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Koͤnigl. Ober-Landesgericht von Pommern.
Bekanntmachungen.
Die unbekannten Glaͤubiger der verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Henriei, gebornen Waechtler, werden dierdurch aufgefordert, sich zur Wahrnebmung ihrer Rechte binnen 3 Mongten zu melden, widrigenfallt sie sich en jeden der Miterben nur einzeln und nach
Verhaͤltniß seines Erbtheils halten können. Verlin, den 25. October 1833. ⸗ Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Eredit⸗ Su bhastat ion s⸗ und Nach laß⸗ Sachen.
Sub hactatio immobilium. ö Das dem Gutsbesitzer Johann Ewald Genz zugehöͤ⸗ rige, im Randowschen Kreise belegene Erbzinsgut Schwankenheim ist zur Suhhastation gestellt, und es knd zu diesem Behufe drei Bietungs⸗Termine auf den 28. Rai 1834, den 30. Juli 1834, den 26. September 1834, vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Froelich angesetzt worden. Das Gut ist auf 2235 Thlr. 2b sar. 3 pf abgeschaͤtzt, und die Taxe, so wie die Ver⸗ kaufs⸗Bedingungen werden in der Registratur des un⸗ terjeichneten Ober⸗Landesgerichts zur nähern Einsicht, auf Verlangen, vorgelegt werden. ; Kauflustige werden daher aufgefordert, in den ge⸗ dachten Terminen im Koͤniglichen Ober⸗Landesgerichte hierselbst zur Abgabe ihrer Gebote sich einzufinden, und wird in dem letzten Termin dem Meistbietenden, falls nicht gesetzliche Hindernisse entgegen stehen, der Zuschlag ertheilt werden. Stettin, den 17. Maͤrz 1834. Koͤnigl. Ober-Landesgericht von Pommern. Boetticher.
Edietal⸗ Vorladung.
Die in Vorpommern im Anelamer Kreise velegenen
Spantekowschen Guter, alte Stammlehne der Familie von Schwerin, bestehend aus dem Vorwerke Dennin, dem dazu gehörigen Nebenvorwerke Stern, ferner aus den Vorwerken Drewelow, Rebelow und Spantekow, desgleichen aus den Dörfern Dennin, Drewelow, Ja— penzin, Rebelow, Spantekow und Strippow, wie auch aus den beiden Windmühlen zu Spantekow und der Bruchmuͤhle, nicht minder aus den zum bisherigen Koͤnial. Spantekowschen Forstreviere gehörigen Forsten und Forsttheilen, nebst saͤmmtlichen Zubehoͤrungen an Gebäuden, Acker, Wiesen, Wurthen, Gaͤrten, Weiden und Unlaͤndern, haben sich seit dem Jahre 1658 im lehnmaͤßigen Retentionsbesitze der Wittwe und der Tochter des Rüdiger von Schwerin und dann des Grafen Erich von Steinbock befunden und sind von den Erben des Letztern durch den Vertrag yom 30. Daember 1725 in den Besitz des Fiskus übergegangen.
Durch den von Seiner Koͤnigl. Majestaͤt Allerhoͤchst be⸗
staͤtigten NReluitionszvertrag vom 5. Decemher 1832 sind:
1) der Landrath Heinrich Ludwig Wilhelm Carl Graf von Schwerin auf Putzar;
27) der Wilhelm Ludwig von Schwerin auf Janow,
Rehberg und Hohenbruͤnsow;
3) der Landrath Friedrich Wilhelm Adolph Graf von Schwerin ju Wehlau; . ;
7) der Obrist⸗Lieutenant Philipp Friedrich Bogislav Sraf von Schwerin zu Putzar;
5) der General Landschaftsrath Carl George Adolph Christoph Graf von Schwerin auf Busom;;
6) der Lieutenant Ernst Heinrich Ludwig Bogislavp Graf von Schwerin zu Hirschberg:;
7) der Carl Ludwig BogislaJ Casimir Wilhelm Graf von Schwerin auf Bebberow in Hinter—⸗ pe m mern; - .
S) der General⸗Major Friedrich Alugust Carl Leo⸗ pold Graf von Schwerin auf Wendisch Wilmers— dorf bei Berlin; . ⸗
9) die Deseendenten des Schwebischen Reichsraths Jacob vhilipp Grafen von Schwerin, naͤmlich: 4) dessen Sohn Friedrich Bogislav Graf von
Schwerin, Probst zu Sala in Ingermann⸗
lanb; p) die Sohne des verstorbenen General-⸗Ma—⸗ . Adolph Ludwig Grafen von Schwerin, nn war: a) 6 Philipp Otto Graf von Schwe⸗ rin, Majoratsherr auf Husby, in Schweden; t 5) Adolph Henning Graf von Schwerin, Lieutenant in der Svea Leibgarde zu Stockholm; . ) Wilheim Ludwig Graf von Schwerin zu Stockholm; zur Wiedereinlosung verstattet werden und zum Be— sitze der gedachten Guͤter und Pertinenzien gelangt. Auf den Antrag der erwaͤhnten Reluenten werden nun alle unbekannten Agnaten, Mitbelehnten und Ge⸗ sammthaͤnder aus den Geschlechte von Schwexin, welche auf die Einloͤsung der Spantekowschen Guͤter aus dem Retentisnsbesitze des Königl. Fiskus ein alei⸗ ches, oder ein besseres Recht zu haben behaupten möch— ten, ferner alle diejenigen Realpraͤtendenten, welche ein Eigenthums⸗Pfand oder ein durch keine in dit Augen fallenden Kennieichen ober Anstalten angedeu— tetes Servitutsrecht zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre eiwanigen Ansprüche binnen 3 Monaten, und spaͤ⸗ testens in dem dazu auf
vor dem Deputirten, Sber⸗Landesgerichts⸗Assessor von
Ploetz in un erm hiesigen Geschaͤftslokale anzeraumten fehl des Königlichen Kinlnf! enter!“ ; Hraäͤjndieial⸗ Termine anzuzeigen und zu bescheinigen, 6 , . Finanz-Ministerii hierdurch be
bei ihrem Ausbleihen und Stillschweigen aber zu ge— wärtigen, daß die sich nicht meldenden Agnaten, Mit⸗ belehnten und Gesammthaͤnder mit ihren etwanigen nähern oder gleich nahen Lehnfolgerecht werden praͤ—⸗
cludirt und die Reluenten und deren lehnsfaͤhige Des⸗ cendenz als die nächten Lehn olger angenommen und —
demnach fur besugt erachtet werden, liber bie Spante— kowschen Lehngüiter den Lehngesetzen gemaͤß zu verfuͤ—
— und werden selblge am 14. September d. J durch das den 1 Oktober d. J., Vormittags 41 uhr, hand nn het des Herrn Moses Salomon gran e
Sdietal⸗Citation. Da folgende zwei Documente:
hat, und
capitel ebenfalls mit diesem Capitale Cautio nuar 1808,
narien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Anspruͤch dem Deputirten Herrn Auseultator Fischer auf
widrigenfalls sie damit unter Amortisirung der Docu
ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden. Denen, welche am , . Erscheinen behinder
sind und keine Bekanntschaft hier haben, werden hier
Vorschlag gebracht. ⸗ Magdeburg, den 2. Mai 1834.
Landesgerichts.
dem ehemaligen Domkaͤmmerer Biermann un⸗ 5 pCt., womit der Biermann bei Uebernahme
Y die Schuld- und Pfandoerschreibung des Dom- mente erhalten sind. Schon im sten Jahrhundert capitularen und Ohristwachtmieisters von Wusffen v. Chr. begann man in Griechenland Silbergeld zu de date Pietzpuhl den 16. December 1806 über praͤgen und es lag in der Natur des davon gemach⸗ 1000 Thlr. Gold, zinsbar zu 5 pCt., eingetra⸗sten Gebrauches, daß sich diese Kunst bald uͤber alle gen auf das Rittergut Pietzyuhl am 5. Jun! 1807 Punkte des eivilisirten Alterthums ausbreitete. Waͤh⸗ nehst beigeflgtem Recognitions-Scheine und der Lend der ganzen klassischen Zeit Griechenlands und Utkunde vom 24 September 1807, mittelst wel⸗ Italiens vrdgte fast jede bedeuten dere Stadt ihre cher der Domkaͤmmerer Biermann dem Dom- eigenen Muͤnzen, und hinterließ in ihnen die dauer⸗
bestellt hat, so wie dem Hypotheken-Scheine Kunstfertigkeit, sondern meist auch ihrer Kulte, Ma—⸗ über die geschthene Subingrossation vom 5 Ja⸗
verleren gegangen sind, so werden alle diejenigen, Umstaͤnde oder Zustaͤnde, unter denen sie geschlagen welche an diese Documente als Eigenthuüͤmer, Cessto⸗· wurden.
zu machen haben hierdurch vorgeladen, in dem vor nach welchen numismgtische Sammlungen angelegt, den 25. August d. J, Tormittags um 11 uhr Waͤhren d große, alles Erhaltene gleichmaͤßig umfas⸗ anberaumten Termin? bersoͤnlich, oder durch Bevoll⸗ fende Ptünzkabinete fast allein geographische Anord⸗ maͤchtigte auf dem Oberlandes-Gerichte zu erscheinen nungen zulassen, wird der ausgebreitete Rutzen der und ihre Anspruͤche anzumelden und nachzuweisen, Numismatik doch erst durch besondere Zusammen⸗
mente werden präͤeludirt werden und ihnen deßhalb ikonographischen, paleographischen Zwecken oder zur
mit die Justij⸗Commissiöns⸗Raͤthe Klipsch und Kette daß diese mannigfaltige Anwendung der Numismatik und gi l ümlüifarin Lüdecke zu . in bisher noch immer weit mehr in ihrer Pichtigkei
Der erste Sengt des Koͤnigl. Preuß. Ober⸗schwerlichen Zugange dieser Wissenschaft, die bisher
Die Numismatik ist unter den verschiedenen Zwei⸗
heit fuͤr die Zeit, aus der uns die einzelnen Monu⸗
nö haftesten Zeügnisse nicht allein ihrer damaligen istrate, politischen Ereignisse und vieler anderer uͤr die Kenntniß des Afterthums hoͤchst wichtiger e Daher auch die sehr verschiedenen Gesichtspunkte, geordnet und folglich publicirt werden können.
-stellungen nach kunstgeschichtlichen, mythologischen,
Aufstellung von Spezialgeschichten besonderer Orte tsZeitraͤume, Familten u. s. w, in sein volles Licht treten koͤnnen, und wenn gleichwohl zu gestehen ist,
anerkannt, als wirklich gemacht worden ist, so liegt ohne Zweifel der Grund hauptsaͤchlich in dem be⸗
fast nur den e, d. Beguͤnstigten in ihrem Um⸗ fange vor Augen lag, denen der Zutritt zu einer
kJ
vermißt.
den wuͤrde. . Egg, am 12. Juli 1834.
perg'sches Patrimonialgericht Egg u. Loham. (L. S) Stangl, Patrimonialrichter.
Bekanntmachung. chel Berend, im Jahre 1850 uͤber an bei demtel den
Seiten des Foͤniglichen Finanz⸗Ministerii Tamm ernann⸗ ten Commissarii, Herrn Legatlone⸗-Raths Hanbury und
die Summe von 10060 Mark Banco lautend, durch das Loos gezogen, als:
4. . . 41. 46. 1, 54, 55. 59, 60. 84. z w 6, 494. 199. 119. 118. 119. 31. 124. 17 130. 131. 137. 145. 159. 131. 184. 186. 195. 197. 202 205. 268. 215 216. M3 224. 240. 237. 250. 252. 255. 257. 264 A5. A9. 285. 287. 290. 291. 393 304. 310. 314. 315. 323. 335. 352. 354. 356. 358. 359. 363. 364. 365. 369. 376. 372. 313. 376. 377. 380. 389. 408. 409. 418. 420. 423. 425. 429. 430. 439. 4460. 443. 444. 445. 449. 452. 453. 456. 462. 464. 466. 468. 470. 474. 475. 498. 50353. 506. 508. 510. 514. 518. 520. 521. 522 525. 540. 541. 552. 556. 557. 563. 564. 565. 575. 580. 581. 583. 586. 587. 591. 599. 602. 603. 614. 615. 620. 623. 624. 627. 629. 6534. 636. 638. 640. 657. 661. 66b4. 612. 677. 679. 680. 6835. 685. 688. 690. 692. 694. 636. 701. 702. J06. 712. . . 147 Miß, IJ. 153. 754 Js. 7568, 757. 758 764. 7I5. 76. 780. 781. 786. 787. 388. 191. 799. 800. 806. 809. 813. 829. 832. 855. 841. S845 S845. S9. S51. S854. S855. 859. 868. 869. 870. 871. 875. 879. 886. S884. 888. S892. 901. 994. 965. 912. 915. 923. 924. 925. 9g28. 935. 937. 939. g9a1. 948. 951. 953. 958. 961. 962. 963. g64. 265. 966. 967. 969. 971. 984. 988. 993. 997. 999
lin Hamburg eingeloͤset werden; welches auf Be—
Hannoyer, den 16. Juli 1834. Königliche General-Casse.
Eisendecher.
Literarische Anzeigen.
gen; die ausbleibenden Realyräͤtendenten aber werden
mit ihren etwanigen Realanspraͤchen auf die gedachten P 1 6 80Or 6 N uüumisma m 4 ue e — d 6
Guter praͤcludirt, und wird ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Denjenigen, welche perstnlich zu erscheinen verhin⸗ on recueil gèenéral des medailles, monnaies, pierres, dert sein sollten, werden die hiesigen Ober ⸗Landesge⸗ sravses, hasreliefs etc, tant anciens que modernes les
richte⸗Justiz Lom missarien, Ju nim ⸗Commissions⸗Raͤthe p
Calov, Zitelmann und Boehmen in Vorschlag gebracht, ioire; grars par les pre dès de M. Achille welche mit Information und Vollmacht versehen wer— Collas, sous la direction de M. Paul Delaroche, z peintre, membre de l'Institut; de M Henri quel Dupont, graveur; et de M. Gh. Lenormant, con- servateur- adjoint du cabinet de mèédailles et antiques
den können. Stettin, den 22. Mai 1834.
Boett ich er.
Ante ige. Glyptique
lus intéressants sous le rapport de art et de Ihis-
V. o r — ᷣ Johann Fruhstorfer, Hofbauers-Sohn von Loham Originale anwendete, die Abbildung und der Ab— dies Gerichts, ehemals Soldat des Koͤniglich Bayer-guß, mußten immer nur sehr unvosllkommene Sur⸗ schen Sten Linien⸗Infanterie⸗Regiments in Paßau, un, rogate bleiben. ngen n. gefaͤhr 43 Jahr alt, wird seit dem Russischen Feldzuge von der schwankenden Genauigkeit der Kuͤnsiler ab
Auf Antrag seiner hierortigen Verwandten werden fast bis zum Werthe der Originale; die Abgi s⸗ Johann Fruhstorfer oder dessen legitime Deszendenten konnten wegen der beschwerlichen Versendung,
und sonstige Erben hiermit aufgefordert, sich binnen bewahrung und Handhabung nur wenig Eingang 6 . a dato bite en, zu , und , ,. geltend zu machen, w nfalls ann fer . . . mhh feirte a g Ehn . Puhsiegtion aller numismatischen und, der Numis⸗ Fl. seinen Verwandten gegen Caution zuerkannt wer igtik verwandten Monumente in diesem Werke,
eröͤffgetes Anlehn don 1, 66 06h Mark Hani. Banco
abgeschlessenen Contracts sind in Gegenwart des von glieder der Direktion dieses hoͤchst wichtigen Unter⸗ Königen, Fursten, Bischoͤfen, Aebten, Gemeinden,
nehmens bargen hinlaͤnglich fuͤr die einsichtige und Städten und Privarperfonen, unter zem Gesichtz. . Din ilfe 144 . at hs 1 gewissenhafte Leitung und. Ausführung deselben, punkte der Kun und Geschichte eines Notarii, solgend. Partial Obligationsen, jede auf and wir duͤrfen uns begnuͤgen eine Uebersicht des gust von Baffard hat zur B sposition der Direktion
Plans und der boͤchst zweckmäßigen Eintheilung des die zahlreichen Merl Ganzen folgen zu lassen, um der allgemeinsten Auf⸗ vielem Eifer fuͤr die Geschichte der Sphragistik im merksumkeit des Deutschen Publikums gewiß zu sein. Mitte laster gesammelt hat. r
der Sphragistik oder Siegelkunde vorzuͤglich fuͤr das ꝛĩ . Wittelalter, und der in der neuern Zelt besonders vorzuͤglichsten Holzmedaillons, Verzierungen von für Gedaͤchtnißmunzen und Medaillons aller Art weit ausgedehnten Stempelschneidekunst, gleichmaͤ⸗ ser⸗ Scheiden, Degen heften c in Holz, Silber, Bronze ßig nach ihrer verschiedenen Wichtigkeit in den und Eisen, ; ese Kreis dieser umfassenden Publieation gezogen wer- den Kuͤnstlern und Liebhabern nicht entgehen wir, den eberhgupt bezeichnen wir als ein ganz beson⸗ werden guch die vorzuͤglichsten neuern geschnittenen deres Verdiens diese Unternehmens, durch die Dis- Steine begriffen werden, die zu wenig zahlreich
sind, um sich zum Gegenstand einer besonderen Pu— punkte sein Recht gelassen und selbst fuͤr die Be- blikation zu eignen.
bedeuten den Sammlung von Originalen gestattet war. Zwet Mittel, die man zur Vervielfaͤltigung der
Die Abbildungen hingen jederzeit und erhoͤhten die Preise der so publicirten Werke uf⸗
finden. Es ist daher ein unschaͤͤtzbarer Fortschritt, den die
dessen Anzeige wir uͤbernommen haben, macht, daß es durch das hier zum erstenmale in seinem Um—
Collas, welches alle Arten flacher Reliefs vermit⸗ telst einer Maschine auf die Stahlflaͤche sͤbertraͤgt
det, und außerdem noch die nicht geringeren Vor⸗ theile einer uͤberaus schnellen Ausführung und ei⸗
Wohlfeilheit hinzuthut. . . Die Namen der auf dem Titel genannten Mit⸗
position des Planes jedem verschiedenen Gesichts⸗
friedigung der mannigfachen spectellen Interessen einzelner Wissenschaften jede wünschenswerthe Er⸗ weiterung des Planes auch fuͤr die Zukunft möglich gemacht zu haben.
jede ihrer Unterabtheilungen ein geschlossenes Ganze
mand verbunden ist, uber seine speciellste Theilnabme
Titeln.
den kann, wird in Lieferungen zu vier Tafeln in
historischen und artistischen Angaben uͤber Zeit und
werth des Originals, und uͤber die ubrigen den Ge⸗ genstand karakterisirenden Specialttäͤten, sobald sie ju ihrer Würdigung nothwendig erschein en, beschraͤn⸗ ken, da der Zweck des Unternehmens nicht ist, ein wissenschaftliches Werk zu liefern, sondern dem Ge⸗ lehrten, dem Kuͤnstler und Kunstliebhaber die Ma— terialien des betreffenden Kunstzweigs zu liefern.
Der Preis jeder gleferung, die erst beim Empfange
g 6e der Archaͤologie nicht allein fuͤr die Geschichte I) die von dem vormaligen hiesigen Domeapitel der Kunst, sondern für alle Geschichte und Alter⸗ thumswissenschaft ohne Zweifel der wichtigste; kein term 15. September 187 autgestellte Schuld⸗ anderer hat sich einer gleichen Ausdehnung und Voll⸗ verschreibung uͤber 1000 Thlr. Eour. zinsbar zu! staͤndigkeit der erhaltenen Monumente für alle Voͤl⸗ ker und alle Zeiten ihrer Civilisation zu erfreuen, der Rendantur dem Domeapitel Caution bestellt kein anderer einer gleichen geschichtlichen Sicher⸗
. . , , 60 , ,. , . r Stein schneidekunst namentlich fuͤr das Alterthum hnitz werke, . s ö schofsstͤbe, Spiegel ⸗-Einfaffungen, ꝛc. nebst den
S2 6 Allgemeiner Anzeiger fuüuͤr die Preußischen Staaten.
einander her, und die hierbei befolgte Ordnung s ‚ wie die Anzahl der Lieferungen, die jede Seri al . gefaͤhr umfaͤssen wird, wird immer vor dem Ersche nen bekannt gemacht werden. 244
Sie
6rse Kl sse.
Monumente des Alterthums.
umfaßt 6 Serien.
l) Eine Auswahl der schönsten, fuͤr Kunst ö.
Geschichte merkwuͤrdigsten antiken Muͤnzen.
meen.
gestellt.
ner mit duktion.
existiren.
Paͤbste,
1D Eine
0 1 . 100 noch unedirte und selbst
an, den publtirten Gegensidn den im An auf rissss Werke von Hennin noch nicht bascheklben! hierher Werkes binguszugehen; die erstc Klasse i dem Al- gehörige Medaillen zur Disposition der Direktion terthume, die zweite dem Mittelalter und der neuern gestellt. Desgleichen hat dieselbe die Erlaubniß er- Geschichte, die zrttte zer Geschichtz Unserer zeitge ralten, in ben Pr wat samnnffältr wen Ehn moeh. nossen von der Franztsischen Revalution an gewid- nes, H. Koloncd Maurin, H Lagren & u. A. fuͤr
met. Jede dieser Klassen theilt sich wieder in eine; ck Seri - verhäͤltnißmaßige Anzahl Serien unter besondern r. 3x , Gerne wird if,
2) Eine
Jede Serie, auf welche besonders subseribirt wer⸗ zůͤglichen Medaillen
Hiervon 2
— — — N N
1
ogen. ᷓ X. Publikation hat den 3. Mai 1831 begonnen;
seitdem erscheint jeden Sonnabend eine Lleferung und wird in diesen Intervallen fernerhin erscheinen.
de la bibliotheque royale.
Es geht die Publikation verschledener Serien neben
530, bei Rkiuner et Alle Blaͤtter sind lin bei Geb
enthalten) 5) Eine mit denselben Mitteln dargestellte Rm sche Ikonograghie.
6) Eine ,, Basreliefs am Frise zez Parthenon und des
10, Eine S sowohl in Elfenbein als in Email ausge fuͤhrter
Monumente der Zeitgeschichte— Die 3 Ser en dieser Klasse werden umfassen:
Das Werk theilt sich in drei Klassen, die so, wie volutton ern nnn berni, grgntt ch, n,
2) Eine vollstaͤndige Sammlung der antiken Ca
3) Eine Auswahl der wichtigsten vertieft geschnst— tenen Steine. ö H Eine Griechische Ikonographie oder vollstaͤn dige Sammlung der Griechischen Könige nach den erhas— tenen Muͤnzen und geschnittenen Steinen zusammen.
(SBlese Serie wird ungefaͤhr 8 Lieferungin
empels zu Phigalia, nach e. der moͤglichsten Sorgfalt . Auch die ubrigen antiken Basreliefs we
den nach und nach in den Plan gezogen wer) (Diese Serie wird 4 Lieferungen enthalten.) ö.
Zweite Klasse.
Monumente des Mittelalters und der
neuern Geschichte.
In 10 Serien werden folgende Gegenstaͤnde y blicirt werden: 1) Eine Auswahl der merkwuͤrdigsten Französi⸗ schen Geld: Munzen der Könige, Bischöfe, Ane, und adeligen Geschlechter, von den Meroingern bis zu Ludwig XIV, dessen Zeit mit inbegriffen 2) Eine Auswahl der auslaͤndischen Geldmuͤnzen sowohl in Europa als in Amerika. 3) Eine Auswahl der wichtigsten orientalischen Geldmuͤnzen. 4). Eine Sammlung der gegossenen oder mit den Grabstichel gearbeiteten Medaillen der Veronesischen hierher gehören: Pisanello, Matteo von Vasti, Syt⸗ sandio, Johann Bold u. A., die meist unter dem allgemeinen und ungenauen Ramen der Pi saner he⸗ riffen werden) und der uͤbrigen Italienischen Schu⸗ en am Ende des 15ten und am Anfange des lten, Jahrhunderts. ligkeit des Grafen von Ganay mehrere Muͤnjen, die nur in Museum des Großherzogs zu Floren
Die Direktion verdankt der Gefll⸗
(Diese Serie wird ungefähr 13 Lieferun⸗
gen enthalten)
3) Eine Auswahl der schoͤnsten neuern in Italien
und dem ubrigen Europa geschlagenen oder gegosse⸗
, 1 mit Ausnahme der Französischen. ine
historische Auswahl der Medaillen der
die schonste Suite, die in der neuern Zeß fange in Anwend brachte Verfahren des H ur r. Ie f
Königlich BaFerisch. Gräaflich von Armans⸗sfange in Anwendung gebrachte Verfahren des H. 6 Lieferungen enthalten) Eine Auswahl der schoͤnsten Franzoͤsischen Me—⸗ rtraͤgt daillen von Carl II. bis Ludwig XVyj' und man moͤchte sagen kalkirt, die Bequemlichkeit rie wird die vollsndigen Werke von Duprè und der Kupferwerke mit der Treue der Abguͤsse verbin⸗ , geben. enthalten).
G e kla n n. . ö — l 8) Eine Ikonographie der auswaͤrtigen Fuͤrsten In Gemaäßheit des mit dem Barqꝛnier Herzen Mi⸗sner dadurch erreichten unverhaͤltnißmaßig groͤßern mit den . sich ae die a fg
ihrer Regierungen beziehenden Medaillen. R, Eine Auswahl der merkwüͤrdigsten Siegel von
(Diese Serie wird ungefähr
Diese Se⸗ (Sie wird ungefaͤhr 12 Ueferungen
Der Graf Au— allen gestellt, die er mit so Diese Serie wird un⸗
Außer dem rein numismatischen Theile werden gefaͤhr 7 Lieferungen enthalten.) ö die genau damit verbundenen und ihn zu den
ammiung der merkwuͤrdigsten Basre⸗
Reliquienkaͤstchen, Bi⸗
Thuren, Meubles und Altären, Dolch- und Mes⸗
In dieser Serie, deren hohes Interest
m bw tte KRinsse
Medaillen von der Berufung
ener is i gens! ausmachen, einzeln veikaüft werden, und daher nie⸗ ie rr ren m hl. ,
Herr Rollin hat mehr als
im.
w 2oz.
Allgemeine
Preußische Staats- Zeitung.
Berlin, Donnerstag den 24 sen Juli
—
— — — · 4 — ———— — * — . — ——— — —— — — ——— — —— —— ö — — — —— 8
Gregorovius zu Neidenburg ist zugleich zum Notaärius in
und ein Sterschina haben goldene Medaillen am Andreas- und am Annendande, so wie Ehren⸗-Kaftane, erhalten. Endlich hat der mit dem ersten Sultan hierhergekommene Translateur von BVest-Sibirien, Titulär-Rath Hostamedin Schachmajew, ein Ge— schenk von 660 Rubel empfangen.
serteur der Reserve-Infanterie ernannt worden.
.
.
lich: 1) die Region des Eises; 2) der Tundra oder Moos step⸗ ö g 3) der Waldungen und Viehzucht; 4) des beginnenden Alckerbaues
ieler Lokaltenntntß durchgefuͤhrte Eintheilung ist unstreitig viel begruͤndeter als jene, und verdiente wohl von unseren Geogra— phen arigenommen und spezieller ausgefuͤhrt zu werden, als es bei eirem bloß in allgemeinen Hauptzuͤgen hingestellten Zeitungs⸗ Artitel geschehen konnte.
rriqhtung amen An tell, für Bereitung tünstlicher, Mcneralwäͤs
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mur gestiegen.
um 11. Juni ven Der Kaiferl. Akademie den! Verfassern der ein?
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in dem gesuchten . gen Angelegenheiten.
Sestern an der Boͤrse eine große Bewegung veranlaßt.
Sammlung der auf das Kaiserreich be⸗
sind bereits erschienen oder werden zu⸗
Lieferungen Kl. II. Ser. IX. = Kl. I. Ser. VI.
Kl. II. Ser IV. Kl. JI. Ser. IV. Kl. II. Ser. VI. Kl. III. Ser. I. l. II. Ser. VII.
Ort der Verfertigung über Material und Kunst⸗ naͤchst erscheinen:
R n n .
. '? K Man subseribirt zu Paris im Bureau du Trésor bezahlt wird, ist fünf Frank II Thlra), ein unver⸗ de Numiĩismatique et 9 . rue du Colombier, haͤltnißmaͤßig geringer Preis fuͤr die glanzende du⸗ ßere Ausstattung, die zu den ubrigen Vortheilen dr estampes, dieser Publikation hinzukommt. in Stahl gestochen und werden au
Goupil, éditeurs marchands boulevard Montmartre, 9, und in Ber⸗ ruͤder Rocca, Kunsthandlung, Köͤnig⸗
f. das schoͤnste straße Nr 17, wo bereits schon g verschiedene Hefte Papier mit der groͤßten Sorgfalt, wofür der Name zur Ansicht liegen; so wie in allen Haupt⸗ . des Kupferdruckers II. Cheardon 2ainé bürgt, abge⸗jsund Buchhandtungen Europa's.
Paris, im Monat Juli 1831.
Rittner & Goupil.
Eine & ; d lich fen Medal ssen ʒünd auf den Grund eines aus dem geheimen Kabinet des Herrn io mi ; ; . ne Sammlung der vorzuͤglichsten Medaillen,
Klein- Folio mit einem oder zwei Blattern Text z; . nen ö ausgegeben. Der Tert wird sich auf die genauen re n,. politischen Ereignisse des uͤbrigen
*. h J . 5
der Rubrik Spanien gegebenen) Proclamation zial-Junta von Elisondo an das Spanische Volt, enthielt die
en dem aͤltern Sultan des äußern Akmolinskischen Bezirks Omsk, Oberst-Lieutenant Kunur Kuldscha, Chu dai Mendin, bei dessen Anwesenheit in St. Petersburg, eine goldene mit Dia— manten verzierte Medaille am Andreasbande nebst einem Ehren— Kaftan, als Belohnung seiner Treue und Anhaäͤnglichkeit an den Russischen Thron, verliehen und ihm außerdem zu seiner Ruͤck— reise die Summe von 500 Rubel aus dem Reichsschatze zah⸗
Landwirthschaftlichen Zeitung befindet sich ein Aufsatz er klimatische Eintheilung Rußlands in landwirth— schaftlicher Hinsicht. drei Regionen, die kalte, die gemäßigte und die warme, werden hier, nach den charakteristischen Eigenthuͤmlichkeiten und um so
chen Beitrag zur Befoͤrderung der Vorstadt-⸗Anlagen von Riga
2.
æwuf funf Jahre verlängert.
gHereichten besten Abhandlungen zuerkannt wurden, befand sich auch ein halber Preis fuͤr den Gouverneur von Odessa, Herrn Lewschin, der eine Beschreibung der Horde und Steppen der
dem Vorstand des hiesigen Edelfraͤulein-Instituts uͤbermacht und Lzur Erziehung einer armen Waise angewandt werden moͤchte.
. gusa, der Graf und die Gräfin Woronzoff, die Graͤfin von TChoiseul und mehrere andere Personen mit der Jacht Rezwaja!
nach der Präfektur gebracht worben. Es scheint, daß man dieser
men nennen wollen, absichtlich eine solche Publicitaͤt .
setzlich ist, — hieruͤber werden die Gerichte entscheiden, ge⸗ wiß aber war es nicht der Wuͤrde und den Formen gemaͤß, die von der Ausfuͤhrung eines Gesetzes, unter welchen Umstaͤnden
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Der Justiz-Kommissarius Karl Friedrich Julius
Volke gegenuͤber, fuͤhren werde. Hieraus ergab sich von selbst, daß dieser Aufruf ein von der Redaction der Gazette abgefaß⸗ tes Aktenstuͤck sey. Das Journal des Debats nahm die Sache aber im Ernste und druckte den gedachten Aufruf nach, indem es die Erklärung hinzufuͤgte, daß es die Authenticitaͤt deffelben durchaus nicht verbürgen wolle. Die Quotidienne macht sich die- serhalb heute uͤber das Journal des Debats lustig und meint, es sey fur ein Blatt, das fuͤr amtlich gelten wolle, doch nicht halb recht, daß es sich so leicht mystifiziren lasse.
Die Mitglieder der hier bestehenden dramatischen Kommis— sion haben als Antwort auf die desfallsige Anzeige des Journal
dieser Kirche sey es Niemanden erlaubt, sich das Amt eines oͤffentlichen Lehrers anzumaßen, wenn er nicht von den Bischoͤfen des Koͤ— nigreichs dazu aufgefordert werde. Der Graf von Wicklow dagegen sagie, er sey von einem großen Theil der Irlaͤndischen Geistlichkeit ersucht worden, die Bill zu unterstuͤtzen; man wolle in Irland so wie in England nicht mehr gern etwas zur BVerbesserung der Kirchen beisteuern, und er fuͤrchte daher, die Zeit sey nicht mehr fern, wo man zu Privathaͤusern seine Zu— flucht werde nehmen muͤssen; indeß wollte er doch nicht, daß es einer Person erlaubt werde, in einem Privathause zu predigen, wenn sie nicht vorher um Erlaubniß dazu nachgesucht und
dem Departement des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg er— nannt worden.
Zeitungs-Nachrichten.
de Paris (s. Nr. 199 d. Staats⸗Zeit. unier den Neuesten Nachr.) einen Eid geleistet habe. Der Lord-Kanzler stimmte A 81 d das nachstehende Schreiben in die öoͤffentlichen Blaͤtter einruͤcken gegen die zweite Lesung, indem er meinte, man muͤsse/ U a nd. sassen: „Paris, den 11. Juli. Die dramatische Kommission wenn man“ eine herrschende Kirche haben wolle, viel—
hatte sich bei dem Minister des Innern eingefunden, um gegen die Anwendung des Dekrets vom Jahre 1866 zu protestiren, und ein Gesetz von ihm u verlangen, das die Theater⸗Freiheit schuͤtze, die Zuͤgellosigkeit aber unterdruͤcke. Der Minister verhehlte uns zwar nicht die Schwierigkeiten eines solchen Gesetzes, ersfuchte uns jedoch, ihin unsere Ansichten daruͤber mitzutheilen; zugleich gab er uns indessen seine Besorgniß zu erkennen, daß die Kammer in diesem Jahre nicht Zeit genug haben werde, um sich mit jenem Gesetze zu beschaͤftigen. Wir hoffen, daß dem nicht also seyn werde. Bis dahin aber waͤren wir stets der ; Willkuͤr das Dekrets von 1806 unterworfen geblieben; daher ver⸗ des edlen Viscounts gegenuber sey, in dieser Parlaments-Session langten wir, daß, in Faͤllen, wo man nach Maßgabe jenes eine Bill wegen Zulassung der Diffenters zu den Uni— Dekrets ein Stuͤck vor dessen Auffuͤhrung verbieten wollte, das versitaͤten oder irgend eine andere ähnliche Bill einzubrin— Manuscript nicht einem bloßen Subaltern-Beamten, der es nach gen, worauf Lord Melbourne bemerkte, daß sich ja Velieben und ohne Widerruf verwerfen koͤnnte, uͤberwiesen werde. schon eine Bill der Art im Unterhause befinde; nun wuͤnschte Da der Minister uns ersuchte, ihm einen Mittelweg anzugeben, Jener zu wissen, ob der Viscount diese Bill unterstuͤtzen werde. so glaubten wir, daß die Schriststeller selbst keine besseren De, Äuf diese Frage entstand ein lautes Gelaͤchter, und' sie wurde fensoren haben koͤnnten, als diejenigen, denen sie bereits ihre von Lord Melbourne nicht beantwortet. Lord Ellenborough Vollmacht und ihr Vertrauen ertheilt haͤtten. Wir schlugen ihm fragte, wie es nun mit der Zwangs-Bill staͤnde, und der neue daher vor, daß wir selbst als Rathgeber und Sachwal. Premier-Minister, kord Meldourne, antwortete, wieder in sehr ter zwischen der Behoͤrde und densenigen unserer Kolle- leisem Tone, die Regierung habe beschlossen, mit der genannten gen auftreten wollten, die unsere Vermittelung anzuneh⸗ Bill im Oberhause nicht weiter vorzuschreiten, sondern men geneigt waren, — eine durchaus dienstfertige und statt ihrer eine andere Bill zur Unterdruͤckung der Unruhen in unabhaͤngigere Vermittelung, als die dramatische Irland, mit Weglassung der drei ersten Klauseln der urspruͤng⸗ Kommission alllährlich erneuert wird, mithin abwechselnd ein Je, üichen Bill (also nach der milderen Ansicht der Minister der der Vertheidiger seiner Amtsgenossen wird. Da wir Die Althorp und Littleton) einzubringen. Diese meg er⸗ Willkuͤr nicht abstellen konnten, so wollten wir mindestens ihre regte großes Aufsehen im Hause, und das Ministe⸗ Schlaͤge laͤhnten. Der Minister willigte ein. Wir danken ihm riüm hatte gleich einen ziemlich heftigen Kampf zu bestehen. dafuͤr; aber wir werden deshalb nicht aufhoͤren, von ihm und Graf Wicklow erhob sich nämlich und sagte, daß während der den Kammern ein Gesetz zu verlangen, das gerade der gegen- Zeit, daß er die Ehre habe, einen Sitz im Hause einzunehmen, wärtige provisorische Zustand noͤthig macht, und durch welches, er keine Ankuͤndigung eines Ministers der Krone mit größerem wie gesagt, der Theater-Freiheit gehuldigt und bloß die Excesse Erstaunen gehört hahe, als die so eben gegebene. (Beifall ) Es derselben unterdruͤckt werden. Empfangen Sie u. s. w. sey schwer zu begreifen, wie dieselben Personen, welche vor etwa (gez.) E. Scribe, Praͤsident; Dupaty, Vice⸗Praͤsi! zehn Tagen mit der groͤßten Energie einstimmig die Annahme
dent; Mélesville und Ferdinand-Langlés, der Zwangs-TBill verlangten, jetzt auf einmal erklaͤren konnten,
Secretaire; Dumanoir.“ man muͤsse diese Maßregel aufgeben. (Beifall.) Ein solcher
Der National . ein Schreiben der Herren Mar- Grad von Unbestaͤndigkeit, Wankelmuth, Aufgebung des Prin— rast und Sarrut, Eigenthuͤmer und Direktoren der seit einiger zips sey in diesem Hause noch nie vorgekommen. (Beifall.) Erst Zeit nicht mehr erscheinenden Tribune. Sie erklären in demsel— ben, daß ihr Blatt habe eingehen muͤssen, da es ihnen unmoͤglich gewesen sey, einen Drucker fuͤr dasselbe zu finden; indessen, fuͤ— gen sie hinzu, werde nichts sie abhalten, ihre Pflichten zu erfuͤl— len, weshalb sie denn auch, ungeachtet des jetzigen panischen Schreckens der Pariser Drucker, ihren Freunden und Feinden kein Lebewohl, sondern bloß ein „Auf Wiedersehen“ zuriefen, da sie wohl noch andere Mittel finden wuͤrden, ihre Gegner an— zugreifen.
Die Lotterie hat in den ersten 6 Monaten d. J. nur etwa die Haͤlfte von demjenigen eingetragen, was sie dem Staate in . 2 21 96 , ,, . 6. keine Möglichkeit, den Frieden in Irland zu erhalten, und
ekanntlich soll sie mit dem kuͤnftigen Jahre ganzlich eingehen. keine 9 r . * 23 tin, n,, , ml einhhch er konne hiernach auf Nichts Vertrauen haben, was von
Großbritanien und Irland. den Ministern geschehe. (Belfall) Lord Wharncltiffe Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz⸗ sagte hierauf, als die Minister die Verlangerung der Zwangs zung vom 16. Juli. Auf eine Anstage des Lords Ellenborough Maßregeln den edlen Lords empfahlen, hätten ste erklärt, daß erklaͤrte der Lord-Kanzler, daß die Verwaltung zwar neu re, nur die gußerste Nothwendigkeit diesen Schritt rechtfertigen organisirt sen, daß aber der edle Lerd, der jetzt an der Spitze fnne. Demnach sey die Bill, mit Weglassung des Artikels des Kabinets stehe, durch einen Zufall abgehalten, um à Uhr, uber die Kriegsgerichte, eingebracht worden und habe keinen als er (der Lord-Kanzler) den Palast verlassen, noch nicht zum Widerstand gefunden, weil die Minister erklärten, daß sie gute Handkuß bei Sr. Mas. gewesen sey, indeß wuͤrde derselbe mor, Gruͤnde fuͤr die Auslassung hatten. In Dezug auf gewisse an⸗ gen gewiß auf seinem Platz seyn und die an ihn gerichteten Fra, dere Artikel habe der edle und gelehrte Lord auf dem Wollsack gen beantworten. Der Marquis von Londonderry wuͤnschte gesagt, es sey höchst ungerecht, eine Bill dieser Art ohne der⸗ ju wissen, ob „die rechte Hand“ des letzten Ministeriums, um gleichen Artikel passiren zu lassen. Welches sey nun der Zu— den Ausdruck des Grafen Grey zu gebrauchen, auch einen Theil stand, in dem die Bill sich befinde? Alles, was Ihre Herr— des neuen Ministeriums ausmachen wuͤrde; in Folge der Re. lichkeiten hieruͤber wissen, sey Folgendes: Im April habe signation dieser „rechten Hand, habe sich die letzte Verwaltung man ihnen gemeldet, daß der Lord, Lieutengnt ven Irland aufgeloͤst, wie im Unterhause versichert worden sey, und er mochte sehr fuͤr die Magregel' gestimmt sey. Im Juni habe also gern erfahren, ob der edle Viscount, dem dieser Titel gege, jedoch derselbe, in Folge empfangener Mittheilungen von Per— ben worden, noch Kanzler der Schatzkammer sey, ob der Koͤrper sonen, die mit der Re terung in Verbindung stehen, erklaͤrt, daß seine rechte Hand wieder erhalten habe. Der Herzog von Rich, man auch ohne diese Artikel seinen Zweck erreichen werde. Eine mond rief hier den Redner zur Ordnung, da es unziemlich sey, von dem edlen Grafen empfangene Nachricht habe jedoch seine über das Benehmen des Lord Althorp zu sprechen, ehe derselbe Meinung dahin geändert, daß die Bill nothwendig mit diesen seine Veweggruͤnde im Unterhause auseinandergesetzt haͤtte. Lord Artikeln passtren muͤsse, Er gebe zu, daß, nach einer früheren Ellenborough gab dem Herzoge Recht, wurde aber vom Aeußerung eines edlen Lords, die Schritte der Minister in Bezug Marquis von Londonderry mit der Bemerkung unterbrochen, auf eine Maßregel, die auf der letzten Station sep, das Haus nichts daß er wohl danach fragen koͤnne, ob Lord Althorp wieder zum angehen; wenn aber, nach . einer Maßregel und nach⸗ Kanzler der Schatzkammer ernannt sey, weil derselbe dann seinen dem sie bereits vorgeruͤckt sey, Ihre derrlichkeiten benachrichtigt Parlamentssitz aufgeben muͤsse. Der Lord-Kanzler erklaͤrte wuͤrden, daß sie . sey und nicht passire, so sey dies ein darauf, daß Lord Althorp nicht aufgehört habe, Kanzler der ganz verschiedener Fall, und eine oͤffentliche Mittheilung der Thatsachen werde nothwendig. (Hort, hort! Unter diesen Um— ständen muͤsse er erklaren, daß, wenn die Bill, ohne jene Arti— kel, aus dem anderen Hause heraufgebracht würde, er durchaus gegen sie stimme. (Hort, hort Der Lord-Kanzler rechtfer⸗ rigte seinen Freund, den Grafen Grey, gegen die Behauptung des Grafen von Wicklow, daß derselbe gesagt hatte, er sey von einem Mitgliede der Verwaltung hintergangen oder verrathen worden, oder daß er auch nur irgend etwas der Art bei seinen Worten im Sinn gehabt hätte; Graf Grey habe vielmehr nichts weiter gesagt, als daß er sich uͤber die Mittheilung wundern muͤsse, die ein Mitglied der Verwaltung an einen Herrn außer⸗
mehr zum Kirchenbesuch aufmuntern und die Tageloͤhner eines Kirchspiels wenigstens einmal in der Woche mit Personen aus den hoͤhern Staͤnden zusammenzubringen suchen; ginge aber die vorliegende Maßregel durch, so wuͤrden sich diese Leute wahr⸗ scheinlich lieber in ein ihren Wohnungen benachbartes Haus be⸗ geben, als in eine vielleicht zwei bis drei Meilen entfernte Kirche; nur in sehr großen Kirchspielen moͤchte vielleicht die Gestattung eines und des anderen Versammlungshauses von der vorgeschla— genen Art raͤthlich seyn. Die Bill wurde hierauf ohne AÄbstim⸗ mung verworfen. Lord Rolle fragte sodann, ob es die Absicht
Rußland. St. Petersburg, 16. Juli. Se Maj. der Kaiser ha—
len lassen. Ein anderer Sultan, Bulchar Sarin, mehrere Bias
Der General, Lieutenant à la suite Skobelew ist zum In—
In der so eben erschienenen ersten Nummer der Russischen Statt der gewohnlichen Eintheilung in Haupt Erzeugnissen jedes Landsteiches, Acht angenommen, naͤm—
und der Gerste; 5) des Roggens und Leins; 6) des Weizens und Obstes; 7) des Mais und Weines; 8) der Oliven, des Zuckerrohrs und des Seidenbaues. — Diese mit
In Riga ist eine „Aufforderung zur Theilnahme an der
ser durch eine Gesellschaft von Actionairen“ erschienen. Der
Kaiser hat, um diesen Zweck ebenfalls zu fördern, seinen jährli— vor wenigen Tagen sey der edle Graf, der damals sich an der
Spitze der Regierung befand, in das Haus gekommen und habe Ihren Herrlichkeiten ana efezt⸗ daß er sich genoͤthigt sehe, seine Stelle niederzulegen, weil er von einigen Mitgliedern der Re⸗ gierung auf schaͤndliche Weise hintergangen worden sey. (Bei—⸗ fall. Es sey daher der Ehre und der Wuͤrde der edlen Lords angemessen, die Person, worauf die Anspielung des edlen Gra⸗ fen sich beziehe, dem allgemeinen Hohn preiszugeben. (Beifall.) Nun höre er mit dem gröͤtzten Erstaunen, daß das Ministerium, welches aus denselben Personen bestehe, die Maßregel aufzuge⸗ ben gesonnen sey, welche es noch vor wenigen Tagen als absolut nothwendig dargestellt hatte. Hiernach sey keine Hoffnung,
Am 19ten d. M. ist in Riga die Hitze auf 28 Grad Réau—
Odessa, 4. Juli. Unter den Demidoffschen Preisen, die
Kirgisen Kasaks verfaßt hatte. Herr Leipschin sprach darauf den Wunsch aus, daß die ihm bestimmte Summe von 2569 Rubein
Am 2östen v. M. langten der Marschall Herzog von Ra—
in Theodosia an und begaben sich von da nach Rertsch.
Frankreich.
Paris, 16. Juli. Der Koͤnig arbeitete gestern in Neuilly mit dem Conseils-Praäͤsidenten und dem Minister der auswärti—
Die sämmtlichen hiesigen Oppositions-Blaͤtter sind uber die Art und Weise, wie Hr. . verhaftet worden, hoͤchst aufge⸗ bracht. Der sonst gemäßigte Temps äußert sich über dieses Er⸗ eigniß folgendermaßen: „Ein ziemlich ärgerlicher , hat
er le⸗ gitimistische Banquier, Herr Jauge, sst offen tlich verhaftet
Gisquet hervorgegangenen Besehls von Polizei ⸗ Commisfarien Handlung, die wir vorläufig noch nicht bei ihrem rechten Na⸗
habe; weshalb? daruͤber konnte sich Niemand Rechenschaft ge⸗ ben. Einige glauben, daß es der Regierung darum zu thun war, sich gleichzeitig der Person und der Papiere des Herrn Jauge zu bemächtigen. Wir wissen nicht, in wie weit dies Alles ge⸗
Schatzkammer und die rechte Hand des Ministeriums zu seyn.
Oberhaus. Sitzung vom 17. Juli. Der Lord, Kanzler zeigte zunächst an, daß er am Montag auf die zweite Lesung der Armen⸗-Bill antragen werde. Dann beantragte Lord Suffield die zweite Lesung der Bill uͤber die religissen Ver— sammlungen, mit der Bemerkung, daß er im Ausschuß eine Klausel vorschlagen wolle, wodurch die Bestimmungen der Bill auch auf die Kolonieen ausgedehnt werden sollten. Der Bischof von Exeter aber widersetzte sich der Bill und trug auf Verwer⸗ fung derselben an, weil sie in direktem Widerspruch mit einem der wich⸗ tigsten Grundsatze der Englischen Kirche stehe, denn nach dem 25. Art.
sie auch erfolge, stets unzertrennlich seyn sollten.· “ — Das durnal de Paris giebt zu verstehen, daß das Schreiben des errn Jauge, wodurch dieser die Eroͤffnung einer Anleihe fuͤr on Carlos anzeigt, seine Verhaftung veranlaßt habe.
Außer der (im gestrigen Blatte der Staats-Zeitung unter der Provin⸗
azette de France Tages zuvor noch einen Aufruf des Don Larlos an die Spanier, dem sie jedoch die Bemerkung voran⸗ schickte, daß dies die Sprache sey, die der Infant jetzt, seinem