1834 / 190 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Meteorologische Beobachtung.

Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 4h, 10 Uhr. Beobachtung.

336, r Par. B36, ĩ 9 ** 3386, o . Dar. Quellwärme 7,8 O R.

1. *. . 3 . 35 Flußwärme 20, 0 9 R. 9M pCt. 63 pCt. Si pCt. Bodenwärme 15,3 9 R. bezogen. ö k Uuedünst. O0, E o 3. Jh. SD. . Niederschlag 0, 7 1 Rh.

1834. 8. Juli.

Luftdruck. . ZLuftwärme Thaupunkt

Wolkenzug

Auswärtige Börsen.

Ams ter dam, M Juli.

Niederl. wirkl. Schuld B24. 53 do. G77 Ausgesetzte Schuld 14. Kanz-Bill. 233. ALS Amort. SI 333 7M. Russ. (v. 1831) 973. Freuss. rämten-Scheine. 103. do. AF Anl. 983. COestercr. 98. 53 Span. 703. 383 A9.

Antwerpen, 3 Juli.

33 M... TZinsl. 19.

London, A Belg 98! Span. A9). 217 31. 4. 53 98. 33, z27. Mex. 63 A831.

Wien, ÆK. Juli. A3 90. Bank- Actien 1260 Neue Anleihe v. 183A 5684.

Span. d z 69. ui uli. 323 Mi, A8. Grisch. *.

Cons. 33 93. hortuz. v. 1831 831. 83.

1825 36 35. Holl. Bras. 78]. Columb.

D338 Met. 995 Loose zu 190 EFI. . art. ObI. —.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 10. Juli. Im Schauspielhause

male wiederholt: Das Crimen plagii, oder; Die Gleichen haben

sich gefunden, Lustspiel in 1 Akt, von Albini.

Metastasio, historisches Drama in à Abth., frei nach dem Ita— liaͤnischen des Federici, von C. Blum.

Koͤnigstädtisches Theater. Donnerstag, 10. Juli. Der Liebestrank, kemische Oper in 2 Akten. Musit von Donizetti. Vorher: Nach Sonnenunter— gang, Lustspiel in 2 Akten. Freitag, 11. Juli. Der boͤse Geist Lumpacivagabundus, oder: das llederliche Kleeblatt, Zauber-Posse mit Gesang in 3 Ak— ten, von J. Nestroy. Musik von A. Muͤller.

Hierauf: Pietro

77*

Neueste Nachrichten.

Paris, 3. Juli. Der Konig kam gestern Mittag nach der Stadt und abeitete nach einander mit den Ministern der auswaͤrtigen Angelegenheiten, der Finanzen und des Krieges. Um 2 uhr langten auch der Konig und die Königin der Belgier in den Tuilerieen an. Gegen Abend kehrte die Koͤnigl. Familie nach Neuilly zuruͤck. . . .

Der Herzog Decazes hatte gestern wieder eine Audienz beim

erzoge von Orleans; auch emp ing dieser den Praͤsidenten der andeis⸗Kammer von Algier, Herrn Louis Girod de Dinan.

Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 26sten v. M. wird Herr Cadieu zum Kammer⸗Praͤsidenten am Koͤnigl. Gerichtshofe zu Rennes ernannt.

Ein Schreiben aus Bayonne vom 18ten meldet, daß ein Courier, der die Ratifizirung der Anleihe von Seiten der Karlisti⸗ schen Junta zu Elisondo nach London bringe, durch diese Stadt gekommen sey; man versichert, daß nach den Bedingungen, un— ter denen diese Anleihe abgeschlossen worden, die an der Graͤnze bestehenden Karlistischen Zoll-Aemter gehalten seyn sollen, die Halfte des zu entrichtenden Zolls in Obligationen dieser Anleihe, und zwar al pari, anzunehmen. ö. .

Im Memorial des Pyrenées liest man: Die Ent⸗ fernung des Don Carlos scheint die Insurgenten nicht entmu— thigt zu haben. In dem Treffen bei las Hermanas haben sie sich mit einer unglaublichen Erbitterung geschlagen, die selbst den

disciplinirtesten Truppen zur Ehre gereichen wuͤrde; auch die Zum ersten⸗ kräftigen Empfange der in

Zuversicht und ruͤsten sich zu einem Eilmaͤrschen aus Portugal anrůcken⸗ den Armee. Zumalacarreguy zieht seine Streitkräfte im Thal von Boranda zusammen; Segatibelza nimmt seine Stellung im Thal von Bastan; wenn dies der letzte Akt des Dra— ma's ist, der jetzt naht, so verkuͤndigt Alles, daß er auch furchtbar seyn wird. Seit einigen Tagen bemerkt man, daß sich an verschiedenen Punkten der Gränze einzelne Insurgenten⸗ Ab theilungen zeigen. Unsere Vorpesten sind auch stets auf der Hut, um sohßleich einen Jeden zu entwassnen, der entweder aus Bersehen oder als Besiegter unser Gebiet betritt. Nach dem Einge, standniß der constitutionnellen Chefs selbst war das letzte Gefecht bei Pampelona sehr ernsthaft. Der Brigadier Linares berichtet aus

Anfuͤhrer zeigen die groͤßte

Q, d --

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Am 14 Jani e., Abenbs 19 Uhr, sind 3 Bund gute Mittel⸗ Holle, 20 Pfo. an Gewicht, einem von hier nach Berlin fahrenden Fuhrmann, hier, in der Ge⸗ end von Fortvreußen, aus einem Sacke, durch Auf⸗ rin desselben entwandt und in Beschlag genom⸗ men worden. Der Eigenthuͤmer dieser Wolle wird aufgefordert, sich den 8. August . Vormittags um 14 uhr, vor hem Herrn Referendarius Kruger II. hier im Stadtgericht zu melden, und sein Eigenthums⸗ Recht nachjuweisen, widrigenfalls darüber, nach den gesetzli⸗ chen Verschriften verfügt werden wird. Stettin, den 2. Juni 1853. . Die Eriminal?Deputagtion des Königl. Stadtgerichts.

Edĩietal⸗ Citation.

In dem Hypotheken⸗Buche des im Samterschen Kreise, Departements Posen, belegenen adeligen Guts Dttoromo steht Rubrica III. No. IJ. die Summa von I66 Thlr. 29 szr. oder 1009 Polnischen Gulden einge⸗ tragen, welche der vorige Eigenthümer des Guts, Jo—⸗ feph v. Mosicten ki laut Protokolls vom 28. Mai 1796 als eine zu 5 pCt. zinsbare Real-Schuld, die er zu⸗ folge dez mit den Bruͤdern Carl und Nicolaus v. Bro⸗ nikowski unterm 29. November 1784 geschlosse nen Kauf-Eontraktz fißr die ungenannten Erden des Ga— briel v. Woyeicki übernommen, agnoseirt hat.

Der jetzige Besitzer des Guts, Stanislaus Graf v Moticjen ki behauptet, daß diese Schuld laͤngst getilgt sey, da er aber darüber weder eine beglaubte Quit—- tung des letzten Inhabers vorjeigen, noch diesen In⸗ haber oder besfen Erben dergestalt nachweisen kann, daß dieselben zur Quittungslẽistung aufgefordert wer den konnten, so haben wir auf seinen Antrag einen Termin zur Anmeldung aller derjenigen, welche auf die gedachte Real⸗Schtld Ansprüche formiren, so wie etwanige Cessionarien, Pfand⸗ und andere Inhaber auf

en l, dt ber er.

in Person

30. April 1834.

zeichneten Syn

wohnhaft in der

21 J 23 ; . 95 g a 80 . Allgemeiner Anzeiger für Bekanntmachung.

Von Seiten der 1sten Section de ; Provinzial Regierung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß der verstorbene ehemalige Polizeimeister in Droczezinske, Major Nauma Halbaschani, ein, an den Gutebesitzes des Bielekischen Kreises Grafen Jeo⸗ hann Poötozti ausgeliehen es Capital von 10,000 Rab. Beo. Assignation hinterlassen Werhnlb die nächsten Erben oder Anverwandten des Verstorbenen hierdurch ayfgefordert werden, er oder durch Bävollmaͤchtigte sich in Byalißocker Eibil-Gericht zur Empfangnahme gedachten Erbschaft, mit Beibringung de eweis shrez Erbrechts darauf, zu melden, und zwar diejeni= gen, welche sich in Rußland bestaden, binnen einem Jahre, diejenigen aber, welche halten, spaͤtestenz binnen zwei Jahren, ge bem Tage des Erscheinens dieser Publieation. Den

Regierungsrath Stephanowitsch.

(unterschrie ben) rung ; Seeretair Lat kofski.

Die provisorischen Syndiei der C. G. Zieg— ler und Sturm'schen Coneurs-Masse in

sordern, gemaͤß dem Fit. No. 502. des im Königreich Polen geltenden Handels⸗Gesetzes, die saͤmmtlichen aus⸗ wärtigen Glaͤubliger der hier bestandenen Handlung C. G. Ziegler und Sturm hierdurch auf, sich inner⸗ halb. 40 Tagen de dato dieser Aufforderung, entweder persoͤnlich oder durch ihre Bevollmaͤchtigten, vor, den Syndiei dieser Masse zu stellen, und die Beweise ihrer Forderungen entwe diens Advokaten Vincent Majeweky, der Bielauer Straße Nr. 60. L. B, hier⸗ selbst, oder in der Canzlei des hiesigen Handlungs— Tribunals gegen Empfang-Schein niederzulegen, unter Verwarnung, daß im entgegengesetzten Falle, sie die Folgen des Gesetzes zu gewaͤrtigen haben. Warschau, den 21. Juni 1834. Vincent Majeweoky.

die gen, welche

sind in allen

Section der Br glistockschen sind Stuttgart,

im Mai 1834.

gen an. hat.

entweder dem

der gesetzlichen Beweise jede gute Buchhandlung

fich im Auslande auf⸗ berg durch E. S

gerechnet von der Beilagen ist bereits

der Fortsetzung wird dem gen auf dem gu]! folgen. Ich gen bald zu machen, rechnet werden

mitgetheilt War sch au zeln zu haben.

Daͤrmstadt, den 6 Juni 1834.

. loßplatz Nr. 2, zu haben: der in dem Bureau des mitunter— ö. . 6. Heils.

Inhalt: 1) Vom Wege als Führerin zum Heil,

Adrian Stamm. J. Tennstaedt. der als Zeugnisse

Vormittags um 10 Uhr, vor dem Deputirten Land⸗

erichtsz⸗Rath Helmuth hier in unserm Inflruetions. . anberaumt, ju welchen wir dieselben unter

er Verwarnung hiermit vor laden: daß jeder Ausblei= bende mit seinen etwanigen Ansprüchen auf das oben genannte Gut räcksichtlich der erwähnten Schuld pra fiudirt, ihm deshalb ein ewiges Stillschweigen aufer⸗ jegt und die Schuld selbst im Hypotheken-Buche ge⸗ iöscht werden wird

Posen, ben 12. Juni 1834.

Konigl. Preuß. Landgericht.

Subhastrations⸗Pat en t.

Das im Dorfe Seelhausen (Kreis Helitzsch) gele⸗ gene, dem Johann Wilhelm. Vogel gehörige, mit In⸗ ventario zu 5282 Thlr. 29 sgr. 4 pf. gerichtlich abge⸗ schätzte Pferdnergut, soll im Wege der nothwendigen Guhasat ion oͤffentlich verkauft werden, wozu ein Bie⸗ tungz⸗ Termin auf . den 31. December d. J, Vormittag 19 uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt ist, mas hierdurch mit dem Bemerten zur offentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Taxẽ und die Nachrichten über die Realverhaͤltnisse des Grundsttuücks beim unterzeichneten Justitiarius in Delitzsch eingesehen werden können, die Raufbedingungen aber im Termine werden, bekannt gemacht werden, übrigens bei dem Gute ein jetzt nicht besonder? gewürdertes jedoch nach einem beigebrochten 6 Gutachten sehr ansehnliches Torflager vorhan⸗

en ist.

Zugleich werden etwanige Realpraͤtendenten, deren Anhprliche der Eintragung in das Hypgshekenbuch be— durfen, aufgefordert, in dem obigen Termine zu er—= scheinen, und ihre Gerechtsame wahrzunehmen, mit der Hornung, daß die Außenbleibenden mit ihren et— wanigen Realanstrüchen an daz Grundstuͤck werden präcludirt werden, und ihnen deßhalb ein ewiges Still schweigen anserlegt werden soll,

Schloß Loebnitz, den 2 Mai 183.

Das Patrimonial⸗Gericht. Hildebrandt II.

Die Inhaber von Aetien auf daz Grundstuͤck des Sefelligẽn Vereins der Gesellschaft der Freunde, ladet ju einer General-Versamn lung am 253. Ju li 1834, Nachmittags Uhr im Loeal des Vereins, Neue Friedrich Straße Nr. 35, ein.

Die Direetion.

Die beachtungswerthe Muͤnz⸗-Auction zu

Dresden betr.

Verteichnisse von der bereits zum 4. Al ugust d. 3 angekändigten hier bei Unterzeichnetem statt findenden; C. Versteigerung gon zum Theil sehr seiten en gold— und silb. Rünzen, vor züglich Dukaten, Thalern, Groschen, Bracteaten c., sind auf portofreie Briefe zu haben, in Berlin bei Herrn A. Asher und zu Dresden durch die Wal— ther sche Hof Buchhandlung.

Dresden, am 4. Juli 1834.

Literarische Anzeigen. Carl Julius Weber's Werke,

zum ersten Male gesammelt.

Wir versenden in diesen Tagen die beiden ersten Lieferungen einer wohlfeilen Ausgabe der gesam⸗ melten Schriften von Carl Julius Weber, Verfas⸗ ser der berühmten, nie veraltenden Schilderung Deutschlands und seiner Bewohner—:

u r sch lad, oder Briefe eines in Deutschland reisen⸗ . den Deutschen.

Wir durfen dieses Unternehmen, welches einen der geistreichsten deutschen Schriftsteller Jedermann zuganglich macht, der gebildeten Welt mit Zuver⸗ sicht zur freundlichen Aufnahme empfehlen. Anzei⸗

henen Kraͤfte und Mittel. daß Jesus zum Vater hinging. Jesu als Burgschaft unsers feinigt Christi Blut unser

Erkalten der ersten Liebe. 13) eine Kirche im Kleinen. von Gott verliehenen Guͤter, tern ziemt? Von der wahren

Keiner wird, oh⸗ digten aus den Haͤnden legen.

raesatus est J. 2 Ihlr. 15 68r.

Carl Ernst Heinrich, Rathe⸗Auetionator.

18 Bde.

Herder 's Gleim's W. 7 Tuͤnde Tiedger z W. 10 Bde.

Klo stock t W. 128d. Walter Scott's sB.

Lichten herg's W. 9 Bde.

Exkl. 13 Bde.

Kw—

29 6 6. 88 ( ö. . ; Preußischen Staaten. sich ausfuͤhrlich daruͤber aussprechen, Buchhandlungen zu haben.

Hallbergersche Verlagshandlung. In Berlin nimmt Ferd. Duümmler Bestellun⸗

Landständische Verhandlungen betreffend.

Die Verhandlungen der zweiten Kammer der Landstaͤnde ves Großherzogthums Hes⸗ al welche gegenwaͤrtig versammelt sind, erscheinen n meinem Verlage und koͤnnen auf

damit die Auflage dang n . . 9 . ö lungen des gegenwartigen Landtags guf eine, an= lng enn . Vollstaͤndigkeit dem Publikum werden. Saͤmmtliche Si koll, sammt dazu gehdrigen Beilagen, sind auch ein⸗

Carl Wilhelm Leske.

Bei Mauritius in Greifewald ist so eben erschie— nen und in der Stuhr schen Buchhandlung zu Berlin,

Funfzehn Gastpredigten

hren Frieden. Y Von der Erneuerung im Geisté. 3) Die heilige Schrift 4) Wie des Menschen Leben durch den Glauben an Christum verklaͤrt wird. 5) Der Glaube an Gott als Vater, Sohn und Geist im Ver— hältniß ju unfrer sittlichen Erneuerung. 6) Die Bun, der allmächtigen Liebe. 7) Christi Birken als Muster weisen Gebrauches der uns verlie⸗ 83) Warum ist es uns gut, 9) Die Auferstehung

vou Pr. Ludw. Felt. 25 sgr. zum wa

ewigen Lebens. Gewissen von todten Wer⸗ fen. 11) Was liegt in der Forderung, Hand und Auge lieber hiniugeben, als Aergerniß u, erleißen! 13) Das Die chrisiliche Familie 14) Brauchen wir die uns wie es treuen Haushal⸗ Ehre des Chritten. ohne sich erbaut zu fuͤhlen, diese Pre⸗

. ! h Ferner ist eben fertig geworden. . el M. Ag rellii Supplementa 3yntaxeos eqriacae ö an der Koͤnigl. G. L. Kosegarten.

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Hogarth's W. (81 Blatt) mit Lichte nberg's

3 Uhr Morgens mit seiner Villacampo nebst der vom Pampelona ausruͤckte;

Berrio⸗Plano vom 18ten, daß er um Brigade und der des Marquis von Oberst Amor befehligten Kavallerie aus er schlug die Straße nach Vittoria ein; bald erfuhr er von den Bauern, daß die Insurgenten sich in der Umgegend von Etchar⸗ ria⸗Aranaz gesammelt haͤtten; nachdem er seinen Truppen eine kleine Raͤst gewaͤhrt hatte, setzte er seinen Marsch fort; es dauerte nicht lange, so traf er auf die Rebellen und ruͤstete sich, sie zu empfangen. Diese zeigten ihrerseits große Erbitterung, und? der Kampf wurde bald allgemein; das Detaschement der Koͤniglichen Garde, das 6te leichte Infanterie Regiment und ein Bataillon von Soria deckten die Artillerie. End⸗ lich, nach einem blutigen Treffen, das bis um 11 Uhr dauerte, mußte der Feind weichen; sein Verlust wird auf, 109 Todte und 700 Verwundete geschaͤtzt; von Seiten der Koͤnigl. Truppen sollen 34 geblieben, 243 schwer, 122 leicht verwundet worden und 40 mit Kontusionen davongekommen seyn. Nachrichten aus Vittoria zufolge, waren am 20. Juni 2 Kavallerie ⸗Schwadro⸗ nen, Jaͤger und Kuͤrassiere, von der aus Portugal zuruͤckkehren⸗ den Armee in jener Stadt angekommen; sie begaben sich in groͤß— ter Eil nach Navara.“ H

Aus Barcelona schreibt man unterm 227. Juni: „Die Ernennung der Provinzial-Waͤhler fuͤr den Bezirk von Barce— lona ist vorgestern hier vor sich gegangen und zwar mit großer Feierlichkeit. Die ernannten Waͤhler sind Kauflzute, Fabrikan⸗ ten und Grundbesitzer, sämmtlich durch die Liberalität und Weis— heit ihrer Grundsätze bekannt, ö. .

Heute schloß 5proc. Rente pr. eoinbi. 1065, 20. fin conr. 1066. 50. Zr roc. pr. Compt. 77. 20. sin cour. 77. 50. 5 Neap. Dr. Cοämpt. sin cour. —. pra. Sp Inte 1. por. do. 461. Ausg. Span.

153. Belg. 99.

Frankfurt a. M., 6. 4proc. 913. Bank⸗Actien 1515. 6. 1609 Fl. Preuß. Praͤm. Sch. 671. Poln. Loose 653. Span. Hpro. Rente 71.

Cortes 38. Juli. Oesterr. Fproc. Metall. 100 G. Part. Hbl. 139.

Holl. 5proc. Obl.

Zproc. do. perp. 471.

Redacteur Ca ct.

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Preußische Staats-Zeitung.

Allgemeine

Berlin gien r rn, nn

8 .

4 .

———— 2 —————————

——

Amtliche Nachrichten. J Des Koͤnigs Majestaͤt haben mittelst Allerhoͤchster Kabinets—

rdre vom 17. Juni d. J. die von der philosophisch-⸗historischen lasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften hierselbst .

offene Wahl des Geheimen Regierungs-Raths Professors

sckh zum Secretair Allergnaͤdigst zu bestäͤtigen geruht. Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Breslau ist der Pfarrer Heinrich zu Groß-Bargen zum Pfarrer in Rosenhayn und Goy, und der General-Substi— ut Sch meidler zum vierten Diakonus an der Haupt- und farr-⸗Kirche zu St. Magdalena in Breslau berufen worden.

Abgereist: Der General-Major und Inspecteur der 1sten

in Einem Bbt. Atau. 2 Thlr. b is 3 Thlr. i0 s. Ernst Wagner s Wiz Bde. Leipzig. Thlr. 25 it. sichernden Anordnungen ist bestimmt die wohlthaͤtigste diejenige,

Berlin, J. A. List, Burgstraßt Nr. 8.

Durch alle Buchhandlungen (durch E. S. Mitt

ler in Berlin, Stechhahn Nr. 3, Poͤsen, Bromberg, wurden in heiden, zum Andenken der denkwuͤrdigen Ereignisse

das achte Luther F. Frit

gen fur Staatz, Land. ung, Forstwirthe von Du. . W. S. Finteèl mann, Lehrer der Forstwissen,

Anleitung zum Unterricht junger Leute im Forst⸗ mn Ar sondern Colonisations⸗System in den Provinzen angesiedelt. Im

Handelsfache wurden die die innerg Industrie bisher so bedruͤk— kenden Steuern abgeschafft, freier Verkauf des Salzes eingefuͤhrt, im auswaͤrtigen Handels⸗-Verkehr bestimmte Vorschriften fur alle

sinteressante Gegenstaͤnde bein Fors

Artillerie: Inspection, von Die st, nach Magdeburg.

Zeitung s⸗ Nachrichten. n

Rußland.

St. Petersburg, 1. Juli. Durch einen Ukas vom 17ten v. M. haben Se. Kaiserl. Masjestaͤt saͤmmtliche, dem General⸗Adjutanten Kisselew wahrend seiner temporgiren Gene⸗ ral⸗Verwaltung der Fuͤrstenthuͤmer Moldau und Wallachei bei⸗ gegebene, Beamte fuͤr ihren ausgezeichneten Diensteifer zu einem Hhöhern Range erhoben. Es ist nunmehr der Bericht im Druck erschienen, den der General⸗Adjutant Kisselew in seiner bisherigen Charge, als bevollmaͤchtigter Russischer Praͤsident in den Fuͤrsten⸗ thuͤmern, uͤber seine dortige Verwaltung, welche jetzt in Folge

der eingetretenen Restitution der Fuͤrstenthuͤmer an die Pforte

hre Endschaft erreicht hat, in diesen Tagen dem Kaiser vor— legte. Ich entlehne demselben die wesentlichsten Bestandtheile:

„Unter den die Erhaltung des Gesundheits-Zustandes der Bewohner

welche in den getroffenen Sicherheits⸗-Maßregeln die Ausrottung der Pest im ganzen Territorial-Umfange beider Fuͤrstenthuͤmer bezweckte; zu diesen gehören die Begrundung einer Quarantaine⸗ Linie auf der Donau, mit ahnlichen Russischen und Oesterrei— chischen Anstalten in Verbindung gesetzt, die Anlegung von Beob— achtungs⸗-Kordons zur Verhuͤtung der kuͤnftigen Einschleppung dieser Epidemie und die Organisation des Medizinalwesens. Die Kommunal-Verwaltung der Stadt- und Land⸗Gemeinden ward einer Revision unterworfen, nothwendige Steuern eingefuͤhrt, andere aufgehoben; nachtheilige Revenuͤen, in Folge deren ver— Hjährte Gewohnheits-Rechte fuͤr die Anstellung zu Aemtern bestan⸗ den, imgleichen laͤstige Steuern, die im Zollwesen bei der Aus—

. n von Land-Produkten bisher stattfanden, wurden abge— cchafft.

Vorraths-Magazine wurden angelegt, in welchen jetzt ansehnliche Getraide-Vorräthe sich befinden. Die erhielten eine vollkommen organisirte Verwaltung. Ferner ward eine neue Polizei⸗-Ordnung erlassen, die oͤffentlichen

bereits Staͤdte

r J be itg, MAns ö ; X 189 ? auf Norderney, Wangeroog und Helgoland Sicherheits-Anstalten wurden verstaͤrkt, Feuerloͤschungs-Komman⸗

Neüst topograhischen und zeognosiischen. Bemerkungen lungen? nach der Natur der Verbrechen errichtet.

den organisirt und Gefangnisse mit den nothwendigen Abthei— ! ; t Hinsichtlich ihrer innern Verfassung erhielten die Fuͤrstenthuͤmer Magistrats⸗

Gerichte, eine feste Bestimmung ihrer Einnahme-Quellen, auf

welche die Pflasterung und Erleuchtung der Straßen angewie— sen ward. Zu den ersten Muster-Versuchen dieser neuen Ein⸗ richtungen wurden die Städte Brailow und Schurscha erwaͤhlt. Sie erhielten, nach vorlaufig uͤber diesen Zweck angefertigten Plaͤnen, eine in allen Theilen geordnete Organisation; Üüberdem

des letzten Krieges, neue Kirchen aufgefuͤhrt. Durch Ingenieur— Offiziere der General-Direction der Land- und Wasser-Verbin— dungen wurden nach vorläufig angestellten Versuchen Landwege

gebaut, Fähren und Bruͤcken über Fluͤsse geschlagen, die Post— haͤuser in besseren Zustand versetzt und Anordnungen zur möoͤg⸗ ö ichsten Beschleunigung der Post-Verbindungen getroffen. Zu den Verfuͤgungen, welche gegen die Ausrottung der in diesem Land—

strich bisher uͤblich gewesenen Raͤubereien und zur Aufrechihal⸗ ung der inneren Sicherheit getroffen wurden, gehören: die For— 6 eines Landwehr-Corps in Form der Gendarmerie zur

Versehung des Graͤnz, und inneren Garnisondienstes in den

Städten, die Formirung eines Corps innerer Polizei⸗Wache, das Verbot des Waffen⸗Tragens und die Verwendung der bisher muͤßig umherschweifenden Zigeuner⸗Banden zu nuͤtzlichen Arbei⸗

len,. Zur Förderung der offentlichen Wohlthaͤtigkeit wurden Ho— spitaͤler angelegt, in welchen im Verlaufe der vierjährigen Admi—

nistrations-Epoche gegea 5000 Individuen behandelt wurden, ein Almosen-Fonds zur ünterstuͤtzung fuͤr Arme begruͤndet, zwei neue Lentral⸗Schulen in den Hauptstaͤdten und 18 Vorbereitungs— Schulen in den Kantons-Schulen angelegt, in welchen sich die Zahl der lernenden Zöglinge auf 3854 erstreckt. Auch im Fache

ö wissenschaftlicher Forschungen blieb man nicht muͤßig, es wurden

Untersuchungen über Geognostik, die Landes-Sprache und Geschichte angestellt und eine Beschreibung der Mineralbaͤder veranstaltet. Auswaͤrtige Kolonisten wurden nach einem be—

Staͤnde erlassen, Hafen und Waaren Depots angelegt, Kommerz⸗ Gerichte eingefuhrt. In Folge aller dieser wohlthaͤtigen Ein— richtungen ergaben sich in der Handels-Bilanz bedeutende Resul— tate zum Vortheil der Fuͤrstenthuͤmer; die gestattete Handelsfrei⸗ heit bewog die zahlreiche Beamten⸗-Kaste, sich zum Theil der in⸗ nern Industrie zuzuwenden, durch deren ihr gewährte Vortheile sie eine sichere und anstaͤndige Existenz fand. Beim Finanzwe—

*

sen ward eine genau bestimmte, moderirte Kopfsteuer eingefuͤhrt, alle precairen Abgaben, welche nach der Natur ihrer fruͤhern Er⸗ hebung hier zu einer Quelle von Mißbraͤuchen gedient hatten, wurden abgeschafft, Regeln fuͤr die Pachtungen und den Empfang der Naturalien nach einem stetig festgesetzten Muͤnzfuß erlassen. Eine Folge dieses Verfahrens war die Vergrößerung der Ein— kuͤnfte und die Tilgung der Schulden. Lokal-Mittel des Land— strichs, welche benutzt wurden, gewährten einen Fonds, aus dem die im letzten Kriege am meisten verheerten Bewohner entschaͤ⸗ digt wurden, Das Justizfach ward ganz reorganisirt; die ver— gleichenden Tabellen der im Verlaufe der zwei letzten Jahre ent— schiedenen Prozesse verhalten sich zu denen der fruͤheren wie 7 zu 1. Bei der Kriminal-Justiz wurden die Tortur und das Abhauen der Glieder aufgehoben und eine Verschiedenheit der

Strafen nach dem Grade der Verbrechen eingefuͤhrt. Die Lan⸗

des⸗-Gesetze wurden in systematische Ordnung gebracht und zwar

ward fuͤr die Moldau ein Civil“, fuͤr die Wallachei ein Kriminal⸗—

Gesetzbuch angefertigt.“ Hinsichtlich der im inneren Verwal— tungswesen der Fuͤrstenthuͤmer stattgehabten Reformen weist uns vorläufig der Bericht auf ihren fruͤheren Zustand, ehe sie 34 . organischen Verfassungs-Statuten erhiel— en, hin. schen Hosvodare standen, entbehrten sie alle Vortheile einer wohlgeordneten Administration; das Eigenthums⸗-Recht ward durch willkuͤrliche Entscheidungen dieser Fuͤrsten verletzt; die ak— kerbautreibende Klasse ward durch die Unbestimmtheit der Auf— lagen, durch verschiedene willkuͤrlich und mißbraͤuchlich eingefuͤhrte Steuern zerruͤttet, andrerseits ward dieser Stand unaufhoͤrlich durch die sich vermehrenden Servituten gedruͤckt, welche er in seinem Verhaͤltniß zu den Grundbesitzern zu vollziehen hatte. Es fanden sich mehr denn hunderttausend Familien, welche der Jurisdiction der Regierung ganz entzogen waren, und als Po⸗ sluschniks und Skutelniks einer unter der Verfugung ihrer Grundherren standen. Eine solche Verwaltungs-Form erzeugte verschiedene innere Unruhen, verletzte die gesellschaftliche Ordnung und draͤngte zur Nothwendigkeit ihrer Umgestaltung. Diese Re— organisarion der Administration ward mit dem Konsens des Kaiserlichen Hofes und der hohen Pforte durch die Akierman⸗ sche Convention und später durch den Adrianopel schen Friedens— Traktat festgesetzt, in Folge welcher mehrere Versammlungen der Bojaren, der Geistlichkeit und der Kreis-Deputirten unter dem Vorsitze des bevollmächtigten Präsdenten statthatten, und fuͤr jedes der Fuͤrstenthuͤmer besondere organische Statuten for— mirten. Ihre Grundlagen betreffen: 1) die Wahl⸗Bestimmung der Hospodare; 2) die Landes-Gesetzgebung; 3) die Organisa— tion des Regierungs-Conseils, welches die verschiedenen oberen Verwaltungs-Behöoͤrden umfaßt, wie a) das Departement der inneren Angelegenheiten. Diesem liegen, naͤchst der Polizei⸗ Verwaltung, des Gesundheitsstandes der Bewohner, des Bau⸗ wesens, auch die Stadt- und Land-Gemeinden ob. Ruͤcksicht⸗ lich dieser Letzteren, der Bauern, bestimmt obgedachtes Statut aufs genaueste ihre Verhaͤltnisse zu den Grundherren, verpflich—⸗ tet Erstere, den Letzteren fuͤr das gepachtete Land nach Verhaͤlt— niß des Pacht Zinses durch Arbeitstage Frohndienste zu entschaͤbigen. In Folge dessen hat nun die fruͤhere, zum Vortheile der Grundherren bestandene Bestimmung der Posluschniks und Skutelniks aufgehoͤrt; b) das De⸗ partement der wohlthaͤtigen Stiftungen dirigirt die Schulen, Hospitaͤler und den fuͤr die Armen bestimmten Fuͤr sorge⸗ Fonds; ihm ist auch die Verwaltung des Kloster-Vermoͤgens anvertraut, so wie die Beziehung der Revenuen, die zur Erhal— tung der wohlthaͤtigen Anstalten bestimmt sind. Das Statut, das einen Theil des Einkommens der Kloͤster zur Befriedigung der gesellschaftlichen Beduͤrfnisse bestimmt, legt nächstdem der geistlichen Obrigkeit in den Fuͤrstenthuͤmern die Verpflichtung auf, die Begruͤndung von drei Seminarien zur Bildung der ihrem Stande sich widmenden Jugend auszufuͤhren. e) Das Finanz⸗Departement verwaltet die Einnahmen und Ausgaben der Fuͤrstenthuͤmedrn. In dieser Beziehung sind alle ungewisse Steuern durch die Verfassungs- Statuten abgeschafft, die Kopf⸗ Steuer, die Abgabe fuͤr die Patente des Handelsstandes und alle ähnlichen Gebuͤhren genau bestimmt. Die Ausgaben jedes Fuͤrstenthums sind durch die Etats bezeichnet und zwar fuͤr Erhaltung des Hospodars, Bestreitung der Verwal— tung, der die öffentliche Sicherheit bezweckenden Institute und der wohlthaͤtigen Anstalten. Alle fruͤher vorhande— nen willkuͤrlichen Einnahmen der Beamten sind aufgehoben. d) Der Kontrolle liegt die Revision der Einnahme- und Ausgabe-Buͤcher ob, uͤber welche sie nach Jahres-Verlauf ihr General⸗Budget dem Hospodar vorzulegen hat. In Berreff des Gerichtswefens hat das Statut zuvoͤrderst die richterliche von der vollziehenden Gewalt getrennt und drei Instanzen fuͤr die Fuͤhrung der Civil- und Kriminal- Prozesse festgesetzt. Endlich hat es den Bestand und die Verpflichtung der obgedachten Land⸗ wehr bestimmt. Dergestalt umfassen diese organischen Statute alle Theile der innern Verwaltung, die persoͤnlichen Rechte aller Individuen, vom Hospodaren bis zum Landmann herab, und dienen den Fuͤrstenthuͤmern zur sicheren Buͤrgschaft ihrer Wohl— fahrt und Ruhe. Wenn der temporairen Regierung die Voll— ziehung dieses wichtigen Unternehmens gelang, so erreichte sie dieses ihr vorgesteckte Ziel nur durch eine strenge Berücksichti⸗ gung aller individuellen Rechte, durch eine genaue Festsetzung der buͤrgerlichen Gerechtsamen und Aufhebung aller Privilegien von Einzelnen, welche vom Mißbrauche eingefuͤhrt, nur zur Verletzung der gesellschaftlichen Wohlfahrt dienten. Eine drei— jaͤhrige Erfahrung hat vollkommen die von den bestehenden Sta— tuten erwarteten Resultate bestätigt. Eine gluͤckliche Entwicke— lung aller neubegruͤndeten Institute, allgemeines, kraͤftiges Auf— leben aller Bewohner⸗Klassen, vielfaͤltig dargebrachte Dank-⸗-AUdres⸗ sen der allgemeinen Versammlungen dienen dafuͤr zu Beweisen.“

) Wegen der von den Bojaren bezogenen gerit Dienst⸗ Gehalte hatte man seit undenklichen 34 di g n. Landleuten ihrer Verwaltung übergeben; solche Familien hießen in den Fuͤrstenthuͤmern Skutelniks und Posluschniks.

Als sie noch unter der Verwaltung der Griechi⸗

Der Hamburger Korrespondent berichtet in einem Schreiben aus St. Petersburg vom 2. Juli; „Sieben Kriegsschiffe, welche von Kronstadt aus bis in die hohe See in gleichmäßigen Distancen aufgestellt worden waren hatten den Befehl erhalten, einander das Erscheinen der „Ischora“, welche

JIS. KK. HH. den Kronprinzen und die Kronprinzessin von

Preußen an Bord hatte, am Horizonte durch Signale gegen⸗ seitig zu avistren, um diese erfreuliche Nachricht auf das schleu⸗ nigste nach Peterhof gelangen zu lassen. Der Kaiser, welcher am Tage der Ankunft Ihrer Königlichen Hoheiten einem Ma⸗ noͤver in der Gegend von Krasnoje⸗Selo, wo, die Gar⸗ den gegenwartig ihr gewoͤhnliches Sommer Lager bezo⸗ gen haben, beiwohnte, eilte Allerhoͤchstdenselben auf erhal⸗ tene Nachricht augenblicklich entgegen, und feierte auf dem Meere das schoͤne Fest der Wiedervereinigung mit seinen er⸗ lauchten Anverwandten, welche schon fruͤher von Ihrer Maje⸗ staͤt der Kaiserin auf das Herzlichste daselbst begruͤßt worden waren. Am gestrigen Tage erfreuten wir uns der Ankunft der Kaiserlichen Familie, des Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin von Preußen und des Prinzen der Niederlande in hiesiger Residenz, woselbst sie in den Nachmittagsstun⸗ den auf dem Kaiserlichen Dampfboote „Alexandra“ unter Preu⸗ ßischer Flagge von Peterhof eintrafen. Alle auf der Newa stationirlen Schiffe flaggten, eine unzäͤhlbare Menschenmasse be⸗ deckte die Tuais und die Isaaks-Bruͤcke, und begruͤßte die theure Kaiser⸗Familie und ihre erhabenen Gaͤste unter dem Ka— nonendonner der Festung mit freudigem Hurrah! Wir hoffen, uns der Anwesenheit des Hofes wahrend mehrerer Tage hierselbst und auf der Infel Jelagin erfreuen zu duͤrfen; das Geburts⸗ Fest des Kaisers soll jedoch, sicherem Vernehmen nach, in Peter⸗ hof gefeiert werden. In mehreren auslaͤndischen Blaͤttern ist die Rede von einer nahe bevorstehenden Reise des Kaisers nach der Krimm, und wie gewohnlich, werden damit die verschieden⸗ artigsten Muthmaßungen in Verbindung gesetzt. Wir glauben, auf das Beste unterrichtet zu seyn, wenn wir die Wahrheit die⸗ ser Reise eben so bestimmt in Abrede stellen, als wir uns be— rechtigt fuͤhlen, der anderwaͤrts verbreiteten Nachricht, es sey eine Persische Provinz neuerdings durch unsere Truppen occu⸗ pirt worden, in dem Register der Erdichtungen des Tages eine Stelle anzuweisen. Nicht minder ungegruͤndet ist das Geruͤcht, als duͤrfte mit Naͤchstem ein Heer von 6900 Mann Polnischer National⸗Truppen aer g werden. Am letzten Freitage ist der kolossale, in der Gießerei des Herrn Baird nach einem Modell der Kaiserlichen Akademie der Kuͤnste gegossene Engel von Bronze auf der Alexander Saͤule aufgestellt worden, und im Laufe der naͤchsten Woche soll das Ge⸗ ruͤste, welches die Saule umgiebt, niedergerissen wecden. Die feierliche Einweihung dieses unuͤbertrefflichen Monuments wird bestimmt am 30. Aügust, als am Alexandertage, stattfinden. Das Triumph Thor am Peterhofer Wege, welches sich durch den schoͤnen Stil seiner Bauart eben so sehr auszeichnet, als es durch die Veranlassung, welche ihr sein Entstehen gab, jeden Russen mit gerechtem Stolze erfuͤllt, ist nunmehr vollendet, und soll am Jahrestage der fuͤr die Rufsischen Waffen so glorreichen Schlacht bei Kulm unter großen Feierlichkeiten eroͤffnet werden. Morgen wird die aus Moskau hierhergebrachte Leiche des Reichs⸗Kanzlers, Fuͤrsten Kotschubei, auf dem St. Alexander⸗ Newski Kirchhofe beigesetzt.“

Frankreich.

Paris, 3. Juli. Der Brasilianische Geschäftstraͤger, Che⸗ valier da Rocha, hatte vorgestern Abend in Neuilly eine Au⸗ dienz beim Koͤnige.

Das Journal des Dsbats enthaͤlt heute einen langen Arti⸗ kel, um, im Widerspruche mit den Oppositions⸗Blaͤttern, den Be⸗ weis zu fuͤhren, daß die Königl. Verordnung, welche die Kammern auf den 31. Juli zusammenberuft, um sie unverzuͤglich wieder zu prorogi—⸗ ren, nicht gegen die Verfassung verstoße. Das gedachte Blatt haͤlt sich dabei streng an den Text des 42sten Artikels der Charte, worin es heißt: „Der Koͤnig beruft alljährlich die beiden Kammern zu⸗ sammen; er prorogirt sie und kann die Deputirten Kammer auf⸗ soͤsen; in diesem Falle aber muß er innerhalb dreier Mo—⸗ nate eine neue zufammenberufen.“ Aus diesem letzteren Satze schließt das Journal des Debats, daß der König eben zu nichts Anderem verpflichtet sey, als zu der Zu⸗ fammenberufung binnen 3 Monaten, und daß die Thron⸗ Rede, die Verificirung der Vollmachten, so wie die ganze Kon— stituirung der Kammer lauter Dinge wären, welche die Oppo⸗ sition dem Texte der Charte willkuͤrlich hinzufuͤge. Der betref⸗ fende Aufsatz schließt mit folgenden Worten: „Das Land ist nicht ohne Repräͤsentanten; die Kammer existirt, was man auch sagen mag; der Wille der Charte ist erfuͤllt worden; alles Ue⸗ brige ist Sache der Konvenienz; es wuͤrde aber durchaus nicht zeitgemäß seyn, die Session schon am 31. Juli wirklich zu eröͤff—⸗ nen?“ Ein Gppositions⸗Blatt bemerkt zu diesem Schlusse: „Es ist unbegreiflich, wie ein Blatt, wie das Journal des Dö— bats, das doch sonst auf ein verstaͤndiges Urtheil Anspruch macht, behaupten kann, daß die Kammer schon jetz existire und daß das Land nicht ohne Repraͤsentanten sey. Daß ein gewaͤhlter Kandidat nur dann erst als Deputirter des Landes betrachtet werden könne, wenn sich aus den von ihm beigebrachten Papieren ergiebt, daß er wirklich wählbar war, und wenn er in diesem Falle den verfassungsmäßigen Eid geleistet hat, daruber kann bei jedem vernuͤnftigen Menschen nur eine Stimme herrschen. Die Verificirung der Vollmachten wird uns in diesem Jahre, wie in den fruͤheren, lehren, daß es un⸗ ter den neugewählten Deputirten mehr als einen giebt, der ent⸗ weder nicht waͤhlbar war, oder bei dessen Wahl solche Unregel⸗ maͤßigkeiten stattgefunden haben, daß sie fuͤr unguͤltig erklärt werden muß. Und doch sollen diese Bezirke schon jetzt ihre Re⸗ präsentanten haben! Wir mochten wohl wissen, wie Herr Thiers dieses Raisonnement des doctrinairen Blattes aufgenom— men hat.“