1834 / 199 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mittel des Menschen, daher halten wir die vorgeschlagenen Anord⸗ nungen fuͤr angemessen. Wir denken, daß der Preis von 18 Fr, für das Hektoliter Weizen dem Landmanne ein Mittel darbietet, sich fuͤr seine Kosten und Muͤhe schadlos zu halten, aber wir glauben, daß dieser Preis nothwendig ist. Es wird Keinem von Ihnen entgangen seyn, daß, seitdem sich der Weizen guf diesem ö hält, unsere Landleute sich in einem befriedigenden Wohl⸗

ande befinden, und daß alle kommerziellen Geschaͤfte des Landes dadurch einen neuen Schwung erhalten, was nicht der Fall war, als der Preis niedriger stand. Die gegenwaͤrtige Abgabe betragt Fr fuͤr das Hektoliter, und wir glauben, keinen Widerspruch zu finden, wenn wir sie auf z Fr. setzen. Geht der Preis bis auf j2 Fr. fuͤr das Hektoliter herab (was das Minimum seyn wuͤrde), dann muß die provisorische Einfuhr des fremden Getraides verbo⸗— ten werden, weil dieser Preis fuͤr den Landmann verderblich ist. Bon der anderen Seite muͤß man auch das Wohl des Konsumen⸗ ten nicht aus dem Auge verlieren, und sobald der Preis bis auf 24 Fr. fuͤr das Hektoliter steigt, woraus der Landmann ungeheuren Gewinn ziehen konnte, wuͤrde der Augenblick gekommen seyn, frem⸗ des Getraide ohne Abgabe zuzulassen, und sobald die Marktzettel offiziell diesen Preis bestaͤtigt haben, die provisorische Ausfuhr des Getraldes, bis zu dem Augenblick, wo der Preis unter diesem Maxi⸗ mum seyn wird, zu verbieten. Wir haben mit dem Weizen auch das Mischkorn und Spelt vereinigt; so ist es in Frankreich und England, und es wuͤrde uͤberfluͤssig seyn, Ihnen die Beweggruͤnde auseinander zu setzen, da sie Ihnen hinreichend bekannt sind Für den Roggen schlagen wir dasselbe System vor. Wir sind der Meinung, daß der Preis von 12 Franken für das Hektoli⸗ ter den Landmann hinreichend füͤr seine Muͤhe und Arbeit belohne, und wir schaͤtzen die Abgabe etwa auf 1 Fr. 530 C. fuͤr das Hektoliter, dies betragt einen Schutz von ungefaͤhr 13 p. C bei dem Preise von 12 Fr, und von 18 p. C bei dem gewohnlichen Preise. Sinkt jedoch der Preis bis auf 8 Fr. fuͤr das Hektoliter herab, was den Landmann verderben muͤßte, so waͤre die Einfuhr des fremden Roggens zu verbieten, dagegen wurde die freie Einfuhr zu gestatten und die Ausfuhr unserer eigenen Erzeugnisse zu unter⸗ sagen seyn, wenn der Preis mehr als 16 Fr betragt. Die Grunde, welche Ihre Kollegen zu einer Abgabe von 1 Fr. 59 C fur den Roggen bestimmten (was kein richtiges Verhaͤltniß ist, zwischen dem resp Werthe des Weizens und Roggens, da 2 Fr. fuͤr letzteren und 3 Fr. für ersteren angemessener gewesen waren), sind: daß der Rog. gen das vorzuͤglichste Nahrungsmittel der aͤrmeren Klasse sey, und daß auch unfer Branntwein-Brennereien sich durch eine Taxe, die den Werth zu sehr erhöhte, sehr gedruckt fuüͤhlen wuͤrden. Die uͤbri⸗ gen Getraide-Arten sind einer unveraͤnderlichen, sehr maͤßigen Ab— gabe unterworfen.“

Polen.

Warschau, 15. Juli. Vorgestern wurde hier der 36st Geburtstag Ihrer Majestät der Kaiserin aufs ,, gefeiert. Vom fruhen Morgen an waren alle Kirchen gefuͤllt; der Haupt— Gottesdienst fand in der Schloßkapelle und in der Kathedrale in Gegenwart aller Militair⸗ und Civil⸗Behoͤrden statt. Es wur⸗ den Gebete fuͤr das Wohlergehen der ganzen Kaiser-Familie zum Hoͤchsten gesandt, und waͤhrend der Absingung des Tedeums wurde das auf der Terrasse aufgestellte Geschuͤtz abgefeuert. Nach dem Gottesdienst nahm der Fuͤrst Statthalter in den Gemaͤchern des Schlosses die zahlreichen Gluͤckwuͤnsche entgegen. Abends war freies Schauspiel und Illumination. Im Schloß hatte der Fuͤrst von Warschau einen Ball veranstaltet.

Der Gouverneur von Warschau, General-A Adjutant Pan⸗ kratjeff, reiste vorgestern mit seiner Gemahlin nach dem Auslande ins Bad.

Dlle. Henriette Karl ist auf ihrer Reise von St. Peters— burg nach Neapel hier angekommen und will in diesen Tagen ein Konzert in unserer Hauptstadt geben.

Deutschland.

Hannover, 16. Juli. Die hiesige Zeitung giebt uber die Reise der Koͤnigin von Großbritanien und Hannover den nachstehenden Bericht: „Ihre Majestaͤt unsere allergnaͤdigste Koͤnigin ist auf Ihrer Reise nach Liebenstein am 12. Juli Morgens um 3 Uhr in Frankfurt a. M. eingetroffen. Weder die Beschwerden der laͤstigen Ueberfahrt, noch die durch die Hitze angreifende Reise haben auf Ihre Gesundheit irgend einen Ein— fluß geübt. Ihr Eintreffen in Frankfurt war durch eine Zusam— menkunft mit Ihrer Majestaͤt der Koͤnigin von Bayern zu Bi— berich verzoͤgert worden. Die ganze Reise der Königin, so— wohl in) Holland, als an den Ufern des Rheinstrems bis nach Frankfurt glich einem ununterbrochenen Fest— zuge. Ueberall wurde Ihre Majestaͤt mit Jubel empfan— Zen, uͤberall mit allen Ihrer erhabenen Stellung angemessenen Ehren-Bezeigungen, mit allen den Huldigungen, welche die ver— schiedenen Fuͤrsten, deren Gebiet sie durchzog, ihr zu erweisen sich beeiferten, aufgenommen. Ihre, Majestaͤt wollten das diplo— matische Corps, die Civil- und Militair-Behoͤrden der Stadt, und alle ausgezeichnete Personen, welche um die Gnade, ihr vorgestellt zu werden, gebeten haben, annehmen, und um 2 Uhr die Reise hach Fulda fortsetzen. Es laͤßt sich nicht bezweifeln, daß Sie auf dem ferneren Theile der Reise dieselben Zeichen der allgemeinen Freude und Ehrerbietung empfangen werden.“

Das Koͤnigl. Finanz-Ministerium hat unterm 12ten d. M. bestlinmt, daß in dem Herzogthume Bremen und dem Lande Ha— deln, wo es noch an einer hinreichenden Menge Courant fehlt, zu Erleichterung der Zahlungen an die öffentlichen Kassen, die Steuern, Landzoll- und Weggelder, so wie die Sporteln und Domanial⸗Gefälle, während des Jahrs 1834 auch in conventions— maͤßigen Zweigutegroschen-Stuͤcken fremden Gepraͤges, und in Pistolen zu 5 Rthlr. Conventions⸗Muͤnze, sollen berichtiget wer⸗ den duͤrfen. Zugleich sollen die Domanial-, Zoll- und Steuer— Kassen jener Landestheile alle ihre Ausgaben nur in Courant leisten, damit diese neue Landes-Muͤnze dort um so schneller ver—

breitet werde. SG ch wein.

Zuͤrich, 12. Juli. (N. Zuͤricher Ztg.) In der gestrigen Sitzung der Tagsatzung wurde die Revision des Tagsatzungs⸗Regle⸗ ments behandelt, Und an eine Kommission gewiesen. Fuͤr eine Revision stimmten 16 Stande, dagegen 43. Ohne Antheil an der Berathung blieb Neuenburg. An der Wahl einer Kom— mission nahmen indeß auch die opponjrenden Staͤnde Antheil, ausgenommen Neuenburg und Basel, letzterer, weil die beiden Theile sich nicht verstaͤndigen konnten.

„Es giebt leider“, sagt die Züuͤricher Zeitung, „eine Klasse von Menschen, welchen aus persoͤnlichen Gruͤnden und Leidenschaften die Befestigung des Friedens und der Ruhe des Vaterlandes sehr verhaßt ist; diese, um wo irgend moͤglich die eben erst beseitigten Verwickelungen mit den Nachbarstaaten aufs neue herbeizufuͤh⸗ ren, und die Spannung und das Mißtrauen zu erhalten, worauf ihre Plane sich stuͤtzen, streuen immerfort, um die Koͤpfe zu er— hitzen, aus, die Deutschen Staaten wollen die Unabhaͤngig— keit der Schweiz antasten, sich in ihre innern Angelegenheiten einmischen. Wir haben uns schon wiederholt gegen die Auf— hetzungen ausgesprochen und halten es fuͤr Pflicht, bestimmtere Mittheilungen, die uns daruͤber von einem zuverlaässig unter⸗

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richteten Staatsmann gemacht worden sind, hier aufzunehmen.

Das Oesterreichische Kabinet, indem es seine bestimmte Erwar—

tung ausdruͤckt, daß auch die eidgenoͤssischen Stände nicht ver— weigern, alles dasjenige puͤnktlich zu erfuͤllen, was Recipro— cität, Völkerrecht und die nothwendigen Bedingungen eines friedlichen Nebeneinanderbestehens unabhängiger Staaten for— dern, bezieht sich darauf, daß sein (Oesterreichs) eigenes wohl— verstandenes Interesse verlange, daß die Schweizerische Eidge— nossenschaft unabhängig, stark und der hohen Aufgabe, welche ihr im Europaäͤischen Staaten-Systeme angewiesen ist, gewachsen sey: diese Aufgabe bestehe in der gewissenhaften Behauptung einer wahren Neutralitaͤt, die ihr durch heilige Verträge zu— gesichert sey. Die Andichtung anderer Absichten weist das Oesterreichische Kabinet als groben Irrthum oder absichtliche Verlaͤumdung zuruͤck. Die Entfernung jener Menschen, welche das in der Schweiz gefundene Asyl nur mißbrauchen, um von dort aus ihre Umtriebe und Komplotte gegen ihre heimathlichen Staaten fortzusetzen, indem sie zugleich in der Schweiz selbst Zwietracht anstiften und unterhalten, sey eben sowohl dem Voͤl— ker-Rechte und der Sicherheit der Nachbar-Staaten, als dem eigenen Wohl der Eidgenossenschast angemessen. Die Schweiz beduͤrfe, wie alle andere Staaten, um gluͤcklich zu seyn, des in— nern Friedens, dessen geschworene Feinde jene Menschen seyen. Wir glauben, daß auch diejenigen, welche der Oesterreichi— schen Politik abgeneigt sind, zugeben muͤssen, daß diese Tendenz allerdings dem wahren Interesse Oesterreichs genau entspricht, und wir bitten jene Herren, sich zu uͤberzeugen, daß das Oester— reichische Kabinet klug genug ist, seine eigenen Interessen zu be— greifen.“

Vorgestern hat der Chef der Polizei-Wache zwei Studenten verhaftet, welche als Theilnehmer des Savoyerzuges laͤngst weg— gewiesen und einzig noch geduldet waren, bis sie promovirt hat— ten. Nachdem dies geschehen war, entfernten sie sich nach Grau— buͤnden, kehrten aber bald wieder zuruͤck. Der eine ist Luenz M. D., der andere, dessen wahrer Name uns nicht bekannt ist, hieß unter den Studenten „der Matrose“ .

N

Madrid, 4. Juli. Es bestaätigt sich, und zwar auf offi— ziellem Wege, daß sich die Cholera in der hiesigen Hauptstadt bisher noch nicht gezeigt hat. Die von Franzoͤsischen Blaͤttern verbreiteten unguͤnstigen Nachrichten uͤber den hiesigen Gesund— heits-Zustand sind vielmehr als durchaus unbegruͤndet zu be— trachten. Eben so kann auch der Nachricht von einer angebli— chen Zuruͤckberufung der unter dem Befehle des General Rodil stehenden Truppen auf das bestimmteste widersprochen werden.

Rörtugal.

Lissabon, 29. Juni. Die gestrige Chronica pu— blicirt den Text des am 22. April zu London abgeschlossenen so— genannten Quadrupel-Traktats, sammt dem Portugiesischen Ra— tifications-Instrumente vom 16ten v. M. Das amtliche Blatt begleitet diese Bekanntmachung mit erneuten Lobpreisungen des Regenten wegen der allgemeinen Amnestie, die er be— willigt habe, und versichert ganz ernsthaft, daß die gro— ßen Nationen Europa's ganz erstaunt uͤber die Mäßigung seyen, welche die siegende Partei in Portugal an den Tag lege. Es ist nur zu bedauern, daß die zunaͤchst Betheiligten, das heißt die Besiegten nicht die nämliche Üeberzeugung von dieser Maͤßi— gung zu haben scheinen, wie es die zahlreichen Auswanderungen beweisen, die sich sogar bis auf Maͤnner erstrecken, die in den letzten Jahren der Regierung Dom Miguels sich vollig von den Geschaͤften zuruͤckgezogen halten, und zur Zeit, als sie an selbigen Theil nahmen, fuͤr gemaͤßigt galten; wie z. B. der bekannte Bi— schof von Vizeu, der, dem Vernehmen nach, in den letzten Ta— gen sich hier eingeschtfft haben soll. Dieser Entschluß kann ubrigens nicht uͤberraschen, wenn man erwaͤgt, daß die hiesige Regierung die in dem Artikel 5 des Traktats vom 22. April, „um jede Erinnerung an die Vergangenheit auszuloͤschen“, feier— lichst versprochene allgemeine und vollständige Amnestie jetzt offiziell dahin auslegt, daß selbige nur das supponirte Vergehen gegen den Staat in Vergessenheit begrabe, dagegen aber den Reclamationen von Privatleuten in Betreff von Regierungs— Handlungen der gestüczten Herrschaft gegen diejenigen, welche diese Handlungen angeordnet oder ausgefuͤhrt hatten, voͤllig freien Lauf lasse! Man ist hier neugierig zu sehen, ob man zu London und Paris diese Auslegung als rich— tig anerkennen, und die Mord-Seenen, die gegen so— genannte Miguelisten nicht allein in den Provinzen, sondern noch ganz neuerdings auf dem groͤßten Platze Lissabons und in Gegenwart der Truppen vorfielen, mit voͤlligem Stillschwei— gen uͤbergehen wird. Man ist weit entfernt, in Ab— rede stellen zu wollen, daß die Partei Dom Miguels, in der Zeit ihres Sieges, sich nicht Handlungen der Harte und Verfolgung zu Schulden kommen ließ. Aber die jetzt herrschende Partei wird bald, wenn sie auf dem betretenen Pfade fortgeht, das Recht verloren haben, ihren Geg— nern daruͤber Vorwuͤrfe zu machen; und jedenfalls lassen die em— phatischen Lobspruͤche, welche sie sich selbst fortwährend uͤber ihre unuͤberschwaͤngliche Milde spendet, sich auf gleiche Linie mit der Inschrist Liherta stellen, welche man in fruͤheren Zeiten in Ge— nua auf dem oͤffentlichen Gefaͤngnisse las. Stets unparteiisch, habe ich indeß zu berichten, daß, wenn die hiesige Regierung die Reactions-Leidenschaften ihrer Partei nicht zuͤgeln kann oder will, sie dagegen in der Ordnung des so hoͤchst verwirrten Portugiesischen Finanzwesens eine Thaͤtigkeit und Geschicklichkeit

zeigt, die in diesem Lande wenigstens bisher vollig unbekannt

waren. Diese Verhesserung kann das fortschreitende Steigen der Portugiesischen Fonds und die Thatsache erklaͤren, daß der oͤf— fentliche Kredit dieses Landes jetzt weit uͤber dem von Spanien stehet, obgleich ersteres eben erst aus einem hoͤchst erschoͤpfenden Buͤrgerkriege heraustritt. Zum Theil mochte diese Erscheinung dem Umstande zuzuschreiben seyn, daß diejenigen Personen der jetzigen Regierung, welche die Finanzen leiten, waͤhrend ihres mehrjährigen Exils Muße gefunden haben, die Finanz-Grund— saͤtze der Mittel-Europäischen Lander gruͤndlich zu studieren. Hinsichtlich der geistlichen Guͤter duͤrfte indeß der hiesige Fi— nanz⸗Minister die in mehreren andern Laͤndern gemachten Er— fahrungen sich erneuern sehen, daß die daraus dem oͤffentlichen Schatze erwachsenden Huͤlfsmittel weit unter der gehegten Erwar— tung bleiben. Jene Guͤter zahlten dem Staate bereits in der doppelten Decima eine sehr bedeutende Abgabe, und obleich sie sich im ganzen ohne Schwierigkeiten jetzt verkaufen, wird doch der Ertrag im ganzen den kapitalisirten Werth jener Auflage nicht sehr bedeutend uͤbersteigen. Selbst in sinanzieller Ruͤcksicht duͤrfte die ploͤtzliche und allgemeine Aufhebung saͤmmtlicher Kloͤ— ster manchen Einwuͤrfen unterliegen, indem diese Maßregel den

Markt mit zu verkaufenden Grundstuͤcken uͤberfuͤhrt, und so de—

ren Kaufwerth nothwendig herabdruͤcken muß. Die Portugie— sische Regierung wird späͤter ohne Zweifel selbst den Schaden,

den sie sich dadurch that, anerkennen, wenn es auch dem, der die hiesigen Verhaͤltnisse naͤher kennt, sehr zweifelhaft erscheint daß der Romische Hof zu ernsthaften Repressalien greifen dürftz, und ob diese Repressalien, wenn sie dessenungeachtet stattfaͤnden eine einigermaßen der Erwartung entsprechende Wirkung hat, vorbringen moͤchten. .

n

Berlin, 19. Juli. Se. Koͤnigl. Hoheit der tillerie Brigade in Königsberg in Pr. angekommen. Hoͤchs, dieselben wurden von Sr. Excellenz dem kommandirenden Gen ral des ersten Armee-Corps, General-Lieutenant von Natzmer Sr. Excellenz dem Ober-Präsidenten, wirklichen Geheimen Raj von Schon, und den hoͤheren Militair- und Civil⸗-Chefs, so mi von dem gesammten Corps der Artillerie-Offiziere empfangen und wollten 4 Tage in Königsberg verweilen.

Die Koͤnigliche Haupt-⸗Verwaltung der Staats⸗-Dchulden hatte unterm 1. Juni v. J. einen General-Bericht uͤber ihr Wirksamkeit seit dem 1. Januar 1820 bis dahin an des Koͤnigt Majestaäͤt erstattet. Nachdem dieser Bericht jetzt zur oͤffentlichn Kenntniß gebracht worden, theilen wir unsern Lesern in Nach stehendem das Wesentlichere daraus mit:

Im Eingange werden zunaͤchst einige allgemeine Betrach tungtz uͤber den Ursprung der einzelnen Bestandtheile der allmaͤlig ange⸗ wachsenen Gesammtschuld des Preußischen Staates angestellt, wort auf die Schwierigkeiten hingewiesen wird, die sich der Erforschun über das Entstehen derselben schon aus dem Grunde entgegenstelch daß in früͤheren Jahrhunderten die Finanz⸗Verwaltung nicht i einer Hand, daß sie vielmehr vielfaͤltig und ohne Ueha, sicht getheilt, die Rechnungsfuͤhrung unvollstaͤndig, die hi heimhaltung der Staats-Schulden-Verhaͤltnisse aber politisch Grundsatz war. Die in den Archiven vorhandenen aktenmäh gen Ueberlieferungen haben es daher auch nicht gestattet, m⸗ einiger Zuverlaͤssigkeit in die Vorzeit zuruͤckzugehen; ja, nicht esh— mal uͤber den Betrag der Staats⸗Schuld bein Ableben König Fri drichs II. sind genaue Ermittelungen moͤglich gewesen. Das Pe nige, was sich über diesen Gegenstand mit Bestimmtheit hat zufim. mentragen lassen, beschraͤnkt sich darauf, daß von den Staats⸗Schul⸗ den aus der Zeit vor 1786, im Jahre 1797, mithin nach Ablauf van mehr als 10 Jahren, noch 12, 511,979 Rthlr. 16 Sgr. 10 Pf. unh richtigt waren. Dieselben ursachen, die eine vollstaͤndige Au fnahm— der gesammten Staats- Schuld am Schlusse der Regierung Kön Friedrichs II. verhinderten, traten einer solchen auch noch waͤhremß der Regierung des letztverstorbenen Königs Majestaͤt entgegen. Er kurz vor Höͤchstdessen Ableben wurde diese Angelegenheit ein Gegen— stand besonderer Aufmerksamkeit, indem unterm is. Mai 1797 zun erstenmale ein General-Etat saͤmmtlicher unfundirten Schuld; angelegt und hierauf ein Amortisations⸗ Fonds bei dem Kä— niglichen Seehandlungs⸗Institute gestiftet wurde. Dieser er, ste Staats -Schulden-Etat umfaßte jedoch nicht die gefammt Stagts-Schuld, sondern nur den eben erwaͤhnten Theil derselben, im Betrage von 26,294,210 Rthlr. 6 Sgt. 11 Pf., hat jedoch zun Anhalt gedient, um eine der Richtigkeit moͤglichst nahe kommen Darstellüng des Staats-Schulden-Zustandes bei dem Tode des Kä— nigs Friedrich Wilhelm II. Maiestaͤt zu entwerfen. Es ergiebt sih daraus, daß des jetzt regierenden Königs Majestaͤt bei Allerhoͤchsshh— rer Thronbesteigung am 16. November 1797 schon eine Schuldenln

en- und Einkommen⸗Steuer gewaͤhrten indessen, bei der fruͤ⸗ schraͤnktheit des Staats und bei der ohnehin schon großen eschoͤpfung der Einwohner, nur einen Ertrag von 23,511 786 Rthlr. gar. 2 Pf. Die verschiedenen in den Jahren 180 2815 im Lande emächten gezwungenen Anleihen brachten 17,608,715 Rthlr. 14 Sgr.

I Pf ein, wovon jedoch nur eine Summe von soz7, 630 Rthlr. wirklich

ö in Ansatz zu bringen ist, uͤber welche die Darleiher Staats⸗Schuld= än, mnnnhmen, da der Rest haar wär der zur kick ge aht warden i. Erst

r naͤmlich ; , 1 6 Prinz Aunnl Hruppen. Verpst gung und gelieferter Kriegs-Beduͤrfnisse 50,269,528 ist am 1äten d. M, gegen Abend zur Inspection der ersten , . ; n er tafe von Domainen⸗ und saͤkularisirten Gätern, aus Ab⸗

lösungen

2

5 zzz, 288. 287 51M, 688

TDömn ioo. . ö lan eigenen Mitteln

werden. die in einem bis zum W auch etwa

oͤffneten sich noch andere außergewöhnliche Huͤlfsquellen, a) aus Abrechnungen mit den befreundeten Mächten wegen

b) an Krlegs-Contributionen, Revenuen-Bezuͤgen, Truppen⸗ gung ꝛzc. in feindlichen Laͤndern 65,590,000 Rthlr.; c) aus

von Gefaͤllen 35 25,318,324 Rthlr. 19 Sgr. 8 Pf. Die Ghefammt- Einnahme an gußerordentlichen Mitteln betrug hiernach

20 . 10 die Summe der Erfordernisse aber (wie oben) 24 . so daß anderweitig noch

z . 2 gedeckt werden mußten. Diese Deckung aus des Landes zu beschaffen, konnte bei damaligen Zustande desselben nicht fuͤr moͤglich gehalten Sie war von einer Bevölkerung nicht zu erschwingen, Zeitraume von 8 Jahren außergewöhnliche Lasten erthe von ungefahr 330,000,900 Rthlr, und wenn davon 130,909,990 Rthlr. abgerechnet werden, welche als Ver⸗

dem

ätung auf ihre Leistungen in das Privat⸗Vermdgen (wiewohl groß⸗

. zintheils erst spaͤterhin) zuruͤckgeflossen seyn moͤgen doch noch

wenigstens ö . aufgewendet und verloren hatte.

200,000,009 Rthlr. auf außergewöhnliche Weise darge⸗ Mußte daher von neuen

ʒnußerordentlichen Auflagen abgesehen werden, und ließ sich auch von Anleihen im Lande selbst, aus demselben Grunde, ein bedeuten⸗ per Erfolg nicht erwarten, so blieb nichts uͤbrig, als die Geldmittel bes Auslandes in Anspruch zu nehmen, um durch eine einzige groͤ—

ere Operation alle die kleinen Engagements zu loͤsen, deren kurze

Häfen sonst, immer wiederkehrend, neue Kosten verürsacht haben

vwuͤrden. die Aufstellung befohlen

bedurfte es aber, als Allerhoͤchsten Orts umfassenden Staats Schulden-Etats an⸗ einer bedeutenden Ausgabe von Staats⸗

Außerdem eines noch

ward,

Schuld-Effekten, um das Fehlende herbeizuschaffen, und durch

Saldirung des

ö

J am Schlusse des Jahres 1806 schon vorhandenen Schuld von

außerordentlichen Bedarfs

. die Möglichkeit ei⸗ nes festen Staats-Haushalts⸗-Etats herbeizufuͤhren.

Unter der

ö, n0on,„9iz Rthlr. 27 Sgr. 9 Pf. waren an provinziellen Staats⸗ Schulden 407,568 Rthlr. 23 Sgr. begriffen, welche auf Gebieten phafteten, die der Tilsiter Friede von der Monacchie trennte; ward

un

gleich hierdurch die Staats⸗Schuld auf . 49,087,813. A. 9

rmaͤßigt, so traten derselben doch wieder die Verpflichtungen hinzu, mit welchen die seit dem

Pariser Frieden mit Preußen vereinigten Pro⸗

kinzen belastet waren. Diese betrugen in Summa 7o, 876, 985 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf., wovon den gedachten Provinzen nur 12,003,439 Rthlr. 2 Sgr.

3 Pf zur . . Staate noch zur Last fielen. die aͤltere Staats⸗Schuld auf erhoht werden.

bliebene Rest der

Selbstvertretung uͤberlassen blieben, so 67, S73, 516. 8. 7 Hierditch gllein schon maßte

Hierzu der obige ungedeckt ge⸗

122, 117, 1090. 3. 2

ergiebt sich eine Gesammt-Schuld von . . . . . . 239,077,991 . 16. 6

Dir unterm 17. Januar 1820 Allerhöchsten Orts bestaͤtigte Staats—⸗ Schulden-Etat fuͤhrt aber an allgemeinen und provinziellen Staats⸗

Schulden nur eine Summe von... .. ..... 217 218,76 2. 6

von 18,951,903 Rthlr. 1 Sgr. vorfanden. Die zur allmaͤligen Abbur,. dung dieser Verpflichtungen getroffenen Maßregeln lassen kein Zwelfel uͤbrig, daß diese an Schuld innerhalb eines Zeitraum

von 20 Jahren wuͤrde geti fange des neuen Jahrhunderts eingetretenen politischen Sturm nicht jene Hoffnung vernichtet haͤtten. Die kriegerische Stellum aber, zu welcher um jene Zeit ganz Europa gezwungt wurde, machten einen bedeutenden außergewohnlichen Aufwän noͤthig, so daß, wenn auch einerseits die aͤlteren Staatz. Glaͤubiger gewissenhaft befriedigt wurden, andererseits wieder nen Finanz- Operationen unternommen werden mußten. In Folge det selben erhoͤhete sich der Passiv⸗Etat des Staats am Schlusse it Jahres 1806 auf die Total-Summe von 33,494,913 Rthlr. 27 Sy 3 Pf., ungeachtet in dem Zeitraume von 1798 1806 von den uͤln— ren Schulden 22,713,098 Rthlr. 23 Sgr. 8Pf getilgt worden wargg, Von da ab hob die Erschuͤtterung, welcher auch der Preußisch Staat im Kampfe gegen einen uͤbermaͤchtigen Gegner unterlag, sir eine geraume Zeit jede Moglichkeit auf, den Staats- Glaͤubigern duch Zinsen⸗ und Kapital-Zahlüng gerecht zu werden. Nicht allein ver weigerte der Sieger die Uebernahme eines verhaͤltnißmaäßigen Thel der Gesammt-Schuld auf die von der Monarchie getrennten zwe

gt worden seyn, wenn die mit dem An. bei den Staats⸗Schuldscheinen zusammen mit

auf, welche um das durch die Umwandlung hoͤ⸗ herer Valuten in Silbergeld zugetretene Agio bei den Anleihen im Auslande, bei den Obliga⸗ tionen der Kurmaͤrkischen alten Landschaft und 596, 79666. 7.

in ihrer nominellen Hoͤhe auf ..... .. . . .. ddr sss ,

.

ergaͤnzt worden ist. . Nach einer Zergliederung dieser Summe kommen von derselben: 1. Auf die allgemeine Staats-Schuld und zwar a) von den Anleihen im Auslande 35,625,167 . 23 b) von der Schuld im Lande . 148,353,921 . 2: II. Auf öie pro vinziellen Staats⸗ Schulden 6 22, 62*, 118. 2 III. Auf die unverzinsliche Schuld . 11,242, 37. . Durch diese ungusgesetzte Befolgung des Allerhoͤchsten Willens

sind mehrere wesentliche Zwecke erreicht worden, wie z. B. die Ver—

einfachung des Kassen- und Rechnungswesens, die Beschraͤnkung der in ihren Formen von einander abweichenden Effekten, die Vereinfa

chung des Zinsen- Bezugs durch die Ausgabe von Coupons c.

Das

; Konsolidirungs-Geschäaͤft haͤtte indessen ohne eine Maßregel,

men; belegte Alles, was auch nur den Anschein von Staats-;

genthum

atte, ja selbst Forderungen der Privat-Personen in vom Staate ganz unabhaͤngiger Institute, mit Confiscation, in organisirte zugleich, den Handel vernichtend und die Gewerb⸗

thätigkeit lahmend, ein von der ruͤcksichtslosesten Militair-Dee

potie unterstuͤtztes, die Gesammtheit wie den Einzelnen durch druͤckendsten Requisitionen gleich entkraͤftendes Aussaugungs-Eh stem. Dabei ward dem durch den übermäßigen Druck erschopsta Lande eine ungeheuere Kriegs-Contribution aufgelegt, die nach lan gen Unterhandlungen endlich auf die Summe von 120 Millionch Fr. ermäßigt ward, wogegen der Feind die drei Haupt- Festunge des Landes besetzt behielt. Erst die gluͤcklichen Erfolge der Icht! 1s13 und 1814 setzten diesen unnatuͤrlichen Verhäͤltnissen . Es darf angenommen werden, daß jener Zustand der unterdruͤckum den Preußischen Staats-Kassen an Ausruͤstungs-Aufwand, Revenue Verlusten und baaren Contributions, Zahlungen, ferner an fuͤnfsaͤ gem Unterhaltungs-Bedarf fuͤr die Franzoͤsische Besatzung in de drei Oder-Festungen, endlich an Leistungen an die Franzoͤsische mee im Feldzuge von 1812, die Summe von 144, 173,636 Rihl Sgr. 6 Pf. gekostet hat, wobei die Opfer nicht mit in Anschlag ge bracht werden, welche allein die diesseits der Elbe gelegenen Pty— vinzen an Brandschatzung, Einquartierung, Naturalien-Kleft rungen, Transporten und Handarbeiten aller Art, zusammen in

Werthe von etwa 230 Mill. Thaler, zu bringen gezwungen wurden

Rechnet man zu der obigen Summe der 111, 173,636 Rihlr. 2 Sg tz Pf. die außerordentlichen Ausgaben hinzu, die durch die Kriegt! jahre 1813 —15 herbeigeführt wurden und die auf 61,605,135 .

7 Sgr. 9 Pf. ermittelt worden sind, so ergiebt sich hieraus, daß di

setzige Regierung in dem kurzen Zeitraume von 5 Fahren ein äh— ßerordentliches Beduürfniß von 2606, 0?8, 771 Rthlr. i0 Sgr. 3 9 zu decken gehabt hat. Hiermit war aber die Sache noch nicht ib. gethan, denn nachdem der Friede muͤhsam erkaͤmpft worden, tra erst das Beduͤrfniß einer vollstaͤndigen Wiederherstellung des Stanhß zur Sicherung seiner politischen Stellung in seiner ganzen Groͤ hervor. Was zu diesem Behufe in den Fahren 1815 1819 bedeutenden Anweisungen hat ermittelt werden können, betraͤgt z0,063,3617 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf, wozu noch z1,500,h00 Rthlt, zur Deckung des vollstaͤndigen Beduͤrfnisses bei der Aufnah me des Staats-Schulden⸗Etats vom 17. Fanuar 1820 kommen. Der agußergewbͤhnliche Bedarf der Staats⸗Kaffen fuͤr jenes verhaͤnz, nißvolle Jahrzehend belief sich daher auf die enorme Summe von 287, 6n6,388 Rthlr. 21. Sgr. Um denselben zu decken, blieben de 3 nur zwei Mittel übrig, naͤmlich außerordentliche Auf lagen und Anleihen Sie nahm zu beiden ihre Zustucht. Eine au, ßerordentliche Besteuerung der Juwelen, Gold- und Silber⸗Gr, raͤthe; Kolonial⸗Wagren u. s. w. die Ausschreibung der Festungh—

*

Verpflegungs-Beitraͤge und der Klassen-Steuer, so wie eine Vet,

nannt werden kann.

3iunfl : far g ü eh ihrer Cinn gh nc Que len sn ö die zwar anscheinend hart ist, jedoch durch die vermehrte Ord— dern trieb selbst das so geschmaͤlerte Staats-Einkommen fast jut fertigt erscheint, nicht durchgefüͤhrt werden koͤnnen wir meinen

Jahre lang mit der schonungslosesten Strenge für eigene Rechun ie Festfiellung angemessener Präklusiv⸗Termine fuͤr die saumfeligen

ein; brandschatzte einzelne Provinzen mit unerschwinglichen Sum.

nung und Sicherheit im Allgemeinen als hinlaͤnglich gerecht⸗

Liquidanten. Indessen belaufen sich die nicht in Anspruch genomme— nen Posten im Ganzen nur auf 289,152 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. eine Summe, die im Verhaͤltniß zur Gesammtmasse nur unbedeutend ge⸗ Mit dem Schlusse jenes Liguidations- und Konsolidirungs-Verfahrens und der definitiven Feststellung saͤmmt⸗ licher Staats⸗Schulden⸗Titel in ihrer quantitativen Höhe wurde auch erst die Möglichkeit einer genauen und vollstaͤndigen Rechnungsle⸗ gung uͤber dasselbe gewonnen, die bereits so weit gediehen ist, daß von den zum Theil sehr voluminbsen Einundzwanzig Rechnungen, in welche das ganze Werk eingetheilt worden, und wozu fast 600 Baͤnde Belaͤge und Manuglien gehdren, bei Abstattung des vorlie— genden Berichts schon die letzte, mithin also die Schluß⸗Rechnung, angefertigt wurde. Als eine Fortsetzung jenes Konsolidirungs-Ge⸗ schaͤsts ist auch eine Operation zu betrachten, welche zur Herbeifuͤh⸗ rung eines gleichmaͤßigen Zinssatzes der Staats-Schulden ausgefuhrt Forden ist. Durch die zu diesem Zwecke geschehenen Kuͤndigungen sind an zprocentigen Kapitalien der Anleihe in Holland, der Bo⸗— mainen⸗Pfandbriefe, der Saͤchsischen auf Preußen uͤbergegangenen Central⸗Steuer⸗Obligationen, der Kurmaͤrkischen alten landschaftli⸗ chen Obligationen und des in Gemaͤßheit eines Abkommens eben— falls hierher zu rechnenden Restes der Londoner Anleihe, zu, 995,354 Rthlr. 29 Sgr. 71 Pf. auf einen Zinsfuß von A pCt. herunterge⸗ setzt, wodurch eine Verminderung des Ausgabe⸗-Bedarfs schon pro 1833 um pptr. jaͤhrlich 688,771 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. herbeigefuͤhrt worden ist.

Nach dieser Uuebersicht von der Entstehung der heutigen Staats⸗ Schuld wendet der Bericht sich zu den der Köoͤnigl. Haupt-Verwal⸗ tung der Staats-Schulden durch das Gesetz vom 17. Januar 1820 aufgelegten Verpflichtungen. Was zunaͤchst die Verzinsung be— trifft, so hat dieselbe stets mit der groͤßten Puͤnktlichkeit stattgefun⸗ den, so daß kein Staats Glaͤubiger auch nur im entferntesten be⸗ haupten darf, daß er in der Beziehung der ihm zustaͤndigen Zinsen beschraͤnkt ober behindert worden sey. Sind dessenungeachtet Falle vorgekommen, wo Inhaber von Staats-Papieren, welche die gesetz—⸗ liche Maͤhrige Frist zur Zinsen⸗ Erhebung hatten verstreichen lasfen, durch die Praͤklusion einen Verlust erlitten haben, so hat sich da⸗ durch lediglich ihre Saumseligkeit selbst bestraft. Uebrigens sind dergleichen Verluste immer nur höͤchst geringfüͤgig gewesen, wie sich genugend daraus ergiebt, daß von der gesammten durch Coupons verbrieften Zinsen - Summer von 5,94, zn Rthlr. 5 Sgr., vom 17ten Januar 1820 bis zum letzten Dezember 1833, also in einem Zeitraume von 13 Jahren, nur 15,901 Rthlr 20 Sgr. 11 Pf. dem Tilgungs- Fonds uͤberwiesen worden sind, woraus am unzweideutigsten hervorgehen dürfte, daß die in Rede stehende Einrichtung sich nicht allein der Ordnung im Staats— haushalte, sondern auch den Vortheilen der Gläubiger immer gün⸗ stiger erweiset, da fruher haufig bedeutende Zinsposten Decennten

der allmaͤlig bis zu 90 pCt. (im November 1825), ging dann aber wieder auf 777 pCt. (am 21. Februar 1826) zuruͤck, fo daß von der im Mai 1824 anbefohlenen Verloosung der Staats-Schuldscheine abgestanden werden mußte.

Schuldscheine wieder uber 90 pCt. und am 3. Dezember 1829 er⸗

mwegen unerwarteter äͤußerer Einwirkungen aufgegebenen Finanz⸗Ope⸗

116,960,801. 13. A

813

lang unabgehoben und von den Einenthuͤmern unbenutzt bei den j Kassen liegen blieben, und zur Erschwerung der Verwaltung sowohl als zur Vermehrung der Verantwortlichkeit aus einer Rechnung in die andere uͤbernommen werden mußten.

Hinsichtlich der Kapitalien-Til gung ist zuvörderst zu be⸗ merken, daß in die . Total⸗Summe der Staats⸗Schuld von 2178455538 Rthlr. 10 Sgr. auch die Kassen⸗Anweisungen mit 122,317 Rthlr. mit inbegriffen sind. Die Summe der durch den Tilgungs Fonds bewirkten Verminderung der Staats Schuld hat in dem Zeitraume vom 1. Januar 1820 bis zum 1. Januar 1833 2,771,787 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf zinsbare Kapitglien erreicht. Au—⸗ serdem sind 161,940 Rthlr. theils mit den verpfaͤndeten Domanial⸗ Grundstuͤcken auf die Erwerber dieser letztern übergegangen, theils besonderer Umstaͤnde wegen extraordinair abgetragen worden, und endlich sind 0,000 Rthlr. als untilgbar mit ihrer Rente auf den Finanz-Etat uͤbergegangen. Es hat demnach der Etat der gesamm— ten Staats⸗Schuld innerhalb der obigen 13 Jahre eine Verminde⸗ rung von mehr als ein Fuͤnftel der ganzen urspruͤnglich verzinsli⸗ chen Kapital Schuld (von 266,693, 2s1 Rthlr. 10 Sgr.) erfahren, naͤmlich 42, 976,27 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. Von den hierunter begriffenen, dem Tilgungs-Fonds zugehdrigen Kapital Dokumenten uber 2,77 „787 Rthlr. 25 Sgr. 6 Pf. sind 22, 170,697 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf. bereits durch Feuer gaͤnzlich vernichtet, 20,691,090 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf. aber, vorlaͤufig kassirt, auf dem Koͤniglichen Kammer⸗ gerichte deponirt worden, und werden successive auf gleiche Weise vernichtet werden. Nicht minder ist von den, auf dem Wege der außerordentlichen Tilgung, so wie von den durch die Kuͤndigung der mit mehr als A pCt. zu verzinsenden Kapitalien eingezogenen Dokumenten ein bedeutender Theil bereits ebenfalls durch Feuer ver⸗ nichtet, und steht dem Ueberrest dieselhe Behandlung bevor. Ueber⸗ haupt sind bis zum Schlusse des Jahres ls3z2 eirca 53 Millionen einzeln wieder eingezogene Staats-Schuld⸗Dokumente uͤber eine nachgewiesene Summe von zo, 388,177 Rthlr. 13 Sgr. A Pf. ver⸗ brannt worden, worunter indessen eine nicht unbetraͤchtliche An⸗ zahl solcher Effekten begriffen war, die durch verschiedene oͤffentliche Kassen und Fonds zum Theil schon vor der Stiftung der Staats⸗ Schulden⸗Tilgungs-Kasse eingezogen worden waren und auf dem Staats-⸗Schulden- Etat nicht aufgenommen gewesen sind, deren Vernichtung aber dessenungegchtet wegen ihrer Eigenschaft als Staats⸗Schuld⸗Dokumente auf jene authentische Weise erfolgen mußte.

Der Tilgungs⸗Fonds hat seine saͤmmtlichen Aktiva zu einem Durch⸗ schnitts⸗Preise von 91z pCt. erworben. Der Preis der Staats⸗ Schuldscheine, welcher zu Anfang des Jahres 1820 auf 717 pCt. stand, fiel bis zum 27. Miaͤrz 1821 auf C6563 pCt., stieg sodann wie⸗

Erst im Jahre 1828 stiegen die Staats⸗

reichten sie den vollen Nennwerth; ja im Maͤrz des Jahres 1830 gingen sie sogar bis auf 1015 pCt hinauf. Jetzt wurden die fruͤher

rationen wieder angeknuͤpft, die eine Beseitigung saͤmmilicher mehr als ApCt. Zinsen tragender Kapitalien der Centräl-Schuld zur Folge hatten. Wenn nun auch die truͤben Aussichten der letzten Haͤlste des Jahres 1830 in ihrem Zusammentreffen mit dem Hereinbrechen einer gefuͤrchteten Seuche das allgemeine Vertrauen zu erschuͤttern nur zu sehr geeignet waren und ihre Wirkung auch auf den hiesigen Boͤrsen⸗Verkehr nicht verfehlen konnten, dergestalt, daß die Staats⸗ Schuldscheine dem allgemeinen Sinken aller Valuten, bis auf den Cours von 837 pCt. Cam 12. Juli 1831) herab, folgen mußten, so n n., Zustand der Entmuthigung doch seitdem wieder schwinden muͤssen.

Dem Berichte, aus welchem die obigen Angaben entlehnt wor⸗ den, ist schließlich noch der Etat uͤber die Verzinsung und Tilgung der Preußischen Staats⸗Schuld am 1. Jan. 1833 angehaͤngt. Letz⸗ tere zerfiel damals in folgende Bestandtheile:

A. Anleihen im Auslande 19. 3 B. Central⸗Schulden im Lande und zwar—: a) die Kurmaͤrkschen alten landschaftlichen Obligationen

b) der Antheil an der Kurmaͤrkschen Krie—

ges⸗Schuld

cy der Antheil an der Neumaͤrkschen Krie—⸗

ges⸗Schuld

d) die Staats⸗Schuldscheine oder die konso⸗

dire SGtgats hnld.. ., 11a, on, gad.

e), die Domginen⸗Pfandbriefe . . ...... 16077. 7d.

C. die provinzielle Staats⸗Schuld von noch 17,822,716. in Summa 163,626,183. wozu noch D. dle unverzinsliche Staats-Schuld (die Kassen⸗-Anweisungen) mit kommen, so daß sich die Gesammt-Schuld am

1. Januar 1833 auf

belief.

Zur Verzinsung der «an A und h aufgefuͤhrten Schulden (die provinzielle Staats-Schuld wird aus den Regierungs-Haupt⸗ Kassen verzinst) waren F, S73, 12.29. und zur Tilgung saͤmmtlicher sub A. B und C aufgefuͤhrten Schulden erforderlich. Die Kosten der unverzinslichen Staats-Schuld betragen endlich werden ad extraordinaria und Verwaltungs⸗Kosten berechnet.... Die Gesammt-ALAusgabe betrug also .

Sie wurde durch folgende Einnahmen gedeckt:

1) Aus den Revenuen der Domainen und Forsten, aus dem Do⸗ mainen-Verkaufe, und aus den Salz-Gefaͤllen S, 132,0 0. 10 11 2) Beitraͤge der Regierungs-Haupt⸗Kassen zur

Tilgung der auf ihren Etats stehenden pro—

vinziellen Staats⸗-Schulden , l,169 . 6

Summa der Einnahme 8,766,072. 11. 3

Vor einigen Tagen verrichtete hierselbst der Geheime Medizinal-Rath und Professor Dr. von Graͤfe in dem unter sei— ner Leitung stehenden klinischen chirurgisch-augenaͤrztlichen Insti⸗ tute der Friedrich⸗Wilhelms-Universitaͤt, vor einer zahlreichen Versammlung von Gaͤsten und Schuͤlern, und mit dem gluͤck— lichsten Erfolge, die Percussion des Blasensteins, eine That— sache, die besonders deshalb von allgemeinerem Interesse ist, weil diese in Paris zuerst in Anwendung gebrachte Operation, wo— durch der Stein in der Blase zerhaͤmmert wird, theils wegen der in Frankreich daruͤber gesuͤhrten Polemik, theils aber auch wegen der durch einheimische große Autoritaͤten, wie z. B. von Walther, dawider geltend gemachten manuellen Schwierigkeit, bisher in Deutschland noch nicht zur Ausfuͤhrung gekom— men war.

Ueber die verheerende Feuersbrunst, von welcher die Stadt Schneidem ühl im Reg. Bez. Bromberg am Tten d. M. heimgesucht worden, enthäͤlt nunmehr die Posener Zei— tung folgende naͤhere Details: Mit Ausnahme der Vorstaͤdte ist die Stadt fast ganz vernichtet worden, indem nach der Zaͤh—⸗ lung, die bis zum gten d. M. gemacht werden konnte, circa 207 Haͤuser mit allen Nebengebäuden ein Raub des wuͤthenden Ele— ments geworden sind. Der neue Markt ist ganz abgebrannt; nur die evangelische Kirche, die durch die umstehenden höhen Baͤume geschuͤtzt wurde, ist stehen geblieben; die große Kirchen— straße (mit Ausnahme der katholischen Kirche, der Pfarre und 3

25,277, 11. 1,777, 1s3. 29. 2,785,970 .

vid, 118.

11,242, 347.

171,868,830.

2,739, 989. 13. 5

20,000. zu den ö 132,969. 28. d, 766, 072. 11. 3

332, 862. 29. 190

Posenerstraße, die Haßelstraße, die Friedrichsstraße (bis auf 7 Haͤuser, zu denen das Land-Gericht und das Friedens-Gericht gehoͤren) und die ganze Bruͤckenstraße liegen in Asche. Das Feuer, welches Mittags um 12 Uhr in einem mit Stroh gedeckten Stalle in der großen Kirchenstraße ausbrach, griff bei der großen Trockenheit und dann entstandenem heftigen Luftzuge rasch um sich; seine Verbreitung ward durch die vielen Stroh- und Holzdaͤcher erleichtert, und so geschah es denn, daß in mehreren Gegenden der Stadt zugleich Feuer ausbrach, dem bei der bis zum Ersticken gesteigerten Hitze, und weil es an Wasser mangelte, durch menschliche Kraft durch— aus nicht Einhalt gethan werden konnte. Das Landschafts— haus, die Post und das Rathhaus, die Synagoge, Apotheke und Schule, liegen in Asche; die Kasse des ersteren ist gerettet wor— den, doch ist die Registratur vernichtet; die Post-Kasse und Kaäͤmmerei⸗Kasse konnten nicht geborgen werden, und alle Papiere des Magistrats, so wie der groͤßte Theil der Post-Registra— tur, sind verbrannt. Gerettet haben die Abgebrannten nichts, als das Leben und die Kleider, die sie eben auf dem Leibe trugen, da bei der schnellen Verbreitung des Feuers an Rettung der Habe nicht zu denken war. Ueber— haupt fehlte es an Huͤlfe leistenden Menschen, indem die benach— barten Gemeinden den Brand der Stadt fuͤr Waldfeuer hielten und deshalb nicht zur Rettung herbeieilten. Menschen sind, Dank der Vorsehung, nicht verungluͤckt. Ob Absicht oder Un— vorsichtigkeit die Entstehung des Feuers veranlaßt hat, ist bis jetzt noch nicht ermittelt worden. . w

Potsdam, den 19. Juli 1834.

Wie seit 23 Jahren, so wurde auch heute der, in seinem Schmerze und Verluste unvergeßlich gewordene 19. Juli von dem hiesigen Publikum in stiller und frommer Trauer in der Koͤnigl. Hof- und Garnison-Kirche durch Gesang, Gebet und Betrachtung gefeiert, und demnaͤchst von dem Bischofe ꝛc., Dr.- Eylert, die Trauung nachstehender Brautpaare vollzogen:

1) Benedikt Joseph Cronenberg, Unteroffizier im 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß mit Jungfrau Friederike Wil— helmine Uhlemann;

Christian Friedrich Wilhelm Gerich, Unteroffizier im

Garde⸗Reserve⸗-Infanterie⸗ Regiment mit Jungfrau

Marie Sophie Dorothea Schulz;

Johann Karl Friedrich Poesch, Trompeter der Garde—

, . mit Jungfrau Johanne Albertine Elise Rei—

mund;

Johann Friedrich Haaß, Tischler-Meister mit Jung—

frau Luise Friederike Marzahn; ;

Karl Friedrich Wilhelm Juncker, herrschaftlicher Kut—

scher mit Jungfrau Marie Friederike Lauer;

Heinrich August Ferdinand Warnecke, Korbmacher-Ge⸗

sell mit Jungfrau Henriette Karoline Sophie Stoͤhr.

Ein jedes dieser Brautpaare erhielt, auf den Grund beigebrach— ter vorzuͤglicher Zeugnisse, aus dem Fonds der Luisen-Stiftung ein Ausstattungs-Kapital von 100 Rthlr., und so lebt das An— denken der verklaͤrten Koͤnigin Luise in stillen Segnungen unter uns fuͤr immer fort.

Der Familien-Rath fuͤr Luisens Denkmal.

Meteorologische Beobachtung. Morgens n Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

337, 4 Par. 336, 18 Par. 335, 0 Par. 14,2 9 R. 20,8 9 R. 16,1 0 R. 12, 2 0 R. 12, s R. 11, 99 S6 pCt. 5a pCt. 68 pCt.

heiter heiter. heiter.

K. .

1834. 18. Juli.

Luftdruck. Luftwaͤrme Thaupunkt Dran Wetter . . ..

Quellwärme 8,2 9 R. Flußwärme 18,7 2 R. Bodenwärme 14, 2 9 R. Ausdünst. 0, o2 Rh. Niederschlag 0.

Wolkenzug

Eerliner Börse. Den 19. Juli 1834.

Amtl. Fonds- und Geld-Cours-ettel. (Pre /s. Cum.) I, reef eld. X,. D., ,.

2

Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.

Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. d. K. u. X. Z. Sch. d. K. - u. N.

St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Anl. 18 r. Engl. Anl. 22. Er. Engl. Obl. 30. Prüm. Sch. d. Seeh. Kurm. Obl m. l. C Neum. Int Sch. do. Berl. Stadt- Obl. Königsb. do. Elbing. do.

Holl. vollw. Duk. Neue do. Danz. do. in Th. Friedrichsd'or ..

Westpr. Pfandbr. 1005 IDisconto / /

Wechsel- Cours. Hr oœuse uur Hriejs ld.

r

London

Paris

Wien in 20 Xr. Augsburg

Breslau

Leipzig

Frankfurt a. M. WX. heters burg Warschau

Auswärtige Börsen.

Amster dam, 14. Juli. ö.

Niederl. wirkl. Schuld 55. 58 do. 97 Ausg. Schuld

Kanz-Bill. 2215 AMS Amort. 903. 313 733. Russ. v. 1831) 97

Preuss. Prämien- Scheine 193. do. A5 Anl. —. Oesterr. 98. 52

Spau. 671. 38 A6. ö

St Petersburg, 11. Juli.

London 3 Mt. 1033. Humburg 3 Mt. 95. Paris 3 Mt.

Silber- KRuhel 358.

lz

é, . ö onntag, 20. Juli. Im auspielhause: Der ĩ [ Oper in 3 Abth. Musik von C. M. von Weber. Srrischt In Charlottenburg: Der arme Poet, Schauspiel in 1 Akt, von Kötzebue. Hierauf: Der Degen, dramatischer Scherz

Privat-Haͤusern), die kleine Kirchenstraße, die Judenstraße, die

in 2 Abth., von E. Raupach. Und zum erstenmale: Nachbar' liche Freundschaft, Posse in 1 Akt, 9 L. Angely. .