wie oben bemerkt, schon einige Wochen vor Beginn des Marktes Wolle zum Verkauf wahrend des letzteren eintraf, deren Quantum die Thor-Kontroll⸗Register nicht enthalten, so geben letztere diesmal kein zuverlaͤssiges Resultat, und

es ist die obengenannte großere Quantitaͤt um so mehr als die rich⸗

tige anzunehmen, als nach der Schaͤtzung der bewaͤhrtesten und mit

gehoͤriger Sachkenntniß ausgeruͤsteten Maͤnner unter den Kaͤufern und Verkaͤufern das Quantum noch uͤber 21,000 Centner hinaus, naͤm lich gegen zo oho Centner, angegeben worden ist.

Nach Inhalt der Thor⸗Register, welche diesem Aufsatze in Be⸗ ziehung auf Quantitat und Qualitaͤt zur Basis dienen mogen, sind von 1049 Dominien eingegangen:

1) aus Alt⸗Vorpommern .. 2,707 Ctr 21 Psd. 8.

2) Hinterpommern... 11,20

35 Neu⸗Vorpo]mmern . 3,998 72 EI) der Neumark... 1595 93 Sy ver nn, J, 7) Mecklenburg... 221

ö zusammen . . . . 209,366 Ctr. 3 Pid.

Vergleicht man damit den durch die Thor-Register nachg ewie⸗ senen nn aus dem Jahre 1833, dessen geringere Quantitat allein den hoͤchst bedeutenden ÄAnkaͤusen vor dem Markte, theilweise auch der geringern Schur zuzuschreiben ist, so betrug dieser

ad 1 215385 Etr. 107 Pfd., also 1834 mehr 551 Ctr. 24 Pfd.

2 3X. 8903 * 18 2 . 2 * 2301 2 2

3 1 * ? le , ö 9 5a, 108 = 3 322 108 * * ö 3 1 * * 2 243 P 5. 33 1 3 188 8

Kberhaupt Iz2h8 Ctr. 68 Pfd., mithin 1834 mehr 7067 Cir. 48 Pid. oder das in diesem Jahre zum Verkauf gestellte Quantum detrug mehr als ein und einhalbmal das Quantum des vorjaͤhrigen Mark⸗ tes, und dies liefert wohl den sichersten Beweis fuͤr das Steigen der ,, die sich immer mehr bewaäͤhrende3weckmaͤßigkeit des hie⸗ igen Marktes, fuͤr das zunehmende Vertrauen zu demselben und fuͤr die Anerkennung der von Jahr zu Jahr durch die Bemuͤhungen der Behdͤrden und der Wollmarkts-Kommission sich verbessern den Einrichtungen und vorzüglich der Vortheile, welche der Markt, von der Lage der Stadt und der Leichtigkeit und der dem Verkaufs⸗ Preise als E spacung zuwachsenden Wohlfeilheit des Transports zu uͤnd von demfelben beguͤnstigt, gegen viele andere Markt-Plaͤtze

gewaͤhrt Der Qualitaͤt nach sind eingekommen: 1834. 1833. a) an feiner Wolle. . . 7302 Ctr. 96 Pfd. 067 Ctr. 90 Pfd. b) an Mittel⸗Wolle .. 12,80. 95 Soss⸗ 27 c) an oedinairer Wolle 261 32 d

, e e, 20,366 Ctr. 3 Pfd. 13,298 Ctr. 68 Pfd wovon im Jahre 1832 uberhaupt 11121 Etr. 37 Pfd., im verflosse⸗ nen Jahre aber nur 7200 Ctr 13 Pfd. hier gewogen sind. Mit der Beschaffenheit der Wolle, welche fast durchgehends durch eine vor⸗ zuͤgliche Waͤsche ausgezeichnet war, haben sich die Käufer im All ge⸗ meinen zufrieden erklaͤrt; üuͤberhaupt ist es unglaublich, in welchem Maße die Veredelung der Wolle in Psommern gestiegen ist. Dies ist so auffallend, daß mit seltenen Ausnahmen schwerlich Jemand, der die Wolle eines Gutes vor 6 —8 Jahren sah, dieselbe in ihrer jetzigen Beschaffenheit wieder erkennen wurde.

Von mehreren Producenten wurde uͤber geringere Schur ge⸗ klagt, welche wohl dem gelinden Winter und dem Futtermangel zuzuschreiben ist, wenn gleich andere Producenten, trotz dieser Um⸗ stände, eine bessere Schur gemacht hatten und behaupteten, daß die Fuͤtterung namentlich nicht von entscheidendem Einflusse auf die Schur sey

Was nun die Preise der Wolle und den Gang des Geschaͤfts anbetrifft, so sind

A. von der feinen Wolle und zwar:

) erster Qualitat 1098 bis 115 Bthlr. zweiter Qualitat 85 100 Rihlr. B. von der Mittel wolle 65 80 Rthlr. C. —— ordinairen Wolle A0 855 Rihlr.

fuͤr den Centner bezahlt worden.

Einzeine Posten wurden mit 8 Rthlr. und daruber hoͤher, an— dere etwas unter dem vorjaͤhrigen Preise verkauft und es sellten sich die letzteren durch schnitrlich denen des verflossenen Fahres ganz gleich. Sie wurden unbedenklich sich höher gisteüt ba— ben, wenn nicht die Forderungen der Producenten, durch die lange vor dem Markte gemachten Anerbietungen der Spe⸗ kulänten bei versuchten und hie und da met bedeutendem Angelde zur Ausfuhrung gebrachten Verkaufen der Wolle 91 den Thieren in den erssin Tagen des Marktes uber die Maßen gesteigert gewesen waͤren. Vlele dieser Producenten, welche im ver⸗ flossenen Fabre auf Lieferung verkauft und die schmerzliche Esfah⸗ rung gemacht hatten, daß ihre auf dem Markte abgelieferte Wolle mit 15 Rihlr pro Centner und daruͤber reinen Gewinn sogleich von den Kaͤufern abgesetzt wurde, glaubten diesen Verlust an dem dies— jaͤhrigen Markte wieder ersetzt zu erhalten; ibre Forderung umfaßte daher nicht nur den Preis des vorigen Jahres, sondern auch den ihnen in demselben durch vorzeitigen Verkauf entzogenen den Speku⸗ lanten zu Theil gewordenen Gewinn; ja es gab einzelne Producen⸗ ten, welche, die Uesachen der früher höher gestellten künstlichen Preise verkennend, ihre Forderungen bis zu 30 pCt. gesteigert hatten. Und so kam es, daß am zweiten und ersten Vortage des Mark⸗ tes nur unbedeutende Quantitäten und zwar zu den be⸗ sten Preisen des diesiaͤhrigen Marktes verlauft wurden. Die Producenten erkannten ihren Irrthum, setzten die Preise angemessen herab, gegenseitige Annaherung trat ein und es ging nun am ersten Markttage (Sonnabend den 1Jäten) der Kauf vornehmlich von Eng⸗ lischen und Deutschen Großhaͤndlern und Fabrikanten lebbaft von statten, wahrend die juͤdischen Handler, durch ihr Wochen⸗Fest und den Sabbath zuruͤckgehalten, am Sonntage, an welchem die Eng— laͤnder vom Markte zurückblieben, die Haupthaͤndler waren und betraͤcht⸗ liche Quantitaͤten kauften. Am dritten Markttage (16ten) waren nur noch einige Tausend Centner uͤbrig, die aber bei nunmehr eingetre⸗ tener Konkurrenz aller Kaͤufer ein solches Begehr fanden, daß von der Gesammtmasse der zu Markt gebrachten Wolle nicht mehr als etwa 600 Centner aus erster Hand unverkauft bliehen und meisteng

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