Königliche Schauspiele. Montag, 28. Juli. Im Schauspielhause. Zum ersten⸗
male wiederholt: Die Guͤnstlinge, Original⸗Schauspiel in 5 Abth,
von Ch. Birch⸗Pfeiffer.
Dienstag, 29. Juli. Im Schauspielhause: Die Braut, Oper
in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Auber. Königs städtisches Theater.
Montag, 28. Juli. Helene, Charakter-Gemälde in à Ak— ten, von Bäuernfeld. Hierauf: Gluͤckskind und Ungluͤcksvogel, Lustspiel in 1 Akt, von L. Angely. . // x , Neuneste Nachrichten.
Paris, 21. Juli. Das Journal de Paris berichtet,
daß die Regierung durch den Telegraphen Nachrichten aus Ba⸗
wonne vom 19ten erhalten habe, wonach man dort um diese
— 2
Zeit wußte, daß der General Rodil mit seiner in drei Dirsß onen
getheilten Armee in Puente de la Reyna einem kleinen Flecken in Navarra, an der Arga, 4 Lieues suͤdwestlich von Pampelona)
stehe und im Begriffe sey, seine Operationen zu beginnen. „Ein Privat-Schreiben von fruͤherem Datum“, fuͤgt das gebachte Blatt Depots, seinen Abschied genommen habe.
hinzu, „meldet, daß bei der bloßen Annaherung des Generals
Rodi die Junta von Elisondo in groͤßter Unordnung entflohen
sey.“ — (Diese Meldung scheint sehr der Bestaͤtigung zu beduͤr⸗ fen, wenn man erwaͤgt, daß dessen ungeachtet die Spanischen Fonds an der hiesigen Boͤrse um pCt. gewichen sind. Siehe unten.)
Das eben erwahnte Schreiben aus Bayonne vom 16. Juli „Rodil hat am 13ten in Puente de la Neyna die erste Musterung uͤber seine Truppen abgehal-⸗ ten; sein Armee⸗Corps soll aus 20, 000 Mann und 2000 Pfer⸗
GIF
lautet imm Wesentlichen also:
gengehen soll.
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den bestehen. Der erste von ihm erlassene Besehl hat uͤbrigens bereits 18 Personen, die zu der Uebermachung desselben beige⸗ tragen, das Leben gekostet. Jeder Alcalde oder Corregidor, der einen solchen Befehl einer benachbarten Gemeinde mitgetheilt hat, ist auf Zumalacarreguys Befehl erschossen worden. Don Carlos hat mit der Junta von Elisondo diesen Ort verlassen, um sein Hauptquartier im Thale von Ulzama aufzuschlagen. Rodil wollte am 14ten Elisondo besetzen.“
Das Journal de la Guienne meldet dagegen aus Ba—
vonne vom 17ten: „Don Carlos befand sich am 16ten in Bar— ranas, wo er mit der Musterung seiner Truppen beschaͤftigt war. e, Man versichert, er habe sich bereits auf Pampelona in Marsch
esetzt.“ ; Die Gazette de France will sogar wissen, daß die Re— gierung schon durch den Telegraphen die Nachricht von der Ankunft des Don Carlos vor Pampelona erhalten habe. (7) Herr Auguet de St. Silvain, ein Franzose von Geburt, der den Don Carlos auf seiner Reise durch Frankreich begleitet hat, ist von ihm zum Brigadier und Baron de Los Valles er— nannt worden. Der Marschall Sonlt hat seine Reise gestern angetreten. Es heißt, daß auch der General Pelet, Chef des Kriegs—
Die Deputirten versammeln sich zu der bevorstehenden Ses— sion am 30sten d. M. bei verschlossenen Thuͤren in ihrem ge—
woͤhnlichen Sitzungs-Saale, um durch das Loos die große De—
putation zu waͤhlen, die am folgenden Tage dem Koͤnige entge—⸗ Am 31 sten eroͤffnen Se. Majestaͤt in Person die Session. Die Geschaͤfte selbst werden ohne Zweifel schon am 1sten August beginnen. Die Pairs-Kammer braucht zur Bildung ihrer Büreaus und zur Ernennung der Kom— mission fuͤr die Adresse nur eine einzige Sitzung. Die
Deputirten⸗Kammer dagegen theilt sich zunächst in 9 Bu— reaus, um die Verificirung der Vollmachten ihrer saͤmmtlichen Mitglieder, deren Zahl sich in diesem Augenblick wegen der dop— pelten Wahlen auf 446 beschränkt, vorzunehmen. Nach dieser Operation, die mindestens 3 oder à Sitzungen hinwegnimmt, erfolgt die Wahl des Praͤsidenten fuͤr die ganze Dauer der Session. Ebenmaͤßig werden die 4 Vice-Praͤsidenten, die 4 Secretaire und die beiden Quaͤstoren ernannt. Die gegenwaͤr— tigen beiden Quaͤstoren, Graf Delaborde und Clement, ver— licren ihr Amt, da die Kammer durchweg erneuert worden ist; sie koͤnnen indessen wiedergewählt werden. Sobald die Kammer definitiv konstituirt worden, ziehen die Deputirten sich in ihre refp. Bureaus zuruck, um die mit der Abfassung der Adresse zu veauftragende Kommission zu wählen. Letztere, der sich der Praͤ— sident anschließt, und die mithin aus 10 Mitgliedern besteht, stattet ihren Bericht ab, und die Berathung beginnt unmittelbar darauf in oͤffentlicher Sitzung. Schon jetzt werden im Saale die Vorbereitungen zu der Königl. Sitzung getroffen.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compi. 105. 50. fin eour. 195. 60. Zoroc. pr. compt. 75. 50. siu cur. T5. 60. 5proc. Necp. 93. 109. 5proc. Span. Rente 583. 3proc. do. 39. Cor⸗ tes 30!. Ausg. Span. Schuld 16. .
Frankfurt a. M., 24. Juli. Oesterr. 5proc. Metall 99. 83. 4proc. 89 73 S913. 21proc 533. 1proc. 233. Dr Bank Actien 1518. Br. Part.. Oblig. 1391. Br. Loose zu 160 Gulden 208. Br. Preuß. Präm⸗Sch. 563. Br. do. 4proc, Anl. 9469. Br. Holl. proc. Obl, von 1832 9ä6 m3. 94659. Pboln. Loose 655. 657 6proc. Span. Rente 61. 607. Zproc. do. perp. 41. 40.
Aedacteur e M .
de rr n
Gedruckt bel N. IJ. Hayn.
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Allgemeine
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renßische Staats-Zeitung.
— ——
Berlin, Dienstag den 29sten Juli
82
n
1834.
Sekanntmachungen.
Bekanntmachung. In unserm Depositorio befinden sich seit laͤnger als 56 Jahren folgende Testamente:
1 des Bille teur Johann Daniel Boetticher und dessen Eyrsattin Frieder(kt, geboꝛne Junge, vom 10. Septbr. 1766;
2) der Regine Slisabeth Boetticher, verwittweten Freischulze Oesterreich zu Schwachenwalde, vom 4. De⸗ cembtr 1768; 2 . I der Hauptmann Gottlieb George Adolph v. d. Go zschen Eheleute, vom 26. Octbr. 1776;
4) des Elias Kastner, vom 17. Juni 1768;
5) des Elias Kastner, vom 17. Juni 1768; ;
6) des Schaͤfertgechts Johann Kruͤger, vom 8. Juni
,. 7) der Sophie Michselis, gebornen Koening oder Kroening, vom 21. Februar 1771;
8) des Lieutenants Carl Friedrich von Loosen und dess'n Ehegattin Charlotte Cheistine, geb. v. Storcke;
I) des NMichgel Marquardt, vom 10. Novbr, 1771;
10) der Hospitalitin Dorothea Muͤtzel, verwittweten Paul Ueckst, oom 16. Decbhr. 1775;
I der Wittwe Preßel, de 1766;
12) des Ern schen Ehelsate, vom 25. Mai 1764;
13) der Wittwe des Predigers Rattig, Anne, gebornen
Bernhol; zu Isinger, vom 25. Octbr 1737
14 der Anne Catharina Rhiens, de 1766; . 15) des Johang Salomon Schumann, vom 20. Ja— nrar 1776; ;
16) der Rezine Vogel, verwittweten Adam Toppen, vom 27. Septhr. 1772
15) Fer Eaphto ine Elisaeth Kist macher, verwittrseten
YVrediger Vattichen, vom 18. Mai 1157:
18) des Zünmermeißers Christoph Wilcke zu Beyers—
dorff, vom 26. Auzust 1777;
18 Fer Hauptmann v. Kuüͤßow, Charlotte Juliane,
*
gebornen v. Sydow zu Kloxin;
20) der Aeruarius Vogtschen Eheleute, vom 29. Oe⸗
tobte 17539;
21) der Jaggfer Marie Charlotte Wilckens.
Ade andekannte Interessenten werden hierdurch auf— gefordert, binnen 6 Monaten ihre Antraͤge auf. Eroͤff⸗
verden wird. ⸗ Pyritz, ben 265, Juni 1834 ; Königl. Land- und Stadtgericht.
Fekanntmachung
Es ist die Fortsetzung der nothwendigen Subhasta— tion des in der Freien Standes⸗Herrschaft Militsch be⸗ le enen, zum Fibei⸗Commiß⸗Veröande Militsch gehöri⸗ gen Ritterzutes Grebline verfuͤgt worden. Die Sub⸗ haßtatlons⸗Taxe dieses Rittergutes aus dem Jahre 1829
beiraͤgt 42,551 Thlr. 13 sgr. 4 pf. Die r w eremtorisch ist, stehen⸗ ö am 23. April 1834, , am 3. Nov em ber 1834,
Vormittags 10 Uhr, vor dem Justizrathe Cleinow an
unserer Gerichtsstelle an.
Es hat der Meist- und Bestbietende, wofern nicht gesetzliche Umstände eine Ausnahme zulassen, den Zu⸗
schlag zu gewaͤrtigen.
Ble auf senommene Taxe kann bei dem Köͤnigl. Ober Landesgerichte zu Breslan, so wie bei uns einge⸗
sehen werden. Militsch, den 25. November 1833.
Reichsgräflich von Maltzan Standesherrli⸗
es Gericht. ch Cleinow.
2
cherfreunde und Leih bibliotheken.
Zu haben in allen Buchhandlungen Deutschlands; in Berlin, Bromberg und Posen, bei E. S. . nter- jectas sunt Lud. Casp. Valkemerii ineditae et Jo, Luzacii in Andocidem animad verziones: item nonnulla ex codicibus Mss. ercerpta- Iterum nm Dieses Werk, dessen erste Lieferung bereits ausge⸗ nnotationibus edidit Carclas Schiller, Phil. Dr. geben ist umfaßt die praktische Seite des Lebens auf eine ahnliche Weise, wie die Conversationslexika
Jani Otionis Sluiteri Lectiones Andocideae.
1331. Preis 1 Thlr.
Allgemeiner
Dabsd Pfloeßer, Ploeßer, oder Floeßer⸗
gung bieser Testamente bei uns zu machen, widrigen— fallz von Amts⸗Wegen zur Ermittelung etwaniger flommen Vermaͤchtnisse Einsicht derselben geuommen
von denen der letzte
iterarische Anzeigen.
Nen erschienene werthyolle Werke für Bu⸗
Schulgrammatik der lat. Sprache, von Dr. F. Wr Otto. 1834. Preis 27 sgr.
Der durch seine Werke bekannte und jetzt am phi⸗
lologischen Seminar in Giessen angestellte Herr Ver—
fasser, liefert mit diesem sein erstes Werk im Gram⸗
maticalischen, einem Hauptfache. (
Sachsens Schullehrer. Eine Zeitschrist fuͤr Volks⸗Schullehrer. Zur Befoͤrderung des Volks⸗ Swulwesens und der wissenschaftlichen Fortbil— dung der Lehrer, herausgegeben vom Schullehrer⸗ Verein der Ephorie Leipzig, redigirt vom derma— ligen Direktor desselben, M. Hansch mann. 1834 4 Hefte zusammen Preis 1 Thlr.
Diese Zeitschrift duͤrste selbst im Aurlande bei ih⸗
ren gediegenen Aufsaͤtzen ein großes Ineresse erregen.
Auch der Preis ist sehr billig, alljaͤhrlich nur 4 Thli. Whitfield's (Stifters der Methodisten) Leben. Nach dem Eaglischen, herausgegeben von Prof. Dr. A. Tholach. (mit dem Portrait Rhitfield's.) Von diesem Werke existirte bis jetzt keine Bearbei⸗
tung; besonders der Kirchen-Historiker findet wichtige
Mittheilungen darin.
Leichtfaßliches und praktisches Rechnen— buch für allgemeine Volksschulen, wor— nach sogar ein Jeder auch ohne Lehrer das Rech— nen in kürzer Zeit zu erlernen und j⸗de Ausgabe bestimmt und richtig zu loͤsen im Stande ist, von Dr. Wolff. Preis 223 sgr. 1833. Auf kurze Zeit ouf 11 sar. herabgesetzt.
Erich XIV, Konig von Schweden; ein dra— matisches Gedicht in 3 Theilen, von Ernst Will— komm. 1834. Preis fuͤr ale 3 Bande 3 Thlr.
Im. Repertorium der gesammten deutschen Litera—
tur fuͤr das Jahr 1834, von E. H. Gersdorf, Ar.
Bd., Heft 14, 4 und 5., befindet sich eine Reconsion
über dieses Werk, und wollen nur, da uns hier der
Raum nicht gestartet, dieselben vollstaͤndig abzadrucken,
die Schlußworte uͤher Thl. 2 angegeben, wesche woͤrt—
lich also lauten! „Die Sprache hat der Dichter sehr in seiner Gewalt, den Dialog nicht minder, und die
Volksfcenen von Fischern, Bauern, Buͤtgern sind vor⸗
trefflich. Gleich die Erste, welche an Hamlets Tob⸗
tengraͤberse⸗ne erinnert, wird den Leser einnehmen.“
Bernhard, Herzog von Weimar. Trauer— spiel in 5 Auftuͤgen. Von Ernst Willkomm. 1853 Preis 22 sar.
In der wichtigen Zeichnung der Charaktere hat der
Dichter eine solche Kenntniß des menschlichen Her—
jens an den Tag gelegt, in dem Ganzen soricht sich
ein so tiefes Gemüth aus, daß sich jeder Leser freund— lich angesprechen und befriedigt fühlen wird.
Julius Kohn. Eine Novelle von Ernst Will— kom m. Preis 1 Thlr. 15 sar
Dieser Roman, der auch die Beachtung des Psycho⸗
logen verdient, zeugt von dem gluͤcklichen Talente des
Verfassers in der Auffassung und Deutung der Er⸗
Belustigungen und Reisen eines Todten. Ein humorist. Foman von Ernst Ortlepp. 1834. Preis 1 Thlr. 10 sar.
Der humorist. Koman von Ortleyp durfte bei den
Interesse gelesen werden.
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Die guͤnstige Aufnahme seiner Geschichte des Guͤr⸗ gerthumz und Staͤbtewesens (in der hist. Taschenbi⸗ bliothek) veranlaßten den Verfasser auch eine Ge— schichte der deutschen Geistlichkzit im Mittelalter zu bearbeiten. Der bekannte Verfasser liefert auch mit
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Nach genauer Erwaͤgung des Steffes und der berests drucksertig liegenden Hefte, durfte das Ganze ungefahr 35 Hefte geben; in keinem Falle aber die Autdehnung der gebräuchlichen Conversationslexika üderschreiten.
Ausführlicher behandelt alle diefe Punkte der Pto— . welcher in jeder Buchhandlung gratis zu ha—
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Leippig, im Juni 1834. ;
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Im Verlage des Unterzeichneten erscheinen im Oe— teber dieses Jahres und nimmt in Berlin Subseript. darauf an, die Stuhrsche Buchhandlung, Schleß— platz Vr 2:
Sämmtliche poetische Werke von Johann Heinrich Voß. Herausgegeben von Abraham Voß,
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, von Dr. Frdr. E. Theod. Schmid,
Oberlehrer am Symnasium zu Halberstadt. Einzig rechtmäßige Original-Ausgabe in
; , Auf schoͤnem Patent-Velin⸗-Papier, mit einem herr⸗ lichen, in Stahl gestochenen Bildnisse des Dichters ; und dessen fac simile.
Seit Erscheinen der Werke eines Schiller und Kot— ner in Einem Bande war es der waͤrmste Wunsch so vieler Freunde und Verehrer des Dichters der treff— lichen Luise, eine vollstaͤndige Ausgabe seiner Original-Werke in Einem Bande zu besitzen, die sich denen jener großen Maͤnner anschließt. Mit Freu⸗ den unternimmt es daher der Verleger, dem Publikum einen vertrauten Liebling in neuer Gestaltung wieder⸗ zugeben, den gewiß jeder freundlich willkommen heißen wird. Wem sollten die schoͤnen kraͤftißeen Volkslieder,
die noch taͤglich aus hundert Kehlen ertoͤnen, wem eine
Im Verlage der Buch- und Musikhandlung von,
liebliche Dichtung, wie die der gefeierten Luise, unbe— kannt seyn? — Jeder, der nur einigermaßen mit un— sern deuischen Classikern vertraut ist, verehrt Voß als ein leuchtendes Gestirn erster Groͤße an unserm deut⸗ schen poetischen Himmel!
Das Publifuni erhalt in dieser Anegabe einen Schatz, der durch innern Wenh, so wie auch duich aͤußere Ausstattung eine der schoͤnsten Zierden jedet Bibliothek siyn wird. Das Weik zerfallt in 5 Ab⸗ cheilungen, namlich:
1) Die Biographie und Charakteristit; 2) Idyllen ECuise und kleinere Idylle; 3) Lyrische Gedichte (Oden, Elegien, Lir⸗ der, vermischte Gedichte u. Epigrammé); 4 erläuternde Bemerkungen; und Y) im Anhange, die ersten Entwürfe, verschie⸗ dene Lesarten, und Aehnliches, was dem kritischen Leser sehr wilkommen seyn wird. h
In Hoffaung einer reichen Theilnahme, die das Pu— blitum desem Unternehmen schenken wird, ist der Subseriptions Prei nur auf 23 Thlr. sestgesetzt wor⸗ den (alLso noch nicht die Hälfte des Preises der bisherigen Ausgabenz, der bis zum Erschei⸗ nen des Werkes gilt, wo alsdann unwiderrufllich der um 3 erhohte Ladenpreis eintritt. Es bedarf wohl kaum einer Erwähnung, daß bei gegenwärtiger Aus— aabe nur die poetischen Origin al⸗Dichtungen einbegriffen, die Uebersetzungen dagegen ausgeschlossen sind. Einige noch un gedruckte Gedichte sollen an den passenden Orten eingeschaltet wer⸗ den. Auch mache ich das Publiköam im Voraus anf die Biographie und Charakteristik besondert aufmerksam, die als eine werthvolle Arbeit, aus det kundigsten Feder geflossen, viel Interessantes darbietet.
Das Werk durfte zu Ende Oclober ausgegeben wer— den. In alien soliden Buchhandlungen werden Be— strllungen angenommen und Probeblaͤtter ausgegeben.
Leipzig, im Juni 1834. .
Immanuel Müller.
Bei Ferd. Dum mler in Berlin (unter den Lin— den Nr. 19, ist so eben erschienen und in allen guten Buchhandlungen zu erhalten: — Liebetrut, Fr., die Ehe nach ihrer Idee und nach ihrer geschichtlichen Entwick— lung (insonderheit der Scheidung und ver zwei— ten Ehe Geschiedener) vom allgemein wissenschafl⸗ lichen und vom christlich⸗theologlschen Standpunkte. Nebst einem Vorwort von Dr. August Hahn. ar. Svo. 11 Thlr. .
Der Verfasser betrachtet die Ehe sowohl nach ihrer
Idee, als nach ihrer geschichtlichen Sntwicklung. Dort
zeigt ec, was die Ehe nach der Idee Gottes ist und seyn soll, hier was sie unter den Störungen der Suͤnde theils wieder ward, theils noch werden soll. In jenen Theile findet, die Ehe mehr ihre ideale und philoso— phische Wuͤrdigung, hier mehr die hisorische und theo— logische. Indeß ist die Arbeit des Verfassers nicht allein in der hiermit angedeuteten Hinsicht von allge— mein guͤltigem Juteresse; er sucht nicht allein nachzu⸗ weisen, wie die ideale und philosophische Beobachtung
barung leitet, eine unh dieselde ist; er zeigt nicht allein wie die durch die Suͤnde gestoͤrte She durch die Ge— genwirkung der Gnade im Gesetz und durch die vor— bereitende Heilz⸗Anstalt im alten Bunde, nachmals
aber durch die Vellendzung der Lehre im Christen⸗
t hum, und darch die entsprechenden Einrichtun— gen der christlichen Kirche ihrer urspruͤnglichen Idee wieder naͤher geführt wurde: sondern er legt auch frei⸗ müthig und bescheiden das noch unvollendzte, mannig— fach gestoͤrte Bild der Ehe und der ehelichen Praxis der Gegenwart in kirchlicher und staatsrechtlich: Hinsicht dar, um so die realen Obliegenheiten ab leiten, welche die Kirche zu erfuͤllen hat, um sich tren und . Wirksamkeit der Gnade zu leihen und so die forischreitende Verwinklichung der ihr vertran—⸗ ten Idee der Ehe sicher zu stellen. — So duͤrfte also diese Schrift nicht allein in phisosophischer und histo⸗ rischer Hinsicht, nicht allein durch reintheologische und exegetische Begruͤndung, sondern ganz vorzüglich auch in kirchlich⸗praktischer Hinsicht begchtenswerth seyn, und überhaupt einem weiteren Kreise von ernsig sinn⸗ ten Lisern, denen das Heil der Menschheit ursd die Wuͤrde der Kirche am Herzen liegt, sich empfehlen.
So ehen ist erschienen und bei Haupt & Voges in Hamburg zu haben: Tabellarischer Status
sdmmilicher See- Assecuranz-Compagnien in Hambun-
nebst Uebersicht der Geschäfte derselben im Jahre 183-
Preis 1 Mark.
Paris, 21. Juli. vorgestern in Neuilly eine Audienz beim Köoͤnige.
Man glaubt, daß weder der General Haxo noch Herr Passy sich dazu verstehen würden, das Amt eines Unter-Staats⸗Seere—⸗ tairs beim Kriegs-Ministerium zu uͤbernehmen. wird jetzt der General Saint-Cyr-Nugues zu diesem Posten er— nannt werden.
Die Gazette de France enthält die Namen der 83 Pairs, deren Ernennung nach der letzten Revolution fuͤr unguͤltig er— klärt wurde, so wie der 100 Pairs, die in Folge der Verweige— rung des Eides aus der Kammer ausgeschlossen worden sind. Eben die ses Blatt glaubt, daß die Herren Sauzet, Henne— quin, Berryer und Janvier in der naͤchsten Session der Depu— tirten-Kammer eine General-Amnestie fuͤr alle politischen Ver— brechen verlangen wuͤrden.
Der Messager giebt heute ein angeblich von Don Carlos aus Elisondo vom 12. Juli datirtes Amnestie⸗Dekret mit dem Bemerken, daß der Spanische Text desselben ihm vorliege. Das Dekret besteht aus folgenden 6 Artikeln: „Art. 1. behalt der Rechte eines Dritten, werden alle Generale, Corps— Chefs, Offiziere und Gemeine amnestirt, die in Navarra und Biscaya innerhalb 14 Tagen, und in den uͤbrigen Theilen der Halbinsel binnen Monatsfrist die Waffen niederlegen, Meine le— gitimen Rechte anerkennen und sich bei Mir oder bei einem der Anfuͤhrer melden, die Meine Sache vertheidigen. Art. 2. Die Generale, Corps-Chefs und Offiziere, die dem vorigen Art. ge— nuͤgen, sollen die Aemter, Wuͤrden und Decorationen behalten, die sie vor dem Tode Meines erhabenen Bruders, des in Gott ruhenden Koͤnigs Don Ferdinand's VII., inne hatten. Art. 3. 1 Unteroffiziere , 9. fuͤr die ö fe en ͤ it derjenig; zel e tri n, Krieges in Meinem Dienste nicht bleiben wollen, sollen sofort ,, 7 unbedingten Abschied erhalten, und diejenigen, die unter Meinen Fahnen zu bleiben Willens sind, sollen gleich nach been⸗ digtem Kriege entlassen werden. Artikel mitbegriffenen Sergeanten und Korporale, die auch
bleiben wollen, und den ihrer Remuneration oder ihrer Pension, à Dienstjahre zu Gute gerechnet werden. Chefs, Offiziere und Gemeine der unter dem Namen der Ti— railleurs der Isabella, Bergjaͤger, Stadt-Gardisten, Peseteros u. s. w. bekannten Corps, die sich zur Unterstuͤtzung der Sache der Usurpation gebildet haben, Anwendung finden. Jeder Corps-Chef, der mit allen oder mit einem Theile der un— ter seinen Befehlen stehenden Truppen in die Reihen Meiner Armee uͤbertritt, gewinnt fuͤr diesen außerordentlichen Dienst einen Anspruch auf neue Gnadenbezeigungen von Meiner Seite.“ — Ob nicht dieses ganze Aktenstuͤck apocryphisch ist, muß sich in den naͤchsten Tagen ausweisen. dienne erklaͤrt uͤbrigens, daß dasselbe ihr in der Ursprache auf direktem Wege zugegangen sey. Der Banquier Jauge ist noch nicht wieder auf freien Fuß
gesetzt worden. Art und Weise, wie dessen Verhaftung bewirkt worden, naͤmlich bei hellem Tage an der Boͤrse, stark getadelt wird, liest man uber die Verhaftung selbst im Rénovateur Folgendes: „Der INyste Art. des Straf-Gesetzbuches, auf den die Regierung sich beruft, koͤnnte nur in Anwendung kommen, wenn Frankreich mit
Amtliche Nachrichten.
ö
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem evangelischen Kantor und Schullehrer Postel zu Parchwitz das Allgemeine Ehren— en zu verleihen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Haͤusler Rother zu Altewalde, im Regierungs-Bezirk Oppeln, die Rettungs⸗-Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.
Das heut ausgegeben werdende 15te Stuͤck der Gesetz— Sammlung 39. die Allerhoͤchste Kabinets-Ordre vom 2. November
enthaͤlt unter:
1833, den Abdruck der staͤndischen Gutachten und Petitionen betreffend;
das Gesetz uͤber die Termine bei Wohnungs-Mieths—
Verträgen, vom 30. Juni d. J.;
die Verordnung wegen Vereinigung der General—
Kommissionen zu Koͤnigsberg in Pr. und Marien— werder mit den Regierungen der Provinz Preußen, vom Iysten desselben Monats;
die Verordnung von demselben Tage, wegen des
Geschaͤftsbetriebes in den Angelegenheiten der Ge— meinheitstheilungen, Abloͤsung und Regulirung der gutsherrlich-baͤuerlichen Verhaͤltnisse, als Anhang zu der Verordnung vom 20. Juni 1817 und dem Ge— setze vom J. Juni 1821;
die Allerhoͤchste Kabinets-Ordre vom 14ten l. M.,
wegen der Buͤrgschaften der Ehefrauen im Herzogthum Westphalen, im Fuͤrstenthum Siegen und den Graf— schaften Wittgenstein.
Berlin, den 29. Juli 1831. Debits-Comtoir der Allgemeinen Gesetz-⸗Sammlung.
Angekommen: Der Fuͤrst Herrmann zu Wied, von
eitungs-⸗Nachrichten.
.
Frankreich. Der Paͤpstliche Geschaͤftstraͤger hatte
Wahrscheinlich
Mit Vor⸗
Art. 4. Die in den vorigen Beendigung des jetzigen Krieges in Meinem sollen um einen Grad besoͤrdert
Gemeinen sollen, bei der Festsetzung Art. 5. Der 1ste Artikel soll auch auf alle
,, .
Auch die Quoti⸗
Waͤhrend im Journal du Commerce die
schlage daher vor, die Bill ohne jene Klause
Don Carlos im Kriege begriffen wäre. Ein solcher Krieg exi— stirt aber nicht. Schon seit einem Jahre wehet das Panier des Don Carlos in allen Provinzen des noͤrdlichen Spaniens, ohne daß die diesseitige Regierung auch nur einen Flintenschuß deshalb anbefohlen haͤtte. Eben so wenig läßt sich die Verhaf— tung des Herrn Jauge durch den Quadrupel-Allianz-Traktat rechtfertigen; denn abgesehen davon, daß dieser Traktat noch nicht publizirt worden ist, mithin fuͤr die Buͤrger, die ihn nur dem Namen nach kennen, nicht bindend seyn kann, geht auch der Kriegs⸗Zustand ipso kaeto nicht aus demselben vor. Auch erklaͤrte ja der Moniteur noch vor wenig Tagen, daß, un— geachtet der Ankunft des Don Carles in Spanien, die Inter— ventions-Frage im Minister-Rathe nicht einmal beruͤhrt worden sey. Was will man vollends mit dem 92sten Art. des Straf-, Gesetzbuches sagen? Herr Jauge hat weder Soldaten ausgeho⸗— ben noch ausheben lassen; auch hat er ihnen weder Waffen noch Kriegs-Munition geliefert. Sein einziges Verbrechen besteht darin, daß er eine Anleihe fuͤr Don Carlos uͤbernommen hat; und hierin hat er bloß gethan, was unter der vorigen Regierung Herr Guebhard fuͤr die Cortes, Herr Laffitte fuͤr Columbien, und ein drittes Haus fuͤr Griechenland thaten. Gegen kein ein— zig's dieser Häuser ist damals das Straf⸗-Gesetzbuch geltend ge— macht worden, und konnte es auch nicht. Niemand ist verhaf— tet worden; warum jetzt Herr Jauge? Hier findet eine Mora— litäts- Frage ihren natuͤrlichen Platz. Soll das Publikum glau— ben, daß Herr Jauge wirklich schuldig ist, so müßte das Mini— sterium zunaͤchst klar beweisen, daß keines seiner Mitglieder oder keiner seiner Unter⸗-Beamten bei der Verhaftung jenes Ban— quiers ein pecuniäres Interesse gehabt habe. Dies zu beweisen, moͤchte aber sehn schwer seyn.“
Das in Marseille erscheinende republikanische Blatt „Le peuple souverain“ vom 16ten d. M. berichtet uͤber ein Tags zuvor daselbst stattgehabtes Handgemenge zwischen einigen Hand— werkern und einem Detaschement Stadt-Sergeanten, bei welchem einer der ersteren ums Leben gekommen ist. Die Erzaͤhlung des gedachten Blattes verdönnt zwar bei der Farbe, die es tragt, kei— nen unbedingten Glauben, vielmehr läßt sich annehmen, daß dasselbe in eiwas zu starken Farben aufgetragen habe; indessen ergiebt sich doch auch aus einem ministeriellen Blatte jener Stadt, daß der ums Leben gekommene Handwerker absicht— lich erschlagen worden ist, weshalb denn auch die Be— hoͤrde nicht bloß den Stadt-Sergeanten, der sich desselben schul— dig gemacht, hat verhaften lassen, sondern das gesammte Corps der Stadt-Sergeanten vom Amte sespendirt hat. Der Lieute— nant, der dieses Corps kommandirte, hat sofort seinen Abschied genommen, und gegen den Polizei⸗-Commifssair Negre, der ein Au— genzeuge der Begebenheit war, ist eine Untersuchung eingeleitet wor— den. Die Leiche des Verungluͤckten war einen ganzen Tag uͤberoͤffent— lich ausgestellt, und zwar so, daß die dem Verstorbenen beigebrach— ten Wunden sichtbat waren. Durch einen tiefen Hieb uͤber dem linken Auge war dieses aus seiner Hoͤhle getreten; an der rech— ten Hand fehlten 4 Finger, und mehrere tiefe Wunden sah man am Halse, am Schulterblaite und auf der Brust; eine derselben war gerade durchs Herz gegangen. In wie weit der Verun— gluͤckte sein Schicksal selbst verschuldet, ergiebt sich aus dem Be— richte nicht; vielmehr wird in demselben behauptet, daß mehrere Handwerker, nachdem sie sich im Meere gebadet, singend zur Stadt zuruͤckgekehrt, auch im Begriffe gewesen wären, sich zu trennen, um sich nach ihren Wohnungen zu begeben, als sie von einem Trupp Stadt-Sergeanten angegriffen worden waͤren. Der gewaltsame Tod des einen Handwerkers hat uͤbrigens unter den dortigen Einwohnern eine große Gaͤhrung verursacht, die durch die Ausstellung der Leiche noch vermehrt wurde. Bei dem Be⸗ graͤbnisse ist es indessen vollkommen ruhig hergegangen, obgleich fast die gesammte Arbeiter-Klasse ihre Werkstätten verlassen hatte, um sich dem Zuge anzuschließen. Nirgends ließ sich ein Polizei— Agent oder ein Gendarm blicken. Auf dem Kirchhofe mochten sich wohl nahe an 20,00) Menschen versammelt haben. Nach— dem der Korper in die Gruft gesenkt worden, wurden mehrere Standreden gehalten, worauf die Menge sich schweigend verlief.
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhendlungen. Unterhaus. Siz— zung vom 18. Juli. (Nachtrag.) Lord Althorp erhob fich und sagte, er wolle jetzt dem Hause seine Gruͤnde fuͤr die Erneuerung eines großen Theils der Irlaäͤndischen Zwangs-Bill vorlegen. Wie zweckmaͤßig dieselbe fur jenes Land sey, gehe daraus hervor, daß in der Zeit, wo sie in Wirksamkeit gewesen, die Zahl der Verbrechen sich sehr bedeutend vermindert hätte.
„Es ist jedoch nicht meine Absicht“, fuhr der Redner fort, „die Erneuerung derjenigen Klauseln, die sich auf die Beschuͤtzung der Zeugen und die aufruͤhrerischen Versammlungen beziehen, zu for⸗ dern, sondern nur den Theil der Bill vor das Haus zu bringen, der den Lord-Lieutenant ermächtigt, einen Distrikt, wenn er es fuͤr noͤthig halt, in den Aufruhr-Zustand zu erklaren, und in einem sol⸗ chen Distrikte alle Verfammlungen, die nicht vom Ober⸗Sheriff des
Landes oder mit seiner Bewilligung zusammenberufen sind, als un⸗
gesetzlich zu betrachten. Ich bin überzeugt, daß jene Verordnungen geiwaltsamer erscheinen, als es der gewöhnliche Zustand des Landes
erfordert (hoͤrt, hoͤrt!, und wenn man eine so außerordentliche Ge⸗
walt bewilligte, fo durfte es nur fuͤr eine kurze Zeit geschehen; ich
'n is zum 1. August des naͤchsten Jahres zu erneuern. Die Gruͤnde, weshalb ich die übrigen Theste der Maßregel nicht befoͤrdere, bestehen außer dem, was ich bereits so eben erwahnt, auch, noch darin, daß, wenn die Minister ohne außerordentliche Gewalten sich fur die Sicherheit Irlands verantwortlich halten, ich nicht einsehe, warum ihnen solche Gewalten aufgezwungen werden sollen. Die Mittheilung des Lord-Lieutenants von Irland, daß seit mehreren Wochen keine Versuche zu unruhen gemacht worden, und daß, wenn das Ministerium es fur angemessen halte, jene Klauseln auszulassen, er die Verwaltung Irlands auch ohne dieselben uͤbernehmen wolle, ist demnaͤchst ein Hauptgrund zu ihrer Auslassung. Sollte es sich jedoch ergeben, duß ich mich, in Bezug auf die Erneuerung der Bill, geirrt habe, so bin ich sehr gern bereit, spaͤter die betreffenden Klauseln, wie ich fruͤher gethan, wieder zu unterstuͤtzen. Fur jetzt aber sebe ich die NMathwendiatei nicht ein S- * S
Irlands ohne sie gefuͤhrt wird und nichts vorhanden ist, was die Bill in ihrem ganzen Umfange absolut nothwendig macht so halte ich mich fuͤr entschuldigt, wenn ich sie nicht vorschlage. Die ehren⸗ werthen Herren konnten einwenden, daß die jetzige Ruhe kein Be⸗ weis ware, indem die Bill noch in Anwendung ist. Dies ist aller—⸗ dings kein schlecht begründetes Argument, allein es würde mir leid thun, wenn ich nach diesem Argument verfahren müßte, da ich keine Graͤnzen in der Anwendung desselben sehe. — Aus diesen Grunden habe ich es fuͤr meine Pflicht gehalten, dem Hause diesen Antrag zu machen und um die n zu bitten, diese neue Bill zur Un⸗ terdruͤckung der lokalen Unruhen in Irland einbringen zu durfen.“
Herr O'Connell ersuchte das Haus, einen Augenblick den ungluͤcklichen Zustand Irlands in Betracht zu ziehen. Ein ehrenwerthes Mitglied, Repraäsentant der protestantischen Geist— lichkeit und ihrer Universitaͤt, beklage, daß Irland nicht mit hin— reichender Tyrannei und hinreichendem Despotismus behandelt worden sey. Er fuͤhle sich nie unwilliger, als wenn er sehe, wie der gelehrte Doktor, der wahre Repräsentant seiner Partei, sich erhebe, um sein Vaterland zu verleumden. Er wolle nicht bei dem verweilen, was in dem letzten Jahre geschehen sey, sondern in die Zukunft blicken, und da sehe er in dem neuen Kabinet einen Burgen fuͤr bessere Zeiten.
„Die Zwangs-Bili“, bemerkte er ferner, „ist eine sehr annehmli⸗ che Maßregel für schlechte Gutsbesitzer. So hat der Graf v. Li⸗ merick am Anfange des Winters 76 Familien von Haus und Hof gejagt, worunter 60 bis 70 Frauen waren, denen es endlich gestat⸗ tet wurde, in einer alten katholischen Kapelle Schutz zu suchen, während ihre Männer und Kinder in Graͤben und hinter Zaͤunen bivuakirten. (Hort!) Die meisten Gewaltthaͤtigkeiten werden von Bauerknechten und den Arbeitern der untersten Klasse veruͤbt. Sie sind nicht zahlreich, aber sie werden dadurch furchtbar, daß sie andere mit . denselben Verbrechen verleiten. Ich stimme sehr gern dafur, daß n einem Distrikte, der in den Aufruhr⸗Zustand erklart ist, Jeder, den man, ohne hinreichenden Grund, in der Nacht gußer seinem Hause findet, als Verbrecher behandelt werde. Dies ist ein Schutz für die Friedliebenden und ein Schrecken fuͤr die Ruhestdrer. Das Elend des Landes, welches das Volk zu Verbrechen treibt, ist wahrhaft zu beklagen. Das Irlaͤndische Volk hat einen Charakter sorgloser Grausamkeit erlangt, doch werden in keinem Lande weniger moralische Verbrechen begangen, als in Irland. In Dublin, einer Stadt von 300,006 Einwohnern, kommen nicht zwei Kapital-Verbrechen in einem Jahre vor. Ich brauche die ehreuwer⸗ then Herren, welche mit Irland bekannt sind, nicht daran zu erin⸗ nern, wie sehr das moralische Gefühl selbst von den unglücklichen Landleuten geachtet wird. Man wird mich nicht einer ungebührli— chen Parteilichkeit beschuldigen, wenn ich sage, daß eheliche Treue, Zaͤrtlichkeit der Aeltern gegen ihre Kinder und kindliche Liebe in kei= nem Lande Europas größer sind, als in Irland. Und ein solches Volk ist mit Verbrechen befleckt? Ich will diese Frage beantworten. Seit 700 Jahren wird Irland von England durch eine Faction re⸗ giert, das Volk wird in Klassen getheilt, in Protestanten oder Ari⸗ stokraten, und in Katholiken oder die untere Klasse. Kann irgend Jemand eine andere Regierungsweise in Irland nachweisen? Zur Zeit der Union hat man Irland eine bessere Behandlung versprochen, und es hoffte, mit Schottland und England auf gleichen Fuß gestellt zu werden, allein die folgenden Verwaltungen sind von dem Grundsatz der Aufrechthaltung der Anglikani⸗ schen Kirche in jenem Lande ausgegangen, und dies ist die Ursache aller unruhen geworden. Regiert nicht die jetzige Verwaltung Irland auf dieselbe Weise, wie ihre Vorgaͤnger? (Hort!) Was jedoch die dem Hause vorliegende Frage betrifft, so bin ich bereit, das Ministerium in der Beschuͤtzung des friedlichen Theils der Bevölkerung Irlands zu unterstuͤtzen und zu verhindern, daß sie nicht zu Verbrechen verleitet werde, die sie verabscheut. (Hoͤrt, hort!) Es ist der eifrigste Wunsch Aller, die, gleich mir, Irland lieben, daß die Unruhen aufhören mogen, denn dieselben geben der herrschenden Faction einen Vorwand zur Gewalt. Ich wiederhole, daß ich jeden Versuch der Regierung zur Unterdruͤckung der Unruhen unterstuͤtzen werde, und ich wuͤnsche von ganzem Her— zen, daß die Bill von dem wirksamsten Erfolge seyn moͤge.“ Beifall.)
Sir R. Peel sagte darauf, die jetzt vorliegende Frage sey, ob die Bill mit gewissen Modificationen erneuert werden solle, und ob die nächtlichen Verbrechen mit dem Systeme der politi⸗ schen Aufregung zusammenhängen? Sey dies nicht der Fall, so waͤre es allerdings ein hinreichender Grund zur Weglassung derjenigen Klauseln in der Zwangs-⸗Bill, die gegen politische Be⸗ wegung gerichtet seyen. Bestehe jedoch ein solcher Zusammen—⸗ hang, verhielte sich die politische Bewegung zu den Unruhen wie Ürsach und Wirkung, dann sey es nicht zu rechtfertigen, wenn das Haus den Knoten um den Hals des untergeordneten Werk— zeuges schuͤrze und die Anstifter und Vertheidiger politischer Auf— regung ungestraft lasse. (Lauter Beifall.)
„Nach meiner Meinung“, fuhr er dann fort, „bestebt ein inni⸗ ger Zusammenhang zwischen 1 Aufregung und Unruhen, wenn auch das ehrenwerthe und gelehrte Mitglied fuͤr Dublin an—= derer Ansicht ist. Was die Ansichten der Kabinets-Mitglieder be⸗ trifft, so halten, nach der Aeußerung des edlen Kanzlers der Schatz Kammer, fuͤnf derselben die Erneuerung der Klauseln gegen die po⸗ litische Aufregung fuͤr unndthig, wahrend die uͤbrigen acht glauben, daß die Bill in ihrer ganzen Kraft erneuert werden muͤsse. Ich habe fruͤher die Vorlegung des Briefes von dem Lord Lieutenant verlangt; nun ist es zwar allgemeine Regel, daß Privat- und ver⸗ trauliche Mittheilungen hiervon ausgenommen sind, wenn jedoch eine derselben die Grundlage einer dffentlichen Handlung geworden, so hat das Parlament das Recht, eine Erklaͤrung uͤber dieselbe, wenn auch nicht ihre Vorlegung zu verlangen. Was nun den Zusammenhang der nächtlichen Verbrechen mit der politischen Aufregung betrifft, so koͤnnen allerdings bei dem Zustande eines Landes, wie der in Irland, auch ohne politische Aufregung gelegentliche Veranlassungen zu Unruhen vorkommen, wenn auch nicht in der Ausdehnung, wie sie der Lord⸗Lieute⸗ nant schildert. Welches inzwischen auch meine Ansicht von der gan⸗ zen Verhandlung und von dem Benehmen des Ministeriums seyn mag, so werde ich doch für die Bill in ibrer gegenwartigen Ge⸗ stalt stimmen. Wollen die Minister die Verwaltung Irlands ohne
die Klauseln unternehmen, so will ich nicht auf ihre Aufnahme in
die Bill bestehen.“ (Zum Schluß sprach der Redner noch sein tie⸗ es Bedauern uͤber den bei dieser Gelegenheit befolgten Gang aus, indem derselbe dazu fuͤhren muͤsse, den Charakter aller vollziehenden Gewalten herabzuwürdigen und das Vertrauen auf die Dokumente, a 9k Zeit zu Zeit dem Parlamente vorgelegt wurden, zu ver⸗ mindern. .
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