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23
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wird endlich die Form regulirt, unter welcher immobilistrte Aktien der Bank von Frankreich wiederum sollen mobilisirt werden können.
„ Französische Blätter enthalten die nachstehende interessante Ueber⸗ sicht des neuesten Quinquenniums Französischer Finanzen:
Jahr. Votirte Ausgabe. Wirkl. Ausgabe. Wirkl. Einnahme. 1861 1,172,000, 0090 1,219, 10,735 1,093, 93,204 1832 1,106,909, 009 1,171,620, 757 79, 144,256 1853 1,120, 900,009) 1,172, 900, 000 90,000,009 1831 os l/ O00, 000 1,071, 186, 232 oð 3h69, 307 1835 1,009,000, 900 1,083, 788, 815 993,792, 122 61,996, 393 388,000,000 3,692, 956, 7yJ9 X, JSS2, 5M, is 7s, 5 s von welch em Deßizit bis jetzt 300,000,000 Fr. durch Anleihen und Holz⸗ verkäufe gedeckt sind. Für die Jahre 1831 und 1835 beruhen die drei letzteren Ru— briken auf mehr oder weniger justifizirter Wahrscheinlichkeit.
„Ruß land. Durch Beschluß vom 3. Mai d. J. ist die Quaran— taine⸗Barrière von Zazinsk im Astrachauschen Gouvernement, als jetzt ganz unnütz, aufgehoben worden.
Aus dem Departement des auswärtigen Handels wurden folgende Verordnungen erlassen:
ID Kleie, als lieberbleibsel des gemahlenen Roggens, dessen zollfreie Einführung durch den Ukas vom J. September 1833 verstattet ward, soll, wie dieser, bis zum 1. Januar 1835 zollfrei einzubrin⸗ gen erlaubt seyn.
27 Im Handel mit Europa ist die Einfuhr kupserner glatter Räder und Cylinder zum Zeuchdrück für verboten erklärt.
3) Das Wollfabrikat grauer Farbe, das den Krimmeschen Fellchen ähnlich sieht, ist zu zählen zum Artikel des Verzeichnisses vom 26. März 1839 — Flanell, Felbel, Griset, Fries, Boy, Trip, Plüsche u. dgl., wie auch mit Baumwolle, Flachs oder Hanf ge⸗ mischte, nicht dem Tgrifs⸗-A rtikel Kord, Toilinet u. f. w. angehö— hörige, mit 1 Rub. Silb. das Pfund belastet.
I) Von den Tuchkarden, welche in Fässern, Kisten und Körben vom Auslande eingeführt werden, sollen 22 pt. Tara gerechnet, und diese Berechnung nach Punkt 11 des allgemeinen Tarif⸗Regle⸗ ments (Ausg. v. 1826) bewerkstelligt werden.
5) Die vom Auslande einzuführenden Schuppenfelle sollen künftig ,, nicht ferner mehrere zusamniengenommen, gestempelt werden.
Die Verwaltung der General-Hhdrographie des Generalstabes der Kaiserlichen Flotte publizirt, daß der hölzerne Thurm auf dem Vor⸗ gebitge Dolgoinos im Oranienbaumschen Kreife des St. Petersbur= ger Gouvernements vor Alter eingestürzt und vom hohen Wasser ins Meer ', e, worden ist. Statt dessen wurde, zur Erleichterung für die
eefahrer bei Berechnung der Fahrt und ihrer Ortsbestimmung im Finnischen Meerbusen im Jahre 1633 auf dem Soikingischen Berge, im n, , Kreise des St. Petersburgischen Gouvernements, ein Thurm 12 Englische Fuß hoch erbaut. Dieser Thurm steht unter 592 41 59“ Nordbreite ö. 280 32 18“ westlicher Länge von Greenwich.
Von dem „Allgemeinen Zoll-Tarif für den Handel des Russtschen Reiches in den Europäischen Häfen und auf den Europässchen Land- gränzen“ ist kürzlich in der Druckerei des Departements des auswärti— gen , ,. zu St. Petersburg eine dritte amtliche Auflage erschienen, mit Aufnahme aller Abänderungen und Zusätze, welche seit den beiden ersten Ausgaben von 1822 und 1826 erfolgt sind. Dieselbe enthält:
1) Den Haupt⸗Waaren⸗-Tarif in seiner jetzigen Gestalt mit einigen speciell darauf bezüglichen, dem Publikum zu wissen nöthigen regle⸗ mentarischen Bestimmungen.
2) Den Tarif für eingehende Apothekerwaaren nach ihren technischen Benennungen in Lateinischer Sprache.
3) Das Verzeichniß der Wagren, deren Einfuhr in den Zoll-Aemtern und Zollhäusern 2ter und 3ter Klasse gefälle erlaubt ist. .
) Das Verzeichniß derjenigen Waaren, deren Bereinigung in den
Defizit. 213, 37, 771 195,176, 501 182,000,000
S7, 516,915
Zoll⸗Aemtern von Narva, Pernau, Gussätinsk und Issa⸗
kowetz verboten ist.
5) Verzeichniß von Asiatischen Waaren, deren Einfuhr aus Klein— Asien durch die Zoll-Aemter von Kertsch und Theo do sia, ge⸗ gen Entrichtung eines verminderten Zolles erlaubt ist.
6) Tabellen zur Ausmittelung der Tara für nasse und trockene Waa— ren bei der Ein- und Ausfuhr.
7) Vorschriften, welche bei der Erhebung der Zollgesälle von den dem Werthe nach zollpflichtigen Einfuhrwagren zu besolgen sind.
8) ,,, bei Anwendung des Tarifs zu berücksichtigende Re— geln.
9) Zusätze der noch während des Abdrucks neu erschienenen Bestim— mungen.
Schweden. Durch K. Verordnung vom 14ten d. M. ist die durch Bekanntmachung vom 19. Oktober v. J. bis zum Schlusse des Junimonats d. J. ertheilte Erlaubniß zur zoll? und abgabefreien Aus— fan von Getreide jeder Art nach dem Auslande bis zum J. Oktober d. J. verlängert worden.
Dänemark. Das K. General-Zoll-,, Kammer- und Kommerz— Kollegium hat unterm 9. Mai d. J. für die Herzogthümer Holstein und Schleswig zur näheren Bestimmung der den dortigen adeligen Gütern zustehenden Zollfreiheit, und Abstellung verschiedener anscheinend dabei eingeschlichener . Ausdehnungen eine Verordnung in 5 Artikeln erlassen. Dieselbe interessirt den auswärtigen Handel der Herzogthümer nicht genug, um hier vollständig mitgelheilt zu n erden, daher wir auf die sie enthaltende Nr. 6811 der Hamburger Vörsen⸗ halle-Zeitung verweisen dürfen.
Einem schon unterm 25. Februar d. J. erlassenen Rescripte des Holstein⸗Lauenburgischen Ober-Gerichtes zu Glückstadt zufolge, sollen die Besttzer der Lübschen Güter ferner nicht mehr, wie sie sich früher er⸗ laubt haben, von den Untersassen dieser Güter Recognitions-Gebülhren für Handwerks-Koncessionen erheben dürfen. Auch bedarf in den un- verbytenen Gutsdistrikten ein Handwerker überall keiner Koncession, um sein Geschäft zu betreiben.
Deutschlgnd. Kur-Hessen. Ein Gesetz vom 7ten d. M. verkündet die fernere Gültigkeit der bestehenden Zoll-Gesetzgebung bis zum 3. Juli 1837, insofern nicht etwa früher auf verfassungsmäßlgem Wege Aenderung eintritt; ferner die mit der Publication eintretende Verbindlichkeit künftig etwa noch mit den Staaten des Zoll⸗Vereins, bezüglich auf Zoll-Tarifsatze zu treffender Vereinbarungen. — Ein an? deres Gesetz von demselhen Dato verfügt die Aufhebung der Conces⸗ sions- und Stempel⸗Gebühren von den Branntwein brenn⸗Coneessio⸗ nen, und der Branntwein⸗-Hülfssteuer im Kreise Schmalkalden.
Mecklenburg-Schwerin. Eine Großherzogliche Verordnung vom 15. Mai d. J enthalt nähere Destimmung wegen des Aufgeldes
bei Zahlungen, welche, in Alt-Mechlenb. Courant verschuldet, mit neuen Zweidritteln geleißet werden ollen. Den wesenisichen Inhalt dieser Verordnung hat die Staats-Zeitung bereits in Rr. 16 8. * mitgetheilt. . 3
Bremen. Unterm 29. Mai d. J. ward eine Senats⸗Verordnung publicirt zur besseren Regulirung des Verfahrens bei Bergung gestran⸗ deter Güter, besonders im Amts-Bezirk von Bremerhaven. See ist in 12 858. auf eine zweckmäßige, den Interessen der Berger wie der
igenthümer billig entsprechende, und bisherigen Mißbräuchen begeg⸗ nende Weise abgefaßt, und, ihrem vollstandigen Inhglte nach, aus Nr. 6815 der Hamburger Börsenhalle-Zeitung zu entnehmen.
Belgien. Nr. 150 des Monit. Belge enthält eine offizielle Liste aller bis jetzt im Auslande besetzten Belgischen Konfulgte und konsu⸗ larischen Handels-Agenturen, nämlich J in Oesterreich: zu Triest; 2 in Dänemark: zu Kapenhagen und Helsingör; 4 in den Pereinigten Staaten von Nord-Amerika: in Nei- York, Bostou, Charleston und Savannah: 13 in Frankreich; zu Calais, Havre, Dünkirchen, Cette, Montpelller, Bordegu x, Nan⸗ tes, Bayonne, Brest, Larochelle, Rarseilie, Boulogne und Algier; 22 in Großbritanien: zu Liverpool, Ram sgg*e London, Dover, Dart mouth, Plymouth, Fal month, Rew⸗ castle, J. Jersey, J. Guernsey, J. Wighi, Lwith, Glaz?
zur Entrichtung der Zoll-
758 gow, Aberdeen, Dublin, Nevoy, Waterford, Cork, Mar— gate, Hull, Pedstow, Portsmouth; 2 ju Hamburg; 5 in Por⸗ tugal: ju Lissabon, St. Ubes, Belem, Villa' nova“ di Portimar und Porto; 1 in Buenos Aytes 1 in Preußen, . Daniig; 4 in Italien, zu Neapel, Genua, Rißza und ivorno. ͤ
r. 65 desselben M. B. publicirt eine Königl. Verordnung vom 30. Januar 1832 zur Aufmunterung des inländischen Seidenbaus. Es sollen danach, bis auf weitere Verfügung, jährlich einige tausend weiße Manlbeerbäume unter gewissen Bedingungen vertheilt, und für be— stimmte Leistungen in der Seidenjucht verschiedenartigé Prämien von 12-500 Fl. bewilligt werden.
Die neue Eisenbahn schreitet vorwärts. Mehrere Verdingungen von Material und Arbeit für die Strecken von Brüssel nach Mecheln sind bereits abgeschlossen. Auch enthält Nr. 144 des M. B. die Be— kanntmachung des Finanz-Ministeriunis über die Bedingungen der Emis⸗ sion der auf diese Unternehmung fundirten Tresorbons. Dieselben werden 5 pCt. jährliche Zinsen tragen, wenn erst nach einem Jahre realisirbar, 4 pCt wenn nach 6 Monaten, 4 pCt. wenn nach 4 Monaten. ;
Spanien. Folgendes ist der wesentliche Inhalt einer Königl. Zoll-Verordnung vom 6ten v. M.:
1) Produkte der „dissidirenden Provinzen“ (abgefallenen Kolonieen), nördlich vom Aequator, wenn sie direkt durch fremde Schiffe nach solchen Häfen der Halb-Insel gebracht werden, wo die Einfuhr verstgtter ist, sollen über die für fremde Flaggen durch Tarif vom 28. Februar 1828 bestimmte Abgaben ein Drittel mehr bezahlen, und qußerdem die durch K. Dekret vom 7. Juni 1830 bezeich— nete Abgabe.
Dieselben auf gleiche Art eingehenden Produkte der dissidirenden Provinzen, südlich vom Aequator, sollen z der durch den Tarif vom Februar 1828 der fremden Flagge auferlegten Abgabe zah⸗ len, und außerdem diejenige, welche im Dekret vom? 7. Juni 1330 bestimmt worden ist. :
Produkte aus fremden Häfen Amerika's oder aus den fremden
Anttllen, unter fremder Flagge in den authorisirten Eingangs⸗
Häfen der Halb⸗Inseln ankommend, zahlen die tarifmäßlgen Ein—
gangs⸗Rechte.
I) Wenn die vorstehend sub 1– 3 bezeichneten Produkte unter frem— der Flagge aus den Entrepots von Havanna und Puerto
Rico mit gehörigen Certifikaten der dortigen Zoll-Behörden an⸗ kommen, ohne unterweges einen fremden Hafen berührt zu ha— ben, zahlen sie wie vorstehend ad 1. verordnet. Haben sie aber, ohne, Noth, einen fremden Hafen berührt, zahlen sie die tarif⸗ mäßigen Eingangs-Rechte.
5) Kommen die vorbenannten Produkte aus den vorbesagten Entre⸗ pots unter Spanischer Flagge, ohne unterweges in einem frem— den Hafen angelegt zu haben, bezahlen sie bloß die Abgaben nach dem Tarif vom Februar 1828 und nach dem Dekret vom 7. Juni 1830. Haben sie aber, ohne erwiesenen Nothfall, einen remden Hafen berührt, so werden sie behandest alz aus dem letztern kommend.
6) Kommen die ad 1—- 3. benannten Produkte, gleichviel unter wel⸗ cher Flagge, direkt aus irgend einem fremden Europäischen Ha⸗ fen, so zahlen sie die tarifmäßigen Eingangs⸗Rechte vermehrt durch ihres Betrages, und außerdem dis Abgabe nach dem Dekret vom 7. Juni 1830.
7) Vorstehen de Verfügungen sollen in Kraft treten für die Provin⸗ zen südlich vom Aequator binnen 126, nördlich vom Aequator binnen 69 Tagen a data gegenwärtiger Verordnung.
Von den Spanischen Konsulaten wird angezeigt, daß, nach Königl. Dekret vom 29. April d. J, der am Eingange des Guadalquivir neu angelegte Hafen zum 1. Jüli d. J. eröffnet werden soll.
'dortugal. Das wichtige Dekret des Kaisers-Regenten vom 30. Mai d. J. welches die Wein⸗Kompagnie des Ober⸗-Duero aufhebt, ist bereits in Nr. 172 der Stagts-Zeitung vollständig mitgetheilt wor⸗ den, worauf wir hier zurückweisen.
Aus Porto wird eine am Leuchtthurm von Senhora de Luz, etwas nordwärts der Barre, hegonnnene Ausbesserung gemeldet, wo— nach derselbe ein verstärktes Licht erhalten soll.
Türkei. Der Ottomanische Moniteur publieirt abermals einen
Tarif, nach, welchem die nachbenannten außer Tours gefetzten Münzen,
bei den Kaisexl. Münzstätten resp. in der Hauptstadt und in den Pro— vinzen binnen 3 Monaten gegen coursmaͤlige Münzen ausgetanscht werden können. Später wird eine weitere Devalvation eintreten.
Es sollen angenommen werden i. d. Hauptstadt Holländ. u. Venet. Dukaten pr. Stück zu. 5 Piaster . . Neuer Rumi ; 49
36
Mustapha, Souverains, Pieces de Flan—
dre, pr. Dr = 37 17 151 30 260 20 195
Berliner Börs Den 5. Juli 1834.
Amt! Tonds und Geld Gonurs Jettel. (Hre/ss. Gour.) I, , ef ee n,, I, re, ee.
aer tm, T-
8t. Schuid - Sch. 999 99 sSGrosslr. Pos. do. A 1027 kr. Engl. Anl. 18. — EOstpr. Pfandbr. Pr. Engl. Anl. 22. — bomm. do.
kr. Eugl. Obl. 30. 95 Kur- u. Neum. do. 106, — Prüm. Sch. d. Seeh. 589 Schlesische do. — 106 Kurm. GObl m. J. C 985 KRksSt. C. d. K. u. N. 69 eum. Int Sch. do. 9084 . 8ch. d. K. u. N. 69 Berl. Stadt- Obl. 9975 99 Künigsb. do. ga — klbing. do. 984 — Dauz. do. in Th. 37 Westpr. Pfandhr.
— 00 1669 —
Holl. vollw. Duk, — 177 — Neue do. — 18
Friedrichsd'or .. — 137
Disconto ..... — 4
1004
Wechsel- Cours. t
Hrems a C .
Frier, e'. 112 7 141. 1527
Amsterdam
dito Hlamburs
dito London Paris mr 0 re,, Augshurg Breslau Loipais ; 160 Fi. let ershurg 100 Rbl. Wars cha zoo I.
Auswärtige Börsen.
St. Petersburg, 27. Juni. Landon 3 Mt. 106. Silher-Kubel 359.
i. d. Provinzen 443 Piaster. .
Koͤnigl. Dekrets vom 22. Januar d. J, zu sechzehnjaͤhrigen
ö ö.
Br. Bank⸗Actien 1547. 1546
Anl. 95. 943.
Häamburz 3 Mt. 99 Paris 3 Mt. 1121.
183*. 4. Juli.
4
Bodenwärme 13,6 3 RUusdünst. 0,8 o“ R) .
Wind Niederschlag O.
Wolkenzug
—
Meteorologische Beobachtung. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger s Uhr. 2 ühr. 10 Uhr. Beobachtung. — Luftdruck. 336, 5 e en,. . 3 K Quellwärme 7,70 9. f 3,7 23, 6 - 4,5 9 R. ö 5 . . . . 36, 0g. 10, o 36. Flunwärme 17, 9. 7d vCt 31 pCt. 72pCt. heiter. heiter. heiter. S868. S8. SS. — SO. — Königliche Schau spiele. Sonntag, 6. Juli. Im Opernhause: Don Juan, Oper i 2 Abth., mit Tanz. Musst von Mozart. (Dlle. Grosser: Donn . Anna, als Gastrolle.) . . In Charlottenburg: Pietro Metastasio, historisches Dram in 4 Abth., frei nach dem Italiaͤnischen des Federici, von Can Blum. Hierauf: Das Landhaus an der Heerstraße, Posse 1 Akt, von Kotzebue. . König städtisches Thegter. . Sonntag, 6. Jult. Der boͤse Geist Lump acivagabundu; oder: das liederliche Kleeblatt, Zauber-Posse mit Gesang in 34 ten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller. (Herr Greinen den Tischler Leim.) .
K (
222 w 7 J. Nach
enn
. richten.
Paris, 29. Juni. Ihre Majestäͤten kamen gestern gegn
Mittag nach den Tuilerieen, und der Koͤnig hielt bald dar in Begleitung der Herzoge von Orleans und von Nemours, n Marschaͤlle Soult und Gérard, der Generale Dariule, Pasß und Gourgaud und der Koͤniglichen Adjutanten eine Truppen Musterung ab, nach welcher saͤmmtliche Offiziere die Ehre hn ten, Sr. Majestaͤt vorgestellt zu werden. Um 2 Uhr fuͤhrte de Koͤnig den Vorsitz in einem Minister-⸗Rath. Die Königin de Belgier kam mit den Prinzessinnen Marie und Clementine sp ter auch nach der Stadt, und die Königliche Familie speiste sammen in den Tuilerieen. ! ‚
Die hiesige Gewerbe-A1usstellung wird morgen geschlossen, . der Koͤnig gedenkt am Sonnabend den 12. Juli im Palast de Tuilerieen die in Folge des Berichts der Central-Jury den ausge zeichnetsten Fabrikanten zuerkannten Preis, Medaillen zu vertheilen
Der Herzog von Decazes hatte gestern eine Audienz bein Herzoge von Orleans. . R
Vorgestern begab sich der Herzog von Nemours in Beglti tung feiner Adjutanten nach Fontainebleau, um das Lancier-Rr giment, dessen Oberst er ist, die Revue passiren zu lassen. Nah Beendigung derselben lud der Prinz die Offiziere des Regiment zu einem Dejeuner, wobei er von ihnen Abschied nahm, da u zum General-Major befoͤrdert worden ist.
Die Wahlen sind nun beendigt; das Journal des De bats theilt heute das Verzeichniß der 5 Deputirten mit, deren Erwaͤhlung bisher noch nicht bekannt war; es sind die Herren Champonchet, min. Kandidat und Ex-Deputirter, der zu Pti vas, Guestier der Juͤngere, min. Kandidat, der zu Lesparre, Ip seph Bertrand, min. Kandidat und Ex⸗-Deputirter, der zu 9 Puy, Gay-Lussac, min. Kandidat und Ex-Deputirter, der zu Lü moges, und Petou, Kandidat der Opp. und Ex⸗Deputirtet, der zu Elbseuf im Departement der Niederen Seine gewaͤhl wurde. melden vergessen, da sie schon seit mehreren Tagen in Paris be kannt war. Eben dieses Blatt giebt nun auch eine vollstaäͤndige Liste derjenigen Mitglieder der Kammer von 1831, der Zahl nach 166, die diesmal nicht wiedergewählt worden sind.
Der Moniteur enthaͤlt einen Bericht des General⸗-Lieute, nants Voirol aus Algier vom 13. Juni, der sehr beruhi— gend mit Hinsicht auf den Friedenszustand der Kolonie lautet. Das Oberhaupt des noch vor kurzem den Franzosen so feindlich gesinnten Stammes der Hadschutas hatte sich bei dem General eingefunden. ;
Auf außerordentlichem Wege ist die Zeitung von Sarg gossa vom 21. Juni hier eingegangen, welche mehrere wichtig: Dekrete enthalt, die sie aus der Madrider Hof⸗-Zeitung vom . 19ten d. entnommen hat. Die Ernennung des Grafen v. Torrent zum Finanz⸗Minister ist nun offiziell bekannt gemacht worden. Dit Königl. Verordnungen, wodurch Herr Imaz entlassen und sein Nach. folger ernannt wird, sind vom 18. Juni datirt. Durch eine andere Ver ordnung von demselben Tage wird Herr Imaz zur Wurde eines Procer des Koͤnigreichs erhoben. Ein Dekret vom 16ten ver, fuͤgt, daß fuͤr jedes Ministerium ein Unter⸗Staats⸗Secretair ernanm
werden soll, dem es obliegen wird, die Detail-Geschäfte nach den Be ⸗
fehlen und Instructionen der Minister zu besorgen, damit diese sich mehr mit den großen Reformen in der Staats-Verwalturez be— schaͤftigen koͤnnen, und damit der Lauf der Geschaͤfte während der Zeit, wo die Minister den Cortes-Sitzungen werden beiwoh⸗ nen muͤssen, nicht gehemmt oder verzoͤgert werde. Dann folgt ein Dekret, datirt aus Carabanchel vom 17. Junt, wodurch die Koͤnigin kraft der ihr nach dem 2ten Artikel des Kö niglichen Statuts zustehenden Praͤrogative 86 Erzpbischoͤft, Bischoͤfe, Titulos von Castilien und andere durch Rang und ihre Verdienste ausgezeichnete Personen zu Procer des Koͤnigreichs ernennt; es befinden sich darunter viele bekannte Namen, wie Baylen, Amarillas, Rodil, Palafox, Cevallo
Valdez, Llauder, San Martin und Andere, — Ein Moͤnch des Dominikaner⸗-Klosters zu Saragossa, der mit andern Individuen von Caragols Schaar in die Gefangenschaft der Christinos gerieth,
ist von der Militair-Kommission dieses Orts, in Gemaͤßheit des
Militairdienst in den Kolonieen verurtheilt worden.
. In der neuesten Nummer des zu Barcelona erscheinenden „Dem Vernehmen nach, sollen sich das erste Garde⸗ Infanterie, Regiment, 2 Kuirassier⸗Schwa ⸗ dronen und die Garde-Lanciers den aus Portugal ö Das. selbe Blatt glaubt versichern zu koͤnnen, daß Dom Miguel ö
Blatts El Vapor liest man:
und nach Navarra marschirenden Truppen anschließen.“
sich von Genua nach Triest begeben werde.“
Das Gefolge Dom Miguels, welches mit diesem Prinzen zu Genua gelandet ist, soll sich, nach Briefen von dort, auf
150 Personen belaufen.
e n, 9. M., 2. Juli. Oesterr. 5proc. Metall. 100n3. 1060. 4proc. 91 7a. 914. 24proc. 5463 Br. proc. 23. Part.“ Obl. 1393. Br. Loose zu 1090 Gulden 205. Br. Preuß. Praͤm⸗Sch. 573. 573. do. 4proc. Holl. 5proc. Obl. von 1832 95 6. g95 734. Poln.
Loose 655 655. 56proc. Span. Rente 725. 725. 3proc. do.
perp. 48. 48.
Redacteur Cotes. —
Gedruckt bei A W. Hayn.
Die Wahl des Letzten hatte das genannte Blatt nur zu
ihren
Preu
Allgemeine
ßische Staats⸗Zeitung.
n 186.
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Berlin, Montag den ten
Amtliche Raͤchrichten. Ke ohil e dg es.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Albrecht ist, nachdem Hoöͤchstdieselben die Prinzessin Albrecht Königl. Hoheit auf Hoͤchst— dero Reise nach Pyrmont bis Halberstadt begleitet und von dort hierher zuruͤckgekehrt, am 4ten nach Putbus abgereist.
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung
zu Magdeburg ist der bisherige Garnison-Prediger Ziehe in Berlin zum evangelischen Ober⸗Prediger in Weferlin⸗ gen ernannt worden.
Zeitungs⸗Nachrichten. H
Rußland.
—— St. Petersburg, 28. Juni. Aus dem in diesen Ta— gen hier in Druck erschienenen und bei ihrer letzten Jahres— Sitzung von ihrem Secretair verlesenen Budget der hiesigen Kaiserlichen oͤkonomischen Societät, ersehen wir die vielfaͤltigen Verdienste, welche diese Gesellschast um die stets sich erweiternde Vervollkommnung der landwirthschaftlichen Kultur und Industrie im Reiche hat. Nach den aus dem Budget sich ergebenden Da— ten besteht die Societaͤt nuninehr 68 Jahre, beharrlich die ihr vorgesteckte Tendenz unter der vielsährigen Leitung ihres wuͤrdi— gen Praͤsidenten, des Admirals Mordwinow, verfolgend. Der Verwendung ihres Vorsitzers bei dem Monarchen verdankt die Gesellschaft die ihr jetzt jaͤhrlich gewährte Unterstuͤtzungs-⸗Summe von 20, 000 Rubel. Ein Theil derselben wird zur vorbereitenden Bildung tuͤchtiger Lehrer fuͤr den kuͤnftigen Vortrag der landwirth— schaftlichen Wissenschaften in den fuͤr diesen Zweck zu errichtenden In— stituten, ein anderer Theil zur Bildung guter landwirthschaftlicher In⸗ tendanten und Aufseher verwandt. So laͤßt die Gesellschaft jetzt, dieser Absicht entsprechend, 20 junge Leute freigebornen Standes auf der neu errichteten landwirthschaftlichen Schule der Graͤfin Stroganow, auf ihrem Gute Marina im Gouvernement Now gorod, wissenschaftlich ausbilden. Naͤchstdem laͤßt sie in einer be⸗ sondern Section dieser Schule einer unbestimmten Anzahl junger Bauern von Seiten der benachbarten Gutsbesitzer gegen eine ge— ringe Gratification waͤhrend der Sommer-Monate Unterricht in den neuesten und besten Methoden des Feld⸗, Klee⸗ und Kartof— felbaus geben und hat endlich festgesetzt, von ihren obge— dachten 20 Zoͤglingen bei; jeder Entlassung zwei der wuͤr— digsten zur vollkommenen Erlernung ihres Fachs in den be— sten landwirthschaftlichen Instituten Deutschlands auf ihre Kosten auszubilden. Die von der Gesellschaft seit einigen Jahren un— entgeltlich begruͤndeten Vorlesungen uͤber Physik und Chemie werden ununterbrochen feortgesetzt. Der Unterstuͤtzung der So— cietaͤt verdanken wir die Erscheinung zweier neuerlich begruͤnde— ten, fuͤr landwirthschaftliche Industrie und Technologie sehr nutz⸗ voll sich erweisenden Journale: des der gemeinnuͤtzigen Kennt⸗ nisse und der Nordischen Ameise; ) von ihren Mitgliedern sind einige belehrende Werke uͤber jene Wissenschaften ausgegan— gen. Die Schutzpocken-Impfung hat die Gesellschaft zuerst hier wie im Reiche begruͤndet und fuͤr ihre allmaͤlige Ausbrei⸗ tung seit einigen zwanzig Jahren eine unermuͤdet thaͤtige Fuͤr— sorge bewiesen. Es ist im Laufe der letzten zehn Jahre von 1824 bis 1834 vermittelst der von ihr getroffenen Vorkehrungen an 5,872,177 Kindern die Impfung vollzogen und 7041 Indi⸗ viduen sind in dieser Kunst unterrichtet worden. Im Laufe des vergangenen Jahres ward in 24 Gouvernements die Lymphe 1,316,858 Kindern beigebracht. Das Budget der Gesellschaft erweist ihren vorjahrigen baaren Fonds auf 233,ů702 Rubel, wo— von sie fuͤr ihre Ausgaben 4à9, 055 Rubel verwandte; bis zum gegen— wärtigen Jahre verblieb ihr die Reserve von 181,647 Rubel. Der ihr im vergangenen Jahre ausschließlich zur Verbreitung der Schutzpocken⸗ Impfung im Reiche zur Disposition gestellt gewesene Fond belief sich auf 253,337 Rubel; nach Abzüg der fuͤr diesen Gegenstand gehabten Auslagen von 34,193 Rubel, verblieb ihr zu Anfange des gegenwartigen Jahres ein Reserve⸗ Kapital von 219, 1464 Rubel. Ein in Beziehung auf unsere edlen Sibirischen Metalle am 22sten vorigen Monats erlaf— sener Ukas lautet also: „Seit Entdeckung der Goldsand— Schichten auf dem Ruͤcken des Ural-Gebirges, in der Folge aber auch an andern Orten Sibiriens, hat sich bei der Gewin, nung des Goldes von Seiten der Regierung oder der Privaten nach und nach das Verbrechen der Veruntreuung desselben ein, geschlichen, und ungeachtet zu dessen Verhuͤtung Maßregeln er— Zriffen wurden, in einem solchen Grade zugenommen, daß seine Ausrottung besondere Mittel erheischt. Ein Haupt⸗Hinderniß, daß dies nicht schon fruͤher erzielt werden konnte, lag in dem Umstande, daß die Entwender des Goldes, groͤßtentheils der Civil Gerichtsbarkeit angehorend, von den Civil-Behoͤrden gerich⸗ tet wurden, ihre Mittheilnehmer aber, die Bergwerksleutè, den Militair⸗Gerichten untergeordnet sind. Die Aburtheilung dieser Sachen bei verschiedenartigen Behoͤrden aber benahm ihnen die Einheit in den Operationen, welche zur Hemmung sich verstaͤr— kender Mißbraäͤuche so unumgaͤnglich nothwendig ist. In dieser Erwägung halten Wir es fuͤr gut, vorlaͤufig bis zu Unserem kuͤnftigen Gutachten nachstehende Vorschriften uͤber diesen Ge— genstand zu erlassen: Alle bei dem heimlichen Verkehr mit ed— len Metallen, wie des Goldes, der Platina und des Silbers, he— theiligten Individuen, imgleichen alle Personen, welche daraus Geld oder andere Sachen verfertigen, sie moͤgen zur Militair— oder Civil⸗Jurisdiction gehoren, ohne Ruͤcksicht auf ihren Rang oder Stand, sollen vor ein Kriegsgericht gestellt werden. 25
) Letztere hat mit dem Beginn dieses Jahres aufgehbrt. ⸗ h Anmerf. des Berichterstatters.
Zur Richtung dieser Gattung Verbrecher sind in den Uralschen Berg⸗ werken, namentlich in Jekaterinburg, Slatoust und an anderen Orten, wo die Umstande dies erheischen, kriegsgerichtliche Kom⸗ missionen zu eroͤffnen. Jede derselben formiren vier Glieder: ein Praͤses und Assessor, Beide Militair⸗Beamte, sind von dem Orenburgschen Kriegs-Gouverneur zu ernennen; ein Berg⸗ Beamter, den der General-Direktor des Uralschen Bergwerks⸗ wesens, und ein CivilBeamter, den nach Maßgabe der Um staͤnde die Civil-Ober⸗-Befehlshaber des Gouvernements Oren— burg oder Perm zu ernennen haben. 3) Diese kriegsgerichtli⸗ chen Kommissionen haben sich in ihrem Verfahren gegen die be⸗ zeichneten straffaͤlligen Individuen nach dem im Jahre 1829 er— lassenen Reglement uͤber den bei der Gewinnung edler Metalle veruͤbten heimlichen Verkehr zu richten. I) Die gegen die ver⸗ brecherischen Individuen gefaͤllten Sentenzen der Kommissionen sind, ohne Ruͤcksicht auf den Stand und die Anzahl der dabei Betheiligten, sogleich nach erfolgter Bestäͤtigung des Gene— ral-⸗Verwalters der Uralschen Bergwerke zu vollziehen. Die Straf⸗Urtheile jedoch gegen Militair⸗Beamte, unter der Juris, diction des QOrenburgschen Kriegs-Gouverneurs stehend, sind von diesem zu bestaͤtigen; so wie, wenn wider Vermuthen sich dieser Verbrechen Edelleute, Kron-Beamte oder andere mit ihnen in gleichen Vorrechten stehende Personen schuldig machen sollten, der General-Verwalter der Uralschen Bergwerke diefe Urtheile, begleitet mit seinem Gutachten, dahin vorstellig zu machen hat, wohin sie nach den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen gehoͤren. Diese Vorschriften sollen Gesetzes⸗-Kraft bei allen aͤhnlichen Ver⸗ brechen haben, die in den Sibirischen edlen Metallwerken be— gangen werden, diese moͤgen uͤbrigens ein Eigenthum der Krone oder der Privaten seyn; demnach sind in allen erforderli⸗ chen Faͤllen von den General-Gouverneurs des oͤstlichen und westlichen Sibiriens diese kriegsgerichtlichen Kommisstonen, for— mirt von Gliedern des Militair, Berg- und Civilwesens, zu er⸗ oͤffnen, und die gefaͤllten Sentenzen von ihnen zu bestaͤtigen.“
Odessa, 17. Juni. Herr Karl Thom ist durch einen Se— nats⸗Ukas vom 22sten v. M. Odessa anerkannt worden.
Um junge Leute zu Lootsen, Capitainen und Schiffs-Zim⸗ merleuten zu bilden, ist auf Befehl des Kaisers in Cherfon eine Schifffahrts-Schule begruͤndet worden, die am 27. August d. J. eroͤffnet werden soll. ie Zahl der auf Kosten der Krone in derselben zu bildenden Zoͤglinge ist auf 24 festgesetzt, die aus— schließlich in den Städten der Gouvernements Neu⸗Rußland und Bessarabien ausgewaͤhlt werden sollen. Die Zahl der Pension⸗ nairs ist auf 40 bestimmt; diese Letzteren zahlen jährlich 300 Rubel Pension. Beide Klassen von Zoͤglingen duͤrfen nicht un— ter 14 und nicht uͤber 17 Jahr alt seyn.
Fuͤr den Ausbau des Gymnasiums Richelieu ist ein aus 6 Personen bestehendes Comité unter dem Vorsitz des General— Majors Gotman ernannt worden, welches die bei dem Bau der Universitaͤt zu Kasan beobachteten Grundsaͤtze zu seiner Richt— schnur nehmen soll.
Briefen aus Konstantinopel zufolge, soll die Tuͤrkische Miliz aus 300,00 Mann bestehen; die regulairen Truppen schaͤtzt man auf 100,900 Mann; man glaubte, daß sich das Tuͤrkische Geschwader in diesem Jahre weder nach Tripolis noch nach Tu⸗ nis begeben wuͤrde.
Fregnkreich.
Paris, 29. Juni. Das Journal des Débats will wissen, daß der Prinz von Joinville sich in den ersten Tagen des Augusts nach Brest begeben werde, um daselbst sein Examen als Marine⸗Eleve zu machen. Nach Beendigung deffelben werde der Prinz nach Lorient reisen und sich dort am Bord der „Sy⸗ rene“, einer Fregatte von 52 Kanonen unter den Befehlen des Schiffs,-Capitains von Oysonville, einschiffen. Diese Fregatte werde indeß nur eine kurze Uebungsfahrt nach den Kanarischen und Azorischen Inseln machen. Dagegen habe der Koͤnig die Absicht, seinen Sohn im naͤchsten Fruͤhjahr nach den beiden Franzoͤsischen Stationen in Brasilien und den Antillen zu schicken.
Der Vollstaͤndigkeit wegen mag hier noch das erzeichniß der neu gewaͤhlten Deputirten folgen, deren Namen in diesen Tagen bekannt geworden sind. Es wurden ernannt:
In Mende, der min. K. und Ex-Dep. Riviere-Delarque;
in Montargis, der min. K. Baron Fain;
in Pithiviers, der min. K. und Ex⸗Dep. Graf Julius von Larochefoucauld;
in Romorantin, der min. K. Oberlin;
in Rheims, der min. K. und Ex⸗Dep. Leroy und der min, K. von Bussiseres; .
in Mayenne, der min. K. von Puisard;
in Laval, der min. K. und Ex-Dep. Bidault;
in Chateau Gontier, der min. K. und Ex-Dep. Paillard du Clèrè;
in Nancy, der min. K. Moreau;
in Montmédy, der min. K. und Ex-Dep. General Jamin;
in Lorient, der min. K. Legal;
in Chäteau-Chinon, der min. Aulnay;
in Cambray, der min. K. und Ex⸗Dep. Graf v. Estourmel;
in Hazebrouck, der min. K. und Ex⸗-Dep. Warein;
in Argentan, der min. K. Goupil de Prefeln;
in Domfront, der min. K. und Ex⸗Dep. Lemercier;
in LAigle, der min. K. General⸗Lieutenant Valazẽ;
in Saint-Qmer, der K. der Opp. von Monnecové, Legitimist;
in Saint-Pol, der K. der Opp. Pieron;
in Béthune, der min. K. Delbecque;
in . der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Chapuis-Mont—⸗ aville;
in Mamers, die K. der Opp. Chevalier und Comte, Letzterer Ex⸗Dep.;
Le Mans, der min. Saint / Calais,
K. und Ex⸗-Dep. Hector von
K. und Ex⸗Dep. von Vauguyon; der min. K. Anatole von Montesquiou;
als Oesterreichischer Konsul zu
1834.
in La Flache, der min. K. und Ex⸗Dep. Goupil;
in , e. die min. K. und Ex⸗-Dep. von Bérigny und roux;
in Metot, der min. K. und Ex⸗Dep. Anisson⸗ Duperron;
in Saint-Valéry, der min. K. und Ex⸗Dep. Mallet,
in Neufchatel, der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Des joberts,
in Bolbec, der min. K. Pouyet; r
in Castres, der min. K. und Ex⸗Dep. von Falguerolles;,
in Alby, der min. K. Gardes;
in Moissac, der min. K. und Ex⸗Dep. Duprat;
in Kö der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Faure⸗ ere;
in Orange, der min. K. und Ex⸗Dep. Meynard;
in Carpentras, der K. der Op p. Bernardi, Legitimist;
in Apt, der min. K. und Ex⸗Dep. Pons;
in Fontenay, der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Chaigneau;
in Montmorillon, der K. der Opp. und Ex⸗Dep. Junyen;
in 2 der K. der Opp. Jacquinot de Pampelune, Le⸗
gitimist.
Von den 166 Mitgliedern der letzten Kammer, die bei den jetzigen Wahlen durchgefallen, sind die bekannteren; die Herren Foy, Joly, Mahul, von Podenas, Pataille, Laugier⸗de⸗Chartrouse Legitimist ), Audry de Puyraveau, Cabet, Daunou, General Bertrand, Garnier Pages, General Bachelu, von Rumigny, General Seméls, General Simmer, Voher⸗d Argenson, Andreas Koͤchlin, Graf von Thiard, von Corcelles, Camille Périer, De— belleyme, von Salverte, Las⸗Cases der Vater, General Bailliot, Bérard (Verfasser der Charte), und Coulmann.
Die Zahl der gewahlten legitimistischen Deputirten belaͤuft sich nach einer Zusammenstellung der Quotidienne auf Z0, in⸗ sofern nämlich die doppelten Wahlen mit hinzu gezaͤhlt werden, einige Deputirte nicht mit eingerechnet, uͤber deren Gesinnungen man noch im Ungewissen ist; wie z. B. die Herren Bourdeau, von Lamartine, Agier und Sauzet.
Die Nachricht, daß Herr Berryer auch in Le Puy zum Deputirten erwählt worden, hat sich nicht bestatigt, da in diesem Wahl⸗Kollegium vielmehr der ministerielle Kandidat Herr J. Bertrand den Sieg davon getragen hat. .
Das Journal du Commerce klassifizirt die bereits er⸗ nannten 457 Deputirten in folgender Weise: 200 Anhaͤnger des Ministeriums, 120 Mitglieder des sogenannten „tiers partiꝰ, und 137 Oppositions-Mitglieder, worunter 27 Legitimisten. Un⸗ ter tiers Parti! ist diejenige Partei zu verstehen, deren Mitglie⸗ der sich in den letzten Sessionen bloß deshalb den Doctrinairs, deren Grundsaͤtze sie im Uebrigen nicht theilen, anschlossen, weil sie besorgten, daß dem neuen Koͤnigthume von Seiten der Repu— blikaner eine ernste Gefahr drohe.
Herr Maiseau, Herausgeber des „Annuaire du Commerce maritime“, hat die Ehre gehabt, von dem Koͤnige empfangen zu werden und Sr. Majestaͤt den zweiten Band seines Werks zu uͤberreichen.
Man spricht von der Ernennung des Bischofs von Langres zum Erzbischof von Besangon, und von derjenigen des Herrn von Villecourt, Großvikars von Sens, zum Bischof von Nevers.
Am 2lsten d. M. warf der Postwagen auf der Eisenbahn zwischen St. Etienne und Roanne durch das Brechen einer Axe um; ungluͤcklicherweise befanden sich viele Passagiere auf dem— selben; zwei von ihnen blieben todt auf dem Platze, sechs andere wurden mehr oder minder schwer verwundet.
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ zung vom 27. Juni. Der Lord-Kanzler beschwerte sich (wie schon erwahnt) uͤber einen Angriff der Morning Post ge⸗ gen sein Benehmen als Richter am Kanzleihofe und im Ober— hause; er hielt eine lange Rede zu seiner Rechtfertigung, worin er behauptete, daß noch in keinem Jahre die Geschaͤfte an jenem Gerichtshofe und die richterlichen Geschaͤfte des Oberhaufes so schnell gefoͤrdert worden seyen, als in diesem, und daß er sei Pflichten stets aufs gewissenhafteste erfullt habe; um so me glaube er hoffen zu durfen, daß jene Verleumdung von kein Seite des Hauses in Schutz genommen werden wuͤrde; „ich hätt gedacht“, schloß der Redner, „gegen dieses Haus und gegen das Amt, das ich zu bekleiden die Ehre habe, ungerecht zu handeln, wenn ich Ihnen diese Sache nicht vorgestellt hatte; ich für mein Theil kann den Elenden nur bedauern, der sich zu dieser Ver— leumdung hergegeben hat. Ich fuͤhle mich persoͤnlich dadurch gar nicht beleidigt, und ich will daher auch Ew. Herrlichkeiten die Entscheidung uͤberlassen. Ich werde keinen Antrag in die—⸗ ser Hinsicht machen.“ Graf Grey forderte das Haus auf, den Verleumder vor seine Schranken zu fordern und den von dem Lord-Kanzler citirten Artikel fuͤr eine Verletzung der Privilegien des Hauses zu erklaren. „Ich liebe“, sagte er, „eben so wenig, wie mein edler und ge⸗ lehrter Freund, das gerichtliche Verfahren gegen Zeitungen, und obgleich es mir nicht an Herausforderungen dazu fehlte, so weiß ich doch nicht, daß man jemals eine Klage der Art vor das Haus ge⸗ bracht haͤtte; aber der vorliegende Fall ist kein gewöhnlicher und kann nicht anders bezeichnet werden als ein absichtlicher und boshafter Angriff auf den Charakter eines Individuums und als eine groͤbliche Verletzung der Privilegien des Hauses. (Hort, hoͤrt!! Der Verfasser des erwaͤhnten Artikels wirft dem Lord Brougham geradezu vor, daß er in seiner richter— lichen Eigenschaft und als Mitglied dieses Hauses das Proto— koll habe verfälschen und verstuͤmmeln lassen, um ein von ihm ausgesprochenes Urtheil anders darzustellen oder zu ver— heimlichen. ( Hört) „„Wenn es einem Mitgliede des Oberhauses““, heißt es weiter in jenem Artikel, „„nur im geringsten um die Wuͤrde seines Standes zu thun ist, so muß diese Sache sogleich geruͤgt werden.““ Ich denke, Ew. Herrlichkeiten koͤnnen sich so etwas nicht sagen laffen, ohne die Maßregel zu ergreifen, die unerläßlich ist, wenn Sie Ihre Privilegien aufrecht erhalten wollen. (Hort!) Ferner sagt der Zeitungsschreiber: „„wenn es wahr ist, was wir berichten, so ist